1848 / 127 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

(bracht. Mehrere werden für erledigt erklärt. Kautschitsch und a , i, . , , n bis zum Iten Punft als erledigt erklärt. Der A4te enthält die Einführung neuc? Propinzialgerichte, und es sollte darüber abgestimmt werden, Ba ch erllart aber, daß sich das Ministerium mit einer ausführlicheren Geseßes. Vorlage über Gerichte beschäftige, und daher zieht Polonzek den Iten Punkt seines Antrages zurück. Der 5te Punkt desselben lautet: „Es möge eine Proclamatson von dem Reichstage an das Landvoll in Betreff der neuen Bestimmung erlassen werden.“ Justiz-Minister Bach nimmt das Wort im Ramen des Ministeriums. Er müsse die Stellung desselben in dieser Be— sehung hier erläutern. Das Ministerium könne keine Proclamation des Reichstages an das Publikum vermitteln, es müsse erst den Gefetz⸗Entwurf dem Monarchen vorlegen. Erst wenn derselbe von dem Monarchen sanc⸗ fionirt sei und an das Ministerium gelange, dann erst könne es das Gesetz der Kammer wieder übergeben und es durch die Organe der Regie⸗ rung, deren Amt dies sei, fundmachen. (Beifall und Zischen.) Hierauf kemmt das Amendement des Abgeordneten Halm. Die ersten zwei Punkte ebenfalls erledigt, der dritte gelangt an die Reibe. Ein Abgeordneter beantragt Namensaufruf bei der Abstimmung darüber, ob dieser Punkt erledigt sei oder nicht, und wird unterstützt, ein anderer fordert zehn Minuten Zeit vor der Abstimmung. Unterstuͤtzi und gewährt. Die Abstimmung erfolgt. Der dritte Punkt lautet: „Werden noch folgende Rechte und Bezüge aufgehoben, als: a) das Recht der Giundherrschaften zum Bezuge eines Landemiums und sämmtlicher Taren. b) Das Jagdrecht auf den dem bisherigen Jagdeigenthümer nicht zugehö—Q rigen Gründen. ) Das Recht, zu fischen in fließenden Wässern, wo beide Ufer nicht ein Eigenthum der berechtigten Heirschast sind.“ Ueber jeden Theil dieses Punktes wird auf Forderung einzeln durch Namensaufruf ab— gesätimmt. Mit Ja (erledigt) stimmen bei a) 226, mit Nein 83, b) ge⸗ langt zur Abstimmung. Doliaßk erklärt, daß er mit Nein stimmen werde, und zwar nur darum, weil er dieses Amendement als gar nicht hierher ge— hörig betrachte, der Inhalt sollte einen eigenen selbststän digen Antrag bilden. Er bitte, diese Erklärung ins Protokoll zu nehmen. Die meisten Mitglieder des Cen⸗ rums schließen sich ihm an. Strobach erwiedert, er könnedie Erklärung nicht ins Protokoll nehmen lassen, als nicht hierher gehörig, jedes Mitglied habe blos mit Ja oder Nein zu stimmen. Begründung sei ausgeschlossen. Redner der Linken sprechen das Gleiche aus, Doliak und dessen Partei— nehmer kündigen unter Lärm einen Protest an. Der Namensaufruf er— folgte, 160 stimmten mit Ja, 159 mit Nein, also eine Stimme Masjorität für erledigt. Der frühere Antragsteller für Namensaufruf zieht ihn zurück. Maier macht ihn aber zu dem seinen, es wird unterstützt, und der' Ra— mensaufruf erfolgt auch bei c. Ein Abgeordneter verlangt abermals 10 Minuten Zeit. Unterstützt und gestattet. Nach Namensauftuf ergeben sich über den Punkt e) 155 Stimmen mit Ja (erledigt), 109 mit Nein, ent— halten haben sich 9. Es wird nun über den vierten Punkt desselben An— trags abgestimmt. Masjorität (durch Aufstehen), daß er erledigt sei; beim fünften Punkt eben so Majoritaät, beim sechsten ebenfalls. Die Sitzung ist aufgehoben. Die nächste Sitzung findet erst Dienstag statt, da die Consti- tutions-Kommissien mit ihren Arbeiten sehr beschäftigt ist.

Wien, 2. Sept. Der Gemeinde-Ausschuß der Stadt Wien hat in der Sxttzung vom 24. August mit Rücksicht auf die besonderen ebwaltenden Umstände den einstimmigen Beschluß ge— faßt, sogleich den in den Entwurf der neuen Gemeindeordnung auf⸗ zunehmenden Wahlmodus zu berathen und zur höheren Genehmigung, behufs der ungesäumten Ausschreibung einer neuen Wahl von Ge— meindevertretern, zu übergeben. Diese Berathung wurde in der Siz— zung vom 26. August gepflogen und in Folge derselben unten stehende Wahlordnung für die Wahl des Gemeinde⸗-Rathes der Stadt Wien im Eutwurfe festgestellt und dem Ministerium des Junern zur Ge⸗ nehmigung vorgelegt. Hierüber erging nachfolgendes Ministerial= Dekret vom 27. August:

„Die, Bestimmungen, nach welchen der löbliche Gemeinde-Ausschuß der Stadt Wien die Wahl des künstigen Gemeinde -Nathes der Stadt Wien beantragt, verbürgen eine sämmtliche Interessen in allen Richtungen um fas⸗ sende Vertretung der Gemeinde und werden in dieser Tendenz allen Anfor— derungen der Zeit zur Entwickelung eines kräftigen Gemeindelebens entsprechen. Ich genehmige daher den mir mit heutiger Eingabe vorgelegten Entwurf der Wahlordnung für die Wahl des Gemeinderathes, wie derselbe von dem löblichen Gemeindeausschusse in der gestrigen Plenarversammiung berathen und beschlossen worden ist, in allen seinen Theilen ohne alle Abänderung mit dem alleinigen Vorbehalte, daß diese Wahlordnung nur als ein provi? sorisches, bis zum Erscheinen einer im Wege der Gesetzgebung erlassenen Munizipalverfassung gültiges Statut zu betrachten sei. nn füge ich den Wunsch bei, daß nach der hiermit genehmigten neuen Wahlordnung die Wahlen unverweilt ausgeschrieben und vorgenommen werden. Wien? 27. August 1815. Doblhoff.“

Wahlordnung für die Wahl des Gemeinderathes der Stadt Wien. S. 1. Die Zahl der Mitglieder des Gemeinderathes ist auf 159 festgesetzt, wovon 20 auf die innere Stadt, 130 auf die sämmt⸗ lichen Vorstädte entfallen. S. 2. Die Mitglieder des Gemeinderathes wer⸗ den von der Gemeinde gewählt. Zum Leder. der Wahl ist die innere Stadt in 4, die äußere in 22 Wahlbezirke eingetheilt. Die Zahl der in sedem Bezirke zu wählenden Abgeordneten ist aus dem beifolgenden Schema ersichtlich. 8. 3. Wahlberechtigt sind ohne Unterschied der Religion alle im Gemeindebezirke ansässigen österreichischen Staatsbürger männlichen Ge— schlechtes, welche das Z4ste Lebensjahr zurückgelegt haben und in eine der solgenden Kategorieen gehören: ) Die Bürger der Stadt Wien; b) diejenigen, welche allein oder in Gemeinschaft mit anderen Miteigenthümern ein im Gemeinde-Bezirke gelegenes Gebäude oder Grundstück besitzen; ) diejenigen, welche von einem steuerpflichtigen Erwerbe eine direkte Steuer entrichten; dj öffentliche Beamte, mögen sie sich in wirk= licher Dienstleistung befinden oder einen Ruhegehalt genießen; e Militair= Personen, vom Lieutenant aufwärts, welche eine bfeibende Anstellung in Wien haben oder hier im Pensionsstande leben; ) die graduirten Dotto— den aller Fakultäten; g) die Magister der Wundarzneikunde; h) Advokaten, Notare und öffentliche Agenten; i) die becideten Wechsel⸗ und Waaren⸗ Sensalen; D Vorsteher, Professoren und Lehrer, welche an einer im Ge—= meindebezinke besindlichen öffentlichen oder konzessionirten Privat- Unterrichts⸗ oder Erziehungs · Anstalt bleibend angestellt sind; h Schriftsteller, Gelehrte und Künstler; im) die Mitglieder der Akademie der Wissenschaften und der Atademie der bildenden Künste; n) die Priester und Prediger aller religiö⸗ sen Glaubensbekenntnisse. S. 4. Ausgeschlossen von der Ausübung des Wahlrechtes sind: ) alle Personen, weiche unter väterlicher Gewalt, Vor= mundschaft oder Kuratel stehen; b) diejenigen, über deren Verm gen der Konkurs ausgebrochen ist, so lange die Kridaverhandlung dauert, und nach Beendigung derselben, wenn die Gläubiger mehr als 26 pCt. ihrer Forde⸗ rungen verloren haben, ohne daß die Ed unn o en des Kridatars vollstän-= dig nachgewiesen wurde; e) diejenigen, welche in eine kriminalgerichiliche Untersuchung verfallen sind, während der Dauer derselben; ) diejenigen welche wegen eines Verbrechens überhaupt oder wegen einer schweren po⸗ lizei-Uebertietung aus Gewinnsucht oder gegen die öffentliche Sittlichkeit zu einer Strafe verurtheilt worden sind; e) diejenigen, welche eine Armen⸗ betheilung genießen. S. 5. Personen, welchen das ahlrecht aus mehreren Gründen . können dasselbe nur einmal, und zwar in dem Bezirke ihres Wohnsitzes, ausüben. 8. 6. Wählbar ist jedes wahlberechtigte Be= meindeglied, welches wenigstens seit drei Jahren in Wien ansässig 1 ohne Rüciht gf den Wahl. Bczirt, in bm ke wohnt. Tenni rtl hn S. angesührten Personen sind noch ausgeschlossen und konnen nicht gewählt werden; a) die der Gemeinde Verwaltung vorgesetzten Staats Beamten; b) die Mitglieder des spolitischen) Magistrats und die bei der Hemeindẽ angestellten Verwaltungs -Beamten, S8. 8. Die Wahl der Mitglieder des, Gemeinde- Raths wird von dem Vorstande des konstituirenden emeinde⸗ Ausschusses veranlaßt und durch eigene Wahl -Deputationen geleitet. Für jeden Wahl⸗Bezirk wird von dem Gemeinde⸗Ausschusse eine solche Deputa⸗ tion niedergesetzt, 1 aus einem Mitgliede des (politischen) Magi⸗ strats, welches dabei den Vorsitz führt, einem Mitgliede des Gemeinde= Ausschusses und vier stimmberechtigten Gemeindegliedern, von denen zu vermuthen ist, daß sie die Verhältnisse der Waͤhler in den verschiede⸗ nen Wahl Bezirken hinlänglich kennen, damit die Hindernisse, welche der altiven und passiven Wahlfähigkeit enigegenstehen, nicht leicht unbemerkt bleiben. Die Wahl -⸗-Deputationen sind für den gewissenhaften Vollzug der Wahlen verantwortlich. 5. 9. Die Einzeichnung der Wähler behuss der

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Anfertigung der Wahl Listen wird in jedem Wahl-Bezirke von der dazu be— stellten Wahl · Deputation vorgenommen. Zeit und Ort dieser Einzeichnung, so wie die näheren Bestimmungen darüber, werden durch eine dreimal der Wiener Zeitung einzuschaltende und den Haus- Eigenthümern zum Verständigen der Parteien zuzustellende Kundmachung veiöffent— licht. Nach Abschluß der Wahl Listen werden dieselben in jedem ein—Q zelnen Wahl- Bezirke an einem dazu geeigneten Orte durch sechs Tage zu Jedermanns Einsicht ausgelegt. Die dagegen erhobenen Einsprüche sind binnen dieser Frist zur Kenntniß und Entschtidung der Wahldeputation zu bringen. Dieselbe faßt hierüber baldmöglichst einen Beschluß, welcher dem Einsprechenden mitgetheilt und, falls dadurch eine wesentliche Abän— derung in der Wahlliste entsteht, derselben angehestet werden muß. S. 10. Die Wahl der Mitglieder des Gemeinderaihes darf nicht früher als 6 Tage nach Ablauf der obenerwähnten Reclamationsfrist stattfinden. Zur Vor—= nahme der Wahl sind sämmtliche wahlberechtigte Mitglieder der Gemeinde in der Art einzuladen, daß das Wahlausschreiben, in weichem Zeit und Ort der Wahl, so wie die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Gemeinderathes, genau anzugeben sind, auf die im §.è 9 angedeutete Art bekannt gemacht wird. §. 15. Jeder Wahlberechtigte, welcher sein Wahlrecht ausüben will, muß zur bestinmten Zeit und an dem bestimmten Orte vor der Wahldeputatien persönlich erscheinen. Die Namen der Erscheinenden werden in das von einem Mitgliede der Wahldeputation zu führende Wahlprotokoll eingetra— gen. Die Stimmgebung geschieht durch Stimmzettel, auf welchen die in dem Wahl- Ausschreiben angegebene Zahl von wählbaren Gemeindegliedern verzeichnet wird. Bei Ueberschreitung dieser Zahl sind die auf dem Stimm— zettel zuletzt angesetzten Namen unberücksichtigt zu lassen. Die Stimmzet— tel, welche nicht unterschrieben zu sein brauchen, werden uneröffnet in ein verschlossenes Behältniß hinterlegt. Nach Ablauf der zur Abgebung der Stimmzettel festgesetzten Frist wird am Wahlorte selbst von der Wahl— deputation die Eröffnung der Stimmzettel und die Stimmenzählung vorgenommen. Als gewählt sind diejenigen anzusehen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, wofern auf Jedem wenigstens um Eine Stinime mehr als die Hälfte aller Stimmgebenden entfallen war. Konnte dieses Ergebniß durch die erste Abstimmung nicht erzielt werden, so ist eine neue Wahl, jedoch unter der Beschränkung vorzunehmen, daß die doppelte An— zahl der noch zu wählenden Mitglieder aus denjenigen Personen, auf die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen entfallen waren, in die engere Abstimmung zu bringen ist. Bei gleichgetheilten Stimmen entscheidet das Loos. §5. 12. Das Ergebniß der Wahlen wird öffentlich bekannt und der neugewählte Gemeinderath sogleich einberufen. Die Prüfung der Wahlen bleibt ihm überlassen. 5. 13. Die Mitglieder des Gemeinderathes haben weder auf einen Gehalt, noch auf ein anderes Entgelt für ihre Mühewal— tung Anspruch.

(Hannov. Ztg.)

Hannover. Hannover, 5. Sept.

Das Ministerium der Finanzen und des Handels hat in Bezug auf die Bildung von Handels-Vereinen die nachstehende zweite Bekannt— machung (die eiste s. Preuß Staats-Anz. Nr. 123) erlassen:

„Zu den Gegenständen, welche unsere Aufmerksamkeit haben in An— spruch nehmen müssen, gehören auch die Handels-Veremne.

„Solche Vereine sind bisher schon an einzelnen Oiten des Königreichs unter mehr oder minder unmittelbarer Einwirkung der Regierung gebildet und thälig gewesen, ohne indeß bis auf die neueste Zeit hin der Regel nach eine große Ausdehnung oder Bedeutsamkeit erlangt zu haben, was theils in den allgemeinen Verhältnissen, theils in der Einrichtung und Be— stimmung der Vereine selbst gelegen haben mag. Auch scheint ihnen hin— derlich gewesen zu sein, daß sie weder unter sich, noch auch in ihrer Ge— sammtheit mit der Regierung in genügender Verbindung gestanden haben. Das Bedürfniß einer weiteren inneren und äußeren Entwickelung und ein—= greifenderen Wirksamkeit der Handels -Vereine ist, obgleich mitunter schon früher fühlbar geworden, doch vorzugsweise in der jüngsten Zeit lebhaft empfunden und vielfach, namentlich auch in Folge der auf Einladung des Handels-Vereins zu Hannover in den Mo— naten Juni und Juli d. J. hier gehaltenen Versammlungen und Berathungen von Mitgliedern des Handels- und Fabrikstandes sowohl in Eingaben an die Königliche Regierung als in öffentlichen Blät⸗ tern zur Sprache gebracht. Insbesondere hat der Vorstand des hiesigen Handels-Vereins durch die unterm 1. Juli d. J. an die Handels-Innungen und Handels vorstände in den Städten des Königreichs erlassene Einladung nicht nur den Wunsch zu einer innigeren Verbindung mit ditsen letzteren ausgesprochen, sondern auch zu allgemeiner Bildung von Handels ⸗Vereinen schon aufgefordert. Wir zweifeln nicht, daß dieser Schrüt die Erreichung des vorgesteckten Ziels wesentlich fördern werde, halten uns jedoch verpflich tet, darauf auch unsererseits nach Kräften hinzuwirken, indem wir für unse— ren Geschäftskreis ebenfalls eine fortdauernde und engere Verbindung mit dem Handelsstande als nothwendig ansehen, um von dessen Zuständen, Be— dürfnissen und Wünschen sters vollständige und zuverlässige Kenntniß erlan— gen zu können, und zu diesem Zaecke die Handels-Vereine in weiterer Aus— ,, Gliederung als das geeignetste Organ betrachten.

.Wir sind jedoch von der Ueberzengung durchdrungen, daß die Han— dels⸗-Vereine, um lebenskräftig zu werden und ihre wichtige Aufgabe mög— lichst befriedigend zu lösen, nicht nur aus dem freien Willen der Betheilig— ten hervorgehen, sondern auch ihre Gestaltung nach eigenem Ermessen ord- nen und bei ihren Verhandlungen, sowohl in sich und unter einander, als mit der Königlichen Regierung, die ungezwungenste Bewegung haben müssen. Wir enthalten uns daher in dieser Hinsicht jeder bestimmenden Einwirkung und beschränken uns zur Zeit auf Bezeugung des angelegent— lichsten Wunsches:

„Daß in allen Orten des Königreichs, wo ein genugsam reger Han— dels Verkehr herrscht, von den dabei, Betheiligten Handels-Vereiné gebildet werden mögen, deren Zweck auf gemeinsame Berathung der Zustände, Ver— hältnisse und Bedürfnisse des Handels im Allgemeinen und im Einzelnen, so wie auf gemeinsame Förderung der Interessen desselben, gerichtet ist.“

„Wo solche Vereine schon bestehen, werden dieselben, se nach Bedürf— niß, unverändert oder in angemessener Umgestaltung, allein oder neben neu zu bildenden, fortdauern können. .

„Wir verbinden hiermit die Aufforderung an alle Handels-Vereine, welche entweder bisher schon bestanden, jedoch von ihrem Dasein und ihrer Einrichtung hierher noch keine Nachricht gegeben haben, oder aber sich an⸗ ders gestalten, oder endlich erst jetzt zusammentreten, ihre, Gründung und ihre etwaigen Statuten uns zur Kenniniß zu bringen. Wir überlassen uns gern der Hoffnung, daß dieser Aufforderung vielseitig und bald werde ent= i. werden, und behalten uns vor, nachdem dies geschehen, die sodann erforderlichen Maßregeln, besonders zum Zwecke eines angemessenen Zu— sammenwirkens der Vereine unter sich und mit der Königlichen Regierung, in nähere Erwägung zu ziehen und darüber weitere Eröffnung zu machen.

Hannover, den 31. August 1818.

Königliches Ministerium der Finanzen und des Handels. Lehzen.“

Hessen. Kassel, 3. Sept. (O. P. A. Z.) In der vor⸗ gestrigen Sitzung der Stände berichtete der Abg. König über eine Mittheilung des Finanzministeriums, die Aufhebung der Glücksspiele und Spielbanken betreffend. Der Ausschuß-Antrag: „Die Regierung zu ersuchen, wenigstens bei Hofgeismar nach der diessährigen Spiel— zeit das Spiel nicht wieder eröffnen zu lassen“, wurde fast einstimmig genehmigt. Der Tagesordnung gemäß berichtete Herr von Waiß Namens des Budgets ⸗Ausschusses üher die die Verminderung der Hofdation betreffenden Anträge der Herren Lederer, Henkel und vie— ler anderen Mitglieder. Der Ausschuß stellte es, da schon 24 Mit⸗ glieder die gegenwärtige absolute Majorität den Henkelschen Antrag unterzeichnet hatten, der Versammlung anheim, das Nöthige zu beschließen. Es entspann sich eine fast dreistündige Diskussion, bei welcher der Herr Vorstand des Finanz ⸗Ministeriums nament⸗ lich unter Hinweisung auf die Heiligkeit der überdies noch unter dem Schutze der Verfassung stehenden Verträge die Anträge bekämpfte, was auch von Herrn Bergk (aus formellen Gründen), Herrn von Tiott und dem Herrn Referenten geschah. Dafür sprachen die Herren Henkel, Lederer, Pfeiffer, Knobel, Hartert und Thon; Letzterer mit einer Modification. Der Antrag des Herrn Henkel: den Regen— ten zu ersuchen: entweder auf die Revenüen des Hausschatzes ober

und diese

auf die aus der Staatskasse ihm zu zahlenden 300,000 Rthlr. zu Gunsten des Landes verzichten zu wollen, wurde mit 25 gegen 17 Stimmen angenommen. In Folge einer Anfrage des Herrn Präsi⸗ denten, ob dieser Beschluß in die Form einer Adresse an den Regen⸗ ten gekleidet werden solle, wurde auf den Antrag des Herrn Henkel beschlossen, denselben in dem gewöhnlichen Wege der Regierung mit— zutheilen.

Schleswig Holstein. Kiel, 4. Sept. (Börs. H.) Die Landes⸗Versammlüng ist heute wieder eröffnet worden.

Der Präsident Barg um eröffnet die Sitzung. Die Wiedereinberu= fung der Stände sei vom Büreau einstimmig beschlossen worden am 30. August Abends 9 Uhr, wo das Bürcau die sichere Nachricht erhalten vom Abschluß eines Waffenstillstandes. Ein Waffenstillstand an sich wäre nicht unerfrenlsch gewefen; über vie Bexingungen aber des wirklich abgeschlosse— nen wolle er noch nicht sprechen. Die Vertreter des Landes würden zurück gekehrt sein mit neuer Kraft und neuem Muth, auch mit dem Muthe, der vielleicht erforderlich sein könnte, um die Schwierigkeiten dieser besonderen Verhältnisse zu bekämpfen, „Gehen wir“, so schloß er, „an unsere Thätig— keit mit Besonnenheit und Ruhe; wir werden uns nicht fortreißen lassen zur Leidenschaftlichkeit, zu übereilten Beschlüssen, aber wir werden nicht langsam, noch weniger unentschieden auftreten, sondein mehr wie je rasch und entschieden. Ueber die von uns erkannten unzweifelhaft feststehenden Rechte des Landes wird Einmüthigkeit herrschen. Wir werden nicht wei- chen, so lange wir es als Pflicht erkennen, zu bleiben; wir würden unge— rechten Befehlen, die unsere Thätigkeit hemmen, kommen sie, woher sie wol= len, nicht gehorchen, uns von diesem Platze nur durch die rohe Gewalt verdrängen lassen. Handeln wir mit Besonnenheit, mit rascher Entschlossen⸗ heit, mit Festigkeit, mit E umüthigkeit!“ .

Seitens der provisorischen Regierung war eine Reihe von Aktenstücken in Betreff des Waffenstillstandes eingegangen. 1) Das Projelt der Con- vention, welches in Bellevue bei Kolding entworfen ward, aber nicht zum Abschluß kam. Hiernach hätte nicht der König von Preußen, sondern der Reichsverweser die Ratification zu vollziehen gehabt; die Feindseligteiten wären nur auf drei Monate eingestellt worden; in Schleswig sollten 3000 Mann Bundestruppen, auf Alsen eben so viel Dänen (vorzugsweise ge— borne Schleswiger) bleiben, in Holstein ämmtliche regulaire schleswig-hol— steinische Truppen (die Freischaaren wären aufgelöst worden) und ein Ba⸗ taillon Bundestruppen in Altona; Preußen wirkt beim Bunde dahin, daß Lauenburg wieder in die Lage komme, wie vor der Bewegung. Die eng- lische Garantie war auch hier ausgesprochen, dagegen fehlte der Passus über die Ungültigkeit aller seit dem 17. März für die Herzogthümer erlassenen Verlügungen. Beigefügt war das schon durch die Blätter bekannt ge— wordene Schreiben Hedemann's an Wrangel vom 21. Juli. 2) Schrei- ben des Reichsministers Heckscher an die prov. Negierung aus Frantlurt vam 14. August, worin in Betracht aller Verhältnisse dieselbe ersucht wurde⸗ 2 kurze Vertagung des Landtags zu veranlassen. Die Htschtüs: Ee iin könnten möglichtrweise den Stand der Verhältnisse, ändern. Ter te he. Ministerrath zweifle nicht daran, daß die Herzogthümer sich zu y, . Auf⸗ schub willig finden würden. Ein ferneres Schreiben. des , , m. Secretairs Max von Gagern (Rendsburg, 16. August) fügte noch ,. daß in dieser Vertagung kein Zugeständniß gegen K . ä. Waffenstillstand teinenfalls dem Frieden vorgreise, i mf Bollmnachten 66 an Peeußen von der Reichsgewalt unter wesentlich M,, 3 ö ertheilt seien, als die malmöer waren. 3) 6 Ter des Waffen til ran des vom 26. August. Bei dem Passus wegen Annullirung aller von ossorischen Negierung erlassenen Gesetze bricht. der Unwille auf den 9 alle rieen aus. 4) Blief des preußischen Ministers von Auerswald (Berlin, vom 31. August): „Der unterzeichnete Minister der auswärtigen Angele⸗ genheiten beehrt sich, der provisorischen Regierung von Schleswig ⸗Holstein die Abschrift der in Folge der an Preußen von der provisorischen Central gewalt ertheilten Vollmacht in Malmö am 2bsten d. M. abgeschlossenen ünd von Sr. Majestät dem Könige ratifizirten Waffenstillstands - Conven-= tion, so wie des dazu gehörigen erläuternden Separat-Artikels, zu übersen= den. Die Auswechselung der Ratificationen wird zwar erst in diesen Ta⸗ gen stattfinden, worauf alsdann eist die Publication erfolgen kann. Der UÜnterzeichnete nimmt indeß keinen Anstand, bei der Wichtigkeit des Gegen standes, der provisorischen Regierung die Convention schon jetzt vertraulich mitzutheilen. Die Königliche Regierung ist der festen Ueberzeugung, daß, wenn auch nicht Alles, was Einzelne wünschen möchten, erreicht und Die Ausgleichung nur in gegenseitigen, dem Rechte und den wesentlichen In- teressen nicht präjudizirenden Konzessionen gefunden werden lonnte, doch auf dieser Basis ein halibarer, weil alle BVedur nisse der Herzogthümer . gender und einen künftigen, die definitive Lösung , . . en im günstigen Sinne vorbereitender Zustand erlangt sei. Durch das Ver bleiben der Bundestruppen in Schleswig, so wie den unverminderten Effektivbestand des schleswig - holsteinischen Armee - Corps, ist, dem deutschen Elemente der wirtsamste Schutz und die entschiedenste Förderung gesichert worden. Der Nechts zustand der 8 , n. wird auf seiner gegenwärtigen Basis ohne Störungen erhalten bleiben.; a, was wir als eine große Konzessien ausehen müssen, alle hte Her zogthümer betreffenden und dieselben zum Theil so chwer gravirenden Erla ss St Maj. des Königs von Dänemark vom 17. März d. J. an n, , . worden sind und die neue Regierung es sich zur schleunigsten Aufgabe machen wird, alle diejenigen jetzt bestehenden Anordnungen, welche nicht ent⸗ weder blos temporairer Natur oder den Prinzipien selbst des. Waffgustill standes zuwiderlaufend sind, ohne Verzug sogleich bei Antritt ihres Ames in Kraft zu erhalten. Wir verlennen nicht, daß die provisorische Regie⸗ rung, indem sie das bisher von ihr verwaltete Amt miederlegt, ein nicht ge⸗ ringes Opfer bringt; aber wir zweifeln auch keinen Augenblick, daß sie

asselbe in der Erwägung höherer Rücksichten und im Interesse des Bater- landes zu bringen bereit ist, und wir hegen mit Zuwversicht die Erwartung zu ihrer Vaterlandsliebe, daß sie Alles aufbieten werde, um den Uebergang zu erleichtern und in möglichster Ruhe und Ordnung vor sich gehen zu lassen. Wir zweifeln nicht, daß die⸗ selbe, tief durchdrungen von der großen Verantwortlichkeit, welche sie dem eigenen Lande und ganz Deutschland gegenüber übernommen, hat, bis zu dem Augenblick der Niederlegung ihres Amtes im Stande sein werde, über die Erhaltung der Ruhe und,. Ordnung zu wachen, und wir hoffen, daß sie gern die Hand bieten werde in Allem, was zur Beruhigung der Gemüther dienen könne. Es liegt im eigenen höchsten Interesse der Herzogthümer, daß dieselben so bald als möglich der Segnungen des hergestellten Friedens theilhaftig und der schweren, durch den Krieg ihnen auferlegten dast entho⸗ ben werden. Auch diese Rücksicht war einer der Gründe, welche die König. liche Negierung bestimmen müßten, den Waffenstillstand ohne weiteren 65 zug abzuschließen und zu ratifiziren, wie es die ganze Lage der . tischen Verhältnisse und das Interesse Deutschlands gebiete isch forderten. Es ann sjeßt nur noch darauf ankommen, die Aus— führung des unabänderlich, Feststehenden mõglichst 6 erhalten, und indem die Königliche Regierung nicht verkennt, wie viel die proviso⸗ rische Regierung dazu beitragen kann, hegt sie zugleich die Zuversicht, daß dieselbe dies als ihre Aufgabe erkennen und dadurch Die Uneigennützigkeit und den Eifer ihres Patriotismus bekunden werde. Die Un er gan ain gn, über den definitiven Frieden werden demnächst und, sobald es . unter englischer Vermittelung eröffnet werden, und die Königliche er,, 3 wird es sich dabei zur angelegentlichsten Aufgabe machen, 2. , Herzogthümer und der von , , u J echte auf das kräftigste zu vertreten und zu ö ; , 5 ,, , . ra Altenstücke erhob sich der , Bremer: Einige der Waffen stillstands Dr din gin en entsprechen den Er= wartungen des Landes nicht; in einzelnen Punkten. wenigstens in ei⸗ . j lich. Daraus werden dem nem, ist die Ausführung derselben . h ,, , , Lande neue Schwierigkeiten, neue Verwickelungen erwachsen; die Lan

entgegenzutreten. Sie wird thun, was die . e,, aber auch die ruhige und besonnene Hal— tung bewahren, die das schleswig- holsteinsche Volk bisher ausgezeichnet hat. In meiner' Stellung als Mitglied der Landes-Regierung bitte ich Sie, die Tage des Landes in allen seinen Beziehungen ins Auge zu fassen und zu 18 len daß hier es sich um das gesammte deutsche Vaterland handelt, 3 em große Gefahren bevorstehen, wenn wir den Weg der Ruhe ver⸗ lassen. Er iheilte, mit, daß der preußische General von Bonin, den die provisorische Regierung 1 lange für unser Heer zu erwerben gestrebt habe, das Kommando der schleswig ⸗holsteinschen Truppen übernehmen werde

und derselbe erklärt habe: er hoffe mit Bestimmtheit, daß dieselben unter seiner Leitung in wenigen Monaten in einem Zustande sein werden, worin sie allen gerechten Erwartungen entsprechen. Er fügte noch hinzu, daß bisher die dentsche Centralgewalt sich über den Waffenstillstand nicht aus- gesprochen habe, und daß die Entwürfe eines Gesetzes über die Verant— wortlichkeit der Minister, eines Wahl y und eines Aufrähr-Gesetzes von dem Verfassungs - Comité der provisorischen Regierung zugestellt seien und der Versammlung heute und morgen gedruckt vorgelegt würden.

Es folgte eine Reihe Interpellationen. Claussen von Kiel fragte, ob die Regierung, welche nach den Mittheilungen in der geheimen Sitzung die von der Centralgewalt an Preußen ertheilte Vollmacht kenne, dieselbe vorlegen oder doch angeben könne, ob und inwiefern Preußen diese über⸗ schritten habe? Der K o mmissar: Die Regierung habe confidentielle Mittheilungen erhalten, könne aber sie nicht der Versammlung kommuniziren. Auf Paster Gardthausens Fragen ertlärte der Kommisfar ferner, daß General Bonin sich zur Uebernahme des Koemmando's erboten nach Be— lanntwerden des Waffenstillstandes, und daß ihm durchaus keine geheimen Bedingungen desselben bekannt seien. von Prangen: Warum die Con— vention stets nur den deutschen Bund, nicht die Centralgewalt nenne? Die e 2 ö 466 ,. sei ja erloschen, der Bund selbst nicht mehr vorhanden! Wie habe Preußen, beauftr 6 galt, Namens des Bundes ,

z ße to ? b vied 3 gleichbedentend geworden sei? .

Es stellte darauf der Abgeordnete Landvogt Jensen nachstehenden Antrag: ;

.. Landesversammlung, ei igedenk ihrer Pflicht, die unseräußerli⸗ chen Rechte des schleswig - holsteinischen Volks zu wahren und Angesichts der Ereignisse das Land vor drohender Anarchie zu schützen, beschließt:

1) die konstituirende Landesversammlung kann wider ihren Willen we⸗

der aufgelöst, noch vertagt werden, ; 2) jede Veränderung in der bestehenden Landesregierung bedarf der Zu⸗ stimmung der Landesversammlung, ; ö

9 alle seit dem 21. März 1845 von der provisorischen Regierung Schleswig- Holsteins erlassenen Gesetze können nur mit Zustimmung der Landesversammlung verändert oder aufgehoben werden,

4) ohne Zustimmung der Landesversammlung? kann kein neiles Gesctz

erlassen und keine Steuer neu an egt werden

5s) alle bestehenden Steuern und Abgaben, so wie andere Staatsein=

künfte, werden bis zum 31. Dezember 1848 von der durch die Lan— , ö n , öh .

23 9831 nen gte er hinzu, „wo es gilt, sich auf scinen Standpunkt zu erheben, welchen die vom Volke unmittelbar berufenen Vertreter dem Lande und der Welt gegenüber in der Stunde der Gefahr einzunehmen sich berufen fühlen müssen. Es gilt, den Empfindungen der Volls vertreter undU des Volkes einen entschiedenen, aber besonnenen Aus— druck zu geben. Das ist der Zweck meines Antrags; bedarf es erst vieler Worte, ihn zu motiviren, so ist er nicht der rechte und wird einem anderen weichen. Alle sind darin einig, daß eiwas geschehen muß und Gefahr beim Verzuge vorhanden ist, es ist unerläßlich, daß in diesem Augenblick die Lan desvertreter dem erregten Volke einen Haltpunkt für Ruhe und Ordnung geben.“ Es wird die Dringl chkeitsfrage gestellt und ohne Diskussion be— jaht. Der Antragsteller verzichtet auf weitere Motivirung. Den Antrag unterstützten Kamphövener und Pastor Jacob sen. Dieser berichte! daß die Koege und Wiedingharde gut geslimmt seien. Der Präsi⸗ dent zeigt an, daß während der Sitz'ng aus Itzehse eine ÄAddresse an die Landesversammlung eingegangen, worin die Wünsche ausge sprochen seien, daß die provisorische Regierung nicht abtreten und der Ober. Feneral seinen Befehl nicht abgeben möge, daß die Landesversammlung sich permanent erkläre und Protest erhöbe gegen einen Waffenstillstand, wie er helannt geworden, daß das Land von einem Gehorsam gegen eine von der Landes versammlung nicht anerkannte Regierung entbunden werde, daß die Versammlung das Verfassungswerk schleunigst vollende, die Landesarmee schlagfertig nahe und befehle, einen etwanigen dänischen Angriff zurückzu⸗ weisen, und daß sie ein Aufgebot zur Bewaffnung in Masse erlasse. Ols⸗— häausen unterstützt den Antrag von Jensen, besonders weil derselbe das richtige Maß innehalte zur Sicherstellung der eigenen Existenz der Ver— sammlung, der Ordnung im Lande, so wie' der bestehenden Gesetze. Er be— . noch *. Antrag in Beziehung auf den Abschluß des aul 1 . stellen. 3 iberg. bittet, daß die izehoer Adresse ganz verlesen werde. Der Präsident verliest sie. Reiche berichtet wie Pastor Jacobsen Über die Stimmung in seiner Gegend und findet alle Theile des Antrags gründlich und umsichtig. Dr. Steindorf unterstützt den Antrag, weil er dem Rechte des Landes und den Forderungen des Voltes entspricht, weil er unsere Ehre wahrt und die Deutschlands schützen wird. Rosenhagen bittet um die Verlesi ng des Antrags von Olshausen, der folgendermaßen lautet: Die Versammlung beschließt die sofortige Abfassung und Absendung einer Eingabe an die Reichsgewalt und die Reichsversammlung, die eine Vorlegung der Gründe enthalten soll, aus welchen die Ausführung der Waffenstillstands-Bedingun— gen unmöglich erscheint und worin um Nichtgenehmigung dieses Vertrags gebeten werde. Landvogt Jensen will mit seinen Anträgen noch den verbinden, daß der provisorischen Regierung die Beschlüsse der Versamm- lung mitgetheilt und dieselbe ersucht werde, diese zu veröffentli⸗ chen, und ebenso das Büreau beauftragt werde, von diesen Beschlüssen eine Mittheilung an die Reichsgewalt und National-Versammlung in Frankfurt gelangen zu lassen. Falk wünscht, daß dies ausgesetzt werde, bis die ersten funf Anträge angenommen seien und will, daß alsdann die⸗ ser letzte Antrag von Jensen mit dem von Olshausen verbunden werde. Der Präsident läßt auf Antrag des Dr. von Maack über die fünf ersten Ant läge von Landvogt Jensen namentlich abstimmen. Dieselben wurden einstimmig von 106 Stimmen angenommen. Die Diskussion geht alsdann fort über den letzten Antrag von Jensen. Denselben unteistützt Olshausen, es möchten durch Obrigkeiten und kirchliche Behörden diese Beschlüsse der Veisammlung im Lande bekannt gemacht werden. Claussen (Kiel): es sei zweckmäßig und passend, den letzten Theil des Antrags von Jensen mit Olshausens Antrag zu verbinden. Darauf wird der erste Theil diefes An— trags von Jensen einstimmig angenommen.

Altona, 5. Sept. (Alt. Merk.) Eine Bekanntmachung der Direction der durch Beschluß der provisorischen Regierung vom 14ten Juli in Kiel zu errichtenden See-Kadettenschule bringt die einzelnen von der provisorischen Regierung genihmigten Bestimmungen des Justituts zur öffentlichen Kunde. Die Zahl der Kadetten ist vorläu— sig auf 30 angesetzt. Die Eröffnung der Schule soll am 36. Okto— ber stattfinden.

Einer Mittheilung aus Rendsburg im Hamb. Corr. zufolge haben außer den in erster Reihe als Mitglieder der neuen Regierung designirten Personen auch die in zweiter Reihe designirten von Moltke, von Warnstedt und Graf Reventlow⸗Jerebeck jede Betheiligung an einer von dem Grafen C. von Moltke geleiteten Regierungebehörde abgelehnt.

Heute fiüh um 6 Uhr wurden sämmtliche dänische Gefangenen auf der Eisenbahn nach Rendsburg gebracht, um von dort nach Eckern— förde weiter befördert zu werden. Heute um 103 Uhr kam mit dem Zuge einiger hannoverscher Artillerie⸗Train an, der wieder über die Elbe zurückgeht. Dasselbe wird morgen mit den heute Nachmittag 4 Uhr ankommenden zwei Bataillonen hannoverscher Infanterie ge— schehen.

Professor J. Olshausen in Kiel hat seinen Titel als Etatsrath abgelegt.

Hohenzollern⸗Sigmaringen. (Schwäbischer Mer—⸗ kur.) Zur Vermeidung von Irrungen nach eingetretenem Regie— rungswechsel wird zur öffentlichen Kerntniß gebracht, daß der abge— tretene Fürst die Bezeichnung „Fürst Karl von Hohenzollern“ ange⸗ nommen hat. K

Der außerordentliche Landtag ist am 31. August durch den dirigirenden Geheimen⸗Rath geschlossen worden. ?

Das Verordn. Blatt enthält mehrere Gesetze und Verord⸗ nungen, wovon eines die Gerichtsbarkeit der Bürger meister in bürger— lichen Rechtssachen betrifft. Ferner wird das Fisch-Regal unentgeit⸗=

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lich aufgehoben. Der Fischfang steht in Privatgewässern bem Eigen— tbümer der letzteren und in öffentlichen Flüssen den betreffenden Ge— meinden zu. Vom 1. Oktober d. J. an hört die bisherige Bezugs— weise der Wirthschafts⸗Abgaben, mit Ausnahme der Uebergangesteuern, auf. Auf den Grund der Durchschnitteberechnung über den Ertrag der Wirthschafts-Abgaben während der drei Jahre vom 1. Oktober 1814 an wird dagegen für jeden Pflichtigen das Aversum bestimmt, welches derselbe während der nächsten vier Jahre an die Bezirks Steuerkasse, beziehungsweise Landeskasse, in vierteljährigen Raten zu bezahlen hat.

erstand.

Oesterreich. Pe sth, 27. Aug. (A. 3.) Die heutige Num— mer des Regierungs-Blattes enthält nachstehende Königliche Verordnung: „An Meinen ungarischen Kriegs-Minister: Auf Unter— breitaͤng des um Meine Allerhoͤchste Person befindlichen Ministers ver— ordne Ich hiermit, daß Mein ungarischer Kriegs-Minister die in Un— garn garnisonirenden, nicht zur ungarischen Krone gehörigen Regi— menter mit den in den übrigen Erbstaaten stationirten ungarischer Reg mentern ablöse, mit einziger Ausnahme derjenigen Regimenter, die noch gegenwärtig in Italien dem Feinde gegenübarstehen. Gegeben in Unserer Residenzstadt Wien in Oesterreich, den 20. August 1848. Ferdinand. Fürst Paul Esterhazy.“

P 9 st h, 2. Sept. (Wien. 3tg.) Das Ministerium hat nach⸗ stehende Ansprache an die Armee erlassen:

„Mit Entrüstung hat das Ministerium vernommen, daß nichts würdige Aufwiegler und Verleumder sich bemühen, sene Krieger fremder Abkunßst, welche in ungarischen Negimentern oder in solchen nicht ungarischen Negi⸗ mentern, die gegenwärtig im Lande liegen in ihrer militairischen Treue und

Ehre wankend zu machen. n Folge davon fühlt sich das Ministerium

32 verpflichtet, zu erklären, daß es nicht darauf Rücsicht nimmt, welche Sprache Jemand spricht, sondern wie sein Herz gesinnt ist; nicht darauf, wo Jemand geboren, sondern wie er seine Pflicht erfüllt, treu seiner Soldatenehre, treu dem Fürsten und treu der Verfassung, unter deren Schutz er hier lebt. Durch Treue, Ehrenhaftigkeit und Thaten kann J dermann zum Bürger dieses Landes werden. Wir frenen uns vielmehr, wenn wir die Jahl der Patrioten auf diese Weise sich mehren schen. Wir freuen uns beim Aublicke solcher Männer, die, vergessend, woher sie gekommen, aber nicht uneingedenk dessen, wo sie leben, und der ewigen Stimme der Ehre ihr Ohr leihend, mit dem auf dem Schlachtfelde vergossenen Blute sich zu Helden der Treue und Söhnen die— ses Landes weihen. Deshalb beurtheilt und schätzt das Ministerium Jeder— mann in der Armee nach seinen Thaten, nicht nach sciner Abstammung. Ja, jenen Schutz, den es von den Land essöhnen erwartet und mit Dank annimmt, empfängt es mit doppelter Dankbarkeit von Anderen. Gegenüber senen verleumderischen und nur auf Entzweiung berechneten Einflüsterungen erllärt es feierlich, daß es zwischen den Landessöhnen und jenen Auslän- dern, welche ihre Pflicht mit Ehren erfüllen, keinen Unterschled, weder im Avancement noch in der Pensionirung macht; daß es vielmehr entschlossen ist, die Verdienstvollen in einer Weise zu belohnen, die, im Namen eines Landes dargebracht, zug'eich cine Auszeichnung ist. Diese Erklärung war das Ministerium der Gerechtigteit schuldig. Der Kriegs-Minister ist beauf tragt worden, dies der ganzen Armee zur Kenntniß zu bringen. Budapest, den 30. August 1815. Im Namen ds Ministeriums Bart. Szemere, Minister des Innern.“

. Laut einer Verordnung des Ministers des Kultus und des öffent- lichen Unterrichts werden noch im Laufe dieses Jahres zehn Gymna— sien nach einem gänzlich unigestalteten Lehrsystem ins Leben treten, wovon zwei nach Budapesth und die übrigen nach anderen Gegen— den des Landes verpflanzt werden. In jedem Gymnasten werden sieben Lehrer nach ihren resp. Fächern in sechs Klassen wirken. In der ersten und zweiten Klasse wird ein Lehrer die Elemente der la— teinischen und ungarischen Sprache tradiren. In der dritten und vierten Klasse wird ebenfalls der Unterricht der lateinischen und un— gaärischen Sprache einem Lehrer anvertraut sein. In der fünften Klasse wird ein Lehrer die Poesie, die Kommentirung der Klassiker und die Elemente der griechischen Sprache vortragen. In der sechsten Klasse wird die Nheto:ik, die griechische Grammatik und die Fort— setzung der Klassiker ebenfalls einem besonderen Lehrer anverfraut sein. Die letztewähnten zwei Lehrer müssen, bei der Kommentirung der Klassiker, die erforderlichen Hülfcwissenschaften mit hinein;iehen. Die Mathematik und Naturwissenschaften, Geschichte und Geographie, die deutsche und französische Sprache und Literatur werden chenfalls von einem besonderen Lehrer vorgetragen.

Frankreich. Paris, 3. Sept. General Cavaignac hat nach der Union zweien Repräsentanten betheuert, daß die angebliche Einschiffung von 4000 Mann nach dem Adriatischen Meere eine Erdichtung sei. Er soll beigefügt haben, daß die Regierung keinen solchen Befehl geben würde, ohne die National-Versammlung davon vorher unterricht zu haben. Die Estafette spricht von ernsten Meinungsverschieden— heiten im Schoße des Ministerrathes in Bezug auf die französische Einschreitung in Italien. Ein Theil des Ministeriums soll nämlich mit dem Beginne der Feindseligkeiten so lange warten wollen, bis die zwistzen Kerl Albert und Radetzky angeknüpften Unterhand lungen ab— gebrochen seien; der endere dagegen soll der Ansicht sein, daß man die Alpenarmee sofort die Alpen überschreiten lassen müsse, sobald die Weigerung Oesterreichs, die französische Vermittelung anzuneh— men, definiliv sei. Die letztere Ansicht soll die Majorität des Mini⸗ sterrathes für sich haben.

Man hat gestern 22 Amendements zu dem Verfassungsentwurfe an die Mitglieder der Nationalversammlung vertheilt. Einige der— selben haben schon bei der vorläufigen Erörterung in den Büreaus lebhafte Wortfämpfe veranlaßt.

Die große Revue auf dem Marsfelde ging heute, vom herrlich— sten Wetter begünstigt, in volltommenster Ordnung vor sich.

Man veisichert, daß die neulsche zweite Versammlung der Jour— nalisten zu einer Art Spaltung zwischen den Hauptredacteuren und den übrigen Redacteuren geführt habe, so daß Letztere willens seien, einen gesonderten Verein zu bilden.

Lamiartine's Zuschrift an seine Wähler führt den Titel: „Drei Monate am Staatsruder.“ Er giebt darin über sein Verhalten während der Zeit, wo er am Ruder war, Erläuterungen und sucht sich gegen die ihm gemachten mannigfachen Vorwürfe zu rechtfertigen.

Nach dem Courrier frangais sind die ernsten Verwickelun— gen zwischen England und Marokko, welche Feindseligkeiten herbeizu⸗ führen drohten, durch Vermittelung der französischen Regierung be⸗ seitigt worden,. Auch Spanien soll diese Veimlttelung zur Beendigung der zwischen ihm und Marokko entstandenen Feindseligkeiten nachsu— chen wollen.

Großbritanien und Irland. London, 2. Sept. Man versichert, daß der Aufenthalt der Königin und des Prinzen Albrecht in Schottland nur vierzehn Tage dauern werde. Die London Ga— zette veröffentlicht heute das Programm der Ceremonien, die bei der Königlichen Prorogation des Parlaments stattfinden.

Während der gegenwärtigen Parlamentssession sind 83 Esen⸗ hahn - Bills genehmigt und dadurch Ausgaben im Betrage von 14,887,270 Pf. St., theils für Neubauten, die zusammen eine Länge von 413 engl. Meilen haben und meistens Zweigbahnen sind, theils zur Vollendung gewisser Bahnlinien und zur Anschaffung von Dampf⸗ schiffen, die den Bahnverkehr fördern sollen, autorisirt worden. Für

den Monat September haben die Eisenbahn-⸗Gesellschaften ihre Ac⸗ tionaire zu Einzahlungen im Gesammtbetrage von 2,287, 236 Pf. St. aufgefordert; diese Summe bleibt hinter den für den September 1847 ausgeschriebenen Einzahlungen um 1,6000090 Pf. St. zurück.

Am 1. September Nachmittags trafen Lord und Lady J. Russell in Kingston, dem Hasen von Dublin, begrüßt von einer Artillerie Salve, ein. Die versammelte Menge zeigte weder Theilnahme noch Feindschaft. Lord J. Russell reiste mit einem besonderen Bahn⸗ zuge sofort nach Dublin weiter. Auch der Führer der konservativen Partei, Lord G. Bentinck, wird Jcland während der Parlamente⸗ Ferien besuchen.

Aus allen Gegenden von England geht heute die erfreuliche

Kunde ein, daß dem lang anhaltenden Regenwetter die schönste Wit⸗ terung gefolgt ist. Man hofft davon noch günstige Einwirkungen auf die Feldfrüchte. In Eisen waren die Geschäfte den ganzen Monat hindurch sehr flau, und die Preise sind daher gewichen. Die Hüttenwerke in Staffordshire hatten es blos den früher eingegangenen Bestellungen zu danken, daß sie ihre Leute beschäftigen konnien.

Italien. Rom, 23. Aug. (A. Z.) Unruhen und Ruhe— störungen werden mit Sorgfalt und Emsigkeit vorbereitet nicht blos bier, sondern gleichzeitig auch in Neapel und Toscana. Dies ist die aus gesprochene Absicht, welche zum Zweck hat, eine über ganz Süd⸗ Italien verbreitete Revolution herbeizuführen und die oberitalienischen Friedens⸗Unterhandlungen durch die Nothwendigkeit einer Interven⸗ tzon gewaltsam zu unterbrechen. Hier hat man Pulver aufgekauft, sich seiner Leute versicheit und aufs neue von der Bildung einer proövisorischen Regierung gesprochen, an deren Spitze Mamiani gestellt werden sollte. Alles dies wird mit großer Vorsicht und eben so großer Emsigkeit betrieben. .

Turin, 39. Aug. (N. K.) Die offizielle Zeitung enthält in ihrem heutigen Blatte eine Proclamation des Königs an die Armer, welche mit den Worten beginnt:

„Während die Zeit des Waffenst standes verläuft, nimmt meine Re— gierung kräftig auf die Mittel Bedacht, um den Krieg von neuem zu be— ginnen. Von allen Seiten strömen freiwillig neue Brüder, neue Gefährten herbei zu jenen Fahnen, die ihr einst an der Etsch wehen ließet. Wenn Beschwerlichleiten, Entbehrungen, lange dauernde Strapazen uns den Sieg auben konnten, so wird die erlangte Ruhe und eine strenge Disziplin die Tage des Triumphs wieder herauffuhren.“ Es folgt nun eine Aufforderung an die Soldaten, von neuem ihre Treue und ihren unbezähmten Muth zu beweisen. „So werden wir nach Ablauf des Waffenstillstandes entweder Bedingungen erlangen, welche den Nechten der Nafion entsprechen, oder wenn die Ehre es heischt, wird euch der Feind mit neuer Begeisterung zu⸗ rückkehren sehen, uin für die italienische Unabhängigleit zu kämpfen.“ Am Schlusse wird die Beeidigung des Heeres auf die Verfassung angeordnet.

Ein Ausschreiben des Kriegs- und Marine-Ministers an die Kommandanten besiehlt diesen, sirenge Disziplin herzustellen und die Ossiziere vom Urlꝛub einzuberufen, da es in wenig Tagen nöthig sei, daß das Heer zu neuen Operationen, je nachdem es die Ereig⸗ nisse erfordern werden, bereit stehe. Das Kriegs -Ministerium hat, nachkem ihm eine förmliche Denunciation gegen mehrere Oberoffiziere wegen ihres Nerhaltens während des letzten Feldzugs überreicht wor— den, den Prozeß gegen sie einleiten lassen.

Genua, 24. Aug. (N. K.) Heute sind 6000 Mann unseres Heeres hier eingezogen. Die ganze National- Garde war auf den Beinen, um ihre Waffenbrüder zu empfangen. Ven beiden Seiten ertönten die Rufe: „Es lebe die Freiheit! es lebe Italien! es lebe die Armee!“ Aber als man des Generals Trotti, welcher die an— kommende Division befehligte, ansichtig wurde, ließ der Chef der National⸗Garde schultern und die tiefste Stille herrschte eine Weile; diese Stille ward unterbrochen durch das Geschrei: „Nieder mit den Verräthern!“ Der General, welchen ein solcher Empfang ein wenig außer Fassung gebracht, hat, wie man sagt, geant⸗ wortet; „Ich bin in eurer Mitte und bereit, euch mein vergan⸗ genes Beträgen frei prüfen zu lassen.“ Einiges Pfeifen ließ sich hö⸗ ren, und hierauf dauerte das Defiliren ohne lüinterbrechung fort. Die ganze Beoölkerung füllte die Straßen, um diese Ueberbleibsel der ita— lienischen Armee vorbeiziehen zu sehen. Die französische alte Garde war auf dem Rückzuge von Moskau nicht so arg zugerichtet. Diese italienischen Soldaten sind mit Lumpen bedeckt Und mehrere barfuß, ohne Hemd und in der vollständigsten Hülflosigkeit, was beweist, daß Alles, was man über die schlechte Verwaltung der Armee Karl Al- bert's gesagt hat, vollkommen wahr gewesen ist. Weder die Solda— ten, noch die National. Garde brachten dem König einen Lebehochruf.

Von gestern bis heute Mittag sind an der asiatischen Cholera als erkrankt angemeldet: 37 Personen. Berlin, den 7. September 1818. Königliches Polizei-Präsidinm.

Metrorologische Beobachtungen.

Abends 10 Ube.

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1848. 6. Sept.

Nachnuttaßs 2 Uhr. 336,69“ har. 335,4 8é* bar. 336,187 Par. Quellwärme 7189 * R. 4 9,s?ꝰ R. 4 20,89 R. 4 13,25 R. Fluss wRrmẽe 14,87 k. 47,87 R. 109,89 R. 4 7,70 KR. Boden en Dunstsättigun 82 pCt. 16 pCt. 61 pCt. Wetter heiter. heiter. heiter. Wind W. w. w. Warme wechsel 4 21, 0? Wolkenzuß. ... J W. 10,10 336, 22“ Par.. 4 14,69 R... S, z h. .. 64 pC. w. Königliche Schauspiele. Freitag, 8. Sept. Im Opernhause. 97ste Abonnements⸗ Vorstellung: Fernand Cortez, Oper in 3 Abth., Musik von Spon— tini. Ballets von Hoguet. Im 2ten Akt neues Pas de deux, aus= geführt von Fräul. M. Taglioni und Herrn Hoguet⸗-Vestris. An- fang 6 Uhr. Sonnabend, 9. Sept. Im Schauspielhause. 147ste Abonne⸗ ments-Vorstellung. Vor hundert Jahren, Sittengemälde in 4 Abth., von E. Raupach. Anfang halb 7 Uhr.

Morgens

1 Nach einmaliger 6 Uhr.

Beobachtung.

Luftdruck

Luftwärme Thaupunkt Ausdüustung Niederschlag

Latzesmittel:

Rönigsstädtisches Theater.

Freitag, 8. Sept. Zum erstenmale: Humoristische Studien. Lustspiel in 2 Akten, von Lebrün.

Vorher: Hummer und Compagnie. A. Cosmar. .

Sonnabend, 9. Sept. Zweite italienische Overn⸗Vorstellung in dieser Saison: Il Barbiere di Sivigsia. 23 Barbier von Sevilla.) Komische Oper in 2 Akten. Musik von Rossini. 2 .

6. , Akt wird Sgra. Foder eine fran e sich. I , mit Fortepiano- Begleitung und zum Schluß der Oper ein No aus der Oper: „Cenerentola,“ von Rossini, singen.

alb?7 Uhr. .

, 10. h. Der Verschwender. Original Zauber- märchen in 3 Akten, von F. Raimund.

(Dlle. Mehr: Rosa.)

Lustspiel in 1. Akt, von