1848 / 133 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ie Württemberger bereiten sich zur Rückkehr vor, boch ele g e er n Sten wiürttembergischen nfanterie - Regiments heute nach Norden 39 Theil der in den Her ü ibenden Besatzung zu bilden. . iet rr e ger, der 3 er zu Schleswig ⸗Holstein Sonderburg⸗ Augustenburg ist auf sein Ansuchen als kommandirender General der schleswig- holsteinschen Armee entlassen und das Kom⸗ mando interimistisch dem . Obersten Grafen ĩ übertragen worden. . . a i f, Kavallerie wird mit einem Bataillon Würt= temberger und einem Bataillon Badener während des Waffenstillstan⸗ bes im Schleswigschen verbleiben. Drei Züge und der Stab dersel⸗ hben bleiben in Flensburg, ein Zug in Schleswig, von der zweiten Schwadron ein Zug in Apenrade, einer in Tondern und zwei in

Hadersleben.

Hamburg. Hamburg, 11. Sept. (Börs. H.) Hier ist nachstehende Belanntmachung wegen der Wahlen zur konstituirenden Versammlung erschienen;

„Nachdem durch Rath- und Bürgerschluß vom ten d. M. die Zusam—= menberufung einer konstituirenden Versammlung zum Zweck der Feststellung der künstigen hamburgischen Versassung beliebt worden ist, wird der ge— dachte Rath und Bürgerschluß sammi den Anordnungen über die Wahlen, so wie dieselben nach den Verhandlungen mit Erbgesessener Bürgerschast nunmehr modifizirt worden sind, hierdurch zur öffentlichen Kunde ge— bracht:

Es wird nach Maßgabe der nachstehenden Anordnungen eine konsti⸗ i hr t bei Warasdin stehende sogenannte mobile ungarische Nationalgarde

tuirende Versammlung zu dem Zwecke, um die künstige hamburgische Ver= fassung, unabhängig von Rath und Bürgerschaft, festzustellen, zusammenbe—= rufen. Bis das von der konstituirenden Versammlung abzufassende neue Staats-⸗-Grundgesetz vollständig und definitiv sestgestellt und ins Leben ge— treten sein wird, bleiben die bis jetzt bestehenden gesetzgebenden Gewalten und alle sonstigen Behörden und Einrichtungen in ihrer verfassungsmäßigen Wirksamkeit.

§. 1. Das Wahlrecht auszuüben befugt sind alle volljährigen männ— lichen hamburgischen Staats -Angehörigen, welche sich als solche durch ge⸗ eignete Dokumente legitimiren können, mit Ausnahme derjenigen, welche unter Kuratel stehen, von öffentlichen Wohlthätigkeits⸗-Anstalten ernährt oder regelmäßig unterstützt werden, oder wegen einer gegen sie verhängten Spinn« haus-, Zuchthaus⸗- oder Strafarbeitshaus-Strafe sich in Hast befinden.

S. 2. Stadt, Vorstädte und Gebiet werden zum Behuf der Wahl in 11 Bezirke getheilt. In der Stadt und den Vorstädten bildet jedes Ba— taillon des Bürger⸗Miitairs einen Bezirk; die übrigen drei Bezimke sind die Landherrschaft der Geestlande, die Landhenschasft der Marschlande und das Amt Ritzebüttel.

§. 3. Jeder Bezirk hat die unten im §. 5 angegebene Zahl von Ab— geordneten zu stellen, wobei das Verhältniß der Seelenzahl, nach Maßgabe der i. Umschreibelisten und sonstiger Nachrichten, zu Grunde ge— legt ist.

ö S. 4. Um zur Aushülfe für Vakanzen, welche durch Doppelwahlen, Todesfälle oder abseiten der konstituirenden Versammlung zu bewilligende Entlassungen eintreten können, eine Ersatzmannschast zu gewinnen, werden in jedem Distrikte um ungefähr ein Drittheil Personen mehr gewählt, als der Distrikt Abgeordnete zu stellen hat, und dienen die Mehrgewählten als eventuelle Ersatzmänner. Die Stimmzettel für jeden Wahlbezirk müssen daher so viele Namen enthalten, als daselbst Personen (Abgeordnete und Ersatzmänner) gewählt werden sollen, und werden nach beendigter Abstim= mung sämmiliche im Bezirk abgegebenen Stimmen in der Art zusammen—

estellt, daß diejenigen, welche je nach der von dem Bezirk zu stell enden Zahl von Abgeordneten die meisten Stimmen vereinigen, als gewählte Ab- geordnete eintreten, und diejenigen, welche nächst ihnen die meisten Stim- men haben, bis zu der von dem Bezirk zu stellenden Zahl von Ersatzmän⸗— nern, als eventuelle Ersatzmänner, gelten, so daß also z. B. im ersten Bezirk diejenigen 19 Personen, auf welche sich die größte Stimmenzahl vereinigt,

Abgeordnete, und diejenigen 6 Personen, welche nächst ihnen die meisten Stimmen haben, nach der Reihenfolge der Stimmenzahl in die eiwa ent⸗— stehenden Vakanzen einrücken. Wenn die Zahl sämmtlicher Ersatzmänntr eines Bezirks erschöpft ist, müssen bei eintretender weiterer Vakanz neue Wahlen in dem betreffenden Bezirk stattfinden, und zwar so viele, als nö— thig ist, um zugleich die ursprüngliche Ersatzmannschaft wiederherzustellen.

§. 5. Nach dem Vorstehenden stellt also der 1ẽ Bez. 1. Bataillon 19 Abg. und 6 Ersatzm, wählt also 25 Pers. II. 1 2. * 21 1 y 7 9 * 1 28 1 2 2 . * * . 260 . 17

7 M . 1 5 1

6 7

6 5 5 1 5 2

1

1 . 24

* 14 ö 16 8. . 165 »Landh. d. Geestl. 17 „Landh. d. Marschl. 15

»Amt Ritzebüttel 6 * ;

ZJusammen 188 Abg. und 63 Ersatzm. ... ...... .. 251 Pers.

§. 6. Wählbar ist jeder wahlberechtigte hamburgische Staats-Ange⸗ hörige. Es ist nicht erforderlich, daß der zu Wählende in dem Bezirk, wo die Hahl stattfindet, wohne.

§. 7. Die Wahl muß angenommen werden, vorbehaltlich einer von der konstituirenden Versammlung etwa zu bewilligenden Entlassung.«

§. 8. Bei Doppelwahlen wird der Gewählte Abgeordneter desjenigen Bezirks, in weichem er am meisten Stimmen erhalten hat.

S8. 9. Die Leitung und Beaussichtigung des Wahlgeschäftes geschieht durch Bezirks-Kommissionen und eine Central-Kommission, welche auf ähn— liche Weise, wie bei den im April d. J. stattgesundenen Wahlen zur deut- schen Reichs-Versammlung gebildet werden.

§. 190. Vor der Wahl sind Wähler⸗Listen zu formiren in der Art, daß jeder Wahlberechtigte, der an der Wahl Theil nehmen will, sich bei der Wahl Kommission seines Bezirks als hamburgischer Staats Angehöriger und Bewohner des betreffenden Bezirks zu legitimiren hat, wogegen er eine mit seinem Namen und seiner Wohnung versehene Wählerkarte erhält, welche bei der demnächstigen Wahlhandlung unter Einreichung des Stimmzettels abzugeben ist. In den Landbezirken und dem Amte Ritzebüttel werden nach Umständen, zur Erleichterung der Wählenden, Un ter⸗-Wahl ⸗Büreaus in den , . Voigtschaften und Schultheißenschaften zur Entgegennahme der Legltimationen, so wie auch der demnächstigen Stimmzettel, errichtet werden, und haben diese die Listen und eingegangenen Stimmzettel an die Wahl -Kommission des Bezirks einzuliefern.

S3 44. Die Legitimation zur Erlgngung einer Wählerkarte geschieht in derselben Weise, in welcher bei den Wahlen zur Reichsversammlung mit den Legitimationen verfahren wurde.

S. 12. Die Wahl selbst geschieht durch Stimmzettel, welche mittelst Einsteckens in einen geschlossenen Behälter abseiten des Stimmenden per— sönlich und unter Einreichung der Wählerkarte übergeben werden müssen.

S. 13. Wenn ein Name auf einem Stimmzettel unleserlich geschrie= ben oder die ,, bezeichnende Persen nicht unzweideutig erkennbar ist, so wird solcher Name als nicht geschrieben behandelt. Wenn mehr Namen, als Personen in dem Bezirke zu wählen sind, auf dem Stimmzettel stehen, so gelten die voranstehenden Namen bis zu der erforderlichen Zahl.

S. 14. Unter Personen, welche gleich viele Stimmen bei der Wahl erhalten haben, entscheidet das Loos, sowohl wenn es darauf ankommt, wer von ihnen gewählt sei, als wenn es darauf ankommt, wer von ihnen als Abgeordneter und wer als Ersatzmann gewählt sei.

§. 15. Die Wahlen in den einzelnen Bezirken werden nach einer durch das Loos zu hestimmenden Reihenfolge vorgenommen. Das Resultat jeder Bezirkswahl ist sofort nach Ermittelung desselben zu veröffentlichen und , . Veröffentlichung und der nächstsolgenden Wahl ein freier

u lassen.

. ö 16. Sämmtliche Mitglieder der konstituirenden Versammlung ha— ben folgenden Eid zu leisten: ö. ; z .

Ich arr. zu Gott dem Allmächtigen, daß ich als erwähltes Mitglied

der konstituirenden Versammlung den Zwech, wozu dieselbe berufen wor⸗

den, die Feststellung der fünftigen hamburgischen Verfassung, zum Wohle des Staates nach bestem 6 und Gewissen fördern, und bis das

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von der lonstituirenden Versammlung abzufassende neue Staatsgrund- Gesetz vollständig und definitiv festgestellt und ins Leben getreten sein wird, die bestehenden gesetzgebenden gern en und alle sonstigen Behör= den und Einrichtungen in ihrer verfassungsmäßigen Wirksamkfeit anerken= nen will. So wahr ꝛc.

8. 17. Die näheren Anordnungen und Bestimmungen, welche nach vorstehenden Grundsätzen zu treffen sind, so wie etwanige nachträgliche er- läuternde Verfügungen, keel E. S5. Rath unter Genehmigung Ehrb. Oberalten vorbehalten.

In Gemäßheit des §. 9 obstehender Anordnungen wird sofort eine Central-Kommission, bestehend aus fuͤnf Mitgliedern des Senats, zwei Mit= gliedern des Kollegiums Ehrb. Oberalten und acht Majors des Bürger Militairs in derselben Weise, wie solche bei den Wahlen zur Reichs-Ver= sammlung stattfand, niedergesetzt werden. Zur Fassung eines gültigen Be— schlusses dieser Kommission genügt die Anwesenheit von fünf Mitgliedern, worunter ein Senats-⸗Mitglied sein muß. 4

Sobald demnächst die ferneren Vorbereitungen für die Einrichtung des Wahlgeschästs von der Central-Kommission getroffen sein werden, wird eine weitere Bekanntmachung erfolgen.

Gegeben in Unserer Raths. Versammlung. ber 1848.“

Hamburg, den 8. Septem-

ae t

Musland. Oesterreich. Agram, 7. Sept. (Bresl. 3tg,) Der Banus ist gestern wieder hier eingetroffen und hat sich sogleich nach Warasdin begeben, um an der Spitze seiner Hauptarmee von 56,000 Mann nach Üngarn vorzurücken. Auf diese Nachricht hatte sich die

sogleich auf und davon gemacht.

Frankreich. Paris, 10. Sept. Der Baron von Könneritz hat gestern dem General Cavaignac sein neues Beglaubigungsschrei= ben als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister des Königs von Sachsen überreicht. ö ö

Die sieben ersten Paragraphen der Verfassung, wie sie von der National- Versammlung angenommen worden sind, lauten nun: „§. 1. Frankreich hat sich zu einer Republik erklärt. Indem es diese definitive Form der Regierung annimmt, hat es sich den Zweck vorgesetzt, freier in den Wegen des Fortschritts und der Civilisation zu wandeln; eine immer gleichförmigere Verthrilung der Lasten und Vortheile der Gesellschast unter die Bürger zu sichern; durch die allmälige Herabsetzung der Lasten die Summe der Vortheile zu vers mehren; und alle Bürger ohne neue Erschütterung durch allmälige und ununterbrochene Wirkung der Staatéeinrichtungen und, der Ge— setze auf eine inmmer höhere Stufe der Moralität, der Einsicht und des Wohlstandes zu bringen. 5§. 2. Die frauzösische Republik ist demokratisch, eins und uüngetheilt. 5. 3. Sie erkennt an, daß es Rechte und Pflichten gebe, welche den positiven Gesetzen vorhergehen, über denselben stehen und von ihnen unabhän— gig sind. §. 4. Die Prinzipien dieser Gesetze sind die Freiheit, die Gleichheit und die Brüderlichleit. Sie bat zur Grundlage die Familie, das Eigenthum und die öffentliche Ordnung. S. 5. Sie achtet die fremden Nationalitäten, wie sie auch die ihrige geachtet wissen will; sie unternimmt keinen Krieg zu Zwecken der Eroberung und verwendet ihre Streitkräfte nie gegen die Freiheit irgend eines Volkes. §. 6. Die Republik legt gegenseitig den Bürgern Pflichten auf und geht solche gegen dieselben ein. S. 7. Die Bürger sollen das Vaterland lieben, der Nepublik dienen, sie selbst anf Kosten ihres Lebens vertheidigen, im Verhältnisse zu ihrem Vermögen an den La⸗ sten des Staates theilnehmen. Sie sollen sich durch Arbeit Mittel zur Existenz und durch Vorsicht Hülféqurllen für die Zukunst sichern. Sie sollen zusammenwirken zu dem gemeinschaftlichen Wohle, indem sie sich brüderlich unterstützen, und zu der allgemeinen Ordnung, in— dem sie die moralischen Gesetze und die geschrlebenen Gesetze, welche über die Gesellschaft, die Familie und die Einzelnen bestimmen, beob— achten.“ i

Die Bezirks-Conseils sind mittelst Dekrets des Chefs der voll— ziehenden Gewalt vom gestrigen Datum zum 20. September für den ersten Theil ihrer Session, die nicht über fünf Tage dauern darf, ein⸗— berufen.

In einigen Pyrenäen-Departements, namentlich im Thale von Arros, waren wegen der 45 Centimen- Steuer heftige Unruhen aus— gebrochen. amtlich an.

Morgen beginnen die Verhandlungen vor dem Kriegsgexichte in der Sache des Ex⸗Mairr's Pinel Grandchamp, in welcher F. Arago als Zeuge auftritt.

General Lamoricisre, Kriegsminister, hat dem betreffenden Aus—

schuß der National-Versammlung versprochen, seinen Colonisations- plan sür die 19,000 Arbeiter sowohl als für die Juni-Insurgen⸗,

ten, morgen, Montag, vorzulegen.

Der Courrier de Lyon stellt es in Abrede, daß Befehl zur Auflösung der dortigen Mobilgarde ergangen sei.

Aus Beaune wird gemeldet, die Billets der Bank von Frank—

reich seien in der Provinz so gefucht, daß sie von den Finanz- Kas=

folgt würden. . -

Die Zahl der polnischen Flüchtlinge in Frankreich hat sich seit dem Februar von 10060 auf 7069 verniehrt, und noch täglich treffen Polen aus Deutschland ein. Blos zu Metz langten am Sonntage auf einmal 106 an, welche Preußen durchreist hatten. Man, glaubt, daß die Regierung sämmitliche Polen in eine disziplinirte polnische Le⸗ gion vereinigen werde.

Großbritanien und Irland. London, 9. Sept. Ihre Majestät die Königin ist vorgestern Morgens nach achtunddrei⸗ ßigstündiger Fahrt von Woolwich aus im Hafen von Aberdeen ge⸗ landet. Die Gwemeinde-Behörden der Stadt und die Universität mit ihrem Kanzler, Lord Aberdeen an der Spitze, überreichten der Köni⸗ gin Bewillkomnmungs-⸗Adressen. . ᷣ⸗.

Lord Palmerston hat den Inhabern mexikanischer Bons auf ihr Ansuchen um Beihülfe der Regierung antworten lassen, daß er ihre Angelegenheit nach Kräften fördern, und Herrn Ellis beauftragen werde, die mexikanische Regierung dringend auszusorbern, daß sie end⸗ lich ihren auswärtigen Gläubigein sich gerecht erweisen möge,

J. O'Connell hat von bier aus ein Schreiben an die Repealer von Irland erlässen, durch welches er eutschieden bezweckt, die verlo⸗ rene Führerstelle wieder zu erlangen. Seine Gründe für die Repeal sind ganz die alten. Er forbert die Repealer auf, das nöthige Geld zusammenzubringen, damit die Versöhnungshalle, welche in kurzem ver= kauft werden soll, um die Schulden des Repeal- Vereins zu decken, letzterem erhalten werde. . J

Der Post zufolge, geht der Protectionisten-Führer Lord Ben tinck nicht nach Irland. : ;

Nach der Wochen- Uehersicht der Bank von England hat ihr Noten⸗Umlauf unbedeutend, ihr Metall-Vorrath dagegen fast um eine halbe Million abgenommen.

Die Times fommt auf die Thronrede der Königin zurück und stellt darüber noch folgende Betrachtungen an: „In der Rede der Königin vom vorigen TBienstag liegen besondere Gründe der Befrie= digung enthalten. Sie athmete den Geist des Friedens; sie sprach das Prinzip der Ordnung aus. Sie brachte die unruhigen Vorher—

Indessen zeigt der Moniteur heute das Ende derselben rt schien ins alte Geleise zurückgekehrt. Aber die Auslieferung der ge⸗ raubten Waffen, trotz des kurzen Termins, war sehr zögernd, und

sagungen jener fremden Staatsweisen zum Schweigen, welche in Eng— land nichts sehen wollen, als eine Minerva, die bereit sei, sich zu be⸗ waffnen, um den Frieden Europa's zu stören. Sie wandte sich an die alte Treue der Engländer und an ihre Liebe zu den englischen Staats Einrichtungen. Von welcher Seite die Rede auch betrachtet werden mag, sie ist eine Anzeige der friedlichsten Gestunungen und des ungeschwächtesten Vertrauens der erlauch— ten Frau, welche dieselbe hielt. Wohl mochte Ihre Majestät mit dankbarem Gefühle die vielfachen Beweise der Treue und An— hänglichkeit anerkennen, die sie von allen Klassen ihrer Unterthanen empfangen hat. Es ist nicht blos eine einfache und sentimentale An— hänglichkeit an die Person einer jungen Königin, welche das eng— lische Volk beseelt. Jemand, der sie am vergangenen Dienstage sah, bemerkte verächtlich: dem englischen Volke ist die Königin eine Insti— tution. Damit machte derselbe aber uns das größte Kompliment. Königin Victoria ist eine Institution, und zwar, weil ihr Volk zu sehr die Vortheile der Ordnung und Sicherheit fühlt, um sich zu Revolu— tionen und Anarchie verführen zu lassen. Man weiß, wie jedes Glied in dem Getriebe des Staates zur Sicherheit und Festigkeit des Gan⸗ zen beiträgt. Welch' eine Scene bot der Dienstag, der Schlußakt des Parlaments! Auf der Gallerie saß der sein wollende Organi— sator der französischen Arbeit. Ohne Zweifel betrachtete er mit Ver⸗ achtung das lordschaftliche Gepränge zu seinen Füßen. In seinen Augen war es nur eine aristokratische Kabale, um seine Proletarier- Klienten zu unterdrücken. Aber kennt Louis Blanc wohl die wahre Auszeichnung jenes Hauses, von dem er so hart urtheilen mag? Es ist das nicht allein, daß seine Formen alt sind, seine Privilegien aus entfernten Zeiten stam men, seine Ueberlieferungen ruhmvoll, seine Gesellschaften glänzend, seine Mitglieder von hoher Abkunft sind; dies Alles ist es nicht allein, was das englische Ober— haus von den eisten Kammern anderer Nationen auszeichnet. Nein. Es besitzt eine weniger in die Augen fallende, weniger empfindsame, aber eine mehr reale Auszeichnung. Es ist wesentlich volkstbümlich in seinem Ursprung. Die Pairschast schreibt sich von der Heptarchie her. Aber die Pairs sind größtentheils aus neuerer Zeit. Als Hume seine Geschichte schrieb, gab es nur noch einen Abkömmling von den Baronen des Eroberers. Jetzt sind zwei Drittheile des ganzen Hauses Schöpfungen des letzten Jahrhunderts. Sie sind Sachsen und vom sächsischen Volke. Viele haben sich selbst empor⸗ geschwungen durch sächsische Industrie. Nicht wenige von ihnen sind in Armuth und unter schweren Arbeiten groß geworden. Sie sitzen jetzt als Lords in Hernielin, die als Unterpfarrer und Advokaten hät⸗ ten Hungers sterben können. Das ist eben das Geheimniß unserer gesellschaftlichen Maschine, und das zeigt auch das vergebliche Bemü⸗ hen, sie zu erschüttern. Wenn Louis Blanc auf das glänzende Trei- ben herabsieht, denkt er nicht daran, daß diese Männer von dem Blut und dem Stamm seines eigenen geliebten „Volkes herstammen, ja, daß einige von ihren Vätern selbst Proletarier gewesen sind. Uber so ist es. Unsere Aristokratie ist volksthümlich, unser Volk, aristokra⸗ tisch. So verbinden sie mit einander jene Liebe zur gemäßigten Frei- heit und jene Rücksicht sür die öfsentliche Ordnung, zu welcher die Königin Glück wünscht, und ohne welche keine Nation jemals groß werden wird, mögen die Dogmen ihrer Verfassungen und die Schlag⸗ worte ihrer Staatslenker sein, welche sie wollen.“

Niederlande Aus dem Haag, 8. Sept; Der König hat heute Herrn Siebe, Gesandten des deutschen Reichsverwesers, empfangen; Herr Bernhardi, welcher der Deputation beigegeben ist, wind auch erwartet.

Belgien. Brüssel, 11. Sept. Die Independange mel— det: „Es sind seit einiger Zeit sich widersprechende Gerüchte im Um⸗ lauf, in Betreff der Wiederkehr des. Herrn Bischofs Laurent nach Luxemburg. Herr Laurent hat jetzt definitiv Luxemburg verlassen und erhält kraft eines Königlichen Beschlusses einen Jahrgehalt von 2000 Gulden. Dieser vom 21. August datirte Beschluß sagt, daß der hei⸗ lige Stuhl am 8. April dieses Jahres die unmittelbare Abberufung des apostolischen Vikars verordnet habe, unter der Bedingung, daß ihm elne angemessene Pension ausgesetzt würde.“

Italien. Florenz, 3. Sept. Abends. D. A, 3.) Die wiedergekebrte Ruhe in Livorno war nur eine Windstille vor dem Sturm. Die Truppen waren mit Jubel begrüßt worden, und Alles

schon am 31. August und 1. September wurden Preela mationen ges außerordentlichen Bevollmächtigten Cipriani vom Volke, abgerissen. Am 2. Septbr. Nachmittags erschien eine Verordnung, die den e. tischen Klub für geschlossen erklärte. Eine Volkemasse zog sich nach der Piazza d'arme, wo der Anschlag von wei dRtarabiniers bewacht wurde, und riß denselben trotz des Widerstandes der. Soldaten mit Ge- walt herunter; zugleich sammelten sich dichte Massen auf der Piazza unter dem Rufe: Zu den Waffen! Es ward Generalmarsch geschla⸗ gen, und die Truppen bildeten ein Quarrè auf dem Platze, von dem sich die Volkshaufen in die nächsten Straßen und Häuser zurückzogen, aus

sen nur gegen ein Aufgeld von 50 Centimen für 100 Franken verab- deren Fenstern sie auf die Truppen wohlgezielte Schüsse richteten. Tas Militair machte zwar von den Kanonen Gebrauch, doch waren

es nur blinde Schüsse, um das Volk zu schrecken. Inzwischen wei— gerten sich 5 600 Mann von den 1600, gegen das Voll zu käm= fen und verließen den Platz, indem sie sich nach allen Seiten hin zerstreuten. Die kleine Anzahl der Zurückbleibenden, dezimirt von den Schüssen ihrer versteckten Feinde, nicht im Stande, energische Maßregeln gegen dieselben ergreifen zu können, zog sich in die Forts zurück. Nur einige Offiziere der National-Garde schlugen sich zu den Truppen, die übrigen hielten sich versteckt; einige nahmen für die Aufrührer Partei. Das Volk nahm unter Triumphgeschrei von der Stadt und den Thoren Besitz. Die Anzahl der Todten und Ver⸗ wundeten wird auf Seiten des Militairs auf 60, auf Seiten des Volkes nur auf 6 8 angegeben. So weit der Be⸗ richt einer Person, die größtentheils Augenzeuge war. Heute ist eine Proclamation des. Großherzogs an den Straßen⸗ ecken angeschlagen, worin es heißt, daß er vergebens den Weg der Milde mit Livorno versucht habe: von neuem herrsche dort nach heftigstem Kampfe die vollste Anarchie; er lade alle wohlgesinnten Tosfaner, zumal die National-Garde, ein, sich um ihn zu versammeln, um dieser Lage der Dinge ein Ende zu machen. l. . Mor⸗ gens). Gestern Abend sind 200, heute Nacht 50 600 M. . , und Freiwillige mit dem Bahnzuge nach Pisa abgegangen; gente werden Andere und, wie es heißt, der Großherzog 6 folgen. Der Zustand der empörten Stadt ist fortwährend derselbe, doch geht ein dunkles Gerücht von einem heute ö. der Frühe vorgefallenen aber-— igen Kampfe. Hier ist Alles ruhig.

. Won ö . die Nachrichten eben so schlecht. Mort= thaten und Räubereien sind daselbst an der Tages · Ordnung und wer⸗ den zuweilen am lichten Tage auf offener Straße verübt. In einer Nacht wurden zehn Menschen auf verschiedenen Punkten ermordet gefunden. Die Behörden haben alles Ansehen verloren.

ĩ Athen, 27. Aug. (A. 3) Die Siege ,,, den hiesigen Deutschen Bewunderung und Freude erregt. Eine Anzahl von Deutschen, zufällig Nich tösterreicher fraten auf die Nachricht des Sieges bei Custozza zu einem Festmahl

zusammen, wo der Name des Feldherrn und die tapfere österreichische Armee in Wort und Lied gefeiert wurde. Als nun die Nachricht von dem Einmarsch in Mailand und von der Verjagung des Königs Karl Albert vom lombardischen Boden anlangte, lud der osterreichische Gesandte die ganze wackere Gesellschaft zu sich und erwiederte mit einem nicht minder herzlichen Fest, als das war, welches acht Tage zuvor begangen worden. General von Prokesch eröffnete die Toaste mit dem für den stegreichen Feldherrn, der wie ein Waldstrom über Schanzen und Doppelzahl der Feinde hereinbrach und die deut sche Waffenehre gegen Verrath und Anmaßung rächte. Dann brachte er das Lebchoch für den deutschen Fürstensohn, König Otto, aus, und seine Gemahlin dasjenige für die deutsche Fürstentochter, Königin Amalie. Oberst von Rheineck antwortete mit einem Toast auf Kaiser Ferdinand, Oberst⸗-Lieutenant von Hahn brachte ein drei⸗ maliges Hoch der tapferen österreichischen Armee, Oberst-Lieutenant Bromy der künstigen deutschen Flotte in Süd und Nord; Ober⸗ Stabéarzt Dr. Treiber feierte durch treffliche Rede und begeisterndes Lied die deutsche Einheit und den deutschen Reichsverweser. Viele andere sinnige Toaste wurden gebracht, die jedesmal die Musik weit⸗ hin verkündete. Mit deutschen Liedern schloß dieses Fest, bei welchem zufällig alle deutschen Stämme vertreten waren. Unter den Gästen saß auch ein Haudwerksmann aus Udine, den der Gesandte zugezogen hatte, weil dieser wackere Mann die nach dem Vormarsche der Pie⸗ montesen an den Mincio gemachte anmaßende Aufforderung des sar⸗ dinischen General-Konsuls an alle in Athen wohnenden österreichischen Unterthanen aus dem lombardisch-venetianischen Königreiche, Karl Albert fortan als ihren Souverain anzuerkennen, allein und mit wür⸗ diger Antwort abgewiesen hatte.

Die Kolonieen und die Kolonial-Politik Englands. Speech o Sir William Molesworth in the House of Com— mens on Colonial Expenditure. Morning Chronicle,

Juli 26. 1848.

Auch bei uns gewinnt die Frage jetzt Bedeutung, ob der Besitz von Kolenieen einem Lande nützlich sei. Die große Anzahl der jähr⸗ lich aus Deutschland nach überseeischen Ländern auswandernden Fa⸗ milien, so wie die lebhaften Bestrebungen zur Herstellung einer deut⸗ schen Flotte, haben die Ausmerksamkeit der deutschen Regierungen auch auf diese Frage gelenkt, und man scheint auf manchen Seiten nicht abgeneigt, aus kommerziellen wie aus politischen Gründen den Kolonialbesitz für vortheilhaft zu halten. Es wird bedauert, daß die Kräfte von so vielen Hunderttausenden, welche jährlich durch die Aus— wanderung entzogen werden, für Deutschland verloren sein sollen, während dieselben zu einer systematischen Colonisation in Amerika verwandt, mit dem Mutterlande in Verbindung bleiben und un⸗ serem überseeischen Handel eine solide Grundlage und eine be— deutende Ausdehnung geben könnten. Das Beispiel Eng⸗— lands scheint in dieser Hinsicht der Nachahmung werth. England setzt von seinen Erzeugnissen und Fabrikaten an den Rontinent Europa's, der etwa 220 Millionen Einwohner zählt, jähr⸗ lich für 24 Millionen Pfd. Sterl. ab, während die von ihm koloni⸗ sirten Länder mit Einschluß der Vereinigten Staaten, welche zusam⸗ men ungefähr nur 25 Millionen Einwohner zählen, jährlich für 16 Millionen Pfd. von seinen Waaren konsumiren. Der Verbrauch eng⸗ lischer Erzeugnisse stellt sich hiernach auf 2 Sh. 2 Pee. pr. Kopf in Europa, auf 8 Sh. in den Vereinigten Staaten und auf 1 Pfd. 12 Sh. pr. Nopf in seinen Kolonieen. Andererseits glaubt man eben=— falls nach dem Vorgange Englands durch den Kolonialbesitz an poli— tischer Macht zu gewinnen, indem die nothwendige Errichtung von Flotten-Stationen zum Schutze des Handels und der Besitzungen in den fernen Meeren erst die wahre Ausbildung der Seemacht zu Wege bringt und durch diese die Nation eine Achtung gebietende Stellung unter den Großmächten der Erde erhält. Endlich wird noch als ein dritter Vortheil des Kolonialbesitzes die Aussicht hervorgehoben, die Auswanderung dadurch in einem großen Maßstabe leiten und als ein wohlthätiges Mittel gebrauchen zu können, um den heimischen Ueber fluß an Arbeitskräften aufzuheben und den Uebeln des Proletariats zu steuern. .

Die Kolonial-Politik ist bei uns ein durchaus neues, noch un- bebautes Feld. Um darin ein Uitheil zu begründen und uns die Ueberzeugung zu verschaffen, ob die in Aussicht gestellten Vortheile wirklich aus dem Besitze von Kolonieen hervorgehen, haben wir kein anderes Mittel, als die Erfahrungen und die wirklichen Verhältnisse anderer Rationen, welche Kolonieen besitzen und sich dieser Vortheile rühmen, zu prüfen und aus dem gefundenen Ergebniß das Prinzip für die Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit der Erwerbung von Kolonieen überhanpt festzustellen. Kein Land hat einen so ausge⸗ dehnten Kolonialbesitz und eine so ausgebildete Kolonial-Politik, wie England. Wir werden deshalb untersuchen müssen, ob England die oben angeführten Vortheile wirklich genießt oder ob ihm seine Ko⸗ sonieen nicht vielmehr eine Last, als ein Gewinn sind. Wir glauben, das Letztere ist der Fall; England hat von seinen Kolonieen weniger Vortheil als Nachtheil, und in dieser Ueberzeugung sind wir durch die oben erwähnte Rede, welche kürzlich Sir William Molesworth mit ausgezeichneter Sachkenntniß im englischen Unterhause gehalten hat, bestärkt worden. Allerdings kann sich England auch der oben bezeichneten Vortheile rühmen, welche der Kolonial⸗Besitz in der That mit sich führt, aber es muß sie mit unverhältnißmäßig großen Opfern erkaufen, und es erscheint danach als eine ausgemachte Sache, daß man gegenwärtig derselben Vortheile, welche der Kolonial-Besitz bie= tet, theilhaftig werden kann, ohne in die Nothwendigkeit versetzt wer= den zu dürfen, Kolonieen zu hesitzen.

Die Kolonial-Besitzungen Englands umfassen ein Gebiet von 4 bis 5 Mill. N Miles, ein Reich, welches so groß ist wie ganz Europa und das britische Indien zusammiengenommen. Von diesem ungeheun⸗— ren Flächenraum zerfällt ungefähr eine Mill. Miles in vierzig ver— schiedene Kolonieen, jede mit einer besonderen Regierung. Vier da— von liegen in Europa, fünf in Nord-Amerika, funfzehn in West-In— dien, drei in Süd-Amerika, fünf in Afrika, drei bei den asiatischen Inseln und fünf in Australien und Neu- Seeland. Die Bevölkerung dieser Kolonieen übersteigt nicht 5 Mill.; davon sind 2,500,000 euro— päischer Abkunft, etwa 500, 900 Franzosen, 350,000 Jonier und Mal—⸗ teser, einige Holländer und Spanier und etwa 1,600,900 Engländer, Schotten und Irländer. Von den 2,500,009 Einwohnern nicht euro⸗ päischer Abkunft sind ungefähr 1,400,000 Cingalesen und andere Bewohner Ceylon's und 1,100,000 Afrikaner.

Im Jahre 1844, als der letzte vollständige Nachweis darüber veröffentlicht wurde, betrug der deklarirte Werth aller nach den Ko lonieen ausgeführten britischen Erzeugnisse und Fabrikate etwa 9 Mil- lionen Pfd. St. Die gesammten Ausgaben für die Unterhaltung und Verwaltung des britischen Kolonialreichs erreichten die Summe von jährlich 8 Millionen Pfd., wovon die Hälfte von den Kalonieen aufgebracht wird und die andere Hälfte das Mutterland trägt, und zwar wird diese letztere Hälfte für Bestreitung der nöthigen Militair, Marine- und Civil⸗Verwaltungs⸗Ausgaben neben einigen außerordent⸗ lichen Bedürfnissen verwandt. ö

Tie Militair-Ausgabe beträgt jährlich zur Unterhaltung von 12,900 Mann in den Kolonieen, und der nöthigen Artillerie und dem

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Ingenieurwesen 2,5566, 919 Pfd. ober drei Achtel des gesammten Militair⸗-Etats des Reichs. Die Marine Ausgabe steigt fährlich au 1 Million Pfd. England unterhält im Ganzen gegenwärtig 235 Schiffe mit 10,000 Mann Besatzung im Dienst, davon 132 Schiffe mit 25,000 Mann auf Stationen im Mittelländischen Meer, in den nordamerikanischen und westindischen Gewässern, an der 5 schen Küste und am Cap, endlich in Indien, China und Australien. Wenn man nur ein Fünftheil dieser Schiffe, also 45 Schiffe mit 8000 Mann aueschließlich zu Kolonialjwechen verwandt rechnet, so macht dies eine jährliche Ausgabe von 90,000 Pfö. nöthig, die mit Hinzurechnung der Ausgaben für die Marine Etablissemen is in den Kolonieen auf die obige Summe von jährlich 1 Million oder ein Achttheil des ganzen englischen Marine Budgets steigt. Tie Civil- Verwaltung der Kolonieen absorbirt jährlich 300, 00 Pfd., und auf die außerordentlichen Ausgaben, wie z. B. Deckung der Kosten zur Unterdrückung des Aufstandes in Kanada, Führung des Kaffernkrie⸗ ges, Unterstützungen u. s. wa kann man nach einem Durchschnitt der letzien zehn Jahre 200,000 Pfd. jährlich rechnen.

Also die englische Nation zahlt vier Millionen Pfd. Sterling jährlich für die Vortheile, die ihr die Kolonieen gewähren, oder 3 Sh. von jedem Pfund Werth, der dortyin ausgeführten englischen Güter. Es fragt sich, ist diese Ausgabe lohnend? Die Vortheile von Kolonieen sind, wie wir schon oben bemerkten, politischer und kommerzieller Art, die Kolonieen selbst theilen sich danach in Mili— tair-Stationen und eigentliche Kolonieen zu Handelszwecken. Die englischen Militair- Stationen sind Helgoland, Gibraltar, Malta, die sonischen Inseln, Bermuda, die Stationen an der Westküste Afrika's St. Helena, das Kap, Mauritius, Hongkeng, Labuan und die Falk= lands - Inseln. Welchen Nutzen haben diese Stationen für England und wäs kosten sie? Sie gelten für Außenposten des britischen Reichs und werden für nützlich gehalten in Zeiten des Krieges, zur Abweh— rung feindlicher Augriffe. Indeß diesen Nutzen erweist eine nähere Betrachtung der Sache bald als illusorisch, denn da die Stationen so weit vom Mittelpunkte des Reichs entfernt liegen und im Kriege eine be⸗ deutende Zersplitterung der Streitkräfte nöthig machen, so dienen sie eher zur Schwächung als zur Stärkung des Reichs. Beim Ausbruch eines ernst⸗ lichen Krieges würden sie aller Wahrscheinlichkeit nach aufgegeben werden müssen, wie jeder Außenposten. Ueberdies sind sie nutzlos und brauchen keinen Schutz durch kostbare Fortificationen und Garni— sonen, so lange . die Herrschaft zur See behauptet; sie sind aber an sich unhaltbar, sobald England diese Herrschaft verliert. Ei⸗ nige dieser Stationen mögen von Werth sein und politische Vortheile gewähren, doch stehen dieselben in keinem Verhältniß zu den Kosten. Gibraltar und Malta mit 6000 Mann Garnison kosten sährlich 366,000 Pfd. Das Protektorat der jonischen Inseln erfordert die Unterhaltung von 2600 Mann Besatzung und eine jährliche Summe von 130,00 Pfd., oder etwas mehr als der ganze Werth der briti— schen Waarengusfuhr dahin. Berunda kostet J, 90 Pfd. und würde schwerlich seinen Zweck erfüllen, wenn wirklich ein Angriff von Seiten der Vereinigten Staaten, gegen den die Besestigungen angelegt sind, drohte. Die Kolonieen an der westafrikanischen Küste und St. Helena, die keine großen Handelsvortheile bieten, brauchen jährlich respektive 52,000 Pfund und 40,9000 Pfund, und dienen hauptsächlich für den unerreichbaren Zweck der Un erdrückung des Sklavenhandels, der die Unterhaltung von 24 Sciffen, mit 2659 Kanonen und 2781 Mann nöthig macht, so daß hier der Kosten-Aufwand sich auf jährlich eine halbe Million Pfund Sterling beläuft. Die Cap⸗-Kolonie, ein Gebiet, größer als das Vereinigte Königreich von Großbritanien und Irland, ist Militairstation und Handelskolo⸗ nie zugleich. Die Ausfuhren dahin betrugen 1844 den Werth von 468,000 Pfd. Die Einfuhren von dort 258,000 Pfd., und die Dif⸗ ferenz wurde ausgeglichen durch die Kosten für die Unterhaltung von 294,900 Pfd. Doch machte der unbesonnenerweise durch den Gou⸗— verneur, Sir P. Maitland, angefangene und völlig unfruchtbare Kaf⸗ fernkrieg eine Ausgabe von 1,100,000 Pfd. nöthig, und wird die Beendigung desselben noch wohl Sh0,0090 bis 900,006 Pfd. erfordern. Solche Kriege aber können sich alle vier bis fünf Jahre wieder er— neuern, da eine Gränze von 709 Miles zu schützen ist. Mauritius ist eine Handels-Kolonie, denn die Ausführen dahin betrugen 1844 285,000 Pfd.; die Unterhaltung von 2000 Mann Besatzung und die 150,000 Pfd. kostenden Vertheidigungswerke machen es unnöthigerweise zur Militairstation. Hongkong, Labuan und die Falklands⸗Inseln sind eben⸗ falls unverhältnißmäßig kostbare Stationen; kurz, England, bezahlt im Ganzen für seine zwölf Miliairstationen jährlich 1,300,000 Pfd., unterhält 22,900 Mann Truppen und vier große Geschwader von 93 Schif⸗ fen mit 18,000 Mann Besatzung zu dem jährlichen Betrage von 11 Millionen Pfd., ohne einen entsprechenden Vortheil daraus zu ziehen.

Betrachten wir nun die Kolonieen Englands, welche nur zu Han⸗ delszwecken dienen, so fällt das Unverhältnißmäßige des Kostenauf— wandes für dieselben noch mehr in die Augen, wenn man auf die ge⸗ sunden Prinzipien zurückgeht, unter denen allein der Handel gewinn bringend sein kann. Sir William Molesworth giebt über die Ent⸗ stehung dieser Kolonieen, welche in Nord-Amerika, Westindien und Australasien gegründet wurden, so wie über ihr mit der Zeit sich ge⸗ staltendes Verhältniß zum Mutterlande, folgende Auskunft: „Ju wel- chen Zwecken wurden diese Kolonieen von England gegründet? Wel-ö chen Vortheil gewährte die Herrschaft über sie unserem Lande? Un⸗ sere Vorfahren würden diese Fragen in folgender Weise beantwortet haben. Sie würden uns sagen, wie vor zweihundert Jahren Ein⸗ wohner dieses Landes, die sich unbehaglich zu Hause fühlten, nach Amerika wanderten; es waren kluge, thatkräftige Männer von der echten anglo-sächsischen Race, die am besten geeignet ist, mit den Wil⸗ den und den Urwäldern in Kampf zu treten. Sich selbst überlassen, gelangten sie zur Blüthe und wurden in wenig Jahren, ohne daß es unserem Lande einen Pfennig kostete, ein zahlreiches und handeltrei⸗ bendes Volk. Da wünschten die Krämer Englands, sich Kunden zu verschaf⸗ fen, und petitionirten das Parlament, daß die Kolonisten auf den englischen Markt beschränkt werden sollten, sowohl zum Ankauf aller Güter, die sie aus Europa bezogen, als auch zum Verkauf aller solcher Erzeug⸗ nisse ihres eigenen Bodens, die dem englischen Krämer zu kaufen be⸗ lieben würde. Das Parlament gewährte ihnen dies. Daraus entstand dann das alte System des Kolonial-Monopols, welches der einzige Zweck der Herrschaft war, die England über die Kolonieen annahm. Um dies Monopol und diese Herrschaft aufrecht zu erhalten, wurden große Summen ausgegeben, koslbare Kriege geführt und groß⸗ artige Militair- und Marine - Etablissements angelegt, aber man glaubte immer, die Auslagen würden ersetzt durch die Vortheile, die man aus dem Monopol des Kolonialhandels zog.

Daß diese Ansicht grundfalsch ist, hat die in neuer Zeit sieg⸗ reich durchgebrochene Erkenntniß der wahren Natur des Handels er⸗ wiesen. Die Monopole sind vernichtet, und der freie Handel ist an ihre Stelle getreten, der freie Handel aber hat die Kolonieen Frage in das richtige Licht gestellt, denn er hat erwiesen, daß es unvor— theilhaft für den Käufer und schädlich für den Verkäufer ist, da zu kaufen und zu verkaufen, wo mit vielem Gelde erst künstlich die Ver⸗ bindung hergestellt werden muß. Mit der Aufhebung der Schiff⸗ fahrtsgesetze, die im nächsten Jahre bevorsteht, sind die englischen Kolonleen frei, zu handeln mit wem sie wollen und wie sie wollen. Sie werden deshalb mit England nur handeln, wenn sie es vortheilhafter finden, als mit anderen Nationen.

Sie sind demnach, was den Handel anbetrifft, unabhängige Staaten geworden, nur darin beschränkt, daß sie ihre Bewohner nicht durch Gesetze hindern können, in England zu kaufen und zu verkau= sen, wie sie es gut finden. So thöricht würden sie zwar von selbst schon nicht sein, das Verkaufen in England verbieten zu wollen, aber sie könnten doch im schlimmsten Falle von England nicht mehr kau⸗ fen wollen. Wenn dies wirklich der Fall wäre, so folgte daraus nur, daß der ganze Vortheil Englands, den es jetzt aus den für die Ko⸗ lenieen verwandten Summen zieht, darin besteht, daß diese keine feindlichen Tarife gegen das Mutterland aufstellen können. Ob dies wirklich ein Vortheil ist, müssen die Werthe der Ausfuhr nach den Ke egieen im Vergleich mit den Kosten zur Unterhaltung derselben ergeben. Der deklarirte Werth der Ausfuhr nach den nord- amerisanischen, westindischen und australischen Kolonieen betrug 1844 6 Millionen Pfd. Die Kosten dieser Kolonieen 2 Millionen Pfd. Es ler htet demnach ein, daß das kein vortbeilhafter Handel sein kann, wo man 6 Sh. 8 Pee. für jedes Pfund Werth der ausge⸗ führten Waaren bezahlen muß, um den freien Markt in den genann⸗ ten Keloniten zu haben. Das eigene Interesse gebietet also, daß die Kosten der englischen Herrschaft über die Kolonieen wegfallen, oder mit anderen Worten, daß die Kolonieen unabhängige Staaten werden müssen. Ihre, Erzeugnisse würden sie immer an England verkaufen, und wenn sie das thun, auch von England wieder kaufen, weil der Waaren⸗Austausch vortheilhafter ist, als der ein⸗ seitize Handel, wenn, wie es wirklich der Fall ist, der englische Markt billigere Waaren bietet, als jeder andere. Es ist deshalb eine offen⸗ bare Abgeschmacktheit, große Summen jährlich für den Kolonialbesitz zu dem Zweck zu bezahlen, sich den freien Handel mit den Kolonieen zu sichern. England hat es bisher gethan und das merkwürdigste Beispiel in der Geschichte geboten, daß ein Land, statt von seinen Kolonieen Gewinn zu ziehen, ungeheure Summen verschwendet hat, um sich die Kunden für seine Krämer zu erkaufen. Adam Smith be—⸗ merkte schon, daß dies nicht die Politik einer kaufmännischen Nation, sondern die Politik einer Regierung sei, die unter dem Einfluß von Krämerseelen stände.

Die Kolonial- und Handelsstatistik Englands gewährt übrigens das vollständigste Material, um die wirklichen Nachtheile des beste⸗ henden Systems, so wie des Kolonialbesitzes überhaupt zu erkennen. Es ist viel vortheilhafter, mit freien und unabhängigen Staaten als mit eigenen Kolonieen Handel zu treiben. Ein Vergleich der Bezie⸗= hungen Englands zu seinen nordamerikanischen Kolonieen und zu den Vereinigten Staaten liefert den Beweis. England unterhält in sei— nen nordamerikanischen Kolonieen ein Heer von 9000 Mann und giebt jetzt jährlich für dieselben 800,900 Pfd. St. an Verwaltungs- kosten aus. An außerordentlichen Ausgaben sind außerdem in den Jahren von 1838 bis 1843 für Unterdrückung des Aufstandes und Unterstützungen 2, 096,046 Pfd. Sterl. nöthig gewesen. Die Aus- fuhr dahin betrug 1844 2,600,900 Pfd. Werth. Man bezahlt also setzt bei einer Ausgabe von 800,000 Pfd. jährlich 30 pCt. des Wer⸗ thes der Aussuhr, um den Handel mit diesen Kolonieen zu behaup= ten. Würde dieser Handel wohl aufhören, wenn die Kolonieen sich trennten und unabhängig machten? Gewiß nicht; er würde im Gegentheil um das Doppelte und Dreifache sich steigern, wie das Beispiel der Vereinigten Staaten lehrt. Diese sind im strengen Sinne des Worts noch immer Kolonieen Englands, wie Karthago eine Kolonie von Tyrus und die Städte Joniens und Siciliens Kolonieen Griechenlands waren. Die Vereinigten Staaten gewähren aber England mehr Vortheile als alle seine Kolonieen zu⸗ sammengenommeu, denn die englische Ausfuhr dahin betrug 1844 nicht weniger als 8000000 Pfd. Werth und die Kosten für die Unterhaltung dieser Verbindung, nämlich für den Kon sular- und di⸗ plomatischen Dienst werden mit 15,000 Pfd. fährlich bestritten. Nicht ein einziges britisches Schiff ist an den Küsten der Vereinigten Staa⸗ ten zum Schutze des Handels nöthig. Und dieser Handel ist noch in stetem Wachsen begriffen, da England noch immer fortfährt,

die Vereinigten Staaten zu folonisiren. Von den 1,042,900 Men⸗— schen, welche in den letzten zehn Jahren aus England ausgewandert sind, gingen 552,000 allein nach den Vereinigten Staaten. Aus al- lem diesen geht hervor, daß, wenn man zu wählen hätte, die nord⸗ amerikanischen Kolonieen entweder außzugeben sind oder mit den ge—⸗ genwärtigen Kosten zu unterhalten, das erstere jedenfalls das Vor⸗ theilhaftere wäre.

(Schluß folgt.)

Markt⸗ Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 13. September. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 58 52 Rthlr. Roggen loco 30— 32 Rthlr. z schwimmend 846 pfd. 30 Rthlr. Br. „82 pfd. p. Sept. / Okt. 30— 29 Rthlr. . Okt. Nov. 30 30 Rthlr. Pp. Frühjahr 31 Rthh. bez. Gerste, große, loco 28 Rthlr. » kleine 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16—17 Rthlr. Rüböl loco 111 —11 Rthlr. Sept. / Okt. 1111 11 Rthlr. Okt./Nov. 11 —11 Rthlr. Nov. / Dez. 11 —114 Rthlr. Dez. Jan. 115 117 Rthlr. Jan. Febr. 11 —115 Rthlr. Febr. März 114 —113 Rthlr. Leinöl loco 95 Rthlr. Spiritus loco 18 Rthlr. ohne Faß bez. 1 Sept. / Okt. 18 Rthlr. G. n Okt. Nov. 18 Rthlr. Br., 173 G. Königsberg, 9. Sept. Zufuhr war mittelmäßig. Weizen 60 bis 78 Sgr. pr. Schfl., Roggen 33 bis 38 Sgr., große Gerste 30 bis 33 Sgr., kl. Gerste 23 bis 32 Sgr., Hafer 18 bis 21 Sgr., graue Erbsen 40 bis 690 Sgr., weiße Erbsen 3 bis 55 Sgr., Kar⸗ toffeln 139 Sgr., der Ctr. Heu 13 bis 18 Sgr., das Schock Stroh 80 Sgr. Spiritus 19 Rthlr. 10 Sgr. pr. Shm.

Breslau, 12. Sept. Weizen, weißer 57, 61 bis 65 Sgr., gelber 53, 58 bis 62 Sgr.

Roggen 29, 32 bis 35 Sgr.

Gerste 24, 26 bis 285 Sgr.

Hafer 174, 183 bis 23 Sgr.

Rapps 71, 74 bis 76 Sgr.

Spiritus 8. bez., neue Waare à 8 Rthlr. begeben.

Rüböl unverändert.

Zink ohne Handel.

Es stellte sich heute der Markt etwas fester, und einige Sorten wurden etwas besser als gestern bezahlt. ;

osen, 11. Sept. Weizen 1 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf., au

2 9 6 Sgr. 3 565 Roggen 1 Nthlr. 1 Sgr. 1 . 1 Rihlr. I Sgr. 5 Pf.; Gerste 25 Sgr. 3 Pf. h 5 Di. 1 Sgr. 1 Pf; Hafer is Spt. 7 B auch ern, w, , ebf.

weißen 21 Sgr. 8 Pf., aüch 1 Nihir. 4 Sgr. 1 Pf;