2 a mi der Weise gefehlt. eich. Nini terium ben fin . er . 3 ber-
Es liegt jedoch ein Brief vor mir, a rn ,. ᷓ Zers⸗ dem Könige ausdrücklich erklär ö. * , Frage auf die Einstimmigkeit der preußischen
National- Bersammlung rechnen könne. Der 927 * . frag, die National Versammlung möge unter , g n n. . Beschlusses über die Anträge auf Verwerfung 1 . i. standes zur Tagesordnung übergeben und die Ceutra gewa . ihre völkerrechtlich Anerkennung Dänemark gegenüber zu be⸗ ö igen und Friedensunterhandlungen anzubahnen. Vogt: Ich . viel von der Ehre Deutschlands sagen und eben so wenig * 2 Opferung von Gut und Leben. Es sind dies allge= ne Begrsffe, die Jeder nach seinem subjeftiven Standpukt n gn, Ich hoffe, daß Jeder in seinem In- sich zuschneidet. Ich fe, er Voll F nern darüber klarer ist, als das preußische Volk, welches, wie mein Vorredner sagte, deutsch ist, ohne es zu wissen. Zwei zeitvunkte müssen in der vorliegenden Frage festgehalten werden: ie Einrückung der Truppen in Jütland und die Errichtung der Cen⸗ nlgewalt. Seit dem Beschlusse vom 28. Juni neigt sich England zuf Seiten Dänemarks. Ein Gleiches thun die auswärtigen Mächte, weil sie wissen, was die Errichtung einer deutschen Centralgewalt zu bedeuten hat. Schwedens Rolle war in den Unterhandlungen eine zweideutige. Es hat seine Truppen nach Fühnen geschickt, und nun osrd eg von Herrn Heckscher eine befreundete Macht genannt. Herr Jordan aus Berlin bezeichnete es als eine kolossale Dummheit, hätten die Dänen einen kürzeren als siebenmonat⸗ sichen Waffenstillstand eingegangen. Ich sehe aber nicht ein, warum ir Deutschen allein das Privilegium der Dummheit haben sollen. Die Bewegung in Schleswig-Holstein war keine Volkebewegung, weil Professoren= und dynastische Elemente der Fürsten von Augustenburg darin vorherrschend waren. Ich schwebe nicht wie ein Pendel zwi— schen Kopenhagen und Schleswig, gleich Herrn Francke, welcher so⸗ gat den offenen Brief vertheidigt hat. (Stimmen: Das ist nicht wahr!) Es ist mir lieb, wenn es nicht wahr ist, allein so ist mir gesagt worden. In Betreff des Waffenstillstandes selbst stellt ber Redner das Paradoxon auf: Wenn die Centralgewalt den Waffenstillstand abgeschlossen hätte, so wäre er wohl zu genebmigen; well aber Preußen gegen die Bedingungen der Centralgewalt densel⸗ ben abgeschlossen hat, so kann er nie und nimmer genehmigt werden. Hätte Preußen der Centralgewalt Alles hingegeben, sogar seine Ar— meen, so würde man ihm freudig Alles an den Kopf geworfen ha⸗ ben, was man ihm jetzt nur mit Widerstreben giebt. Man hat ge—⸗ sagt, wir könnten keine Armeen aus der Erde stampfen. Blicken wir auf das schon einmal erwähnte Beispiel des zerrissenen Frank⸗ reichs während feiner Revolution. Trotz einer legitimistischen Vendée und eines legitimistischen Süden stand es auf wie ein Mann, ge⸗ stärkt durch den Geist der Wissenschaft, um große Siege zu exringen. Es war aber auch ein Konvent, der das konnte, und nur ein Kon- vent! (Beifall auf der Linken.. (Vertagung. Schluß der Sitzung 3 Uhr. Nächste Sitzung morgen, Sonnabend, den 16. September.) Frankfurt a. M., 16. Sept., Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep.) Der Antrag, den Waffenstillstand nicht zu genehmigen, ist mit 258 gegen 237 Stimmen verworfen. Es ist mit 258 gegen 236 Stimmen beschlossen worden, die Centralgewalt soll die Vollzie hung nicht hindern, die Modificationen befördern, und es sollen Friedens⸗ Unterhandlungen eingeleitet werden.
Preußen. Potsdam, 16. Sept. Der heutige Einzug s 1sten Bataillons vom Kaiser Alexander-Grenadier Regiment, welcher ganz Potsdam freudig bewegte, hat auch gezeigt, welchen innigen Antheil die hiesige Bürgerwehr an den Ruhm unseres bra— ven Heeres nimmt. Vollzählig hatten sich sämmiliche Abtheilungen der Bürgerwehr zum Empfang zusammengefunden, begrüßten und ehr⸗ ten dse heimkehrenden Brüder durch Präsentiren des Gewehrs, schlos—
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Bayern. München, 14 Sept. (Bayr. BI.) Das von unserem Staatsministeriun des Krieges unter dem 7. d. an sämmt⸗ iche Armeedivisions⸗ und Corps - Kommandos erlassene Reskript, in Betreff der verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten des stehen den Heeres in Bayern, lautet im Eingang: ;
„Ein Theil der Tagespresse macht es sich zur Aufgabe, die Meinung zu verbreiten, als werde das bayerische Heer, weil ihm keine dienstlichen Uufschlüsse gegeben worden, über seine verfassungs mäßigen. Rechte und Pflichten abh d im Dunkeln gelassen. Es wird hierbei nicht in Erwä⸗ gung gezogen, daß es in Bavpern nicht üblich ist, dem Staatsbür- ger eine amtliche Unterweisung über seine geseßlichen Nechte und Pflichten ertheilen zu lassen, indem vielmehr die geseßzliche Annahme besteht, daß jeder Staats-Einmohner sich die Kenntniß der gehörig verkündeten Ge— setze aus eigenem Antriebe verschafft. Die Verfassungs - Urkunde als Staats, Grundgeseßz und die darauf bezüglichen Spezial-⸗Geseße sind ordnungsgemäß öffentlich kundgemacht. Für den Soldaten wie für den Bürger und Bauern, für jeden Stand liegen sie aufgeschlagen vor. So lann das baperische Mi— litair in dem Mangel besonderer dienstlicher Au fschlüsse die Absicht der Ver⸗ heimlichung der Rechte und Pflichten, deren es durch die Leistung des Eon= stitutions - Eides theilhastig wird, mit Grund nicht finden. Um indessen auch den Minderbeholfenen Gelegenheit zu geben, die Grundlagen der bayerischen Verfassung auf einfachem Wege kennen zu lernen, steht man nicht an, hier als Leitfaden für sämmtliche baverische Militairpersonen eine Zusammen⸗ stellung der Grundzüge des zur Zeit mit allsemein bindender Gesetzeskraft bestehenden Verfassungswerkes belannt zu geben. ... ö. .
Es folgt nun eine nähere Entwickelung der verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten in 10 Sätzen, welche bald. mehr, bald minder den 11 Grundzügen in der Einleitung zur Verfassungs- Urkunde eutspre— chen, und von denen der zweite lautet: Freiheit der Presse und freie Meinungs- Aeußerung, so weit nicht Strafgesetze übertreten wer- ben; durch Allerhöchste Verordnung vom 12. August 1848 ist über— dies ausgesprochen, daß den Vereinigungen zu erlaubten, d. h. sol⸗ chen Zwecken, welche die verfassungsmaäßige Staa ls ⸗Srdnung nicht bedrohen, keinesweges entgegengetreten werde. Mit diesem Paragra⸗ phen ist den bayerischen Militairs das Versammlungsrecht als eine unbestrittene Errungenschaft zugestanden. Auch haben die Unterossi⸗ ziere hiesiger Garnison, mit Ausnahme derer des Kürassier⸗-Negiments, am 12ten Abends bereits de facho das Associationsrecht geübt. Zur Besprechung ihrer gemeinsamen Interessen waren sie im Prater ver- sanimelt. Sie fühlen sich in Folge des letzten Armee⸗Befehls, der viele militairisch ununterrichtete Civilistin zu Junkern und Offizieren befördert, in ihren Ansprüchen gekränkt und beeinträchtigt. Der Oberst des Kürassier-Regiments hatte den Seinigen die Versammlung zwar nicht verboten, aber mißrathen; vom Thatbestand sich zu überzeugen, waren ein Rittmeister, ein Ober- und Unter-Lieutenant der Kürassiere als Zuhörer zugegen. Die Versammelten haben einen Vorstand ge wählt und gedenken nun das Vereins- und Petitionsrecht auch mili— tairischerseits zu üben. . 1 .
Es soll hier eine polytechnische Schule fürs Militair errichtet werden; auch wird in den bisherigen Militair-Anstalten strengere Wissenschaftlichkeit gehandhabt werden. .
Das Regierung s-Blatt vom 12. September bringt fol— gende Königliche Verordnung, den Uebergang der standes— und guts— herrlichen Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt an den Staat betreffend:
„Wir finden Uns bewogen, zum Vollzuge des Gesetzes vom 4. Juni 1848 über die Aufhebung der standes- ußd gutsherrlichen Gerichts barleit u. s. w. zu verordnen, was folgt: J. Vom 1. Oltober J. J. an geht ge= mäß Art. 1 des bemerlten Gesetzes die gefammte bisherige standes— und gutsherrliche Gerichts- und Polizeigewalt an den Staat über. II. In ene, dessen wird 4) die Regierungs- und Justiz- Kanzlei in Kreutzweri⸗ heim in der Art aufgelöst, da sie ihre Geschaste am letzten dieses Monats schließt, und solche vom 1. Oftober an die Kreis-Regierung und bezie- hungsweise an das Appellationsgericht von Unterfranken und Aschaffen⸗
burg übergehen. 2) Die Alten über noch laufende Nechtssachen sowohl, als auch die in der Registratur reponirten Akten sind mit einem Verzeichnise wohlverwahrt an das Arvellationsgericht und beziehungsweise die Kreisregierung zu übersenden. 3) Das bei der genann. ten Regierungs- und Justizkanzlei angestellte Personal, insoweit dasselbe mit
sen sich unter freudigem Zuruf dem festlichen Zuge derselben an, unter der Musik: „Ich bin ein Preuße“, und geleitete sie bis zum Lustgarten, an dessen Eingang sie halten blieben, bis die Besichtigung und der Vorbeimarsch des genannten Batalllons vorüber war. Se. Masestät der König, von der Anhäng ichkeit der Bürgerwehr au Seine Person und au Sein ganzes Haus fest überzeugt, und von dem of— senkundigen Beweise der wahrhaft brüderlichen Gesinnung derselben zu dem Heere erfreut, geruhte, gleich nach dem Abmarsch des Ba— taillons, auf den Wunsch der Bürgerwehr, den noch versammelten Corps und den Schützen-Abtheilungen die Parade abzunehmen. Das Corps rückte ein, stellte sich im Lustgarten auf und empfing Se. Ma— jestät mit jubelnden Hurrahs, die bis nach beendigtem Vorbeimarsch fortdauerten. Se. Majestät war mit dem Vorbeimarsch und der Hal⸗ tung zufrieden, sprachen dies dem Commandeur in gnädigen Worten aus, so wie Ihre Zufriedenheit mit dem Benehmen des Corps bei dem Straßenkrawall am 12ten, der von der demokratisch⸗anarchischen Partei so gern zu einer Militair-Revolte gestempelt werden möchte.
Oesterreich. Wien, 16. Sept. (Wiener 3ta) . Das Ministeriam für Ackerbau, Handel und Gewerbe hat folgende Bekannt— machung erlassen:
„Der hohe Reichstag hat zufolge seines gestern gefaßten Beschlusses dem Ministerium die Ausführung der geeigneten Maßregeln überlassen, um den Gewerbetreibenden der Stadt Wien und der zum Polizei-Bezirke Wien gehörigen Oitschaften in ihrer gegenwärtigen bedrängten Lage mit Hülfe des zu diesem Ende eröffneten Kredits auszuhelfen. Das Mi— nisterium hat, um der Absicht des hohen Reichstages in der zweck- mäßigsten und ersprießlichsten Weise zu entsprechen, das Comité, welches über Auftrag des Ministerinms zur Unterstützung mittel loser Gewerbsleute bereits gebildet wurde, beaustragt, die gestellte Aufgabe unter der Leitmng des Ministeriums und auf Grundlage der von demseltzen genehmigten Sigtuten einer gedeihlichen Lösung zuzuführen. Alle Gewerbsleute, welche auf Unterstützung Anspruch machen, werden diesemnach aufgesordert, ihre Gesuche um Unterstützung nach Anleitung der §8. 3 und
der an die Vertrauensmänner der verschiedenen Gewerbs-Corpörationen hinausgegebenen Instructionen, an die betreffenden Vertiauens-Männer ihres Gewerbes zur Begutachtung und Uebermittelung an das Comité zu über— geben. Diejenigtn Geweibelente, die keiner Corpordtion angehören, und welche Fülse ansrechen wollen, haben ihre Gesuche mit ihrer ei—⸗ genhändigen Untersctift, so wie mit der gutachtlichen Bestätigung shrer Hausherren und der betreffenden Gruündgerichte oder Orts= Sbrigkriten versehen, unter Beigabe des Steucrscheines, persönlich bei dem genannten Comité (im Koburgschen Palais, auf der Bastei nächst dem Karöolinen-Thore) einzureichen. Die Gesuche baben nach Inhalt der obgedachten Paragraphen verzugsweise folgende Punkte zu enthalten:
1) Eine getreue Angabe der Größe des Nothstandes des Gesuchstellers. 2) Os demselben durch Zuwendung von Arbeit oder von Rohstoffen oder durch Geldvorschuß zu helfen sei. 3) Ob derselbe auf direlten Absaßz oder auf Lager arbeitet. I) Wie viel er an Rohstoff oder an Geld zur Abhuülfe eines Nothstandes nöthig hat. 5) Auf welche Weise und in welcher Zeit er die Nückzahlung zu bewirken im Stande ist. 6) Ob er eine Deckung in Werthrapieren in Personal-Bürgschaft oder auf andere Weise anbitten tann, endlich 7) wie viele Lehrjungen, Gesellen oder weibliche Arbeite— rinnen er beschäftigt, und wie viele er nach Empfang der Aushülfe zu be— schästigen gedenkt. . ĩ
Formulare zu diesen Gesuchen werden bei den Vertrauens männern der Gewerbs-⸗Corporatjonen, im Lokale des Comiteé's, oder bei den Grundgerich= en unentgeltlich abgegeben.
Wien, 15. September 1848.
Hornbostel,
Minister für Ackerbau, Gewerbe und Handel.“
seinen Be ügen nach dem Gesttze vom 4. Juni el. J. A zu . ist, tritt vom 1. Ottober an in temporaire Quitszenz. 4 Ferner sind aufzulösen die sämmtlichen heirschaftlichen Kommissariate, Pa⸗ trimonialgerichte 2ter Klasse und Patrimonialämter; ihr Wirtungékreis geht auf die Landgerichte über, in deren Bezirle sie belegen sind. 5) Dis Hert— schaftsgerichte und Patrimonialgerichte 1ster Klasse, welche nicht gemäß Nr. III. durch besonde e Entschließung aufgelöst werden, sollen bis zur Lefinitiven Gerichtsorganisation auch nach dem 1. Oltober in ihrer bis dahin beß an— denen Gerlchtsgränze und Kompetenz vorläufig fortbestehen, so jedoch, daß sie, von dem besagten Termine angefangen, als Königliche Gerichte verhan— deln und angesehen wereen müssen. Sie erhalten die Benennung „Nönigliche Gerichts, und Polizeibehörde“ mit der Vez'ichnung nach dem Orte des Amts⸗ sitzes. Sie erhalten ein königliches Siegel glei den Landgerichten. Das Verzeichniß der hiernach sich bildenden Königlichen Gerichte ist durch die Kreis-Intelligenzblätter bekannt zu machen. III. Wir behalten Uns vor, auf Antrag Unseier Staatsministerien der Justiz und des Innern auch die unter II. 5. bezeichneten Gerichte, namentlich jene von allzu geringem Unt fange, nach Maßgabe bestehender besonderer Verhältnisse noch ö der be⸗ vorstehenden definitiven Gerichts-Organisation den. benachbarten Königlichen Gerichten einzuverleiben oder denselben zur ausgeschiedenen Verwaltung u zutheilen. IV. Unsere Staatsministerien der Justiz und des Innern h beauftragt, da, wo der kleinere Theil eines bisherigen Herrschafts. oder 96. trimonialgerichts 1. Klasse in einem anderen Regierungsbezirke belegen ist, als der Haupttheil dieser Behörde, die Zutheilung der kleineren . ein benachbartes Landgericht des betreffenden Regierungsbezirles zu verfü⸗ gen. V. Unsere Staatsministerien der Justiz und des Innern ö 3 m Vollzuge an, , w angan⸗ den 9. September 1848. Max. von Thon-Dittmer. Heintz.“ . J
Das Ergebniß der Sammlungen des hiesigen Flotten⸗Vereins stellt sich nach Abzug aller damit verbundenen Kosten auf die Summe . 12,603 Fl. 20 Kr. heraus, wovon 12,500 Fl. bei der hiesigen Hy⸗ potheken⸗- und Wechselbank angelegt sind.
Sachsen. Chemnitz, 15. Sept. Regierungs- Kommissar Todt . .
ing über die Vorfälle in Chemnitz erlassen . ; net nf,, , Blätter h nn Nachrichten über die RNuhestö⸗ rungen, welche am 11. und 12. d. M. in Chemnitz vorgelommen sind. Da diese Rachrichten aber zum großen Theile so von der Wahrheit abweichen, raß das Publikum dadurch irregeführt wird, so sehe ich mich veranlaßt, folgende vorläufige Berichtigung darüber der Oeffentlichkeit zu übergeben.
(Leipz. Ztg.) Der amtliche Bekannt-
„Es ist ungegruͤndet, daß der Ritmmeister Helbig und 20 Mann Ka— vallerie bei dem Zusammenstoße mit den Tumultuanten geblieben sind; es ist überhaupt ungegründet, daß auf Seiten des Militairs Jemand getödte worden ist; es ist eben so ungegründet, daß ich durch einen Steinwurf auf der Brust gefährlich verletzt worden bin. Todte sinden sich nur auf Seiten der Tumultuanten; wie hoch sich aber die Zahl derselben beläuft, läßt sich zur Zeit mit einiger Sicherheit nicht angeben. Man hat von 11, 14, 15, gesprochen, ohne jedoch für die Richtigkeit dieser (jedenfalls übertriebenen) Angaben üitwas beibringen zu können. Von anderer Seite her ist versichert worden, daß nur 3 Peisonen getödtet worden seien. Für unbedingt richtig läßt sich aber auch dleses Anfuͤhren nicht verbürgen, da selbst die von der
olizel⸗Behörde in dieser Beziehung angestellten Erörterungen bis jetzt nur 4 E. ebniß geliefert haben, daß ein Mann getödtet worden sei. Wie viel . Seiten der Tumultuanten verwundet worden sein mögen, läßt sich
noch weniger genau , e, da dieselben ihre Verwundeten großentheils
mit sich fortgenommen haben sollen. Im Frankenhause befinden sich zur Zeit 9 der letzteren. Auf Seiten des Militairs sind 7 Mann verwundet worden, darunter jedoch nur 1 durch eine Schußwaffe, die übrigen größten. theils durch .
auf die Stanlsfasse
Was meine angebliche Verwundung betrifft, so 121en d. wäh⸗
bis gegen 8 Uhr des Abends gedauert haben mag, noch gar nicht hier ge⸗ wesen, sondern erst in der achten Stunde mit dem Herrn Dbersten von Sp⸗ peln aus Freiberg hier angekommen, vor der Stadt abgestiegen, weil von mehreren Leuten veisichert wurde, daß dieselbe durch Barrikaden gesperrt sei, und dann unter Bedeckung einer Kavallerie Abtheilung, die auf erhaltene Nachricht ihrem Obersten entgegengegangen war, hier eingetreten, wo die En die wir zu passiren hatten, bereits vollständig geraͤumt waren. In der Nähe der inneren Stadt kam zwar aus einer hinter einem Hause ste⸗ henden kleineren Menschengruppe ein Stein auf mich zugeflogen, der mich an den Schenkel traf und, so viel ich weiß, den Herrn rn, von Hake von hier, welcher mich begleitete, an den Arm. Allein ich wenig⸗ stens kann versichern, daß mir dieser Steinwurf nicht den aller eringsten Schmerz verursagt, am allerwenigsten eine Verletzung beigebracht hat— „Ueber den Verlauf der Vorgänge des 11. und 12ten d. M, selbst und deren Veranlassung werden noch Erörterungen von mir angestellt, und ich bin in diesem Augenblicke noch nicht im Stande, spezielle Angaben darüber zu machen. Was ich bis jetzt darüber in einzelnen Blättern gelesen habe, scheint mir nach verschiedenen Richtungen hin sehr übertrieben und nicht mit der nöthigen Unparteilichkeit aufgefaßt zu sein, und ich ersuche daher das Publikum, das definitive Urtheil über die fraglichen Ereignisse noch zurückzuhalten. Jedenfalls bringe ich später noch einen vellständigen Be—⸗ richt zur Oeffentlichkeit, wenn die Staatsregierung, wie ich hoffe, damit einverstanden ist. . : . „Vorläufig füge ich dem oben Mitgetheilten nur nech hinzu, daß seit meiner Ankunft die Nuhe der hiesigen Stadt in leiner Weise mehr gestört worden, eine fernere Nuhestörung auch, wie es scheint, für jttzt nicht weiter zu befürchten ist. Freilich befindet sich auch noch eine verhältnißmãäßig nicht unbedeutende Truppenmacht hier, welche einem Versuche zu anderweiten Nuhe— störungen wohl zu begegnen geeignet sein dürfte. Zu bellagen ist es, daß der bei weitem größere Theil der Kommunal-Garde dem Nufe zur Aufrecht⸗ erhaltung der Srdnung nicht gefolgt und seiner Pflicht nicht eingedenk ge= wesen ist. Ein kleiner Theil davon — die Zahl die sen Gardisten ist noch nicht er= mittelt — soll sogar bei dem Aufstande selbst sich beiheiligt haben. Das Verhal— ten des Militairs wird von vielen Augenzeugen sehr gerühmt. Namentlich ist demselben auf eine ausdrücklich deshalb gestellte Anftage von dem Stadt- Rathe und den Stadtverordneten volle Anerkennung gezollt worden. Ge- fänglich eingezogen worden in Folge der Vorfälle am 41ten und 1 en, und zwar größtentheils während der Unruhen selbst, sind bis jetzt 4 Per- soner. BDavon sind vom Stadtgericht 3 einstweilen wieder entlassen, 35 sind in die Gefängnisse des Justiz- Amtes Augustus burg gebracht worden, 3 endlich werden noch im hicsigen Stadtgerichts-Gefängnisse detinirt. Chemnitz, am 15. September 1848. ⸗ Der von den Ministerlen des Inne und des Krieges beauftragte Regierungs · Kommissar ö
Mecklenburg ⸗Strelitz. Neu⸗ Strelitz, 14. Sept. (D. A. 3.) Der Minister von Dewitz ist seines vorgerückten Alter wegen einstweilen seines Postens als Staats⸗-Minister entheben, und der Regierungs-Rath von Bassewitz hat seinen Abschied erbeten und erhalten. Der Justizrath Buschka übernimmt einstweilen die Stelle desselben.
— — ——
Menn sland.
Oesterreich. Pe sth. 12. Sept. Dest. Ztg.) So eben ist folgende Verordnung des Ministers des Jnnern eischsenen; . „Es ist mir zur Kenntniß gebracht worden, daß einige Aufwiegler sie bestreben, die ofen pesther Einwohnerschaft von der Annahme der . rischen Zweigulden⸗Banknoten abzuschrecken. Der Werth der in Jolge
ö 7 2833 96. 1 9 sich es Regier heschlusses emittirten ungarischen Banknoten gründet si eines Negierungsbeschlusses g n, , .
auf das Leponirte, unter Verwahrung der Regierung und der n.
liche Silber und auf den gewährleistenden Kredit der Nation; die ᷣ noten werden an allen öffentlichen und Privatkassen angenommen unn lönnen bei der ungarischen Kommerzialbank wann immer gegen Silber ange wech selt werden. Die Auswiegelung ist daher blos auf die Stockng des Geldverkehrs, des Erwerbes, und vorzüglich des öffentlichen , n,, bindung aber mit mehreren Wagnissen auf eine Sterung der ö . . öffentlichen Oro nung in Osen-Pesth— abgesehen. Demzufolge gebe . . Vewohnern von Ofen-Pesth den Beschluß zu wissen, daß diejenigen, . e gegen die Annahme der erwähnten Banknoten aufwiegeln, . die gefähr⸗ sichsten Feinde des vffentlichen Kredits und der oössentlichen rd nung wor das Standrecht gestellt und nach den Statuten desselben , . Jeder Bürger ist zugleich Beschützer Lieses Vaterlandes; . ig, dient, sicheit er zugleich sich selbst. Darum ist Jedermann P Schuldigen der Obrigkeit anzuzeigen und die Anwendung der vollen Streng des Gesetzes zu fordern.
Ofen -Pesth, 10. September 1848.
Der Minister des Innein. ; . . Bartholomäus Szemere.
Mailand, 2. Sept. (Wien. Ztg.) Die eroberte Fahne Garibaldi's, welcher sich nach der Schweiz flüchtete, ist nach Mailgnd gebracht worden. Der Marschall wird sie nach Wien dringen lassen. Bꝛribaldi war es, der die Mailänter mit einem Guerillaekrieg ver⸗ tröstete, dann alle Dörfer brandschatzte und sich zuletzt, . 2 Feldmarschall · Lieuteuau d' Aspre seine Bande zerstreut hatte, mit em zom Landvolke erbeuteten Gelde nach Tessin davon machte. Die Fahne hatte der bekannte Gioberti von Rom gebracht.
nkreich. National-Versammlung. Sitzung vom 14. — Tagesordnung: Fortsetzung der Debatte über das Recht auf Arbeit und Staatshülfe für die Aimen, nach dem Antrage Ma⸗ thieu's zum §. 8 der Verfassungs⸗ Einleitung.
Bouhier de l' Ecluse bekämpft den Antrag; er, gehe zu weit. Andererseits sei der Verfassungs⸗ Eutwurf zu engherzig. Ihm zufolge müsse der Staat zwei Zwecke erfüllen, den Handel ermuntern und die Volksaufklärung durch gute Schulen heben. Das sei aber Alles, worauf man sich beschränken missee⸗ Cremienr legt sein Ausschußgutachten über die erforderlichen Masjoꝛitäten bei an . Geschwornengerichten auf den Tisch. Martin Bernard *. ö. 1. das Arbeitsrecht. Es sei die schönste Ueberschrift, welche . ö lung der neuen Verfassung gehen könne. Der Geist . , wirke verjüngend auf die Gesellschaft, er versetzte dem , , „Politik“ den Todesstoß. Der Staat mühe . — n . . Küedits werden. Nur auf diese Weise sei 6 ,, ier action zwischen Ueberfluß und Elend, zwischen Arm ie e lich. Billault Callgemeine Aufmerksamkteit): e nn, in n g. H
ö. n 7 es ganz emu 9 ch b j 5a⸗ n 59 . ich ge die Ueberzeugung, daß e, . mann sich dem republikanischen Prinz p weihen sn ß, . an 6 die den Staat als Gesammt. Gesells cat e r i , . , .
. s 4. * ; e hirgistt ern der ehemaligen Kammer-Linken gehörte,) Duver—
. i ewie die ñ arnt vor Uebertreibungen und bewies nur k . und klar zu betrachten. Woblan,
inn u ref, . dem Glauben hinreißen zu lassen, a sonniistischn Gegner die Welt rn , , , . ö. iachher wieder aufzubauen — im Studirzimmer. Es giebt unter den Oe a isten Leute, die en e rg ef nel sn n 34 ö
; ö. zre' ich. Was verlangt man von U Eren nter ig, r n men als gen ! vertheilen und drei S0 en Ceüegete? *senst füttern? Keinesweges. Wir verlangen Viertel dss Woltes aner Schuld, die sie später bezahlen sollen.
. n,, sagt: „Adel verpflichtet! wohlan, der Fe⸗
ist daran durchaus nichts Wahres. ch bin am
rend des eigentlichen Kampfes, der von
Nachmittags 2 Uhr
bruarsieg sagt Ihnen: Republik verpflichtet;“ Ihre Erklärung in
der Verfassungs⸗Einleitung ist der Schein, den das Proletariat ver= langt. Traue man denjenigen nicht, die aus Furcht oder Interesse ihn nicht unterschreiben wollen und wie 1789 Alles aufs Beste finden. Ich stimme für den Antrag. (Dieser Rede folgt großer Beifall auf der Linken. Inmittelst besteigt Du faure die Rednerbühne. Du⸗ faure, Mitglied des per nge. Ausschusses: „Man fragt nach
Handlungen. Sprecht weniger ünd handelt mehr, sagt man uns.
Wohlan, man prüfe die Beschlüsse der Versammlung, und man wird sinden, welche Arbeiten und Almosen dereits dekretirk wurden.“ (Nützt nichts!) Der Redner beharrt dabei, daß man die Pflicht zur Ar- beitsgabe, aber nicht das Recht auf Arbeit in die Verfassung schrei= ben dürfe. Die Sitzung wird auf zehn Minuten aufgehoben. Dann er- hält Lamartine das Wort. Er benachrichtigt die Versammlung von vorn herein, daß er nicht für, sondern gegen das Amendement stimmen und die Fassung des Ausschusses unterstützen werde. Lamartine lobte den Geist des Amendements, verwarf aber dessen Form. Dufaure erwiedert einige Worte. Glais-Bizoin ent⸗ wickelt sein Amendement, das die Worte eingeschoben wissen will: „Der Arbeiter hat das Recht auf Existenz durch Arbeit und Staats⸗ hülfe nach den Gesetzen.“ Mathieu schließt sich dieser Fassung an. Der Berichterstatter protestirt. Goudch aux, Finanz⸗Minister, besteigt die Tribüne, um das Amendement zu bekämpfen. Er beginnt mit der Betheurung, sich sein ganzes Leben lang mit dem Arbeiter- wohle beschäftigt zu haben. Er . die Arbeiter. Die Arbeiter er⸗ nähren die Regierung, nicht die Regierung die Arbeiter. (Beifall.) Allein der Kredit fehle ihnen, und den müsse man ihnen verschaffen. (Gut.) Dies lönne ihnen aber nur die Ruhe und der Frieden des Landes geben, nicht jene sozialistischen Lehren. (Oh! Oh h „Ja wohl, Ihr Leute des Berges. Die Menschheit wird ohne Euch und trotz Euch gehen, denn Ihr wollt sie tödten.“ Diese Worte rufen einen furchtbaren Tumult hervor. Endlich gönnt man dem Redner wieder Gehör. Er leistet Abbitte und vollendet seine Rede. Lagrange stürzt auf die Tribüne und trebt den Minister förmlich herunter. Neuer Skandal. Lagrange protestirt im Namen des Berges gegen die blutigen Anschuldigungen Goudchaux's. Die Rechte ruft: Schluß! Schluß der Debatte auf morgen! Favre protestirt mit einigen Worten gegen den Schluß, aber vergebens. G. Bizoin's Amen— dement wird mit 696 gegen 187 verworfen und die Sitzung um 64 Uhr geschlossen.
Sitzung vom 15. September. Gleich nach Eröffnung wird folgender Antrag der katholisch-sozialistischen Repräsentanten Waldeck Noussegu, V. Considerant, von Falloux, Sibour, Roux Lavergne, Va⸗ lette, Pierre Leroux und Montalembert vertheilt: „An Sonn- und gesetzlich festgestellten Feiertagen darf in Werkstätten, Fabriken und Manufakturen nicht mehr gearbeitet werden. Diese Verordnung fin— det jedoch keine Anwendung in Fabriken mit immerwährender Feuer— kraft. Eben so wenig darf sie in Fällen angewandt werden, wo die Verwaltungs- Reglements ein Ueberschreiten der 12 Stunden gestat ten.“ An der Tagesordnung ist das Mathieu-Glais-Bizdinsche Amendement zur Verfassungs-Einleitung. Odilon Barrot ver— langt einen Urlaub für seinen Bruder Ferdinand Barrot in algieri= schen Colonisations- und Familien- Angelegenheiten. Wird bewilligt. Nun beginnt die eigentliche Diskussion. Du faure, im Namen des Ver= fassungs⸗Ausschusses: Derselbe habe sich diesen Morgen versammelt und den Beschluß gefaßt, alle Zusätze zurückzuweisen, die zur ersten Hälfte des 8. 8. der Einleitung rücksichtlich des positiven Arbeitsrechts gestellt worden sind und noch gestellt werden könnten. An ihre Stelle habe der Ausschuß folgende Fassung entworfen. „Die Republik soll den Bürger in seiner Person, Familie, Religion, Eigenthum und Arbeit beschüßen und ihn in Stand setzen, sich den allen Menschen nöthigen Unterricht zu ver= schaffen. Sie, soll durch brüderliche Unterstützung die Existenz hülfs⸗ bebürftiger Bürger sichern, sei es, indem sie ihnen Arbeit giebt, nach Maßgabe ihrer Quellen, sei es, daß sie in Ermangelung von Familie denjenigen Hülfe gewährt, die arbeitsunfähig sind.“ Dlese nene Re— dactionsweise wird angenommen, die erste gahn? des §. 8 somit er⸗ ledigt. Zur zweiten Hälfte sind mehrere Amendements gestellt, die jedoch Vivien bekämpft. Roux Carb onnel und Puysegur be— antragen folgenden Zusatz: „die National⸗Versammlung erklärt, daß dieser Grundpakt nicht früher in Kraft tritt, als nachdem er vom Volke geneh⸗— migt ist, das zu diesem Zweck in Urversammlungen durch geheime Abstimmung mit Ja und Nein zu entscheiden,« Dieser Zusatz, der ein Veto in sich birgt, ruft eine stürmische Diskussion hervor. Ledru Rollin unterslützt ihn, möchte ihn jedoch ars Ende der Verfassung stellen. Chapot bekämpft diesen Einwand und findet den Antrag besser vorn am Platze. Detours schlägt eine andere Fassung vor, die aber Martin von Straßburg im Namen des Verfassungs⸗Aus⸗ schusses bekämpft. Man ꝛuft rechts: Schluß! Schluß! Der Berg dringt auf Abstimmung durch Zettel, dies geschieht, und es wird mit si3 gegen 180 Stimmen die vorläufige Frage ausgesprochen. Die Verfassung wird also dem Volke nicht zur Genehmigung vorgelegt. Deslougrais legt das Ausschuß-Gutachten über die neue Salzsteuer⸗-Gesetzgebung auf den Präsidial⸗Tisch. — Die Einleitung der Verfassung ist nun angenommen, und Ar⸗ mand Marrast sagt: „Jetzt gehen wir zur Berathung der eigentlichen Verfassung über. Er liest: „Erstes Kapitel. Von der Souverainetät. Artikel 1. Die Souverainetät hat ihren Sttz in der Gesammtheit der französischen Bürger. Sie ist unveränderlich und unbeschränkbar. Kein Individuum, kein Theil des Volks könne sich deren Ausübung aneignen.“ Pierre Leroux erhält das Wort. Jeder Vollsvertreter, sagt er zuerst, habe das Recht, einen schrift— lichen Vortrag zu halten. Die neuliche Protestation gegen ihn zer- falle also in nichts. Bezüglich des Verfassungs⸗AUrtikels selbst habe er nur wenig zu sagen. Verfassungen dürsten nicht nach einer me— thodischen Ordnung gemacht werden. Was heiße das. Die Souverai⸗ netät habe ihren Sitz in der Gesammtheit aller Bürger? Das sei Trug und Unsinn. Eben so der Rest. Die Souverainetät übe ja doch nur die Gewalt, die man Staat nenne, und die Presse. Er schlägt fol⸗ gende Fassung vor: „Die Souverainetät gehört keinem Fürsten oder Kai⸗ ser, noch einer Kaste oder Klasse; sie ist in jedem Bürger, in Jedermann. Die Presse ist ein Ausdruck der Souvererainetätn.“ (Lärm, ja Tumult folgt diesemn Amendement). Es wird verworfen. Pierre Lefranc trägt dann darauf an, aus dem ersten Kapitel das zweite zu machen. Vi vien bekämpft diesen Antrag Lefranc's. Er wird verworfen. Huot beantragt einen weitschweifigen Zusatz. Wird verworfen. Der Artikel 1 ist angenommen. Aitikel 2 lautet: „Niemand darf ver haftet oder gefangen gesetzt werden, außer nach den Vorschriften der Gesetze““ Isambert sieht keine genügende Gewähr für die persönliche Freiheit hierin. Daboux schlägt einen Zufatz vor. Dufaure bekämpft denselben. Artikel 2 wird angenommen. Artikel 3 und 4 werden ohne erhebliche Debatte angenommen. Ueber Artikel 5 wird dagegen stark debattirt. Er handelt von der Todes strafe und lautet: „Die Todesstrafe ist in politischen Dingen abge⸗ schafft.. Cocdquerel, Pfarrer, trägt auf Streichung der Worke: „in politischen Dingen“ an. Er will die Abschaffung im Allgemei= nen. Lagzange, Vie tor Hugo, Tracy und Laboulie unter— stützen die Absicht Tocquerel's. Aylies bekämpft sie. Frankreichs Gefängnißwesen sei noch nicht vollständig genug. Er will bie Todes strafe nur für politische und Leibes Verbrechen abgeschafft wissen. Sein Vortrag erregt Mißfallen. Fre s lon erklärt die Todesstrafe für eine sozlale Rothwendigkeit. Murren.) Viele Geseßzgebungs⸗
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Versammlungen hätten die Todesstrafe schon abgeschafft und e⸗ zwungen gesehen, sie immer wieder man fe er e f n rags; vergieße, dessen Blut müsse wieder vergossen werden. Bas öffent- liche Gewissen verlange dies. Man erinnere sich nur an! bie Ermordung des Generals Breda. (Agitation in verschiedenem Sinne) Das Volk strafe gar sogar die Diebe mit dem Tode. Widerspruch auf der Linken. Es würden ohne die Furcht vor dem Schaffol viel mehr Verbrechen verübt werden. (Widerspruch von der Linken. Bei= stinimung der Rechten. D'ampierre, Wolowski und Favre eilen zugleich auf die Rednerbühne. Ersterer behauptet sich darauf und spricht einige Worte, die aber der Ruf nach Schluß übertäubt Die Linke will die Dis kusston fortgesetzt wissen. Mar rass läßt ab. stinmen. Die Linke siegt. Die Debatte über die Todesstrafe wird demnach am Montage fortgesetzt. Die Sitzung wird um 5 Uhr geschlossen.
Paris, 15. Sept. Gestern soll von Seiten der Exelutiogewalt Frankreichs die Erklärung nach Wien abgegangen sein, daß jede Be= wegung gegen Venedig als ein Vermittelungsbruch würde betrach⸗ tet werden. Der National enthält heute über die Ereignisse in Italien folgenden Artikel: „Die in der National-Versammlung gestern verbreitete Nachricht von der Einnahme Messina's hat'sich lei= der bestätigt. Wir haben Details erhalten, die in dieser Hinsicht kei⸗ nen Zweifel mehr gestatten. Messina ist am Sten, nach einem stampfe von fünf Tagen, genommen worden. Tie Befehlshaber der franzbösischen und englischen Seekräfte haben Alles gethan, was ihnen zu thun möglich war, um den Gräueln dieses Kampfes vorzubeugen oder sie zu besänftigen. Sieben Tausend Einwohner, großentheils Frauen und Kinder, haben unter der französischen Flagge Zuflucht gefunden. Wir erfahren gleichzei⸗ tig, daß der Vertreter Franfreichs in Neapel die neapolitanische Re—⸗ gierung aufgefordert hat, sich auf die Besetzung Messina's zu beschränken, so daß das übrige Sicilien, Palermo zum Bim spiel, sich gegen jeden Angriff geschützt fände. Der Admiral Parker hat seinerseits, auf den Voischlag des Admiral Baudin, die— selbe Aufforderung an die Neapolitaner gerichtet. Während sich diese traurigen Ereignisse in Sicilien zutrugen, ereignete sich ein anderer Vorfall von unbestreitbarer Wichtigkeit im Adriatischen Meere: die sar⸗ dinische Flotte verließ, sagt man, mit den Truppen Piemonts die Ge— wässer Venedigs, das, nunmehr keinen Widerstand mehr findend, wieder von den Oesterreichern besetzt würde. Wir glauben an dies Letztere nicht. Der Waffenstillstands Vertrag zwischen Oesterreich und Karl Albert stipulirt im Art. 4, daß die Truppen Sardiniens Venedig räu— men würden, aber nirgends spricht man von österreichischer Wiederbesetzung. Bei Verträgen darf man in ihrer Auslegung nicht weiter gehen, als der Wortlaut besagt. Man darf ihm keine beliebige Deutung geben, außer dem, was ausdrücklich stipulirt ist. Man kam nicht überein, daß die Oesterreicher wieder einrücken würden. Kraft des Völkerrechts ist es ihnen verboten, wieder einzurücken. Doch wir haben uns nicht ein— mal um die Auslegung des sardinischen Waffenstillstandes zu kümmern. Derselbe ist von Frankreich in der That nie anerkannt worden. Der Waffen⸗ stillsta nd, den Frankreich vorschlug, und den Oesterreich insofern geneb— migte, als es die Vermittelung annahm, der er zum Ausgange punkt diente; dieser Waffenstillstand stellte den Status quo fest. Es geht aus ihm hervor, daß an der Lage der kriegführenden Parteien seit dem Tage der Vermittelungs-Annahme bis zum Abschluß der einzel⸗ nen Verhandlungen nichts durfte geändert werden. Daß sich die Sardinier, wenn es ihnen beliebt, aus Venedig zurück= ziehen, dagegen können wir uns nicht opponiren; aber wir können nicht dulden, daß Oesterreich diesen Rückzug benutze, um die uns gegenüber unterschriebenen Bedingungen zu brechen. Es ist also unmöglich anzunehmen, daß Venedig von den österrei— chischen Truppen besetzt ist. Ein doppelter Grund steht dieser Annahme entgegen. Ehe Oesterreich zu diesem äußersten schritte, würde es gewiß sehr bald einsehen, daß es sich selbst wider— spräche. Indem es die Vermittelung annahm, wollte es ein ernst— liches Pfand den friedlichen Gesinnungen Europa's einsetzen, wenig⸗ stens glaubten wir dies. Wie wollte Oesterreich seinen offen ausge⸗ sprochenen Friedenswunsch mit dieser Handlung direkten Angriffs ver einbaren, die nicht blos gegen seine italienischen Gegner, son— dern vorzüglich gegen die beiden Mächte gerichtet wäre, welche zwischen den beiden kriegsührenden Theilen intervenirten!“ Der Mo— niteur du Soir berichtet, nach einem Schreiben aus Turin, daß Karl Albert sich weigere, den am 2lsten d. ablaufenden Waffenstill⸗ stand zu erneuern, daß er bereits 102,000 Mann unter den Waffen habe, und daß diese bis zum 21sten auf 150,000 verstärkt sein würden. Auch erwähnt dieses Blatt des Gerüchts, Karl Albert habe so eben in Lon— don 150,000 Flinten und 4 Kriegs- Dampfschiffe angekauft. Dasselbe Blatt fügt hinzu: „Mehrere Journale haben einer auswärtigen Zei— tung die Nachricht entlehnt, daß kleine Detaschements von 16 bis 15 französischen Soldaten, verschiedenen Corps angehörig, in den sardi⸗ nischen Staaten ankämen, und daß sich deren Zahl angeblich bald auf 3000 Mann belaufen werde. Diese Nachricht ist durchaus falsch, denn es hat nicht ein einziges Detaschement die Gränze über— schritten.“
Großbritanien und Irland. London, 14. Sept. Nach Berichten aus Dublin vom gestrigen Datum war dort aus Carrickon Suir und Kilkenny die Kunde von neuen Aufstands— Versuchen der Insurgenten eingetroffen. Das Hauptcorps soll, 14000 Mann stark, auf dem Aubreyhügel in der Grafschaft Tipperary, hart an der Gränze von Kilkenny, lagern und eine stark befestigte Stel— lung inne baben. Die meisten sind mit Piken, viele aber auch mit Büchsen bewaffnet. Als ihre Führer werden Doheny und O'Mahony genannt; einige geben als Ober⸗-Befehlshaber Richard O'Gorman an, der nach anderen Angaben erst in den letzten Tagen mit O'Donnell und Doyle zur See entkommen war. Die nächste Polizei-Station, wo die Mannschaft sich flüchtete, war von den Insurgenten besetzt und dar— auf das Haus niedergebrannt worden. Auch in Portland drangen die Rebellen am 11ten Nachts ein, griffen das Polizei⸗Gebäude an und bestanden ein Gefecht mit der Mannschaft, worin auf beiden Seiten mehrere getödtet und verwundet wurden. Bei Cur— raghmore lagerten etwa 500 Pikenmänner, deren Angriff der Marquis von Waterford auf seinem Landsitze jeden Äugenblick gewärtigte. Aus Waterford marschirten am 12ten eine Abtheilung Dra—⸗ goner und 300 Mann Infanterie zu seinem Schutze ab. An mehreren Punlten in den Grafschaften Waterford und Tipperary trieben sich be= waffnete Insurgentenhäufen umher; sie hatten schon Angriffe auf Eil= wagen unternommen und mehrere Brücken abzubrechen versucht, um dem sogleich aus mehreren Garnisonsorten gegen sie beorderten Militair den Weg zu sperren. Von einem ernsten Zusammenstoße war gestern in Dublin noch nichts bekannt. Es hieß, daß General Macdonald sofortige Verstärlung an Artillerie und Kavallerie gefordert hatte. Von Carrsck waren die dortigen Truppen nach Milmacthomas abgezogen, wo ein Insurgentenhaufen lagern soll. — Nach Berichten der Times aus Bristol von gestern Abend war dort so eben ein Schiff von Waterford mit der Kunde angelangt, daß eine Schaar bewaffne⸗ ten Landvolls, die auf 6 — 12,060 Mann angegeben wird, die Polizei- Kaserne zu Karrick angegriffen und völlig demolirt hatte. Ein Konstabler ward getödtei und mehrere wurden verwundet. Von Waterford waren Truppen-Abtheilungen und die Marine— Soldaten der dort liegenden Kriegsschiffe nach Karrick abmarschirt.
Später erfuhr man, daß bie Insurgenten nach dem vorerwähnten Angriffe Carrick verlassen und sich in die Berge zurückgezogen hatten. In Kilkenny soll es wiederholt zum Handgemenge zwischen Militair und Polizei gekommen sein und auf beiden Seiten Todte und Ver⸗ wundete gegeben haben; man hält diese Nachricht jedoch für irrig. Ferner verlautete, daß die Rebellen Curraghmore⸗House, den Land⸗ itz des Marquis Waterford, mit Erfolg angegriffen und die dort be⸗ sindlichen Kanonen und Waffen mit sich fortgeführt hätten.
Der portugiesiche Gesandte, Visconde de Moncorvo, ist nach Lissabon abgereist und Herr von Ribeiro, der Gesandschasts⸗Secre⸗ t ir, wird alÿ Geschäftsträger seine Stelle vertreten.
Dänemark. Kopenhagen. (Alt. Merk.) Von Seiten des General- Zollkammer⸗ und Kommerz⸗Kollegiums ist in Betreff des Waffenstillstandes ein Creulair ergangen, welches folgende Bestim⸗ mungen enthält: ⸗
„Während des Waffenstillstandes bleiben die Bestimmungen des Pla- kats vom 29. März d. J. hinsichtlich der Einfuhr fremder verzollter Waa⸗ fen, der Manufaktur, Fabrik- und Handwerkswaaren der Herzogthümer Schleswig. Holstein und dazu gehörigen Jufeln bis auf Weiteres in Kraft. Die Beschlagnahme auf feindliche Schiffe und Schiffe der Herzogthümer fällt weg. Eben so das Verbot der Ausklarirung nach gewissen Plätzen und Häsen vom 26. Mai. Dagegen treten die früheren allgemeinen Tarif- Bestimmungen für Schiffs-1Abgaben 2c. bei der Fahrt nach und von den Del ogthümern und den fremden Plätzen wieder in Kraft. Da nach dem Plakat vom 29. März d. J. die Rohprodutte und daraus bereitete Waa⸗ ren der Herzogthümer zollfrei und nur gegen die im Königreich bestehende Con sumtions - Hebühr eingeführt werden dürfen, so wird bemerkt, daß dar⸗ unter, außer Branntwein, Bier und Essig, auch Gescht, Fleisch, Käse, But⸗ ter, Hering und ähnliche Fettwagren, so wie Mauer- und Dachsteine und Produkte des Hausfleißes, begriffen find. Alle Ausnahme- Gesetze betreffs des Plakats vom 29. Maͤrz hinsichtlich einzelner JZollstaͤtien des Königreichs und der Herzogthümer fallen weg. Gleichwie aus demselben Plakat folgt, daß die der Stadt Altona und anderen zollfreien Städten der Herzogthü⸗ mer, nach der Verordnung vom 1. Mal 1638 und dem Tarif vom 13. März 1844 eingeräumten Zollbegünstigungen in ihrem Verhältnisse zum Königreiche bis auf Weiteres . Krast gesetzt sind. Zulassungsscheine für Handelsreisende, welche bei einer Zollstätle in den Herzogthümern nach dem 147. März d. J. gelöst worden, gelten für das Königreich nicht. Alle vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Kaufstadt Ribe in ihrem Zoll- und Consumtions- Verhälinisse zu den Herzogthümern Schleswig⸗Hol- stein, während ihr Zoll- und Consumtions-Verhälmiß zum Königreich vor läufig unverändert bleibt.“
Schweiz. Tagsatzung. Sitzung vom 11. Sept. (Eidg.
Ztg.) Der Präsident macht folgende diplomatische Mittheilungen: 1) Vom Gesandten der deutschen Centralgewalt, Herrn Raveaux. 2) Note des badischen Minister⸗Residenten Marschall vom 6. Sept., als Replik auf die Antwort der Tagsatzung auf die frühere Note. Der Vorort habe beschlossen, diese Note der Tagsatzung vorzulegen. 3) Depesche des österreichischen Gesandten von Kaisersfeld vom Hten September in Bezug auf die in Mailand von Radetzly mit Beschlag belegten Waffen, womit einige schweizerische Kaufleute handelten. Im Interesse der Ruhe und Ordnung wird diese Maßregel ge⸗ rechtfertigt und die dereinstige Auslieferung der Waffen in Aus⸗ sicht gestellt. Zugleich erhebt der Gesandte neue Beschwerden über angebliche völkerrechtswidrige Umtriebe der lombardischen Flücht— linge mit revolutionairen Tessinern im Kanton Tessin, besonders im Bezirk Lugano. Er hofft und erwartet die geeigneten Gegenmaßre⸗ geln, und daß die Schweiz ihre Neutralität mit Ebren zu wahren wissen werde. Hinsichtlich des ersten Punktes soll den Ständen Kennt niß davon gegeben und der zweite über das Benehmen der Flücht⸗ linge, als in Verbindung stehend mit der Note von Radetzky, dem Vororte überlassen werde. Folgt die Beratvung der italinieschen Flüchtlings- Ange⸗ legenheit. Vorerst wird ein Verzeichniß der Regierung von Graubündten über die den Flüchtlingen abgenommenen Waffen (bei 7000 Gewehre und 34 Kanonen, worunter 3 schweizerische) mitgetheilt; ein solches von Tessin fehlt noch. Es sind folgende Fragen zu entscheiden: 1) über das Benehmen des Vororts in dieser Angelegenheit; 2) wem die Kosten der Truppen-Aufstellung in den Kantonen Graubündten und Tessin zur Last fallen sollen; 3) ob die Verpflegungekosten für die lombardischen Flüchtlinge ebenfalls der Eidgenossenschaft zu über—⸗ tragen seien; 4) was in Bezug auf die den Flüchtlingen abgenom— menen Waffen zu verfügen sei. Sitzung vom 12. September. In der heutigen 23sten Sitzung der eidgenössischen Tagsatzung wurde das Ergebniß der Ab⸗ stimmung über die neue Bundes-Verfassung der Schweiz be⸗ kannt gemacht. Als Haupt-Resultat ergiebt sich, daß dieselbe von 157 Kantonen, welche nach der Volkszählung von 1836 eine Be— völferung von 1,897,887 Seelen repräsentiren, angenommen und von 65 Kantonen, welche zusammen eine Bevölkerung von 292,771 Seelen repräsentiren, verworfen worden ist. Von 437, 103 stimm⸗ fähigen Schweizer⸗Bürgern (d. h. ein Fünftel der Gesammt⸗Bevöl⸗ kerung) stimmten im Ganzen beiläufig 241,642, also mehr als die Hälfte. Es stimmten nämlich (Jreiburg inbegriffen) 169,743 für und (Tessin ganz dazu gerechnet) 71,899 gegen dieselbe. Es liegt nun ein Beschluß der Tagsatzung vor, betreffend die feierliche Erklä= rung über die Annahme der nenen Bundes-Verfassung der schweize⸗ rischen Eidgenossenschaft, den 12. September 1848. Dieser Beschluß, wie ibn die Majorität der Kommission vorschlug, lautet:
„Die eidgenössische Tagsatzung, nach Prüfung der Verbalprozesse und der übrigen Alten, welche in Betreff der Abstimmung über die Bundesver= fassung der schweizerischen Eidgenossenschast, wie dieselbe aus den Berathun⸗ gen der Tagsatzung vom 15. Mai bis und mit dem 27. Brachmonat 1848 hervorging, aus sämmtlichen Kantonen an den Vorort eingesandt worden sind; erwägend, daß zufolge dieser amtlichen Mittheilungen sich sämmtliche Kantone über die Annahme oder Verwerfung der erwähnten Bundes-Ver⸗= fassung in der Weise ausgesprochen haben, wie solches im Art. 1 der ihr angehängten Uebergangs-Bestimmungen ausdrücklich vorge= schrieben erscheint; erwägend, daß aus der vorgenommenen genauen Prüfung sämmtlicher Verbal-Prozesse über die in allen Kantonen statt— gehabte Abstimmung hervorgeht, es sei die in Frage liegende Bundes-Ver⸗ fassung der schweizerischen Eidgenossenschaft von funfzehn ganzen Kantonen und einem halben Kanton, welche zusammen eine Bevölkerung von 1,897, 867 Seelen, also die überwiegende Mehrheit der schweizerischen Bevölkerung und der Kantone, repräsentiren, angenommen worden; in Vollziehnng des Art. 2 der erwähnten Uebergangs-Bestimmungen, kraft welcher der Tagsatzung ob= liegt, nach Prüfung der Abstimmungs⸗Ergebnisse zu entscheiden, ob die neue Bundesverfassung angenommen sei oder nicht, beschließt: Art. 1. Die Bun— desverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft, wie solche aus den Bera—= thungen der Tagsatzung vom 15. Mai bis und mit dem 27. Brachmonat 1818 hervergegangen, und nach Maßgabe des Artikel 4 der ihr ange— hängten Uebergangsbestimmungen in sämmtlichen Kantonen der Abstimmung unterstellt worden ist, ist anmit feierlichst angenommen und wird als Grund- gesetz der schweizerischen Eidgenossenschaft erklärt. Art. 2. Gegenwärtige urkundliche Erklärung soll in Verbindung mit der angenommenen Bundes- Verfassung in urschriftlicher Fertigung in das eidgenössische Archiv nieder gelegt, überdies in einer hinreichenden Anzahl von Exemplaren gedruckt und durch den Vorort sämmtlichen Kantons -Regierungen zur allgemeinen Be= kanntmachung unverzüglich mitgetheilt werden. Art. 3. Die Tagsatzung wird die zur Einführung der Bundes -Verfassung erforderlichen 2 — sofort von sich aus 36 Aiso gegeben in Bern den zwölften Her monat des Jahres achtzehnhundert vierzig und acht.
Bern, 12. Sept. (O. P. A. 3) Eben wird der Funfzehner⸗
ü ündigt dem Lande, ben. Schwerer Geschüßesdonner verkündig r, rr en n,, ü, die Annahme der neuen Bund es⸗