1848 / 121 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

en Kuratoren oder durch ihre Al⸗ auch durch e ,,

zu Annahme eines Vergleichs 3 .

vollmächtigte, ihre Forderungen anzumelden, zu be g .

nigen, und zwar unter der Verwarnung, daß si 6

von diesem Kreditwesen ausgeschlo en und sie allen i ter

Ansprüche an ernannten Mstr. Dick's Dermogen o wie der ihnen etwa zuste henden Rechtswohlthat der Wiet er- einsetzung in den vorigen Stand, für verlustig werden

zerden. en gr meer haben dieselben, falls im Termine ein Ver⸗ gleich nicht zu Stande kommen sollte, binnen einer noch sestzusetzenden Frist mit dem Konkursvertreter sowohl, als unter sich selbst, von Mund aus in die Feder zu verfahren und sodann . den 5. April 1849 der Akten⸗Inrotulation und

den 27. Juni 1849 der Publication eines Präklusiv- und Locgtions⸗Erkennt⸗ nisses sich zu gewärtigen, welches in Rücksicht der Au⸗ zenbleibenden in contumaciam als publizirt zu den Ak— ten genommen werden wird. .

So wie ferner alle diejenigen, welche sich wegen An— nahme eines vorseienden Vergleichs deutlich nicht er—= klären, für einwilligend in das getroffene Abkommen angesehen werden sollen, so haben auswärtige Interes⸗ senten Prokuratoren mit gerichtlich anerkannten Voll—= machten am hiesigen Orte zu bestellen.

Sign. Zittau, den 2. August 1818.

Das Stadtgericht. Bergmann, Stadtrichter.

resp. mit ihren ehelich ters ⸗Vormünder oder

514 Edikt al- Ladung.

Bei dem unterzeichneten Königl. Justizamte hat un— term 16. November vorigen Jahres Callirt Graf von Mierzejewsky wider den Jäger Karl Louis Siedel eine Diffamationsklage wegen derjenigen Ansprüche erhoben, rüchsichtlich welcher der ernannte Siedel allhier im Jahre 1845 Klage gegen Ersteren angestellt hat, aber in der angebrachten Maße abgewiesen worden ist.

Auf diese Klage ist bereits der 16t2e vorigen Monats als Termin zu Güte und Recht anberaumt und ernann— ter Siedel, da sein Aufenthalt unbekannt, mittels Edik⸗ tal Ladung zu diesem Termine vorgeladen gewesen, aber nicht erschienen.

Nachdem nun anderweit

der 23. Dezember 1848 als Termin zu Güte und Recht angesetzt, wird der Pro⸗ vokat Siedel hierdurch wierderum geladen, gedachten Tages des Vormittags 11 Uhr bei 5 Thaler Strafe in Person an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen und mit Provokanten die Güte zu pflegen, für den Fall aber, daß ein Vergleich nicht zu Stande käme, sich über die wider ihn erhobene Diffamationsklage und, soweit nö— thig, über Recognition der derselben zu Grunde geleg— ten Urkunden zu erklären, indem außerdem, so wie schon bei seinem Außenbleiben im Termine, nunmehr ihm ewi⸗ ges Stillschweigen rücksichtlich der Eingangs gedachten Ansprüche aufzuerlegen sein würde; hiernächst das recht— liche Verfahren binnen sieben Tagen zu beschließen, so— dann aber den 13. Januar 1849

der Publication eines bei seinem Außenbleiben bis Mit= tags 12 Uhr für eröffnet zu achtenden Bescheids gewär— tig zu sein. Dresden, am 11. Juli 1848. Königl. Sächs. Justizamts erste Abtheilung. Pietsch.

576 E dittal- Ladung. Auf Antrag der nächsten Verwandten nachbenannter Abwesenden, als: 1) Johann Adam Schneider von hier, geboren den 2b. April 1791, welcher im Jahre 1809 Soldat im damaligen Dragoner-Regimente Prinz Clemens wurde und im Jahre 1812 dem Feldzuge in Ruß— land beiwohnte, seitdem aber keine Nachricht von sich gegeben hat, .

Johann Paul Dietz von hier, geboren den 9. April 1786, welcher im Jahre 1807 zum Sächsischen Militair ausgehoben wurde und im Jahre istiz mit nach Rußland marschirt, seitdem aber ver— schollen ist, werden die genannten Johann Adam S und Johann Paul Dietz, so wie Alle, welche als Erben, Gläubiger oder sonst aus irgend einem Grunde Ansprüche an deren Vermü gen zu haben glauben, und zwar die namhaft gemach ten Abwesenden unter der Verwarnung, daß sie bei ihrem Außenbleiben für todt werden erklärt und ihr Vermögen denen, welche ihr nächstes Recht daran dar— thun, werde verabfolgt werden, die Erben oder Gläubi ger oder sonstigen Betheiligten aber, bei Strafe des Ausschlusses, auch jene, wie diese, bei Verlust der Rechts— wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hierdurch geladen, den 29. Januar 1849 zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger gewöhnlicher Gerichtsstelle in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte vor uns zu erscheinen, sich anzugeben, ihre Ansprüche anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Kontradiktor, so wie nach Befinden unter sich, zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschlie— ßen und sodann den 15. März 1849 der Inrotulation der Akten und den 4. April 1849 der Bekanntmachung einer Entscheidung, welche rüchsicht— lich der Außenbleibenden für publizirt erachtet werden wird, sich zu gewärtigen.

Das Vermögen Johann Adam Schneider's besteht in 150 Mfl., das Vermögen Johann Paul Dietzens hingegen in 30 Mfl. und einem Feldgrundstücke.

Auswärtige Betheiligte haben zur Annahme künftiger Ladungen Bevollmächtigte im hiesigen Ort bei 5 Thlr. Strafe zu bestellen.

Kröstau im Königl. Sächsischen Voigtlande, den 22. Juli 1848.

Herrl. Kastensche Gerichte daselbst. v. Die skau, Ger. ⸗Dir. in dessen Abwesenheit

F. W. Facilides, Aktuar.

1401 Edikt al- Ladung. Nachdem bei dem Großprobstei⸗Gericht der Universi— tät zu Leipzig behufs der Cassation der in nachstehen— dem Verzeichnisse sub O aufgeführten alten Hopotheken von den dermaligen Besitzern der damit belasteten Grund- stücke und resp. sonstigen Interessenten, Johann Gotz— fried Steude sen. C Tons. zu Hohenheyda, ingleichen Johann Christian Fiedler zu Gottscheina, auf Erlassung von Ediktalien nach dem Mandate, die Ediktal-Citation außerhalb des Konkurses betreffend, vom 13. November 1779 angetragen worden, so werden hierdurch alle die⸗ jenigen, welche auf diese hypothekarischen Kapitale aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben glau— ben, geladen, daß sie den 15. Oktober 1848

zu rechter früher Gerichtszeit in Person oder durch ge— hörig legitimirte Bevollmächtigte an Großprobstei⸗Ge— . allhier erscheinen, ihre Ansprüche anmelden

2

und bescheinigen, hiernächst mit den Ausbringern der Ladung rechtlich verfahren, binnen 4 Wochen beschließen, den 14. November 1848 der Inrotulation der Akten und den 30. Dezember 1848 der Eröffnung eines Urtels oder Bescheides, womit um 12 Uhr Mittags in contumäaciam der Nichterscheinen⸗ den verfahren werden wird, gewärtig sein sollen. Uebrigens werden diejenigen, welche in dem obbe— merkten ersten Termine nicht erscheinen oder nicht gehö— rig liquidiren, für präkludirt und ihrer Ansprüche, so wie, der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, für verlustig geachtet werden. Zugleich werden Auswärtige aufgefordert, zu Annahme künftiger Zufertigungen einen hiesigen Anwalt zu bestellen. Leipzig, den 18. Mai 1848. Das Großprobstei⸗Gericht der Universität daselbst. Böttger, Univ. Secretair und Ger.=Alt.

Name desjenigen, der die Hypothek

bestellt.

Bezeichnung des verpfändeten Grundstückes und Name des jetzigen Besitzers.

des Forderungs⸗

Angabe der Entstehung Kapitalien. der

Fer nnn,

Name

berechtigten.

Das sub Nr. Jo des Brand Kata-⸗s Johan sters zu Hohenheyda gelegene, Johann Regine verehel. Friedrich Steuden und dessen Ehefrau Stende, verw. Johanne Rosine, geb. Kästner, zuge⸗ gewesene hörige Gut anstatt des ursprünglich Möbius. verpfändet gewesenen Windmühlen⸗ Grundstückes daselbst. Das zu Gottscheina sub Nr. 6 des Vrand-Katasters gelegene, Johann Ghristian Fiedlern zugehörige Gut.

Gottfried Schröter.

Johann Gottfried

Windmüllers zu

Anna Catharina

328 11 73 sKauns-⸗Kontraft d. d. und conf. Hohenheyda den 7. April 1802.

Möbiusens, oder weiland 365 Mfl. 3 gGr.

Hohenheyda, unbekannte Gl ubiger. . 50 in Louis⸗ verw. Wilde blanc. zu Leipzig.

Schuld -Bekenntniß und Konsens q. d. Gottscheina den 27. März 1764.

asap] ö General-⸗Direction des Polnis

t

w

chen Landschaftlichen Kredit-Vereins im Königreich Polen.

Da Folge ein gegangener Gefuche wegen Ausstellung und Einhändigung von Duplikaten nachstehender als ver—

nichtet oder gestöhlen angegebener Pfandbriefe, nämlich:

Litt. 1205960. d

1659, 255.

176,363. ö.

185911. ö

ö . a) Vom 1sten Zeitraume.

13,502. pro ioo Fl. poln. ohne Zins-Coupons. .

mit 14 Zins -Coupons vom 2ten Semester 1847 inel. bis zum 1sten Semester 1854 incl.

mit 13 Zins- Coupons vom 4sten Semester 1848 incl. bis zum 4sten

180,351. pro 500 Fl. poln. h Semester 1854 incl.

46,950. bro 200 Fl. poln. o, Ma. .

mit 8 Zins-Coupons vom 2ten Semester 1843 incl. bis zum (sten Semester 1847 incl. . mit 13 Zins-Coupons vom 1sten Semester 1848 incl. bis zum 14sten

Semester 1854 incl.

Nr. 224,959. pro 50090 Fl. poln. V 277,309. 1 1 281,255. 1 282,396. * 282,397. 282,399. . 206, 8609. pro 1000 Fl. poln.

OO & Rs & &

237, 945. . 245, S862. . 246,059. J 267, 935. J 232,263. pro 500 Fl. poln. 270,582. .

Sog

* D 2

b) Vom 2ten Zeitraume.

214,037. . . ohne Zins · Coupons.

Litt. B. Nr. 278 045. pro 5000 Fl. poln., mit 13 Zins- Coupons vom 1sten Semester 1648 inel. bis zum 1 sten : Semester 1854 incl.

Litt. C. Nr. 240,498, pro 1000 Fl. poln. mit 8 Zins- Coupons vom 2ten Semester 1843 inel. bis zum 1sten Semester 1847 inel.

246,438. pro 1000 Fl. poln. mit 14 Zins-Coupons vom 2ten Semester 1847 incl. 5 Semester 1854 inel.

mit 1 Zins-Coupon vom isten Semester 1847.

mit 14 Zins-Coupons vom 2ten Semester 1847 inel. bi zum 1sten

264,023. 264,31 1. * 274,851.

zum 1sten

Semester 1854 incl.

293,650. pro 1009 Fl. poln. mit 114 Zins-Coupons vom 2ten Semester ? Semester 1851 inel. ; mit 8 Zins-Coupons vom 2ten Semester 1843 inel. zum 1sten

303779.

305,287.

1847 inel. zum 1sten

Semester 1847 inel.

308,730.

mit 13 Zins-Coupons vom 1sten Semester 1848 inel. zum 1sten

Semester 1851 inel.

311,224.

mit 5 Zins Coupons vom 1sten Semester 1845 inel. zum 1sten

Semester 1847 inel.

2 32,946. 256, 958. 257, 148 269, 159. 269,8 13. 271935. 19951. 235,574. 235,875.

Semester

mit 13 Zins-Coupons vom 14. 1854 incl.

mit 8 Zins⸗Coupons vom 2ten Semester

poln. mit 1 Zins-Coupon vom 1sten Semester 1847.

Semester 1848 inel. zum 1sten

1843 inel. bis zum 1sten

Semester 1847 incl.

247,049. mit Semester 248,432. Semester

mit 5 Zins⸗Coupons vom 1sten Semester

5 Zins-⸗Coupons vom

isten Semester 1845 incl. bis zum tsten

1847 inel.

mit 13 JZins-Coupons vom isten Semester 1818 incl. bis zum Isten

1854 incl.

1845 inel. 8 zum 1sten

Semester 1847 incl.

mit 13 Zins⸗Coupons vom

1sten Semester 1848 inel. bis zum 1sten

Semester 1854 inel.

mit 8 Zins-Coupons vom 2ten 1847 incl. mit 13 Zins-Coupons vom 1sten Semester

Semester l 299, 337 299,645. Semester 1 299,711 mit l 299,966. Semester E 302,201. l 303,493. 309,038. J 309,046. 309,047. , . J 1nestel ce) Die 14 Zins-Coupons von dem Pfandbriefe Litt. B mester 1854 incl. zu 100 Fl. poln. 13 Zins-Coupons von den Pfandbriefen Litt incl. bis zum 1sten Semester 1854 inel. 12 Zins-Coupons von dem Pfandbriefe Litt. B ster 1854 incl. Der Zins⸗-Coupon von dem Pfandbriefe Litt Nr 40 40 0 ( 40 do do 40 do 10 40 do do. 40 z Zins-Coupons von dem Pfandbriefe Litt. C. Ni Semester 1847, ein jeder zu 20 Fl. poln. Der Zins- Coupon von dem Pfandbriefe Litt 14 Zins-Coupons von dem Pfandbriefe Litt mester 1854 inel. zu 20 Fl. poln. er Zins-Coupon von dem Pfandbriefe Litt. C. Nr.

309,060.

1 5

1,

mester 1854 incl. zu 20 Fl. poln.

1843 incl. bis zum 1sten

DSemester

18418 inel. bis zum 1sten

1854 incl.

8 Zins⸗Coupons

vom 2ten Semester 1843 inel. zum 1sten

1847 incl

mit 13 Zins⸗-Coupons vom 1sten Semeste

h Semester 1851 inel.

(mit 5 Zins-Coupons vom 1sten Semester

1817 incl.

281,846. 26 Sis, 282,180. vom 2ten Semester 282, 430.

282,

283 129

283,129.

283,130.

ö

284,749. ; ö. ; 240,193. vom 1sten und 2ten Semester

I Zins-Coupons von dem Pfandbriefe Litt. G. Nr. 318,475. vom

1848 incl. bis zum 1 sten

1845 inel zum 1sten

pons.

Semester 1847 incl, bis zum 1sten Se—⸗

vom zten

und 282,941, nämlich vom 1sten Semester 1848

vom 2ten Semester 1848 incl. bis zum 1sten Se

281,149.

poln.

1816 1nd em 41stern

r. 241,395. vom 2ten Semester 1847 pro 20 Fl. poln. . 263,433. vom 2ten Semester 1847 incl. bis zum 1sten Se⸗

302,886. vom 1sten Semester 1847 pro 20 Fl. poln.

2ten Semester 1847 inel. bis zum 1sten Se—

3 Zins-Coupons von dem Pfandbriefe Litt. D. Ni. 271,366. vom 1sten und 2ten Semester 1848 und vom 4sten

Semester 1847 zu 10 Fl. poln. 12 Zins⸗Coupons von dem Pfandbriefe Litt. D Semester 1847 inel. zu 10 Fl. poln. Der Zins⸗-Coupon von dem Pfandbriefe Litt. E. Nr. do. 10 2

fordert hiermit die General-Direction des Land Gesetzes vom 1/13. Juni 1825, alle Besitzer

Nr. 271,514. vom

253,085. ö 296,693. schaftlichen Kredit-Vereins, in Ausführung des Artikels 124. des obiger Pfandbriefe und

2ten Semester 1841 incl, bis zum 4sten vom 2ten Semester 1847 zu 4 Fl. poln.

zins-Coupons, so wie diejenigen, welche

* . ö 1 3 . 5 ö 5 NM 5 1 irgend ein Besitzrecht dazu zu haben glauben, auf, sich mit denselben an die General- Direction zu Warschau in dem Zeitraume von Einem Jahre, von der gegenwärtigen Bekanntmachung in öffentlichen Blättern an gerechnet,

unbedingt zu melden,

als widrigens besagte Pfandbriefe mit Zins- Coupons und die Zins-Coupons selbst

amortisirt und die Duplikate darüber an die betreffenden Interessenten ausgeliefert werden.

Warschau, den 6. Juni 1848.

Der Präsident, Wirklicher Stagtsrath von Lensli.

Der General⸗Secretair Drewnowsky.

las iv Kundmachung

8

an die Herren Actionaire der Ungarischen Central-Eisenbahn.

. Die Herren Actionaire, welche die 7 Einzahlung der am 1. Juli d. J. 4 fällig gewesenen neunten 10proz. Rate Ubis zum 12. August d. J. nicht ge— Lleistet haben, werden nach der, Be— . Wstimmung des §. 4. der Gesellschafts⸗ Statuten aufgesordert, ihrer Zahlungs Verbindlichkeit binnen weiteren und letzten sechs Wochen, d. i.

längstens .

ö 8 . 9 9 . bis incl. 23. September 1848, nachzukommen und die betreffende Quote sammt den Verzugszinsen (und zwar vom 1. Juli bis 12. August zu 4 j, und von da an mit 6 56 gerechnet) an die Haupt-Kasse der Unternehmung

in Wien, Hohebrücke Nr. 145, .

in Pesth bei der Pesther Ungar. Kommerzial-Bant,

in Berlin bei den Herren Hirschfeld C Wolff,

oder auch in Leipzig bei den Herren Dufour Ge— brüder & Co. zu erlegen, widrigens selbe laut s. 5. der Statuten der gesellschastlichen Rechte verlustig erklärt und die von ihnen bereits geleistete Einzahlung von 80 als Ei— genthum der Gesellschaft, unter Vorbehalt der derselben zustehenden Ansprüche, eingezogen werden wird. Pesth, den 13. August isas. Ungarische Central-Eisenbahn. Auf obige Anzeige Bezug nehmend, kann die gte Einzahlung auf Ungar. Central-Eisenbahn-Actien von heute ab bis den 23. September 4. c. incl. bei uns geleistet werden, und zwar pr. Actie 25 Fl., ab Zinsen 4 * mit 21 FI. und Hinzuziehung von 4 pCt. Verzugszinsen vom 1. Juli bis 12ten d., und Hinzuziehung von 6 pCt. Verzugs⸗ insen vom 12ten d. bis zum Tage der Einzahlung nebst „pCt. Agenturspesen von der Einzahlungssumme. Berlin, den 13. August 1848.

Birschfeld C Wolff, Linden Nr. 27.

Üngarisc

496 J l-Eisenbahn.

In Folge uns gewor- denen Auftrages kann die

J te, letzte Raten⸗

E zahlung auf die Ungari⸗— schen Central-Eisenbahn⸗—

1

e 6 4. X

.

8

Die Aetien Inhaber, welchen diese Einzahlung wünschenswerth sein sollte, werden daher ersucht, die Stücke bis zu obigem Termine bei uns einzureichen und die Zahlung mit 25 Fl. pro Actie, abzüglich der Zinsen hierauf bis den 1. Januar 1849 à 45 zum à Vista- Cours auf Wien, nebst 4 „6 Agentur -⸗Spesen zu berichtigen. Berlin, den 29. August 1848.

Hirschfeld C Wolff, Linden Nr. 27.

Dampf ⸗Packetfahrt zwischen

F 2 . l * . Lübeck und St. Petersburg. ö . Die bekannten, unter russischer F . = Flagge fahrenden beiden Dampfschiffe . . der St. Petersburg⸗Lübecker Dampf B schifffahrt ⸗Gesellschaft.„Nicolgi ö, Capf. S. S. Schütt, und „Alexandra“, Capt. C. N. Heitmann, unterhalten in diesem Jahre die regelmaä⸗ sige Fahrt zwischen den obengenannten Plätzen. Jeden Dien stag geht eines derselben von jedem en beiden Plätze ab, von Hir gn em k nt e das erste am 25. April, das letz 31. Oktober. deen se herr en rh , ünde: Dienstags Nachmittags up be, Passage mit Beköstigung, aber ohne Wein: Erste Kajüte 6] Thlr., zweite 46 Thlr., dritte 26 Thlr. hreuß. Cour. Nähere Nachricht ertheilt: Das Comtoir der Dampfschifffahrt-Gesellschaft in Lübeck. s Exemplare des Prospektus sind bei Herren H. F. Fetschow C Sohn zu haben.

32561

Das Abonnem ent beträgt:

2 Athlr. für 4 Jahr. 1Athlr. Jahr. 8 Athlr.« 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Kummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

121.

Inhalt.

Amtlicher Theil. Deuntschland.

Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt 4. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. Die Anerkennung der Cen= tralgewalt durch Hannover.

Preußen. Berlin. Der Minister⸗Resident Godeffrov 4. Stettin. Zwei neu erbaute Kanonenjollen. Posen. Lehrer ⸗ston ferenz.

Oesterreich. Wien. Aniwort Wessenberg's auf eine päpstliche Note.

Sach sen. Leipzig. Anwesenheit des Königs in Leipzig.

, mm mr Stuttgart. Abgabe von Waffen an die Bürger= wehr.

Hessen. Kassel. Ernennung.

Ausland.

Oesterreich. Verona. Feldmarschall Lieutenant Baron Havnau. Freischaaren. Mailand. Rüchug Garibaldi's und seiner Genosen. Txiest. Zustand Venedigs. Krakau. General Dwernizti. Aus Ober- Italien. Herstellung der Ruhe und Ordnung.

Frankreich. Natio nal⸗Versammlumg. Gesetz-Eniwürfe überLeih— häuser und Salz-⸗Abgabe. Erklärungen über die in den Tuilerieen vorgefundenen Papiere Ludwig Philipp's. Verweigerung des Lamen— naisschen Gesuchs. Verlefung des umgearbeiteten Verfassungs-Ent— wurfs. Paris. Die italienischen Angelegenheiten. Truppen-Be⸗ wegungen. Caussidire. Ledru Rollin. Wiederherstellung der Ruhe in Lille. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Kabinetsrath. Par— laments-Verhandlungen: Bill für die westindischen Kolonieen. Lord Russell's Besuch in Irland. Irländische Zustände. Eisenbahn— Statistit.

Belgien. Brässel. belgische Liberalismus.

Italien. Rom. Rüstungen. Desertion der Schweizer - Soldaten zu den Oesterreichern.

Spanien. Madrid. Rückberufung des belgischen Gesandten de Jaeger.

Wissenschaft und Kunst. München. Kunst-⸗Ausstellung. Handels- und Börsen⸗Nachrichten.

Abreise Louis Blane's nach England. Der

Berlin, Sonnabend den 23. September

Amtlicher Theil.

Der bisherige Ober-Landesgerichts Assessor Klein ist zum Justiz-Kommissarius beim Land- und Stadtgerichte in Schönlanke und zugleich zum Notarius im Bezirke des Königlichen Ober⸗-Landes⸗ gerichts zu Bromberg, vom 1. Oktober d. J. ab, ernannt; und Der Notar Custodis zu Aachen zum Notar für die Friedens⸗ gerichts-Bezirke Köln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Köln, und der Nokar von Frantz zu Rheydt zum Notar für die Friedens⸗ gerichts-Bezirke Aachen, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Aachen, vom 15. September d. J. ab, bestellt worden.

Die für die Sitzung der National-Versammlung am 4ten d. M. bereits ausgegebenen Einlaß Karten zu den Zuhörer-Tribünen sind für bie morgen, am 2ten d. M., stattfindende Sitzung gültig.

Berlin, den 1. September 1848.

Das Sekretariat der National-Versammlung. Haußmann.

Nichtamtlicher Theil. Dent sschland.

Sundes- Angelegenheiten.

6 , . Sitzung der verfassunggebenden Reichs-Versammlung am 29. August. Die Sitzung wird durch den Präsidenten von Gagern um 97 Uhr eröffnet. Tas Protokoll der letzten Sitzung wird verlesen und genehmigt. Eisenmann fordert den völkerrecht lichen Ausschuß auf, den Bericht über seinen jüngst gestellten, das Verhältniß Deutschlands zu Ungarn betreffenden Antrag möglichst zu beschleunigen. Ich habe, sagt der Redner, Beweise aus glaubwür— diger Quelle, die auch das Reichs⸗Ministerium als solche anerkennen wird, in Händen, daß eine furchtbare Reaction sich vorbereitet. (Hei- terkeit. Ich habe zwar seiner Zeit keine Reaction gesehen, jetzt aber sehe ich sie. (Heiterkeit Ich sage, daß Ungarus Niederlage eine Niederlage Deutschlands ist. Es sollen nun, nach bercits abschlosse⸗ nem Waffenstillstand, 24,000 Mann Böhmen ze. nach Italien gesen— det werden, um eben so viele Kroaten abzulösen, welche zur Armee Jellachich's stoßen sollen. Dagegen sollen die in Italien befindlichen 126000 Mann Ungarn dort bleiben. Mit Ungarn fängt man an, mit Deutschland hört man auf. Radetzky und Jellachich stehen in genauester Korrespondenz. Ich frage das Reichsministerium, ob es, nachdem es nach überall hin in Europa und vielleicht auch nach Ame⸗ rika . geschickt hat, auch nach Ungarn sobald als möglich ei⸗ nen Gesandten schicken wird? (Beifall. Die Interpellation Eisen⸗ mann's erhält sehr zahlreiche Unterstützungen. Der Präsident wird dafür Sorge, tragen, daß das Ministerium einen Tag für die Beantwortung bestimme. Es wird nunmehr zur Tagesordnung der Diskusston über 8. 14 der Grundrechte geschrilten. Dieser lautet: Neue Religions⸗Gesellschaften dürfen sich bilden; einer Anerkennung

Preusßischer

Staats-Anzeiger.

ihres Bekenntnisses durch den Staat bedarf es nicht)). Ahrens von Salzgitter erklärt sich sür das zweite Minoritäte-Erachten, wel= chem er einen Zusatz beifügt; Den Gemeinden ist eine Mitwirkung bei der Ernennung und Entlassung der Kirche nbeamten (Geistlichen) zugesichert. Die Art der Mitwirkung wird durch die Gersetzgebung der ein⸗ zelnen Staaten bestimmt. La saulx erklärt sich für das eiste Mi— noritäts⸗Erachten mit einem von ihm und vielen Mitgliedern unter— zeichneten Zusatz⸗Antrag 2 Die Abstimmung über die vorliegende Frage wird der Nachwelt zeigen, wer ein Zutrauen zu der Heilkraft der Wahrheit hau. Das Prinzip der neuen, mit Gottes Hülse besse= ren Weltordnung ist dasjenige der individuellen Freiheit. Dies muß Allen, also auch der Kirche zu gut kommen. In der christlichen Kirche wiederholt sich das Leben von Christus. So hat sich 3. B. in der Hinrichtung der Märtyrer sein Tod, in der Versuchung der heiligen Anachoreten seine Versuchung in der Wäste wiederholt. Ge—= genwärtig hat das Christenthum nicht die frühere Kraft weder im Leben, noch in der Wissenschaft. Selbst in diesem Hause ist von Vertretern des deutschen Volkes mehrfach behauptet worden, daß die christliche Kirche als solche vernichtet werden müsse. Also sind wir, Dank dem zersetzenden Bettelstolze des vorigen Jahrhunderts, an der Grablegung angekommen. (Heiterkeit, Wie damals die römischen Soldaten Wache standen, damit Christi Leib nicht gestohlen und dann seine Auferstehung verkündigt werde, so standen im Polizeistaate die schwarzgelben oder anders gekleideten Polizeischergen am Grabe der Kirche, damit sie nicht auferstehe. Nachdem an die Stelle des Po— lizeistaats die Selbst⸗Regierung des Volkes getreten ist, wäre es eine doppelte Schmach und ein Beweis der Lügenhaf⸗ tigkeit, wenn wir die Büreaukratie, die wir im Staate zerstört haben, in der Kirche fortbestehen lassen wollten. Das bisher vom Staate beanspruchte Placetum muß wegfallen. Ich will verlesen, was der holländische Minister-Präsident an die dortigen Ge— neralstaaten geschrieben hat, und was auch die deutschen Kuliusmini— ster, auch die hier anwesenden, beherzigen sollten. (Der Redner ver— liest die angezogene Stelle, in welcher sich entschieden gegen die Be— schränkung des Verkehrs mit den Oberen der katholischen Kirche aus⸗ gesprochen wird. In dem Verfassungs⸗-Entwurf sind Lie neu sich bil⸗ denden Religionsgesellschaften völlig freigegeben; der alten dagegen ist nicht erwähnt, wie es überhaupt charakteristisch ist, daß der ganze Entwurf des Namens Gottes und des Christenthums nicht erwähnt. Man will also das seit Jahrtausenden Bestehende nicht freigeben. Die bisherige schiefe Stellung des Staates zur Kirche hat den Haß aller Parteien herausgefordert. Es kann dieses nicht fortdauern. Kein Volk hat ohne positive Religion je bestanden, und Deutsch— lands Wiedergeburt kann nur gegründet sein auf ber in der Frei— heit sich entwickelnden Religion. Bie Unterscheidung zwischen inne⸗ ren und äußeren Angelegenheiten, wie das zweite Minoritäts-Erachten will, ist nirgends verfehlter, als auf dem Gebiete der Kirche. Der Kultus zc. ist die Fortsetzung des Innern. Das zweite Minoritäts—⸗ Erachten wird fortwährend Streitigkeiten mit dem Staate zur Folge baben. Ich beantrage schon jetzt namentliche Abstimmung über das erste Minoritäts-Erachten und dessen Zusatz. Pfeiffer aus Adams— dorf erklärt sich für den Ausschußantrag. Er erinnert an die Despo— tie des Polizeistaats auf religiösem Gebiete, z. B. gegen die Deutsch— katholiken und die freien Gemeinden, aber auch daran, daß die Kirche im Sinne des Polizeistaats für den beschränkten Unterthanenverstand gewirkt hat. Lassen wir die eine Säule bestehen, so werden sich bald welche finden, welche im alten Style fortbauen werden. Die Aristokraten, welche wohl zu ihrem Nachtheil sobald wieder flügge geworden sind, werden bald ihre Bundesgenossen finden. Gförer aus Freiburg erklärt sich für das erste Minoritäts-Erachten und den Zusatz⸗ Antrag von Nagel und Lasaulr. Er giebt eine längere geschichtliche Entwickelung, aus welcher hervorgehe, daß Deutschlands Erniedri— gung und Servilismus von der Aneignung der Kirchengewalt durch die Landesfürsten herrühre. Er macht darauf aufmerisam, daß Hof— Theologen bei Stände-Eröffnungen für die Rechte der Könige, welche durch die Stände angegriffen wurden, mit besonderer Salbung ge— predigt hätten, als ob (mit einem schwäbischen Dichter zu reden) die ganze Bibel ein Buch der Könige sei. Wigard erklärt sich für das dritte und vierte Minderheits-Erachten, beziehungsweise für einen Verbesserungs-Vorschlag nachstehenden Inhalts: Jede Reli— gionsgesellschaft ist berechtigt, ihre inneren Angelegenheiten frei zu ordnen und zu verwalten. Die Pfarrer oder Kirchenbeamten der Gemeinden werden von diesen, die Oberaufseher (Bischöfe) und höheren Kirchenbeamten werden von der Gesammtheit der

) Minoritäté-Erachten: 1) Die bestehenden und die neu sich bildenden Religions-Gesellschaften sind als solche unabhängig von der Staatsgewalt; sie ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten selbstständig. (Lasaulr, Dei ters, Lichnowsky, Jürgens, M. von Gagern.) 2) Die bestehenden und die neu sich bildenden Religions-Gesellschaften sind als solche unabhängig von der Staatsgewalt; sie ordnen und verwalten ihre inneren Angelegenheiten selbsiständig. (von Beckerath, R. Mohl, Ahrens.) 3) Jede Religlons-Ge— sellschaft ist berechtigt, ihre inneren Angelegenheiten unabhängig vom Staate selbst zu ordnen und zu verwalten. Die Bestellung von Kirchen⸗Beamten bedarf keiner Bestätigung von Seiten des Staates. Das Kirchen⸗Patro⸗ nat ist aufgehoben. (Wigard, Blum, Simon, Schüler.) I) Keine Relügions= Hesellschaft genießt vor anderen Vorrechte durch den Staat., Es besteht fernerhin keine Staatskirche. (Wigard, Blum, Simon, Schüler.) .

„) Die Bestellung von Kirchen⸗Beamten unterliegt feiner Mitwirkung don Seiten der Staatsgewalt, auch nicht vermöge Patronatrechts, Die Bekanntmachung kirchlicher Erlasse ist nur denjenigen Beschränkungen unter— worfen, welchen alle übrigen Veröffenilichungen unterliegen. Jeder Religions- Gesellschaft wird der Besitz und die freie Verwendung ihres Vermögens, so wie ihrer für Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, gewährleistet. (von Nagel. Dr. von Lasaulr. Dieringer. Scholten. Kautzer. Wiest. Ostermünchner. W. Junkmann. Blömer. Thiennes. Deymann. von Hartmann. von Radowitz. von Boddien. Yi. v. Gagern. Vogel. J. X. zum Sandt. von Ketleler. von Bally. Pr. Phillips. Fürst Lichnowsky. Walter. Müller. Friederich. J. Döl⸗ linger. F. J. Clemens. Arndts. Adams Sepp. von Diepenbrock. Simson II. Ambrosch. A. Reichensperger. Cornelius. Lienbacher. von Linde Knoodt. Osterrath. Oertel. Kutzen. Waldmann. Förster. Schlüter. Kahlert. Gfrörer. Hoffmann aus Ludwigsburg.)

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Geistlichen und Laien der betreffenden Sprengel gewählt und ernannt, ohne daß es hierzu der Bestätigung von Seiten des Staates bedarf. In der gegenwärtigen kathollschen Kirche ist die Freiheit des Glaubens für den Einzelnen, also die das Prinzip des neuen Staates bildende individuelle Freiheit, nicht vorhanden. Es muß auch Ler Neligions-Gesellschaft, nicht der Priesterherrschaft das Recht der Ordnung der inneren Verhältnisse zustehen. Der Redner erklärt, für jeden Verbesserungs- Antrag stimmen zu wollen, welcher die individuelle Freiheit sichert, und daß er nie dazu wirken werde, daß ein Eldorado für die Priesterherrschaft geschaffen werde. Wir wollen allerdings mit einem Vorredner die Buͤreaukratie in der Kirche nicht fortbestehen lassen, aber darum keine Priesterschaft. Frie⸗ derich aus Bamberg für den Antrag von Lasaulx 2c. :. Giskra: Die Glaubensfreiheit, die von der katholischen Kirche am meisten be⸗ kannt worden ist, soll gewährt werden. Aber welche Gesellschaft kann völlige Unabhängigkeit vom Staate, in dem sie sich befindet, verlangen. Der Redner erinnert an die Uebergriffe, welche sich die katholische Geistlichleit im Staate und gegen ÄAndersglaubende erlaubt habe. Selbst Ferdinand II., dem Niemand katholische Ge⸗ sinnungen und katholischen Eifer wird absprechen können, hat Amor⸗ tisationsgesetze erlassen, um dem Eingreifen der Geistlichkeit zu be⸗ gegnen. Der Redner erinnert an die . in coena domini, nach welcher jetzt noch die verflucht werden, welche anders glauben, welche den Zehnten verweigern ꝛc. Er verlangt zur Brechung des geist⸗ lichen Einflusses das Verbot des Gütererwerbs in todter Hand, so wie Trennung der Schule von der Kirche. Blömer von Aachen erklärt, daß die katholische Kirche nicht gestatten könne, daß die Ge⸗ meinde den Pfarrer wähle, welcher nach der Lehre der ka— tholischen Kirche der Substitut des Bischofs ist. Dies schließt aber ein Empfehlungsrecht nicht aus. Der Redner er⸗ klärt sich fürn den Antrag von Lasaulr. Rößler von Oels: Worauf beruht das gegenwärtige Verhältniß der katholischen Kirche in Deutschland zum Staate, welches verschiedene Red⸗ ner als eine babylonische Gefangenschaft darstellen, als auf den von der kirchlichen Autorität abgeschlossenen Konkordaten. Hat die Kirche die Trennung vom Staate verlangt? Ich habe nichts Derartiges von ihrem gesetzlichen Organ gehört. Man spricht davon, daß 300,006 Familienväter darum petitionirt hätten; angenommen auch, daß Alle wohl überlegt und mit den Folgen bekannt unterschrieben haben, ist das die Mehrheit des katholischen Volkes? Man sagt, in Beigien hätten Andersglaubende keine Verfolgung zu erdulden. Die Herren von Radowitz und Döllinger sollen die Briefe eines protestantischen

Geistlichen aus Belgien im Constitut. belge lesen, welche nicht fort⸗ gesetzt wurden, weil es auch jenes freisinnige Blatt nicht wagen konnte. Ich erinnere an die Verfolgung der Freimaurer. Als Herr Pfarrer Istiel vor einigen Jahren in Baden einen Antrag auf Relrgions⸗ Freiheit stellte, erhob sich ein Petitionssturm aus Gegenden, die jetzt um Glaubensfreiheit petitioniren. Die verlangte Unabhängigkeit der Kirche geht auf die alte Theorie ven den zwei Schwertern hinaus, deren eines die päpstliche und eines die weltliche Macht führen soll. Es könnte in der Folge auch wieter dazu kommen, daß auch das weltliche, a von Petrus ausgehend, angesehen werden sollte. Ich erkläre mich für den von Wigard unterstützten Antrag. Man sagt, daß die Wahl der Geistlichen nach den Grundsätzen der katholischen Kirche nicht durch die Gemeinden stattsinden dürfe; haben denn diese Herren vergessen, daß bis auf Hildebrand die Päpste vom Volke in Rom gewählt wurden? Schluß der Sitzung 22 Uhr.

Die O. P. A. Z. enthält in ihrem amtlichen Theile Folgendes: „Die Erklärung der Rönigl. hannoverischen Regierung vom 7. Juli 1848 hat den Beschluß der National ⸗Versammlung vom 14. Juli 1848 veranlaßt, wonach die provisorische Centralgewalt ihre unum— wundene, Anerkennung und jene des Gesetzes vom 28. Juni 1848 von Seiten der hannoverischen Regierung zu erwirken hatte. Diese Regierung hat nun in an den Relchsverweser selbst und an die pro⸗ visorische Centralgewalt gerichteten Zuschriften die gewünschte Aner⸗ kennung ausgedrückt, und in der Person des Abgeordneten der Na- tional-Versammlung, von Bothmer, ihren Bevollmächtigten bei der Centralgewalt ernannt, der auf Grundlage seiner unter Gegenzeich⸗ nung eines Ministers ausgestellten Vollmacht in einer am 2 August 1848 an das Reichs-Ministerium eingesendeten Erklärung, Namens seiner Regierung, die provisorische Centralgewalt und das sie begrün⸗ dende Gesetz förmlich und unumwunden anerkannt hat. Durch diese urkundlichen Erklärungen ist dem Beschlusse der National ⸗Versamm⸗ lung vom 14. Juli 1848 vollständig entsprochen.“

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Preußen. Berlin, 1. Sept. Am 27sten v. M. verstarb hier der Minister-Resident der freien Stadt Hamburg am hiesigen Hose, Herr Karl Godeffroy, in Folge eines Schlagflusses. Die Leiche wurde gestern Morgen nach der Haniburger Eisenbahn ge⸗ bracht, um der Familiengruft in der Vaterstadt des Dahingeschie⸗ denen zugeführt zu werden.

Stettin 31. August. Gestern Nachmittag um 3 Uhr liefen die beiden hier aus freiwilligen Beiträgen erbauten Kanonenjollen „Concordia“ und „Germania“ vom Stapel. Nach dem einstimmigen Urtheil aller Sachverständigen haben sich die beiden von dem Schiffe⸗ baumeister Herrn Schüler hergestellten Kauonenjollen als treff lich segelnde, nicht zu tief im Wasser liegende, kur, als dem Zwecke in jeder Beziehung entsprechende Fahrzeuge bewährt, wohl geeignet, dem unermüdlich thätigen Erb er Ehre und nach den vielen über= standenen Widerwärtigkeiten auch Freude zu machen.

Posen, 29. Aug. (P. 3.) Die in den Kreis-Konferenzen der Lehrer vor einigen Wochen gewählten Deputirten sind heute zu der morgen beginnenden Provinzial⸗Konferenz hier zu sammengekom- men. Gewählt sind im Ganzen 26 Lehrer, davon sind 18 evange—= lisch und 8 katholisch, 271 aus Städten, 5 vom Lande; 8 Rektoren, 2 Lehrer an Mädchenschulen.

reich. Wien, 30. Aug. Die heutige Wien. Ztg. berich- tet: ** 9 3. J. rückte bekanntlich in Folge der Kriegs⸗Ereignisse