1848 / 143 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1

23

ĩ idli jen. Der Sturz des Fürsten Netternich * eng nee, i . Streit. Ungarn erhielt die Freiheit, 2 56 enen Minister zu ernennen, und sie wurden sofert aus den 6 9 Männern des Adels und aus den politischen Führern des =. der Revolution beschleunigte den Gang

j Autrieb Landes ernannt. ! 66 on der radikalen Partei gefor⸗

e bisher allein v i 3 der Ri fernen ar 14 nationale Inkeresse siegte über alle klei⸗

ren. * 19764 2 3 denn Fürst Paul Esterhazy und Graf Szeche ni 2 1den sich mit Kossuth und Deak, um das neue Ka⸗ . des vice königlichen Hofes zu Buda Pesth zu bilden. 22 daß die Magyaren bei Ver⸗

3a te es jedoch stattgefunden, Rreibei i 2 2 alten Rechte und ihrer nationalen Freiheiten die

Freiheiten ihrer Landeleufe slavischen Stammes, welche a m. 2 ö Banats, südlich von der Donau, die Mi⸗ sitairgränze und die Flußthäler der Drave und Save bewohnen, mit einer an Ungerechtigkeit gränzenden Beratung Cedar, een Während Pesth unter dem Einflusse der magyarischen Partei schuell an Wohlstand und Civilisation zunahm, war auch Agram. die h aupt⸗ stadt von Croatien, der Mittelpunkt einer slavischen Bewegung ge⸗ worden, welche durch Männer geleitet wurde, die das U bergewicht eines von dem ihrigen verschiedenen Vollsstammes mit Unwillen em— pfanden. So lange die Gewalt der 6sterreichischen Regierung in den ungarischen Ländern die Oberherrschaf hatte, dachte, die österreichische Regierung daran, die widerstreitenden Nation a- litäten gegen einander im Gleichgewichte zu halten und den Frieden dadurch zu bewahren, daß sie die f hen zu ge⸗ meinschaftlicher Unterthänigkeit unter die dentsche Macht zwang. Sobald aber die Revolution den Magyaren in Pesth ein offenes Ue⸗

bergewicht und eine Art von Unabhängigkeit gegeben hatte, da kannte

die Feindseligkeit der Slaven keine Gränze

mehr, und es brach ein!

Bürgerkrieg aus, welcher von den Gränzen von Serbien bis an die adriatische Küste mit großer Wildheit geführt wurde. Zuerst begin⸗ gen die Magyaren und das ungarische Ministerium den Irrthum, von ihren Gegnern zu gering zu denken, obgleich man, wir wissen nicht mit welchem Grade von Wahrheit, vermuthete, daß das wiener Mi⸗ nisterium und die Kaiserliche Familie insgeheim die slavische Bewegung beglnstigten, als ein Mittel, den Stolz des ungarischen Adels zu de⸗ müthigen und seine Unabhängigkeit zu beschränken. Aber das Ergeb⸗ niß des Kampfes ist bis auf die jetzige Zeit für die ungarischen Streit- frafte höchst ungünstig gewesen. Sie sind auf verschiedenen Punkten ge⸗ schlagen worden; sie waren nicht im Stande, südlich von der Donau auch nur einen Schatten von Gewalt aufrecht zu erhalten; und der Ban von Croatien hat aus der kriegerischen Bevölkerung der Pro⸗ vinzen, welche seinem Befehle mit hingebender Begeisterung gehor⸗ chen, eine Armee von 60,000 Mann zusammen gebracht, welche, wie es scheint, jeder Armee, die das ungarische Ministerium ihm entge⸗ gensetzen kann, überlegen ist Es würde für alle Parteien bei weitem das Vortheilhafteste sein, dem Bürgerkriege in Ungarn ein Ende zu machen, da er die Kräfte des österreichischen Kaiserthums durch innere Streitigkeiten zu einer Zeit erschöpst, wo dieselben an⸗ derwärts nothwendig sind. Und wir sehen keinen Grund, warum eine solche Vermittelung schwer oder erfolglos sein sollte. ie Ungarn wünschen natürlich den vollen Betrag jener constitutionellen Freihei⸗ ten zu behalten, welche sie immer gefordert und kürzlich in ihrer vollen Kraft wieder hergestellt haben,. Aber sie sind auch verpflichtet, die Nechte ihrer kroatischen Landsleute als den ihrigen gleich anzufehen. Keiner von diesen streitenden Volksstämmen ist be⸗ rechtigt, die freie Verfassung ihres gemeinschaftlichen Vaterlandes auf die Unterjochung des andeien zu gründen; und es ist ferner ihre Pflicht und ihr Intertsse, anstatt einen unversöhnlichen Krieg zu un—

ternehmen, gleiche Huldigung ihrem Könige und den Gesetzen zu bringen. Eine vollkommenere Entwickelung ihrer Provinzial Verfas⸗ sung kann in gewissen Gränzen die gegenseitigen Rechte ihrer Sprache, ihrer Religion und ihrer Abstammung sichern, ohne doch die Provin- zen zu trennen, welche seit Jahrhunderten verbunden gewesen sind, und welche nicht gesondert oder gegen einander gestellt werden dürfen, ohne verderbliche Folgen für beide und ohne die größte Beeinträch= tigung für das Reich, zu welchem sie beide gehören.

Bis gestern Mittag sind an der asiatischen Cholera als erkrankt angemeldet 1551 Personen, Zugang von gestern bis heute Mittag 147. Zusammen 1601. Davon sind gestorben 944, genesen 260, in ärztlicher Behandlung 397.

Berlin, den 23. September 1848.

Königliches Polizei-⸗Präsidium.

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 24. Sept. Im Opernhause. 101ste Abonnements-= Vorstellung: Der Freischütz, Oper in 3 Abth., Musik von C. M. von Weber. (Herr Ackermann: Max.) Anfang halb 7 Uhr.

Wegen Unpäßlichkeit des Fräul. Brexendorf kann die Oper: Das Diamantkreuz, heute nicht gegeben werden.

m Schauspielhause. 156ste Abonnements -Vorstellung: Der Pfarrherr, Original-Schauspiel in 5 Akten, von Ch. Birch Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr.

Rönigsstädtisches Theater.

Sonntag, 24. Sept. Martin, der Findling. Schauspiel in 5 Akten, nach Eugen Sue's Roman bearbeitet von L. Meyer.

* * //

. Henn er be ö rse vom 23. Sept em Her.

Ih echsel - Course.

Rrief. Geld. lHura 143 143 40 2 Mi. 1123 142 . Mk. Kuræ 16503 . . 2 Mi. 13505 1493 Den ut 6 2536 23 x 2 Me. 8 114 8041) 2 Ni. 9434 933 2 Mi. 1015 1012 2 Mi go y 99 . S Tae 9975 993 160 Thlr. ni ö 555 656 2

Fraukfurt a. M züdd. W...... 1601. 2 Mi. 2

Hetersburs 160 skb 5 Wockeu! * 116065

Haländische Fonds, H'andbries, Hammnumal - Papiere and Celcl- Course. .

Amsterdam

Breslau

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss..

f. Geld. Gem. * Kur . Ru. Ptabr. 33 Sehlesisehe do. 37 a0. Ui. N. er. 40.33 4 1 2. ; 44 83 Pr. RR-An th. Seh 4 SI. 83.

Brief. Geld. Gem.

St. Sehuld-Sob. 37 3 Seeh. Prüm. Seh. 37 * l

K. u. Nm. Schuldv. 3 Berl. Stadt- ob. 3 Westpr. Ptaudbr. 3 Grosab. Posen do. 4

do. 40. 35 Ostpr. Psandbr. Honim. do.

Friedrichsd' or. Aud. Goldi. à 6th.

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Ars laindische Forcdls.

Russ HNamb. Cert 5 Poln. neue ptlbr. 4

do. beillope3 4.8. 5 40. Part 500 FI. 4 ga. do. 800 ri.

do. do. 1. Anl. 4 . n. do. Stiegl. 2. 4. A. 4 83 lamb. Feuer- Cas. 3 do. do. 5. A. 4 do. Staats - Er. Anl. . = 1 Q. *

do. v. Rthseh. Lst. 5 100 Holl. Z 70 Iut. 2 do. Polu. Seata0o. 4 653 keark. xx. O. a0 ., do. do. Cert. L. A. 5 . Sardin. do. 36 ö do. do. L. B. 20051. 12 R. Bad. 40. 23FI.

Eis enkba hn -— ACctie nm.

Stamm- Actien.

3

Frtra

E842.

. —— Taßges - Cours.

Der Remes wird nach erfolgter Bekannt. in der daz bestimmten Rubrik aus ge sijlli * !

Die mit 36 pCt. ber. Actien sind v. Staat gar.

rs en- Zins-

B

Rechnung

Rein 6 . ——

Prioriläts - Actien. Napilal. d Tuges - Cours. Simmiliche Frioritits-Actien werden durch

jüĩhrliche Verloosunz a 100 pCt., amortis.

3. 50, 000 S. 06 09 q

Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hamburg ...... do. Stettin - Starg. . 4, Sad, 600 do. Potsd. Magd... 1. 000, 000

Magd. Halherstadt.. 1. 766,0

do. Leipziger 2.3060, 96h

Halle- Thüringer ..... 9, 000, 000

Göln - Minden. . . ..... 112, 967, 500 do. Aachen . . ...... 1. 509, 000 zoun -Cöln 1,651, 290 Piüsseld. Elberfeld. 1. 400,000

Steele - Vohwinkel... 1,300,000

Niederschl. Märkisch. 9, g50, 000

do. zweighahn 1,500,000

Ge te, ö

do. it, o goh

Cosel Oderberg 1.200, 900

Breslau- Freiburg . . . 1,700, 000

krakau- Oberschl. . .. 1.509, 0900

Berg. Märk. .. ...... 4, 000, 000

Stargard - Posen 5, 900, 000

Brieg - Neisse 1, 100, 000

Quitiungs - Hogen. Berl. Anhalt. Lit. B. 2, 500, 000 Magdeb- Wittenb. .. 4.500, 000 Aachen-Mastricht ... 2, 750, 000 Thür. Verbind. Bahn 5, Ho0, 906

Ausl. Quit lings bog Ludv. Bexbach 24 FI. S, 525, 00 Pesther. . . . . . . . 26 FI. 18, 06600, 000 Friedr. Wilh. Nordh. 8, 00, 0

S415 B.

65 B.

87 B.

504 2 . bꝛ. u G. 101 R.

51 kB.

195 bæ.

53 B.

30 G. 68 B.

= S = = . 62 2

* 88

. ö c 32

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41 2 112 u 3 ba n. G.

Schluss Course von Cöln- Minden 743 ü.

Berl. Anhalt 1.411, So0 do. Hamburg 5. 000.000 do. Potsd. Magd. .. 2, 367, 200 do. do. . 3. 132, 800

Magdeb. - Leipziger. 1,788, 000

Halle - Thüringer .... 4,000, 9000

Cöln- Minden 3, 674, 500

Rhein. v. Staat gar.. 1,217, 000 do. 1. Priorität. . . . 2, 457, 2660 do. Stamm- Prior. . 1, 250, 000

Düsseldorf- Elberfeld. 1, 000, 0090

Niederschl. Märkisch. 4, 175,009

do. do. 3, 500, 000 do. III. Serie. 2, 300, 000 do. Lweighahn 252, 000 do. do. 218,000

Oberschlesische 1,276, 600

Cosel · Oderberg 250, 000

Steele - Vohwinkel... 325, 00

Breslau - Freiburg. 400, 000

* . . . e . e 6 , e

Ausl. Slamm- Act.

Dresden-Görlitz .. Leipzig Dresden 4,500, 900 Chemnitz - Risa 4,900,009 Sächsisch Bayerische 6, 006, 000 Kiel - Altona Sp. 2, 0590, 90 Amsterd. Rotterd. FI. 6, 500, 000 Mecklenburger Thlr. 4,300, C290

Börsen- Zinsen

6, 000, 000

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von Preussischen Bank- Antheilen 835 . Sd ba. u. R. Besonders stellten sich

Pol a. Pfdbr. a. C. 4 980

jn Geschafft War heute zwar nicht viel Leben, indefs war di preuss. Bank-Antheile und Staatsschuldscheine höher im Course.

D Srsmmung günstiger, und die Course sind gestiegen, weil man im Allgemeinen mehr Zutrauen gewinnt.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 22. Sept. Höll. und Kaiserl. Dukaten 96 Bꝛ. Friedrichsd'or 11334 Br. TLouisd'or 1123 Gld. Poln. Papiergeld S4 Br. Desterreichische Banlnoten 95, bez. und Br. Staats Schuldscheine 73 Br. Seehandlungs-Prämien-Scheine a 50 Rthlr. S7 Br. Schles. Pfandbbr. 35 proz. 50 Br., do. Lit. B. 4 proz. 925 Br., do. Zz proz. 815 Br.

Poln. Pfandbriefe alte proz. 907 Br., do. neue L proz., 90 Br., do. Partial-⸗Loose a 300 Fi. 37 Gld., do:. 2 50 .I. 9 Br., ö a 200 Fl. 127 Gld. Russ.-Poln. Schatz⸗

blig. a 4576 653 Br.

i ctie n Oberschles. Litt. B. S6 etw. bez. u. Gld. Schw.⸗Freib. S5 Br. Br. do. Ser. III. S) Br. Sächs. - Schles. (Dresd. Görliz) 74 Br. Neisse⸗Brieg 36 Br. Krakau⸗-Oberschl. 41 Be. Fried rich⸗Wil⸗ helmns⸗Nordbahn 140 und 393 bez.

Die Börse war heute vollständig konsternirt. f: Ereignisse ließen alle industriellen Papiere und Staats- Effekten mit Brief schießen. Die oberschlesischen Eisenbahn-Effeften haben einen sehr ungünstigen Zeitpunkt zur Emittirung neuer Actien von 1, 650, 100 Rthlr. gewählt. Heute ist in diesen Papieren nichts gemacht wor— den und konnten selbe gar nicht notirt werden.

Wien, 21. Sept. Met. 5proz. 79, 3, a 792. 4proz. 63 64. Zproz. 18 49. 23proz. 29, 3. Anl. 31: 130 —- 131, 39: 88— 90. Nordbahn 1065— 1 1055. Gloggn. 95 96. Mail. C8 a JI0 71. Livorno 66 655. Pesth 63 64. B. A. 1094, 938 1100. K. K. Gold 1127 B. 112 G.

Wechsel: Amsterdam 1507 Br., 150 G. 107 G. Frankfurt 107 Br,, 1907 G. Hamburg 1597 Br., 159 G. London 16. 46 Br., 19. 45 G. Paris 1275 Br., se7* G.

ver ig. 22. Sept. X. Vnʒ Part. Oblig. 97 Br. Leipz. 2. 1 36 . L. Dr. E. A. ) Br. Sächs. Bayer. 74 Br.

es. 7375 Br. 1 1633 Br. Berl. Auh. A. S5! Altona⸗-Kiel 88 Br. Deß. B. A. 92 Br. S814 Br.

Preußisch. B. A.

1207 1210. Darmst. 60 Fl. 8. 627 Br. x. To. 25 Fl.

3. . 560 g] I53. 156. do. 55 Fl. 53. Z5t. Kurhesf. 2533. 2 . Poln. 50 Fi. Köln-Minden 765 Br. Bex⸗

255. Sardin. 245. 245. proz. Span. 185. 183. 93. G. do. 50 Fl. 675. 673. nden bach b8. 672. Friedrich Wilhelms⸗Nordbahn 433. 43.

Von Fonds waren an heutiger Börse die badischen, kurh. und y

poln. Loose, Integr., 373 Span., württemb. Obligationen und österr.

Bieslau⸗ Ni derschl. Märk. 687 Br., do. Prior. 901

Augsb. 107 Br.,

Chemun.⸗Riesa 244 Br. Löbau-Zittau 286 Br. Br., do. B. 843 Br.

Gattungen gefragter, und worin mehrere Umsätze zu besseren Preisen,

als gesteyn, stattfanden. Von Eisenbahn-Actien gingen die F. W. Nordbahn auf einige Verkäufe etwas zurück. Alle übrigen Gattun— gen bei stillem Geschäft ohne Bewegung. Zum Theil etwas fester, Hamburg, 21. Sept. Z proz. p. C. 764 Br., 8 96e, r,, ,,, 177 Br., 7 G. Hamburg-Berlin 645 Br., 644 G. Bergedorf 65 G. Altona ⸗Kiel 867 Br., S864 G. Mecklenburg , ,, Geld. . Fonds und Actien waren heut bei wenigem Umsatz sehr fest. London, 19. Sept. Zproz. Cons. p. C. bl a. 3. 363. Zz proz. 865. Pass. 3. Zproz. 223. Belg. 713. proz. ostindz. gz. Mex. 165. Portug. proz. 22. E. R. 99. Engl. eröff⸗ neten zu den gestrigen Preisen; doch schlossen sie etwas höher. Ei⸗

senbahn-Actien waren bedeutend besser als gestern. .

Amsterdam, 20. Sept. Die Stimmung war heute etwas

9 . J. . ö . * *. Die frankfurter flau und holl. sowohl als fremde Fonds einigermaßen gedrückt.

Nur portug. blieben anhaltend gefragt; der Handel darin war sehr

lebhaft. Sest. Met. 5proz. 694, 3.

Frankfurt a. M., 21. Sept. Met. 743. 74. Bank⸗Actien 1

Holl, Int. 141 , , J. bSz, 4. Z Iproz. Synd. 683. Coup. 6E, 3. Port. neue 214, . 985. Stiegl. 77, 35. .

Autwerpen, 19. Sept. Die Börse willger. höher und sehr fest. 5prez. 777, 3. 44proz. 712. z, 3. Span. Ard. 8.

Madrid, 14. Sept. 38, 3. Coup. 7 Br.

Markt ⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 23. September. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 62 65 Rthlr. schwimmend 87) 8pfd. poln. 63 64 Rthlr. verk. Roggen loco 283 31 Rthlr. z schwimmend 29—31 Rthlr. S2 pfd. p. Sept. / Okt. 29 Rthlr. Br. t . Okt./Nov. anfänglich 291 Rthlr. bez., später 29 Br. Gerste, große, loco 30 28 Rthlr. kleine 26 - 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16—- 17 Rthlr. p. Frühjahr 48pf8. 18— 17 Rthlr. Heibst 17 Rthir.

2zproz. 36, , 4. 3 proz. neue 524, 3. A4proz. ostind. 2 5 9 5 Span. Ard. So, , gr. Piecen 8 *, 4proz. 223, 4, 23. Russ. alte

Belg. Fonds

2hzproz. 3383,

Zproz. 194, 4. proz. 105, 3. 3fr.

763 G.

Erbsen, Kochwaare 40 Rthlr. JZutterwaare 33 32 Rthlr. Ra 86 9 2 Te Rrübsen! 27 Rthit. Leinsaat 48— 17 Rthlr. Rüböl loco 114 —11*2 Rthlr. bez. Sept. / Okt. 1114 —11*4 Rthlr. Slt. MMov. 113. 113, a 7 Rthlr. Nov. / Dez. 113 115 Rthlr. Dez. Jan. 114 114 Rthlr. Jan. Febr. 115— 11 Nthlr. „Febr. / März 115 11 Rthlr. Leinöl loco 10 Rthlr., Lieferung 9. Mohnöl 19 Rthlr., Lieferung 18. Hanföl 15 Rthlr., Lieferung 12. Palmöl 14 Rthlr., Lieferung 133. Sädsee-Thran 10 Rthlr. Spiritus loco 177 163 Rthlr. ohne Faß verk, 163 G. Sept. / Okt. 163 Rthlr. Okt. Mov. 168 16 Rthlr. v p. Frühjahr 185 Rthlr. wenig Abgeber. Rönigsberg, 20. Sept. Zufuhr war mittelmäßig. Wei⸗ zen 60 bis 95 29 pr. Schffl., Noggen 32 bis 36 Sgr., gr. Gerste 30 bis 33 Sgr., kl. Gerste 25 bis 28 Sgt., Hafer 16 bis 22 Sgr., graue Erbsen 40 bis 55 Sgr., weiße Erbsen Z6 bis 50 Sgr., Kartoffeln 12 bis 13 Sgr., der CEtr. Heu 18 Sgr. Breslau, 22. Sept. Weizen, weißer 58, 63 bis 68 Sgr., gelber 55, 60 bis 64 Sgr, Roggen 29, 32 bis 36 Sgr. Gerste 26, 273 bis 29 Sgr. Hafer 163, 17 bis 187 Sgr. Rapps 74, 77 bis 80 Sgr. Kleesaat weiß 5 bis 7 Rthlr. bez. Spiritus 81, e bis z Rthlr. bez. u. Br. Rüböl auf 1014 gehalten. Zink ohne Handel. 26. . , stellte sich heute flauer, daher Preise billiger notirt

werden mußten.

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗A1Anzei⸗ gers werden Bogen 181 und 152 der Verhandlungen zur Vereinbarung der Preuß. Verfassung ausgegeben.

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckersi. Beilage

M 143.

ng 1. Deutschlan d. r Schleswig⸗Holstein. Rendsburg. Das Staats- Grundgesktz.

Lippe⸗Detmols. Detmold. Truppen Vermehrung. Reust-⸗Schleiz. Schleiz. Einberufung des konstitnitenden Landtags.

Ausland. Oesterreich. Pesth.

Batthvans als Minister-Präsident bestätigt. Verhandlungen des Ünterhauses. Nachrichten vom Kriegsschauplatze. Herman 5 Piotestation gegen die Rekruten⸗-Aushebung.

Frankreich. Paris. Abschaffung der Krone über dem Stern der Ehren— Legion. Veimischtes. ; .

Großbritanien und Irland. London. Banlbericht. Arbeiter= Bewegungen. Die Auction in Stowe. Vermischtes.

Schweiz. Luzern. Verhastungen. Chiasso. Abbrechung des Post- Verkehrs zwischen der Lombardei und Tessin.

Italien. Rom. Das Madonnenfest. Nachrichten aus Modena.

Eisenbahn⸗Verkehr.

Holländische Eisenbahnen.

Markt⸗Berichte.

———

Uichtamtlicher Theil. Dentschland.

Schleswig⸗Holstein. Rendsburg, 15. Sept. (Alt. Merk.) Fortsetzung des Staats-Grundgesetzes (S. das gestrige Blatt des Preuß. Staats⸗Anzeigers.):

Art. 16. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Die gerichtliche Verhaftung einer Person soll außer im Falle der Ergreisung auf frischer That nur geschehen in Krast eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblick der Verhaftung oder spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Verhafteten zugestellt werden. Die Polizeibehörde muß Jeden, den sie in Verwahrung genommen hat, im Laufe des folgenden Tages entweder freilassen oder der richterlichen Behörde übergeben. Jeder Angeschuldigte soll gegen Stellung einer vom Gerichte zu bestimmenden Caution oder Bürgschaft der Haft entlassen werden, sofern nicht dringende Anzeigen eines schweren peinlichen Verbrechens gegen den— selben vorliegen. Wegen unbefugt verhängter und widerrechtlich verlängerter Gefangenschaft haften die daran Schuldtragenden und nöthigenfalls der Staat dem Gefangenen für Entschädigung und Genugthuung.

Art. 17. Die Haussuchung findet nur auf Verfugung des zuständi— gen Gerichts oder der Ortsobrigkeit in den gesetzlich bestimmten Fällen und Formen statt.

Art. 18. Die Beschlagnahme und Einsicht von Privatpapieren darf nur auf Grund einer richterlichen Verfügung vorgenommen werden.

Art. 19. Das Briefgeheimniß darf nicht verletzt werden. Ausnahmen davon können nur in Folge einer richterlichen Verfügung stattfinden oder in Kriegsfällen angeordnet werden.

Art. 20. Jeder hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden schriftlich an den Herzog, an die Landes-Versammlung und an die Behör— den zu wenden. Dies Recht kann sowohl von Einzelnen, als von Mehre⸗ ren gemeinschaftlich ausgeübt werden. Bitten oder Beschwerden unter einem Gesammtnamen sind nur Behörden und Corporationen gestattet.

Art. 21. Das Recht, Vereine zu bilden, wird anerkannt. darf durch keine vorbeugende Maßregel beschränkt werden.

Art. 22. Die Schleswig⸗Holsteiner haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Volks⸗Versammlungen unter freiem Himmel können bei drohender Gefahr für die öffentliche Srdnung und Sicherheit verboten und aufgelöst werden. ;

Art. 23. Jeder Schleswig-⸗Holsteiner hat das Recht, durch Wort und Schrift seine Meinung frei zu äußern. Die Censur ist und bleibt aufgeho— ben. Die Preßfreiheit darf weder durch das Erforderniß von Konzessionen noch durch Sicherheitsleistungen beschränkt werden. Die Postbeförderung sindet für alle Zeitungen und Zeitschriften unter gleichen Bedingungen

att.

9 Art. 24. Der bestehende Gebrauch der Sprachen in Kirche und Schule, Rechtspflege und Verwaltung ist gewährleistet. Die Gesetze werden in deut= scher Sprache erlassen; denselben wird für diejenigen Distrikte, in denen die dänische Sprache Kirchen und Schulsprache ist, eine beglaubigte dänische Uebersetzung hinzugefügt. .

Ari. 25. Die Auswanderungsfreiheit ist von Staatswegen nicht be⸗ schränkt. Abzugsgelder werden von Auswandernden nicht erhoben.

Art. 26. Das Eigenthum und alle Privatrechte sind unverletzlich. Eine Enteignung kann nur aus Gründen des allgemeinen Besten in den Fällen und in der Art, welche das Gesetz bestimmt, und gegen Entschädi⸗ gung vorgenommen werden. K . J

Art. 27. Vermögens-⸗Confiscation darf nicht stattsinden.

Art. 28. Kein Staatsbürger ist verpflichtet und kann gezwungen wer⸗ den, eine Steuer oder Abgabe an den Staat zu bezahlen, welche nicht auf die durch das Staatsgrundgesetz vorgeschriebene Weise bewilligt ist.

Art. 29. Alle Bannrechte und Grundlasten, soweit letztere in Natu⸗ ral ⸗Leistungen bestehen, sind auf Antrag der Belasteten ablösbar. Das Ge⸗ setz wird die Art und Weise der Ablösung bestimmen. Prohibitivrechte, welche dem Gemeinwohl widerstreiten, sollen durch das Gesetz entfernt

werden. Art. 30. Das Jagdrecht steht Jedem auf eigenem Grund und Boden

zu; die Ausübung dieses Rechts wird nach Gründen des öffentlichen Wohls

durch das Gesetz geordnet werden. Art. 31. Die den Gemeinden oder Privaten zustehende Gerichtsherr=

lichkeit und die gutsherrliche Polizei werden aufgehoben werden. Mit diesen Rechten fallen auch die Gegenleistungen und Lasten weg, die den bis— her Berechtigten dafür oblagen. Art. 32. Kein schleswig-holsteinischer Staatsbürger darf von einer fremden Macht Titel oder Orden annehmen. (Fortsetzung folgt.)

Lippe⸗Detmold. Detmold, 18. Sept. (D. A. 3.) Um der Vorschrift, das Militair auf 2 Prozent der Bevölkerung zu brin⸗ en, Folge zu leisten, wird man hier nach eingeholter Instruction von nhl die noch fehlende Mannschaft, etwa 1000 Mann, auf zwei Mal zusammenberufen und einexerzieren, also die erste Hälfte jetzt und die andere über vier Wochen. Es ziehen so eben die der ersten Abtheilung angehörigen Rekruten singend zur Stadt herein, um sich einkleiden zu lassen. Von Ernennung neuer Offiziere verlautet noch nichts, und wird dieselbe wahrscheinlich einstweilen noch unterbleiben.

Reuß⸗Schleiz. Schleiz, 19. Sept. (D. A. 32.) Durch Verordnung vom J.. Sept. ist der konstituirende Landtag sür die Fürstenthümer Reuß j. 2. auf den 2. Oct. nach Gerg berufen wor— den. Die Verordnung ist vom Fürsten Heinrich LXII. zugleich im Auftrage des Fürsten Heinrich LXXII. von Ebersdorf unterzeichnet, welcher seine Regierungsrechte an Ersteren als seinen verfassungsmäßi⸗ gen Nachfolger, abzutreten gedenkt, wodurch die Fürstenthümer Schleiz, Vobenstein, Ebersdorf, Gera und Saalburg unter eine Administration kommen werden.

Dasselbe

Ausland.

Oesterreich, Pesth, 17. Sept. (Oest. 3tig.) Gestern Abend brachte der Courier Son Wien dich die Randy, daß der

759

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erwarteten. . ; ; Batthpanvz erllärte, das Präsidium, d. h. seine Ernennung nicht anneh⸗

men zu können, indem man seine Bedingungen in Wien nicht angenommen habe und er sich auch nicht des Vertrauens vom Hause erfreue. Es wurde nun der Brief Sr. Majestät an den Palatin in ungarischer und deutscher Sprache verlesen, worin ausgedrückt wind, daß einige Minister die Gesetze übertreten und selbst das Haus sich am 11ten entblödet habe, ungesetzliche Beschlüsse zu fassen. Man will Minister vorgeschlagen wissen, in denen man oben Garantie erblickt. Die kroatischen Wirren soll der Reichstag lösen. ö Batthvanv will schon deshalb kein Ministerium bilden, weil er in Ver— legenheit wäre, Minister zu ernennen, die sowohl oben als auch dem Lande genehm wären, aber Nyarp, Madaraß, Kossuth und Alle bitten ihn, den Faden, welcher in Wien gereicht wird, nicht fallen zu lassen und ver= sprachen ihm, alle Parteilichleiten zu lassen, ihn in Allem zu unterstützen, nämlich die gesetzliche Bahn zu verlassen.

Das ganze Haus erhob sich, um sein Vertrauen auszudrücken, und Batthvand fügte sich dem Wunsche der Repräsentanten. Er enthüllte aber einen Theil seiner Politit sogleich und sprach mit starker Stimme Folgen des: Ich werde Jellachich zwingen, ungarisches Blut zu vergießen, wird er dennoch vordringen können, so werde ich die Hauptstadt von ihm belagern lassen, wir werden uns zu vertheidigen wissen! (Ungeheurer Beifall.)

Batthyany wurde mit Jubel begrüßt. .

Kossuth sagte: Seine Meinung wäre nicht die, die Stadt in der Stadt zu vertheidigen, aber er beuge sich vor dem Willen des Premier- Ministers, und bitte ihn, sogleich über seine Person zu befehlen, er werde der Erste sein, der die Schaufel ergreift, um Schanzen zu bauen. Wir werden Zeit zu Verhandlungen, aber auch zu Waffenübungen haben, wir werden wenn es nöthig Barrikaden erbauen gegen den äußeren Feind und gegen die Reaction, und es wird genug Frauen geben, die heißes Wasser und siedendes Oel in Bereitschast halten werden und dann möge Jellachich kommen!“ (Alle Repräsentanten und die Gallerie rufen nach: Er möge kommen!)

Dle Deputirten begleiteten Batthyanz mit Freudenrufe in seine Woh— nung. Heute hat er die Namen von sieben Ministern, denen er aber die Portefeuilles noch nicht ausgetheilt, bekannt gemacht, mit der Person des ächten ist er noch nicht einig. Die vorgeschlagenen Minister sind solgende: Baron Niclas Vavp, Graf Erdödy Sandor, Baron Joseph Oetvös, Baron Dionys Kemeny, Meßaros, Koloman Ghiczy, Moriz Szent-Kiralyi.

Aus Kißthely ist so eben der Courier Mesterhazy angelangt, der die Nachricht bringt, daß die Offiziere des Nicolaus und Alexan⸗ der-Negiments dem Verräther Teleky gedroht haben den Befehl zu einem weiteren Rückzug gebe ihn einem Verräther gleich zu behandeln. Graf Bubna und Bärzy sind nach Canischa gereist, um Jellachich zum Rückzuge zu bewegen, sonst werden sie (sie sind Offiziere) ihn mit Aller Kraft angreifen lassen. Das Volk ist unendlich gegen ihn gereizt, selbst die Kroaten in der Mura-Insel wünschen nur eine kleine Hülfe regulaires Militair oder geübte Frei—⸗ willige unsererseits, und sie sind bereit, ihn von rückwärts mit 60,000 Mann (Bauern) anzugreifen. Teleky ist wieder bereit, gegen Jellachich zu kommandiren, man wird aber schwerlich Gelegenheit zu einem zweiten Verrath geben. Jellachich ist in Canischa mit 3 österreichischen Generalen eingerückt. Der Kampf soll heute bei Hidrég, unweit Kißthely, beginnen, wenn Iellachich sich nicht zu— rückzieht.

(Allg. Oest. Ztg.) Der Palatin hat unterm I2. d. M. folgende Bekanntmachung erlassen:

„Die verantwortlichen Minister des Landes, die Männer, welche Se. Majestät am Schlusse des letzten preßburger Reichstages auf den Wunsch der Nation in seinen Nath berief, haben ihre Portefruilles nieder— gelegt. Im Sinne der §§. 11 und 12 des Gesetz-Artilels III. 1818 folgt nun die Bildung eines neuen Ministeriums. Dieses ernennt Se. Majestät, in Abwesenheit aus dem Lande, auf meine unterbreitung; diese Sorge isi unter den jetzigen Verhältnissen nicht die geringste unter den Sorgen für das Vaterland. Das Land ist nicht in einem solchen Zustande, daß es auch nur auf einen Augenblick die vollziehende Gewalt entbehren könnte. Darum habe ich meinestheils nicht versäumt, den auf sein Minister⸗-Amt resignirten Grafen Ludwig Batthvany als Präsidenten des künftigen Ministeriums der Gutheißung Sr. Majestät zu unterbreiten, und ihn sogleich aufgefordert, provisorisch seine Abdankung zurückzunehmen, die in der Zwischenzeit durch mich zu erlassenden Verordnungen zu kontrasigniren, und als provisorischer verantwortlicher Minister die übrigen Angelegenheiten zu leiten. Mit dieser Bekanntmachung mache ich alle Organe der öffentlichen Verwaltung für die Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung verantwortlich. Ich schreibe es jedem Bürger zur unnachsichtlichen 7 vor, einzeln und insgesammt Feinde der Ordnungsstörer zu sein. as Gemeinwohl, die Treue für den König und das von Gefahren bedrohte Vaterland, sollen es den Vaterlands— Bürgern zum Gesetze machen, daß sie eine unerschütterliche Stütze bieten. Die Feinde des Königs und des Vaterlandes sehe ich als meine Feinde an; die Gesetze, die Constitution und die Freiheit des Landes gegen jeden Feind nach meinen Kräften zu vertheidigen und aufrecht zu erhalten, bin ich so entschlossen, wie ich meinem Könige und der Nation den Eid geleistet habe, ö wie ich dies als Palatin und Königlicher Statthalter für meine Pflicht erkenne.

Im Namen des Königs und des Gesetzes!

Budapest, 142. September 1848.

Stephan, Palatin, Königlicher Statthalter. Graf Ludwig Batthvany.“

Hermannstadt, 11. Sept. (Wien. Ztg.) Der ungarische Mi⸗ nister des Innern hat mittelst Eilpost dem Bürgermeister von Her⸗ mannstadt eine Ministerial⸗Verordnung vom 235. August zugesandt, worin demselben unter strenger Verantwortlichkeit aufgetragen wird, binnen 48 Stunden eine Beschreibungs-Kommission für diese Stadt und ihren Stuhl niederzusetzen, durch dieselbe nach dem mitgetheil⸗ ten Muster die Ausschreibung aller, aus der Alters Klasse vom 20— 22sten Lebansjahre auszuhebenden Rekruten innerhalb 7 Tagen voll— ziehen zu lassen und dann das ihm von der Kommission einge⸗ reichte Verzeichniß der Rekruten dem Ministerium in 24 Stunden mittelst Eilpost zu fernerer Veranlassung hinaufzuschicken. Der Bür⸗ n nn hielt es für seine Pflicht, sogleich eine Raths-Sitzung zu halten und theilte in derselben dem versammelten Magistrate den ihm zugekommenen Minister-Erlaß zur Berathung mit, indem er in einer so wichtigen Angelegenheit, die geradezu und tieffühlbar in das gesellschaftliche Leben des, durch die gegenwärtigen Zeitereignisse sehr beunruhigten Volkes einschneidet, die schwere Verantwortung keines⸗ weges für sich allein übernehmen könne. Der Magistrat auen. sein Befremden über die faktische Verfahrungsweise des ungarischen Mi⸗ nisteriums und sah sich, im lebendigen Gefühle seines beschworenen Amtes, die Rechte der, seinem Schutze anvertrauten Bürger stand—⸗ haft zu vertheidigen, nothgedrungen, dem Königl. Gubernium, als der für Siebenbürgen gesetzmäßig bestehenden Regierungs⸗-Behörde, folgende Vorstellung unterm Aten September zu übersenden:

„Hochlöbliche Landesregierung!

Als das sächsische Volk von der am 30. . 1848 beschlossenen Ver- einigung Siebenbürgens mit Ungarn die Kunde erhalten, hatte die eben versammelte sächsische Nations-Universität in einer gleichzeitig an Se. Ma⸗ jestät, serner an Se. Kaiserl. 5. den Palatin von Ungarn und an den siebenbürgischen Landtags- Commissair beförderten Bittschrift, die Sicherstel⸗

2 . im Fall er

lung ihrer Nationalität, Munizipien und Autonomie im Wege der festzu⸗ stellenden Unionsbedingungen angesucht, zugleich aber erklärt, daß sie vor Erlangung dieser Sicherstellung die Union nicht für bestehend anschen könne und auch keine vom ungarischen Reichstag votigirte Leistung über= nehmen werde.

„Zu dieser Bitte und Erklärung war und ist die sächsische Nation nicht nur durch den, die Union verhandelnden ungarischen Landtagsartifel, nach welchem die näheren Unions-Bedingungen auf dem gemeinsamen ungarisch= siebenbürgischen Reichstag bestimmt werden sollen, sondern auch dadurch be⸗ rechtigt, daß die sächsischen Deputirten in ihrer am 30. Mai d. J. abgege⸗ benen Erllärung, belangend die Union, die Sicherstellung ihrer Nationali- tät mittelst eines Gesetzes sich vorbehalten, und daß die Union auch bis zur Stunde noch nicht gesetzlich vollzogen ist.

„Eine höchst unangenehme Veranlassung, auf jene Erklärung sich zu berusen und darauf zu beharren, hat sich diesem Magistrat vor wenigen Stunden aufgedrungen.

„Waährend nämlich das gesammte sächsische Volk der Bestimmung der Unions-Bedingungen und hierdurch der Sicherstellung ihre Nationalität, Autonomie und Rechte mit Zuversicht entgegensieht, erhiest der gehorsamst gefertigte Bürgermeister ein, vom 29. August J. J. datirtes Rundschreiben des ungarischen Ministeriums des Innern, worin nebst Mittheilung des, von Sr. Majestät noch leinesweges bestätigten Gesetz⸗Entwurses, beireffend die neue Relrutirung, die Vorbereitung dieser neuen Nekrutirung, mittelst schleuniger Beschreibung der militairpflichtigen Burschen angeordnet wird.

„Ter gehorsamst gefertigte Magistrat kann nicht umhin und hält sich,

vermöge seiner Stellung, verpflichtet, in aller Bescheidenheit zu bemerken, daß dieser hohe, Ministerial-Erlaß vorzeitig und unausführbar ist. Da nämlich der Gesetzentwurf, welcher die Stellung von Rekruten be- stimmt, von Allerhöchst Sr. Majestät noch nicht bestätigt ist, folglich für Niemanden verbindende Kraft hat, so liegt es am Tag, daß derselbe zum Vollzug noch keinesweges reif ist, ja, es muß dieser Magistrat jede Vorarbeit zur Rekrutirung vor Allerhöchster Bestätigung jenes Entwurfs aus mehreren Gründen widerrathen.

„Aber selbst dann, wenn jener Gesetzentwurf die Allerhöchste Sanction erhalten hätte, müßte die sächsische Nation, ihrer früheren Erklarung einge- denk, auf Feststellung der Unionsbedingungen und Sicherstellung ihrer Natlo- nalität dringen, indem offenbar nur dann die Union als vollzogen ange⸗ sehen und die sächsische Nation zur Uebernahme von Lasten rechtlich ver⸗ pflichtet werden kann.

„Doch jener hohe Ministerial-⸗Erlaß ist auch vor der Hand und wenig- stens für Siebenbürgen unausführbar. Während nämlich für Siebenbür⸗ gen ein erst unlängst sanctionirtes Rekrutirungs⸗-Gesetz noch immer fort- besteht und das Land mit Stellung des für 1848 bestimmten Rekrutirungs Quantums für die zwei siebenbürgischen Linien-Infanterie⸗Regimenter noch fortwährend beschäftigt ist, und ein Gesctz, welches auf dem System der Capitulation begründet, seiner Wirlung nach die Garantie gewährt, daß derjenige, welcher dem Loos verfallen und frei geworden, von der künftigen Stellung frei ist, will einem von Sr. Majestät noch nicht bestätigten neuen Gesetz-Entwurfe Geltung verschafft und diesem zufolge nach ganz neuen Grundsätzen aus der nämlichen Alters-Klasse, woraus für das Jahr 1818 und für die siebenbürgischen Regimenter, die Rekruten kaum gestellt werden konnten, ein mehr als dreifaches Quantum zum Bedarf des unga—⸗ rischen Reichs ausgehoben werden, wodurch das Volk ohne Zweifel eine derartige Aenderung der Dinge zum Anlaß offenbar werdender Besorgnisse ergreifen wird.

„Von diesen Besorgnissen erfüllt und zugleich verpflichtet, seine Unter⸗ gebenen vor widerrechtlicher Bebürdung zu schützen, nimmt daher dieser Ma— gistrat seine Zuflucht zum hochl. Königl. Landesgubernium, als dem einzi= gen für Siebenbürgen dermalen gesetzlich bestehenden Negierung-Organ, und bittet gehorsamst: Hochdasselbe wolle nach seinem Wirkungskreis zu vermitteln geruhen, daß die Beschreibung der vom ungarischen Ministerium verlangten Rekruten bis zur Allerhöchsten Bestätigung des diesfälligen Ge= setzentwurfs vertagt, zuvor aber dit Unionsbedingungen bestimmt und hierin die Gerechtsamen, Autonomie, Munizipalität und Gebiets Integrität der sächsischen Nation geseßzlich sichergestellt werden mögen, indem man so lange, bis dies geschehen sein wird, die Union für nicht vollzogen ansehen und die serwegen auch keine Lasten übernehmen wird. Die wir ꝛc.

Frankreich. Paris, 19. Sept. Ein im Moniteur ver⸗ öffentiichtes Dekret schafft die Krone über dem Ordensstern der Ehren⸗ legion ab und verordnet außerdem die alte Inschrift ihres Gründers: „Bonaparte, erster Konsul, 19. Mai 1802“ cinerseits, und „Franzö⸗ sische Republik, Ehre und Vaterland“ andererseits.

Der Kriegsminister will der National-Versammlung unverzüglich den Gesetzentwurf über die Rekrutirung vorlegen.

Die Gemahlinnen Cavaignac's, Marie's, Frouvé's, Chauvel's, Lechevalier's, Goudchaux's, Lamartine's, Luynes', Lamoriciere's, Re⸗ curt's, Senard's, Tourret's und Verninhac's haben einen Verein ge⸗ bildet, dessen, Grundsätze im Wesentlichen folgendermaßen lauten: 1) Der Verein hat zum Zweck, Arbeiterinnen, die in Noth sind, Be⸗ schäftigung zu geben, da er außer Stand ist, alle arbeitslose Arbeite⸗ rinnen zu beschästigen. 2) Die Arbeit wird in die Wohnung jeder Arbeiterin geschickt, und zwar durch Vermittelung der Bezirks-Armen— Büreaus oder der Vereins-Angestellten. 3) Arbeiterinnen, die nicht nähen können, wird das Nähen gelehrt. 4) Um die Kosten dieser Anstalt zu decken, werden seit einigen Tagen Lotteriebillets zu 1 Franken ausgeboten. „Das Kapital des Vereins“, heißt es in die⸗— sem Paragraphen, „besteht in der Privatmilde, in Baarem oder Ge⸗ schenken zur Verloosung.“

Sehr viele der hiesigen Bäckergesellen haben einen Verein ge⸗ schlossen, um die Meister zur Zahlung eines bestimmten sehr 66 Tagelohns zu nöthigen. Dieser Tage zeigten sie den Meistern die Bildung dieses Vereines mit dem Bemerken an, daß jeder Bäckerge⸗ selle sich demselben anschließen müsse, und daß kein Meister einen Ge⸗ sellen beschäftigen dürfe, der dem Vereine nicht angehöre. Zugleich wurde denjenigen Gesellen, welche dem Vereine nicht beitreten, unter Androhung von Gewaltthätigkeiten befohlen, die Arbeit zu verlassen. Wo diesem Ansinnen keine Folge geleistet wurde, kam es zu . gen und Thätlichkeiten. Mehrere Schwerverwundete wurden schon in die Spitäler gebracht. Vorgestern wurden eilf zum Vereine gehörige Gesellen verhaftet, und weitere Haftbefehle sind ergangen. Da die Meister sich den Forderungen des Vereins nicht fügen wollen und dessen Mitglieder daher zum Theil schon zu arbeiten aufgehört haben, so hat die Behörde Anstalten getroffen, um durch die nicht zum Ver⸗ eine gehörigen Gesellen und durch die Leute der Garnisonbäckereien das für Paris nöthige Brod backen zu lassen.

Es hat sich das Gerücht verbreitet, daß der Divisions- General Chrzanowski, ehemaliger Chef des Generalstabes der polnischen Ar⸗ mee, dem seit ungefähr 12 Tagen Anerbietungen von Seiten Sardi⸗ niens gemacht worden seien, den Oberbefehl der piemontesischen Trup⸗ pen übernehmen werde.

Aus Anlaß des übrigens nicht allgemeinen Feierns der Maurer- gesellen hat der Polizei⸗Präfekt eine Adresse an die Meister und Ar- beiter veröffentlicht, worin er erläutert, daß das Dekret der National- Versammlung wegen Festsetzung der Arbeitestundenzahl für die Hand⸗ werke, wo * , e,. vor . 7 dun n , , . den betragen habe, gar nichts ändere, sondern ; wo . 3 als . 2 . et bee etzt auf diese Stundenzahl beschrän i die Ein- 9 3! , 2 dL gr ien i,, ren e, .

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