1848 / 80 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

bie Beschreibung der Neise 2 anbetrifft, so is 62 . nierbaltend. Herr R. S omburgk sieht die Dinge um. lehrreich und i ; d äußert sich darüber in einfacher, natürlicher mit unbefangenem Blick an unt an und befricbigt durch gewissen ise; er erfreut durch seine Anspruchslosigkeit und befriedigt gewiss ae, liständigkeit. Sein Buch wird deshalb auch in weiteren Kreisen hant Helstäne de une hlcbler wu die n senschaftliche Welt beschränii ken eles fun n der That sind der Schauplatz und die Begebnisse dieser 2 geeignet, bei uus das spannendste i, für ihre Schilde⸗ 4 rege zu halten. Der Aufenihalt des Verfassers in London, die ilcberfahr nach der britischen Hauptstadt Guiana's, Georgetown, die 46 schaftlichen Verhältnisse der Kolonie- Einwohner, die Expeditionen nach den Mündungen des Orinolo und Essequibo und in das Innere des Landes mit ihren Abenteuern und Gefahren, die Eigenthümlichkeiten der Indigner= stämme Guiana s, endlich das herrliche Tropenklima und die üppige Vege⸗ tation, die den Verfasser ost zu begeisterten Naturschilderungen hinreißt, das Alles ist ein reichs und anziehendes Material für eine lehrreiche und unter- haltende Reisebeschreibung. Wir wollen davon nur Einiges zur Probe 1ehmen. , gesellschaftliche Leben in den Kolonieen ist ein Gegenstand, der zu den ernstesten Betrachtungen anregt; denn da dies Leben mit seinen Rasten-Unterschieden und der gegenseitigen Berfolgungssucht der verschiede⸗ nen Mischlings-⸗Racen und der weißen Bevölkerung auf feinem Sittlich eits · Prinzip beruht, sondern nur durch materielle Macht und die schlechten Lei= denschaften der Menschen seine gegenwärtige Gestalt erhalten hat, so er= scheint die politische Zukunft der Kolonieen davon abhängig und durch den näthwendigen Untergang der bestehenden schlechten Grundlage bedingt. Herr Richard Schomburgk, der sich vermöge seiner Stellung als Begleiter seines bas höchste Ansehen in Georgetown genießenden Bruders in den besten Kreisen der dortigen Gesellschaft bewegie und zugleich die übrigen Klassen der Bevölkerung, so wie die Ureinwohner, kennen zu lernen vielsache Gele⸗ genheit hatte, giebt uns in seiner Charakteristik der dortigen Gesellschaft ein beufliches Bild von dem Kriegszustande, in welchem die einzelnen, durch ihre Hautfarbe oder ihr Blut gesonderten Klassen mit einander leben. Schon die Verschiedenheit ihrer Sprache, Sitten und Neigungen, die jede Klasse von der anderen unterscheidet, muß diesen Zustand immer mehr befestigen und gefahrvoller machen. In den curopäischen Familien ist die englische Sprache die allgemeine Conversationssprache; nicht so unter den Farbigen und Negern, wo sich ein Gemisch aus fast allen Idiomen Europa's und Afrikas, das sogenannte „Creol-Dutch“, heimisch gemacht hat. Die Grund— lage bildet die holländische Sprache, die von den ersten Besitzern der Kolo— nie mitgebracht wurde. In Folge des beständigen Besitzwechsels ließen nun aber auch die nachfolgenden zeitweiligen Besitzer jedesmal einen Theil ihrer Sprache zurück, wodurch sich im Verlaufe der Zeit unter den Farbigen und Negern jenes Idiom ausbildete, das aus Hollaändisch, Französisch, Englisch und Afrikanisch besteht und sich gegenwärtig selbst unter den einheimischen Füstenstämmen verbreitet hat.

Aber gleichwie die Sprache, so haben auch die Mischungs Verhältnisse der Beoblkerung die entschiedensten sozialen Gegensätze hervorgerufen. Die farbige Bevölterung besteht aus den verschiedensten Mischungen, von denen sede einzelne Abstufung außer ihrem generellen Namen auch noch eine spe⸗ zielle Bezeichnung hat. Unter „Kreolen“ begreift man alle die, welche von Einwanderern in Britisch⸗ Guiana geboren wurden, mögen nun beide Ael— tern Europäer, Afrikaner, Ostindier oder die Mutter das Eine, der Vater das Andere sein; alle in der Kolonie geborenen Kinder sind Kreolen. Diese Benennung erstreckt sich sogar auf die Hausthiere, wonach es Kreolpferde, Kreolühe, Kreolschweine, Kreolschase u. s. w. giebt.“) Ein zweiter gene—

) Diese Erklärung der Bezeichnung „Kreolen“ entspricht keinesweges der Vorstellung, die man in anderen, namentlich in französischen Kolonieen, davon hat. Delsner« Monmerqué« sagt in seinen „Skizzen aus Bour- bon, Schwarze und Weiße“: „Das Wort Kreol bezeichnet diejenigen Eingeborenen der Kolonieen, welche lediglich von weißen Aeltern oder Vorältern abstammen. Mangelt es nur einem der Vorfahren einer Familie an dieser unentbehrlichen Eigenschaft, so ist die Ahnenprobe befleckt; der Rang als Mitglied des in der Meinung privilegirten Kreolenstandes geht verloren; man wird den Farbigen zugezählt und somit vom Vorurtheile

Bekanntmachungen.

509 Avertissement. Folgende Personen: 1) der Friedrich Wilhelm Hausding, geboren im Jahre q 1799, ein Sohn des zu Sorau verstorbenen Ju— stiz Amtmanns Hausding, welcher nach einer An— zeige aus dem Jahre 16830 beabsichtigt hat, in französische Kriegsdienste zu treten und sich nach Algier einzuschiffen, seitdem aber keine Nachricht von seinem Aufenthalte gegeben hat,

)N der ehemalige Husar Friedrich Steuernagel, ein Sohn des Dragoners Steuernagel, vor dem Jahre 1795 geboren, welcher sich zuletzt im Jahre 1820 in Neuerburg, Kreis Bittburg, Provinz Niederrhein, aufgehalten haben soll, der Glasschleifer Ferdinand Leopold Redde, gebo ren den 22. März 1807, ein Sohn des zu Schön- born in ver Niederlausitz verstorbenen ehemaligen Pfarrers Redde, welcher in den Jahren 1829 oder 1830 nach Amerika ausgewandert ist und zuletzt

im Jahre 1837 von New-⸗Nork geschrieben hat,

so wie deren etwanige unbekannten Erben und Erbneh⸗ mer, werden hierdurch aufgefordert, von ihrem Leben und Aufenthalte binnen neun Monaten, spätestens aber in dem auf

den Ersten Juni 1849, Vormitt. Elf Uhr,

vor dem Deputirten, Neferendarius Burchard, im Ge— schäfts⸗Lotal des Königlichen Ober⸗Landesgerichts hier⸗

4521

einstimmig angenommen wurden, die nach 8. 72. des Statuts erforderliche Zahl von drei Vierteln aller Actien nicht vertreten war, so wird behufs definitiver Beschluß= nahme über jene Anträge nunmehr auf

Freitag den 11. August, Vormittags 10 Uhr, .

im gewöhnlichen Lokale auf dem städtischen Rathhause eine neue General⸗Versammlung einberufen, zu welcher alle Actionaire eingeladen werden. Elberfeld, den 3. Juli 1818. Der Praͤsident des Verwaltungs-Raths,

Magdeburg-Wittenbergesche Eisenbahn.

2 der Magdeburg⸗Witten⸗

4830

reller Name; „Farbige“, begreift alle die verschiedenen Abstufungen in sich, die durch die Vermsschung von Europäern mit Afrikanern und Indianern entstehen. Die aus der kern gern von Europäern mit Negerinnen ent= sprungene Race wird „Mulatte“ genannt. Mischlinge von Indianern und Negern sind äußerst selten, da die ersteren die letzteren tief verachten, sogar wie Erbfeinde hassen. Das Aeußere solcher Mischlinge weicht auffallend von dem der übrigen ab. Alle, weiche Herr Schomburgk zu sehen Gelegen= heit fand, zeichneten sich namentlich durch eine schlanke, kräftige Statur und Mus kelstärfe aus. Ihre Färbung ist ein dunkles Kupfer eder Kaffeebraun; in. Bezug auf die Hesichtsbildung neigen sie sich dagegen vielmehr zu der äthiopischen als der amerikanischen Race. Sind auch die Backenknochen noch immer stark hervortretend, so ist dies doch nicht so auffallend, wie bei den Indianern, wo dies in einer viel schrofferen Weise der Fall, ist. Die Nase ist zwar breit, aber nicht aufgeworfen eben so sind die Lippen zwar immer noch dick, doch nicht mehr wulstig. Das Auffallendste sind bei ihnen die Haare, welche noch nicht recht zu wissen scheinen, auf welche Seite sie sich schlagen sollen, ob zu dem krausen Wollhaar Afrika s oder dem schlich= ten Amerika's, und sich nun halbgelräuselt in die Höhe heben. Eine hellere Gesichtsfarbe und ein schlichtes Haar zeigt auf den ersten Anblick die ver— mischte Abstammung von Indianer und Europäer. Den schönsten Men- schenschlag bildet unbestritten die aus der Vermischung zwischen dem Euro— päer und einer Mulattin hervorgegangene Race, die in den übrigen Theilen von Amerika, namentlich in Nord-Amerila, mit dem Spezialnamen: Kreolen, Mestizen und Kastizen, in den spanischen Besitzungen dagegen mit dem der Quarterons belegt werden. Jeichnen sich schon die Männer dieser Mischungs Race vortheilhaft aus, so sindet in ihr das weibliche Geschlecht Guiana's seine höchste Vollendung.

Die verschiedenen Abstusungen in der Färbung der Mischrace kann man nach der Angabe des Herrn Schomburgk ziemlich genau auf ganz ein fache Weise mit elnem Glas Portwein und einem Glas Wasser darstellen, indem man von beiden die Hälste in ein drütes leeres Glas gießt. Diese Mischung repräsentirt die Mulattenfarbe. Füllt man von dieser Mischung ein anderes Glas um die Hälfte und gießt dann wieder einen gleichen Theil reines Wasser hinzu, so erhält man die nächste Generation. Nachdem man dieses Experiment zehnmal wiederholt hat, ist endlich jede Beimischung der Farbe des Portweins verschwunden, und man hat genau die zehn Abstusun— gen der Färbung von Schwarz und Weiß bis wieder zum reinen Weiß.

Ungeachtet bei der zuletzt angeführten Mischungsrace die äußeren Vor⸗ züge auch meist mit den inneren gleichen Schritt halten, Jo gehören doch auch sie bis jetzt noch zu der verachteten Klasse der Parias Ostindiens, denen jeder Zutritt zu den Jirkeln der reinen Aristokratie verschlossen bleibt. Dies schroffe Verhältniß“, sagt Herr Schomburgk, „ist der Krebs, der fortwährend jede gesellschaftliche Einigung unmöglich macht und nicht allein das gesell— schaftliche Leben vernichtet, fondern auch in Bezug auf das politische viel leicht in nicht allzu ferner Zukunft zu einem Punkte führen muß, der für das Mutterland um so gefährlicher zu werden droht, als gerade diese Klasse die zahlreichere, wie zugleich auch, der größeren Masse nach, die gebildetere und geistig besähigtere ist. „Die Bande des ehelichen Lebens“, heißt es weiter, „sind hier lockerer gezogen, als sie es in irgend einer anderen Kolo— nie sein können. Die wenlgsten der vermögenden, ja reichen Plantagenbe— sitzer, Kaufleute, selbst der Beamten, Inspeltoren der Plantagen und ihrer Diener sind verheiraihet und leben gewöhnlich mit Faͤrbigen, Negerinnen oder Indianerinnen im Konkubinat. Viele aus einem solchen Verhältniß entsprungene Kinder erhalten in England, ja selbst in Süddeuischland ihre Erziehung. Ausgestattet mit den reichsten körperlichen und geistigen Gaben, kehten dann Söhne und Töchter hierher zurück, und der erste Schritt auf den vaterländischen Boden wirst sie, wie den Paria und Heloten, in jenes Verhältniß zurück, das ihnen der englische Nationalstolz und jener dunkle Fleck in der Geschichte der Menschheit, die Sklaverei, angewiesen hat. Europa liegt hinter ihnen, nicht aber die Ansprüche, die sie durch ihre Bil⸗ dung, durch ihren Reichthum, da ihnen der Vater bei seinem Tode häusig sein ganzes Vermögen hinterläßt, an das Leben haben machen lernen; das

getroffen. Wir können nicht angeben, welche von beiden Definitionen die richtige ist, oder ob sie beide, je nach den verschiedenen Kolonieen, rich- tig sind.

zuer schlagen werde.

in Empfang genommen werden. Magdeburg, den 16. Juli 1818.

4321 Diejenigen Inhaber von

Aug. von der Heydt. . f 0 pe schen

Die Herren Actionaire

bergeschen Eisenbahn wer- den hierdurch eingeladen, sich Sg Montag den 14. Au— : . J., Vormit⸗

pelung zu präsentiren.

gemacht werden.

selbst anberaumten Termine persönlich oder durch einen mit Vollmacht und Information versehenen Mandaiar Nachricht zu geben und die Identität ihrer Person nach- zuweisen, widrigenfalls die Verschollenen für todt er⸗ klärt und das zürückgelassene Vermögen unter ihre näch- sten sich legitmirenden Erben vertheilt oder dem Fiskus überwiesen werden wird. and i . be. die hiesigen Justiz⸗Kommis= ien Justizrat ettke und Justiz⸗K issarius Hanff . Dor nn , g. nd Justiz-⸗Kommissarius Hanff Franlfurt a. d. O., den 7. Juli 4848. Erster Senat des Königl. Ober⸗Landesgerichts.

4241

einzufinden.

stattet,

Berlin⸗Hamburger Eisenbahn.

. Extrafahrt nach Spandow

8 . jeden Sonntag.

2 Abfahrt von Berlin 2 Uhr Rachmittags. Rückfahrt von Spandow 8 Uhr Abends.

2 ,

werden.

as? p]

ö 2 2 * —— * Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. . Da in der am 30sten v. M. abge⸗ haltenen General⸗Versammlung, in wel—⸗ cher die zur Genehmigung gestellten An⸗= xrräge, betreffend:

43) das von dem Staate gewährte Dar-

; 8 lehn zu 400,909 Thlr., P) die Kreirung von Soo, 000 Thlr. Prioritäts-Obli-

gationen,

. .

außerordentlichen General-Versammlung

In derselben soll:

1 über die in Folge des Beschlusses der General— Versammlung vom 8. Juni c. mit dem Staate . wegen Uebernahme der Magdeburg -⸗Wittenbergeschen F .. Eisenbahn angeknüpften Verhandlungen Bericht er—

2) über die Bedingungen, unter welchen dem Staate, der zum Ankauf der Bahn geneigt ist, solche zu überlassen sein wird, Beschluß gefaßt, und

3) für den Fall der Annahme dieser Bedingungen

seitens des Staats, also eventuell die Auf⸗ lösung der Gesellschaft veschlosen

An dieser General-Versammlung können nur solche ö n, 1 . n . drei Actien der dieser Anzahl entsprechende Quittungsbo 6 ent y. Namen lautenden n , , Quittungsbogen in den Tagen vom 9. bi in . e der Gesellschaft, 1 und 2, niedergelegt und darüber eine Bescheini auf welcher die Zahl der ihnen , . n w vermerkt ist, und die zugleich als Einlaßkarte zur Gene⸗ ral Versammlung dleni, empfangen haben. jedoch den Herren Actionairs auch frei, die Quittung bogen an jenen Tagen im Bureau nur vorzuzeigen worüber eine ähnliche Karte ausgefertigt wird Da jedoch in diesem Falle dieselben Quittungs bogen beim Eintritt in die Versammlung nochmals vor ezeigt und kontrollirt werden müssen, sᷣ 3 h

zu einer

mit dem Ausbleiben

oder ihnen cedirten

Schifferstraße Ni. 1

Es steht Berlin, den 21. Juli 1848.

ist es zur Vermeidung

. Verzögerungen wünschenswerth, daß nur der t gedachte Weg der Legitimationsführung einge—

Die deponirten Quittungsbogen können am 15. und 16. August gegen Rückgabe der Bescheinigungen wieder

Au s schuß der Magdeburg-⸗Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft. Deneke, Vorsitzender.

4 pro. Russ. Certifikaten.

welche die Beträge der am 1.M 13. August d. J. ver- sallen den Coupons in Berlin zu erheben wünschen, werden hiermit aufgefordert, die betreffenden Coupons nir os ; 9808 1 g vas pitestens den 28. Juli d. ]. bei den Unterzeichneten zur Anmeldung und Abstem— Der Zahlungs- Termin der

angemeldeten Coupons wird zu seiner Zeit bekannt

Berlin, den 4. Juli 1848. Anhalt und W agener.

Brüderstralse No. 5.

Köln-Minden-Thüringer Verbindungsbahn.

Zu einer nur kurzen, jedoch dringend noth— . ; . wendigen Berathung ö ; ĩ der ersuchen wir die Herren 8 Actionairs,

z abend den 22sten d. M.,

a Abends 6 Uhr, im Bör— an nf senhause W , einzufinden, und erlauben , uns nochmals auf die unabweislich verbundene große Gefahr aufmerksam zu machen. welche ihre Quittungsbogen zur Vertretung in der am 3. August 2. « in Paderborn statlfindenden General Versammlung bei den Herren Meyer C Co. hier be— reits eingeliefert haben, werden ersucht, die darüber lau—= tende Bescheinigung, und wer diese Einlieferung noch 4 nicht bewirkt hat, beliebe seine über 20 25 Einzahlung lautenden Interims⸗Actien mitzubringen.

Zugleich heben wir aber hervor, daß die etwanigen Kosten

keinenfalls nennenswerth sein, wahrschein⸗ lich aber ganz umgangen werden.

Das Comité zur Wah ung der Interessen der Zeichner und derjenigen Actionairs, welche die 2Tte Einzahlung geleistet haben.

Leben in seiner Verkümmerung stößt sie mit Eiskälte von sich, Verachtung begleitet sie auf sedem Schriti, und Hohn begegnet dem, der diese alten und unmenschlichen Schranken durchbrechen will. Glühender Haß zieht in das glühende, volle Herz ein, Hohn gegen die Ideale, die ihte europaische Erziehung jenseits des Meeres kennen lehrte, und bald hat das sich nach Befriedigung sehnende Herz den Schleier der Weiblichkeit zerrissen und von sich geworfen. Putz sucht, Haschen nach momentanen Vergnügungen, Genuß der sinnlichen Liebe sind größtentheils die traurigen Folgen die ser Zurücksetzung. Kehrt sich in einzelnen Fällen der Europãer nicht an diese Schranken und heirathet dennoch eine Farbige, an deren Ruf selbst der gestacheltste Neid keinen Makel finden kann, der Makel der Geburt bleibt unvertilgbar auf ihr haften; dem Manne sind alle aristo⸗ kratischen Zirkel geöffnet, der Frau bleiben sie undurchdringbar verschlossen. So bildet sich in dem Herzen der Farbigen jener glühende Haß, der als ein viel drohenderer Racheengel über der Kolonie schwebt, als der, welchen die Neger hegen.“

Auf die übrigen Verhältnisse des Koloniallebens in Guiana, das Herr Schomburgk in politischer, administrativer und kulturhistorischer Hinsicht um- fassend darstellt, können wir hier nicht weiter eingehen. Nur einige interes- sante naturwissenschaftliche Erscheinungen und Berichtigungen bisheriger Irrthümer glauben wir noch hervorheben zu müssen. So findet die in allen naturhistorischen Werken alter und neuer Zeit gegebene Schilderung von dem Faulthier, als des faulsten und trägsten Geschöpfes, das der pei= nigendste Hunger kaum vermögen könne, seinen Baum zu verlassen, wenn auch längst das kleinste Blatt verzehrt sei, eine vollständige Widerlegung. Der Körper des Faulthiers ist allerdings so beschaffen, daß es auf ebenem, glattem Boden sich nicht fortbewegen kann; hat es aber mit seinen langen, einwärts gebogenen scharfen Klauen einen Anhaltspunkt erfaßt, so schleppt es den Körper auch auf dem Boden nach, und sindet es einen Baum, so be⸗ wegt es sich auf demselben mit der größten Leichtigkeit von Ast zu Ast, stets mit dem Rücken nach unten hängend und mit den Krallen seiner Vorder⸗ füße sich festhaltend. So häufig Herr Schomburgk diesen Thieren tief im Innein des Landes auch begegnet ist, so hat er doch niemals einen Baum gefunden, der seiner Blätter beraubt gewesen wäre, obschon er oft zehn bis zwölf auf einem und demselben beisammen sah. Auch in Betreff der Vos̊ gelspinnen (Mygale Blondii und avicularia) bemerkt er, daß er zwar sehr häufig dieselben mit ihren Gespinnsten, aber in diesen niemals einen Kolibri gesehen habe. Doch bestätigt er, daß die Vampyre, die bekannten blutsaugenden Fledermäuse, von denen besonders die Hausthiere viel zu leiden haben, während des Saugens mit den Flü⸗ geln wedeln. Eine interessante Schilderung giebt Herr Schomburgk von der Bereitung und der starken Wirkung des Ürari - Gistes, welches, innerlich genossen, unschädlich ist, äußerlich, nur in sehr geringer Quantität ange⸗ wandt, aber schnellen Tod herbeiführt. Daß indeß ein Baum nach drei Tagen absterben soll, wenn ein in dieses Gift getauchter Pfeil in denselben abgeschossen wird, ist eine Fabel. Ein alter Indianer vom Stamm der Macusi zwischen dem Orinofo und Amazonenstrom bereitete in Gegenwart des Herrn Schomburgk das Gift, dessen Haupt-Substanz die Rinde der Uraripflanze (Strychnos toxisera) ist. Eine vollkommen erschöpfende Ana- lose Les Giftes, von dem Herr Schomburgk eine Dosis mitgebracht hat, haben die angestellten Versuche des Herrn Pr. Heintz nicht zu Wege bringen können; die vereinten Versuche der Herren Dr. Virchow und Münter dagegen haben herausgestellt, daß das direkte Nesultat einer Vergiftung mit Urari nicht der Tod, sondern Aufhebung der Respirations-⸗Bewegung und Lähmung ist, denen allerdings der Tod folgen muß. Zu den interessantesten Abschnit· ten dieses Reisewerks gehören auch die Schilderungen des Indianerlebens, so wie die Untersuchungen über Herkunft und Abstammung dieser Ureinwoh⸗ ner Guiana's. ;

Zum Schluß können wir die äußere Ausstattung des Buches nicht un⸗ erwähnt lassen. Die Verlagshandlung hat Alles aufgeboten, um diese dem Inhalt angemessen herzustellen. Druck und Papier sind vorzüglich, und jeder Band präsentirt sich als ein Pracht⸗Eremplar. Die Illustrationen in Holzschnitten sind sauber ausgeführt und die von Sir Robert Schomburgk angefertigte Karte durch Vollständigkeit und Genauigkeit bei klarer Ueber · sicht eine sehr werthvolle Zugabe.

156 h / J . Johannis- Termine 1848 fällig gewordenen Zinsen, sowohl der 4. als auch 33 prozentigen Groß⸗ herzoglich Posenschen Pfandbriefe, werden gegen Einlie- feruͤng der betreffenden Coupons und deren Specisica⸗ lionen vom 1. bis 16. August d. J., die Sonntage ausgenommen, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, in Berlin durch den unterzeichneten Agenten in seiner Wohnung (wo auch die Schemata zu den Cou⸗ wpons-⸗Specificationen unentgeltlich zu haben sind) und in Breslau durch den Herrn Geh. Kommerzien-Rath J. F. Kraker ausgezahlt. Nach dem 16. August wird die Zinsenzahlung ge⸗ schlossen und können die nicht erhobenen Zinsen erst im Weihnachts-Termin 1818 gezahlt werden. Berlin, den 20. Juli 1818. F. Mart. Magnus, Behrenstraße Nr. 46.

Säch si seh⸗Sehlesi sche Eisenbahn.

1497 Bekanntmachung, Bestimmungen über die prätludirten Interims - Actien der 9gten Einzahlung betreffend.

. Nachdem in der 5 Kw letzten, am 29. Juni ö 46 d. J. abgehaltenen General⸗Versamm⸗ lung der Actionaire d. Sächsisch / Schle⸗ sischen Eisenbahn= Gesellschaft be⸗ schlossen worden ist: „den Inhabern Interims⸗ . sem mmm m, Actien der gten Einzahlung die Nachzahlung der am 31. Juli S. J. fällig gewesenen 19ten Einzahlung zu gestatten und von der statutenmäßigen Prätlusion unter der Be= dingung abzuschen: daß die verwirkte Conven tional strafe von 16 Thlr. pr. Interims-Actie gezahlt und die Stückzinsen auf die verspätete Einzahlung vergü— tet werden“, so werden hiermit die Interessenten aufgefordert, diese Interims-Actien 9gter Einzahlung bei unserer Haupt⸗ sasse, Bahnhof, Antonstraße, Dresden, zu präsentiren und gegen Erlegung von ; 10 Thlr. ais Betrag der 10ten Einzahlung, „verwirkte Conventionalstrafe und den Zinsen von 5 5h Pro anno vom 3. Juli 1817 bis zum Tage der Präsentation gegen volle Actien umzutauschen. . ; Interims ⸗Actien genannter Einzahlung, welche bis zum 31. Dezember d. J. aber zum Umtausch nicht gelangt, sind aller ihrer Rechte und Ansprüche unwiderruflich und für immer verlustig. Dresden, den 10. Juli 1848. Das Direkt or i u m der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft.

sich Sonn-

recht zahlreich

Diejenigen,

Das Abonnement beträgt: 2 Athlr. fũr . 4 Athlr. 3 ahr. 8 Rthlr. « I Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. Bei einzelnen nummern wird der Bogen mit 2 Sgr. berechnet.

* 80.

Inhalt. Amtlicher Theil. Deutschlan d. Bundes⸗ Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichs ⸗Versammlung. . Preußen. Berlin. Hofnachricht. Ministerial⸗Verfügung in Betreff der Keorganisation der Universitäten. Beförderungen und Abschieds⸗ Bewilligungen in der Armee. Oesterreich. Wien. Befinden des Kaisers, Schleswig⸗Holstein. Schleswig. Adresse an den Reichs verweser.

Ausland. Frankreich. National⸗Versammlung. Der Gesetz⸗Entwurf über

unentgeltlichen Militair - Unterricht. Ausschuß Gutachten über den Preß⸗ gesetz Entwurf. Präsidentenwahl. Paris. Der Finanz- Ausschuß egen Proudhon's und Favre s Vorschläge. Proteste gegen Lamartine' s gien Broschüre E. von Girardin's. Lage der Finanzen. Ver= mischtes. Siraßburg. Unruhen.

Großbritanien und Irland. Lon don. Kabinetsrath. Parlaments- Verhandlungen: Die ministeriellen Vills der diesjährigen Session; Rum= öͤlle; Interpellationen über Spanien. Irländische Demonstration. lachrichten aus Portugal.

Belgien. Brüssel. Erklärung in Bezug auf eine Bemerkung Lamar fine's über Belgien. Aussuhr- Prämie für Linnen⸗ und Hansgewebe.

Spanien. Madrid. Aus La Granja. Die Güter der geistlichen Ritter⸗Orden. Karlisten Bewegungen. Vermischtes.

Moldau und Wallachei. Bucharest. Adresse an den Kaiser von Rußland und Protest gegen das Einrücken russischer Truppen.

Handel s⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kanzlei⸗Rath Friedrich in Berlin, dem Pfarrer Barsch zu Schönwalde, Kreis Frankenstein, und dem Steuer -Einnehmer Rhein zu Neuzelle den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse; so wie dem Plantagenwärter Bientz zu Großbruch, im Regierungs⸗-Bezirk Königsberg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen;

Den Ober - Landesgerichts Rath Reuter zu Insterburg zum Direktor des Land- und Stadtgerichts zu Tilsit; und . An die Stelle des bisherigen preußischen Konsuls J. C. Lang in Philadelphia, welcher auf sein Gesuch entlassen worden, den Kauf⸗ mann G. H. Mecke zum Konsul daselbst zu ernennen.

Bekanntmachung.

Nachdem von Sr. Majestät dem e g Lehel Ordre vom 23sten v. M. die provisorische Bildung einer neuen, theils berittenen theils unberittenen Polizei- Mannschaft, unter dem Namen Schutz⸗ männer“, für die hiesige Residenz genehmigt und die Mehrzahl der unberittenen Mannschaften eingekleidet worden, soll dieses Institut wenigstens theilweise sofort in Wirksamkeit treten. Den Schutz⸗ mannschaften sind alle Pflichten und Rechte der exekutiven Polizei⸗ Beamten beigelegt. Ihre Dienstkle idung besteht in einem dunkel⸗ blauen Rocke mit gleichsarbigem Stehkragen und zwei Reihen sogenann⸗ ter Knebelknöpfe, dunkelgrauen Beinkleidern und rundem Filzhut mit Rummer. Als Waffe tragen dieselben vorläufig ein Seitengewehr. Die Kleibung der Offiziere unterscheidet sich durch ein Abzeichen auf der Schulter und am Kragen.

Die unberittenen Schutzmänner sollen unter vier Hauptleuten in vier Stadtbezirke vertheilt und zu sortdauerndem Patrouillendienst auf den Straßen, bei Tage wie bei Nacht, angewendet werden, wo⸗ bei jedem Schutzmann seine bestimmte Strecke angewiesen ist. Die beriltene Mannschaft verrichtet ihren Dienst hauptsächlich in den Um⸗ gebungen der Stadt. Außer den Hauptleuten sind Lieutenants und Wachimeister angestellt; die gesammte Mannschaft steht unter dem

Kommando eines Obersten. . . Indem das Polizei⸗-⸗Präsidium dies zur allgemeinen Kenntniß

bringt, spricht es zugleich vertrauensvoll die Erwartung aus, daß die Bürgerschaft Berlins dem neu gegründeten Institute ihr Wohlwollen und ihre Unterstützung nicht versagen wird. Nach einer Revolution und nachdem die ausübende Polizei längere Zeit hindurch fast ganz gelähmt gewesen, tritt die Schutzmannschaft ins Leben. Sie ist ihrer äußeren Gestaltung wie ihrem inneren Gehalte nach eine durchaus neue Schöpfung und kann an früher Gewesenes nicht an⸗ knüpfen. Der Boden, in welchem allein das neue Institut, Wurzel sch agen kann und will, ist der lebendige Sinn des Volkes für Ord⸗ nung und Gesetz, .

Auf eine feste Begründung hierin wird aber um so zuversicht licher gerechnet, als zahlreiche Stimmen aus der Bürgerschaft schon längst ein energisches Auftreten der Polizeigewalt gefordert haben und deshalb eine Srganisirung derselben, welche schnelles und kräf⸗ tiges Einschreiten sichert, gewiß willkommen heißen werden. Je freier ein Volk, desto unerschütterlicher muß die Macht des Gesetzes fest= stehen und. desto, kräftigere Organe sind zu dessen Schutz und Vollziehung in Thätigkeit zu setzen. In diesem Sinne ist das Institut der Schutzmänner errichtet. Weit entfernt davon, die Freiheit der Bürger beeinträchtigen oder das ängstliche Bevormundungs⸗System des Polizei-Staats zurückführen zu wollen, soll es nur der Wächter und Vorkämpfer für das Gesetz sein. Es werden aber die Schutzmänner ihre schwere Aufgabe zu lösen nur dann im Stande sein, wenn sie in dem Vertrauen ihrer , aus deren Mitte sie hervorgegangen, und für deren In⸗ teresse sie zu wirken berufen sind, einen kräftigen Stützpunkt sinden.

Berlin, den 22. Juli 1848.

Königliches von

olizei⸗Präsidium. ardeleben.

In Nr. 15 der Neuen Preußischen Zeitung vom 19ten d. M. wird mitgetheilt, daß in der Charstè bereits Choierafälle vor⸗ 6 und zwei Personen ein Opfer der Krankheit geworden eien. *

Preusßzisch er

Staats- Anzei

Berlin, Sonntag den 23. Juli

Wenngleich diese Nachricht mit großer Bestimmtheit gegeben wird, so kann nichtsdestoweniger zur Beruhigung des Publikums doch ver⸗ sichert werden, daß dieselbe vollkommen unwahr ist. ö.

Berlin, den 21. Juli 1843.

Königl. Charité ⸗Direction.

nichtamtlicher Theil. Dentschland.

Sundes Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 21. Juli. (O. P. A. 3.) 42ste Sitzung der verfassunggebenden Reichs -⸗-Versammlung am 20. Juli. Die Sißung wurde nach 95 Uhr von dem Präsidenten H. von Gagern eröffnet. Nach Verlesung des Protokolls setzte derselbe die Rational⸗Versammlung in Kenntniß, daß die Abgeordne⸗ ten Sedlag von Pelplin (West-Preußen) und Haßlwanker von Innsbruck den Austritt aus der National⸗Versammlung erklärt haben. Es wurde sodann zum ersten Gegenstande der Tages⸗Ordnung, Be⸗ rathung über den Bericht des Abgeordneten Zachariä, Namens des völkerrechtlichen Ausschusses, über die limburgsche Frage geschritten. Clemens von Bonn nh an den Ausschuß⸗ Bericht und des⸗ sen Anträge den Zusatz⸗-Antrag: „Zugleich fordert die Natio⸗ nal ⸗-Versammlung die eon e fh Central⸗Gewalt auf, diesen Beschlüssen eine, der Dringlichkeit der Umstände entsprechende, mög⸗ lichst schleunige und wirksame Folge zu geben.“ Im Herzogthum Liniburg sind bei der gespannten Erwartung der in Frankfurt zu fas⸗ senden Beschlüsse alle Verhältnisse des Verkehrs und der Industrie gestört. Die Einwohner, welche Deutschland angehören wollen, sol⸗ len durch jenen Zusatz einen entschiedenen Beweis der Sympathie Deutschlands erhalten. Arndt von Bonn räth zur Mäßigung und warnt vor verletzenden Schritten gegen ein tüchtiges stammverwand—⸗ tes Land. Er spricht die Hoffnung aus, daß aus der gegenwär⸗ tigen Verwickelung der Uebergang zur künftigen Verbindung ent⸗ springen werde. Schuselka beantragt, auszusprechen: „Nie

derland . nicht das Recht, das deutsche , Limburg mit

einem Theile der holländischen Schulden zu belasten. Die etwanige Uebernahme einer solchen Belastung könne nur im Wege des Ver⸗ trages, vorbehaltlich der Ratifüatien der RNational⸗Versammlung, geschehen.“ Wurm von Hamburg für den Ausschuß⸗ Antrag. Selbst in Holland haben sich Stimmen für gänzliche Trennung Limburgs, welches als eine nicht glückliche Erwerbung bezeichnet wird, erhoben. Bayern hat zuerst eine Terrilorial⸗Entschädigung für den abgetretenen Theil von Luxemburg statt des vorgeschlagenen Subsidienvertrags verlangt. Die kleineren Staaten haben sich an⸗ C Glen, Oesterreich und Preußen hatten die Sache aufgegeben.

chubert von Königsberg ist gleichfalls für den Ausschuß- An⸗ trag. Michelsen von Jenn beantragt die Ueberweisung der Sache an die provisorische Centralgewalt, um durch Unterhandlung und Uebereinkunft ein der neuen Gesammt-Verfassung Deutsch⸗ lands mehr entsprechendes Verhältniß Limburgs zu Eton zu bringen. von Beckerath erklärt sich für den Ausschuß⸗Antrag, welcher der Aufgabe Deuischlands, mit Mäßigung zu handeln, ent⸗ spricht. Es darf keine Herausforderung stattfinden, sondern nur ein Zeichen der Kraft gegeben werden. Ist das seitherige Verhält= niß Limburgs zu den Niederlanden mit den (neuen) Bundes- gesetzen nicht vereinbar, so ist der gemachte Vorbehalt erledigt. Venedey lenkt die Aufmerksamkeit der Versammlung hauptsächlich auf die Schuldfrage. Die Schulden in den Niederlanden sind ent= standen durch die Kolonieen, Festungen, Arsenale und Schiffe. Sollte ein Theil der Schulden von Limburg übernommen werden, so wäre auch ein Theil des Angeschafften ,,, von Reden erör⸗ tert, daß mit Zurechnung der Kolonialschulden der Niederlande auf Limburg etwa 81 Millionen Rthlr., ohne jene noch über 40 Millionen Rthlr. fallen würden. Der Redner macht be—⸗ züglich der Verhandlungen darauf aufmerksam, daß, aus poli= tischen Rücksichten die Festungen in Limburg wohl nicht in außerdeut⸗ schen Händen gelassen werden könnten. Auch haben, worüber der Ausschußbericht Zweifel ausspricht, die Limburger gegen das Ver— hältniß zu den Niederlanden, und zwar 1844, ausdrücklich reklamirt. von Linde verlangt, daß, in Bezug auf die Beschlüsse, die Form gewählt werde, welche das freundschaftliche Verhältniß zu den Nie= derlanden, welche Deutschland als Seemacht nühzlich sein können, nicht stört. Der Redner beantragt, daß die Frage über die Vereinigung der Verhältnisse des zu Deutschland gehörigen Limburgs, mit dem Beschlusse der National.Versammlung vom 27. Mai („daß die Ver⸗ fassungen der einzelnen Staaten mit den Beschlüssen der National⸗ Versammlung in Einklang gebracht werden müssen“), so wie die wei⸗ tere Frage Über die Verpflichtung Limburgs zur Uebernahme eines Theils der niederländischen Schulden, der provisorischen Central⸗Ge⸗ walt zur Verständigung und Vereinbarung mit den Niederlanden, in einer die Rechte Limburgs wahrenden Weise, und vorbehaltlich der Genehmigung der National -Versammlung, überwiesen werden solle. Kolb verlangt vollständige finanzielle Trennung Limburgs von den Niederlanden. Die Niederländer werden keinen Theil der Flotte oder der Kolonieen herausgeben; sie können also Limburg nicht für die Kosten derselben mit Steuern belasten, welche zu e uten eines frem⸗ den Landes, und unter Umständen sogar zum offenbaren Nach- theil Deutschlands, verwendet werden können. Der Redner siellt hiernach einen Verbesserungs⸗ Antrag. von Breuning aus ÄÜachen erklärt sich gegen M hen und von Linde. Nach Schluß der Verhandlung nahm noch der Berichterstatter Zachariä für den Ausschuß Antrag das Wort. Die Anträge von Michelsen und Linde fanden nicht die ,, , , n n, Ein Verbesserungs⸗Antrag Nauwerck's zum ersten Theil des Ausschuß-Antrages, „daß die National, Versammlung die bisherige Vereinigung Limburgs unter einer Verfassung und Verwal-

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Behren⸗ Straße nr. 657.

tung mit den Niederlanden für aufgelöst erklären solle“, wurbe abge⸗ lehnt; dagegen die beiden Ausschuß⸗Anträge und der Zusatz Antrag von Clemens fast einstimmig angenommen 3). Es wurde nun zur Berathung über §. 4 der Grundrechte („die Strafe des bürger⸗ lichen Todes soll nicht stattfinden“) geschritten. Vorher stellte Lette den Antrag, daß alle blos die Redaction betreffenden Anträge bezüg⸗ lich der Grundrechte ohne Diskussion sofort dem Verfassungs⸗Aus⸗ schuß überwiesen uud die Berathung sich nur auf die Prinzipien und allgemeinen Sätze beschränken solle. Die Redaction könne nicht Sache einer so großen Versammlung sein. Biedermann beantragt, daß jeder el ef are r rn schriftlich motivirt eingereicht, gedruckt vertheilt und vor der Begründung die Frage nach genügender Unter⸗ stützung gestellt werden solle. Es wurde gegen beide Vorschläge von M. Mohl, Vogt u. A. geltend gemacht, daß dann über die Frage, ob ein Antrag nur die Redaction betreffe, eine lange Debatte sich entspinnen, und daß die schriftlichen Motivirungen zu Staatsschristen an⸗ wachsen würden, welche Niemand lese. Es wurde über die Anträge nach dem Vorschlag von Fuchs zur Tages⸗Ordnung übergegangen. M. Mohl begründet hierauf einen zwischen 8. 3 und 4 des Ent- wurfs der Grundrechte einzuschaltenden Paragraphen, etwa des In⸗ halts: „Jeder Deuische muß einer Gemeinde als Gemeinde⸗Bürger und einem Staate als Staats -⸗Bürger angehören. Jeder, der in einen Staat aufgenemmen werden will, muß den 2 eines Ge⸗ meinde Bürgerrechts nachweisen.“ Stedmann verlangt zur Ab⸗ schneidung von Mißverständnissen bezüglich des Gemeinde⸗Vermögens, daß gesagt werde: „Gemeinde⸗Bürger oder Beisasfe.“ Wigard erklärt sich gegen die Aufnahme dieser Bestimmung, welche in das Heimats-Gesetz gehört. Friedrich von Raumer aus Berlin glaubt, daß den Gemeinden nicht überlassen bleiben dürfe, das Reichs-Bürgerrecht zu verleihen, wie es geschehen würde, wenn als Bedingung des Staats- Bürgerrechts das Gemeinde⸗Bürgerrecht und als Bedingung des Reichsbürgerrechts das Staatsbürgerrecht gestellt wird. Ahrens will den Mohlschen Antrag zu §. 44 ver⸗ wiesen sehen. Falatti macht darauf aufmerksam, daß durch den Mohlschen Antrag §. 3, über welchen die Debatte schon geschlossen ist, geändert werden würde. Der Präsident unterbricht die Be⸗ batte über den genannten Antrag, welcher auch bereits in einem zu §. 3 gestellten Amendement berücksichtigt ist. Arndts von München, welcher die Debatte über §. 4 eröffnet, hebt her⸗ vor, daß die Strafe des bürgerlichen Todes durch die fran⸗ zösische Gesetzgebung, welche auch in Frankreich, besonders bei dem Konsul Napoleon Widerspruch fand, nach Deutsch⸗ land gekommen ist. Es soll übrigens, da es Fälle giebt, wo der bürgerliche Tod ohne Strase eintritt, gesagt werden: „Der bürger⸗ lichs Tode findet nicht statt.“ Breuning erklärt sich für den Aus⸗ schuß⸗Antrag. Jucho entwickelt einen Zusaz⸗-Antrag: „Alle ge⸗

feßzlichen Beslümmungen, nach welchen Verminderung oder Aufhebung ber Ehre oder der Ehrenrechte eines deutschen Staatsbürgers als Folge mancher Strasen von selbst eintritt, oder als besondere Strafe verhängt werden kann, sind aufgehoben, und es fönnen fortan Nie⸗ manden die Ehre oder die Ehrenrechte durch richterliches Urtheil ab— erkannt werden.“ Schluß der Sitzung 2 Uhr. .

Preußen. Berlin, 22. Juli. Des Königs Muaje tät hab gestern den Minister-Präsidenten von Auerswald ö. ö. 2. pfangen und mit demselben gearbeitet.

Berlin, 22. Juli. Aus dem Ministerium der geistli Angelegenheiten ist folgende Verfügung er . n,

An die Privat⸗Docenten Herren Dr. . Dr. Heim soeth Dr. Schaafhausen, Dr. Lersch, De. Nagel, De. Krafft Dr. Schleicher und hr. Hoppe Wohlgeboren zu Bonn. ̃

Ew. Wohlgeberen haben in einer an den Staats⸗Minister Rod⸗ bertus gerichteten Eingabe vom 3ten d. M. die Bitte ausgesprochen:

daß die dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗A Angelegenheiten vorzulegenden Vorschläge zu einer Reform der Universitäten nicht anders als von der Ge— sanmtheit aller akademischen Lehrer aufgestellt, daß dem⸗ nach bei den dahinzielenden Berathungen auch die Privat— Docenten mit Stimmrecht zugezogen werden sollen.

Ich uehme hiervon Veranlassung, Ew. c. über den Stand der zum Zwecke einer Reorganisation der Universitäten eingeleiteten Vor= bereitungen eine ausführlichere Mittheilung zugehen zu lassen.

Schon unter dem 15. April d. J. fand sich der Staats⸗Mini⸗ ster Graf von Schwerin veranlaßt, aus eigener Bewegung Be⸗ rathungen über eine Reform des Universitätswesens in Anregung zu bringen. Es wurden in dem desfallsigen Erlasse vorzu sweise die künstige Stellung der außerordentlichen Regierungs⸗Bevollmächtigten und Kuratoren an den Universitäten und die e ,,. Gerichtsbarkeit als Gegenstände bezeichnet, welche einer näheren Erwägung zunächst . seien, und die Veranlassung getroffen, daß nicht blos die akademischen Senate, sondern sämmtliche ordentliche Professoren der

*) Der Beschluß lautet nach seinem ganzen Inhalte: Die deutsche National⸗Versammlung beschließt: 1) daß sie die bisherige Vereinigung 9 zum deutschen Bunde gehörigen Herzegihums Limburg mit dem Königreich der Niederlande unter einer Verfassung und Verwaltung als unvereinbar mit der deutschen Bundes-Verfassung betrachte, und 2) daß es sich von selbst verste e, daß der in der Sten Sitzung vom 27. Mai d. J. gel ht Beschluß der National ⸗Versammlung, wonach alle Bestimmungen einzelner dentscher Verfassungen welche mit dem von ihr zu 7 ndenden allgemeinen Verfassungs werfe nicht übereinstimmen, nur nach Maßgabe des letzteren (ihrer bis dahin bestandenen Wirksamkeit unbeschadet) als guͤltig zu betrachtrn sind für das Herzogthum Limburg verpflichtend et 3) daß die drag, mn rh, des Herzogthums Limburg zur lnahme an de 264 , der provisorischen Cenkralgewast zur die Rechie Limburgs waährenben desiniriwen Regal enng, reren, der National ⸗Bersammlung vorbehalten . ifi fordert Die National . Versamm ĩralgewalt ene stän

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