1848 / 114 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

arschtieben sei. Von vier prager Bürgeru. Neuwall

wem die Petition un uchung zugeben, Petitionen selen in dieser Art , heilig, je 9 seĩ eben eine solche Errungenschaft, als das 1 und do

* 6 Recht, in Fallen zu srasen, er sieht lein erletzung Jondern eine habe man pes Mißbrauch es. Kiaudz meint, dies sei keine Petition, dies . flage, und man habe nicht nur das Recht, sondern die Pflicht sei eine nn ag. daß er 30 Jahre Bürger in Prag

ber Untersuschn ng. in 4 Jury. Neuwall meint, fur die und will im Falle einer Anklage eine Jutz, ̃ eint, fu 3 ein Gesetz da, durch eine Petition werde lein Gesetz überschritten, Presse ige re ot ich hier sel die Verachtung. Do blh off erklärt, auch * 26 der Ermächtigung zur Untersuchung keine pflegen zu wollen, be= 368 Verantwortlichleit des Ministeriums werde eist ein Gesetz einge ker werden, bisher seien keine Anordnungen getroffen, und er beantragt, das Ganze fallen zu lassen. 29 stellt den Antrag, ad acta zu legen, ĩ ig angenommen wund. . 9 er, . Uebelacker petitionirt ferner um Beibehaltung der Unter lhans Verhãltnisse und meint, die Lasten seien gar keine Lasten, Be⸗ weis dessen; es habe ihm noch ein Bauer Geld dafür angeboten. (Schal⸗ lendes Gelächter.) w ö Die Maschinenarbeiter in Wien petitioniten um Bewaffnung und um ein eigenes Corps; es erhebt sich eine lange Debatte, bis endlich das Ganze dem r n n, m n. der die Normen der Volksbewaffnung festzu= at, zugewiesen wird. . ellen or g fe ner , als Berichterstatter des Finanz- Ausschusses, er- öffnet die Verhandlung über die Anträge dieses Ausschusses. Der Finanz- Ausschuß ist in vier Punkten mit dem Antrage des Finanz Ministers nicht einverstanden. Außerdem empfiehlt er einige Wünsche dem Finanz · Minister, der Ausschuß erklärt sich nicht einverstanden damit: 4) daß dem Finanz- Ministerium bezüglich eines neuen Anlehens unbegränzter Kredit gewährt worden; 2) daß die Nationalbank bei dem neuen Anlehen benutzt werde; 3) daß Spezial -⸗Hopotheken für die Staats- Gläubiger bestellt werden. Eine Besprechung des Ausschusses mit dem Finanz-Minister hat gezeigt, daß der Letztere in allen Punkten nachzugeben bereit ist, bis auf den Punkt der Na⸗ fionalbank, in dieser Hinsicht sei über eine Modification übereingelommen worden. Der Ausschuß habe daher in diesem Punkte seinen Antrag dahin verändert, daß die Nationalbank bei Aufnahme des Anlehens bis zur Summie von 6 Mill. benutzt werden möge, das einlaufende Geld für die Papiere aber sogleich zur Rückzahlung verwendet werde. Unter den Wünschen des Aus= schusses erscheint auch der nach Aufhebung des Geld Ausfuhrverbotes. Alle An⸗= träge sind vom Finanz- Ausschuß einstimmig beschlossen worden, bis auf einen Punkt, den der Betheiligung der Nationalbank, gegen den sich ein Miiglied bestimmt erklärt. Abgeordneter Faschank erklärt, bereits im Juli einen diesfälligen Antrag gestellt zu haben, er wird als Nedner eingena en. Schuselka ist unzüfrieden, daß der Ausschuß in seinem schon vor⸗ etragenen Antrage noch nachträglich eine Aenderung machte. Weder die Anträge, noch ihre Motivirung seien genügend, enthalten blos Tröstungen und die alten von ihnen selbst desavoüirten Mittel. (Bravo) Doch bei so dringender Nothwendigkeit muß man eben die nächsten Mittel wählen; und hätte man schon früher, denn der Reichstag ist schon lange beisammen, die Anhräge vorlegen sollen, nicht jetzt zwingen, in Bausch und Bogen an= zunehmen. Genaue Prüfung sei Noth, nicht bei solcher Noth Millionen , Bedaucrlich ist, daß die Kommission nicht in das einzige eue, Spezial -⸗Hypothek durch Staats- und geistliche Güter, stimme. Das solle die Einheit des Staats - Schuldenwesens stören; doch wo ist weniger Einheit als bei uns? Das soll die früheren Gläubiger be— einträchtigen; doch warum, wenn sie ohne Hypothek zufrieden waren? Be— treffs der Auflage für die italienischen Provinzen will er das Recht dem

Reichstage vorbehalten wissen, zum Schlusse ermahnt er jene, an denen es liegt, sich jeder Zweideutigkeit zu enthalten und nicht Mißtrauen durch Ge— rüchle hervorzubringen. Dahin gehöre auch das Gerücht von der Auflö⸗ sung der alademischen Legion, welche nur blutige Tage hervorbrächte. Der Ubgeordn. Schuselka stellt einen Zusatz-Antrag, der die Rechte des kon⸗ stünlrenden Reichstags hinsichtlich der italienischen Provinzen wahren sollt. Ubgeordn. Gobbi vermißt unter den Borschlägen des Finanz-Ausschusses, daß der Reichstag die ganze Staatsschuld sammt der gegen die National— bank für unantastbar heilig ertläre, und daß dafür gesorgt werden würde, daß die Nationalbank in Stand gesetzt wird, ihre Noten ohne Beschrän= kung auszuwechseln. Der Nedner wirft alle Schuld des italienischen Krieges und seiner Kosten auf den treulosen Sardinier, er begreift da— her nicht, wie man die Kosten auf unsere unglücklichen Brüder in Italien schieben könne, die auch unter dem Metternichschen Sosteme gedrückt waren und gegen dasselbe sich gerüstet hatten. Hätten die Italiener für Freiheit und Nationalitäts-Entwickelung sich nicht erhoben, so hätten sie aus ande— rem Fleisch und Blute sein müssen, als die Deutschen, als die Wiener. Gegen ihre edlen Bestrebungen proklamirte man das Martia!gesetz, so wurde der Haß aufs äußerste gesteigert, und das verhängnißvolle „Zu spät“ hatte Tausende von Menschenleben gefostet. (Beifall Man könne auf diese Art von den italienischen Provinzen die Kriegslosten nicht verlangen, son« dern von Karl Albert, außer dem Fall, daß dieselben sich von Desterreich unabhängig erklären. Abg. Faschank begründet seinen Antrag. Der Abgeordnete neunt das Geld den Dämon, den Autokraten der Menschen. Erziehung muß vom Staate ausgehen u, nn, Sache.) Zu den ungerechten Herrschaften gehört auch die des Gel— des, es giebt eine solche, die jeder Schwankung preisgegeben ist. Wir brauchen eine reelle Münze, eine Produktten⸗Personen⸗-Boden⸗Münze. (Zur Sache.) Ich glaube, das gehört zur Sache, die Benutzung des Staats- Kredits, das ist lächerlich, wohin soll denn der Staat um Kredit gehen? Abgeordneter Brest el: Heute handelt sichs nicht um neue Finanz⸗Systeme, um Regelung des Staatshaushaltes, heute handelt es sich nur um eine momentane Aushülfe. Gegen eine Spezial- Hypothek gilt der praktische Grundsatz: daß eine Anleihe gegen Hypothek keinen größeren Kredit hat, als eine ohne Hopothek. Das ist ein Faktum, warum sollten wir also die Disposition mit der Staatsguter-Verwaltung unnützerweise beschränken, auch muß man sich so extremer Mittel auf die äußerste Noth versparen. Eine feierliche Erklärung der Heiligkeit der Staatsschuld ist unnöthig, denn es verstehi sich von selbst. Auch dürfen wir keine Erklärung geben, woraus folgen könnte, daß die ungarischen und italienischen Provinzen von der Mitverpflichiung zur Zah⸗ lung der Staatsschuld entbunden sind. Endlich erkläre ich, daß ich der Eine bin, der die Betheiligung der Nationalbank durchaus nichi billigen kann. Bessen wäre es, zu erlläͤren, daß Private in. allen Fällen, wo sie Banknoten annehmen müssen, die Kassen-⸗Anweisungen anzunehmen haben. (Beifall) Das Ganze ist nur eine provisorische Maßregel, die Noten der Bank betragen 1914 Millionen, miß denen der ungarischen 206. Ich bin also dafür, daß das neue Papier ein Zwangspapier werde und so dem Volke die Interessen zu Gute kommen, die sonst nur die Bank erhielte. Abgeordn. Neuwall erklärt, kurz sein zu wollen. Es ist erwiesen, daß der Staat 20 Millionen braucht, es handest sich nur darum, wie sie aufgebracht werden sollen. Se= 8 wir auf die Nachbartvölker, da sehen wir z. B., daß Preußen ein Iwangs— Anlehen in Aussicht gestellt hat, ein Gleiches könnten wir auch thün. Ab- geordn. Hein trägt auf Schluß der Debatte an. Abgeordn. Nieger be— mrachtet den Vorschlag als Gesetz- Entwurf, und derselbe ist daher' dreimal zu lesen. Im Zwischenraume ist der Vorschlag von den Sectionen zu be— trachten. Kraus. Der Antrag wurde vor vierzehn Tagen überreicht; es war wohl Zeit genug, darüber nachzudenken. Die Sitzung wird geschlossen. Die Wiener Zeitung enthält folgende Berichtigung: „In der vorgestrigen Wiener Zeitung kommt in der Eiklärung des Kriegs⸗-Ministers das Wort „Scheibenschlösser“ vor. Es soll heißen „Steinschlösser.“ Auch hat der Kriegs - Minister feine Erwähnung von Bestellung an Gewehren für die National-Garde machen können, weil eine solche Bestellung weder angeordnet ist, noch in seinem Wir⸗=

kungekreise liegt.“

Wien, 23. Aug. (Wien. 3.) Se. Majestät der Kai- ser hat, auf den Autrag des Feldmarschalls Grafen Radeßhy, den beit en . ieutenants Ritter von Heß und von Schönhals, so wie dem Obersten Baron Swrtnick, das Ritterkreuz des Militair⸗Maria⸗Theresien⸗Ordens verliehen. Ferner hat Se. Majestät, auf den Antrag des Kriegs - Ministeriums, zur Belohnung solcher Handlungen des Muthes und der apferkeit der Soldaten vom Feldwebel und Wachtmeister abwärté, denen die Verleihung der

606

sprochen werden kann, statt der bisher üblichen Geldbelohnungen, eine silberne Tapferkeits Medaille zweiter Klasse gestiftet, die an demselben Bande und in derselben Form, wie die Medaille erster Klasse, jedoch in kleinerem Umfange, gerragen und, ohne den Bezug einer Lohnungs⸗ zulage zu verbinden, nicht nur im Kriege, sondern unter besonderen Verhältnissen auch in Friedenszeiten an diejenigen Soldaten verliehen werden soll, die durch Beweise höheren Muthes sich hervorthun. Der Feldmarschall Radeßky ist ermächtigt, den Vorzüglicheren unter den- jenigen, welche in dem italienischen Feldzuge bereits Geldbelohnungen erhalten haben, auch noch die Medaille zweiter Klasse zu verab⸗ reichen.

Triest, 17. Aug. (A. 3.) Heute Morgen in aller Frühe ging ein Dampfboot des Lloyd „Trieste“ nach Venedig ab, um zu re⸗ cognosziren. Hier werden jetzt ernstlich Anstalten zur Blokade der Lagunenstadt getroffen; 12 , bestehend aus 2 Fregatten, 1 Korvette, 4 Brigs, 1 Goelette und J Dampfböte, sind bereits dazu in Stand gesetzt.

Hannover. Hannover, 23. Aug. (Han nov. Ztg.) Die neueste Rummer der Gesetz- Sammlung enthält folgendes Ge⸗ setz, die Aufhebung des befreiten Gerichtsstandes betreffend.

„Ernst August 2c. Wir erlassen hiermit, unter verfassungsmãßiger Mitwirkung der getreuen Allgemeinen Stände des Königreichs, das sol⸗ gende Gesetz:

§. 1. Der befreite Gerichtsstand vor dem Ober · Appellationsgerichte und den weltlichen Obergerichten wird allgemein aufgehoben. S. 2. An seine Stelle tritt der Gerichtsstand vor dem nach allgemeinen Nechtsgrund⸗ sätzen zuständigen Untergerichte. S. 3. Es sollen jedoch die stimmberech⸗ tigten Mitglieder Unserer und der standes herrlichen Untergerichte, so wie der gräflich stolbergschen Aemter, nicht minder die Landes- Sekretarien bei den räfengerichten, nicht vor dem Gerichte, dessen Mitglieder sie sind, sondern vor einem benachbarten, durch Unser Justiz-Ministerium in einer allgemei- nen Bekannimachung im voraus zu bestimmenden Untergerichte ihren Ge richtsstand haben. Dasselbe gilt von den nur mit einem Mitgliede besetz⸗ ten städtischen Gerichten und rückhsichtlich der innerhalb ihres Gerichts bezirks wohnenden Patrimonialgerichtshalter. 8 1. Die Eintragung öffentlicher Hypotheken kann künftig nur von dem zuständigen Unter gerichte geschehen. Ünser Justiz-Ministerium ist ermächtigt, die zum Zwecke der Umschreibung der Höpotheken aus den Büchern der Obergerichte in die der nunmehr zu⸗ ständigen Untergerichte erforderlichen Anordnungen zu ztressen. Die Um-= schreibung erfolßt von Amts wegen sportel- und stempelfrei. S. 5. Auf ge⸗ hörig begründeien Antrag Betheiligter können verwickelte Konkurs-, Vor- mundschasts- oder Kuratelsachen, deren schleunige oder zweckmäßige Erledi⸗ gung von dem zuständigen Uniergerichte mit Grund nicht zu erwarten ist, durch das zunächst vorgesetzte Obergericht einem anderen Gerichte übertra⸗ gen werden. 8. 6. Der Gerichtsstand der nicht regierenden Mitglieder Ünseres Königlichen Hauses richtet sich nach hausgesetzlichen Vorschristen. §. 7. In Ansehung des Gerichtsstandes der Siandesherren des Königreichs, so wie der Grafen zu, Stolberg Stolberg und Stol⸗ berg⸗Wernigerode und deren Familien, behält es in Real und Personal-(Klagen bei den Bestimmungen der Bundes gesetze und den Lon Unz erlassenen Verordnungen und Zusicherungen sein Bewenden. 8. 5. Die Mitglieder auswärtiger souverainer Häuser und die Häupter und Mit⸗ glieder auswärtiger standeshenlicher Familien haben während ihres Aufent- halts im Königreiche einen persönlich befreiten Gerichtsstand Lor Unserem für ihren unstreinigen Aufenthaltsort zuständigen weltlichen Obergerichte. §. 9. Alle Unsere in den standesherrlichen Gebieten des Königreichs be⸗ sindlichen Beamten und Diener, so wie Unsere dort vorhandenen Besitzun= gen, sind sortan der Gerichtsbarkeit der standesheirlichen Untergerichte un= lerworsen. 5. 10. Für die in Unseren Diensten im Auslande angestellten Personen, welchen dort die Exterritoralität zukommt, ist der Gerichtsstand bei dem Siadtgerichte Unserer Nesidenzstadt Hannover begründet, 6. 11.

Im LandeHadeln verbleibt es bis zur demnächstigen Nevision der dortigen Gerichte; Verfassung bei der bisherigen Zuständigkeit der Gerichte. 8. 12. Dieses Gescß ist nicht anwendbar auf die zur Jeit seinen eintretenden Krast anhängigen Sachen.

Unser Justiz-⸗Ministerium kann jedoch die Abgabe der bei den Oberge—

richten (Pupillen-Kollegien) lraft des bisher bestandenen befreiten Gerichts standes anhängigen Konkurs-, Vormundschafts- und Kuratelsachen an die in Gemäßheit dieses Gesetzes zuständigen Untergerichte oder auch in beson—= ders geeigneten Fällen von den Pupillen-Kollegien an die betreffende Justiz⸗ Kanzlei verfügen. Beruhte die Zuständigkeit der Pupillen-oöllegien für die Verwaltung von Stiftungen, Fideifommsssen und dergleichen nicht auf dem befreiten Gerichtsstande ihrer Stifter, sondern auf anderen Gründen, z. B. der Stiftungs Üirtunde, fo tritt an die Stelle des Pupillen-Kollegiums die betreffende Justiz Kanzlei. S. 13. Das gegenwärtige Geseßz triti mit dem 1. Ottober d. J. in Kraft. Gegeben Hannover, den 18. August 1848. Ernst August. Düring.“

Seine Majestät der König hat für diejenigen Hannoveraner, welche wegen Theilnahme an den durch Hecker und Konsorten be— gangenen hochverrätherischen Handlungen im Badenschen in Unter= suchung gerathen und zur Fortsetzung der letzteren hierher gesandt sind, die Niederschlagung der Untersuchung angeordnet.

Scheswig⸗Holstein. Rendsburg, 23. Aug. (H. C.) Heute Morgen ist der Unter-Staats⸗-Secretair Max von Gagern aus dem Haupt-Quartier wieder zurückgekehrt. Gleich nach seiner Ankunft traf auch der Prinz von Noer hier ein, und sämmtliche Mit— glieder der Regierung versammelten sich, um die von Dänemark er— haltene Antwort auf die gemachten Vorschläge entgegenzunehmen. Der Prinz Friedrich von Baden ist bereits nach dem Norden abge— reist, dagegen sind die Truppen bis jetzt noch immer nicht eingetroffen. Dieselben werden den Weg von Altena hierher nicht mit der Eisen— bahn, sondern zu Fuß in kurzen Tagemärschen zurücklegen.

Bremen. Bremerhaven, 21. Aug. (B. H.) Der han— noversche Grönlandsfahrer „Neptun“, Commandeur Hanshagen, mit 159 Robber an Bord, ist heute unter Spickeroog von den Dänen genommen worden. Von der Besatzung wurden 36 Mann in ihren eigenen Böten ausgesetzt, die übrigen sieben Mann, worunter der Commandeur, dagegen zurückbehalten. Die Ausgesetzten sind mit dem großen bremer Lootsen⸗-Kutter hier angekommen.

Ausland.

Oesterreich. Verona, 16. Aug. (A. 3.) Brescia hat die Thore geöffnet, und seit vorgestern sind die Kaiserlichen ohne Schwertstreich und unter vollem Volksjubel dort eingezogen. Auch diese Stadt, wie Mailand, ist leer wegen der Flucht der wohlhaben« den Klasse. Feldmarschall-Lieutenant Baron d'Aspre verordnete so— gleich die allgemeine Entwaffnung der Einwohner, die Aufhebung der Bürgergarde und die Rückkehr der Flüchtigen innerhalb 14 Ta— gen, unter der Androhung, daß sie im widrigen Falle als unbefugte Auswanderer nach den bestehenden Gesetzen zu behandeln wären. Diese letzte Verordnung ist auch in Mailand bereits publizirt. Die aus bloßer Furcht Geflüchteten werden diesen Aufrufen von Mailand und Bregeig nachkommen, die anderen, deren Gewissen mit Schuld belastet ist, werden die zu hoffende Amnestie abwarten. Auch von Bergamo und Como sind hier die Posten angekommen, folglich kann kr fe ung durch die Kaiserlichen nicht mehr in Zweifel gezogen

In Mailand hatten sich der dort in Pension lebende K. Feld⸗ marschall · Lieutenant D Nougier a., dort er fl K. Felt marschall⸗Lieutenant Rivaira während der letzten Revolution ge=

mit Löhnungszulagen verbundenen Tapferkeits Medaillen nicht zuge⸗

genüber von Oesterreich sehr kompromittirt, weswegen sie auch nebst

anderen treulosen Offizieren aus italienischen K. Regimentern vor ein Kriegsgericht gestellt wurden. Dreiß g Bataillone sind vom Kriegs⸗ ministerium in Wien wieder zur Verstärkung der italienischen Armee bestimnmt, wovon 135 Bataillone nebst 4 gut bespannten Batterieen schon im Anmarsch sind. Morgen erwartet man hier das Scharfschützen⸗ Corps aus Steiermark, 20060 Mann stark, und mit trefflichen Kam⸗ merstutzen bewaffnet.

Frankreich. National⸗Versammlung. Schluß der Sitzung vom 21. August. Nachdem die mailändische Petition dem Conseils-Präsidenten und dem Minister der auswärtigen Angelegen—= heiten überwiesen worden war, richtete Herr Creton eine Interpel- lation an die Regierung. Er fragte, indem er die Verwendung der Staatsgelder seit der Februar Revolution zur Sprache brachte, aus welchen Fonds die Abgeordneten der Klubs und die Banden von Be— waffneten bezahlt worden scien, die man nach den Gränzen abgeschickt habe? Es sei dem Finanz-Ausschuß noch keine Rechnung gelegt wor— den über die Verwendung der Fonde, welche der vorigen Exekutiv-= Kommission votirt worden. Der Finanz⸗Minister habe nur vage Be— läge beigebracht. Damit könne sich das Land nicht begnügen. Es stelle sich jetzt immer mehr heraus, daß der äußere und innere Bür⸗ gerkrieg durch Besoldung von Emissairen, Regier ags⸗Kommissarien und Klubvorständen bezahlt worden seien. n den Staats⸗ schatz geleert. (Heftiger Lirm Ledru-⸗Rol? klärt, stets habe das gesammte Ministerium zu allen Zahlungen ermächtigt, und die zur Herstellung der Ordnung verwendeten geheimen Fonds hätten die von 1832 und 1834 nicht übersliegen. Sb man, rief er, in den drei Bänden Untersuchungs-Akten noch nicht genug Elemente zur Zwietracht habe und noch neue suchen müsse? (Tumult.) Er räumte übrigens ein, daß die Expeditionen nach den Gränzen aus Fonds der Regierung bezahlt worden seien. Der Finanz⸗-Minister be⸗ merkte, er habe die Rechnungs-Ablage dem Finanz-Comité“ zugestellt, und dieses habe sich befriedigend erklärt. Nach weiteren Aeußer ungen Creton's, die großen Lärm in der Versammlung hervorriefen und den Finanz-Minister zur Entgegnung veranlaßten, wurde diese sinanzielle Erörterung ohne eigentliches Ergebniß geschlossen, nachdem Herr Gounin die Versammlung aufgefordert hatte, den Bericht des Finanz-Comité's abzuwarten. Die Versammlung schritt nun zur Ta⸗— gesordnung, dem Gesetz⸗Entwurf über die gütlichen Vergleiche. Der Finanz Minister Goudchaux besteigt zuerst die Rednerbühne und erklart, daß sich das Kabinet für den Gesetzgebungs⸗Ausschuß⸗Ent⸗ wurf entschride. (Sensation, Jules Favre drückt seine Verwun⸗ derung aus über diesen plötzlichen Gesinnungswechsel des Kabinets. Am Freitag habe sich Herr Goudchaur ihm gegenüber für den Ent— wurf des Handels-Aueschusses erklärt, und heute erkläre er, die Par— tei des Gesetzgebungs⸗-Ausschusses zu ergreifen. Dieser Umschwung gab zu neuem Lärm Veranlassung. Die Versammlung vertagte je⸗ doch die Debatte um 6 Uhr auf morgen.

Sitzung vom 22. August. Im Vorsaale der Pas Perdues selr lebhafte Gruppen. Interpellatienen wegen. der neuen Unter⸗ drückung von Journalen, ein Antrag Gucxret's auf Verfolgung Caus⸗ sidiere's, den er vor das Zuchtpolizeigericht fordert, weil er ihn vor der Untersuchungs-Kommission über die Mai⸗ und Juni Ereignisse einen Mouchard' des ehemaligen Polizei-Pöäfekten Delessert genannt habe, endlich das Gerücht, die Exekutivgewalt wolle auf Verhaftung äller' vier in dem Bauchartschen Untersuchungs-Bericht am meisten bezüchtigten Repräsentanten antragen: dies Alles hatte eine stürmische Sitzung erwarten lassen. Um 2 Uhr bestieg Marrast den Präsidentenstuhl. Das Prookoll wird verlesen. Keine Einwendung. Niemand verlangt das Wort über die Tagesordnung. Die Versammlung nimmt daher die abgebrochene Debatte über die gütlichen Vergleiche wieder auf, die gestern durch Goudchaur's Eiklärung im Namen des Minister⸗Con- seils eine neue Wendung erhalten hatte. Du pont (Bussach, einer der Urheber der Vergleiche, liest einen neuen Paragraphen vor, der die Stelle des verworfenen vierten Artikels ersetzen soll. Derselbe enthält vorzüglich die Aenderung: „Sind Schuldposten streitig, dann soll nach Art. 198, 499 und 450 des Handels-Gesetzbuchs verfahren werden.“ Goudchaux, Finanz-Minister, läßt sich in eine Erörte— rung des Artikels nicht ein, sondern spricht über Vergleiche im All- gemeinen. Er beleuchtet frühere Epochen; weder die Restauration, noch die Juli-Revolution hätten zu solchen Gesetz⸗Verletzungen ihre Zuflucht genommen; wolle sich die Republik befestigen, so dürfe sie ihre Hand ebenfalls nicht an das Handels⸗ gesetzbuch legen und nicht dergleichen partielle Vorschläge genehmigen, die noch nur im Interesse eines Theils des Handelsstandes gemacht würden. . .. Jules Fabr e, unterbrechend: Das ist nicht zu er⸗ tragen! Goudchaur; Ich bin der Versammlung volle Aufrichtig⸗ keit schuldig. Viele unter Ihnen, meine Herren, kennen die Prä— occupationen nicht, denen der in Rede stehende Vorschlag speziell dient. (Lärm. Bengard: Der Minister nennt die Vergleiche eine revolutionaire Maßregel, weil sie die im Gesetz festgestellten Garan— tieen zerstöre. Weder die Restauration, noch das Juli Königthum habe deshalb einen ähnlichen Vorschlag gewagt. Aber begreifen Sie denn nicht, daß die Februarkrisis einen ganz anderen, zugleich gefähr— licheren Charakter trägt, als alle früheren politischen Revolutionen? Am auffallendsten jedoch ist, daß der Minister erst jetzt diese Ansicht gewon⸗ nen, da er doch den Vorschlag noch vor wenig Tagen im Ausschusse so warm unterstützte ... Goudchaux mit Heftigkeit: Das ist falsch! Ju⸗ les Favre: Wie? Es ist falsch? Ich sage, es ist wahr! (Tumult.) Marrast, Präsident: Das ist unschicklich, ich rufe Sie, Bürger Favre, zur Srdnung! (Murren.) Ben ard verwahrt sich wiederholt gegen die Anschuldigung, daß der Vorschlag im Interesse Einzelner gefaßt sei. Verwerfe man ihn, so sei das einzige Mittel, den Kre⸗ dit herzustellen, verloren. Vielleicht treibe nur falscher Ehrgeiz das Kabinet zum Widerstand. Drückt doch nicht, sagte einer der Mini ster dieser Tage, den Stempel der Unehrlichkeit auf die Stirn der Republik, indem Ihr eingegangene Verträge löst. Keine frühere Re⸗ gierung that ein Gleiches. Vergesset Ihr denn, daß das Juli⸗Kö— nigthum mit 60 Millionen dem Handel unter die Arme griff? Glaubt sicher, daß wir eben so stolz auf den guten Ruf der Republik sind, als Ihr Minister. Cavaignac bestieg die Tribüne und be⸗ schwerte sich über die Aeußerungen Benard's und Favre's in Bezug auf das, was man ihnen im Vertrauen mitgetheilt hatte. Dies rief eine neue Debatte zwischen ihm und Herrn Favre hervor. Dupin der Aeltere suchte den Streit zu schlichten. Es gelang ihm insoweit, daß die Versammlung über den neuen Art. 4 zur Abstimmung schritt und von dem Resultat das Schicksal des Gesetzes abhängig machte. Es stimmten 766 Mitglieder. Für den Dupontschen Handels ⸗Ausschuß⸗Ent⸗ wurf des Art. stimmten 338, dagegen 1428. Die Versammlung ließ demzufolge den i len ee saef unnmnnf ganz fallen und , zur Berathung des Gesetzgebungs⸗ Ausschuß Entwurfs zurück, der in einem einzigen Artikel besteht, worin dem Schuldner nur die Schmach des Fallissements erspart wird, ohne ihn von irgend einer der im dritten Buch des Handels⸗Koder vorgeschriebenen Verpflichtungen zu entbinden. Wird angenommen. Mehrere Zusätze werden vorgeschlagen und be—= sprochen. Endlich schreitet die Versammlung zur Abstimmung über den Zusatz Boudel's. Man verlangt Theilung. Die Saalwärter sammeln die Stimmzettel, und gegen 6 Uhr theilt der Präsident fol- gendes Resultat mit: Zahl der Stimmenden 714, absolute Mehrheit 358. Für die Annahme 477. Dagegen 247. Die Annahme bie=

ses Boudetschen Zusatzes ist deshalb wichtig, weil sie dem Schuldner selbst in dem Falle die Hände bindet, wenn das Handelsgericht einen Alkord zwischen Gläubiger und Schuldner bestätigt hat. Robertin stellt einen neuen Zusatz, der jedoch durch fallt. Schließlich wird darauf angetragen, das so eben genehmigte Gesetz auch auf Algerien auszudehnen. Wird angenommen. Borgad will es auch auf die Kolonieen ausdehnen. Goudch aux bekämpft dies. Freslon thut im Namen des Gesetzgebungs-Ausschusses des gleichen. Die Kolonieen hätten weniger durch die Februar Revolution, als durch die Unvorsichtigkeiten der provisorischen Negierung gelitten, Flocon eilt auf die Rednerbühne, um diese Regierung zu rechtfertigen. Cre⸗ mieur schlägt ein Spezialgesetz vor. Wird verschoben. Präsident Marrasst zeigt an, daß morgen der dritte Band Aktenstücke vertheilt wird und die Diskussion Freitag Mittag beginnen könne. Auch Gue⸗ ret's Ehrenrettungs-Antrag wird verschoben. Schluß um 64 Uhr.

Paris, 22. Aug. Der heutige Moniteur enthält eine von gestern datirte Verordnung Cavaignac's vom Minister des Innern, Senard, mit unterzeichnet, mittelst welcher die vier Journale wieder suspendirt werden: 1) Proudhon's Volks⸗Repräsentant, 2) Pere Duchesne, 3) Lampion, ) Thoré's Vraie Re⸗ publique. Die Motive dieser Maßregel lauten: „In Erwägung, daß diese Journale durch ihre Lehren gegen Staat, Familie und Ei— genthum, durch ihre heftigen Aufwiegeleien gegen die Gesellschast, gegen die aus der Volks-Seuverainetät hervorgegangenen Behörden, gegen die Armee, gegen die Nationalgarde und selbst gegen Privat⸗ personen von einer Natur sind, daß, wenn man sie länger duldete, sie im Schoße der Stadt (Cité) Aufregung, Unordnung und Krieg erzeugen wür— den; in Erwägung, daß sie in Masse und zum Theil unbezahlt auf den Straßen und Plätzen, in Werkstätten und unter die Soldaten vertheilt worden sind und semit zu Werkzeugen des Bürgerkrieges statt der Freiheit wurden, beschließt der Conseils Präsident, nach Anhörung der Minister: Art. 1. Vom heutigen Tage sind und bleiben die Jonr⸗ nale le Repräsentant du Peuple, le Pre Duchesne, le Lampion, la Vraie république suspendirt.“ Artikel 2 und 3 sprechen sich über die Ausführungs⸗Förmlichkeiten aus. Es wird bei Strafe bis auf Weiteres der Druck, die Herausgabe und Publication dieser Blätter verboten. .

Dasselbe Blatt meldet, daß die Herren Dubodan, Repräsen— tant, Divisions „General Charon und Fellmann, Ex⸗Direktor in der Ministerial-Abtheilung für Algerien, zu Mitgliedern des Ausschusses ernannt worden sind, der dem Ministerium die geeigneten Anträge rücksichtlich der Deportation der Insurgenten vorzulegen habe.

Die Aufstellung von Abtheilungen der Mobilgarde in verschiede⸗ nen Theilen von Paris erregte gestern lebhafte Besorgnisse, und es waren, wie immer bei ungewöhnlichen Vorgängen, eine Menge von Gerüchten im Umlauf. Einerseits sagte man, ein Mitglied der Na⸗ tional⸗Versammlung, dessen Name in der letzten Zeit aus Anlaß des Bauchartschen Untersuchungsberichts viel genannt wurde, sei verhaftet worden, und die bewaffnete Macht sei als Vorkehrung gegen eine etwanige Demonstration seiner Freunde und Anhänger aufgestellt; andererseits sollte die Anwesenheit eines starken Corps der Mobil— garde an der Porte St. Denis augeblich einen beabsichtigten Zug aus der Vorstasdt St. Antoine mit einer Petition zu Gunsten der gefangenen Insurgenten nach der National-Versammlung verhindern. Auch das Erscheinen eines Pikets von etwa 60 Mann im Garten des Palais National gab Anlaß zu mancherlei Gerüchten. Es ver— lautete jedoch nichts Bestimmtes, und gegen Abend wurden die ver schiedenen Detaschements zurückgezogen. Dem Moniteunr du Soir zufolge, hatte deren Aufstellung keinen andern Grund gehabt, als daß der neue Befehlshaber der Mebilgarde, General Cluny, die ver— schiedenen Bataillone mustern wollte.

Nach der Presse lautet die in der Versammlung der Rue de Poitiers beschlossene motivirte Tages⸗-Ordnung, welche in Bezug auf den Bauchartschen Bericht vorgeschlagen werden soll: „Die Natio— nal⸗Versammlung erklärt, daß die Untersuchungs-Kommission den ihr ertheilten Auftrag gewissenhaft und gerecht erfüllt hat, und daß ihr Bericht an die Exekutiv— Gewalt übersandt werden soll, damit diese die ihr nöthig erscheinenden Maßregeln treffe.“

Der Marquis von Brignole-Sale hat den Minister Bastide die Beglaubigungepapiere überreicht, die ihn wiederholt als Vertreter Sardiniens bei der französischen Republik bevollmächtigen.

Der Polizei⸗Präfekt von Paris hat der National⸗Versammlung versichert, daß zwar eine gewisse Gährung in der Stadt herrsche, daß jedoch durchaus kein ernster Zusammenstoß zu fürchten sei. Eine Verordnung des Polizei⸗-Präfekten macht dem willtürlichen Ausrufen von Journalen und Druckschriften an jedem beliebigen Srte ein Ende. In Zukunft werden die Verkäufer klassifizirt und an bestimmte feste Plätze verwiesen, damit sie den freien Verkehr des Publikums nicht hemmen. Alle Verkäufer von Journalen auf den Straßen müssen um neue Erlaubnißscheine anhalten. Jeder Verkäufer muß eine Me—⸗ daille tragen, und alles Ausrufen von Journalen ist bei strenger Be⸗ strafung untersagt. .

Im Palaste der National-Versammlung hieß es gestern Nach- mittag, daß am Morgen viele einflußreiche Repräsentanten sich bei einem Freunde des Polizei-Präfekten versammelt und, auch Minister sich dort eingefunden hätten. Es sei von einem ziemlich umfassenden Komplotte die Rede gewesen, wobei sowohl die rothe Republik als gewisse Führer der Legitimisten-Partei sich stark kompromittirt hätten. Man sprach auch davon, kraft des Belagerungszustandes zwei oder drei der wiedererschiegenen Journale von neuem zu suspendiren. Ein Abendblatt sucht darzuthun, daß die seit lurzem umlaufenden Ge— rüchte von legitimistischen und bonapantistischen Verschwörungen durch— aus unbegründet seien und blos von den Umtrieblern der rothen Re— publik ausgesprengt würden, welche, weil ihre Ränke enthüllt und sie arg kompromittirt seien, nun auch gern Andere kompromittiren möchten.

Einer der Redacteure des Lampion, Boyer, wurde vorgestern verhaftet; den zweiten Villemessant konnten die mit der Verhaf⸗ tung beauftragten Agenten nicht sinden. Der Geschäftsführer des Journals wurde ebenfalls verhaftet, nach einer bei ihm angestellten Haussuchung aber freigelassen.

Paris, 21. Aug. (Köln. 3tg.) Rußland hat die franzö— sische Nepublik anerkannt und einen besonderen Bevollmächtigten hier= her gesandt. General Leflot, Freund des Generals Cavaignac, ist zum Gesandten nach St. Petersburg ernannt.

Als die Regierung vorige Woche Kenntniß von dem Einzuge der Oesterreicher in Bologna erhielt, schickte sie eine neue Note nach Wien und stellte einen Casus belli auf, wenn die österreichischen Truppen nicht sofort das römische Gebiet räumten. Die Regierung hat we— der auf diese, noch auf die früheren Vermittelungs-Anträge eine Antwort erhalten, zweifelt aber keinesweges daran, zu einem für Frankreich und Oesterreich ehrenvollen Uebereinkommen und zur Auf— rechthaltung des Friedens zu gelangen.

Großbritanien und Irland. London, 21. Aug. Das Parlament soll in nächster Woche so frühzeitig vertagt werden, als die noch zu erledigenden Geschäfte es irgend gestatten. Das ministerielle Diner, welches gewöhnlich dem Schluß der Session vor⸗ hergeht und auf vorgestern angesetzt war, ist auf nächsten Sonnabend

607

verschoben worden, wo es im Trafalgar⸗Hotel zu Greenwich stattsin⸗ den wird. Ihre Majestät die Königin wird, wie man aus Portsmouth

meld ek, sich am 3. September nach Dundee in Schottland ein⸗ schiffen. r

Die Ueberlandpost aus Indien hat Nachrichten aus Kalkutta und Bombay bis zun 1. Juli überbracht, wonach die militamrische Stellung der Engländer im Pendschab völlig gesichert erscheint. Der Aufstand im Multan, welcher, wie es in der letzten Zeit schien, durch die Truppen des Nabob von Bhawulpore würde unterdrückt werden können, hat neuerdings wieder an Ausdehnung gewonnen; es heißt, daß jene Truppen geschlagen und von denen des Dewan Muhlratsch (des tributairen Fürsten des Multan) umzingelt und verloren sind, wenn ihnen das unter dem Befehle des Capitain Edwardes stehende kleine Truppen - Corps nicht zu Hülfe kommt, und die Herbst⸗-Exrpe— dition zur vollständigen Unterwerfung des Multan, welche man schon aufgegeben glaubte, wird nun doch vor sich gehen müssen. Aus Lahore vom 12. Juni wird nichts von Belang gemeldet; es war noch nicht gelungen, den Insurgentenchef Gubru Mahradsch Sing, der die Umgegend von Lahore beunruhigt, zu fangen. Einem Gerüchte zu⸗ folge, soll die Ranih, welche unter britischer Eskorte auf dem Wege nach Benares war, in der Verkleidung einer ihrer Sklavinnen ent wischt und nach Lahore zurückgekehrt sein. In Peschauer, wo Ma jor Lawrence mit zwei Dragoner-Regimentern, acht Infanterie⸗-Regi— mentern, sechs Halb⸗Batterieen reitender Artillerie und einer Abthei⸗ lung von Seihks⸗Truppen steht, ist Alles ruhig und jede Besorgniß vor einem Einfalle der Afghanen um so mehr geschwunden, da Ma— homed Schach Chan noch immer gegen Dost Mahomed unter den Waffen steht. In Gumsuhr dauert die Anarchie fort, eben so herrscht in den Staaten des Nizam nach wie vor große Verwirrung.

Neueren Nachrichten aus den Vereinigten Staaten, New-⸗Nork vom 8. August, zufolge, wollte der Kongreß sich am 13ten ver— tagen. Man beschäftigte sich im Senate mit einem Antrag des Staatesecretairs Herrn Buchanan auf Ankauf der Gebietsrechte, Pri⸗ vilegien und Immunitäten der Hudsonsbay⸗Gesellschast. Herr Webster und Calhoun haben den Antrag unterstützt, dessen Annahme man für gewiß hält. Aus Mexifo hatte man Berichte bis zum 27. Jali. Die Regierungs-Truppen unter Bustamente hatten in einem neuen Gefechte die Insurgenten unter Paredes geschlagen und Juanajuato erobert. Ein Hauptanführer der Jnsurgenten, Jarauta, wurde ge⸗ fangen genommen und hingerichtet. Der jüngst gemeldete Aufstand in Cuba scheint auf Gerüchten und Uebertreibungen zu beruhen, da nichts weiter darüber gemeldet wird.

Belgien. Brüssel, 22. Aug. (Köln. Ztg.) Die De— batten der Provinzialstände der Flandern erregen wegen der in den— selben verhandelten Gegenstände großes Interesse. Lehrreich sind be⸗ sonders die Verhandlungen über die Mittel, dem Nothstande der Weber-Distrikte abzuhelfen, und diese Frage wird mit einer Einsicht und einem praktischen Sinne erörtert, die aufs neue von der Tüch— tigkeit und Nützlichkeit jener Körper zeugen, welche, unmittelbar aus dem Volke hervorgegangen, dessen Bedürfnisse um so gründlicher kennen, als sie dieselben mit empfinden und sich täglich von der 3Zweck⸗ mäßigkeit dieser oder jener Maßregel durch die Praris Iberzeugen können. Die Stände schlagen als Abhülfe im Prinzipe die Aus— wanderung und die Kolonisirung vor, und es ist musterhaft, wie Alle damit einverstanden sind, die Dazwischenfunft der Regierung bei der etwanigen Anwendung dieses Prinzips auf das Allirnothwendigste zu beschränken. Auch findet die Auswanderung mehr Anklang, als der Vorschlag, Kolonieen anzulegen, welche am Ende mehr kosteten, als sie einbrächten. Die Provinzialstände von Westflandern haben dieser Tage folgenden, von einem Mitgliede gestellten Antrag angenommen: „Die Stände möchten den Wunsch äußern, daß die Regierung im passenden Augenblick mit Frankreich einen Handels-Vertrag eingehe, welcher die gegenseitige freie Waaren-Einfuhr für die beiden Länder gewähre.“

Das Journal de Bruxelles meldet: „Die Nachrichten, welche uns von vielen Seiten zulaufen, deuten auf eine gewisse Wie⸗— derbelebung der Geschäfte. Das Zutrauen kehrt zurück, die Kapita— lien werden aufs neue in Umlauf gesetzt, man nimmt die eingestellten Unternehmungen wieder auf, und die arbeitenden Klassen finden wie— der nach und nach Beschäftigung. Diese Bewegung ist ein gutes Vorzeichen; sie beweist, daß die Gefahren eines allgemeinen Zusam— menstoßes schwinden, daß die öffentliche Meinung sich genugsam ge— kräftigt hat, um den Sieg der abschenlichen Lehren nicht mehr zu fürchten, welche von Müßiggängern und neidischen Menschen gepre— digt werden.“

Schweiz. Zug. (Frif. J.) In diesem Kanton ist die Bundes⸗-Verfassung mit 1780 gegen 803 Stimmen verworfen worden.

Graubündten. (Frkf. J.) Hiesigen Blättern entnehmen wir, daß der Selvio und Tonale nun waklich gänzlich verlassen sind. Die lombardischen Truppen, die noch im Veltlin beisammen waren, haben sich nun auch völllig aufgelöst. Hier wimmelt es von Flücht⸗ lingen. Eine Abtheilung, die vom Stelvio kam, führte 7 Kanonen bei sich.

Neuenburg. (E. 3.) Am 17. August nahm der Große Rath den Bundes⸗Entwurf an; nur Lardy und von Avernois stimm— ten dagegen.

Spanien. Madrid, 17. Aug. Der Hof wird am 2bsten nach Madrid zurückkehren. Beltran de Lis, kürzlich Finanz⸗Minister, ist zum Gesandten in Turin ernannt.

Von gestern bis heute Mittag sind an der asiatischen Cholera als erkrankt angemeldet: 28. Berlin, den 25. August 1848. Königliches Polizei-⸗Präsidium.

Markt Berichte. Berliner Getraidebericht vom 25. August. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 58 52 Rthlr. » 8Sspfd. gelber schles. 5) Rthlr. begeben. S6 pfd. bunt. poln. gering. Qualität 58 Rthlr. beg. S7 / 88 pfd. do. 59 Rthlr. beg. 89 pfd. gelb. schles. 60 Rthlr. offerirt. Roggen loco 82 pfd. am Lager 29 Rthlr. offerirt, 285 beg. p.. Sept. / Okt. 29 Rthlr. gem., 29 gefordert. Gerste, große, loco 26 25 Rthlr. kleine 23 —22 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16 17 Rthlr. Rüböl loco 10 Rthlr. Br. u. bez., 105 G. Aug. / Sept. 107 103 Rthlr. Sept. / Okt. 10 10 Rthlr. gem. „Bft. Nov. 11 105 Rthlr. G. Nov. / Dez. 118 —11 Rthlr. Leinöl loco 10 Rthlr., Lieferung 9ä.

Spiritus loco ohne Faß 19—189 Rthlr. bez., mit Faß 181 ohne Geschärt. n Sept. / Okt. 18 Rthlr. Br., 177 G. Okt. Mov. 17 Rthlr. bewill. u. zu machen, 17 Br.

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 24. August.

Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 15 Sgr., auch 2 Nthlr. 10 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sar. 6 Pf; 3 22 Sgr. 6 Pf., auch 17 Sgr. 6 Pf.; Linsen 2 Nthlr. 11 Sgr. 3 !

ö. Zu Walser: Weizen 2 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 12 Sgr, 6 Pf.; Noggen 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf.; große Gerste 1 Rihlr. 1 Sgr. 3 Pf.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr. ;

ö. 9 Mittwoch, den 23. August.

Das Schock Stroh 5 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch 5. Rthlr. 15 Sgr; der Centner Hen 22 Sgr. 6 Pf., auch 15 Sgr.

, . Kartoffel- Preise.

z 96 er Scheffel 15 Sgr., auch 10 Sgr.; metzenweis 1 Sgr., auch

. ö. Branntwein ⸗Preise.

Die Preise von Kartoffel-Spiritus waren am

18. August 1848 182 Rthlr. 19. ö 183 y 21 ö

frei ins Haus geliefert J. p. 200 Quart à 54 ꝙ6 3 19 u. 18.6 oder 10,800 96 nach 3. n 19 Tralles.

4. 18*

Korn⸗Spiritus: ohne Geschäft.

Berlin, den 24. August 1848.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

1

ö Danzig, 22. Aug. Wir hatten heute und gestern einen stark besetzten Weizenmarkt, und es wurden an 1309 Last davon, meistens polnischer Abkunft, an öffentlicher Börse zum Verkauf ausgestellt. Die feinsten Gattungen hatten lebhafte Frage und wurden zu Prei⸗ sen von 480 —4197 Fl. rasch geräumt. Mittelgüter waren weniger gesucht, und da die Eigner auf zu hohe Preise bestanden, auch nur in kleinen Quantitäten zu den Preisen voriger Woche gemacht. Auch der Roggenhandel war sehr leblos, indem Käufer die geforderten Preise von 20 205 Jl. nicht bewilligen wollten. Weiße Erbsen und Gerste in kleiner Zufuhr und ohne Bewegung.

An der Börse wurden verkauft: gestern noch 18 X. poln. Weizen 1477 Il. und 10 L. 110pfd. inländ. Gerste zu 180 Fl.; heute Weizen poln. 38 L. 132pf8d., 20 L. 133pfd.6, 2 2. 133 349d. zu l. E), 8 L. 132 33pfd. zu 430 II., 16 2. 130pfd. (h. G.) zu Fl. u. 26 L. do. zu 450 Fl.; inländ. 105 L. 128pfd. 430 Fl.,

128 = 29pfd. zu 4373 Fl., 2 X. 126pf8., 535 S. 1 29pfd., 136 X.

us. 95 L. 130 31pfd. zu Fl. (2), und 57 L. 126— 27pfd.

. G.) zu 430 Fl. preuß. Cour. die Last.

Stettin, 24. Aug. Roggen in loco nach Qualität 27 2 28 Rthlr. bex, schwerste Waare wird jetzt auf 29 Rthlr. gehalten, S2pfd. pr. Sept. Oft. 27 a 28 Rthlr. bez., pr. Frühjahr 32 Rthlr. bez. ö

Spiritus aus erster Hand zur Stelle und aus zweiter Hand ohne Fässer 192. 99 bez., mit Fässern zu 21 90 gesucht.

Rüböl in loco und pr. Sept. Okt. 193 Rihlr. bezahlt und Geld, 107 Rthlr. Br.; pr. Nov. Dezbr. 107 Rthlr. zu machen.

Weizen, weißer, 56, 60 bis 63 Sgr.;

Breslau, 24. Aug. 24 Wspl. gelber 88 / 89 pfd., ein

gelber do. 55, 59 bis 62 Sgr. Kahn a 5244 Rthlr. begeben. Roggen 31, 34 bis 36 Sgr. Gerste 21, 23 bis 25 Sgr. Hafer 167, 17 bis 18 Sgr. Rapps 74 bis 77 Sgr. Winter⸗Rips 70 bis 72 Sgr. Sommer⸗Rips 64 bis 67 Sgr. Spiritus 2 Sz u. 9 Rthlr. einiges, so wie 100 Eimer pr. Aug. a S3 begeben. Nüböl ohne Handel. Zink 33 ab Gleiwitz Geld ohne Abgeber. . Die Zuführen waren heute besonders in Weizen reichlich, die Kauflust aber nur mäßig, daher die Preise desselben zurückgingen und zu Ende des Marktes unter Notiz offerirt blieben. Posen, 23. Aug. 2 Rihlr. 4 Sgr. 5 Pf.; 11 Pf.; Gerste 21 Sgr. 5 Mf.

Weizen 1 Rthlr 27 Sgr. 9 Pf., auch Roggen 26 Sgr. 7 Pf., auch 28 Sgr.

P ĩ e auch 26 Sgr. 8 Pf.; Hafer 15 Sgr. 7 Pf., auch 17 Sgr. 9 Pf.; Buchweizen 25 Sgr., auch 26 Sgr. 8 Pf.; Kartoffeln 8 Sgr., auch 8 Sgr. 11 Pf.; der Ctr. Heu zu 110 Pfd. 20 auch 24 Sgr.; Stroh, das Schock 1 Nthlr., auch 4 Rthlr. 15 Sgr.; Butter, das Faß zu 8 Pfund 1 Nthlr. 15 Sgr., auch 1 Rthlr. 20 Sgr. Spiritus pro Tonne von 120 Quart zu 89 76 Tralles 18 183 Rthlr.

Köln, 21. Aug. Im Laufe der vorigen Woche, so wie auch heute, hat in unserem Getraidehandel ein lebhafter Umsatz stattge⸗ funden, und namentlich war es Weizen, der ganz besonders die Kauf⸗ lust auf sich gezogen hat. Namhafte Aufträge auf letzteren, die noch fortwährend für Belgien und England hier am Markte sind, haben einen nicht unbedeutenden Aufschwung der Preise zu Wege gebracht, in Folge dessen für Weizen heute bereits reichlich Rthlr. per Malter mehr als vor 14 Tagen bewilligt worden ist. Nach

Weizen in schöner vorigjähriger Qualität war die Frage nament⸗ lich sehr groß, so daß für Partieen willig 64 Rthlr, zu lösen ge—⸗ wesen wäre, wenn sich Abgeber zu diesem Preise gezeigt hätten. In diesjährigem neuen Waizen, der von Qualität sehr schön und trocken ausgefallen ist, haben noch wenig Umsätze stattgefunden, ob⸗ schon die Zufuhren davon schon ziemlich reichlich sind. Für kleinere Partieen bewilligt man heute 33 a 5!) Rthlr. Per Lieferung auf November 6. Rthlr. B. und 6 Rihlr. G., per März 1849 656, Rihlr. B. und 6 Rihlr. G. Jedoch mit mehr Käufern als Verkäufern. In

Roggen waren die Umsätze nicht so bedeutend, als in Weizen, obschon auch diese Fruchtgattung die Aufmerksamkeit der Spekulanten auf sich gezogen hat. Die Forderung für hiesige effektive Waare er⸗ hält sich nominell auf 35 Rthlri, dagegen bewilligt man per Lieferung auf November bereits 3. Rthlr. und pr. März 1819 45 Rthlr.

In Gerste geht nur noch wenig um, da Anstellungen für neue oberlaͤndische Sommergerste noch gänzlich fehlen und uͤnsere hiesige Wintergerste nicht so stark begehrt ist, als erstere. Für hiesige Win= tergerste bewilligt man zuletzt 3 Rthlr., wozu auch noch heute Abge⸗ ber blieben. Für oberländische Sommergerste, lieferbar pr. Oktober, würde 33 Rthlr. zu bedingen sein, doch fehlt es, wie gesagt, noch an Anstellungen.

, mit wenig Handel, effektio 24. Rthlr. B. und 2 Rthlr. G., per Lieferung auf März 1819 25 Rthlr. B. Erbsen 45 a z Rthlr. nach Qnalität. Bohnen, weiße, 6 a 7 Rthlr. dgl.