440 Sie spricht — gesegnet; er würde es wahrlich
eines Zürchers erboben hat, beim Borort eingegangen. gen deen, än gnh.
ĩ x J das „aufrichtige Bedauern aus, daß durch die irrthlimliche Auffa ssung K
* * 2 2 2. ,,,, ,, 2) Die Plenar-Verwaltung wurde ermächtigt, einen felneren Vor-
* err, w — — —
— * 83
82
immungen einer inmittelst bereits aufgehobenen Ministerial⸗ 22 — — 1834 seitens der dorseitigen Polizei Ftommisston zu Harburg der Modellstecher J. Burri aus Höngg im Kanton Zü— rich an der Möglichkeit verhindert worden ist, im dasigen Königreiche Arbeit zu finden“, und giebt die „Versicherung, daß im Königreich Hannover überall keine Bestimmungen bestehen, durch welche den An⸗ gehbrigen der schweizerischen Eidgenossenschaft als solchen das Reisen dafelbst irgendwie erschwert ist, dieselben von der Arbeit ausgeschlos⸗ sen sind oder gar lediglich auf den Grund der Staats⸗Angehörigkeit aus dem Königreich fortgewiesen werden können.“ In Folge dieser ganz beruhigenden Erklärung hat nun unsere Regierung den in der Sache ganz gerechten, aber, wie es sich nun zeigt, etwas voreiligen Beschluß vom 4. Juli, nach welchem die sämmtlichen sich im Kanton Zürich ohne Niederlassungs⸗- Bewilligung aufhaltenden Hannoveraner weggewiesen wurden, aufgehoben.
Genf. Der Große Rath hat sich mit Ausnahme der Herren Rigaud-Constant und Saladin⸗Rigaud einmüthig für den neuen Bun— des Entwurf ausgesprochen. Die letzte Entscheidung darüber steht indeß verfassungsmäßig bei der Landsgemeinde (dem conseil général), an dessen Zustimmung man übrigens nicht zweifelt.
Italien. Rom, 11. Juli. (D. A. 3.) Nach langer Be⸗ rathung überbrachte gestern eine Kommission der Deputirten-Kammer dem Papste eine Antworts⸗Adresse auf die vom Kardinal Altieri bei Eröffnung der Kammern im Namen des Papstes gehaltene Thron— rede. Der Geist des gegenwartigen Ministeriums spiegelt sich in allen, auch den verborgensten Zügen sehr treu darin ab; doch wird dies Dokument erst durch die eben veröffentlichte Entgegnung des Papstes unter den jetzigen Umständen ganz besonders bedeutsam. In ihrer ersten Hälfte ist die Deputirten⸗Adresse ein erneutes überlautes Kriegsgeschrei gegen Oesterreich.
„Obgleich (sagt die Kommission) jene hochherzigen Ihrer Unterthanen, die glühend vor Streitlust in unserem nationalen Kriege mit heiligem, nichi zu erstickendem Feuer Italien zu rächen ins Feld geeist, dem Schutze des önigs Karl Albert empfohlen wurden, so dan doch die Deputirten⸗ Jammer, daß mit jenem Fürsten, so wie mit dem loyalen edlen Beherrscher Toscana's und den übrigen Staaten, ohne Zögern Traftate abgeschlossen werden, die der dringenden e, er, Nothwendigkeit des Krieges ent= sprechen. Es ist des priesterlichen Amtes und Ihrer hohen Gesinnung wür dig, zwischen Kämpfenden ein Wort des Friedens zu reden, als Grundlage und Beginn der italienischen Volksthümlichkeit. Aber irgend welche Wie⸗ derholung des Friedens von Campoformio würde uns entrüsten; vielmehr glauben wir, Ihre Unterthanen dürfen weder, noch können sie die Waffen niederlegen, im Gegentheil müssen sie ein neues Leben in den Krieg bringen und ihn zu dem Punkte fördem, wo das gemeinsame Vaterlaud seine natür— Lichen Gränzen wieder erstritten.“
In Bezug auf den inneren Fortschritt sagen die Deputirten: „Von Ihrer Gerechtigkeit müssen wir uns nothwendig Vieles gewärtigen und ver= Frechen: bessere Gesetze und Gerichtshöfe, wie sie die anderen italienischen Staaten besitzen; öffentliche Gerichtsverhandlungen und zwar in unserer Sprache; überdies ein öffentliches Ministerium; weniger Abgaben; in Rechtshändeln keine Privilegien; Geschworenengerichte über Preßvergehen; keine Güter-Confiscationen, keine Todesstrafe mehr.“
Der Papst hat hierauf erwiedert:
„Wir nehmen die Danksagungen der Deputirten-Kammer und ihre Antwort auf die vom Kardinal-Delegaten bei der Eröffnung der Kammern in unserem Namen gesprochene Rede mit der Erklärung an, sie nur in dem- jenigen Theile gutzuüheißen, wo sie sich nicht von den Vorschriften des Staatsgrundgeseßes entfernt. Wenn der oberste Priester betet, segnet, ver⸗ zeiht, so hat er andererseits auch die Pflicht, zu lösen und zu binken. Wie er als Fürst, in der Absicht, den Staat zu bessern und zu ern die bei⸗ den Kammern zu seinen Mitarbeiterinnen beruft, so i der Priesterfürst alle jene Freiheit nöthig, welche die Paralyse seiner Handlungen der Reli— gion und dem Staat gegenüber verhütet; diese Freiheit bleibt ihm unange- tastet, so lange das von uns freiwillig gewährte Grundgesetz über den Mi⸗ nisterrath unangetastet bleibt, wie es ungefährdet bleiben muß. Wenn sich
dieseg Punktes von der Depntirlen Kammer zu verneh nien Te nn unsere
blicke, wo wir Friedens- Unierhandlungen einititeten.
schen, Fürsten in gleicher Wejse in unfere Arme schiießen! sollen ; väterlichen Umarmung lann oni onmm ⸗ 3 aus diese öffentlichen Wünsche f! ann jene Harm en, die zur Erfüllung de
ten Gränzen respektiren heißen. Hierin vor üglich erwei
nehmen.
lück zu dem Unterne hen; unser sehnliches Verjangen, und wir sind überzeugt, auch das Ihrige,
fen, ist nöthig, daß das Ministerium Ihnen seine Pläne und Maßregeln mittheile. Die Administration der Finanzen verlangt große und schnelle Hülfe. Nach diesen Lebensfragen wird Ihuen die Regierung die ihr best= scheinenden Verbesserungen der? Munizipien mit denen zu berathen geben, die ihr als den gegenwärtigen Bedürfnissen am entsprechendsten dünken. Der Kirche und für sie seinen Aposteln bewilligte ihr göttlicher Stister das große Necht und die Pflicht des Lehramts. Seien Sie einig unier sich, mit der Pairs - Kammer, mit uns und unseren Ministern. Erinnern Ste sich oft daran, daß Rom nicht groß ist durch seine zeitliche Herrschaft, son⸗ dern vorzüglich darum, weil es der Mittelpunkt der katholischen Religion ist. Wir wünschen diese Wahrheit nicht auf Marmor, sondern in den Her⸗ zen aller derer geschrieben, welche an der Staats-Verwaltung Tbeil haben, damit Jeder in der Achtung dieses unseres Universalprimals gewissen be⸗ schränkten Theorieen und nicht selten auch Parteiwünschen aich sein Ohr leihe. Wer edel für die Religion fühlt, der kann nicht anders denken. Und wenn Sie, wie wir glauben, von dieser Wahrheit befeelt sind, so wer⸗ den Sie in Gottes Hand edle Werkzeuge sein, um Rom und den Kirch en⸗ staat mit wahren und soliden Vortheilen zu bereichern. Dieser Vortheile erster müßte der sein, den Saamen des Mißtrauens und den schrecklichen Zündstoff der Parteiungen zu ersticken.“
Eisenbahn⸗Verkehr. i über die ordentliche Generalversammlung in 1848.
Montag den 29. Mai 1848 hielt die Seeländische Eisenbahn— Gesellschaft ihre jährliche ordentliche Generalversammlung unter der Direction des Höchstengerichts- Advokaten Buntzen. In dieser Ge⸗ neralversammlung waren 776 Actien mit 113 Stimmen durch 16 Actionaire repräsentirt.
Der Königliche Kommissarius wohnte der Versammlung bei. Der Vorsitzende des Ausschusses, Prosessor David, verlas den Bericht desselben, welcher die General-Versammlung davon in Kennt niß setzte, auf welche Weise der Ausschuß den ihm zufolge der Sta— tuten obliegenden Verpflichtungen nachgekommen und namentlich, welche Schritte zur Herbeischaffung der neuen Anleihe von 100,900 Rthlrn., welche die Plenar⸗Verwaltung behufs der Vollendung der Bahn in der gewöhnlichen General-⸗Versammlung in 1847 zu machen bevoll= mächtigt wurde, gethan seien. Zugleich ging aus dem Berichte hervor, daß außer dieser Summe noch eine nicht unbedeutende Summe zur völ⸗ ligen Vollendung der Bahn erforderlich sein würde, wie auch der Bericht darüber Aufklärung gab, daß die Bahn im ersten halben Jahr, wäh⸗ rend welches dieselbe betrieben worden, den Actionairen eine Divi- dende von 2 Rthlr. 24 Sgr. p. Actie gegeben habe.
Darauf wurde über den Bericht der Direction diskutirt, welche eine Uebersicht über den Betrieb der Bahn von deren Eröffnung bis zum Schlusse des Jahres 1847 und ferner Auskunft darüber er— theilte, weshalb die größeren Ausgaben und als Folge derselben die
die hauptsächlichsten Wünsche der italienischen Nation für ihre Größe siei— gern, so soll die ganze Welt aufs neue erfahren, daß das Mittel zur Er—= langung der Größe flir uns nicht der Krieg sein kann. Unser Name wurde auf der ganzen Erde wegen der ersten über unsere Lippen gekommenen
Bekanntmachungen. 512 Bekanntmachung.
Aus der im Deposito des unterzeichneten Ober-Lan— desgerichts befindlichen Hofrath Sackschen, sogenannten alten Ueberschuß-Zinsenmasse sollten:
1) die verwittwete Hofräthin Schulze, Albertine Frie—⸗
derike Louise geborene Sack, 15 Thlr. 13 Sgr. 8 Pf.,
2) die verwittwete Ober⸗Aecise⸗Einnehmer ö
Elisabeth Charlotte Marie geborene Sack, 36 Thlr. 12 Sgr. 11 Pf., 3) die unverehelichte Sophie Friederike Sack 255 Thlr.,
218
4) Margarethe Gillet 13 Thlr. 12 Sgr. 7 Pf. ausgezahlt erhalten. Da diese Interessenten verstorben sind, so werden deren unbekannte Erben hierdurch auf⸗ r, , sich binnen 8 Wochen schriftlich oder persön⸗ ich unter Ueberreichung der erforderlichen Legitimations⸗ ltieste hier zu melden, widrigenfalls sie zu gewärtigen haben, daß ihre Hebungen, zufolge S. 391 des Anhangs fi Allgemeinen Gerichts-Ordnung und nach den Pe= timmungen des Stistungs,- Reglements, an die allge=
meine Justiz-Ossizianten? Winden. Kasft werden abge= sendet werden.
1249 Das hierselb
Königliches Ober · Landesgericht. Gr. v. Rit berg.
. n . Vorladung. er bei uns angestellt gewesene Aktuarin . posital - und San t! Kassen⸗Rendant hon d . helm Bernhöstt ist mit dem 1. Januar 1837 als De- posital und Salarien-KassenRendant an das Königl. Land- und Stadtgericht zu Wittstock verseßt, und die von ihm bestellte Amis Caution von Achthundert Thalern soll auf sein neues Dienstverhältniß übertragen werden.
Es werden daher alle unbekannten Gläubiger, welche auf diese Caution Ansprüche zu haben vermeinen, hier= durch aufgefordert, solche binnen 3 Monaten und spä⸗ testens im Termine
den 28. September d. J., Vo rm. 11 Uhr, im Sessionszimmer des , . Gerichts anzu⸗= melden und zu bescheinigen. Nach fruchtlosem Ablaufe des Termins werden dieselben ihrer Ansprüche auf die Caution für verlustig erklärt und damit an das übri
laoo]
75 Pf., so
an der Gerichts
Die u
gehörige, hierselbst in der Cöthener Straße Nr. 33 be⸗= legene, im Hypothekenbuche von den Umgebungen Vol, 3s. Nr. 2029. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 22,277 Thlr. 18 Sgr., soll
am 11. September 1848, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hö⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
. Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 10. März 1848. Das dem Mauerpolier Heinrich Gottlieb Knoll ge⸗ hörige, in der Linksstraße Nr. 23 belegene, im stadtge⸗ und richtlichen Hypothekenbuche von den Umgebungen Vol. 31. Nr. 2017. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt
zu 17,545 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf., soll
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 11. März 1848.
; in der Dresdener Straße Nr. 6 bele⸗ gene, im Hypothekenbuche von der Louisenstadt Band 15.
Glogau, den 11. Juli 1848. Nr. 977. auf den Namen des Tischlermeisters Heinrich
Jacob Wiegand verzeichnete Grundstück, gerichtlich ab=
geschätzt zu 9753 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf. ol
am 12. Oktober 1848, Vorm. 11 Uhr,
an der Gerichtsstelle subhastirt werden.
pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 15. Mai 1848. Das dem Schiffbaumeister Friedrich Wilhelm Kamm— holz ö ge, hierselbst am Schiffbauerdamm Nr. 28 und 29 belegene, im Hypothekenbuche von der Frie⸗= drichs Wilhelms stgdt Vol. 109. Nr. 204. verzeichnete r nn gerichtlich abgeschätzwi zu 8145 Thlr. 5 Sgr.
am 13. en, n , Vorm. 11 Uhr, i elle subhastirt werden. Taxe und Hö⸗ ,,, sind in der Jegistratur einzusehen. 9 n
ekannten Real⸗Prätendenten werden hi unter der Verwarnung , en hierdurch
geringere Dividende im ersten Betriebshalbjahr sich ergäbe.
Man ging hierauf zur Verhandlung der vom Ausschusse gestell— ten Propositionen über, in welcher Rücksicht Folgendes beschlossen wurde:
öffentlichen Eullärungen im Wölderspruche siehen, und digg in em n en-
. ö Einheit der Fürsten ute Eintracht zwischen den Völkern der Halbinsel könnennlle! ⸗ ehnte Glück verwirklichen. Diese Eintracht verlangt, daß * 2 ele
j ührt. Die Achtung der Rechte und Gesetze der Kir die Ueberzeugung, die Sie durchdringen muß, daß die Inn. 3 dieses Staates von der Selbstständigkell des obersten Priesters abhängt, wer⸗ den Sie bei Ihren Verhandlungen die im rs r n vorgezeichne⸗ ⸗ respe e sich die Dank= barkeit, die wir für die bewilligten, überaus . Zn fsfe nlr in Anspruch ; Edel ist Ihre Absicht, sich mit unseren inneren Staats⸗Angele⸗ 1 beschäftigen zu wollen; wir wünschen Ihnen von ganzem Herzen 214 Handel und Industrie müssen wieder aufblü=
ist nicht, die Unterthanen zu drücken, sondern ihnen Erleichterung zu ver= schaffen. Die öffentliche Srdnung erheischt große Fürforge; sie zu beschaf—
n
— r
.
schuß von 7900 Rthlrn. unter denselben Bedingungen wie die y vorgeschossenen 300, 000 Rthlr. aus der Staatskasse aus⸗ zunehmen. ;
b) Es wurde beschlossen, daß die Dividende für das Halbjahr Juni — Dezember 1847 erst in Verbindung mit der Dividende für 1848 ausbezahlt werden sollte.
c) Es wurde festgestellt, daß die dem Vorsitzenden des Ausschusses während des Baues der Bahn beigelegte jährliche Vergüätun von 400 Rthlrn. nach Vollendung der Bahn nicht länger — t werden sollte.
d) Der Direction wurde ein durch die Decision über die Rechnung für das Juli⸗Quartal 1817 zur Nachlage ausgesetzter Belauf von 227 Rthlrn. erlassen.
Higrauf wurde der von einem anwesenden Actionair in Veran= . -der erstatteten Berichte gestellte Autrag auf Einsetzung eines Comitè s behufs Untersuchung, rüchsichtlich weicher Posten der Betriebs ausgaben Erspatungen eingeführt werden könnten, so wie behufs Aus- arbeitung eines Betriebs⸗Budgets ꝛc., vorgenommen, welcher Antrag von der General⸗Versammlung verworfen wurde.
Da sämmtliche Mitglieder des Ausschusses während der Verhand- lung des vorerwähnten Antrags ihren Austritt aus dem Aus schusse begehrt hatten und solchem nach neue Wahlen, nämlich 5 Kommit⸗ tirten und 5 Suppleanten, außer der in den Statuten vorgeschriebe⸗ nen Wahl von 10 Wahlmännern, vorzunehmen gewesen wären, die Zeit jedoch schon weit vorgerüct war, so wurde beschlossen, die Ge—= neral Versammlung abzubrechen und die Wahlen bis zu einer folgen⸗ den Versammlung auszusetzen.
Montag, den 5. Juni, wurde diese gehalten und gleichfalls von dem Höchstengerichts-Advokaten Buntzen dirigirt. Der Königliche Kommissarius wohnte der Versammlung bei. In dieser wurden 9351 Actien mit 121 Stimmen durch 39 Actionaire repräsentirt.
Nachdem eine Beschwerde über ein bei der Portocollation des bei der letzten General-Versammlung Vorgefallenen vermeintlich stattgefundenes Mißverständniß rücksichtlich des Wunsches der Cen- tral-Kommittirten, aus dem Ausschuß zu treten, unbegründet gefun⸗ den und das Protokoll ratihabirt war, wurden die Wahlen vorgenom— men, und das Resultat derselben war, daß Folgende zu Central⸗Kom⸗ mittirten erwählt wurden:
Etatsrath Salicath, General ⸗Kriegscommissair Wiborg. Justizrath Ehlers, Capitain B. von Mossin, Capitain H. P. Clausen.
Zu Suppleanten: Handelsbuchhalter Friedenreich, Uhrmacher L. Urban Jüngensen, Konsul M. Löbel, Eisengießer Lunde und Mäkler Eckmann.
Zu Wahlmännern: Kaufmann F. Gotschalk, Bank⸗Direktor Hansen, Ober⸗Auditor Steenstruß, Etatsrath E. W. Haagen, Professor C N. David, Kaufmann A. Hansen, Assekuranz⸗Mäkler Hvidt, Kaufmann P. C. Knutzon, Etatsrath Grothusen und Kanzleirath Ring.
Die Central⸗Kommitirten haben alle die Wahl angenommen, und das Comité hat später den Justizrath Ehlers zum Vorsitzenden und den Etatsrath Salicath zum Vice-Vormann ernannt.
Den 10. Juni 1848.
Der Ausschuß der Seeländischen Eisenbahn⸗— Gesellschaft.
sollen. Aachen, den 18. November 1847.
Die
Taxe und Hy⸗ . . — IJ a. K
einzufinden. In derselben soll:
Eisenbahn angeknüpften Verhand
Taxe und Hy—= stattet,
werden.
räklusion öffentlich vorgeladen.
e Vermögen und die Person des Rendanten Dern off e, , werden. Havelberg, den 5. Mai 1818. Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
den
. Nothwendiger Verkaus. tadtgericht zu Berlin, den 12. Februar 1848. Das dem Tischlermeister August Ludolph Lamprecht
110099] Aa en⸗-Mastrich ier Eisenb 6e n des Ar iels 9 der H rusalt· Statuten erlassen wir hiermit die Aufforderung, die an⸗ 4 rr, rn en über die urste und nzahlung auf die ö einzuliefern oder i etwani iin eee din bi. machen, widrigenfalls die 1
laßt und nach Vorschrist des bezogenen Artikel an de⸗
auf welcher die Zahl der re vermerkt ist, und die zuglei
en Nechte daran geliend mortisatlon , 2
kontrollirt werden müssen,
ren Stelle andere Quittungsbogen ausgefertigt werden
ir et on der Aachen ⸗Mastrichter Eisenbahn-Gesellschast.
Magdeburg-Wittenbergesche lasavy Eisenbahn.
Die Herren Actionaire der Magdeburg⸗Witten⸗ bergeschen Eisenbahn wer⸗ den hierdurch eingeladen,
am 10. Oktober 1848, Vorm. 11 Uhr, 3 . 6
Montag den 14. Au- n gust d. J., Vormit-⸗ : tags 9 Uhr, im hiesigen Börsenhause zu einer außerordentlichen General-Versammlung
1) über die in Folge des Beschlusses der General⸗ Versammlung vom 8. Juni c. mit dem Staate wegen Uebernahme der ,
ü
1
2) über die Bedingungen, unter welchen dem Staate, der zum Ankauf der Bahn geneigt ist, solche zu überlassen sein wird, Beschluß gefaßt, und
3) für den Fall der ,. dieser Bedingungen
seitens des Staats, also eventuell die Auf⸗ lösung der Gesellschaft beschlosen
An dieser General⸗Versammlung können nur solche Actionaire Theil nehmen, welche mindestens drei Actien oder dieser Anzahl entsprechende Quittungsbogen besitzen, die auf ihren Namen lautenden oder ihnen cedirten Quittungsbogen in den Tagen vom 9. bis 1. August in dem Büreau der Gesellschaft, Schifferstraße Nr. 1 und 2, niedergelegt und darüber eine Bescheinigung, ebührenden Stimmen als Einlaßkarte zur Gene⸗ ral Versammlung dient, empfangen haben. edoch den Herren Actionairs auch frei, die Quittungs⸗ ogen an jenen Tagen im Büreau nur vorzuzeigen, worüber eine ähnliche Karte ausgefertigt wird. Da jedoch in diesem Falle dieselben Quittungsbogen beim Eintritt in die Versammlung nochmals vorgezeigt und
6 ist es zur
Wittenbergeschen ngen Bericht er-
lästiger Verzögerungen wünschenswerth, daß nur der zuerst gedachte Weg der Legitimationsführung einge⸗ schlagen werde.
Die deponirten Quittungsbogen können am 15. und 16. August gegen Rückgabe der Bescheinigungen wieder in Empfang genommen werden.
Magdeburg, den 16. Juli 1848.
Der Ausschuß der in,, Eisenbahn⸗Gesellschaft. eneke, Vorsitzender.
507! Oeffentliche Bekanntmachung. Im Namen Seiner Hoheit des Herzogs zac. Durch die am 6ten d. M. vollzogene dritte Ausloo- sung der Schuldbriefe aus der geschlossenen dritten, durch die höchste Verordnung vom 24. Oktober 1845 lreirten Anleihe der Ie , , des Herzogthums Gotha sind folgende 20 Obligationen: aus Serie B. Nr. 226. 366. und 445. aus Serie C. Nr. 1766. 1962. 2072. 2097. 2404. 2433. 2452. 2478. 3007. 3111. 3238. 3244. 3247. 3300. 3331. 3383 und 3402. zur Abzahlung bestimmt worden. Indem solches zur öffent lichen Kenntniß gebracht wird, fügen wir zugleich die Bemerkung bei, daß von dem neunzehnten Ab⸗ schnitte der Zins⸗Talons der ersten geschlossenen land- schaftlichen Anleihe Nr. 2478. 2479 und 3327. aus Serie D.,
o wie Nr. 4244. 5176. 5325 und 65329. aus Serie E., bis zum ersten dieses Monats nicht realisirt worden und daher nunmehr für erloschen zu achten sind. Gotha, am 12. Juli 1848. . Herzoglich Sächs. Ober⸗Steuer-Kollegium. von Henning.
513
Rach New⸗York i New⸗Orleans
fertigen wir e, maß ig am tsten und 15ten Tage eines jeden Monats bestens eingerichtete und ausgerüsteie große breimastige a m eriklan ische Schiffe 3 Klasse ab, welche bekanntlich einer Kriegsbelästigung nicht unter- worfen sind, und nehmen unsere Agenten sowohl, als wir, bei baldiger Anmeldung Passagiere ö billig ge⸗ stellten Preisen dafür an. Au . Philadelphia und Baltimore werden wir Schiffe abfertigen und nach Gal⸗ veston in Teras nner Adelaide in Süd ⸗Australien, sofern nach diesen Häfen hinreichende Anmeldungen er= folgen. Bremen, im Juli 18418. ; Lüdering d. Co., Schiffs rheder und Schiffs befrachter.
Es steht
ermeidung
Das Abonnement beträgt: 2 Athlr. für 4 Jahr. 41 Athlr. * Jahr. §8 Athlr.⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗rhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23. Sgr. berechnet.
Inhalt.
Amtlicher Theil.
B 8 J 565 r. 1 2 dn Der innere Dienst undes⸗ legenheiten. Frankfurt a. M. ꝛ der . Verhandlungen der versassunggebenden Reichs-
Oral n. Wien. Entlassung des Gubernial Präsidenten Grafen Leo Thun. — Trie st. Anerkennung der Königin von Spanien.
Hessen. Darm stadt. Kammer-⸗-Verhandlungen.
Nassan. Wiesbaden. Kammer -⸗-Verhandlungen. .
Mecklenburg⸗Strelitz. Neustrelitz. Entbindung der Erbgroßherzogin.
Sachsen⸗Meiniugen. Meiningen. Proclamation des Herzogs.
Schleswig⸗Holstein. Rendsburg. Adresse an die deutschen Krieger.
, . Oesterreich. Venedig. Verhandlungen der Assemblea. ; , National-Versammlüng. Nechnungs-Abschluß für 1845. — Paris. Kommissionsbericht über die zu mobilisirende Natio⸗ nalgarde. — Frankreichs auswärtige Politik. — Armand Marrast's und Damesme's Befinden. — Vermischtes. Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. — Parlaments- Verhandlungen: Katholikenbill verworfen. — Die Klubs in Irland. — Verhaftungen. — Die Maßregel des Lord-⸗Lieutenants. . Rußland und Polen. St. Petersburg. Cholera-Bericht. Belgien. Brüssel. Ausarbeitung von Gesetzentwürfen zu Gunsten des Verkehrs. — Vermischtes. . Schweiz. Bern. Annahme des Bundes -Entwurfs im Großen Rathe.
Handels⸗ und Bor sen⸗Nachrichten. Beilage.
Stände ⸗Verhandlungen. —
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Nachdem von Sr. Majestät dem Könige mittelst Ordre vom 23sten v. M. die provisorische Bildung einer neuen, theils berittenen, theils unberittenen Polizei⸗Mannschaft, unter dem Namen „Schutz⸗ männer“, für die hiesige Residenz genehmigt und die Mehrzahl der unberittenen Manuschaften eingekleidet worden, soll dieses Institut wenigstens theilweise sofort in Wirksamkeit treten. Den Schutz⸗ mannschaften sind alle Pflichten und Rechte der exekutiven Pelizei⸗ Beamten beigelegt. Ihre Dienstkleidung besteht in einem dunkel⸗ blauen Rocke mit gleichfarbigem Stehkragen und zwei Reihen sogenann— ter Knebelknöpfe, dunkelgrauen Beinkleidern und rundem Filzhut mit Nummer. Als Waffe tragen dieselben vorläufig ein Sestengewehr. Die Kleidung der Bffiziere unterscheidet sich durch ein Abzeichen auf der Schulter und am Kragen. ]
Die unberittenen Schutzmänner sollen unter vier Hauptleuten in vier Stadtbezirke vertheilt und zu fortdauerndem Patrouillendienst auf den Straßen, bei Tage wie bei Nacht, angewendet werden, wo⸗ bei jedem Schutzmann seine bestimmte Strecke angewiesen ist. Die berittene Mannschaft verrichtet ihren Dienst hauptsächlich in den Um⸗ gebungen der Siadt. Außer den Hauptleuten sind Lieutenants und Wachtmeister angestellt; die gesammte Mannschast steht unter dem Kommando eines Obersten. .
Indem das Polizei-Präsidium dies zur allgemeinen Kenntniß bringt, spricht es zugleich vertrauensvoll die Erwartung aus, daß die Bürgerschaft. Berlins dem neu gegründeten Institute ihr Wohlwollen und ihre Unterstützung nicht versagen wird. Nach einer Revolution und nachdem die ausübende Polizei längere Zeit hindurch fast ganz gelähmt gewesen, tritt die Schutzmannschaft ins Leben. Sie ist shrer äußeren Gestaltung wie ihrem inneren Gehalte nach eine durchaus neue Schöpfung und kann an früher Gewesenes nicht an⸗ knüpfen. Der Boden, in welchem allein das neue Institut. Wurzel schlagen kann und will, ist der lebendige Sinn des Volkes für Ord—⸗
e 2 . ne g, 3. kene Begründung hierin wird aber um so zuversicht⸗ licher gerechnet, als zahlreiche Stimmen aus der Bürgerschaft schon längst ein energisches Auftreten der Polizeigewalt gefordert haben und' deshalb eine Organisirung derselben, welche schnelles und kräf⸗ tiges Einschreiten sichert, gewiß willkommen heißen werden. ; Je freier ein Volk, desto unerschütkerlicher muß die Macht des Gesetzes fest⸗ stehen und desto kräftigere Organe sind zu dessen Schutz und Voll⸗ ziehung in Thätigkeit zu setzen. In diesem Sinne ist das Institut der Schutzmänner errichtet. Weit entfernt davon, die Freiheit der Bürger beeinträchtigen oder das ängstliche Bevormundungs-System des Polizei⸗Staats zurückführen zu wollen, soll es nur der Wächter und Vorkämpfer für das Gesetz sein. Es werden aber die Schutz⸗ männer ihre schwere Aufgabe zu lösen nur dann im Staude sein, wenn sie in dem Vertrauen ihrer Mitbürger, aus deren Mitte sie hervorgegangen, und für deren Interesse sie zu wirken berufen sind, einen kräftigen Stützpunkt sinden.
Berlin, den 22. Juli 1848.
Königliches Polizei⸗Präsidium. von Bardeleben.
Nichtamtlicher Theil. Dent schland.
Sundes- Angelegenheiten. Frankfurt a. Me., 23. Juli. Die Frankf. O. P. A. 3. enthält in ihrem amtlichen Theil Folgendes:; . . Eine der nächsten Aufgaben des Ministeriums war die Reguli⸗ rung des inneren Dienstes. Ihre Lösung war nicht ohne Schwierig. leiten, da das gesammte Dienstpersonal zu wählen und der Geschäftsbetrieb zu ordnen war. Dies ist bereits geschehrn und der Dienst im geregelten
Preusischer
Staats- Anz
Berlin, Dien stag den z5. Juli
Gange. Das Ministerium hat dabei die möglichste Vereinfachung der Ge⸗ schäfte eingeführt und wird überflüssigen büreaukratischen Beigaben nie Naum gestatten. Es sind auch alle Vorbereitungen getroffen, daß, wenn das Ministerium, wie in kurzer Zeit zu erwarten ist, ver= vollständigt sein wird, die für dasselbe nöthigen Lokalitäten und Ar— beitskräfte vorhanden sind und seine Thätigkeit in allen Richtungen beginnen kann.“
Frankfurt a. M., 23. Juli. (O. P. A. 3.) 44ste Sitzung der verfassunggebenden Reichs-Versammlung am 21. Juli. Die Sitzung wurde vom Präsidenten von Gagern nach * Uhr eröffnet. Nach Verlesung des Protokolls und nachdem noch Beseler als Berichterstatter des Verfassungs⸗Ausschusses einige Schluß-Bemeikungen zu §. 5 des Entwurfs der Grundrechte gemacht hatte, wurde zur Fortsetzung der Abstimmung geschritten und 5. 2 im Ganzen nach der vom volkewirthschaftlichen Ausschusse vorgeschla⸗ genen Fassung angenommen. Der Paragraph lautet nunmehr nach dem Ergebnisse der verschiedenen Abssimmungen: Jeder Deutsche hat das Recht, an jedem Orte des Reichsgebietés seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen, Liegenschaften jeder Art zu erwerben und darüber zu verfügen, jeden Nahrungszweig zu betreiben, das Ge— meinde⸗Bürgerrecht zu gewinnen. Die Bedingungen für den Auf— enthalt und Wohnsitz werden durch ein Heimatsgesetz, jene für den Gewerbsbetrieb durch eine Gewerbe-Ordnung für ganz Deutsch— land von der Reichsgewalt festgesetzt. (Der Satz 2 wurde nach vorgenommener Zählung mit 224 gegen 193 Stimmen ange— nommen.) Bis zur Erlassung der betreffenden Reichsgesetze steht die Ausübung der gedachten Rechte jedem Deutschen in jedem ein⸗ zelnen Staate Deutschlands unter denselben Bedingungen wie den Angehörigen dieses Staates zu. — Ferner beschloß die National— Versammlung, und zwar nachdem Probe und Gegenprobe, so wie ein zweimaliges Abzählen, ein zweifelhaftes Ergebniß geliefert hat⸗ ten, mit 244 gegen 242 Stimmen, daß dem volkswirthschaftlichen Ausschusse aufgegeben werde, bis zur zweiten Berathung über das vorliegende Grundrecht den Entwurf eines Heimats⸗ Gesetzes und eine Gewerbe⸗Ordnung vorzulegen. Angenommen wurde fer⸗ ner der Zusatz⸗-Antrag Schüler's von Jena: Kein deutscher Staat darf zwischen seinen Angehörigen und den Angehörigen eines an— deren deutschen Staats einen Unterschied bezüglich des bürgerli⸗ chen, peinlichen oder Prozeßrechts machen, wodurch die Letzteren als Ausländer zurückgesetzt würden. Ein weiterer Zusatz⸗-Antrag von Spatz: Aller Paßzwang ist aufgehoben, wurde abgelehnt. Der §. 3 wurde, nachdem mehrere Verbesserungs-Anträge, so wie der Antrag der Majorität des Verfassungs⸗-Ausschusses, verworfen und in beson⸗
derer Abstimmung festgestellt worden war, daß die Bedingung der Unbescholtenheit gestellt werden solle, in der vom 2ten Minoritäts⸗ Erachten vorgeschlagenen Fassung angenommen. Er lautet also: Die Aufnahme in das Staats⸗Bürgerthum eines deutschen Staates darf an keine anderen Bedingungen geknüpft werden, als welche sich auf die Unbescholtenheit und den genügenden Unterhalt des Aufzu⸗ nehmenden für sich und seine Familie beziehen. Der von Plath⸗ ner vorgeschlagene Zusatz: Als bescholten ist anzusehen, wer sich in einer peinlichen Untersuchung befindet, wer eine peinliche Strafe noch zu erleiden hat oder sich in Folge richterlichen Urtheils unter polizeilicher Aufsicht befindet, — wurde verworfen. — Der §. 4 wurde in der vom Verfassungs⸗Ausschuß vorgeschlagenen Form (die Strafe des bürgerlichen Todes soll nicht stattsinden) und (nit 238 gegen 195 Stimmen) mit einem Zusatz⸗ Antrag von Spatz (und da, wo sie bereits ausgesprochen ist, in ihren Wirkun⸗ gen aufhören, insoweit erworbene Privat- Rechte hierdurch verletzt werden) angenommen. Ein Zusatz Antrag von Stockinger (mit der Publication der gegenwärtigen Grundrechte hören die Wirkungen des bürgerlichen Todes für die Zukunft auf) war vorher abgelehnt worden. Der §. 5 des Entwurfs des Verfassungs⸗-Ausschusses (die Auswanderungs⸗-Freiheit ist von Staats wegen nicht beschränkt, Abzugs⸗-Gelder dürfen nicht erhoben werden) wurde, nebst dem Zu⸗ satz⸗Antrag von Radowitz (die Auswanderungs⸗Angelegenheit steht unter dem Schutze und der Fürsorge des Reichs) angenom⸗ men *). Ein Antrag von Hentges und vielen Mitglie⸗ dern, die §§. 27, 28 und 29 der Grundrechte (Aufhebung der Feudal-Lasten und gutsherrlichen Nechte betreffend), so wie ein An⸗ trag von Martiny, die 5§.7 und 10, sodann §8§. 22, 23 und 24 (die persönlichen und Freiheits⸗Rechte, so wie die Anklage ge⸗ gen öffentliche Beamte, betreffend) unverzüglich zu berathen und als provisorisches Gesetz zu verkündigen, wurde mit großer Mehrheit
) Artikel J. der Grundrechte lautet nunmebr nach dem Ergebniß der ersten Abstimmung: §. 1. Jeder Deutsche hat das deutsche Reichs bürgerrecht. Die ihm krast dessen zustehenden Nechte kann er in jedem deutschen Lande ausüben. Ueber das Recht, zur deutschen National-Ver—⸗ sammlung zu wählen, verfügt das Reichswahl-Gesetz. 5. 2. Jeder Deut— sche hat das Recht, an jedem Orte des Reichsgebiets seinen Aufent⸗ halt und. Wohnsitz zu nehmen, Liegenschasten jeder Art zu erwerben und darüber zu verfügen, jeden ,, zu betreiben, das Ge= meinde Bürgerrecht zu gewinnen. Die Bedingungen für den Aufenthalt und Wohnsitz werden durch ein Heimatsgesetz, jene für den Gewerbs⸗ betrieb durch eine Gewerbe⸗Ordnung für ganz Deutschland von der Reichsgewalt festgesetzz. Bis zur Erlassung der betreffenden Reichsge⸗ setze steht die Ausübung der gedachten Rechte jedem Deutschen in je= dem einzelnen Staate ben hb unter denselben Bedingungen, wie den Angehörigen dieses Staates, zu. Kein deutscher Staat darf zwi⸗ schen seinen Angehörigen und den Angehörigen eines anderen deutschen Staates einen Unterschled bezüglich des bürgerlichen, peinlichen oder Prozeß⸗ rechts machen, wodurch die letzteren als Ausländer zurückgesetzt würden. S. 3. Die Aufnahme in das Staatsbürgerthum eines deutschen Staates darf an keine anderen Bedingungen geknüpst werden, als welche sich auf die Unbescholtenheit und den genügenden Unterhalt des zi e ene für * und seine Familie beziehen. S. J. Die Strafe des bürgerlichen Todes oll nicht stattfinden und da, wo 6. bereits ausgesprochen ist, in ihren Wirkun⸗ gen aufhören, insoweit erworbene Privatrechte hierdurch nicht verletzt werden. S.. 5. Die Auswanderungsfreihei ist von Stagts wegen nicht Abzugsgelder dürfen nicht erhoben werden. Die Auswanderungs - Angelegen heit 66 unter dem Schutze und der Fürsorge des Reichs. =
eschränkt.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und
Auslandes nehmen Bestellung auf
dieses Blatt an, für Berlin die
Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers.
Behren⸗ Straße Nr. 57.
1848.
abgelehnt. Die Begründung des zweiten Antrags durch Martiny,
welcher die Nothwendigkeit und Dringlichkeit durch Hinwrisung auf
nach seiner Ansicht täglich vorkommende Verkümmerungen der persön⸗
lichen Freiheit, so wie andere reactionaire Erscheinungen, darzulegen suchte, rief einen großen Sturm hervor. Der Redner war bei seiner
Schilderung mehrmals durch Gelächter auf der rechten Seite unter⸗
brochen worden. Er wies im Verlaufe als auf eine weitere That⸗
sache auf die Auflösung des demokratischen Studenten-Vereins in
Heidelberg hin und knüpfte daran etwa die Bemerkung: Sie mögen
auch darüber als über eine Kleinigkeit lachen. Es scheint über⸗
haupt, als ob Ihnen die unveräußerlichen Rechte der Nation sehr
lächerlich erscheinen. Als der Sturm, den diese Aeußerung
veranlaßte, sich gelegt hatte, rief der Präsident den Redner zur
Ordnung, indem er nicht das Recht habe, Mitgliedern der
Versammlung vorzuwerfen, daß sie die heiligsten Rechte der Nation
für lächerlich halten. Von der linen Seite wurde stürmisch dagegen
gerufen: Es ist darüber gelacht worden! Der Präsident: (mehrmals
unterbrochen) Wenn gelacht worden ist, so ist über das, was den
Lachenden als Uebertreibung erschien, gelacht worden. (Stimmen
durch einander: Nein! Nein! Ruhe! Ruhe! Es ist über die Rechte
des Volks selbst gelacht worden Der Präsident stellte endlich mit der
Glocke die Ruhe wieder her. Stedmann forderte die Mitglieder
des für Berathung des Gesetzes über die provisorische Centralgewalt
nied ergesetzt ee, de. Ausschusses, welchem nach dem Beschluß der
Versammlung bei seiner Bildung auch die künftig eingehenden, auf
die provisorische Centralgewalt bezüglichen Anträge zugewiesen werden
sollten, zu einem neuen Zusammentritt auf, um wegen der von Nau⸗
werch ꝛe. gestellten, die Aeußerungen des preußischen Minister⸗Prä iden-
ten hinsichtlich der provisorischen Centralgewalt betreffenden Anträge in Berathung zu treten. Noch erhob sich eine Debatte darüber, ob morgen Sitzung gehalten werden solle, von Rönne verlangte unter Hinweisung auf die dem volkswirthschaftlichen Ausschusse zugewiesene Masse von Arbeiten, daß bei der Regel, Sonnabends keine Sitzung zu halten, geblieben werde. von Soiron erinnerte an die von der rechten, so wie entgegen von der linken Seite gestern behauptete Dringlichkeit der Berathung über die posener Frage, beziehungsweise über die internationalen Verhältnisse. Eine Sitzung weniger wird die Arbeiten des volkswirthschaftlichen Ausschusses nicht sehr fördern, eine Sitzung mehr nicht sehr aufhalten. Die Versammlung beschloß, morgen Sitzung zu halten. Tagesordnung: 1) Die Berathung über den Bericht von Wydenbrugk, die auswärtigen Verhältnisse mit Rußland, Frankreich und Nord-Amerika betreffend. * Berathung über den Bericht des Abgeordneten Stenzel, die Einverleibung eines Theils des Großherzogthums Posen in den deutschen Bund be⸗ treffend. Schluß der Sitzung 2 Uhr.
Die in der vorstehend angegebenen Tages- Ordnung enthaltenen Anträge lauten: A. Bie Anträge des ersten Berichts: 1) Die Na⸗ tional-Versammlung möge erklären, daß an der östlichen Gränze Deutschlands den deutschen Streitkräften eine solche Stärke zu geben ist, daß sie der gegenüberstehenden Heeresmacht vollfommen gewach⸗ sen sind; 2) die National-Versammlung wolle über die Truß⸗ und Schutzbündnisse mit verschiedenen Staaten betreffende Anträge zur motivirten Tages⸗Ordnung übergehen; 3) erklären, daß sie die An—⸗ erkennung Frankreichs als Republik und die Absendung eines Gesand⸗ ten für Deutschland nach Paris bei der bevorstehenden Anordnung der Gesandtschaften für Deutschland als selbstverstanden betrachte. kꝛ. Die Anträge, bezüglich der posener Frage: 1) Die National- Versammlung möge die Aufnahme derjenigen Theile des Großher⸗ zogthums Posen, welche auf den Antrag der Königl. preuß. Negierung durch einstimmige Beschlüsse des Bundestages vom 22. April und 2. Mai in den deutschen Bund aufgenommen worden sind, wieder⸗ holt anerkennen und demgemäß die aus dem Deutschland zugeordne⸗ ten Theile gewählten zwölf Abgeordneten zur deutschen National— Versammlung, welche auf ihre Legitimation vorläusig zugelassen wor⸗ den sind, nun endgültig zulassen; 2) die von dem Königl. preußischen Kommissar, General Pfuel, vom 4. Juni d. J. angeordnete vor—⸗ läufige Demarcations⸗Linie vorläufig anerkennen, sich jedoch die letzte Entscheidung über die zu treffende Abgränzung zwischen beiden Theilen auf weitere Vorlage der preußischen Regierung vorbehalten; Z) von der preußischen Regierung eine bestimmte Erklärung verlangen, daß dieselbe nicht nur ihrerseits, so lange sie den polnischen Theil des Großherzogthums Posen regieren werde, den in demselben wohnenden Deutschen ihre Nationalität erhalten, sondern daß sie auch 33. sorgen werde, ihnen dieselbe für den Fall zu sichern, daß dieser polnische Theil Posens aufhören solite, unter preußischer Herrschaft zu stehen; 4) in Beziehung auf die Pe⸗ titionen, welche Westpreußen betreffen, den nicht deutschen Bewohnern dieser Provinz zu erklären, daß die National⸗Versammlung, laut Be⸗ schlusses vom 31. Mai, allen nicht deutschen Volksstämmen auf deut⸗ schem Bundesboden (also auch überall auf demselben den Polen) un⸗ gehinderte volkethümliche Entwickelung und in Hinsicht auf das Kirchen⸗ wesen, den Unterricht, die Literatur, die innere Verwaltung und Rechtspflege die Gleichberechtigung ihrer Sprache, so weit deren Gebiet reiche, gewährleistet habe.
In der 465sten Sitzung der verfassung gebenden Reichs⸗ Versammlung am 22. Juli hat dieselbe, bezüglich verschiedener Anträge, die auewärtigen Verhältnisse betreffend, b schlossen: I) sich mit den von dem volkerrechtlichen Ausschusse aufgestellten obersten Grundsätzen der auswärtigen Politik einverstanden zu erllären, welche lauten: daß unsere auswärtige Politik die Ehre und das Recht Deutschlands über je de andere Rüͤchsicht setzen werde, ist ein Grund. satz, welcher einer besonderen positiven Anerkennung nicht bedarf. Er lebt in dem Herzen des ganzen Volkes, welches sich der Vereini
ung zu einem Staate erfreut, welches sür seine Freiheit und Einheit n lh. Opfer auf den Altar des Vaterlandes niederzulegen . wird. Der Ausfchuß glaubt aber here g ri m ,. *. Deutschland keinen fremden Staat in der n , ö. 28
seiner inneren Angelegenheiten irgendwie hin . . . zu einem Kampf verschiedener Staaten um Ko
zen wird. In der foigerichtigen und sharfraftigen ic ff e.
* —