1848 / 141 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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en gröblich beleidigt und mit Inhaftirung bedrobt worden sind, 3 t on ele dem Reichs⸗Ministerium aufzu= eben, die Abgeordneten gegen jede Beleidigung schützen und zu die sem garn das Militair zurückzunehmen.“ Der Antrag wird dem Reichs- Ministerium zugewiesen. 51 Urlaubsgesuche werden verkündigt, und die Sitzung um 14 Uhr Nachmittags geschlossen.

Die heutige Siste Sitzung eröffnete der Präsident, H. von Ga⸗

gern, indem er den Tod des Herrn von Auerswald und des Fürsten von Lichnowsky zur Kenntniß der Versammlung brachte, und einige politische Betrachtungen über die gegenwärtigen Verhältnisse der Ver=

sammlung damit verband. Der provisorische Reichs ⸗Minister von Schmerling ertheilte über die weiteren Maßregeln Auskunft, welche

zur Erhaltung der geseßlichen Ordnung und zum Schutze der Natio— nal⸗Versammlnng von dem Reichs⸗Ministerium getroffen worden sind. R. Nohl zeigt an, daß die gerichtliche Untersuͤchung über die gestri⸗ gen Vorgänge angeordnet sei und daß er morgen ein Gesetz über die UÜnverletzlichkeit der Abgeordneten einbringen werde. Vene dez ist entrüstet über die gestrigen Vorfälle, warnt aber vor Reaction.

Folgender Antrag Zachariä's aus Göttingen wurde von der

Reichs ⸗Versammlung zum Beschlusse erhoben. Die National-Ver⸗ sammlung beschließt: 1) dem Reichs -Ministerium ihre volle Zu⸗

stimmung zu den von ihm behufs der Unterdrückung des Aufruhrs und der Wiederherstellung der gesetzlichen Ordnung ergriffenen Maß. regeln auszudrücken; 2) die National-Versammlung erklärt, daß sie das

Reichs ⸗Ministerium bei dessen zur Erhaltung der Einheit und Frei⸗ heit Deutschlands noch ferner zu treffenden Maßregeln auf das kräf⸗ tigste unterstützen werde; die National. Versammlung spricht den Reiche-⸗ Truppen für die von ihnen bei der Unterdrückung des Aufstandes be⸗ wiesene Hingebung und Mäßigung den Dank des Vaterlandes aus.

Venedey glaubt, daß es nicht der Würde der Versammlung ange⸗

messen sei, sogleich darüber zu beschließen. Baltz verlangt nament⸗ liche Abstimmung über die Dringlichkeit. Voigt will blos über den letzten Punkt sogleich verhandelt wissen, aber zu einem unbedingten Vertrauens-Votum kann er sich nicht entschließen. Beseler unter⸗ stützt die Dringlichkeit des Antrages. Raveaux ermahnt zur Ruh

und Selbstbeherrschung und will daher ebenfalls den Antrag auf

Zustimmung für die ferneren Maßregeln in die Ausschüsse ver⸗ wiesen haben. v. Vincke. Es handelt sich nicht um unbedingte Vollmacht, die Verantwortlichkeit des Ministeriums bleibt bestehen. Es handelt öch nicht um die Ehre, sondern um die Existen; Deutschlands. Schaffrath; Wir kennen die Sache im Einzelnen noch nicht. Die Anträge sind überflüssig. Die Dringlichkeit aller drei Punkte wird beschlosen. (Die Linke bleibt sitzen.. Eisenmann glaubt, daß der zweite Punkt unnöthig sei, obgleich er darauf gefaßt

ist, das. Ministerium vielleicht zu unterstützen, wenn es von

dem gewöhnlichen Wege des Gesetzes abzuweichen genöthigt wäre. Jordan von Berlin macht noch darauf aufmerksam, daß das Ministerium ein interimistisches sei, und also doppelt der Unter⸗ stützung bedürfe. Es werden zwei Amendements von Schaffrath und Rößler eingebracht zu Punkt 2)Cinheit und Freiheit und 3) Hin⸗ gebung und Mäßigung, für die sich auch Zachariä ausspricht. Der erste Punkt wird angenommen, es erhebt sich aber über die von Vielen verlangte namentliche Abstimmung eutschiedener Widerspruch, wobei viel von Friede und Eintracht gesprochen wird. Die zwei an⸗ deren Punkte werden ebenfalls angenommen mit den Verbesserungen. (Schluß nach 11 Uhr.)

Frankfurt a. M., 19. Sept. Die O. P. A. Z. enthält in

ihrem amtlichen Theile nachstehende Bekanntmachungen:

Die Vorfälle am Abende und während der Nacht vom 16. zum

17. September, die bedeutenden Zuzüge zu der am 17. September 1848 außer der Stadt Frankfurt abgehaltenen Volks ⸗Versammlung und die dadurch bewirkte bedrohliche Aufregung haben den Senat der Stadt Frankfurt bewogen, am Abend des Jr. September 1848 Truppen aus Mainz zu requiriren, sofort aber um Mitternacht das Reichs-Ministerium zu ersuchen, da für den Schutz der National⸗ Versammlung als eine dem Reiche obliegenden Pflicht von dem Reichs- Ministerium Fürsorge zu treffen sein dürfte, die Leitung aller dahin führenden Vorkehrungen zu übernehmen.

Das Reichs-Ministerium hat dieser Aufforderung sofort entspro— chen, es hat sogleich den Marsch einer entsprechenden Truppenzahl von allen Waffengattungen eingeleitet und die zunächst eingetroffenen zm Schutze der National-Versammluug bei der Paulskirche aufge⸗ stellt. Ein Versuch, in die Kirche stürmend einzudringen, wurde von den Reichstruppen zurückgewiesen.

Während des Vormittags wurden bereits zahlreiche Barrikaden erbaut, Um 1 Uhr begann der Angriff auf dieselbe mit den wegen Schluß der, Sitzung der National-Versammlung disponibel geworde— nen und mit den neu angelangten Truppen, die sämmtlich unter den Befehl des Generals Nobili gestellt wurden.

Der Angriff auf die Barrikaden und der Straßenkampf währte bis nach 4 Uhr, um welche Zeit die Reichs-Minister über dringendes Bitten wiederholter Deputationen eine halbe Stunde Waffenruhe bewilligten, um den Aufständischen Zeit zur Abtragung der Baxrika⸗= den zu gewähren. Da dies nicht geschah, begann rer Angriff auss neue, die größeren Barrikaden wurden mit Anwendung von Geschütz⸗ feuer zerstört und dann genommen; Häuser, aus welchen auf die Truppen gefeuert worden war, wurden erstürmt, und bei Beginn der Nacht waren alle Hauptstraßen in der Gewalt der Truppen. Noch während der Nacht und heute am Morgen wurden die letzten Bar rikaden genommen, und es ist nun die Stadt und Sachsenhausen voll— fa, besetzt.

as Reichs⸗Ministerium ist durch die gestern eingetroffenen und heute erwarteten Truppen in dem Besitze einer Macht, hinreichend, um die Ruhe der Stadt zu verbürgen und zugleich allen Versuchen des Aufstandes in den benachbarten Staaten mit aller Entschieden⸗ heit entgegenzutreten. Laufe des 18. September erschienen folgende Befannt⸗ machungen:

Bürger von Frankfurt! Die bedauerlichen Vorfälle, welche vorgestern Abends hier stattgefunden haben, und die durch zahlreiche Zuzüge von außen berbeigeführte Bedrohung der Ruhe und Ord= nung haben den Senat der freien Stadt Frankfurt veranlaßt, das Reichs⸗Ministerium aufzufordern, daß es unmittelbar die Pflicht, die National⸗Versammlung vor äußerer Gewalt zu schützen, zu erfüllen

dert, dahin zu wirken, daß ihre Angehörigen, und von Zusammenläu den, da das Reichs ⸗Minister im entschlo Stadt und den Schutz ihrer Be zu erhalten und Störun Frankfurt, den 18. September 1818. Der interim. Reichs -Minister des Innern: Schmerling.

g. In Folge der Zuzüge befindet sich eine Menge e der Stadt, die geeignet ist, deren Ruhe den. Es ergeht daher an alle Jene, die an den Zuzü nommen haben, lassen und in

so viel mög⸗ fen fern gehalten wer= ssen ist, die Ruhe dieser wohner mit allen Mitteln aufrecht gen zu unterdrücken.

Erinnerun von Personen in zu gefähr⸗ en Theil ge-

die ernstgemessene Eimahnung, die Stadt zu ver— ihre Heimat zurückzukehren, widrigenfalls gegen sie mit der Strenge der Gesetze verfahren werden würde.

Frankfurt, den 18. September 1843.

Der interim. Reichs⸗Minister des Innern: Schmerling.

Belageru ngsstand. Bei der Fortdauer des Aufruhres wird und das Kriegsgesetz ver⸗ Alle Vereine sind suspendirt, und es wird deren Mitglie— zu Aufruhr aufreizt, wer

Frankfurt in Belagerungsstand erklärt,

dern verboten, sich zu versammeln. den Truppen Widerstand leistet, oder sich nur unbefugterweise bewaff⸗ e standrechtlich behandelt. Frankfurt, den 18. September 1848.

Der Neichsverweser:

net einfindet, wird

Der Reicheminister des Innern Schmerling.

Bekanntmachung.

Zurch Durchführung der zur dauernden Ruhe erforderlichen Ma

ßregeln wird die Entwaffnung der hiesigen Einwohner, insofern sie nicht zur organisirten Bürgerwehr und Schutz Es sind daher alle Feuergewehre, Hieb und, Stichwaffen unveizüglich in das Kriegszeugamt abzulie⸗ Diejenigen, welche diesem Befehl nicht längstens binnen 24 werden nach der Strenge der Kriegs—

wache gehören, hiermit verfügt.

Stunden entsprochen haben, gesetze behandelt.

Frankfurt a. M., am 19. September 1818.

Morgens 10 Uhr. Der interimistische Reichsminister des Innern: Schmerling. Am 18. September erließ der Senat folgende Bekanntmachung: „Der Senat an seine Mitbürger.

„Die Aufregung, welche sich in Folge der für das deutsche Va— terland so wichtigen Verhandlungen in der National-Versammlung der Bevölkerung in dem weitesten Umkreise der Stadt bemächtigt und einen Theil derselben hierhergerichtet hat; die Störung des öffentlichen che hieraus bereits an mehreren Tagen hervorgegangen ist; die Pflicht, für die Freiheit jener Berathungen ausreichende Sorge zu tragen und den Bürgern und Einwohnern die schweren Lasten, welche sie hierfür seither übernommen haben, zu erleichtern; Veranlassung geworden, daß mehrere Bataillons Reichstruppen heute hier eingezogen sind oder noch einziehen werden.

„Der Senat kennt die vaterländische Gesinnung seiner Mitbür— ger und ist gewiß, daß sie denselben freundliches Ünterkommen und gastliche Verpflegung, wie solche deutschen Truppen gebührt, zu Theil werden lassen. ie zur Vertheilung jener Truppen in die Quartiere bei den Bürgern und Einwohnern niedergesetzte Kommission hält ihre Sitzun— gen in der Behausung des Herrn Broders, Paulsplatz an der Börse Nr. 14 neu, im ersten Stock.

Frankfurt a. M., den 18. Sept. 1848.

Bürgermeister und Rath der freien Stadt Frankfurt.“

Frankfurt, 19. Sept.

Friedens, wel

Unsere Stadt war gestern der Schau⸗ platz der beklagenswerthesten Ereignisse. Schon am Sonnabend Abend mit welcher man den Beschluß der Reichsversammlung in der Waffenstillstandsfrage erwartet hatte, in eine Aufregung, die von einer wühlerischen Partei noch genährt und aufgestachelt wurde und sich in den Exzessen Luft machte, über welche wir am Sonntag früh leider! haben berichten müssen. Eine am Sonn- tag Nachmittag auf der Pfingstweide vor den östlichen Thoren unse— rer Stadt abgehaltene und durch starke Zuzüge aus umliegenden Städten und Dörfern ansehnlich vermehrte Volksversammlung steigerte die Aufregung im höchsten Grade. Noch während die Volksversamm— brachten die Eisenbahnen neue Zuzüge von

verwandelte sich die Spannung,

lung abgehalten wurde, sich gestein l abe Man hatte es darauf abgesehen, am Montag früh die rechte Seite in der Paulskirche moralisch zu nöthigen, ihr Mandat niederzulegen und aus der Reichs-Versammlung zu treten. r Volks⸗-Versammlung sollte die Aufforderung hierzu überbringen; der Linken aber wunden noch am Sonntag Abend, als sie zu einer Be—= rathung in ihrem Sitzungslokal im deutschen Hof versammelt war, die Wünsche der Volks-Versammlung in ostensibler Weise zu erkennen Der Stand der Sache hätte bis dahin schon ein solches Ansehen gewonnen, daß für den Montag Trauriges zu befürchten stand; die Behörden unserer Stadt ersuchten deshalb, da die Bür— gerwehr zur Bewältigung cines zu erwartenden Tumultes nicht aus— gereicht hätte, das Reich-Ministerium, die zum Schutz der Reichs— und Ordnung zweck—

Eine Deputation der

Versammlung erscheinenden

öffentlichen Maßregeln Sonntag zum und preußische Reichstrup— Der erste Eisenbahnzug, der uns ein Bataillon des österreichischen Regiments Erzherzog Rainer zuführte, wurde in der Nähe der Stadt von Tumultuanten mit Steinwürfen begrüßt, und später wurde auch der elektro-magnetische Telegraph der Taunus-Eisenbahn zwischen hier und Höchst zerstört. Die Reichs⸗ Truppen besetzten am Montag früh die nächsten nach der Paulekirche Ein Versuch, während der Sitzung der Reichs Versammlung gewaltsam in die Paulskirche einzudringen, mißlang, und eine angeblich dabei vorgekommene Verwundung durch einen Sol⸗ daten gab zunächst den jedenfalls übertriebenen, stark ausgebeuteten Vorwand, zuerst in der Nähe der Paulskirche und dann in dem ganzen älte⸗ ren Theil der Stadt Barrikaden errichten. Die Bürger, die in ihrer Ge⸗ sammtheit den gestrigen Ereigniffen durchaus fremd sind, mußten das leider

2400 Mann pen von Mainz hier ein.

österreichische

führenden Straßen.

übernehme. In Folge dieser Aufforderung hat das gieichs Ministe⸗ rium sich unverzüglich bereit erklärt, die züm Schutze der konstituiren⸗ den deutschen National⸗Versammlung und zur Herstellung der Ruhe und Ordnung erforderlichen Maßregeln selbst zu ergreifen.

Das Reichs⸗Ministerium ist entschlossen, innerhalb der Schranken der Gesetze mit aller Kraft und Entschiedenheit die Berathungen der National- Versammlung vor jeder Einwirkung von außen sicher zu stellen, und es rechnet dabei mit Zuversicht auf die Mitwirkung und bereits wiederholt erprobte aufopfernde Thätigkeit der biederen Be⸗ wohner von Frankfurt.

Frankfurt, den 18. September 1848.

Das Reichs ⸗Ministerium des Innern.

Schmerling.

geschehen lassen, da ihre Gewalt gegen die der meistens von außen zugezogenen Tumultuanten, die zum großen Theil den untersten Volks⸗ klassen angehörten, nicht ausreichte. reits, ohne daß ein erklärlicher Anlaß dazu gegeben war, oder daß die bewaffnete Macht durch einen Angriff zum Kampf herausgefor⸗ dert hätte, der ganze mittlere, an den Main anlehnende Theil der Stadt, zum Theil fehr stark verbarrikadirt. Mittlerweile führte uns die Eisenbahn neue Reichstruppen von Mainz zu, Uhr die Sitzung der Reichs -Versammlung zu Ende war, machten österreichische Truppen von der Zeil aus den Anfang, die Barrikaden am Türkenschuß, Mündung der errichtet, war nur schwach besetzt, genommen, und von hier aus dann den

Um 12 Uhr Mittags war be⸗

und als gegen 2

wegzuräumen. Hasengasse in die Zeil Widerstand

ste derselben,

Weg in den süd⸗

Erinnerung. Alle Familienhäupter werben aufgefor=

lichen Theil der Stadt gebahnt. Schon bei der zweiten Barrikade,

Mündung der Hasengasse in die Döngesgasse, begegnete die bewaff— / nete Macht ernstlichem Widerstand. Die Tumultuanten hatten sich in Waffenläden und Trödlerbuden u. s. w. ansehnlicher Waffen vor⸗ räthe bemächtigt, waren zum Theil in die Häuser eingedrungen, und eröffneten nun von den Fenslern aus und hinter den Barrifaden her— vor ein heftiges Feuer gegen die österreichischen Soldaten, welches diese mit starken Salven erwiederten. Binnen kurzer Zeit hatte sich in allen Theilen der mittleren Stadt und von der nach Sachsenhausen führenden Mainbrücke her der Kampf entspennen, und dauerte un⸗ unterbrochen von 2 Uhr Nachmittags bis nach 5 Uhr Abends. Auf beiden Seiten sind viele Tobte und Verwundete zu beklagen; doch läßt sich heute die Anzahl derselben nicht einmal annähernd bestimmen; man spricht von 60 Soldaten, dle geblieben seien. Um 5 Uhr waren die Reichstruppen an mehreren Punkten der Stadt schon Meister geworden, da trat endlich Waffenruhe ein. Die Tumultuanten hatten die Barrikaden verlassen. Ob ein Versuch der— selben, durch Parlamentäre vom Reichs-Ministerium Zugeständnisse zu erlangen, von Erfolg gewesen, wissen wir nicht, bezweifeln es aber. Bis zum Abend hatte sich unsere Stadt imn ein förmliches Kriegslager verwandelt. Die von Mainz eingerückten Reichs Truppen wurden noch durch Großherzogl. hessische Infanterie, Reiterei und Artillerie, durch auf dem Rückmarsch aus dem Norden begriffene württembergische reitende Artillerie und durch das hierher zurückberu— fene zweite württmbergische Reiter⸗Regiment verstärkt. Bayerische Reichs⸗-Truppen sind heute erwartet. Die Stadt wurde gestern Abend noch in Belagerungs-Zustand erklärt und das Standtecht verkündigt. Während der ganzen Nacht bivonakirten dse Reichs— Truppen in den Straßen; in den meisten derselben waren die Häu⸗ ser hell erleuchtet. Die verlassenen und festesten Barrikaden wurden in den ersten Nachtstunden von der Großherzogl. hessischen Artillerie mit Kartätschen zusammengeschossen. Die Ruhe ist heute als voll— kommen hergestellt zu betrachten.

Ueber die Vorfälle am 18ten meldet die O. P. A. 3.:

Frankfurt, 19. Sept. Die ersten Anzeichen des Barrikaden— kampfes, der gestern von 23 Uhr Nachmittags bis 11 Uhr Nachts smit Ausnahme einer kurzen Waffenruhe zwischen 55 und 64 Uhr Uhr Abends) andauerte, zeigten sich bereits um 12 Uhr Mittags, durch gewaltsame Erbrechung mehrerer Läden und Magazine wo man Waffen zu finden hoffte und zum Theil auch fand. Die Barri⸗ kade beim Türkenschuß, an der Ecke der Zeil und der Hasen⸗-Gasse, war noch nicht vollendet, als sie von österreichischen Reiche Truppen ohne Widerstand genommen wurde. Um so hartnäckiger bethätigte sich die Gegenwehr der Aufständischen an der Barrikade. am anderen Ende der hier sehr schmalen Hasengasse, an deren Müu⸗ dung in die Döngesgasse, in welcher letzteren, am trierschen Höfchen, ebenfalls eine Barrikare sich erhoben hatte, die gegen den von preu— ßischen Reichstrnppen besetzten Platz Liebfrauenberg gerichtet war. In gleicher Weise war die Döngesgasse von der Fahrgasse abge schnitten. In dieser letzteren befanden sich vier Barrikaden: an der

Mündung der Zeil und Allerheiligengasse, an jener der Schnurgasse, und zwei, welche die Straße unfern der Mehlwage und der Jehan. niterkirche durchschnitten. An mehreren anderen Stellen war ba Straßenpflaster aufgerissen und zeigten sich Aufänge von Barrikaden in verschiedenen Straßen und an den Ausgängen der Plätze, na⸗ mentlich des Pfarreisens. Die stärksten Werle dieser Art waren jedoch in der, Friedberger und Altegasse, am Eingang der Stelzen= gasse gegen die Zeil und in der Allerheiligengasse; ferner zwischen dem Waisen⸗ und dem Versorgungshause, unfern der Gendarmerie - Ka⸗ serne, im oberen Graben 2. An stärksten war der Kampf in der Döngesgasse, an der Mündung der Allerheiligen,; und Fahr⸗ gasse, in der Friedberger⸗ und Altegasse zwischen 35 und 5 Uhr Nachmittags, wie von 7 bis 9 Uhr Abends. Die preußischen und österreichischen Truppen, denen noch churhessische und hessen⸗rarmstäd⸗ tische Infanterie beigegeben worden, verführen überall mit eben so großer Ruhe als Entschiedenheit. Um 6 Uhr Abends langten die ersten hessen- darmstädtischen Geschütze unter Bedeckung von Che⸗ vauxlegers an und jene wurden unmittelbar gegen die Barrikaden am Ende der Allerheiligen⸗ und Fahrgasse und in der Döngesgasse, am trierschen Höfchen, gerichtet. Nach 10 Uhr Abends erreichte der Kampf sein Ende; alle Barrikaden wurden geräumt und im Laufe der Nacht von den Truppen besetzt. Die Zahl der Gebliebenen und der Ver⸗ wundeten auf beiden Seiten läßt sich noch nicht genau bestimmen, doch soll sie nicht unbedeutend sein. Unter den ersteren be— finden sich der Fürst von Lichnoweky und der Obeist von Auers— walb. Diese beiden preußischen Abgeordneten zu: dentschen National-Versammlung wurden außerhalb des Allerheiligenthores über⸗ fallen und in fürchterlicher Weise umgebracht. Der Fürst von Lich— nowsky, von 5 Kugeln getroffen und sonst noch schwer verwundet, verschied um 113 Uhr Nachts im heil. Geisthospital, wohin er ge bracht worden. Der Oberst von Auerswald soll mit Stöcken und Kol ben erschlagen worden sein. Heute Morgen sind alle Barriladen, Straßenecken und sonstige strategische Punkte mit Militair besetzt. Die Mainbrücke wird von zwei Kanonen bestrichen. In Sachsenhau⸗ sen herrscht indessen die vollkommenste Ruhe, ben so wie in Frankfurt. Das deutsche Haus in dem ersteren, und die neue Mainbrückenmühle sind von österreichischem Militair besetzt; das Affen und Schaumainthor von Frankfurter Linien- Militair. An dem Bahnhofe der Main⸗Reckar⸗Eisenbahn stationirt württember⸗ gisches Geschütz. Alle übrigen Thore sind von österre hischen. und preußischen Reichstruppen besetzt und zum größten Theil, nut Geschütz versehen. Die Stadt ist durch eine Verfügung des Reiche Verwesers in Belagerungs-Zustand erklärt (vergleiche „amtlicher Theil“). dul den öffent ichen Plätzen und in vielen Straßen sieht men die Stroh⸗ lager, auf denen die Truppen den Ueberrest der Nacht g lagert waren. Im Allgemeinen ist die Nuhe vollkoẽmmen wieder hergestellt. Die Urheber und Theilnehmer des Aufstandes sollen sich größtentheils entfernt haben. Tie Barrikaden werden rasch beseitigt und das Straßenpflaster wieder hergestellt. Heute früh waren mehrere Straßen noch abgesperrt und die Verbindung dadurch einigermaßen unterbrochen man konnte nur unter militairischer Begleitung wieder in die offen gebliebenen Stadtteile gelangen. Ein Theil der Taunus-Eisenbahn sollte, hieß es, in der Nähe der Stadt ebenfalls von den Aufständischen zerstört werden sein, was sich jedoch nicht bestätigt hat. Die Main. Neckan⸗⸗ Offenbacher und Hanauer Eisenbahnen sind unversehrt geblieben. Die Besch d igun gen an Privatgebäuden und anderem Eigenthum find en . . Allerheiligen, Friedberger ⸗= und Altegasse/ zum hn genf in ö Dönges⸗, Schnur und Fahrgasse ꝛc. , , n, n,. 1 n . Mainbrücke bemerkt man Spuren von. Nartäischenlugeln. Inf den

, ,. x le Häuser mit Kreide geschrieben: verbarrikadirten Straßen war an viele , ,, . Heilig ist das Eigenthum! Tod! . Bereits sind, viele 2 heilig ; den. Fortwährend rücken noch neue Ver— haftungen vorgenommen worden. ö Zahl berusts * 0h51 ; stärkungen von' Reichstruppen ein, deren Zahl bereits 12, 00 Mann übersteigen soll. Nachschrift. Die Börse blieb gestern geschlossen; 5 men gn also durchaus keine Geschäfte in Staatspapieren gemacht

werden.)

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ußen. Berlin, 21. Sept. Das Ministerium der geist⸗ lichen rn n zen, un hat, im Hinblick auf eine mit der an⸗=

der Freiheit in der Ordnung und durch Achtung des fremden Eigenthums die Erhaltung des eigenen sichern und keinen Anlaß zur strengen Ahndung von Gesetzwidrigkeiten geben werden.

heute eine vom Regierungsfommissar Todt unterzeichnete Bekanntma⸗ hung erschienen, wonach, „da es für angemessen erachtet wo: den sei, daß die Stadt Chemnitz mit einer stehenden Garnison versehen werde, und diese, Maßregel, wenn auch nur provisorisch, schon von jetzt an zur Ausführung kommen, hierdurch aber der gewöhnliche Dienst der Bürgerwehr eine Abänderung erleiden, obnehin auch die letztere in

derweitigen Verfassung der evangelischen Kirche möglicherweise eintre⸗ tende, wesentliche Umgestaltung des Kirchenpatronats in den leßten Monaten ernstlich darauf Bedacht genommen, bei Besetzung erledigter Pfarrstellen Kollisionen zwischen den Ansichten der Patrone und der Gemeinden möglichst vorzubeugen und den Wünschen der Gemeinden, soweit solche aus einem kirchlichen Interesse oder aus einer besonde⸗ ren Anhänglichkeit an einen bestimmten Pfarrer und nicht etwa gus dem jetzt, leider auch bemerkbar gewordenen, eigennützigen Be⸗ streben, auf eine Verringerung der Pfarrdotation oder son⸗ stige Vortheile zu Gunsten der Gemeindeglieder hinzuwirken, und die Wahl des Pfarrers von der Zusage der Gewährung solcher Vortheile abhängig zu machen, hervorgegangen sind, eine vorzuge⸗ weise Berücksichtigung in noch ausgedehnterem Maße, als dies schon früher Grundsatz der Verwaltung war, zuzuwenden. Demgemäß sind in mehreren zur Kenntniß des Ministeriums gekommenen Fällen, in welchen es sich um Ausübung des landesherrlichen Patronats han⸗ delte, die betreffenden Patronats-Behörden veranlaßt worden, die Stelle, wenn es irgend anging, dem von der Gemeinde gewünschten Pfarrer zu verleihen, wenn aber ein nicht zu beseitigendes erhebliches Bedenken dem Wunsche der Gemeinde entgegentrat, der Besetzung der Stelle in Erwartung der möglichen legislativen Abänderung des Patro⸗ natrechts einstweilen Anstand zu geben, insofern nicht ein dringendes kirchliches Interesse eine größere Beschleunigung nothwendig machte. In diesem Sinne ist gegenwärtig auch eine Cirfular-Verfügung an sämmtliche Konsistorien erlassen, wobei sich das Ministerium für solche Fälle, in denen eine Berücksichtigung des Wunsches der Gemeinde nicht zulässig, gleichwohl aber die schleunige Besetzung der Stede nothwendig erscheinen sollte, die Entscheidung vorbehalten hat. Bei Jen Pfarrstellen, deren Besetzung Prioat-Patronen gebührt, ist der Natur der Verhältnisse nach eine Berücksichtigung der Wünsche der Gemeinde, wenn dieselben mit den Absichten des Patrons in Wit erspruch treten, freilich schwieriger. Indessen wird. man in, diesen Fällen im Wege gütlichtr Vermittelung und persönlicher Einwirkung die Beseitigung eines etwanigen Konflikts zwischen den Gemeinden und den Patronen versuchen und in jeder irgend zulä sigen Weise darauf hinwirken, daß einer Gemeinde ein ihr nicht zusagender Geist⸗ licher nicht aufgedrängt werde. Die Konsistorien sind auch in dieser Beziehung mit Instruction versehen.

DOesterreich. Wien, 19. Sept. (Wien. Ztg.) Der

Rriegs-Minister hat am 14ten nachstehende Worte an die wiener Garnison gerichtet: Die Ereignisse der letzten Tage haben den Truppen der hie— sigen Garnison neuerdings Gelegenheit gegeben, die vortreffliche mi⸗ litairische Disziplin, die würdevoll⸗ Haltung, Ruhe und Mäßigung an den Tag zu legen, welche bei Volksbewegungen des Mil tairs strenge Pflicht ist, so lange nicht dessen Einschreiten von der Natio— nal-Garde zu ihrer Unterstützung und zur Unterdrückung aufrühreri⸗ scher Angriffe angesucht wird. Es gereicht mir zum besonderen Ver⸗ guügen, demselben meine volle Anerkennung auszudrücken, die von der gesammten gutgesinnten Bevölkerung getheilt wird. Der Anblick treuer Truppen in Verbindung mit patriotisch gesinnten Nationalgar⸗ den hat hingereicht, die Feinde des constitutionellen Thrones und jeder gesetzlichen Ordnung einzuschüchtern und sie zur Erkenntniß ihrer Ohnmacht zu bringen. Statt Gesetze vorzuschreiben, haben sie sich der gesetzlichen Macht fügen müssen zur Beruhigung aller echten Pa— trioten.“

Die Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen haben nachstehende Kundmachung an das Land volk erlassen:

„Durch das im conststutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. Sep—ↄ tember 1848 ist das Untertéänigkeits ⸗Verhältniß sammt den daraus. ent- pringenden Lesten aufgehoben worden. Die Freiheit der Personen und des Grund und Bodens soll eine allgemeine und gleiche sein, und in Zu⸗ kunst alle Staatsbürger nur landesfürstlichen Behörden in der politischen Amtsverwaltung und in der Justizpflege unterstehen. Die Einführung dieser landes fürstlichen Behörden ist bereits in Angriff genommen, doch wird jeder billig Denkende einschen, daß eine so umfassende und kostspielige Umgestal⸗ tung nur allmälig ins Leben treten kann. Es wurden daher duͤrch das ge—⸗ dachte Gesetz zwar auch die aus dem obrigkeitlichen Jurisdictionsrechte und der Dorfherrlichkeit entspringenden Lasten der Berechtigten aufgehoben, jedoch der einstweilige Fortbestand derPatrimonial-Behörden zur Versehung der Gerichts bar= keit und der politischen Amtsverwaltung als unerläßlich erkannt, und laut 8. 9 bestimmt, daß die Patrimonial⸗Behörden ihr Amt provisorisch bis zur Einführung landesfürstlicher Behörden auf Kosten des Staates fortzu⸗ führen haben.

Daraus folgt, daß derzeit die bisherigen Behörden noch gesetzlich be—= stehen und daß, wenn nicht die größte Unordnung und Anarchie einreißen soll, ihren Anordnungen und Entscheidungen nach erlangter Rechtskraft fort= an unweigerlicher Gehorsam zu leisten ist.

„Die Ministerien des Innern, der Finanzen und der Justiz, welche mit dem Vollzuge des Gesetzes vom 7. September 1848 beauftragt und für den geregelten Gang der Verwaltung einerseits, so wie sür Schonung des Staats- Aerars andererseits verantwortlich sind, finden daher kundzumachen und zu verordnen:

1) Die Patrimonial-Behörden (Magistrate, Justizämter, Pfleg⸗ und Landgerichte, Grundbuchs- Steuerbezirks- und Sitsobrigkeiten u' dgl.) haben nach den gesetzlichen Vorschriften, so weit dieselben nicht durch das Patent vom 7. Septeniber 1848 8. 1 außer Wirksamkeit gesetzt sind, die Gerichtsbarkeit und die politische Amts verwaltung unter ihrer Hastung pro⸗ visorisch auf Kosten des Staates überall und in so lange fortzuführen, bis ausdrücklich und speziell kundgemacht wird, daß, und welche landesfürstliche Behörden und von welchem Zeitpunkte an die Geschäfte übernehmen.

2) Ueber die Art und Weise der Liquidirung der bis dahin vom Staate zu vergütenden Verwaltungskosten wird eine besondere Verordnung erlassen. ö

3) Die Gerichts- und Grundbuchs-Taxen, mit Ausnahme der durch das Gesetz vom 7. September 1848 5. 3 aufgehobenen Gebühren bei Be“ sitzVeränderungen unter Lebenden und auf den Todesfall, sind noch fortan nach dem gesetzlichen Bestande an die Patrimonial-Behörden bei Execution zu entrichten; und man zählt um so zuversichtlicher auf die bereit willige Leistung derselben, als in diesen zu verrechnenden Bezügen nur eine kleine Entschadigung für die dem Staate überwiesenen Kosten liegt.

) Eben so bestehen, mit Ausnahme der das aufgehobene Unterthänig⸗ keits⸗Verhältniß betreffenden Anordnungen, die auf die politische Amts -⸗Ver. waltung bezüglichen Gesetze, insbesondere auch jene über die Konkurrenz- , die Gemeindelasten, die Orts. Polizei, derzeit noch in voller Wirk- amkeit.

Mit Vertrauen erwartet das Ministerium, daß alle österreichischen Staatebürger, insbesondere die nunmehr von dein drückenden lnterthanen-· Verbande befreiten Landbewohner, den Gehorsam vor den aufrecht beste⸗ henden Gesetzen und den Behörden bewahren, sich selbst dadurch den Schutz

8)

Wien, den 15. September 1848.

Der Minister des Innern, Der Minister der ĩ Doblhoff. ig dꝛft

Der Minister der Finanzen, Kraus.“

Sachsen. Chemnitz, 19 Sept. (D. A. 39 Hier ist

Stellvertretung sindet nicht statt.

der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Die staalsbürgerlichen Pflichten sind von Jedem ohne Unterschied des Glau= bensbekenntnisses zu erfüllen; gesetzliche Ausnahmen bleiben vorbehalten.

ordentlichen Richter entzogen werden. (Fortsetzung folgt.)

Nachmittag 3 Uhr traf der General Bonin, der dieser Tage nach Berlin sich begeben hatte, von Schleswig hier ein, und kehrte nach einer zweistündigen Konferenz mit der pfovisorischen Regierung wie⸗ der dorthin zurück.

bis zwischen Düppel und Gravenstein vorgeschoben. In Fleusburgs Straßen sieht man jetzt schon wieder Rothröcke in großer Zahl spazieren.

sel unterworfen gewesen ist, besteht augenblicklich aus 2 Bataillonen hleswig-holsteinischer Infanterie, 4 Compagnieen würtemberger In- fanterie, 1 Batterie hessen-dammst idtischer Artillerie, 2 schleswig⸗hol⸗ steinischen Batterieen, der bürgerlichen Artillerie end 1 Ingenieur⸗ Detaschement. Festungs Kommandant ist fortwährend der preußische Artilleriemajor Schmidt.

von Dänemark vorgestern Alsen wieter verlassen hatte, die bis zu der Zeit auf dem Festlande bei Düppel ausgestellten vielen Vorposten endlich eingezogen wacen, wurde an demselben Tage ein Theil der Infanterie auf fünf Schiffen eingeschifft und nach Dänemark erpedirt. Die frankfurter Infanterie ist noch immer hier, Badener werden, von Schleswig kommend, morgen hier eintreffen.

badisches Bataillon per Eisenbahn angelommen und nach Eimsbüttel und Eppendorf verlegt worden. Außer den Frankfurtern, so wie den in den Herzogthümern zaͤrückbleibenden 2009 Mann Bundes truppen, ist höchstens einige Artillerie gegenwärtig noch dort. Ter größte Theil der Kavallerie, so wie ein Theil der Artillerie und Infanterie, ist durch das östliche Holstein eder über Steinbeck nach Hause zurück- gekehrt; den letzteren Weg haben unter Anderen die ueuenburger Jäger eingeschlagen. Die Schles wig⸗-Holsteiner, die bisher in Husum gestanden, werden wohl nach Itzehoe verlegt werden; eine große An⸗ zahl der einheimischen Truppen bleibt in Rendsburg, Lütjenburg, Kiel und auf mehreren holsteinischen Dörfern stationirt.

des Versammlung am 15ten b. Mts. stand auf Tages⸗Ordnung der An⸗ trag des Amtmanns Jacobsen, „daß die Landesversammlung be⸗ schließe, zu:r Entwerfung eines Gesetzes, betreffend die Zahl und Ein richtung der Landes- Ministerien,“ einen Ausschuß zu erwählen.

gestern von ihm angekündigten Antrag auf Dringlichkeit dieser Pro- posltion zurückgenommen hatte, piotivirte er been

kurzer Debatte ward mit überwiegender Majorität beschlossen, den

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Folge der zu erwartenden neuen gesetzlichen Bestimmungen einer an— derweiten Organisation zu unterwerfen sein werde, beschlossen worden ist, die sogenannten Reservisten der Bürgerwehr allhier in ihrer ge⸗ genwärtigen Gestalt bis auf Weiteres zu entlassen. Es ergeht zugleich an die Reservisien (unter welchen die Turner natürlich mit begriffen sind) die Verordnung, obiger Bestimmung gemäß ihre Waffen abzu⸗ geben. Hinzugefügt wird noch ausdrücklich, daß diese Anordnung keine Strafmaßregel sei.

Schleswig⸗Holstein. Die Schleswig-Holst. Ztg. theilt nunmehr amtlich das von der Landes Versammlung angenom⸗ mene Staats- Grundgesetz für die Herzogthümer mit; es lautet fol= gendermaßen: ö . ö

Nachdem kraft des mit Zustimmung der vereinigten schleswig holsteini⸗ schen Stände Versammlung erlassenen Wahlgesetzes vom 13. Juli d. 3 alle mündigen Staatsbürger jeden Standes aufgefordert waren Abgeord⸗ nete für eine neue volksvertretende Versammlung zu berufen, um in lleber einstimmung mit der Landes- Regierung die Verfassung des Landes festzu⸗ stellen, nachdem ferner die solchergestalt gewählte, am 15. August d. J. zusammengetretene Landes- Versammlung nach vorgängiger Berathung und Beschlußna hme, auch nach bewirfter Verständigung mit der provisorischen Regierung über mehrere einzelne Artikel das gegenwärtige Staats- Grund— gesetz zu—r Genehmigung vorgelegt hat, uud solchen am Ften d. M. von der provisorischen Regierung Namens des Landesherrn ihre Zustimmung ertheilt worden: so wird gegenwärtiges Gesetz als Grundgesetz fur die Herzogthümer Schleswig -Holstein hierdurch zur öffentlichen Kunde ger acht:

; J. Von Staatsgebiẽ.

Art. 4. Die Herzogthümer Schleswig- Holstei sind ein einiger, un— theilbarer Staat. 3 . .

Art. 2. Jede Veränderung der Gränzen des Staatsgebiets enthält eine Aendernng der Verfassung. . .

Is. Vom Verhältnisse zu Deutschland.

Art. 3. Die Herzogthümer Schleswig-Holstein sind ein Bestandtheil des deutschen Staats verbandes. ] 36 ;

Art. 4. Die Verfassung. Dentschlands, wie sie jetzt ist oder künftig seyn wird, findet auf die Herzogthümer ihre volle und unbeschraänkte An' wendung. . . .

Art. 5. Die für ganz Deutschland oder die Herzogthümer insbeson— dere von den gegenwärtigen oder zukünftigen verfassungsmäßigen Gewalten Deutschlands erlassenen oder zu erlassenden Gesetze und Anordnungen sind für die schles wig⸗holsteinischen Staategewalten und Staate bürger verbindlich.

III. Von den Staatsbürgern.

Art. 6. Der Vollgenuß der bürgerlichen und öffentlichen Rechte ist durch das schleswig - holsteinische Staats-Bürgerrecht bedingt.

Art. 7. Das schleswig-holsteinische Staats Bürgerrecht steht Allen zu, welche, ohne in einem fremden Staatsverbande zu stehen, bereits am 15. August 1848 ihren ordentlichen Wohnort im Lande hatten und, insofern sie eingewandert sind, ohne Vorbehalt das Recht, sich hier niederzulassen, erwor= ben hatten, so wie allen an dem gedachten Tage Abwesenden, weiche von einem in Schleswig Holstein gebürtigen, nicht ausgewanderten Vater stam= men und auch selbst nicht ausgewandert sind. Bei unehelichen Kindern kommt in diesem Falle die Abstammung von einer in Schleswig- Holstein gebürtigen Mutter in Betracht.

Art. 8. Das Staatsbürgerrecht wird, vom 15. August 1818 an ge⸗ rechnet, erworben: a) durch eheliche Abstammung von einem Vater ober uneheliche von einer Mutter, welche das schleswig-holsteinische Staatsbür⸗ gerrecht entweder zur Zeit der Geburt des Kindes schon besaßen oder vor der Mündigkeit desselben erworben haben; b) von deutschen Staatsbürgern

durch feste Niederlassung im Lande, nachdem sie ihr bisheriges partikulares

Staatsbürgerrecht aufgegeben haben; c) durch Abstammung von Fremden,

welche in Schleswig-Hosstein sich niedergelassen und zur Zeit der Geburt des Kindes bereits die Bedingungen der festen Niederlassung erfüllt haben;

4) durch Verheirathung mit einem Manne, der das schleswig holsteinische Staatsbürgerrecht besitzt; ) durch ein Naturalisationsgesetz. Art. 3. Das Staatsbürgerrecht wird durch Auswanderung verloren. Art. 10. Jeder Staatsbürger männlichen Geschlechts legt nach er—

reichter Mündigkeit vor seiner Obrigkeit mittelst Handschlages folgendes Ge⸗ söbniß ab: „Ich gelabe unverbrüchliche Beobachtung der Verfaffung, Ge— horsam der Gesetze und Treue dem Herzoge.“ Von denjenigen, welche nach erlangter Mündigkeit das Eisner e ,

bei der Erwerbung desselben zu leisten.

t erwerben, ist dieses Gelöbniß

Art. 14. Alle Staatsbürger sind gleich vor dem Gesetze. Art. 12. Alle Staats- und Gemeinde Aemter sind für alle Staats-

bürger gleich zugänglich. Alle Privitegien, wesche hiermit in Wiederspruch stehen, sind aufgehoben.

Art. 13. Das Waffenrecht und die Wehrpflicht sind für Alle gleich.

*

Art. 14. Durch das religiöse Glaubensbekenntniß wird der Genuß

Art. L56. Niemand kann durch eine Verfugung der Regierun stinem gung 8 9

Rendsburg, 18. Sept. (Alt. Merk.) Vorgestern

Die Dänen, welche Alsen besetzt halten, haben ihre Vorposten

Unsere Garnison, die in den letzten Wochen einem steten Wech⸗

Flensburg, 17. Sept. (Alt. Merk) Nachdem der König

Altona, 18. Sept. Auch Nachmittags 45 Uhr ist noch ein

Kiel, 19. Sept. (Alt. Merk.) In der Sitzung der Lan⸗

Nachdem der Antragsteller mit Zustimmung der Versammlung den ntrag selbst. Nach

Antrag an einen Ausschuß zu verweisen. Die Zahl der Mitglieder desselben ward auf 5 bestimmt, und es wurden in denselben gewahlt Professor Olshausen, ALvokat Samwer, Advokat Griebel, Probst Boysen und Etatsrath Lüters.

Advokat Rönnenkamp stellte hierauf an das Mitglied der provisorischen Regierung die Frage, ob der Regierung die Ursachen bekannt seien, welche die Fahrt der schleswig - holsteinischen Schiffe gegenwärtig noch hindern, und welche Maßregeln getroffen seien, um diese Hindernisse zu beseitigen? Das Mitglied der provisorischen Re⸗ gierung, Herr Bremer, erwiederte darauf, daß diese Angelegenheit bei der Regierung bercits in Anregung gebracht sei, daß er aber für den Au emblick nicht im Stanbe sei, über besondere, mit Beziehung da auf getroffene Maßregeln, Auskunft zu geben. In Folge dieser Antwort eiklärte der Kaufmann Petersen aus Rends⸗ burg, in der nächsten Sitzung einen Antrag einbringen zu wollen wegen der zur Entfernung der Hindernisse der Schifffahrt zu tref— fenden Maßregeln. Da Graf von Reventlow und mehrere andere Mitglieder den Kaufmann Petersen ersuchten, den angekündigten An- trag schon heute zu stellen, und als einen dringlichen sofort zur Verhandlung und Entscheidung zu bringen, so erklärte derselbe sich hierzu bereit, und motivirte zunächst die Dringlichkeit seines Antrages, welche von der Versammlung mit einer Majorität von mehr als zwei Drittheilen anerkannt wurde. Der Antragsteller motivirte dar⸗ auf seinen Antrag selbst, welcher solgendermaßen lautete: „Die Lan⸗ des-Versammlung beschließt, die provisorische Regierung zu ersuchen, die unter den obwaltenden Umständen geeigneten Maßregeln bald⸗ möglichst zu treffen, daß diejenigen Hinderniffe beseitigt werden, welche e Fahrt der schleswig«- holsteinischen Schiffe zur Zeit entgegen⸗ tehen.“

Etatsrath Lüders beantragte hierzu den Zusatz: „Daß die provisorische Regierung zugleich zu ersuchen sei, nach den Umständen von den bestehenden Gesetzen zu dispensiren.“

Dr. Abimann stellte das Amendement: Daß die provisori⸗ sche Regierung zu ersuchen sei, di gesetzlichen Anordnungen, welche den schleswig- holsteinischen Schiffen veibieten, unter dänischer Flagge, Brandzeichen, Schiffsbriefen 2c. zu fahren, in Kraft zu erhalten.“

Justizrath Prehn stellte den Antrag: „Daß, da die Sache noch nicht hinlänglich aufgeklärt sei, ein Ausschuß zur Begutachtung derselben ernannt werde.“

Profesor Olshausen stellte zum Antrage des Kaufmanns Pe⸗ tersen das Amendement: „Daß zwischen den Worten: „„geeigne⸗ ten““ und „„Maßregeln““ eingeschoben werde, „„und mit der Ehre Schleswig- Holsteins vereinbarlichen.““

Nach stattgehabter Verhandlung und vor der Abstimmung er klärte Dr. Ahlmann, sein Amendement zurücknehmen zu wollen. Darauf wurde der Antrag des Justizreths Prehn: „Daß zur Be⸗ gutachtung der Sache ein Aueschuß ernannt werde“, mit überwiegen⸗ der Majorität angenommen.

Nachdem die Zahl der Ausschuß-Mitglieder auf fünf festgesetzt war, wurden in denselben gewählt: Kaufmann Wall, Kaufmann Pe⸗ tersen, Justixath Prehn, Advokat von Prangen und Etatsrath Lüders.

Die Versammlung erklärte sich damit einverstanden, daß diese Angelegenheit wieder auf die nächste Tages-Ordnung gesetzt werde, ohne daß der Ausschuß⸗Bericht vorher gedruckt und vertheilt wird.

Vor dem Schlusse der Sitzung stellte Dr. Christiani an den Präsidenten die Frage, ob bereits von dem Herzoge von Augustenburg eine Erklärung eingegangen sei, weshalb derselbe seit der Wiedereröffnung der Sitzungen noch nicht in der Versammlun erschienen sei. Der Präsident antwortete hierauf, daß der Herzog ihm geschrieben habe, er sei bei dem Wiederzusammentreten der Versammlung ver— hindert, in derselben gegenwärtig zu sein; seirdem sei keine weitere Erklärung von ihm eingegangen. Der Dr. Christiani eiklärte darauf, hinsichtlich dieser Angelegenheit sich die weiteren geeigneten Anträge vorbehalten zu wollen.

In der heutigen Sitzung der Lanbesversammlung ist der Antrag

von Th. Olshausen, betreffend die Entlassung des Prinzen von Au- guüstenburg aus der provisorischen Reglerung, nicht weiter zur Tis- fussion gekommen, weil Nientand das Wort verlangte. Die Schluß⸗ berathung (Abstimmung) findet morgen statt. Den Hauptheil der Sitzung füllte die Motivirung des Steenholdt'schen Antrages auf eine neue Landesmatrikel mit der begleitenden Diekussion aus. Es kam zur Wahl eines Comité's (Tiedeinann, Ravit, Lempfert, Steen⸗ holdt und Pastor Moritzen), obwohl namentlich von Th. Slshausen der jetzige Zeitpunkt als sehr ungeeignet für ein so großes und zeit⸗

rauvendes Unternehmen dargestellt ward. Eingebracht ist heute unter An⸗ rem ein dringender Antrag des Dr. Maier aus Hadergleben gegen das neu auftauchende Treiben der dänischen Propaganda, welcher morgen zur Desfussion kommt. Ebenfalls wird morgen die Frage wegen des Flaggengesetzes zur weiteren Berathung gelangen. .

Musland. Oesterreich. Pe sth, 16. Sept. (Allg. Oe st. Ztg.) Es

herischt hier eine Aufregung, wie man sie noch nicht erlebt hat. Die letzten Tage, die Deputation, der Ministerwechsel, Kossuth's Austritt gaben den Impuls dazu, und die gestrige Sitzung Abends 8 Uhr machte den Epilog. Gestern Abends erwartete Graf Batthyanyi die Declaration des Königs auf seine Bedingungen, die er stellte, und unter welchen er ein Ministerium bilden werde. Es kam weder mit dem Courier von gestern Abends 5 Uhr, noch mit dem Dampfboste etwas an. Das Volk, die Gallerieen und das Haus selbst war schon zu aufgeregt, als daß man den neuen Aufschub von 24 Stunden ru= hig angenommen hätte, wenn nicht ein anderer Gegenstand diesen in den Hintergrund gestellt hätte. Es kam nämlich vom Commissair Csany ein Bericht aus ter Drave-Gegend, daß ellachich in Kani⸗ scha, und zwar ohne Schwertstreich, eingerückt sei; Generalmajor Graf Telelg Adam hat sich mit seiner Macht nach Keßthely zurück gezogen und will nun Jellachich nicht mehr angreifen, er hat es fammt

einem Offizier. Corps erklärt, ja gedroht überzutreten, denn sie er⸗

sennen das ungarische Ministerium nicht an.

Die Aufregung bei Verlisung dieses Briefes im Hause läßt sich

nicht beschreiben. Nieder mit dem Verräther!“ schrie das ganze Haus auf den Gallerieen ballten Viele die Fäuste vor Wuth.

M nister Batthyany erklärte, daß man Se. Hoheit den Palatin

dazu vermögen solle, das Kommando bei dem Drave⸗- Heere zu über= nehmen und gleich ins Lager abzureisen.

Dieser Antrag wurde angenommen und gleich eine Deputation

nach Ofen ernannt. Viele wünschten Kossuth als Sprecher, er aber erklärte: man möge einen beliebteren Menschen hinüberschick n, ohne⸗ hin gehöre dies ins Departement des Präsidenten.

Pazmandy ging mit sieben Deputirten nach Ofen, während das Haus

permanent bliebß. Die Deputation fam um Mitternacht zurü und brachte ö. erfreuliche . 2 der Palatin es für beer ul digkeit erkenne und mit frändiger

greife, seinem Vaterland zu nützen. Nur bitte er das .

inze leiben und di . ö . halb der legalen 3 2. . hn . t

ereitn ligkeit die Ogeg ,

ruhig abzuwarten. s . e ne ge , r e , ür 3 Endlich möge das