674
R erliner EäörsSse vom 7. Sept em her.
Hr echsel- Course.
2 Mi. 2 ni. . 2 RI
100 r.. 8 *
2 Mt. 100 *I.
Frankfurt a. M 2 Mi. 100 shbl
Hetersburs
Inländische Fonols,
3 Wochen —
Hfandries-, Hommundl - Papiere vnd
Cel! Course.
Ef. Brief. Geld. Gem. St. Schuld-Sah. 75 Kur- u. Nm. Pfdbr. Seeb. Präm. Seh. 877 Schlesische do. R. u. Nm. Sehuldv. 3 — do. Li. B. gar. do. erl. Stadt- Obl. 33 — Lr. RkR-Anih. Seh Westpr. Ffaudbr. 3. — - QGrosab. Posen do. — do. do. 35 — Ostpr. Pfandbr. 40.
Geld. Gem.
8 *
82 = d- =
FEriedriehsd' or. Aud. Geldm. à th. Discouto.
Ausländische F o,,
dor
lIomm.
Russ Hamb. Cert / Poln. neue Pfabr. do. beillope3 4.8. do. Part 5600 FI. do. do. 1. Anl. do. do. 300 FI. do. Stiegl. 2. 4. A. lamb. Feuer- Cas. do. do. S. A. do. Staats- Fr. Anl. do. v. Rihsch. Lat. Noll. 23 6 Iut. do. Polu. Schatz O. 4 Kurb. Pr. O. 40 th. do. do. Cert. L. A. 5 Sardin. do. 36 Fr. do. do. L. B. 200FI. — RN. Bad. de. 35 FI. Pol a. Pfabr. a. c. 4
12 91
Eis en kann- Acetienm.
6.
ins -=
Rechnung.
Stamm- Actien. apital.
2.
Tages- Cours. Der Reinertrag wird nach ertfalgter Bekanntm. 6 mn in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 35 pCt. bea. Actien sind v. Staat gar.
Börsen- Rein- Ertra 1842.
Kapital.
Prioriitäls - Actien.
Zian susz.
Säümmtliche Prioritätz-Actien werden durch jährliche Verloosung a 100 pCt. amortis.
Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hamburg do. Stettin -Starg. . do. Potsd. Magd. . . Magd. Halberstadt .. do. Leipziger Halle Thüringer Cöln - Minden 49 Bonn - Cöln Düsseld. Elberfeld .. Steele Vohwinkel. . . Niederschl. Märkisch. do. zweigbahn Oberschl. Lit. A. ... do. ö Cosel -- Oderherg Breslau - Freiburg . .. Krakau- Oberschl. . . . Berg. Märk. .. Stargard - Posen ... Brieg Neisse
3.500, 000 8. 000, 000 4,824,000 4,000, 000 1.700, 000 2.300, 0090 9, 00, 000 12, 967, 500 4.500, 000 1.0651. 200 1,409,000 1.300, 0900 9g, 950, 600 1.5900, 600 2, 253, 100 2.4060, 000 1.200.000 1, 060, 960 1.50 n, 6000 4.9000, 000 5.000, 000 1. 100, 000
.
— — C 7 N —1
861
r
—— — — 8 2 3 — 11
Quil tungs - Rogen.
Berl. Anhalt. Lit. B. Magdeb.- Wittenb. . . . Aachen-Mastricht ... Thür. Verbind.-Bahn
Ausl. uitlungsbog. Ludw. Bexbach 24 FI. Pesther 26 RFI. Friedr. Wilh. -Nordb.
2, 500, 000 4,500. 009 2. 150, 000 4 5, 600.9000 4
8. 525. 009 4 18, 900,090 4 H. 000, 000 4
425 * Alz a 42 bæ.
Schluss- Course von Cöln- Minden 75 6.
Berl. Anhalt do. Hambur do. Potsd. Magd. . .
1,411, 800 5, 000, 000 2, 367, 200 do. do. 3, 132, 800 Magdeb.- -Leipziger .. 1. 788, 000 H . Thüringer .... 4, 090, 000 Cöln - Minden. . . . . . .. 3, 674,500 Rhein. v. Staat gar.. 1,492, 8 60 do. 1. Priorität. . . . 2, 487, 250 do. Stamm- Prior. . 1, 250, 000 Pũsseldorf - Elberfeld. 1. 000, O0 Niederschl. Märkisch. 4, 175, 0090 do. 3, 506, 600
III. Serie. 2, 300, 0 00 . Lweighahn 252, 000 do. do. 248,000 Oberschlesische 1.276, 600 Cosel - Oderberg 2560, 000 Steele - Vohwinkel. . . 325,000 Breslau - Freiburg. 400,000
ö ( . —* = m m = o, o o e = = = . e m . e.
Reinert. 7
1847.
Ausl. Stamm- Act.
ö,. 000, 0069 4, 500, 000 d. 000, 000 6. 000. 000 2. 050. 000 h. hh, 00 4, 309, 000
Hörsen Zinsen
J
Dresden-Görlitz .. Leipzig Dresden Chemnitz - Risa
Sã chsisch- Bayerische kiel - Altona.... Sp. Amsterd. Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.
von Preussischen Bank- Antheilen 85 kLz. u. B.
F. berei- Ter er Fern ies Vmictersums, so We die Nachrichten aus Frankfurt a. M., wirkten heute sehr nachtheilig auf
gang dergestalt, dafs der Umsatz sich nur auf einige kleine Actien- uud Effekten-Posten beschränkte.
ier Son stand mer Fffecren ind sähmten den Geschäfts-
Auswärtige Börsen.
Breslau, 6. Sept. Holl. und Kaiserl. Dukaten 9ͤß Bi. Friedrichsd'or 1133 Br. Louisd'or 11285 Gld. Poln. Papiergeld Jö Gld. Oesterreichische Banknoten 913 — * bez. Staats-Schuld⸗ scheine 3pproz. 744 Br. Seehandlungs - Prämien ⸗Scheine 2 50 Rthlr. 8387 Br. Schles. Pfandbr. 356 proz. W Br. 905 Gld. do. Lit. B. 4 proz. 922 bez. do. 35 proz. 813 Br.
Poln. Pfandbriefe neue dpröz. 91 Br. do. Partial-Loose 2 300 do. Bank⸗Certifik. a 200 FI.
Fl. 923 Gld. 124 Gld.
do. 2 509 Fl. S8 Br.
Actien. Oberschles. Litt. A. 353 proz. 90 Br. do. Litt. B. Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburg 4 proz. z do. Prior. 5 proz. 94 Gld. do. Ser. III. proz. 305 Br. Neisse-Brieg proz. 40 Br. Frie rich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn
do. B. ZHproz. 907 Br. 87 bez. Niedersal. Märk. 34 proz. 693 Gld.
Krakau⸗Oberschl. proz. 13 Gld. 4 proz. 423 u. 425 bez. und Gld. Wien, 5. Sept. Met. 5proz. 814 — 813. Nordbahn 1054 — 10535. Gloggn. 95— 96. Mail. 75-76. b8J — 3. Pesth 66— 67. Budw. 691. K. Gold 112. Holl. Gold 114, 1133. Wechsel. Amsterdam 1527 Br. 152 G. Augsb. 1074 Br. 107 G. Frankfurt 1087 Br. 10835 G. Hamburg 161 Br. 1607 G. London 10. 52 Br. 10. 50 G. Paris 128 Br. 128 G. Leipzig, 6. Sept. L. Br. Part. Dblig. 97 Br. Leipz. B. A. 148 3. T. Dr. E. A. 93 Br., Nen Gld. Sächs. Bayer. 743 Br. Schles. 45 Br. Chemn.⸗Riesa 26 Br. Löb au Zittau 21 Br. Magd. Leipz. 170 Br. Berl. Anh. X. S885 Br, do, B. S6 Br. Altona -Kiel 99 Br. Deß. B. A. 927 Br., 923 Gld. Preuß. B. A. 86 Br. Frankfurt a. M., 5. Sept. Wien, Paris und Madrid blieb unbeachtet.
wohl als in Eisenbahn-Actien eine flaue Stimmung hervor, zu rückgängigen Preisen. Nach der Börse die Fonds fester.
Met. 758. 723. Bank⸗Actien 1205 Br. b2. 62. Fl. 26. 2553. Kurhess. 254. 245. Sardin. 25. 185. 18. Poln. 300 Fl. L. 91. 915. Köln-Minden 77 Br. Bexbach. 68. 673. bahn 423. 422.
Wechsel. Amsterd. 100 Fl. C. k. S. 19903 G., do. ? M. 60 Rthlr.
C. k. S. 1655 G. Bremen 50 Rthlr. in Ldor. k. S. 997 G. Hamb. Leipzig 60 Rthlr. C6. H. S. i953 G. Lond. 10 Pfẽ. St. H. S. 1260 Ge, do. 2 M. ö Paris 266 Fr. 7. S. M44 G. Mailand, 25 Lire k. S. 1007 G. Wien in 20 10 Fl.
109 G. Augsburg 100 Fl. C. k. S. 1195 G. Boarl, 190 M. B. l. S. 87 Br., do. 2 M. 883 G. 1195 G. Lyon 200 Fr. k. S. 95 Br.
k. S. 110 B. Diskonto 2 G.
Damburg, 5. Sept. Paris 1897. Petersburg 323. Lon= don 13. 54. Amsterdam 35. 90. Frankfurt 897. Wien 161. Bres⸗ 35 proz. p. C. 763 Br., 764 Gld. Ard. 77 Br. 3proz. 173 Br., 17 G. Hamburg-Berlin 66. Br., 667 G. Ber⸗ Gl. Elmsh. 25
lau 1533. Louisd'or 11. 3. E. R. 996 Br. 95 Gld. Dän. 69. Br., 699 Gld.
edorf 58 Br. Altona - Kiel 89 Br., 887 Gld. Ve. Rendsb. Neum. 88 Br. Mecklenburg 353 Br.
Fonds und Eisenbahn⸗-Actien flau im Anfang; schlossen jedoch
bei geringem Umsatz fester.
Anisterdaui, 4. Sept. Einige Verkaufs- Aufträge, die in Integr. heute ausgeführt wurden, wirkten sowohl auf Liese, wie auf Span., port. und russ. ebenfalls etwas minder fest. Oesterr. blieben nach einer Neigung zum Met. proz. 79; 2K proz. 37, 365. Russ.
alle übrige holl. Fonds etwas nachtheilig.
Steigen fast wie gestern. 4pro3. 77, 76. Stiegl. 763. Bras. 75. Holl. Int. 444, 3. 3proz, neue 525, 35 proz. Synd. 68. pons 66, J. Portug. neue 213, 21. 983, 98. Wechsel. London 2 M. 11. 874 Br., Petersburg 183 Gld. Antwerpen, 3. Sept.
4 proz. 223, 3.
sz B. Z3Zproz. 183, . — ———
ꝛ Aproz. 65 — 66. Zproz. 49-50. 26proz. 113 - 42. Anl. 34 130 131, 39 88. — 89. Livorno B. A. 11056—ů110. K.
Die höhere Notirung von Die heutige Parla⸗ ments-Sitzung in Betreff des Waffenstillstandes brachte in Fonds 3
n
mehreren Gattungen derselben wurden verschiedene Verkäufe bewirkt
Darmst. s50 FI. L. do. 25 Il. 205. 208. Baden 50 Fl. 16. 453. do. 35 243. 3proz. Span. do. 51) Fl. 664. 66. Friedr. Wilh. Nord⸗
62. proz. ostind. 682. Span. Ardoins 8. Gr. Piecen 86. Con- Russ. alte
Paris 66 Gld. Wien 32 Gld. Frankfurt 956 Gl. f. S. 11. 9243 Gld. Hamburg 36 * G.
In der Effelten⸗Sozietät war kein Geschäft. Belg. Fonds 5proz. — 23proz. waren fest. 385, 5. Ard.
Markt ⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 7. September. ͤ Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 69 — 64 Rthlr. Roggen loco 31—33 Rthlr. S2 pfd. p. Sept. Okt. 309-29 Rthlt. 1 Okt. / Nov. 31 — 360 Rthlr. „Pp. Frühjahr 35— 32 Rthlr. Gerste, große, loco 28 Rthlr. „kleine 24 —23 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16 — 17 Rthlr. Rüböl loco 11 Rthlr.
Sept. Okt. 11 Rthlr.
Okt. Nov. 111 —11 Rthlr. „Nov. / Dez. 11 5 — 11 Rthlr. Spiritus loco 20 Rthlr. ohne Faß, 19 „Sept. / Okt. 183 — 185 Rthlr. — Okt. / Nov. 187 — 17 Rthlr.
Königsberg, 4. Sept. Die Zufuhr war mittelmäßig Weizen 75 bis 90 Sgr. pr. Schffl., Roggen 35 bis 40 Sgr., gr. Gerste 30 bis 33 Sgr., kl. Gerste 28 bis 33 Sgr., Hafer 18 bis 21 Sgr., graue Erbsen 50 bis 50 Sgr., weiße Erbsen 46 bis 60 Sgr., Kartoffeln 13 bis 16 Sgr.
Stettin, 4. Sept. Die in unserem heutigen Blatte gemel— dete Ratification des Waffenstellstandes giebt den Sstsee Häfen den freien Verkehr zu einer Zit zurück, welche für unseren Ausfuhrhan⸗ del eine günstige und lebhafte zu werden verspricht. Zugleich bürgt die große Zahl der im Hafen liegenden Schiffe dafür, daß man zu mäßlgen Frachten wird ablaten können, und die letzten Nachrichten aus Breslau beseitigten überdies die Befürchtungen, daß niedriger Wasserstand der Oder Zuführen von dort über die Gebühr zurückhal⸗ ten werde.
Getraide. Am Sonnabend wurde nach der Börse gelber schle— sischer Weizen 89 / 90pfd. schwimmend mit 66 Nthlr. bezahlt. Am Platze ist wenig angeboten; die höchsten bezahlten Preise waren 68 a 76 Rihlr., man hält jetzt auf 70 a 72 Rthlr. nach O Für
mit Faß.
Qual. Roggen in loco wird 33 a 34 Rthlr. gefordert, 322 Rthlr. ist zu⸗ letzt bezahlt, pr. Sept. Okt. 33 Rthlr., pr. Frühjahr 366 a 36 Rthlr. bez. Große Geiste fehlt, eben so pommerscher Hafer.
Saamen. Schlagleinsaamen wird auf 46 a 48 Rthlr. gehalten, Wntersaamen ist nicht angetragen.
Rohes Rüböl in loco 197 Rthlr. B. und Ge pr. Sept. / Okto⸗ ber 1099 Rther. bezahlt, auf spätere Termine fehlt es an Abgebern. Leinöl auf gz Rthlr. gehalten, 95 Rthlr. bezahlt. Südseethran 94 Rthlr. Palmöl 14 Nthlr.
Spiritus aus erster Hand zur Stelle und aus zweiter Hand ohne Fässer 19 „45, mit Fässern 191 „, pr. Frühjahr 19 K be— ahlt. ö. Zink unverändert zu 43 Nthlr. zu haben; schottisches Roheisen zu 142 Rthlr.
Rach der Börse. Getraide. In Weizen, 89 90 pfd. hiesige Waare, ist zu 68 a 69 Rthlr. etwas gehandelt. Roggen in loco s5pfd. mit 335 Rthlr. bez., pr. Septbr. / Oktbr. 34 Rtolr. B., pr. Oktbr. / Novbr. 34 Rthlr. bez., pr. Frühjahr bei mangelnden Abge⸗— bern bleibt 36 Rthlr. zu machen.
Winterrübsen mit 68 Rthlr. bez.
Rohes Rüböl in loco und pr. Septbr. / Oltbr. 105 Rthlr. be⸗ ahlt. . Spiritus aus erster Hand zur Stelle und aus zweiter Hand ohne Faß 18 „ gef, 19 „ geboten, mit Fässern 192 5 Br., 20 K ge⸗ handelt.
Heringe. er Packung, von dem Eigner auf 5 Rthlr. gehalten, ert Hering ungestempelt 9 Nthlr. gef., 95 Rthlr. bez. .
Stettin, 5. Sept. Bei schönem Wetter und etwas bewölk⸗ tem politischen Himmel hatten wir heute einen sehr stillen Markt. Roggen in loco war zu 31 Rthlr. für 87 Pfd. zu haben und mehr
Eine Ladung von Stavanger herangekommen, gerin⸗ für neuen
rief. Heutiger Landmarkt: ö 3Zufuhren:
Roggen Gerste Erbsen 18 2 3
, . 96. ⸗ Preisre: Weizen Roggen Gerste Hafer Erbsen
als 0 Rthlr. nicht zu machen; Septbr. / Oktbr. ebenfalls 31 Rthlr.
Heu pr. Ctr. 10 a 15 Sgr. . Stroh pr. Schock 3 Rthlr. 5 Sgr. a 3 Rthlr. 10 Sgr. Kartoffeln 12 Sgr. pr. Schfl. =. Rüböl in loco 165 Rthlr. Brf, 105 a z Rthlr. Geld; auf spä— tere Termine kein Handel. Spiritus aus serster Hand zur Stelle und aus zweiter Hand ohne Faß 19 * Brf, 195 3. Geld, mit Fässern 20 Brf., 203 46 Geld; per Frühjahr mit Faß 185 3. Brf., 19 zu machen. Taback. Ueber die diesjährige Tabacks-Aerndte im Randowschen Kreise, in der Uckermark und im Oderbruch läßt sich Folgendes sagen. In Folge des schönen Frühlings gedieh der frühgepflanzte Taback sehrl gut, und liefert derselbe daher größtentheils gut ausgewachsene Wanne, dagegen konnte der spätgepflanzte wegen Mangels an Wärme nicht gut fortkommen und wird klein bleiben, indem er erst gegen Ende üugust oder Anfang September zu wachsen ansing. Im All⸗ gemeinen haben wir eine höchst mittelmäßige Aerndte, und ist die Quantität wohl um 3 geringer, als im vorigen Jahre, da einerseits an vielen Orten weniger gepflanzt ist, andererseits in der Uckermark ein bedeutender Theil durch Hagelschlag gelitten hat. Was die Qua⸗— lität betrifft, so dürfte dieselbe, wenn die Witterung zum Trocknen aünstig bleibt, wenigstens theilweise recht schön fallen. — Asiatischen Taback (Rundblatih giebt es sehr wenig, da gegen früher nur der vierte Theil gepflanzt ist. Von Sandblatt werden wir ebenfalls wenig erhalten, doch ist danach kein Begehr, indem noch bedeutende Voꝛräthe davon lagern. Ueber den Preisgang des Artikels läßt sich jetzt noch nichts sagen; da noch viele alte Vorräthe vorhanden sind, dürften die Preise wohl nicht höher als im vorigen Jahre gehen. Breslau, 5. Sept. gelber 62, 65 bis 68 Sgr. Roggen 31, 35 bis 38 Sgr. Gerste 28, 39) bis 32 Sgr. Hafer 17, 18 bis 19 Sar. Rapps 73, 75 bis 77 Sgr. Kleesaat, rothes, Kleinigkeit a S4 bis 9 Rthlr. bezahlt. Spiritus 9 Rthlr. Br., Kleinigkeiten dazu bezahlt. Rüböl 20) Ctr. pro Nov. und Dez. a 105 Rthlr. begeben. Zink nicht gehandelt. Die matte Stimmung am Getraidemarkt hat sich auch heute be— währt. und Preise mußten billiger notirt werden. Amsterdam, J. Sept. Weizen zum Verbrauch an Konsu— menten verkauft: 129pfd. weißbunt. poln. 315, 350 Fe, 125psd. bunt. dito 325 Fl. 128pfd. bunt. do. 313, 315 Fl. Roggen still; 124pfd. stettin. 188 Il. , 195 J. Gerste niedriger abgegeben; 105pfd. neu fries. Wintergerste 142 F. Hafer, 86pfd. fein 120 Fl., Mpfd. dick. 1335 Fl. Buchweizen flau und zum Verbrauch niedriger abgegeben, als: 1212, 124, 125pfd. holst. 213, 222, 225 Fl. 219 Fl. Qualität angeführt,
Weizen, weißer, 64, 68 bis 71 Sgr.,
130 pfd. rostock.
waren später die Preise bei weitem nicht zu bedingen.
Kohlsamen, fries. 212, 217, 234 Fl., April 659 L. .
Leinsamen wie früher, 107⸗, 108pfd. ägyvt. 250 Fl.
Rüböl gleich wie füher, auf Lieferung nicht willigen. etwas angenehmer. Rüböl pro h Wochen 343 Fl., effekt. Okt. 33 Fl., Nov. 34 Fl., Dez. 349 Fl., Mai 344 Fl. pr. 6 Woch. 28 Fl., effekt. 27 Bl. ö
Hanföl pr. 65 Woch. 363 Fl., effekt. 356 Fl.
Rübkuchen 58 a 66 JI.
Leinkuchen 75 a 9 Fl.
Eisenbahn⸗ Verkehr. Berlin-Stettiner Eisenb ahn.
tember 1848 betrug auf der Hauptbahn 5858 Personen.
126pfd. amersf. Von neuem Buchweizen waren einige Partieen von bester dieselben wurden aufgeräumt auf 116, 1182, LI9pfd. gooysch. und amersf. zu 215, 221, 224 Fl.; auf Lieferung
verkauft: fries. 42 X., in der Versteigerung: auf 9 Faß im Sept. 57 L., Okt. 58 X.,
Leinöl 334 Fl., Leinöl
Die Frequenz in der Woche vom 27. August bis inkl. 2. Sep⸗
einbarung der Preuß. Verfassung ausgegeben. Druck und Verlag der Dederschen Geheimen Ober- posbuchdruderei.
6 a 66 30 232 26 2 28 10 217 32 a 36 Rthlr.
Beilage
Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗ gers wird Bogen 158 der Verhandlungen zur Ver—
Beilage zum Preußischen Staats
675
Freitag den 8. September.
nat . Deutschland. Dresden. Kammer-Verhandlungen. Ausland.
Schweiz. Sch woz. Resultat der Bundes- Abstimmung. — Frei⸗ bung. Instruction an die Gesandtschaft. Graubündten. An⸗ nahme der Bundes-Verfassung. — Kanonen aus Italien.
Markt⸗Berichte.
Sachsen.
, — 2 — — ꝛ * * — t — —
Uichtamtlicher Theil.
— 7 Den t sehand.
Sachsen. Dresden, 2. Sept. (D. A. 3.) Die Bera⸗ thung des Gesetz- Entwurfes über das Vereins- und Versammlungs⸗ recht wurde anch in der heutigen Sitzung der zweiten Kammer noch nicht heendigt. In den Motiven dieses Gesetz- Entwurfes heißt es:
Eines der wichtigsten Volksrechte in freien Staaten ist das der unbe= hinderten Vereinigung und Versammlung der Staatsbürger. Der Stand der Gesetzgebung in Beziehung auf dieses Necht und auf der anderen Seite die Art, wie dasselbe benutzt wird, lassen den sichersten Schluß auf den größeren ober geringeren Grad, der Freisinnigkeit der Regierung, so wie der politischen Reife des Volkes, ziehen. Die Befreiung des Vereins- und Ver—⸗ sammlungsrechts von aller polizeilichen Einmischung und Ueberwachung ist allerdings ein Schritt, den selbst die freisinnigste Regierung nicht ohne Be⸗— denken zu thun vermag, wenn sie sich nicht auf die Besonnenheit, die Selbststãndiglei und den Gemeinsinn wenigstens der Mehrheit der Staats- bürger verlassen zu können glaubt. Eben aber in dem Glauben, daß dem sächsischen Volke diese Eigenschasten nicht mangeln, hat die dermalige Staats= Regierung bereits in ihrer unterm 16. März d. J. veröffentlichten Bekannt- machung hinsichtlich des Vereinsrechts erklärt, daß künstig nur Repressiv— Maßregeln wegen dessen Mißbrauchs stattfinden sollten, und nunmehr von diesem Standpunkte aus den vorliegenden Gesetz⸗Entwurf bearbeitet.
Der hier von der Regierung an die Spitze der Motive gestellte Satz wird von der ersten Deputation, die über die Vorlage Bericht erstattet hat, als vollkommen wahr anerkannt und ausführlich begründet. Daß in den letztvergangenen Jahren das deutsche Volk diese große menschliche Freiheit des Vereins- und Versammlungsrechts fast gar nicht üb:e, sagt die Depu— tation (Referent Helbig) in ihrem Berichte, dies lag in der unseligen eng- herzigen deutschen Regierungs- Politit und in dem über ganz Deutschland verbtriteten Desptslisntäs, welcher Lie zolitische Bildung im Volfe geflissent= lich hemmte und ein freies, kräftiges Nationalleben erslickte. Seit den denk— würdigen Tagen des Mongts März 1818 befinde sich das deutsche und insbesondere auch das sächsische Valt im volltommen freien Besitze des Ver= eins - und Versammlungsrechts. Diesem erhabenen Palladium der errunge nen Freiheiten irgend eine hemmense Schranke zu setzen, wäre ein Rüchschrltt, eine verwegene Verleugnung der Revolution und ein unvertienies Niß⸗ trauen gegen das Volk, darum aber unmöglich. Es könne sich daher in einem Gesetze über das Vereins- und Versammlungsrecht nur darum han⸗— deln, einestheils die Gewährleistung dieses Vollsrechts in seinem vollen Umfange gesetzlich sestzustellen und anderentheils Bestimmungen zu treffen, welche zum Schutze dieses Rechts gegen etwaigen Mißbrauch gereichten. Von diesen Grundsätzen ausgehend, hat sich denn nun die Masorität der Deputation veranlaßt gesehen, alle jene Bestimmungen des Gesetz⸗Entwurfs, welche ihr eine Belästigung oder Beschränkung des Vereins- und Versamm⸗ lungsrechts zu enthalten schienen, zu verwerfen, und sie beantragt daher den gänzlichen Ausfall der 58. , 6, 7, 8 und 11 der Vorlage, während die Nineritat (die Abgeordn. Schäffer und Oehmigen) allenthalben mit den Ansichten der Regierung stimmen.
. Die Debatte über den allgemeinen Theil des Berichts eröffnete der Abg. Linke, der sich für die Majorität der Deputation aussprach und durch den vorgelegten Entwurf nicht allgemein befriedigt erklären konnte. Durch die Bessimmung, daß Berufungen zu Versammlungen oder zur Bil- dung von Vereinen, so wie der erfolgte Zusammentritt der letzteren mit An- gabé des Zwecks, der Vorstände 20, der Polizeibehörde angezeigt werden müffen, schwebe das Damoklesschwert der Polizei über dem freien Ver sammlungsrecht; diese Polizeiruthe müsse vernichtet werden; wo zwischen Regierung und Volk Vertrauen herrschen solle, dürfe sie nie die Polizei ge— brauchen. Was aber solle man sagen, wenn dieses unveräußerliche Men- schenrecht dem Militair vorenthalten werden solle, wie es das vorgelegte HJefetz im S. 11 bestimme. Freilich sage man, es geschehe aus Gründen der Diszsplin; allein wenn die Disziplin human sei, wenn man die Soldaten nicht zu bloßen Schießmaschinen herabsetze, wenn man ihren Dienst als einen Dienst fürs Vaterland, nicht als Fürstendienst betrachte, so seien leine Gründe das Militair von dem wichtigsten Rechte der Staatsbürger auszuschließen. Für die Minorität der Deputation und somit für den Ge= setz? Entwurf sprach zuerst der Abgeordnete von Crieg ern, der nicht mit der Teputation einverstanden war, daß das Vereinsrecht als eine Konse⸗ quenz des Naturrechts hinzustellen und dem Staate jedes Recht zur Be⸗ schräukung desselben abzusprechen sei. Ein gegebener Staat, eine anerkannte Regierungsform dürfe von den Vereinen nicht verletzt werden, und daß dies nicht geschehe, daß kein Mißbrauch mit dem Versammilungsrecht getrieben werde, darüber zu wachen sei der Staat verpflichtet. Nicht blos auf den Standpunkt der Revolutlon, auch auf den Rechteboden müsse man sich hier stellen, und da werde man Nepressiv Maßregeln gegen Mißbrauch gewiß nicht verwerfen können. Nur darauf komme es jetzt an, zu untersuchen, ob diese Maßregeln der Art seien, daß sie das gewährten, was zum Schutze des Staats erfürderlich erscheine, und daß diese Schranken nicht überschritten, und Letzteres könne man von dem vorgelegten Entwurfe gewiß nicht sagen. Der Abg. Mau kisch schloß sich der Masoritäts-Ansicht an und fand den besten Schutz in dem gesunden Sinne der Staatsbürger für Ordnung, Freiheit und Gesetz, der sich durch die Erfahrung hinlänglich bewährt habe. Ver Abg. Tzschirner vertheidigte das Vereinsrecht als ein underäußerliches, das als solches nicht beschränkt werden dürfe. Von diesem Grundsatze sei Nord ⸗Amerila ausge⸗ gangen, und er habe sich dort vollkommen als gefahrlos bewährt. Der Staat habe nur darüber zu wachen, daß von den Vereinen nicht umgestürzt werde, weiter dürfe sich seine Beaufsichtigung nicht erstrecken. D arauf müsse er allerdings bestehen, daß das Vereins- und Versammlungsrecht in Deutsch= land ein Kind der Revolution sei, denn frühen habe man solche, Menschen—= rechte hier nicht gekannt. Gegen Nepressivmaßregeln habe er nichts einzu= wenden; aber die Vorlage enthalte auch eiwas Präventivmaßregeln und so manche 'ganz unpraktische Bestimmungen, die beseitigt werden müßten.
Ter Abgeordnete Sepffert erklärte sich für die Minoriät. Nicht blos Rechte verlange das Volk, sondern auch Arbeit und Brod, und letztere dürften ihm sicherer zu schaffen sein, wenn man das Erlangte ausbeute und befestige, als durch Ueberstürzung in Neuerungen; man ö auf die re- publikanische Staatswirthschaft in Frankreich hinblicken, dort sei durch Vor⸗ wärtsstürzen Wohlstand und Freiheit untergraben worden. Auch die Ab- geordneten Schenk, Dr. Geißler und Br. Platzmann schlossen sich jn der Hauptsache den Ansichten der Minorität an, und Letzterer äußerte, daß es ihm rein unbegreiflich sei, wie eine Regierung möglich sei, wo so viele Vereine, mitregleren wollten. Der Abgeordnete Hecker erklärte sich ebenfalls für die Minorität der Deputation und bemerkte in Bezug auf einige Sprecher vor ihm, daß der politische Sturm der neuesten Zeit allerdings zur Erhöhung des jetzigen Nothstandes wesentlich beigetragen habe und wenigstens, so= viel fesistehe, daß ohne denselben Han= vel und Gewerbe nicht so wie gegenwärtig in Stockung gekommen sein würden. Die Abgeordn. Wehner' und Evans, der aus dem jeßigen politischen Sturme Arbeit und Wohlstand für die Zulunst solgerte, verthei⸗ digten dagegen wieder das Majoritaté-Gutäachten. Ersterer führte aus, daß ren Vereinen vollig sreistehen müsse, jeden beliebigen Antrag zur Diskus— sion zu bringen, und mein te, daß es selbst im Stände-Saal unverwehit sei, einen? Antrag auf Einführung der Republit zu stellen. In Nord. Amerika
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vorhanden,
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werde ein Verein, der sich zur Aufgabe machen sollte, das Königthum ein- zuführen, gewiß nicht verbolen werden. Der Abgeordn. Metz ler trat da— gegen dem Gutachten der Minorität bef. Gerade dadurch, daß nichts wei⸗= ier als eine einfache Anzeige bei der Polizei erforderlich sein solle, um eine Versammlung abzuhalten, sei das Versammlungsrecht mehr gewährleistet as ohne diese Bestimmung, denn sie schütze gegen polizeiliche Einmischung Wenn etwas mehr in dieser Vorschrift liegen solle, so werde er gewiß der Erste sein, der dagegen stimme. Daß man in Amerika einen Verein dulden werde, desfen Zweck dahin gehe, einen Köni einzusetzen, müsse er doch bezweifeln. Uebri⸗ gens sei es eine ganz falsche Annahme, wenn man glaube, der gegenwärtige Nothstand sei lediglich durch die politischen Ereignisse herbeigeführt worden Das Proletariat habe auch schon vorher wie ein Alp auf uns gelastet es sei kein Kind der Revolution, sondern ein Erbtheil des vorigen Negierunge⸗ spstems. Die Erklärung des letzten Sprechers veranlaßte den Abg. Tzschir⸗ ner zu der Bemerkung, er begreife nicht, wie man in Sachsen so fehr ge⸗ gen die sächsischen Abgeordneten der Linken in Frankfurt gestimmt sein könne denn der Abg. Metzler liefere den Beweis, daß diese Herren gar nicht schlimm seien. Die Ansicht des Abg. Wehner, daß ein Abgeordneter unbeschadet seines geleisteten Eides einen Antrag auf Republik stellen könne, theile auch er; politische Eide würden überhaupt manche zeitgemäße Abaͤnde rung erleiden müssen. Der Abg. Linke konnte sich nicht von der An— sicht trennen, daß in dem Gesetz-Entwurf Präventivmaßregeln enthalten seien, indem die Vereine unter polizeiliche Aufsicht gestell' werden soll= ten, und protestirte gegen jede Beschränkung eines Rechtes, das, wie das Vereins- und Versammlungsrecht, für jeden Menschen ein unveräußerlichts sei. Der Abgeordnete Brockhaus äußerte, daß er das Vereins . Versammlungsrecht so hoch stelle wie irgend Jemand; er betrachte es als ein Moment der öffentlichen Erziehung und wende es stets gern ausüben sehen, wenn es auch nicht immer große Resultate liefere. Eine Beschrän— kung desselben vermöge er aber in dem vorliegenden Gesetz-Entwurfe nicht zu erblicken, sondern nur eine Regelung, die ihm hier, wie bei der Presse nöthig erscheine. Er werde daher im Wesentlichen mit der Regierung stim⸗ men. Mit Recht zeige das sächsische Volk großes Vertrauen zu den Mi— nistern des Innern und der Justiz, von denen das gegenwärtige Gesetz aus- egangen; die Kammer möge denselben daher hier auch vertrauen, uͤnd er en r sei überzeugt, daß bei diesem Gesetz ein volksfeindliches Ministe— rium, sollte ein solches je wieder ans Ruder kommen, sich nicht Ja Tage werde halten können. .
Die Abgeordn. Dr. Hagse und Sachße stimmten ebensalls für die Regierungsvorlage, und der Abgeordn. Schenk unterwarf die Ansichten der Abgeordn. Wehner und, Tzschirner einer Kritif, wobei derselbe zu dem Schlusse gelangte, daß ein Antrag auf Einführung der Republik im Stände— saale nicht zulässig sein könne, da die Verfassungs Urkunde nur Anträge auf Abänderung, nicht aber auf Aufhebung der Verfassung gestatte. Wenn der Abgeordn. Tzschirner die Abänderung der politischen Eide wünsche, so sei zu bedauern, daß der Abgeordnete am 30. August nicht in Leipzig gegen⸗ wärtig gewesen, wo er sich bei dem Empfange des Königs hätte überzeugen können, ob der Wunsch des sächsischen Volles dahin gehe, seine geleistelen politischen Eide abzuändern. Auch der Abgeordn. Metzler ergriff nochmals das Wort zu seiner Vertheidigung. Er werde gewiß der Letzte sein, der einem Polizeistaate das Wort rede; wenn man aber, wie die Deputation gethan habe, zugebe, daß ein Mißbrauch des Vereinsrechts möglich sei, so müsse man auch nicht gegen die Organe stimmen, die diesen Mißbrauch überwachen sollten. Aus bloßer Bosheit gegen das Wort Polizei dürfe man nicht ungerecht sein. Auf Antrag des Abgeordn. Schubert wurde hier die allgemeine Debatte geschlossen. ;
Staats Minister Oberländer vertheidigte nun noch den Gesetz-Ent wurf in einer längeren Rede. Wenn besonders die Bestimmung des Gesetz= Entwurfs angegriffen worden sei, daß die Zusammenberufung zu einer Ver— sammlung oder zur Bildung eines Vereins vorher der Polizei angezeigt werden solle, so müsse er erklären, daß dadurch keinesweges eine Gestattung von der Polizei erlangt, sondern derselben nur eine Kenntniß davon gege—⸗ ben werden solle. Die Erlaubniß zur Vereinigung von der Polizei abhän—Q ß zu machen, die Freiheit hier zu beschränken oder sich durch diese Be—
immung eine Hinterthür offen zu lassen, daran habe die Regierung nicht gedacht, aber sie verlange auch, daß man sich andererseits von der Meinung sossage, daß die Behörden nur da seien, um die Freiheit des Volks zu be— schränken. Von jeher sei er der Ansicht gewesen, daß die Regierung von dem Volke nicht mehr Vertrauen verlangen könne, als sie ihm selbst schenke; allein dieser Satz müsse auch umgelehrt gelten. Die gegenwärtige Regierung werde, dem Volke vollkommene Treue gewähren, was sie zugesagt, gewissenhaft erfüllen; auch sie gehe don dem Grundsatz aus, daß das Recht zur freien Vereinigung ein wichtiges, ein unveräußerliches sei. Indessen dürfte eine derartige Be⸗ stimmung, wie sie im Gesetz enthalten sei, doch nicht ganz überflussig er— scheinen, am allerwenigsten gegenwärtig. Gesetze würden nicht für einen Theil der Bevölkerung, sond ern sür alle Staatsbürger gemacht, und er sei überzeugt, daß der allergrößte Theil derselben diese Bestimmung nicht für überflüssig erachte; die Regierung, immer bestrebt, wenn es ohne Beein- trächtigung des Prinzips geschehen könne, mit der Majorität zu gehen, werde daher auch hier auf diese Rücksicht nehmen müssen, obwohl er sür seine Per= son kein Bedenken gegen den Ausfall dieses Paragraphen haben würde. Für die Regierung könne zwar Bewegung nicht Ziel sein, aber das, was aus der Bewe⸗ gung hervorgehen solle, sei es. Was die Anträge auf Republik in den Ver— einen anlange, so seien den Behörden mehrere Anzeigen der Art gemacht worden, ohne daß sie sich veranlaßt gesehen hätten, deshalb einzuschreiten; denn wenn bei Einzelnen Sampathieen für die republikanische Regierungsform auf tauchten, so sei noch ni ie Folge, daß deshalb die bestehende Verfassung um⸗ gestürzt werde, o lange letztere noch in den Herzen des Volkes wurzle, würden Bestrebungen Einzelner nicht zu fürchten sein. ten dürste übrigens in dꝛeser B in; wer eine andere Meinung habe, möge entgegentreten. Die Regierung werde dies durch die möglichste Freisinnigkeit thun. Noch müsse er bemerken, daß die Verpflichtung zur Anzeige sich lediglich auf Volks -Versammlungen be— ziehen und auf Vereine mit mehr sich fortspinnender Berathung keine An— wendung erleiden solle; somit muͤsse die angegriffene Bestimmung als völlig unschuldig erscheinen, wie er denn nochmals auf das bestimmteste erkläre, daß die Regierung weit davon entfernt sei, das unveräußerliche freie Ver= einsrecht durch den Gesetz⸗Entwurf irgendwie beschränken zu wollen.
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Dresden, 3. Sept. (D. A. 3.) Vie zweite Kammer ist heute in der Berathung des Gesetz- Entwurfs über das Vereins- und Ver— sammlungsrecht bis zu 8. 8 der Vorlage vorgeschritten.
Die wichtigste und ausgedehnteste Debatte veranlaßte §. 4, der fest— stellt, daß zur Berufung von Versammlungen oder zur Stiftung von Ver— einen nur diejenigen berechtigt sein sollen, welche dispositionsfähig und im Besitze der politischen Ehrenrechte sind. Die Majorität der Deputation er— achtet in ihrem Berichte das Erforderniß der Dispositions fähigkeit und des
und beengende, im Erfolg aber werthlose Bestimmung und räth der Kam— mer an, deshalb den §. 4 abzulehnen. Hier war nun der Punkt, wo sich die Parteien in der Kammer auf das entschiedenste entgegentraten. Die Regierungs-Vorlage wurde von den Abgeordneten Schaffer, Schenk, von Criegern, Dr. Haase, Dr. Platzmann, Seyffert, Dr. Geißler, Thiersch und besonders durch den Abgeordn. Metzler vertheidigt. Der Letztere stellte den Grundsatz auf, daß das völlig freie Vereins- und Versammlungsrecht höch= stens einer völlig freien Nation gewährt werden könne. Man möge nur hinsehen auf die große französische Nation, die das Wort Freiheit bestän= dig im Munde führe, wie äugstlich sie dieses Recht überwache, und bei uns, wo die Freiheit eben erst aus den Wogen eines revolutionsmäßigen Justan⸗ des hervorgegangen sei, wolle man es Knaben in die Hände legen und un- ter die Führung von Leuten stellen, welche die Gesetze des Staats verletzt . Dagegen ward die Ansicht der Deputation von den Abgeordneten inke, Tischirner, Wehner, Kaisei, Evans und dem Referenten entschieden in Schuß genommen, und die Regierungsvorlage hatte von dieser Seite manche Anfechtung zu erleiden. Der Abg. Tzschirner erblickte im 5. 4 einen über- triebenen Humanismus, eine Bevormundung des Volks und führte zur Unter⸗
stützung seiner Ansicht ein Gedicht Herwegh's an, wozu der Abg. Sch enk die Be⸗
Besitzes der politischen Ehrenrechte für eine das Vereinswesen belästigende
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merkung machte, daß Herwegh zwar ein guter Versemacher sei, in der letzten Zeit sich aber als der 6. 9. 2 leg
: erbärmlichste Maulmacher bewiesen habe. Der Abgeordnete Wehner machte dem Ministerium den Vorwurf, daß es kein parlamentarisches sei; wolle es dies sein, so müßte es mit einer Partei der Jammer gehen, mit dieser sich vorher über die Prinzipien der Vorlagen ins Vernehmen setzen, ihre Meinung berücksichtigen. Eine Bemerkung dieses Abgeordneten, daß er nicht begreifen könne, wie der Abgeordnete Metzler in Frankfurt sich habe auf die Bänke der äußersten e setzen kön⸗ nen, während er zur äußersten Rechten gehöre, und daß dies wohl nur aus Irrthum geschehen sei, veranlaßte eine scharfe Erwiederung des Letzteren, wobei er guf das Unparlamentarische derartiger Bemerkungen hinwies und aus dem Dezutations · Berichte den Beweis zu führen suchte, daß die Ma⸗ sorität in Inkonsequenzen verfallen sei und andererseits Grundsätze auf⸗ stelle, die in ihren Konsequenzen dahin führen würden, daß auch den Zucht⸗ , e., das freie Vereins- und Versammlungsrecht eingeräumt werden Dem Abgeordn. Thiersch, der den Abgeordn. Metzler in Schutz nahm und dabei äußerte, daß man in Bezug auf manche sogenannte Volke freunde dem Volke zurufen könne; Sehet euch vor vor den falschen Propheten, wurde durch den Abgeordn. Evans und den Referenten geantwortet, wobei der Letztere bemerite, daß die Deputation den Wegsall des §. 4 deshalb deantragt habe, weil sie hier heller sehe, als manche Andere, die vielleicht auch nicht sehen wollten. Der Abgeordn. Linke 'sprach gegen jede Be⸗ schränkung des Vereins, und Versammlungsrechtes, da diese das Prinzip der Freiheit gefährde; dieses Recht sei ein sittliches, es gehöre dem Men- schen, und dieser dürfe in dem Bürger nicht ganz vergessen werden. Das politische Dispositionsrecht beruhe auf der allgemeinen Achtung, nur das gesunde Urtheil des Volkes habe hierüber zu entscheiden. Staats-Minister Oberländer, der hierauf das Wort ergriff, erklärte sich mit dem Schlußsatze des letzten Sprechers ganz einverstanden, beimerkte aber, daß ja bei denen, welche der politischen Ehrenrechte verlustig geworden, das Urtheil des Volkes schon entschieden habe. Wer das moralische Band von Treu und Glauben muthwillig zerrissen habe, wer nicht fähig sei, seinen eigenen Angelegenheiten vorzustehen, dem könne nicht das Recht zugestanden werden, sich zum Leiter der Ängele— genheiten Anderer aufzuwerfen, und er sei überzeugt, daß das Gesetz in dieser Beziehung den Ausdruck des Volkswillen enthalte. Auch könne bei dieser Bestimmung nicht davon die Rede sein, bei einer ein- gehenden Anzeige zu erörtern, ob der Zusammenberufende noch im Be— sitße dieser Ehrenrechte sey; nein, auch hier müsse der Grundsatz gelten, daß Einer so lange für einen ehrlichen Mann zu halten, bis nicht das Gegentheil erwiesen sei. Aber das sittliche Prinzip müsse durch das Gesetz anerkannt, gehoben und festgehalten werden, und durch Annahme des §. 4 könne man die Hochachtung vor dem Vereins- und Versamm— lungsrecht am besten an den Tag legen. Auch jetzt, nach der Debatte, halte er noch an dem Glauben fest, daß die Regierung durch ihren Ent wurf das liberale Prinzip nicht verletz habe. Diesem Prinzipe werde das Ministerium steis treu bleiben; aber das würde „ein Lump von einem Minister“ sein, der sich als Werkzeug einer jeden einzelnen Meinung von Freiheit hergebe, und denselben Vorwurf, den man dem vorigen Ministerium deshalb mache, daß es mit der Aristokratie „durch Dick und Dünn“ ge gangen sei, würde das jetzige Ministerium verdienen, wenn es, ohne zu prüfen, dasselbe in entgegengesetzter Richtung thun wollte. Bei ihm wurzle die Freiheit noch tiefer, auf BGrundsätzen, die durch und Lurch mit seinem anzen Leben verwachsen seien, und solle er diese Grundsätze aufgeben, so 9 er überzeugt, daß es das Beste sei, was er thun könne, wenn er seinen Platz als Minister noch früher, als er sich vorgenommen habe, ja, wenn er ihn sofort verließe. Bei der hierauf erfolgenden Abstimmung wurde der Vorschlag der Deputation gegen 14 Stimmen verworfen und §. 4 des Gesetz-Entwurfs gegen 17 Stimmen angenommen.
Mit dieser Abstimmung kann das Schicksal des Gesetzes als entschie⸗ den betrachtet werden. Die §§. 6, 7 und 8, die Anzeigen bei der Polizei betreffend, führten, obwohl sie wichtiger sind, als §. 4, schon nicht mehr zu einer so scharf ausgeprägten Debatte, waren auch in ihren Prinzipien be- reits bei dem allgemeinen Theil erörtert und erläutert worden. Die De
putation erklärt diese Paragraphen als überflüssig oder, falls mehr darin liegen sollte, als eine bloße Form, für bedenklich, da sie sehr leicht, na- mentlich bei ängstlichen Polizeibehörden, zu Einmischungen und überwachen⸗ den Bevormundungen führen könnten, und beantragt deren Ablehnung. Der Abg. Linke brachte für den Fall, daß auch hier das Gutachten der Deputation nicht angenommen werden sollte, zu 8. 6 den Zusatz ein: Es hat sich jedoch die Polizeigewalt aller Einmischung und Cognition bei Ausübung des Vereinsrechts zu enthalten. Der Abgeordn. Brockhaus fragte an, ob die polizeiliche Anzeige blos bei Volks -Versamm⸗ lungen oder bei jeder Versammlung eines Vereines verlangt werde und erklärte, daß er in (letzterem Falle gegen das Gefetz stim men werde. Staa - Minister Oberländer erllärte, daß sich diese Bestimmung lediglich auf Volks - Versammlungen, keines- weges aber auf bestehende Vereine erstrecken solle, worauf der Abg. Metz- ler darauf antrug, daß dies im Gesetz ausdrücklich bemerkt werde. Staats= Minister Oberländer rechtfertigte nun nochmals das Verfahren der Re⸗ gierung und bemerfte, daß der überwiegende Theil der Vaterlandsfreunde diese Bestimmung verlange; auch müsse sich die Regierung schon deshalb um das Vereinswesen bekümmern, weil in diesem das Volksleben künftig sich besonders auspvrägen werde. Der Abg. Tzschirner konnte sich mit den Ansichten der Regierung nicht einverstanden erklären; das Volk wolle eine derartige Bestimmung nicht, es müßten denn Petitionen deshalb bei dem Ministerium des Innern eingegangen sein; auch sei es nicht der rechte Weg einer Regierung, wenn sie das öffentliche Leben durch die Polizei ken⸗ nen lernen wolle. Staats-Minister Oberländer erwiederte hierauf: Der Grund, weshalb die Regierung annehme, daß die Mehrheit des Volks die Bestimmungen der §8. 6, 7 und 8 wünsche, liege darin, weil diese Bestim—⸗ mungen bereits seit Monaten faktisch und gesetzlich beständen und Niemand des— halb Einwendungen gemacht habe. Die Regierung wolle nicht durch die Polizei die Vereine ausspioniren lassen, aber sie sehe die Vereine für so wichtig an daß sie auf das, was aus denselben hervorgehe, Werth lege, mit Einen Worte, weil sie mit den Vereinen in eine gewisse Wechselwirkung treten zu müssen glaube. ö ö Nach einer ausführlicheren Vertheidigung des Majoritäts- Gutachtens durch den Referenten, der sich auf das wärmste für Wegfall der gedachten Paragraphen verwendete, wurde zur Abstimmung geschritten, und das Re⸗ sultat war, daß auch hier das Gutachten der Deputation abgelehnt, die Ss. 6, 7 und 8 des Gesetz⸗Entwurfs aber gegen 14 und 16 Stimmen an— genommen wurden. Der von dem Abgeordn. Linke zu §. 6 beantragte Zusatz wurde, nachdem auf Vorschlag des Abgeordn. Metzler in demsel— ben vor „Vereins- und Versammlungsrechtes“ die Worte „gesetzlich gestat⸗ teten“ eingeschaltet worden waren und Staats -Minister Oberländer sich mit diesem Zusatz einverstanden erklärt hatte, gegen 20 Stimmen ebenfalls angenommen, womit die Sitzung für heute als geschlossen erklärt ward.
Ausland.
Schweiz. Schwyz. (Eidg. Ztg.) Das Gesammt⸗Nesul⸗ tat der Bundes⸗Abstimmung ist 3454 Verwerfende gegen 1168 An⸗ nehmende, der letzteren immerhin noch eine ansehnliche Zahl.
Freiburg. Der Große Rath hat seiner Gesandtschaft die In⸗ structson ertheist, bei den Anordnungen zur Einführung der neuen Bundes-Verfassung nach dem Grundsatze, der Mehrheit müsse sich die Minderheit fügen, mitzuwirken. Die Wahlkreise für die neuen Bundes-Behörden zu bestimmen, soll den Kantonen überlassen sein. Endlich allgemeine Vollmacht, zu Allem zu stimmen, . . und Ordnung im Innern und die Ehre und Unabhängigkeit de
Vaterlandes erheische. ; Bundes i Gesammt⸗Resultat über die neue Bundes⸗ ee, . e ne, men haben nur 11 ver⸗
Abstimmung: Von 66 worn e . an g mn w gtaliener 34 Kanonen in den Kanton
Im Ganzen haben die