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Mann des deutschen Volkes ist; sein Glück zu be⸗
i r. . Volk ihn erliesen, ihn, dessen hochster Ruhm die graciftone ist. So oft wir ein Hoch dem deutschen Johann bringen, i ein ein Hoch auch seiner deutschen Frau. Darum seien 6 uns 1 auch herzlich hiermit willkommen. Noch einmal hoch, drei Mal hoch,
j deutsche Frau!“ J ü . a , mn Herzen reichten der Reichsverweser und seine
Sprecher und seinen Begleitern die Hand. — ö meine Herren“, sprach der Erstere. Meiner Frau sst heute der Lohn geworden, den Ihre Liebe zu mir schon
iente.“
ö beschloß die National⸗Garde mehrerer Be⸗ zirke in corpore dem Erzherzoge und seiner Gemahlin ihre Hoch achtung und Anhänglichkeit auf eine feierliche Weise zu bezeugen. linter dem Schalle fröhlicher Musik setzten sich die Bataillone vom Neubau, Mariahilf. Schottenfeld, Gumpendorf u. s. w. in Bewegung, marschirten nach Schönbrunn und defilirten daselbst in größter Pa- rade vor der Wohnung (im sogenannten Kaiserstöckel) Sr. Kaiserl. Hoheit. Der biedere Fürst und seine ihm so theure Gemahlin standen am Fenster und dankten mit herzgewinnender Freundlichkeit den Tau⸗ senden, die sich gesammelt hatten und in ihrer Herzensfreude in un⸗ unterbrochene „Lebehochs“ ausbrachen. Eine der drei Musikbanden spielte nach dem Desiliren noch mehrere Stücke unter den Fenstern.
Jürst,
Prag, 20. Juli. (D. A. 3.) Heute ist nachstehende Bekannt⸗ machung des Fürsten Windischgrätz erschienen:
„Ich ergreife die größtentheils freiwillig und ohne Anwendung eirnstli= cher Maßregeln zu Stande gefommene Ablieferung der Waffen als einen willkommenen Anlaß, den Belagerungs - Zustand mit dem heutigen Tage aufzuheben, wiewohl ich von vielen und achtbaren Seiten angegangen worden bin, denselben noch einige Zeit fortbestehen zu lassen, wiewohl die Herstel- lung des Straßenpflasters sehr langsam vorwärts schreitet, wiewohl leider noch immer einzelne Versuche von Auswiegelungen vorkommen. Der zum großen Theil rechtliche und gesunde Sinn der Einwohnerschast Prags ließ sie endlich erkennen, daß die Tendenz aller meiner Verfügungen von dem Prinzip ausgehe, jeder anarchischen oder aufrührerischen Erscheinung mit Energie zu begegnen, hierdurch jeden Einzelnen in dem ungefährdeten, un getrübten Genusse der uns Allerhöchst verliehenen constitutionellen Frei—⸗ heit, zugleich in seinem ungehinderten Lebenserwerb zu schützen. Dieses von vielen Seiten mir beurkundete richtige Erkennen meiner nie verhehl— ten, offenkundigen Denkungsweise und Absichten dient mir als eine Bürg⸗ schaft, daß alle gutgesinnten und redlichen Bewohner der Hauptstadt sowohl, wie auch der auswärtigen Kreise, durch Wort und That gemeinsam zur Erhaltung der Nuhe, Unterdrückung jedes Versuches, dieselbe zu stören, und hierdurch zur Wiederbelebung des Handels und Verkehrs zu sammenwirken werden. Diese Zuveisicht läßt mich über alle Bedenklichkeiten hinweg gehen, welche sich gegen die dermalige Aufhebung des Belagerungszustandes nicht ohne Grund erheben. Nachdem ich jedoch an dieses Jugeständniß den aufrichtigen und lebhaften Wunsch knüpfe, durch dasselbe Vertrauen in die Maßregeln der Regierung, Beruhigung in die durch die bedauerlichen Er— eignisse geäugstigten Gemüther, endlich in der ganzen Provinz Ruhe, Frie⸗ den und ungestörten Lebensverkehr herbeizuführen, so sehe ich mich bemü— igt, an alle jene, welche es wagen wollten, durch aufrührerische Umtriebe neues Unheil über Stadt und Land zu verbreiten, ein ernstes Wort zu richten und hiermit laut und allgemein zu erklären: 1) daß der geringste Versuch zu einem neuen Aufruhr das augenblickliche Eintreten der streng— sten militairischen Gewalt zur Folge haben wird; 2) daß, wenn ich in die traurige Nothwendigkeit versetzt werden sollte, die Waffen gegen aufrühre— rische Unternehmungen, worunter ich Errichtung von Barrikaden und thät— liche Angriffe auf das Militair zähle, brauchen zu lassen, der erste Ka— nonenschuß, welchen ich gegen die Aufrührer zu richten bemüßigt wäre, für die Publication des Standrechts zu gelten habe, nach welchem ein Jeder unnachsichtlich nach dem Kriegsgesetze hingerichtet werden wird, welcher 1) in einem Widerstande mit der Waffe in der Hand gegen die gesetzliche Gewalt, oder 2) in Auswiegelungen zum Aufruhr ergriffen, oder 3) sonst des Aufruhrs überwiesen wird. Die zur Untersuchung der stattgehabten verbrecherischen Vorfälle zusammengesetzte Kommission verbleibt aber, um die Uebelthäter der gesetzlichen Strafe zuzuführen, in ihrer bisherigen Wirk⸗ samkeit, jedoch wird dieselbe unter Einem angewiesen, sich nunmehr bezüg⸗ lich der Civilpersonen nach den für letztere geltenden Strafgesetzen zu be— nehmen. Mit dieser ernsten Sprache, welche zu führen meine nech nie ver— letzte Pflicht gegen den Monarchen und den constitutionellen Staat mir gebietet, verbürge ich jedem Gutgesinnten nach meinem Wirkungskreise Schutz und Wahrung seiner Rechte, seines Eigenthums, seines Lebens; dem Fievler aber, welcher diese anzutasten, welcher die öffeniliche Ruhe zu stö— ren wagt, diene sie als letzte Warnung. Prag, am 20. Juli 18458. Fürst Windischgrätz, kammandirender General.“
Das K. Landespräsidium macht nachstehende provisorische Be— stimmungen bekannt:
A1) Zur Gründung von Vereinen bedarf es zwar keiner Bewilligung der Behörden; jeder Verein muß aber darch Bestimmungen über die Auf⸗ nahme seiner Mitglieder, über seine, Verfassung, seinen Zweck und seine Mittel geregelt sein, und diese Bestimmungen müssen der kompetenten Be—= hörde auf ihr Begehren nebst allen welter ersorderlichen Auftlärungen wahrhaft und vollständig . , werden. 2) Vereine sowohl als an= dere Körperschaften können Versammlungen ihrer Mitglieder nur in Ge— mäßheit der Bestimmungen ihrer Statuten halten. 3) Jede in anderer Weise veranstaltete Versammlung der Mitglieder eines Vereins oder einer
Körperschast, so wie Volksversanmmlungen, d. i. Zusammenkünste, an denen Jeder, der da will, Antheil nehmen soll, dürfen nur mit Vorwissen der Ortshehörde stattfinden, welcher wenigstens 24 Stunden vorher von dem Ort und Zwecke der Zusammenkunst Anzeige zu erstatten und derjenige 3 ist, von welchem die Einladung ausgeht. 4) Versammlungen, welche diesen Vorschriften zuwider stattfinden, sind ungeseßlich, und wer sie veranstaltet oder daran Antheil nimmt und über die erste Aufforderung der Obrigkeit oder ihres Abgesandten, auseinanderzugehen, sich nicht entfernt, macht sich᷑ eines Polizeivergehens, insofern aber der Obrigkeit Widerstand mm egengesetzi werden sollte, der in den Strafgesetzen bezeichneten schweren Polizei liebertreimngen oder Verbrechen schuldig. 5) Gesuche oder Beschwer⸗ den dürsen ossentlichen Behörden oder Amitspersonen von nicht mehl Per- sonen vorgetz agen iwerden, als zur Bildung kiner aus einem größeren Ver⸗ ein hervorgehenden Depuiglion unbedingt nothwendig sind, da ein Andrän⸗ gen von einer größeren Menschenmenge die schwere Polizei-⸗Uebertretung des
date e 51 St. G. B. 11. Thenlz begründen würde. Prag, am 18.
s an nehmen behülfli ch entsprochen, da
hat, die Flotte bei vorkommenden Fällen kräftig h,
Bayern. München, 19. Juli. ü 2 der König ist gestern Abend um ih Ke , *. getroffen. An allen Orten, welche der geliebte Fürst auf der Neise berührte, wurde er von der , , ge e e , unbeschreib⸗ lichem Jubel begrüßt. Se. Majestät begleitete den Herrn Erzherzog⸗ ,, me von Regensburg nur bis Vilshofen. Allerdings war die Absicht gewesen, denselben Tag noch nach Passau zu kommen und dort zu übernachten. Da aber die Nacht eingebrochen war, und be⸗ kanntlich die Stromstrecke zwischen Vilshofen und Passau mit vielen Feleklippen besäet ist, so hielt der Capitain es nicht für räthlich, seime erlauchten Fahrgäste den mit der Weiterfahrt bei Nacht ver= bundenen Gefahren auszuseßzen. Der Erzherzog übernachtete daher auf dem Schiffe selbst, der König auf deim Lande. Am folgenden
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Ta ge fuhr Se. Majestät dann nach Passau. Dort wie in Regens⸗ bung war der Empfang besonders freudig.
— Wiesbaden, 19. Juli. (Frkf. O. P. A. 3.) Ueber hier vorgesallene Ereignisse äußert sich eine offizielle, heute hier aus= gegebene . in folgender Weise: „Vor einigen Tagen wurden mehrere Artilleristen durch kriegsrechtliches Verfahren zu Gefängniß verurtheilt. Am 1I6ten d. M. Abends erschienen drei hiesige Ein⸗ wohner, Böhning, Gräfe und Oswald Diez, bei dem Chef der Artil⸗ lerie und verlangten die Loslassung jener Artilleristen unter der Drohung: Wenn es nicht geschehe, mit 4— 500 Mann wieder zu kommen, um die Befreiung mit Gewalt zu erzwingen. Wirklich hatte sich auch zu gleicher Zeit eine Masse von 1— 509 Menschen in einem Wirthshause im Nerothal versammelt, und die Führer derselben hatten sich bemüht, auch Soldaten in ihren Kreis zu ziehen, indem sie dieselben in jenes Wirthshaus einluden. Nachdem dem Herzogli⸗ chen Stadtamt Nachricht von jener in die Justiz eingreifenden Drohung zugekommen war, nachdem ihm weiter berichtet wurde, daß die auf⸗— geregte Menge aus dem Nerothal in die Stadt ziehe, ersuchte es den Kommandanten der Bürgerwehr, Allaim schlagen zu lassen. Zugleich verfügte das Herzogliche Stadtamt die Verhaftung der erwähnten drei Einwohner. Einer derselben, Oswald Diez, war Führer einer Com⸗ pagnie. Als derselbe von dem Beamten in Begleitung des Obersten verhaftet werden sollte, widersetzten sich die drei ersten Compagnieen, wozu sich auch Einzelne aus anderen Abtheilungen gesellten. Auf den Obersten der Bürgerwehr wurde angelegt, und als eine andere Ab⸗ tbeilung Wehrmänner herbeigerufen worden war, um den Befehl des Obersten, die drei widerspenstigen Compagnieen zu entwaffnen, in Vollzug zu setzen, — legten jene drei Compagnieen unter dem Ruf, ihre Gewehre seien geladen, auch auf ihre Kameraden, welche nicht geladen halten, an. Diese offene Meuterei widerstreitet so sehr der Bestimmung und Pflicht der Bürgerwehr, daß es im Juteresse der Ehre derselben und zur Aufrechthaltung des Gesetzes geboten war, jene Compagnieen zu entwaffnen. Die Regierung ließ deshalb — in der Hoffnung, daß die Wehrmänner zu ihrer Pflicht zurückkehren würden — dieselben auffordern, ihre Waffen abzuliefern, unter der Ankündigung, daß sie demnächst nach Ausscheidung der Schuldigen reorganisirt werden sollten. — Der Termin zur Ablieferung der Waffen verstrich, ohne daß mehr als ein Dritthcil abgeliefert war. Ver größte Theil der dritten Compagnie erklärte, daß er die Gewehre nicht abliefern werde; der Oberst der Bürgerwehr forderte sie selbst dringend auf, es bis zu einem verlän⸗ gerten Termin zu thun. Es geschah nicht. Mittlerweile war von der kompetenten Behörde die Untersuchung gegen jene drei Einwoh— ner, welche die Loelassung der Soldaten verlangt hatten, so wie eines Vierten, der zu bewaffnetem Zuzug aufgefordert haben soll, eingelei⸗ tet und die Verhaftung derselben beschlossen worden. Einen dersel⸗ ben ließ sich die Bürgerwehr auf dem Wege nach dem Gefängniß ohne Widerstand entreißen. Zwei andere befanden sich in Haft. Am Nachmittage zog eine mit Aexten und anderen Werkzeugen bewaffnete Menge vor das Gefängniß, schlug die Thore ein und befreite die Gefangenen, welche sie im Triumphgeschrei und unter Verhöhnung der öffentlichen Autorität durch die Stadt führten. Die Bürgerwehr schritt bei dieser neuen Verletzung der Ordnung und der Gesetze nicht ein. Das nur in geringer Anzahl in der Stadt gegenwärtige Li⸗ nienmilitair würde die wühlerische Partei nur zu Widerstand gereizt haben. Es würde nicht möglich gewesen sein, Blutvergießen zu ver⸗ meiden, wenn die Regierung dessen Einschreiten angeordnet hätte. In Uebereinstimmung mit den von der Reichsgewalt ausgesprochenen Grundsätzen zur Bewahrung der Herrschaft des Gesetzes, zur Wah— rung der Freiheit, die unzertrennlich ist von der Beobachtung der Ge⸗ setze und der Ordnung, wurde deshalb angeordnet, daß heute früh zwei Bataillone Infanterie, eine Batterie Artillerie und eine Abthei—⸗ lung Kavallerie von den in Mainz garnisonirenden Reichstruppen zur Unterstützung der hiesigen Behörden in Wiederherstellung der Ord— nung in die Stadt einrücken sollten. Dies ist geschehen. Der Er— folg hat gezeigt, aß diese Maßregel selbst aus Rücksichten der Hu—⸗ manität die zweckmäßigste war, indem sich durch die bloße Entwicke⸗ lung einer kräftigen Macht die wühlerische Partei, deren geringe An— zahl die große Mehrheit der braven Bürgerschaft terrorisirte, ohne Widerstand der Autorität der Regierung unterworfen hat. Sofort nach dem Einrücken der Reichstruppen wurde die gesammte hiesige Bürgerwehr entwaffnet, die nun wieder neu mit Ausscheidung des wühlerischen Elements in diesen Tagen organisirt werden wird.“ (Frankfurter Journal.) In der gestrigen Kammer⸗Sitzung sprach sich Proc. Leisler J. über die jüngsten hiesigen Vorfälle nachstehend aus: „Wenn jemals, dann ist es jetzt die Pflicht des Mannes, seine Ueberzeugung offen auszusprechen. In unserer Stadt hat sich die öffentliche Meinung in der Art kundgegeben, daß kein Zweifel mehr ist, daß die Bevölkerung von Wiesbaden vollkommen einverstanden ist mit den Maßregeln der Regierung. Der Stadt— Vorstand hat sich gestern Morgen permanent erklärt und zur Abliefe⸗ rung der Waffen zu wirken gesucht. Aber stets stieß er auf entschie⸗ dene Weigerung. Dieser Zustand dauerte bis Nachmittags 3 Uhr, und zuletzt gewann der Vorstand die traurige Ueberzeugung, daß die Waffen nicht abgeliefert würden und es der Bürgerwehr nicht ge⸗ lingen werde, die Ruhe aufrecht zu erhalten. Nach näherer Erwägung kam man zu der Ueberzeugung, daß auch das Militair nicht helfen könne. Vor dem Mmnisterium kam es zu Ausrufungen, welche bewie⸗ sen, daß es ein einiger Wille in dieser Masse sei, welche den Bruch des Gesetzes wollte. Wir müssen es der Reichsgewalt und der Re— gierung Dank wissen, daß sie gegen dieses gesetzlose Treiben einge schritten ist. Gegen oben ist nach dreißigjährigem Kampfe die Will⸗ kür gebrochen; soll sie nun von unten beginnen? Freiheit wollen wir haben für alle Meinungen. Carnot, als er Napoleon gegenüber für die Freihest sprach, rief aus: „Wenn die Republik nicht mehr be⸗ stehen soll, dann halte ich es für die erste Pflicht, mich in Gehorsam unter das neue Gesetz zu fügen.“ Und Rotteck sagt: „Nicht die repu⸗ blikanische orm ist es, sondern der republikanische Geist, was wir erstreben, und der kann unter monarchischen Formen sich freier aus— bilden, als in der stürmischen Demokralit. Das Gesetz muß gehand⸗ habt werden, und zum Dank dafür, daß die Regierung das Gesetz gehandhabt hat, trage ich darauf an, uns einmüthig zu erheben.“ (Die sämmtlichen Abgeordneten erheben sich, mit Ausnahme der Ab- geordneten Lang, Müller II., Hehner. Lautes Bravo der Galerieen.)
Oldenburg. Oldenburg, 16. Juli. (D. A. 3.) Der bereits erwähnte) Entwurf des Staats-Grundgesetzes, welcher zur Vereinbarung zwischen dem Großherzoge und den zu wählenden Stän⸗ den dienen soll, enthält außer zwei Anlagen über den Staats— Gerichtshof und das Wahl Verfahren 225 Artikel in 13 Abschnitten.
. 4. Vom Großherzogthum und dessen Regierung im Allgemei⸗ * ö ach Art. 4 bilden das Herzogthum Oldenburg, das Fürstenthum
2 und das Fürstenthum Birkenfeld einen unter einer Verfaffung verei= . untheilbaren Staa, Dieser Gesammistaat hat einen vereinigten r der übe di. gemeinsamen Angelegenheiten, als die Civslsiste und
nn. die Bundeskosten, das . und Landes⸗Archiv, das 64. andtsgericht, das Militair, die Gesammischulden, die gemeinsame e erg m e andere gemeinsame Angelegenheiten beschließt. Für
die übrigen n hat jeder der Landestheile feinen Provinzial - Landiag. Entsteht ein . dieser Landiage dariiber, ob eine . vor den
allgemeinen oder provinziellen Landtag gehört, so entscheidet darüber der Staats-Gerichtshof oder ein Schiedsgericht. Im Uebrigen enthält dieser Abschnitt zwedhmäßige Bestimmungen über die Erbfolge und die eiwa nö— thige Negentschaft. Die Wahl der Lehrer des minderjährigen Thronfolgers außer dem eigentlichen Erzieher unterliegt der Bestäͤtigung des Ministe⸗ riums. Abschn. 2. Von der ausübenden Gewalt des. Großherzogs und dem Ministerium. Die ausübende Gewalt steht dem Großherzog allein zu unter Verantwortlichleit des Ministeriums; die Gesetzgebung übt er in Ge— meinschast mit den Ständen aus, er hat demnach ein unbedingtes Veto. In rein militairischen Angelegenheiten verfügt der Großherzog ohne Mit- wirkung des Ministeriums; er verleiht Orden, Würden und Titel und übt das Begnadigungsrecht frei aus, außer bei Anklagen seitens der Stände wegen Verletzung der Verfassung oder der Gesetze. Abschn. 3. Von den Grundrechten des Volks. Die Strafen der Einziehung des gesammten Ver- mögens, der körperlichen Züchtigung, des Latten⸗-Gefängnisses, der Abbitte und des Widerrufs, des Prangers und des bürgerlichen Todes sind abge- schafft. . unterliegt weder der Censur, noch Konzessionen und Cautionen. as Petitionsrecht ist unbeschränlt, doch gilt eine Petition als nur von denen ausgegangen, die dieselbe unterzeichnet oder deren Unterzeich⸗ ner bevollmächtigt haben. Das Vereinsrecht unterliegt den Beschränkungen, daß bewaffnete Versammlungen, so wie solche, die unter freiem Himmel gehalten werden, wegen Gefahr für die öffentliche Ruhe verboten werden können. Im Fall eines Ausstandes kann die Negierung Standrecht anordnen, auch die Bestimmungen über Verhaftungen, Haus— suchungen, Preßfreiheit und Vereinsrecht suspendiren. Die Zwangs- und Bannrechte des Staats, so wie dessen Jagd- und Fischereiregal, hören auf. Das Jagdrecht steht nur dem Grundeigenthümer zu, die Ausübung dessel⸗ ben soll durch ein Gesetz geregelt werden. Alle Steuer - Ungleichheiten und Freiheiten sollen aufhören; nicht unentgeltlich erworbene Privilegien, so wie alle gutsherrlichen Beschränkungen des Eigenthums, werden abgelöst. Es soll allgemeine Volksbewaffnung mit freier Wahl der Führer eingerichtet werden. Abschn. 4. Von den politischen Gemeinden. Der Grundsatz der Selbstverwaltung mit Einschluß der Ortspolizei, der freien Wahl der Ver- treter und Beamten, so wie der Oeffentlichkeit, ist ausgesprochen. Das Ober⸗ Aussichtsrecht des Staats soll gesetzlich begränzt werden. Abschn. 5. Von der Religionsausübung, den Kirchen und milden Stiftungen. Der Staat hat über alle Kirchen zu wachen, daß sie die Gesetze des Staats beachten. Das Belenntniß und dessen Ausübung ist frei und ohne Einfluß auf die bürgerlichen Rechte. Zu einer kirchlichen Handlung kann Niemand gezwun— gen werden. Religionsgesellschaften erhalten Corporationsrechte, wenn Lehre, Disziplin und Verfassung nicht den Staatsgesetzen zuwiderlaufen. Abschn. 6. Von den Schulen und Unterrichts Anstalten. Der Schulunterricht ist Ge—= genstand der staat ichen Fürsorge und Aufsicht; zu den Schulbehörden sol— len indeß Schulmänner zugezogen werden. Die Gymnasien sind Staats- anstalten; für Realschulen und deren Errichtung wird der Staat sorgen. In den volksthümlich zu gestaltenden Volksschulen, welche mit tüchtigen Lehrern zu besetzen sind, hat die Schulgemeinde den Lehrer zu erhalten und zu pensioniren. Ist dieselbe dadurch sehr beschwert, so tritt die Staats kasse aushelfend hinzu. Die Zahlung des Schulgeldes hört auf. Abschn, 7. Von der Rechtspflege. Ünabhängigkeit, Oeffentlichkeit, Mündlichkeit, Ge⸗ schworene bei Erkenntnissen über Verbrechen und politische oder Preßverge⸗ hen, völlige Trennung von der Verwaltung. Der Fiskus und alle Behör= den wegen ihrer Verwaltungshandlungen haben vor den Gerichten Necht zu nehmen! Zur Schlichtung? von Handels , Fabrik- und Landwirthschafts- sachen sollen Sachverständige zugezogen, der privilegirte Gerichtsstand und die Patrimonialgerichtsbarkeit aber beseitigt werden. Eine Aufhebung aller Sporteln ist nicht ausgesprochen. Abschn. 8. Vom Stagtedienste, Alle Ernennungen im Staatsdienste verfügt der Großherzog. Das höchste Lan- desgericht wird ergänzt durch Wahl seiner Mitglieder und einer gleichen Au- zahl von Ständemitgliedern. Diejenigen Staatsdiener, die, nichi auf Kün⸗ digung angestellt sind, können während der drei ersten Dienstjahre ohne Wei
teres entlassen werden, später nur mit Belassung der gesetzlichen Pension. Verwal- tungsbeamte können nach dem Spruch eines als Schwurgericht erkennenden, aus Berufsgenossen zusanmengesetzten Dienstgerichts abgeseßzt werden, Richter aber nur durch Erkenntniß der gewöhnlichen Gerichte. Abschn. 9. Von den Ständen, Es besteht nur Eine Kammer. Die Abgeordneten werden durch indirekte Wahl ernannt, auf 8000 Einwohner Einer. Ein Census wird weder in der Per son der Urwähler, Wahlmänner noch der Abgeordneten gefordert. Beamte, zu Abgeordneten g wählt, bedürfen eines Urlaubes nicht; wird ein Abge⸗ Iordneter in den Staatsdienst berufen, so hat er sich einer neuen Wahl zu unterwerfen. Die Legitimationsfrage entscheidet die Stände -Versammlung, welche dem Großherzoge zwei Mitglieder zur Wahl des Präsidenten vor⸗ schlägt. Der Eid der Abgeordneten befaßt die Aufrechthaltung der Verfas⸗ sung und ben in dem gegenwärtigen Wahlgesetze getadelten Punkt, nämlich das unzertrennliche Wohl des Großherzogs und des Landes. Wegen straf⸗ licher Aeußerungen eines Abgeordneten sindet ein gerichtliches Einschreiten nur auf Antrag des Landtags statt. Den Ständen steht das Recht der Initiative zu, sie haben eine entscheidende Stimme beim Erlasse von Ge⸗ setzen, Hebung aller Steuern und Aufnahme von Anleihen. eiche esetze und Reichssteuern bedürfen ihrer Genehmigung nicht. Ordentliche and lage sinden alle drei Jahre statt; eine Vertagung kann nur auf sechs Mongte geschehen; nach einer Auflbsung muß der neue Landtag binnen vier Mo⸗ naten zusammentreten. Die Sitzungen sind öffentlich, die Geschäftsordnung wird der Landtag selbst beschließen. Zur Vorbereitung der Hesch fte des Landtags, zur Abgabe von Gutachten, zur Beachtung des Vollzugs der Landtags -Abschiede und behufs Antrags der Zusainmenberufung eines au⸗ Ferordentlichen Landtags wird ein ständischer Ausschuß erwählt. Die ol⸗ denburgischen Abgeordneten bilden den oldenburgischen Provinzial - Landtag, in den Fürstenthümern werden zu dem Ende Abgeordnete erwählt. Abschn. 10. Vom Staatsgut ꝛc. Das Staatsgut soll von der ersten Stände= Versammlung vom Hausvermögen und dein Vermögen der einzelnen Glie= der der landesherrlichen Familie getrennt werden. Die Aufkünfte des Staatsguts erhält derjenige der drei Landestheile, in welchem dasselbe be⸗ legen ist; nur ein Theil der Aufkünfte des lübeckschen Staatsguts fällt dem Herzogihum Oldenburg zu, dem es als Theil einer Entschädigung des auf⸗ gehobenen Weserzolls zukommt. Der Großherzog bezieht eine für seine Re⸗ gierungsdauer vereinbarte Civilliste, auf welche der Betrag des Hausguts eingerechnet wird. Abschn. 11. Vom Staatshaushalte. Die Stände er⸗ klären dabei, solche Ausgaben nicht verweigern zu wollen, deren Nothwen— digkeit auf vor Erlaß der Verfassung bereits entstandenen Rechts verbindlich⸗ keiten beiuht. Die Gesammt-Ausgaben aller drei Landestheile werden auf dieselben zur Hälfte nach der Vollszahl, zur Hälste nach der Brutto- Ein= nahme der Provinzen repartirt. Abschn. 12. Von der Gewähr der Ver= fassung. Der jetzige Großherzog stellt einen eidlichen Nevers über die Auf⸗ rechthaltung der Verfassung aus, jeder Nachfolger hat dieselbe durch körper= lichen Eid zu bekräftigen. Staatsdiener, Geistliche und das Militair wer- den auf die Verfassung beeidigt. Die Stände können Anklagen gegen en Beamten wegen Verletzung der Gesetze bei den Gerichten stellen; das Mi- nisterium wird dieserhalb' beim Staatsgesichtshofe belangt, welcher wegen Verletzung der Verfassung als Strafen Mißhbilligung, elne e, entlud oder Entfetzung, wegen wirklicher Amts verbrechen aber die e go ichen n .
fen erkennt. Ber Staatsgerichtshof hat das Recht authentijschen lu g 16 des Grundgesetzes bei Verschiedenheit der Ansichten der 1 ner Stände über eine Bestimmung desselben. Abschn. 43. 8 nn n mungen. Hier ist ausgesprochen: die ö bewin lenz 9B n e m g, ser Verhältnisse, die Auflösung des Lehnswesens, bar ** 66 a n , gr mn, n g. hrung des Notariats, so wie die lien - Fideikommisse, die Civil⸗ Ehe, Sin fie ers weser .
Verbesserung des Hyöpotheken⸗ und Vormun s
z ö Rendsburg, 21. Juli. (Alt. NM Frogs wig. Senf ien Schreiben des Oberst-Lieutenants
. T ; an den General von Wrangel ergiebt sich, daß die an, der en Corps im Einverständuiß mit dem Befehlshaber
5 i ; ul le ge fh el, das Schreiben lautet:
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bunden und wünschen sämmtlich ihre Entlassung. Bei weitem der größte Theil des Frei- Corps — namentlich die fünf Compagnieen des früheren von der Tannschen Corps und das Aldosserische Corpé. = haben durch mehrmalige Erklärungen ihren Rücktritt von dem ihrer Führer abhängig gemacht. In einem anderen Verhältniß steht die jetzige sechste Compagnie, aus den Resten des chemaligen Wasmerschen Corps zusammengeseßt, welche sich schon früher der Regierung zur beliebigen Disposition gestellt hat. Von Seiten des Corps dürfte demnach einer sosortigen Auflösung lein Dinderniß im Wege stehen. Hadersleben, den 9. Juli 1816. (gez.) Oberst⸗Lieute⸗ nant von der Tann, Commandeur.“ . . Die Offiziere des von der Tannschen Freicorps haben diesen Morgen in einer gemeinschaftlichen Berathung den Beschluß gefaßt, sich dem Befehle der provisorischen Regierung als Ehreumänner un— terwerfen zu wollen. Sie hätten der provisorischen Regierung ihre Dienste angeboten und diese seien von ihr mit Dank angenommen; auf ehrenvolle Weise hätten sie für das Vaterland gekämpft und eh⸗ renvoll wollten sie daher auch aus dem Kampfe scheiden und den Ruhm welchen sie vielleicht sich in unserem deutschen Lande erworben, nicht durch eine Auflehnung gegen die provisorische Regierung, welche die Auflösung der Freischaaren für gut befunden habe, zu beflecken. Nur will das Jenssen⸗Tussche Freicorps vor seiner Auflösung eine Anerkennung seiner geleisteten Dienste ausgesprochen wissen. Die Auflösung der Freicorps wird heute Abend erfolgen. Die Ablieferung der Waffen der von Jenssen-Tusschen und von der Tann— schen Freicorps hat nicht stattgehabt.
Mu sland.
Frankreich. Rational-Versammlung. Schluß der Sitzung vom 19. Juli. Bei Wiederholung des Skrutiniums über die Präsidentenwahl waren zur absoluten Mehrheit 333 Stimmen erferderlich; Herr Armand Marrast erhielt 411, Herr Lacrosse 334 und Herr Bac 20 Stimmen. Herr A. Marrast wurde demnach als Präsident der National⸗Versammlung proklamirt. Die Berathung des auf. die Zöglinge der polytechnischen und der Militairschule bezüglichen Dekret- Entwurfs wurde hierauf festgesetzt und derfelbe nach einigen Abänderungen der einzelnen Bestimmungen angenommen. Herr Gouin erstattete Bericht über ein Dekret, wonach für die Büreaukosten und onstige Ausgaben des Conseils-Präsidenten 15,009 Fr. bewilligt werden. Das Dekretwurde als dringlich augenommen. Ein Dekret -Entwurf bezüg⸗ lich der Mobilgarde wurde vertagt. Der nächste Gegenstand der Tagesord⸗ nung war die Diskussion eines Vorschlages zur Bildung von Co—⸗ mité's für Unterstützung der ärmeren Klassen. Die Maßregel schlägt vor, in allen Hauptorten Frankreichs solche Comité's zu organisiren, welche dem Verderben nicht unterliegende Lebensmittel und andere Ar— tikel zum niedrigsten Engros⸗-Preise ankaufen und dieselben zum Ko⸗ stenpreise für baares Geld an die Armen verkaufen sollten. Die nö— thigen Honks dazu sollte der Bezirks-Einnehmer liefern und das Co— mite. sie binnen zwei Monaten zurückzahlen. Die zur Prüfung des Vorschlags ernannte Kommission erklärte aber in ihrem Bericht, daß in Folge der zahlreichen, in nexester Zeit getroffenen Maßregeln zu Bunsten ber ärmeren Klassen die vorliegende unnöthig sein. Die Versammlung war gleicher Meinung und verwarf den Vorschlag.
Sitzung vom 20. Juli. Vice⸗-Präsident Corbon eröffnet sie um 25 Uhr. Nach Vorlesung des Protokolls durch einen der Se⸗ cretaire theilt derselbe der Versammlung einen Brief von A. Marrast mit, worin dieser ihr für das hohe Vertrauen dankt, daß sie ihm durch seine Wahl zum Präsidenten erwiesen. Er bedauert jedoch, nicht sofort den Präsidentenstuhl einnehmen zu können, indem ihn ein heftiges Fieber im Bett zurückhalte. Sobald dieses vorüber, werde er sich beeilen, sein hohes Amt zu erfüllen. Ein zweiter Brief, den der Präsident verliest, zeigt der Versammlung den Tod ihres Kolle⸗ gen Dornes, Redacteurs des National, offiziell an. Der Präsi— dent bestimmt durchs Loos eine Deputation von 50 Mitgliedern, die der Beerdigungs Feier beiwohnen soll. Eine Menge Petitionen wird auf den Bäreautisch gelegt. Der Präsident zeigt an, daß die Stimm- zettel⸗Zählung über die Wahl eines neuen Vice⸗Präsidenten in den Neben- Sälen vollendet sei und folgendes Resultat er⸗ geben habe: Zahl der Stimmenden: 440, absolute Mehr⸗ heit: 221; Bixio hat 328 Stimmen erhalten und wird somit zum Vice⸗-Präsidenten proklamirt. Nach Bixio, der sich so muthig gegen die Insurgenten auf den Barrikaden gezeigt hatte, zählten Trelat, der ehemalige Minister der öffentlichen Arbeiten, und Vivien, der Akademiker, die meisten Stimmen. Ceyras verlangt das Wort, um seinen Vorschlag rücksichtlich der Versorgung arbeitsnnfähig ge⸗ wordener Landbewohner zu entwickeln. Er beklagte sich, daß man ihm das Wort verweigern wolle, weil sein Antrag mit dem Antrage Waldeck Rousseau's angeblich derselbe sei und mit ihm zusammen— falle. Ein Mitglied des Arbeits- Ausschusses steigt auf die Tribüne und sagt: „Der Ausschuß trägt auf Vertagung des Antrages an. Dieser Antrag würde neue Ausgaben verursachen. Da aber die Ver— sammlung jede neue Ausgabe scheuen und sich vielmehr mit neuen Einnahmen beschäftigen muß, so scheint die Vertagung mehr als ge⸗ rechtfertigt.“ von Luneau verspricht dem Antragsteller, daß der Ausschuß ihn morgen anhören werde. Hiernächst wird der Ver sammlung der Bericht Vivien's über die Wahl eines Vertre— ters des Departements von Vaucluse vorgelesen, der an die Stelle Agricole Perdiguier gewählt wurde, weil Letzterer für das Seine⸗ Departement angenommen hatte. Der Neugewählte heißt Adolph Gens und ist ein ehemaliger Kommissar der Regierung. Ein halbes Dutzend Protestationen gegen seine Wahl liegen vor. Sie seien, heißt es in dem Bericht, mehr oder weniger begründet, weshalb der Ausschuß auf Einleitung einer Untersuchung antrage. Der Kampf um diese Wahl war ziemlich heiß. Die Einen, darunter auch Cle— mens Thomas, verlangten Annullirung, die Anderen Untersuchung. Vivien las darauf einige Zeitungsartikel gegen den Gewählten vor, und die Versammlung beschloß endlich die Anordnung einer neuen Untersuchung. Der Präsident ladet die Versammlung ein, sich von Montag an fleißig mit Prüfung des Verfassungs Entwurfs zu beschäftigen, damit dessen öffentliche Berathung bald beginnen könne.
Paris, 20. Juli. Die Pa trie meldet: „Der Chef der voll- ziehenden Gewalt hat die Verwaltung der Stadt Paris reorganisirt. Er hat die Präfektur des Seine Departements wiederhergestellt.“ Der Moniteur bringt heute auch bereits die betreffende Verord— nung: Sie lautet: „Französische Republik, Freiheit, Gleichheit, Brüderschast. Auf, den Bericht des Ministers des Innern und nach , der Minister beschließt der Conseils - Präsident: Art. 1. Der Bürger Trouvé-⸗Chauvel (bisher Polizei⸗Präfekt) ist zum Prä—⸗ fekten des Seine ⸗ Departements ernannt, in Ersetzung des Bürgers Armand Marrast, dessen Abdankung (als Maire von Paris) ange⸗ nommen ist. Der Bürger, Duc our ist zum Polizei-⸗Präfelten ernannt, an die Siege des für die Seine Präfektur bestimmten Bürgers Tiouvé Chauvel, Art. 2. Der Minister des Innern ist mit Aus⸗ führung dieses Beschlusses beauftragt. So geschehen im Präsident⸗ schaftẽ Hote zu Paris, 19. Juli 1818. (gez.) E. Cavaignac.“
Der Moniteur enthält mehrere frühere Beschlüsse der Natio= nalversammlung in Form von Dekrelen, unter denen sich folgende befinden: 1) Dekret, das, um die Baulust zu ermuthigen und den
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Tagelöhnern Arbeit zu verschaffen, den vor dem 1. Januar 1849 begonnenen oder auch nur nach dem 24. Februar d. J. fortgesetzten Bauten eine fünf⸗ bis zehnjährige Grund-, Thür und Fenstersteuer⸗ Freiheit bewilligt und sogar diesen Zeitraum auf funfzehn Jabre ausdehnt für Gebäude, die zu besseren Wohnungen der Arbeiter selbst bestimmt sind. Man glaubt, die Stadt Paris würde den ersten Ge— brauch davon machen und eine Menge Arbeiter- oder sogenannte Familienhäuser anlegen lassen. 2) Dekret, das den Arbeitern gestat⸗ tet, öffentliche Arbeiten für eigene Rechnung zu übernehmen und aus- zuführen. Dasselbe lautet: Art. 1. Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist ermächtigt, den Associationen von Arbeitern alle diejeni⸗ gen öffentlichen Arbeiten durch Meistgebot oder freiwillig zu über— lassen, welche sich für ihre Vereine eigenen. Ein Neglement der Staate verwaltung wird die Natur der öffentlich zuzuschlagenden oder freiwillig zu überlassenden Arbeiten, so wie die Adjudications- und Konzesslons- Bedingungen, zur öffentlichen Kenntniß bringen. Die Veröffentlichung dieses Reglements soll binnen heute (15. Juli) und einem Monat stattfinden. Art. 2. Um zur Abgabe eines Meist⸗ oder Mindestgebots behufs Uebernahme von öffentlichen Arbeiten zu⸗ gelassen zu werden, haben die Arbeiter ⸗Sozietaten ihre Associations⸗ Verträge der Staatsverwaltung vorzulegen, um sich über die gleich— mäßige Vertheilung des Benefizes, so wie über Gründung von Witt— wen-, Waisen- und Blessirten-Kassen, zu legitimiren, wofür 2 pCt. des Salars zurückgelegt werden müssen. 3) Dekret, daß das bis⸗ herige College von St. Brienc (Cötes du Nord) zum Range eines Lyctums mit allen damit verknüpften Rechten und Pflichten einer Vorbereitungsschule für den Universitätsbesuch erhebt. 4) Anzeige, daß Herr Sibonr, Bischof von Digne, zum Erzbischof von Paris an Affre's Stelle ernannt worden ist. ᷣ
Im Messager liest man: „Es wird uns versichert, daß, ohne
sich irgend näher über die Frage zu verständigen, Frankreich und England einander gegenseitig angezeigt haben, sie wollten ein Beob— achkungs-Geschwader nach dem Schwarzen Meere schicken, um die Be—⸗ wegungen Rußlands an der unteren Tonau zu überwachen. Indem wir diese Nachricht mittheilen, möchten wir zugleich fragen, was denn aus dem Traktat von Chunkiar⸗Skelessi wird, der den Kriegsschiffen der westlichen Mächte die Durchfahrt durch den Bosporus unter⸗ agt.“ 6 Die Kommission der National-Versammlung, der das vorgeschla— gene Dekret in Betreff der Klubs zur Prüfung überwiesen war, hat, wie die Patrie meldet, einstimmig das höchst Gefährliche solcher Institute erkannt und sich für deren Aufhebung erklärt, weil man nicht zulassen könne, daß politische Körper ohne gesetzliche Autorität den rechtmäßig bestehenden Gewalten Gesetze vorschrieben und einen Einfluß erhielten, der die Gesellschast zu erschüttern drohe.
Auch Napoleon Bonaparte protestirt gegen die Veröffentlichung der von Lamartine im Comité der auswärtigen Angelegenheiten ge— haltenen Rede.
In der Rue de Charenton und in der Rue de Montreuil (FJau— bourg St. Antoine) sind in der vergangenen Nacht abermals eine Menge Verhaftungen vorgenommen worden. Heute hält die Unter— suchungs-Konimisston ihre zweite Plenar-Sitzung im Justiz-Palaste, um den General-Bericht ihrer Instructions⸗Richter anzuhören.
Die Unterhandlungen zwischen Goudchaur, dem Finanz⸗Minister, und der lyoner Eisenbahn Direction, die so plötzlich abgebrochen wurden, sind wieder angeknüpft. Goudchaux bietet dieses Mal nur 7 Fr. 60 Cent. in 5346 Rente für die Umwandlung und respektive Abtretung der von den Actionairen bereits eingezahlten 259 Fr.
General Cavaignac heirathet ein Fräulein Dubochet, Tochter des Glas- Fabrikanten Vincenz Dubochet, eines alten Freundes des Ge⸗ nerals und Verwandten des J. J. Dubochet, ehemaligen Geschästs⸗ führers des National und Mitbegründers der Illustration. Gestern war große Soiree beim General Cavaignac, in welcher die alte Mutter desselben trotz ihrer 70 Jahre noch die Honneurs machte. Cavaignac bewohnt das Hotel Baudon, ehemals der Prinzessin Ade⸗ laide gehörig, in der Rue de Varennes.
Straßburg, 18. Juli. (Köln. Ztg.) Die gestern statt⸗ gehabten Unordnungen haben heute zu mehreren Beschlüssen von Seiten der Stadtbehörde und der Kommission der Republik Anlaß gegeben. Die Gemeinde- Werlstätte, welche die Unruhen anzettelte, ist aufgelöst, und die unbescholtenen Arbeiter sind anderweitig unter— gebracht worden. Eine wichtige Maßregel wurde von dem Ehef der Departemental-Verwaltung ergriffen. Berselbe hat nämlich durch ein Delret von heute die Zusammenkünfte des Arbeiter-Klubs verboten, da dieselben, statt zur Belehrung der Bürger über ihre Rechte und Pflichten und zur Verbesserung ihres Looses zu dienen, nur eine Ge— legenheit zu Angriffen und Schmähungen gegen die Republik gewor⸗ den seien.
Lyon, 17. Juli. (Köln. Ztg.) Die National-Werkstätten sind aufgelöst. Ein Beschluß des Präfekten brachte gestern diese neue Verfügung mit den Worten: „daß den bedrängten und beschäftigungs⸗ losen Arbeitern von nun an durch die Sorgfalt der Maires Unter⸗ slützungen verabreicht werden sollen.“ Man macht sich keinen Be⸗— griff von der allgemeinen Bestürzung, welche diese Maßregel hervor⸗ gebracht hat. Der Kardinal Erzbischof ist durch Bittschriften ange⸗ gangen worden, in den Kirchen Sammlungen veranstalten zu lassen. Auf der Straße bildeten sich gestern Abend Gruppen, welche eine beunruhigende Haltung annahmen. Zeitungs-Verkäufer wurden in den Straßen verhaftet, weil sie Unheil verkündeten. Einige dersel— ben riefen: „Vous y verre les nouvelles harricades qui vien- nent C'atre faites dans le Faubourg St. Antoine.“ Alle Wacht— posten siad dem Linien-Militair anvertraut, denn die National-Garde ist aufgelöst. Elend und Noth, Trauer und Kummer erfüllen alle Gemüther. Wir haben hier Zustände, welche an die Jammertage Itlands erinnern.
Großbritanien und Irlaud. London, 19. Juli. Ihre Maj stät die Königin machte vorgestern in Begleitung ihres Gemahls dem Grafen und der Gräfin von Neuilly in Claremont einen Besuch.
Im Oberhause brachte gestern der Herzog von Richmond eine Beschwerde darüber vor, daß im letzten Jahre kranke Schafe in England eingeführt und dadurch ansteckende Krankheiten unter den englischen Schafheerden verbreitet, so wie ungesunde Nahrung dem englischen Volke zugeführt worden sei. Die Schuld daran tragen Sir R. Peel, und die Freihändler, welche 1814 die Zölle herabge⸗ setzt, weil, wie sie sagten, das Volk wohlfeileres Hammelsleisch haben müsse; Wohlfeilheit sei jetzt immer die Hauptsache. Der Herzog trug auf einen Bericht über die Zahl der im J. 1847 in England einge= führten Schafe an. Lord Lansdowne bemerkte, im Jahre 1843 sei, so viel er sich erinnere, nur ein einziges krankes Schaf eingeführt worden, die Einfuhr aber könne nicht verhindert werden, und bie Pächter müßten sich selbst schüͤtzen. Lord Wharneliffe reichte eine Bittschr ft von londoner Kaufleuten ein, die Gesetze über Bankerotte zu verbessern. Die bisherigen wären ganz ungenügend, um Treue und Glauben im Handel zu schützen. Die Blittschrift ward einem besonderen Ausschusse überwiesen.
Das Unterhaus war gestern sehr spärlich besucht und verhan⸗ delte nichts von allgemeinem Interesse. Die schon im vorigen Jahre
über die Wegräumung der Schlagbäume auf den Laubstraßen einge⸗ brachte Bill sollte im Comité berathen werden und wurde von den Grundbesitzern, welche durch die Centralisirung der Wegeverwaltun
bei der Regierung neue Lasten fürchteten und lieber den alten Zustan
der Gemeindeverwaltung erhalten wollten, bekämpft. Die Beförderer der Bill machten geltend, daß die Erleichterung des Verkehrs . Beseitigung der zabllosen Schlagbäume, welche überall in Engl
die freie Passage hindern, gerade den Landleuten am meisten zu gut kommen würden; der entgegenstehende Antrag wurde deshalb mit 88 gegen 34 Stimmen verworfen und die Bill im Comité berathen. Eine Abendsitzung des Unterhauses konnte gestern nicht stattfinden, da sich nur 31 Mitglieder versammelt hatten.
Der Lord Lientenant von Irland wird in dieser Woche noch nach London kommen, um mit den Minister die Maßregeln zur Vorbeu⸗ gung des in Irland drohenden Aufstandes durch Unterdrückung der Klubs zu berathen. Ein inzwischen in Carrick-on⸗Suir bereits aus⸗ gebrochener Aufstand hat aber die Abreise Lord Clarendon's um einige Tage verzögert. Der Bericht der Morning Chronicle darüber meldet vom gestrigen Tage aus Dublin Folgendes:: In Carrick-on- Suir ward Herr Patrick Byrne, ein Geistlicher, verhaftet, weil er Aufruhr gepredigt habe, und in das Gefängniß gebracht. Aber das Volk rottete sich in großen Massen vor dem Gebäude zusammen, stürmte es und befreite nicht blos Herrn Byrne, sondern auch alle Gefangenen. Doheny, der ebenfalls verhaftet war, mußte gegen Bürgschaft freigegeben werden. Er ritt nach Cashel, wo der König⸗ Cormac-Klub ihn in Reih' und Glied empfing. Die Klubs sind nämlich militairisch in Züge und Rotten getheilt. Von dort aus, der alten Königsstadt, zog er hoch zu Roß, in Grün und Gold, den Farben der Klubs von 1782, gelleidet, achttausend Mann hinter sich, auf den breiten Hügel von Slievenamon. Hier stoßen mehrere Grafschaften an einander, und mindestens 30,000 „muntere Jungen“ von Cork, Waterford, Wexrford und Tip— perary kamen auf der Höhe zusammen. Doheny redete die versammelte Menge an und forderte sie auf, Klubs zu bilden; wenn sie fest ständen und keine Furcht blicken ließen, würden sie siegen. Herr Meagher, der Schwertträger, war von Waterford in einem sechsspännigen Wagen gekommen, die Klubs hinter sich in militairi⸗ scher Ordnung. Eben so wollte er in die Stadt zurücziehen. Man ließ den Schlagbaum auf der Brücke über den Suir nieder und ver⸗ langte, die Klubs sollten erst aus Reih und Glied treten, ehe sie hinüberzägen. Die Antwort war ein Sturm, welcher den ganzen Schlagbaum wegriß, und die Klubs zogen im Triumph durch die Stadt. Diese und andere Ereignisse, so wie die Sprache der Klubs, welche nicht undeutlich zur gewaltsamen Befreiung der Verhafteten auffordern, haben den Lord-Statthalter bewogen, gestern den Gehei⸗ men Rath auf dem dubliner Schlosse zu versammeln und nach ge⸗ haltener Berathung sieben Bezirke, nämlich Stadt und Grasschaft Dublin, die Städte Waterford und Cork und einen Theil der gleich⸗ namigen Grafschaften, endlich die Grafschaft Drogheda, zu proklami⸗ ren, das heißt unter die vor kurzem vom Parlamente angenomme⸗ nen Ausnahmegesetze zu stellen.
In Folge der irländischen Nachrichten sind heute die Course an der Börse um 2 Prozent gefallen.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 16. Juli. Zum ten d. M. waren hierselbst 3897 Cholerakranke in Behandlung verblieben; im Verlaufe dieses Tages kamen hinzu 764, es genasen 242 und starben 489 (darunter 293 in den Wohnungen). Zum 10. Juli waren 3930 Kranke in Behandlung verblieben; es kamen im Verlaufe dieses Tages hinzu 693, genasen 209 und starben 479 (darunter in den Wohnungen 281). Zum 11. Juli waren 3935 Kranke in Behandlung verblieben; es kamen im Verlaufe dieses Tages hinzu 692, genasen 219 und starben 396 (darunter 244 in den Wohnungen). Zum 12. Juli waren 4012 Kranke in Behandlung verblieben; es kamen im Verlaufe dieses Tages hinzu 606, genasen 226 und starben 3865 (darunter 213 in den Wohnungen). Zum 13. Juli waren 1006 Cholerakranke in Behandlung verblieben; es kamen im Ver- laufe dieses Tages hinzu 654, genasen 279 und starben 409 (darunter 229in den Wohnungen). Zum 14. Juli verblieben 3972 Kranke in Behand- lung. Im Gouvernement St. Petersburg sind neuerdings die Städte Pawlowek und Gatschina von der Kranfheit ergriffen worden; in⸗ dessen zeigt sie sich hier nicht heftig. Von allen Kreisen des Gou⸗ vernements am meisten heimgesucht sind die Kreise Schlüsselburg und Neu⸗-Ladoga. Bis zum 30. Juni betrug die Zahl der in sammt⸗ lichen Keeisen Erkrankten 364, die der Gestorbenen 195. In Kron⸗ stadt sind seit dem Erscheinen der Epidemie bis zum 30. Juni, d. i. im Verlauf einer Woche, von 184 Erkrankten . gestorben. In der Hauptstadt St. Petersburg sind vom 1, bis 8. Juli 6720 Personen erkrankt und 3617 gestorben. Im Dorfe Salesje des Gouvernements Wilna, Kreis Oszmiana, und in zwei benachbarten Ortschaften er— krankten zwischen dem 24. und 29. Juni 12 Bauern, von denen 5 starben. In Moskau nimmt die Epidemie ab. Zwischen dem 27. Juni und 4. Juli erkrankten 1776 Personen und starben 847. In der Mitte des Juni wurden außer den früher genannten Städten und Kreisen des Gouvernements Moskau noch die Städte Dmitroff, Klin nebst dem gleichnamigen Kreise, Podolsk, Sserpuchoff und der Kreis Wolokolamsk heimgesucht. In , Kreisen sind vom 13. bis 24. Juni überhaupt erkrankt 358 Personen und gestorben 228. Mit bedeutender Intensität dauert die Cholera noch in Kolomna 5 wo vom 13. bis 24. Juni 272 Personen erkrankten und 186 arben.
Belgien. Brüssel, 21. Juli. Gestern hat der neue Mi⸗ nister der öffentlichen Arbeiten, Herr Rolin, seinen Eid in die Hände des Königs geleistet. Der Köln. Ztg. wird über diesen Minister geschrieben: „In einem Augenblicke, wo die beiden Flandern die ganze Fürsorge der Regierung in Anspruch nehmen sollen, ist diese Ernennung eine besonders passende zu nennen. Herr Rolin ist seit langer Zeit eines der tüchtigsten Mitglieder der Kammer und in der Provinz, wo er als Advokat eine bedeutende Stellung einnahm und mit deren Bedürfnissen er sehr vertraut ist, allgemein geachtet. Die Wahl des Herrn Rolin zeugt nicht allein von der Fürsorge des Ka- binets für die Leiden der Flandern, dasselbe hat auch die Prüfung aller Fragen, welche sich auf die Lage der arbeitenden Klassen da⸗ ö. beziehen, den jetzt einberufenen Provinzial⸗Ständen über⸗ wiesen.“
Italien. Genua, 15. Juli. (D. A. 3.) Der hiesige Corr. mer c. meldet Folgendes: „Das englische Danipfboot „Porcupine“ wel⸗ ches in diesem Augenblicke von Palermo, von wo es am 11. Juli abgefahren, hier einläuft, hat einen Beauftragten des sicilianischen Parlaments am Bord, welcher dem König von Sardinien die da geschehene Wahl des Herzogs von Genua (weiten , nigs, geb. am 15. November 1822) zum König von Sieiliem zu melden hat. Man fügt bei, die Mächte hätten bereits ire m mung erklärt. Morgen (16. Juli) hesßt es, werde die . l langen, welche den Prinzen nach feinem li malie ren soll. Das Dampfboot , ,,. 6 3
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