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schriebenen Stand zu er anzen, 23 und heren können. —— am 2. September n HR.
raf Lovatelli, Prolegat. Su san, Vorbehaltlich der höheren Genehmigung.
Solstein. Kiel, 7. Sept. (Alton. Merk.) In — 6 — n der Landes -Versammlung (deren An⸗ fang vorgestern bereits mitgetheilt wurde) führte die Berathung über den Art 50 hinsichtlich des Passus: „Der Herzog kann ohne Zustimmung ker Landes. Versammlung nicht Oberhaupt eines anderen Staates
„zu einer lebhaften Debatte. . ; , , erklärte, daß die Minorität die Fassung: „der Herzog kann ohne Zustimmung der Landes Versammlung nicht Dber⸗ haupt eines nicht deutschen Staates sein! zurücknehme, da sie keinen Konflikt mit der Regierung wünsche, die in ihrem Programm andere Grundsätze aufstelle. Claussen erklärte, auch er nehme seinen An⸗ trag zurück, obgleich Friedrich VII. seine Rechte auf die Herzogthü⸗ mer verwirkt, weil er den Grunsvertrag gebrochen habe. Wie bei der Ehe zerreiße dadurch das Band; wenn der Eine den Vertrag breche in staatsrechtlichen Verhältnissen, so sei der Andere nicht mehr gebunden. Erst wenn das Land ihm verzeihe, sei er wieder im Recht. Er sei jetzt nicht Oberhaupt, müsse es erst wieder werden. Er ¶ Claus⸗ sen) wolle keinen Konflikt mit der Regierung herbeiführen, bleibe aber bei sein er Ueberzeugung; Manche theilten dieselbe. Friedrich VII. sei nicht Regent; ob er es in Zukunft werden könne, das könne Niemand wissen. Die Waffen müßten darüber entscheiden, und bei einem glücklichen Ausgange des Kampfes könne die Personal Union aufgehoben werden. Die Formel „werden“ sei allein entspre—⸗ chend, sei elastisch zweideutig, könne so oder so verstanden werden, daß die Personal-Union beibehalten, oder daß sie aufgehoben werde, sie sei ein Gefäß, aus welchem man dies oder das schöpfen könne. Es beleidige das Gefühl, Ehrfurcht zu haben, nachdem so viel Blut geflossen. Keiner müsse auf das Aeußerste bestehen, wir hãtten den Weg der Einigung betreten. Auch sei es besser, daß die Worte: „begründete agnatische Rechte sind vorbehalten“, wegsielen. Revent⸗ low meinte, es sei unwürdig, mit zweideutigen Worten die Sache abmachen zu wollen. Er hätte gewünscht, daß die Aufhebung der Personal⸗Union nicht zur Sprache gekommen wäre, aber da dies ein⸗ mal geschehen, so dringe er darauf, daß über diesen Minoritäts⸗ Antrag namentlich abgestimmt werde. Matthiessen erklärte sich eben so wenig mit Claussen's Motion einverstanden. Er wolle keinen zweideutigen Aus⸗ druck, er wünsche die Aufhebung der Union und werde dafür streben, sei aber gegen das Minoritäts-Gutachten und gegen das Wort „sein“; er füge sich der Nothwendigkeit mit Rücksicht auf die provisorische Ne⸗ gierung und die Verhältnisse. Er werde bei der Abstimmung über bas Minoritäts-Guktachten nicht mitstimmen, obgleich seine Wähler die Aufhebung wünschten. von Prangen war gegen das Minori⸗ täts Gutachten und erklärte sich für die Beibehaltung des Vorbehalts agnatischer Rechte. Klenze bemerkte, es sei nicht würdig, daß man (üwas Anderes denke, als man spreche, er könne daher Claussen's An⸗ sicht nicht theilen. Der Krieg, den wir führten, sei kein Krieg gegen den Landesherrn, sondern das dänische Ministerium habe ihn veran⸗ laßt. Claussen: Den Vorwurf der Zweideutigkeit verdiene ich nicht, ich habe Fehler, bin mir deren bewußt, aber nicht die ses Feh⸗ lers. Friedrich VII. hat den Boden des Rechts verlassen. Verträge des Regenten mit dem Volke werden aufgehoben, wenn der Regent den Vertrag bricht. Das ist in dem Falle Karl's X. anerkannt. Wie Alles jubelke, als die Stuarts mit Recht verjagt wurden, so können wir auch Friedrich VII. verjagen. Der Bundestag hat die Ab⸗ setzung des Herzogs von Braunschweig anerkannt, Es ist aber nicht politisch, so zu handeln, da die Verhältnisse sich seit dem Beschlusse des Amendements „sein“ geändert. Man kann nicht darauf dringen, daß darliber abgestimmt werde. Gewiß ist es, daß wir unpolitisch ge⸗ handelt, und zu wünschen wäre es gewesen, daß wir mit mehr Kon⸗ sequenz gehandelt, wir haben uns auf den Boben der Revolution ge⸗ stellt, aber leider nicht mit Konsequenz, Wir würden, unsere Lage bessern, wenn wir uns mit Entschiedenheit gegen die Union erklärten. Wir haben das Band nicht gelöst, sondern Friedrich VII.; nur unser Wille hat zu entscheiden; hätten wir, wie Texas, das zu den Verei⸗ nigten Staaten gehören wollte, erklärt, die Bande seien gelöst, so hätten wir in Frankreich keine Widersacher, keine Antipathieen. Wir haben eine verkehrte Politik befolgt, in Fraukfurt sind im Centrum äuch verschiedene Männer, welche sagen, es sei eine heillose Politik, daß die Holsteiner nicht rasch Friedrich VII. absetzten. Das sagen Männer der Rechten in Frankfurt, Gagern stimmt ein, er hält es für eine Unmög⸗ lichkeit, daß Friedrich VII. hier wiederregiere. Es ist ein unnatürliches Ver⸗ hältniß, daß ein Theil Deutschlands von anderen Regenten beherrscht wird; Deutschland soll nicht mehr von Fremden abhängig sein. Wenn wir uns zur raschen That verstehen könnten, so wäre es das Beste, politisch Richtige; der Wunsch Vieler, von Dänemark frei zu kommen, sst gewiß. Größe Stürme können kommen, die Verhältnisse können sich aber auch so glücklich gestalten, daß das Band zerrissen bleibt, wenn 45 Millionen zum Bewußtsein gelangen. Diese Versammlung hat sich großartig gezeigt durch ihre früheren Beschlüsse, so kann auch Deutschland sich' seiner bewußt werden. Wenn wir durch unsere Schwäche die Aufhebung der Personal-Union verhindert haben, so werden wir in der Geschichte schlecht dastehen vor Enkeln und Urenkeln; thun wir lieber einen enitschiedenen Schritt. Lassen Sie nicht über den Antrag der Minorität abstimmen, das wäre ein Amendement, und die sind nicht zulässig. Revent— low besteht nicht auf Abstimmung über den Minoritäts-Antrag, weil er glaubt, daß eine große Majorität gegen Claussen's Ansicht stim⸗ men würde. Als hierauf der Passus des Artikels 50: „Der Her⸗ zog kann ohne Zustimmung der Landes-Versammlung nicht Ober— haupt eines anderen Staates werden“, zur Abstimmung gestellt wurde, erklärten sich 73 Stimmen dafür und 22 dagegen. Für den folgen= den Passus: „Schon begründete agnatische Rechte sind vorbehalten“, ergaben sich 55, dagegen 45 Stimmen. Der übrige Theil des Art. 50: „die Zustimmung der Landes⸗-Versammlung“ u. s. w., wurde mit 100 Stimmen angenommen.
Kiel, 8. Sept. (Alt. Merk.) In der gestrigen Sitzung
der Landes-Versammlung wurde zur Diskussion über die Artikel 51 bis 59 inkl. des Kommisstons⸗Entwurfs oder Artikel 45 bis 53 inkl. des Ausschuß-Entwurfs übergegangen und nach geschlossener Debatte darüber abgestimmt.
Der Antrag der Majorität des Ausschusses zum Artikel 46, mit Aus⸗ nahme des Zwischensatzes: „So oft und so lange er sich außerhalb der
Gränzen der Herzogthümern befinder, also lautend: „Wenn der Herzog zu⸗ leich Oberhaupt eines nicht deutschen Staates sein sollte, so läßt er alle raft dieses Grundgesetzes und der Gesetze ihm zustehenden Rechte durch ei⸗
nen Statthalter selbstständig ausüben. Der Sigtthalter kann durch leine
Befehle und Instrucklonen des Herzogs beschränkt werden“, wurde mit 73 egen 24 Stimmen angenommen.
2 Der Antrag der er na des Ausschusses zum Artikel 46 auf den edachten Zwischensatz, also lautend: „So oft und so lange er sich außer⸗ alb ber Gränzen der Herzogthümer befindet“, wurde bei namentlicher Ab- immung, worauf der Abgeordnete Ahlmann, mit Unterstützung von mehr
als 19 Mitgliedern, antrug, mit 51 gegen 45 Stimmen angenommen.
Der Antrag der Minorität des Ausschusses als Art. 7 wurde bei der
auf gleichen Andrag vorgenommenen namentlichen Abstimmung in folgender Fassuͤng: „Der Herzog ernennt den Statthalter aus drei von der Landes. Versammlung vorgeschlagenen Mitgliedern deutscher Fürstenhäuser“, mit 60 gegen 38 Stimmen angenommen. Der Antrag des Ausschusses als Art. 48: „Die Ernennung geschieht in einer vom Herzog zu unterzeichnenden und von mindestens . Staats⸗ Ministern gegenzuzeichnenden Ürkunde. Die Ernennung wird wirksam, nach- dem sie verkuͤndigt ist und der Statthalter vor dem versammelten Staats- Ministerium den folgenden Eid geschworen hat: „„Ich gelobe und schwöre als Statthalter der Herzogthümer Schleswig⸗-Holstein, in Ausübung der mir anvertrauten Gewalt, die Verfassung und die Gesetze, der Herzogthümer Schleswig-Holstein zu beobachten und die Unabhängigkeit des Staates, so wie die Rechte des Herzogs und des Volks, aufrecht zu erhalten““, mit dem schon früher beschlofnen Zusatze: „„so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort““, wurde mit 97 Stimmen gegen 1 angenommen.
Der Antrag des Ausschusses als Art. 19 „Der Statthalter wohnt am Sitz der Regierung und kann in einem Jahre nicht länger als drei Monate außerhalb der Gränzen des Staatsgebietes sich aufhalten“, wurde mit 92 gegen 6 Stimmen angenommen. 26 2
Der Antrag des Ausschusses als Art. 509: „Stirbt der Statthalter, oder befindet er sich in der Unmöglichkeit, die ihm anvertraute Gewalt aus= zuüben, so übernimmt der älteste Staats Minister bis zum Wiedereintritt eines neuen Statthalters, nachdem er den Art. A8 vorgeschriebenen Eid ge⸗ leistet hat, die Gewalt desselben“, wurde mit 97 Stimmen gegen 1 ange— nommen.
Der Antrag des Ausschusses als Art. 36: „Dem Statthalter wird ein den Verhältnissen seines Amtes angemessenes Einkommen ausgesetzt“n, wurde mit 95 gegen 3 Stimmen angenommen. ö .
Der von der Minorität des Ausschusses beantragte Wegfall des Art. 57 des Kommissions-Entwurfs wurde mit 66 gegen 32 Stimmen angenommen.
Der Antrag des Ausschusses als Art. 52: „Der Statthalter hat dem Herzog über die Geschästsführung Bericht zu erstatten“, wurde mit 90 ge— gen 8 Stimmen angenommen. . 5 :
Nachdem der Antrag der Minorität des Ausschusses mit Genehmigung der Versammlung zurückgezogen war, wurde der Antrag des Ausschusses als Art. 53: „Alle Lie Unterschrift des Herzogs erfordernden Gesetze, Verord⸗ nungen und Befehle werden während der Abwesenheit des Herzegs vom Statthalter Namens desselben unterschrieben und, so weit es dieses Grund= gesetz vorschreibt, von den Ministern gegengezeichnet“, mit gö5 gegen 3 Stim⸗ men angenommen. . ö.
Nach einer halbstündigen Pause wurde zuerst das Protokoll der zwölf⸗ ten Sitzung verlesen, rektifizirt und genehmigt. Hierauf wurde die Debatte über Art. 60 — 69 des Kommissions-Entwurfs oder Art. 54 — 62 des Ausschuß-Entwurfs eröffnet und nach Beendigung derselben zur Abstim⸗ mung geschritten, welche Folgendes ergab: Der Antrag des Ausschusses als Art. 54, so lautend: „Wenn der Herzog zugleich Oberhaupt eines an—= deren Staats ist, so können Verträge mit diesem Staate nur unter Zuzie⸗ hung von besonders Bevollmächtigten der Landes Versammlung und unter Vorbehalt der Ratification unterhandelt werden. Die Ratification geschieht von dem Herzoge und der Landes-Versammlung“, wurde mit 88 Stimmen einstimmig angenommen. ö
Der Antrag des Ausschusses als Art. 55: „Die Herzogliche Gewalt vererbt im Mannsstamme des oldenburgischen Fürstenhauses vermöge Ab⸗ stammung aus rechtsgültiger Ehe nach dem Rechte der Erstgeburt, und der agnatischen Linealfolge, ohne Rücksicht auf die Nähe des Grades“, wurde mit 82 gegen 6 Stimmen angenommen. j
Der Antrag des Ausschusses als Art. 56 und 57: „AÄlrt. 56. Vom Tode des Herzogs an, bis sein Nachfolger oder der Regent den vera ungs mäßigen Eid geleistet hat, wird die Herzogliche Gewalt durch den, Minister= rath Kamens des Herzogs verantwortlich ausgeübt. Dasselbe tritt in dem Falle ein, wenn beim Tode des Herzogs eine Statthalterschasft bestehen sollte. Die Statthalterschaft erlischt mit dem Tode des Herzogs. Art. 57. Nach dem Tode des Herzogs versammelt sich sofort die Landes ⸗Versammlung, ohne Zusammenberufung. War dieselbe vorher aufgelöst und fällt der Termin des Zusammentretens der neu berufenen Landes -Versammlung spä⸗ ter, so tritt bie aufgelöste Landes -Versammlung wieder in Wirksamkeit und bleibt bis zum Zusammentreten der in der Auflösungs-Akte zusammenbe⸗ rufenen vereinigt“, wurde einstimmig mit 89 Stimmen angenommen. 9
Der Antrag des Ausschusses auf Wegfall des Art. 64 des Kommis⸗ sions⸗-Entwurfs wurde mit 67 gegen 22 Stimmen angenommen. Der An⸗ trag des Ausschusses als Art. 58 und 59: „Art. 58. Der Herzog wird mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mündig. — Art. 59. Wenn der Herzog unmündig ist oder er sich in der Unmöglichkeit, zu regieren, befindet, fritt eine Regentschaft ein. Dieselbe wird Namens des Herzogs von dem nächsten regierungsfähigen Agnaten geführt. Der Regent leistet den Art. 34 vorgeschriebenen Eid“, wurde einstimmig mit 90 Stimmen angenommen. Der Antrag des Ausschusses als Art. 66: „Ob die Voraussetzungen einer Regentschaft vorhanden sind, so wie darüber: ob sie aufgehört haben, ent- scheiden in Verbindung mit dem Staats-Ministerium die im Lande anwe— senden mündigen Agnaten, mit Ausschluß des nächsten „durch absolute Stim= menmehrheit. Die nöthigen Einleitungen für die Entscheidung trifft das Staats-Ministerium. Wenn kein zur Theilnahme, an der Ent— scheidung berechtigter Agnat im Lande vorhanden ist, entscheidet das Staats-Ministerium allein“, wird mit 94 Stimmen gegen 1 angenom- men. Der Antrag des Ausschusses, als Art. 61: „Die Civilliste des Her⸗ zogs wird zu Anfang jeder Regierung durch ein Gesetz bestimmt“, wurde in6 94 Stimmen gegen 1 angenommen. Der Antrag der Minorität des Ausschusses wegen eines hierauf einzuschaltenden Artikels, also lautend: „Die landesherrlichen Schlösser und Gärten bleiben, so weit nicht zum Ge⸗ brauch für das Oeffentliche darüber disponirt ist, als Kron⸗-Fideikommiß dem jedesmaligen Landesherrn, ohne irgend ein Veräußerungsrecht daran, zur Benutzung und Verfügung. Inwieweit die Unterhaltung derselben aus der Civilliste oder aus* Staatsmitteln zu bestreiten ist, wird durch das Ge— setz über bie Civilliste bestimmt“, wurde mit 74 gegen. 21 Stimmen abge lehnt. Der Antrag des Ausschusses, als Art. 67: „Etwanige Appanagen, Ausstattungen und Wittihümer des Herzoglichen Hauses bestimmt das Ge⸗ setz“, wurde mit 8, gegen 8 Stimmen angenommen. .
Hierauf wurde die Debatte über den fünften Abschnitt, „von den Ministern., er⸗= öffnet und nach Beendigung derselben zur Abstimmung geschritten, welche Jelgen⸗ des ergab: Der Antrag des Alusschusses als Art. 93; „Niemand lann zum Minister ernannt werden, welcher nicht das schleswig holsteinische Staats Bürgerrecht be⸗ sitz“, wurde einstimmig mit 95 Stimmen angenommen, Der Antrag des Aus- schusses als Art. 64: „Das Gesetz bestimmt die Abtheilungen der Wer. waltung. Jeder besonderen Abtheilung der Verwaltung steht, ein Minister vor. Rur Außerordentlich und auf kurze Zeit kann ein Minister mehreren Abiheilungen der Verwaltung vorstehen“, wurde mit da Stimmen gegen. angenommen. Der Antrag des Ausschusses als Art. 65: „Die Minister veürinigen sich unter Vorsitz des Herzogs oder Statthalters zum Staatsrath. Der Staatsrath beräth über Gesetzvorlagen und über Anträge der Landes versammlung, fo wie über alle wichtigeren Angelegenheiten, und, entscheidet über Zweifel hinsichtlich der Zuständigkeit der einzelnen Ministerien. Ueber die im Staats-Rath gefaßten Beschlüsse wird ein Protokoll geführt, welches die Vota der einzelnen Mitglieder enthält. Dies Protokoll nebst dessen Beilagen wird einem Ausschuß der Landesversammlung auf deren Verlangen zur Ein— sicht vorgelegt“, wurde mit 95 Stimmen gegen 1 angenommen. Der An⸗ trag des Ausschusses auf den Wegfall des Art. 73 des Kommissions-Ent⸗ wurfs wurde mit 75 gegen 21 Stimmen angenommen. Der Antrag des Ausschusses des Art. S6: „Die Minister haben freien Zutritt zu den Sitzungen der Landes-Versammlung und müssen auf ihr Verlangen gehört werden? Auf Verlangen der Landes-Versammlung sind die Minister ver— pflichtet, in der Versammlung zu erscheinen. Die Minister lönnen Mitglie- ber der Landes⸗Versammlung sein“, wurde einstimmig mit 97 Stimmen an—à genommen. Der Antrag des Ausschusses als Art. H7, 68 und 69: „Art. 67. Durch keine Anordnung des Herzogs oder Statthalters können die Minister der ihnen wegen der Verwaltung ihres Amtes obliegenden Ver aniwortlichkeit enthoben werden. Art. 68., Nur kraft eines Beschlusses der Landes⸗-Versammlung kann gegen die Minister wegen der Verwaltung ihres Amtes ein Strafverfahren eingeleitet werden. Das Gesetz bestimmt die Fälle, wegen welcher ein Strafverfahren stattfindet, die Strafen, das Ge⸗ richt und die Art des Verfahrens. Art. 69. Ist das in dem gegen Mi= nister eingeleiteten Strafverfahren erfolgende Endurtheil nicht freisprechend, so hat dasselbe stets den Austritt aus dem Amt zur Folge“, wurde einstimmig mit 97 Stimmen angenommen.
Hierauf wurde die Debatte über den böten Abschnitt: von der Landes- Versammlung“, und zwar zuerst über die Art. Is bis 87 inkl. des Kom= missions⸗Entwurfs und der verschiedenen von den Fractionen des Comitè's dazu gemachten Vorschläge und Verbesserungs Anträge, eröffnet. Da die Zeit aber bereits auf 4 Uhr Nachmittags vorgerückt war, ohne daß die Diskussion beendigt werden konnte, so schloß der Präsident die Sitzung un⸗— ter Vorbehalt der Fortsetzung der Debatte in der nächsten Sitzung, welche auf heute Abend um 65 Uhr angesetzt wurde.
Ausland.
Oesterreich. Pesth, 6. Sept. (D. A. 3) Der Landtag hat gestern in beiden Häusern höchst bedeutsame Schritte mit Ein⸗ stimmigkeit gethan. Kossuth stellte dar, wie das Ministerium, die Re⸗ gierung, als der gesetzliche Ausfluß der beiden konstituirten Gewal⸗ fen, des Landtags und des Königs, nur dann, die Aufgabe lösen könne, wenn es von beiden Gewalten gleicherweise unterstützt werbe. Da aber das Ministerium schon seit Monaten vergeblich die Hierher⸗ kunft des Königs verlangt, da auch die beiden Minister Batthyany und Deak jetzt schon achk Tage in Wien geweilt, ohne, von der näch= sten Umgebung des Königs nämlich daran verhindert, diese Herreise und den verlangten Königlichen Befehl an die Armee und an die Kroa⸗ ten bewirkt zu haben, so könne das Ministerium in seinem gesetzlichen Kreise unmöglich mehr das Vaterland retten, sondern es müsse eine der Gefahr angemessene außerordentliche Machtvollkommenheit zur Rettung des Vaterlandes geschaffen werden. Kossuth's Rede wurde mit der größten Begeisterung aufgenommen und alle seine Anträge einhellig beschlossen. Demgemäß hat das Haus eine Deputation aus hundert Mitgliedern, den Präsldenten D. Pazmandy an der Spitze, ernannt, welche morgen nach Wien reisen wird, um den König zum letztenmal aufzufordern, im Sinne der Constitution zur Sanctionirung der neuen Gesetze hierher zu kommen. Die Deputation ist beauftragt, die Entschließung des Königs nicht länger als 24 Stunden abzu⸗ warten. (S. Wien.) Ferner ist das Königliche Prärogativ, welches in der Ernennung der Offiziere besteht, in Betreff des ungarischen Lagers pro⸗ visorisch fuspendirt und der vom Ministerium ausgesendete Kommis⸗ sar Oedön Beöthy mit unbeschränkter Vollmacht bekleidet worden, im Einvernehmen mit dem Kriegs-Minister Lazar Meßaros im Lager Alles anzuordnen und zu befehlen, was er für gut findet. Der Kriegs⸗ Minister ist angewiesen, das Lager vor Beendigung des Krieges nicht zu verlassen und an der Stelle des entlassenen Generals Bechtold die Oberbefehlshaberstelle einstweilen selbst zu führen. Bei der Ab⸗ stimmung, welche über diese beiden Punkte durch namentlichen Aufruf geschah, erhob sich gegen den letztern, die außerordentliche Machtbe⸗ kleidung Bröthy's nämlich, Eine Stimme, die des Barons Paul von Senyei. Ferner wurde eine Kommission aus fünf Mitgliedern er⸗ nannt, um zwei Manifeste, das eine an Europa, das andere an die Nationalitäten in Ungarn, zu redigiren und so bald als möglich dem Hause vorzulegen. Schließlich ist ein Comité ernannt worden, wel⸗ ches mit dem Ministerium einen Friedensantrag an die Kroaten aus- arbeiten soll. In der ganzen Stadt herrscht die größte Begeisterung und Freude darüber, daß man endlich energisch auftritt. Das Ober⸗ haus hat in der eben abgehaltenen Sitzung obige Beschlüsse ange— nommen.
In der Nähe unserer Hauptstadt, in den weiten Gesilden von Waitzen, wird ein Lager von 12,900 Mann Nationalgarden zusam⸗ mengezogen, um auf alle Eventualitäten gefaßt zu sein. Mittelst der Eisenbahn kann man von hier in einer Stunde in Waitzen eintreffen. Vom Kriegsschauplatze sind weitere günstige Nachrichten über einzelne fleinere Scharmützel an verschiedenen Punkten eingelaufen. Am be⸗ deutsamsten ist die Flucht des Grafen Albert Nugent, welcher mit einem Insurgentenhaufen einen Angriff auf Weißkirchen machte, von den Freiwilligen aber aufs Haupt geschlagen ward.
Essegg, 31. Aug. (Wien. 3Ztg) Der ungarische Kriegs⸗ Minister hat die hiesige Garnison aufgefordert, sich zu erklären, ob sie den ungarischen Militair-Behörden gehorchen werde, nachdem er zu gleicher Zelt auch 10 Compagnieen ungarischer National Garden in die genannte Festung disponirte. Hierauf hat nun die Garnison nach⸗ stehende Erklärung an den dortigen Festungs⸗Kommandanten, General⸗ Major Baron Jovich, abgegeben: .
„Auf die von dem Herrn Festungs-Kommandanten, General Major Baron Jovich, zufolge hohen Königlichen ungarischen Kriegs Ministerial- befehles d. . Verbasz, den 30. August a. . gestellten Aufforderung, so wie auf die Bekanntwerdung, daß in das Kronenwerk das Ste ungarische National-Bataillon verlegt werden soll, erklärt das ganze Offizier ⸗ Corps der hiesigen Kaisl. Militair . Garnison hiermit frei und unumwunden, daß sie die Fe- stung als ein Kaiserl. Gut, als ein Gut der Gesammt⸗Monarchie betrachten, welches in dem Parteikampfe zwischen Ungarn und Croatien für beide Theile als ein neutraler Boden zu betrachten ünd zu xespektiren sei. In diesem Sinne wird die ganze Garnison einstimmig, mit der treuesten Anhänglichkeit an den constitutionellen allergnädigsten Kaiser und König, so wie an die Ge— fammt-Monarchie, mit der größten Ausdauer bis auf den letzten Mann die Festung vertheidigen und jeden Angriff — werde er von den Ungarn oder Kroaten ausgeführt — mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zurückweisen, so lange Se. Majestät der Kaiser nicht die Uebergabe an die eine oder die andere Partei selbst anbefehlen sollte. Nach diesem uns allein zur Richt- schnur dienenden Sinne sehen wir einstimmig die Besetzung des Kronen— werkes durch ungarische National-Bataillone und nicht Kaiserliche Truppen als eine Verletzung der Neutralität und als eine Kriegserklärung gegen Eroatien und dse Gränztruppen an, gegen welche wir bei ihrer bewährten Treue und Anhänglichkeit für das allerhöchste Kaiserhaus, als unter einer Fahne mit uns kämpfende Waffenbrüder, nie kämpfen zu wollen uns hier mit einstimmig erklären. Sollte jedoch Croatien ohne Veranlassung die Neutralität verletzen, so sehen wir dieses als einen feindlichen Akt gegen Se. Masestät den Kaiser und die Gesammt-Monarchie an, für welchen Fall wir die Feindseligkeit gegen Croatien erwiedern und zu dem vorgenannten Zwecke die National- Bataillone zuziehen werden. Schließlich bitten wir ein Kaiserl. löbliches Festungs- Kommando hiermit ehrfurchtsvoll, diese unsene hier abgegebene gehorsamste Erklärung sowohl dem hohen Kaiserl, österrei= chischen Ministersum zu Wien, so wie dem Königl. ungarischen Ministerium zu Pesth, mittelst Courier zur Kenntniß bringen zu wollen. Essegg, am 31. August 18458. (Folgen die Unterschriften.)
Frankreich. Paris, 8. Sept. Das heutige Jour- nal des Débats will wissen, daß Oesterreich das Vermit⸗ telungs-Anerbieten Frankreichs und Englands (siehe National- Versammlung) nur unter gewissen Bedingungen angenommen habe, deren Inhalt noch nicht zur Kenntniß dieses Blattes gekom⸗ men. General Cavaignac soll die Nachricht von der Vermitte⸗ lungs-Annahme durch eine ihm mit einem Courier von Berlin zuge⸗ sandte Depesche des Herrn Emanuel Arago erhalten haben; Der Courrfert' frangais wünscht Frankreich Glück zu diesem Nesultat; dies Ereigniß beweise, daß die britische Negierung in ihren Beziehun⸗ gen zu Frankreich es aufrichtig maine, und daß die Mächte richtige Ansichten von der Festigkeit und Mäßigung der französischen Republik hätten; auch sei die Annahme der Vermittelung von Seiten Oester⸗ reichs eine Bürgschaft für die guten Gesinnungen dieser Macht in Betreff Italiens, denn nach den feierlichen Erklärungen auf der fran⸗ zösischen Tribüne müßten die zu eröffnenden Unterhandlungen offenbar Italiens Befreiung zu ihrem Ausgangspunkt haben, was Desterreich durch Annahme der Vermittelung deutlich anerkenne; so sei also für jetzt alle Kriegsgefahr beseitigt. Die Assemblése nationale hebt
hervor, daß die Königin von England in ihrer Thronrede von einer Vermittelung in Italien im Einverständnisse mit anderen befreundeten Mächten spreche, daß folglich bei derselben nicht blos England und Frankreich betheiligt zu sein schienen. „Die Königin“, sagt dieses Blatt ferner, „spricht von bedeutungsvollen Ereignissen, welche die innere Ruhe vieler europäischen Staaten, im Norden wie im Süden, erschüttert haben. Die Worte „innere Ruhe“ scheinen die Anerken⸗ nung der Rechte, welche Oesterreich über die aufgestandenen Provin⸗ zen behauptet hat, von Seiten Englands einzuschließen. „Galig-⸗— nani's Messenger sagt in Bezug auf diese Auffassung: „Der Zweck der Vermittelung Frankreichs und Englands kann unseres Er⸗ achtens nicht der sein, Oesterreich zur unbedingten Aufgebung erwor⸗ bener Rechte aufzufordern, sondern eine Uebereinkunft, durch welche man es im Interesse seines eigenen Friedens und seiner eigenen Ruhe zu Konzessionen veranlassen würde.“ Das Journal des Débats sagt: „Die Nachricht von der Vermittelungs-Annahme ist mit Ver⸗ gnlgen empfangen worden und wird nicht nur in Frankreich, sondern in ganz Europa ihr Echo finden. Welches auch immer die Leiden schaften der Parteien und Völker sein mögen, so ist doch gewiß Niemand, der sich nicht freute, die AÄussicht auf Krieg verschwinden und die friedliche und einsichts volle Thätigkeit der Di⸗ plomatie statt der Wechselfälle des Kampfes zur Lösung der interna⸗ tionalen Schwierigkeit berufen zu sehen.“ Das Bien public zwei— felt, daß sich die Lombarden mit dem liberalen Ver fassungsschatten begnügen würden, den ihnen das wiener Kabinet entgegenhalte. Dem Commerce zufolge, ist gleich nach Eingang der vom Minister Ba— stide mitgetheilten Nachricht aus Wien ein Courier mit Depeschen für die Alpen-Armee abgegangen.
Die Abänderung der auf die Arbeit bezüglichen Stelle des ur—⸗ sprünglichen Verfassungsentwurfes wird in dem von Armand Mar— rast verfaßten Kommissions⸗-Bericht über den modifizirten Entwurf folgendermaßen motivirt: „Wir sind überzeugt, und wir behaupten, daß eine Gesellschaft schlecht eingerichtet ist, wenn Tausende von rechtlichen, tüchtigen und arbeitsamen Leuten, die kein anderes Eigen— thum als ihre Arme, keine anderen Existenzmittel haben als den Ar⸗ beitelohn, ohne alle Hülfsquellen zu den Schrecken des Hungers, zu den Aengsten der Verzweiflung oder zu der Erniedrigung des Almo—⸗ sens sich vertatheilt und durch über ihrem Willen liegende Umstände sich getroffen sehen, welche sie aus dem Hause vertrieben, wo der Ar⸗ beits ohn sie leben ließ. Wir sagen, daß, wenn ein Bürger, dem die Arbeit das Leben ist, sich zu arbeiten erbietet, um sich zu ernähren, um eine Frau, Kinder, einen alten Vater, eine Familie zu ernähren, und wenn die Gesellschaft unempfindlich die Augen abwendet, wenn sie antwortet: „„Ich habe mit Eurer Arbeit nichts zu schaffen; sucht sie oder sterbt, Ihr und die Eurigen““, diese Gesellschaft ohne Herz, ohne Tugend, ohne Sittlichkeit, ohne Sicherheit ist. Sie beleidigt die Gerechtigkeit, sie empört die Menschlichkeit; sie handelt in Verletzung aller Grundsätze, welche die Republik verkündigt. Im Namen dieser Grundsätze geschah es, daß wir in die Verfassung das Recht, durch die Arbeit zu leben, das Recht auf Arbeit eingeschrieben hatten. Diese Formel hat zweideutig, gefährlich geschienen. Man hat befürchtet, daß sie eine Prämie für den Müßiggang, für die Ausschweifung werden möchte; man hat befürchtet, Legionen von Arbeitern würden, diesem Rechte einen Belang gebend, den es nicht hatte, sich damit wie mit einem Wahlspruche des Aufstandes waffnen. Zu diesen wichtigen Einwürfen kömmt noch ein anderer und erhehlicherer hinzu. Wenn der Staat sich verpflichtet, allen denen Arbeit zu liefern, welchen es aus dem einen oder anderen Grunde daran fehlt, so wird er demnach Jedem diejenige Gattung von Arbeit geben müssen, für welche er taugt. Der Staat wird also Kaufmann, Fabrikant, Produzent im Großen oder Kleinen werden. Mit allen Bedürfnissen belastet, wird er das Monopol in der Industrie haben müssen. Dies sind die Enormitäten, welche man in unserer Formulirung des Rechts auf Arbeit erblickt hat; und weil sie zu Auslegungen Anlaß geben konnte, die unserem Gedanken so sehr widerstreben, so haben wir diesen Gedanken klarer und deutlicher machen wollen, indem wir das Recht des Individuums durch die der Gesellschaft auferlegte Pflicht ersetzten. Tie Form ist verändert, die Sache bleibt dieselbe. Nein, wir haben nie gewollt, daß die Verfassung den faulen oder unsittlichen Arbeiter solle ermun—⸗ tern können, die Werkstatt zu verlassen, um vom Staate eine leich— tere Arbeit zu begehren; wir haben nie gewollt, daß der Staat mit den Privat⸗Industrieen in eine vernichtende Konkurrenz solle treten können. Wir hätten es uns als ein Verbrechen vorgeworfen, auch nur die Miene anzunehmen, als ob wir jenen Lehren die Hand böten, deren erstes Wort die Vernichtung der Freiheit, deren letztes der Ruin aller sozialen Ordnung ist. Aber wie? Giebt es nicht einen festen und sicheren Weg zwischen den Grausamkeiten der Selbstsucht und den Abgründen des Wahnsinnes? Kann die Gesellschaft nichts versuchen, nichts einrichten, um die arbeitende Bevölkerung auf die Stufe des Unterrichts, der Sittlichkeit, der Wohlfahrt emporzuheben, ohne sich in alle Gefahren der Unordnung zu stürzen? Sie werden, Bürger Repräsentanten, dies eben so wenig glauben, als wir, und wir rufen dafür dasjenige zum Zeugen auf, was Sie bereits im Interesse derer, die arbeiten, gethan haben. Wir glauben Ihre Gesinnungen ausge— drückt zu haben, als wir in das Grundgesetz die den öffentlichen Ge⸗ walten auferlegte Verpflichtung einschrieben, die Arbeit durch unent⸗ geltlichen Elenientar-Unterricht, durch gewerbliche Erziehung, durch Gleichheit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeiter, durch Vorsorge⸗ und Kredit-Einrichtungen, durch Aufmunterung freiwilliger und freier Vereine, endlich durch Schaffung jener großen Arbeiten zu entwickeln, wo die unbeschäftigten Arme Verwendung finden können. Auf diese Weise haben wir das Maß der den neuen Gewalten auferlegten Verpflichtungen und das Maß des Rechts, welches die⸗ selben den Bürgern gewähren, bestimmt angegeben und genau fest— gestellt.“
Hiesige Blätter melden, Karl Albert scheine entschlossen, sich trotz aller Vermittelungen mit seinem greisen Gegner Radetzky von neuem zu messen. Er habe ein sehr schmeichelhaftes Schreiben an den re— konvaleszenten General Bedeau gerichtet, um ihn zu bewegen, im Falle eines Krieges den Oberbefehl seiner Armee zu übernehmen. Wenn Bedeau sich noch nicht stark genug fühle, möge er Changar— nier zur Annahme des Kommando's veranlassen. ö
Der Kriegs⸗Minister, General Lamoricière, hat ein Rundschrei⸗ ben an die Präfekten richten lassen, worin er ihnen erklärt, daß un⸗ ter den gegenwärtigen kritischen Umständen kein Urlaub mehr ertheilt würde, und daß selbst alle diejenigen Mannschaften, die sich bei ihren Verwandten auf Urlaub befänden, sofort zu ihren Corps zurückzukeh⸗ ren hätten. .
Das in Auch erscheinende Blatt Opinion meldet unterm 3. September: „Im hiesigen Nationalgestüt ist der Befehl vom Mini- ster eingetroffen, bedeutende Pferde- Ankäufe im In- oder Auslande zu machen. Die diesfälligen Kredite seien bereits angewiesen.“
General Baudrand, ehemaliger Adjutant des Herzogs von Or⸗ leans und des Grafen von Paris, ist so eben in Paris gestorben. Er war einer der ältesten und ausgezeichnetsten Generale der fran— zösischen Armee. Als Ludwig Philipp den Thron bestieg, brachte Ge⸗ neral Baudrand als außerorbentlicher Botschafter die Anzeige davon nach England. .
Gestern Abend fand bei Marrast ein glänzender Ball statt. Dreitausend Einladungskarten waren verschickt. „Die Elite der eu⸗
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ropäischen Gesellschaft“, sagt der Moniteur, „war anwesend. Die Säle des Präsidenten-Hoteis genügten kaum für die sich drängenden Gäste. Der Palast war mit ausgezeichnetem Geschmack und wahr⸗ haft blendendem Glanze eingerichtet; die brillanten Toiletten der Damen, die verschiedenartigsten Uniformen der National-Garden und Armee bildeten einen hinreißenden Anblick. Die Tänze fanden in der großen Gallerie und den benachbarten Sälen statt.“ Der Finanz= Ausschuß der National-Versammlung hat sich mit 6 gegen 4 Stimmen dafür entschieden, daß Herrn Armand Marrast, als Präsidenten der National⸗Versammlung, monatlich eben so viel Gehalt, wie dem Chef der vollziehenden Gewalt, General Cavaignac, nämlich 10,9000 Fr. statt der bisherigen 4009, bewilligt werde.
Bisher zählte Frankreich 27 Akademieen oder Hochschulen, deren Besuch zum Staatsdienste befähigte. Ein Dekret im Moniteur setzt diefe Zahl auf 20 herab und bestimmt sie in folgenden Städ⸗ ten: Air, Angers, Besangon, Bordeaux, Bourges, Caen, Cahors Dijon, Douaj, Grenoble, Lyon, Montpellier, Nancy, Paris, Poitiers, Reims, Rennes, Straßburg, Toulouse und Algier. ⸗
Das Comité des Innern hat sich für den Antrag des Herrn Laussedat ausgesprochen und wird der Kammer vorschlagen, eine Kom— mission von 18 Mitgliedern zu ernennen, welche die Papiere der ent— thronten Königsfamilie ordnen und das Inventarium derselben beauf⸗ sichtigen soll. Herr Lefranc ist zum Berichterstatter dieses Beschlus— ses ernannt.
Berryer soll die Vertheidigung Sobrier's in dem Prozesse, der wegen dessen Betheiligung am Attentat des 15. Mai gegen ihn an— hängig ist, übernommen haben. Die Sache wird etwa in einem Monate zur Verhandlung kommen.
In Drezza, 10 Stunden von Bastia auf Korsika, ist es bei einer General-Conseils-Wahl zu einer Rauferei gekommen, welche funfzig Menschen das Leben gekostet haben soll. =
Der Ind é pendant de l' Ouest bringt schon folgendes neue Ministerium für die nächste Restauration: Berryer, Auswärtiges; Genoude, Inneres; Odilon Barrot, Justiz; Changarnier, Kiieg Dufaure, Unterricht; Raineville, Finanzen; Billault, Ackerbau und Handel; Benoit, öffentliche Arbeiten.
In dem fabrikreichen Thale Deville bei Rouen sind zwischen den dortigen Spinnern und ihren Contre⸗Maitres so ernste Streitigkeiten ausgebrochen, daß der Orts-Bürgermeister das Mobil⸗-Gardisten-Ba⸗ taillon in Rouen, von Paris seit einiger Zeit von Senard dorthin detaschirt, zu deren Beilegung herbeirufen mußte. Die Ruhe ist äußerlich hergestellt. ;
Ein Dekret im Moniteur de l' Arme ernennt den General Rilliet an die Stelle des Generals L. Cavaignac, Vetters des Chefs der vollziehenden Gewalt, im Kommando der Division des Ober— rheins. L. Cavaignac geht nach Rouen.
Die Union protestirt nochmals gegen die Beschuldigung, als wolle die legitimistische Partei einen Feldzug gegen die Repubuk un⸗ ternehmen. Die Reforme wendet sich an diese Partei mit den Worten: „Ihr habt Eure Bedienten entlassen, Eure Livreen aufge⸗ geben, Eure Kapitalien aus dem Umlaufe gezogen, und Ihr nennt Euch Republikaner! Ihr, die Ihr die Republft aushungern wollt! Ihr habt dem Hause Orleans die Hand geboten, und Ihr nennt Euch Republikaner!“ Das Bien public sagt: „Es giebt für die Leaitimisten zwei Wege: sich der Republik anschließen, den Schutz der Volks-Interessen an sich reißen und die Massen zu Beschützern des Eigenthunis machen; oder gegen die Republik auftreten. Dann aber isoliren sie sich von Frankreich und büßen ihre Popularität ein. Im ersteren Falle können sie große Staatsbürger sein, im letzteren blos untergeordnete Verschwörer; sie mögen wählen.“
Das Droit spricht von dem nahen Rücktritte des Justizmini⸗ sters Marie, der noch in Eil eine Masse richterlicher Ernennungen vornehme.,, Mit Recht werfe man ihm vor, daß er seit einiger Zeit nur entschiedenen Demokraten Aemter gebe. Auch war von Bedenu's Ernennung zum Kriegsminister die Rede, weil Lamoricière den Ober- befehl der Alpen⸗Armee übernehmen werde. Das Journal erklärt dagegen, jedes Gerücht von bevorstehenden Veränderurgen im Mini⸗ sterium sei unbegründet.
Das Gerücht, das Kapitel von Notre-Dame habe gegen die Ernennung des Erzbischofes Sibour protestirt, war ungegründet.
Nach dem Univers hieß es in der National Versammlung, das Ministerium wolle als Amendement vorschlagen, daß der Präss⸗ dent der Republik nicht durch das Volk, wie der Verfassungsentwurf will, sondern durch die Versammlung ernannt werden solle.
Zur Unterstützung des arg daniederliegenden hiesigen Buchhan— dels hat die Regierung eine projektirte Lotterie genehmigt. Die Buchhändler wollen 126,900 Loose zu 25 Fr. ausgeben; jeder Ab⸗ nehmer erhält sogleich für 25 Fr. Bücher und die Anwarischaft auf einen der 1000 Gewinne, die verloost werden sollen, und die, mit Ausnahme von 8 Geldgewinnen, aus Büchern bestehen. ᷣ
Großbritanien und Irland. London, 7. Sept. Die Inhaber mexikanischer Bons hielten gestern eine zahlreich besuchte Versammlung, in welcher beschlossen wurde, einen besonderen Vertre— ter nach Mexiko zur Durchsetzung der gerechten Ansprüche der aus⸗ wärtigen Gläubiger des Freistaats abzusenden. Sehr bitter äußerte man sich über die fortwährende Weigerung des hiesigen Hauses Schnei⸗ der und Comp., welches früher Agent der mexikanischen Regierung war, die 106 bis 115,000 Pf. St., welche es von letzterer noch in Händen hat, den Bons⸗Inhabern als Abschlag auf die Dividende auszuzahlen.
Von hier sind in den letzten zwei Wochen mehrere Schiffe mit
Arbeitern nach den australischen Kolonieen abgegangen; zwei davon gehen zum ersten Male direkt mit Auswanderern nach Boyd Town, Twofold Bay und nach der Moreton-Bucht, einer der nördlichsten Niederlassungen. Aus Dublin wird unter dem 6. September berichtet, daß die Eröffnung der Sperial-Kommission zu Clonmel definitiv auf den 21. September festgesetzt worden ist. Es bestätigt sich, daß Lord J. Russell schon am 9ten Dublin verläßt, um sich direkt zur Königin nach Schottland zu begeben. Von Cork war ein neulich zu Cowes verhafteter Führer der Insurgenten, M' Manus, in Dublin angelangt und vorläufig ins Gefängniß gebracht worden. Die Anklage gegen ihn lautet auf Hochverrath. — Das Geschwader des Admirals Na⸗ pier ist unerwartet, nachdem es 14 Tage in See gewesen war, am Ften zu Cork wieder eingetroffen.
Belgien. Brüssel, 9. Sept. Der französische Gesandte Herr Quinette, ist gestern nach Paris o f . wird einige Tage dauern. Man glaubt, Herr Quinette wolle an der Verfassungs Diskussion in der National-Versammlung theilnehmen.
Herr Sainte-Beuve, der bekannte französische Schriftsteller, ist zum Professor der Literatur an der Universität Lüttich ernannt. Das Ministerium wird wegen dieser Ernennung von mehreren Blättern angegriffen, und das antwerpener Journal du Commerce will darin sogar eine Verletzung der Verfassung finden, welche förmlich verbiete daß ein Ausländer in Belgien ein besoldetes Amt bekleide. Darauf erwiedert das Journal de Liége aber, man hätte sich, ehe man dergleichen behaupte, erst etwas genauer unterrichten sollen; der te Artikel der Verfassung besage nämlich: „Nur Belgier sind zu den
Civil⸗ und Militair-Aemtern zulässig, mit Vorbehalt der Ausnahmen, welche für besondere Fälle durch ein Geseßz festgestellt werden können,“ Nun laute aber Artikel 31 des Gesetzes vom 27. September 1835 über den r n, „Die Regierung kann, wenn das Interesse des öffentlichen Unterrichts es erheischt, Ausländer von aus⸗ gezeichnetem Talent zum Professorat berufen.“ Der Précurseur seinerseits führt an, wie viel berühmte Namen Frankreichs anderer als französischer Herkunft seien; so habe der Belgler van Praedt aus Brügge 40 Jahre lang das Amt als Königlicher Bibliothekar in Pa⸗ ris bekleidet; der Doyen der pariser Rechtsfakultät, Herr Blondeagu, sei ein Belgier; Herr Massart, erster Professor der Violine an der Königlichen Akademie der Musik zu Paris, ebenfalls; und andere Beispiele mehr. Auch die freie Universstät zu Brüssel zähle unter ihren ausgezeichnetsten Mitgliedern aus ländische Namen. Warum also sollten diese von den Staats- Universttäten ausgeschlossen sein? Das hieße, den Nationalitäts-Geist bis ins Abgeschmackte treiben. Es ist der . se. 2 8 erledigte Lehrstuhl der französischen Lite- ir, den das Rogiersche Ministerlum dem französischen Akademik Sainte⸗Beuve verlsehen hat. ĩ fterccs hen m n n
Königsstädtisches Theater.
Zweite italienische Opern-Vorstellung in dieser Saison. (Den 9. September.)
Die zweite Opern⸗-Vorstellung der Italiener in dieser Saison brachte am verslossenen Sonnabend Rossini's ewig jungen „Barbier von Se—⸗ villa und zwar in sehr lobenswerther Ausführung. Ein neues Mitglied, Sgr. Rinaldini, erster Baritonist vom Theater zu Rom, debütirte darin als Figaro. Wir können — um sogleich ein Gesammturtheil auszuspre- chen — die Acquisition dieses Sängers nur als eine glückliche bezeichnen. Der Debütant besißzt eine kräftige, frische und wohlklingende Baritonstimme und bethätigte sich bei Durchführung seiner heutigen Partie als ein Sän- ger von vieler Sicherheit und Gewandtheit, dem auch die Gabe komischer Darstellung in nicht unbedeutendem Maße eigen ist. Er spielte lebendig und fein und bewältigte den musikalischen Theil seiner Aufgabe mit aner= kennungswerthem Geschic. Hatte gleichwohl der eigentliche Sänger we⸗ niger Gelegenheit, sich zu zeigen, da die Partie, wie es der Charakter er⸗ fordert, meistens p arlant gehalten ist, so leistete doch Sgr. Rinaldini gerade in diesem Genre (im Parlante), namentlich bei Ausführung des so⸗ genannten Recitativo soñceo, in der That Ausgezeichnetes, indem er hier eine Volubilität der Kehle, eine Schnellkraft der Zunge entfaltete, die, an sich schon bewunderungswürdig, für die komische Färbung der Musik von außerordentlicher Wirkung waren. In Folge dessen, so wie durch den le- bensvollen Antheil, welchen Sgr. Rinaldini überhaupt an der Ausfüh- rung des Werkes hatte, wirkte er so vortheilhaft auf das Ganze ein, daß die Vorstellung der Oper eine der vortrefflichsten wurde, welcher wir, nach Tamburinis Hiersein, beigewohnt zu haben uns erinnern. Der dem Debütanten vom Publikum reichlich gezollte Beifall darf daher als ein durchaus gerechter angesehen werden, und haben sich die italienischen Opern- freunde von der Mitwirkung des Sgr. Rinaldini noch viele glückliche Opern⸗Abende zu versprechen.
Die übrigen Mitwirkenden hatten ebenfalls alle Kräfte aufgeboten, um auch ihrerseits die Vorstellung als eine würdige hinzustellen. Sgra. Fodor, de⸗ ren Stimme heuie nach gehobenem Unwohlsein wieder in ihrer ganzen Schöne erklang, gab die Rosine mit nicht minder glänzendem Erfolge, als in der vorigen Saison. Für die Darstellung heiterer Charaktere vortrefflich geeignet, staͤttete die Sängerin die Partie nicht nur musitalischerseits wieder mit aller ihr zu Gebote stehenden Kunstfertigkeit aus, sondern sie leistete auch im Spiel, das sie durchweg aufs anmuthigste zu färben wußte, Vorzügliches. Ausgezeichnet, mit meisterhafter Vollendung, wurde gleich die erste Cava fine ausgeführt, deren Koloraturen die trefflich Künstlerin mit größter Klarheit, Reinheit und mit eleganter Rapidität bewältigte. Erwähnt muß hierbei werden, daß Sgra. Fodor beim Vortrage dieser Cavatine der mu⸗= sikalischen Durchführung neue und interessante Seiten dadurch abzugewinnen wußte, daß sie die wiederkehrenden pasagzn darin mit vielem Geschmack verändert und verziert vortrug, ein bei Rossini's stark kolorirter Musik in jeder Hinsicht zu billigendes und sogar sehr anerkennungswerthes Ver- fahren, insofern die eintönige Wirkung der Wiederholungen in Folge dessen aufgehoben wird und dem Musitstück eine für den Totaleindruck sehr gün⸗ stigs Bereicherung daraus erwächst. Nicht weniger ausgezeichnet kam das folgende Duett mit Figaro zur Geltung, das mit gleicher tech nischer Vollendung, mit außerordentlicher Sicherheit und Leichtigkeit ur , , , . wurde und auch in der Darstellung die r , Züge ans Licht führte. Vorzugsweise muß hier jener Momente gedacht werden, wo Rosine an Figaro das „längst geschriebene“ Briefchen (für Lin= doro) überreicht, dann späker, wo sie Beide den Namen Rosine zusammen⸗ buchstabiren, Momente, denen das Spiel der Künstlerin durch eine glückliche Mischung von Laune, Naivetät und Schalkhaftigkeit ein wahrhast charakte= ristisches Kolorit verlieh. Nächst diesem Duett fanden die in der Scene am Klavier eingelegte französische Romanze und die am Schluß gesun⸗ gene Arie aus der Oper „Cenerentola“ vorzugsweise die Theilnahme des Publikums, das seinen Liebling mit rauschendem Beifall während der ganzen Vorstellung, wie gewöhnlich, auszeichnete und Sgra. Fodor seine Gunst auch außerdem durch mehrmalige einstimmige Hervorrufe zu erkennen gab. Aber auch Sgr. Labocetta, der heute zum erstenmal als Hrgf Almaviva wieder auftrat, empfing die unzweideutigsten Beweise seiner Beliebtheit. Der herrlich begabte Sänger entfaltete den ganzen Zauber seiner Stimme und brachte die Kunst seines Gesanges mit jener Vollendung zur Geltung, die wir stets anzuerkennen Anlaß nahmen. Sgr. Catalano und Sgr. Pons als Bartolo und Basilio trugen zur Belebung und Ab- rundung der Vorstellung durch ihre ergößliche (nur mitunter etwas zu for= eirte) Komik ebenfalls das Ihrige bei, so daß die Ausführung, mit einem Worte, allgemein befriedigte und allenfalls nur hinsichtlich der Besetzung einiger untergeordneten Partieen Wünsche rege zu machen geeignet war. Hier verbessernd einzuschreiten, läge aber der Tirettion um so mehr anheim, als das Personal im Uebrigen durchgängig aus so ehrenwerthen Elementen zusammengesetzt ist.
Eisenbahn⸗Verkehr.
Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn. Im Monat August C. betrug die Einnahme auf der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn: im Personenverkehr e , nn. 24,617 Rthlr. Güterverkehr . 16,ᷓ502⸗ Sinne TTT Vr. 3 297,793 — Total 339,012 Rthn.
Niederschlesisch⸗Märkische Eisenba hn,
Die Frequenz auf der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn be⸗ trug in der Woche vom 27. Aug. bis inkl. 2. Sept. 1848: 10 965 Personen und 24252 Rthlr. 18 Sgr. 11 Pf. Gesammt⸗ Einnahme für nn Güter- und Vieh⸗Transport ꝛc., vorbehaltlich späte⸗ rer Feststellung durch die Kontrolle.
Breslau⸗Schweidnitz-⸗Freiburger Eisen bahn. Auf der Breslau - Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn wurden . Monat August er. 28.310 Personen befördert. Die Einnahme
etrug: en Personengeld 13,463 Rthlr. 29 Sgr. 10 Pf. 2) für Vieh⸗, Equipagen und Güter= a
Transport ¶ 10, 646 Ctr. 33 Pfd.) . Summa NTT . Ter = F.
Einnahme bis ult. Juli C. ......