1848 / 108 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Große Rath hat in sei⸗ die Vorschläge der römi⸗

Wallis. (Eidg. 3tg.) Der des Großen Rathes lau— .

ner Sitzung vom 7 August einst immig = Kurie verworfen. Der Beschluß de : 6 y ßen: „Der Staatsrath wird eingeladen, d n⸗ f de zen: 26. 2 1 K ö tet folgendermaßen: Geisnlichkeit, fei es direkt, sei es durch andl en mit der eisi . ,, n, . 2 s heiligen Stuhls oder eines apostolischen Nuntius, —165eltt! 'i illi . * * e earn, e, . 6 die Sache in der nächsten ordentlichen 2 zeschleunigen, 1m! —= 4 -. ; . 2 6 , ,, Rathes ihre Erledigung findet. Wenn Sitzung Tes ,, . ,, em Bede f⸗ sch die Möglichkeit erweist daß für die öffentlichen Bedür 6 16 6 Tilgung einer Million von der Staatsschuld gesorgt nisse durch Tuß unt 87 54h e, Her a fann, so ist der Staatsrath ermächtigt, die Beisteuer der . 4 J 80 9 6Fos sonen Geistlichkeit auf diese Summe sestjusetzen. Italien. Bologna, 9. Aug. osterrẽichische Feldmarschall⸗Lieutenant von logna eine Contribution auferlegt und für zug . . 2655 5 sFfinmol 8 81 69 ) als Bürgschaft für die Unterwerfung der Einwohner die Stellung als Dvlngleh n . 2 . 2. J. von Geiseln verlangt hatte, so erhob sich gestern das Volt. ö hi zeitung meldet in ihrem heutigen Blatte von 6 Uhr Morgens „Die Bolognesen haben die Oesterreicher aus der nachdem sie 27 Gefangene gemacht hatten. Bologna nden Händen des Volkes und bereit, jedem neuen Angriffe des Feindes, Verstärkung erhalten haben muß, entgegenzutreten. T as Volk zwei Meilen weit von der Stadt vertrieben. des Volkes des Con⸗ und zwei

(Gal. Mess.) Welden der

die Zahlung un

= * 1 1 est ge 1

tado.“ 65 Uhr.

Paläste stehen in Flammen. in Brand gesteckt worden, Bevölkerung bis auf das Aeußerste zu vertheidigen.“

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578

Türkei. Smyrna, 5. Aug. Die hier wohnenden Deut⸗ schen hatten, um ihre Anhänglichkeit an das deutsche Vaterland zu beweisen, eine schwarz⸗roth- goldene Fahne anfertigen lassen, in der Absicht, das erste mit dieser Flagge in den Hafen ein laufende deutsche Schiff zu begrüßen. Am T5. Juli kam das Dampfboot des öster⸗ reichischen Lloyd von Triest hier an, in Folge der Convention mit Albini die deutsche Flagge auf dem Mittelmaste führen. In einem Nu waren die Suals mut Neugierigen gefüllt, die Flagge, welche zum erstenmale vor Smyrna erschien, zu sehen. Heute fuhren, wie . be⸗ schlossen war, sämmtliche hier wohnende Deutsche, an der Spitze ein Musik⸗ Corps, mit der deutschen Fahne au , wurden von dem Capitair der „Imperatrice“ und der Schi mannschaft in Gala⸗Uni⸗ form an der Treppe empfangen und bestiegen das Verdeck. Hier sprach n Gruß: „Mit dem Gefühle der innig⸗ begrüßten wir schon ge— zum erstenmale vor

hen Va⸗

2 8 . Bord,

stern bei Ihrer Einfahrt in Smorna erschienene Flagge ö i 3 . terlandes und sind nun an Bord dieses Bootes getreten, unseren deus⸗ schen Gruß zu wiederholen. Wir begleiten den selben mit dem srom⸗ men Wunsche, daß das schöne Symbol deutscher Einigen melchs Sie uns in dieser Flagge zuführten, unter Gottes he nem . größer und mächtiger werden und den Ruf von tutschlands . geburt zu den entlegensten Zonen tragen möge. . . dtuße folgten Toaste auf das freie, einige Deutschland, auf den Erzherzog Johann, der vor . schon, der Weltgeschichte voraneilend, den

denkwürdi Oesterreich, kein Preußen mehr, denkwürdigen esterreich, kein Preuf

T dos Na . ide S il ein einiges, sta 1

nseres

ͤ 3 =. . . 5 9 r rkes Ferner auf die Vertreter de terlandes, auf den auf den

gastfreundlichen Capi—

tain, welcher denselben mit einem Lebehoch auf die deutsche Nation

erwiederte. versität mit dem 15. August eingetreten ist, n macht, daß das Winter⸗Semester mit dem 15.

Vorstellung: ginal (Herr Behr: Leporello.)

Vorstellung.

in

milien⸗Gemälde in 3 Abth.,

Vorstellung: * Hoffmann, nach einer wahre positionen, Die - St. Georges und Coralli.

Nachdem der gesetzliche Schluß der Vorlesungen bei hiesiger Uni⸗ z l wird hiermit bekannt ge⸗ Oktober beginnt. Berlin, den 16. August 1843. . Der Rektor der Unversität. Müller.

önigliche Schau spiele. Im Opernhause. O ste Abonnements⸗ Don Juan, Oper in 2 Abth., mit Tanz und den Ori⸗ Recitativen don Mozart, instrumentirt von J. P. Schmidt. Anfang halb 7 Uhr. . 1 Im Schauspielhause. 138ste Abonnements; Alles für Andere, Driginal⸗Lustspiel Die Frau im Hause, heiteres Fa— Anfang halb 7 Uhr. Im Opernhause. SSste Abonnements—⸗ 7 Singspiel in 1 Akt, von G, von Musit nach Haydn's Com- vom Kapellmeister von Seyfriedt. Hierauf: phantastisches Ballet in 2 Abth., von Musik von Adam. . Opernhaus⸗Billets, mit Montag

zu dieser Vorstellung werden

2

ö. 8

Sonntag, 20. Aug.

Montag, 21. Aug. Zum erstenmale: 1' Akt, von C. B. Hierauf: von A. P.

22. Aug. Die Och sen⸗Me uett, en Anekdote.

Dienstag,

arrangirt 2 oder: Gisela,

2211 Willys,

zeichnet, verkauft. J ö bezeichnet, kauf Taglioni kann das Ballet:

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Wegen Unpäßlichkeit des Fräul. T in diesem Tage nicht gegeben werden.

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Frankfurt a. M. Letersburg -... 190 shhbl

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Erioriläts - Actien. z ( 5 Tim res- Corn s. Actien werden durch 6 jährliche Verloosung a 100 pCt. amartis

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Schluss

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andere sind höher

Die Course haben heute wenig variirt;

gewichen; Staats -Sch.ldscheine höher bezahlt.

einige FEffekten dr

ückten sich etwas.,

——

8 8 11 2 X 111 . 2uswärtige Börsen. Breslau, 18. Aug. Holl. und, Kaiserl. ö ö. Friedrichsd'or 1135 Br. TLouisd'or 11225 Gld. Poln, Papiergeld Iz bez. Oesterreichische Banknoten M1 Gld. Staats ⸗Schulds eine 733 Br. Seehandlungs-Prämien-Scheine a 50 Rthlr. Schles. Pfandbr. 35proz. 90 Br., dito Lit. B. 4 proz. Preuß. Bank⸗Antheil⸗-Scheine

z . 1*

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ukaten 965 B

Br. z „Br., dito 35 proz. 815 Gld. Br. Poln. Pfandbriefe alte 4 proz. 8h Gld., do. neue 4 pre] 893 Gld., do. Partial-Loose à 300 Fl. 914 Gld., do. 2 500 Gl. 67* bez., do. Bank⸗Certifikate a 200 Fl. 12 Gld. Russ.-Poln. Schatz Obligationen 4proz. 67 bez. u. Gld. . .

Actien. Oberschl. Liti. A. 33 proz. 93 bez. u. Gld., do. Litt. 3. 3Yproz. M3 bez. u. Gld. Breslau⸗Schweidnitz= Freiburg proz. S887 Br. Niederschl. Märk. 33 proz. T1 Br., do. Prior. proz. 3 Br., do. Ser. III. 5proz. 8) Gld. Neisse-Brieg proz. 41 Br. Krakau⸗-Ohberschl. proz. 467 Br. Friedrich-Wilhelms⸗ Nordbahn 4 proz. 445 bis , bez.

Wien, 17. Aug. Met. 5proz. 81, 80, 3. Z3proz. 51, 52. Ttproz. 413, 42. Anl. 34: 89. Nordb. 1064 2 5. 1062. Gloggn. 97, 98. Livorno 08, . Pesth 67, 68. Budw. 695. B. A. 1090 1100. K. K. Gold 119. Hell. 112. Wech sel. Amsterdam 156. Frankf. 1091. 1095. Hamb. 160. Paris 130.

In Folge so wie der noch immer verbreiteten Idee einer französischen Inter vention, waren heute unsere Fonds und Bahnen gedrückt.

Leipzig, 18. Aug. 8. Dir Part. Oblig. 98 Br. B. A. 148 Br. L. Dr. E. A. 965 Br., 95 G. 757 G. Schles. 745 G. Chemnitz-Riesa 272 G. 233 G.

S887 Br. Antheile 87 Br. Frankfurt a. M,, 17. Aug.

Fonds und

Gattungen . Eonrse ,, zurückgingen. Nach der Börse F. W. Nordbahn u

' Actien billiger offerirt.

27 hn. 1265. 1255.

64. 656. do. 25 FI. 22. 21.

35 Fl. 276. 273. Kurhess. 266. 263.

Span. 1853. 183.

Köln⸗Minden 78 Paris, 16. Aug.

A proz. 63, 64. ö . 39 S8, 74. 95.

London 11. Augsb

Löbau ⸗Zitta

Am Anfange der Bör

Darmst. 50 Fl. Sardin. 24. 24.

G. Berbach 723. F. W. Nordbahn 46 G.

- & *. Mail. 73, ö. Antwerpen,

einiger in letzter Nacht hier stattgefundener Exrzesse,

4 9 deipz. Sächs. Bayer.

Magd.⸗ Leipzig 123 G. Berl. Anb. A. 90 Br. do. B. Altona⸗Kiel 0) Br. Deß. B. A. 93 Br. Preuß. Bank—

Eisenbahn-Actien fest. Späterhin wurden in mehreren derselben ansehnliche Verkäufe bewirkt, weshalb der

Baden 60 Fl. L. 47. 473., do. ; Zproz. Poln. 06 Fi. Sh G. do. 500 Fl. 674. 6b.

Die Rente war heute zu Anfang der Börs

s. fi r z ĩ T ö , höher als vorgestern, siel indeß bald in Folge vieler Verkäufe. Lyoner Bahn-Actien waren gesucht und höher. ᷣ. Rente 45. 25 2 44. 50. 5 Schatzbons 23

76 371 Cons. Pp. Integr. 44

J 2 762 Mar 7 3Zproz. 163. Bras. I G07. Mex. 1. tegen 1

. Unleth

Bank ⸗Actien

Sproß, do 73 4

5 . No ahn 378. 19 42 2 1. *

169.

Engl. Fonds sti etwas. In fremden Fonds war nur wenig Geschäft. Engl. Eisenbahn-Actien stiegen unter dem Einfluß

der Fonds.

Alle Gattungen holl. Fonds waren Synd. und 4an⸗

74. 25 proz. 375, 1.

1 9 42 21 besonders 3

Amsterdam, 16. Aug. * a heute bei sehr lebhaftem Umsatz höher gesragt,, e Span. unverändert. Oesterr. verfolgten ihre steigende Bewegung waren neuerdings ansehnlich höher und gesucht. Belg. Fonds haltend gefragt. Dest. Met., 5 proz. 72, ? Bras. 72. . . Holl. Int. 143, *, Z3proz, neue 52, är 35 proz. Synd. 70, . Span. Ardoins 8 *. d Coupons 668, 3. 3 Portug. 4proz. 183. . Stiegl. 753.

, 69. alte 906, 4. in der Effekt. Socit. wenig Geschäft, . n 3proz. 194, 4. 5proz. 11, 10

ossen; e it.

ö . 2iproz. Belg. 393, Madrid, 10. Aug.

34. Coup. 7 G.

5 * x

Markt ⸗Berichte. .

Berliner Getraidebericht vom 19. August.

. Am heutigen Markt waren die Preise wie solgt:

/ Weizen nach Qualität 56 60 Rthlr. ͤ „S9, 95hpfd. gelb. märk. zu 60 Rthlr. verk. Roggen loco 844 pfd. zu 272 Rthlr. verk.

se . S2pfb. p. Scpt. / tt. 27 zu machen 28 Br.

6 Gerste, große, loco 26 Rthlr.

nd „kleine 22 Rthlr.

Hafer loco nach Qualität 15 17 Rthlr.

Erbsen, Kochwaare 40 36 Rthlr.

Futterwaare 36 —33 Rthlr. 8 a zu 67 Rthlr. verkauft.

Leinsaat 46-144 Rthlr. Rüböl loro 103 107 Rthlr. bez.

2.

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Halle - Thüringer ....

Düsseldorf-Elberfeld

meisten aber behaupteten zich fest

—— ——

4proz. ostind. 68, Gr. Piecen Russ

*

15. Aug. Wegen Festtags war die Börse ge⸗ doch blieben Fonds

Rthlr. bewilligt und

Hamburg Potsd. Magd. . .

do. . 3., 132,

58.900 O66. 009

Minden 5. 674, 500 Rhein. v. Staat gar.. 1. 92,800 * e. H Frionrttt⸗-. do Stamm Fri

do. d0 do Magdehb. Leipziger.

Cöln

1 4 250, 0006 o, ieders Ran n n ö Niederschl. Närkisch. * do. 3,5006, 000 II. Seric. 2, 300, 0 . . . 2532 90 do. zweigbalin 252, 900 40 d0 2418, 0060 do. . ; 218. ho Ohberschlesische ... .. ,, . . Cosel - Oderberg 256, O)0 ; j *** 606 Steele - Vohwinkel. . . 325, 000

v1 2 . 19 G00 Breslau - Freiburg. 1409, 9000

do. do.

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Linsen.

Arsl. Stamm-Act.

3 Dresden- Görlitz. 6. 900. 90h)

Leipzig-Dresden 1,500, O00) Chemnitz -Kisa 4,000,009 Sächsisch-Bayerische ö, 00f, 9660, kiel Altona Sp. 2. C6560. 000 Amsterd. Rotterd. EI. 6, Sb, 6

ͤ ,,, , , Mecklenburger Lhlr. 4,3, 09

von Preussischen Bank- Antheilen 87 6.

wf rem gestrigen Stande. Preuss. Bank Antheile

Rüböl Aug. / Sept. 1095 10 Rtkhir.

Sept. / Okt. 107 103 Rthlt.

Okt. Nov. 1044. 10 Rthlr.

Nov. / Dez. 11 Rthlr. bewilligt. Leinöl loco 109 Rthlr. Br., Lieferung 93 Br. Mohnöl 21 Rthlr.

16 Rthlr. 33. Rthlr.

1 1 bez, 141 r.

1 . 21 2. 0 ohne Faß bez.“, mit Faß 18 Br. Ar

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Königsberg, 16. Aug. Die

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63 bis 7 , 33 afer 16 bis

——

Amsterdam, 16. Aug. Weizen zu. erhöhten ., mit vielem Handel an Konsumenten; 129, 131958. bunt. poln. 02, Fl., 125pf8. rothbunter do. 280 Il. 4 127pfd. alt bunter do. Fl., 131⸗, 132pfd. norder. 267, 270 S1. 131 pd. . Fl., 128pfd. fries. 250 Fl. an der Zaan; 136pfd. hochl. klev. 297 g. J iedriager abaedeben; 119- Ungetrockneter Roggen in Partieen niedriger abgegeben; 119 120⸗, 1212, 122pf8. dan. 148, 151, 152, 156 Fl. . Gerste wie früher; 105pfd. nassaud. 148 Fl., 95pfd. jähr. fries. Winterg. 117 J. ö. 2 Buch ö zum Verbrauch wie früher; ö 187, 200 Fl. . . Kohlsagt wie früher verkauft; 19 L., elve. 49 L., ctomhorn. 524 L., utrecht. fries. 46 L. . Leinsaat ohne Handel. . ; 1 gleich und auf Lieferung 69 , 2 chen 31 Fl.; effekt. 33 Fl.; Sept. 5. 6 a * 6I.; 313 Rov. 34 Fl.; Dez. 34 Fl. 3. Mai 3155 . Leinöl pro 6 Wochen 37 2 Il. effekt. 2 6. Hanföl pr. 6 Woch. 36 Il. iffelt. 35 Fl.

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗

123pfd, holst.

rinsländ. 535 L.; groning. ; und betuwsch. 51 L,

gers werden Bogen 1231 und 125 der Verhandlungen zur Vereinbarung der Preuß. Verfassung ausgegeben.

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei. Beilage

Beilage zum Preußischen

579

Sonntag den 20. August.

————

2

3nhalt ö . A u slau d.

Oesterreich. Reichstag: Weitere Amendements zu Kudlich's Antrag wegen Aufhebung der bäuerlichen Unterthänigleits-Verhältnisse; Inter— pellationen und Mittheilungen. . .

Moldau und Wallachei. Ultimatum der Pforte.

Eisenbahu⸗Verkehr. Markt ⸗Berichte.

Bucharest. Adresse an den Sultan.

1a a e ᷣ‚ 2 . . . ir- n .

Uichtamtlicher Theil.

35 5 8 Bent schlernd. z Deren ch. N 21 ch 8 ta 9 9 j tz 1 1 9 (üllg. X est. Ztg. und Reichst. Bl.) Die 7 , . Peirbesse rungen sind: J. tan Nagle ö ö . ö Schließe ich mich dem Antrage des Caje⸗ Rusnit e se tut ien . . igen gehabten Geld-, Natural- und alsogleich . gf Dauern - oder Gemeindegründen haben kein 'ursprüngich egi. , , . ig, tzei diese Bezüge sich auf jon dern pi (, Vünden, nöch selbes nachweistn können, , , a, , . sind nur mit Zwang und Waf⸗ alle von nun an J , , . Mögen quch so wie diesenigen * . ö ,,, er tragt ,, Mitt elalen her, wurden , . . , . Jeit auf ein politische Art verfertigt der Biet⸗ und B , ,, . destehen. Auch das gräßliche Laster, einen constitutionellen e z ang, moge alsogleich aufgehoben, denn das ist für vor * un n nen igt nicht mehr, anpassend. 3M Trage ich ebenfalls darauf aun, vor dem hluss dieser Verhandlungen durch Namens- Alufruf abstimmen , ̃ Abgeordn. Blons ki: Vie hohe Neichs -Versammlung wolle ließen, daß auch die in Galizisn übliche Podhaffen-Abgabe und Müh⸗ Lenzins aufzuhören haben. Abgeordn. Placek: In Anerkennung, daß die kisher bestehende Unterordunng von Staatsbürgern unter die Gerichts barkeit. von gewissen Grundbesitzern mit der Gleichheit aller Staatsbürger k n daß die Dielastung des dorfschaftlichen und städtischen J sitzes mit periodischen Leistungen und Duldungen für andere, bis— her durch die Landesverfassung bevorzugten Besitzthümer, wo nicht ungerecht, iedenfalls aber der National Defonomie hinderlich erscheine, beschließt der ,,, g. k Freiheit, sowohl einzelner Per die Benennung tines k . der, Unterthänigleit, ,,, , ö. J aher die Bültigkeit aller auf den . ö. J. ten patente und sonstigen Verordnungen also— gleich auszuhören hat. 2) Daß Robot und Zehent, so wie alle anderen hie Fieiheit des Grund besitzes und des zen e bebetriebes beschrän enden, au o deni Verhaltnisse eines gegenüberstehenden, landes verfassungsmäßig . bevorzugten obrigkeitlichen Grundbesitzes enspringenden Naturalleistungen, Glebigteiten und Duldungen den städtischen und Dorfbewohner (Monopole und Regalien), eben so auch die Gegenleistungen der bisherigen Bezugsberechtigten von nun 86 in keinem zum österreichischen aiserstaate gehörigen Lande gefordert wer— den könne. 3) Die Frage, ob und in welchem Maße für einige, hiermit Aufgehobene Berechtigungen eine Entschädigung zu leisten sei, wird wegen Dringlichkeit dieser Angelegenheit unbeschadet der etwaigen kompetenten Wirksamkeit der Provinzial Landtage einem aus allen Gouvernementsgebie— ten gleichmäßig gewählten Ausschusse von 30 Mitgliedern mit dem Auftrage zugewiesen, hierüber nach thunlichster Benutzung der bereits in den Provin-⸗ zen gelieferten Vorarbeiten mit Beschleunigung das Gutachten zur Schluß⸗ sassung des Reichstages vorzulegen. 4 Die bisherigen Veiwaster der an die Obrigkeiten und Stadtgemeinden desegirt gewesenen politischen Amtsfüh— rung und Gerichtsbarkeit werden von der obrigkeitlichen Aufkündigung als unabhängig erklärt und haben, insofern sie geeignet und tadellos sind, bis , Organisirung der neuen landes fürstlichen Behörden und des Gemeinde⸗— vesens die Gerichtsbarkeit sortzuführen, für deren Kostenbedeckung der Tar— bezug und bei nachgewiesener Unzureichenheit aushülfsweise der Kameral— sonds bestimmt wird, dessen Schutz vor Ersatzleistung aus unrechtmäßigen Amts- handlungen das Ministerium administrativ zu verfügen beauftragt wird. 3) Das Ministerium wird aufgefordert, in der kürzesten Zeit einen Gesetz-Entwurf vorzulegen, wodurch die künftige Regelung der gerichtlichen und administrativen Amtshandlungen festgestellt wird. 6) Dieser Beschluß wird allen österreichischen Völkern zur Nachachkung allgemein kundgemacht. Streit beantragt einen Beisatz zu dem Amendement des Abgeordneten Ullepitsch. Dasselbe soll insbesondere und im Allgemeinen auch bezüglich derjenigen Rechte gelten, welche den Unterthanen bezüglich der Waldungen der Gutsherrschasten zu⸗ stehen. Abgeordn. Löhn er, Va cc ano, Hein, Um! au ft⸗ Ku dlich 3 Der Reichstag erklärt: 1) Das Band der Unterthänigkeit wird als eine die ursprünglichen Menschenrechte verletzende Einschränkung der persönlichen Freiheit für rechtswidrig erklärt und auf ewige Zeiten aufgehoben. 2) Alle Robot und jeder Zehent, so wie überhaupt alle aus dem Unterthänig feits Verbande, dem Ober-Eigenthume, der Dorf- und Schutz-Obrigkeit, aus dem (Wein) Bergrecht, der Vogteiherrlichteit, dem bäuerlichen Lehens⸗ Verbande entsprungenen oder ihnen ähnlichen Natural-, Geld- und Arbeit leistungen und Lasten des Haus- und Grundbesitzes, haben, einschließlich aller Besitzveränderungs⸗Gebühren, Son nun an aufzuhören. 3) Zur Aus⸗ arbeitung des diese Bestimmungen betreffenden, alle provinziellen Verhält= nisse erschöpfenden Gesetz-Entwurfes wird ein Ausschuß aus Reichstags⸗ Mitgliedern zusammengesetzt, welcher zugleich auszumitteln haben wird, ob und welche Entschädigung für die aufgegebenen Lasten zu leisten sei. I) Das Ministerium wird aufgefordert, in der kürzesten Zeit einen Gesetz- Entwurf über die vorzunehmende Re— gelung der gerichtlichen und administrativen Amtshandlungen vorzu— legen und ermächligt, die diesfalls nöthigen Provisorien zu treffen. 5) Darüber ist zur Berahigung des Landvolkes eine feierliche Proclamation zu eilassen. Czerni will die Worte „über die etwaige Entschädigung“ anslassen. Popril: die Fahnung, das Laudemium haben als wider⸗ rechtlich auszuhören. Schlegel schließt sich ganz Löhner an. Kapu schak will, daß durch Aushebung der Unterthanen⸗Verhältnisse nicht das frühere Recht mancher Gebirgsbewohner, Holz aus den Tominikal Wäldein zu schlagen, belassen werde. Hierauf, erhebt sich Violand und will nach §. 13 der Geschäfts- Ordnung Abschluß der Anträge, um endlich zur eigentlichen erfolgreichen Debatte übergehen zu können; eine lange von Einigen äußerst heftig geführte Debatte entspinnt sich, bis endlich Tages-Ordnung beantragt wird und dieselbe auch die Majorität erhält. Die Anträge gedeihen bis zur Zahl 60, enthalten meist Wiederholungen oder Spezialitäten. Trin feld will die Beseitigung des Ausdruckes, „ob eine Entschädigung der Grundbesitzer stattfinden solle“, und will ausgedrückt wissen, daß eine stattsinden müsse. Borrosch führt in einer langen Rede aus, daß man das Beispiel des Kommunismus gebe, wenn man nicht sogleich die Enischädigung ausspreche. Die Voltsfreiheit sei nicht blos zum irdischen Wohlsein wünschenswerth, sondern weil sie das Göttliche in der Menschenbrust zur Wahrheit mache; weil sie als Mittel dienen solle, die sittliche Freiheit zu erringen. Darum dürften die Volks— vertreter nicht die sittliche Grundlage fahren lassen. Man hätte sonst dem Kommunismus Thür und Thor geöffnet. Die Landleute, die hier als Brüder empfangen werden und sitzen, werden wohl wissen, daß auch hinter ihnen ein Proletariat der Dienstleute und Häusler laure. Das große Wort, welches an einem denkwürdigen Tage an den Kaufmannsläden ge— schrieben worden, zwar nur mit vergänglicher Kreide, aber ewig mit dem ehernen Griffel der Geschichte eingegraben bleiben wird: „Heilig ist das Eigenthun!“ Arbeiter haben es geschrieben, die dadurch ihre Serlengröße beurkundeten. Die Arbeiter des Reichstages dürfen ihnen nicht nachstehen, wenn sie nicht das unverderbte Volt in die Gelüiste der Eigenihums - Ver— letzung einführen wollen. Es wäre dieses ein politischer Selbstmord, eine moralische Selbstverachtung. Daß die Abgeordneten hier tagen, verdanken

vom 12. August. ferner zum Kudlsich

J

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sie nicht Reformen, die hätten sie nie hierher berufen; sie verdanken es einer Revolution, die dem Vaterlande die Bahn um die Sonne der Freiheit anwies. Möge sie Heil und Segen bringen für Oesterreich, möge das Eisen nicht zur Waffe, sondern zur Pflugschar des Nechts von ihr geschmiedet werden. Den Tag, an dem der geliebte Monarch zurückkehre, solle eine Frieden sfeier ver= herrlichen, daß man erkläre, die erste Herkules-Arbeit der Kammer sei zwar noch nicht vollendet, aber werde bald vollendet sein. Dadurch würde man Jeseph segnen, den Fürsten mit dem edlen Herzen, der zu den vielen Kro— nen, die er getragen, auch die Dornenkrone hinzugefügt, weil er für die Volksfreiheit kämpfte gegen Dummheit und Bosheit. Die Versammlung werde zu Ferdinand sagen: Wir haben die Arbeit Joseph's vollendet, groß wie er, aber gerecht, wie die Männer der Revolutlon. Er siest hierauf 4 nen umfassenden Antrag, gegen 26 Punlte enthaltend, vor, worunter der letzte: daß jene Beamten, welche gegen die Rechte des Volles gesündigt entfernt werden mögen, und schließt damit, daß der rechtliche Sinn und der gesunde Menschenverstand des Volkes selbst über Viele, die sich vergangen den Mantel der christlichen Liebe ausbreiten werde; aber die Presser und Dränger der Landleute müßten verjagt werden. Sie gleichen Wölsen mit ausgerissenen Zähnenz sie können zwar nicht mehr beißen, aben noch zwicken. Jonaf: Man sei von dem ursprünglichen Antrage, der den Ausspruch eines Prinzips be absichtigte, abgegangen und in das Materielle, in die provinziellen und Lokalver⸗ schiedenheiten eingegangen. Es sei demnach unmöglich, die ganze Debatte zu— sammenzufassen, er könne nicht für, sondern über den Gegenstand sprechen. Man olle den Unterthänigkeits-Verband gufheben und der Volksfreiheit eine feste Basis geben, die provinziellen Verschiedenheiten aber machen dieses sehr schwierig. Man habe mit scharfen Zügen gezeichnet, wie diefes Verhäliniß sich entwickelt habe, wie es in der Josephinischen Zeit gelockert worden; in der letzten Zeit seien Versuche zu dessen Auflösung gemacht worden, die an der Starrheit des alten Systems gescheitert waren, jetzt habe man einen neuen Bau aufzuführen, um den Schutt der alten Legislatur hinwegzu⸗ räumen. Wenn es sich um ein Abschaffen von Privileglen und Vorrech— ten handle, wolle er sogleich dafür einstehen, aber man dürfe nicht auch die Nechte mit zu Grunde richten. Er geht sodann darauf ein, wie trau rig das Loos der Unterthanen sei in phösischer und moralischer Beziehung wie die Legislation hierüber entsetzliche Bestimmungen enthalte, von denen er besonders hervorhebt das Abstistungsrecht, wonach die Herrschaft in ge wissen Fällen den Bauer von Grund und Boden jagen und sein Eigenthüm unter den ungünstigsten Verhälmissen verkaufen könne; dann das Unser thans-Straspatent, wonach der Stock noch immer über dem freien Manne schwebe, wenn auch mit kreisamtlicher Bewilligung; derlei Uebelstände müs— sen von der Wurzel ausgerottet werden; schwieriger sei es aber mit Ab— schaffung der Lasten, die zum Theil privatrechtlicher Natur seien; da komme man auf die Frage der Entschädigung, die er bejahen müsse; die Bezüge hätten bisher als rechtlich gegolten, die Verhaältnisse seien zur Zeit Josephs II. geregelt worden ; recht lich sei zwar, was das Bewußtsein der Zeit als solches gebe, aber auch das Ueberlommniß der Väter müßte man achten; so seien zu gewissen Zei— ten Güter konfiszirt und an nach damaligen Begriffen verdiente Leute der- theilt worden. Der Confiscation würde nun Niemand mehr das Wort reden; ob man nun die gegenwärtigen Besitzer aus ihrem Besitz treiben wolle? Aus der Heiligkeit des Eigenthums folge die Entschädigung, und zwar die billige Entschädigung. Es sei dies eine Nothwendigkeit; denn man wolle dem Proletariat aushelfen. Dieses könne nur geschehen durch Parzellirung des großen Grundbesitzes und Inpachtgebung dieser Parzellen an die Armen gegen eine gewisse Nutznießung. Hebe man nun die Giebig keiten der Unterthanen ohne alles Entgelt auf, so würde sich Niemand in ein solches Verhältniß einlassen; denn so wie man sich vor 50 Jahren durch Verträge gedeckt glaubte und diese nun im Interesse der Oeffentlichkeit ge— richtet worden, könne nach 50 Jahren dasselbe geschehen. Es würde da— durch ein Nachtheil für die hypothezirten Anlehen entstehen. Es würde ein Ausfall in der Steuerquote entstehen, denn die Herrschaft habe bisher das ersetzen müssen, was die Grundsteuer der Unterthanen weniger als die ausgesetzte Quote betragen habe. Würde man diesen Ausfall den Unterthanen aufbürden, so würden sie dafür dem Reichstage wenig Dank sagen. Wichtig seien auch die Leistungen der Herr— schaften an die Unterthanen, wie das Holzungsrecht, ohne welches letztere in manchen Gegenden nicht bestehen könnten, und welches aus freien Stücken zu leisten die Gutsherren nach den Worten, die hier über Aristokratie und Guts besitzer gefallen, sich diese nicht leicht verstehen dürften. Freilich, wenn die Provinzial-Landtage so beschaffen seien, daß der Bauer nur von Gottes Gnaden zugelassen sei, während die Gutsbesitzer und die Herren Prälaten allein am grünen Tische das Wort filhren, dann müsse man freilich Beden— ken tragen, ihnen die Entschädigungs-Frage zur Lösung zu übergeben. Wenn man aber diese Frage Landtagen überlasse, die durch wahrhaftée Volksvertre tung hervorgegangen, so vergebe man damit weder der Autonomie der Kammer, noch der Freiheit etwas. Es sei von der Aufhebung der Kon— kurrenz-Beiträge die Rede gewesen; dafür sei auch er; denn dieselben basiren sich auf das Verhältniß zwischen Herren und Untertha— nen; nun mit Aufhebung der Rechte, welche aus diesem Ver— hältnisse entspringen, müssen auch die Pflichten aufhören. Wenn man aber alles dies ohne geregelte Gemeinde- Verfassung abstel⸗ len wolle, so hieße dies, sich schon im nächsten allen Gefahren der Anarchie preisgeben, gegen die wieder die Gewalt einschreiten müßte. Die Entschädigungsfrage müsse also ausgesprochen und wenigstens provisorische Maßregeln ergriffen werden, bis jene Grundlagen festgestellt sind, welche einen sicheren Blick in die zukunst gewähren. Man möge nicht ver⸗ gessen, daß man sich auf revolutiongirem Boden befinde, und daß man zum Neubaue fester Grundsteine bedürfe. Man habe behauptet, daß der Enthu siasmus verraucht sei, man habe hingewiesen auf die Langsamkeit der Ver⸗ handlungen und behauptet, daß die Gedanken erlahmen und man nicht wei ter komme; aber bloße Begeisterung schaffe noch nicht; es handle sich darum, das Prinzip der Gleichheit und Freiheit für Alle aufzustellen. Man habe gesagt: In Ungarn sei man begeistert. Ja; aber wenn man die jetzigen politischen Verhältnisse Ungarns mit offenem Auge prüfe, so müsse man jene bedauern, we che damals mit ihrem Edelmuthe geprahlt und gerade jetzt am hartnäckigsten den Konsequenzen der Freiheit sich entgegenstemmen und um ihre elende Existenz zittern. (Zischen. Möge man also mit weniger Be—⸗ geisterung, aber mit mehr Ernst ans Werk der Gesetzgebung schreiten und so dem Vertrauen entsprechen, welches das Gesammtvolk in seine Vertreter gesetzt. (Beisall) Hierauf wird die Sitzung um 1 Uhr geschlossen und die nächste Sitzung auf Montag 10 Uhr Vormittags mit Beibehaltung dersel— ben Tagesordnung festgesetzt.

Winter

Reichstags-Sitzung vom 14. August. (Reichst.⸗ Bl. und Allg. Oest. Ztg.) Es wird zur Fortsetzung der Berathung über den Kudlichschen Antrag geschritten, und der Abgeordnete Trojan hält folgen⸗ den Vortrag: Mein Vorgänger sprach im Eingange seiner Rede, er spreche weder für, noch gegen, er spreche über den Antrag. Ich spreche für und gegen denselben, natürlich mit Modisicationen. Durch die Verhältnisse mei ner Geburt und Verwandtschast dem Stande der Veipflichteten angehbrend, habe ich denselben stets meine Sympathieen zugewendet, und man hat mich seit Jahren als Aristokratenfeind angesehen. Baher die Besorgniß, daß ich sene Unbefangenheit nicht beibehalte, die ich dem Gegenstande selbst und der Versammlung gegenüber schuldig zu sein fühle. Wir sind Vertreter aller Volls-Interessen, al her Vollsklassen. Um so mehr müssen wir über allen Parteien stehen, um durch Unbefangenheit, Unparteilichkeit und Gerechtigkeit das Vertrauen zu rechtfertigen das man in uns gesetzt. Wenn ein früherer Rednersagte, wir befinden uns auf dem Boden der Revolution, so gebe ich dies zu, aber nicht mehr auf dem Boden der Revolution der Gewalt, sondern auf kem der geisigen Revo lution, wo Wahrheit und Gerechtigkeit entscheiden müssen. Es handelt sich vor Allem um die Gewinnung der persönlichen Freiheit für Alle; darüber sind wir Alle einig, daß Alles, was jedem Staatsbürger aus angeborener Menschenwürde angehört, so schnell und so vollständig als og! gewon⸗ nen werde, Wenü Jemand darauf aufmerksam machte, daß kinzelne Ge— setze vollständig das Gepräge der Leibeigenschaft an fich tragen, so schätze ich mich glücklich, andeuten zu können, daß die drückendsten Punkte derselben bereits im März wenigstens sür Böhmen beseitigt wurden, namentlich sene, welche den Unterthan zu unbedingtem Gehorsam verpflichteten und den Her=

Staats- Anzeiger.

zug zu setzen, ohne Rücksicht auf einen Rekurs; noch bleibt Manches zu wünschen übrig, und ich werde den Tag segnen, an dem dieses Werk voll- endet sein wird; daher wünsche ich, daß alle Gesetze, welche die Beschränkungen der persönlichen Freiheit durch das Unterthans- Verhältniß betreffen, sofort aufgehoben werden. Allein hier drängen sich 3 Fragen auf, und zwar: 1) Welche Einschränkungen des Vermögens ober des Eigenthums sind sogleich zu be—= heben, 2) welche von ihnen sind ohne, welche gegen Entgelt zu beheben, und endlich 3) aus welchen Quellen und auf welche Art sind die Entschä— digungen zu leisten? Wenn behauptet wurde, daß die Ablösung in manchen Begenden schon wegen Seltenheit des Geldes unthunlich sei, so halte ich sie wohl für schwer, aber keinesweges für unthunlich, denn Geld ist ja blos ein Ausgleichungsmittel, und hat dasselbe einen größeren Werth, so sind alle ande, en Gegenstände wohlfeiler. Es kömmt also nur darauf an, ein richtiges Verhältniß zwischen dem abzulösenden Gegenstande und dem Ab- lösungsmittel ausfindig zu machen. Wenn ein Anderer bemerkte, daß jede Eutschädigung weit die Kräfte des Bauers übersteige, und sich auf das im Jahre 1816 erschienene Ablösungs-Patent berief, so gestehe ich wohl, daß da die Aklösung nicht sehr einladend war, weil sie vom Einverständvnisse beider Theile abhing und, wenn einer derselben Schwierigkeiten machte, die= selbe gar nicht zu Stande kam, weil er nicht dazu gezwungen werden konnte. Allein daraus geht nur hervor, daß wir nun bessere Anordnungen treffen missen. Man hat ferner gesprochen von der Bedrückung und dem lang- sährig dem Bauer zugefügten Unrechte; allein das Unrecht auf einer Seite berechtigt Niemanden, am allerwenigsten den Gesetzgeber, zu Aleichem Unrechte. Unrecht bleibt unter allen Verhältnissen Unrecht. Ich verwahre daher mich und meine Kommittenten gegen den Vorwurf, als ob wir Gleiches mit Gleichem vergelten wollten, und weise die Zumuthung zurüct, als ob wir irgend eine Bedrückung begünstigen wollten. Ueber dem Trange nach Freiheit darf man die Stimme des Rechtes nicht überhören; das Necht bleibt eben nur dann Recht, wenn es vom Stande der Parteien leine Netiz nimmt; wenn es ihm gleich gilt, ob ein Krösus, ob ein Bett= ler vor ihm steht. Wenn man gesagt hat, daß jedes Unterthans-Verhältniß, wenn es auch auf Verträgen beruht, keine Gultigkeit hat, weil eben der Un⸗ terthan nicht frei gewesen, so müßte man daraus folgern, daß alle Verträge mit Mächtigen ungültig seien, und man müßte den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Man hat gesagt, daß das Volfsgefühl ganz andere Un⸗ terschiete mache als das Privatgefühl; ich leugne dies und spreche es aus zur Ehre meiner Kommittenten, daß dieselben feierlichst erklärt haben, nichts Unbilliges, nicht Geschenktes anzunehmen. Man hat gesagt, es ist gegen die Menschenwürde, daß ein Mensch sich als Sklave verkauft; wohl, wenn er sich, aber nicht wenn er sein Gut veräußert oder belastet. Man hat gesagt, der Vater habe nicht das Recht, den Sohn zu binden. Persönlich, aber nicht hinsichtlich des Vermögens, welches er hinterläßt. Gründe der Polilik und der Billigkeit müssen uns leiten, nicht nur persön⸗ lich freie, sondern auch sittliche, für den Gemeinsinn empfängliche Staatsbürger zu bilten. Jene Beschränkungen waren die Schule des Sittenverderbens, der Veinichtung der National? Oekonomie. Wir müssen der Nothwendigkeit folgen, welche der Zeitgeist vorzeichnet, daher sogleich dort anfangen, welche Lasten sogleich aufzuheben und worüber eine Kom⸗ mission zu entscheiden habe. Die erste Erklärung, die wir zur Beruhigung des Volkes hinaussenden, muß eine praktische Wirtung haben. Darin sind wir einig, daß die Robot sogleich aufgehoben werden müsse. Sie ist fak— tisch aufgehoben, lassen wir den Gewissenhasten nicht länger leiden. Sie bietet mindere Schwierigkeiten, denn sie beruht nicht auf Gesetzen, sondern auf Privatverträgen. Unzeitige Gesetze können durch passende ersetzt werden. Der Unterschied der Robot rührt von den Provinzial⸗Berschiedenheiten her. In Böhmen datirt sie sich erst seit dem 30 jährigen Krieg; bei der damals entstandenen Verödung nahmen die Gutsherren die Ländereien in Besitz und traten sie gegen zu leistende Arbeit dem Landmanne ab. In welchem Umfange, läßt sich nicht nachweisen. Wer kann bei jedem Rechtsverhältniß auf die Zeit seines Ürsprunges zurückgehen? Der Gesetzgeber sanctionirte wahrscheinlich das Vorgefundene. Seit hundert Jahren suchte man den Zustand zu regeln. Wir gelangten auf Grundlage gesetzlicher Basis auf den Unterschied der Lasten,

die aus Mißbräuchen entstanden, Ausflüsse der Leibeigenschaft sind und da⸗— her ohne Entgelt aufgehoben werden müssen; aber auch auf solche, die auf Verträgen beruhen, deren Rechtmäßigkeit außer Zweifel. Entäußerungen dürfen nur, wenn sie höchst nöthig sind und alle Staatsbürger zugleich

ten das Recht einräumten, im Verweigerungsfalle die Sirase sofort in Voll-

treffen, stattfinden, sonst sind es Confiscationen, und Confiscationen werden von jedem Rechtslehrer verdammt. Die Entschädigung muß billig sein. Billig durch den Betrag, billig durch die Leichtigkeit, womit sie geleistet wer⸗ den kann. Nichts darf von der Willfürlichteit des Grundherrn abhängen. Der Unterschied der Grundobrigkeit wird aufhören und die meisten Leistungen derselben dem Staate zur allgemeinen Umlegung zukom⸗ men. Darauf, muß Rücksicht genommen werden. Man muß die Achtung des Eigenthums wahren und wohl erwägen, was aus Privatverträgen hervorgeht. Die Gesetze darüber müssen klar und vollstän— dig sein. Was aus dem Bergrecht hervorgeht, wünsche ich ausgelassen, weil wir sonst den Bergbau ganz vernichten; das Weinbergrecht faͤllt mit dem Zehentrecht zusammen. Die Entschädigung muß den Verpflichteten zur Last fallen. Man hat gesagt, die Entstehnng derselben liege in öffentlichen Gründen, nicht in denen des Privat- Eigenthums, das ist eine Inkonse⸗ Juenz. Einmal will man den gegenwärtigen Rechtszustand sesthalten, ein- mal wieder auf den Ursprung zurückgehen. Man hat gesagt, der Staat soll ablösen, das ist ungerecht, weil darunter auch diejenigen leiden würden, die bisher nicht belastet waren und keinen Vortheil ziehen. Die neue Be

lastung der Finanzen würde eine neue Verwirrung hervorbringen. Wir sollen dem Staatskredit durch außerordentliche Mittel abhelfen, wie können wir noch neue Lasten hinzufügen. Einzelne Gründe bieten bessere Hppothe— ken. Dadurch würde eine bedeutende Steuererhöhung erfolgen. Leute, die materiell sehr empfindlich sind, würden die Constitutlon in Mißkredit brin- gen, daß sie mehr Schaden als Vortheil bringe. Die Klugheit heischt ! daß wir billig seien und uns nicht blos deshalb fuͤr berechtigt halten, weil wir stärker sind. Wir müssen die Freiheit wahren, durch humane Institutionen aber sie vor Krankheiten schützen, die den Todeskeim in sich tragen. Wir müssen sie vor jeder Verdächtigung schüͤtzen. Die Ehre macht Vorsicht und Billigkeit zur Pflicht. Kein Schat— sen des Unrechts soll den Ruhm umdüstern, daß aus der Revolution nur Rühmliches hervorgegangen. Ein Abgeordneter hat Abstimmung durch Namensaufruf verlangt, ich stimme ihm bei. Ich wünsche es, damit das Volt Oesterreichs, damit die Welt erfahre, daß die Böhmen keine Opfer scheuen, wenn sie die Freiheit erringen kön inen; daß die Böhmen nicht we—⸗ niger gerecht als freiheitsliebend sind. Smolka interpellirt hierauf den Minister des Innern. Er zeigt einen amtlichen Erlaß des Kreis-Amtes zu Zolliew, wonach dieses auf eine Verfügung des Landes-Guberniums vom 29. Juni erklärt, daß es den National Garden nicht erlaubt sei, außer ihrem Orte Waffen und Uniformen zu tragen; ferner, daß die Urlaubskarten der Kommandanten nicht als Ausweis-Dokumente gelten sollen. Die, welche dem zuwiderhandeln, sollen angehalten und vom hohen Kreis-Amte unter Eskorte oder mit gebundener Noute an das lemberger Nation l-Garden⸗Kommando abge— sendet werden. Er wolle nichts gegen den Kreishauptmann sagen, weil er glaube, daß dieser dem Landes-Präͤsidium habe folgen müssen. Er bringe die Sachen nur deswegen vor, damit man daraus entnehmen könne, wie in Galizien regiert werde, und wie es komme, daß das Landvolk gegen das Institut der National⸗-Garde mißtrauisch sei. Er frage daher das Mini⸗ sterium, ob jene Verfügung in Folge eines Ministerial-⸗Erlasses erflossen, serner, ob das Ministerium davon Kunde habe, und was es zu thun ge⸗ denke, um den inconstitutionellen Alt rückgängig zu machen? 7 Mini⸗ ster des Innern: Wenn jener Vorgang auf einem Ministerial-Erlaß ba- sirt wäre, würde in der verlesenen enge ng darauf Bezug genommen worden sein. Der Vorgang sei dem Minisseriüm nicht bekannt und stimme nicht mit den Grundsätzen überein, die das Ministerium bezüglich des In-

sütuts der National- Garde eingehalten wissen will. Ei snne en h 64 Interpellanten für dessen Nit.

Vorgang nicht billigen, sei ten R sheistng' verbunden und, werde das Nöthätge sogleih ze zemel: Er habe einen Brief an * ae, ,. ese angekommen sei; er äußert daher Zweifel, o ; 66. Wenn dies aber ein ser in der Manipulation 3

Postbeamten vorsichtiger umgehen. Der Minister des