1848 / 146 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gatten, 13 Dampfschiffen, 29 Kanonierböten, 3 anderen kleinen

Schiffen und 30 Schiffen mit Landungstruppen.

Florenz, 12. Sept. (Wien. Ztg.)

In der Sitzung der

Abgeordneten Kammer vom 6ten l. M. wurde auf den Antrag des Deßutirten Corsini mit 36 gegen 17 Stimmen ein Gesetz⸗-Entwurf

*

angenommen, wodurch die Regierung ermächtigt wird, 4000 Mann

fremder Truppen in ihren Sold zu nehmen, vorausgesetzt, daß sie

aus einem freien, mit Toscana in Frieden lebenden Lande kommen. Ausnahmsweise ist es der Regierung gestattet, auch Polen in Dienst

zu nehmen.

Rom, 14. Sept. (A. 3.) eines neuen Kabinets beauftragt. licher Weise. Spanien. Madrid, 17. Sept. das Dekret, zum General-Capitain von Catalonien an Pavia's Stelle ernennt.

Bis gestern Mittag sind an der asiatischen Cholera als erkrankt angemeldet 1642 Peisonen, Zugang von gestern bis heute Mittag

. Das Ministerium hat in Masse seine Entlassung gegeben, und Rossi ist nun wirklich mit Bildung Die Finanznoth steigt in bedroh—

Die Gaceta bringt heute welches den General Fernando Fernandez de Cordova

Thaupunkt

.

774 17. Zusammen 1659. Davon ärztlicher Behandlung 387. Berlin, den 26. September 1848. Königliches Polizei-Präsidium.

Keteorologische Beobachtungen.

sind gestorben 978, genesen 284, in

1843. 25 Sept.

Abends 10 Ubr.

I

Nach eimaliger Beobaehtung.

Morgens Nachmittags Uhr.

6 Ube. 2

Luftdruck 330, 96“ par · 331, 73“ Par. 332, 58“ Par. Auellwärme 7,9 R. 11,47 R. Flusswürme 9.47 nn. 4 10,0 R. Bodenwärme 81 pCt. Ausdtnstuug Niedersehlas C0 Wärme wechsel . 15, ö

95 0

suft v irie

Dunstsättigung. Wetter Wind Wolkeuzug ... 3 Tagesinittel:

d7 pet. rh. 80

trüb. 80.

331, 765“ har.

Königliche Schauspiele. Mittwech, 27. Sept. Im Schaunspielhause. 158ste Abonne⸗ ments -Vorstellung: Doif und Stadt, Schauspiel in 2 Abth. und 3z Akten, mit freier Benutzung der Auerbachschen Erzählung: „Die Frau Professorin“, von Ch. BirchPfeiffer. Anfang 6 Uhr—

Vorstellung: Abth. , Bühne übersetzt von Th. Hell. Ballets von Hoguet.

Nönigsstädtisches Theater.

Mittwoch, 27. Sept. Italienische Opern⸗-Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt in dieser Saison: Cenerentola. (Aschenbrödel.) Komische Oper in 2 Akten. Musik von Rossini.

(Sgra. Normanni: Cenerentola, als zweites Debüt.)

Preise der Platze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w.

Anfang halb 7 Uhr. .

Donnerstag, 28. Sept. Zum erstenmale wiederholt: Der Ball zu Ellerbrunn, Lustspiel in 3 Akten, von C. Blum.

Hierauf: Zum erstenmale wiederholt: Bummler und Guste, Vaude⸗ ville⸗Scherz in 1 Att, von R. Hahn. Musik von Stiegmann.

Freitag, 29. Sept. Martin, der Findling. Schauspiel in 5 Akten, nach Eugen Sue's Roman bearbeitet von L. Meyer.

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OI 26. Septemhern.

IE Cc G- Course.

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Brief. 1431 1127 150575

. Rurz 250 *1. 2M 306 Mr. Kurz 3060 Mh. 2 Mi 150

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300 F,. 2 Mi. 81 24, 150 *I. 2 Mt. 93 150 *I. 2 mi. 101 100 TbIlr. Z M gg

8 Tage 993 9957 2 mi. 995 95 2 Mt. öß z4

3 Wochen 1063

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Leipzi in Courant im 14 Thlr. Fuss 160 EI W 10M FEI. 00 8hRb]

Frauksurt a. M züdd. JJ

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Celcl- Counse.

In länclische Eos geld.

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9 riet. Kur- u. Rm Pedhr. 3 891 Sehlesisćhe do. 37 do. Lt. B. gar. do. 3 br. UK- Auth. a,

ö . Gem. 161 .

St. Sebuld-Seh. 8 * Seeh. Präm. Seh. K. u. Im. Sehuldv. 3 Rerl. Stadt- Ohl. 7 Westpr. Efaudhr. 37 80 * /

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Russ Hamb. Cert 5 do. beilopeꝰ 4.8. 5 . ö do. 1. Anl. 4 . 21 1 d2æꝛ

do. do. Stiegl. 2. 1. A. 4 do, 5. A. 4 do. v. Rthseh. LSt. 5 do. Poln. Schatz. 4 5 4

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do. dv. Cert. L. A. do. do. L. B. 200. Pol a. Pfr. a. C.

122 m. Bad. do. 36 FI. ö 90

Berg. - Märk.

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Käi nd e nm bahn -— A etiäi en.

Slamm - Jclien. A apilal. h 12 N B ö es Der Reinertrag wird nach ersolgter Bekanntin Tages Com . in der dazu bestimmten Nubrik aus gesüllt.

K ;. ö HFrioriläts - Aclien. api al. Tei ges- ons. Sümmtliche Prioritits-Aclien werden dureh jährliche Verloosung 2 106 pCt. amortis.

Zins fus .

Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hamburg do. Stettin - Starg.. do. Potsd. Magd. . .

Magd. Halberstadt.. do. Leipziger

Hlalle- Thüringer .....

12 Die mit 35 pCt ber. Actien sind v. Staat gar. S*

3 500, 0900 843 . S. Hh. 60 65 B 64 br. 4, 824, 000 z 77 6 1, 000, 900 15 6. I. 700,000 102 k. 2300, 009 2. 9g. 000, 060 51 B.

9 12. 9tz7, 500 75 G ö 656999991 5375 B. Bonn - Cöln 1,0951, 200 4 . Düsseld. Elberfeld. 1. 409,699 Steele - Vohwinkel. . . 1.3606, 000 Niederschl. Märkisch. 9, 950,000 do. zweighahn 1.500, 000 Oberschl. Lit. X. 2.253. 100 do. it. B 2. 400.000 Cosel- Oderberg 1,200, 600 Breslau - kreiburg. 1.7006, 000 Krakau-Oberschl. . . . 1.5901, 9000 1.060, 009 5. 000. 000 . 100.0990

U Quitlungęs - Hog en. P * P

52 B.

Stargard - Posen Brieg - Neisse . . . .

Berl. Anhalt. Lit. B. 2.500000 59 4, 500, 000 69 2.750, 000 30 5, 600, 609 20

Lachen-Mastricht Thür. Verbind. Bahn

Aitol. Quitlungsbog. Ludw- Bexbacs 24 EI. h. d ö, O60 Pesther. . ... ... 26 FI. 18, 00, 000 Friedr. Wilh. Nordb. H, 000, 000

490 1 80 4 901

Schluss- Course von Cöln- Minden 757 6.

1.411. 800 4 s837 n. E . 5. hh. 00 4. S5 z b. 2, 367,00 1 78 6. 132,800 S7 bꝛ.

ö K do. FPotsd. Magd. . . do. do. .

Magdeb. Leipziger .. I. 788, 009

Halle - Thüringer . . .. 1. 0006. 906 4

Cöln - Minden. 3. 674.500 .

Rhein. v. Staat gar. . 1.217, 000 35 ö, 2, 457, 266 ; do. Stamm- Prior. . 1, 250, 000

Düsseldorf-Elberfeld. 1, C0, G00

Niederschl. Märkisch. ., 175, 6009

do. 3.500, 000

III. Serie. 2. 300.660 Lweighalm 252, 000 45

do. 248. 000

Oberschlesische 1.276, 609

82 89

Cosel - Oderberg 250, 000 Steele Vohwinkel... 325,000 Breslau- Freiburg. 106, i106)

Ausl. Stamm- Act.

6, 600, 9001 4. 500,000 1, 000,006

Dresden-Görlitz . .. Leipzig- Dresden ..... Chemnitz Risa Sächsisch-Bayerische 6, 00,000, kiel - Altona .... Sp. 2. 050, 000 Amsterd. Rotterd. FI. 6, S606, 000 Mecklenburger Thlr. 4.300, 0 ;

von Preussischen Bank- Antheilen 85 a S5 ba. u. 6.

Die Course sind heute

die Schluss-Course wenig gegen gestern abwichen.

——

etwas gewichen, weil es durchaus an Ordres fehste, woqurcsr das Gesch; hätte belebter werden können Ende der Börse blieben Banl—

Antheile begehrt

Lebrigens besserte sich die Stimmung später wieder, so dafs

Auswärtige Börsen.

Breslau, 25. Sept. Holl. und Kaiserl. Dukaten 967 Bi. Friedrichsd'or 1135 Br. TLouisd'or 1127 Old. Poln. Papiergeld Id ä u. bez. und Gld. Oesterreichische Banknoten 95 bez. u. Br. Staats⸗-Schuldscheine 37 Br. 73 Gld. Seehandlungs-Prämien— Scheine a 50 Rthlr. 877 Br. Schles. Pfand br. 35 proz. 90 bez. do. Lit. B. A proz. 925 Br., do. 33 proz. 813 Br.

Poln. Pfandbriefe alte 4 proz. 90 Gld., do. neue proz. 90 Gld., do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 933 Gld., do. a 5605 Fl. 677 Br., do. Bank⸗Certifik. a 200 Fl. 127 Gld. Russ.⸗Poln. Schatz⸗ Sblig. I 65 Gld.

Actien. Oberschles. Litt. A. S75 etw. bez. und Gld., do. Litt. B. 873 Gld. Breslau⸗Schw.⸗Freib. 867 Br. Niederschl.« Märk. 673 Gld., do. Prior. 94 Br., do. Ser. III. S8 Br. Sächs. Schles. (Dresd. Görlitz 74 Br. Neisse-Brieg 36 Gld. Krakau— Oberschl. 42 bez. u. Br. Friedrich-VWilhelms- Nordbahn 413 bez. u. Gld.

Course.

Amsterdam 2 M.

Hamburg a vista

do. 2 M. 1507 London 1X. St. 3 M. 6. 243 Berlin a vista 1009 Br. do. 2 M. 994 Gld.

Wien 2 M. 932 Glvd.

Wien, 24. Sept. Met. 5proz. 777, 78, 3, bahn 1037 2 1012, , 1047. Livorn 64 a 65), 6s.

Leipzig, 25. Sept. 2. Dr. Part. Obli 97 Br. Leipz. g m 16 Br. X. *r E. 3 . . 37 J 6 4. Br. Schles. 3. Br. Cöemn. Riesa 21. Br. Töb in- Jistau 235 Br. Magd. . Leipz. 163 Br. Ber ; Aut. A. S5. Br. 5 do. B. 84 Br. Altona⸗Kiel s8 Br. Deß. B A. 92! Br Preußisch. B. A. 85 Br. w

. Frankfurt a. Mt., 21. Sept. Jn Fonds und Eisenbahn— Aktien war das Geschäft heute unbedeutend And die preise blieben größtentheils wie gestern; nur in 5. und 24proz. Net! Rordbahn⸗ Berbach= und österr, Loosen fanden einige Ümsatze sialt und wopon letztere etwas höher blieben.

Met. 733. 73. Bank⸗Actien ult. d. 1208. 1198. Darmst 50 JI. L. 62 Br. Baden 50 Fl. 457 Br. do. 35 J. 2573. 257 Kurhess. 253. 25. Sardin. 257. 245. Zproz. Span. 183. 183 Poln. 300 Fl. L. 93 Gld. do. 66) Fl. 673. 673. Köln- Minden 76 Br. Berbach 673. 675. Friedr. Wilh. Nordbahn 42. 423.

Paris, 23. Sept. Sehr träge. Viele Angebote. Jedoch we— niger Furchtsamkeit. .

326 446. 5 76 Anleihe 695. 536 alte 684. Bank 1620. Nordbahn 375.

71 285.

Nord⸗

Markt ⸗Beriehte.

Berliner aibebericht vom 26. September.

Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:

Weizen nach Qualität 62 655 Rthlr. „ds pfd. poln. 62 Rthlr. verk.

Roggen loco 85 pfd. 29 Rthlr.

=

verf. v schwimmend She pfd. 29 Rthlr. verk. ) S2 pfD. p. Sept. / Okt. 285 Rthlr. Br., 28 G. Okt. Mov. 29 Rthlr. Br., 284 G. n p. Frühjahr 333 Rthlr. verk. Gerste, große, loc 28 30 Rthlr. y kleine 25 Rthlr. H fer loch nach Qualität 16—18 Rthlr. „p.; Frühjahr 48pf0. 17 Erbsen, Kochwaare 40 R . Futterwaare 31 Oelsaat 72 Rthlr. Leinsaat 48 Rihlr. Rüiböl 11 —117 Rthlr. zt. Okt. 115 1143 Rthlr. 1, 113— 11564 Rthlr. Dez. 11 —1 15 Rthlr. 3 111 Rthlr. Jan. / Febr. 5 Rthlr. nominell. Febr. Mir lr RNthlr. do. Leinöl loco 10 —10 Rthlr., Lieferung 9. Spiritus loct 163 —16ę a 165 Rthlr. verk. * Sept. / Okt. 166 161 Rthlr. v Okt. Nov. 165 Rthlr. n p. Frühjahr 18 Rthlr. bez. u. Br.

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 25. September.

Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 19 Sgr. 5 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 12 Sar. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; große Gerste 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; Hafer 23 Sgr. 9 Pf., auch 20 Sgr. Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf:, auch 2 Rthlr. 15 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf, auch 1 Rthlr. 5 Sgr.; große Gerste 1 Rthlr. 5 Sgr.; Hafer 23 Sgr. 9 Pf., auch 21 Sgr. 3 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 10 Sgr.

Sonnabend, den 23. September.

Das Schock Stroh 6 Rthlr., auch 5 Rthlr. 15 Sgr.; der Cent— ner Heu 22 Sgr. 6 Pf, auch 15 Sgr.

Stettin, 25. Sept. Getraide. Nach Weizen ist auf die stil⸗ leren Mittwochsberichte eher schwächere Frage; in loco ist gopfd. Waare mit 67 a 68 Nthlr. bezahlt, man hält auf 68 a 70 Rthlr., indeß ist mehr wie 67 Rehir. nicht zu machen. Polnischer Weizen ist scwimmend mit 635 a 66 Rthlr. bezahlt. Roggen durch festere Berichte ab auswärts in der Baisfe aufehallen; S3 Hapfb. in loco mit 285 a 283 Rthlr., Sopfd. 254. Rthlr., Sept. „tt. Ad a 29

Rthlr. bezahlt, pr. Frühjahr unverändert. Große Gerste 30 a 32 Rthlr., kleine 255 a 27 Rihlr. Erbsen 38 a2 16 Rthlr. Hafer 18 Rthlr.

Rappsamen 72 Rthlr., Rübsen 71 R

Spiritus aus erster Hand zur Ste zweiter Hand ohne Faß 225 56 bezahlt, 235 6 zu notiren, pr. November mit 9h Brief, 6. Ih bezahlt.

Rüböl matt; loco und pr. Sept. / Okt. 104 Rthlr. Br., 102 Rihlr. Gld., spätere Termine ohne Handel.

Breslau, 25. Sept. Weizen, weißer 56, gelber 53, 58 bis 63 Sgr. Anoggen 29, 32 bis 36 Sgr.

Gerste 26, 273 bie 29 Sg

Hafer 16, 17 bis 18

Napps 76, 78 bis S6 S

Spiritus 8, 8 bis 744

Rüböl unverändert.

Zink noch immer ohne Handel.

Tie Zufuhren waren heute klein, der Begehr auch nicht beson— ders groß, die Stimmmung jedoch in Folge des eingetretenen Regens etwas fester.

Köln, Sept. (23 Scheffel.) Weizen direkt 65 Rthlr. Waare, pr. Nov. 65 Rthlr. W., pr. März 635 Rthlr. W.

Roggen direkt 4 Rthlr. W., alter 4 Rthlr. W., pr. 45 Rthlr. W., pr. März 4 Nthlr. W., 4*4 Nthlr. Gl.

Gerste, hiesige 37 Rthlr. W., oberländische 4 Rehlr. W.

Hafer 2, 15 Rthlr. W., pr. Nov. 28, Mn Rihlr. W., pr. März 245 Rthlr. W.

Rüböl compt. 30 Rthlr. W., pr. Okt. 297 Rthlr. W., 29 Rthlr. Geld., pr. Mai 30 Rthlr. W., 292 Rthlr. Gld., geläutert 31 Rthlr. W.

hlr. gef

le 226 Y, bezahlt, aus z geboten, mit Fässern ß 24 56, pr. Frühjahr

t l 2 F

205

61 bis 66 Sgr.,

Rthlr. bez.

2

—— .

Nov.

n

Eisenbahn⸗Verkehr.

Weimar, 23. Sept. Die Gesellschaft der Actionaire der thüringischen Eisenbahn hielt am 21sten d. M. eine allgemeine Ver⸗ sammlung im Schießhause zu Gotha. Die erste Hauptfrage betraf die Zweigbahn von Weißenfels nach Lespzig, über welche sich die Ge⸗ sellschaft den Staats⸗-Regierungen Preußens und Sachsens gegen⸗ über bis zum 1. Oktober zu erklären hatte. Nach längeren, stürmi⸗ schen Verhandlungen wurde durch Abstimmung der Beschluß gefaßt, das Unternehmen abzulehnen, wenn jene Regierungen der Gesellschaft nicht eine längere Frist zur letztgültigen Entscheidung darüber bewilli⸗ gen wollen. Der zwelte, Hauptgegenstand war die von einer Kom⸗ mission ausgearbeitete Abänderung des Statuts, deren vornehmlicher Zweck ist, die Gesellschaft in ein als nothwendig erkanntes freieres Verhältniß zu den Staats-Regierungen zu bringen.

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. Beilage

Donnerstag, 28. Sept. Im Opernhause. 101te Abonnements⸗ Oberon, König der Elfen, romantische Feen-Oper in 3 nach dem Englischen des J. R. Planché, für die deutsche Musik von C. M. von Weber.

16 146.

nhalt. ü Deutschlan d.

Oesterreich. Wien. Knterrichts⸗ Angelegenheiten.

; Ausland.

Desterreich. Pesth. Staatsschrist über das Band zwischen Ungarn und den übrigen österreichischen Ländein. (Schluß.)

Frankreich. Straß burg. Die Vorarbeiten für die zu mobilisirenden National-Garden und der Zustand des Handels-Verkehrs. Lyon. Die Stellungen der Truppen und die Uebelstände des Provisoriums.

Schweiz. Bern. Antrag auf Pensionirung der im Sonderbundskriege Verunglückten. Nachrichten aus Neapel. Lugano. Radetzky's Maßregeln gegen Tessin. ;

Spanien. Madrid. Cordova. Vermischtes. warn e , Wissenschaft und Kunst.

Königs städtisches Theater. CItalienische Opern⸗Vorstellung.) Musikalisches.

Eisenbahn⸗Verkehr. Mar kt⸗Berichte.

Uichtamtlicher Theil. Dentschland.

Oesterreich. Wien, 23. Sept. Die Wien. Ztg. sagt: „Es haben sich Gerüchte verbreitet, daß die Regierung damit umgehe, die Universität Junsbruck aufzuheben und anderswohin, namentlich, wie es heißt, nach Salzburg zu verpflanzen. Zur Beruhigung der Bewoh— ner Tyrols, welche durch diese Gerüchte in Besorgniß versetzt wurden, wird versichert, daß ein solcher Plan dem Ministerium des öffentlichen Unterrichts vollkommen fremd ist. Vielmehr wurde bei der Aufhebung des niederen chirurgischen StudiLums dieses Studium in Innsbruck belassen, in der Aussicht, das höhere ärztliche dort einführen zu kön— nen, und mit Bezug auf eine Eingabe der tyrolischen Stände um Wiederherstellung der vollständigen ÜUniversität, werden die nöthigen Verhandlungen gepflogen.“ Ferner berichtet dies Blatt: „Bas Ministerium des öffentlichen Unterrichts, überzeugt, daß die Grund— bedingung jeder weiteren Verbesserung des Schulwesens in der hö— heren Ausbildung der Lehrer liege, hat es, bei der Unmöglichkeit, jetzt schon Seminarien herzustellen, die mehr als den Namen solcher Anstalten ins Leben führen, dringend nothwendig gefunden, der Sache selbst ungesäumt den Weg zu bahnen. Es wird zu diesem Zwecke von nun an ein verbesserter Präparauden-Kurs eingerichtet. Der Zweck dieses Präparanden⸗Kurses ist die Heranbildung tauglicher Leh— rer für die künftigen Volksschulen, welche die jetzigen Trivialschulen und die ersten drei Klassen der Hauptschulen umfassen werden.“

5 . Ausland. Desterreich. Pesth, 19. Sept. österreichischen Ministeriums. abgebrochenen Artikels.) „Die Kriegs- so wie die Finanz-Verwaltung bietet eine Reihe von Thatsachen dar, welche von der Spaltung und der anfänglich divergenten, später sogar feindlichen Richtung des ungarischen Ministeriums Jeugniß geben, welches, anstatt die Quelle des Uebels, das, in der neuen Stellung des Etzherzogs Stephan, und in der Einsetzung eines ungarischen Kriegs⸗ und Finanz- Ministers mit unbestimmten Attributen lag, zu verschließen, sich hinreißen ließ, Miaßregeln zu neffen, die wohl vorübergehenden Parteimei⸗ nungen schmeicheln, keines weges aber dem bleibenden Interesse der ungari schen Völker zusagen, noch weniger aber den großen Zwecken entsprechen lonnten die durch die pragmgtische Sanction verbürgt werden wollten.

„Schon zu Anfang des Monat Mai schlug das ungarische Ministerium Sr. Majestät vor, Befehl an die vier General-Kommanden von Ungarn und den damit vereinigten Königreichen zu erlassen, daß der III. Gesetz artikel S§§S. S und 8 vom Jahre 1818 dahin zu verstehen sei, das in Ungarn be— findliche Militair habe alle Befehle und Verordnungen nur im Wege des ungarischen Ministeriums zu erhalten, und dies finde auch auf die Mili= tairgränze Anwendung. Am 19. Mai 1818 erließ der ungarische Minister= Präsident einen Aufruf an den Kommandirenden in Siebenbürgen, daß er den Anordnungen des ungarischen Ministeriums Folge zu leisten habe, wo doch die Vereinigung Siebenbürgens mit Ungarn noch nicht festgesetzt war und erst Gegenstand einer Berathung auf dem klausenburger Landtag werden sollte. Gegen die Königreiche Croatien und Slavonien wurde die Verfügung ge— troffen, daß ihre legal auf den 5. Juni 1848 einberufene Landes-Congre⸗ gation aufgelöbst, der Bau selbst aber zur persönlichen Verantwortung nach Innsbruck berufen, ja daß er mittelst Kundmachung des Generals Freiherrn J. Hrabovaky am 3. Juni 1848 seiner Banglwürde entsetzt wurde.

] „Kaum hatte das in Wien befindliche Kriegs-Ministerium die den von Sr. Majestät feierlich zugesagten constitutionellen Grundsätzen entsprechende Einrichtung vorgenommen und die Aufhebung des Hoftriegsrathes in seiner früheren Gestalt möglich gemacht, so deuteie auch schon das ungarische Ministerium diesen Schritt der nothwendigen Umgestaltung der früheren Hofstelle in ein verantwortliches Ministerium dahin, als ob hierdurch die Akiivität der Kriegsverwaltung im Centrum der Monarchie beschränkt und namentlich der Einfluß über die Militair-Gränze aufgegeben worden wäre, anz im Widerspiele dessen, was Se. Majestät am 19. April 1848 in Ab— sn auf die unveränderte Belassung der Militair⸗-Gränze in ihrer Grund- einrichtung dem ungarischen Ministerium zur Pflicht gemacht hatten.

„Das ungarische Ministerium erwirkte ferner die Befehle Sr. Majestät vom 19ten und 15. Juni 1848, daß die Verleihung der bei den ungarischen Truppen erledigten Stabs -Offiziers- und Generals-Posten unter Kontra— signatur des ungarischen Kriegs-Ministers vor sich gehe, und daß Dis loca lionen der ungarischen Truppen im Lande von demselben verfügt werden können, wodurch die Einheit des gesammten Heeres, eben so wie die Ver⸗ fügbarket desselben, wesentlichen Abbruch erleidet und an militairische Stärke verliert. ö. „Leider haben sich ungünstigere Anzeichen der Spaltung in der Leitung der Heeresmacht darin gezeigt, daß das ungarische Ministerium während der Dauer des letzten Kampfes mit Sardinien und anderen italienischen Mäch— ten von Zurückberufung der ungarischen Truppen und von den Bedingungen sprach, unter welchen allein die Stellung von Rekruten oder die Nilitgir⸗ Hülfsleistung stattfinden sollte. Wirklich vermindert sich von Tag zu Tag der Stand der ungarischen Regimenter, und mit dem Jahre 1850, wo die zehnjährige Dienstzeit der im Jahre 1840 einge retenen Soldaten zu Ende eht, wird die Auflösung oder die bedeutendste Verminderung der ungari— 6h Negimenter zu erwarten sein. . ,

„Noch bedenklicher für die Einheit und Brüderlichkeit der durch die ragmatische Sanction verbundenen Völker und Staaten sind die neueren orgänge des ungarischen Ministeriums und des in Pesth versammelten escßgebenden Körpers. Das Ministerium erwirkte die Autorisation zur ufstellung eines Heeres von 200,000 Mann, einer Macht, die weit über das Maß der Landesvertheidigung oder eines Schutzmittels zur Nieder= drückung einheimischer Aufstände und Empörung hinausreicht. Es trägt die ser Ich des Ministeriums eine um so drohendere Farbe an sich, wenn damit zusammengehalten wird, was von demselben in dem geseßgebenden Vörper über die Linie der Politik gesagt worden ist, welche das ungarische Ministerium dem frankfurter Parlament und dem wiener Ministerium gegen- über zu besolgen für gut erachte. Nicht minder bedrohlich und mit dauer= haften schädlichen, die Einheit der Monarchie zersetzenden Folgen begleitet, sind die füngst gefaßten Reichstagsbeschlüsse zu Pesth über die Art der Bil-

ö. Die Staatsschrift des (Schluß des im vorgestrigen Blatte

775

dung des neuen ungarischen Heeles, eine Reihe gesetliher Bestimmungen,

wie in Betreff des ungarischen Kommando, des Fahneneids, ohne des dem zu erwähnen, und führen eine Scheide⸗ die bisher in wahrer edler Brüder—

Könige zukommenden e, .

ischen den Kriegsvölkern auf, . kan , . und Ungluͤck theilten, und es . ohne irgend, einen Anlaß, ja gegen die Stimmung des Heeres, in . ine Spaltung gebracht und mit der glorreichen Vergangenheit von Jahrhundenen gebrochen!

„Ohne Uebereinstimmung der Kriegs einrichtung und Kriegsgesetze und ohne die bisher festgehaltene Verschmelzung der a , . Truppen⸗ Ab⸗ theilungen, wobei die Eigenthümlichkeiten des ungarischen Vollostammee ge⸗ hörig beachtet wurden, kann nach solchen Beschlüssen und, Bestrebungen von einer österreichisch Kaiserlichen und mit ihr vereinten Königlichen ungari- schen Armee nicht mehr die Nede sein, und doch liegt es nicht einmal in dem Ausdrucke des letzten Reichstagsgesetzes, daß der ungarische Kriegs— Minister mehr als die Landes- Vertheidigungn an sic nehme, Ind in keiner gesetzlichen Stellung kommt etwas von dem Verschwinden des Lirkungs krei⸗ ses des wiener Hof-⸗Kriegsrathes, an dessen Stelle nun der wiener Kriegs— Ministe teten ist, vor. ; ö ,,. . von der ungarischen Finanz Verwaltung eit . April 1818, dem Zeitpunkte der Sanction der legten , m, Neichs⸗ tagsgesetze, unternommen worden sind, bilden eine lange Neihe von Anläs⸗ sen zu Veschwerden, Irrung und Kounflikien zwischen dem osterreichischen und dem ungarischen Ministerium. Einige derselben dürsten hier eine Stelle , Die in den Kassen Ungarns vorhandenen Geldvorräthe wurden ohne Rücksprache mit der wiener Central Verwaltung und ohne Beachtung der darauf haftenden Verbindlichkeiten gegen Private und der gegenseitigen Forderung des allgemeinen Staatsschatzes in Besitz genemmen und als Ei- genthum der ungarischen Finanz-Verwaltung behandelt. Auch die sämmt— sichen Aktiv Rückstände der vorigen Verwaltung, deren Kosten von den ge⸗ meinschaftlichen Finanzen bestritten worden waren, werden letzteren vorent⸗ halten. ; 2

„2) Ein Betrag von 120,900 Fl. war bei dem pesther Salzamte zur Einlösung der Tabackblätter bestimmt, und da dieses Geld von dem unga rischen Finanz-Minister an sich gezogen wurde, so war die wiener Finanz Verwaltung mit der Zahlung der vertragsmäßigen Tabackpreise in Verle— genheit gebracht. Bei dem Haupt-Zahlamte in Ofen ward eine zur Abfuhr des Monats März bestimmte Ueberschußsumme von 200,000 Fl. und eine

Summe von 150,500 Fl. für nach Ofen überschicktes Silbergeld den Cen tral⸗Finanzen vorenthalten. .

„3) Die Vorschüsse, welche von den Central-Finanzen an einzelne Bergwerke geleistet worden waren und wofür die Ruckerstattung in Berg— werks -Produkten oder Aktivforderungen geschehen sollten, wurden nicht be— richtigt. Ferner wurden an Kupfergeld, das für die Staats -Centralfasse geprägt und bezahlt war, bei ga, 00 Fl. eingezogen, und in Karlsburg wurden noch vor der Union Siebenbürgens, nämlich am 3. Juni 1848, 20000 Dukaten, die nach Wien hätten gesendet werden sollen, zurückbe⸗ halten.

„4) Der Verschleiß des österreichischen Tabacks wurde untersagt und die temesvarer Tabackfabrik sollte, weil sie in Staatsregie betrieben wurde, aufgelöst werden. Vom 1. Juli 1818 an soll vom Centner sporco des österreichischen Tabackfabrikats bei der Einfuhr nach Ungarn 15 Fl. Zoll, nämlich ein so hoher Betrag entrichtet werden, daß die Einfuhr unmöglich wird.

„5) Ohne alle Rücksprache mit der in Wien befindlichen Finanz Verwaltung legte der ungarische Finanz-Minister auf die in den österreichi⸗ schen Raffinerieen aus Kolonjalzucker erzeugten Raffinate einen Eingangs⸗ zoll von 4 Fl. pr. Ctr. netto und auf Syrup 1 Fl. pr. Ctr. 6p.

„o) Nicht minder wurde die Beschiffung der Ströme beirrt. Donau -Dampfschifffahrt erhielt fein Entgelt für die ihr abgenommenen Schiffe, sie verlor die Verbindung auf der unteren Donau, und auf der Drau wurden Privatschiffe wegen beanstandeter Ladung aufgehalten. Erst nach besonderem Einschreiten ünd längerer Verzögerung wurden die Bitten i. Handeltreibenden berücksichtigt und dem Waarenzuge freier Lauf ge—

assen.

„7) Noch bedenklicher waren die Maßregeln, welche den öffentlichen

Kredit, das Geld- und Ban wesen der Monarchie berühren. Der ungarische Finanz- Minister giebt den Privilegien der österreichi— schen Nationalbank zuwider 125 Millionen eigenes Papiergeld aus. Für die Uebernahme eines Theils der gesammten Staats schuld sst ungeachtet der am 7. April 18458 geschehenen Aufforderung nicht das Geringste unternom⸗ men worden, so wenig gegründete Einwendungen dagegen vorgebracht wer— den können.

„Jüngsthin wurde eine neue Hemmung des gegenseitigen Verkehrs zwischen Ungarn und den deutsch-österreichischen Ländern durch das Verbot ausgesprochen, nicht mehr als 500 Fl. Silbergeld nach den österreichisch— deutschen Ländern mit Einem Male ausführen zu dürfen. Bei der Gleich— heit der Münze und der innigen Verbindung der österreichtschen National— Bank mit allen in Ungarn verbundenen Kredits-Unternehmungen ist dieser Schritt voraussichtlich für Ungarn selbst nachtheiliger als für die bsterrei= chisch⸗deutschen Länder, allein beklagenswerther ist die hierdurch sich offen— barende Richtung des ungarischen Finanz-Ministeriums, sich jedem Impulse des Augenblicks zu überlassen und auf die freundnachbarlichen Beziehungen zu Oesterreich keinen Werth zu legen. Nicht unbemerkt kann endlich die Beschlagnahme der der öffentlichen Transport-Anstalt anvertrauten Gelder der Privaten, wie der Fall des Diamantidi zeigte, gelassen werden, da solche Vorgänge sich von dem Vorwurfe der Eigenmacht oder Unordnung nicht loszählen und nur auf das öffentliche Vertrauen und den Verkehr lähmend wirken können.

„Das ungarische Ministerium dürste sich bei der Reihe dieser für die Gesammt⸗Monarchie nachtheiligen Akte schwer gegen den Vorwurf verthei⸗ digen können, daß hierin ein eigenmächtiges, ja selbst gegen die verbundenen Staaten feindseliges Benehmen liege.

„Als Mißtrauen erregend müssen endlich die Versuche erscheinen, welche von dem ungarischen Ministerium qus ging ganz gegen die Veifügung des letzten Reichstagsgesetzes aus dem Rinisterium fuͤr die Beziehungen Ungarns zu den übrigen österreichischen Ländern cinen Minister der aus— wärtigen Angelegenheiten zu machen, was insbesondere durch die Absen— dung zweier Individuen nach Frankfurt und durch die im Repräsentanten⸗ hause zu Buda⸗-Pest abgegebenen ministerialen Erklärungen vorbereitet und zur Ausübung gebracht werden wollte.

Diese Schritte, im Zusammenhalt mit denjenigen, die das ungarische Ministerium in den einzeinen Zweigen der inneren Verwaltung vornahm, haben die Trennung Ungarns Lon Ten übrigen österreichischen Staaten weit über diejenige Linie hinausgeführt, innerhalb welcher allein die pragmatische Sanction die beabsichtigten segensreichen Folgen hervorzubringen vermag.

AUnd doch ist diese allein der gemeinschaftliche Lon dem ungarischen Ministerium selbst anerkannte Rechtsboden für die gegenseitigen Verhältnisse beider Staatstheile. .

„Nach dem Vorausgeschickten dürfte es nun auf die Lösung nachfol⸗ gender drei Fragen ankommen: a) Stehen die Aenderungen, welche die un— garische Landes-Regierung seit März vorgenommen hat, mit der pragma— tischen Sanction im Einklange oder im Widerspruche? j) Sind die Aende—⸗ rungen dem Gesammt-Staate oder dessen einzelnen Theilen zuträglich? War der Monarch berechtigt, jene Zugeständnisse an einen Theil des Gesammt-⸗ Staates zu machen?

„Was nun die erste Frage betrifft, so müssen die eich stags Gesetzes selbst in zwei Punkten als mit der pragmatischen Sanction unvereinbar erscheinen. Der Wortlaut dieser letzteren sucivisipi—= liter et inseparabiliter ist durch die Zugestehung eines Wirkungakreises an den Erzherzog Stephan verletzt. Denn dieser Wirkungekreis für den Fall der Abwesenheit des Königs vom Lande angedeutet, greift in die Attribute der Königlichen Macht, setzt neben dem Könige selbst eine zweite unverant= wortliche Person ein, deren Verfügungen nur zu leicht in Widerspruch mit . ,, . w, . 2 . das ö imperiun

i anction verletzt, und es kann diese ĩ Reichstags - Gesetzes selbst nicht für gültig und haltbar . . „Nicht minder müssen jene Bestimmungen des Reichstags. Gesetzes,

Die

Bestimmungen des

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Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger. Weittwoch den 23. Sevtemhber.

welche cinen besonderen Handels-, Finanz- und Kriegs⸗Minister einseßen, ohne die Beziehungen zum Gesammt-Staate n, , zur aA f rn, des die Monarchie umschlingenden Bandes sühren. Die Trennung des Heeres, des öffentlichen Kredits, der dahin gehörigen öffentlichen Einrichtun- gen ist bereits eingeleitet, und das imperium inscharabile würde selbst in den äußeren Verhältnissen bald zur Unwahrheit, wenn die Aeußerungen, die im ungarischen Reichstage zu hören waren, und die von einer eigenen äußeren Politik der ungarischen Krone sprachen, in Erfüllung gehen sollten.

Alle jene Verfügungen, die das ungarische Ministerium in Absicht auf den Oberbefehl des Heercs bei Sr. Majestät felbst ohne Wissen des österrei⸗ chischen deutschen Ministeriums erwirkte, sind wie vor edacht, eine Entfer- nung von dem Geiste und Zwecke der pragmatischen Sanction, noch bekla⸗ geuswerther aber stellen sich die vom ungarischen Ministerium für sich allein gewählten Maßregeln der Kriegs- und Finanz-Verwaltung, dann im Han⸗ delswesen als Abweichungen von dem Gange dar, zu welchem die pragma— tische Sanction verpflichtete.

AgUeber die Beantwortung der Frage: ob dieser seit März 1848 befolgte Vorgang des ungarischen Ministeriums segenvolle Wirkungen äußerte, oder nicht, kann kaum Jemand im Zweifel sein, welcher die Lage des Königreiches in dem jetzigen Augenblicke näher erforscht. Die gien g e e Län- der könnten nur freudigen Theil nehmen, wenn Ungarn rascher, als bisher auftlühen und von einem eigenen verantwortlichen Ministerium alle gehoff · ten Vortheile erlangen würdt. Allein in dieser Art ausgeführt, von der pragmatischen Sanction und ihrem wahren Sinne sich entfernend, hat die neue ungarische Regierung über das eigene Königreich Verwirrung, Ge— schäftsstockung, Unsicherheit des Geldwesens mit allen traurigen Folgen desselben, Mißtrauen und Furcht der Besitzenden und Redlichgesinnten, end⸗ lich selbst Bürgerkrieg herbeigeführt. Das traurige Bild wird durch die neuesten Ereignisse an der unteren Theiß und Donau jedem Vaterlands-= freunde vorgehalten. Dieselbe Fahne wird von den Truppen des ungari⸗ schen Ministeriums und von den Reihen seiner Gegner in den 6 ge⸗ tragen, dies- und jenseits fechten Soldaten, die nach ihrem Eide sich als Brüder einigen sollten, namentlich gilt dies sogar von den Abtheilungen eines und desselben Regiments, wie z. B. des oͤten Artillerie ⸗Regimentes. Was ist künftighin von dem militairischen Geiste eines so gespalteten Heeres zu erwarten? Und können diese Gräuel, diese anarchischen Wirren gedul- det oder irgendwo vertreten werden?

„Für die Feinde des Kaiserthums ist auf solche Weise der Triumph in Aussicht gestellt, den Zerfall der Macht des Reiches, die Ausbreitung des Bürgerkrieges und der Verwirrung des öffentlichen und Privat-Kredits demnächst zu erblicken. Auf diesem vom ungarischen Ministerium einge- schlagenen Wege der Absonderung ist weder fuͤr Ungarn, noch für die ihm verbrüderten Nachbarstaaten ein Heil zu erwarten, und sind es nicht Feinde, von außen, so werden innere Kämpfe die blutige Lehre geben, daß die pragmatische Sanction nicht blos ein auf Pergament geschriebenes Wort, daß man nach Willtür deuten und einseitig beinahe auf nichts zurückfah— ren kann, nein! daß sie ein in die Herzen der Völker geschriebenes, die Grundbedingung ihrer Wohlfahrt, Ruhe und Zufriedenheit enthaltendes Gesetz ist, gegen das Niemand eine frevelhafte Hand ungestraft erheben darf. Die beengte Ansicht, von welcher das ungarische Ministerium bei der Auffgssung und Anwendung der pragmatischen Sanction ausgehen zu wol⸗ len scheint, kann durchaus nicht als haltbar und gedeihlich betrachtet wer- den. Es liegt in diesem heiligen Patte der alten Stände und Landesver- treter nicht blos die Gewähr dafür, daß die Krone Ungarns, dann Oester— reichs, Böhmens u. s. f. auf einem und demselben Haupte vereint ruhe, und daß die verbündeten Völker und Staaten sich gegenseitig wider innere und äußere Feinde schützen und kriegerischen Beistand leisten, es muß der alte Bund auch in dem alten Sinne noch ferner dahin gedeutet und hoch ge—⸗ achtet werden, daß ein Voll dem anderen in seinem Streben nach Wohl⸗ stand und geistiger Entwickelung behülflich sei, daß es die bisherigen gemein- samen Förderungsmittel nicht zerstöre, sondern ausbilde und jeden Zwiespalt und Keim des Streites enfernt halte.

In Absicht auf die wichtigste Frage über die rechtliche Grundlage der seit März 1818 in der ungarischen Regierung eingetretenen Aenderungen kann das österreichisch-deutsche Ministerium sich nur auf die Erwähnung einiger Hauptmomente beschränken: Eine Aenderung der Hauptbeziehungen, in welche die österreichisch-deutschen Lande durch die pragmatische Sanction zu Ungarn gesetzt waren, konnte selbst vor den Märzereignissen des Jahres 1848 von dem Kaiser von Oesterreich nicht für sich allein und ohne alle Vernehmung der Stände der einzelnen Provinzen vorgenommen werden. Die früher unbeschräntte Kaiserliche Macht war nie in solcher Ausdehnung vorhanden und geübt worden, daß feierlich geschlossene Rezesse und ständi⸗ sche Beschlüsse für sich allein geändert oder aufgehoben worden wären. Zu den wichtigsten öffentlichen Rechten gehörte aber die Festsetzung der Erb⸗ folge. Die pragmatische Sanction ist jenes Grundgesetz, durch das der Monarch zu dem Throne der Gesammi-Monarchie gelangt ist. Die unver⸗ brüchliche Aufrechterhaltung dieses Gesetzes und nichk ein? Aenderung dessel-= ben nach eigenem Gutbefinden ist in dem Berufe des Staatsoberhauptes gelegen. Dieses gilt noch viel entschiedener für die Zeit seit dem 15. März 1848.

„Mit dem Patente vom 15. März 1848 haben nämlich Se. Majestät die Verleihung einer Constitution für alle deutschen, slavischen und italieni⸗ schen Provinzen ausgesprochen. Die legislative Gewalt war von diesem Zeitpunkt an nicht mehr in der früheren Art bei der Monarchie allein. Eine Aenderung oder Beschränkung der pragmatischen Sanction der Grund ver⸗ hältnisse und Rechtsbeziehungen der deutsch-österreichischen Provinzen zu Un- garn konnte daher von diesem Zeitpunlte an nicht mehr als eine desinitiv= geltende Norm betrachtet werden, und die Stände Ungarns mußten bei Fra⸗= gen des stagtsrechtlichen Verhältnisses zu den übrigen österreichischen Län⸗ dern diese wichtige durch das Patent vom 15. März 1848 eingetretene Aen-= derung wohl ins Auge fassen, um so mehr, als, wie die Reihenfolge der Thatsachen nachweist, vorerst das österreichisch deutsche verantwortliche Mi- nisterium errichtet und die Ansprüche wegen der Theilung der Staatsschuld geltend wurden, bis späterhin dem preßburger Reichstags-Gesetze die Kö⸗ nigliche Genehmigung ertheilt worden ist. Diese Bemerkungen enügen um zu zeigen, daß den Rechten der österreichisch deutschen Völker nicht durch Einrichtungen des ungarischen Ministeriums zu nahe getreten und daß das Kaiserthum nicht durch einseitige Beschlüsse eines Theiles der Monarchie auseinandergerissen oder in Spaltungen gebracht werden dürfe.

„Der Bestand eines von dem österreichischen Kaiserthume getrennten Königreichs Ungarn muß als politisch unmöglich bezeichnet werden; die Be⸗ rührung beider Ländermassen und der sie bewohnenden Völker sind zu innig und häufig. Jahrhunderte haben mit unzähligen Fäden des inneren gesell⸗ schaftlichen Lebens die Bewohner aneinandergeruͤckt, daß eine Trennung nicht ohne gefährliche Erschütterung abliefe. Eine Verein ung, und zwar eine innigere, als die frühere, würde wiederholt und selbst gewaltsam ver⸗ sucht werden, und solche Kämpfe könnten nicht anders als zum Anlasse dienen, daß fremde Eroberungssuch! oder industrielle Nebenbuhlerschaft den österreichischen und ungarischen Landen Schaden zufügen. Mit der Schwä— chung Oesterreichs, seiner Theilung in zwei Staaten, deren jeder für sich einen eigenen Weg einschlägt, sänke das Kaiserthum und Ungarn auf eine solche Stufe der Schwäche im Innern und gegen außen herab, daß daraus nothwendig eine Störung des Gleichgewichtes in Europa hervorginge, und daß die fremden Mächte, denen an der Erhaltung eben dieses Gleichgewich⸗ tes gelegen wäre, diese Schwächung Oesterreichs nicht dulden könnten.

„Es stellt sich sonach die unbedingte Nothwendigkeit heraus, die seit März 1818 in der ungarischen Regierung angenommenen Einrichtungen nach den Bedürfnissen der K und nach dem Wortlaute und Sinne der pragmatischen Sanction zu ändern und solche Vorkehrungen 3 meinsam mit dem österreichisch⸗deutschen Ministerium zu treffen, daß die Einheit der Monarchie gesichert, die Zwecke der erm iishenn anction voll- ständig erreicht und eine vereinte bberste Staatsseitung wieder hergestellt

werde.“ Fra krei ch S I9. Sept. (K. 3. Die Vorarbeiten ö n 1ch. traßburg, I9. ept (. 537 w 2

für die zu mobilisirenden Nationalgarden sind e, e Mairieen beendigt, und wird nicht bald eine nete mar, ebung angeordnet, so treten jene in den Refervedienst. Bei all den fried⸗