it vi d sinniger Pracht. Der Kaiser ven Dester⸗ 1 cen er ,, = 2 König der Niederlande sind
inladungen nicht nachgekommen; 1 . Uhr besuchte der Reichs verweser
Begleitung des Dom- Baumeisters er? seiner Vollendung entgegen ge agern in Be⸗
Morgen in aller
wirner den ganzen Bau, 2 in Augenschein. leitung von mehreren he schon den Dom.
ern. München, 8. Aug. (A. 3.) Das heute er⸗ 2 esetzblatt enthalt das Gesetz zum Zweck der einstwei⸗ ligen Einführung der Schwurgerichte in den sieben diesseitigen Kreisen, welches unter Beirath und Zustimmung der hierzu durch das Gesetz vom 12. Mai d. J. ermächtigten ständischen Ausschüsse beschlossen wurde. Der Tag, an welchem das Gesetz in Wirksamkeit tritt, soll noch durch eine egierungs Verordnung sestgestellt werden. Zu Ge⸗ schworenen können berufen werden alle Staa:sbürger nach zurückge⸗ legtem Z30sten Lebensjahr, welche das Amt eines Bürgermeisters, agistratsraths oder Gemeindevorstehers bekleiden oder in den letzten 12 gien bekleidet haben, ferner die Doktoren der deutschen Univer⸗ sitäten oder solche, welche die gesetzlichen Prüfungen bestanden. haben, nachher diejenigen, welche ihre vollständigen Kunststudien an einer deutschen Akademie der bildenden Künste gemacht haben und ihre volle Kunstbefähigung durch Zeugnisle derselben nachweisen; endlich diejenigen, welche mindestens 20 Fl. an jährlichen Steuern entrichten. Nicht wählbar zu Geschworenen sind alle aktiven Staatsdiener, Soldaten und Geistliche, ferner die Advokaten der Assisengerichte; aus geschlossen sind diejenigen, welche wegen eines Verbrechens oder wegen eines entehrenden Vergehens verurtheilt sind. Für immer abgelehnt kann die Annahme der Wahl zum Geschworenen nur nach dem Bosien Jahre werden. Eine Liste der zum Geschworenen befähigten Personen jeder Gemeinde (Urliste), angefertigt von den Gemesnde⸗Vorständen, wird öffentlich ausgelegt, damit jeder volljäh⸗ rige Staatsbürger wegen Uebergehung befähigter oder Eintragung unbefähigter Personen beim zuständigen Gericht Einsprache erheben kann. Sind sämmtliche Urlisten eines Distrikts⸗ Polizei- Bezirks vier Wochen vor dem Zusammentritt des Landraths eingegangen, so be⸗ ruft der Amts-Vorstand die Gemeinde-Vorstände der vier g ößten Ge⸗ meinden des Bezirks, so wie die fünf Wahlmänner, welche bei der Wahl zur k onstituirenden Natlonal-Versammlung nächst dem Gewählten die meisten Stimmen in ihren Wahlbezirken erhielten, damit diese neun Männer aus den Urlistn die zu Geschworenen geeignetsten Per⸗ sonen aussuchen, und zwar so, daß auf je 500 Einwohner ein Ge⸗ schworener kommt. Die Listen dieser Gewählten werden vom Präsi⸗ benten der Kreig-Regierung zu Kreislisten zusammengestellt. Der sich versammelnde Landrath hat dann die Zahl der auf der Kreisliste be⸗ sindlichen Personen auf die Hälste, doch nicht unter 600 Namen, herabzusetzen, wobei er natürlich auf die Befähigtsten Rücksicht zu nehmen hat. In jedem Jahre finden dann auf ähnliche Weise die Berichtigungen und Ergänzungen der Geschworenenlisten statt. Zur
Bildung eines Schwurgerichts werden vom Appellationsgerichts Pra⸗ sidenten aus einer Urne mit sämmtlichen Namen der Hauptliste 45 Namen der Geschworenen und Namen der Stellzertreter gezogen. Der Assisen⸗Präsident hat dann die 5 Namen auf 0, die 9d auf h herabzusetzen, worauf die Geschworenen von ihrer Berufung ꝛc. in Kenntniß gesetzt wer—⸗
den. Jeder Geschworene, welcher auf die Ladung ohne genüg nde Entschul⸗ digung ausbleibt oder eben so die Assise vor ihrem Schluß verläßt, unterllegt einer Strafe von 100 bis 29h Fl.; das Schwurgericht besteht zur Aburtheilung jeder einzelnen Sache aus zwölf Geschwore⸗ nen, zu denen noch ein oder zwei Ersatzmänner treten können; ssie werden durch das Loos bestimm. Der Staatsanwalt wie der An⸗ geklagte können eine gleiche Anzahl von Geschworenen ohne Angabe eines Grundes ablehnen; die Ablehnung kann aber nicht weiter statt⸗ finden, als bis noch die gehörige Anzahl von Loosen für die Bildung eines Schwurgerichts übrig ist. Die Geschworenen werden für jeden einzelnen Fall beridigt. Bie Bestechung der Geschworenen unterliegt den Bestimmungen des Straf- Gesetzbüchs über die Bestechung der Beamten; der Strafe der Dienstentsetzung wird Arbeitshaus⸗ Strafe von zwei bis vier Jahren, der Dienstendlassung Gefängniß-Strafe von drei Monaten bis ein Jahr gleich erachtet.
Hannover. Hannover, 14. Aug. (Hannov. Ztg.) Se. Majestät der König von Preußen, so wie Ihre Königl. Hohei⸗ ten die Prinzen Karl und Wüuͤhelm von Preußen, sind gestern von Magdeburg hierselbst eingetroffen und haben, nach einem Besuche bei Sr. Majestät dem Könige, Lie Reise nach Minden fortgesetzt.
Der König hat dem österreichischen Feldmarschall Grafen Ra⸗ detzky den St. Georgen⸗Orden verliehen.
Auf die von den Städten Hannover, Celle und Hildesheim Sr. Majestät dem König überreichte. Adresse, die von der Central ⸗Ge⸗ walt verlangte militairische Huldigung betreffend, hat das Gesammt⸗ Ministerium folgende Erwier erung erlassen; .
„Die unter dem gten d. M. St; Majestät überreichte Eingabe iner
rößeien Anzahl von Einwohnern der Städte Hannover, Celle und Hildes
i ist von Allerhöchstdemselben uns zur Bescheidung übergeben, und sind wir im Stande, darauf den Bittstellern Folgendes zu eröffnen:
Se. Majestät haben aus der gedachten Eingale gein ersehen, daß die
Aufopferungen, mit welchen Se. Majestät zur Förde⸗
T Einheit Deutschlands mitzuwirken seit dem März
haben bereit finden lassen, dankbar erkennen und
ät rücksichtlich der glücklich vollzogenen Wahl des
Schwieriglei
51 vermi volllommen bewußt so mehr stets dara , . ändigen Theilnahme in len . und Se. MNajestät hal t überall in i en aber vertrauen,
Wenn nun gierung St. Najes f welche , s reicht es uns zur Che ö s . n au
ästlichen ndunge ke und er m nich wegen des Le rf fes der Truppen zur pro=
lungen auf den Stra öffentlichen Orten sind untersagt.
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560
visorischen Centralgewalt denselben durch Allerhöchste General -⸗-Ordre vom un d. M. das Röthige bereits mitgetheint, Ueberdies ist die Anlegung der deutschen Farben an den Fahnen und Kokarden von Sr. Majestät be⸗ reits beschlossen, und wird noch darüber der Armee das Nöthige fördersamst eröffnet werden. Hannover, den 11. August 1818. 1 . Königlich hannodersches, Gesammt⸗Ministerium. Bennigsen.“
Sessen und bei Rhein. Darmstadt, 14. lug. Die heute erschienene Nummer des Regierung Blattes enthält das nach⸗ stehende Gesetz, die Ausgabe von Grund-Rentenscheinen betreffend:
„Ludwig III. 2c. Um die zur Bestreitung der dermaligen außer— ordentlichen Bedürfnisse des Staates erforderlichen Summen auf eine die Staatskasse möglichst wenig belästigende Weise aufzubringen, haben Wir mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: Art. 1. Es sollen Grund. Rentenscheine von 151. 551. 10931, 35 Fl. (20 Nihlr. Pr. Cour.) und 70 Fl. (40 Nthlr. Pr. Cour.) durch Unsere Staatsschulden⸗Tilgungs kasse freirt und bis zum Betrage von zwei Millionen Gulden nach und nach in Umlauf gesetzt werden, welche im Ver⸗ fehr gleich baarem Gelde in ihrem vollem Nennwerthe als gesetzliches Zah⸗ lungsmittel gelten. — Art. 2. Alle öffentlichen Kassen sind daher berech- tigt, diese Grund -Nentenscheine in ihrem Nennwerthe als Zahlung auszu⸗— geben und dagegen auch verpflichtet, dieselben bei allen an sie zu leisten-· den Zahlungen in ihrem Nennwerthe wieder anzunehmen. Die in Grund- renten Scheinen ausgegebene Summe wird hierdurch als eine öffentliche unverzinsliche Staatsschüld garantüt, und es darf, ohne Zustimmung Un⸗ serer getreuen Stände, eine Ausgabe von solchen Scheinen über den in dem Art. 1 diefes Gefetzes festgesetzten Betrag hinaus nicht stattfinden. — Art. 4. Zur besonderen Sicherheit der Grundrenten Scheine sind die Til⸗ gungs-⸗Renten, welche die Staatsschulden-Tilgungskasse für die von ihr den
Hemeinden zur Ablösung der Grundrenten vorgeschossenen Kavitalien noch für eine Dauer von mehr als 40 Jahren jährlich zu beziehen hat, verun— terpfändet, und es sollen aus den Erträgen dieser Tilgungs - Renten die Grundrenten-Scheine nach und nach unter Verwaltung der Staatsschulden Tilgungskasse getilgt werden. — Att. 5. Zu der nach Ablauf von drei Jahren von dem Datum dieses Gesetzes an beginnenden Tilgung ist die Staatsschulden · Tilgunge⸗ Masse veipflichtet, von den ihr, eingelieferten Be⸗ trägen dieser Tilgungsrenten vom Jahre 1851 an jährlich 80,00 Il. zur Einziehung und Vernichtung von Grundrentenscheinen in gleichem Betrage in so lange zu verwenden, bis dadurch die sämmtlichen ausgegebenen Grund rentenscheine wieder eingezogen und vernichtet sein werden. Sollten die Tilgungs-Nenten der oben angeführten Ablösungs⸗Kapitalien durch Kapital⸗ Rückzahlungen auf 2, 200,000 Fl. sich vermindern, so werden die Tilgungs⸗ Renten von Einmalhunderttausend Gulden Ablösungs - Kapital weiter ver unterpfändet, so daß die Mittel zur jährlichen Tilgung von S0. 00 Fl. Rentenscheinen bis zu deren gänzlichen Einztehung stets überschießend ge— sichert bleiben. — Art, 6. Ueber die von der Staatsschulden= Tilgungs= Kasse aus der oben bemerkten Summe eingelösten Grundrentenscheine ist ein nach Klassen und nach Nummernfolze zu ordnendes. Ver⸗ zeichniß anfzustellen. Die Scheine werden sodann, nachdem sie zu. vor noch von einem hierzu von Unserer Rechnungs-Kammer zu bestellenden
Commissair und Aktuar mit dem Verzeichnisse verglichen worden. sind, in Die Zeit und der
Gegenwart dieser beiden Beamten öffentlich vernichtet. Ort der Vernichtung sind vorher öffentlich bekannt zu machen. 2 rt. 7. Die Staatsschulden - Tilgungs - Kasse Kat über die ihr obliegende Tilgung der Grundrentenscheine jährlich eine besondere Nechnung zu stellen, welche von der Rechnungs-Kammer revidirt und abgeschlossen wird. Nach erfelg= ter Revisson dieser Rechnung soll eine kurz gefaßte Nechenschaft über das Geschäft im Regierungshlatt und in drei anderen öffentlichen Blättern be—= fannt gemacht werten. Unsen gu geirchen Ständen wird auf jedem Landtage über den Fortgang der Tilgung Nachweisung ertheilt, und es sollen ihnen dabei die abgeschlessenen Rechnungen vorgelegt werden. — Artikel 8. Für die aus der Staatsschulden - Tilgungs — Kasse zur Tilgung der Grundrenten-Scheine jährlich verwendet werdenden S0, oog9 Fl. erhält dieselbe auf folgende Weise Ersatz: 14) Insoweit die in Grundrentenscheinen ausgegeben werdende Summe zum Fortbau der Main— Weserbahn verwendet wird, soll ein verhältnißmäßiger Theil des dem Groß⸗ herzogthume zufallenden Antheils des Reinertrags dieser Bahn der Stagts⸗ Schulden ⸗Tilgungs ⸗Kasse überwiesen werden. 2) Soweit diest Erträgnisse der Main-Weserbahn nicht hinreichen, die im Gesetz zur Abtragung be⸗ stimmte jährliche Quote der genannten Scheine einzuziehen, wird vom 1. Januar 1851 an zur Tilgung derselben der StaatsschuldenTilgungs-Kasse Uine jährliche Dotation bis zu 380900 Fl. aus den direkten Steuern zuge— wiesen. — Art. 9. Unser Ministerium der Finanzen ist mit der Vollzichung dieses Gesetzes beauftragt. und des beigedrückten Sigatssiegels, Darmssadt, den ?50. Juli 1848. Ludwig. Zimmermann.“
— —
ausland.
Oesterreich. Verona, 9. Aug; (Oest. Lloyd.) Die Besatzung von Peschiera wurde heute aufgefordert, sich zu ergeben, weil der König Karl Albert und sein Heer sich über den Ticino zu⸗ rückgezogen haben. Abends um 6 Uhr soll das Feuer der, Belage⸗ rungs-Batterieen gegen jene Festung beginnen. Bie Geschütze wur⸗ den schon in der vergangenen Nacht aufgeführt, wiewohl die Bela⸗ gerten dies durch fortgesetztes, jedoch beinahe gar. nichts fruchtendes Geschützfeuer und häufige Ausfälle zu verhindern suchten.
Am Tage nach dem Einzuge der Kaiserlichen Armee in Mailand erschien solgende (bereits erwähnte) Proclamation: „Der unterzeich⸗ nete Feldmarschalt macht bekannt, daß er bis auf weitere Anordnung bie Milltair- und Civilregierung der lombandischen Provinzen über⸗ nommen hat. Er fordert sämmtliche Bewohner derselben auf, den Befehlen, welche er zu erlassen für angemessen finden werde, genauen Gehorsam zu leisten. Gegen die Widerstrebenden soll streng nach den Militairgesetzen verfahren werden. Die Stadt Mailand ist in Belagerunge zustand erklärt. Der Herr Feldmarschall- Lieutenant Fürst Schwarzenberg ist zum Militair-Gouverneur der Stadt Mai⸗ land ernannt.
Mailand, den 7. August.
(gez.) Radetz ky.“
Mailand, 8. Aug. (Bas. u. Eidg.; Ztg.) Unsere Stadt ist nun wie eine Einöde geworden. Das Militair kampirt auf dem Kastell⸗Platze und auf den Bastionen; das General-Kommando sta⸗ tionirt in der Villa. Die Thore sind offen. Verschiedene Proclama⸗ tionen sind gestern erschienen, welche Folgendes bekannt machten: „Die National-Garde ist aufgelöst. Alle Waffen müssen bei strenger Ahndung binnen 24 Stunden abgeliefert werden. Der Salzpreis ist vermindert. Das Eigenthum der Bewohner ist gesichert. Versamm⸗
. und unschickliche poll fh Aeußerungen an Der Stempel soll bedeutend ver=
nin ert' werden. Es ist der Stadt eine Kriegssteuer Son 30 Mill.
Aire auferlegt. Die Oesterreicher halten jedoch treffliche Mannszucht.“
Frankreich. National-Versammlung. Sitzung vom 12. August. Große Truppenlagerungen um Präfektur, Justiz⸗ Hela und Sladihaus deuten auf außerordentliche Befürchtungen der
legierung. Die Tribünen sind frühzeitig gefüllt, weil man sich auf eine jener Sitzungen gefaßt machte, welche Epoche in der Geschichte bilden. Ein Repräsentant zeigt seinem Nachbar einen Brief, den ( eben aus Italien erhalten, und welcher ihm anzeigt, daß Nabetzkh 1 lbert einen Waffenstillstand anf 45 Tage geschlossen, und daß während dieser Zeit die beiten Armeen die ihnen vorgezeichneten
Urinndlich Unserer eigenhändigen Unterschrist
Punkte längs der piemontesischen Gränze besetzt halten. Halb Mai⸗ land sei ausgewandert, die andere Hälfte habe zu plündern versucht. Um 1 Uhr besteigt Marrast den Präsidentenstuhl. Nach Erledi⸗ gung einiger unerheblichen Geschäste nimmt die Versammlung ihre Tages Ordnung, nämlich einen Stoß Petitionen, vor, wie dies in der Regel Sonnabends geschieht, Die Mehrzahl wurde den Ministerial Büregus überwiesen. Das Gesuch des Ex⸗Direktors der National- Werkstätten, Em. Thomas, eine Untersuchung seiner Amtsführung, so wie des Verfahrens des Ministeriums gegen ihn, anzuordnen und ihn zur Verklagung des damaligen Ministers der öf⸗ fentlichen Arbeiten, Trelat, zu ermächtigen, wurde durch die Tages⸗ ordnung beseitigt. Einige Petitionen erregten großen Lärm, so das Verlangen Delattre's, ehemaligen Präfelten in Poitiers, daß eine Un⸗ tersuchung gegen alle von der provisorischen Regierung angestellte Beamte eingeleitet werden solle. Charles Marchal, politischer Ver⸗ urtheilter, seit dem Februar jedoch frei in Paris wohnend, verlangt, mit seiner Familie in eine Kolonie mit den Insurgenten trans portirt zu werden. Ein Fräulein Aminthe verlangt Staats⸗Unterstützung, um ihre Miethe bezahlen zu können. Hier unterbricht Marrast den Berichterstatter und ersucht die Versammlung ihre Tages srd⸗= nung festzustellen, da die Tiskussion des Bauchartschen Be— richts unmöglich erfolgen könne, indem der tenstücke vor nächstem Donnerstag nicht vollendet sä. Louis Blane nimmt das Wort und drückt sich ungefähr, wie folgt,
aus: JFast alle Journale brächten an diesem Morgen mit halbamt⸗
lichen Minen Artifel, in denen gesagt sei, daß Cavaignac mit vielen Repräsentanten übereingekommen, auf einfache oder motivirte Tages⸗ ordnung anzutragen. diekutift. Dies lasse voraussetzen, daß einzelne Altenstücke gewissen Mitgliedern mitgetheilt worden. Er protestire gegen eine solche Par⸗ teilichkeit und dringe wiederholt darauf, den Druck und die Verthei⸗ lung des Berichts nebst Beilagen so viel als möglich zu beschleuni gen. Ledru⸗-Rollin protestirt ebenfalls aus allen Kräften gegen jede partielle Veröffentlichung der Aktenstücke an einzelne Nepräsen⸗ tanten. Caussidiere desgleichen. Er will nur noch Zbis 4 Tage warten und sich dem gegen ihn erregten Verdacht aussetzen. Marrast erklärt, daß der Druck nicht vor nächstem Mittwoch und Tonnerstag vollen⸗ det sein könne. Die Versammlung beschließt, bis Donnerstag zu war⸗ ten. An diesem Tage solle aber die Vertheilung unfehlbar erfolgen. und dann die Diskussion am Montag, 21. August, beginnen. Der Repräsentant Affre bittet schriftlich, dieser Die kussion aus Zartze⸗ fühl nicht beiwohnen zu dürfen. Wird bewilligt. Nach Erledigung neuer Bitt⸗ schriften beräth die Versammlung einen Militair⸗Penslonairs-Antzrag« Oberst Lespinasse und der General Lebreton hatten nämlich im An⸗ fang des Juli beantragt, denjenigen Militair⸗Pensionairen eine · Aus⸗ nahme von dem Dekret der provisorischen Regierung vom 13. März rücksichtlich des Slellenhäufungsgesetzes zu gestatten, welche einen zu niedrigen Jahresgehalt bezögen, um leben zu können. Man spolle. ihnen daher erlauben, kleine Civilstellen auzunchimen, wenn beide Ge⸗ hälter die Summe von 2006 Francs jährlich nicht überstiegen. Bahirel stellte nun den Antrag, diese Ausnahme Militair⸗Pensionair zu gestatten, dessen Gehalt 1900 Francs nicht übersteige. Die Diskussion zwischen Le spinasse und dem Kriegsminister Lamorciere war ziemlich heftig und endigte, unter großem Tumult, erst gegen 6 Uhr mit Annahme des Gesetzes. Goudchaux theilt der Versammlung mit, daß die neue, jüngst vo⸗ terte Anleihe bereits vollständig sei. Valette trägt, darau au, am
nächsten Montag feine Sitzung zu halten, damit die Versammlung drei Feiertage habe. Nächsten Dienstag sei bekanntlich Ma—rid Him⸗
melfahrt. Die Versammlung entscheidet aber, daß sie am Montag Sitzung halten wolle, und geht um 6 Uhr aus einander.
Paris, 13. Aug. Der erwähnte Artikel, welchen der gestrige Monteur in seinem nicht amtlichen Theil über die auswärtige Politik der gegenwärtigen franzoösischen Regierung enthält, lautet vollstandig: „Zu keiner Zeit unserer Geschichte hat sich die franzö⸗— sische Regierung einer größeren Verantwort'ichkeit gegenüber hefun— den, als die ist, welche auf der Verwaltung lastet, an deren Spitze der General Cavaignae steht. Das Geschick Frankreichs und, nach dem Eingeständniß von ganz Europa, das Schicksal der eivilisirten Welt sind so zu sagen in ihre Hände gegeben. Dis ist wahr, zu⸗ mal jetzt, wo die Wendung, welche die italienischen Angelegenheiten genommen, uns eine ganz neue Stellung bereitet haben, die von der Regierung zu allererst vorausgesehen worden war, und welcher vor⸗ zubeugen derselben vielleicht gelungen wäre, hätte Italien selbst etwas weniger Vertrauen in seine eigenen Kräfte gehabt.
„In Räckhscht auf so bedeutende Ereignisse, auf das allgemeine Interesse, welches die talsenische Sache in Frankreich erregt, war es Pflicht der Regierung, bevor sie einen Weg einschlug, der, zum gFrie= den oder zum Kriege, zu einem europäischen Kriege vielleicht, führen durfte, in Anschlag zu bringen, was die traditionelle Nethwendigleit unserer Politik, und nicht minder, was die gegenwärtige Lage der Republik erheischte. .
„Die Regierung sah ein, daß zu einer Zeit, wo die Entwicke⸗ lung und die Ungestörtheit der Handels-Verbintungen die Grund⸗ lage des Wohlstandes und, des Ansehens der Völker geworden ist. es von Wichtigkeit war, die industriellen Interessen nicht aus dem Auge zu lassen. Durchdrungen von der Nothwendigkeit, den öffentliche Kredit wieder herzustellen, zu gleicher Zeit überzeugt, daß Frankreich aus keiner Rücksicht jemals es über sich vermögen würde, sich . Gesetzen der Ehre abzufinden, bemühte sich die Verwaltung, die Pflich ten, welche ihr die Würde des französischen Namens auferlegle, mit den rechtmäßigen Forderungen der Privat⸗-Interessen zu .
„Mit Einem Worte, den Krieg anzunehmen, wenn es alen ehre verlangte, ihn anzunehmen, nicht etwa im Namen eines w den nur zu oft Beweggründe leiten, welche mit den , . 6 Bedürfnissen des Landes nichts Jemen haben, sondern im Namen des Landes selbst, im Namen der Rational Versammlung. der einzigen Schiedsrichterin über Krieg und Frieden; den NKrieg hingegen zu vrr⸗ meiden, ohne indeß ir sen und ohne von . ö. ö
9 ss inz rab eigen, , war bie Velins welche die Regierung als 4 einzige Per Republik würdige sicHh gleich gu hangliʒg re.
Diese Politik hat die Regierung ohn Raäckhalt redlich befelgt.
6 ö Ichlich belobnt finden, in⸗— ie de ür ihre Bemühungen schon n h . Sie dorf sich ain, ganz Frankreich au den Hossnungen
die sie Vinsichtlich der baldigen Herstellung bie Vermittelung Frankreichs und Eng⸗
wenn ihn zu ver⸗—
dem sie im Stande ist, Theil nehmen zu lassen, des Friedens in Italien 1 lands u hegen ,, & Oalbiusel Haben die beiden Mate
(ed , . Dan ende begonnen. Und wenn man die Ne⸗ bereile ihr gemein an ß. nba Tie Aer migung ber zwei einsinß= sultate bezweifeln fen wa in einen, Ind demselben Gedanken und reichsten Nationen urn Weit herb. ift bten min so fan, wis wien, , del . erbindungen, weiche zwischen Frankreich und den deb. m n wärtigen Mächten zu Stande kommen, neue Gründe des anderen * ad der Zuversicht nden würde. Diese Beziehungen Bern n r allerwohlwollendsen Art, und wir nehmen dadon selbß sind von n
Druck der Ak-
Man habe gestern lange über die Aktenstücke.
jedem
sich mit den
irgend eine unserer Obliegenheiten fahren zu las⸗ welche Frankreich im eurepaischen Ein⸗
die Regierungen nicht aus, welche der bloße Name der Republik gegen Frankreich stimmen zu müssen scheinen konnte.
„Wir haben sonach allen Grund, zu hoffen, daß diese Vermitte⸗ lung Frankreichs und Englands ein rasches und ehrenvolles Resultat haben und das Vorspiel zu einer allgemeinen Pacisication sein werde.
„Dem Kampfe, der in den Herzogthümern um verhältnißmäßig untergeordnete Interessen noch fortdauert, muß Einhalt gethan wer⸗ den. Wir zweifeln nicht daran, daß das deutsche Parlament mit ei⸗ nem Versöhnungs - Akt werde beginnen wollen, und daß es sich mit uns gemeinsam bemühen wird, eine schon zu lange verzögerte Eini⸗ ung herbeizuführen. Es wird nicht vergessen, daß die Wirksamkeit in, Einflusses von seiner Mäßigung abhängig ist.
„So wird die Republik, kaum gegründet, in Deutschland, in Italien und überall in Europa den Platz wieder eingenommen ha⸗ den, um den die furchtsame, unentschlossene, gefällige Politik des Kö⸗ nigthums sie gebracht hatte, und Frankreich wird der dankbaren Welt das Schauspiel einer Demokratie geben, welche, nachdem sie durch ihre Prinzipien Europa neugestaltet hat, alle Elemente der Kraft, die sie in sich schließt, in Zaum zu halten vermag und keinen ande⸗ ren Ehrgeiz kennt, als den, der Welt den Frieden zu verleihen.“
Das heutige Journal des Débats bemerkt zu obigem At— tikel: „Das Land wird die Versicherungen, welche ihm durch das of⸗ sizielle Organ der Regierung gegeben worden, günstig aufnehmen. Niemals war uns der Frieden so dringend nöthig; niemals hat ganz Turopa dies Bedürfniß so allgemein getheilt; die Lösung der inneren Aufgaben, welche bei fast allen Völkern entstanden sind, erheischt alle Kräfte und Hülfsmittel eines jeden derselben. Der englische Premier⸗ Minister hat im Parlamente erklärt, daß England die Regierung der Republik anerkannt habe; dieser Förmlichkeit war übrigens durch eine gemeinschaftliche Vermittelung in den italienischen Angelegenheiten schon zuvorgekommen. Aber nichk nur in Italien ist die freundschaftliche Vermittelung der beiden Regierungen ausgeübt worden, auch im Nor⸗ den Europa's trägt sie in diesem Augenblick eben so wie im Süden zur Wiederherstellung des Friedens bei. Die schlecwigsche Frage welche zu unheilvollen V. rwickelungen hätte führen können, sst, wenn wir uns nicht irren, auf freundschaftliche Weise entschieden worden, und man versichert, daß die letzten Mittheilungen, welche zwischen dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten der Republik und der Na— tional-Versammlung zu Frankfurt stattgefunden haben, nicht wenig dazu. gedient, dieses Resultat zu beschleunigen. Der englische Premier⸗ Minister hat auch erklärt, daß Rußland eben so wie England und Frank⸗ reich den festen Wunsch hege, den Frieden aufrecht zu erhalten. Gern hätten wir dem Artikel des Monitenr nur Lob spenden mögen. Leider jedoch scheint es, daß die Republik, wenn es ihr zufällig einmal be⸗ gegnet, Recht zu haben, immer genöthigt zu sein glaubt, sich deshalb wie wegen einer Schuld zu rechkfertigen. Um sich Verzeihung dafür auszuwirken, daß sie sich nicht blindlings in Abenteuer und Propa⸗ ganda wirst, zieht sie gegen das von ihr gestürzte Königthum zu Felde. Der sehr friedfertige und sehr weise Artikel des Moniteur schließt mit einer Fanfare, die uns, wir erlauben uns, es zu sagen, von sehr bestreitbarem Geschmack scheint. Am Ende hat doch die Monarchie zu ihrer Zeit die Expeditionen nach Belgien und Ancona unternommen. Wir verlangen von der Republik nicht, daß sie es eben so machen solle; wir wünschen ihr aufrichtig Glück zu der ge⸗ mäßigten und versöhnenden Politik, welche sie nach außen hin befolgt; wir unsererseits wollen ihr nicht vorwerfen, daß sie sich furchtsam, unentschlossen und gefällig“ zeige; aber sie hätte sich wahrlich die Mühe sparen können, alle diese Beiwörter auf eine Pol tik anzuwen⸗ den, die doch wohl einiges Verdienst hatte, da sie uns achtzehn Jahre des Friedens und Wohlstandes gegeben.“ ö
Da sselbe Blatt meldet heute: „Wir erfahren aus Turin daß unter Vermittelung der Gesandten Frankreichs und Englands ein Waffenstillstand auf 45 Tage zwischen der österreichischen und der piemontesischen Armee abgeschlossen worden ist. Der König Karl Albert zieht die lombardischen Truppen und alle bewaffneten Italiener die ihm nach Piemont gefolgt sind, bei Trecate zusammen. Sein Hauptquartier hat er nach Vigevano verlegt,.“
Das National-Versammlungs⸗Comitè für die auswärtigen Ange— legenheiten versammelte sich gestern wieder, um über die Antworten zu berathen, welche General Cavaignac ihm in der vorgestrigen Siz⸗ zung über die italienischen Angelegenheiten gegeben. En Mitglied äußerte die Meinung, das Comité solle der National-Versammlung vorschlagen, daß sie von der Regierung die Mittheilung der Akten— stücke verlange, die der von Frankreich und England angebotenen Ver⸗ mittelung vorausgegangen. Das Comité glaubte aber, daß eine solche Mittheilung mit ernsten Ungelegenheiten verbunden sein und den in diesem Augenblicke angeknüpften Unterhandlungen schaden könnte, und so entschied es mit 15 gegen 13 Stimmen, man solle jede Berathung über dis italienischen Angelegenheiten bis nächsten Donnerstag, den 17ten d. M, vertagen.
In der Patrie liest man; „In der Versammlung einer Au⸗ zahl von Repräsentanten, welcher General Cavaignac beiwohnte, war allerdings beschlossen worden, in der gestrigen Sitzung eine mo—⸗ tivirte Tagesordnung über die Untersuchung der Ereignisse vom 15. Mai, 23sten, 24sten, 25sten und 26. Juni zu beantragen. General Cavaignae hatte auch eingewilligt, den Antrag selbst zu stellen; er hat aber in Folge von Bemerkungen, die ihm seitdem gemacht wor⸗ den sind, darauf verzichtet.“
Nach dem neuesten Wochenberichte der Bank, der bis zum 10ten d. reicht, betrug ihr Metall-Vorrath, der abermals um 7 Millionen zugenommen hat, jetzt 182 und ihr Notenumlauf, der um eben so viel abnahm, 367 Millionen. Den Werth der passiven Papiere giebt der Bericht immer noch auf nahe an 32 Millionen Franken an, wo— von WM, 69, 5i9 Fr. õ3 Cent. auf Paris allein und 1 „ 73, 123 Fr. auf dieje⸗ nigen Hülfs-Anstalten kommen, welche sich bis jetzt mit der hiesigen Bank vereinigt haben. Der Staatskasse verblieben von den zuletzt geliehenen 56, 0650,00 0 Fr. nur noch 18,725,583 Fr. 21 Cent.
Der Effektivstand des französischen Heeres beträgt laut amtlichen Berichten im gegenwärtigen Augenblick 522,127 Mann.
Ein Rundschreiben des Hauptzoll- Direktoriums zeigt der Hau⸗ delswelt an, daß die laut des französisch-russischen Schifffahrts⸗Han⸗ delsvertrages vom 16. September 1846 vorgeschriebenen, zum Theil sehr lästigen Verladungsförmlichkeiten mit Einstimmung Rußlands ab⸗
eschafft seien, und daß die Zulassung russischer Waaren in französi⸗ chen Häfen, so wie französsscher Waaren in russischen Häfen, nur usch einer Hafen⸗-Declaration unterliege,
Galignani's⸗Messenger versichert, es sei nich die mindeste Dahrschein ichkeit vorhanden, daß Lord Normanby Paris verlassen werde.
Die Einzahlungen auf die Anleihe geschehen äußerst regelmäßig. Vorgestern empfing der Schatz bedeutende Summen.
Die den Journalen für Einzahlung der Caution gewährten Frist von 20 Tagen läuft am 1. September ab.
Der außerordentliche österreichische Gesandte von Schnitzer ist von London zurück über Paris nach Wien abgereist.
Loon, 9. Aug. (Köln. 3tg) Die Telegraphenlinie von Paris hierher ist in beständiger Thätigkeit, Gestern und vorgestern srafen Weisungen für die Alpen- Armee ein, der jede weitere Bewe⸗
j
gung untersagt ist. Blos eine Vereinigung mehrerer Stand quartiere
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wurde angeordnet. General Oudingt hat alle 23 sorgfältig in⸗ spizirt, und wie es heißt, ist derselbe nach Paris zuräckberufen. Man hatte vor einigen Tagen die Nachricht verbreitet, Lamoricisre übernehme den Ober⸗-Befehl der Alpen⸗Armee, allein dieses Gerücht hat sich eben se wenig bestätigt, als die Sage, daß Bugeaud hier⸗ her komme. Die Alpen⸗Armee wird indessen auf keinen Fall vor ker Hand aufgelöst. Man wartet die Ergebnisse der französisch⸗ englischen Vermittelung ab und läßt dann einen guten Theil der Truppen dennoch bei uns im südlichen Frankreich überhaupt. Die Reorganisation unserer National⸗Garde ist zwar eingeleitet, allein bis heute fehlt es noch immer an der eigentlichen Ansführung. Die Stadt und ihre Umgebung sind fortwährend sehr stark mit Truppen besetzt. An Mißhelligkeiten zwischen Fabrikanten und Arbeitern fehlt es nicht, und dabei kommen leider auf dem Lande sehr viele Brand— stiftungen vor. So wie hier, herrscht in und um Grenoble eine große Mißstlinmung unter dem Volke. Die Munizipalwahlen sind im All⸗ gemeinen weniger im Sinne der Demokraten ausgefallen, als man erwartet hatte. Verhaftungen gegen verdächtige Personen werden in Menge vorgenommen, eben so sind. scharfe Maßregeln gegen Zei⸗ tungs-Ausrufer erlassen. Alle Anschlagszettel si d den Stempel— gesetzen unterworfen, und nichts Gedrucktes darf der Oeffentlichkeit übergeben werden, ohne daß der Behörde zuerst Anzeige davon ge— macht wurde. Fast möchte man glauben, wir befänden uns im Be— lagerungszustande.
Straßburg, 11. Aug. (Köln. Ztg.) Alle Gerüchte von einer Verstärkung der Militairmacht an unserer Gränze sind grund⸗ los. Hätte Frankreich in Italien eine bewaffnete Dazwischenkunft eintreten lassen, so würden wir freilich eine größere Besatzung erhal⸗ ten haben. Da nun dieses nicht der Fall ist, so bleibt der Bestand der Militairmacht im Elsaß der gewöhnliche. Die Polen haben ihren Marsch nach Italien eingestellt. Etwa 30 Franzosen, welche das Ge⸗ fecht bei Dossenbach im Badischen mitgemacht hatten und seit dem April d. J. in Bruchsal gefangen saßen, sind vor einigen Tagen ihrer Haft entlassen worden und hierher zurückgekehrt. Seit einigen Tagen bemerkt man in unseren Straßen zablreiche italienische Flücht⸗ linge, darunter namentlich sehr viel junge Leute. t
Großbritanien und Irland. London, 12. Aug. Alle von den Blättern gemachten Mittheilungen über den Termin der Par— laments-Prorogation sind, wie der Globe sagt, voreilig gewesen. Der Tag des Schlusses der Session wird, wie gewöhnlich, ungefähr zehn Tage nach der letzten Diskussion des Budgets bestinimt werden. Da aber diese Diekussion jetzt noch stattsindet, so ist es nicht mög— lich, das Enbe anzugeben. .
Aus Irland wird jetzt wenig Anderes mehr, als Truppen-Be— wegungen und Berichte über das gerichtliche Verhör der Verhafteten gemeldet. O'Horman ist auf einem nach Amerika segelnden Schiffe entkommen, aber ein Dampfschiff ist zu seiner Verfolgung nachge⸗ sandt. An der Küste von Tipperary haben die Behörden ein Fahr— zeug angehalten, welches mit 600 Fässern Pulver beladen war. .
Im Unterhause beeilt man sich mit den Geschästen. Mehrere Bills wurden gestern genehmigt, die Bills über Geburtslisten und Heirathsfeierlichkeiten in England wurden zurückgezogen; dann verwan⸗ delte sich das Haus in einen Ausschuß für Gelrbewilligung. Man berieth über die Ausgaben für die Flotte. General Sir de Laey Evans gerieth in Streit mit Herrn Hume, welcher ihm vorwarf, unbesehens für jede Erhöhung der Ausgaben für Heer und Flotte zu timmen, ohne an die ehrlichen Bürger zu denken, welche den Unter⸗ halt der Soldaten bezahlen müßten. Sir de L. Evans warf den Herren Hume und Cobden dagegen vor, sie wollten Heer und Flotte verringern, bis England ganz wehrlos wäre. Es gab hierüber einen „schönen Zank“, der zulctzt beigeleg wurde. Man stritt im Verlaufe Des bende auch darüber, ob durch die Benutzung des Dampfes Englands Ueberlegenheit verrin⸗ gert oder vergrößert sei. Herr Cobden meinte das Letztere. Herr Corry, untér Peel ein Lord der Admiralität, führte als Beweis der Vorzüge, welche Dampfschiffe im Kriege vor Segelschiffen haben werden, Folgendes an: „Als die Königin von England einmal in der Nähe der französischen Küste auf ihrer Nacht kreuzte, sandte die Admiralität an die Flotte im Kanal den Befehl, die Königliche Nacht, wo sich Gelegenheit fände, zu salutiren. Allein so viele Mühe sich die Flotte gab, des Königlichen Dampfschiffes ansichtig zu wer— den, gelang es ihr nicht ein einziges Mal. Und doch war der Weg der Nacht genau bekannt. Wie viel schwerer würde es für eine Se⸗ gelflotte sein, feindliche Dampfschiffe aufzufinden, deren Lauf ein Ge⸗ heimniß ist!“ Die einzelnen Summen wurden in längerer Berathung ohne erheblichen Widerspruch bewilligt.
Graf Dietrichstein begab sich gestern in Begleitung seiner Ge— mahlin nach der Insel Wight, um vor seiner Abreise von England in einer Abschieds-Audienz bei der Königin sich zu empfehlen. Auch Freiherr von Hügel, der bisherige württembergische Gesandte, ist nach Deutschland abgereist.
Nach der Times hat der hiesige neapolitanische Gesandte im Auftrag seines Souverains der britischen Regierung angezeigt, daß Neapel jede bewaffnete Einmischung in die Operationen der neapoli⸗ tanischen' Flotte von Seiten Englands als eine Kriegserklärung an⸗ sehen werde.
In der vorgestrigen Unterhaus-Sitzung richtete Herr d' Israeli an den Minister der Auswärtigen mehrere Interpellationen und fragte besonders ar, ob bei der bevorstehenden Blokade der deutschen Flüsse von Seiten Dänemarks für die Sicherung der Interessen britischer Unterthanen gehörig Sorge getragen sei, und wie es eigentlich um die so lang dauernde Blotade der argentinischen Häfen stehe? Lord Palmerston erwiederte auf die erste Frage, daß, da Dänemark zu der Blokade unzweifelhaft berechtigt sei und nicht angenommen wer⸗ den könne, daß es dieselbe in völkerrechtswidriger Weise bewerkstelligen werde, keine be onderen Maßregeln zum Schutze des britischen Eigenthums, wie ctwa durch Absendung eines Kriegsschiffes, nothwenbig erscheinen. Uebrigens hege er noh eine wohlbegründete Hoffnung, daß der beabsichtigte Waffenstillstand zu Stande kommen werde, da auf beiden Seiten die Neigung zu einer gütlichen Vereinbarung vorhanden sei. (Hört!) Was dir Blokade von Buenos-Ayres betreffe, so sei die gegenwär—⸗ tige Regierung für dieselbe nicht verantwortlich, indeß hoffe er, daß s in Gemeinschaft mit Frankreich gelingen werde, die Sache zu re⸗ guliren. Uebrigens wolle er bemerken, daß eine Wiederaufnohme der Ünterhandlungen mit Paraguay nicht in der Absicht der Regierung liege, wiewohl sie darauf bestehen werde, daß, wie auch das Völker recht anerkennt, die Regulirung der Schifffahrte⸗Verhältnisse auf Bin⸗ nengewässern, welche zwischen zwei veischiedenen Staaten strömen, nicht einfeitig von einem der Uferstaaten ohne Rücksicht auf den an⸗ deren usurpirt werde.
Im deutschen Krankenhause sind im vorigen Jahre 161 Kranke verpflegt, 1918 erhielten Pflege außerhalb des Hauses. Statt Herrn Dr. Freund ist Herr Dr. Swaine als Ober⸗Arzt angestellt. In der unter Vorsitz des Herzogs vou Cambridge gestern gehaltenen Jahres⸗ Versammlung des Vereins⸗-Ausschusses wurden die Ausgaben des ver= flossenen Jahres zu 2372 Pid. St. angegeben. Dagegen betrugen die Einnahmen, Dank dem zahlreich besuchten Bazar, 1100 Pfd. St.
Belgien. Brüssel. 10. Aug. Gestern hat vor dem Asst senhofe in Antwerpen der Prozeß der republifanischen Eindringlinge begonnen; die Zabl der Angeklagten beträgt 32.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 8. Aug. ( S. C.) Unsere Blätter bringen die betrübende Nachricht von dem gestern früh um 2Uhr erfolgten Ableben des Freiherrn Jöns Jakob Berzelius. Er war. der Sohn eines Geistlichen, geboren am 20. August 1779, wurde aber 1818 in den Adelstand erhoben. Er war mit allen einbeimischen und einer Menge ausländischer Orden geschmückt. Erst seit 13 Jahren mit der Tochter des Staatsraths Poppius vermählt, hinterläßt er feine Kinder, und mit ihm erlischt sein Geschlecht.
Schweiz. Vorort. (O. P. A. 3.) Der Vorort war am 10. August, durch eine persönliche Mittheilung des Herrn Landamman Brosi von Chur veranlaßt, versammelt, um die südliche und südöst⸗ liche Gränzbewachung der Schweiz zu berathen. Es sind mehrere itallenische Compagnieen mit Sack und Pack und drei Haubitzen nach dem Kanton Tessin gekommen,. Sie verlangen durch die Schweiz nach Frankteich zu marschiren. Die Zahl der bürgerlichen und militairi= schen Flüchtlinge in dem vorgenannten Kanton vermehrt sich von Tag
Lugano, 8. Aug. (Frkft. J.) Von 150, 000 Einwohnern Mailands sind beinahe zwei Drittheile ausgewandert. Der Kanton Tessin beherbergt etwa 30, 90) dieser Flüchtlinge. Lugano ist so voll= gepfropft, daß viele unter freiem Himmel schlafen müssen. Die mei⸗ sten sind ohne Geld und nur mit den nothwendigsten Kleidern verse⸗ hen. Fast die ganze männliche Jugend der Lombardei ist flüchtig.
Moldau und Wallgchei. Zucharest, 25. Juli. (Sieb. B) Die provisorische Regierung fordert zur Unterzeichnung einer Adresse an den Kaiser von Rußland auf. Dieselbe lautet: Buch a rest, 20. Juli. Im Namen des rumanischen Volkes. Gerech tigkeit, Brüderlichkeit! Die Frovisorische Regierung. Brüder! In Ueber— einsätimmung mit der Proclamation des Volkes hat die Regierung folgende Adresse verfaßt, welche von Seiten des Landes Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland zĩugesendet werden soll. Ihr werdet daher sämmtlich zur Kennt- nißnahme von dieser gedruckt zirkulirenden Adresse eingeladen und ersucht, dieselbe auf der Kommission⸗ in deren Bezirk ihr wohnt, zu unterschreiben. Gruß und Brüderlichkeit. Die Mitglieder der Negierung.“
Sire! Nachdem sich das rumanische Volt, mit Vorbehalt einer unab- hängigen Verwaltung im Innern, unter Sonverainetät der hohen Pforte gestellt, hat es stets gegen jeden Versuch von innen oder von außen, dieses Recht, die erste und hauptsächliche Bedingung seiner Unterwerfung anzugrei⸗ fen, protestirt. Daher kam es, daß die zwischen der hohen Pforte und uß⸗ land geschlossenen Traktate dieses Recht Rumaniens bekrästigten und sicher⸗ ten duͤrch die Bürgschaft der letzteren Macht. So hat der Traktat von Akjer-⸗ man, in Berüchichtigung, daß Numaniens Wohlfahrt durch Einsetzung sremder Fürsten stets gefährdet sei, dem Lande das Recht eingeräumt, sich seinen Fürsten aus seiner Mitte zu wählen; und im Jahre 1829, als sich das Bedürfniß einer sozialen Reform noch fühlbarer machte, wurde durch die Traktate von Adrianopel das organische Neglement eingeführt. In allen diesen Verhältnissen hat der Kaiserlich russische Hof bei Abschluß der Traltate mit dir Pforte sich auf den Willen des rumanischen Volkes berufen, gestützt auf eine gewisse Anzahl Unterschriften ven Personen, welche das Beduärfniß einer radikalen Reform weniger empfanden, denn sie gehörten Alle der privilegirten Klasse an. Das rumanische Volk, welches in dem organischen Neglement die Morgenröthe seiner Freiheit und seines Heiles zu begrüßen wähnte, hat nach; trauriger siebenjähriger Erfahrung seinen Irm thum eingesehen und sich so eben durch eine friedliche würdevolle Revolu⸗ tion Gesetze gegeben, welche mit den Fortschritten der Civilisation und den Bedürfnissen des Landes in besserem Einklange stehen. Diese Nevolution war binnen drei Stunden vollendet, ohne daß man das mindeste Unglück zu bellagen hätte, ohne daß die öffentliche Ruhe nur einen Augenblick ge⸗ stört worden wäre. Indem Fürst Bibesko, nachdem er die ihm zur Bestä⸗ tigung vorgelegte Constitution unt rzeichnet, zwei Tage später die Regierung
niederlegte, mußte eine provisorische Regierung. den Metropoliten an der Spitze, sich organisiren, und sie arbeitet seither ohne . die gute Ord- nung aufrechtzuerhalten, welche nichts zu wünschen * läßt, und die neue Neförm in Ausführung zu bringen, welche, da sie sich nur mit Ordnung der inneren Angelegenheiten auf breiteren unt, angemesseneren Grundlagen befaßt, die Rechte kejner fremden Macht im mindesten verletzt. Diese neue, von? dem 'einstimmigen Wunsche des rumanischen Volkes geforderte und festgestellte Srdnung der Dinge haben die Unterzeichneten die Ehre, im Namen des Volks zur Kenntniß Ew. Kaiserl. Majestät zu bringen, wie sie dieselbe auch zu gleicher Zeit im Angesicht Europa's ausgesptochen, fest überzeugt, daß Ew. Masjestät sie ansehen werden als eine naturliche Folge der Unabhängigkeit unserer inneren Verwaltung, einer Un⸗ abhängigkeit, welche nothwendigerweise das Recht nach sich zieht, die Ge⸗ setzgebung des Landes zu modiftziren, ja, sie gänzlich umzuändern. Von biesem Grundsatze ausgehend, und ohne Zweisel über die Aufrichtigkeit der Sympathien, welche Rußland stets für uns an den Tag gelegt, leben wir der festen Hoffnung, daß Ew. Masestät dieses Werk friedlicher Negeneration, den einzigen und wahrhaften Ausdruck des Volkswillens, anzuerkennen kei- nen Anstand nehmen werde. Endlich glauben wir erklären zu müssen, daß wir an ganz Europa appelliren, uns unter seinen unmittelbaren Schutz stel—= len und 'seinen Beistand ansprechen für den Fall, daß man unserem Recht und der neun Ordnung der Dinge Anerkennung verweigern sollte.“
3 Tie provssorische Regierung hat ferner nachstehende Dekrete er⸗ assen:
„Im Namen des rumanischen Volkes! Gerechtigkeit, Brüderlichkeit. Die provisorische Regierung dekretirt: Dem. Willen des rumanischen Volkes gemäß sind Rang und Titularwürden für immer abgeschafft. Fortan wird Niemand in was immer für einem öffentlichen Akt sich irgend einen Rang beilegen können. Der einzige Unterschied, der zwischen den Rumanen be—⸗ stehen wird, ist der ihrer Tugenden und ihrer Verdienste um das Vaterland.“ Durch ein zweites Dekret wird die Censur auf ewige Zeiten abgeschafft; ein drittes ordnet die ungesäumte Errichtung einer National-Garde an; da aber in Bucharest Mangel an Feuerwaffen in noch höherem Grade als an⸗ derswo zu herrschen scheint, fordert ein Dekret jeden Bewohner der Haupt- stadt auf, der im Besitze von zwei Gewehren ist, eines dem Staate zu lei= hen. Endlich wird im Civil= wie im Militairgericht die entehrende Mügkl⸗ strafe im ganzen Lande für immer abgeschafft.
In der Wallachei gab es bis jetzt keinen Mittelstand im eigentlichen Sinn? des Wortes; jetzt aber hat sich plötzlich aus allen Ständen nur ein Mittelstand gebildet. Die Bauern bekamen Rechte, welcher sie bis jetzt beraubt waren, die Bojaren verloren ihre Privilegien, die Ge⸗ werbs- und Handeisleute, besonders die jungen, vermengt mit den jungen Bojaren und den studirenden und ausstudirten Söhnen der Landleute, stellten sich an die Spitze der Bewegung, leiteten die Re⸗ volution, unterdrückten die Reactionen der alten Bajoren, bildeten muthige National- Garden, unterstützten die nun einmal proklamirte Constütution und werden sie mit ihrem Blute vertheidigen. Die bucharester Bürger sind in einem Monate zu einer Reife gediehen, die man sich vor vier Wochen kaum hätte träumen können. Die Stadt Bucharest zählt schon jetzt gegen 4000 National⸗ Garden. Aus Mangel an hinlänglichen Feuergewehren sind sie größtentheils mit Lanzen und Piken bewaffnet. In den Distrikten 5 sich Dory⸗
banken-Corps zu einer förmlichen Landwehr gebildet. Alle diese sind ut bewaffnet mit Gewehren, Pistolen und NYataganen. * Zahl eläuft sich auf 5- 6000 M. In der kleinen Wallachei bildet setzt eben ein Corps Panduren (eine Art Freiwilliger) nach 136 2 Hebrauche. Gehl man fleißig zu Werke, so können ihrer rzer Zeit mehr als 6000 zusammengebracht werden. . 6 ) ö 1 A ten. Alexandrien, 22. Juli, Oe st. Ela d.) gu m n Yränzen Aegyptens ist von der Cholera keine Spur.