1848 / 82 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3 len. St. Petersburg, 18. Juli.

23 ffn, en ge , Tel, nenel. in 3 verblieben;

K 172 in den Wohnun =. ͤ .

. . . in Behandlung verblieben; im Verlaufe

ker, Tage känen hinzu 432, genasen 62 und, starben 214 Cat;

ler Loß in den Wohnungen), Zum 15. Juli verblieben 3843 Kranfe in Behandlung.

ien. Brüssel, 22. Juli. Die Independange ver⸗ e. Kabinet in diesem Augenblicke behufs einer Reorga⸗ e en,. senbabn⸗ Verwaltung eines verbesserten Transport⸗

ifation der Ei ꝛ— . und einer umfassenden Post-Reform Gesetz⸗ Entwürfe aus⸗ arb liten läßt, um sie in der nächsten Session der Kammer vorlegen

4 8 sich während der in den Septembertagen abzuhaltenden Landbau - Ausstellung in Brüssel ein agronomischer Kongreß veisam⸗ meln, zu welchem glle Gelehrten und Agronomen des In- und Aus⸗ landes eingelaken werden sollen. Die Regierung hat das Patronat

* jeses Kongresses angenommen. 2 66 Die ö. Sstende errichtete Schule für junge Seefahrer wurde in

der ersten Hälfte dieses Jahres von 90 Zöglingen besucht.

8

444

Schweiz. Bern, 19. Juli. * Z.) So eben, gegen 2

Uhr, ist der Große Rath nach einer dreitägigen, jed 2 Nachmittags dauernden Berathung, über die el . fassungsenkwurfes zur Abstimmung geschritten und hat mit 115 ge= gen 40 Stimmen beschlossen, diesen Bundes . Verfa ssungs entwurf 2 Volke am 6. August, mit Empfehlung zur Annahme, vorzulegen.

Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmaliger Beobaehtung.

1848. Morgens Nachmittags Abends 23. Juli. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr.

Luftdruck 337, 28“ Par. 336. 39“ *ar. 3377, os“ ar. auellw arme Io R. s. uli v rme 11,0 R. 4 253,17 R. 17,0 R. Flusswärme 17,87 R. Thaupunkt 4 9,8 R. 4 11,1 R. * 8,77 R. Boden wärme Dunsisättigunsg. 70 pCt. 49 pCt. 50 pet Ausdüustung

Wetter beiter. beiter. beiter. Niedersehlag 0

wia ll W. SVW. SVW. Wꝛarme wechsel 23,8 ö 14,0

Wolkenzug. ... Sw. Tageamitiel. 336, os“ Par.. 4 18,0 R... 4 9,s? R.. 53. pCt. SW

Vorstellung: Moriz von Sachsen, Trauerspiel in E. Prutz. Anfang h Uhr.

Vorstellung: Ber Rechnungs-Rath und seine Töchter, Tie in Rath, 61 L. 1 Hierauf: Der alte Magister,

Königliche Schauspielt.

25. Juli iel 122ste Abonnements⸗ r

ielhause. 123ste Abonnements- r Driginal⸗Lust⸗

Dienstag, Mittwoch, 26. Juli. Im S

chaznspiel in 3 Abth., v. R. Benedix. Die 2 im Königlichen Schnspie baust irt, ersucht,

für den Monat A P . gen einzuzahlen. a den Abonnemente⸗Betrag auf st

e ——

66 . Fe rm er, s r se r m 214. u.

HM echsel- Course. iet. Geld.

Kur 2 Mt. 300 Mh. Kurz 300 Mr. 2 Mt. 1181. 3 Me. 300 Fr. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 1090 TH. 2 Mi ö ö 8 Tage Leipaziz in Courant im 14 TMr. Fuss.. 1090 Tr. 2 mi 1001. 2 Mi. Petersburg 109 sRbl 3 Wochen W 016 Iuländische Fonds, HM(andhries-, Kommunal Papiere nun cl Celel - . Uoumñ se. Gela. Gem. zt. rief. Geld. Gem. Kur- u. Nm. Pfdbr. 3 92 91 Schlesische do. 3 33. do. Li. Iz. gar. do. 3* Pr. RK-Anth. - Sch -

Ansterdam do. llambur .. 40. Ion don Faris... Wien im 20 Xr Außsburß Breslau

Frankfurt a. M. siüdd.

3t. Schuld- Soh. Seeh. Präm. Sch. K. u. NM. Scchuldv. : Perl. Stadt- Obl. Westpr. Ffandbr. Grosah. Posen do. do. do. Osipr. Pfandbr.

komm. do.

23

And. Gl dm. à ih. Disconto.

8

Friedrichad'or.

er, , ,

do. beillope3 4.8. 5 do. Part 500 FI. do. do. 1. Aul. 4 do. do. 300 EFI. do. Stiegl. 2. 4. A. 4 79 80 Ilan. Feuer- Cas. do. do. 5. A. 1 do. Stants-Pr. Anl. do. v. Rihs ah. Last. 5 I Holl. 25 Ih Int. do. Poln. Schatz O. 4 . Kurh. Pr. O. 40 ib. do. do. Cert. L. A. 5 Sardin. do. 36 Fr. lo. do. L. . 200F1.— ; RN. Rad. 40. 36 Fl.

Pol a. Pfabr. a. d. 4

nuss Ilamb. Cert 5 Holn neue Pfdhr.

Eis cukba hn - ACtienm.

8.

SIslamm - Actien. R aprital.

Tages- Cours.

1847.

Der Reinertrag wird nach ersolgter Hekanunim. in der dar bestimmten Rubrik ausgelüll Die mit 38 pCi. ber. Actien sind v.. Staat gar.

Börsen- Zins-

Rechnung. Rein- FErtra

Prioril ts - Aclien. Aupital.

Tuges - Cours.

Zins suss.

Sämmiliche Prioritits-Actien werden durch jWihrliche Verloosung 2 100 pCt. amortis.

877 6. 63 ba. u. G. S6 6. 42 bz. 905 6.

Berl. Anhalt Lit. A B. 3,500,000 do. Hamhurg 8, 000, 000 do. Stettin -Starg. . 4.824, 000 do. Potsd. Magd... 4, 000, 000 Magd. Halberstadt.. 1.700, 000 do. Leipziger 2,300, 6090 Halle Thüringer 9g, 00,000 Cöln - Minden 12,967, 500 do. Aachen 4,500, 000 Bonn -Cöln l, 151,200 Düsseld. Elberfeld .. 1.527, 000 Steele - Vohwinkel. . . 1,100,000 Niederschl. Märkisch. 9, 50, 000 do. Zveigbahn 1,500, 000 Oberschl. Lit. A. ... 1,429,700 do. Lit. B. . . . 2. 460, 000 Cosel - Oderberg 1. 200,000 Breslau - Freiburg... 1.700, 000 Krakau - Opberschl. . . . 1.509, 000 Berg. Märk.... 4. 000, 000 Stargard- Posen... 5, 000, 000

Quittung s - Bogen. Berl. Anhalt. Lit. B. 2,500. 000 Brieg Neisse 1, 100,900 Magdeb. Witten. . 4.500, 000 Aachen-Mastricht ... 2.750, 000 Thür. Verbind. Bahn 5, 600,000

Ausl. Quit lung sog Ludw. Bexbach 24 FI. 8,525,090 Pesther. . . . . . . . 26 EI. 8, 000, 000 Friedr. Wilh. Nordb. S8, 000, 000

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52 2 * br. u. 77 6.

57

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66 6. 33 6. 69§5 . * ba. S6 bz. u. G. 86 6.

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21

38 40 b. 607 kB 667 a9 4 bæ.

1.

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1

84] a 85] bz. u 6

47 2 416 ba. u. 6.

407 * 41 2 4 ba.

Schluss- Course von Cöln- Minden 77 6.

SI. 6. S9 be. 75 br. u. G. 80 G. S0 6. 88 B. 877 6.

Berl. Anhalt 1,411,800 do. Hambur 5, 000, 00 do. Potsd. Magd. . . 2, 367, 200 do. do. 3, 132, 800

Magdeb. Leipziger .. 1, 788, 009

Halle - Thüringer . . . . 4,000, 000 .

Cöln - Minden 3, 674,500

Rhein. v. Staat gar.. 1, 492, 800

do. 1. Priorität. . . . 2, 457, 250 do. Stamm - Prior. . 1, 250, 000 Düsseldorf-Elberseld. 1, 000, 000 Niederschl. Märkisch. 4, 175, 000 do. 3,500. 000

III. Serie. 2, 300, 000 JIweighahn 252, 000

do. dö. 218.000

Oberschlesische 1,276, 600

Cosel - Oderberg 250, 000

Steele - Vohwinkel. . . 325,000

Breslau - Freiburg. . 400, 000

695 6. 70 n.

82 . & * . 2 6

Reinert

il 1;

[

Ausl. Stamm-Acl.

Dresden-Görlitz .... 6, 000, 009

Leipzig Dresden 4,500, 000 Chemnitz - Risa 3, 000,000 Sächsisch-Bayerische 6, 006, 0090 kiel Altona Sp. 2, 050, 000 Amsterd. Rotterd. Fl. 6, 500, 000 Mecklenburger Thlr. 4, 300,009

Börsen- Zinsen.

von Preussischen Bank- Antheilen S6 .

Opgleich die Stimmung anfangs der Börse nicht sonderlich günstig

war, so stellte sich dennoch bald mehrseitige Kauflust ein, und die Course schliessen bei guter Tendenz höher, als am Sonnabend.

s

Auswärtige Börsen.

Wien, 22. Juli. Met. 5proz. 797 a 762. A4proz. 65. 66. 3zproz. 165. 25proz. 41. Anl. 34: 125. 126. 39: Sh45. Nordb. 1087 a 16066. Gloggn. 100 a 938. Mail. H5. 66. Livorno 712. Pesth 6143. Budw. 695. B. A. 1070 10860.

Wech sel. Amsterdam 162. Augsburg 1143. Frankfurt 1143. Hamburg 1723. London 11. 40. Paris 136.

Frankfurt a. M., 22. Juli. Das Geschäft beschränkte sich heute nur auf einige Fonds- und Eisenbahn-Actiengattungen, worin einige Umsätze stattfanden. proz. Spanier waren auf das Steigen derselben von Madrid zu besserem Preis gesuchter. Dage— gen wurden in Baden und Kurhessen Loose, so wie F. W. Nordbahn⸗ Bexbacher und Köln-Mindener Actien, verschiedene Verkäufe bewirkt. zu rückgängigen Preisen. Alle übrigen Fonds ohne Veränderung.

Die pariser und wiener Post war bis zum Schluß der Börse nicht

eingetroffen.

Darmst. 50 Fl. 2. 65. 647. dito 25 Fl. 225. 213. Baden 50 Fl. aF G;, dito 35 Fl. 23. 27. Kurhess. 267. 263. Sardin. 25. 2 Zwyroz. Span. 185. 1835. Poln. 300 Fl. L. 83 G. do. 0h Fl. 68. 634. Köln-Minden 763. 755. Bexbach 683. Friedr.

Wilh. Nordbahn 387 G.

36 21. Juli, Einige Käufe von 345 und 635 Rente be— * en ansangs eine Steigerung, doch blieben die Fonds darauf sta— viel Geschäft. Man sagte, daß die neue Anleihe nur

: illionen gegen 5 g betragen und der Staat mit den Unter⸗ a , Anleihe von 150 Millionen abrechnen werde. Nor Du ctien waren sehr gesucht. Man sprach von dem Ankauf diese. Vahn Lurch den Staat; die Geseilschaft verlangt 20 Fr. Rente

pr. Actie, und die Regierung bietet 15 Fr.

3.36 Rente stieg bis 18, blieb 47. 73. 5h 77 ö Schabbens en 1 g Beih. Bann ne z 1nd fh ?,,

Nordbahn 370 a 3775 a 3732.

London, 20. Juli. Die Fonds fahren fort zu schwanken

96 —̃ fe e. Consols eröffnet 877 a2 z und gingen auf 875 a2 3. Um 2 , neue 3 *nproʒz. 575 2 und Zproz. red. 873 , . 53. Prämie, mexik;, niedriger 167 und 171 in Folge der n n Ereignisse. Portug. Zproz. 173. Int. 45. Eisenbahn⸗Actien flau ] gen 1Rthlr. 8 Sgr., Wintergerste 1 Rthlr. 3 Sgr., Sommer⸗ erste 1 Rihlr. 3 Sgr., Buchweizen 1 Rthlr. 13 Sgr., Hafer 2

unter dem Einfluß der irländischen Nachrichten.

1

in Folge der Schwankungen der Fonds.

Amsterdam, 21. Juli. Anfangs zeigte ĩ für holl. Fonds; es wurdè viel für engl. . . tig;

gnahnn, e ne, licher, bt een fe hehe, pr. Söder eden, Rü? pr io Et? ä. zs Fitz! Preß 22 5 3 ö , 2

2Iproz. 38, 3. Span. ebenfalls etwas williger. Ard. 8h.

Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 24. Juli. heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen 145 52 Rthlr.

Roggen loco 24 26 Rthlr.

p. Juli // Aug. 24 Rthlr. „Aug. / Sept. 24 Rthlr. „Sept. / Okt. 257 Rthlr. ohne Umgang.

Hafer 48 / 52 pfd. 16 18 Rthlr.

Gerste, große 24 —22 Rthlr.

»nieine 22 - 21 Rthlr. . nichts angetragen. Rüböl loco 115 —11 Rthlr. Juli / Aug. 115 —11 Rthlr. Aug. / Sept. 15 11 Rthlr. Sept. / Okt. 1185 11 2 1141 Nthlr. bez. Okt./Nov. 114 1153 Rthlr. Nov. / Dez. 115 113 Rthlr.

Spiritus loco 17 Rthlr. bez. „Juli. / Aug. 163 Rthlr. bez. „Aug. / Sept. 17 Rthlr. Br.

; Sept. / Okt. 163 16 Rthlr. bez.

Kartoffeln 135 bis 16 Sgr. Danzig, 21. Juli.

105 Fl., 16 8. 132pfd. zu 420 Fl. preuß. Cour. die Last,

130pst. (h. G.), so wie inländ. 113 L.

bekannten Preisen.

Neuß, 21. Juli. (25 Schfl. Weizen 2 Rthlr. 14 Sgr., Rog⸗

gr., Erbsen 2 Rthlr. 5 Sgr.

blieben alle Gattungen unverändert. Von sremden Fonds ist nicht kuchen ore eh 5 r, grün . 98 T.

Besonderes zu berichten. G. a P. 3. ID. 3. Bras. 713.

Holl. Int. 46, 9. 45. Zproz. neue 523, J, 3. A4proz. ostind.

7oß, , J. Span.

ö, Part. aprez is.. Diuss, alte St . reg bopr 75. finite.

Siiegl. 75, . SOest. Met. 5proz. 6335. 2Iproz. 34, 333, iM.

Antwerpen, 20. Juli. Belg. Fonde waren bei ziemlich viel l und in Posen franco Kahn der berliner Scheffel Roggen gern mit

Geschäcten etwas williger und sehr fest. Fproz. 766. 42Iproz. 69 G.

Königsberg, 21. Juli. Die Zufuhr an Getraide war ges ring, an Kartoffeln bedeutend. Weizen 55 bis 60 Sgr., Roggen 32 bis 33 Sgr., kl. Gerste 21 bis 22 Sgr., Hafer 25 bis 21 Sgr.,

An der Börse wurden heute folgende Par⸗

tieen Weizen verkaust: poln. 28 L. 130pfd., Cholländ, , , *

128 –= 29pfd., 10 8. 121 pfö., 10 T. 120pfd., S5 L. und 9 8. 126pfd., 17 2. 130psd8. zu un⸗

RNappsaamen 3 Rthlr. 18 Sgr., kleiner Sagmen 3 Rthlr. 7 Sgr. Rüböl pr. Ohm 2 282 Pf. o. F. 31 Rthlr. 15 Sgr., dito

Getraide, beinahe ohne Zufuhr, höher bezahlt. Rüböl fester. rdoins 9. gr. Piecen 8n, z. Coupons 5. Stettin, 22. Juli. Getraide. Während die Getraide⸗ 1 .

preise im Auslande, in Foige der überall so reichlichen Aernbte, täg- 29 in Potsdam vorgestern Roggen mit 20 Rihlr. pr. ispel verkauft wurde, in Berlin kaum 24 Jüͤhlr. zu machen waren

16 Sgr. geliefert wird, findet hier der umgekehrte Fall statt, indem das vor acht Tagen gemeldete Steigen der Preise nech immer an⸗

hält. Ursache davon ist unstreitig die gegenwärtige Aerndte, und es ist wohl kaum einem Zweifel unterworfen, daß die Preise nach der⸗ selben um so schneller und bedeutender zurückgehen werden, da sich dieselben bei dem allgemeinen reichlichen Einschnitt auf keinen Fall halten können. Bei geringem Umsatz wurde heute an der Börse ge⸗ fordert und zum Bedarf bezahlt: Weizen 59 52 Rihlr., Roggen 28 30 Rthlr. (neuer Roggen 28 29 Rthlr.), Gerste ohne Frage mit 22 = 21 Rthlr. angetragen und Hafer 14 Rthlr. pr. Wispel be⸗ zahlt. Am Landmarkte wurden Weizen mit 4 Rthlr. 5 Ngr., alter Roggen 2 Rthlr. 10 Ngr. und neuer 2 Rthlr. 15 Ngr. pr. Schfl. ab⸗ geladen, während Weizen zu 4 Rthlr. 57 Ngr., Roggen 2 Rthlr. 5 10 Ngr., Gerste 1 Rthlr. 225 277 Ngr. und Hafer 1 Rthlr. 23 —5 Mgr. notirt war.

Rüb'öl täglich höher, da es gänzlich an Verkäufern fehlt. Loco⸗ Oel wurde heute mit 10 11 Rthlr. bezahlt. Lieferung Sept. Okt. 115 Rthlr. gesucht. Oelsaaten ebenfalls höher, Winter-⸗Rübsen 5 Rthlr. und Rapps 55 Rihlr. .

Spiritus bleibt immer noch wenig beachtet. Die Eigner suchen in Aussicht auf Steuer-Erhöhung den Artikel in Meinung zu bringen, doch wird nur 20 203 Rihlr. geboten, und es hält schwer, 205 Rthlr. zu machen. Stettin 20 21 , Berlin 17 Rthlr.

Amsterdam, 21. Juli. Weizen in Partieen zur Specula⸗ tion und Confumtion verkauft: im Entrepot; 130pft. rostock. 240 Fl.; in Consumtion 126pfd. rother königsb. 255 FIl. 130 3 32pfd. rother odess. 230 -= 36 Fl.; 1822s8, gering do. 222 Fl.; 122d. fries. 215 Fl.ů, 128pfd. alt. bunt, poln. 310 Il., 125 pfd, bunt. do. 268 Fl., Lzspfd. groning. 212 Il. Roggen mit viel Handel an Ken—= sumenten und Speculation; im Entrepot: 116pfd. archang. 135 Fl., in Consumtion: 125 26pfd. rost, 156 58 Fl.; 126pfd. wismat, 160 Fl.; 116 —17pfd. petersb. 1142 = 45 Fl.; 120 22 holst. 142 bis 150 Fl.; 123 —– 24psd. mecklenb, 154 56 Jl.; 118p8. dänischer 135 Fl. —Gerste wie früher; 114pfd. best. rost. 160 Il. Buch= weizen durch abnehmenden Verkauf mit wenig Umgang: 120pf8. holst. 177 Fl.

Kohlfagt flau wie früher; verkauft: Anna Paulowna, 53 L.; seeländ. und overm. 57, 564 L.; waart. und groet. 55 83 vlam. 33 2. Leinsaat wie früher; 110, 111pfd. petersb.

* per 6 Wochen 9 348 à2 3 FI. ;

9

1

Mit der heutig zeigers werden Bogen 90 und bi der Verhandlungen

zur Vereinbarung der Preuß. Verfassung ausgegeben.

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruderei.

Beilage

Seilage;

Dentschland.

Bundes ⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Bericht des inter⸗

nationalen Ausschusses liber die limburger Frage.

Eisenbahn⸗Verkehr.

Jabres⸗Bericht der Mecklenburgischen Eisenbahnen. Jahres- Bericht der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn. .

———— —— 3 *.

Uichtamtlicher Theil. Dent sehlannd.

Sundes-Angelegenheiten.

; Frankfurt a. M., 18. Juli. Die O. P. 2. Z. theilt von dem . des interngtionalen Ausschusses über die limburgische Frage (Berichterstatter Abg. Zachariä von Göttingen) den Haupt- . In der Einleitung desselben heißt es: ö „Das Herzogthum Limburg, wie es gegenwärti inen B ĩ des deutschen Bundes bildet, 1 eine der er er e feigen ö ren Diplomatie und eine staats- und völkerrechtliche Iwitter estal , die . ö . 2 , n. Leben fortsetzen kann. In . ö. alt 3 es sich von Agchen bis fast nach Nymwegen an der! M in. unter, und zwar so, daß der südliche The it Ausn . deutschen Bunde gehörigen Festung . . . Spitze blos auf dem rechten Ufer der Maas, der mittlere Theil 9 . dem nicht zu Deutschland gehörigen Benlo, auf beiden Seiten dieses din h den wiener Kongreß sür Deutschland versperrten Stromes liegt. Das ge⸗ gen seinen Willen und sein Interesse mit Holland durch den wiener gengs usammengekettete Belgien brach 1839 die unnatürliche Fessel und' machte ich frei. Von dieser Bewegung wurden auch die Provinzen Limbur und Luxemburg ergriffen. Beide Provinzen wurden, mit Ansnahmi . Festung Mastricht, welche im Besitz der Holländer blieb, und der Bundes. sestung Luxemburg und deren Rayon, worin sich die den sche Bundes be⸗ satzung behauptete, von den Belgiern okkupirt und administrirt In Be⸗ treff Limburgs hatte der deutsche Bund damals keine Veypflichtung. Din- en, mn. Grosßherzogthums Luremburg dagegen wäre es seine Pflicht und Schuldigkeit gewesen, die vom König der Niederlande wiederholt in An— spruch genommene Bundeshülfe zu gewähren. Die Bundes-Versammlun d. sich auf Maßregeln zum Schutz der Bundesfestung und hielt 3 e. 6 , ö . 3 londoner Konferenzen durch Gesandten vertreten zu em sie sich vi . vertrauensvollen Erwartung hingab, 4h inn gland rr nn mãächigten der hohen Verbündeten, Preußens und Desterreichs, zur Gen . , . . . ö sogenannte Separations n e 15 . 531 ohne direlte Betheiligung des deutschen Bundes zu London ab⸗ ,, ,, k vom 18. . er X ß gefaßt: . J n ge sei k ,,, 3 eines T heiles des K ö. itorial⸗Entschädigung nicht ertheilen könne; 2) die nähere Teststssi der dem Bunde im Limburgischen zu K Denen ge fg eff inf einer besonderen Unterhandlung zwischen dem Bunde und Sr. ö ai niederländischen Majestät vorbehalten, und es wird der Bund , . dem Grundsatze ausgehen, daß das für den abzutretenden Theil des hne e n, , , . j ganz . Weise mit dem Bundes gebiet zu vereinig Terntorium, wenn es auch nicht einen im Are der Be⸗ völkerung gleichen Ersatz zu bilden vermag, ,

um Preußischen Staats-⸗A

Ein flusse sein würde. Von dieser Ueberzeugung geleitet, haben Se. unächst in Folge der mit dem Herzoglich nassauischen Haufe nen Uebereinkunft, festgesetzr, daß die oben erwähn schon alt-niederländischen, nach dem IV. Artikel des unter Allerhöchstihr? Regierung zurückfehrenden Gebietath ten nach der für die niederländische Krone bestehenden Su vererbt werden sollen. Allerhöchstdieselben haben ferner beschlossen Gebietstheile ungetrennt bleiben und als Herzogthum Limb ; wogegen das Königreich der der beiden Städte und Festungen Mastricht und Ver Se. Majestät beabsichtigen, an di II. Artikel des londoner Vertrags abgetretenen Theiles des Ce Luxemburg mit dem ganzen Herzogthum Limburg, so höchstihnen gebildet worden, auch Allerhöchstdieselben bei dieser Erklärun

schlo ähnten großentheils londoner Vertrags

eile für ewige Zei-

Limburg wieder her— Niederlande im Besitze lo, mit ihren Rayons, e Stelle des durch den

gestellt werden sollen,

verbleiben wird.

dem deutschen Bunde h

as Herzogthum Lim⸗ so bleiben auch dem

sich Sympathieen des Volkes für Deutschland vielfach kundgabe andererseitẽ das niederländische ,. . 2 ö 2 gen zu wirken suchte. Eine Deputation, welche Mitte Mai von , . nch dem Haag gegangen war, erhielt vom Könige und den Ministern die Aniwort, daß Limburg eine niederländische Provinz, niederländisches Terri torium sei und bleiben werde. Der deutsche Bund, mit welchem Limburg nur durch ein moralisches Band verbunden sei, werde die bestehenden Ver⸗ träge respeltiren müssen. Die Beschlüsse der National⸗Versammlung zu Frantfurt lonnten nicht als bindend betrachtet werden, wenn sie den nieder= ländischen Hesetzen zuwider seien, und würden der Ratification von Seiten er (niederländischen) Negierung unterliegen. Ganz in demselben Sinne haben sich der Gouverneur und die depunrten Stände von Limburg in Pro- clamationen ausgesprochen, welche unter dem 19. Mai an die inwohner des Derzogthums Limburg erlassen wurden. (Journal du Lim bourg vom 26. und 21. Mai 1818.) Unter diesen Umständen glaubte der zuerst hier in Frankfurt erschienene limburgische Deputirte van Scherpenzeel-Heusch, nicht eher in die Naile nal Verfammlung. ein⸗ treten zu können, als bis das staatsrechtliche Verhältniß von Limburg ent- schieden und festzestellt sei, ob es als Theil des niederlandischen Königreichs oder als deutiches Vundesland betrachtet werden müsse Nach einer vor= läufigen Anregung dieser Sache durch den Abgeordncten Stedmann in der bten cffen lichen Sitzung vom 25. Mai d. J., in Folge welcher dieselbe an den Sentraheelus schiß für Legitimationen verwiesen wurde, erstastete dieser Ausschuß Bericht über die Eingabe des Abgeordneten van Scherpenzeel welcher sich auch der andere limburgische Deputirte, Schönmäckers an e⸗ schlossen hat. In der 12ten Sitzung vom 5. Jun d. J. wurde über . sen Bericht debattirt und, dem Antrage des Aus schusses gemäß, von der h hen Versammlung beschlossen, daß die Abgeordneten von Limburg sofort zur Theilnahme an der National⸗ Versammlüng zuzulassen und resp dazu guszufordern seien. daß aber in Betreff der Negulirung der staats rechtlichen Verhã stnisse don Limburg die Sache an den internationalen Ausschuß zur , . zu verweisen sei. Auf diese Weise ist diese luer n a,. 8636 A . J. g 2 2 2 2 ki en rn, are fe erwachsen, welcher gegenwärtig darüber zu Der Antrag und das Verlangen der Limburger ist auf zweierlei gerich⸗ tet: 19 daß das Herzogthum als deutsches Bundesland von der unnatür= ien , dem . der Niederlande losgemacht, und 2) gegen eine Betheiligung an der holländischen Staatsf von D kae g, . 896 lländischen Staatsschuld von Deutschland 3. .J. Was den ersten Punt betrifft, so kann und wird es der deutschen Nationg! Versammlung gewiß nicht in den Sinn kommen, sich willkürlich Nechte beizulegen oder sich von Veipflichtungen loszuzählen, welche in Folge srüherer gültiger Staatsakte auf Deutschland ruhen., Allein andererseils wird und darf die National- Versammlung auch nicht dulden, daß einzelne Glieder oder Bestandtheile des großen Vaterlandes in einer mit der Natur des Ganzen unverträglichen Stellung bleiben, und daß deutsche oder außer⸗ deutsche Regierungs-Organe gegen das große Werk der formellen Gestal= tung der schon materiell begründeten staatsrechtlichen Einheit Deutsch lands sich auflehnen oder den Vollzug von ihrer beliebigen HYenehmigung abhän gig machen. ; w Mit Rücksicht auf die oben gegebene ausführlichere Entwickelung des Thatsächlichen und der hier in Betracht kommenden urkundlichen Zeugnisse glaubt den Ausschuß folgende Sätze aufstellen zu müssen: 1) Das gegen⸗ wärtige Verhältniß des Herzogthüms Limburg zu Deutschland oder zum deutschen Bunde beruht, was sein eigentliches und nächstes Fundament be⸗ trifft, nicht auf einem Vertrage zwischen Deutschland und Holland, zwischen dem deutschen Bunde und dem König der Niederlande als solchem son dern auf einem Atte der Bundesgesetzgebung, d. h. auf dem Bundebbe⸗ schluß vom 5. September 1839, wodurch die von dem König der Nieder— lande als Großherzog von Luxemburg, also in seiner Eigenschast als Bun— desglied, zur Erfüllung einer ihm als Bundesglied schon obliegenden Ver⸗ pflichtung, für das abgetretene Luremburgische dargebotene Entschã digung für genügend erlannt und das Sunmogat dem Bunde einverleibt würde. Dieser Beschluß ist, wie es bundesgrundgesetzlich erforderlich war, einstim= mig gefaßt. Es hat mithin auch der luxemburgische Gesandte mit zuge—

it 6 . IIa In 8 7 e ,, ,, n 3 n des Bundes inöglichst zu—

V. U] 832 e e 1 . ö 18e Tr— 9) 8 6, rennung Belgiens von dem gin ef; . 9 n, . . dabei von den Bevollmächtigten von Desterreich . ,, . tern des deutschen Bundes, die Verpfsich tung übernommen, bie gi n, m des letzteren, insoweit sie sein Interesse berührten, zu erwirken. Die ser . tat bestimmt: Art. V. Sa Maj. le Roi des Pays-Bas, Grand- Bu de Luxembourg, s'entendra avec la Con sadèration Germanique et les Ag- nats de la maison de Nassau, sur l'application des stipulations ann. mées dans les art. III. et 1V. ainsi que sur tous les arrangemens que les dites articles ponurraient rendre nècessaires, so8ic-łt avec les Agnats ci - dessus nommes d. la maisons de Nassau, soit avec la Consedeèration. Germ uiqu Durch Beschluß vom 11. Mai 1839 sprach die deutscke andes -Versammlung die desinitive Genehmigung ber in ihrem Namen mit vollzogenen Urkunde aus und ersuchte die Koͤnig⸗ lich niederländische Gesandischaft, die, wegen Feststellung der dem Bundes— gebiete als Ersatz zuzuschlagenden Gebiete noch rückstehende Eröffnung an die Bundes⸗-Versammlung gelangen zu lassen. Die Vereinbarung mit den nassauischen Agnaten kam noch im Juni 1839 zu Stande. Vermöge der— selben verzichteien diese Agnaten auf ihre cventuellen Erbansprüche auf die dem König der Niederlande überwiesenen Theile der Provinz Limburg, wo⸗ gegen ihnen eine Entschädigung von 750,090 Fl. zugesichert wurde und aus der niederländischen Staatsfasse ansgezahlt worden ist, weil der König der Niederlande inzwischen schon die Eiklarung abgegeben hatte, daß die limburgischen Gebietstheile mit Holland vereinigt werden sollten. Der deutsche Bund hatte, wie nicht bestritten worden ist, ein persönliches Recht gegen den König. der Niederlande, als Großherzog von Luxemburg, auf Ersatz. Die Verpflichtung des Lttzteren dazu war durch den Vertrag vom 19. Apiil 1839 allseitig anerkannt und dem König der Niederlande durch den Art. V. des Traktats wenigstens in Betreff des ganzen auf dem rechten Maasufer belegenen Theils der Provinz Limburg, welcher hauptsächlich die alten hol— ländischen Enklaven umfaßte, völlig freie Hand gelassen, also ein Rechts- Anspruch von Holland darauf nicht begründet. Der deutsche Bund konnte daher jedenfalls, wenn er nur einigermaßen genügende Euntschädiguug er— halten sollte, verlangen, daß der ganze auf dem techten Maasuser befind · liche Theil von Limburg dem deutschen Bunde einverleibt würde. Der deutsche Bund aber, anstatt sein Recht auf eine volle Entschädigung festzu⸗ halten, beging den Fehler, den Vorbehalt, der eine so unnatürliche Siel= lung des neuen Bundeslandes begründete, freilich auch wieder mit einem

Vorbehalt, zu genehmigen.“ Der weitere Inhalt dieses Berichts wird von der Köln. Ztg. keen nen,

ausführlicher gegeben; derselbe lautet folgendermaßen:

In der 16ten Sitzung vom 16. August 1839 wurde der Bundes⸗Ver—= sammlung von der niederländischen Gesandtschaft für Luremburg folgende Eröffnung gemacht: „Wenn Se. Majestät unterm 15. Juni v. J. dieser hohen Versammlung erklären ließen, daß Allerhöchsidieselben geneigt seien den IV. Art. des nunmehr ratifizirten londoner Vertrags vom 18. Aprii d. J. im Sinne einer Ternitorial-Entschädigung für den dentschen Bund anzunehmen, so waren damit noch keinesweges alle Schwierigkeiten der Frage: wo und innerhalb welcher Gränzen das zur Enischädigung des deuischen Bundes bestimmte Territorium zu finden sch⸗ beseiligt. Im Ge⸗ gentheil stellten sich dieselben bei jedem Versuche einer näheren Emrterung dieser Frage nur noch mehr heraus, indem einerseits die auf den Bestim= mungen des oben erwähnten Artikels beruhenden Ansprüche des deutschen

Bundes von Sr. Najestät zwar anerkannt, andererseits aber auch die Sie ri

Rechte des Königreichs der Niederlande auf alt- niederländische Besltzun—⸗ gen („. welche von den übrigen geographisch nicht zu . 6 Bie dem Trattate voiangegangenen lonboner Verhandlungen festgestellt worden waren. Hierzu lam die Betrachtung, daß eine abermalige Scheidung der unter die Heirschaft Sr. Majestät des Königs Großherzogs zurüdtehrenden Limburgischen Gebietstheile, so wie be ren gänzliche Trennung von dem Königreich der Niederlande, auf die

moralischen und materiellen Interessen derfelben von wesentlich nachtheiligem

stimmt und durch die der vorausgegangenen Erklärung beigefügte Freund= schaftsversicherung des Königs der Niederlande als solchen deutlich genug zu erkennen gegeben, daß es sich bei der zuvor beantragten Aufnahme des Herzogthums Limburg in den deutschen Bund nur um seine Verpflich⸗ tungen als Pundesglied gehandelt habe. Es kann daher auch gegenwärtig durch einen Aussprüch der National-Versammlung über die Verhãltnisse Limburgs zu Deutschland kein vertragsmäßiges Recht des Kön greichs d Niederlande gegen Deutschland verletzi werden. Hat der König der Ni. derlande, als Herzog von Limburg, Verpflichtungen gegen Holland 6 nommen, die mit der Stellung als Bundesglied jetzt un dertraͤglich sind, s ist es seine Sache, ich mit Holland deshalb abzufinden. 2) Das 4 ) Herzogthum Limburg ist, mit Ausnahme der Festungen Mastricht und Ve . in den deutschen Bund aufgenommen und als zweifelloses Bundes m sestzuh alten, die Lostrennung möge nun versucht werden, von welcher * 1. es wolle. Schon nach dem bisherigen Bundegrecht war der berg fh Sin ein unauflöslicher Verein, und Abtretung von Bundesgebiet konnte enn e f,, der e, ,. der Bundesglied er erfolgen Diener Schluhakte Art. 5 und 6. Auf Mastricht und Venlo hat Deutsch. land kein Recht. Eine Unterscheidung zwischen den Theilen“ Eee. thums, welche 1790 zu Holland geh en me fh. 2 , 5 . ö Herz. kann aber im Verhältniß zu Deutschland . , und berührt die Rechte des deutschen Bundes in keiner Weise. 3 Xen ganze zum Herzogthum Limburg erklärte Gebiet ist die Enischãdi . e das an Belgien abgetretene luremburgische Gebiet, und zwar 3 19 3 Verhältniß zwischen Belgien und dem König der Niederlande aner . hetzog von Luxemburg (und resp. dessen Agnaten), wie Art. in des Fe. trags vom 19. April 1839 ausdrücklich erklärt, theils im Verhältniß zum deuischen Bunde, was durch die oben mitgetheilten Dokumente entschieden festgestellt wird. Im Verhältniß zu Belgien gehörte auch Venlo nicht das von den Holländern fortwährend besessene Mastricht zur Entschädi⸗ gung; im Verhältniß zu Deutschland sind beide Orte ausgenommen Hier nach ist leicht zu ermessen, was von der S. 17 der Ef, auf tel ten Behauptung zu halten sei, daß nur „einige Theile des jetzigen 2 o ; thums ursprünglich als Entschädigung für von dem Großherzogthum 4 ö. tretene Gebietstheile bezeichnet“ gewesen seien. 4) Im Ba hell nn zu Hen fh⸗ land sind auf das Herzogthum Limburg und den Rest des Broßherzogthumgz Luxemburg kollektiv alle diejenigen Rechte und Vorzüge übergegangen . frü⸗ her auf dem ungetheilten Großherzogthum Luxemburg ruhten. 9) Db das dem deutschen Bunde einverleibte Herzogihum Limburg ein besonderer Staat im völ- , , ,, , . 9 nicht, kann dahingestellt bleiben iel fest, daß zur Zeit, wo das Li if ö schen Bunde einverleibt wurde, es mit dem zee e, mlm . 2. unter einer Verfassung vereinigt, also staats rechtlich selbstständig war. Hat dabei die deutsche Bundes Versammlung dem König der Niederlande nach⸗ gelasen, eine reelle Vereinigung zwischen Limburg und den Niederlanden ins Werk zu setzen, so ist dies doch nur unter der ausdrücklichen Bedingung eschehen, daß die Anwendung der Bundes ⸗-Verfassung dadurch in keinch else beeinträchtigt werde, und kraft dieses sich von selbst verstehenden, so⸗ h die r n. als die zukünftige Bundes ⸗Verfassun bezielenden Vor . bildete jedenfalls das Herzogthum Limburg ein besonderes, von den ubrigen Provinzen des Königreichs der Niederlande völlig verschiedenes, deut⸗ i Bundesland, welches an allen Rechten und Verpflichtungen eines deu 6 hen Bundesstagtes theiljunehmen hatie. Auch wird man nie mit der . (Seite 18 sagen können, daß der König der Niederlande, als solcher, dem deutschen Bunde beigetreten sei. Dies widersp der ganzen Unions - Geschichte, und wenn die Bundespflichten im Limburg nicht selbstständig von diesem, sondern vom Kön Niederlande erfüllt iworden sind, so lag darin in Benreff des Keniingentes, dessen pflichtgemäße Au fell fg lbert t zusetzen ließ, eine nicht zu billigende Konnivenz des n treff der aus dem Königlich , J

ö. 6 chatze gel tritular- Beiträge aber eine den deutschen Bund weiter gar cht b Privat · ee rn zwischen einem . und