1848 / 122 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

iteren se Kammer auf Antrag des Abg. Schenk zur we

6 2 berieth sodann den Deputations- Bericht = ven ö Entwurf, das Vereins- und Versammlungsrecht betreffend, ohne je

boch in der heutigen Sitzung darin zu Ende zu kommen.

l S äb. Merk.) Württemberg. Stuttgart, 31. Aug. (Schwäb. Se 1 *. hat für die nächste sechsjährige Periode der Stände. Versammlung wiederum Se. Durchlaucht den Fürsten von Hohenlohe Langenburg zum Präsidenten der ersten Kammer ernannt.

i i D 31. Aug.

en und bei Rhein. D arm st adt, t . 3tg.) Laut Hroßherzoglichen Reskripts von gestern sol⸗ in Garnisonen stehenden Truppen sofort auf den Sommer⸗

en die i * ; lier fam reduzirt werden, wodurch eine namhafte Ersparung erzielt

werden dürfte.

Sachsen⸗Weimar⸗ Eisenach. Weimar, 29. Aug. (WB. 3.) Die Kommission für Bearbeitung der Entwürfe zur Umge⸗ staltung des Staatsdienstes it am Ften d. M. zusammengetreten und bat sich über folgende Sätze als Grundlagen ihrer Aufgabe vereinigt: . Justiz-Behörden und ihr bisheriges Bereich be⸗ treffend, ) die Vormundschastssachen sind den Justiz · Behörden zu ent- ziehen und regelmäßig in die Hände der Gemeinde Behörde zu legen; die Aufsicht über das Vormundschaftswesen aber und die unmittelbare Führung wichtiger derartiger Verwaltungen besonderen Einzelnbeamten, Friedensrich⸗ lern, zu übertragen. 2) Die Friedensrichter sind für Bezirke zu bestellen, welche regelmäßig den jetzigen Amtsbezirken, mit Einschluß der Patrimonial⸗ gerichte, entsprechen, und haben, außer der oben unter 4) erwähnten, noch solgente Obliegenheiten: 3) die Sühnverhandlungen bei allen Civil · Strei- tigleiten; b) die Entscheidung erster Instanz in Bagatell⸗Sachen; ) die Besorgung des Grund- und Hypothekenwesens. An dem Sitze jedes Frie⸗ densrichters soll ein Katasterführer für denselben Bezirk bestellt wer— den, welcher zugleich die Bezirks-Einnahme zu besorgen hat. 3) Die übrigen Theile der freiwilligen Gerichtsbarkeit, namentlich Beglaubigungen und alle solche Geschäfte, welche bisher von den Justiz Behörden ohne Rücksicht auf Kompetenz-Gränzen ausgeübt wurden, sind von Notaren zu versehen, deren sich auch die Gemeinde- Behörden zum Behufe der Erb⸗ schaftsregulirungen zu bedienen haben. 4) Die Entscheidung aller Bagaell⸗ Sachen in der Appellations Instanz und aller anderen Rechtsstreitigkeiten in erster Instanz ist lollegialisch besetzien Land- und Stadt-Gerichten in größeren Kreisen, z. B. einem für den neustädtischen Kreis, zu übertragen. ) Ueber diesen Land- und Stadt-Gerichten steht ein Obergericht als Appellations-Gericht und Aussichts⸗Behörde. 6) Ueber den Obergerichten ist, wie zu hoffen steht, gemeinschaftlich für die thüringischen Stagten ein oberstes Gericht mit den Functionen eines Cassations- und Revisions⸗ Hofes zu bilden. 3 2

II. Die Verwaltungs-Behörden betreffend. 4) Die Ge⸗ meinden erhalten freie Verwallung ihres Vermögens und Handhabung der Ortsrolizei. 2) Die Verwaltung eines größeren Kreises, entsprechend den Landgerichtesprengeln, wird einem Landrath übertragen, und diesem stehen, theils berathend, theils mit dem Rechte der Kontrolle und Beschwer⸗ deführung, einige auf bestimmte Zeit gewählte und nicht aus dem Stande der Staatsdiener entnommene Vertrauensmänner zur Seite. 3) Die bis⸗ herigen Mittelbehörden in Verwaltungssachen sallen gänzlich weg. 4) Das Staats- Ministerium schließt sich unmittelbar, als höchste Behörde, in Ver— waltungssachen den landräthlichen Behörden an. Der betrefsende Departe⸗ ments-Minister hat, unter Berathung seiner Ministerigl-Näthe, die alleinige

Entscheidung (d. h. nur ihm steht die entscheidende Stimme zu). 5) Die aäußeren lirchlichen Verwaltungssachen werden nach gleichen Grundsätzen be— handelt, mit Ausnahme der höheren Erziehungs-Anstalten: Unisersttsten, Gymnasien und Real-Schulen, welche von besonderen, gleichfalls anmittel— bar unter dem Staats⸗Ministerium stehenden Behörden zu zerwaltin ind.

IJ. Die Finanz-⸗Behbrden betreffend. 1) Die Kammer und das Landschafts-Kolleglum hören auf. 2) Die Functionen dieser bisheri⸗ gen Behörden nwerden dem Finanz-Ministerium übertragen, so weit dieselben nicht auf einen Kasse⸗Direktor übergehen, unter dessen Unmittelbarer Leitung die Haupt-Staatskasse mit den von ihr abhängigen Spezial-, Zahl- und Einnahme⸗-St. llen treten. 3) Hinsichtlich der Straf⸗Kompetenz des Land— schafts Kollegiums bei Steuer -Contraventionen soll noch erwogen werden, ob dieselbe, so weit indirekte Steuern in Frage stehen, dem Gencral-Inspet= tor des thüringischen Vereins und, hinsichtlich der direkten Steuern, den Gerichten übertragen werden sollen, oder ob zu diesem Behuse dem Kasse⸗ Direktor ein Justitiar beizugeben ist. 4) Für die Vertheilung der Ein⸗ kommensteuer und die Erledignng von Reelamationen dagegen soll es bei den Steuer-Lofal⸗Kommissionen bleiben, welche jedoch (unter Leitung ent— weder des Friedensrichters oder des Bezirks- Einnehmers) aus Steuerver⸗ theilern zusammenzusetzen sind, welche von den einzelnen Kategorieen der Steuerpflichtigen im Orte, z. B. den Landwirthen, den Handwerkern, den Besoldeten 2c, gewählt werden. 3) Zur Ausgleichung der Orts-Quoten und zur Erledigung der Reelamationen gegen die Abschätznung der Lokal— Kommissionen soll in jedem Bezirke eine Bezirks-Kommission, aber duch Wahl der Steuer-Lokal Kommissionen, gebildet werden.

Bei der großen Wichtigkeit des Gegenstandes und dem allgemeinen Interesse, welches derselbe in Anspruch nimmt, halte ich es um so mehr für angemessen, diese Beschlüsse schon jetzt zur öffentlichen Kenutniß zu bringen, je gewisser es das Großherzogliche Staats-Ministerium dankbar erkennen wird, wenn ihm auch dritte Peisonen ihre Ansichten darüber mittheilen. Die Beschlüsse, in erfreulicher Uebereinstimmung sämmtlicher Kommissions⸗— Mitglieder gefaßt, führen zu einer völligen Umgestaltung des Bestehenden. Ein üieferer Blick in unsere öffentlichen Zustände erkennt schon darin, selbst wenn man den Zweifel hegen könnte, ob das, was hergestellt we den soll, besser sei als das, was besteht, einen Vortheil. Es ist so weit gekom— men, daß eine Radikalkur dringend nöthig ist, nur eine solche fann zu fri— schem Leben führen. Aber ich erachte auch einen solchen Zweifel sür un— begründet. Der Staatsdieast soll so einfach und so wohlfeil sein, als mög- lich ist, ohne den Zweck zu gefährden. Das ist einer der Gesichtépunkie, welchen die Tommission ins Auge zu fassen hatte. Aben wichtiger noch erschien ein anderer. Die zur Gewohnheit gewordenen Klagen gegen die Büreaukratie, der Leichtsinn, mit welchem man eine ganze Klasse pflichtgetreuer Männer rück= sichtslos aufeindet, sind gewiß beklagenswerth und ein trauriges Zeichen der Zeit. Aber verkennen darf man nicht, daß die Erscheinung sich recht leicht eiklä— ren läßt. Wie so oft im Leben, hat man auch hier über dem an sich sehr rühmlichen Bestreben nach Ausbildung der Mittel am Ende den Zweck aus den Augen verloren. Was soll der Staatsdienst? Er soll im Gebiete der Justiz das Necht schnell und wohlseil zur Anertennung und Geltung brin— Jen; im Gebiete der Finanzen auf gelechte und einfache Weise die Mittel herbeischaffen, welche dem Staate zur Erfüllung seiner zechtlichen Verpflich¶ tung und zur Erreichung seiner Zwecke nöthig sind; im Gebiete der Ver— waliung die Hindernisse beseitigen, welche die freie Bewegung der Einzelnen hemmen; die Erleichterungen herbeischaffen, welche diese Bewegung för— dern können. Hat er diesen Anforderungen entsprochen? Ich glaube nicht. Wir haben durch die Akten mit Schematen und Zahlen zu wirken gesucht, wo das lebendige Wort schneller und besser wirkte; am grünen Tische hel— sen wollen, wo bessere Hülfe auf dem grünen Felde des Lebens zu bringen war; wir haben über dem Bestreben, der Zuklunst den Blick in die, Vergangenheit zu sichern, die Gegenwart vergessen, und sind auf diesem Wege dahin gekommen, zu trennen, was unzertrennbar sein sollte, den Beamten von dem Volke. Man darf dies der Vergangen— heit nicht zum ungemessenen Vorwurf machen. Jede Zeit trägt den Eha— rakter ihrer Eigenthümlichkeit, und in dem ewigen Fortschreiten der Welt— ordnung wird das Gebrechen zum Keim für das Gute. Ob die Grund⸗ sätze, welche die Kommission angenommen, dahin führen, wird die Jukunst lehren. Ich hoffe es. Und wenn diese Hoffnung in Erfüllung geht, wird uns die leberzeugung werden, daß uns ein zeitgemäßer Ausbau im Innern des allen festen Hauses besser frommen wird, als wenn wir mit frevelnder Hand das alte einreißen und einen Neubau versuchen wollten. Ueber die fünftige Organisation der , ., konnte i der Hauptsache kein Zweifel sein. Hatte man sich einmal für das neue Spstem entschieden, so gab es s⸗ dessen Ausführung nur noch in den untergeordneten Zweigen eine Wahl. Auch in Bezug auf die Finanz- Behörden mußte man billig fragen, wozu hier Instanzen, wozu Kolsegien, wo an einem Orte der Eine . alter Erfahrung in der Regel schneller und richtiger entscheidet. Zwei⸗

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selhafter konnte die Frage bei den Verwaltungs Behörden erscheinen. Was hier Kie Kommission beschlossen, ist nach den obigen Sätzen unvollständig. Es fehlt das erste, das wichtigste Glied, das, welches über die Stellung der Gemeinden entscheidet. Hierüber soll sich ein Entwurf aussprechen, welcher nach den Beschlüssen der gothaer Konferenz vom 22sten v. M. für alle thü⸗ ringischen Staaten gefertigt wird. Der Entwurf wird das System der Bevormundung verlassen, 6. rinzip der Freiheit huldigen; darauf beru⸗= hen die übrigen Beschlüsse der Kommission. Ob die Annahme dieses Prin— zips zum Segen führen werde? Ich glaube es, ich bin es überzeugt. Aber ich weiß auch, daß alle diejenigen, welche bei dieser Neugestaltung mitge⸗ wirkt haben, künftig noch mancher Tadel treffen wird. Man wird es, wenn erst die Unerfahrenheit zu Mißgriffen geführt, Schaden und Nachtheil ver. ursacht hat, der Kommission zum Vorwurf machen, daß sie nicht versucht hat, Schritt vor Schritt vorwärts zu gehen, daß sie vorwärts gesprungen ist. im Wege der Reform cen , weiter

ckmäßig angesehen haben, den Gewein—=

Aber wir haben nach langem Siill—

ungeordnet ist, D

tige Urtheil über den S

werden wir bald erlangen und dann f der :

uns heimisch und glücklich fühlen. Haben die Einzelnen in den Gemeinden dafür durch bittere Erfahrungen Opfer gebracht, so mögen sie diese als Opfer für das Vaterland leicht tragen. von Watz dorf.

Schleswig⸗Holstein. Rendsburg, 31. Aug. (Alt. Merk.) Die Schlesw. Holst. Zeitung enthält folgende Bekanntina— chung: „Die durch das Patent vom 23. Febr. 1844 der dänischen Rationalbank ertheilte Bewilligung zur Anlegung einer mit mehreren Privilegien versehenen Filialbank in Flensburg und eines Bankcom⸗ toirs in Rendsburg wird hierdurch aufgehoben. Rendsburg, den 30. August 1848. Die provisorische Regierung. Beseler. F. Re— ventlou. M. T. Schmidt. J. Bremer. Thom en.“

Durch einen Erlaß der provisorischen Regierung vom 360. d. wird die Landesversammlung auf den 4. September einberufen.

Der Oberbefehlshaber der schleswig-holsteinischen Truppen, Prinz Friedrich v. Nöer, so wie der Peinz Waldemar, befinden sich hier. Heute Nachmittag wind uns der größere Theil der hier jetzt in Gar— nison liegendes schleswig-holsteinschen Truppen auf einige Zeit ver— lassen und auf die umliegenden Ortschaften ziehen, um den vom Nor— den zurückkehrenden Truppen Platz zu machen. Morgen werden hier vier Bataillone hannoverscher Infanterie, so wie sechs Schwadronen Kavallerie erwartet.

Apenrade, 29. Aug. (Alt. Merk.) Der General von Wrangel hat in Bezug auf die (bereits eiwähnte) Truppenmusterung nachstehenden Armee⸗-Befehl erlassen:

. 1. Apenrade, den 29. August 1848.

„Am 27sten d. habe ich, bei Gelegenheit einer in Begleitung des Prinzen Friedrich von Baden, Großherzogl. Hoheit, im Sundewitt bis Nübel⸗-Mühle unternommenen Rekognoszirüng die bei der Armee neuein= getroffenen nassau⸗-weimar⸗frankfurtischen Truppen, so wie die aus rückwärts gelegenen Quartieren in erste Linie gezogenen hansegtischen Truppen, theils auf ihren Sammelplätzen, theils auf den Vorposten, in Gemeinschast mit hannoverschen und oldenburgischen Truppen gesehen. .

„Am Lszsten d. habe ich mit einer ebenfalls in Begleitung Str. Groß— herzogl. Hoheit unternommenen Rekognoszirung nordwärts, gegen Kolding, eine Besichtigung der gegen die, jütische Gränze stehenden preußischen und mecklenburgischen Truppen, so wie einer den leßteren attachirten Abtheilung holsteinischer Kavallerie, verbunden. .

„Wo ich war, habe ich nur Anlaß zur vollkommensten Zufriedenheit gehabt. Ich habe die Truppen überall in guter kriegerischer Haltung, tüch— tiger Ausrüstung und Ausbildung gefunden. Wenn aus einer, veischie⸗ denartigen Uniformirung und Bewaffnung, so wie aus den verschiedengrti gen Reglements, welche hier Geltung haben, Ungleichmäßigkeiten im Acu⸗ Fern nothwendig hervorgehen und dem Auge sich mehr oder weniger stark bemerkbar darstellen müssen, so werden dieselben doch vollkommen ausge— glichen durch den Geist der Einigkeit und der Einmüthigkeit, so wie durch den Geist der Ordnung, des Gehorsams und der freudigen Hingebung, der sich überall auf das unverkennbarste ausspricht, und der mich zu den schön— sten Erwartungen berechtigt, wenn es mir beschieden sein sollte, hier noch oder auf einem anderen Kriegsschauplatze jene Truppen gegen den Feind zu fuhren, welche von der Wehrtrast des gemeinschaftlichen Vaterlandes ein so leuchtendes Beispiel geben! ö.

„Ich drücke sowohl den Herren Commandeurs und Offizieren, welche es verstanden, solchen Geist zu wecken und zu nähren, als den Truppen, welche für die Einwirkungen ihrer Führer so empfänglich waren, die woh! verdiente Anerkennung aus und zoile solche auch gern der Sorgfalt, welche dem materiellen Wohl der Mannschast überall gewidmet wird und sich in dem srischen und rüstigen Aussehen derselben so unzweideutig aus⸗ spricht.

„Ich kann aber auch nicht umhin, allen militairischen Anordnungen, welche ich bei jenen Gelegenheiten gesehen, und namentlich denen in Bezug auf den Sicherheitsdienst, so wie der Art, wee dieser ausge führt wird, Lob zu sagen, und darf eben so wenig unbemerkt lassen, wie sich in den hanne⸗ derischerfeits neuangelegten Strandbatterie am Eck usund dieselbe Geschick⸗ lichkeit in Entwurf und Ausführung dolumentirt hat, welche sich in den Anlagen bei Flensburg und Bau so rühmlichst bewahrte.

Der Oberbefehlshaber der Armee. (gez.) von Wrangel.“

Altona, 30. Aug. (Börs. H.) Heute ist hier rie Didre an den Obeist- Lieutenant Fabricius gelangt, sich morgen hach Stade zu begeben, um die dänischen Gefangenen, 750 an der Zahl, hier⸗ ber abzuholen. Dieselben werden bier von dem schleswig-hoisteini⸗ schen Capitain Friedrichsen und einigen Anderen in Empfang genem men und sammt den hier befindlichen Gefangenen am 2. September nach Kiel b fördert werden, um dort gegen die an jenem Tage von Kopenhagen daselbst anlangenden drutschen Gefangenen ausgewechselt zu werden. Diese Auswechselung wird sogar in dem Falle, daß bis dahin der Waffenstellstand wider Vernuthenen cht ratisizirt werden sollte,

stattfin den.

Miu sland.

Oesterreich. Mailand, 25. Ang. (Allg., Oest. Ztg.) Auf Befehl des Felt marschalls Radetzlty ist gestern folgende Kund⸗ machung erschienen:

In Bezug auf die Negulirung der Justiz- Verwaltung im lombardi= schen Territorium hat der e, , nen ff Senat des hohen Justiz- hoöfes mit Rücksicht auf die stattgehabten Vorkommnisse und den gegenwär— tigen Stand der Dinge beschlossen, wie folgt: . ;

1) Die Gesetze und Befehle, welche vor dem 18. März d. J. in Be— 6 auf die Instiz-Verwaltung bestanden, treten wieder in volle Kraft, mit

usnahme aller vom 18. März bis zum Einrücken der Kaiserlichen Trup. pen erlassenen Bestimmungen, unter Vorbehalt jedoch jener, welche durch weitere Beschlüsse werden festgesetzt werden. 2) Beibehalten werden jedoch die il f Wirkungen, welche aus der Anwendung der in diesem Zeit raume erlassenen Bestimmungen hervorgehen. 3) Die Appellation Section

der Z3ten Instanz in Mailand ist aufgehoben. 4) Der lombardisch · venetia⸗ nische Senat des hohen Kaiserl. Justizhofes führt die Justiz-Verwaltung auf dem ganzen Territorium der lombardischen Provinzen in 3 n 5) Das Appellations Tribunal in Mailand und alle ersten Gerichts In- stanzen, die Notariats-Kammern und die Hopothelar-Aemter fahren in ihrer Amtsführung fort. 6) Die in Mantua errichtete Appellations- Section wird aufgehoben erklärt, und die Attributionen derselben sind an das Kaiserliche Appellations - Tribunal in Mailand zurückgefallen.“

Der Allg. Ostr. Ztg. wird aus Pesth gemeldet: „Aus sicherer Quelle kann ich Ihnen die für das Kaiserthum höchst wichtige Nachricht mittheilen, daß sich hier die öffentliche Meinung in Bezug auf die Wiedervereinigung unseres Kriegs Ministeriums mit dem österrei⸗ chischen Kaiserlichen dergestalt gewendet hat, daß Sie die Lösung die- ser Frage in Wien nächstens erfahren dürften. Die Herren Minister Bathyany und Deak sind im Interesse dieser Angelegenheit bereits nach Wien abgegangen.“

Frankreich. National -Versammlung. Schluß der Sitzung vom 29. August. Eine lange Aufregung folgte der Ver⸗ lesung des Verfassungs- Entwurfs. Herr Laussedat begründete so— dann seinen gestern als dringlich erklärten Vorschlag, daß zur Prü⸗ fung der in den Tuilerieen u. s. w. gefundenen Papiere eine Kom⸗ mission ernannt werden solle. „In den Tuilerieen und im Louvre sind“, sagt er, „viele wichtige Dokumente gefunden worden, von denen ich sogar eins in den Händen eines Zöglings von St. Cyr sah. Bei den jüngsten politischen Manövern, welche zwischen den alten und jüngeren Bourbonen behufs des Sturzes der Republik stattgefunden, so wie in Rücksicht auf den Ausfall der neuen Muni⸗ zipalwahlen, in denen das legitünistisch- orleanistische Element bedeu⸗ tend hervorgetreten, ist die Veröffentlichung und Classification jener Papiere von Wichtigkeit. Es wird dadurch mancher Achselträger, manche unerwartete Gratulation, mancher liberale Kratzfuß bei Hofe zu Tage kommen.“ Der Minister des Innern bemerkte, daß auf Veranlassung des Dringlichkeits-Begehrens der Präsident gestern von Verschwörung, von Verbündungen gesprochen habe. Er habe darauf nur zu sagen, daß die Regierung die ihr gewor⸗ dene Aufgabe eifrigst zu erfüllen suche. Sie wache Tag und Nacht darüber, daß die Ruhe nicht gestöärt werde, und er könne in ih⸗ rem Namen erklären, daß nichts diese Ruhe bedrohe, daß im Gegen⸗ theil überall das Vertrauen sich herstelle. Die Wichtigkeit, welche der Antragsteller der vermeintlichen Verschwörung der alten und jün⸗ geren Bourbonen beilege, sei übertrieben. Eben so der angebliche Sieg der Orleanisten und Legitimisten in den Munizipalwal len. Was den Vorschlag des Herrn Launssedat angehe, so glaube die Regierung, daß die begehrte Prüfung der fraglichen Papiere durch eine Kommis⸗ sien bedenkliche Nachtheile im Gefolge haben werde; er, ersuche deshalb die Versammlung, sich nicht durch ein sofortiges Dringlich keite votum zu binden. Larochejacquelin erhob sich gegen Lie Anführungen Laussedat's und eiklärte denselben für einen schlechten Bürger. Laussedat wies diese Bezeichnung mit Entrüstung zurück und be⸗ harrte auf seinem Antrage. Der Vringlichkeits - Antigg wurde hier- auf mit 368 gegen 332, die Ueberweisung des Vorschlags an das Comité des Innern mit 332 gegen 2914 Stimmen verworfen, die Ueberweisung desselben an die Abtheilungen dagegen ohne Abstim— mung genehmigt.

Sitzung vom 30. August. Armand Marrast, von sei⸗ ner Krankheit wieder hergestellt, eröffnet die Sitzung um 2 Uhr mit der Anzeige, daß der Bericht über den modisizirten Verfassungs⸗Ent⸗ wurf fertig und von ihm dem Büreau übergeben worden sei, das ben Druck und die Veitheilung desselben besorgen werde. Die Ver— sammlung habe nur den Tag zu bestimmen, an welchem sie die Be⸗ sprechung desselben beginnen wolle. Stemmen: Nächsten Montag!“ Die Versammlung bestimmt diesen Termin als Beginn der Diskussion der neuen Verfassung. Präsident Marrast: „Um diese Diskussion möglichst zu fördern und auch die anderen Tagesgeschäfte nicht leiden zu lassen, schlage ich der Versammlung vor, von Montag an täglich zwei Sitzungen, eine Vor- und eine Nachmittags, zu halten. Die Nachmittags- Sitzung von 2 bis C1Uhr wäre ausschließlich zur Bera⸗ thung der Verfassung bestimmt.“ Montreuil möchte nur 1 Tage der Woche der Verfassung widmen, den Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag; die zwei anderen Tage den Nebengeschäften. Eremieun bekämpft kirsen Vorschlag und unterstützt den Antrag Marrast's. Tie Versammlung entscheidet sich für zwei Sitzungen an jedem Tage. General Lebreton zeigt der Versammlung an, daß sich eige'große Zahl der Wittwen und Waisen der Juni-Gefallenen um Versorgung an ihn gewendet. Die Versammlung möge Anstalten treffen, ihrem Beschlusse bald ge Ausführung zu verschaffen. Es soll geschehen. Crespel de la Tou lh e erhält das Wort, um die Föothwendigkeit der Beschleunigung in Eiledigung seines Antrages rückstchtlich der Zeitungspresse zu begründen. „Ih brauche Ihnen“, sagte er, „die Dringlichteit des Gegenstandes nicht erst zu beweisen; die Wichtigkeit desselben springt Jedermann in die, Augen. Ich frage nur auf Beschleunigung an, die Sie ebenfalls begrei⸗ sen.“ Cavaignac: „Beabsichtigte der Ant ag, eine Kri— tik der Art des Gebrauchs hervorzurufen, den ich von einem mir verliehenen Recht machte, so wärde ich mich jeder Diskussion geradezu widersetzen. So aber scheint mir ihr Zweck in Untersuchung der Natur des mir verliehenen Rechts selbst zu lie—⸗ gen, und ich widersetze mich daher keinesweges der Diskussion, son⸗ bern befürworte sogar deren Beschleunigung.“ Tie Versammlung spricht die Beschleunigung aus und verweist, den Entwurf an den Gesetzgebungs-Ausschuß zur sofortigen Vorprüfung. Die Tagesord⸗ nung führt nun zu Berathung der Fleischsteuer von Paris. Die pro⸗ visorische Regierung hatte diese Steuer, wenn auch nicht völlig ab⸗ geschafft, so doch im Interesse der Nahrungsmittel des Armen be⸗ deutend vermindert. Tiese Herabsetzung, ohne den Preis des Flei⸗ sches zweiter Sorte (die Verminderung traf vorzüglich nur diese Sorte) rief einen bedeutenden Aus fall in den Gemeinde Fonds hervor, und der jetzige Finanz-Minister will diese Lücke durch Wiedereinfüh⸗ jung jener Thorsteuer ausfüllen. G uerin bekämpft den Entwurf. Dupian beschwört die Versammlung, im Falle der Annahme we⸗ nigstens den unzähligen Mißbräuchen zu steuern die in den pariser Schlachthäusern stattfänden. Lignier, Berichterstatter, verspricht piese Beseitigung; der in Rede stehende Entwurf sei nur ein provisorisches Mittel, Senard und Vietar Considerant nehmen an der PFiskussion lebhaften Antheil. Schließlich wurden , . . ren auf Fleisch, wie sie vor dem 24. Februar . en, ,, . genommen. Die Versammlung schreitet jetzt 46 . des Ent⸗ wurfs, welcher das Gesetz vom 2. März 1 ; ö. 3. ich der Ar⸗ beitSstunden (Reduction von 12 und respektioe ö. 0 Stunden) außer Kraft setzen soll. Pierre Lerour n! das Wort. Er betrat die Rednerbühne mit einem Stoß von Papieren, den er vor sich ausbreitete, und deren Vorlesung über anderthalb Stunden dauerte. Die Einleitung bildeten allgemeine Betrachtungen. Der Skeptizis⸗ mus greife wieder um sich in Frankreich. Der Despotismus suche wieder Fuß zu fassen. Die Menschheit, die ihn zu transfig mn iren gestrebt, sehe ihre Bestrebungen wieder gehemmt. Die alten ir. rungs- Maximen zeigten sich von neuem gerüstet auf dem Schlacht= felt (Shi Oh! JhnlJah; jedoch als einsichtslose Gendar⸗ nest. Uügemeines Gelächter) Was den in Rede stehenden

Gesetz⸗ Entwurf betreffe, so sei es ein wahres Verbrechen, die Hand auch noch an das einzige wahrhaft menschliche und echt republikanische Gesetz zu legen, das von der Februar⸗Revo⸗ lution noch übrig geblieben. Dieses Gesetz sei die schönste Frucht jener glorreichen Bewegung. Und man wolle uns niederschmettern durch einen Majoritätsstreich (Lärm). Die Ehre desselben gebühre ansschließlich jenem jungen Volksvertreter, der jetzt durch seine Abwe⸗ senheit glänze. (Das ist unerträglich! Zur Ordnung. Der Red⸗ ner geht dann in lange ökonomische Betrachtungen über die heutige gesellschaftliche Organisation ein, verliert aber den Zusammenhang durch einen unglücklichen Zufall, der ihm alle seine Papiere zu Bo⸗ den wirft, und tritt ab. Duffey unterstützt den Entwurf und be⸗ lämpft die Februar-Irrthümer. Die Hauptsache sei, die Arbeit nicht auf 10 Stunden zu verkürzen, sondern dem Arbeiter auch 10 Stunden Arbeit täglich zu verschaffen.

Paris, 30. Aug. Folgendes sind diejenigen Theile des um— gearbeiteten Verfassungs- Entwurfs, welche von der ursprünglichen Fassung abweichen: ö

In Gegenwart Gottes und im Namen des französischen Volkes ver— kündet und verfügt die National⸗Versammlung: 1) Frankreich ist als Re⸗ publik konstituirt. Bei Annahme dieser desinitiven Regierungsform hat es ,. Zweck gesetzt, in der Welt die Initiative des Fortschrittes beizu— behalten, s

r höheren Stüfe der Sittlichkeit, der Auftlärung und der Wohlfahrt emporzubringen. 2) Die französische Republik ist eine demokra— tische und eine, untheilbare. 3) Sie enennt frühere und höher stehende Nechte und Pflichten an, als die positiven Gesetze, und die unabhängig von diesen Gesetzen sind. 4) Sie hat zum Dogma Freiheit, Gleichheit, Brü— derlichkeit. 5) Sie achtet die fremden Nationalitäten, so wie sie ihre eigene Unabhängigkeit geachtet zu machen Willens ist. Sie unternimmt keinen Krieg zu Eroberungszwecken und verwendet ihre Sneitlräfte niemals gegen die Freiheit irgend eines Volkes 6) Die Republik legt den Bürgern Pflich— len auf und übernimmt ihrerseits Pflichten gegen dieselben. 7) Der Bür— ger Vaterland lieben, der Nepublik dienen und sie vertheidigen, selbst auf Kosten seines Lebens. Er sell zu den Staatslasten im Verhält— nisse seines Vermögens beitragen. Er soll sich und den Seinigen durch die Arbeit Eristenzmittel für die Gegenwart und durch Vorsorge Hülfsquellen für die Zukunft sichern. Er soll durch brüderliche Unterstützung seines Nächsten zum Gemeinwohl und durch Beobachtung der sittlichen und geschriebenen Gesetze, welche die Gesellscast, die Familie und den Einzelnen regieren, zur allge⸗ meinen Ordnung mitpwirken. 9) Die Republik soll den Bürger in seiner Per seiner Familie, seiner Religion, seinem Eigenthume, seiner Arbeit hützen; sie stellt in Jedermanns Bereich den allen Menschen unentbehr— lichen Unterricht, sie giebt den bedürstigen Bürgern Existenzmittel, indem sie entweder in den Gränzen ihrer Hülféquellen ihnen Arbeit verschafft, oder den Unterhalt dersenigen übernimmt, welche zu arbeiten außer Stande sind und Lie nicht Familie haben, welche dieselben zu unterhalten vermag. Dem— gemäß hat die National Versammlung, um alle ihre Pflichten zu erfüllen und alle ihre Rechte zu sichern, treu den lleberlieferungen der großen Ver⸗ sammlungen der ersten französischen Revolution, folgende Form der Ver— fassung für die Nepub ik berathen und festgestellt. Modifizirte Artikel: Nie mand kann anders, als kraft des Gesetzes, verhaftet oder eingesperrt werden. Die Wohnung jedes Bürgers ist unverletzlich; es darf nur nach den For— men und in den Fällen, welche das Gesetz vorschreibt, in dieselbe eingedrun— gen werden. Es giebt keine Ausnahme- Gerichte; Jeder wird durch seine natürlichen Nichter gerichtet. Jeder bekennt frei seine Religion und em— pfängt vom Staate bei Ausübung seines Kultus gleichen Schutz. Nur die Geistlichen der vom Gesetze anerkannten Kulte empfangen eine Besoldung. Die Bürger haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu vereinigen und zu versammeln, zu petitieniren und ihre Ansichten durch die Presse tundzugeben, wenn sie den dieselbe regelnden Gesetzen nachkommen. Der terricht wind unter Garantie der Gesetze und Aufsicht des Staates ertheilt. en Bürgern sind, ohne anderen Unterschied, als ihr Verdienst oder die gesetzlich von ihnen erworbenen Rechte alle Aemter zugänglich. Die Ver— sassung gewährleistet den Bürgern die Freiheit der Arbeit und der Industrie. Die Gesellschaft begünstigt diese Arbeit und diese Industrie durch unent⸗ geltlichen Elementaränterricht, durch professionellen Unterricht, Gleichheit der Beziehungen zwischen den Arbeitgebern und Arbeitern, Fürsorge⸗ und Kre—⸗ dit Institutienen, sreiwillige Associationen und Beschaffung öffentlicher, zur Verwendung unbeschäftigter Arme geeigneter Arbeiten durch den Staat, die LVepartements und Kommunen. Sie gewährt den verlassenen Kindern, so wie den Invaliden und Greisen, Beistand, wenn diese keine Hülfsmittel ha— ben und nicht von ihren Familien unterstüßt werden können. Der Wahl der National-Versammlung dient die Bevölkerung zur Grundlage. Die direkt und allgemein, die Ab zimmung geheim. Alle Fran⸗ er, vorausgesetzt, daß sie 26 Jahre alt und im Genusse und politischen Rechte sind. Der Präsident ist berechtigt, im VDringlichkeitsfalle die National-Versammlung einzuberusen. Kein Gesetz. Entwurf, die Dringlichkeitsfälle ausgenommen, darf defini—⸗ tiv angenommen werden, bevor er dreimal in 3wischenräumen mindestens zehn Tagen der Berathung unterworfen wurde. ent der Republik antwortet jedes Jahr auf die Adresse der Versammlung durch eine Botschaft, worin er den allgemeinen Zu— ta Angelegenheiten der Republik auseinandersetzt. Amnestieen kön— nen nur durch ein Gesetz bewilligt werden. Der Praͤsident und die Minis ster, wenn sie vom obersten Gerichtshof verurtheilt sind, können inur durch die Versammlung begnadigt werden. Die Dringlichkeits Gesetze werden bin nen dreitägiger, die anderen Gesetze binnen Monatsfrist veroffentlicht; der Präsident kann innerhalb dieser Frist durch eine motivirte Botschaft eine sicue Berathung der votirten Gesetze begehren. Die Mitglieder des Staats⸗ Rathes werden auf sechs Jahre von der National-Versammlung durch ge⸗ heimes Skrutinium ernannt Die Stellung militairischer Ersatzmänner ist untersagt. Ein Gesetz wird die Fällsd bestimmen, in welchen der Belage⸗ rungszustand verhängt werden kann, so wie die Formen und Folgen dieser Maßregel. Die Verfassung kann im letzten Jahre einer Legislatar revidirt werden, Es wird durch die fonstituirende National-Versammlung vor ihrer Trennung zur Zustandebringung der organischen Gescetze geschritten werden, welche die gegenwärtige Verfass ergänzen sollen. Diese Gesetze sind: das Wahlgesetz, das Preßgesetz, das Gesetz über den öffentlichen Unterricht, das Gesetz über die Verantwortlichkeit der Depositare der Regierungsgewalt, das Gesetz über den Staats-Nath, das Gesetz über die Departemental-, Kantonal- und Munizipal-Organisation, das Gesetz über die Gerichts-Or— ganisatiäan, das Gesetz über die National⸗Garde und die Armee⸗-Nekrutirung, das Gesetz über den Belagerungszustand. In dem Zwischenraum zwischen der Einsetzung des Präsidenten der Republik und dem Zusammentritt der legislativen Versammlung ist die konstituirende Versammlung den Bestim-— mungen des Zten Kapitels der Verfassung unterworfen. Diese lauten: Alle öffentlichen Gewalten, welche es auch sein mögen, gehen vom Volle aus. Sie können nicht erblich übertragen werden. Die Trennung der Ge— walten ist die erste Bedingung einer freien Regierung. .

Der neue Verfassungs-Entwurf zählt 19 Artikel weniger als der alte. Das „Recht Arbeit“ ist daraus verschwunden. An der Stelle desselben ist „Freiheit der Arbeit“ getreten. Der Staat erkennt die Pflicht an, den Hülfsbedürftigen zu unterstützen, geschehe dies durch Almosen oder durch Arbeit, so weit es seine Quellen erlauben. Nach dem ursprünglichen Entwurf brauchte man nur geborner Franzose zu sein, um Präsident der Republik werden zu. können; nach dem umgearbeiteten Entwurf aber darf man die gige g e eines Franzosen nicht verloren haben, wenn man zur Präsidentschafts - Kandidatur zugelassen sein will.

ALrelat, ehemaliger Minister der öffentlichen Arbeiten und Ober— Hospitalgrzt der Salpétrizre, soll Herrn Savoie in Frankfurt er— setzen. Savoie hatte nur den Titel eines Geschäftsträgers, Trelat solle den eines bevollmächtigten Ministers erhalten.

Per Poltzei⸗Präfekt hat so eben wieder sein wöchentliches Bülletin an die Einwohner von Paris erlassen, worin es heißt: „Paris ist end lich aller der Gerüchte los, die seit einigen Tagen von Menschen

ger soll das

sch

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verbreitet und vergrößert wurden, welche, da sie die Repnblik nicht offen und mit den Waffen anzugreifen wagen, sie verrätherisch und durch Mißtrauen zu vernichten trachten. In ihrer Ungeduld gingen

diese Verbreiter blinden Schreckens so weit, daß sie den Tag und

fast die Stunde angaben, wo Frankreich sich vor einem neuen Prä- tendenten beugen müsse. Man begann diesmal im Namen der bour— bonischen Dynastie das unedle Possenspiel, welches in den Junitagen zum Vortheile eines Kaiserlichen Prätendenten gespielt ward. Zum Glücke können die Schauspieler ihren Possen nicht mehr eine tragssche

Entwickelung geben. Eine traurige Erfahrung hat den Kurzsichtigsten die

Augen geöffnet, und Niemand hat sich beeilt, für einen König zu fechten.

Jene, welche eine traurige Verirrung für einen Augenblick gegen ihre Brü⸗ e . ö 8 5 298 5 = 682

der waffnete, begreifen jetzt, daß der ganze Aufstand nur den Feinden der

Republik genützt hat und nützen würde. Die National-Garde und die Armee, deren Vaterlandsliebe und Treue die Erfinder schlimmer Nach

richten verdächtigt haben, bezeugen durch ihre Haltung, welchen Empfang sie den Anarchisten, gleichviel welche Fahne sie führen, zu bereiten Willens sind. Mit einem Wort, Jedermann will die Ordnung in der Republik, und die Regierung ist entschlossen, energisch diesem Bedürfnisse Achtung zu erzwingen. Wenn unter den zu diesem Zwecke ergriffenen Maßregeln einige sind, welche die Freiheit zu verletzen scheinen, so werden die guten Bürger dieserhalb nur Jene anklagen, deren unverbesserliche Verwegenheit diese vorübergehenden Mittel thig macht, ohne welche die Republik sich nicht befestigen könnte.“ ECreepel de la Touche hat bei der National-Verfammlung durch folgende Motion gegen die jlngsten Preßmaßregeln protestirt- „In

Betracht, daß die Dekrete vom 24. und 28. Juni der Exckutivgewalt

das Recht weder gaben, noch geben konnten, die Freiheit der Presse nach Belieben zu Unterdrücken oder zeitweise einzustellen; in Betracht, daß selbst die Gesetze über den Belagerungszustand dem Bürger in keinem Falle die Garantie rauben dürfen, seine Ansichteu für und wi— der frei auszutauschen: „erklärt die National-Versammlung, daß den Gerichten allein das Recht zukömmt, selbst im Belagerungszustand, über die Vergehen zu richten, welche durch die Zeitungspresse ver— übt werden.“

Das Siecle erzählt, nach der Sitzung der Nationalversamm— lung vom 26. und 26. sei L. Blanc am Sonnabend fiüh mit einem Freunde in einer Miethkutsche direkt nach St. Denis gefahren, wo er um 7 Uhr anlangte. Der Zug nach Brüssel war eben abge⸗—

fahren, und er mußte zwei Stunden auf den nächsten Zug warten.

Der Constitutionnel sagt, die Polizei habe nicht einmal gewußt, daß L. Blanc schon seit zwei Monaten seine Wohnung verändert hatte; sie habe ihm zueist in seiner früheren Wohnung aufgesucht. Die Gazette des Tribunaux erklört, L. Blane und Caussidire hätten keinesweges dem Prokurator angezeigt, daß sie sich in wenigen Tagen stellen würden. .

Von Thiers erscheint nächstens eine Abhandlung „über das Ei— genthum“ im Druck. ;

Im Comité für Algerien hat der Kriegs-Minister eine dem Vor—⸗ schlage, die zu transportirenden Insurgenten dorthin zu senden, günstige Ansicht ausgesprochen. .

Der Trauben-Herbst wird im Medoc am 15. September und in der Nähe von Bordeaux zu Ende Septembers und Anfangs Oktobers stattsinden. Dieser frühe Eintritt des Herbstes ist eine Bürg- schaft für die Qualität des Weines; in Bezug auf die Qnantität rechnet man auf eine gute Mittel-Aerndte.

Großbritanien und FIrlaud. London, 29. Aug. Der Staats-Secretair des Innern, Sir G. Grey, wird die Königin nach Schottland begleiten, Lord J. Russell aber erst später dort ein-

treffen, da er mindestens zehn Tage in Irland zu bleiben beabsichtigt. Seine Abreise dahin wird übrigens eist erfolgen, wenn die wichtige⸗ ren Geschäfte der Session beendigt sind, was bis zum Donnerstage

oder doch zuverlässig bis zum Schlusse der Woche der Fall sein dürfte. Der Observer will wissen, daß die irländische Reise des Premier— Ninisters keinen vorher bestimmten und ausdrücklichen Zweck habe. Willkommen werde es ihm freilich sein, sich persönlich mit Lord Cla⸗

quons-Tout) beendigt; gegen 18 wurde das Schuldig ausgesprochen, und davon sind 17 zum Tode verurtheilt worben.

Italien. Rom, 19. Aug. (D. A. 3.) Von unseren Kammerverhandlungen ist wenig zu sagen, weil sie während der letz⸗ ten Tage nur ausnahmaweise stattfanden. Dagegen hielt diesen Mor⸗ gen der Staatsrath eine Generalsitzung, in welcher über das wichtige Gesetz in Betreff der Neugestaltung der Munizipal-Verfassung des

ö ö j Kirchenstaats diskutirt wurde.

Das diplomatische Corps ist seit gestern um eine wichtige Zahl vollständiger geworden, da der langerwartete spanische Gesandte, Mar⸗ tinez de la 3a, endlich eintraf. Heute war er beim Staatssecre⸗ tair Kardinal Soglia. Der diplomatische Repräsentant der Republik Siciliens, Padre Ventura, ist von seinen Landsleuten aufs neue durch die Ernennung zum Archimandriten Messina's geehrt worden. Außer der Ehre bezieht Ventura für dieses geistliche Würdenamt ein jähr⸗= liches Gehalt von etwa 3000 Ducati.

Für Handels- und Verkehrsfreiheit zeigte die neue römische

Munizipal-Verfassung seither wenig Sinn. Da hat der Senat gestern zum Erstaunen der Römer mplötzlich dekretirt, es könne jeder Ein⸗ wohner Roms nach Belieben Brod backen und verkaufen. Aus Bologna nichts Neues. Die Stadt ist vollgepfropft von Soldaten, doch kehrt die alte Ordnung und Ruhe und mit ihr das frühere Aussehen der Stadt zurück. Die Hierhersendung des Advo⸗ katen Cattabeni hat für Bologna und die ganze Romagna das sehr willkommene Resultat gehabt, daß die in diefer Zeit fälligen Wechsel= Zahlungen den Schuldnern noch bis auf zehn Tage nach Sicht kre⸗ ditirt sind. Wohlthätig wirkte auch die durch die außerordentliche Negierungs-Kommission in der Romagna proklamirte Befreiung aller Individuen aus der gefänglichen Haft, die wegen Vergehen gegen die sie beaufsichtigende Polizei in Untersuchung waren.

TZpanien. Madrid, 24. Aug. Am 2lsten wurde der Königl. preußische Gesandte, Graf Raczynski, von Ihrer Majestät der Kö⸗ nigin in la Granja in Privat-Audienz empfangen.

Dem ministeriellen Blatte, la Españag, schreibt man aus Bar— celong Folgendes: „Wir haben in unserer Provinz jetzt zwei Factio⸗ nen statt einer, und beide sind im Zunehmen. Die nächste Folge davon ist, daß die Einwohner nicht nur an die Regierung, sondern auch an eine jede dieser Factionen Steuern zu entrichten haben, und obenein belegt der General⸗Capitain diejenigen Ortschaften, welche Letzteres thun, mit doppelten Steuern. Die republikanische Bande des Molins durchzieht alle Ortschaften der Umgegend von Barcelona. Vorgestern drangen sie in Badalona, anderthalb Meilen von hier, ein und schlugen die Besatzung zurück, und in voriger Nacht brach⸗ ten sie in Tiana und Premia, zwei Meilen von hier, zu. Sowohl die carlistische, wie die republikanische Faction bedroht die Ortsbehör⸗ den, welche Sturm läuten lassen, mit dem Tode, und der General⸗ Capitain bedroht sie mit derselben Strafe für den Fall, daß ste es unterlassen. Da die Einwohner keinen Schutz bei der Regierung fiiden, so lassen sie sich in Uebereinkünften mit den Factiosen ein. Während dies geschieht, fühlt Cabrera sich stark genug, um 500 Mann unter Forcadell nach dem Maestrazgo, dem Schauplatze seiner früheren Thaten, zu entsenden.“ ;

Aus Valencia schreibt man dem Clamor unter dem 19.: „Die Nachrichten, die wir hier aus dem Maestrazgo haben, setzen uns in die größte Bestürzung. Die Untergerichte ziehen sich aus den aufständischen Bezirken nach den festen Plätzen Castellon und Peniscola zurück, um sich gegen einen Handstreich zu sichern. Die Montemolinisten nehmen so zu, daß sie binnen acht Tagen sich ver⸗ doppelt haben. Mehrere wichtigere Städte, unter ihnen S. Mateo, sind von ihnen heimgesucht worden, und es fehlt hier gänzlich an Truppen.“

Der Espanña schreibt man aus Saragossa unter dem 21.: „Die catalomsche Faction, welche über den Ebro ging und sich in das Maestrazgo warf, ist weiter in das südliche Aragonien vorgedrun⸗— gen und hat das Fort von Castellote mit 200 Mann Infanterie und

30 Reitern besetzt.“

rendon besprechen zu können, der in Dublin so unentbehrlich sei, daß

er auch nicht einmal für einen furzen Besuch in London abkommen könne.

Der preußische Gesandte, Herr Bunsen, ist heute auf Besuch bei der Königin nach Osbornehouse, Insel Wight, abgegangen.

Der Globe bezeichnet den 5. Sept. als den für Prorogation des Parlaments nunmehr anberaumten Tag, setzt aber hinzu, daß ein weiterer Aufschub eintreten müsse, wenn das Parlament sich mit För— derung seiner noch zu erledigenden Arbeiten nicht möglichst beeile.

Nach der Morning-⸗-Post hielten vorgestern die hiesigen Klubs der Chartisten und Verbündeten an mehreren Orten Versammlungen, um über geeignete Maßregeln zur Erlangung der Volks-Charte für die arbeitenden Klassen zu beschließen und um zugleich den jetzigen Zustand von Europa in Erwägung zu ziehen. Die Polizei hatte Vor— sichts- Maßregeln getroffen, um Ruhestörungen zu verhindern. Es blieb jedoch bei Reden über die Dringlichkeit der Charte und gegen den Freihandel, so wie gegen die Bank— Maßregel Peel's, die als Angriff auf die Rechte des Gewerbfleißes bezeichnet wurde. Auch gestern Abend wurden mehrere Versammlungen abgehalten; es kam aber so wenig wie vorgestern zu einem Zusammenstoße mit der Po— lizeimannschaft. Zwei Klubs der irländischen Verbündeten sind dem Beispiele des Mitchell-Klubs gefolgt und haben sich gestern aufgelöst; die zwei einzigen erheblichen Klubs dieser Art, welche noch bestehen, sind ebenfalls der Auflösung nahe. Der Grund, welcher die Klub führer bestimmt, ihren Genossen die Auflösung anzuempfehlen, ist die ihnen gewordene Anzeige, daß die Regierung von der Bill für die Sicherheit der Krone gegen die Klubs der irländischen Verbündeten Anwendung zu machen beabsichtige.

Aus Dublin wird unterm 2ssten berichtet, daß endlich besseres Wetter eingetreten war, und daß man davon noch eine günstige Ein— wirkung auf die Aerndte hoffte, über welche fortwährend aus den Provinzen, zumal was die Kartoffeln betrifft, größtentheils schlimme Nachrichten einliefen. Ein bedeutendes Defizit im Aerndte-Ertrage scheint gewiß; aber man glaubt jetzt, daß dasselbe nicht so enorm groß sein werde, wie von manchen Seiten ausgesprengt wurde. Man rechnet auch darauf, daß ein ansehnlicher Theil der Kartoffel-Aerndte genieß— bar sein wird. Aus Tralce und der Umgegend werden eine Anzahl Verhaftungen gemeldet. Das Geschwader des Admirals Napier ist von Cork aus zu vierzehntägigen Uebungen in See gegangen.

Die Parlaments- Verhandlungen von gestern und heute bieten kein erhebliches Interesse. II Oberhause beantragte gestern Graf Grey die zweite Lesung der Zuckerbill, welche bekanntlich im Unter— hause schon durchgegangen ist. Der Antrag wurde nach kurzer Dis—⸗ kussion genehmigt, und heute passirte die Bill bereits das Comité der Lords. Im Unterhause erhielt heute die Bill zur Anknüpfung

diplomatischer Verbindung mit dem päpstlichen Stuhle die dritte

Lesung.

Belgien. Brüssel, 31. Aug. Herr de Jaegher ist gestern von Madrid hier eingetroffen. . Der Assisenhof von Antwerpen hat gestern den Prozeß gegen die wegen der Theilnahme an der französisch-belgischen Freischaaren⸗ Erpedition angeklagten Individuen (die sogenannte Affaire von Ris—

ö

Die Espanña sagt: „Alle Nachrichten, die wir aus Frankreich erhalten, kündigen an, daß der Entwurf einer Invasion der an der

Gränze sich sammelnden spanischen Repablikaner unter der Leitung

einer zu diesem Behuf eingesetzten Junta nächstens zur Ausführung gebracht werden solle.“ Das Blatt fügt hinzu, daß Sir Henry Bulwer sich insgeheim von Paris nach der Pyrenäengränze bege⸗ ben habe, um im Auftrage Lord Palmerston's diese Bewegung zu leiten. .

Es scheint, daß eine Bande Republikaner vor einigen Tagen aus Portugal in Galicien eingedrungen ist. Diese Leute tragen rothe Mützen nach dem Muster der in Paris gebräuchlichen. (He⸗ raldo. ) ö . .

In Cadix wurden in voriger Woche 95 aus politischen Gründen verhaftete Personen am Bord der Fregatte Colon nach den Philippi⸗ nischen Inseln eingeschifft. (Clamor.)

In Valencia nahmen die Behörden am 20. die Vorsichtsmaß- regel, 43 politische Gefangene, die von Saragossa kamen und einigen Verdacht erregten, nach Cadix einschiffen zu laßen.

3 5 1945 P. 50 105 G. Unverzinsl. 4 P.

Moldau und Wallachei. Bucharest, 20. Aug. (Allg. Oest. 3.) So eben ist Suleiman Pascha mit einem Ge. solge von ungefähr 2090 Personen hier eingetroffen und mit allen sei⸗ nem hohen Rang gebührenden Ehren empfangen worden. Durch die⸗— sen Besuch unserer Hauptstadt, so wie durch sein ganzes Benehmen in den Verhandlungen, giebt er Beweise genug von den Gesinnungen der Pforte, die uns gern durchhelfen will, aber an Rußland durch Verträge geknüpft ist, die sie entweder zu lösen nicht für gut findet oder nicht vermag. Die von der hiesigen deutschen Romania ver— breitete Nachricht, daß unsere Constitution von der Pforte angenom- men sei, ist nicht begründet. Um dies zu bewirken, ist in dieser Woche erst eine Deputation von hier nach Konstantinopel abgegangen, be⸗ gleitet von Emin Effendi, einem Pforten ⸗Dolmetsch, den Suleiman Pascha zur Pforte sendet, um unsere Sache zu bevorworten und seine Zufrie⸗ denheit mit der Ruhe und Ordnung zuerklären, die er überall in diesem Lande gefunden hat. Obgleich der Pascha in seinem letzten offenen, Schreiben an die Romainen“ sagt, daß er die in Folge der Ereignisse vom 11. (23.) Juni eingesetzte provisorische Regierung aufgelöst habe: gestattete er doch, daß die neue interimistische Regierung „Stellvertretung des Für⸗ sten“ heiße und nicht „Kaimakami“, und daß sie aus drei der ausge—⸗ zeichnetsten Mitglieder der früheren provisorischen Regierung bestehe: N. Golesko, E. Elias und General Tell. Er konnte dies, weil dem Staats⸗Grundgesetz zufolge, die Kaimakin aus drei Ministern bestehen soll und die Genannten den Ministerien des Innern, des öffentlichen Unterrichts und des Krieges vorstehen. Er that aber noch mehr; er ließ diese Regierung nicht nur durch Tanjir Efendi bekomplimentiren, sondern richtete eine offizielle Note an die hier akfreditirten diploma⸗ tischen Agenten der europäischen Mächte, in der er ihnen anzeigte, daß die Pforte die jetzige interimistische Regierung anerkenne, worauf die Herin Konsuln ihr ebenfalls ihren offiziellen Besuch abgestattet haben. Und heute kam er nun selbst.