1848 / 117 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

; . uürgt sind, doch durch das Wert

ö des Monarchen, 1124 . fesühaltend, werden wir das Recht . arri nn und der freien Bereinigung in jeden Bezie⸗ der Assecigtion llein ich fühle mich zugleich verpflichtet, offen zu er= hu ng ir ,. Mißbrauche dieses Nechtes ur ie⸗ laren, kaß win issen. Meine Herren! Wir wissen wohl, daß den entgegenzuiteten sis Fs. n

18e G Faruber noch nicht bestehen; allein wir glauben die Sache posttive Geseße dar w meinen, daß das höchste Gesetz der Gesellschaft sichtig aufufassen, wenn wir meinen, das höchste . z das des allgemeinen Wohles, uns auch in dieser Hinsicht zur Richtschnur bienen muß, und von diesem Gebote geleitet, werden wir uns auch nicht scheuen, für die Verfügungen, die uns dieses Gebot aufdringen wird, diesem Hause hier verantwortlich zu sein und von demselben das Urtheil über un sere andlungen hin zunehmen. (Beifall.) Meine Herren! Wir sprechen uns hier offen darüber us, baß wir auf dem constitutionellen mongnchischen Boden ste⸗ hen, und daß wir anarchische und republitanische Bewegun⸗

gen nicht dulden werden. (Anhaltender Beifall.) Meine Herren, wir ha⸗ ken die französische Republif anerkannt, weil wir von dem Grundsatze aus⸗ chen, daß die inneren Angelegenheiten jedes Volkes von ihm und durch es selbst geordnet werden können. Wir aber sind durchdrungen von der lleberzeuung und zweifeln nicht, daß Sie, meine Herren, wie ein Mann rafür aufstehen werden, daß das volksthümliche, constitutionell-monarchische Prinzip es ist, welches uns regieren muß, wenn Oesterreich kräftig und zerbuͤrgt für seine Zukunft aus der Bewegung der Zeit hervorgehen soll. (Beifall) Meine Herren! In dieser Ueberzeugung glauben wir handeln zu näsfen; wir haben zwei Ruͤcksichten im Auge, die Feststellung der Freihei⸗ en des Volkes, diese werden von dieser Versammlung gewahrt; die Orga— nistrang einer kräftigen Exckutivgewalt ist unsere Pflicht, und wir glauben, kaß, wenn wir dabei im Geiste des Gesetzes, im Geiste der constitutio= nellen Freiheit vorwärts gehen, Sie uns wirksam unterstützen werden. (Beifall .

Kriegs-⸗Minister Latour: Meine Herren! Ich bin gestern nicht anwe— send gewesen, als der Herr Minister des Innern von einem Abgeordneten intervpellirt worden ist über die Frage, ob österreichische Truppen bei dem unglücklichen Kriege, der in Sormien geführt wird, gezwungen werden, Anĩheil zu nehmen. gen: Es besinden sich bis jetzt, wo der Krieg nur an einem Punkte geführt wird, nur ein Uanen- Regiment, ein galizisches Regiment, ein italienisches Regi- ment und etwas deütsche Kavallerie bei dem Corps: welches den Serben gegenüber steht. An den kroatischen Gränzen sind noch keine Feindseligkeiten vorgefallen, indessen ist dieser Krieg ein unnatürlicher, denn beide Theile ge— horchen dem nämlichen Monarchen; das ist noch nicht vorgekommen; man hat Kriege gesehen, wo sich brave Truppen in ihrer politischen Meinung ob ihrer strengen Disziplin irre leiten ließen. Ich habe selbst Theil genommen an einem Kriege, als vor 36 Jahren bei der Armee eine ähnliche Stim- mung war, die Sache war uns verhaßt, aber der edle Corps-Kommandant wußte auf den ritterlichen Sinn des Armee-Corps zu wirken, und die Truppen fochten in allen Gelegenheiten mit größter Tapferkeit. Ich glaube aber, hier giebt es keinen Ausdruck für das Gefühl, welches die Truppen haben, die gegen ihre Waffenbrüder, welche dieselben Fahnen tragen, kämpfen. Es ist von Seiten des Ministeriums eine sehr nachdrückliche Vorstellung ge⸗— macht, und Seine Majestät sind angegangen worden, in Ihrer Weisheit ein Mittel zu finden, diesem Zustande ein Ende zu machen. Dies kann aber nicht gehofft werden, wenn nicht die Rathgeber der ungarischen Krone thätigst ein⸗ wirken, denn auf sie fällt die Verantwortlichkeit. Das österreichische Ministerium, weder das vorige noch jetzige hat keine Verantwortung hierüber; die Rath⸗ geber der ungarischen Krone haben ein Gesetz in Vorschlag gebracht, die Militairg:änze mit ihnen zu vereinigen, sie würden es vielleicht nicht gethan haben, wenn sie die Folgen vorausgesehen hätten, denn die Militairgränze empfindet die größte Antipathie, dem ungarischen Ministerium zu gehorchen, das ist Thatsache. Es ist der Gränze ein moralischer 3u ang auferlegt, der nur nach langer Zeit seine Wirkung verlieren kann. Die Herren Offiziere, die in der Lage sind, in den deutschen Regimentern zu dienen, haben nur den Wunsch, bald aus dieser Lage befreit zu werden, und Se. Majestät haben bereits befohlen, so bald als möglich die deutschen , ,. ier aus ungarn zu entfernen, doch kann dieses nicht augenblicklich gesche= hen, weil das ungarische Ministerium nur eine Ablösung gestattet, wenn man ihnen gleich Ersatz geben ann. Das kann nicht auf einmal geschehen, aber selbst bie deutschen Offiziere in den ungarischen Regimentern sind äußerst un— glücklich, und ich muß bedauern, daß ich in meiner Amtswirkung kein Mit- jel habe, sie Alle im Augenblicke aus dieser Lage zu befreien. Ich wünschte, daß die ungarischen Offiziere aus den deutschen Regimentern den Wunsch, in ihre vaterländischen Regimenter versetzt zu werden, aussprechen möchten,

563 Hans Hinrich Hardenack von Bülow, geboren am 24. Oltober 1812, Sohn des Herzoglich Braunschweigischen Kammer-Präsidenten von Bülow-Wendhausen und des⸗ sen Ehegattin, geborenen Gräsin von Wartensleben, hat sein Gut Berkholz bei Schwedt an der Oder im Jahre 1835 verlassen, um auf Reisen zu gehen, und seinen .- Angehörigen die letzte Nachricht im Jahre 1837 aus Algier gegeben. Diese Gegend hat er, den angestellten Nachforschungen zufolge, im Herbst des nämlichen Jah- tes verlassen und sich nach Mahon eingeschifft, um sich . über Malta nach Amerika zu begeben. In Mahon soll derselbe angekommen, weitere Spuren von ihm aber nicht zu ermitteln gewesen sein. Auf den Antrag seines Bruders, des Barons von Bülow Wendhausen auf Steinhagen, wird daher der gedachte Gutsbesitzer Hans Hinrich Hardenack von Bü⸗ low oder dessen etwanige unbekannte Erben hierdurch . öffentlich vorgeladen, sich in dem auf ; den 21. Juni 1849, Vormitt. 11 Uhr, . im Kammergerichte vor dem Kammergerichts-Re⸗ serendarius Wentzel anbergumten Termine zu gestellen und sich zu legitimiren, widrigenfalls der Rerschollene für todt erklärt und sein zurückgelassenes Vermögen sei⸗ 1 2 men gesetzlichen Erben ausgeantwortet wer⸗

Ich habe dieselbe Pflicht, ihnen die volle Wahrheit zu sa⸗

weil er durch die Aufhebung gewinnt, so z.

biger des Gemeinschuldners werden zur Anmeldung und Nachweisung ihrer Ansprüche auf den 20. Dezember e., Vormittags 9 Uhr, in unser Parteienzimmer vor den unterzeichneten Richter unter der Warnung vorgeladen, daß diejenigen, welche in diesem Termine weder persönlich, noch durch zulässige Bevollmächtigte erscheinen, mit allen ihren Forderungen an die Konkursmasse präkludirt und ihnen deshalb ge— gen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden. Den auswärtigen Gläubigern werden für den Fall mangelnder Bekanntschaft die bei uns zur Praxis be— fugten Herren, Justiz-Kommissarius Nimmer hierselbst und Justiz-Rath Franzko zu Löwenberg, zu Mandata— rien vorgeschlagen. Auch werden auswärtige Gläubiger gemäß 8. 97. der Konkurs-Ordnung aufgefordert, zum Betriebe der Sache hier einen Bevollmächtigten zu be— stellen, an den sich das Gericht halten kann, da sie sonst bei vorkommenden Deliberationen und abzufassen— den Beschlüssen der übrigen Gläubiger nicht weiter zu— gezogen werden, vielmehr angenommen werden wird, daß sie sich den Beschlüssen der übrigen Gläubiger und den Verfügungen des Gerichts unterwerfen. Bunzlau, den 11. August 1848.

Königliches Land- und Stadtgericht.

(gez) Seydel, Land und Stadtgerichts⸗Rath.

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schen Offiziere fühlen eine eigene Abneigung, in diesen Kampf zu gehen, es ist kein Kampf n äußerliche Feinde, sondern gegen Truppen desselben Monarchen, derselben Fahne. ;

bg. Selinger befragt den Vorstand des Constitutionz-A usßschusses, wie weit die Arbeiten gediehen sind, und ob er gesonnen ist, die Theile der Arbeiten den Abtheilungen vorzulegen? Abgeordneter Meier antwortet im Namen des Verfassungsé⸗Ausschusses, daß die täglichen unausgesetzten Ple= narsitzungen ihm die Jeit nicht lassen, zu arbeiten. Hierauf wurde die Ver- handlung über den Kudlichschen Antrag fortgesetzt. Abgeordneter Borro sch beginnt mit der Versicherung, nur im Namen der Versöͤhnlichkeit sprechen zu wollen, deren Wichtigkeit für den Bauder Freiheit er darthut. „Ohne Eigenthumsrecht, Erbrecht, Verjährungsrecht kann der Staat nicht bestehen. Wir geben gern den Gegnern des historischen Rechtes dasselbe preis, aber sie müssen sich dann an die Gegenwart halten. Kaum Einer im Reichstage wird mit dem Prinzipe des Kudlichschen Annags nicht einverstanden sein, und doch werden Anträge wie unbehauene Balten in den Reichstag geschleu= dert. Aber der Kudlichsche Antrag würde nur eine fünstliche Ruine hervorbringen, wenn nicht eine neue Gemeinde und Gerichts verfassung damit verbunden wird. Der erste Antrag würde Anarchie im Lande hervorgerufen haben, darum hat der Herr Antragsteller selbst aus seinem Lorbeerblatte ein Kleeblatt gemacht. Dies erste große Wert wird wichtiger werden, als blutige Siege, denn Provinzen kön- nen verloren gehen, aber einem siechen Körper neue Krãfte zu geben, dazu gehören alle Aufopferungen der begeistertsten Vaterlandsliebe. (Heiterkeit. ) Hier wurde der 4. August 1789 erwähnt, damals war noch in Frankreich der Bauer geknechtet, in Oesterreich aber hatten schon Maria Theresia und Joseph II. segensreich gewallet.“ Er erklärt sich unbedingt gegen die Ent— schädigung durch die Bauern, weil es nicht mehr zu unterscheiden, welche Lasten privatrechtlicher Natur, welche nicht. „Der Staat ist hier zur Exr= propriation berechtigt, bemüßigt. Man beruft sich auf die mährischen Stände, doch ich glaube, daß die Bauern nicht zahlen werden, nun sie hören, daß in einer Provinz nicht gezahlt wird. Sollen wir denn ein Executionsheer in die Länder schicken? Sollen win einen Guerillakrieg erwecken und uns so gegen außen schwächen. Wir haben Millionen gezahlt für den Krieg, sollen wir nicht zahlen für den Frieden? Sollten die Bürger sich weigern, für die Bauern zu zahlen? Aber zahlt der Bauer nicht für die Universitäten, die er doch wenig benutzt, zahlen nicht die Atatholiken für den katholischen Kultus? Mir sst bekannt, daß in Böhmen die Leistungen schon aufgehört haben. (Nein, nein! an der Rechten. Mir sind 50 Hemm= schaften bekannt, denen nichts mehr geleistet wird. Ich bin nun gesonnen, anzutragen, daß durch Lokal- Kömmissionen über das Wieviel entschieden werden soll, den Modus haben wir zu bestimmen. Die Summe beträgt nach meinem Ueberschlage 300 Millionen. Der Fiskus wird billig sein, und was für Kirche und Schule an Zehent unentbehrlich ist, wird der Bauer für dies kurze Provisorium wohl noch zahlen. Ich werde mich der Majorität immer fügen, diesenigen führen nur den alten Despotismus in einer neuen Form ein, die nur einen Theil des Volkes für das ganze Volt erklären.“ Abgeordn. Brendel (aus dem Bauerstande) wun— dert sich, daß über einen so einfachen Gegenstand so viel Ein— würfe gemacht werden können. Für wen haben die Wiener die Freiheit er= kämpft, hat der Kaiser die Constitution ertheilt? Nicht blos für die Wie ner, sondern auch für das ganze Volk. Der einfache Menschenverstand zeige, daß keine Entschidigung stattfinden konne (Beifall), wenn der Unter⸗ than nicht freiwillig zahle. Bie, welche so lange ungerechterweise etwas be= zogen, würden wohl freiwillig darauf verzichten, wie es z. B. in Galizien geschehen. Man spreche von Rechtlichleit. Da stehe der Bauer nicht zurück, Man habe 1820 dem Bauer die Grundsteuer aufgebürdet, ohne Rücksicht auf die anderen Lasten. Der Bauer habe es gezahlt, aber wie viele Fa—= milien und Waisen seien elend geworden, das Haus sei verkauft worden, und wer habe damals für den Bauer gesprochen? Niemand. Vor 1820 habe der, der viele Lasten an die Herischaft hatte, wenig landes fürstliche Steuern gezahlt, seitdem habe er doppelte Lasten gezahlt. Der Bauer in Ober-Oesterreich habe wie ein Lastthier alles Aufgebürdete getragen. Man habe ihm Zehent und Robot aufgebürdet, mit dem Laudemium Wucher ge⸗ trieben. Könne man da auch sagen: Heilig ist das Heiligtum? Das ganze Volt jubelte, wie es hörte, der Neichstag wird aus dem Volk hervorgehen. Aber leider wollen viele Feinde des Bauern die Last nur von einer Schul— ter auf die andere tragen. Ein Mitglied aus Tyrol hat gesagt, der Be= rechtigte ist hier nicht vertreten, wir können kein Urtheil uber ihn fällen. Aber das ist nicht nöthig, das Urtheilwurde in den März- u. Maitagen gefällt.“ (Bravo.) Abg. Brestel: Man hat den politischen Standpunkt zu wenig berück⸗ sichtigt. Man muß hinsichtlich der Entschädigung unterscheiden, so z. B. kann von einer Entschädigung der Handrobot nicht die Rede sein. Andene Lasten giebt es, für deren Aufhebung der Staat Entschädigung zahlen soll, B. der Zehent, das Laudemium,

auf dem 19. Oltober d. J. nicht bedarf. . Celle, den 15. August 1848.

567 Edi ttal-⸗- LE des weiland Küsters cher nach seiner Entfernung

Zeit lang zu Quitzow dort mit der späterhin

ben ist, spätestens in dem auf

den 1. März 1849,

Der Richter:

Auswärtigen werden die Justiz-Kommissarien Simon— son, Goldschmidt und Justizrath n zu hien n. zien in Vorschlag gebracht.

Berlin, den 11. August 1843.

Instructions-Senat des Königlichen Kammergerichts.

566 S5

47761 Gerichtliche Vorladung.

Behufs Regulirung der wahrscheinlich überschuldeten gar e j, des im Oltober 1846 zu Berlin verstor= benen, zuletzt in Stralsund wohnhaft gewesenen Ritt= meisters a. D. von Angern werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde, in specie als Erben ober Gläubiger Ansprüche und Forderungen an dieselbe

seine Erfolg gehabt.

4 gehört, ist von uns durch Kontumazial⸗Bescheid vom ö. hestrigen Tage der Konkurs eröffnet. Sämmtliche Glaͤu⸗

haus Nr. 182, des Hypothelenbuches 73 Stadt

Es ist der Kellner Georg Oetting aus Kleinhau— sen, im Bezirk Wende in Hannover, der Veruntrauung nachbezeichneter Gegenstände dringend verdächtig. Er hat Dresden vor einiger Zeit heimlich verlassen, eine öffentliche Aufforderung in der Beilage zu Nr. 125 der ,, aber eben so wie eine Mittheilung an

eimat⸗Behürde, nach vorgestriger Antwort, keinen

Die geehrten Polizei- wie Kriminal-Behörden werden daher um Oetting“ s Verhaftung, sobald er erlangt ist, und um schleunige Nachricht davon ergebenst er= sucht; seine nähere Beschreibung vermag nicht gegeben

von Ansprüchen an das von dem Bus⸗ m Amts verwalter Ritscher zu Rethmar

die e , n gl e, von be aufte Rittergut Rethmar betreffend, wird annoch be⸗

9

weisung auf die

tig zur öffentlichen Kunde gebracht. Stavenhagen,

s

kannt gemacht, daß zur Succession in das zu diesem Gute gehörige, früher gräflich Stolberg⸗Wernigerodesche, jetzt allodifizirte Kunkellehn, außer den Kindern der weil. Gräfin von Kielmansegge, geb. von dem Bussche, ein⸗ tretendenfalls auch die Kinder der weil. Gräfin von Oberg, geb. von dem Bussche, berufen sein werden, weshalb einer Anmeldung dieser ihrer Ansprüche in dem . anstehenden Termine es

. Wenn der Müllergeselle Carl Ludwig Niebuhr, Sohn Bernhard Samuel Niebuhr zu

Rittermannshagen, geboren am 11. August 1778, wel⸗ f. aus hiesigen Landen eine

bei Perleberg gewohnt haben und von ihm verlassenen Maria Eli= abeth Voß, geschiedenen Brandt, verheirathet . soll und zuletzt unterm 30. April 1819 aus War⸗ schau von sich Nachricht gegeben hat, edictaliter gela—

Morgens 10 Uhr,

vor unterzeichnetem Großherzoglichen Amtsgerichte an= beraumten Termine von seinem Leben und Aufenthalte Nachricht zu geben, sub praejudicio pro omni der To- deserklärung, auch ferner alle diejenigen, welche an das Vermögen des Verschollenen, ingleichen an den a laß seines im Jahre 1837 ohne bekannte anderweitige Erben verstorbenen Bruders, des Müllergesellen Joachim Niebuhr, Erbansprüche zu haben vermeinen, geladen sind, diefe ihre Ansprüche in dem vorbemerkten Termine zub praejudicio bro omni praeclusionis anzumelden und gehörig zu bescheinigen, so wird solches unter Hin- in den Landes-Intelligenzblättern in extensd abgedruckten Ladungen hiermit noch anderwei⸗

am 19. August 18438. ; Großherzoglich Mecklenburgsches Amtsgericht.

der Zug⸗Robot. Aber auch hier kann nur von billiger, nicht von vollstän⸗ diger Entschädigung die Rede sein. Der Hauptstandpunkt ist hier der juri⸗ dische, nicht der politische. Der Präsident trägt darauf an, die Verhand- lung zu unterbrechen und zur Ankündigung von Anträgen zu schreiten. Zu⸗ erst kommen die des Abgeordneten Löhner. Löhner geht zur Motivirung seines Antrags über, welcher die Ertheilung von Adel s-Diplomen be—⸗ trifft: „Ich wollte nicht auf Aufhebung des Adels antragen, er existirt eigentlich nicht mehr. Aber jede neue Verleihung ist gleichfalls eine An- frage an die Welt, ob sie noch an den Adel glaubt. Der Adel ist ein un= natürlich gewordenes Produkt; er gleicht Fossilien, die nach einer Erd- Revolution überbleiben. Was Anderes ist er nur da, wo er sich durch Verquittung mit großem Grundbesitz erhalten hat; aber in Deutschland ge⸗ hört er zu den Fossilien, und zwar zu den minder werthvollen; . mag er vorkommen, doch hat er noch scharfe Knoten gezeigt. Wir sind eine politische Versammlung, eine solche soll mit der Vergangenheit nicht abbre⸗ chen, sie soll nicht unnütz Gewalt brauchen, sie soll einen abgelebten Körper still aussterben lassen. So lange der Adel noch verliehen und der Bürger darauf hingewiesen wird, das Pergament als Lohn zu betrachten, so lange hat der Adel noch ein dünnes Würzelchen im Volke; wird der Adel nicht . verliehen, so werden die alten Pergamente für vermoderte Verdienste kein Ansehen mehr haben. Mein zweiter Antrag geht dahin, der Staat erkläre, er wisse bei klarem Bewußtsein nichts vom Adel, man lasse den Leuten ihre Jugend-⸗Erinnerungen. Es ist jetzt Trachtenfreiheit, lassen wir die Leute ihren Adel tragen, so wie man jedem seinen Bart tragen läßt. Jeder Druck erzeugt Gegendruck, und eine solche Reaction ist natürlich, darum sollte man Leuten, die vielleicht aus ernsten Gründen unsere Freiheiten nicht bekämpfen werden, nicht Gelegenheit geben, sich wegen eines Nichts zu er- zürnen. Das Volk sollte keine kleinliche Rache nehmen, es sollte Amnestie ertheilen, wie ein großer Fürst. Lassen Sie den Leuten ihre kindische Freude, die Waffe der Lächerlichkeit ist scharf, sie ist aber milder, und man sollte die mildere wählen. (Beifall) Der Antrag wird unter ungeheurem Beifall unterstützt. Der Abgeordn. Heim trägt darauf an, der Antrag werde dem Constitutions-Ausschusse zugewiesen. Der Abg. Um lauft will ihn gleich der Vollberathung zugewiesen haben. Beide Anträge werden unter⸗ stüzt! Löhner stellt den Antrag auf Zuweisung zu den Abtheilungen, erklärt sich aber bestimmt gegen die Zuwessung an den Constitutions- Aus- schuß. Abg. Meier spricht für Zuweisung an den Constitutions-Ausschuß, weil dieser bereits weiter gegangen sei, als der Antrag Löhner's selbst. Abg. Palazki: So einfach und unbezweifelt das Prinzip auch ist, so hängt sich doch in der Ausführung viel daran. Es hängen daran die In= stitute der Majorate, Fideikommisse, es werden neue Amendements sich dar= an fnüpfen. Abgeordn. Polatschek bemerkt, daß ja Fideikommisse auch von Bürgern gegründet werden können. Abgeordn. Borrosch fordert

den Antragsteller auf, seinen Antrag zu theilen, der erste Theil könne sogleich in Vollberathung kommen. Abgeordn. Löhner: Ich stimme vollkommen bei. Bach versichert, daß, seitdem er im Mi

nisterium ist, kein Antrag auf Adels-Verleihungen gestellt wurde. Die Adels-Verleihungen, die jetzt in den Zeitungen erscheinen, datiren von der früheren Zeit. Der Antrag des Abgeordneten Borrosch, daß der erste Theil des Löhnerschen Antrags sogleich zur Vollberathung komme, wird angenommen. (Beifall) Es wird der Antrag des Abgeorbneten Siera⸗ kowski auf sofortige Aufhebung des Adels verlesen. (Stürmischer Beifall.) Es wird beschlossen, diesen Antrag zugleich zur Verhandlung zu bringen. Der zweite Theil des Löhnerschen Antrages wird an den Constitutions= Ausschuß verwiesen. Sie rakowski hat bereits früher einen Antrag auf gänzliche Aufhebung gestellt, und begründet seinen Antrag mit folgenden Worten: „Es ist bereits feierlich anerkannt, daß wir eine demokratische Monarchie wollen. Diese hat ihre Sonverainetät im Volke, und es muß daher sedem Einzelnen sein gleicher Theil zuerkannt werden. Dies zu können, müssen wir nun das größte Hemmniß beseitigen. Ich glaube, diese wenigen Worte werden genug sein.“ Abgeordneter BVorrosch bedauert die Kumulirung der beiden Anträge, Der An- trag Sieralowski's greife in die Rechte des Constitutions · Ausschusses ein. Abg. Lohner: Sein Antrag betreffe eine »dministratiß Maßregel und kein Gesetz, es könne daher nicht die Bestimmung der Geschäftsordnung für Gesetze darauf Anwendung finden. Abg. Heimerl; Wir sind ein gesetz⸗ gebender Körper, was wir erlassen, sind Gesetze. Abg. Neuwall; Der Faiser will nur so viel von seinen Rechten hergeben, als die Constitution verlangt, es muß daher diese abgewartet werden. Abg. Brestel trägt an; Die Versammlung geht, in der Ueberzeugung, daß das Ministerium auf keine weitere Verleihung von Adelstiteln antragen werde, zur Tagesordnung übe. Die motivirte Tagesordnung wird angenommen.

Landwirthschaftliche Lehr⸗Anstalt

1564 zu Brösa bei Bautzen.

Der Lehr-Kursus für das Winter-Halbjahr 1848 49 beginnt mit dem 16. Ottober 1848 und schließt mit dem 13. April 1849.

Den Unterricht in den Naturwissenschaften, unter be⸗ sonderer Berüchichtigung der Agrikultur- Chemie, seitet Herr Dr. WolFß. Ackerbau, Vichzucht, Obst⸗ und Gar= tenbau, landwirthschaftliche Buchführung, Betriebslehre, landwirthschaftliche Rechts und Geschäftskunde trägt vor; E. St öckhardt. Thierheilkunde: Thierarzt Wit tig. Mathematik: Pastor de. Wiesenbau und Tech= nologie: Eonducteur Voigt und Kommissar Pohlenz. Feldmessen und Situationszeichnen: Förster Schöne.

In den Freistunden haben sich die Besuchenden mit aller in der hiesigen Wirthschaft vorkommenden Arbeit vertraut zu machen und die ihnen übertragenen Hülfs—⸗ bücher zu führen.

Jährliches Pensionsgeld 290 Thlr., halbjähriges 125 Thlr. Je zwei und zwei Besuchende erhalten ein Zim- mer. Wer ein solches alle in wünscht, hat dafür halb- jährig 20 Thlr. mehr zu entrichten.

Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete entgegen.

Rittergut Brösa bei Bautzen (Königreich Sachsen), am 24. August 1848.

Pachter E. Stöckhardt, als Vorsteher.

gewesen

Nach⸗

Französische Nordbahn. 1666 Eröffnung der Zweigbahnen von Lille nach Calais und nach Dünkirchen.

Die Verwaltung der Französischen Nordbahn zu Paris beehrt sich, das reisende Publikum zu benachrichtigen, daß die Eröffnung der Zweigbahnen von Lille nach Ca- lais und nach Dünkirchen am 2. , . h b, . tr solgzn wird, und daß vom folgenden Tage an gerech-

haben und geltend machen wollen, zu deren Anmeldung zu werden. 487 b 9. rf und Beglaubigung in einem der folgenden Termine: Dresden, am 23. August 18438. lien Dampsschifffahrt . mu. 26. 3 9. . i n n, . . ar n'a rh rng des Stadtgerichts. zwischen ö rmittags 165 Uhr, vor dem Königlichen Hofgerichte, Bezeüichr 38 ö 4 . Vermesdung der am g. Oktober e. zu erfennen⸗ der ,, khn gn g ande. Bremen und New⸗York. . den Prällusion, hiermit aufgefordert. 1) Eine silberne Cylinder ⸗Uhr in acht Steinen gehend, 22 Das amerikanische Post⸗ Dampfschiff ] Datum Greifswald, den 24. Juli 1848. inwendig die Zahl 796, das n g emaillirt. 69 „Hermann“, Capitain Crabtree, . Königl. Hofgericht von ö und Rügen. Y Eine lange Panzerkette von 11taräthigem Golde, 63 wird am 15. September von der Weser . (L. S.) gez.) Quistorp. 6 Kronen schwer. i Rnach New-Nork abgehen, . Paffagepreis nach New⸗Nork in nn . L. d'or. Thlr. lõg i] Editt al- Citation. lbs] Königl. Justiz⸗Kanzlei zu Celle. 9 ö v 212 ñ Ueber das Vermögen des Kaufmanns und Buchhänd= Zur Vervollständigung der 2 1. 4. Juli d. J. Güterfracht 266 , him e für A0 Cub. Fuß. lers Carl Friedrich Appun hierselbst, zu welchem das von unterzeichneter Behbrde erlassenen Ediktal⸗Ladung, wa Die zi Kajüte ist für dief. Reise besetz.

C. A. Heineken C Co.

net Eilzüge drei Mal täglich von Lille um 55 U. Morgens, 36 und 7 u. Abends nach Calais und Dünkirchen, von Ealais um 45 U. Morgens, 114 U. Mittags und 6 U. Abends, und von Dünkirchen um 5 U. Morgens, 125 u. Mittags und 6 U. Abends

abgehen.

X Strecke zwischen Lille und Calais wird jedesmal in etwa 3 Stunden, die zwischen Dünkirchen uͤnd Lille in etwa 235 Stunden zuruͤckgelegt.

ö Zwischen Calais und Bover findet zur See eine regelmäßige Fahrt zwei Mal täglich statt.

25 ö

. Hi.

Das A bennement betrãgt:

2 Athlr. für g Nahr.

4 Athlr. 1

8 Athlr. . 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie

ohne Preis Erhöhung. Bei einzelnen nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Anhalt.

Amtlicher Theil.

Deut schland.

Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung.

Desterreich. Wien. Amnestie. Aufhebung des niederen chirur=

gischen Studiums. Auflösung des Sicherheits- usschusses.

Sachsen. Dresden. Klammer-⸗Verhandlungen.

Hefsen. Kassel. Verordnung wegen Ruhestörungen.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Ausfall der Aerndte.

Braunschweig. Brau , Stände⸗Verhandl: ingen.

Au s lan d.

Frankreich. National- Versamm lung. Dislussion des Bauchart⸗ schen Berichts. Paris. Journal⸗-Suspendirung. Neclamationen Cen die Untersuchungs-Akten über die Mai- und Juni-Ereignisse,

dens -Verleihungen. Bastide und der Abgesandte Venedigs. Lage der Bank. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. Parla⸗ ments - Verhandlungen: Budget⸗Berathungen; Erklärung der Minister über die irländische Noth. Vermischtes. Nachrichten aus Portugal: Schluß der Cortes.

Niederlande. Aus dem Haag. Kammer-Verhandlungen.

Belgien. Brüssel. Verlängerung der freien Einfuhr von Lebensmit- teln. Vermischtes.

Schweiz. Graubündten. Die italienischen Flüchtlinge.

* Turin. Neues Ministerium.

Moldau und Wallachei. Bucharest. Deputation aus Jassp. Vermischtes.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Beila ge.

Verhandlungen der

.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem fseitherigen Kataster⸗Büreau-Vorsteher, Steuer⸗Inspektor Metzler zu Trier, den Rang und die Prärogative eines Raths

fünfter Klasse zu verleihen.

Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Karl sind, von Weimar kommend, wieder hier eingetroffen.

Das Z36ste Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter . Rr. 3021. Das Allerhöchste Privilegium vom 14. d. Mts. wegen Emission von einer Million Rihlr. Prioritäts⸗Obli- gationen für die Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesell⸗

leg August 181

Berlin, den 29. August 1848.

Vebits. Comtoir ber Gesetz Sammlung.

Abgereist: Se. Ercellenz der Wirkliche Geheime Rath, Graf von Renard, nach Breslau.

nichtamtlicher Theil. Dent schland.

sundes Angelegenheiten.

rankfurt a. M., 24. Aug. (O. P. A. 3.) 65ste Sitzung der ,, Reich s⸗Versammlung. Schluß. Hagen aus Heibelberg erklärt sich vom Standpunkte, der Demoßrg= fie aus für die Unabhängigkeit der Kirche. Wir wollen die Selbst⸗ regierung auch dem reli lösen Elemente nicht vorenthalten. Wir verkennen nicht das Gefährliche, welches die Freigebung der katholi⸗ schen Kirche hat. Doch die religiöse Freiheit war auch durch den Staat nicht besser geschützt. Das Gefährliche wird gemindert durch Trennung der Schule von der Kirche, fo wie durch vollkommene Re⸗ ligions⸗ und Kultusfreiheit. Müller von Aachen erklärt sich für voll⸗ ständige Unabhängigkeit des Staats, von der Kirche und umgekehrt. Man hat von der linken Seite konsequenterweise diese Freiheit zuge⸗ geben, aber in einer das Gefühl des Volkes verletzenden Weise, indem man sich gleichgültig oder feindselig gegen die Religion erklärt hat. Hoffmann von Lüdwigsburg hat anfänglich ein eigenes Amende⸗ ment gestellt, tritt aber jetzt einem von vielen Mitgliedern gestellten Antrage bei.“) Jetzt ist das Prinzip der Volks souverainetät an die Spitze des Staates gestellt; der frühere christliche Staat hat aufgehört. Wir (die Partei der protestantischen Kirche, der ich angehöre) fügen uns diesem Akt des Volkswille s, aber wir er⸗ kennen dem Staate, welcher sich vom Christenthume, der Quelle alles Heils, losgesagt hat, keine Gewalt mehr zu in der Kirche. Herr Vogt hat der Kirche einen Vernichtungskampf angesagt, den wir aufnehmen. Ich glaube, daß der Kampf unter der nächsten Generation staltfinden wird, zwar nicht auf Grund

*) Dieser lautet: Die Freiheit jeder Gottesverehrung undꝗ ihrer öffent= lichen Me, nn! ist verbürgt. Verbrechen und. Vergehen, welche bei Aus⸗ übung dieser Freiheiten begangen werden, unterliegen den allgemeinen Straf⸗ geseßen. von Itagel, Dr. Lasauly, Dieringer, Thnnes, Zum Sande, Schol= len, Deymann, von Ketteler, von Bally, von Hartmann, Kautzen Wiest, spps, Ostermünchner, von Rabowih, Walter, Fürst Lichnowghy,

. ann, von Boddien, M. von Gagern, Müller, Blömer, R. Po— l, Friedrich, Dollinger, A. Reichensperger, Kußen, Clemens, Cornellius, sötster, Arndis, Lienbächer, Waldnian n, Adamg, Dr. von Linde, Schlüter,

pp, Knoodt, Kahlert, don Diepenbiock, Simson Il, Ambrosch, Oertel, lle hoffniann aus Ludwigsburg, Osterrath.

Berlin,

Preustischer

Staats- Anzeiger.

jener Prophezeiung, die achtzehn Jahrhunberte älter ist. Ich glaube, daß die Kirche im nächsten Kampfe unterligen wird. Beide Theile aber müssen sich zum bevorstehenden Kampfe rüsten und zusam— menschaaren können. Darum Freigebung der Kirche und des Glan— bens. Ich glaube, daß das deutsche Volk nach der Barbarei, welche dem Sieg über die Kirche folgen wird, sich zur Kirche zurüchbegeben wird. Zimmermann aus Stuttgart: Ich finde es bedenklich, ne— ben der politischen Aufregung auch religiöse wunde Stellen zu berüh—

ren. Doch es ist geschehen. Ich muß offen sagen, daß ich kein Freund von dem bin, was man Kirche nennt, wohl aber ein Freund der Anstalt, welche die Menschen veredelt. Ich kenne aus

Studien und eigener Erfahrung die Licht- und Schattenseiten der Kirche. Mir erscheinen die Schattenseiten überwiegend. Dennoch und zum Theil eben darum möchte ich die Kirche völlig frei gegeben haben, schon aus dem Prinzip meines Lebens: Freiheit für Alle und in Allem. Ich weiß aber das Ge— fährliche wohl zu würdigen. Die Mehrheit des Volkes, welchem das Kirchliche als das Höchste gilt, will die Trennung der Kirche vom Staat. Ob nicht äußere Einflüsse und welche gewirkt haben, kommt nicht in Betracht; das Volk hat seinen Willen in Pelitionen kund— gegeben. Ich habe es erlebt, wie sich die Kirche in den letzten 25 Jahren in Spanien, Portugal, der Schweiz, Bayern c. benommen hat. Ich weiß, wie man von Seiten der protestant schen, wie der katholischen Kirche der Erziehung in den Weg getreten ist. Ich

weiß, wie protestantische und katholische Jesuiten dem König⸗ thum, wie dem Volksthum, gleiche Entwürdigung bereitet ha— ben, um auf den Trümmern des Verfassungs-Staats ihre

Priester⸗Herrschaft zu gründen. Noch zittern, auch in meinem en— geren Vaterlande, die Schmerzen nach, die wegen der gemischten Ehen bereitet worden sind. Ich verkenne nicht, daß die Mänuer des Throns wie des Altars noch jetzt die Mächtigeren sind, daß sie die Mittel, die zum Theil nur ihnen zugängig sind, noch lange haben werden. Wir sind auf der Schwelle der neueren Zeit; noch aber steht uns der Feind entgegen mit etwas veränderter Stellung und verändertem Namen. Er will uns glauben machen, daß auch er vor⸗ gerückt sei, er trägt die Kokarde des Tages. Der Feind ist zu klug, als daß er durch eine Niederlage eines Anderen belehrt worden wäre. Dennoch will ich dem Feinde die Freiheit geben, auch die, die er sich selbst bis jetzt noch nicht herausgenommen hat. Die Kirche, hoffe ich, wird in der Freiheit bald eine andere werden; sie allein wird nicht dem Geist der Zeit entgegen unverändert bleiben. Auch die Kirche hat, bereits ihre groß. Zeit gehabt, wo sie der Freiheit der Völker zur Seite trat; sie hat mehr als einmal dem Despot smus einen Damm ent— gegengesetzt. Vor 00 Jahren hat der Hauch der Freiheit den päpstlichen Stuhl berührt. Herr von Beisler hat getadelt, daß der Papst seine n, . gegen die Oesterreicher geschickt hat. Mir scheint, daß auch hier der Hauch der Freiheit den . Stuhl berührt hat. Die Schweizer, welche in der Lombardei der italtenischen Nationalität zu Hülfe gezogen sind, stehen höher als diejenigen, die in Neapel dem König geholfen haben, gemachte Versprechen mit dem Blute der Staatsbürger auszulöschen. Die Kirche hat bereits angefangen, eine andere zu werden in vielen ihrer ausgezeichnetsten Mitglieder. Herr von Radowitz hat heute erklärt, die Politik der Kirche werde eine sittliche werden. Wenn ich nicht irre, so waren die Namen Sepp und Döllinger unter denjenigen, welche für die Kniebeugung in Bayern gefochten haben. Wir sehen sie heute kämpfen für allgemeine, Gewissenssreiheit. (Stürmischer Beifall. Daraus erkenne ich die Macht des freien Geistes. Die besten werden herübertreten auf unsere Seite. Die Kirche wird dem Umschwung folgen müssen. Die Kirche wird vielleicht zu Grabe ge⸗ tragen werden, aber nicht, um, wie mein Freund Vogt meint, ver⸗— nichtet zu werden, sondern um verklärt aufzustehen. Die Religion des Geistes ist im Anzug. Damit die Kirche dahin komme, muß sie frei gemacht werden. Das deutsche Volk bedarf gar sehr einer Re⸗ ligion des Geistes. Kein Volk ist groß geworden, dem die höhere Weihe gefehlt hat. Besonders in dem nahen Entscheidungskampfe wird die Freiheit des Volkes der ganzen Begeisterung bedürfen, die befähigt, freudig die Todeswunde zu empfangen, wenn das Auge über sich einen Himmel offen sieht. Ich will die Freiheit der Kirche auch aus einem anderen Grunde, aus dem Grunde der Bewegung und des Kampfes, den auch ich will. Zum Kampfe braucht man gute Waffen, wenn man kein Thor sein will. Eine solche gute Waffe ist die eren des Unter⸗ richts, die Trennung der Schule von der Kirche, auf der ich bestehen werde,. (Stürmischer Beifall.. Förster von Breslau erklärt sich für Unabhängigkeit der Kirche, welche die Kirche stets verlangt hat und nöthig hat, den Reichthum ihres Wirkens entfalten zu können. Schwarz aus Halle ist für Trennung der Kirche vom Staate, welchem das Recht bleiben muß, sich gegen Uebergriffe zu sichern. Kuenzer von Konstanz verlangt Anerkennung des im §. 11 des Entwurfes ausgesprochenen Prinzips. Entweder muß Gewissensfrei⸗ heit gegeben oder die Heuchelci zum Gesetz erhoben werden. Ich selbst gehöre einer Richtung an, die jetzt in der katholische Kirche nicht herrscht, nämlich der Joseßhinischen, die sich vorzüglich in der Duld⸗ samkeit ausspricht. Wenn ich gegen die Einmischung des Staates spreche, so muß ich doch, um nicht ungerecht zu sein, hervorheben, daß der Staat mitunter in der Lage war, zu thun, was die Kirche vernachlässigt hat. Dies war in der Josephinischen Zeit sehr der Fall. Trotzdem hoffe ich von der Unabhängigkeit der Kirche, daß dann frühere Einrichtungen, denen die jetzt herrschende Richtung entgegentritt, wieder ins Leben treten werden. Ich muß übrigens widersprechen, daß nur der Polizeistaat dem Begehren nach Syno⸗ den entgegengetreten ist. Ich könnte Beweise vom Gegentheil liefern. Bei Freiheit der Kirche werden Synoden zusammen— treten, auch troh eines widerstrebenden Kirchenfürsten. Die Syno⸗ den werden die kirchliche Gesetzgebung sein, und die kirchlichen Behörden würden die Beschlüsse, zu vollziehen haben. In den Gemeinden werden sich Kirchenräthe und diese zu Bezirkskirchenräthen

bilden. Dies ist die alte Hierarchie der ursprünglichen katholischen Kirche. Die Gemeinde wird ihren Pfarrer wählen und sogar D entlassen. Sie wird ihr Kirchenvermögen selbst verwalten und ver⸗

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wenden, und es nicht in die Hände einer Partei geben zur Verbrei- tung des Glaubens und zur Unterstützung des Sonderbundes. Ge⸗ ben Sie die Schule frei, veranlassen Sie eine gründliche philosophi⸗ sche Bildung, und der Geist wird auch in den dumpfesten thtologi= n,, nicht zurückgedrängt werden. Schluß der Sitzunz 24 Uhr.

Frankfurt a. M., 26. Aug. (O. P. A. 3.) 6böste Sitzung der verfassung gebenden Reich s⸗Versammlung am 25. Au= gust. Die Sitzung wird durch den Präsidenten von Gagen eröff= net. Für den Flottenbau sind aus den russischen Ostsee = Provinzen 170 Rthlr. eingegangen. Reichsminister der Finanzen von Beckerath entwickelt in einem längeren Vortrag den Stand der deutschen Reichs⸗ kassen Es befanden sich am 10. August, dem Tage der Bildung des Ministeriums, in den in Gemäßheit der früheren Bundesverfassung gebildeten und damals übernommenen Kassen 2,881,516 Fl. 38 Kr., wozu noch mehrere zum Theil nunmehr einbezahlte Rückstände kom⸗ men (gegen 735,000 Fl.). Präsident von Gagern schlägt vor, daß, worauf bereits vor einiger Zeit Schreiner aus Gratz angetragen hat, ein eigener, durch die Abtheilungen zu wählender Finanz- Aus- schaß niedergesetzt werde. Die Versammlung faßt hierauf gegen Ende der Sitzung Beschluß.

Reschsminister von Peucker: Meine Herren! Auf die an mich gerichteten Interpellationen habe ich zunächst die Ehre, zu erwiedern, daß ich mich des Einverständnisses dieser hohen Versammlung er— freuen zu dürfen glaube, wenn ich erkläre, daß Zeitungsartikel, welche ungenaue, des inneren Zusammenhanges entbehrende Mittheilungen aus vertraulicher Privat⸗Korrespondenz enthalten, die ohne Wissen und Willen der Betheiligten geschehen sind, wohl nicht füglich Grund⸗ lagen für parlamentarische Debatten werden können. Meinerseits habe ich nur zu erklären, daß, so lange mir dieses Amt anvertraut sein wird, ich die Verantwortung für meine amtlichen Handlungen, die allein den Maßstab zur amtlichen Beurtheilung abgeben können, treulich und nnerschrocken auf mich nehmen werde, und daß ich meine Pflichten nach allen Seiten und nach Kräften zu wahren entschlossen bin. Was die Theilnahme des deutschen Heeres an der Feier des 6. August betrifft, so ist zunächst zu bemerken, daß mit folgenden Modificationen die deutsche Waffenmacht sich an jenem Tage um ihre Paniere geschaart, und in dem feierlichen Waffengruß, den sie Sr. Kaiserl. Hoheit dem Reichsverweser darbrachte, auch die Einheit Deutschlands freudig begrüßt hat. In Beziehung auf die Königlich hannoversche Armee ist zwar bekannt geworden, daß dieselbe eine Pa⸗ rade nicht abgehalten, die deutschen Fuben nicht angelegt hat, und nur durch einen Tagesbefehl von jenem wichtigen Ereigniß in Kennt⸗

niß gesetzt worden ist. Aber durch einen neueren Tageebefehl ist diese Armee davon in Kenntniß gesetzt worden, daß sie nunmehr an ihren Panieren und Kopfbedeckungen die deutschen Farben anlegen solle, und es ist für diesen Zweck eine besondere Parade bereits in nahe Aussicht gestellt worden. Sowohl hierin, als in der vor einigen Tagen erfolgten unumwundenen Anerkennung der Centralgewalt, so

wie endlich in der Bereitwilligkeit, womit Hannover so eben seine

Bundespflichten auf dem Felde der Ehre in Schleswig erfüllt, dür⸗

fen wir bereits eine befriedigende Lösung der wichtigsten hierbei in Betracht kommenden Fragepunkte erkennen. Was die Theilnahme des preußischen Heeres betrifft, so muß ich zunächst auf den viel⸗ verbreiteten Irrthum aufmerksam machen, daß das Ministerium, seine

Befugnisse überschreitend, seine Anordnung auch auf Truppen erstrect

habe, die nicht zu dem Bereich der Centralgewalt gehörten, und

zwar auf das ganze österreichische und preußische Heer. Dies ist

indessen unrichtig. In jener Anordnung ist ausdrücklich erkläri,

daß sie sich auf die deutschen Bundestruppen erstrecke. Die deut⸗

schen Bundestruppen gehören aber in den Bereich der Central⸗

gewalt, und anderer Truppen als deutscher Bundestruppen ist in

jener Anordnung mit keiner Sylbe Erwähnung geschehen. Die

preußische Armee ist bekanntlich viel stärker, als ihr normalmäßiges

Bundeskontingent beträgt. Derjenige Theil des preußischen Heeres,

der sich am 6. August für besondere Bundeszwecke verwendet befand,

hat nach der eigenen Anordnung der preußischen Regierung die Feier

des 6. August genau so vollzogen, wie sie angeordnet worden ist.

War es doch in der Bundesfestung Mainz ein preußischer General, der würdige Vice-Gouverneur, der, als er die erste Kunde von der durch den Reichsverweser erfolgten Uebernahme der Centralgewalt erhielt, aus eigenem Antriebe die preußischen und österreichischen Trup⸗ pen zur feierlichen Parade versammelte, ihnen jenes wichtige Ereig- niß verkündigte, dem Reichsverweser ein dreimaliges Lebehoch aus- bringen und diesen Waffengruß mit Kanonendonner und Glockenge⸗ läute begleiten ließ, mithin aus eigenem Antrieb jene Feierlichkeit genau so vollzog, wie es wenige Tage nachher für die übrigen Bun⸗ destruppen angeordnet worden ist. Was nun die übrigen preußi⸗ schen Truppen betrifft, so hat die Königlich preußische Regierung erklärt, wie die buchstäbliche Ausführung jener Anordnung darin Schwierigkeit gefunden habe, daß es nicht möglich geworden sei, den Theil des preußischen Heeres, über welchen die Centralgewait zu Bundeszwecken verfügen könne, mithin in der Stärke des matrikular⸗ mäßigen Kontingents von dem übrigen Theile des Heeres zu dem Zweck auszuscheiden, um ihn in besonderen Paraden aufzustellen, und zwar um so weniger, als in dieser Hinsicht so eben neue Feststellun⸗ gen erwartet würden; da indessen die preußische Regierung bereit sei, ihre gesammte Waffen nacht in jedem Augenblick ins Feld rücken zu lassen, wo Deutschlands Schutz und Sicherheit es verlangten, so habe sie geglaubt, den vorliegenden Zweck vollständig dadurch erfüllen zu können, daß sie die ganze Armee durch einen für alle Theile dersel⸗ ben gleich gültigen angemessenen Tagesbefehl von diesem wichtigen Ereignisse in Kenntniß gesetzt habe, und dies um so mehr, als . gesammie preußische Armee die deutschen Farben schon früher 6 ̃ gehabt habe. Die Regierung fügt noch wörtlich hin n. 8.

Se. Kaiserl. Hoheit der Reichs verwe . . preußische Truppen, auch ohne daß sie ne, n 2 e wah m Stand?

u besichtigen, um sich zu überzeugen, kienen, und um jene

nd, dem deutschen ande mjt Kraft zu