iuswärtss. en in loco 118127 pfd. oberl. und mecklenb. e isn, 32 1 pr. Last und ab Pommern 125 126 pfd. 2 50 a2 52 Rthlr. Beo. pr. Last am Markt, und Käufer zu 2 42 3 uh n. billigeren Preisen. Saal-Gerste in loco 104 /107pfd.
t 2 Cour. erlassen. Ab Dänemark ist 111/112 , , 8 a I ni. Beo. pr. Last bezahlt und nicht mehr dazu angeboten. Hafer, oberl. aund meglenb. 73 „IJ pfd. in loco bedingt 12 2 18 Rihlr. Cour. Für 82 S3pfd. ab Dä⸗ „mark bewilligte man 30 Rthlr. Bco, Pr. Last, und auch hiervon wird wenig oder nichts mehr angestellt. Bohnen und Erb sen nur in loco zu letzten Preisen bei Kleinigkeiten zu haben. — Rapp⸗ samen wird in loco und auf Lieferung hierher, bolstein. mit 115 Rthlr. Beo. und hannov. mit 114 Rthlr. Beo. bei kleinen Partieen
Beo. angeboten.
London, 1. Aug. Die Zufuhren von englischem und frem⸗ dem Getraide waren während der vorigen Woche nur mittelmäßig,
512
die Witterung namentlich in den ersten Tagen dieser Periode naß und dem Reifen der Weizenpflanze entgegen, was, in Verbindung mit den in dieser Zeit gerade sehr bedrohlich lautenden Berichten über das Umsichgreifen der Kartoffelseuche, die Inhaber in den Stand setzte, für alle Getraidesorten einen Avanz zu bedingen, der aller⸗ dings auf einzelnen Plätzen am Ende der Woche, wo wir ein oder zwei trockene Tage hatten, sich kaum behauptete. Die Steigerung betrug 2 a 4 Sh. pr. Qr. Weizen, 1 Sh. pr. Qr. Gerste und 6 Pee. a 1 Sh. pr. Qr. Hafer, Bohnen und Erbsen. Auf den schottischen und irländischen Märkten war die Meinung für den Han⸗ del gleichfalls günstig, und die Erhöhung des Werthes der verschie⸗ denen Getraidearten blieb kaum hinter derjenigen auf englischen Plätzen zurück. Die Berichte über die Kartoffelseuche sind in den süngsten Tagen etwas weniger laut und ernst; wir glauben, daß die⸗ selben im Allgemeinen übertrieben gewesen sind.
Die Zufuhr von englischem Weizen aus den zunächst gelegenen Distrikten war an unserem Marlt gestern für die Jahreszeit unge⸗ wöhnlich groß; ein Theil derjenigen aus Esser wurde fiüh zu einem
Avanz von 1 Sh. pr. Qr. gegen die Preise von heute vor acht Tagen genommen, die von Kent aber blieb zu einer späten Stunde unverkauft, obschon sie zu den Notirungen jenes Tages offerirt wurde. Für fremden Weizen, schwimmend, in Bond oder verzollt, sorder = man eine kleine Erhöhung gegen die Preise vom leßzten Montag; doch war das Geschäft fehr gering in allen Sorten. — Gerste. Bohnen und Erbsen unverändert. — Mit Hafer flaut es, und unsere Rotirungen behaupten sich kaum für die feinsten Sorten. — Mehl wie jüngst gemeldet.
Amsterdam, 14. Aug. gutem Handel zu höheren Preisen verkauft. Fl. 129pfd. poln. 315 Fl. 127pfd. petersb. 198 Fl. Fsl. Roggen ebenfalls bei vielem Geschäft höher. pomm. 172, 176, 178 Fl. 117pfd. petersb. 153 Gl.
Leinsaamen ohne Handel.
Rüböl in loco mehr angeboten; auf Lieferung unverändert Pr. 6 W. 35 Fl. Leinöl pr. 6 W. 275 JI. Hanföl pr. 6 W. 36 Gl.
Getraidemarkt. Weizen bei 130pfd. Odessa 245 13 1pfd. 237 125 s27pfd.
—
7. A M G Sk.
* —
M echsel- Course.
Brief. dGeld. 1435 143
Amsterdam... w 3 do. h ö. Mi. / 1123 Hamburg ö
2 mi. 2 Mi. 2 Mi. 2m
100 7b. 8 Tas
Wien in 20 Xr Augsburg Rreslau
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fnas.. 2M! I 2 Mi . 100 sRbIl I 3 Wochen! —
P fan dlbrie / —, Kommunal- Papiere nd Geld- Course.
ief. Geld. Gem. Brief. 73 Kur- u. Nm. Pfdbr. 37 —
Schlesische do. 912 do. Lt. B. gar. do. * Pr. RK Anth. Sch -
Frankfurt a. M. südd. W. Petersburg
I an disc fe Fonds,
Geld. Gem.
St. Sebuld- Seh. See. Präm. Seb. K. u. Nm. Schuld. Berl. Stadt- Obl. Wenstpr. Pfandbr. Grosab. FPosen do. do. do. Ostpr. Pfandbr. HPomm. do.
Frie drichsd' or. And. G οldm. à hih. Disconto.
indische Fonds.
e ,, oe e 8 . , — f *
Russ Hamb. Cert Poln. neue Pfdbr. 4 do. hbeilopes 4.8. do. Part 500 FI. 4 1
40. do. 1. Anl. do. do. 300 FI.
do. Stiegl. 2. 4. A. 93 Hamb. Feuer- Cas. 3 — d0. do. 8. A.] 4 do. Staats-Er. Anl. —
do. . Rihsoch. Lst. Holl. 23 Int. 23 —
do. Poln. Schatz0. 4 Kur. r. O. a0 th. —
do. do. Cert. *. 5 Sardin. do. 36 Er. —
do. do. L. B. 200FI. — N. Bad. do. 35 FI. —
pol. a. Pfdbr. a. c. 4 8875 885
er Il ü ner H HrSCe TOm—
EIsenkha hu - Actiem.
— — — —
Slamm - Actien. Aapital.
6.
Der Rkeinertras wird nach erfolgter Beanntm in der dazu bestimmten Rubrik ausgelilll Die mit 35 pCt. ber. Actien sind v. Staat gar.
Tages - Cours.
Bürs en- Zins- Rechnung. Rein- FErtra 41842.
Prioritäts - Actien. Kapilod.
Lug es- Cours.
Zins suss
Sämmiliche Prioritits-Actien werden dureh jülirliche Verloosung 2 100 pCt. amoriis.
Berl. Anhalt Lit. A B. 3.500, 000 do. Hambur 8, Oh0, 000 do. 4.824, 600 do. ö 4, 000,900
Magd. Halberstadt .. 1.700, 000
do. Leipziger 2, 300, 000
Halle Thüringer 9g. 000,000
Cöln - Minden. . . .. ... 12, 967, 500 do. Aachen... ..... 4, 509, 000;
Bonn -Cöln l, lõ5l. 200
Düsseld. Elberfeld .. 1.527, 000
Steele - Vohwinkel ... 1, 1060, 000
Niederschl. Märkisch. g, 50, 000
do. Lweigbahn 1,500, 000,
Oberschl. Lit. A. ... 1, 429, 700
do. Lit. 3... 2.4609, 000
Cosel- Oderberg 1, 200,000
Breslau - Freiburg ... 1, 700, 000
Krakau - Oberschl. . . . 1,505,000
Berg. Märk. .. ...... 4,000,000
Stargard Posen 5, 009,000
C uil lun ßgęs - Eο6ε. /
S63,. G. 87 B.
62 6.
dh br. u. G.
47 a 4854 a. 18 b2. 982 6.
.
— — 1 * —
*
517 6. 757 6. ö
567 B. 69 6.
221 . 367 6
69 ** 70 bæ.
= w
— — — 2 9 3 — — 3 — — — — —
2 ..
—
.
Berl. Anhalt. Lit. B. 2,500, 000 Brieg - Neisse... ... 1, 100,000 Magdeb. Wittenb. ... 4.509, 0 Aachen-Mastricht ... 2. 750, 000 Thür. Verbind.-Bahn 5, 600,000
Ausl. Qui l.
Ludw.- Bex bach 24 FI. Pesther. ... 26 EI. Friedr. Wilh. Nordh.—
1 1 1 11 1
8, 525, 900] 4 3 ein eo 1 369 bh. oho 1 4 6 665,
403 3 3 403 ba.
2 *
Schluss- Course von Cöln-Minden 753 6.
Berl. anhalt 1.411. 800 do. Hamburg ...... 5.000.000 do. Potsd. Magd. . . 2, 367, 200 do. do. . 3, 132, 800
Magdeb.- - Leipziger .. I1, 788, 0090
Halle - Thüringer .... 4, 000, 900
Cöln - Minden 3,674,500
Rhein. v. Staat gar. . 1, 492, 8 0 do. 1. Priorität. . . . 2, d3)7, 250 do. Stamm- Prior. . 1. 250, 000
Düsseldorf - Elberfeld.
1.000, 060 Niederschl. Märkisch. 4, 175, 000) do. do.
3,506. 000 do. III. Serie.
2.300, 000 do. Lweigbahn 252, 0090 do. do.
2158. 000
Oberschlesische l, 276, 600
Cosel - Oderberg. . . . . 250, 000
Steele - Vohwinkel. . . 325,000
Breslau - Freiburg.. 100, 000 Ausl. Stamm-Act.
Dresden-Görlitz .... 6, 000, 009 Leipzig- Dresden ..... 4.500, 000 Chemnitz - Risa . ..... 3, 000,000 Sächsisch-Bayerische 6, 00s, 000 Kiel - Altona Sp. 2, 050, 000 Amsterd. Rotterd. EI. 6, 500, 000 Mecklenburger Lhlr. 4, 360, 060
. J . ,, C 0 . Q = = O 6 ö 2 8
Börsen
Zinsen
Reinert 1847
kinn inn
von Preussischen Bank- Antheilen SS 6.
F. . ren ett Fereits eingestesste ginsüge Fenssenz an der Börse machte heute weitere Fortschritte und gab sich
Effekten kund.
Sonderlich gestiegen sind Potsdam-Magdeburger und Oberschlesische Actien.
durch einen Aufschwung sämmtlicher Course unserer Eisenbahn-
— * —
Auswärtige Börsen. Wien, 5. Aug. Met. 5 proz. 31 — 745. 4 proz. 62. 45 — 45. 23 proz. 39. Anl. 34: 1215. 39: S822. bis 1055. Gloggn. 956— 97. Mail. H56 — hb. Livorno Hs — b. Pesth iz —= 65. Budw. 68. B. A. 1940 –— 1050. K. g. Cold 1185 Wech sel. Amsterdam 1635. Augsburg 116. Frankfurt 116. Hamburg 175. London 11.47. Paris 139.
Die Rente war zu Anfang der Bö
3 proz.
14587 *
Im Hypotheken bu
Königl. Ober-Landesgerichts zu Frankfurt a. d. O. im Sternberger Kreise belegenen ittergutes Kemnath, An= theild N., sind in der dritten Rubrit unter Nr. 4. auf Grund des bei der Regulirung des Nachlasses des ver⸗ . Gutsbesitzers, Hauptmann von Troschke, zwi⸗ 2. seiner Wittwe Wilhelmine Beate, geborenen von Marwiß, und den A Kindern des Verstorbenen am 16. August Hon geschlossenen und am 8. September 1794 obervormundschaftlich bestätigten Erbrezesstz 250 Thlr., Zhweeihunderl funfziß Thaler, zu 4 Prozent verzinslich, zufolge Verfiigung vm 14. Dtiober 794 dergestali eingeiragen, daß nach dem Tode des zum lebensläng⸗ 3 Zinsgenusse berechtigten von Zobeltitz zu Alt=
e verwitwete von Troschke, später vereheli * Gurs. 2 , . ; . rehelichte Justiz⸗ b) 125 r. an die 4 von Troschkeschen Ki 12g nin Ferdinand, kö
Ernst Bogislav, Geschwister Wilhelmine Christiane, von Twooschke, Helene Caroline,
zu gleichen Theilen, an jedes also 31 Thlr. 7 Sgr.
6 Pf. fallen.
Der Ritterschafts⸗Rath von Knobelsdorf zu Berlin, welchem das Gut durch den am 17. Januar 1818 er⸗- lun öffneten Adjudications-Bescheid zugeschlagen worden, behauptet die Tilgung dieser Post, indem die Justizrä⸗= thin Grothe, verwitwete von Troschke, ihren Miterben ihr Erbtheil ausgezahlt und sie demnächst ihrem Ehe⸗ manne, und dieser ihm, dem von Knobelsdorf, die ganze Forderung gegen Zahlung cedirt habe. 6 ; Augu
Weder das Original · Dolument vom 8. Seen de; 1794, noch gültige Quittungen der Geschwister von
Troschte, noch die Cession der Justizräthin Grothe ha⸗ ben jedoch , werden können. Ferner stehen ebendaselbst unter Nr. 6. 1137 Thlr.
lass
Nordb. 103575
Ober⸗Landesgerichts.
Nach dem Tode der Justizräthin Grothe hat ihr Wittwer diese ganze Post an den 2c. von Knobelsdorf abgetreten, jedoch ist die Befriedigung der Kinder der 2c. Grothe als Miterben für ihren Antheil am Kapi— tale durch glaubhafte Urkunden nicht nachgewiesen.
Da der Ritterschafts-Rath von Knobelsdorf die Lö— schung beider Posten im Hypothekenbuche beantragt, so werden alle diejenigen, welche an vorgedachte Posten und aus den darüber ausgefertigten Instrumenten als Eigenthümer, Erben, Cessionarien, Pfand oder sonstige Biiefs-Inhaber Ansprüche zu haben glauben, aufgefor— dert, ihre Ansprüche spätestens in dem
am einundzwanzigsten Oktober 1818, Vormittags elf Uhr, vor dem Deputirten, Neferendarius Burchard, im In⸗ structionszimmer des Königl. Ober- Landesgerichts an- henden Termine anzuzeigen, widrigenfalls sie aller n, an das verpfändete Gut für verlustig erklärt, , mmerwährendes Stillschweigen auferlegt und . ument dom 8. September 1794 über die Forde— on 250 Thlr. für amortisirt erachtet werden wird.
Auswärtigen werden die Justiz K CGarsaun S chm und Hanff in Vorsch fue ach ln ommissarien Schmidt Frankfurt a. d. 2 g gebrachi.
Erster Senat des Königl. Preuß. Ober Landesgerichts.
Nothwendige i e r ei. r. Verkauf. r. 5 Sgr. 7 Pf. landschaftlich abgesch ; Gut Londzyn Nr. 145. i ö n hr e hir adlige
; am 27 Januar 1849, Vorm. 10 Uhr im Gerichtshanse hierselbst vor dem Herrn Ober- Lan desgerichts ⸗Nath Gerlach anstehenden Termine subha⸗
National-Versammlung nachtheilig auf die Fonds, welche sämmtlich
zurückgingen.
Zproͤz. Rente von 44. 590 auf 43. 50. Eproz. do. von 72 auf 70. 50. Anleihe - Certifikate 3300 a 2700. Schatz⸗Bons 24 Verlust. Bank-Actien 1649 a 1610. Nordbahn 380 a 376. 25.
London, 3. Aug. Engl. Fonds eröffneten flau und gingen „Is zurück. Fremde Fonds bei geringen Geschäften unverändert; Eisenbahn-Actien weniger fest, als gestern.
3 proz. Cons. p. C. u. a. Z. 87. 34 proz. 873. 3. Int. 133. Bras. 69. Mer. 173.
Amsterdam, 4. Aug. Die Stimmung war heute für holl. Fonds neuerdings etwas weniger fest; der Handel darin zeigte kein besonderes Leben. Russ., österr. und span. bei geringem Geschäft etwas angenehmer.
Holl. Integr. 13. Z proz. neue 59, .
Span. Pass.
4 proz. ostind. 673.
rer Registratur einzusehen:
429
subhastirt werden.
372
abgeschätzt, soll
„den 16. Juni 1848.
Kreise belegene, auf 10,453 einzusehen.
1373 Das dem Kaufmann Philipp
stirt werden. Taze und Hypothekenschein sind in unse⸗
Marienwerder, den 20. Juni 1848. Civil-Senat des Königl. Ober-Landesgerichts.
Das in der Damm -Vorstadt, Roßstraße gelegene, Vol. IV. Nr. 113. Fol. 256. des Hypothefenbuchs ver= zeichnete, der verehel. Ackerbürger Bernicke, Wilhelmine geb. Voigt, früher verehel. Masikus Schulz, gehörige Haus nebst Garten und Weidegerechtigkeit, welche zufolge der nebst dem Hopothekenscheine in der Negistratur einzusehenden Taxe auf 7638 Thlr. 16 Sgr. abgeschätzt worden, soll
am 14. Dezember 1848, Vorm. 11 Uhr,
Frankfurt a. d. O., den 27. Mai 4848. Königl. Land- und Stadtgericht.
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 29. Das in der Jerusalemerstraße Nr. n der Ecke der Leipzigerstraße belegene Gasthofs Grund⸗ stück, genannt zur Stadt London, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von der Friedrichsstadt Band 1. Nr. 51. auf den Namen des Gasthossbesitzers Georg Ludwig Lämmermann verzeichnet, mit Einschluß des gesammten Gasthofs⸗Inventariums auf 61, 422 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf.
am 27. November 1848, Vonm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Der Gastwirth . Johann Friedrich Schmidt und dessen Ehefrau Marie 83 s Elifabeth, geb. Seidler, und der Oekonom Julius Au⸗ , . gust Schmidt, beziehungsweise deren Erben, werden zu diesem Termine hierdurch öffentlich vorgeladen,
Taxe und Hopothekenschein sind in
Nothwendiger Verkauf, i i 20. April 1848. Stadtgericht zu Berlin, den 34 ilk zuge⸗
hörsge, in der Großen Famburgerstraße Nr. 30 a be—=
April 1818.
Span. Ardoins gr. Piecen 843. Russen
Amsterd. Rotterd. 61. Stiegl. 743. Oesterr. Met. 5proz.
alte 965. A proz. Hope 755. oz, 4. 24 proz. 313.
Die Börse war ohne Geschäft. Belg.
Autwerpen, 3. Aug. ͤ Span. Ard.
5proz. 74, 733. 43 proz. 674, 3. 23 proz. 373, 9, 81. 8 Fp, O.
— 4 6
Mit der heutigen Nummer des Staats-An⸗ zeigers wird Bogen 109 der Verhandlungen zur Vereinbarung der Preuß. Verfassung ausgegeben.
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗ Hofbuchdruckerei.
legene, im Hypothekenbuche der Königsstadt Vol. 39. Nr. 2450. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 17,959 Thir. 4 Sgr. 9 Pf, soll
am 28. Rovember 1848, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Negistratur einzusehen.
4755 23 Die Einlösung der bis Johannis 1848 fälligen ostpreußischen Pfandbriefs - Zins Coupons sindet vom 15ten bis Ende August, Vormittags 9 bis 12 Uhr, in der Neuen Schönhauserstraße Nr. 9 gegen näch den Kapitals Beträgen zu ort nende BVerzeichnisse statt. Die Anmeldung zur Verschreibung der neuen Coupons -Serie kann gegen Abstempelung des Stich Coupons von jetzt bis zum 1 sten d. M. zu jeder Zeit, während des Zinszahlungs Termins dagegen nur Fes Nachmittags erfolgen. Die Ausreichung der neuen Coupons- Serie für die bis zum 12. August schon an- gemeldeten Stich⸗Coupons findet vom 14 September ab statt. Berlin, den 2. August 1848.
Der Ostpreußische General ⸗Landschafts⸗Agent,
Kommerzien-Rath F. W. Behrendt.
wir, Dampsschifffahrt 3
wi schen * Bremen und New⸗DYork. D Das amerikanische Post⸗Dampfschiff — „Wasphington“, Capitain John ston, == wird am 15. August von der Weser nach New-⸗Nork zurückfehren. nach New⸗Nork in s. Kajüte 195 X. d'or Thlr., 5 * 2. 100 * 3 Southampton I. 30 ' Güterfracht 25 35 8. mit 5 S Primage für 0 Kub. Fuß. ear, Die 2te Kajüte ist für * Reise besetzt. C. A. Heineken C Co.
36 und 37 an
der Registratur
Dar A bonn em ent beträgt: 2 Athlr. für 3 Jahr. 4 Athlr. * Jahr. 8 Athlr.« 1 Jaht. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 27 Sgr. berechnet.
Pr eußisch er
Alle post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf diefes Blatt an, für Berlin die Erpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers.
Bebren ⸗ Straße Ur. 57.
M 97.
Anhalt. Amtlicher Theil.
Deutsch lan d. Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. verfassunggebenden Reichs ⸗Versammlung. Preußen. Berlin. m der Bürgerwehr. — Stett in. Schreiben
23 3 von Preußen. — Abreise des Prinzen und der Prinzessin reußen. ö , Monte cuculiꝰs 6 —— richten vom Kriegsschau — 4⸗ detzky's und Montecuculi's. . . Sachsen. Dres den. Huldigung. sachsen⸗ Weimar. Weimar. Staaten.
Ildenburg. Oldenburg. Neues Ministerium hleswig⸗Holstein. Rendsburg. Der Landtag nach Kiel en. — Beseler's Rückkehr von Frankfurt. — Vermischtes. — Al. Vermischtes. — Apen rade. Dänische Fregatte. — General angel. — Vermischtes. z Franrfurt. Frankfurt ö M. . g. Erzherzogs Reichs verwesers. ; . a n d.
Frankreich. Nation al⸗Versamm lung. Gesetzentwürfe über die Geschwornengerichte und wegen Uebernahme der Paris-Lyoner Eisenbahn durch den Staat. Paris. Die italienischen Angelegenheiten. — Eut⸗ scheidungen der Militair - Kommissionen. — in ff der Munizipal⸗ wahlen in den Provinzen. — Bank⸗Status. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. Lon do n. Parlaments -Verhandlun- gen: Die irländische Angelegenheit im Oberhause. — Ein Schiff mit Pulver für die Insurgenten in Irland aufgebracht. — Neueste Nachrich⸗ ten aus Dublin. — Die Times über fend!
Niederlande, Aus dem Haag. Donker- Curtius bleibt im Ministe= rium. — Am sterdam. Berichtigung.
Schweiz. Bern. Mailändische Abgeordnete. — Lugano. Auswan⸗ derung aus der Lombardei — Glarus, Ba sel, St. Gallen und Graubündten. Erllärungen für die neue Bundes⸗Verfassung.
Italien. Rom. Die römische Legion. — Mord. — Rossi. — Neues Ministerium in Turin. — Vertheidigungs - Anstalten in Mailand.
Spanien. Madrid. Befinden der Königin; Ernennungen.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil. Angekommen: Der Kurfürstlich hessische außerordentliche
, . , Minister am hiesigen Hofe, von Ochs,
Uichtamtlicher Theil. . Denutsch land.
undes Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 4. Aug. (O. P. A. 3.) 55ste Sitzung der verfassunggebenden Reichs-Versammlung am 4. Au⸗ gust. Die Sitzung wird um 93 Uhr von dem Präsidenten von Ga— gern eröffnet. Rée von Offenburg zeigt seinen Austritt aus der Na⸗ kional⸗Versammlung wegen Berufs⸗Geschäfte an. von Hermann aus München berichtet Namens des Büreau's über, verschiedene Urlaubs⸗ Gesuche. Die National -Versammlung bewilligt dieselben und giebt dem Büreau anheim, — zur Erklärung über die Zeit ihrer Rückehr aufzufordern. Ferner wird der Geschästsordnungs⸗Ausschuß zur schleunigen Berichterstattung darüber aufgefordert, in welcher Weise die durch Austritte unvoll⸗ ständig gewordenen Ausschüsse ergänzt werden sollen. . Es wird hier⸗ auf zur Tages⸗Ordnung, Fortsetzung der Berathung über die Mino ritäts· Antrůͤge zu 8.7 des Entwurfs der Grundrechte, geschritten. Mittermater: Jede Strafe ist gerecht, deren Nothwendigkeit be⸗ wiesen ist, und diese ist bedingt durch die Wirksamkeit. In neuerer Zeil ist in einigen Staaten Nord- Amerika's begonnen worden, die Hin⸗ richtungen nicht mehr öffentlich zu vollziehen; das heißt, die Gesetz⸗ ebung schämt sich, die Todessirafe zu, vollziehen, sie verzichtet auf 66 Abschreckung. In Toskana ist die Todesstrafe bereits längere Zeit aufgehoben, und es hat sich kein Grund gezeigt, dies zu bekla- gen. Bei politischen Verbrechen wird der Hingerichtete zum Märty⸗ rer. Die politischen Verbrechen entstehen im Kampfe der politischen Meinungen; mit dem Wechsel der Ansicht tritt Wechsel in der Be⸗ urtheilung der That ein. Es ist nicht zu verkennen, daß bei politi⸗ schen Verbrechen noch eine Unterscheidung nothwendig ist; man hat geschieden zwischen rein politischen und gemischten Verbrechen. Für letztere hat man, wenn überhaupt, die Todesstrafe für zulässig erach= tel. Ist übrigens auch die Todesstrafe aufgehoben, so wird nach Kriegsstand mit dem verfahren werden, der mit den Waffen in der Hand gegen sein Vaterland ergriffen wird. Ich stimme für Aufhe⸗ bung der Todesstrafe bei politischen Verbrechen. Wigard: Die Un⸗ terzeichner des Minoritäts-⸗Erachtens sind von der Ansicht ausgegan⸗ gen, daß Bestimmungen über die drei höchsten Güter: Freiheit, Ehre und Leben, in den Grundrechten nicht sehlen dürfen, weil sonst eine Lücke bestände. Siemens entwickelt den von vielen Mitgliedern ge— stellten Antrag, daß die Frage über Aufhebung bestimmter Strafar⸗ ien nicht in den Grundrechten entschieden, sondern dem Gesetzgebungs⸗ Ausschusse zur de, e, e, zugewiesen werden solle. In die Grund⸗ rechte gehört nur, was allgemein anerkannt ist. Dies ist der Fall nicht bei Aufhebung der Todesstrafe. Die für Aufhebung der Todes⸗ sträfe bei politischen Verbrechen geitend gemachten Gründe würden ge⸗ hen je de Bestrafung politischer Verbrechen gehen. Heisterberg k er⸗ lärt sich gegen die Todesstrafe, eine unmenschliche 2 Wernher von RMierstein ist für Beibehaltung der Todesstrase, weil er vorzieht, daß sie auf dem Wege des Gesetzes und nicht gewaltthätig durch- geführt wird, wie aus, dem bei scheußlichen Verbrechen glg hf.
Maximilian Robespierre hat Weichherzigkeit und
Verhandlungen der
Die Vereinigung der thüringischen
Beilage.
würde. ilde im
die über vier Wochen abwesenden Mitglieder
ats Anzeiger.
Berlin, Mittwoch den 8. Au gu st
Munde geführt und die Todesstrafe zur Regierungs⸗Maßregel ge⸗
macht. Die Todesstrafe ist auch ein Recht des Verbrechers; es giebt Verbrechen, die nur mit dem Tode gesühnt werden können. Die Todesstrafe ist eine tiefe menschliche Nothwendigkeit. Dahm aus Schmalberg für die Todesstrafe, als eine nothwendige Maßregel.
Schaffrath steht in der vorliegenden Frage keine Frage, wo die Partei, sondern wo die menschliche Empfindung zu sprechen hat. Wenn man behaupten will, daß die Entscheidung nicht in die Grund⸗ rechte, sondern ins Kriminalrecht gehöre, so soll man nicht vergessen, daß bie Grundrechte ein Komplex von Rechten sind, welche zum Theil auch das Civilrecht, den Civil- und Kriminalprozeß angehen, die man aber doch zu den Grundrechten zählt. Warum will man das Krimi⸗ nalrecht ausnehmen? Die Abschaffung der Todesstrafe gehört als Gränze der zulässigen Strafen in die Grundrechte. Man sagt, es müßte sogleich eine andere Strafe dafür angegeben werden. hi den Grundrechten wird auch bestimmt, daß der Anklageprozeß statisinden solle; deshalb brauchen wir noch kein denselben ausführendes Gesetz zu machen, und es heißt blos, daß er in der Landesgesetzgebung ent⸗ halten fein müsse. Eben so ist es mit der Todesstrafe; sie darf in den neuen Gesetzgebungen nicht mehr vorkommen. Wir feiern heute den 4. August; feiern wir ihn auf eine würdige Weise, indem wir die Todesstrafe abschaffen. Biedermann: Ich habe viele Reduet für, wenige gegen Abschaffung der Todes strafe sprechen hören. Ich fürchte, das Schweigen der Gegner beruht auf der geglaubten Sicher⸗ heit, daß der Antrag durchfallen werde, (Der Präsident bemerkt, daß noch sehr viele Redner eingeschrieben seien; Heiterkeit. Ich verlange die Aufhebung der Todesstrafe aus dem Standpunkt der Grundrechte, in denen ich die ewig nothwendigen Forderungen der menschlichen Natur und der sittlichen Grundlage des Staates sehe. Wenn Sie den Menschen nicht als Menschen anerkennen, so wird Ihnen die Anerkennung des Bürgers wenig helfen. Nur der Un⸗ verbesserliche verdiente die Todesstrafe, und die Unverbesserlichkeit wird Niemand beweisen können. Es ist ein Vorzug der jetzigen Zeit, daß nach Ideen gehandelt wird. Man hat uns Deutsche oft zum Spott eine philosophische Nation genannt; zeigen wir, daß wir die Idee ins Leben einführen können. Teichert von Berlin verlangt Äbschaffung der Todesstrafe für alle Verbrechen, mit Ausnahme der Fälle, wo das Kriegsrecht sie bestimmt. Hier giebt es kein anderes Mittel, um die Nothwendigkeit, den Verbrecher augenblicklich un⸗ schädlich machen, du „ Paur von Neisse gegen die Todesstrafe. Die Versammlung beschließt auf vielseitiges wiederholtes Verlangen Schluß der Verhandlung. Scheller verlangt nament- liche Abstimmung über die Frage wegen Abschaffung der Todesstrafe. Beseler nimmk als Berichkerstatter des Verfassungs-Ausschusses das Wort. Er erklärt sich gegen den ersten Satz des Antrags von Leue. Es ist die Frage, ob nicht in den Grundrechten auch Bestimmungen wegen zeitweiliger A , der Habeas⸗Corpus-⸗ Akte , d. werden sollen; der Ausschuß behält sich einen Antrag darüber vor. Der Verbesseruͤngsvorschlag von Adam s, bei dem vierten Satze des Ausschuß - Antrags statt , vorgewiesen“ „zugestellt?“ zu sagen, wird
von dem Ausschuß angenommen. Dagegen erklärt sich der Ausschuß
gegen die von Spatz beantragte Weglaässung der Worte: „oder läng⸗
stens binnen 24 Stunden“; es kann eine Verhaftung nothwendig
werden, ohne daß das Formelle zur Verhaftung bereits bereinigt ist.
Der Antrag Nr. 3 von Leue (daß die Polizeibehörde den in Ver⸗
wahrung Genommenen am folgenden Tage entweder sreilasse oder
der zuständigen Behörde überliefere) wird als eine richtige Unter-
cheidung zwischen politischer Verwahrung und Verhaftung vom Aus-
chuß mot der Modification von Adams, (statt „z iständig“ „richter=
lich“ zu sagen) angenommen. Der Berichterstat ter ist hinsichtlich
der Vorschläge von Mittermaier der Ansicht, in den Grundrechten
nicht zu sehr ins Einzelne zu gehen. Die Bestimmung, daß der Rich⸗
ter bei geringeren Vergehen gegen Caution freilassen solle, könnte
bei den veischiedenen Gesetzgebungen zur Verwirrung führen. Eben
so würden die übrigen Minoritäts-Erachten vom Zwecke der Grund⸗
rechte abführen. Die Frage über Aufhebung bestimmter Strafen
könnte allenfalls dem Gesetzgebungs⸗Ausschuß zugewiesen werden, so
auch die Frage, ob nicht in besonderen Fällen, z. B. bei der Marine,
die körperliche Züchtigung beibehalten werden solle. Was die Todes⸗
strafe angeht, so beweist, daß, wie Redner angeführt habe, in den
einzelnen Kammern starke Minoritäten für die Aufhebung waren,
keinesfalls, daß das Volk für die Aufhebung ist. Der Berichterstat⸗
ter hat in einem Lande gelebt, wo sechs Jahre lang wegen der An⸗
sicht des Regenten keine Todesstrafe vollzogen wurde. In einem
Falle besonders, wo ein scheußliches Verbrechen begangen worden war, verletzte die Begnadigung das Gerechtigkeitsgefühl des Volkes. Die Todesstrafe soll allerdings nur für die seltensten Fälle a u ch nur angedroht werden. Die gänzliche Abschaffung aber ist un⸗ räthlichh. Man denke nur an Landesverrath. Die Todesstrafe bei
politischen Verbrechen aufzuheben, ist kein genügender Grund vor⸗ handen, ein Redner für die Aufhebung hat selbst gezeigt, daß der Begriff der politischen Verbrechen noch nicht feststeht. Wenn die Todesstrafe in Ländern nicht mehr öffentlich vollzogen wird, so ge⸗ schieht es nur, weil man statt in der Abschreckung, in der Süh ne den Grund der Strafe sieht. Nach zum Theil ch⸗ stürmischer De⸗ batte über die Reihenfolge bei der Abstimmung wird mit dieser be⸗ gonnen. Der Leuesche Antrag im Ganzen wird sowohl in der ürsprünglichen Fassung, als mit einem Amendement von Adams ver⸗ worfen; desgleichen ein Antrag von Reichen sperger; eben so der Zufatz von Spatz zum ersten Satze des Ausschuß- Antrags (die Freiheit der Person ist unverletzlich und un veräußerlich). Der ,, selbst wird in seinem ersten Satze angenom⸗ men; eben so der zweite Satz. (Niemand darf seinem geseßlichen Richter entzogen werden. Ausnahmegerichte sollen nie stattfinden.) Ein Zusatz von Werner von Koblenz („und , . Kom⸗ missionen !?) war vorher verworfen worden. Der dritte Satz (die Verhaftung einer Person soll — außer im Fall der Ergreisung auf frischer That — nur geschehen in Kraft eines richterlichen mit Grün⸗ den versehenen Hef wird gleichfalls angenommen, nachdem ein Zusatz⸗-Antrag von Trützschler ze. g nh. worden war. Ver- worfen wird ein Antrag von Mohr, nach welchem der Un—
tersuchungs⸗Richter binnen drei Tagen bei Verhaftungen die Geneh⸗ migung des Kollegiums (bei Kollegial⸗Gerichten) oder des vorgesetzten Kellegiums (bei Einzeln- Richtern) einholen und, im Fall diese Ge⸗ nehmigung nicht binnen zehn Tagen eintrifft, der Verhaftete freige⸗ geben werden soll. Eben so wird verworfen der Antrag Nauwerck's, daß nur auf Grund gerichtlichen Urtheils oder bei dringenden Anzei⸗ chen eines Verbrechens die Verhaftung erfolgen dürfe. Angenommen wird der vierte Satz des Ausschußantrags mit dem Verbesserungs⸗ Vorschlage von Adams. (Dieser Befehl muß im Augenblicke der Verhaftung oder spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Verhafteten zugestellt werden. Verworfen wird ein Zusatz von Mittermaier: Jeder Berhaftete muß binnen 24 Stunden so ver- nommen werden, daß ihm das Vergehen, wegen welches er verhaf⸗ tet worden ist, und die Anschuldigungs⸗ Gründe mitgetheilt werden, und daß er Gelegenheit zu ihrer Widerlegung und zu seiner Recht⸗ fertigung erhält. Nr. 3 des Leue schen Antrags wird mit einer Verbesserung von Adams angenommen. (Die Polizei. Behörde muß Jeden, den sie in Verwahrung genommen hat, im Laufe des folgenden Tages entweder freilassen oder der richterlichen Behörde überge⸗ ben.) Das erste Minoritäte-Erachten wird angenom men. (Jeder Angeschuldigte soll gegen Stellung einer vom Gericht zu bestimmenden Caution oder Bürgschaft der Hast entlassen werden, sofern nicht drin⸗ gende Anzeichen eines schweren, peinlichen Verbrechens gegen denselben vorliegen.) Eben so der Zusatz⸗Antrag von Dham: Wegen unbefugt verfügter oder widerrechtlich verlängerter Gefangenschaft haften, die daran Schuld tragen und nöthigenfalls der Staat für Entschädigung des Verhafteten (nach Zühlung mit 248 gegen 162 Stimmen). Ueber die Frage, ob zuerst über den Antrag, daß die Vorschläge wegen Ab- schaffung bestimmter Strafen dem Gesetzgebungs-Ausschuß zugewiesen und desfallsige Bestimmungen nicht in die Grundrechte aufgenommen werden follen — oder über die weiteren Minoritäts⸗ Gutachten ab⸗ estimmt werden solle, entspinnt sich eine heftige Debatte. Es wird 9 dahin geeinigt, zuerst über den ersten Punkt und zwar na⸗ mentlich abzustimmen. Die Verweisung an den Gesetzgebungs⸗ Ausschuß wird mit 265 gegen 175 Stimmen verworfen (14 Stim- mende). Hierauf wird über die Frage: Ist die Todesstrafe überhaupt, vorbehaltlich des Amendements von Teichert, abgeschafft? abgestimmt und dieselbe mit 288 gegen 146 Stimmen bejaht (434 Stimmende). Das Amendement von Teich ert (mit Ausnahme da, wo das — 3 recht es vorschreibt) wird mit großer Mehrheit angenommen.
so wird die Frage bejaht: Sind die Strafen des Praugers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung abgeschafft? Schluß der Sitzung 37 Uhr. Nächste Sitzung Montag den 7. August. Tages⸗Srdnung: 1) Berathung über den Bericht des Ausschusses über
die Wahl von Thiengen, 2) Berichte des Petitions Auesschusses über mehrere Petitionen, 5) Berathung über den Bericht des völkerrecht⸗ lichen Ausschusses wegen der Separat⸗Verhandlungen deutscher Staa ten mit Dänemark und wegen der e, ne,, für genommene deutsche Schiffe, ) Berathung über Berichte von Raumers über den öͤsterreichisch⸗ italienischen Krieg, über die Einverleibung der übrigen Theile von Istrien, so wie über den Antrag bezüglich der italienisch⸗ tyroli⸗ schen Kreise (Trient und Roveredo).
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Preußen. Berlin, 8. Aug. Auf den etwas spät geäußer= ten Wunsch der hiesigen Bürgerwehr hatte ihr Commandeur, Major Rimpler, gestern Abend die ational⸗Versammlung, das Staats⸗Mi⸗ nisterium und die städtischen Behörden eingeladen, heute einer großen Parade der Bürgerwehr beizuwohnen, welche in der neu verbürgten Einigung aller deutschen Stämme ihren erfreulichen Anlaß gefunden hat. Begünstigt vom schönsten Wetter, hat diese Parade heute unter der lebhaften Theilnahme der Bevölkerung Berlins in würdevoller Feierlichkeit stattgefunden. Nachdem die National-Ver⸗ sammlung in ihrer heutigen Morgensitzung beschlossen hatte, der Feierlich⸗ keit beizuwohnen, versammelten sich die Mitglieder derselben, so wie alle Staats⸗Minister, die Mitglieder des Magistrats und der Stadt⸗ verordneten, in dem Gouvernements Gebäude und begaben sich von dort im frierlichen Zuge nach dem freien Platz vor der Universität, wo die Corps der Bürgerwehr ein Viereck formirt hattten, in dessen Mitte sich alle Fahnen und Standarten, mit den preußischen und deutschen Landesfarben geschmückt, befanden. Der Major Rimpler leitete hier ein dreimaliges Hurrah und einen militairischen Gruß durch folgende Worte ein:
„Kameraden! ;
Unser geliebtes deutsches Vaterland beginnt seine Auferstehung. Jahrhunderte gespalten, zuletzt vollständig getheilt, wird es durch die 5 Wünsche von Millionen wieder vereinigt. Auf, deutscher Aar! ö 9 deinen Flug zu neuem Ruhme, zu neuem Glanz. Preußen,
roß durch seine Könige, ist stolz darauf, daß es in Zeiten der Erniedrigung
eutschlands die Ehre des großen Vaterlandes zu wahren gesucht hat, stolz darauf, vorangegangen zu sein, als es galt, die Fesseln fremder Ty⸗ rannei zu brechen. Preußen, zu seinem größten Stolze ist es ihm vergönnt, unter dem Vortritt seines deutsch gesinnten Königs, den besten, größten Theil in diese unser großes Vaterland auf Jahrhun⸗ derte sichernde Vereinigung zu bringen, darum dieser Vereinigung Deutschlands unser donnerndes Hoch!“
Der ganze Zug, das Staats ⸗-Ministerium und die Mitglieder der National ⸗Versammlung an der Spitze, stellte sich sodann längs des Königlichen Schlosses im Lustgarten auf, wo der solenne Vorbei⸗ marsch aller zur Bürgerwehr gehörigen Corps stattfand.
Dieser Vorbeimarsch dauerte anderthalb Stunden, was für die roße Zahl der Theilnehmer und für den Anklang den besten Maß⸗ tab liefert, den die Feierlichkeit unter den Mitgliedern der Bürger= wehr selbst feen hatte. Mit erfreulicher Bereitwilligkeit hatten die . garnisonirenden Truppen für die ir, ,. der 2 tairichen? Ausrüstung einzelner Corps der Brgerme hr geschh, m, in dieser Mitwirkung fand sich die Möglichkeit. daß ue. mit einem vollständigen Musikeorps versehen war, Jeden f ein ir. en G e e, 6 H. en Genugthuunng dur gen, dei d ;
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