1848 / 76 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

56d. J. suchten bie Schiffer in Linz die Here e f. . 2 362 zu verhindern, ö * r arg der Dampsschiffe c. Alle Beschwerden bei . dae e Negierung 4 dien waren 2 . r.

j n Verordnung vom 31. 1830, n

2 6 e . bei . Vorrecht, ausschließlich Güter n . erhalten werden sollen. Der Ausschuß hält, die Rich⸗ 1 keit der That fache vorausgesetzt, schon im Hinblick auf die Be⸗ ö. Bundes- und wiener Kongreß-⸗ Akte jene Besch werde

j der : ö 5 * ; n e fer li und beantragt die Fingern an , n, 3 Gesellschaft zu Ulm vom I1. Juli der pro vi ui rełu zewalt zur schleunigen Einschreitung in der Richtung mitzu⸗ 22 1) daß die österreichische Regierung zur Aeußerung über den Inhalt dieser Eingabe veranlaßt, zugleich aber 2) wenn die behaupteten Thatsachen richtig sind, insbesondere wenn die Kund⸗ ag der Kaiserl. Dbderensschen Landes⸗Regierung vom 31. März 1835 bezüglich der nicht oͤsterreichischen Schiffer noch nicht außer Wirksamkeit gesetzt ist, die Kaiserl. Regierung zur unverweilten Er= lassung einer Verfügung aufgefordert werde, durch welche die nicht österreichischen Schiffer den osterreichischen hinsichtlich der Ireihꝛit . Schifffahrt und Handel gleichgesetzt werden; 3) daß der National- Versammlüng über den Stand der Angelegenheit möglichst baldige Nachricht von der provisorischen Centralgewalt ertheilt werde. Haßler von Ulm verlangt sofortige Berathung; von Würth ven Wien erklärt sich dagegen. Die Versammlung entscheidet sich nicht für die Dringlichkeit.

Es wurde nunmehr zu dem ersten Gegenstand der Tagesordnung, dem Bericht des Ausschusses für Wehr-Angelegenheiten, gegangen. Da in der Sitzung vom 7. Juli die Debatte für geschlossen erllart worden war, so entstand, da von dem Ausschuß eine Erläuterung nachträglich gegeben wurde, die Frage: ob die Diskussion wieder auf⸗ genommen werden solle. Vogt erklärt sich für Wiederaufnahme der Digkussion, zumal jetzt ein verantwortlicher Kriegsminister, dem eigent= sich die Sache zu übertragen wäre, zu hören ist. Fürst Lichnowsky ist damit einverstanden. Die Versammlung beschließt die Wiederauf⸗ nahme. Es fragt sich nunmehr, ob, da der Kriegs ⸗Minister nicht anwesend ist, die Verhandlung vertagt werden soll. Blum verlangt Aufschiebung, da man es dem Kriegs-Minister schul. dig sei, seine Vorschläge zu erwarten. von Vincke ist der gleichen Ansicht. von Auerswald verlangt wegen Tringlich— keit, da die Verhältnisse gegen außen seit acht Tagen bedeutend sich geändert haben, die sofortige Berathung. Der Kriegs-Minister wird wieder erscheinen. Römer ist für sofortige Verhandlung. Es wäre ein Eingriff in das Recht der Initiative der Versammlung, wenn sie aus dem angegebenen Grunde warten wollte. Die Versammlung be⸗ schließt sofortige Fortsetzung. Der Präsident verliest eine von Itzstein übergebene Petition gegen den Ausschuß-Antrag. Vogt verlangt, daß der Kriegs⸗-Minister zu erscheinen eingeladen werde. Die Ver⸗ sammlung geht auf den Antrag ein. Nach einer späteren Mittheilung des Präsidenten hat der Kriegs- Minister nicht auf— gefunden werden können,. von Auerswald giert weitere Zu— sätze zu der erwähnten Erläuterung und geht auf die neuliche Ent⸗ wickelung des Abgeordneten von Radowitz, welcher einen Heeres⸗ Bestand von nur 700,000 Mann fordert, ein. Es ist dabei nicht auf die Kosaken in Rußland und auf die mobilen Bataillone in Frankreich, durch welche die Linie im Innern entbehrlich wird, Rück sicht genommen. Die Verhaltnisse haben sich in neuerer Zeit ge— ändert. Die russische Armee steht parallel der deutschen Gränze gegen den Süden; die Verwickelungen in den Donaus-Fürstenthümein sind im Zunehmen. Der Ausschuß beantragt nunmehr: Die Na⸗ tionalversammlung beschließt, den Bericht des Ausschusses für

Wehrangelegenheiten vom 1. Juli und den Zusatz damn vom 7. Juli der provisorischen Centralgewalt zu überweisen und diese zu ermächtigen, die in jenem Berichte und dem bemerkten Zusatze beantragte Vermehrung der deutschen Streitkräfte nach dem Satze von zwei Prozent der jetzigen Bevölkerung in Ausführung zu brin⸗ gen. Vom Präsidenten würde eine nicht unbedeutende Anzahl von Anträgen, zum großen Theil auf motivirte Tagesordnung gehend, verlesen. Reh von Darmstadt: Deutschland, auf zwei Seiten an mächtige Nachbarn gränzend, bedarf einer größeren Wehrhaftigkeit als diese, welche beide zum Theil ihre Gränzen an sich geschützt haben. Die Veranlassung des Beschlusses, welcher voraussichtlich Widerwille hervorrufen wird, darf man nicht dem Reichsverweser auf— bürden. (Beisall. Hagen von Heidelberg ist gegen den Ausschuß⸗ Antrag. Es ist allerdings eine größere Kampfrüstung nothwendig, aber auf dem Wege der Volksbewaffnung. Es muß auch eine mili— tairische Einheit unter dem Reichsverweser hergestellt werden, und dann ist Deutschland mächtiger dadurch, als durch die Heeresvermehrung. Der Präsident verliest einen Zusatz⸗Antrag von Riesser aus Hamburg, daß bei der beabsichtigten Aushebung ohne Berücksichtigung der bisherigen Exemptionen und Privilegien verfahren werden solle; sodann einen Zusatz Antrag Wernher's von Nierstein, daß bei der Ausrüstung der neu aufzufordernden Mannschaft aller militairische Prunk fallen und die Einfachheit der künftigen Bürgerwehr stattfinden soll, zu der die Versammlung die beschlossene Maßregel nur als einen Uebergang betrachtet. von Radowitz geht auf die Enwände ein, daß die bei dem Volke unbeliebte Vermehrung der stehenden Heere zu kost— spielig und ohne nachgewiesene Bedürsnisse sei. Die Mehrkosten

werden, wie bereits erwähnt, nicht so bedeutend sein, da nicht das

ganze Heer stets präsent gehalten werden soll. Es handelt sich nur um ein Landwehr⸗System, welches Preußen bereits einmal gerettet hat. In den deutschen Staaten treffen an Kosten für das Militair⸗ wesen 16 Rthlr. auf den Kopf, in dem republikanischen Frankreich

25 Rthlr. Man verlangt die aufzuwendenden Summen für Hebung

der Indusirie; aber man vergißt, daß die Industrie nur bei innerer

und äußerer Sicherheit bestehen kann. Man sagt, daß Frankreich zur

Freundschaft bereits sei. Betrachten wir die Frage objektiv ohne

Sympathie und Antipathie. Das Verlangen nach dem linken Rhein

Ufer bildet eine unübersteigliche Schranke. Jeder Fra zose, jede

Partei wächst mit der Ansicht auf, daß das linke Rhein- Ufer zu

Frankreich gehöre und durch Gewalt und Mißbrauch abgerissen wor—

) Der Ausschuß will in dieser das von vielen Seiten geäußerte Mißnerstandniß beseitigen, nach welchem in dem Ausschuß-gfntrage eine be= denkliche Vermehrung des eigentlichen stehenden Hecres gefunden wird, welche überdies den einzelnen Staaten eine übergroße, für jetzt nicht erschwingliche Geldausgabe ohne unabweisliche Nothwendigkeit des Opfers auflegen würde. Es ist von einer permanenten Vermehrung des Heeres überhaupt nicht die Rede, sendern nur von einer augenblicklichen Vermehrung der dis poniblen Trup⸗ pen. Noch weniger ist eine Vermehrung des eigentlich stehenden Heeres beabsich⸗ tigt. Die verlangte Vermehrung des Kontingents könnte, wo schon Land= wehr besteht, durch deren Vermehrung erfolgen. Wo bis jetzt das Land— wehrsystem micht besteht, wird allerdings neue Aushebung nothig werden. Es soll aber für jeßt das erhöhte Kontingent gar nicht vollständig bei der ahne versammelt sein, und es würde in diesen Staaten vorlaufig für die Rekruten eine eben so große Zahl bereits geübter Mannschaft beurlaubt werden können. Die . beträfe also die Kosten für Bekleidung und Ausrustung. Die bedeutendste Ausgabe, diejenige fur Sold und Ver= pflegung, tritt erst ein, wenn bei näherer Kriegsgefahr die Mobilmachung erfolgen muß, also wo die Ruchicht auf die Ehre und Integritat Deutsch= lande alles Andere überwiegt.

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den sei. Keine Regierung kann lange bestehen, ohne jenes Gelüste zu berücksichtigen. dwig Philipp würde nicht gestürzt worden sein, wenn er (nach dem Rathe seines Sohnes) den Kampf begon— nen und glücklich geendet hätte. Selbst der friedliche Lamartine er⸗ klärte ch für nicht gebunden an die Verträge von 1815. Die jetzige Regierung erklärt, keine Länder-Vermehrung ohne Compensa⸗ tion für Fern i uu gestatten, und dies war nicht blos für Sar— dinien gemeint. ie soziale Frage in Frankreich kann man viel⸗ leicht auch durch einen Krieg lösen wollen. Vischer von Tübin— gen macht darauf aufmerksam, daß eine Aushebung, wie sie der Aus schuß Antra vorschlägt, an vielen Orten als ein Eingriff in die Hütte, als eine Tosreißung vom Heerde wird betrachtet werden. Wer die Volksbewaffnung verlangt, will nicht blos anarchische Haufen, sondern daß dieselbe dem bisherigen vernachlässigten anarchischen Zu⸗ stande entrissen werde. Man 7 vor Allem einen Umriß guter Volkebewaffnung geben und sodann vorläufig das erste Aufgebot einüben und bereit stellen. Was die Kosten angeht, so können bei einem gewissen Steuer-Betrag die Kosten der Bewaffnung von dem Wehrmann selbst bestritten werden. Der Ausschuß wird den Ent⸗ wurf, mit dem er sich nach seiner Versicherung schon beschäftigt, bald vorlegen können. Der Redner beantragt, daß von dem Ausschuß ein auf Volkebewaffnung gegründetes Wehr - Gesetz vorgelegt und angenommen und dann die Central⸗Gewalt mit sofortiger Bildung des ersten Banners beauftragt werde. von Stavenhagen sindet als Ursache des Widerspruchs gegen den Ausschuß⸗A1Antrag, daß die Dringlichkeit noch zu wenig an⸗ erkannt ist. Die Dringlichkeit ergiebt sich schon bei einem Blicke auf die deutsch - russische Gränze. In Frankreich hat man sich nicht gegen das stehende Heer erklärt. Es ist gesagt worden, das stehende Heer sei nur in einer Republik nicht gefährlich. Aber was Napo— leon that, kann sich jeden Augenblick wiederhelen. (Von der linken Seite Gelächter: Allerdings, das ist es eben! Der Redner be— merkt, daß er dies vom Standpunkte Frankreichs aus bemerke. In Frankreich weiß man, daß man von der Freiheit etwas aufopfern müßte, wenn es gilt, die Ehre und Integrität des Vaterlandes zu erhalten. In Deutschland scheint es, daß es Leute giebt, welche die Integrität des Vaterlandes ihren eigenen Phantasieen auf— opfern wlirden. (Beifall und Zischen. Leue ist für Verweisung der Sache an den Reichsverweser und gegen jede Vermehrung des stehenden Heeres. Ein Krieg von Frankreich droht nicht; auch die in der jetzigen Regierung besindlichen Generale haben erklärt, die Freiheit anderer Volker ächten zu wollen. Ein Kriegsfall wird nur eintreten, wenn diese anderwärts unterdrückt würde. Das Gelüste nach der Rheingränze ist aufgegeben, nachdem die Franzosen gehört haben, daß die Rheinländer sich die Freiheit selbst erkämpfen und Deutsche bleiben wollen. Der Kaiser von Rußland wird feinen Krieg beginnen, obschon es gefährlich ist für ein absolut beherrschtes Land, ein freies Volk eben sich zu haben. Aber selbst die Berührung im Kriege würde freie Ideen zurüclbrin— gen, und Rußland bält seine Gränzen gegen solche Ideen mög— lichst versperrt. Der Volkswille in Deutschland ist überall gegen ste= bende Heere und noch mehr gegen die Veimehrung, da dem Volke Verminderung zugesichert worden ist. Die National-Versammlung soll den Volkswillen achten, auf dem allein Fhr Ansehen beruh. (Bei fall.. Fürst Lichnowsky: Die Angriffe gegen den Antrag betref⸗ fen den Kostenpunkt, sodann die Frage der Zweckmärigkeit und Nütz- lichkeit. Gegen letzteres hat man eine Reihe von Rednern gehört. Bei der Unterstützung, die man von Ungarn erwartet, und doch nur gegen Rußland in Rechnung bringen kann, soll man beden⸗ ken, daß im Süden von üÜngarn slavische Stämme wohnen, durch welche Rußland Ungarn hinreichend beschäftigen wird. Man hat auf das Bündniß mit Frankreich hingewiesen; ich glaube nicht, daß wir mit dem Händedruck, den wir erwiedern sollen, die 300 Ba— tailloe auflösen werden. (Gelächter auf der rechten Seite.) In Franfreich denkt gewiß jetzt Niemand an einen zweiten Kongreß von Pöllnitz, und doch wird armirt. Glaubt man, daß fünf junge, sieg⸗ gewohnte Generale, welche an der Spitze einer siegreichen Armee stehen, sich so leicht alle Kriegsgelüste vergehen lassen werden? Es wird sich zeigen, ob der Diktator nach dem gewöhnlichen Lauf, der Ge⸗ schichte als militairischer Diktator fortfahren oder als Cincinnatus zurücktreten wird. Rußland will allerdings den Krieg nicht, aber zwischen ihm und Deutschland liegt ein Zankapfel, den Alle kennen. Wenn die Reorganisation von Posen genehmigt wird und in dem reorganisirten Theile ein Heeid der Propaganda sich bilden wird, wird und kann Rußland ruhig zusehen, bis die Polen in Riga stehen? Und, werden sie zurückgeschlagen, wo ist daun die Gränze des Vor— rückens für die Russen. An eine Abschaffung der stehenden Heere ist nicht zu denken. Die Kosten für die Armirung sind nicht zu vermei⸗ den; es fragt sich nur, ob sie jetzt oder später, vielleicht zu spät, auf⸗ gewendet werden sollen. (Beifall.. Wedemeyer ist für den Kom— missionsantrag. Schulz von Darmstadt entwickelt seinen neulich ge⸗ stellten, jetzt modisizirten Antrag. Dieser geht dahin, daß eine Volkswehr von 40h, 0h Mann, und zwar erstens aus den zum Kriegsdienst taug ichen Freiwilligen, 2) aus dem Aufgebote der Altersklassen, und n dn, sichenfalls bis zum achtzehnten Jahre zurück, gebildet werde. Es wurde nunmehr auf immer lauteres Verlaugen Schluß der Verhand⸗ lung beschlosen. Zimmermann von Stuttgart und Wesendonck verlangen namentliche Abstimmung in Bezug auf den Kommissions⸗ Antrag. Es wurde hierauf zur Abstimmung geschritten, bei welcher die Anträge von Wiesner, Vogt, Vischer z., weiche auf motivirte Tagesordnung oder auf Verweisung an die Centralgewalt gehen, ab, gelehnt, dagegen der Ausschuß-Antrag bei 453 Stimmenden mit 303 Stimmen gegen 119 Stimmen angenommen wurde. Jordan von Berlin erklärte sich der Abstimmung enthalten zu müssen. Ferner wurden die Anträge von Riesser und Wernher von Nierstein fast einstimmig angenommen. Schluß der Sitzung 37 Uhrz nächste Siz⸗ zung den 17ten Vormittags 9 Uhr; Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung über die Grundrechte.

Die Dekrete in Bezug auf die (gestern erwähnten) Ernennun⸗ gen der Reichs⸗Minister lauten folgendermaßen:

Ich ernenne den Abgeordneten der verfassunggebenden teutschen National- Versammlung, Anton von Schmerling aus Wien, zum Reichs⸗Minister des Innern und der auswärtigen Angelegenheiten.

Frankfurt a. M, den 15. Juli 1848.

Der Reichsverweser (gez) Erzherzog Johann. (gez.) E. Peucker.

Ich ernenne den Abgeordneten der verfassunggebenden deutschen National⸗Versammlung, Johann Gustav Heckscher aus Ham⸗ burg, zum Reichsminister der Justiz.

Frankfurt am M., den 165. Juli 1848.

Der Reichsverweser (gez. Erzherzog Johann. (gez) Schmerling.

Ich ernenne den Königlich preußischen General⸗Major Eduard von Peucker aus Schmiedeberg zum Reichs-Kriegsminister.

Frankfurt a. M., den 15. Juli 1848.

Der Reichsverweser (gez Erzherzog Johann. (gez. Schmerling.

Preußen. Berlin, 18. Juli. Se. Majestät der König haben am ib. d. M. den Minister⸗Präsidenten von Auerswald und gestern den Finanz-Minister Hansemann in Sansspouci empfan⸗ gen und mit denselben gearbeitet.

Das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köelin enthält Folgendes: . .

„Auf den Antrag vom 7. Mai d. J. will Ich zur Beförderung des Schiffbaues auf inländischen Werften für den Bau und sür die Ausrüstung hölzerner Seeschiffe Prämien bewilligen und ermächtige Sie, den Finanz⸗ Minister, demjenigen, welcher im Inlande ein solches Schiff erbaut und aus⸗ rüstet, nach der Tragfähigkeit desselben 6 Rthlr. für jede Normallast, wenn das Schiff groß ist

von 25 bis 50 Normallasten,

und überdies bei größeren Schiffen, hlr. für jede weitere Normallast über 50 bis zu ö 1 . J . . 70

4 Rt 3 ö 2 y ö 9 150 Normallasten

21 3 1 v 150 * 200 3

* J. 1 . y 200 *.

zahlen zu lassen. Diese Begünstigung, von welchem Fahrzeuge von weni⸗ ger als 25 Normal-Lasten Tragfähigkeit ausgeschlossen bleiben, soll auch auf die bei Bekanntmachung dieser Meiner Ordre bereits in den Bau ge— nommenen Schiffe, so wie auf diejenigen Schiffe Anwendung finden, welche zu dieser Zeit zwar schon gebaut, aber noch nicht vollsténdig aue gerüstet sind. Ist das zu dem Bau des Schiffes zu verwendende Siangen— Kupfer zollfrei abgelassen, so ist für jeden Centner des letzteren der Betrag von 1 Nihlr. 20 Sgr. von der Prämie in Abzug zu bringen.

Sanssonci, den 24. Mai 1848. (gez) Friedrich Wilhelm. (gegengez) Hansemann. von Patow.

An den Staats- und Finanz -⸗Minister Hansemann und

das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht und in Gemäßeit des Erlasses des Königlichen Finanz- Ministeriums und des Ministeriums für Handch, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 24. Juni e. noch Folgendes in Beziehung auf dieselbe be— merlt.

1) Derjenige, welcher den Bau eines hölzernen Seeschiffes im Inlande beginnt, hat in dem Falle, wenn dasselbe nach dem Bauplane eine Trag= fähigkeit von 25 Normallasten und darüber erhalten und dafür eine Schiff · baus Prämie in Anspruch genommen werden soll, bei der Regierung desjeni⸗ gen Bezirks, in welchem das Schiff erbaut wird, eine vorläufige Anzeige von der Unternehmung des Baues unter Angabe der JFragfähigleit, welche sür das zu bauende Schiff in Aussicht genommen wird, und des Zeitpunk⸗ tes, wann das Schiff noch dem Bauplane ausgerüstet sein sell, zu machen. Wer diese Angabe, welche lediglich die Bereitstellung des Prämienbetrages zum Zwecke hat, unterläßt, hat sich demnächst nach Ausrüstung des Schiffes die etwanige Verzögerung der Prämienzahlung selbst beizumenen.

2) Wer hieinächst die Zahlung der Bauprämie in Anspruch nimmt, hat den Antrag bei derjenigen Regierung zu machen, in deren Bezirke das Schiff erbaut . und y.

a) den Meßbrief des Schiffes, . ö ö . ein von der Hafen- 26 Schifffahrts- Polizei = Behörde beschęinigtes Attest des Schiffsbaumeisters darüber, daß das Schiff zur Seefahrt völlig ausgerustet sei. ö Lit 6. klang bescheinigende Behörde hat zuvörderst das Schfff zu besichtigen ünd ihre Bescheinigung nur dann zu n . wenn ihr gegen die Erllärung des Schiffsbaumeisters tein Bedenlen teht. ö . ut Ist das Schiff zur Zeit der Bekanntmachung des Allerhöchsten Erlaffes zwar schon gebaut, aber noch nicht vollständig ausgerüstet, so bedarf es der verhergehenden Anmeldung (zu 1) nicht; in dem von dem Schiffsbaumeister auszustellenden Aiteste ist aber zu beschei⸗ nigen, daß das betreffende Schiff zu der gedachten Zeit noch nicht in Gebraach genommen und, noch nicht vollständig ans gerüstet gewesen sei. Die amtliche Bescheinigung ist dann auch auf diese Thalsachen zu richten. ͤ Köslin, den 6. Juli 1848. . Königliche Regierung.“

Das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Erfurt enthält folgende Bekanntmachung: n . ; ; „Nach den bei mir eingegangenen speziellen Nachweisungen über die Verwaltung der Sparkassen hät eine erfreuliche Zunahme der Benutzung derselben im Laufe des vorigen Jahres stattgefunden. 5

Die von den betreffenden Behörden veranlaßten Revisionen haben er— geben, daß ohne Ausnahme eine durchaus geregelte und ordnungsmaßige Verwaltung der Sparkassen stattfindet, und daß auch besonders bei unter. bringung und Anlegung der Sparkassen⸗Kapitalien mit lobenswerther Vor= und Umsicht durchgehends verfahren ist. . . .

Am Schlusse des Jahres 1846 betrugen bei ämm lichen Sparkassen in der Provinz die Einlagen 2,586,787 Rihlr. 11 Sgr. 10 Pf. 14287

Im Laufe des Jahres 18547 wurden a) an neuen Einlagen ö. 28,721 Rihlr. 8 Sgr. 6 Pf., b) durch Zuschreibung von Zinsen irn Rthlr. 18 Sgr. 3 Pf., zusammen 1,193,142 Nthlr. 26 Sgr. 9 Pf. eingezahlt und dagegen S36, 284d Rthlr. 6 Sgr. 1 Pf. zurückgezahlt, so daß mit einem nieberschuß der Einzahlungen Über die Auszahlungen von Fäb,æßns. Nthl. 20 Sgr. 8 Pf. der Betrag der Einlagen am Schlusse des Jahres 1847 sich auf 2912, 646 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. stellte. K

An Buittungsbüchern warkn im Umlauf: 19,641 Stück über Einlagen bis inkl. 20 Rihlfr., 14,807 Stück über Einlagen von 20 bis 59 Rthlr. 12, 42 Stück über Einlagen von 50 bis 100 Rthlr., 4779 Stück über Ein⸗ lagen von 100 bis 209 Rthlr, 2 310 Stück über Einlagen über 200 Rthlr. Der Reserve-Fonds bestand in 199, 0a Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf. .

Ich bringe dies mit dem dringenden Wunsche zur öffentlichen Kennt- niß, daß die Benutzung der Sparkassen, welche neben der großen Bequem lichkeit für die zins bare Unterbringung besonders kleiner Summen die voll⸗ ständigste Sicherheit gewähren, auch in diesem Jahre wieder in gleicher Weise wie im vorigen Jahre zunehmen möge.

Magdeburg, den 4. Julie 1848. .

Der Ober- Prästdent der Provinz Sachsen. von Bo nin.“

Swinemünde, 17. Juli. (Ostsee⸗Ztg.) Gestern Mittag ankerte unweit der Fregattt „Havfruen“ eine Kutterbrigg und einige Stunden später eine Brigg mit englischer Flagge. Letztere, jedenfalls hierher oder nach Stettin bestimmt, liegt auch jetzt. Mergens, noch auf der Rhede, wogegen die Kutterbrigg (unter dänischer Flagge) nicht weiter sichtbar ist. .

esterreich. Wien, 16. Juli. (Oesterr. tg.). Ein gan? 3. Feldmarschall⸗Lieutenants Baron Stürnie⸗ . vom 11. d. M. bringt die Nachricht, daß der Feind mit. . M ann vermischter Truppen und 2 zwölspfündigen , . 2m . aus dem Fort Brondolo gegen unsere Schanze bei a . ige 75 gerückt sei. Obgleich die Besatzung nur aus Offiʒ ieren und 2 Mann Deutschbanater . Gränzer bestand wurde der Angriff dennoch durch ein wohlgezieltes Feuer zurückgewiesen und ein zweiter Versuch um so kräftiger 'abgeschiagen, als die Besatzung mittlerweile durch 15 Compagnie von Hrabrowald- Infanterie verstärkt worden war. Der Feind zog sich mit einem Veriust von 7 Todten und 35 Verwundeten n das? Jort Brondolo zurück. Die Besatzung zählte 1 Todten und

ö tl n, dein Fort Malghera fand gegen die Brigade Mitis ein Ausfall statt, welcher. aber mit Nachdruck zurückgewiesen wurde. Das erste wiener Freiwilligen - Bataillon unter Major Baron Schnei- der nahm an diesem Gefechte rübm ichen Antheil. Wir zählen dabei

leinen Todten, sondern blos 1 Offizier und 5 Mann an Blessirten.

Der Feind dürfte 6 Todte, worunter 2 Oberoffiziere, eingebüßt ha⸗ ben; seine Verwundeten schaffte er ins Fort Malghera zurück.

Württemberg. Stuttgart, 16. Juli. (Schw. Merk) Das Regierungs-⸗-Blatt vom 15. Juli enthält folgende Königl. Verordnung:

„Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg 2c. Nach Ansicht der Statuten des demokratischen Kreis Vereins in Stuttgart, in Erwägung, daß rer Zweck dieses Vereins, in kommunistischer Richtung den Staai umzugestalten und ihm eine entsprechende Form zu geben, welche selbst in der demokratischen Nepublik nur annähernd erreicht werde, die Grundlagen der öffentlichen Ordnung bedroht, in Erwägung, daß dieser Verein mit einem Central-Comitè in Verbindung steht, welches sich schon ur= sprünglich als Gegensatz gegen die deutsche National Versammlung erklärt und da- durch, so wie durch öffentliche Aufforderung, zur Auflehnung gegen die Be⸗ schlüsse dieser Versammlnng und zur eigenmächtigen Bildung einer neuen Vertretung seine- verderbliche Tendenz hinreichend kundgegeben hat, in An- betracht, daß durch die von einem solchen Verein unterhaltene Aufregung unter dem Volke die Rückkehr des allgemeinen Vertrauen, ohne welches eine Verbesserung der gedrückten Verkehrs- und Gewerbs-Verhältnisse nicht möglich ist, gehemmt wind, verordnen Wir, nach Anhörung Unseres Ge— heimen Raths, in Kraft des 8 89 der Verfassungs-Urkunde wie solgt: Der demolratische Kreisverein in Stuttgart ist aufgelöst, die fernere Thei'nahme an demselben verboten, und wofern sie nicht in ein schwereres Verbrechen über—Q geht, an den Stiftern oder Vorstehern mit Kreisgefängniß bis zu einem Jahre, an den übrigen Genossen mit Gefängniß bis zu vier Wochen oder mit Geldbuße von Fh bis 200 Gulden zu bestrafen. Angehörige eines an deren Staates, welche sich der Theilnahme schuldig machen, sind nach er⸗ standener Strafe aus dem Lande auszuweisen. Unsere Ministerien der uli und des Innern sind mit der Vollziehung dieser Verordnung beauf— rag .

Gegeben Stuttgart, den 12. Juli 1843.

Wilhelm. Für den Chef des Justiz⸗Departements: Harpprecht. Der Chef des Departements des Innern: Du vernoy.“

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 15. Juli. Das Wochenblatt enthält das provisorische Wahlgesetz, welches mit fol—= gender Einleitung beginnt:

ni. ö Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Meck=

enburg ꝛc. haben bereits in Unserer Proclamation vom 23. März d. J. Unsere Absicht zu erkennen gegeben, eine Verfassung nach dem Repräsentativspstem an die Stelle der bisherigen landständischen einzuführen. Auf dem vorgewesenen außerordentlichen Landtage hat Unsere getreue Nitter⸗ und Landschaft sich bereit erklärt, diesem Unseren landesherrlichen Rufe zu folgen und ihre bis. herigen Landstandschafte rechte zu der Folge aufzugeben, daß künftig die Stände-Versammlung nur durch gewählte erf nn! gebildet werde. Unsere Dwestädte haben ihre des sallsige Erklärung auf dem Landtage annoch vorbehalten und sind zur Abgabe derselben neuerdings aufgefordert worden. Unsererseits ist dagegen Unseren getreuen Ständen die landesherrliche Zusicherung ertheilt, diesenigen Einrichtungen zu schaffen und vem Lande und dessen küZnftigen Vertretern e, . Rechte einzuräumen, welche als eine natürliche Foige aus der Entwickelung der neuen Staatsform in Grundlage des Repräsen⸗ tativ. Systems sich hervorgeben. Eine neue Verfassungs-Urfunde, welche mit den gewählten Vertretern zu vereinbaren ist, wind diese Grundrechte, so wie deren konsequente Durchführung und Anwendung auf die Verhältnisse des Landes, zu gewährleisten haben. Mit der Bearbeitung der Vorlagen, welche der neuen Stände⸗Versammlung zu machen sind, ist bereits begon= nen, und soll dieselbe nachdrücklichst befördert werden, damit sodann die Einberufung der Abgeordneten verfügt werden kann. Die den bestehenden Verhältnissen des Landes zu widmende Rücksichtsnahme veranlaßt hierbei allemal Aufenthalt, da die vorzunehmende Umgestaltung der Verfassung das ganze Staatsleben durchdringt. Insonderheit vernothwendigt dieselbe eine Umbildung der gesammten Verwaltung, welche in ihren verschiedenen Zweigen nach der bisher bestandenen Staatsform sich ausgeprägt hat. Nur durch eine umsichtige und allseitige Prüsung, welche das Bestehende nach seinem Zwecke und Zusammenhange erkennt und damit die aus dem Re= präsentativ⸗ Spstem für das praktische Leben sich ergebenden Konsequenzen zusammenhält, wird es zu erreichen sein, daß dem Staatswohl verderbliche Mißstände und Stockungen vermieden werden. Auf den Grund der bishe⸗ rigen Verhandlungen mit Unseren getreuen Ständen und im Einverständ⸗ nisse mit Unserem Herrn Vetter, des Großherzogs von Mecklenburg ⸗Strelitz Königlichen Hoheit, lassen Wir nunmehr hier die Bestimmungen folgen, wonach demnächst die Wahlen der Abgeordneten zu beschaffen sein werden.“

Musland.

Oesterreich. Vicenza, 9. Juli. (Oest. Ztg.) Feldmar⸗ schall Radetzky konzentrirt seine Truppen in einer Weise, daß er sie eben so zu einer kräftigen Offensive als Defensive verwenden kann. Ob er die erstere ergreifen oder in Berücksichtigung der festen Stel⸗ lung Karl Albert's abwarten wird, daß dieser aus seinen Verschan⸗ zungen heraus komme, ist noch unbekannt. Weder bei Verona noch bei Mantua ist es zu einem Gefecht gekommen, und vor fünf oder sechs Tagen wird keines stattfinden. Venedig ist von der Landseite aus gänzlich geschlossen. Die Ponte die Brenta (Eisenbahnbrücke) wurde in die Luft gesprengt, weil die Venetianer auf der Eisenbahn Munition nach Padua und Vicenza beförderten.

Frankreich. National⸗Versammlung. Schluß der Sitzung vom 14. Juli. Nach langer Debatte über den Gesetz-Ent— wurf in Betreff der Uebergebung oͤffentlicher Arbeiten an Associatio⸗ nen wurde endlich der Vorschlag des Herrn Besnard zur Abstim— mung gebracht, nach welchem der erste Artikel durch folgen— den Artikel ersetzt werden soll. „Der Minister der öffent— lichen Arbeiten ist ermächtigt, den associirten Arbeitern diejenigen öffentlichen Arbeiten, welche sich dazu eignen, zuzuschlagen oder kon— zessionsweise zu bewilligen. Ein Reglement der öffentlichen Verwal— tung wird die er genheit der zuzuschlagenden oder konzessions⸗ weise zu bewilligenden Arbeiten, so wie die Form und die Bedin— gungen der Zuschlagungen oder der Konzessionen, feststellen.“ Der Minister erklärte, daß er sich diesem Vorschlage anschließe, worauf derselbe mit starker Majorität angenommen wurde.

Sitzung vom 15. Juli. Der Präsident verliest folgendes Schreiben, welches ihm vom Abbé Lamennais zugegangen:

Bürger Präsident! Wenige Tage vor dem Aufhören des Journals Le Peuple Constituant wurde kraft alter Preßgesetze die Unterzeich⸗ nung eines Geschäftsführers verlangt, worauf ein bei diesem Blatte Be⸗

schästigter einwilligte, es einstweilen in dieser Eigenschaft zu unterzeichnen.

Bald nachher wurde die letzte Nummer des Peuple Constitüuant in BVeschlag genommen, und der provisorische Geschäftsführer ist jetzt vor den Instruclionsrichter geladen. Der angeschuldigte Artikel rührt von mir her und ist von mir unterzeichnet; es ware also im höchsten Grade unbillig, wenn ein Anderer als ich dafür Rede stehen sollte. Ich erfuche daher die National⸗Versammlung dringend, zu genehmigen, daß die Verfolgungen, die ohne offenbare r, m. nicht gegen einen Anderen gerichtet werden könnten, gegen, mich eingeleitet werden. Gruß und Brüderschast. (gez.) La⸗ me Ieh, 34 H ,,, . ;

ie Verlesung dieses Schreibens verursachte große Bewegung im Saale. Der Präsident fschlug vor, dasselbe an die Abthel un' gen zu verweisen. (Reclamationen einerseits; andererseits der Ruf: Unterstützt ) Abbe Lam ennais, auf den sich alle Blicke richten, besteigt die Rednerbühne. Sein Antlitz ist bleich und eingefallen,

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seinen Worten hören wollen, sich um die Tribüne drängen. Er wie⸗ derholt, was in dem Schreiben steht, und fügt hinzu, die Sache sei so klar, daß es keiner Ueberweisung an die Abtheilungen bedürfe; die Versammlung könne sofort darüber entscheiden. (Aufregung.) Herr Baze stinimt dieser Ansicht nicht bei; gerichtliche Verfolgun⸗ gen gegen ein Mitglied der Versammlung könnten nur unter Auf— rechterhaltung gewisser Formen, von denen man nicht abgehen dürfe, genehmigt werden. Ein Mitglied beantragt uc ne fr , an den Justiz-Minister; ein anderes schlägt die vorläufige Frage vor. (Unterstützt, unterstützt Obgleich Abbe Lamennagis von neuem auf sein Verlangen zurückkömmt, wird doch von der Versammlung mit starker Majorität bie vorläufige Frage angenommen. Die Ta⸗= gesordnung führte dann zur Fortsetzung der Diskussion der einzelnen Artikel des Gesetz⸗Entwurfs über die an Asseciationen zu übergeben— den öffentlichen Arbeiten.

Paris, 15. Juli. Die Hauptstadt ist gestern vollkommen ruhig geblieben. Es hatten zwar vorgestern einige Zusammenkünfte in Bezug auf das zum 14. beabsichtigte große Volksbankett stattgefun⸗ den, die Behörde hatte aber alle nöthigen Vorkehrungen getroffen, und das Vorhaben ist nicht zur Ausführung gekommen. Die von Avenir National ausgegangene Erzählung von einer vorgeblichen Verschwörung wird übrigens von der Patxrie amtlich für urdichtet eiflärt. Sie setzt hinzu, der Artikel dieses Journals sei den Gerich⸗ ten überwiesen worben, und der Minister des Innein habe die ge— messensten Befehle ertheilt, gegen alle Verbreiter von alarmirenden Gerüchten sofort einzuschreiten. Das Avenir National sagt nun auch selbst: „Wir können allen guten Bürgern nicht genug das Vertrauen anempfehlen. Die größte Gefahr ist überstanden. Mö⸗ gen Paris und Frankreich, die in den verhängnißvollen Junitagen einen so großen Kriegsmuth entwickelten, mit gleicher Energie fortan einen gleichen Bürgermuth kundgeben. Hinweg mit den Hr eg an und laßt uns wieder an unsere alten Gewohnheiten, an unseren Han— del, an unsere Studien gehen.“ Die zwei Infanterie-Bataillone und eine Compagnie Artillerie mit ihren Ka onen, welche seit dem Juni⸗ Aufstande auf dem Boulevard du Temple bivouakirten, sind auf er— haltenen Befehl in ihre Kasernen zurückgekehrt. Das heutige Jour- nal des Débats dankt der Regierung für ihre Wachsamkeit und Festigkeit, wie für die weisen und freimüthigen Vermahnungen, welche sie im gestrigen Moniteur an die Bevölkerung von Paris gerich— tet. Der Artikel dieses offiz'ellen Blattes (s. den Staats-Anz. von gestern) war auch als Proclamation in allen Stadtvierteln an die Straßenecken angeschlagen worden. „Zum erstenmal seit fünf Mo⸗ naten“, sagt das Journal des Débats mit Bezug auf den In⸗ halt dieser Proclamation, „hat die Regierung ihre Feinde da gesehen, wo sie wirklich sind, nicht mehr da, wo sie nicht sind; das ist ein Fortschritt, den wir mit Freude hervorheben. Wenn übrigens die beunruhigenden Gerüchte, welche seit einigen Tagen in Umlauf wa— ren, unbegründet sind, wie uns amtlich versichert wird, so muß man zur Ehre unseres Landes und unseres Jahrhunderts sich dazu Glück wünschen. Doch kann dies weder für die Behörde, noch für die bewaffnete Bevölkerung ein Grund sein, in ihrem patrio— tischen Eifer und energischen Willen irgendwie nachzulassen.“ Galignani's Messenger zufolge, haben die Militair⸗ Behörden auch alle nöthigen Vorsichtsmaßregeln angeordnet, um einen etwanigen Handstreich zur Befreiung der in den Forts eingesperrten Gefangenen zu verhindern. Auf den Glacis sind zahlreiche Zelte für die Truppen aufgeschlagen, in welchen diese Tag und Nacht zubringen. Die Artillerie ist ebenfalls stets in Bereit schaft, und überall sind Wachtposten aufgestellt, welche sich des Nachts unter Strohdächer zurückziehen. Zu den Gefangenen in den Forts, deren Besatzungen seit einigen Tagen auch verstärkt worden sind, werden nur diejenigen Personen eingelassen, welche mit Passirscheinen des Generals Bertrand, Präsidenten der Central Untersuchungskom— mission, versehen sind, alle anderen Personen dürfen blos durch Ver⸗ mittelung der Aufseher mit den Gefangenen verkehren.

Als in dem Finanz- Comité der National⸗ Versammlung Herr

seine Stimme so schwach, daß die Repräsentanten, die etwas von

Jules Favre seinen Antrag auf Autorisirung des Staats zur Be— schlagnahme der Privat⸗Domaine Ludwig Philipp's vertheidigte, und zwar zugab, daß 1832 ein Gesetz angenommen worden, welches die von diesem Monarchen an seine Familie gemachten Schenkungen an— erkannt habe, welche sonst durch seine Thronbesteigung null und nich— tig geworden sein würden, aber zugleich hinzufügte, daß auf dies Gesetz jetzt keine Rücksicht mehr genommen werden könne, weil Lud— wig Philipp sich durch seine eigenen „Fehler und Verbrechen“ um seine Krone gebracht habe, erhob sich Herr Thiers und sagte: „Ich bin an die Sprache siegreicher Parteien gewöhnt, aber es giet Dinge, die ich nicht gesagt sein lassen kann, ohne dagegen zu protestiren. König Ludwig Philipp hat allerdings Fehler, starke Fehler begangen, die zu seinem Sturz geführt, Fehler, die ich 8 Jahre lang beklagt und be⸗ kämpft habe; aber Verbrechen hat er niemals begangen. Er selbst war wohl oft in seiner Person das Ziel von Verbrechen; aber un⸗ wahr ist es, daß man ihn eines Verbrechens anschuldigen kann. Ich appellire in dieser Hinsicht an jeden Redlichgesinnten; ich ap— pellire an die Geschichte. Was die beantragte Confiscation des Privat-Eigenthums der ehemaligen Königlichen Familie betrifft, so werde ich mich einem solchen Akt, als einer gehässigen Ungerech⸗ tigkeit, widersetzen. Ich bin für die Republik und wünsche sie fest und friedlich begründet, aber nicht durch solche Ungerechtigkeiten ent⸗ ehrt zu sehen. Ehe Ludwig Philipp 1839 den Thron bestieg, schenkte er sein Egenthum an seine Kinder. Nichts konnte gesetzlicher und zulässiger sein. Es war ein Beweis väterlicher Fürsorge, die von Einigen (auch von mir) bedauert wurde, indem man meinte, er hätte besser gethan, die künftige Lage seiner Kinder der Großmuth der Na⸗ tion anzuvertrauen. Dieser Fürst war jedoch der Meinung, daß er in Revolutionszeiten, wie die unsrigen, die Zukunft seiner Kinder unabhängig von seiner Stellung als König sichern müsse, da er diese wohl verlieren könnte. Jetzt zeigt es sich, daß die Ereignisse seine Besorgniß gerechtfertigt haben, und daß seine väterliche Vorsicht sehr begründet war. Jedenfalls war das Gefühl, welches ihn zu jenem Verfahren trieb, durchaus nicht verdammenswerth, es darf nicht einmal getadelt oder geschmäht werden. Es ging darauf ein Gesetz durch, die Opposition selbst votirte es, und dies Gesetz bestä—⸗ tigte, was er gethan. Wollen wir nun die Gesetze unserer Vorgänger nicht achten, so ist unser ganzes Gesetzgebungs⸗ System, in seiner Grundlage erschüttert, und wir verfallen wieder in Barbarei. Die gegenwärtige Versammlung hat Macht zu Allem, sie repräsentirt die National- Souverainetät mehr, als irgend eine konstituirte Gewalt sie je repräsentirte, sie kann Alles thun, nur nicht Gesetze zurücknehmen, durch welche Eigenthumsfragen georbnet sind. Ich hoffe, sie wird sich selbst zu sehr achten, als daß sie eine Ungerechtigkeit begehen sollte; ich hoffe, sie wird gerecht sein und den Mitgliedern der entthronten Zamilie das ihnen zes. Eigenthum zurückgeben.“

In der ersten Sitzung der provisorischen Kommission, welcher die Amtsbefugnisse des Muntzipalrathes von Paris und des General⸗ Conseils des Seine⸗-Departements übertragen sind, verlas der Maire von Paris eine Auseinandersetzung der finanziellen Lage der Haupt⸗ stadt; es geht daraus hervor, daß die städtischen Einnahmen, mit 1847 und 1846 verglichen, um die Hälfte abgenommen haben, und daß

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insbesondere das Octroi fast gar nichts mehr einbringt. 26. Februar hatte die Stadt noch 17 5 ag ve e liche Schaß, in welchem die Ersparnisse der Stadt niedergelegt wur= den, hat ihr jetzt nur noch vier Millionen zurückzuzahlen, und damit müssen, obwohl die Revolution alle städtischen Ausgaben gesteigert hat, sämmtliche Bebürfnisse bis zum 15. oder 20. August ö. be⸗ stritten werden. Als Hülfemaßregeln schlug der Maire unter so be⸗ drängten Umständen die. Wiedereinführüng der Einganggsteuer auf Schlachtvieh und die Eröffnung der Anleihe von 25 Millionen vor, zu welcher schon ein in der Sessien von 1847 genehmigtes besonde res Gesetz ermächtigte, ohne daß jedoch der frühere ginn r r f von dieser Ermächtigung Gebrauch machte. ;

Die mit Prüfung des Dekret⸗ Entwurfs über die Post⸗Reform, durch welche ein gleichfßrmiges Briefporto von 20 Centimes einge= führt werden soll, beauftragte Unter- Finanz- Kommisston hat sich zu e, der Maßregel ausgesprochen und ihren Berichterstatter ernannt.

Man schlägt die Kosten für jeden zu transportirenden Gefange⸗ nen, da man ihnen alle Geräthschaften, Lebensmittel und das zur Gründung von Kolonieen nöthige Land geben muß, auf 1000 Fr. an. Würden also 3000 zur Transportation verurtheilt, so betrügen die Kosten etwa 3 Millionen. Die Regierung schwankt noch anf ge Madagaskar und Otaheiti als Transportationsort; sollte die Zahl der Verurtheilten zu bedeutend sein, so wird man vielleicht, wie es heißt, auf jeder dieser Inseln eine Kolonie anlegen.

Die Reforme vom 9. Juli und der Peuple Constituant vom 12. Juli sind mit Beschlag belegt worden. Der Peuple Constituant ist vorgestern mit schwarzem Rande erschienen. Er kündigt, seinen Lesern an, daß er zum letztenmale erscheine, da die Republik in Frankreich aufgehört habe zu existiren.

Das Bien public, vertheidigt die frühere Vollziehungs⸗Ge⸗ walt gegen die Beschuldigung des Journal de Rouen, als ob dieselbe vor der Gefahr zu dem Beschlusse gekommen wäre, ausein⸗ anderzugehen. Es sei falsch, daß der Präsident der National⸗Ver⸗ sammlung dem General Cavaignac den Oberbefehl über die Truppen anvertraut habe. Es ses falsch, daß die an die Truppen ergangenen Befehle, sowohl innerhalb als außerhalb Paris, welche Frankreich gerettet hätten, nach dem Sturze der vollziehenden Kommissson gege⸗ ben worden seien. Die vollziehende Kommission habe diesel ben sowohl vor dem Kampfe, als während desselben ertheilt.

Dasselbe Blatt will, daß der Staat die Eisenbahnen an sich kaufe, erstens, weil die Eisenbahnen die Einheit Frankreichs sichern würden, und zweitens, weil der Ankauf die vergrabenen Actien wie⸗ der in Flüssigkeit bringen und Industrie und Handel beleben würde. Anders meint der Commerce: Die Eisenbahnen würden allerdings die Einheit Frankreichs befördern, allein wäre dies weniger der Fall, wenn sie durch Gesellschaften gebaut würden? Der garantirte An- kauf aber vermittelst Staatspapiere würde blos die Entwerthung dr Eisenbahn-Actien auf die Staatspapiere übertragen durch eine An⸗ häufung derselben auf dem Geldmarkte.

Ein Vertreter des Gard⸗Departements hat im Handels⸗Aus⸗ schusse der Natsonal-Versammlung die freie Ausfuhr der Rohseide beantragt. Man hatte, im Interesse der Seiden⸗Fabrikanten und um den Preis der Rohstoffe niedrig zu halten, dieselben mit einer Prohibitio⸗-Steuer von 3 Fr. 30 C. pr. Kilogramm belegt. Man merkte aber bald, daß man, anstatt den Preis der Rohseide zu drül⸗ ken, den Bau derselben zum größten Nachtheile des Ackerbaues ge⸗ hemmt hatte. Die drei Departements des Gard, der Drome und der Ardeche aber erzeugen jährlich für 28 Millionen Seide.

Großbritanien und Irland. London, 14. Juli. Heute fand im auswärtigen Amte ein Kabinetsrath statt.

Die Parlaments-Verhandlungen vom gestrigen Abend sind von geringem Interesse. Im Oberhause brachte Lord Br ougham eine 6 ein zum Schutze der Frauenzimmer, obgleich er selbst gegen die ähnliche Bll des Bischofs von Oxford gesprochen und es nicht erlaubt ist, während derselben Sitzung des Parlaments zweimal ein Gesetz über den nämlichen Gegenstand vorzuschlagen. Lord Denman erwartete auch von diesem Vorschlage mehr Schaden als Nutzen. Eine Bill, wodurch in Canada der zwangsweise Gebrauch der englischen Sprache in den Eingaben an den gesetzgeben— den Nath und die gesetzgebende Versammlung aufgehoben wind, ward zum zweitenmale verlesen. Im Unterhause gab Lord J. Russell den Inhalt seiner neuen Bill an durch welche den Wahlumtrieben und Bestechungen mit mehr Erfolg entgegengetreten werden soll. Es soll künftig den Parteien nicht mehr freistehen, ihre Klagen fallen zu lassen; bisher wurde neu erwählten Parlamentsgliedern zuweilen mit Anklagen nur in der Absicht ge⸗ droht, um Geld von ihnen zu erpressen. Der Prüfungs- Ausschuß soll das Recht haben, sich alle Beweismittel zu verschaffen, auch eine Untersuchung an Ort und Stelle anzuordnen. Dieses neue Gesetz würde eine Erweiterung des früheren über denselben Gegenstand sein welches ebenfalls von Lord J. Russell 1842 vorgeschlagen wurde Der Minister sprach mit sehr schwacher Stimme, so daß man die vie= len Einzelheiten der Maßregel kaum verstehen konnte. Man wandte gegen die Bill ein, daß es in dieser Sitzung zu spät sei; doch er⸗ hielt sie die Erlaubniß, eingebracht zu werden. Das Haus saß noch bis 1 Uhr, die Bill über die verschuldeten irländischen Güter im Aus- schusse berathend. Sämmtliche Bestimmungen derselben wurden mit großer Mehrheit angenommen.

Die Königliche Ackerbau⸗-Gesellschaft feierte in Nork ihr Jah⸗ resfest, verbunden mit einer großen Thierschau und Ausstellung von Ackergeräthschaften. Der Zulauf war ungeheuer. Auch Prinz Al= brecht wohnte dem Feste bei.

Die Irländer in London hielten eine Versammlung, worin für die in Looney's, eines der verurtheilten Chartisten, gesammelt wurde.

Aus Dublin meldet man zwei neue Verhaftungen. wöhnlichen Verbrechen sind augenblicklich sehr selten. so viel Land, wie in diesem Jahre, angebaut worden.

Die ge⸗ Auch ist nie

Niederlande. Aus dem Haag, 15. Juli. So eben er⸗ scheint der Bericht der zweiten Kammer über die von der Regierung vorgelegten Gesetz⸗Entwürfe, betreffend die Verfassungs-Revision. Das Zweikammer System, wie es von der Regierung beantragt wurde, fand im Allgemeinen wenig Beifall. Die ö erklärt sich gegen direkte Wahlen. In Betreff der Kulte stimmt die Ma⸗ sorität sür das System der Regierung (Abschaffung des Placet), so wie für die Freiheit des Unterrichts. Die Mehrheit trägt kein Be—⸗ denken gegen das Vereinigungsrecht. Die Masorität verwirft dage⸗ gen die von der 4 in den betreffenden Entwürfen gewagten Verbesserungen der Sprache und der Orthographie. Sie tabelt es. daß das Kabinet Noord⸗Brabant schreibt anstatt Braband und anstatt Oefening (Uebung) Uitoefening (Ausübung).

Belgien. Brü ssel, 16. Juli. Dze fram verwaltung hat Befehl erhalten, die Einfuhr

ten mit Doppelschuß zu verhindern; dieser lin ster Zeit nach Frankreich eingefüh ]

Lauf und werden mit konischen sid