1848 / 114 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

604 EÆerlIin er RäörSe vom 24. Au M , t. EISenkanhn- Aetiem.

Preußischer

Staats- Anzeiger.

Das Abonnement beträgt: 2 Athlr. für 4 Jahr. 1 Athlr. Jahr. 8 Athlr.«⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhnng. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 Sgr. berechnet.

Alle Post⸗A Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Behren⸗ Straße r. 57.

HNMechsel- Course.

6.

250 Stamm - Aclien. Aapital. Prioriisäts - ctien. *. apital. 44 250 FI. n. = M. gan nr. 1131.

300 Fr.

Kur 2 Mi. Kurz 2 Mi. 151 3 Mi. 6 237 2 Mi. SIIs

Amsterdam ITages - Coꝛers. Tages - Cours.

Rechnung. Zins sus s.

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekannim. in der dazu bestimmten RNubriß ausgefüllt. Die mit 38 pCt. ber. Actien sind v.

Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hambur

Sämmtliche Priorithitz-Actien werden durch juůhrliche Verloosung e 100 pCt. amortis.

Bürs en- Zins- Rein- Ertra 1842.

taat gar.

*

Berl. Anhalt do. Hambur

3, 500, 000 l, 411, 800

2 Mt. 2 Mi. 2M 8 Tage 2 Mt. 2 Mt.

150 FI. 160 FI. 100 TbIr.

Leipaigs in Couraut iẽn 14 TRIr. Fuss.. 100 Tbl.

Fraukfurt a. M aüdd. W

Heters bur =

100 snbl

3 Wochen

. 101 do. Stettin 9 99e, 994 do. Potsd. Magd. .. Ea. 99 Magd. Halberstadt .. 1. 99 do. Leipziger

56 2156 265 Halle- Thüringer

1017 104 Cöln Minden. . ... .. .

Hailmdiscse Fonds,

Celcl- Course.

Hfandbris / =, Kommunal- Papiere und

do. Aachen . . ...... Bonn - Cöln Düsseld. Elberfeld ..

ief. Geld. Gem.

Kur- u. Nm. Psdhr. Schlesische do.

do. Li. B. gar. do. Pr. RBkR-Anth. Seh,

zt. Sebuld-Seh. Seeb. Präm. Sch. K. u. Nm. Schuldv. Berl. Stadt- Obl. Westpe. Pfandhr. 9 Grosab. Posen do. do. do. Osipr. fand br.

Friedriehad'or. And. G lui. à ib.

Brief.

Pomm. do. Discouto.

a,, m m, n Fon(ls. .

J Steele · Vohwinkel... g, d, eee, RFieggerschi, Riärkäscir

) ü do. Zweighahn 34 Oberschl. Lit. A. ... 85: do. t . S6 Cosel - Oderberg Breslau - Freiburg ... Krakau - Oberschl. . . . Berg. Märk. ..... ... Stargard - Posen Brieg Neisse

Quil lungs- Rogen.

Poln., ueue Pfäbr. do. Part 500 FI. do. do. 300 FI. Hamb. Feuer- Cas. do. Staats- Er. Anl. 100 IlIoll. 23 26 Int.

64 Kurh. Er. O. 40 ih. 75 Sardin. do. 36 Er. 12 R. Bad. do. 38 FI. .

Russ amb. Cert do. beillope3. 4. 8. do. do. 1. Aul. do. Stiegl. 2. 4. A.

do. do. 5. A. do. v. Rthsoh. Lst. do. Poln. SebatzO. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200. Pol a. Pfdbr. a. C.

* 1 9

Berl. Anhalt. Lit. B. Magdeb. - Wittenb. . . . Aachen-Mastricht ... Thür. Verbind. - Bahn

Ausl. Quitlungs bog. Ludw .- Bexbacts 24 FI. Pesther . . . . . . . . 26 FI. Friedr. Wilh. Nordb.

S. 00, 000 1.824. 000 1. 000, 000 IJ. 7060, 000 2. 300, 600

g, 0, 000

2,967, 500

4,500,000 1, 951.200 1,409,000

l. 300, 000

9, 950, 000 3. 1.35060, 000 * 2, 253. 1090 3 2.400, 000 3 1, 200,000 * 1, 700, 000

1.5006, 000 * 4,000,000

5. 000.000 J, 100,000

2, 500, 000 4,500, 000

2.750, 000.

5, 600, 009

S. 525, 0 00 18, 800, 000 HS, 000, 000

Schluss- Course von Cöln- Minden 765 6.

=

d Ma

1 2

8 82 ö

do.

do.

* 2

80 eß5 43 J a * ba. u. G.

do. Potsd Magd. .. * ö 16 . eb. Leipziger .. eff ö e ,. 2 Cöln - Minden Rhein. v. Staat gar.. do. 1. Priorität. . .. do. Stamm - Prior. . Dũüsseldorf-Elberseld. Niederschl. Märkisch. 4, 175, 000

do. III. Serie. do. Zweigbahn

Oberschlesische Cosel - Oderberg Steele - Vohwinkel. . . Breslau - Freiburg.

Ausl. Stamm- AcIl.

* Dresden- Görlitz... 60 Leipzig Dręsden

60 42 Chemnitz Risa

30 Sächsisch- Bayerische s6, 000, 000 20 kiel - Altona.... Sp. 2, 050, 000 Amsterd. Rotterd. FI. 6, 500, 000 90 Mecklenburger Thlr.

5, 000, 000 2,367, 200 3. 132, 800 l, 788, 000 4,000, 000 3, 674, 500 1,492, 800 2, 487, 260 1, 250, 0090 1.09000, 0090

S- . 0 6

= - =

do. 3.500, 009 2. 300, 000 252, 000 d6. 218, 000 l. 276, 600 266. 000 325.000 100, 000

2 2

Börsen-

Zinsen

Reinert. 1847.

b. 000, 000 4.500, 000 1d. 000, 000

1166414

**

14.300. 009

von Preussischen Bank- Antheilen 85 6.

Es herrschte

gilt indess nur von Eisenbahn-Stamm-Actien, während Prioritäts-Actien begehrt blieben und höher bezahlt wurden.

heute wieder eine grofse Geschäftslosigkeit an der Börse, wodurch die Notirungen auch weiter nachgaben und sich bis zum Schluss der Börse nur wenig erheben konnten. Dies

Auswärtige Börsen.

Breslau, 23. Aug. Friedrichsd'or 1135 Br. TLouisd'or I3* bez. u. Gld. Staats-Schuldscheine 3 proz. 74 bez. Scheine a 50 Rthlr. 884 Br. dito Lit. B. 4 proz. 923 bez., Bank⸗Antheil⸗ Scheine 87 Br.

1125 Gld.

306 Fl. J) Gib. 26 Fi. o. Glo. 65 Br.

Actien. Oberschl. Litt. A. 30 proz. 92 etwas bez. Ende 92 Br., sdo. Litt. B. 3ꝑproz. 92 etwa bez. Ende 92 Br. Schweidnitz⸗ Freiburg proz. 887? etwas bez. Ende 877 Br. derschl. Märk. 30 proz. 707 Br., do. Prior. 5proz. 93 Br., do. Neisse⸗Brieg proz. 140 bez. Ende 40

Ser. III. 5 proz. 90 Br.

Br. Krakau⸗Oberschl. proz. 45 etwas bez. Ende 144 Br. rich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 4 proz. 44 etwas bez. 437 43 bez. u.

Gld.

Wien, 22. Aug. Zproz. 49 60. 2äproz. 415 42. 8b 87. Nordb. 106 1061. Livorno 707 70. 1090. K. K. Gold 115.

Wechsel. Amsterdam 158. Frankf. III. Augsburg 111. Hamb. 167. Paris 131.

Met. 5 proz. 792, 80. Anl. 34:

Bekanntmachungen.

553 Subhastations-Patent.

Das im Sternberger Kreise der Neumark belegene Vorwerk Spiegelberg nebst Zubehör, abgeschätzt von der Neumärkischen Ritterschafts Direction auf 6338 Thlr. 4 Sgr. * Pf., soll

am 209. März 15849, Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Ober-Landesgerichts⸗Assessor Thiem, im Instructions Zimmer des Ober Landesgerichts hier— kelbst öffentlich verlauft werden. Die Tare und der neuneste Hypothekenschein sind in unserer Negistratur einzusehen.

Frankfurt 9. d. O., den. . August 1816.

Erster Senat des Königl. Ober Landesgerichts.

1554 Belanntmachun .

Das im Dt. Croner Kreise belegene fei Allodial⸗ Rittergut Schrot Nr. 352, am 1. September 1847 landschastlich auf zi, 199 Thir. 22 Sgr. 6 Pf. abgeschätzt soll am 27 Februar ü8ag9, . Vormittags um 14 Uhr, durch Herrn Ober Landesge⸗ richts Rath Roloff an hiesiger Gerichtsstelle Schulden halber in nothwendiger Subhastalion verkauft werden.

Taxe und t t . er ,. Hypothelenschein sind in der Registratur

Holl. und Kaiserl. Dukaten 967 Bi. Poln. Papiergeld Oesterreichische Banknoten 91 92 bez. u. Gld. Seehandlungs-Prämien⸗ Schles. Pfandbr. 3h proz. 903 bez.

dito 31 proz. S15 Br. Poln. Pfandbriefe neue proz. SS? Gld., do. Partial⸗Loose do. a 6500 Fl. 68 Br., de. Russ. Poln. Schatz Obligationen 4 proz.

dproz. 63 - 64. 131 —1l33. Glog. 96 97. Mail. 75 76. Pesth 66 67. Budw. 69.

London 11. 16.

Leipzig, 23. Aug.

V. A. 147 Br. Schles. 75 G.

Altona⸗Kiel 89 Br. 87 Br.

Preuß.

gestern offerirt.

Bank-Certifik. tend.

do. Z5 Fl. 27. 273. Breslau⸗- Span. 183. 183.

Nie⸗

435 G. Wechsel.

100 G.

C. k. S. 106 G.

Fried⸗

Ii9? G. 951 B.

39:

B. A. 1085, Paris, 21. Aug.

Versammlung vom 8. Juni (. wegen Ankaufs der Magdeburg Wittenbergeschen Eisenbahn seitens des Staats zwischen den dazu beauftragten Mitgliedern der

Magd. ⸗Leipz. 1733 Br.

Köln⸗Minden 77 Br;

Frankfurt a. M., 22. Aug. in Fonds sowohl als in Eisenbahn-Actien wiederum flauer. meisten Gattungen derselben hielten sich zu billigeren Preisen als Der Umsatz war im Allgemeinen nicht sehr bedeu⸗

Nach der Börse ohne Veränderunq. Met. 704. 70. Bauk-Actien ohne Divid. 1180. 1165. Darmst. 50 Fl. L. 63. 635. dos 2 Fl. 21. 20. Kurhess. 253. 253. Sarhin, 24. 233. 3 proz. Poln. 300 Fl. 91 G.

Bexbach.

Amsterd. 190 Fl. C. H. S. 1911 Br., do. 2 M. Augsburg 100 Fl. C. F. S. 1191 G. Bremen 50 Rthlr in L'dor. . S. 997 G. Hamb. 100 M. B. k. S. 893 Br., do. 2 C. k. S. 105 G. Lond. 10 Pfd. St. k. S. 1205 Br., do. Lyon 200 Fr.

66 Br. Mailand 250 Lire F. S. 101 Br., 10604 G. 100 Fl. k. S. 108 Br.

Diskonto

Die Rente

für die öffentliche Ruhe fürchtete, da ein Bataillon Mobilgarde auf den Boulevards zwischen St. Denis und St. Martin aufgestellt ist

L. Dr. Part. Oblig. 7 Br. 8. Mr. C, A. Chemnitz⸗Riesa 277 Br. Berl. Anh. A. 89] Br. Deß. B. A. 93 Br. Preuß. Bank-Antheil

Zu diesem Termine werden ö biger, deren Aufenthalt n r . 1 e n rr gen Friedrich Geerds, vormals zu iethen bei Anklam, oder, fa i seine Nechtsnachsolger, falls er verstotben if, 2) die Oekonomen Carl Horn, Daniel Horn und Hans Horn, hierdurch mitvorgeladen. Marienwerder, den 14. August 1885. Königl. Ober- Landesgericht. Civil Senat.

488 b] , n 9 aus dem Protokolle über die außerordentliche General-Versammlung der Actionaire der Magdebur , ,, n r, Eisenbahn⸗ Ge selischaft am 14. August 1848. Der Ober- Landesgerichts ⸗Assessor Parrisius erstat⸗

tete auf Ersuchen des unterzeichneten Ausschuß⸗Vor⸗

en der Versammlung Bericht über die Verhand-

s ungen, welche in Folge des Beschlusses der General⸗-

Gesellschafts-Vorstände und den Kommissarien der Kö— niglichen Ministerien der Finanzen und des Handels und der Gewerbe stattgefunden hatten, theilte den In⸗ halt einer Verfügung der genannten Königlichen Mini— sterien mit, nach welchem den GesellschaftsVorständen die Berufung einer außerordentlichen General-Versamm— lung der Actionaire und die Mittheilung der Bedin— gungen, unter denen diese zur Abtretung der Bahn an den Staat bereit sei, anheimgegeben wird, und bemerkte, daß die Staatsbehörde die Fortsetzung der Unterhand-— lungen ausdrücklich an die Bedingung geknüpft habe, daß diejenigen Actionaire, welche bis zum Ablauf der durch die litzte General-Versammlung zur Bezahlung

der altimo Mai é. fällig gewesenen Tten Rate des Actlenkapitals bis zum 15. Juli gestatteten Frist ihrer desfallsigen Zahlangs- Verbindlichkeit nicht genügt hät= ten, mit ihren Theilnahmerechten nicht präklludirt wer— den dürften. Nachdem in Folge des Verlangens ei ner Anzahl Actionaire, daß diese Präklusion vor allen Dingen ausgesprochen werden müsse und nur die dann übrig bleibenden Mitglieder der Gesellschaft an der Diskussion und Abstimmung Theil nehmen dürften, von dem Unterzeichneten auf die Unmöglichkeit hingewiesen worden war, in welcher sich das Direktorium hinsichtlich der Ausführung des die Anknüpfung von Verhandlun— gen mit dem Staate betreffenden Beschlusses der letzten General⸗Versammlung befunden haben würde, wenn es die Annullirung der Quittungsbogen, auf welche die siebenten Zehn Prozent nicht gezahlt seien, mit Nicht— beachtung der von der Staatsbehörde aufgestellten Be— dingung hätte aussprechen wollen, wozu es nach dem Statute der Gesellschast allerdings befugt, aber nicht verpflichtet gewesen sei, war die Versammlung bemüht, sich über ein Minimum der Forderung zu vereinigen, welches den serneren Unterhandlungen mi dem Staate zum Grunde zu legen sein werde. Einverstanden war man darüber, daß eine Gleichstellung aller Actionaire dadurch ersolgen müsse, daß denjenigen, welche mehr als 60 Prozent ihres Antheils ani Actienkapitale bereits eingeschossen hätten, das Mehrgezahlte aug den Kauf⸗ 2 . * erg gn . müsse. ach vielseitiger Besprechung des Gegen . schloß die Versammlung . Gn e nr R

gende Fragen zur Abstimmung zu bringen:

Leipz. Sächs. Bayer. 75 Br. Löbau-Zittau 24 Br. do. B. 877 Br.

Die Börse war auch heute Die

Baden 50 Fl. 47. 465.

do. 500 Fl. H7 2. 663. Wechsel.

69. Friedr. Wilh. Nordbahn

Berl. 60 Rthlr.

London 2 M. 11. 877 G. Petersburg 178 G.

Antwerpen, 20. Aug. williger und blieben 385 a 39.

und die Zugänge zur Nationalversammlung stark besetzt sind. Es fand fast gar kein Geschäft statt.

Zb Rente 43. 50. Bankactien 1615 a 1625.

Amsterdam, 21. Aug. s zei, Neigung zur Preisverbesserung, doch blieben sie wie gestern; im All- gemeinen war das Geschäft sehr lebhast. Span. weniger sest. Russ. gut preishaltend. ter und blieben nur wenig verändert zu ihrem letzten Schlußcourse; in 5proz. sowohl als in 25 proz. war der Handel sehr lebhaft. 5 proz. bd, 673, 68, 69. 5

Holl. Int. 419, F, F. 683, , 69. Span. Ard. 84. Portug. 4 proz. 183.

565 do. 71. 50. Anleihe von 1848 71. 25. Nordbahn 377. 50 a 378. 75.

Holl. Fonds zeigten anfangs eine Oest. anfangs sehr flau, erholten sich spä⸗

23 proz. 364, 343, 355.

Z proz. neue 514, 5. 4 proz. ostind. gr. Piecen 85. Coupons 653, R. Russ. alte 96. Stiegl.

Paris 56? G. Wien 32 Br. Frankfurt 985 G. k. S. 11.95 G. Hamburg 35 G.

Belg. 21proz. waren heute etwas Span. Ard. 8.

M. 885 G. Leipzig 60 Nthlr. 2 M. 2 Wien in 20r

Paris 200 Fr. 26.

war heute sehr matt, weil man

„Beschließt die Gesellschaft ihre Auflösung unter der Bedingung:

a) daß der Staat für eingezahlte 60 Thlr. 15 Thlr., für 65 Thlr. 20 Thlr., für 70 Thlr. 25 Thlr., oder

b) für 60 Thlr. 20 Thlr., für 65 Thlr. 25 Thlr., für 70 Thlr. 30 Thlr., oder endlich

c) fur 60 Thlr. 30 Thlr., für 65 Thlr.

35 Thlr., für 70 Thlr. 40 Thlr. zahlt?“

Bei der ersten Abstimmung über die Frage ad a. er= gaben sich unter 1381 Stimmen nur 9s dafür, es war mithin die im Statute für einen die Auflösung der Gesellschaft bezweckenden Beschluß vorgeschriebene Majorität von 3 der Stimmen nicht erreicht. Dagegen wurde bei der zweiten Abstimmung die Frage ad b. von 991 Stimmen unter 1386 überhaupt abgegebenen bejaht, mithin die Auflösung der Gesellschaft für den Fall beschlossen, daß der Staat für ge— zahlte 69 Thlr. 20 Thlr., für 65 Thlr. 25 Thlr., für 70 Thlr. 30 Thlr. als Kaufgeld an die Actio- naire gewähre. ö .

Zuni Protokoll übergaben eine Anzahl Actionaire noch einen Protest e en die erfolgte Zulassung der Restanten der 7Tten Rate zur General-Versammlung, gegen den Verkauf der Bahn und gegen die Beschluß— sähigkeit der General⸗Versammlung.

Magdeburg, den 19. August 1848.

Der Vorsitzende des Ausschusses der Magdeburg-Wit— tenbergeschen Eisenbahn -⸗Gesellschaft. (gez.) Deneke.

16551 Edita l⸗-Lad ung.

Das Stadtgericht zu Dresden hat in den zum Ver- niögen des

1) Kaufmanns Herrn Ernst Clemens Schröder,

2) Kunsthändlers Herrn Franz Böcker, und zu dem Nachlasse des

3) Holzhändlers Herrn Johann Gottlleb Riesche eröffneten Kreditwesen

den 18. Januar 1849

zum Liquidations-Termine bestimmt. ö

Es werden daher bekannte und unbekannte Gläubi⸗· ger, wie überhaupt Alle, die an die Gemeinschuldner,

resp. deren Nachlaß, aus irgend einem Rechtagrunde

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗ gers wird Bogen 132 der Verhandlungen zur Ver— einbarung der Preuß. Verfassung ausgegeben.

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.

Ansprüche haben, vorgeladen, zu obigem Termine per= sönlich und, wo es erforderlich, mit Vormündein oder durch Anwälte, welche mit genügenden, was Auslän- der betrifft, mit gerichtlich vollzogenen Vollmachten ver- sehen, auch insbesondere zu Vergleichs-⸗Abschluß ermäch⸗ tigt sein müssen, hier im Stadtgericht sich anzumelden, ihre Ansprüche anzuzeigen und zu bescheinigen, mit den Konkurs-Vertretern über deren Richtigkeit, auch unter sich selbst über Vorzugsrechte zu verfahren, innerhalb 6 Wochen zu beschließen, hinsichtlich der Ausbleibenden

den 7. März 1849 die Eröffnung eines Ausschließung-Bescheides, hierauf aber in einem noch besonders anzusetzenden Verhöre gütliche Verhandlung, auch Abschluß eines Vergleichs oder, falls dieser nicht zu bewirken,

den 18. April 1849 ; die Ertheilung eines Designations-Bescheides oder die Akten- Versendung zum Verspruch zu erwarten. Noch werden die Vorgeladenen erinnert, daß die, Außenblei= benden, wie Alle, die ihre Forderungen nicht gehörig liquidiren, für ausgeschlossen vom Kreditwesen, die aber, welche entweder gar nicht oder nicht bestimmt sich er= klären, ob sie auf ihnen geschehene Vorschläge eingehen oder nicht, für einwilligend werden geachtet werden.

Dresden, am 15. August 1848. Das Stadtgericht. Burckhardt.

——

535 , Nachdem für die bereits unter der Vormunbschast des von Flotow auf Woldzegarten gestandene, jetzt volljäh= rige Caroline Albertine von Ferber aus Priborn wegen sortdauernder Unfähigkeit derselben zur eigenen Verwal- tung ihres Vermögens der gedachte von Flotow auf Woildzegarten heute zum Kurator bestellt worden, so wird folches, und daß, demzufolge, sür die Zukunft alle eigenen Dispositionen, welche von der gedachten von Ferber ohne Zustimmung dieses ihres Kürators vorge= nommen werden möchten, für nichtig zu achten sind, und an die von Ferber oder auf deren Anweisung hin- füro leine Zahlungen und Vermögenz ·˖ Auslieferungen zum Effelte der Liberation geleistet werden können, hier= durch gemeinkundig gemacht. , Gegeben Güstrow, den 24. Juli 18418. Groß mog , Justiz · Kanzlei. . 8. ?

M on roy.

n mia.

. Nntlicher Theil. Deutschland. Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. . Desterreich. Reichstag. Die Kriegs-⸗Verhältnisse in Süd- Ungarn. Der Salzpreis. Petitionen gegen das Doblhoffsche Ministerium, um Beibehaltung der Un erthans-Verhältnisse und um Bewaffnung der Ma⸗ schinen⸗Arbelter. Modification der Anträge des Finanz-Ausschusses. Wien. Ordens-Verleihungen. Triest. Rüstungen zur Blokirung Venedigs. ( 23 ; Hannover. Hannover. Gesetz wegen Aufhebung des befreiten Ge⸗ richtsstandes. Niederschlagung der Untersuchung gegen die bei Hecker's Unternehmen Betheiligten. Schleswig⸗Holstein. Rendsburg. Vermischles. Bremen. Bremerhaven. Wegnahme eines Grönlandfahrers durch die Dänen.

Verhandlungen der

Ausland.

Oesterreich. Verona. Brescia übergeben. Nachrichten aus Mai— land.

Frankreich. National-⸗Versammlung. Interpellation über Re⸗ ,, n, Annahme des Gesetz-Entwurfs über die gütlichen Vergleiche in modifizirter Form. Paris. Neue Suspendirung von 5 Kommission zu Anträgen rücksichtlich der Deportation. Die Ausstellung von Mobilgarde und die desfallsigen Gerüchte. Mo⸗ tivirte Tagesordnung über die Untersuchungs-Kommission. Kreditive des Marquis von Brignole⸗Sale. Polizeiliche Anzeige und Verord⸗— nung. Vermischtes. Die diplomatischen Beziehungen zu Rußland. Note an das wiener Kabinet.

Großbritanien und Irland. London. Bevorstehender Schluß der Parlaments-Session. Die Königin reist nach Schottland. Indi— sche Ueberlandpost. Nachrichten aus den Vereinigten Staaten. Gebiet der Hudsonsbaigesellschast. Niederlage der Insurgenten in Mexiko.

Belgien. Brüssel. Verhandlungen der flandrischen Provinzialstände. Wiederbelebung der Geschäfte.

Schweiz. Zug. Verwerfung der Bundes-Versassung. Graubünd⸗ ten. Aufloͤsung der lombaidischen Truppen im Veltlin. Neuen burg. Annahme des Bundes-⸗Entwurss im Großen Rathe.

Spanien. Madrid. Gesandter nach Turin.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Königliche Bibliothek. . Der Bestimmung des Königlichen hohen Ministeriums der geist— lichen, Unterrichts- und Medi, inal-A Angelegenheiten zufolge, ist die Kö⸗ nigliche Bibliothek wegen der vorzunehmenden Reinigung der Säle und Bücher auf drei Wochen, und zwar vom 28. August bis 15. September c, geschlossen.

Berlin, den 19. August 1848.

Der Königliche Geheime Regierungs-Rath und Ober-Bibliothekar. Pertz.

Angekommen: Se. Exellenz der Königliche Wirkliche Geheime Rath, Intendant der Königlichen Gärten c,, von Massow, aus Schlesien. ö

Abgereist: Der Erbschenk im Herzogthum Magdeburg, Graf vom Hagen, nach Möckern.

Uichtamtlicher Theil. Deutsch land.

Bundes- Angelegenheiten. Frankfurt a. M., 22. Aug. (O. P. A. 3.) 63ste Sitzung

der verfassunggebenden Reichs-Versammlung am 21. August. (Schluß.) Weisenborn von Eisenach verlangt das ausdrückliche Aussprechen des Prinzips der Unabhängig⸗ keit der Kirche vom Staate, indem die von dem Ausschuß angeführten Gründe ) dagegen nicht ausreichend sind. Phi⸗ lipps von München bedauert, daß die früheren religiösen Spaltungen in Teutschland zu politischen Zwecken ausge⸗

*) Die Motive des Ausschusses lauten: Die Unabhängigkeit der Kirche vom Staate, die Trennung beider Gewalten ist hier als allgemeines Prin⸗ zip nicht ausgesprochen worden. Der Ausschuß trug Bedenken, die konfessionellen Fragen so allgemein mit der politischen in Verbin— dung zu biingen; es sei schon einmal die Wiedertherstellung Deutschlands dadurch verhindert worden. Auch machte sich die Ansicht geltend, daß, wenn die Kirche vom Staate ganz unabhängig sein solle, es nothwendig werden könne, diesen leßteren gegen Uebergriffe durch besondere Maßtegeln zu sichein. Endlich zog man in Betracht, daß die evangelische Kirche in ihrer jetzigen Verfassung so mit dem Staate verwachsen sei, daß eine plötzliche Trennung schwierig h auch schließe die freiere Form der Synodal-⸗Pres byterial⸗Verfassung, welche jetzt angestrebt werde, eine Be⸗ theiligung des Staates nicht unbedingt aus, und, was endlich besonders hervorzuheben sei, es komme doch wohl gerade in dieser Sache sehr darauf an, allen Betheiligten Gehör zu geben. Aus diesen Gründen beschloß der Ausschuß, in diesem Artikel einige Bestimmungen vorzuschlagen, welche die wichtigsten in bn, des allgemeinen Prinzips enthalten, dieses selbst aber nicht ausdrücklich auszusprechen. Die Aufnahme der bürgerlichen Ehe C. ind schien unerläßlich, um die religiöse Freiheit ganz und nach allen

eiten hin zu sichern und die hein n der Führung der Civilstands⸗ Register zu entheben.

Berlin, Sonnabend den 26. Aug st

beutet worden sind. Vor 200 Jahren ist ein elendes Machwerk ent— standen, ein schrinbarer Friede, welcher den Kampf verlängert hat. Jetzt wollen wir den ewigen Frieden schließen. Das Unheil war daß die Landesherren die Kirchengewalt sich angeeignet haben Dies hatten auch die Gründer der protestantischen Kirche nicht gewollt. Die Verbindung des Staats mit der Kirche hat Unheil über Deutschland gebracht, da die xeligiöse Verschiedenheit zu politischen Zwecken auch des Auslands mißbraucht worden ist. Also entschiedene Trennung und gegenseitige Unabhängig⸗ keit. Biedermann verlangt dasselbe, wie der Vorredner, ob⸗ schon seine pelitische und religiöse Richtung eine ganz ver— schiedene ist. Ich glaube, daß die politische und religiöse Frei= heit die gefürchteten Gefahren beseitigen wird. Es muß, indem der Staat den Schutz der Kirche aufgiebt und dieselbe unabhängig läßt, auch der Staat seinerseits unabhäugig sein. Wir wollen nichts übrig behalten, wo die Kirche auf den Staat einwirken könnte. Auch die Kirche soll den Staat nicht für ihre Zwecke henutzen dürfen. Tie frühere Theorie des christlichen oder christlich- germanischen Staates, der gegenseitigen Durchdrungenheit von Kirche und Staat muß auf⸗ gegeben werden. Wo Kirche und Staat getrennt sind, ist das politi— sche Leben in seiner höchsten Entwickelung; doch auch das religiöse Leben ist dort entwickelt. Aufgegeben muß werden, was Mancher, der einer aufgeklärten Richtung sich zurechnet, aus Besorgniß vor Rückw schritten in der protestantischen, vor Uebergriffen der katholischen Kirche verlangt; daß nämlich der Staat zu Hülfe komme. Die— ses Verlangen gehört dem Polizeistaate an. Paur aus Neisse: Im Alterthume war die religiöse Ueberzeugung mit den Einrich- tungen des Staatslebens eng verschlungen. Damals konnte nicht die Rede sein von einer Trennung der Kirche vom Staate. Im Mittelalter gewann das religibse Leben an Macht und Stärke, um tief auch in das staatliche Leben einzugreifen. Die Kirche trat auf, selbst ein Staat und ausgerüstet mit äußerer Macht. Sie hielt es für ihre Aufgabe, den irdischen Staat zu reinigen oder den widerstrebenden zu vernichten. Die Reformation hat der religiö= sen Ueberzeugung eine andere Stellung gegeben. Die religiöse Ueber— zeugung soll jetzt auftreten, rein von irdischer Geltung, und dann darf kein Staat sie beschränken und beherrschen. Die religiöse Ueberzeu⸗ gung muß einen Inhalt haben können, welcher es auch sei, und der Staat muß sie schützen, so lange sie dem Staat nicht entgegentritt. Ich würde die Freiheit der Kirche aussprechen, wenn die Kirche blos der gesicherte Ausdruck der inneren Ueberzeugung sein wollte. Wo die Kirche für das innere Leben ihrer Glieder arbeitet, ist sie frei, wo sie aber eingreifen will in das Leben des Staates, da hat dieser sein Recht zu wahren. Ich erkläre mich für das vierte Son⸗ dergutachten. Als Gesellschaft soll eine religiöse Vereinigung unter keiner besonderen Obhut stehen. Eines fordere ich mit aller Be— stimmthrit, daß der Staat selbst nicht für eine religiöse Gemeinschaft sich entscheide, daß es keine Staatsfirche mehr gebe. Staatsmänner mögen ihre religiöse Ueberzeugung haben; wenn sie aber eine solche als Maßstab an die politischen Einrichtungen, an die Lehrer, an die Beamten legen wollen, so ist der Staat keine Rechts -Anstalt mehr. Jordan von Marburg: Die Grundsätze, welche ich seit zwanzig

Jahren verfochten habe, und welche noch vor kurzem in kriner Ver—

fassung durchzuführen schienen, sollen jetzt realisirt werden. Es han⸗

delt sich um die Emancipation des Menschen, der seither im Bürger⸗

thum und Kirchenthum untergegangen war. Er ging unter im Bür—

gerthum, weil seine religiöse Ueberzeugung durch das Gesetz gezwun⸗

gen war. Er ging unter im Kirchenthum, weil er glauben sollte,

was man ihm vorschrieb. Die Reformation befreite zum Theil; sie

befreite von Rom, un die Gewalt dem Staate zu übergeben. Es

fragt sich, ob sich ein Nebeneinanderbestehen von Staat und Kirche in

all ihrer Wesenheit denken läßt. Man hat his jetzt drei Systeme erdacht

und durchgeführt, das der Einheit, das der Trennung und das der Unterord—⸗

nung. Im ersten ist der Staat nur ein Arm der Kirche, der höheren, weil

geistigen Macht. Bei der Trennung, welche bei dem Konflikte des Staates

mit der Kirche erfolgte, erneuerte sich der alte Streit. Die Kirche

erklärte sich für wichtiger, weil sie die Herrschaft über das Geistige

hatte. Von einer Unterordnung der Kirche kann nicht die Rede sein;

denn das Weltliche ist ja geringer als das Geistige. Ist nun mit der Trennung der Kirche vom Staate die Gewissensfreiheit herge⸗—

stellt? Wird die katholische Kirche die Ihrigen frei lassen, ihre Ein—

wirkung aufgeben? So lange zwei Gewalten, Staat und Kirche, be⸗

stehen, wird Streit sein. Die Kirche muß fallen als äußere Macht. Ich verstehe unter Kirche eine äußere Macht, die da wacht über Ein— heit und Reinheit des Glaubens, welche diejenigen, die irren, ver⸗— solgt oder ausstößt. Es ist in einer solchen Kirche kein freies Den⸗ ken möglich, sei es nun die protestantische oder katholische. Es ist die Klerisei die Kirche, die Anderen sind die Schafe. Es ist dies im Dogma ausgesprochen, das ich kenne, da ich der katholischen Kirche angehörte. In der protestantischen Kirche ist es nicht besser. Es giebt rechts und links noch Viele, welche Scheiterhaufen wünschten. Es kömmt darauf an, jene Gewalt zu vernichten; es darf im Staate nur eine Gewalt geben. Der Mensch muß unter dem Schutze des Staates den hohen Zweck seiner Ausbildung erfüllen kön⸗ nen. Darum erfüllt Jeder die Pflicht des Staates, damit er seine Menschheit frei entwickeln könne. Nach meiner Ueber— zeugung handelt es sich nicht von der Trennung der Kirche vom Staate, sondern wie der Staat die ihm gebührenden Rechte aus den Händen der Kirche wieder zurück belömmt, damit die Gewissensfreiheit in Wahrheit bestehe. Sonst bleibt der Mensch unfrei. Soll er aus der Kirche austreten? Eine andere wird ihn nicht aufnehmen. Oder soll er eine eigene Kirche bil⸗ den? Hört durch die Trennung vom Staate die katholische Kirche auf mit ihren Verbindungen, Orden und Einwirkungen? Der Staat würde stets auf die Urkunde hingewiesen und die Kirche für höher stehend als der Staat erklärt. Die Kirche muß sich umwandeln in Religionsgesellschaften; dann werden die Gleichfühlenden sich sinden. Die sofortige Trennung der Kirche ist gefährlich. Plaihner entwickelt einen längeren, auf der Freiheit der individuellen Ueberzeugung gegründeten Verbesse⸗

1848.

rungs-Vorschlag. ) Wedekind erklärt sich gegen unbedingte sofortige Trennung von Kirche und Staat und bezieht sich auf ein eigenes Amendement. Welcker ist für die Anträge des Ausschusses. Die xreligiöse Ueberzeugung soll nirgends beein⸗ trächtigt werden. Ich halte es aber für gefährlich, ein Prin⸗ zip mit bedenklichen Konsequenzen hinzustellen. Der Staat muß ge⸗ sichert sein gegen Ucbergriffe der Kirche. Gegen eine auswärtige Kirchengewalt, wie sie eben nach historischen Erfahrungen dasteht, muß eine Schutzwehr gegeben sein. Mit dem Prinzip der unbeding⸗ ten Trennung sanctioniren wir vielleicht eine deepotische oder aristo—⸗ kratische Kirchengewalt. Beim Aufleben der Freiheit hat man die Jesuiten entfernt. Soll in die Grundrechte ihre Rückkehr aufgenom- men werden? Manche scheinen unter kirchlicher Freiheit die Zurück kunft der Jesuiten zu verstehen. Gestatten Sie eine friedliche Wech⸗ selwirkung zwischen dem Staate und den kirchlichen Gesellschaften. Vogel von Tillingen verwahrt die katholische Kirche gegen ihr gemachte Vorwürfe. Er verlangt gegenseitige vollkom⸗ mene Unabhängigkeit von Kirche und Staat, aber keine voll⸗ kommene Trennung, sondern die vom Vorredner angedeutet Wechselbeziehung. Taff el von Zweibrücken weist auf die hier— archischen Urbergriffe hin, die bis zur Revolution, besonders in manchen deutschen Ländern, sich kundgegeben haben. Dierin ger von Bonn beklagt, daß ein katholischer Laie und ein katholischer Geistlicher (Jordan und Tafeh gegen die katholische Kirche aufgetre⸗ ten, sindet aber Trost in dem darin liegenden Beweise, daß der Ge⸗ wissenszwang der katholischen Kirche nicht so schlimm sein könne. Das größte Unheil ist daher gekommen, daß der Staat das Dogma der alleinseligmachenden Kirche zu einem rechtlichen Prinzip gemacht hat. Daher kommt frühere religiöse Verfolgung. Jetzt spricht man sich stets gegen den Polizeistaat aus, und gegen die katholische Kirche will man ihn geltend machen! Schluß der Sitzung 2 Uhr.

Oesterreich. Reichstags-Sitzung vom 21. August. (Allg. Oe st. u. Wien. Ztg.) Petrano vich interpellirt den Minister des Innern; er fragt, ob es wahr ist, daß in Süd⸗Ungarn öster⸗ reichische Truppen sich gegenüberstehen, wider Neigung und Pflicht, und was er daher hier zu thun beabsichtige, Letzteres im Falle eines Krieges mit den Südslaven, welche Partei das Ministerium ergreifen werde. Doblhoff beruft sich auf einen früheren Aus— spruch und eiklärt, daß nur von Offizieren das Gegenüberstehen gelte und diesen die Mittel an die Hand gegeben werden, aus ihrer üblen Stellung zu kommen. Deutsches Regiment kämpft keines in Ungarn. Sterzer interpellirt den Minister der Finanzen: „In Folge Ver⸗ trags beziehen Rußland und Preußen aus Wieliczka in Oesterreich den Centner Salz um 3 Fl. 6 Kr., während die österreichischen Un⸗— terthanen es mit 6 Fl. 18 Kr. bezahlen müssen, was an der Gränze Preußens zu vielem Schmuggel der Anlaß ist, weil der König von Preußen seinen eigenen Staats⸗Angehörigen den Centner Salz um 1 Fl. 560 Kr. billiger giebt, als DOesterreich. Ich erlaube mir daher an den Herrn Finanz Minister drei Fragen: 1) Auf wie viele Jahre haben jene erwähnten Verträge mit Rußland und Preußen noch Dauer? 2) Was gedenkt das Ministe—⸗ rium einzuleiten, um diese fühl⸗ und sichtbaren Mißverhältnisse zu heben, und endlich 3) wolle das Ministerium nicht anerkennen, daß senes aus der Tiefe gehobene vollkommen gesättigte Salzwasser der Saline von Wieliczka, welches jetzt so unbenutzt in gedeckten Kanälen der Weichsel zugeführt wird, zur Benutzung und im Interesse der Humanität der Bevölkerung freigegeben wird?“ Auf die erste Frage wird der Finanz⸗-Minister nach Einsicht in die Verträge Auskunft geben. Betreffs der zweiten Frage weist er auf die geänderten Ver⸗ hältnisse hin und wird die Preise jedenfalls im Auge behalten. Den dritten Punkt betreffend, findet er die Benutzung wegen Schmuggels und Unterschleife nicht hinreichend, ein wohlfeiles Salz werde aber erzielt werden, und damit sei der Zweck des Herrn Interpellanten erreicht. Ueber die angelangten Petitionen wird der Versammlung berich⸗ tet. Darunter befindet sich eine von prager Insassen unterfertigt, welchedas Ministerium Doblhoff des Hochverrathes anklagen wollen. Die Punkte sind: 1) Weil ein Ministerium ohne Rücksicht auf die Provinzen gebildet wurde. 2) Weil Schwarzer zum Minister gemacht wurde. 3) Weil es die Unter-Staats-Secretaire ohne Zustimmung des Reichstages wählte. 4) Weil es sich um die Gunst einiger Journale bewerbe. 5) Weil es Thun als Gouverneur von Böhmen entsetzte. 6) Weil es die Stelle eines niederösterreichischen Regierungs-Präsiden⸗ ten bis jetzt unbesetzt ließ. 7) Weil es Rothkirch zum Gouverneur von Böhmen machte. 8) Weil es die Herrschaft Metternich's in Böhmen, Plaß noch nicht eingezogen hat.

Diese Petition wurde unter schallendem Gelächter von Punkt zu Punkt verlesen. Der Petitions-Ausschuß will das Ganze ad acta legen, Ha vli= czek will nicht nur dies, sondern will einen Auftrag an das Ministerium, eine Untersuchung zu pflegen und die Urheber zur Verantwortung zu ziehen. Klaudy bemerkt, daß die Unterschrift von den 67 prager Gutgesinnten ausgehen werde. Borrosch will sich nicht zu einer Untersuchung herab- würdigen. Havliczek widerspricht, er will nicht eine selbstständige Unter⸗ suchung des Ministeriums, da dies in eigener Sache eine falsche Stellung bekäme, sondem einen Auftrag vom Reichstage hierzu. Trojan fragt, von

*) S8. Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ueberzeugung zu offen= baren oder sich irgend einer religiösen Genossenschaft anzuschließen. 5. Nic⸗ mand darf seiner religiösen Ueberzeugung wegen benachtheiligt oder zur Ver= antwortung gezogen werden. S§. Kein Recht im Staate und kein staat= liches Verhältniß darf von Anerkennung irgend eines religiösen Glaubens- satzes oder von Vornahme irgend einer religiösen Handlung abhängig ge⸗ macht werden. S. Niemand darf durch Anwendung weltlicher Zwangs- mittel zur Eifüllung religiöser Pflichten angehalten werden. I) Die indi—= viduelle Ueberzeugung erscheint insbesondere als religiöse Ueberzengung. Die religiöse Ueberzeugung des Menschen geht den Staat nichts an, Die sen Grundgedanken spricht der Entwurf aus durch den Saß. S. Die Ver- einigung zur Erreichung religiöser Zwecke, namentlich die Bildung 2 er alen. ist nach den allgemeinen Gesetzen über e n sg . haupi zu beurtheilen. Wer unter Berufung auf sein Gewissen

lung einer staatsbürgerlichen Pflicht verweigert, hat feinen Anspruch auf den Genuß des vollen siaatsbürgerlichen Rechtes.