1848 / 109 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

er den Ort Sermidt besetzen lassen, das kleine Detaschement wurde bis auf

und plötzlich wurde aus allen Fenstern geschossen. Es

e d dn en, gegen. 2 einigen 100 Mann dahin geschickt diese ber durch Barrikaden und Feuern aus den Hausern genöthigt, sich zurück=

2 jehen. Zwei Tage darauf fand Feldmarschall-⸗Lieutenant Welden, der den ö besetzen mußte, um über den Po zu gehen, es für nothwendig, mit roßer Macht in Nasse den Ort angreifen zu lassen. Bei dieser Gelegen eit wurde mit Granaten geworfen, und der Ort ging in Flammen auf. ber das Faktum, welches in dem Briefe angegeben war, ist ganz entstellt. Nach dem Berichte des Feldmarschall . Lieutenants Welden waren die Ein wohner sammtlich entflohen, seinen Truppen gelang es aber, 24 Men- schen, welche die Insurgenten in der Kirche eingesperrt hatten, zu retten. (Beifall.) Das ist ganz verschieden von der Eingabe, über die interpellirt worden ist. Zugleich habe ich die Ehre, einer anderen Interpellation * vorzukommen und zu sagen, daß Feldmarschall-Lieutenant Welden mit sei⸗ nem kleinen Corps von nur 4000 Mann über den Po gegangen war, um die Bewegung des General-Majors Fürsten Liechtenstein in Flanke und Rücken zu decken. Er begegnete einem Corps von 14,0090 Crociati, diese wurden aber durch seine kleine Macht, wie der Feldmarschall⸗ Lieutenant Welden sich ausdrückt, wie Spreu zerstreut. Er versolgte sie bis Bologna, aber er erhielt dort den Befehl vom Feldmarschall Radetzko, nicht in Bo⸗ logna einzurücken und die Delegation zu räumen. Aber er hatte bereits mit der Stadt Bologna das Uebereinkommen getroffen, daß die Crociati nicht in Bologna sich aufhalten sollten, damit die österreichische Armee, wenn sie durchziehen müßte, vollkommen sicher passiren kann. Der Feld⸗ marschall - Lieutenant Welden reiste am 7ten Abends ab, nachdem er eine militairische Position genommen hatte und sogar Batterieen aufführen ließ, für den Fall, als die Stadt nicht in solche billige Forderun⸗ gen eingehen sollte. Den Sten früh begaben sich mehrere Offiziere im vollen Vertrauen auf die abgeschlossene Convention nach Bologna. Drei wurden meuchelmörderisch ermordet, so wie mehrere Soldaten; auf das stürzte ein bewaffneter Pobelhaufen aus der Stadt und beschoß unsere Avantgarde, so daß 5 todt blieben und bei 60 verwundet wurden. Dies bewog den F. M. L. Perglas, welchen Welden zurückgelassen hatte, mit dem Befehle, am Sten seinen Rückmarsch an den Po anzutreten, gegen die Stadt und den zahl= reichen Pobelhaufen schießen zu lassen. Bologna wurde beschossen, Perglas trat aber darauf gleich seinen Rückzug an. Das ist das wahre Faltum; wenn im Kriege Soldaten meuchelmörderisch ermordet werden, wenn Trup— pen angegriffen werden, so müssen sie sich vertheidigen, und ein solcher Ver= rath muüß bestraft werden. (Beifall.) Diese strengen Maßregeln sind nur für die Dauer des Krieges, und es geschieht auch nur im äußersten Nothfalle. Feldmarschall Lieutenant Welden ist einer unserer ge— schicktesten und verständigsten Generale. Leider hatte ihn dieses verräthe— rische Benthmen von einigen Bolognesern, die vielleicht auch unter den Crociati gewesen sein dürften, die sich überall durch Eyzesse ausgezeichnet haben, zu diesen strengen Maßregeln genöthigt, was ich recht sehr bedaure. Uebrigens ist Ff. M. L. Welden bereits über den Po zurückgegangen, und die Delegation ist nicht mehr besetzt. Abgeerdn. Sierakowski interpel⸗ lirte den Kriegs -Minister, ob der Herzog zu Modena von unseren Trup- ven gegen die Versicherung der Thronrede eingesetzt wurde? Kriegs⸗Mini⸗ ster Latour: Ich bin durch einen Bericht des Feldmarschalls, den ich heute erhalten habe, in der Lage, auf diese Inferpellation zu antwor⸗= sen. Der Marsch des G. M. Fürsten Liechtenstein über Modena war militairisch nothwendig, und die Kolonne mußte der Haupt-Armee, die auf dem linken Ufer vorgerückt war, auf gleicher Höhe folgen. Sein Einrücken in Modena hat auf diese Ari stattgefunden, der Herzog war meh- rere Tage früher zuerst im Hauptquartier angekommen und hat sich nach Mantua verfügt, wo er 5 bis 6 Tage verweilte. Als er diese Nachricht erhielt, daß das Landvolk im Herzogthum Modeng unsere Truppen überall mit Jubel empfangen hatte und den lauten Wunsch geäußert, daß ihr Lan- desherr zurückiehren sollte, hat er sich auf seinen Antrieb nach Modena be⸗ geben. Das ist die Thatsache, meine Herren. Ueber seinen Einzug in Mo- dena habt ich noch keinen weiteren Bericht erhalten. Abg. Lohner inter-

v gediehen sei? Kriegs-Minister Latour: Ich bin im Stande, diese rage anf eint genügende Art zu beantworten, Der kriegsrechtliche Prozeß des Grafen Jichp ist aus der Ursache noch nicht beendet, weil die Erhebung nicht staltfinden konnte, bis nicht der Graf Martini vernommen werden konnte, der dazumal in Venedig war und erst seit acht Tagen angekommen ist, nachdem er auch entlassen worden war; er wurde in drei Sitzungen ver nommen, seine Aussagen werden jetzt nach Olmütz geschickt, und das ist nothwendig, um ein Endurtheil zu fällen. Ferner interpellirte Löh ner den Justlz⸗-Minister, ob gegen den Eivil-⸗Gouverneur von Venedig, den Grafen Palff', irgend ein Verfahren eingeleitet ist, nach welcher Norm gehandelt wird, und' ob dasselbe ein Resultat gehabt hat? Minister Bach. Es ist bekannt, daß der Fall des Grafen Pajffo noch unter das vori e Ministerium fällt. Das jetzige hat die Nothwendigkeit erkannt, auch die Amtshandlun⸗ en des Grafen Palffy emer strengen Untersuchung zu unterwerfen. Wir . von der Ansicht ausgegangen, daß, nachdem der Militair-Gouverneur einer strengen Untersuchung zu unterwerfen sei, der Cioil⸗Gouverneur eben= falls einer strengen Untersuchung unterworfen werden müsse, und das Mi⸗ nisterium hat in dieser Angelegenheit beschlossen, eine Kommission darüber . die darüber urtheilen foll, nach deren Resultat sich das Ergebniß herausstellen kann, inwiefern sie zu einer gerichtlichen Unter⸗ suchung geeignet seien.

Abg. Brauner befragt das Ministerium, ob seine gestrige Versiche= rung, daß die Landstände nur Vorarbeiten zu machen haben, auch nur von jenen Landständen gelte, die nach der alten Art eingerichtet sind, oder auch von den böhmischen, der als konstituirender Landtag vom Ministerium ein- berufen wurde? Im letzteren Falle bitte er um Vorlage der Atten, welche den Erlaß vom 8. Jun derogiren. Doblhoff: Ich bin nur uber die⸗ jenigen Landtage befragt worden, welche seit dem 15. März tagen, ich habe mich deshalb auch nur berufen gefühlt, nur über diese Landtage meine Meinung zu äußern, rückschtlich des böhmischen Landtages war ich nicht in

. den Kriegs -Minister, wie weit die Untersuchung gegen den Grafen ich

der Lage, meine Meinung darüber auszusprechen, weil derselbe noch nicht zu⸗

sammengetreten ist. Ich will und wollte daher auch nicht vorgreifen, hier- über meine Meinung auszusprechen, Es handelt sich bei Böhmen um eine andere Stellung, indem der Landtag in Böhmen, wenn er zusammengekommen wäre, auf einer i anderen Grundlage beruht hätte, nämlich auf der Allerhöchsten Entschließung vom 8. April, wogegen die übrigen Landtage auf den frühe— ten Grundlagen zusammengetreten sind.

(Schluß folgt.)

Wien, 18. Aug. (Wien. 3tg.) Das Kriegs - Ministerium hat Berichte vom Feldmarschall⸗ Lieutenant Baron Welden aus 2 vom 10ten d. M. erhalten. Zufolge der demselben zu ge. ommenen Weisung ist der genannte Feldmarschall= Lieutenant für seine Person am Tten von Bologna nach Padua zurückgekehrt, nachdem er dem Feldmarschall Lieutenant, Baron Perglas den Befehl zum Abzug der Truppen für den Sten hinterlassen hatte. Im Augenblicke jedoch, wo der Letztere sich anschickte, diesen Rückmarsch anzutreten, wurde er, gegen den Tages zuvor mit den Behörden abgeschlossenen Vergleich, von bewaffneten Haufen angefallen, drei die fried lich geglaubte Stadt besuchende Offiziere und mehrere Soldaten meuchlings erschossen und verschiedene Gewaltthätigkeiten gegen Einzelne verübt. Der Feld= marschall⸗ Lieutenant Perglgs sah sich somit in demselben Augenblice, wo er die eingegangenen Verbindlichkeiten getreu zu erfüllen im Be⸗ griffe stand, in die Nothwendigkeit versetzt, die auf seine Arrieregarde emachten Angriffe zurückzuweisen. Nach einem mehrstündigen Kampfe 3 Nachhut, welche er durch ein lebhaftes Geschützseuer zu unter stützen gezwungen war, bewirkte er geordnet seinen Rückmarsch gegen den Po und erreichte noch an demselben Tage Ponte di Reno, am gten Cortieetto und San Giorgio, am 10ten Cento. Unser Verlust in diesem Kampfe, den die blinde Volkswuth bei völliger Mißach=

der von den gesetzlichen Behörden ausgehenden Befehle als einen

Alt ber Nothwehr von Seiten des Feldmarschall⸗Lieutenants Perglas er⸗ scheinen läßt, beträgt 5 Todte, worunter 2 Offiziere, 63 Verwundete, worunter ? Stabs- und 5. Ober-Offiziere. Vermißt werden 1 Offi⸗ zier und 85 Mann. Der Verlust des Feindes besteht, so viel man weiß, in 50 bis 70 Tobten.

lannt.

Die Zahl der Blessirten ist nicht be=

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Sachsen. Dresden, 18. Aug. (D. A. 3.) Heute Nach⸗ mittag ist Se. Majestät der König von Preußen mit einem Extra- zuge von Leipzig hier angelangt und hat sich sofort in Begleitung des Prinzen Johann, der ihn auf dem leipziger Bahnhof erwartet hatte, nach Pillnitz begeben, wo bekanntlich Ihre Majestät die Köni⸗ gin von Preußen schen seit einigen Tagen verweilt.

Anhalt⸗Deßau. Deßau, 15. Aug. (Magd. 3tg.) In der heutigen Sitzung des Landtages kam der von der erwählten Aom= mission vorgelegte Entwurf einer An iworts-Adresse zur Berathung. Nachdem dieser vom Berichterstatter Kling hammer verlesen war und mehrere Redner im Allgemeinen darüber gesprochen, der Abgeordnete von Behr auch auf Vereinfachung der Worte: Höch stihre und Höchstsie angetragen hatte, welcher Antrag jedoch verworfen wurde, kamen die einzelnen Sätze zur Berathung und Abstimmung. Mit den wenigen Veränderungen, welche gewünscht und angenommen wurden, lautet die Adresse folgendermaßen:

„Durchlauchtigster Herzog, Gnädigster Herzog und Herr! Auf Euer ältestregierenden Hoheit Ruf sind wir, die Abgeordneten des Volkes von Anhalt⸗Deßau und Anhalt-Cöthen, am 31. Juli d. J. in Höchstihrer Residenz zusammengetreten. Die eigenthümlichen Schwierigkeiten, welche dieser Vereinigung sich entgegenstellten, sind glücklich überwunden. Durch die Verwirklichung dieses allge⸗ mein gehegten und kräftig ausgesprochenen Wunsches der Angehöri⸗ gen beider Herzogthümer ist ein großer tief in das politische Leben Anhalts eingreifender Schritt gethan. Indem wir bedauern, daß die Vereinigung sich nicht auf das gesammte Anhalt erstreckt, geben wir die Hoffnung nicht auf, daß eine solche Einigung noch herbeigeführt werde. Wir fühlen uns verpflichtet, für den fürstlichen Beschluß un⸗ serer Zusammenberufung den Ausdruck des tief empfundenen Dankes zweier Völker eines Stammes am Throne niederzulegen. Durch den Willen Eurer Hoheit und die Kraft der Volksgesinnung wurde unser 2 Vaterland emporgehoben. Es gab unserem nach kräftiger Einigung strebenden großen Gesammt-Vaterlande Deutsch⸗ land das Beispiek, daß es ihm um die Einigung Ernst sei. Auch die fernere Wohlfahrt unseres Vaterlandes, vielleicht sogar, seine politische Selbstständigkeit, beruht auf dieser Vereinigung. Mit vie⸗ ler Genugthuung haben wir die Zusage angenommen, daß durch die Aufstellung einer gemeinsamen Verfassung und durch Einsetzung eines Gesammt⸗Staatsministeriums für die Herzogthümer Anhalt⸗Deßau und Anhalt-Cöthen die Sonderinteressen beider Staaten nicht im geringsten verletzt oder beeinträchtigt werden sollen. Das Volk findet darin eine besondere Beruhigung. Im Geiste der Zeit haben wir es freudig begrüßt, daß von Ew. Hoheit durch das Patent vom 23. Jull d. J. der Standpunkt der Vereinbarung einer Verfassung aufgestellt worden ist. Mit nicht minderer Freude hat uns die Zu⸗ sichkrung erfüllt, daß in Folge der in einem Nachbarstaate vorgeschla⸗ genen weiteren Fortschritte ein Nachtrag zu dem Verfassungs⸗Entwurfe werde veröffentlicht werden. Der Vorlage dieses Nachtrags sehen wir bal⸗ digst entgegen. Auch wir erachten dafür, daß die von dem National Parla⸗ ment in g fur a. M. bestinimten Grundrechte in unsere Verfassung über⸗

ehen müssen. Wir erkennen die Bestimmung der deutschen National⸗

ersammlung über die Grundrechte des Volks als das geringste Maß der demselben zu gewährenden Rechte in Uebereinstimmung mit der Nationalversammlüng an und halten dabei die von derselben gewährte Befugniß fest, dieses Maß je nach den Bedürfnissen des Landes zu erweitern. Die Wahl des Reichsverwesers haben wir als einen bedeutungsvollen Schritt für die Einheit Deutschlands willkommen geheißen. Nach dem Wunsche Ew. Hoheit haben wir mit der Beraͤthung über die in dem Verfassungsentwurfe enthaltenen Volksrechte den Anfang gemacht und werden mit regem Eifer das begonnene schwierige, Werk fortsetzen und vollenden, durch welches die landesherrliche Macht mit der gedeihlichen Wirksamkeit der Volks= vertretung auf unerschütterlichem Boden sich verbindet. Ew. Hoheit wünschen wir aufrichtig Glück dazu, daß Höchstsie des Rathes frei⸗ müthiger Männer sich bedienen, welche das Bedürfniß der Zeit erkannt haben und das Vertrauen des Volks besitzen. Wir leben der zuver⸗ sichtlichen Hoffnung, daß Ew. Hoheit fortfahren werden, überhaupt Männer von anerkannter Gesinnungstüchtigkeit zu allen Staatsämtern zu berufen. Hierdurch allein wird es möglich, die Stürme der Jetztzeit zu bewältigen. In Gemeinschaft mit solchen Männern wird es uns gelingen, eine auf allgemeiner, volksthümlicher Grundlage beruhende monarchisch-constitutionelle Regierung außzurichten. Diese wird dem anhaltischen Volke einen vor den 0 Gefahren der Gegenwart gesicherten Entwickelungsgang gewähren. Unter ihren Segnungen werden beide Länder erfreuen wir uns ferner des Friedens die Früchte eines freien, öffentlichen, die Gesammtheit ves Volkes erhebenden Staatslebens genießen und in treuer Anhäng— lichkeit an den hochherzigen Fürsten, auf den sich unser Blick ver⸗ trauensvoll richtet, einem immer vollkommneren Zustande entgegen⸗ gehen, nach welchem das gesammte deutsche Vaterland gegenwärtig so mächtig ringt. In tiefster Ehrfurcht verharren: Die Abgeordneten des Vereinigten Landtages.“

In diefer Fassung wurde die Adresse gegen eine Stimme, Lie des Abgeordneten von Prüschenck, welcher überhaupt gegen die Ei⸗ lassung einer solchen gewesen war, angenommen. Hierauf war ein Antrag des Abgeordneten Sander an der Tagesordnung: Daß die Versammlung beschließen möge, §. 11 des Verfassungs Entwurfs, der von der Civilliste handelt und deshalb dem besonderen deßauer Landtage vorgelegt werden sollte, auf dem Vereinigten Land⸗ tage zu berathen, weil Cöthen, wenn es auch bei der Fest⸗ stellung der Höhe der Civilliste nicht mitzusprechen habe, doch bei der Art, wie diese begründet werden solle, ein Interesse habe. Da aber die Sache schwierig und auch allerdings die Kom⸗ petenz der Versammlung zu diesem Beschlusse nicht außer allem Zwei⸗ fel sei, schlug Sander selbst vor, zuvörderst die Kompetenzfrage durch eine Kommission prüfen zu lassen. Es entspann sich hierüber eine längere und micht ohne Leidenschaft geführte Debatte, und ob⸗ gleich das Ministerium wiederholt erklärte, daß es gegen eine solche Kommission gar nichts habe, es im Gegentheil wünschenswerth finde, daß sich die Versammlung selbst eine gründliche Ansicht über diese Sache bilde, dagegen auf das Innere der Frage einzugehen und seine Ansicht über die Kompetenz auszusprechen sich ausdrücklich für später vorbehielt: so wollten doch viele cöthensche sowohl als deßauische Abgeordnete sich nicht zur Wahl einer Kommission ver⸗ stehen, und diese Ansicht behielt auch bei der Abstimmung die Ober hand. Präsident Wolter sagte hierauf, daß die Folge dieser Ab= stimmung die sei, daß nun der Antrag selbst sofort berathen werden müsse; da aber Abgeordneter Sander einsah, daß dies nicht wohl thunlich sei, war er genöthigt, seinen Antrag zurückzuziehen.

Schleswig ⸗Holstein. Kiel, 17. Aug. (4. M.) Nach= dem die Miglieder der konstituirenden Versammlung gestern Abend eine bis tief in die Nacht dauernde vertrauliche een gehabt hatten und diese heute Morgen 19 Uhr fortgesetzt worden, erwartete man beim Beginne der heutigen Sitzung (12 Uhr), da auch inzwischen Beseler und Graf Reventlou von Rendsburg eingetroffen waren, eine interessante Verhandlung über die Waffenstillstands Bedingungen. Diese erfolgte jedoch nicht, sondern es wurde nach der Tagesordnung die Wahl der 15 Mitglieder des Verfassungsausschusses vorgenommen und hierauf die Erörterung der beanstandeten Wahlen fortgesetzt.

Die Versammlung zeigte sich in Zulassung der angefochtenen Wahlen sehr wenig schwierig, daher . heute ö. e. der betreffenden Abgeordneten zurückgewiesen ward. Beim Schlusse der Sitzung 4 Uhr) wurde der Ausfall der Wahlen zu dem Verfassungs Ausschuß bekannt gemacht. Gewählt sind: Etatsrath Olshausen mit 3 Stimmen, Landvogt Jensen mit 72, Amtmann Jacobsen mit 63, Obergerichts Advokat Claussen mit 51, Etatsrath Hal mit 51, von Prangen mit 49, Graf Reventlow mit 49, Dr. Lorentzen mit 48, Pastor Lorentzen mit 45, Amtmann Baron von Liliencron mit 45, Syndikus Prehn mit 41, Professor Ravit mit 41, Pastor Wolf mit 41, Ober⸗Gerichtsrath Kamphövener mit 40 und Professor Christiansen mit 38 Stimmen.

. Nach kurzer Pause begann aber wieder (6 Uhr) eine vertrau⸗ liche Besprechung der Abgeordneten in Anlaß der von Rendsburg gekommenen Mittheilungen, welcher um 8 Uhr eine geheime Sitzung der konstituirenden Versammlung folgte. Es handelt sich darin offen— bar um die gewünschte Vertagung bis zum 13. (oder 15.) Septem⸗ ber, doch ist jetzt (Mitternacht) die Sitzung noch nicht beendigt.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 17. Aug. (Frankf. Bl.) Der Senat hat unterm 15ten d. M. wegen Revision der hiesigen Verfassung nachstehendes Gesetz erlassen:

„Wir Bürgermeister und Rath der freien Stadt Frankfurt verordnen hiermit auf verfassungsmäßigen Beschluß der gesetzgebenden Versammlung vom Isten v. M. wie folgt: 1) Um eine Prüfung uber die noöthigen Ab= änderungen der Verfassung vorzunehmen und einen Entwurf hierüber, zum Behuf weiterer verfassungsmäßlgen Behandlung dieses Gegenstandes, vor= zulegen, soll ein Ausschuß von dreißig Personen ernannt werden; fünfund⸗ zwanzig Mitglieder dieses Ausschusses werden durch unmittelbare Abstim⸗ mung der nach Artikel 11 der Constitutions-Ergänzungs-Alte berechtigten Urwaͤhler der Stadt und fünf Mitglieder durch unmittelbare Abstimmung der nach §. 11 des Gesetzes vom 3. Juni 1823 stimmbe-chtigten Land- Bewohner erwählt; 3) wählbar ist jeder Wahlberechtigte, ohne Rücsicht auf seinen Wahlbezirk, so daß der Stadt-⸗Bewohner auf dem Lande und der Land-Bewohner in der Stadt erwählt werden kann; A) jeder in der Stadt oder auf dem Lande für den Verfassungs-Ausschuß Erwählte muß, damit seine Wahl gültig sei, wenigstens ein Drittheil der Stimmen sämmt⸗ licher in der Stadt oder auf dem Lande wirklich zur Abstimmung schreiten den Wähler für sich haben. Die Stimmen des Stadtbezirkes und die des Landbezirkes werden hierbei nicht zusammengerechnet. Beschlossen in Unserer Großen Naths-Versammlung den 15. August 18.8.“

Auf eine in Betreff der anzuordnenden Wahl einer Kommission zur Revision der hiesigen Verfassung von dem Vorstande der hiesigen israeliti⸗ schen Gemeinde bei hohem Senat eingereichte Vorstellung mit dem Schluß⸗ Antrage: „Hochderselbe wolle sich dahin auszusprechen geruhen, daß bei der beabsichtigten Einberufung eines vorberathenden Verfassungsrathes hin- sichtlich der israelitischen Gemeinde- Angehörigen keine Zurücksetzung stalt⸗ sinde, sondern daß denselben gleich ihren christlichen Mitbürgern die Wähl= barkeit und die Mitwirkung bei den Wahlen zugestanden werde“, wurde zu gleicher Zeit beschlossen: „Da alle selbstständigen hiesigen Israeliten zur Milwirkung bei der Wahl eines Abgeordneten für die konstituirende Reichs—⸗ Versammlung berufen und insofern hierbei die von dem Vorparlament em- pfohlenen Grundsätze beobachtet worden sind, so kann es die Absicht des Vorstandes nicht sein, in dieser Beziehung eine Beschwerde erheben zu wollen. Tie Reichsverfassung, wozu jenes Parlament durch ein Wahlgesetz für die konstituirende Reichsversammlung die erste Vorbereitung getroffen hat, wird gegenwärtig berathen. Was das Verhältniß bestehenden Ver⸗ fassungen der einzelnen deutschen Staaten zu der, künftigen Reichs- Verfaffung betrifft, so ist hieruber von der Reichs Versammlung der bekannte Beschluß gefaßt worden: „daß alle Bestimmungen einzel⸗ ner deutschen Verfassungen, welche mit dem von der National⸗Versammlung zu gründenden deutschen Verfassungswerke nicht übereinstimmen, nur nach Maßgabe des letzteren als gültig zu betrachten sind ihrer bis dahin bestandenen Wirksamkeit unbeschadet. In diesem Beschlusse ist die sich von selbst verstehende Bestimmung, daß die Verfassungen der deutschen Einzʒel⸗ staaten bis dahin, wo die allgemeine Verfassung vollendet sein wird, ihre fortdauernde Gültigkeit behalten, noch ausdrücllich aufgenommen. Mit der Vollendung der Reichs ⸗Verfassung wird seiner Zeit die Nothwendigkeit der Abänderung solcher Verfassungs - Grundsätze in den Einzelstaaten hervortre⸗ ten, in welchen ein Widerspruch mit der allgemeinen deutschen f fg enthalten sein könnte. Bei der Revision der hiesigen Verfassung wind jedoch wahrscheinlich noch von anderen Abänderungen die Rede sein. Es ist hier= bei der beschworene verfassungsmäßige Weg einzuhalten, welchen der Artikel 50 der Constitutions-Ergänzungs-Akte bezeichnet. Hiernach steht den Istge—= liten eben so wenig, als nach dem Gesetz vom 1. Sept. 1824, ein Recht der Mit- wirkung bei Veränderungen der Verfassung zu, während nach dem Artikel 7 der Constitutions-Ergänzungs⸗Alte die Emancipation der Landbewohner und die Regulirung ihrer lünstigen Verhältnisse von dem gesetzgebenden Körper be—= rathen werden soll, zu welchem die Landbewohner gehören. Wenn nun der Senat im Verein mit den übrigen verfassungsmäßigen Behörden die Grund— sätze in Ausführung zu bringen nicht verfehlen wird, welche von der konsti= tusrenden Reichs-Versammlung festgestellt werden, wenn diese Grundsätze den Israeliten wahrscheinlich gleiche politische Rechte mit den christlichen Bürgern ertheilen und sonach das Gesetz vom 4. September 1824 auf⸗ heben werden, so hätte die Erinnerung an dieses Gesetz und an die Er⸗ weiterung der darin für die Israeliten enthaltenen Befugnisse, welche schon seither von Seiten der hiesigen Behörden gewährt worden ist, dem Vor— stand wehl ein Grund des Vertrauens und der Beruhigung sein mögen. Nicht um den Beirath der Israeliten abzulehnen, sondern um die neue Verfassung auf verfassungsmäßige Weise ins Leben zu rufen und dieselbe darurch vor jeder Aufechtüng zu sichern, hat der Senat dem Beschluß der gesetzgebenden Versammlung vom 1sten v. Mts. seine Zustimmung ertheilt.“

Hamburg. Hamburg, 15. Aug. (B. H.) Der heutige Tag bezeichnet die neue Epoche Hamburgs. Heute Nachmittag gegen 3 Uhr verkündete die aus dem Rathhause zurückkehrende Deputation der wieder aus mehr als 2000 Bürgern bestehenden großen Ver= sammlung in der Tonhalle das befriedigende Ergebniß ihrer heutigen Sendung. Der Senat hat seinem gestrigen Beschluß heute den fol⸗ genden hinzugefügt und hat auch den zweiten Theil des Verlangens der Petition der Vereine bewilligt. Die Antwort lautet: „Nach sorgfältiger Erwägung der eingegangenen verschiedenen Petitionen ist der Senat seinerseits der Ansicht, daß die Feststellung der künf- tigen Verfassung abseiten der zu diesem Zwecke zu berufenden konsti⸗ kuirenden Versammlung unabhängig von Rath und Bürgerschaft zu beschaffen sein werde, und wird er daher seinen Antrag an Eibges.

Bürgerschaft hierauf richten.“

Ausland.

Frankreich. National- Versammlung. Schluß der Sitzung vom 16. August. Nach dreistündiger Debatte wurde die allgemeine Diskussion über den Gesetz⸗ Entwurf in Betreff der Eisen⸗ bahn von Paris nach Lyon geschlossen, und die Verat hung der Ar⸗ tikel begann. Artikel 1 zerfällt in 5 Abschnitt; ) Mit Veröffent⸗ lichung des Gesetzes tritt der Staat in den Besitz der Bahn von Paris nach Lyon; b) demzufolge setzt der Staat, die Arbeiten unver⸗ iglich fort; c) die Actiengesellschaft übergiebt ihr sämmtliches Mo⸗ billar, ihre Zeichnungen und Pläne gu Händen des Staates. Diese drei Abschnitte riefen wenig Widerspruch hervor. Aber der vierte wurde lebhaft besprochen. Er lautet: d Der Staat übernimmt alle Verträge und Verbindlichkeiten der Bahngesellschaft. Mehrere Mit⸗ alieder stellten die Möglichkeit auf, daß Betrügereien verübt werden könnten. Die großen Hüttenbesitzer und sonstigen Material⸗ Verkäufer seien oft Actionaire, und Lieferanten, mit anderen Wor⸗ ten, Richter, und Partei in Einer Person,. Darum wurden dem Abschnitte die Worte: „Die vor Veröffentlichung des

Gesetzes geschlossen worden“, angehängt. Artikel 2, der die von der Regierung zu leistenden Entschädigungszahlungen feststellt, wurde ohne Weiteres angenommen. Artikel 3 gab dagegen zu einer längeren Diskussion Veranlassung. Er setzt die den Actionairen als Kaufpreis zu bewilligende Rente für die Actie von 50 Fr. auf 75 Fr. fest und wurde von Fourvayron stark angefochten, der auf Herabsetzung dieses Preises von 7 Fr. 69 Cent. auf 6 Fr. 9 Cent. drang, weil 7 Fr. 60 Cent. kein Burchschnittspreis wäre. Einen Durchschnitts⸗ preis dadurch ermitteln zu wollen, daß man den höchsten und niedrig⸗ sten Börsen-Couis dividire, sei falsch. Man müsse den Cours aller Tage berücksichtigen und dann den Quotienten finden; dies sei gerecht. Goudchaux erwiederte, daß 7 Fr. 60 Fr. kein Durchschnittspreis sei, sondern eine Zahl, welche den früheren Verträgen entsprungen. Der Artikel 3 wurde darauf ebenfalls angenommen und die Fortsetzung der Debatte auf morgen verschoben. Die Versammlung ging um 6 Uhr aus einander.

Sitzung vom 17. Aug. Anfang 13 Uhr. Präsident Marrast. Cremieux legt seinen Bericht im Namen des betreffenden Ausschus⸗ ses über Prüfung des Gesetz-Entwurfs rücksichtlich der Wahlen für Bildung der Handelsgerichte vor. Maurat Balange desgleichen seinen Bericht über das neue Jagdgesetz. de Saint Prie st des⸗ gleichen seinen Bericht über die Porto ⸗Reform. Der Ausschuß be⸗ fürwortet die gleiche Taxe von 20 Centimen für einen einfachen Brief im Umfang der Republik. Die Versammlung setzt dann die Diskus⸗ sion des Rückkaufs der Lyoner Bahn fort. Art. 4 des betreffenden Gesetz Entwurfs verspricht denjenigen Actionairen, welche sich 10 Tage nach Veröffentlichung des Gesetzes zur Fortzahlung der noch restiren⸗ den Actien Quoten von 6 zu 6 Monaten verstehen, die bereits ein—⸗ gezahlten 259 Fr. per Actie mit 4 pCt. zu verzinsen und dies selbst künftigen Cessionarien gegenüber zu thun. Brunet legt ein Amen⸗ dement vor, das den Inhabern der Actien fast dieselben Vortheile einräumt, aber durch seine Weitschweifigkeit den Unwillen der Ver—

; sammlung erregt, die der Entwickelung desselben nur geringe Auf⸗

merksamkeit schenkt. Goudchaux bekämpft desselbe. Guerin be⸗ antragt einen anderen Zusatz, der den Actionairen ähnliche Vertheile bietet. Goudchaux bekämpft auch diesen und dringt auf Annahme des Artikels, da ohnehin dem Staate die Mittel genommen würden, die Bahn zu vollenden. Die Regusirung der alten Actien-Forde— rungen auf diese Weise bringt 190 Millionen Franken, welche zur Vollendung der Bahn hinreichen würden. Ver Artikel wird, angenommen. Art 5 bewilligt dem Finanz-Minister die nöthigen Einschreibungen im großen Schuldbuche. Ohne Dis⸗ kussion angenommen. Art. 6 stellt den Amortisations- Fonds auf 5 des Nominal ⸗-Kapitals fest. Angenemmen. Art. 7 eröffnet dem Minister der öffentlichen Arbeiten einen vorläufigen Kredit von 20 Millionen Fr. Angenommen. Mouraud bringt einen Additional⸗ Paragraphen, der darauf anträgt, den nöthigen Kredit zur 3 veig— bahn von Chalons nach Lyon zu bewilligen. Verworfen. Das ganze Gesetz geht durch. Die Bahn nach Lyon gehört also von heute an dem Staate. Nun folgt die Berathung über die gütlichen Ver— gleiche zwischen Gläubigern und Schuldnern, von deren Annahme oder Verwerfung das Journal des Däbats das Schicksal von 30,900 kleinen Fabrikanten uns Handelsleuten abhängig mach. Die passiven Papiere der hiesigen Bank betragen allein an 21 Millionen Fr. Sie will ihr Geld haben, darum widersetzen sich die größeren Finanz-Männer dem neuen Projekte. Sie erklären es für eine Ver⸗ letzung des Kapitals, einen Angriff aufs Eigenthum, also für fommunistisch. Benard erhielt zuerst das Wort. Er unterstützt den Vorschlag. Wollte man ihn freilich auf immerwäh⸗— rende Zeiten ausdehnen, also die hetreffenden Paragraphen des Han— dels⸗-Gesetzbuchs streichen, dann würde er ihn bekämpfen. Indessen fei derselbe ja nur provisorisch. Das Einzige, was er mangelhaft dabei finde, sei, daß der Vorschlag nicht genug helfen werde, daß man etwas Besseres hätte finden können. Brillier hält den Vor— schlag für ungemein gefährlich und warnt vor jeder Abweichung in den Gesetzen über Bankerotte. Favre dagegen vertheidigt den Vor⸗ schlag aus allen Kräften. Freslon hält rie gütlichen Vergleiche für ein bloßes Auskuuftsmnittel, das den Kredit vollends erschüttern und gar den Ruin der Repablik herbeiführen werde. Da er aber ein Feind aller Auskunftsmittel und ein Freund der Republik sei, so widersetze er sich dem Vorschlage. Die Februar-Männer hätten sich mit bloßen Ausfunftemitteln zu helfen gesucht. (Beifall zur Rechten.). D upout von Bussae, einer der Ur⸗ heben des Vorschlages, vertheidigt denselben natürlich. „Nehmt Ihr ihn nicht an“, sagt er, „so seht Ihr morgen Tausende von Bankerot⸗ ten ausbrechen. (Oh! Oh!)! Man erklärt die Rechte der Gläubiger für gefährdet. Wie aber ist dies möglich, da der Schuldner über⸗ wacht wird und er ohne Zustimmung der Kommissarien weder über Einnahmen noch Ausgaben verfügen kann. Will übrigens ein Schuld⸗ ner kelnen Gebrauch von dem Vergleich machen, so steht es ihm ja frei. Aber dieser Fall ist nicht zu gewärtigen. Die Verlegenheit ist fürchterlich, und man hat sich nur zu beeilen, den Vorschlag anzu⸗ nehmen, um den Arbeitern Brod zu verschaffen. Darum ist die Frage eine politische und soziale.“ Bravard setzt aus einande, welches die verschiedenen Arten von Vergleichen seien, die bisher im franzoͤsischen Handel obgewaltet. Sie hießen: 1) freiwillge Ver⸗ träge zwischen Gläubigern und Schuldnern (traitès amiables) ; 2) die Einigung (Union). Er könne der dritten Art, nämlich den neuen gütlichen Vergleichen, keinen Vorzug zugestehen. Die alten Institutionen und Gebräuche genügten. Die neuen Vergleiche wür⸗ den die kaufmännische Moral stürzen, indem sie die Furcht vor der Schande des Baukerots aufheben oder wenigstens sehr schwächen würden. Er bekämpfe darum den Antrag. Bravard ist Berichter⸗ statter des Ausschusses. Die Debatte wurde hier abgebrochen. Mar⸗ rast, Präsident, mit einem starken gelben Quartbande in der, Hand, zeigt der Versammlung an, daß der erste Band der Aktenstücke der Üntersuchungs-Kommission über die Mai- und Juni-Ereignisse mor⸗ gen früh, der zweite übermorgen und der dritte bald darauf vertheilt werden solle. Die Sitzung wird um 64 Uhr geschlossen.

Paris, 17. Aug. Der Spectateur meldet heute in aller Eil, daß Bologna nicht bembardirt worden, und daß das wiener Kabinet den Feidmarschall-Lieuten int Welden, der gegen Bologna marschirte und eine Proclamation an die römischen Legationen ge— richtet hatte, abberufen habe. In Bezug auf die Waffenstillstands—⸗ Convention zwischen der österreichischen und der sardinischen Armee sagt der Spectateur: „Wir erhielten dieses Aktenstück zu spät, um sofort unsere Betrachtungen daran zu knüpfen. Hoffen wir, daß uns die nächsten Courier die Gründe melden, die, Karl Albert be⸗ stimmen konnten, an der Spitze von fünf und vierzig tausend Mann ganz Italien und vorzüglich diejenigen Theile desselben zu räumen, welche noch gar nicht bestegt waren.“ Der Moniteur du Soir erklärt: „Einige Blätter haben gemeldet, Lucian Murat sei in Italien mit einer politischen Sendung von der französischen Regie⸗ rung beauftragt. Diese Angabe ist durchaus unrichtig. Lucian Murat hat von der Nationalversammlung einen Urlaub nachgesucht und er= halten, um Familien Angelegenheiten in Italien zu ordnen.“

Der französische Geschäftsträger in Turin, Reisel, hat, wie be⸗

richtet wird, von Radetzfy, den er persönlich sprach, die umfassend—

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sten und bestimmtesten Garantieen für alle in Mailand wohnenden Franzosen erlangt. .

Das Bien public fügt sich jetzt, was die italienischen Ange⸗ legenheiten betrifft, in die Unstände. Es meint nur noch, man hätte zugleich vermitteln und interveniren, die diplomatischen Unterhandlun— gen mit den Bewegungen des Heeres verbinden sollen. Das Bien public macht ferner folgende Bemerkungen: „Wir lönnen die Hal— tung Cavaignac's nur billigen. Was wollen wir? Die Unabhängig⸗ keit Italiens! Wohlan, der Friede wird, uns eher als der Krieg zum Ziele führen. Diese Politik wird ohne Zweifel gewisse unge⸗ tuldige Geister nicht befriedigen, welche wünschen, daß Frankreich die Karte Enropa's nach Gutdünken umgestalte, als ob Frankreich die einzige Macht in Europa wäre, die an einem besseren Gleichge⸗ wichte Interesse hat, oder als ob es der fahrende Ritter aller In—⸗ surrectidnen wäre. Cavaianac hatte Recht, entschieden zu brechen mit jener Diplomatie im Schnurrbart, welche die auewärtigen Fra— gen nicht anders, als mit Flintenschüssen verhandeln will.“ Das Journal des Deébats würde sehr bedauern, wenn die Vermitte⸗ lung Frankreichs und Englands zu spät käme, wie die Times be⸗ fürchtet. Es sei möglich, daß, nach den Gesctzen des Krieges, Karl Albert blos auf die Integrität seines Grundgebietes Anspruch machen könne, es sei aber klar, daß zur Erhaltung des Friedens etwas An— deres gehöre. Das Blatt meint, Oesterreich würde, indem es Opfer brächte, welche nicht mehr die Ehre seiner Waffen verletzen könnten, blos seine eigenen Interessen, so wie die von ganz Europa, zu Rathe ehen. ö. Der gestrige Abend, an welchem die Regierung eine Emeute be⸗ fürchtet haben soll, verstrich ruhig. Seit zwei kis drei Tagen sprach man allerdings von einer Petition zu Gunsten Italiens, Laroche⸗ jacquelin und die übrigen Repräsentanten der alten legitimistischen Partei beschwerten sich aber am Schluß der gestrigen Sitzung der National-Versammlung in Privatgesprächen sehr bitter darüber, daß man ihnen, von denen die Petition ausgehen sollte, die Absicht einer anarchischen Bewegung zuschreiben wolle.

Vorgestern, als am Geburtstage Napoleon's, zogen wieder viele Veteranen in ihren alten Uniformen zur Säule auf dem Vendome— Platze, wie nach dem Invaliden-Hause, und schmückten die Denkmale mit Immortellen-Kronen und Blumensträußen.

Das Kultus-Comité hat die Eimäßigung des Gehalts der Kardinäle auf die Hälfte beschlossen; das Gehalt der Erzbischöfe zu 15 Fr. und des Erzbischofs von Paris zu 40,000 Fr. will das Comité beibehalten, die Zahl der Erzbischöfe aber von 15 auf 10 vermindert wissen.

In der Verfassungs-Kommission hat sich der Kriegs-Minister aufs entschiedenste für gänzliche Aufhebung der Zulässigkeit von Er— satzmänoern ausgesprochen. Es soll sich herausgestellt haben, daß die Gesellschaften für Verschaffung von Ersatzmännern auf ihre Kosten Journale gegründet hatten, welche ihren Geschäftszweig vertheidigen

mußten. Bei diesem Anlasse kam auch zur Sprache, daß die Versiche⸗ rungs-Gesellschaften zur Vertheidung ihres Monopols sich Organe in der Presse geschaffen, und daß die durch Aufhebung der Schuldenhaft verletzten Interessen einen Fonds zusammengeschossen haben, um durch de Presse auf Herstellung des Haftgesetzes hinzuwirken.

Abbé Orlandi, persönlicher Freund des Papstes und einer seiner gewöhnlichen Rathgeber, ist hier angelangt; er soll mit einer beson⸗ deren Mission an die französische Regierung beauftragt sein.

Ein Rundschreiben des Ministers des Innern befiehlt allen Prä⸗ fekten, von jetzt bis zum 15. September die Verzeichnisse der Mit⸗ glieder der National-Garden aufzustellen, welche sich in dem Alter von 20 bis 35 Jabren befinden und die übrigen Bedingungen, welche zur Bildung der mobilen National-Garde erforderlich sind, erfüllen. Diese Maßregel hat den Zweck, die Organisation der 300 Bataillone mobiler National-Garden, welche bekanntlich von der National-Ver— sammlung beschlossen ist, zu beschleunigen.

An die Stelle des Schiffs-Capitains Pajol, welcher auf sein Ansuchen abberufen worden, ist der Fregatten Capitain Lalande de Kalan zum Gouverneur der französischen Besitzungen in Ostindien ernannt.

Lyon, 13. Aug. (Köln. 3.) Seit einigen Tagen bemerkt man bei den zur Alpen-Armee gehörenden Militair-Divisionen ganz beträchtliche Truppen-Bewegungen, welche auf eine größere Konzen⸗ trirung der einzelnen Corps schließen lassen. Von hier aus hat noch kein Abzug von Bedeutung stattgefunden. Die Ansicht, daß es zu keinem Uebergange nach Italien kommt, ist allgemein und hat bei dem Militair einigen Mißmuth erzeugt.

In der Vorstadt Croix-Rousse hat man wieder eine nicht unbe⸗ trächtsiche Waffen⸗Niederlage in Beschlag genommen. In mehreren Fabriken zeigt sich wieder größere Lebendigkeit, allein die meisten waren genöthigt, eine Verminderung der Löhne eintreten zu lassen. Die Ar⸗ beiter fügen sich, da sie weder Hunger leiden, noch betteln wollen.

Heftige Gewitter richten seit einigen Wochen greße Verheerun⸗ gen auf dem Lande an. Wein giebt es übermäßig viel. Der Preis der Fässer übersteigt den Cours der edelsten Weinsorten. Großbritanien und Irland. London, 16. Aug. Ihre Majestät die Königin ist gestern Nachmittag von Osbornehouse, Insel Wight, im Buckingham-Palast eingetroffen, um Hof zu halten. Herr von Beaumont, der neue Gesandte der französischen Republik, hatte eine Audienz, um seine Kreditive zu überreichen. Heute wird die Königin wieder nach der Insel Wight zurückkehren.

Im Ober- und Unterhause wurden gestern eine aroße An⸗ zuhl Bills erledigt. Man beeilt sich so sehr, um zum Schluß zu kommen, daß eine Berathung kaum mehr stattfindet. Die Posten des Budgets werden schnell votirt, und nur die Ausgaben für Heer und Flotte veranlassen längere Kämpfe. Die Abendsitzung kam nicht zu Stande, da nicht die beschlußfähige Anzahl von 40 Mitgliedern zusammengekommen war. Die vorgestern im Oberh ause vom Grafen von Shrewsbury in Anregung gebrachten irländischen Angelegenheiten dienten zur Motivirung einer Frage, welche Politik die Regierung in Zukunft hinsichtlich Irlands zu befolgen gedächte. Mit— tel zur Abhülfe der dortigen Uebeistände wären von zahlreichen Par— laments-Comités und Königlichen Kommissionen, von statistischen und politischen Schriftstellern während der letzten zwanzig Jahre em⸗ pfohlen, von fast jeder irländischen Grand-Jury erbeten und von Lord John Russell in den Jahren 1844, 1846 und zu anderen Zeiten eifrig verlangt worden, bis zum jetzigen Augenblick aber beständen sie nur in der Idee. Als eine Hauptbeschwerde in Irland bezeichnete der Graf die herrschende Kirche. Religiöse Distinctionen wären der Fluch des Landes und die Grundursache aller Mißregierung in Ir⸗ sand. Durch sie wäre das Gesetz zur Null geworden und die admi⸗ nistrative Justiz vernichtet. Er sei durchaus nicht feindselig gegen die herrschende Kirche gesinnt, aber er sei überzeugt, daß eine Re— form derselben für beide Kirchen und für das Volk im Allge⸗ meinen vortheilhaft sein würde. Ohne diese sinke die Emanti⸗ pations⸗Akte zu einer bloßen Toleranz⸗Maßregel herab. Als irländischer Pair, als Katholik und als Engländer könne er nicht die Gelegenheit vorübergehen lassen, öffentlich gegen die Fortdauer eines Systems zu protestiren, welches aus Irland einen schwachen Theil der Nation statt eines starken gemacht habe, und welches dieses Land als eine Beleidigung der Menschheit und ein

Skandal für die ganze Welt hinstelle. Der Präsident des Conseils, Marquis von Lansdowne, zählte die verschiedenen Maßregeln auf, welche getroffen worden seien, um den Beschwerden in Irland abzu⸗ helfen, und behauptete, daß in vielen Fällen die Verzögerung, die ihre Ausführung erlitten, Irland selbst und nicht dem Parlament bei⸗ zumessen sei. Während der letzten 50 Jahre sei man im Parlamente unablässig bemüht gewesen, Irlands Zustand zu verbessern. Berück⸗ sichtige man unbefangen das Geschehene und die gemachten Anstren⸗ gungen, noch mehr zu thun, so müßte man einräumen, daß das Parlament nichts verabsäumt habe, um Irlands Lage zu verbessern. Die Regierung habe noch andere Maßregeln, als die bereits vorge⸗ legten, beabsichtigt, die indeß durch die unglücklicherweise aus gebrochene Nebellion gehemmt worden wären; sobald aber Ruhe und Ordnung im ö wiedergekehrt wären, sollten diese Maßregeln vorgelegt werden.

Niederlande. Aus dem Haag, 18. Aug. (K. 3.) Der König hat die Zahl der Mitglieder der ersten Kammer um vier neue Mit⸗ glieder vermehrt, und zwar, wie der Beschluß sich ausdrückt, in Er⸗ wägung der Bedeutung der Verhandlungen über die Verfassungs— Revision. In den Sitzungen der zweiten Kammer gestern und vor gestern ist die Debatte über gemeldete Revision eröffnet worden, und zwar über den Eitwurf Nr. 1 vom Reiche und seinen Bewoh⸗ nern. Es wurden mehrere treffliche Reden gehalten, unter anderen von Herrn van Dam van Isselt, welcher sich in mehreren Punkten höchst freisinnig aussprach, dagegen sih aber gegen die Freiheit des Kultus erklärte, und zwar, weil er Uebertreibungen fürchtet sowohl von der protestantischen, als von der katholischen Seite.

Dänemark. Helsingör, 15. Aug. (B. H.) Gestern waren der König Oskar von Schweden und der preußische General-⸗Major von Below in Malmö augekommen und die Unterhandlungen wegen eines Waffenstillstandes zwischen Deutschland und Dänemark wieder aufgenommen worden. Man hatte Grund zu glauben, daß innerhalb verzehn Tagen oder drei Wochen der Abschluß erfolgen werde.

Spanien. Madrid, 12. Aug. Men ist zum Finanz-Mi⸗ nister ernannt. Er leistete gestern in St. Ildephonso den Eid in die Hände der Königin.

Lesseps, Vertreter der französischen Republik, hat dem Kabinet eine Note zugestellt, in welcher auf endliche Bezahlung der Kriegs⸗ kosten von 1823 gedrungen wird.

Saittorius, Minister des Innern, begiebt sich nach Sevilla, um die Entbindung der Herzogin von Montpensier abzuwarten und die Geburt zu konstatiren.

Griechenland. Athen, 5. Aug. (D. A. 3.) Die An⸗ gelegenheit mit Apoestoli Nadir, welcher seiner Zeit auf Mussurus ge⸗ schossen, ist noch nicht beendigt und beschäftigt im Gegentheil das Publikum mehr denn je. Es handelt sich immer noch um die Aus⸗ sieferung oder Nichtauslieferung desselben an die Pforte, und in ihrer Verlegenheit werden die griechischen Gerichte sich wahrscheinlich in der Sache inkompetent erklären. Eine zweite, nicht weniger die Auf⸗ merksamkeit erregende Angelegenheit ist die Veruntreuung von 121,00 Drachmen durch Rigas Palamides, welcher schon 18147 der Veraus⸗ gabung von 135,060 Drachmen, ohne Bewilligung und Rechtfertigung bei der Diskussion des Budgets, im Senate geziehen worden ist. Er soll die letzte Summe aus dem Staatsschatz als Minister des Innern bezogen haben ohne Erlaubniß weder der Kammern, noch des Königs, ohne Zustimmung und Wissen der anderen Minister und, wie man sagt, mit Beihülfe Korphiotakis', des Ex⸗Finanz⸗Ministers, welcher den Chef des Rechnungswesens gezwungen, die Anweisungen zu un— terschreiben. Die Untersuchung darüber ist eingeleitet, und man er— wartet mit nächstem ein Resultat derselben.

Im Norden Griechenlands beunruhigen die Räuber und Insur⸗

gentenhaufen das Land auss neue, und haben einige Banden dersel⸗ ben das türkische Gebiet betreten und einige Dörfer niedergebranpt, sind aber bald von den türkischen Truppen geschlagen und zerstreut worden, wobei es einige Todte und Verwundete absetzte.

Vꝛzoldau und Wallachei. Jassy, 28. Juli. (Allg. Oest. Ztg.) Die Russen haben die Moldau nicht verlassen und werden es auch nicht thun. Vor zwei Tagen, also am 26sten, war in Jassy aus St. Petersburg ein Feldjäger angekommen, der den Befehl überbrachte, daß die Russen in der Moldau bleiben sollen, und kaß in kürzester Zeit noch vier Divisionen zu ihnen einrücken würden. Fünftausend Mann Türken mit 6 Kanonen haben bei Cziglina die Ouarantaine überstanden und sind nun in und bei Galacz. Die Generale Duhamel und Vogt, Beide Russen, sind in Jassy, Fürst Sturdza hält sich noch auf dem Throne.

Pubtikan du m,.

Das Publikum wird hierdurch wiederholt darauf hingewiesen, daß sämmtliche sogenannte Commissionaire, gleichwie die zur gewerbs⸗ weisen Anfertigung schriftlicher Arbeiten in außergerichtlichen Angele⸗ genheiten autorisirten Konzipienten, ohne Unterschied, ob sie ihre Ge⸗ schäfte unter ihrem einfachen Namen führen oder sich dabei der Firma von Agenturen, Comtoiren, Büreaus, Nachweisungs- und Versor⸗ gungs⸗Anstalten, Expeditionen, Geschäfts-Kanzleien und der⸗ gleichen bedienen, keine vom Staate angestellte Geschäftsmänner, wie die Justiz Kommissare und Notare und die vereidigten Agenten, Makler und Schaffnern sind, vielmehr lediglich ein Privat gewerbe betreibe. Es existirt daher auch für dieselben keinerlei obrigkeitlich festgestellte Gehührentaxe; im Gegentheil ist die Bestimmung der Ver⸗ gütigung für die ausgeführten Besorgungen ledlich von der Privat— Einigung abhängig.

Berlin, den J. Juli 1846.

Königliches Polizei⸗Präsidium.

Republizirt Berlin, den 15. August 1848.

Königliches Polizei⸗Präsidium. von Bardeleben.

Bekanntmachung.

Die diesjährige Haupt-Versammlung der Mitglieder des Stiftungs⸗ Vereins der Waisen-Versorgungs = Anstalt für die Provinz Brandenburg in Klein⸗-Glienicke wird

Freitag den 22. September (., Nachmittags 14 Uhr, im hiesigen Civil⸗Waisenhause, Neue Königsstraße Nr. 38, und an demsel⸗ ben Tage des Vormittags von 19 bis 12 Uhr eine öffentliche Prüfung der Zöglinge in Klein⸗Glienicke statifinden.

Indem wir die geehrten Herren Mitglieder zu dieser Jahres-Versamm— lung, in welcher die statutenmäßige Beamtenwahl und die Rechnungs ⸗Ab⸗ nahme erfolgen wird, hierdurch ergebenst einladen, ersuchen wir Sie sowohl, wie alle Gönner und Wohlthäter unseres Instituts, der öffentlichen Prü— fung unserer Zöglinge beiwohnen zu wollen.

Potsdam, den 18. August 1848.

as Waisen⸗ Amt der Klein Glienicker Waisenversorgungs / Anstalt.

Königliche Schauspiele. r ge , , ,, . enmale: . def gr,, n g, Hierauf: Die Frau im Or f heiteres Fa⸗

millen· Gemalde in 3 Abth, von A. p. Anfang halb? Uhr.