1848 / 89 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ar, n . s nicht beschuldigen, gebung neuer Rienlen begehren, so darf man un nicht beschuldig 2

. . . 3 r , , ,, a' diese wird unver- züglich erfolgen müssen, sobald Sie die vereinbarten Bedingungen

zeigen e, der ehemalige Direktor der National⸗Werkstätten, beschulti im National seinen Nachfolger Leon Lalanne mehrerer

Unrschtigleiten in seiner Daistellung des Wesens jener Weirkstätten.

iz. Tag satzung. (E. 3.) Sitzung vom 21. Juli. Nach

. eh. del gn Protokolls . der Präsident eine vom eidgenössischen Geschäfteträger in Wien erhaltene Depesche vom 14. Jul an, worin derselbe die Nachricht giebt, daß ihn der Minister von Wessenberg vor seiner Abreise noch 2 habe, hinsichtlich der Beschwerden von Seiten der Eidgenossenschaft über die durch österreichische Soldaten geschehene Verletzung schweizerischen Gebietes die nöthigen Weisungen an die betreffenden Civil- und Militair⸗ Behörden ertheilt zu haben. Der Streitgegenstand zwischen Solo⸗ thurn einerseits und Bern und Baselland andererseits über die fürstbischöflich⸗ baselsche Schuld giebt keinen Anlaß zu einer Dis⸗ kusston, da der Entscheid des darüber urtheilenden Privatschiedsge= richtes zu gewärtigen ist, eben so wenig die Anstände zwischen Bern und Solothurn über die Auslegung der Konkordate, betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Niedergelassenen, indem auch hier der Entscheid der eidgenössischen Schiedsrichter zu gewärtigen. Auch die Anstände zwischen den Kantonen Freiburg und Wallis einerseits und dem Kanton Waadt andererseits, betreffend ein von letzterem am 1. Juni 1846 erlassenes Gesetz über Besteuerung der in todter Hand liegenden Grundstücke, werden auf den Wunsch der Stände Freiburg und Wallis in Erwartung eines gütlichen- Vergleichs suspendirt, und zwar mit 17 Stimmen. Da der Bericht des eidgenössischen Kriegs⸗ rathes über die Ergebnisse der eidgenössischen Inspection des Kontin— gents von Appenzell J. Rh. im Ganzen nicht sehr günstig lautet und viele Mängel rügt, so wird dieser Stand eingeladen, denselben abzu⸗ helfen, und die fernere Fortdauer der Ueberwachung angenommen.

Das Kapitel der Heimatlosigkeit wird in Erwartung des neuen Bundes, mit einigen frommen Wünschen begleitet, nur kurz behandelt, und dem daherigen Konkordate vom 26. Juli 1844, von 13 Stän⸗ den im vorigen Jahr genehmigt, treten noch Solothurn, Tessin und Glarus unter Zurückh iehung seines Ratisications Vorbehaltes bei. Es wird sodann mit 16 Stimmen sowohl eine Einladung zum Bei⸗ tritt an diejenigen Kantone, welche dem Konkordate noch nicht beige⸗ treten sind, auf den Fall, daß die neue Bundes⸗Verfassung nicht an⸗ enommen werden sollte, beschlossen, als auch eine Einladung an die Elen! Uri und Unterwalden, ihren Vorbehalt des Rücktrittes von diesem Konkorbate nach vier Jahren zurückzuziehen und demselben unbedingt beizutreten.

Sitzung vom 22. Juli. An die Tagesordnung gelangen die von Waadt, Wallis und Luzern seiner Zeit erlassenen, den freien Verkehr hemmenden, also gegen Artikel 11 des Bundes verstoßenden Verordnungen. Luzern hat unterm 4. Dezember 1847 dieselben bereits zurückgenommen, und Waadt erklärt, dieses demnächst thun zu wollen. Wallis glaubt, die betreffenden Paragraphen der Ver⸗ ordnung, welche die Reclamationen hervorgerufen, durch andere ersetzt zu haben, welche nichts Bundeswidriges enthalten, was aber nicht angenommen, sondern bestritten wird. Nachdem beide Gesandtschaf⸗ ten wiederholt ihre Bereitwilligkeit zur Beseitigung dieser Beschwerde erregenden Verordnungen, gemäß der Tagsaßungs - Beschlüsse, er= klärt, wird eine erneuerte Einladung an , Stände unterlassen und hierauf Herr Wartmann von St. Gallen zum Konsul von Amster⸗ dam gewählt.

Bern. (Eidg. Ztg.) Folgendes ist die Erklärung, die ein Theil der Minderheit im Großen Rathe, welche gegen den Bundes-Entwurf stimmte, zu Protokoll geben wollte, deren Auf— nahme indeß zurückgewiesen wurbe: „Die , , ,, Mitglieder des Großen Raths, halten es in ihrer Pflicht, die Erklärung zu Pro— tokoll zu geben, daß sie gegen die Annahme des durch die Tagsaßzung ansgearbeiteten Bundes Projekts gestinimt, weil dieses Projekt die wünschbaren politischen Vortheile nicht gewährt und die materiellen Interessen des Kantons Bern zu sehr beeinträchtigt. Sie verwahren sich, so viel es sie betrifft, gegen alle daherigen, dem Volke sowohl direkt als indirekt durch die Annahme entstehenden nachtheiligen Fol⸗ gen und entheben sich jeder en fen Verantwortlichkeit. Unter den 24 Unterzeichnern finden sich alle Stämpfligner (7 Advokaten), Stämpfli selbst aber nicht. Aus verschiedenen Landestheilen, sogar aus dem Jura, erhielt der Verfassungs freund Zuschriften, welche, indem sie ihre Zufriedenheit mit der Entscheidung des Großen Raths in der Bundes -Verfassungs- Frage aussprechen, versichern, daß die

. 22 n

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große Mehrheit des Volkes in gleicher Gesinnung die Verfassung an- nehmen werde. ?

Eisenbahn⸗Verkehr.

Kosel⸗Oderberger Eisenbahn. Jahresbericht pro 1847 und uebersicht der Verkehrs⸗ Verhältnisse im ersten Halbjahr 1848.

Seit dem ersten Mai 1847, wo leich cg die Kaiser Ferdi⸗ nands⸗ Nordbahn die Strecke von Leipnick bis Oderberg und die Wil⸗ helms-Bahn die Strecke von Ratibor bis Annaberg dem Betriebe eröffnete, ist die Verbindung zwischen der Kaiser Ferdinands ⸗Nord⸗ bahn und der Wilhelms⸗Bahn und den Stationsplätzen Oderberg und Annaberg auf dem Landwege, der Personenverkehr durch Omnibus, der Gütertransport durch Frachtwagen über die Pontonsbrücke be⸗ werkstelligt worben. Dieselbe hat sich vollständig bewährt. In dem Betriebs- Jahre 1847 wurden befördert 72,784 Personen für: 33, 351 Rthlr. 22 Sgr. und 11,169 Ctr. Passagiergepäck für: 2005 Rthlhr. Sgr. 6 Pf, zusammen Einnahme: 35.356 Rthlr. 29 Sgr. 6 Pf. Es sind hierbei von jeder Person eingekommen 14 Sgr. 7 Pf. An Gütern wurden befördert: 324,282 Ctr. und dafür eingenommen: 21.822 Rthlr. 8 Sgr. 10 Pf, wovon auf jeden Centner 1 Sgr. 115 Pf. kommen. Ferner wurden 584 Stück Vieh für: 918 Rihlr. 23 Sgr. 6 Pf. und 268 Equipagen für 1244 Rthlr. 25 Sgr. trans⸗ portirt; die sonstigen Einnahmen betrugen 1614 Rthlr. 6 Pf., Summa aller Einnahmen pro 1847 60,956 Rthlr. 27 Sgr. 4 Pf. Die Ausgaben betrugen: A. Bahn-Verwaltung. 1) Besol⸗ dungen des Bahn⸗Aufsichts⸗Personals 10,268 Rthlr. 19 Sgr. 4 Pf. 2) Unterhaltung des Bahnkörpers 6951 Rthlr. 26 Sgr. 4 Pf., was pr. Ruthe bei 13,855 Ruthen Bahnlänge 15 Sgr. * Pf. beträgt, 3) Unterhaltung und Ergänzung der e ren 13 Rthlr. 11 Pf., 4) Unterhaltung der Bauwerke in und über der Bahn 247 Rthlr. 28 Sgr. 2 Pf., 5. Unterhaltung der Gebäude 2c. 166 Rthlr. 22 Sgr. 2 Pf., 6 Büreau- und andere Unkosten 191 Rthlr. 7 Pf. hierzu an Zinsen für ein Drittheil der Baukosten des Bahnhofes Rosel für Mitbenutzung desselben 600 Rthlr. 6 Pf., zusammen für die Bahn⸗Verwaltung 18,442 Rthlr. 8 Sgr. oder 43,93 36 der sämmtlichen Ausgaben und 50, a3 HG der Brutto -Einnahme. B. Trans⸗ port⸗-Verwaltung. 1) Gehälter der Betriebs⸗Beamten 6126 Rthlr. 29 Sgr., 2) Kosten der Transportkräfte 11,619 Rthlr. 12 Sgr. 7 Pf. Die Lokomotiven haben insgesammt 11,041 Nutzmeilen zurückgelegt. Is betrugen sonach die Kosten pro Meile 20 Sgr. 64 Pf., 3) Unterhaltung der Lokomotiven an Reparaturen 2c. 1029 Rthlr. 2 Sgr., was pro Nutzmeile 2 Sgr. 9 Pf. beträgt, 4) Unterhaltung des Wagenparks an Reparaturen 2c. 1281 Rthlr. 26 Sgr. 2 Pf., die Wagen haben im Ganzen 195,989 Meilen zurück— gelegt, und es betragen die Kosten po Meile 45 Pf., 5) Beleuchtung: 625 Rthlr. 27 Sgr. 4 Pf., 6) allgemeine. Betriebskosten 938 Rthlr. 20 Sgr. 4 Pf., zusammen für die Transpart⸗Verwaltung 21,621 Rthlr. 27 Sgr. 5 Pf. oder 50,84 der sämmtlichen Ausgaben und 35,19 96 der Brutto⸗Einnahmen. C. Allgemeine Verwaltung. 1) Gehälter: 1961 Rthlr. 20 Sgr., 2) Büreau⸗Unkosten: 212 Rthlr. 22 Sgr., zusammen für die allgemeine Verwaltung: 2174 Rthlr. 12 Sgr. oder 5,23 6 der sämmtlichen Ausgaben und 3,67 5 der Brutto- Einnahmen. Summa aller Ausgaben 142,238 Rthlr. 17 Sgr. 5 Pf. oder 69, 20 der Brutto⸗Einnahmen und für jede Nutzmeile 3 Rthlr. 24 Sgr. 8 Pf. Es verbleibt sonach ein Ueberschuß pro 1847 von 18,718 Rthlr. 9 Sgr. 11 Pf., welcher eine Dividende von 14 „6 des Aetien⸗Kapitals von 1,200, 0090 Thalern ergiebt, und der Rest von 718 Rthlr. 9 Sgr. 11 Pf. würde einem zu bildenden Reserve⸗Fonds zu überweisen sein. Es ist dieser Ueberschuß, wie eine monatweise Zusammenstellung der Einnahmen zeigt, hauptsäch⸗ lich aus den Einnahmen der Monate Mai bis Dezember, nämlich dem Betrieb der ganzen Strecke, hervorgegangen, da die der ersten vier Monate, binnen welcher die Bahn von Kosel bis Ratibor im Betrieb war, nur gerade zur Deckung der Ausgaben hinreichte, ein Beweis, daß der Ertrag seit Eröffnung der ganzen Bahnstrecke sich verhältnißmäßig bedeutend gesteigert hat.

Die Transportkräfte der Gesellschaft bestehen in 6 Lokomotiven und 6 Tendern, 24 Personenwagen und 80 Güter-, Vieh- ꝛc. Wagen.

Bau der Bahn. Die Erdarbeiten sind überhaupt nur zwi— schen dem Bahnhofe Annaberg und der Oder noch zu vollenden. Die Brückenbauten sind sämmtlich vollendet, bis auf die noch herzustellende Eindeckung der Flügelmauern der Brücken mit Steinplatten. Der Bau der Oderbrücke, welcher von Seiten der Direction der Kaiser Ferdinands Nordbahn ausgeführt wird jedoch auf gemeinschaftliche Kosten ist so weit vorgeschritten, daß die Vollendung der ganzen Brücke inkl. Schienenlage zur Passage mit Ende Juli in Aussicht steht. Desgleichen sind die anderen noch zu vollendenden Bauten so weit gediehen, daß dieselben Ende Juli fertig werden. Was den Bau der Anschlußstrecke auf österreichischem Ge⸗

Bekanntmachungen.

1264 Nothwendiger Verkauf. Stadigericht zu Berlin, den 13. März 1848.

Das in der Linienstraße Nr. 87 belegene, im Hypo⸗ thekenbuche von der Königsstadt Vol. 12. Rr. g69 auf den Namen des Tischlermeisters Carl Benjamin Schreiber eingetragene, jetzt zu dessen erbschaftlicher Li= quidations. Prozeß ·Masse gehörige Grundstück, welches mit Einschluß der darauf befindlichen Dampf⸗Sägemühle und der dazu gehörigen Geräthschasten auf 25,38] Thlr. 2 Sgr. 6 Pf, mit Ausschluß derselben aber auf 23,157 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. abgeschätzt ist, soll

am 18. Oktober 1548, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ 2 sind in der Registratur einzusehen. Die unbekannten Neal-Prätendenten werden unter der Verwarnung der Prällusion hierdurch öffentlich vorgeladen.

Rhein⸗Weser Eisenbahn⸗ äs. Actien⸗Gesellschaft.

Die letzte Vertheilung des Gesellschafts⸗ Vermögens soll in dem a nf . 4. bis zum 30. September d. Vorschrift des von der dreiz

macht zu fordern.

las 1 b] Si

i

tig au . laut unserer Bekanntmachung vom 29. . im er v. J. zu erheben warten, damals aber 2 abgefordert sind. 51 41

5 g wird an die bere n, . oder km e in der bezeichüeten Frist an jedem

deren

Tage, Aug 1 , mr. : en n 9 bis 12 Uhr, von unserer e n ge , . jebo nul gegen Aus ie ferung,

entweder der Quittungsbogen, auf denen sämmtliche die Actie angehenden Kapital- Einzahlungen bescheinigt worden sind, oder der Quittungen über die auf dle zweite Hälfte der ausgeschriebenen ersten Rate von 10 96 geleisteten Kapitalza Möchte ein solches Dokument verloren gegangen sein, so kann die Zahlung nach Vorschrift S8. 4. und 6. des Statuts der Gesellschast nur gegen eine der Direction genügende Bürgschast geleistet werden.

Bevollmächtigte haben sich durch schriftliche Aufträge auszuwejsen; jedoch behalten wit uns vor, in zweifel⸗ haften Fällen eine gehörige Beglaubigung der Poll—

Wer innerhalb der oben bezielten Frist die Abforde⸗ rung der ihm gebührenden Beträge versäumt, hat zu gewärtigen, daß solche für seine Rechnung und auf seine Kosten dem Depositorium des Königlichen Land- und Stadtgerichts hierselbst werden überlieferz werden.

Minden, den 22. Juli 1848.

. Direction der Rhein Weser Eisenbahn«⸗ Aktien - Gesellschaft. Koch. Vorlaender. von Spreckelsen. 518

hlungen. Berlin, den 18. Juli 1848.

466 b]

diesem Behufe sind die Certifikate mit speziellem Num= mern-Verzeichniß auf unserem Comtoir, Burgstraße Nr. 25, einzureichen und dagegen die neuen, sofort oder nach erfolgter Einsendung, in Empfang zu nehmen.

Jacobson C Rieß.

Bekanntmachung. Die Direction der Zarskoe⸗Selo Eisen⸗

bahn hat mich beauftragt, die Dividende für das erste Semester 1848 mit T Silber⸗Rubeln zum Course von 102 Thlr. für 100 Nubel Silber n auszuzahlen, und können die Zahlungen gegen Einreichung der Coupons nebst nach der Reihe⸗ folge geordneten Nummer ⸗-Verzeichnissen bei mir in den Vormittagsstunden von 9— 12 Uhr in Empfang genom— men werden. Berlin, den 29. Juli 1848. F. Mart. Magnus, Behrenstraße Nr. 46.

biete von dem Bahnhofe Oesterreichisch⸗Oderberg bis an die Oder⸗ brücke betrifft, so ist dieselbe ihrer Vollendung nahe, so daß Ende Juli die ganze Strecke von Oderberg bis zur Oderbrücke österreichischer⸗ seits und von dort bis Bahnhof Annaberg preußischerseits mit Lokomotiven und Wagen befahren werden kann.

In dem ersten Semester 1818 wurden befördert: 33,883 Per⸗ sonen für eine Einnahme von 17,145 Rthlr. 24 Sgr. 6 Pf. und 200,376 Ctr. Güter für eine Einnahme von 21, 096 Rthlr. 1 Sgr. 4 Pf., oder Gesammt⸗Einnahme: 38,241 Rthlr. 25 Sgr. 10 Pf; in demselben Zeitraum des Jahres 1847 wurden befördert; 27, 155 Personen für eine Einnahme von 11,3757 Rthlrn. 5 Sgr. und 121,020 Ctr. 13 Pf. Güter für eine Einnahme von 9247 Rthlrn. 26 Sgr. 14 Pf. In den ersten vier Monaten des Jahres 1847 waren nur die Strecke von Kosel bis Ratibor (4. Meilen) und in den anderen zwei darauf folgenden Monaten die ganze Strecke von 7 Meilen im Betrieb. Es wurden in den ersten vier Monaten 1847 durchschnittlch pro Monat und Meile befördert: 804 Personen und 4001 Ctr. 57 Pf. Güter, die durchschnittliche Einnahme betrug: 605 Rthlr. 18 Sgr.; in den zwei nachfolgenden Monaten Mai und Juni (7 Meilen Bahnlänge) wurden befördert durchschnittlich pro Monat und Meile 962 Personen und 3785 Ctr. 33 Pf. Güter, die durchschnittliche Einnahme betrug: 744 Rthlr. 7 Sgr. 11 Pf.; in dem ersten Semester 1818 (7 Meilen Bahnlänge) befördert durch—⸗ schnittlich pro Monat und Meile: 07 Personen und 4770 CEtr. 4 Pf. Güter, die durchschnittliche Einnahme betrug: 910 Rthlr. 16 Sgr. 5 Pf. Es zeigt sonach der Verkehr jm ersten Semester 1848 eine Verminderung der Personen gegen die letzten beiden Mo⸗ nate des Jahres 1847, dagegen aber eine Vermehrung der Centner⸗ zahl und der Einnahme, und zwar von 166 Rthlrn. 8 Sgr. 6 Pf., und gegen die ersten vier Monate 1847, bei nur 4 Meilen Bahn⸗ länge, von 301 Rthlin. 28 Sgr. 5 Pf.

Oberschlesische Eisenbahn. (Halbjährlicher Bericht.)

Fast bei allen deuischen Eisenbahnen zeigt der Verkehr in dem ersten Semester des Jahres 1848, gegen denselben Zeitraum des Jahres 1847, nicht nur keine wesentliche Zunahme, sondern theil⸗ weise eine bedeutende Abnahme; dahingegen gewährte der Verkehr, namentlich der Güterverkehr, auf der Oberschlesischen Eisenbahn eine bedeutende Vermehrung. Es wurden in dem genannten Zeitraum 1848 befördert: 177,882 Personen und 1,043,742 Ctr. Güter, die Gesammt⸗Einnahme betrug: 373,797 Rthlr. 19 Sgr. 7 Pf.; in dem⸗ selben Zeitraume 1847 wurden befördert: 179,202 Personen und Sbl, 407 Ctr. Güter; die Gesammt-Einnahme betrug: 253,762 Rthlr. 5 Sgr. 7 Pf.; desgleichen 1846 wurden befördert: 180,458 Perso⸗ nen, die Gesammt⸗Einnahme betrug: 223,369 Rthlr. 14 Sgr. 8 Pf. Die Personen⸗-Frequenz zeigt in jedem Jahre eine Verminderung, und zwar 1848 gegen 1847 von 1320 und gegen 1846 von 2576 Personen. Die Gesammt-Einnahme zeigt aber eine stete Vermehrung, welche namentlich dem Güterverkehr zuzuschreiben ist; es wurde im erwähn⸗ ten Zeitraum des Jahres 1848 gegen denselben 1847 die nicht un⸗ bedeutende Summe von 129,035 Rthlr. 14 Sgr. und gegen densel⸗ ben Zeitraum 1846: 150,428 Rthlr. 4 Sgr. 11 Pf. mehr verein⸗ nahmt; an Gütern wurde 1848 gegen 1847 ein Quantum von 182.335 Ctr. mehr befördert. Bemerkenswerth erscheint der Verkehr im Monat Mai 1848, welcher Monat die stärkste Frequenz seit Er⸗ öffnung ber Bahn zeigt; es wurden in demselben vereinnahmt S6, 763 Rthlr. 23 Sgr. 5 Pf., mehr gegen Maös 1817: 31,85 Rthlr. 7 Sgr. 1 Pf, befördert wurden 232,718 Etr. Güter, mehr gegen Mai 1817: S2, 668 Ctr, dagegen wurden in demselben Monat 1815 gegen denselben 1847: S255 Personen weniger befördert; die stärkste Einnahme im Jahre 1847 war im Monat Juli von 64,2460 Rthlr. 8 Sgr. 2 Pf. Die Einnahme aus dem Personen⸗ Transport be⸗ trug in den ersten fünf Monaten des Jahres 1818, für welche Monate wir dieselbe nun nachzuweisen im Stande sind 100,505 Rthlr. 22 Sgr. 3 Pf., in demselben Zeitraum des Jahres 1847 aber nur 88,990 Rthlr. 15 Sgr. 4 Pf, mithin trotz einer Minderfrequenʒ in den ersten fünf Monaten 1848 von 4519 Personen doch 12,415 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf. mehr; die Einnahme aus dem Güterverkehr in dem⸗ selben Zeitraum 1848: 214,442 Rthlr. 16 Sgr. 2 Pf., desgleichen im Jahre 1847 nur 116,337 Rthlr. 29 Sgr.) Pf; es wurden so⸗ nach in den ersten fünf Monaten des Jahres 1818 98,104 Rthlr. 16 Sgr. 5 Pf. bei einer stärkeren Frequenz von 919,608 Ctr. Güter für dieselben mehr vereinnahmt.

Erklärung. . Das Honorar für meine öffentlichen Vorlesungen in der Sing ⸗Akade⸗ mie, zum Besten armer Waisen in Ober-Schlesien, beträgt nach Abzug der Kosten zweihundert . e en ,,, Sr. Majestät des Köni von zehn Friedrichsd'ors) mitbegriffen ist. ; . e n, ich dem Vorsteher des Rauhen Hauses bei Ham- burg, Herrn Wichern, zur Verwendung in Ober-Schlesien übergeben, wo derselbe bekanntlich schon sett fünf Monaten thätig ist. Berlin, den 27. Juli 1848. Professor Gelzer.

hann Gottlieb Schaale's), welcher am 18. Februar 1813 zu Chemnitz zum Militairdienst ausgehoben und im Juli desselben Jahres an das damalige mobile Sächsische Infanterie⸗Regiment Rechten eingestellt wor⸗ den, seitdem aber weder durch ihn, noch sonst auf an⸗ dere Weise von seinem Leben und Aufenthalte einige 3 anher gelangt ist, hierdurch öffentlich aufge- rufen.

Es ergeht daher an denselben oder, im Fall er ver- storben sein sollte, an alle diejenigen, welche als Erben oder sonst Ansprüche an sein jetzt in 245 Thlr. 22 Ngr. 8 Pf. . n h zu haben glauben, hier durch die Ladung, künftigen z

,,, e Oktober 1848 an ordentlicher Geiichtsstelle hier zu rechter früher Zeit persönlich oder durch legitimirte Bevollmächtigte zu er= scheinen, und zwar der Abwesende zur Empfangnahme seines Vermögens, unter der Verwarnung, daß er jm Falle des Außenbleibens für todt zu achten und seine Habe den sich legitimirten nächsten Erben verabfolgt werde, diejenigen aber, welche Ansprüche irgend einer

Bekanntm ach

Gotha, den 24. Juli 1848. Thauget.

sende und verschollene

weg; fam 20. Februar 788 hier

ung. ; Dle Ilten Zinsleisten nebst Coupons auf die Zeit vom 1. April 1848 bis dahin 1858 von den hiesigen

FTriedrich⸗ j erzogl. Kammer- Schuldbriefen der geschlossenen An= Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn. kf fue vom 5. Monate an täglich im Lo—⸗ 1 kale unterzeichneter Kassen⸗Verwaltung gegen Abgabe der

älteren Isten Zinsleiste in Empfang genommen werden.

erzogl. Sächs. Kammer⸗Hauptkassen⸗Verwaltung. . R. Bertuch.

atg E ditt al- Ladung Von den unterzeichneten Gerichten wird, auf gesche= r,. seines hier lebenden Bruders, der abwe⸗

n g. funf e, ger h Verfügungen der 9

ohann Gottlieb Schaale geboren und gen 6 iesigen Hausbesihers und Maurergesellens, weil. Jo

Art an selbige machen, letztere anzumelden und zu be= scheinigen, bei Strafe der Ausschließung und des Ver= lustes der Ansprüche und auch beziehendlich der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetkzung in den vorigen Stand; Leßtere haben hierauf mit dem Kontradiftor binnen 6 Wochen rechtlich zu verfahren

und ken feng, ze , , 1848 . öffnung richterlicher Entscheidung, welche

. fun leib enen Mittags 12 Uhr für pu⸗

bltzirt erachtet werden wird, sich zu persehen. liebrigens sind von den Auswärtigen zur Annahme e evollmächtigte in

ähe des hiesigen Gerichts zu bestellen. Schoß Lichtentbasde, den 18. Mal i848. Die Gräflich Vizihumschen De gh daselbst.

. S.) Barth.

Das Abonnement beträgt: 2 Athlr. für 4 Jahr. 1 Athlr. * Jahr. §8 Athlr.« I Jahr. in allen Theilen der monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Pr eu isch er

Staats- Anzeiger.

Alle post⸗Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Slatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats Anzeigers.

Behren Straße nr. 67.

M 8Sy9.

nhalt. Autlicher Theil. Deutschlan d. Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der deutschen Naflonal⸗Versammlung. Preußen. Potsdam. Hosnachricht. Köln. Fest-Programm. Oesterreich. Wien. Abgeordnete zum volkswirthschaftlichen Ausschuß in Frankfurt. Gesetz⸗ Entwürfe. - KHessen und bei Rhein. Darm stadt. Kammer-Verhandlungen. Vassau. Wiesbaden. Stände Verhandlungen. Hamburg. Hamburg. Das Kanonenboot „St. Pauli! ; Ausland. Frankreich. National -⸗-Versammlung. Der Gesetz⸗ Entwurf über die Klubs. Paris. Die Comité's für die auswärtigen An⸗ elegenheiten und für den Krieg. Abreise des General Oudinot zur lpen- Armee. Die Beziehungen zu Deutschland. Vertrag zwischen der Stadt Paris und der Bank von Frankreich. Vermischtes. Straßburg. Nauschenplat. . Großbritanien und Irland. Lon don. Kabinets-Rath. Der Auf⸗ stand in Irland ist ausgebrochen. Parlament. Naturforschende Versammlung. Rußland und Polen. St. Peters burg. Cholera. Kreisschrei= ben an die russischen Gesandtschaften in Deutschland. Niederlande. Aus dem Haag. Die limburger Angelegenheit. Mastricht. Bekanntmachung des Gouverneurs. Italien. Turin. Verbannung der Jesuiten. Epanien. Madrid. Die Anerkennung seitens Oesterreichs und des päpstlichen Stuhles; Befinden der Königin. . Handels⸗ und Börfen⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Feldwebel Goöttfried Kühn vom 12ten Infanterie— Regiment das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Pionler Gern— huber der 1sten Pionier-Abtheilung die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Königliche Bibliother.

In der nächsten Woche vom 7ten bis 12. August c. findet, dem s. 24 des gedruckten Auszugs aus der Bibliothek-Srdnung gemäß, die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch auf— gefordert, solche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen g und 12 Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A—H am Montag und Dienstag, von J—R am Mittwoch und Donnerstag und von S— 3 am Freitag und Sonnabend. Von Montag, den 14. Auaust, ab werden wieder Bücher aus der König⸗ lichen Bibliothek verabfolgt.

Berlin, den 31. Juli 1848. ,

Der Königliche Geheime Regiecungs Rath und Ober-Bibliothekar. Pertz.

Das 31 ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält: die Allerhöchsten Erlasse, betreffend die Verleihung siskalischer Vorrechte, unter

Nr. 3002. an die Stadt Sömmerda in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von dort nach der Lan—⸗ desgränze in der Richtung auf Stotternheim; vom 19.

Junt b. J .

3003. an die Kreisstände des Kreises Steinfurt, behufs Aus⸗ führung einer Chaussee von der Koesfelder Kreisgränze über Horstmar, Steinfurt, Neuenkirchen bis zur tecklen⸗ burger Kreisgränze, in der Richtung auf Hörstel; vom 23. Juni d.

3004. an die Kreisstände des Kreises Koesfeld, behufs Erbauung einer Chaussee von Koesfeld über Lette nach Dülmen und von Baarholz über Billerbeck und Darfeld bis zur Gränze des Kreises Steinfurt in der Richtung auf Horstmar, von demselben Tage; und

3005. an die Kreisstände des Kreises Hörter in Bezug auf den chausseemäßigen Ausbau und die Unterhaltung der Kreisstraßen von Driburg nach Bergheim von der

Brakel Steinheimer Straße über Bergheim bis zur lippeschen Gränze bei Vinsebeck; vom 24sten ejd. m.; . ferner unter 3006. das Allerhöchste Privilegium für die Ausstellung auf den Inhaber lautender Stadt-Obligationen der Stadt Halle an der Saale zum Betrage von 60,000 Rthlr.; vom 25sten ejdd. m.; dann

3007. den Allerhöchsten Erlaß von demselben Tage, betreffend das vorläufige Fortbestehen der Ermäßigung der Asseku⸗ ranz⸗ Gebühr für Geldsendungen in Beträgen über 1000 Rthlr.; endlich

3008. das Gesetz, betreffend die Aufhebung der Verordnungen über das Recht der Kreisstände, Ausgaben zu beschließen und die Kreis⸗Eingesessenen dadurch zu verpflichten; vom 24. Juli d. J.

Berlin, den 1. August 1848.

Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.

Abgereist: Der Bischof des Bisthums Kulm, Dr. Sedlag,

*

nach Pelplin. ;

Berlin, Dien stag den 1. Augn st

nichtamtlicher Theil. Dentschland.

8undes- Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 30. Juli. (O. P. A. 3) 59ste Sitzung der deutschen Nationa l⸗Versammlung am 28. Juli. Die Sitzung wurde nach 93 Uhr durch den Präsidenten von Gagern eröffnet. Das Protokoll der letzten Sitzung wird verlesen und ge⸗ nehmigt. Namens des Prioritäts-Ausschusses wird Bericht erstattet über eine Petition von Wählern des badischen Wahlkreises Tauber⸗ bischofshein, welche für die wegen des Austritts Kapp's erforder⸗ liche neue Abgeordneten⸗Wahl auch neue Wahl der Wahlmänner ver— langen, da diese das Mandat nur für die frühere Wahl erhalten haben. Der Ausschuß beantragt, zur Tages ordnung überzugehen, da das badische Wahlgesetz genau bestimmt, wann neus Urwahlen siatt⸗ finden sollen, und keiner der angeführten Fälle (Auflösung der Kam— mer und Ablauf des Mandats des Abgeordneten) hier anwendbar ist. Die National⸗Versammlung tritt dem Ausschuß⸗Antrage ohne Dis⸗ kussion bei. Simon von Trier erwähnt, daß, als gestern bei Schluß der Debatte an veischiedenen Seiten des Hauses sich laut äußernde Aufregung herrschte, der Präsident gegen die linke Seile den Aus⸗ druck gebraucht habe: Das ist eine unwürdige Aufführung. Der Redner und seine Freunde verwahren sich gegen diesen Aus⸗ druck, den sie den Präsidenten zurückzunehmen bitten, da sie demselben zwar unbedingt das Recht, die Ordnung zu erhalten, aber nicht das Recht einer Kritik und verletzender Beurtheilung zu— gestehen können. Der Präsident: Sie haben sich wohl Alle überzeugt, daß ich mir alle Mühe, die Ordnung zu erhalten, gebe. Sie ist lei⸗ der nicht immer aufrecht erhalten worden. Es thut mir leid, jenen Ausdruck in der Aufregung gebraucht zu haben, und ich nehme ihn gern zurück. Ich hatte nicht die Absicht, eine Seite anzugreifen. Wir werden aber Alle wünschen, daß stets die entsprechendé Ruhe berrsche, und den Vorsatz fassen, Alles dazu beitragen. (Allgemeiner Beifall Roß verlangt Vornahme der Digkussion des Berichts über die deutsche Flagge. Er soll auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden. Zur Verhandlung kommt nunmehr der Bericht des Geschäfts⸗ ordnungs⸗Ausschusses über die Art und Weise, wie in der Reiche⸗ Versammlung Interpellationen an die Minister zu richten sind 5. Bassermann beantragt, zur Tagesordnung überzugeben. Im Artikel 10 des Gesetzes über die provisorische Eentral-Ge— walt ist bestimmt, daß die National ⸗Versammlung das Er⸗ scheinen und Auskunftgeben der Minister verlangen könne. Man oll der voraussichtlichen Interpellationssucht, wenn die Minister auf eine von nur 20 Mitgliedern unterstützte Interpellation zu aut⸗ worten hätten, nicht Vorschub leisten. Es ist, damit die National- versammlung nicht an der Regierung Theil zu nehmen hat, die Cen⸗ tralgewalt gegründet worden. Eisenmann erklärt sich unter Hin⸗ weisung auf England, wo das Interpellations⸗Recht uneingeschränkt ist, für den Ausschußantrag, bei welchem er noch eine Erweite— rung, den Wegfall der in Nr. 3 verlangten Unterstützung, bean⸗ tragt. Edel stellt zu Nr. 5 den Verbesserungsantrag: Nach abgegebener ministerieller Erklärung findet eine sofortige Bera⸗— thung über den Gegenstand nur dann statt, wenn ein Antrag ge— stellt ist, den die Versammlung als sehr dringlich anerkennt. Vogt erinnert gegen Bassermann, daß, wenn die National—⸗ versammlung auch die Regierung an die Centralgewalt übertra⸗ gen habe, sie doch das Recht der Kritik sich vorbehalten habe; sonst

wären die Minister eben so parlamentarisch unverantwortlich, wie

der Reichsverweser. Die Bestimmung in Nr. 1, daß der Präsident die Interpellationen zur Kenntniß des Ministers bringe, scheint nicht seiner Stellung entsprechend. Wippermann ist fur den Kommis⸗ sions-Antrag mit der von Eisenmann vorgeschlagenen Modisi⸗ cation; desgleichen Wesendonck und Wigard. Nachdem noch von Lindenau als Berichterstatter gesprochen hatte, wurde zur Ab⸗ stimmung geschritten und in dieser die ersten 4 Nummern des Ausschuß-Antrags, so wie der Verbesserungs-Antrag von Edel angenommen. Schoder begründet die Dringlichkeit eines for⸗ mellen Antrags in Beziehung auf die Grundrechte des deut⸗ schen Volks **). Jeder werd sich überzeugt haben, daß es in

*) Der Antrag lautet: 1) Jeder Abgeordnete, der eine Interpellation an die Reichs Minister beabsichtigt, hat solche am Tage vor der nächsten Sitzung schriftlich bei dem Präsidium einzureichen, um von letzterem sofort zur Kenntniß des betreffenden Ministers gebracht zu werden; inwiesern In- terpellationen, die als besonders dringend bezeichnet werden, ausnahms⸗ weise in der Sitzung selbst eingegeben werden kömnnen, darüber hat jedes—⸗ mal die Reichs ⸗Versammlung zu entscheiden; 2) jede solche Eingabe muß den Gegenstand der Juterpellation und deren Veranlassung lurz und be— stimmt angeben; 3) die Verlesung dieser Interpellation in der Reichs-Ver⸗ sammlung erfolgt ohne weitere Fon jederzeit vor der Tagesordnung; die Frage wird sodann nach §. 29 der Geschäftsordnung auf ünterstützung gestellt und die Interpellation zurückgelegt, wenn solche nicht ausreichend stattgefunden hat; 4) findet sich die ,, gehörig unterstützt, so hat der betreffende Reichs-Minister in derselben Sitzung „entweder die ge⸗ wünschte Erklärung abzugeben oder den Tag zu bestimmen, wann dies ge— schehen soll, oder die Gründe anzuzeigen, warum überhaupt eine Erklärung nicht abgegeben werden kann.“ 5) Eist nach Abgabe der ministeriellen Er⸗ klärung kann eine weitere Berathung über den Gegenstand stattfinden; ob i. solche dann eintreten soll, wird durch die Reichs ⸗Versammlung be⸗

immt.

**) Dieser lautet: 14) es seien sämmtliche zu dem Entwurfe der Grund⸗ rechte eingebrachte und binnen einer Frist von zehn Tagen noch einzubrin= gende Amendements dem Verfassungs⸗-Ausschusse, beziehungsweise wo nämlich volkswirthschaftliche Interessen in Rücksicht kommen dem ver- einigten Verfassungs⸗ und volkewirthschaftlichen Ausschusse zu überweisen, mit dem Auftrage, nach sorgfältiger Prüfung derselben nach Umständen einen modifizirten Entwurf vorzulegen, welcher mit den etwa zu einzelnen Paragraphen abgegebenen ,, der National Versammlung vorgelegt würdez 2) es sei sofort ohne Diskussion jeder einzelne aragraph, und zwar sowohl der Mehrheits- als die eiwaigen, Minderheitg⸗-Anträge, zum Schluß aber der Entwurf im Ganzen zur Äbstimmung zu bringen.

der bisherigen Weise nicht fortgehen kann, und daß ein anderer Gang eingeschlagen werden muß. Die ungesäumte Feststellung und Verkü digung der Grundrechte ist dringend nothwendig zur Beseitigung der reactionairen Gelüste und um die deutsche Freiheit zu sichern. Unsere Zukunft ist so dunkel und die Gegenwart so bewegt, daß es Noth thut, unser Haus zu bestellen, damit wir ruhig der Zukunft entgegen⸗ gehen können. Wenn wir in der bisherigen Weise fortfahren, ver⸗ lieren wir unsere einzige Stütze, das Vertrauen des Volks. Ber Redner beantragt, daß sein Vorschlag dem Verfassungs⸗Ausschuß zur schleunigen Begutachtung überwiesen werde. Sim on von Trier verlangt sofor⸗ tige Berathung des eigentlichen Antrags. Eisenm ann, Waitz, Veseler zc. erklären sich gegen Uebereilung in einer so wichtigen Sache. Es kann nothwendig werden, zu dem Sch oderschen An⸗ trag zu greifen, man soll aber nicht sofort auf Grund der bishe⸗ rigen Erfahrung zu dem Aeußersten greifen. Waitz beantragt ein⸗ fache Ueberweisung an den Verfassungs⸗Ausschuß. Dieser Vorschlag wird angenommen. Nächster Gegenstand der Berathung ist der Be⸗— richt des Geschäftsordnungs-Ausschusses über Anträge von Lette und Biedermann, alle die Redaction der Grundrechte betreffenden Anträge lediglich dem Ausschuß zur Erwägung und Berücksichtigung bei der Schluß-Nedaction zuzuweisen; 2) die Berathung in der Na- tional-Versammlung auf die Prinzipien zu beschränken; 3) daß die Verbesserungs Anträge zu dem Entwurf der Grundrechte schriftlich motivirt, eingereicht und sogleich die Unterstützungs- Frage gestellt werden solle. M. Mohl beantragt, über diese Anträge und den Ausschuß-Antrag *), welcher überhaupt Abänderung der Geschäfts⸗ Ordnung bei V. A. verlangt, zur Tages- Ordnung überzugehen. Die vorgeschlagenen Maßregeln werden nicht die beab chtigte Beschleunigung erzielen, da die Antragslustigen die Anträge dann während der Berathung einreichen werden. Auch wird män die schriftlichen Motivirungen nicht lesen. Da durch könnte das Recht, Anträge zu stellen, in nachtheiliger Weise beschränkt werden. Edest verlangt, daß die Bestimmungen des Ausschuß-Antrages versuchs⸗ weise bei den Grundrechten angewendet weiden sollen. Reichen sperger, Biedermann u. s. w. erklären sich mehr oder minder gegen den Ausschuß-Antrag, welchen von Lindenau als Bericht⸗ Erstatter vertheitigt. Es wird nach Mohl's Antrag zur Tages- Ordnung übergegangen. Der Präsident theilt mit, daß der Abge- ordnete Suchan aus Schlesien seinen Austritt erklärt hat. Nach einigen weiteren Mittheilungen wird die Sitzung um 1 Uhr ge⸗— schlossen. Nächste Sitzung: Montag den 31. Juli; Tages⸗Ord⸗ nung: 1) Wahl des Präsidenten und der Vice⸗-Prästdenten für die nächsten vier Wochen; 2) Berathung über den Bericht bezüglich der deutschen Flagge.

Preußen. Potsdam, 31. Juli. Von Seiner Majestät dem Könige eingeladen, trafen gestern Abend gegen 5 Uhr die Mitglieder der preußischen Abgeordneten-Versammlung, mit einem Königlichen Extrazuge hier ein, bestiegen am Wildpark die in Bereitschaft geh al⸗ tenen Cquipagen und besuchten nun, geführt von dem Königlichen Gar- ten⸗Direktor Lenné, die schönsten Punkte der hiesigen Gärten, wonach sie um 7 Uhr in dem Grottensaal des Neuen Palais von Ihren Maje⸗ stäten dem Könige und der Königin im Beisein der hier anwesenden Königlichen Prinzen begrüßt wurden. Nachdem die Majestäten Sich bis gegen 87 Uhr mit Ihren Gästen auf das freundlichste unterhal⸗· ten hatten, begaben sich diese wiederum zu Wagen durch den Garten von Sanssouci auf die Terrasse, von wo aus sie die Beleuchtung der Fontainen in Augenschein nahmen und gegen 10 Uhr mit einem Ex⸗ trazuge nach Berlin zurückkehrten.

Köln, 30. Juli. Das Köln. Domblatt enthält nachstehen⸗ des Fest⸗Programm zu der Säkularfeier der am 12. August 1248 stattgehabten Grundsteinlegung des Domes:

Die durch die Säkularfeier des Domes veranlaßten Festlichkeiten wer⸗= den an drei Tagen, 14ten, 135ten und 16ten des kommenden Monats August stattsinden, und zwar so, daß in drei besonders hervortretenden Momenten der Jubelfeier, der Consecration der Mittel- und Seitenschiffe und der aupi⸗ Versammlung der Vereins- Genossen, die Vergangenheit, Gegenwart und Ju kunst unseres Gotteshauses sich spiegeln. Den Mittelpunkt der Feier 1, die Consecration, an welche die beiden anderen als Vor- und Nachfeier sich

anschließen. ö 239 Erster Tag. Der 14. Augu st.

Nachmittags 3 Uhr großer Festzug der Vereins- Genossen und Abho⸗ lung des Erzbischofes und der übrigen anwesenden Prälaten zum Dome. Ausstellung auf dem Platze vor dem West- Portale. Gesang der zu einem Chore vereinten beiden Gomnasien, der hoheren Bürgerschule und des Männer- Gesangvereins: Ps. 121. Laetatus sum in his et. Ueber⸗ abe der neu gebauten Theile des Domes an den Erzbischof durch den Dombaumeister. Einzug in den Dom und Enthüllung der von Sr. Ma jestät dem Könige Ludwig geschenkten Glasfenster unter dem Gesange des 9 S3: Quam dilecta tabernacula tua ete. Rede des Erzbischofs. est⸗Kantate von Leibl und Ertheilung des erzbischöflichen Segens.

; Zweiter Tag. Der 15. Aug u t.

Gemäß den von dem Metropolitan-Domfapitel getroffenen Anordnun⸗ gen beginnt die Consecration gegen 7 Uhr Morgens. Der Dom bleibt während der Ceremonien geschloffen, und die rings um denselben aufgestell⸗ ten, Schulen und religiösen Corporationen wechseln ab mit Gesang und Gebet. Nachdem lgegen 10 üÜhr die Eingänge des Domes geöffnet,

) Dieser lautet: 1) daß alle Verbesserun s-⸗Anträge schriftlich moti= ö. a e n tz a zu i und ö. alle , ver · eilen sind; diese Bestimmung betrifft jedoch nicht solche Anträge, i der Rei C. Verfammu ng im ga , n ,,,

z ufe der Debatte gemacht werden gen deren es bei den im §. 33 ertheilten Be fr en n G , en, lat; 2) daß vor Eintritt der darüber beginnenden Berathun die Un gs Frage gestellt und nur wenn diese nach §. 29 der Geschäflg Ordnung 23 2 reichend erfolgt ist, erstere stattfindet, gegentheiligen Falls aber gan unter- bleibt; 3) daß in der Reichs-Versammlung nur prinzipielle Amend J verhandelt, formelle aber, zum Behuf einer definitiven l

ten Beschlüsse, an den betreffenden Ausschuß ve

die Frage welches Amendement . ir welche

betrachten ist vom Antragstesler und Referenlen in Gemein

Präsidenten und den beiden Vice. Praäͤsidenten stscheit

gebnis vor dem Betzinn der Berathüng vom Pftspium an