1848 / 110 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Nach der in unserem letzten Wochen ⸗Re⸗ bedeutenden Besserung haben sich der dadurch eingetretene Stillstand ergab kein so günstiges Resultat für die Gewinn · Nealisirungen unse⸗ rer Spekulanten, als zu erwarten stand. Ohne besondere nach theilige Berichte von auswärtigen Börsen haben sich daher die Course doch nicht auf dem höchsten Stand behaupten können, sondern es sind na⸗ mentlich die Effekten, welche auf Speculation genommen worden ge— wichen, wogegen indeß andere Gattungen durch eingehende Kauf⸗ Ordres im Steigen blieben. Wir können daher unsere Börse nicht gerade als flau, sondern nur als abgespannt bezeichnen, und müs⸗ sen den Rückgang einzelner Eisenbahn Actien, dem Ueber⸗ kaufen der kleineren Spekulanten zuschreiben, die von einem Tage zum anderen realisiren müssen, und dann am un⸗ vortheilhaftesten abschneiden, wenn die Contremine kein starkes Ge⸗ gengewicht hält. Auf diesem Terrain bewegt sich übrigens augen⸗ blickich die ganze Speculation, denn eigentlich große Faiseurs be⸗ sitzen wir nicht, und es können deshalb eingehende Kauf⸗-Ordres von einiger Bedeutung nicht ohne erhebliche Cours Erhöhung ausgeführt werden, ein Beweis, in wie festen Händen die Effekten sich befinden. Die Veränderungen an auswärtigen Plätzen üben hier keinen beson⸗ deren Einfluß aus, weil die meisten deutschen Börsen von der unsri⸗ gen abhängig sind und die Rückwirkungen immer vorher bekannt sind; Wien macht hiervon eine Ausnahme, denn die Bewegungen daselbst werden hier mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, so lange sie auf die italienischen Angelegenheiten Bezug haben; schreibt man indeß diese Schwankungen dem Finanz-Zustande zu, so bleiben auch solche hier ohne Wirkung, wie es heute geschehen, wo die Notirungen wegen einer bevorstehenden Anleihe von 20 Millionen Gulden um mehrere Pro⸗ zente gewichen sind. Die Ungewißheit über den Ausfall der vielsri⸗ tigen Bemühungen, die Ausfuhr der edlen Metalle aus Desterreich freizugeben, brachte bedeutende Schwankungen der Banknoten zuwege und unterhält das Interesse, welches man an der wiener Börse nimmt. Man glaubt hier allgemein, daß es der österreichischen Regierung un⸗

Berlin, 19. Aug. ferat über die Börse gemeldeten die Umsätze sehr vermindert, und

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geachtet der bedeutenden Schuldenlast nicht schwer werden dürfte, eine Anleihe zu Stande zu bringen, weil sie solche an der Börse negozii— ren wird und die österreichischen Fonds auf solche Weise an allen deutschen und einigen ausländischen Börsen Cours haben. Wir hal— ten es für das beste und fast ausschließliche Mittel zur Beschaffung eines Anlehens, wenn die Landesbörse Gelegenheit hat, durch ein eigen gebotenes Interesse sich mit anderen Börsen in Verbindung zu setzen. Es kann dabei auf ein Opfer des Staats nicht ankommen, wenn die Negoziirung eines Anlehens für ein unabweisbares Bedürfniß gehal⸗ ten wird; so urtheilen unsere Financiers, gestützt auf vieljährige Er fahrung, und wir können uns dem um so mehr anschließen, als wir die Erfolge anderer Versuche fast scheitern sehen.

In Betreff unserer dieswöchentlichen Umsätze haben wir bereits oben erwähnt, daß solche beschränkter geworden sind; es fehlte an neuen Ordres, wie an neuen Unternehmungen. Die Course der täg⸗ lichen Umsatz-Effekten wichen, und zwar Friedrich⸗Wilhelms-Nordbahn von 46 2 41. 4, Magdeburg ⸗Wittenberge von 16 bis 45 a „66; die übrigen Eisenbahn-Actien folgten jedoch nur zum Theil dieser Bewegung, und vor allen Dingen waren es Potsdam⸗Magde burger Actien, de plötzlich von 56 bis 495 fielen, weil manche Posten in schwache Hinde gegangen sind und wieder realisirt werden mußten. Seitdem hat sich wieder Kauflust eingestellt, und man be— willigte heute bis 523 726. Dem Auschein nach bildet sich für dies Papier, der often Shwaukungen wezen, ein Speculations-Terrain, was allerdings günstig für den Coursstand der Actien sein würde, denn nichts kann den Unsatz mehr erleichtern als ein täglicher Verkehr, nichts aber hemmender sein, als wenn man erst Käufer und Verkäufer mühsam aufsuchen muß. Nächst diesen Actien drückten sich auch Magdeburg Halberstädter von 101 a 102 6, wegen einiger kleinen Posten, die zum Verkauf kamen. Am besten behaupteten sich Oberschlesische Ac⸗ tien auf ihrem gestiegenen Stand; es ist zwar bis 91 5 dafür ge⸗ zahlt worden und daan Manches 93 h verkauft, indeß bot man heute zuletzt wieder 3 “, und unter 91 5, wurde Nichts erlassen. Gestiegen sind Berl. Auh. Lit. A. von 8 bis 9) Ic und Ji. B. von 89

RÆäörSe rom 19. A Mug St.

bis Ss! „5. Stettiner bis 90, bez., wichen bis 8] Hö. Berl-Hamb. blie⸗ ben 68 * Geld, doch fehlte es an Abgebern. Köln⸗Mind. bis 78 bez., wichen bis 76 „, blieben 77 76 Gld. Halle⸗Thüringer bis 56 bezahlt, sind heute a 53 bis * gemacht. Rheinische Stamm-Actien von 56 bis 57 und 56 bez. u. Brf. Breslau⸗Freiburger von 887 bis 89 bez. u. Gld. Stargard ⸗Posen bis 69 6 bez., wichen bis 681 . wozu Gld. blieb. Krakau-Oberschlesische von 477 bis 46 9. bez. u. Gld. Steele⸗Vohwinkel bis 11 76 bez., fielen bis 38 „. Nieder⸗ schlesisch Märkische von 72 bis 70 verk., bleiben 704 Gld. Nie⸗ derschlesische Zweigbahn bis 10 gestiegen, bleiben 38 56 Brf.

Von Prioritäts-Eisenbahn-⸗Actien sind besonders Pots- dam⸗Magdeburger 5 55 von 84 bis 85! a S6 „6, Köln⸗Mindener 4 6 von 88 P bis 90 . und Rheinische Stamm -Priorität von 69 bis 71 * gestiegen, alle übrigen Gattungen blieben ebenfalls und besonders heute begehrt.

. unsere inländische Fonds und namentlich für Staats⸗ Schuldscheine zeigte sich mehrseilige Frage, in Folge dessen diese von 37 bis 71 gestiegen sind und dazu Käufer blieben, auch haben sich die meisten Pfandbriefsorten gehoben und hielten sich gefragt.

Aus ndischen Fonds sind bei lebhaftem Verkehr bedeutend gestiegen, insbesondere aber russische Effekten; englische 5proz. russ. von 937 bis 100 5 bez. u. G. Stieglitz von 797 bis Sz a2 * Y. Schatz-Obligationen von 62 bis 67 a 67 26, Litt. A., von 73 a 77 6, poln. 500 Fl. Obl. von 63 bis 66 „6, 300 Fl. Partial a s9i begehrt. Poln. Pfandb. von 88 bis 90! bez.

In Wechseln war das Geschäft, mit Ausnahme des Wiener, beschränkt; diese Devise hob sich in Folge der bedeutenden Steige rung fremder Valuten und des Weichens des Goldes an der wiener Börse plötzlich von 86 bis 95 “5, heute indeß wurden solche wieder a 92? abgegeben und blieb dazu übrig. Alle übrigen Valuten hielten sich die Woche über ohne Veränderung. London bleibt zur Notiz offerirt. St. Petersburg fehlt selbst zu der gesteigerten Notiz.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 19. Aug. Louisd'or 1127 Gld. Poln. Papier⸗ geld 935 bez. u. Gld. Desterreichische Banknoten 933 bez. u. Br. Staats- Schuldscheine 3 proz. 73] Br. Seehandlungs-Prämien⸗ Scheine 2 50 Rthlr. 88 Br. Schles. Pfandbr. 33 proz.. 90 Br., dito Lit. B. 4 proz. 927 Br., dito 37 proz. 815 Gld. Preuß. Bank ⸗Antheil⸗ Scheine 838 Br.

Poln. Pfandbriefe alte proz. S887 Gld., do. neue 4 pröz. S8 bez. u. Gld., do. Partial-Loose a 300 Fl. 91. Gld., do. 500 Fl. 68 Gld., do. Bank⸗Certifikate a 200 Fl. 125 Gld. Russ.⸗ Poln. Schatz-Obligationen 4proz. 66 bez. u. Gld.

Actien. Oberschl. itt. A. 35 proz. 93 Br., do. Litt. B. 34proz. 3 Br. Breslau-Schweidnitz⸗ Freiburg proz. 87* bez. u. Br. Niederschl. Märk. 35 proz. 71 Br., do. Prior. Iproz. 3 Br., do. Ser. III. 5 proz. 89. Br. Neisse-Brieg 4 proz. 40 Br. Krakau ⸗-Oberschl. proz. 467 Br. Friedrich-Wilhelms⸗ Nordbahn LI proz. 44 bis * bez.

Wechsel⸗Course.

Amsterdam 2 M. 1423 Gld.

Hamburg a vista 151 Br.

do. 2 M. 151 Gld. London 1X. St. 3 M. 6. 23 Gld. Berlin a vista 1004 Br.

do. 2 M. 994 Gld.

Wien, 18. Aug. Met. proz. 79 *, 80. proz. 63, 64. 3proz. 50, 51. 2Iproz. 10, ,,,, . 36 S563. Nordb. 1065, 106, 1667. Gloggn. 95, , 96. Mail. 70, 71, 72. Livorno 0, 709. Pesth 65, Eb. Budw. 69. B. A. 1075, 77, 80, 1082. K. K. Gold 114. Holl. 116.

Wechsel. Amsterdam 158. Frankf. 111. London 11.8. Augs burg 110). Hamb. 1643. Paris 132.

Die Ünsicherheit der politischen Zustände drückte auch heute die Börse.

Leipzig, 19. Aug. L. Dr. Part. Oblig. 3 Br. Leipz. B A. 118 XL. Dr. C. A. 958 Br., 943 G. Sächs. Bayer. 755 Br., 747 G. Schles. 75 Br, 743 G. Chemnitz Riesa 28 Br. Löbau-Zittau 217 Br. Magd. ⸗Leipzig 1737 Br. Berl. Au).

A. 907 Br. do. B. 887 Br. Altona Kiel 907 Br. Deß. B. A. 93 Br. Preuß. Bank-Antheile 88 Br.

Frankfurt a. M., 18. Aug. An heutiger Börse herrschte in Fonds sowohl, als in Eisenbahn-AUctien eine flaue Stimmung. In den meisten Gattungen derselben wurden mehrere Verkäufe bewirkt, zu bill geren Preisen als gestern, in Folge des Gerüchts von niedrigen pa⸗ s Pariser Post vom 16ten war bis am Schluß der

riser Coursen. ü Nach der Börse Fonds und Eisenbahn

Börse nicht eingetroffen. Actien flauer.

Met. 77. 763. Bank⸗A Actien 1250. 1240. L. 64. 63 do. 25 Fl. 22. 21 3 Baden 5) Fl. 753. 275. Kurhess. 263. 263. Sardin. 243. 2 do. 500 F

Darmstadt 56 Fl. , JI.

3 proz. Span. Köln⸗

897

E 8 062

4 1. 1.

181. 18. Poln. 3600 Fl. L. 90 G. 667. 66. Minden 738 Br. Bexbach 73. 727. Friedrich Wilh. Nordbahn 167. 46. Paris, 17. Aug. 3proz. 14. proz. 71. 50. Nordbahn 3. 36 London, 16. Aug. Zproz. Cons. p. C. S686, a. 3. Sh

34 proz. 875. Span. Pass. 3. 3proz. 213. Belg. 673. Integr. 14. proz. 71. Mex. 163. Engl. Fonds still. Cons. a. Z. waren heute etwas flauer. In fremden war gar kein Geschäft. Eisenbahn-Actien waren sehr flau. Amsterdam, 17. Aug. Es zeigte sich heute für holl. proz. viel Kauflust, und stiegen diese bedeutend im Preise; dies bewirkte auch für die übrigen holl. Fonds eine günstige Stimmung; der Um⸗ satz darin war im Allgemeinen sehr lebhaft. Span. bei ziemlich be⸗ lebtem Geschäft in Ard. Coup. etwas angenehmer. In port, war zu höheren Preisen viel Handel. Russ. mehr gesucht. Z proz. österr. flauer. 2) proz. gut priishaltend. Nuss. alte 96s. sproz. 76. Stiegl. 76. Hproz. Dest. Met. 377, *, n Sm, Ki, , , , Zproz, neue 53, 70, 693, . 33 proz. Synd. 72. Span. Ardoins 84, . Gr. Piecen 87, *, Coupons 6, 7. 3proz. 26 Portug. neue 1 Wechsel. Paris 56? G. Wien 32 Lonbon 2 M. 11. 875 G. I. S. 11.95 G. Petersburg 1767 G. Antwerpen, 16. Aug.

1proz. ostind.

.

Br. Frankfurt 987 G. Hamburg 35 G.

Die Börse war fest, doch ohne be⸗

deutende Geschäfte. Belg. proz. 787. 4Eproz. 70, 713 G. 21proz. 395, z, 3 B. Span. Ard. 87 B. Z3proz. 18 G. Madrid, 16. Aug. proz. 11, 108. Zfr. 43

3Zproz. 193, 3.

Markt ⸗Beriehte.

Königsberg, 17. Aug. Die Zufuhr war gering. Weizen 65 bis 72 Sgr. pr. Schfl., Roggen 33 bis 35 Sgr. kleine Gerste 23 Sgr., Hafer 16 bis 20 Sgr., Kartoffeln 137 Sgr., der Ctr. Heu 13 bis 18 Sgr.

Danzig, 17. Aug. An der Börse wurden heute verkauft: 1 Last 123— 29pf. inl. Weizen zi 416 Fl., 11 L. und 125 L. 130pf. poln. do. ch. G.) zu Fl. E) und 3 F. 111 —12pf. inl. Gerste zu 180 Fl. preuß. Cour. die Last.

Breslau, 19. Aug. Weizen, weißer, 54, 5. bis ol Sgr. ; gelber do. 53, 56 bis 60 Sgr.

Roggen 29, 32 bis 347 Sgr.

Gerste 21, 23 bis 26 Sgr.

Hafer 151, 17 bis 18 Sgr.

Rapps 72, 74 bis 76 Sgr.

Sommer-Rips 64 bis 67 Sgr.

Spiritus 9 Rthlr. B.

Rüböl unverändert.

Zink ohne Handel

ünsere Getraide-Zufuhren bleiben stark, und der Begehr ist fort⸗ während gut, daher Preise sich nicht allein behaupten, sondern in Weizen eher höher gehen.

Mit der heutigen Nummer des Staats-⸗-Anz ei⸗ gers werden Bogen 126 und 127 der Verhandlungen zur Vereinbarung der Preuß. Verfassung ausgegeben

Druck und Verlag der Decherschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

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a . mm .

Bekanntmachungen.

In der Bekanntmachung der Königl. Regierung zu Stettin, betreffend die Veräußerung des Königl. De⸗ mainen⸗Vorwerks Paßmühlengut, sind in Nr. 10 d. Bl., S. 568, in der darauf bezüglichen Nr. 515, folgende Schreibfehler zu berichtigen: Zeile 4. statt . Jun d. J. 1 Yun f. Zeile 3. statt zu diesem alternativ zu diesem Zeitpunkte alternativ.

los Bekanntmachung. Auf den Antrag des Kaufmanns Baruch Burchardt zu Berlin soll das Nittergut Bosens, ein v. Podewils—

sches Lehn, zur nothwendigen Subhastation gestellt wer sämmilich und alle ihre etwanizen männlichen lehnsfä— hner Just. mi den. Dieser muß die Provocation der Agnaten vor— higen Descendenten mit sämmtlichen an dem genannten pitzschki hierselbst in Verschlag gebracht werden, zu er aufgehen. Es werden daher alle Agnaten des Ge— dehngute und dessen Pertinenzien ihnen etwa zustehen scheinen und ihre Ansprüche an die Masse anzumelden,

schlechts der v. Podewils und unter denselben namentlich: ) Friedrich Gustav v. Podewils auf Krisow in Meck—

den 3. November d. J., Vorm. 11 Uhr, 5591

dor dem Deputirten, dem Ober Landesgerichts Assessor

KJ Rothe. allhier im Ober⸗ Landesgerichts ztollegienhause e n 9. persönlich oder darch gesetzmäßige, mit gehöriger Infor— mation ünd Vollmacht versehene Bevollmächtigte, wozu

ihnen die Justizräthe Naumann, Teßmar, Hildebrand

und Villnow und die Justiz-Kommissarien Lorenz und

Eckardt vorgeschlagen werden, zu erscheinen und die 2 ihnen an dem vorgenannten Lehngute und dessen Pe— tinenzien etwa zustehenden Lehnrechte auszuüben, auch in diesem Fall die zur Begründung derselben erforderlichen Beweismittel urschriftlich beizubringen, mit den sich etwa meldenden übrigen Agnaten zu verhandeln und hier— nächst rechtliches Erkenntniß, bei ihrem Ausble ben in dem gedachten Termine aber zu gewärtigen, daß sie

den Lehnrechten, namentlich mit dem bhenésicid taxae, jure prartimiseos, jure reluendi vel re YoοOcandi, oder wie sit sonst Namen haben mögen, werden präkludirt,

D

.

einen Liquidations- Termin auf

vor dem Deputirten, Herrn Land

ö Nachdem über das Vermögen der fünf minorennen Geschwister Weise und der dazu gehörigen, unter der Firma C. F. Weiße sel. Wittwe hier bestandenen Hand⸗— . lung der Konkurs eröffnet worden ist, so haben wir zur zu Bliedungen, seit Anmeldung und Nachweisang sämmtlicher Forderungen

den 6. Dezember (., Vormittags 11 Uhr, und Stadtgerichts⸗ Assessor von Wietersheim, im Gerichts

Wie laden daher alle diejenigen, welche einen An— spruch an die Konkursmasse der Gemeinschuldner zu ha⸗ 7 ben vermeinen, hierdurch vor, in diesem Termine entwe— der persönlich oder darch zulässige, mit gehöriger Voll— macht und Information versehene Bevollmächtigte, wo zu ihnen die Justiz Kommissarien Alker, Heydemann und 8)

auch deren Nichtigkeit durch Einreichung der darüber d sprechenden Dokumente oder auf andere Art nach zuwei⸗ 9) der Hutmachergeselle sen. Wer sich nicht meldet, wird mit allen seinen An—

länger als 30 Jahren nach Dänemark gegangen sein'soll. Das Vermögen Beider beträgt 35 Thlr 24 Sgr. 5 Pf. 3 5) Jacob Mollenau, geboren den 19. September 1757 1808 abwesend, und dessen Vermögen z5 Thlr. 5 Sgr. 6 Pf. beträgt; ) die Gebrüder Hahnemann aus Nordhausen, Joh. Leberecht, geboren den 30. Dezember 1777 und seit 1819 abwesend, und Andr. Friedrich, geboren den 5. Mai 1783 und seit 1508 abwesend. Das Ver⸗ mögen Beider besteht in 120, Thlr. Cour. ; der? Schuhmacher Joh. Christian Gottfried Bött— cher aus Nordhausen, geboren den 17. Februar 977, seit 18 15 abwesend und dessen Vermögen 35 Thlr. 25 Sgr. beträgt; . Heinrich Gottfried Roche aus Nordhansen, dessen Geburtstag der Zeit noch nicht hat ermittelt wer- den können, und der seit 49 Jahren abwesend ist. Das Vermögen desselben besteht in 28 Thlr. Joh. Wilhelm Oehne aus Nordhausen, welcher am 8. Oftober 1792 geboren,

Lokale angesetzt.

lenburg, des Hans Heinrich Sohn

6) ,, Carl Jriedrich v. Podewils

ej Carl August Friedrich v. Podewilz, des Land Een gel Gif eee il, des Landraths

4) Otto Friedrich Graf v. Podewils, Otto Friedrich's Sohn,

) Curt Ernst Adrian Deinrich a Podewils, des Re— gierungs Raths Franz Wilheim Sohn, früher Hauptmann bei dem Gräslich v. Wartens lebe nschen Infanterie⸗Regiment zu Liegnitz,

) Ernst Christian Friedrich Albrecht von Podewils Lieutenant bei den v. Prillwitzschen Dragonern. später auf Woitzel, bei Labes, ; ;

) Georg Friedrich Richard v. Podewils, früher Lieu tenant im Infanterie⸗Regiment v. Steinwehr,

) Friedrich Ernst Julius Eduard v, Podewils, des Lieutenants Earl Georg Adolph Felir Sohn,

) Edwin Carl Friedrich Bogislav v. Podewils, Sohn des Württembergischen Majors Carl August Wil—= helm, angeblich zu Stuttgart,

I) der Rittnieister v. Podewils auf Penken bei Creuz- burg und Pr. Eylau in Ostpreußen,

) der Eduard Wilhelm Heinrich v. Podewils, an= geblich in Creuzburg, .

so wie die Agnaten aller sonstigen Geschlechter, welche

an dem im Schlaweschen Kreise belegenen Lehngute

Bosens emwanige Lehns-Ansprüche haben, aufgefordert,

innerhalb sechs Monaten, und längstens in dem perem-=

torischen Termine,

ihnen dieserhalb ein ewiges Siillschweigen wird aufer legt und das gedachte Gut nebst Pertinenzien für ein Allodium wird erklärt werden.

Zugleich werden alle sonstigen unbekannten Real⸗ Prätendenten sub pocha praeclusi vorgeladen,

Bemerkt wird, daß der jetzige Besitzer das Gut laut gerichtlichen Vertrages vom 16. September 1812 für 12, 90900 Thlr. erworben hat.

Cöslin, den 25. Februar 18518.

Königl. Ober Landesgericht.

Erster Senat.

asi

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Jacob Stern berg hierselbst ist am 24sten v. M. der Konkurs-Prozeß erössnet worden. . Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die Konkursmasse steht am ;

209. September e, Vormittags 11 uhr vor dem Herrn Land- und dinge gr slaih Engel im Parteienzimmer des hiesigen Gerichts an. Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse aus geschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubigen ein ewiges Still schweigen auferlegt werden. ö ;

Culm, den 19. Juni 18418.

Königliches Land- und Stadtgericht. Der Nichter:

Schülte, Land- und Stadtgerichts-Rath.

sprüchen und Forderungen an die Masse prätludirt und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Stettin, den 1. August 1818. Königliches Land- und Stadtgericht. 519 Ediktal⸗Vorladung.

Nachstehende Verschollene, als:

1) der Stellmacher Joh. Heinr. Gottlieb Dienemann aus Etzelsrode, geboren den 24. März 1765, seit länger als 50 Jahren abwesend, und dessen Ver⸗ mogen 7 Thlr. 5 Sgr. 10 Pf. beträgt;

2) der Oekonom Joh. Ehristian Barthels aus Nord⸗ hausen, geboren den 23. September 1793, welcher sich im Jahre 1833 nach Westpreußen begeben ha⸗ ben soll und dem ein Nießbrauchsrecht von 890 Thlrn. zusteht;

3) der Muller Joh. Rudolph Teichmüller, geboren den 12. April 1505 zu Grüningen im Kreise Wei— ßensee, weicher im Jahre 1832 nach Amerika ge⸗= gangen sein soll und dessen Vermögen in 117 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf. besteht;

4) die Gebrüder Werner, Joh, Heinrich, welcher am 24. April 1785 zu Friedrichslohra geboren, seit ungefähr 40 Jahren von hien abwesend ist und zuletzt vor 29 Jahren gus Böhmen Nachricht von sich gegeben hat, und Andreas Werner, dessen Ge⸗ burtstag jedoch nicht zu ermitteln gewesen und seit

seit länger als 39 Jahren abwesend ist und dessen Vermögen in 69 Thlr. besteht; 10) der Schuhmacher Joh. Andreas Kohlmann von Nordhausen, geboren den 25. Januar 1788, seit länger als 40 Jahren abwesend und dessen Ver— mögen 20 Thlr. beträgt; 11) die unvereh el. Wilhelmine Magdalena Barth von Nordhausen, welche am 28. Juli 1812 geboren ist, im Jahre 1831 nach Amerika gegang, 2 soll und 33 Thlr. 19 Sgr. 4 Pf. im Verme en hatz 12) die verehel. Marie Rudolphine Geben“ . Feist, aus Ellrich, welche den 11. November. , . ren, seit 1608 nach Polen geganggn sein soll und deren Vermögen in 4 Thlr. 23 Sgt, besteht; oder deren etwanige, unbekannte Erben wenden hiermit aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gerichte bin- nen g' Monaten und spätestens in dem auf den 24. Mai 1849, Vormittags 11 Uhr, vor dem Land- und Stadtgerichts ⸗Rath Willing in unserem Geschästs - Lokale angesetzten Termine entweder persönlich oder schriftlich zu melden und zur Erhebung ber für sie vorhandenen Gelder sich zu legitimiren, wi⸗

gesprochen und ihr Vermögen den sich legitimirenden Erben oder als herrenloses Gut dem Königl. Fiskus ausgezahlt werden wird.

ö. den 24. Juli 1848.

Königliches Land- und Stadtgericht.

drigensalls ihre Todeserklärung durch Erkenntniß aus

Das Abonnement beträgt: 2 Athlr. für t Jahr. 1Athlr. * Jahr. 8 Athlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Preußischer

Ale post⸗Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Erpedition des Prenß. Staats⸗ Anzeigers:

ehren Straße Rr. 57.

19

Berlin, Dien stag den 22.

Inhalt.

Amtlicher Theil.

Deutschlan d.

Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der 6 National-Versammlung und der verfassunggebenden Reichs -⸗Ver=

mmlung.

Oesterreich. Reichstag: Fortgesetzte Diskussion der gutsherrlich bäuer⸗ lichen Verhältnisse; neue Präsidenten - und Vice⸗-Praͤsidenten⸗Wahlen; Interpellationen über Bedrohung Kuranda's in Böhmen. Wien. Anzeige über die Wiedereröffnung der Universitäten.— Berichtigung. Nachrichten aus Ober-Jtalien. Prag. Adresse des Gemeinderaths an Radetztv und die österreichische Armee in Italien.

Sachsen. Dresden. Die geheimen Jondunenlisten.

6 Karlsruhe. Abreise des Prinzen Friedrich nach Schleswig- Holstein.

Schleswig⸗-⸗Holstein. Kiel. Verhandlungen der Landes- Versamm— lung. Flensburg., Durchreise des Großherzogs von Mecklenburg Schwerin. Kampf mit dänischen Schiffen bei Holnis. .

Bremen. Bremen. Senats-Erklärung über den Reichs Minister Duckhwitz. ; . Au s Jan d. Frankreich. National -Versammlung. Verwerfung des Aus=

gr n nrg in . der kaufmännischen Vergleiche. Vermischtes. Haris. Provisorischer Staatsrath. Bankbericht. Beschäftigungen für brodlose Arbeiter. ch sch astigung Großbritanien und Irland. London. Parlaments-Verhandlun⸗ . Jnterpellatinen 3 srgelts über Lerd Päalmersion 8 Pointit, des ern Üürquhart über die Abschaffung des Stlavenhandels und des Herrn Maher über Irland. Die Unruhen in Irland und die Time 8. Die gefangenen Insurgentensührer. ; Spanien. Madrid. Das Kabinet. Banden-Unfug. Die bevor— chende Niederkunft der Hetzogin oon Montpensier. Häandels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Beilage. .

Amtlicher Theil.

Königliche Bibliothek.

Der Bestimmung des Königlichen hohen Ministeriums der geist⸗ lichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten zufolge, ist die Kö⸗ nigliche Bibliothek wegen der vorzunehmenden Reinigung der Säle und Bücher auf drei Wochen, und zwar vom 28. August bis 165. September e., geschlossen.

Beilin, den 19. August 1843.

Der Königliche Geheime u , und Ober-⸗-Bibliothekar. Pertz.

ö . 82 2 = *

llichtamtlicher Theil. Dent sehland.

Sundes- Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 17. Aug. (O. P. A. 3.) 61 ste Sitzung der deutschen National-Versammlung. (Schluß.) Es wird zur Tages Ordnung, Berathung über 8. 8 des Entwurfs der Grundrechte, geschritten. Dieser lautet: Die Wohnung ist un⸗ verletzlich. Eine Haussuchung darf nur auf Grund eines richterlichen Befehls vorgenommen werden. Dieser Befehl muß sofort oder spä— testens innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Betheiligten vorge—⸗ wiesen werden. Für die Verhaftung in einer Wohnung sinden keine besondere Beschränkungen statt. Beseler, als Berichterstatter, theilt mit, daß die Abgeordneten Mittermaier, Leue und Adams nach Zu⸗ rückziehung besonderer Verbesserungs⸗-Vorschläge zu einem gemeinsa⸗ men sich vereinigt haben, etwa dahin lautend: Die Wohnung ist un⸗ verletzlich. Eine Haussuchung, so wie die Verhaftung in einer Woh— nung, dürfen nur von den gesetzlich dazu ermächtigten Personen und in den vom Gesetz bestimmten Formen und Fällen vorgenommen werden. Der Berichterstatter hat nicht Gelegenheit gehabt, jenen Vorschlag dem

esammten Ausschusse vorzulegen, ist jedoch für seine Person damit einver= ö. eine gleiche Erklärung haben verschiedene Mitglieder des Aus⸗ schusses ihm abgegeben. Mittermaier nimmt das Wort für den bezeichneten Veibesserungs Vorschlag. Schlöffel begründet unter Hinweisung auf die bei Haussuchungen vorgekonmenen Willlürlich⸗ eiten und Gewaltthätigkeiten, an welchen der bisherige Polizeistaat Schuld trug, einen Zusatz-Antrag, daß die Haussuchungen nur unter Leitung eines richterlichen Beamten sollen vorgenommen werden dür⸗ fen. Der Reduer erinnert daran, wie einst bei Arndt Haussuchung gehalten und auf Grund eines vorgefundenen Zetteis, welcher die Riederschrift einer Aeußerung des verstorbenen Königs von Preußen enthielt, die Beschuldigung des Hochverrathes und des Vorsatzes des Königsmordes erhoben wörden sei. Der Redner erwähnt dann Ce⸗ waltthätigkeiten, die sich Polizei⸗Agenten in seinem eigenen Hause haben u Schulden kommen lassen. Er verlangt endlich Wegfall des über⸗= siist oder bedenklich erscheinenden vierten Satzes des Ausschuß⸗An⸗ trages. M. Mohl stellt unter Bezugnahme auf die in England bestehen⸗ den Bestimmungen, wo unter Voraussetzungen und Bedingungen auch Zoll- und Accise-Beamten eine Haussuchung gestattet ist, den Ver⸗ desserungs⸗Antrag: Eine, Haussuchung darf nur auf- Grund eines richterlichen Befehls oder in Gemäßheit anderer gesetzlicher Bestim⸗ mungen vorgenommen werden. Osterrath vertheidigt ein Amende⸗ menk von Reichensperger, hinter den Worten: Eine Haussuchung darf 2c. einzuschalten: haßt in Fällen der Verfolgung eines Verbrechers auf a, That. Die Nothwendigkeit dieses Zusatzes ergiebt sich daraut, daß in einem solchen Falle nicht erst die richterliche Ermäch⸗= tigung eingeholt werden kann. Wesendon ck erklärt sich gegen das

itttrmaiersche Amendement. Daß die Verhaftung nur in den ge⸗

Es fragt sich, welches sind die gesetzlichen Fälle? Diese wollen wir beschränken, wo die Polizei jetzt noch ausgedehnte Vollmacht hat. Jener Ausspruch aber würde sanctioniren, was wir verbannen wollen. Der Redner entwickelt einen vollständigen Verbesserungs- Antrag: Eine Haussuchung datf nur auf Grund eines Befehls eines Rich⸗ ters oder Beamten der gerichtlichen Pelizei und in Gegenwart eints solchen vorgenommen werden. Dieser mit Gründen versehene Befehl muß so ort dem Betheiligten zugestellt werden. Jede Haussuchung zur Nachtzeit ist unzulässig. Diese Bestimmungen erleiden nur bei Verfolgung eines Ver⸗ brech 1s auf frischer That eine Ausnahme. Hänse! ll erklärtsich gegen den Mittermaierschen Antrag, welchem er den Ausschußantrag vorzieht. Schel⸗ ler sindet den Vorschlag Mittermaier's zu allgemein, dagegen die Fassung des dritten Saßes des Ausschuß Antrages ungeeignet im BVerglelch mit dem zweiten Satze, welcher das Vorhanden sein ei= nes richterlichen Befehls voraussetzt. Es sollen beide Sätze zusam⸗ mengezogen werden: Eine Haussuchung darf nur auf Grund eines bereits erlassenen oder binnen vierundzwanzig Stunden zu erlassen⸗ den richterlichen Befehls stattfinden. Der Nedner verlangt gleichfalls, daß Haussuchungen nur bei Tage stattfinden sol⸗ len. Adams vertheidigt den von ihm unterzeichneten Mitter⸗ maierschen Antrag. Alle Vorredner dagegen haben den Beweis für denselben geliefert, indem sie sich in verschiedene, für die Grund— rechte nicht geeignete Einzelnheiten verlieren. Es soll ja nicht der Polizei freistehen, in einem einzelnen ihr konvenirenden Falle die Wohnung zu verletzen; es sollen gesetzliche Bestimmungen getroffen werden, und wo sie in einzelnen Ländern fehlen, soll es balt igst ge⸗ schehen. Kolb verlangt, daß an die Spitze des Paragraphen ge⸗ stellt werde: Jedermann ist befugt, Alles zu thun, was das Gesetz nicht verbietet. Dies versteht sich eigentlich von selbst, aber der Polizeistaat hat verboten, was ein Gesetz nicht ausdrücklich erlaubte. Statt des Ausschuß-Antrags stellt der Redner ein eigenes Amende— ment; „Die Wohnung ist unverletzlich. Niemand darf bei Nacht in dieselbe eindringen, außer im Falle einer Feuersbrunst oder Ueber— schwemmung, oder auf Hülferuf aus dem Junern des Hau⸗ ses. Auch am Tage dürfen Haussuchungen nur auf Grund eines richterlichen Befehls vorgenommen werden und nur wegen einer Person oder Sache, welche in dem die Haus⸗ suchung anordnenden gerichtlichen Befehle bestimmt bezeichnet sind. Eben so dürfen Verhaftungen in den Wohnungen nur bei Tage vor⸗ genommen werden. Wigard erklärt sich gegen den Mittermaierschen Antrag und verlangt kategorische Feststellang des Rechts der Woh⸗ nung in den Grundrechten, wie dies im Gauzen im Ausschuß⸗Antrag der Fall ist. Der vierte Satz aber ist dunkel oder überflüssig. Spatz erklärt sich unter Hinweisung auf Vorkommnisse in Bayern, wo! von Beamten die Sammlungen für die deutsche Flotte wegen mangelnder Ministerial⸗-Erlaubniß gehindert werden, für den ersten Kolbschen Antrag. Es mag ferner der Mittermaiersche Antrag in Belgien, wo ein Gesetz besteht, zweckmäßig sein, nicht aber in Deutsch⸗ land, wo verschiedene oder gar keine Gesetze bestehen. Grävell hat einen eigenen Antrag gestellt, den er zurückzieht. Jo dan von Marburg verlangt zur Sicherung des Betreffenden den Zusatz, daß Haussuchungen, wo thunlich, mit Zuziehung von Hausgenossen stattfinden sol⸗ len. Ein Aehnliches bestimmt schon die Carolina (peinliche Halsge⸗ richts Ordnung Karl V.). Freudentheil verlangt Zuziehung eines richterlichen Beamten bei der Haussuchung, Heisterbergk die Ausfertigung eines motivirten Befehls. Boecker beantragt als Zu⸗ satz des Mittermaierschen Antrags, daß Vorsorge getroffen werde, baß die Gesetze in den einzelnen Ländern nur insofern Gültigkeit be⸗ halten sollen, als sie binnen Jahresfrist von der Reichs⸗Gesetzgebung oder von der Landes -Gesetzgebung bestätigt werden. Die Verhand— lung wird geschlossen. Beseler erklärt sich gegen den ersten Kolb⸗ schen Antrag als nicht hierher gehörig und zu allgemein. Der 5§. 8 ist analog dem §. 7 gestellt; an die Spitze das allgemeine Prinzip: die Wohnung (im s§. 7 die Freiheit der Person) ist unverletzlich.

setzlich bestimmten Fällen 2c. vorgenommen wird, versteht sich von selbst.

Hierauf folgt die nöthige Begränzung;, bei 8. 7 hinsicht⸗ lich der Verhaftung, bei §. S bezüglich der Haussuchung. Bei §. 7 sind durch die Beschlüsse der Versammlung we⸗ sentlich« Abänderungen vorgenommen worden, indem zwischen Verhaftung und Verwahrung entschieden worden ist. Bei F. 38 wird es genügen, den xichterlichen Befehl zur Grund⸗

lage zu nehmen. Auf, die einzelnen Anträge, über die sich ein Jeder ein Urtheil gebildet haben wird, gehe ich nicht ein. Die einzelnen Gesetzgebungen müssen (was den Mittermaierschen Vorschlag angeht) allerdings iu Uebereinstimmung gebracht werden. Dies wird Sache des transitorischen, die Ausgleichung der Grundrechte mit den einzelnen Gesetznebungen vermittelnden Gesetzes sein; am wenigsten geeignet würde hier eine einzelne Bestimmung getroffen. Nach em die Reihenfolge für die Abstimmung geordnet ist, wird zu dieser ge⸗ schritten. Der erste Kolbsche Antrag wird verworfen; der erste Satz des Ausschuß Antrages (die Wohnung ist unverletzlich) angenommen. Der Welsendoncksche Verbesserungs-Antrag wird verworfen; eben so der Schellersche. Der zweite Satz des Ausschuß⸗Antrags wurde an⸗ genommen, eben so der Reichenspergersche und Jordansche Zusatz⸗ Antrag. (Eine Hauesuchung darf, außer im Falle der Verfolgung eines Verbrechers auf frischer That, nur auf Grund eines richterlichen Befehls vorgenommen werden und muß, wenn thunlich, unter Zuziehung von Hausgenossen erfolgen. Der Antrag von Heisterbergk, welcher Mo— tivirung des Befehls verlangt, wird verworfen, eben so der Schlöf⸗ felsche, nach welchem ein richterlicher Beamter der Haussuchung bei⸗ wohnen soll. Angenommen wird der dritte Satz des Ausschuß-An⸗ trags. (Dieser Befehl muß sofort oder spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Betheiligten vorgewiesen werden. Der vierte Satz (für die Verhaftung in einer Wohnung finden keine be—⸗ sonderen Beschränkungen statt) wird verworfen. Schluß der Sitzung Nachmittags 13 Uhr.

Nachschrift. lung). In der heutigen Sitzung wurde über S8. 9 und 10 des Ent⸗ wurfs der Grundrechte diskutirt und beide Paragraphen in nach- stehender Fassung angenommen:

§. 9. Das Briefgeheimniß ist gewährleistet.

(62ste Sitzung der deutschen Nationalversamm⸗

nahme von Briefen und Papieren darf nur auf Grund eines rich terlichen Befehls vorgenommen werden.

§. 19. Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellungen seine Meinung frei zu äußern. Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise, namentlich weder durch Censur, noch durch Konzessionen und Sicher⸗ heitsstellungen oder durch Staats⸗Auflagen, noch durch Beschränkun⸗ gen der Druckereien oder des Buchhandels, noch durch Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendirt oder aufgehoben werden. Ueber Preßoergehen wird durch Schwur⸗ gerichte nach einem zu erlassenden Reichsgesetze geurtheilt.

Schluß der Sitzung 27 Uhr.

Frankfurt a. M., 19. Aug. (O. P. A. 3.) 2 st e Sitzung der verfassunggebenden Reichs-Versammlung am 18. August. Die Sitzung wird um 95 Uhr von dem Präsi⸗ denten von Gagern eröffnet. Die Abgeordneten Metzler aus Oederan (Sachsen), Beinhauer aus Oesterreich, Röden beck aus Grünberg in Schlesien, Jaup von Darmstadt, Ranzond) von Melck haben ihren Austritt aus der National-Versammlung angezeigt. Mittermaier zeigt an, daß der Gesetz⸗Entwurf über die Minister⸗ Verantwortlichkeit zum Drucke gegeben wird; Rödinger das Gleiche Namens des Petitions-Ausschusses bezüglich einer Eingabe, die Staatsschulden des ehemaligen Königreichs Westfalen betreffend. Es wird hierauf zur Berathung über §. 9 des Entwurfes der Grund⸗ rechte geschritten. Dieser lautet): S. 7. Das Briefgeh eimniß ist gewährleistet; die bei strafgerichtlichen Untersuchungen und in Kriegs⸗ fällen nothwendigen Beschränkungen sind durch die Gesetzgebung festzu⸗ stellen. Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf nur auf Grund eines richterlichen Besehls vorgenommen werden. Cnyrim unterscheidet die verschiedenen möglichen Fälle der Verletzung des Briefgehrimnisses. Osterrath vertheidigt das Minoritäts⸗Erachten des voͤlkswirthschaftlichen Ausschusses. Rießer verlangt, daß statt Briefgeheimniß gesagt werde Postgeheimniß. Die in die Grund⸗ rechte alfzunehmende Bestimmung soll nur die Sicherung gegen den Mißbrauch von Seiten der Behörden bezwecken. Andere Verletzun⸗ gen, wie durch einen Boten, sind in dem Kriminalrecht zu berücksich= kigen; Bestimmungen dagegen gehören nicht in die Grundrechte. Ei⸗ sen stuck vertheidigt das zweite Minoritäts-Erachten. Die durch Briefe stattfindenden Mittheilungen, von welchen oft das Glück gan⸗ zer Familien abhängt, müssen unter allen Umständen ein unantastba⸗ res Heiligthum sein; darum keine Ausnahmen bei Fällen des Straf⸗ rechts. Es ist besser, daß ein einzelner Verbrecher unentdeckt bleibt, als daß die Geheimnisse von hundert ehrlichen Leuten verletzt wer⸗ den. Bei Krieg gilt, was Verletzungen von Seiten des Feindes an- geht, ohnehin nur die Gewalt; im Innern aber soll zu solchen Verletzun⸗ gen fein Recht gegeben werden. Wesendonck verlangt, daß die Verletzung des Briefgeheimnisses au allen Beamten, dle sich daran betheiligt haben, nach Maßgabe der von den einzelnen Staaten zu erlassenden Strafgesetze zu ahnden sei. Nerreter für das Minori⸗ tätserachten des volkewirth schaftlichen Ausschusses. Wiesner ver⸗ langt, daß die Verletzung des Briefgeheimnisses als ein Verbrechen zu strafen fei, und daß die Minister für jeden durch die von ihnen befohlene Veiletzung entstandenen nachweisbaren Schaden haftbar sein sollen. Franche vertheidigt den Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses. Ausnahmen sind unvermeidlich; es soll sie aber das Reichsgesetz gleichmäßig feststellen. Beseler nimmt nach Schluß der Debatte das Wort als Berichterstatter des Verfassungs Aus⸗

schusses. Der Ausdruck „gewährleistet“ ist absichtlich nach län- gerer Berathung gewählt, werden. Es soll angedeutet wer⸗— den, daß das Briefgeheimniß in einem besonderen technischen

Sinne genommen wird, nämlich es soll in den Grundrechten insofern geschützt werden, als es in den Händen des Staates liegt. Das Minoritäts-Erachten ist zu allgemein und unbestimmt. Die Strafbe⸗ stimmungen gehören in das Strafrecht. Allerdings aber soll hier die Reichs-Gesetzgebung eingreifen. Es wird hierauf zur Abstimmung geschritten und der erste Satz des Antrags des Verfassungs -Aus⸗ chusses angenommen. Die zweiten Sätze der Anträge des verfas⸗ sungs⸗ und volkswirthschaftlichen Ausschusses: 1) die bei strafgericht⸗ lichen Untersuchungen ꝛc. nothwendigen Bestimmungen sind durch die Gesetzgebung festzustellen; 2) Ausnahmen können nur durch ein Reichsgesetz festgestellt werden, werden verworfen. Eben so die Anträge von Wesendonck und Berger **). We sendonck fragt an, warum von den Ministern auf verschiedene Interpellatio⸗ nen noch gar keine Antwort gegeben ist. Nach dem betreffenden Ge⸗ setz muß der Minister in der nächsten Sitzung entweder Auskunft ge—⸗ ben, oder hierfür die Zeit besätimmen, oder angeben, warum er nicht antworten kann. Ich habe vor kurzem den Minister des Auswärti⸗ gen bezüglich des Schicksals der bei dem Juniaufstand in Paris be⸗ theiligten' Deutschen interpellirt. Der Präsident entschuldigt den Minister des Auswärtigen, dem diese Interpellation erst heute zuge⸗ sommen ist. Vogt erkundigt sich nach dem Schicksal der von ihm an den Kriegsminister gerichteten Interpellation. Der Präsident wird dem Minister von der Erinnerung Kenntniß geben. (Schluß folgt.)

Oesterreich. Schluß der Reichstags-Sitzung vom 16. August. (W. u. A. Oest. 3.)

Hierauf solgt wieder Verhandlung über den Kudlichschen Antrag. Smolka wünscht die alsogleiche Begründung der inzwischen eingegangenen Amendements, noch vor den eingeschriebenen Rednern; der Reichstag stimmt

*) Verbesserungs ⸗Antrag des voltswirthschastlichen Ausschusses Das Briefgeheimniß ist unverletzlich. Ausnahmen künnen unn durch ein Reichs. gesetz sestgestellt werden. Mineritäte⸗Autrag: Daz Dread ng, ist 21 derletzlich. (von Rönne, Hildebrand, Osterrath, Eisenst i. Ph. chwarzen berg, Degenkolb, Veit, Dies kau, Merck, Preustug. Noßlen). Staats Veh orde

**) Die Verletzung des Brie fgeheimnisses durch die , ,n ist an dem Beamten, der hierzu auf was immer a ,, 3 nach einem besonders zu erlassenden Sie re . är. n ., He. 14 wulchts! in sckem Falle den erhust ee Amte 36

Die Beschlag⸗

Unfahigleit zu jedem Staate - Amte zur Folge hat.

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