8 — 6. * j I . . . , und Jesuiten) den 86 me, ͤ ö ‚. auf g, ae r, l min serium setzt noch interimistisch bis zur desi nitiven Wahl eins neuen seine Functionen fort. Vor , , , erhielt Herr Rossi vom Papste unter der vorläufigen i n. sich rücsichtlich der Kriegsfrage auf eine der öffentlichen Meinung ealsprechende Weise zu erklären, den Auftrag, ein neues Ninisterium zu bilden. Vorgestern Abend legte er dem Papste sein Programm vor; bei der die Kriegefrage betreffenden Stelle erklärte Se. Heilig⸗ eit: man habe ihn mißverstanden, da er wie, weder direkt noch in⸗ direkt, sich zu einer Kriegserklärung gegen Oesterreich verstehen könne. Herr Rossi, im höchsten Grade erstaunt, entfernte sich, indem er sagte: er glaube somit seines Auftrags völlig entledigt zu sein, was der Papst auch bejahte. In den Vorzimmern war eine Menge ange⸗ fehener Personen aller Farben gegenwärtig, welche ihm wegen der Bildung eines neuen Ministeriums ihren Glückwunsch abstatten woll⸗ ten. Er aber erklärte kalt, unter den vorgeschriebenen Bedingungen könne es ihm nie gelingen, diese Sache zu vollenden. „Ein Abgrund in der Politik“, fügte er hinzu, „trennt mich von diesem Manne. Heute Abend wird von der gesammten Guardia civicg dem Mini⸗ sier Mamiani eine große Demonstration gebracht werden, um ihn dadurch zu vermögen, sein Minister-Portefeuille zu behalten und die Kriegssache fortwährend zu vertreten. Man hält ihn allgemein sür den einzigen Mann, der die Kraft und Fähigkeit besitzt, in die⸗ ser Sturmperiode das Staatsschiff sicher zu lenken.
der darch geistreichen Spott über die Corvi Haß der Gegenpartei
5 der Redacteur ein Geistlicher, jedoch von böchst
Die Allg. Ztg. meldet: „In Piemont ist jetzt, nachdem schon
516
in den ersten acht Tagen des Juli das Ministerium abgetreten war, am 28. Juli endlich ein neues Ministerium gebildet worden: Mini⸗ ster⸗Präsident ist Casati, Collegno ist Kriege⸗-Minister, Ricci Finanz⸗ Minister, Paleocapa Minister der öffentlichen Arbeiten, Natazzi Mi- nister des Unterrichts, Gioja Justiz-Minister, Turini Ackerbau- und Handels⸗Minister, Plezza Minister des Innern, Pareto Minister des Auswärtigen, Lisio Minister im Lager ohne Portefeuille, Langes Leben ist dem Ministerium in dieser Zusammensetzung keinesfalls zu prophezeien. In Genua, Turin, Mailand. überall ist große Aufre⸗ gung der Gemüther: neben einer Partei Verzweifelnder steht regel- mäßig eine bis jetzt sehr starke und entschieden vorherrschende Partei derer, welche energische Maßregeln im Kampf gegen Desterreich ver⸗ langen. In Mailand hat das Vertheidigungs Comité die Entfernung von Italienern aus der Lombardei ohne ausdrückliche Erlaubniß des Sicherheits Comité verboten. Zuwiderhandelnde werden für Feinde des Vaterlandes erklärt, ihre Güter mit Sequester belegt. In bei= den Hauptstädten sehr entschiedene Maßregeln. In Turin ward am 29. Juli von der Mehrheit der zweiten Kammer der Regierung eine fast diktatorische Gewalt anvertraut. In Mailand ist man entschlossen, die Stadt jedenfalls zu vertheidigen; Anstalten werden dazu bereits getroffen.“
Spanien. Madrid, 31. Juli. Die Gaceta enthält heute Folgendes: = . „Durch den Gouverneur des Palastes ist nachstehende Mitthei⸗ lung an das Präsidium des Minister-Raths gelangt: „Excellenz! Die Leibärzte D. Pedro Castells, D. Juan Francisco Sanchez, D. Bonifacio Gutierrez und D. Juan Drumen, richten heute Folgendes
an mich: Die unterzeichneten Leibärzte und Wundärzte haben die Ehre, Ew. Ercellenz in Erfüllung ihrer Pflicht zu benachrichtigen, daß die begründeten Besorgnisse, welche sie hegten, daß die Unpäß⸗ lichkeit, an der die Königin, unsere Herrin, in den letzten Tagen litt, alle Kennzeichen einer Fehlgeburt an sich trüge, sich. heute auf be- stimmte Weise bestätigt, indem sie das gestern um 11 Uhr Nachmit⸗ tags zur Welt gebrachte (ar rojado), etwa zwei Monat alte Ergeb= niß der Empfängniß untersucht haben. Die Königin befindet sich wohl.“ Ich theile dies Ew. Excellenz zur Kenntnißnahme mit. Lust= schloß S. Ildefonso, den 28. Juli 1818. (unterz.) Der Mar⸗ quis von Miraflores.“
Ferner enthält die Gaceta verschiedene Dekrete, in denen dem
Herzoge von Sotomayor als Minister der auswärtigen Angele⸗
genheiten, „seiner zerrütteten Gesundheit wegen“, auf sein Ansuchen die Entlassung bewilligt und er dagegen zum Botschafter bei der französischen Republik ernannt wird.
Der Deputirte Marquis von Pidal ist dagegen zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten ernannt worden.
Der General S' Donnell, vormaliger General⸗Capitain der Insel Euba, so wie der sardinische Gesandte am hiesigen Hofe, Marquis von Montalto, sind hier eingetroffen.
Königliche Schauspielt. Mittwoch, 9. Aug. Im Schauspielhause, 132ste Abonnemente Vorstellung: Die Marquise von Villette, OSriginal-Schauspiel in 5 Abth., von Ch. Birch-Pfeiffer.
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J Briesl. Amsterdam. 250 *I. Rur 143 do. 250 Fi. 2 Mc. 112 Iambursg 300 Mr. R ur 15145
do. 300 nk.
113.
2 mi. 1515 1513 London 3 Mi. ö 2356 233
300 F. 2 Mi. 815 2 Mi. 865 2M. 100
150 FI. 150 FI. 100 TLII.
160 TI.
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S Tage / 993 ,, Fraukfurt a. M. züdd. W. 2 Me — „56 20 Petersburg 100 snbl I 3 Wochen — 1024
Ialändische Fonds, Hfundbrie f-, Rommumndl- HPciiere und Geld- Coumse.
Breslau...
Leipziß in Courant im 14 Thlr. Fuss..
Geid. Genu Gem.
St. Sebuld-S oh. Kar- u. Rm. Pfabr. 37 91
Seb. Prim. Seb. - Schlesische do. 3 912
K. u. Nm. Schuld. 3 70 a0. L4. B. ar. a0. 37 .
nerl. Stadt- oOvl. 3 pri. n. Aa. Sch ¶ ꝛ8S6ᷣ
Westpr. Elandbr. kö
rosazb. Esser 40. 4 0. a0. 3
Ostpr. Pfaudbr. 3*
Homm. 40.
Friedrichsd' or. And. G oldiu. à ih. Discouto.
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do. beillope 4.8. 5 — q
do. do. 1. Anl. 1 — W f
do. Stiegl. 2. 4. A. 4 S0 do, do. 5. A. *
LFoln neue Pfdbr. do. Part 500 EI. do. 0. 300 FI. Hanmb. Feuer- Cas. do. Staats- Er. Anl. do. . Rihsch. Lst,. 5 — Holl. 2. X Int. 0 Toln. Sebatzo0. 4 60 scurk. M. . αοcάσάma aa. 40. Kere. n n d , Sardin. do. 36 Fr. do. do. L.B. 200FI.— — R. Bad. do. 38 FI.
Pol. a. pfabr. a. 0. 4 88
Eis en kahn - ACtiem.
8.
Stamm- Aclien. Rapital.
7 ; ages - Cours. Der Reinertrag wird nach ersoltzter hekannim. 8
in der dar kestimmten Nuhri ausge sillt. Die mit 38 pCt. ber,. Actien sind v. Staat gar.
Bürs en- Zins-
Rechnung.
Rein- Ertra 1842.
Priori äts - Aclien. Kapital.
Tuges- Corrs.
Zins fusz.
Szmmiliche Prioritits-Actien werdeu durch jalirliche Verloosung a 100 pCt. amortis.
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S874 6. 623 6. 87 a2 * b2. 18 bæ. 985 6. 523 . 757 G. 567 B.
Berl. Anhalt Lit. A B. 3.500, 000 do. Hamburg S, 000,009 do. Stettin - Starg. . 4, 824, 000 do. Potsd. Magd... 4, 000,000
Magd. Halberstadt.. 1. 700, 000
do. Leipziger .. 2.300, 000
Halle- Thüringer ... 9, 000,000
Cöln - Minden. . . .. . . . 12,967, 500 do. Aachen.. ...... 4, 500, 000,
Bonn Ge
Düsseld. Elberfeld. . 11,527, 009
Steele - Vohwinkel... 1.100, 000
Niederschl. Märkisch. 9, 950, 000 33
do. Zweigbahn 1,500, 90090 4
Oberschl. Lit. A. ... 1.6429, 700 33
, Lin, i, .
Cosel- Oderberg 1.200, 000
Breslau - Freiburg.. .] 1,700,000
Krakau - Ohberschl. . . . 1.501, 000
Berg. Märk;. ...... 1.000, 00
Stargard - Posen.. 5, 000, 009
Quittung s - Hogen. Berl. Anhalt. Lit. B.] 2.500, 000 S5 h. S4 ba. u. G. Brieg - Neisse . 1. 100,000 —
Magdeb. Wittenb. ... 4.500, 000 0 457 bæ. Aachen-Mastricht ... 2.750.000 . Thür. Verbind. Bahn 5, 600, 0060 —
Ausl. Quilt lungsbog- Ludw.- Bexbach 24 FI. 8, 525, 090 Pesther. ...... 26 FI. / 8, 000, 0600 Friedr. Wilh. Nordb. 8, 000, 0) 0
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405 . 10 b.
Schluss- Course von Cöln-Minden 753 6.
1.411. 600 5. 000,000 2.367.200 3, 132. 800 1.788, 000
Berl. Anhalt.... do. n K do. Potsd. Magd. . do. do. .
NMagdeb. Leipziger.
Halse- Thüringer ... . 4, 090,009
Cöln - Minden 3, 674,500
Rhein. v. Staat gar.. 1,492, 800 do. 1. Priorität. . . . 2, 457, 260 do. Stamm- Prior. . 1, 250, 000
Dũüsseldorf-Elbersfeld. 1.000, 000
Niederschl. Märkisch. 4, 175,000
do. do. 3,500, 000 do. III. Serie. 2, 300,000 do. zweigbahn 252, 00) do. dö. 218.000
Oberschlesische 1.276, 6900
Cosel - Oderberg 250, 000
Steele Vohwinkel... 325, 000
Breslau- Freiburg. 400, 000
618889
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2 — Q — P 9 6 19891
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Börsen- Zinsen
Ausl. Stamm-Acl.
Dresden-Görlitz.... Leipzig Dresden. .... 4.509, 00h Chemnitz -Risa ...... 3, 000, 0090 Sa chsisch Bayerische 6, 0, 000 Kiel - Altona Sp. 2, 050, 009 Amsterd. Rotterd. FI. 6, 500, 000 Mecklenburger Thlr. 4, 300,000
6,000,000
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von Preussischen Bank- Antheilen S5 .
., Bersin-Stettinern und Preuss. Bank-
Fier Sourse haben sich heute wenig verändert, Antheilen, die höher beaahlt wurden, behaupteten die
Ti le Geschafft war im Allgemeinen äusserst beschränkt. übrigen Effekten sich fest auf ihrem gestrigen Standpunkt.
Mit Ausnahme von Berlin- Anhaltern Litt.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 7. Aug. Louisböor vollw. 112 Gld. Poln. Pa— piergelb 914 — K bez. Desterreichische Banknoten S73 Br. Staats⸗ Schuldscheme, 35 proz. 737 Br. Seehandlungs-Prämien⸗Scheine 2 50 Rthlr. 887 Br. Schles. Pfandbr. 36 proz. M1 bez, u. Br. do. Lit. B. Aproz. 93 Br., do. 33 proz. Si? Br. Preuß. Bank— Antheil-Scheine 84 Gld. e .
Poln. Pfandbriefe alte 4 proz. S73 Gld., do,. neue 4 proz. S7 3 bez. Ü. Gld., do. Partial-Loose a 300 Fl. 88 Glde, do. n 500 Bl. 63 Gld. Russ.⸗Poln. Schatz⸗-Obligationen 4proz. 60 Gld.
Actien. Sberschl. Liti. A. 33 proz. 87 Gld., do. Litt. B. 3h proz. 87 Gld. Breslau⸗Schweidn. Freiburg 4proz. Sz Br. Nie⸗ derschl.⸗ . Märk. 3 proz. 69 Gld., do. Prior. 5 proz. 93 Gld., do. Ser. III. 5proz. 838 Br. Neisse-Brieg Zus.⸗Sch. proz. 397 — 40 bez. Krakau⸗Oberschl. proz. 40-105 bez. u. Gld. Friedrich⸗ Wilhelms⸗Norbbahn Zus.⸗ Sch. proz. 404 —– * bez.
Wechsel⸗Course.
Amsterdam 2 M. 1425 Gld.
Hamburg a vista 1515 Gld.
do. 2 M. 1513 Gld. London 18. St. 3 M. 6. 243 Br. Berlin à vista 100 Br., 99 Gld do. 2 M. 997 Gld. .
Leipzig, 7. Aug. X. Dr. Part. Oblia.? ; . , Schles. 3 Br. „Cbemn. Niesa 38 Br. Ktan Zitian 243 Br. Magd. Leipzig 173 Br. Berl. Auh. X. 87 Br., Sh G.. do. B s4 Br., 83 G. Altona - Kiel 88 Br. Deß. B. A. 93 . ren Bank⸗Antheile 847 Br. .
Frankfurt a. M., 6. Aug. In der Effekte n Sozietät. D Geschäft war heute im Ganzen sehr wenig . In Fol ⸗ꝛ . Notirungen von Wien und Berlin waren indessen 6 Fonds⸗ Gattungen, so wie F. W. Nordbahn-Actien, unter Ben gistrigen Coursen' angeboten. Nur allein 3 proz. inländische Spanier and Köln⸗Mindener Actien hielten sich etwas mehr begehrt. Beybacher⸗ und Taunusbahn preishaltend. — Die pariser Post vom 4ten war bis am Schluß 1 Uhr nicht eingetroffen. proz. Met. 633. 635. Bank-Actien 1070 Br.
ess. 253. 255. Sardin. 247. 24. In. 300 Fl. LS. 877 G. do. 500 55. 75. Berbach b7z. 6735. Friedr. Wilh. Nordbahn 393. 39. aris, 5. Aug. 3 proz. 144. 6 proz. 71. 25.
376, 377. 56.
London, 4. Aug. Engl. Fonds eröffneten in Folge ungün⸗
Darmst. 50 Fl.
L. 625. 625. Baden 69 Jl. A6 G. dito 35 Fl. 27. 26. KRur-= 3 proz. Span. 175. 173. Fl. 633. 63. Köln⸗Minden
Norbbahn
stiger Berichte aus Italien sehr flau. In Eisenbahn-Actien war sehr wenig Geschäft.
3 proz. Cons. p. C. 875, a. 3. 873. 3proz. 213. Portug. 4 proz. 185. Bras. 70. k
Amsterdam, 5. Aug. Int. und 3 proz. waren. heute etwas flauer, doch war etwas Geschäft darin; 4 proz. gut preishaltend. — Span. Fonds bei unbedeutendem Umsatz sest. Desterr. mehr an⸗ geboten.
Holl. Integr. 43 *, . 673, . Span. Ardoins gr. Piecen 8, . Stiegl. 745, 75. Oesterr. Met. 5 proz. 61, 60. 372 Bras. 73 .
Antwerpen, 4. Aug. Die Börse war durch bessere paniser Notirungen etwas williger. Belg;. proz. 74 a ], proz. 67. 2z proz. 374. In span. war gar kein Geschäft. Ard. 83.
der
Markt ⸗Berichte.
Berliner Getraidebericht vom 8. August. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52 — 58 Rthlr. Roggen loco 255 — 283 Rthlr. S3 ppfd. mit 26 Rthlr. verkauft. S2pfd. Aug. / Sept. 257 Rthlr. ohne Ums. „Sept. / Okt. 255 Rthlr. begeben. Gerste, große, loco 25— 2 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16 - 17 Rthlr. Rapps 69 Rthlr. ohne Geschäft. W. Rübsen do. Leinsaat 44 - 12 Rthlr. do. Rüböl loco 14 — 10 Rthlr. Aug. / Sept. 11 10 Rthlr. Sept. / Ott. 11 — 105 Rthlr. begeben. Okt. Nov. 114— 11 Rthlr. Rob. / Tez. 11 - 113 Rihlr. Leinöl loco 10 — 10 Rthlr. Br., Lieferung 93. Spiritus loco 187 Rthlr. bez. u. G. v Aug. / Sept. 183 Rthlr. Br. Sept. Ott. 17 Nthlr. . Okt. / Nov. 177 Rthlr.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 7. August. Zu Lande: Weizen 2 Rihlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr.; Roggen 1 Rihlr. 7 Sgr. 6 Pf, auch 1 Rihlr. 2 Sgr. 6 Pf.; Hafer
3 proz. 873. Ard. 11, Dän. Z proz. 68.
3 proz. neue 504, 4. 4 proz, ostind. Russen alte 963.
23 proz. 325, 1,
22 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr.; Erbsen 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 8 Sgr. 2 Pf.
Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. 19 Sgr., auch 2 Rthlr. Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf, auch 1 Rihlr.! Sgr. Pf; große Gerste 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 1Rthlr. 189. Pf.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf. auch 20 Sgr.
Sonnabend, den 5. August. Das Schock Stroh 6 Rthir., auch 5 Rthlr.; der Centner Heu 22 Sgr. 6 Pf., auch 15 Sgr. ;
Danzig, 4. Aug. An der Bahn wird gezahlt für Weizen
50 — 72 Sg., Roggen 25 — 34 Sgr., frischer 125vfd. 35 Sgr.,
Gerste 101pfd. 20 Sgr., 106pfd. 24 Sgr., Erbsen 38 — 45 Sgr., Hafer 15 — 18 Sgr. pro Scheffel. 0. — Spiritus 17 — 18 Rthlr. pro 120 Quart S0 * Tr.
Breslau, 7. Aug. Weizen, weißer 52, 56 bis 60 Sgr.; gelber do. 52, 56 bis 66 Sgr.
Roggen 29, 32 bis 34 Sgr.
Gerste 22, 24 bis 26 Sgr.
Hafer 15, 165 bis 18 Sar.
Rapps 74, 76 . Sgr.
Winter⸗Nips 70 Sgr.
dir S8 2 3 Rthlr. bez. .
Sint, rn de gilde. Br., 10 Gld., auf Lieferung 109 Gld.
Zink unverändert; für loco ist 4 Rthlr. zu machen.
Wir hatten heute ziemlich gute. Zufuhren am Markte, Weizen blieb begehrt und wurde um eine Kleinigkeit besser als vorige Woche
bezahlt.
6 2356 ᷓ ĩ lr. 156 Sgr. Köln, 5. Aug. (23 Schfl.) Weizen, direkt, 52th agr., do. pH. Jod. Rthir. 12 Sg März 3 Nithlr. . Gerste, 2 Rthlr. 25 Sgr. ä zd, , än. . IJ r. 25 Sgr. Ribkuchen, 26 Nthlr. ö 6 4 do. pö. Noob. 3 Rthlr. 45 Sgr.. ö hlr. gr.
Rüböl, kompt. 283 Rthlr., do? pr. Ott. 293 Rthlr. Weizen 9 Fl. 54 Kr., Roggen 6 Fl; 5 Parnzz i Auge fers zl. ( är, Spez bel. 2d Kr,
8 6 1. C ff gi d & Roggenmehl 6 Fl.
Mit der heutigen Nummer des Staats-An⸗ eigers wird Bogen 110 der Verhandlungen zur Keen barung der Preuß. Verfassung ausgegeben.
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober · Hosbuchdru cerei. Beilage
1
517
Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.
Mittwoch den S. August.
2 — r , e, 0 .
3 nhalt.
r Deut schland. Oesterreich. Triest. Protest des Reichs⸗Ministers. Sachsen-⸗Altenburg. Altenburg. Verhandlungen der Landschaft. Ausland. Ag ram. Manifest der kroatisch-slavonischen Nation. . Wissenschaft und Kunst. Königliches Opernhaus. (Die Ochsenmenuett.) ö ; Eisenbahn⸗Verkehr. Frequenz und Einnahme der holsteinischen Eisenbahnen im Juni 1818.
Markt⸗Berichte.
Oesterreich.
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Uichtamtl
Desterreich. Trüest, 3 Aug. e waähnte) Protest des Reichs Ministers von Schmerling lautet:
ö „In einer Note vom 1sten d. M., welche Se. Excellenz der Königl. a r , nir Zesandte und bevollmächtigte WMinister, Her undes Ven ddicini, dem Unterzeichneten als damaligem Pwräsidenten der , , . ammlung hat zugehen lassen, hat derselbe ihm die Zusicherung eitheilt, daß die Königl. Negierung die entschiedene Absicht hege, nichts zu n n . w mit welchem sie in den sreundlich⸗ ena r e e en, nan . 1 . 53 . . . ee, , , , . . zebiet der Länder, welche Zestandtheile des l / ht zu verletzen und unter solchen Umständen die Aufhe—
ug der Blokade von Triest beschlossen habe, um einen sprechenden Be weis der Aufrichtigkeit ihrer Gesinnungen zu kö I, e , nnn, den, den gerechten Erwartungen der deutschen
Ercellenz f, *. sprochen haben, sind durch eine sätere Note St.
. z des Herrn Marquis Pallavicini vom 7ten d. M. auf noch be— stimmtere Weise wiederholt worden. Es ist in derselben die Zusage ertheilt, daß das Privat- Eigenthum zur See verschont bleiben solle, und daß die⸗ ,. ö. 5 , , sschissen der Befehl zugegangen
, . e österreichischen Kauffahrer in keiner Weise zu behel lige n, sondern selbst gegen die Kriegs-Fahrzeuge dieser Nation ohne von renselben gegebene. Veranlassung keine wie immer geartete Feindseligkeit zu üben. Es wurde ferner versichert, daß die sardinische Flotte nur die Be— stimmung habe, den Handel ihrer Flagge zu schützen, und daß der Befehls haber dieses Geschwaders in Gemäßheit dessen angewiesen sei, den Kauf sahrern aller Nationen freie Fahrt zu gestatten. Als einzige Beschränkung ,, . Freiheit des Verkehrs sollte die dem Königlichen Adm * Trmachtigung gelten, den Transport von Kriegsbe— darf zu verhindern.
„Wennschon dieser Vorbehalt aus ten ausgeführt werden es Bef mußte, ist dieses Beo stemden noch durch die ffiziellen Mittheilun— gin , . 1 d. M. gesteigert worden, welche der unterzeichnete . Mitt her bet auswärtigen Angelegenheiten aus Triest erhalten hat, Wie aus denselben hervorgeht, erlaubt sich der Contre-Admiral Albini alle aus- und einlaufenden Schiffe zu untersuchen, denselben die Pflicht ,,, sich bei Ucberschreitung der Blokadelinie selbst zur Unter
3 . 8 269 er . 533 577 1 44 . e w. i. 6 diese Linie, zun, Nachtzeit nicht zu überschreiten, 1 derselben ohne Nückicht auf den hierdurch erwachsen den Zeiterlust und mögliche Gefahren bis zum Anbruche des
Hsthaltun ᷣ—. ausdrücklich auszusprechen, und sogar das Recht, an jedem beliebigen Küstenpunkte landen zu dürfen, für sich in An spruch zu nehmen, indem er den geringsten Widerstand gegen ein solches Unternehmen als eine Herausforderung zu Gewaltmaßregeln ansehen zu wollen erklärt.
„Wie ein solches Verfahren gegen das Gebiet des deutschen Reiches mit dem von Sardinien gusgesprochenen Grundsatze, übereinstimme, selbst Oesterreich nur zu Lande bekriegen, zur See aber mit dieser Macht in Frie— den leben zu wollen, wie dies Verfahren mit den wiederholten und so be stimmten Zusicherungen in Einklang zu bringen sei, welches Se, Excellenz der Herr Marquis Pallavicini dem Unterzeichneten ertheilt hat, soll ihm sel bst überlassen bleiben, und werden nur hier zu diesem Ende Abschriften der jüngsten Korrespondenzen beigefügt, welche zwischen dem Herrn Admirale und dem Kaiserlichen Gouveineur des Küstenlandes gewechselt worden sind und das unglaublich Scheinende auf unwiderlegliche Weise beurkunden.
„Die als Vorwand zu der verübten und mit Beharrlichkeit durchge führten Verletzung der Rechte des deutschen Reichs dienenden Umstände sind bei getreuer und wahrhafter Darstellung im Gegentheile nur geeignet, die Verantwortlichkeit des Königlichen Admirals noch zu erhöhen.
„Die Blokade Venedigs durch die österreichischen Kriegsschiffe konnte die sardinische Flotte bei der Aufgabe, welche ihr gestellt sein mag, nur zum Schutze dieser Küste veranlassen, ohne sie zu weiteren Maßregeln zu berech tigen, und das von den Hafen-Baiterieen von Triest auf sardinische Schiffe eröffnete Feuer ist wohl unter keiner Bedingung als ein Angriff, sondern nur als Selbstvertheidigung und Nothwehr anzusehen; denn diese Schiffe haben sich der Kuüste zur Nachtzeit unter Umständen, welche gerechte Besorg nisse eines Landungsversuches einflößen mußten, genähert, nachdem der Kö— nigliche Admiral wenige Tage vorher dem Befehlshaber des österreichischen Geschwaders erklärt hatte, denselben, wo immer er ihn antreffen würde, an⸗ greifen zu wollen und diese Drohung in seiner Korrespondenz mit den frem den Konsuln nicht nur erneuert, sondern selbst mit einem in Aussicht ge stellten Angriffe auf Triest verschärft hatte. Es mag der sardinischen Flotte vielleicht zustehen, eine Stellung in den venetianischen Gewässern einzuneh men und diese Küsten gegen Angriffe zur See zu schützen; eine über diesen Bereich, wie über diesen Zweck, hinausgehende Wirksamkeit derselben, inso fern sie Gebiete und Rechte des deutschen Reiches im entferntessen berührt, können und dürfen nimmer geduldet werden.
„Zu diesen Rechten gehört unstreitig jenes eines ungehinderten Ver— kehrs des deutschen Freihafens von Triest. Die von dort auslaufenden und in denselben einlaufenden Schiffe dürfen unter keinem Vorwande angehal— ten und noch weniger einer Untersuchung unterzogen werden, denn die Frei heit der offenen See, wie jene eines deutschen Hafens zu beeinträchtigen, steht keiner mit dem deutschen Reiche in Frieden lebenden Macht zu. Der Vorwand des Rechtes, den Transport von Kriegsbedarf zu verhindern, muß gleichfalls mit Entschiedenheit zurückgewiesen werden; denn abgesehen von dem Umstande, daß jedes Kauffahrteischiff befugt ist und auch sein muß, zu Signal⸗ und Nothschüssen, wie zur Vertheidigung gegen Seeräuber, das nöthige Material mit sich zu führen, muß auch jedes neutrale Gebiet, wie das deutsche es offenbar ist, berechtigt sein, ungehindert selbst Waffen ein— und auszuführen. Sollte eine solche Ausfuhr mit der Bestimmung gesche— hen, die Küsten zu bedrohen, zu deren Schutze Sardinien sich berufen glaubt, so mag die Flotte daselbst eine Landung verhüten. Weiter zu gehen, kann ihr nicht gestattet werden.
„„Endlich ist es eine bisher nicht gekannte Anforderung, die Landung an jedem beliebigen Punkte der Küste sich vorbehalten und gegen jeden Wit
z Gründen, welche wejter un— 9 ö ; Nefyron ) sollen, nicht geringes Befremden erregen
derstand dabei protestiren zu wollen, während doch durch die angeordneten
BVlolade Maßregeln eine offenbar feindliche Stellung eingenommen worden ist, welche die gegründete Besorgniß einflößen muß, daß mit einer Landung auch ein Angriff gegen die Siadt und den Hafen von Triest beabsichtigi werden könnte. ;
„Der Unterzeichnete findet daher, daß der angebliche Neutralitäts-Zu— stand zur See keinesweges eingetreten sei, vielmehr thatsächlich die Blokade von Triest, eines zum deutschen Bundesgebiete gehörigen Hafens, fortwähre und der Stand der Dinge in Wesentlichen noch immer jener sei, der die Einlegung einer feierlichen Protestation von Seiten der Bundesversammlung unterm 16. Juni 1848 veranlaßt hat, und worüber E. E. die Erwiederung
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gegeben haben, daß die Königlich sardinische Regierung, die mit dem deut- schen Bunde in freundlicher Beziehung zu bleiben wünscht, darauf bedacht sein müsse, das Gebiet der Länder, welche Bestandtheile des Bundes bilden nicht zu verletzen und daher die Aufhebung der Blokade von Triest beschlos⸗ sen habe. . .
„Der unterzeichnete Reichsminister der auswärtigen Angelegenheiten kann in das Verhältniß, welches zwischen der Königlich sardinischen Regie⸗ rung und Oesterreich zur See besteht, nicht näher eingehen — von Feind— seligkeiten seitens der österreichischen Flotte wurde übrigens nichts befannt;
er berückiichtigt nur, daß durch die von dem Herrn Admiral Albini er⸗ lassenen Anordnungen die deutschen Handelsschiffe den auffallendsten Be⸗ helligungen ausgesetzt sind und die freie Schifffahrt offenbar gehemmt wind, daß durch die in Anspruch genommene Landung an beliebigen Küstenpunk— ten Triest mit seinem Gebiele sortwährenden Angriffen ausgesetzt ist, sich daher im Zustande der Vertheidizung halten muß, und daß es nur von irgend einem Zufalle abhängt, ob nicht ein Zusammenstoß der militairischen Kräfte stattfinde.
„Offenbar dauern daher jene Verhältnisse fort, welche nach Art. Nr. 39 der wiener Schlußakte den Stand des Krieges vermuthen und besorgen lassen, und welche es daher zur gebieterischen Pflicht machen, ihre unge⸗ säumte Aenderung zu bewirken. ;
„Der Unterzeichnete kann E. E. nicht verbergen, daß solche Vorgänge, wie sie gegen das Gebiet von Triest und den deutschen Handel stattfinden, wenig geeignet sind, lebhafte Spmpathie für die sardinische Regierung zu erwecken, und daß sich nicht nar die öffentliche Meinung in Deutschland in diesem Sinne ausspricht, sondern insbesondere die in Frankfurt versammelte deutsche National-Versammlung in ihren Verhandlungen und namentlich in jener am 20. Juni Nr. 18 unumwunden dahin sich erklärt hat, daß ein Angriff gegen Triest und sein Gebiet als eine Kriegserklänming gegen den deutschen Bund betrachtet werde. ö. ö
„E. E. wird es kaum entgangen sein, welche Uebereinstimmung gegen— wärtig in ganz Deutschland darin herrsche, daß seine Ehre und Unabhän⸗ gigkeit bewahrt werden müsse, und daß zum kräftigen Schutze deutscher In⸗ teressen die provisorische Centralgewalt geschaffen worden ist; E. E. werden daher ermessen, daß es der Königlich sardinischen Regierung unter den ge— genwärtigen Verhältnissen empfehlenswerth sein dürfte, Alles zu vermeiden, was gegründete Beschwerden von Seiten Deutschlands herbeiführen und auf dessen Berücksichtigung gedrungen werden muß. .
„Dahin gehört die thatsächlich bestehende Blokade des Hafens von Triest, auf deren förmliche Aufhebung daher die Centralgewalt für Deutsch⸗ land um so mehr die bestimmte Ansordernng stellen muß, als die Königl. sardinische Regierung sie bereits zugesichert hat und die Verzögerung in der Ausführung dleser Jusicherung durchaus nicht gerechtfertigt erscheini.
„Der unterzeichnete Reichs -Minister der auswärtigen Angelegenheiten zweifelt nicht, daß die Königl. sardinische Regiernng unter den dargestellten Verhältnissen sofort an den Herrin Admiral Albini en Befehl erlassen nird, die Blokade des Hafens von Triest förmlich und vollständig aufzuheben und jede Behelligung des Handels zu unterlassen.
„Indem ich mir daher erlaube, E. E. zu ersuchen, von dieser Zuschrift ihrer Regierung die Mittheilung zu machen, benutze ich diesen Anlaß, E. E. meine ausgezeichnetste Hochachtung zu versichern.
Frankfurt 4. M., am 22. Inli 1848.
Der Reichs-Minister der auswärtigen Angelegenheiten. (gez) Schmerling.“
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 4. Aug. (D. A. Z)) In der sechzehnten Sitzung der Landschaft wurden Petitionen, die gänzliche Abschaffung des Hazardspiels und von in Jena studirenden Landeskindern, die Entfernung des Kollegienzwanges betreffend, an die Deputationen überwiesen. Abgeordneter Dölitzsch berichtete über den höchsten Erlaß, betreffend die Präsidial⸗Gehalte, Früher erhielt nämlich der Landschafts-Präsident als solcher 550 Rthlr. Jahres— Besoldung und als erster landschaftlicher Beisitzer der Obersteuer⸗ Behörde 20) Rthlr. Jahresgehalt. Da der frühere Präsident von Lindengu auf beide Gehaltsbezüge verzichtete, so war dem Präsidial⸗ Gehülfen ein Jahresgehalt von 30 Rthlrn. ausgesetzt, während demselben eine Besoldung im Etat nicht ausgeworfen ist. Hierüber ver langt nun der Erlaß des Ministerinms Eutschließung der Landschaft. Man beschloß: daß dem Präsidenten für die Dauer der gegenwärti⸗ gen Finanzperiode ein nach Höhe eines Jahrgehalts von 5ö50 Rthlrn. zu berechnendes Gehalt und als Beisitzer der Ober⸗Steuerbehörde nach Höhe eines Jahresgehaltes von 200 Rthlrn. gewährt, daß aber mit Beginn der nenen Finanzperiode statt dessen dem Präsidenten nur die im §. 246 des Grundgesetzes für die Abgeordneten ausge worfene Entschädigung für Reisekosten und Tagegelder, dem Präsi⸗ dial⸗Gehülfen neben der Auslösung aber gar kein Gehalt g währt werde. Schließlich brachte noch Abgeordneter Dölitzsch zur Sprache: Es sei in der letzten Zeit das Gerücht verbreitet gewesen, daß das hiesige Militair zu je 560 Mann nach Hannover marschiren und daß dafür bayerische Truppen e nrücken sollten. Minister von Planitz er—⸗ klärte, daß ihm hiervon nichts bekannt sei. In der 14ten Sitzung der Landschaft kam es bei Gelegenheit einer Interpellation über den im vorigen J
Jahre mit dem Königreiche Sachsen abgeschlossenen Postvertrag, da Minister von Planitz keine Auskunft über die darin bestimmte Pachtsumme zu geben erklärte, zu einer langen Debatte über das Interpellationsrecht. Die meisten Ab⸗ geordneten sprachen sich dahin aus, daß der Kammer das Recht der Interpellation zustehe, daß sie davon zu jeder Zeit Gebrauch machen könne und daß von Seiten der Minister die nöthige Auskunft ertheilt werden müsse; es könne also keinesweges von den Ministern selbst ab hängen, ob sie die nöthige Auskunft ertheilen wellten oder nicht; denn als verantwortliche Minister seien sie eben verbunden, alle von der Kammer an sie gerichteten Anfragen zu beantworten. Da hier— auf Minister von Planitz eatgegnete, daß es ganz unmöglich sein würde, aaf jegliche von der Kammer an das Ministerium gerichtete Anfragen sofortige Auskunft zu ertheilen, daß dies gar nicht Sache des Willens, sondern in vielen Fällen eine Unmöglichkeit sei, daß aus der Pflicht der Verantwortlichkeit der Minister an sich nicht auch die Form, wie das Ministerinm zur Verantwortung zu ziehen sei, ge⸗ schlossen werden könne, so stellte Abgeordneter Erbe den Antrag; die Kammer wolle beschließen, daß ihr nach 5. 231 des Grundgesetzes das unbeschränkte Recht der Interpellation an das Ministerium zu— stehe, und wolle diesen Beschluß zur Kenntniß der höchsten Stelle bringen, mit der Aufforderung, sich darüber gleichfalls zu erklären, welcher Antrag gegen Eine Stimme von der Kammer angenommen wurde.
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8 ; Ans land.
Oesterreich. Agram, 30. Juli. (Oest. Lloyd.) In dem von der kroatisch-slavonischen Nation erlassenen Manifeste, worin sie erklärt, daß ihre Haupttendenz sei, eine freie Nation im freien österreichischen Kaiserstaate zu bilden, heißt es in Bezug auf die Ver⸗ hältnisse zu Ungarn und zum österreichischen Gesammtstagte:
„Wer die Geschichte unserer Verhältnisse zu Ungarn in allen Perioden kennt, der wird wissen, daß Koloman, der erste gemeinschaftliche König Un gans und Croatiens, so wie mehrere seiner Nachfolger, mit der kroatischen Königskrone gekrönt wurden; daß unsere Nation am Landtage zu Zara Wladislas den neapolitanischen und Tverdko J. den bosnischen König aus freiem Willen erwählt hat; daß wir in jener entscheidenden Zeitepoche, als das habsburger Haus seine Rechte auf den ungarischen Thron anzusprechen
begann, im Jahre 1526, zu Cetin, bevor dies Ungarn und Böhmen gethan, Ferdinand den J. zum König ausgerufen und so die ersten den Grund zu dem jetzt regierenden Hause gelegt haben; daß wir, wie es einer freien und von Ungarn unabhängigen Nation gebührt, allein für sich und zwar um einige Jahre eher als Ungarn und die ersten unter allen übrigen Nationen Desterreichs die Lragmarische Sanction angenommen und unterschrieben haben, daß unsere Nation ohne die Ungarn und ihren Landtag die sogenannte wiener Pacification unterfer= tigt hat, daß unsere noch heutigen Tages rechtlich bestehenden Landtage bis zur Zeit Ferdinand's J. unter Vorsitz der Könige abgehalten wurden, daß unsere Landtage jederzeit die gesetzgebende Macht ausgeübt haben, was sich von einem unter dem Vorsitz des Königs abgehaltenen Landtage von selbst versteht, und was die „Coustitutiones et Articuli Slavoniae“ vom ahre 11492 und 1535, die in ihrem ganzen Umfange, ohne vorher am ungarischen Landtage besprochen worden zu sein, in das ungarische Gesetzbuch eingetra-= gen wurden, hinlänglich beweisen, daß unsere Königreiche als ein für sich bestehender Körper blos der Verständigung wegen in gemeinschaftlichen An- gelegenheiten und erst vom 15ten Jahrhundert angefangen, und zwar nicht jedesmal, den ungarischen Landtag mit Ablegaten beschickt haben, daß die am ungarischen Landtage geschaffenen Gesetze nur insosern in unseren Kö= nigreichen Geltung hatten, inwisern sie mit unserer Selbstständigkeit im
Einklange waren, daß sich die Banal-Autorität unabhängig von Ungarn
und leine andere, als des Königs Herrschaft anerkennend, von der Drave
und Donau bis zum Adriatischen Meere stets erstreckt hat, daß die politische
Verwaltung dieser Länder, obwohl die ungarische Statthalterei viel früher
errichte wurde, bis zum Eingehen unserer eigenen Landesstelle, d. i. bis
zum Jahre 1779, niemals von Ungarn abhängig, sendern daß sie in allen
Zeiten ausschließend der Banal-Autorität und unseren Landtagen anver-
traut war, und daß auch dann, als im Jahre 1790 — 91 nach dem Art.
58 der Wirkungskreis der ungarischen Statthalterei auch auf diese König⸗
reiche ausgedehnt wurde, die diese Länder betreffenden Angelegenheiten un-
serem Landtage vorbehalten blieben, wodurch mit dem Art. 125 vom Jahre
1715 unsere nationale Selbstständigkeit anerkannt wurde; daß der Palatin
und andere Richter Ungarns in diesen Königreichen niemals das Richter
amt ausüben dursten; daß noch heutigen Tages unsere Könige bei Gelegen
heit der Krönung den Eid ablegen, nicht nur Ungarns, sondern auch die
Rechte dieser Königreiche in Krast erhalten, beschirmen und wahren zu
wollen. Wer dies, übergehend die unzähligen übrigen Beweise unserer
Selbstständigkeit, weiß, den muß es klar werden, daß die König eiche Croa—
tien, Slavonien und Dalmatien als ein abgesonderter unabhängiger Kör-
per neben Ungarn, keinesweges aber diesem untergeordnet, unter der Krone
Ungarns, als dem Symbol unseres Bundes, bestanden haben.
„Auf diese Weise wollen wir mit der Aufrechthaltung unserer natio- nellen Unabhängigkeit nichts Neues erlangen, sondern blos dasjenige be— halten, was immer unser altes Recht gewesen.
; Dies über unsere Beziehungen zu Ungarn. Betrachten wir setzt un sere Beziehungen auch zum österreichischen Gesammtstaate.
ANach der von allen österreichischen Ländern angenommenen pragmati-= schen Sanction fallen diese ohne Unterschied dem gesammten oͤsterleichischen Kaiserstaate zu, folglich auch unsere Königreiche sammt Ungarn. Jedes Land hatte seine eigene Administration und eine, wenn auch unvollkommene, Ge⸗ setzgebung, mit dem einzigen Unterschiede, daß in einigen das constitutio⸗ nelle, in anderen aber das absolutistische Prinzip geherrscht hat; alle zu— sammen hatten jedoch für allgemeine Angelegenheiten, die das ganze Kai⸗ serreich angingen, eine Central-Regierung. Wir als getreue . des välerlichen Regenten und als Freunde des Fortbestehens des österreichischen Kaiserstaates wollen auch ferner in diesem Verbande, jedoch nur, wie es einer freien und selbstständigen Nation geziemt, mit vollständi⸗ ger Garantie unserer Freiheit und unter Bedingungen, die sich mit dem Geiste der Zeit und mit der Würde einer freien Nation vereinbaren lassen, verbleiben. Das heißt: wir wünschen für Angelegenhei⸗ ten, die den ganzen Kaiserstaat betreffen, als da sind die auswärtigen, die Kriegs-, die Finanz- und Handels ⸗Angelegenheiten, einen allgemeinen, zu diesem Ende aus allen österreichischen Staaten zusammengesetzten Reichstag mit einem allgemeinen diesem Reichstage verantwortlichen Ministerium, von dem nur in den besagten Angelegenhesten jede einzelne Provinz gleichartig
abhängen würde; in den übrigen Angelegenheiten aber habe jede Nation und Provinz unabhängig von dem allgemeinen Reichstage und Ministerium seinen eigenen gesetzgebenden Landtag mit einer diesem Landtage verant- wont lichen Regierung, verwalte und regiere sich selbst. Demnach wollen wir auch hinsichtlich dieses Verbandes nichts Neues, da er auch früher bestan⸗— den und sich jetzt blos in der Form ändert, dem Geist der Zeit und dem Prinzipe der Freiheit angepaßt wird. Die Magyaren aber haben diesen Verband aufgelöst, indem sie die Königliche Macht von der Anwesenheit der Töniglichen Person in Ungarn abhängig machten und an seine Stelle einen Statthalter mit unbegränzter Königlicher Machtvollkommenheit stellten, über— dies in ihrem Ministerium das Portefeuille des Krieges und der auswärtigen An⸗ gelegenheiten errichteten, ohne früher versucht zu haben, in diesem Verbande mit vollständiger Garantie ihrer inneren Unabhängigkeit, die mit Fug und Recht sede Nation ansprechen kann, zu bleiben. Dadurch wird es klar, daß sich die Magvaren von den übrigen österreichischen Ländern vollständig getrennt haben und uns mit loszureißen beabsichtigen. So fällt jenes Ver— dammungs-⸗uUrtheil wegen separatistischer Tendenzen, das über uns die Magvaren ausgesprochen, füglich nur auf sie zurück, da wir unter den gestellten Bedingungen bereit sind, nicht nur mit Ungarn, sondern auch mit den übrigen Völkern des österreichischen Kaiser= staates im Bunde zu verbleiben.
„Wer das Verhalten der magyarischen Nation gegen die übrigen nicht magyarischen insbesondere gegen die slapischen Stämme kennt, müßte unser Streben nach Freiheit auch dann gutheißen, wenn es auf der sogenannten gesetzlichen, historischen Basis nicht fußen würde. Denn die erste Pflicht einer seden Nation ist ihre Freiheit und ihre Nationalität, d. i. ihr Leben zu schüßen und zu erhalten. Die Magyaren haben sich durch ein tyrannisches Verfahren mit allen übrigen Völkern verfeindet; sie haben uns, die wir durch mehr als sieben Jahrhunderte brüderlich mit ihnen Freude und Leid getheilt, die wir mit Stolz auf den Ruhm des allgemeinen Vaterlandes stets an ihrer Seite gefochten, von sich gestoßen, indem sie uns für ebenbürtige Brü—⸗ der anzuerkennen Anstand nahmen. Sie haben alle mit ihnen lebenden Völker bedrückt und verfolgt und haben nicht unterlassen, ihnen ihre magya⸗ rische Sprache gewaltsam aufzudringen; sie haben in Ungarn außer der magyarischen keine andere Nationalität anerkannt; dem Namen Slave ge⸗ ben sie eine schmähliche Bedeutung, und die Schmach traf das für das all— gemeine Vaterland verdienstvollste Volk; mit einem Wort, sie bereiteten den Untergang und das Grab allen übrigen Nationen und Nationalitäten, über die sich das herrische, als gleichsam von Gott allein dazu berufene und aus— erkorene Magyarenthum im Triumphe emporheben sollte. So verhielt es sich mit uns bis zum Anfang des letzten ungarischen Landtages.
„Die Erbitterung aller Nationen Ungarns erstieg schon die höchste Stuse, und alle Welt brach über dieses Tyrannisiren öffentlich den Stab. Es sanden sich selbst unter den Magvaren einige bessere und verständigere Men- schen, die Mäßigkeit predigten und Verblendete von weiteren Ungerechtig⸗ keiten abzuhalten suchten. Alle Besonnenen hofften, daß die Magyaren diese aufrichtige Mahnung würdigen und wohl wissend, daß, wer auf Un—= recht baut, fallen müsse, noch bei Zeiten von dem Magvarisiren abstehen würden. Deshalb erwarteten Alle mit Zuversicht, daß der ungarische Land- tag einen besseren Weg einschlagen und die Frage der Nationalitäten zur Züfriedenheit aller Nationen lösen würde. Jedoch gleich beim ginn des Landtages sah man, daß die Stimme des mahnenden Volksfreundes zur Stimme des Rufenden in der Wüste gewor- den. Der magbarische Landtag zeigte mehr Neigung, Übermieben Magyaromanen als . und praktischen Leuten hör zu geben und wollte durchaus seine sonderbare, allen, n . Nationen gende National? Politit nicht aufgeben. Sie haten unserz; gi, e nn, d= . und sie bei feder Gr ber bestẽ ö
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