780
EÆer liner ERörse vom 27. September.
Mr echsel- Course.
Brief. 2650 FI. 250 FI.
Ham burs 0.
Augs hur Breslau
100 rτι.. 2 in Courant 1 16 Tz.
J ä, Re we, 100 sub 2
. a 14 TPIr. Fuss.. eip?
ö Vochen Letersbur
Irlandis che Farrds, I'jundllmiess-, Aommitindl- epiere und Cel - ¶ «.
zf. Brief. Geld. Gem
zt. Briet. Geld. Gem. Kur- u. Nw. Etdhr. 3) Schlesische do. .* 5
2* do. Lt. B. gar. 40. 5 Pr. BRkK-Anth. Sch —
2 81. Schuld- Seb. 5
M — *
Seh. Prim Seb.
C. u. Nm. Schuld v. 33 kerl. Stadt- Obl. 3 5 Westpr. PFfandbr. 37 —
5211
ö Groszh. Posen do. 4
do. do. 3 78 Osipr. Pfaudbeæ. 37 — d Aud. Goldm. à ih.
1
FEriedrichsd'or.
Pomm. PDisconto.
Aieslindische Fonds.
Paln., neue Pf br. do. Part 500 EI. 4 do. do. 300 FI.
Russ Hamb. Cert 5 —
do. beillope 14.8. 6 do. ö Anl. 4 1
do. Stiegl. 2. 4. A. 4 83 Ilauib. Feuer- Cas. 3
do do. 8. A. 1 — k do. Staats-Er. Anl.
5
1
5
— ö
qo. Rihsch. Is. 5 100 nioll. A M Int. do. Polu. Sehatæ O. 1 65 RKurh. Pr. O. 40 th. do. do. Cert. 61 716 Sardin. do. 36 Er. go. do. L. B. 2006 — — 12 H. Bad. do. 38 FI. — pol a. Pfdhr. a. C. 4 912 90
EISenbanhän - Actien.
Stamm- Actien. RNapital.
. Tages - Cour. Der Reinertraß wird nach erfolgter Bekannim.
in der dazu bestimmten Bubrik ausgesüll! Die mit 35 pCi. ber. Actien sind v. Staat gar.
Fdrsen Zins- Rechnung. Rein- Erira 1842.
Erioritats - Actien. er ne.
Sammili che Priorit . fer ich . Ver dr, .
Actien werden durch 1090 pCt. amortis.
Zins sus.
S5 ba.
65 B.
877 6
52 bæ.
102 B.
51 6
75 m m G. 53 etw. br.
Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hamburg do. Stettin - Starg.. do. Potsd. Magd. . Magd. Halberstadt. do. Leipziger .... Halle Thüringer .... Cöln - Minden. ...... do. Aachen . ...... Bonn -Cöln Düsseld. Elberfeld .. Steele - Vohwinkel . .. Niederschl. Märkisca. do. Zweighaln Oberschl. Lit. A. ... do. 1 Cosel - Oderberg Breslau - Freiburg .. Krakau - Oberschl. . . . JJ, Star gard- Posen Brieg - Neisse
3.500, 000 4 8, 000, 000 1 4.824, 000 4 4,000, 000
1.700, 000 4 2, 3060, 60 9, 000, 000 12, 967, 500 4.500, 000 1,051, 260 1,499,000 1.300, 000 9, 950, 000 1.500, 000 2, 253, 100 2, 400,000 1.200, 000 1, 709, 00! 1.500, 000 4,060, 000 5. 000, 000 l, 100,000
ö
— — — * —
2
31 6. 69 tz 685 8.
.
S8 s. S8 6.
— . . 68 83 53 ö
Quitiungs - Rogen. Berl. Anhalt. Lit. B. Magdeb. - Wittenb. . . . Aachen-Mastricht ... Thür. Verbind- Bahn
Ausl. Qui lungs bog. Ludw.-· Bexbach 24 FEI. 58, 525, M0 9
2,500, 000 4,500, 000
2, 750, 9000 5, H00, 0h
Pesther. . .... .. 26 FI. 18, 900,000 hriedr. Wish.- Nor db. S,. Go, b]
4243
Schluss- Course von Cöln- Minden 75 6.
16411, 800 5, 0090, 000 2, 367, 200 3. 132, 800 1.788. 009 14,900, 0990 J 3, 674,500 Rhein. v. Staat gar.. 1.217, 000 do. 1. Priorität. ... 2. 487, 2650 do. Stamm- Prior. I. 250,900 Düsseldorf- Elberfeld. 1, 000, 000 Niederschl. Märkisch. 4, 175, 009 do. 3,500,000
III. Serie. 2, 300, 000
Lweighahn 252, 000
do. dö. 215, 009 Oberschlesische 1,276, 600 Cosel · Oderberg 250. 000 Steele - Vohwinkel... 325, 0900 Breslau - Freiburg.. 100,000
ö D 0 0 0 . . . 3 . 2
Ausl. Stamm- Act.
Dresden- Görlitz. Leipzig Presden 4,500,009 Chemnitz - Risa 4,000,000 Sãchsisch- Bayerische 6, 00, 000 Kiel Altona Sp. 2, 0650, 000 Amsterd. Rotterd. FI. 6, 500, 000 Mecklenburger Thlr. 4,300,060
Börsen Zinsen Reiner
1847.
— D — — — — 5 k
6,000, 0060
von Preussischen Bank- Antheilen S5 ba. u. C.
File Siimmung an heutiger Börse war zwar günstiger als gestern, doch war das Geschäft abermals sec!hö beschränkt,
TTT ö rr erfuhren keine Veränderung, behaupteten sich aber sehr fest.
Answärtige Börsen.
Breslau, 26. Sept. Holl. und Kaiserl. Dukaten 964 Bi. Friedrichsd'or 11334 Br. Louisd'or 1123 Gld. Poln. Papiergeld Iö bez. und Gld. Desterreichische Banknoten 951 n. 95 bez. u. Br. Staats-Schuldscheine 737 Br., 73 Gld. Seehandlungs⸗-Prämüien⸗ Scheine a 50 Rthlr. 87 Br. Schles. Pfandbr. 35 proz. 905 Gld., do. Lit. B. 4 proz. 924 Br., do. 33 proz. 81 bez.
Poln. Pfandbriefe alte 4 proz. 90 Gld., do. neue 4 proz. M Gld. do. Partial Loose a 300 Ji. 83 Gld., do. 2 50 Ji. 67 Br., do. Bank⸗Certisik. a 200 Fl. 124 Gld. Russ.⸗Poln. Schatz⸗ Dblig. 2 76 655 Gld.
Actien. Oberschles. Litt. A. 89 Br., do. Litt. B. 89 Br. Breslau⸗Schw.⸗Freib. 867 Br. Niederschl. Märk. 687 Gld., do. Prior. 904 Br., do. Ser. III. S8 Br. Sächs.-Schles. (Dresd. Gör⸗ lit) 74 Br. Neisse⸗Brieg 36 Gld. Krakau ⸗Oberschl. 4253 Br. Friedrich⸗Wilhelms-Nordbahn 423 etw. u. u. sia bez. u. Br.
Wien, 25. Sept. Met. 5proz. 85, z, 3, 4. 4proz. 63 bis 637. Zproz. 18— 19. 21proz. 403, 41. 2inl. 34: 128 - 129. 39: 877 bis 887. Nordbahn 1045, 3, 104, 1013. Gloggn. 95 bis 9h. Mail. 69—70. Livorno 645, 3. Pesth 62 — 63. Budw. 69. B. A. 1083—1085— 1087. K. K. und holl. Gold 1133.
Wechsel: Amsterdam 1507 G. Augsb. 108 Br., 107 G. Frankfurt 108 Br., 1074 G. Hamburg 1607 Br., 160 G. London 10. 56 Br., 10. 54 G. Paris 1287 Br., 128 G.
Leipzig, 26. Sept. L. Dr. Part. Oblig. 97 Br. Leipz.
B. A. 148 Br. L. Dr. E. A. 90 Gld. Sächs. Bayer. 74 Br. Schles. 73 Gld. Chrmn.⸗-Riesn 245 Br. Löban⸗Zittau 23 Br. Magd. Leipz. 164 Br. Berl. Anh. A. S5 Gld., do. B. 833 Gld. Altöna⸗Kiel 875 Gld. Deß. B. A. 927 Br. Preußisch. B. A. 853 Br.
Frankfurt a. Mt., 25. Sept. Das Geschäft an heutiger
Börse war im Allgemeinen nicht sehr belebt. Die Stimmung in Fonds und Eisenbahn⸗-Actien zeigte sich minder günstig als gestern. Mehrere Gattungen derselben wurden zu etwas billigeren Preisen ab— gegeben. . . Met. 735. 735. Bank⸗Actien 1198. 1193. Darmst. 50 Fl. L. 615 Br. do. 25 Fl. 205 Br. Baden 60 Fl. 455 Br. do. 35 Fl. 255. 259. Kurhess. 253. 253. Sardin. 24. 2553. 3proz. Span. 183. 185. Poln. 300 Fl. 934. 93. do. 500 Fl. 67. 67. Köln- Minden 755. 7427. Bexbach 673. 675. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord⸗ bahn 423. N.
Samburg, 26. Sept. Z proz. p. C. 7E Br., 77 G. E. R. 965 Br. Dän. 668 Br. Ard. 7 Br., 3proz. 179 Br., 17 G. Hamburg ⸗Berlin 647 Br., 64 G. Bergedorf 65 G. Altona⸗Kiel 87! Br., 87 G. Mecklenburg 35 Br., 34 G.
Bei geringem Geschäft blieben die Course fest.
London, 23. Sept. Zproz. Cons. p. C. SK, a. Z. S864. Int. 45. Bras. 75. ö.
Engl. Fonds blieben merkbar fest, und Cons. eröffneten heute besser, als sie gestern schlossen; in fremden Fonds war nur wenig, Geschäft. Eisenbahn-Actien fest. z
Amsterdam, 24. Sept. Effekten Sozietät vom 24sten. Int. 445. Port. 21 635. proz. 233. DOest. Met. 24proz. 36. Bei unbedeutendem Geschäft war heute die Stimmung etwas an⸗ genehmer.
Antwerpen, 23. Sept. Belg. Fonds bei sehr geringem Handel willig. sproz. 774, 77. 41proz. 71. 2kᷣproz. 3583, 1 8 Ard. 8 Br.
Markt ⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 27. September. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: ö Weizen nach Qualität schwimmend 89rpfd. weiß. poln. 64 Rthlr. verk. Roggen loco schwimmend 84 pfd. 29 Rthlr. verk. 5 S2pfd. p. Sept. / Okt. 285 — 28 Rthlr. v Okt. /Mov. dito. n Nov. / Dez. 297 Rthlr. Br. ö p. Frühjahr 335 Rthlr. Gerste, große, loco 28 — 30 Rthlr. . kleine 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16— 17 Rthlr. „p. Frühjahr 48pf8. 18 — 17 Rthlr. Erbsen, Kochwaare 40 — 38 Rthlr. . Futterwaare 34 —32 Rthlr. Oelsaat 72 Rthlr. ohne Geschäft. Leinsaat 48 Rthlr. dito. Rüböl loco 11 * —115 Rthlr. Sept. Skt. II — 11 Rihlr. bez, 115 G. Okt. /Mov. 111 —11 Rthlr. Nov. / Dez. 117 — 113 Rthlr.
Dez. / Jan. 117 —1 15 Rthlr. Jan. / Febr. 117. —11 Rthlr. Jebr. März 117 — 113 RNthlr. März pril 113 Rthlr. Leinöl loco 105 —10 Rthlr., Lieferung 93. Spiritus loco 165 Rthlr. bez. u. G. v Sept. / Okt. 163 — 164 Rthlr. n Okt. Nov. 166 Rthlr. v p. Frühjahr 177 — 174 Rthlr.
Königsberg, 23. Sept. Zufuhr war bedeutend. Weizen 60 bis 89 Sgr. pr. Schffl.I, Roggen 32 bis 36 Sgr., gr. Gerste 30 bis 33 Sgr., kl. Gerste 25 bis 28 Sgr., Hafer 15 bis 22 Sgr., graue Erbsen 40 bis 60 Sgr., weiße Erbsen 36 bis 55 Sgr., Kar⸗ toffeln 135 Sgr., der Ctr. Heu 17 bis 19 Sgr., Spiritus 17 Rthlr. 10 Sgr. pr. Ohm.
Stettin, 26. Sept. Getraide. Weizen, in Folge des besseren Wasserstandes der Oder wird schwimmender schlesischer auf etwas höhere Preise gehalten. In loco ist für 90pfd. 67 Rthlr. zu machen, 68 a 70 Rthlr. für 0 M6M2pfd. gef., für eine Kleinigkeit Bruchweizen 88 /89pfsd. 63 Rthlr. bez. Roggen in loco auf 293 a 30 Rthlr. geh., p. Sept. Okt. 29 Rthlr. G., p. Frühjahr 335 Rthir. geb., gute Abgeber würden aber wohl 34 Rthlr. bedingen. Gerste wenig da; ein Pöstchen mit Geruch zu 303 Rthlr. begeben, gute Waare auf 313 a 32 Rthlr. gehalten.
Heutiger Landmarkt:
reise: Weizen Roggen Gerste Hafer Erbsen 62 2 68 27 2 29 26 a 28 14 2 17 36 2 40 Rthmr.
Rappsamen zu 72 Rthlr., Rübsen zu 70 Rthlr. verkauft.
Rüböl macht sich knapp und wird loco und Sept. kt. fest auf 105 Rthlr. gehalten.
Spiritus aus erster Hand zur Stelle 23 „6, aus zweiter ohne Jaß 22 3 Brf., 225 96 bez., 23 6 Geld, mit Fässern 23 h, Sept. / Vkt. ebenfalls 235 765, Okt. / Nov. 24 56 zu machen; p. Früh—⸗ jahr 21 56 Brf. —
. . Schottischer Full-⸗Brand 75 Rthlr., Crown -Brand ö. hir.
Breslau, 26. Sept. Weizen, weißer 55, 60 bis 65 Sgr.,
Bekannt ngen. Prinz Wilhelm (Steele⸗Voh⸗ f ——“
69m winkeler) Eisenbahn. ö Die für das J. Semester d. J. fälligen Zinsen der Prioritäts⸗ a S Obligationen werden vom 29. Sep— tember . eingerechnet bei un serer , Rauptkasse zu Langenberg gegen w Aushändigung der betreffenden Eoupons ausgezahlt. Langenberg, den 23. September 1848. Die Direction.
n
Köln-Mindener Eisenbahn. ̃ a45 p won Minden nach Deutz,
*) im Anschluß an den um 11 Uhr 15 Mi ö!
ens von Berlin, Dresden, Leipzig, n jc ch
Bremen, Uelzen, Hildesheim und Hannover eintres⸗ senden Zug;
**) im Anschluß an den um 4 uhr 30 Minuten Nach=
gelber 52, 57 bis 62 Sgr., gute Export⸗Waare in Partieen würde aber 3 bis 4 Rthlr. pr. Wispel mehr erreichen.
Roggen 29, 32 bis 36 Sgr.
Gerste 25, 263 bis 28 Sgr.
Hafer 16, 17 bis 18 Sgr.
Rapps 76, 78 bis 80( Sgr. ö
Spiritus 735 bis 75 Rthlr. bez., pr. Ende dieses Monats = 74 Rthlr. offerirt.
Rüböl ohne Handel, 10. auf Lieferung gefordert.
Zink ebenfalls nichts gehandelt.
Die Aussicht zu einem starken Regen ist durch heute eingetrete⸗ nes schönes Wetter geschwunden, daher die Kauflust immer gerin⸗ ger wird.
Posen, 25. Sept. (Der Schfl. zu 16 Metzen preuß.) Wei⸗ zen 2 Rthlr. 2 Sgr. 3 Pf., auch 2 Rihlr. 11 Sgr. 1 Pf; Rog= gen 28 Sgr. 11 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf. Gerste 26 Sgr. 8 Pf., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf.; Hafer 15 Sgr. 7 Pf., auch 17 Sgr. 9 Pf.; Buchweizen 26 Sgr. 8 Pf., auch 1 Nthlr. 1 Sgr. 1 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr. 7 Pf.; Kartoffeln 8 Sgr., auch 9 Sgr. — Pf.; der Ctr. Heu zu 116 Pfd. 20 auch 24 Sgr.; Stroh, das Schock 4 Rthlr., auch 4 Rthlr. 15 Sgr.; Butter, das Faß zu 8 Pfund 1 Rthlr. 20 Sgr., auch 1 Rthlr. 25 Sgr.
Spiritus pro Tonne von 120 Quart zu 80 6 Tr. 157 Rthlr. bis 16 Nthlr.
London, 22. Sept. Die Witterung während dieser Woche war warm und sehr schön, bis gestern, wo in Schottland und Irland Regen eintrat, welcher sich gestern Nachmittag auch hier zeigte. In den Midland-Distrikten stehen auf wenigen Feldern noch Bohnen und Erbsen außen und hier und da einige Gerste und Hafer, doch von sehr geringer Bedeutung diesseits der Humber, nördlich davon aber und in Schottland und Irland ist noch ein ziemliches Quantum auf den Feldern. — Die Preise von Weizen haben sich auf den in⸗ ländischen Märkten ziemlich fest behauptet, ausgenommen Liverpool; die Plätze der Ostküste zeigten eine kleine Avanck, das Geschäft war aber nirgend lebhaft. Die Käufer zögerten, hoffend, daß der Rück gang des Zolls auf das Minimum ein großes Quantum zum Ver— kauf befördern würde. Dies ist unwahrscheinlich, und wir erwarten, daß der Zoll mehrere Wochen so bleiben wird. — In Sommerkorn ist keine bedeutende Aenderung. — Mehl in Fässern war knapp, und feine Sorten holten 34 a 35 Sh. — Mais gesucht, Galatz⸗41 Sh., Ibraila⸗ 40 Sh. pro Qr., f. a. B., incl. Fracht und Assekuranz, bezahlt. Wir hörten nichts Günstiges über das Aufhören der Kar— toffelseuche.
Die Zufuhr von fremdem Weizen während dieser Woche belief sich auf 21,410 Qr., diejenige von anderem Getreide war mäßig. — Englischer und fremder Weizen ist gefragt, da die Käufer aber die letzten Preise nicht bewilligen wollen, blieb der Umsatz gering. — Gerste ist knapp und unverändert im Werth. — Bohnen und Erb⸗ sen matt. — Schöner Hafer ist theurer, ordinaire Sorten sind schwer verkäuflich.
Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzei⸗ gers werden Bogen 185 und 186 der Verhandlungen zur Vereinbarung der Preuß. Verfassung ausgegeben.
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
Tägliche Abfahrten der und Lille. Personenzüge:
mittags von Hannover und Harburg eintreffenden Zug. Geht anderen Tages Über Köln bis Gent
Die Direction.
oder Erben oder aus sonstigem Grunde Ansprüche an den Nachlaß des gedachten Hermann Ohlsen, In- haber der Firma H. Shlsen C Co., machen, hier—= durch geladen,
am Dienstag den 17. Oktober 18438,
Morgens? Uhr 15 Min., Nachmittag 1573 12 Uhr 15 Min.“), achmittags
mund, Nachm. 3 uhr 30 Min. *)
erjährigen Kinder
Mettags i2 hr,
Edikt al-⸗ Ladung. ĩ alle des Rathhauses hierselbst ent
Nachdem die Vormünder der mind n n n, e ge, des verstorbenen hiesigen Kaufmanns Hermann Ohl— sen dem Qbergerichte angezeigt, daß sie Namens ihrer Pupillen die väterliche Erbschaft vorsorglich nur unter der Nechtswohlthat des Inventars angetreten und auf eine Ediktal⸗Lnadung aller Betheiligten angetragen ha— ben, werden von der für das weitere Verfahren ange— ordneten Kommission des Obergerichts alle fowohl be⸗ kannte als unbekannte Personen, welche als Gläubiger
persönlich oder durch einen der hiesigen Sachführer zu erscheinen, um ihre etwanigen Ansprüche und Forderun— gen an diesen Nachlaß unter Beibringung der dieselben betreffenden Dokumente geltend zu machen, und zwar bei Strafe des ohne richterliche Präklusion eintretenden n, . .
remen, aus der Kanzlei des Obergerichts, den 22. August 1848. C. v. Fin , n,
Das Abonnement beträgt: 2 Athlr. für 6 Jahr. Atrhlr. * Jahr. 8 Athlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie obne Preis ⸗ Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.
Staa
Berlin, Freitag den 28.
September
Aue Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestenlung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition des Preuß. Staats · Anzeigers:
Sebren⸗ Straße Ur. 57.
1848.
n 148.
— —
—
— 2 Q QeauuQLGeww e; === * — *
— 20 * , -
— . ——— —
—
Damit die verehrlichen Abonnenten in der Zusendung des Preuß. Staats-Anzeigers und namentlich der demselben beigegebenen Beilage, welche die vollständigen steno⸗
graphischen Berichte über die Sitzungen der National Versammlung enthält, keine Unterbrechung erleiden, werden sie ergebenst ersucht, ihre resp. Bestellungen für das mit
dem 1. Oktober C. beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu w
ollen, daß die Auflage sogleich danach bestimmt werden kann.
Der vierteljährliche Pränumerations-Preis beträgt 2 Rthlr, mit Einschluß der genannten stenographischen Berichte.
4 Amtlicher Theil. Deutschland.
verfassunggebenden Reichsversammlung. — Runnrschreiben des Neich s ⸗ Justiz⸗Ministers. — Niederlage der Insurgenten. — Struve standrecht= sich erschossen.
Preußen. Berlin. Köln. Unruhen. — Die Stadt in Belagerungszustand erklärt.
Württemberg. Stuttgart. Proclamation.
Baden. Karlsruhe. Die Insurgenten geschlagen. — Verordnung wegen des Standrechts und Belagerüngs-Zuͤstandes. — Proclamationen von Struve. — Freiburg. Ankunst von Reichstruppen.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg. Protestation der Landschaft gegen den Einmarsch von Reichstruppen. ;.
Schleswig⸗Holstein. Rends bung. Eirkular der provisorischen Re⸗ gierung. — Kiel. Die Emittirung von Kassenscheinen.
Ausland.
Frankreich. Natienal-Versammlung, Verfassungsdiskussion. — Paris. Eiklärung in Betreff der Staatsschuldzinsen. — Verordnung des Finanzministers. — Nachrichten aus Sardinien. — Verfassungsplan Pierre Lerouxr's. — Wahlen. — Schreiben Louis Blanc's. — Vorbe- reitung für die algierischen Ackerbau-Kolonieen. — Veimischtes.
Großbritanien und Irland. London. Befehl zur Rückkehr der
lotte aus Irland. — John O'Connell und der Lord Lieutenant von gan. — Vermischtes.
Italien. Rom. Ankunft der sardinischen Flotte in Ancona.
FVandels ⸗ und Börsen-Nachrichten.
Beilage.
Amtlicher Theil.
Bei der heute beendigten Ziehung der dritten Klasse 98ster Königl. Klassen- Lotterie fiel J1 Gewinn von 3000 Rthlr. auf Nr. 38,483; 1 Gewinn von 2000 Rthlr. auf Nr. 47,823; 1 Gewinn von 190 Rthlr. auf Nr. 56580; 3 Gewinne zu 200 Rithlr. fielen auf Nr. 3696. 26,516 und 71,708 und 9 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 9207. 15,627. 17.339. 23,536. 37 827. 38, 143. 42,525. 46, 091 und 49,602.
Berlin, den 28. September 1848. .
Königl. General-Lotterie⸗-Direction.
Abgereist: Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich hannoverschen, Großherzoglich oldenburgischen, Herzoglich braunschweigischen und fürstlich schaumburg lippeschen Hofe, Kammer herr Freiherr von Schleinitz, nach Hannover.
Uichtamtlicher Theil. Dent schland.
6zundes - Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 25. Sept. (O. P. A. 3.) S5 ste Sitzung der verfafsung gebenden deutschen Reichsversammlung am 25. Sept. Schluß. (S. das gestrige Blatt des Preuß. Staats-⸗Anz.) Reichs ⸗Minister von Schmerling beantwortet eine in der letzten Sitzung von dem Abgeordn. Venedey an das Reichs-Ministerium gestellte Interpellation (inwieweit der Belage⸗ rungszustand in der freien Stadt Frankfurt auf die Abgeordneten der Nalsonal⸗Versammlung sich erstrecke, und warum diese Maßregel über⸗ haupt verfügt worden sei?) in folgender Weise: Der Belggerungs—⸗ zustand erstrecke sich, da noch kein besonderes Gesetz der National⸗ Versammlung in dieser Beziehung vorhanden, auf deren Mitglieder in gleicher Weise, wie auf sämmtliche übrigen Bewohner der freien Stadt Frankfurt. (Vogt: „Das ist eine Schmach! Herr Prä⸗ sident, rufen Sie mich deshalb zur Ordnung; eine Schmach ists!“ Große Umuhe auf der Linken und wiederholt der Ruf: „In— famie, Schmach, Pfui!“ Der Reichs —Minister von Schmer⸗ ling fährt fort: Dennoch sei das Reichs-Ministerium der Ansicht gewesen, daß nach allgemeinem parlamentarischen Gebrauche die Inhaftirung eines Abgeordneten nur mit Zustimmung des Hauses stattfinden solle. (Beruhigung auf der Linken.). Was den Belagerungszustand überhaupt anlange, so habe das Reichs⸗-Mini⸗ sterium solchen zum Schutze der Versammlung und zur Erhaltung der Ruhe der Stadt verfügt, und werde denselben so lange aufrecht erhalten, als es bee w egi nach Pflicht und Verantwortlichkeit für angemessen finden werde. (Unruhe.) Venedey stellt nach ge⸗ gebener ministerieller Erklärung den Antrag: „Die National⸗Ver⸗ sammlung beschließt, das Reichs⸗Ministerium zur Aufhebung des Belagerungszustandes in der freien Stadt Frankfurt zu veranlassen.“ Bei der Entscheidung über die Begründung der Dringlichkeit die- ses Antrages verlangt Venedey namentliche Abstimmung. Ueber die Zulässigkeit dieses Verlangens erhebt sich . Wi⸗ derspruch. Nachdem Wesendonck und Riesser das Sach⸗ verhältniß mit Hindeutung auf die Geschäfts - Ordnung festge⸗
Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt 4. M. Verhandlungen der nach der Tagesordnung zur Abstim mung über §. 18 geschritten. M.
Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheii ——
Sitte mit Füßen getreten werde.
die namentliche Abstimmung vorgenommen, Venedeyschen An⸗ Es wird
stellt haben, wird . als deren Ergebniß die Verwerfung des . trags, mit 277 gegen 131 Stimmen sich herausstellt.
Mohl will dieselbe erst nach Abstimmung über S. 19 vorgenommen wissen. Ueber die Fragestellung sprechen noch Waitz, als Bericht= erstatter, Goltz, Paur aus Neisse und Löw aus Pesen. Das Re⸗ sultat der Abstimmung ist die Annahme des Minoritätserachtens des Ausschusses für das Schulwesen: 8. 18. „Unttrricht zu ertheilen, so wie Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu gründen, steht jedem Deutschen frei, wenn er seine moralische und wissenschaftliche resp. technische Befähigung der betreffenden Staatebehörde nachgewie⸗ sen hat.“ Die Berathung über §. 19 wird vorgenommen, wel cher im Verfassungs-Entwurfe folgendermaßen lautet: „Für den Unterricht in Volksschulen und niederen Gewerbsschulen wird kein Schulgeld bezahlt. Unbemittelten soll auf allen öffentlichen Bildungsanstalten freier Unterricht, gewährt werden.“ Knoodt aus Vonn wirft einen Rückblick auf das Verhältniß der Kirche zum Staate, um hieran seine Ansicht über die Stel⸗ lung der Volksschule zu knüpfen. Diese Abschweifung, wie auch seine Kritik einer früheren Rede Vogt's, veranlaßt den vielfachen Ruf: Zur Sache! Auch der Präsident mabnt den Redner, an Ar tikel 17) sich zu halten. In dieser Beziehung stimmt Knogdt für alle jene Anträge, welche den Gemeinden ein Recht bei der Ordnung ihrer Schul-Angelegenheiten einräumen. Werde die Schule Staats⸗ Domaine, so müßten entweder Unteroffiziere oder Demagogen als Schulmeister angestellt werden. Tyrannei sei es, die Eltern zwingen zu wollen, ihre Kinder in Unterrichts-AUnstalten zu schicken, worin die Die Hebung des Volkslebens und
die Verklärung der alten Sitte, nicht aber die Ausübung einer Schulmeister-Herrschaft von oben herab, dies sei die Aufgabe der Schule. Darum müsse auch die Gesamatkultur des Volkes mit ihren Verschiedenheiten in die Schule aufgenommen werden. Vertraue das Volk seinen Geistlichen, so dürften auch diese von den Angelegenheiten des Schulwesens nicht um des Vorwan⸗ des willen ausgeschlossen werden, weil sie eben Geistliche seien. Rümelin aus Württemberg vertheidigt den von ihm mitunterzeichneten Minoritäts Antrag des Ausschusses für Schulwesen und Volks-Erzie⸗ hung: „Der deutschen Jugend wird das Recht, auf Bildung und Unterricht durch genügende öffentliche Anstalten gesichert. Der Staat leitet dieselben durch besondere Behörden und übt die Aufsicht über das gesammte Unterrichtswesen. Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte der Staatsdiener. Für den Unterricht in Volkö⸗Schulen wird kein Schulgeld bezahlt. Armen-Schulen sinden nicht statt. Unbe⸗ mittelten soll auf allen öffentlichen Bildungs-Anstalten freier Unter— richt gewährt werden.“ Die Trennung der Schule von der Kirche bezeichnet der Redner als ein abstraktes Prinzip, welches in die Wirk- lichkeit nicht tauge. Wohl solle der Kirche die Herrschaft über die Schule genommen, nicht aber ihre Mitwirkung in der Volkserzie⸗ hung ausgeschlossen werden. Weder den Aeltern noch den Gemein— den, weder der Kirche noch dem Staate därfe die Schule ausschließ— lich übertragen werden; dem letzteren jedoch steht das Recht der Beauf⸗ sichtigung und Gesetzgebung im Erziehungswesen zu. Der Schluß der Diskussion über §. 19 wird ausgesprochen. Waitz als Bericht⸗ erstatter des Verfassungs⸗Ausschusses, und Paur aus Neisse als Berichterstatter des Ausschusses für Schulwesen, ergreifen das Wort, um die Anträge ihrer Kommissionen der Versammlung zu empfehlen. Letzterer macht auf eine Stelle in der Rede des Abgeordneten Hoff⸗ mann aus Ludwigsburg aufmerksam, welche die gewaltsame Tren⸗ nung der Schule vom Staate durch die Gemeinden wolle, und bringt damit die Erinnerung an die zwischen dem Fürstbischof von Breslau und der preußischen Regierung stattgehabte Differenz in Schulfragen in Verbindung, um die Ansichten jenes Redners und seiner Genossen ins Klare zu setzen. (Beifall.. Haßler aus Ulm verlangt namentliche Abstimmung in der Frage über die Trennung der Schule von der Kirche. Bei der Anfrage des Präsidenten: ob die Versammlung auf die Diskussion des §. 20 (Es steht einem Je⸗
den frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden,
wie und wo er will!) einzugehen gedenke, erhebt sich kein Mitglied
der Versammlung. Die Sitzung wird um 13 Uhr geschlossen und
die Abstimmung über sämmtliche Paragraphen des Art. IV. auf die
Tagesordnung der morgentlichen Sitzung gesetzt.
Frankfurt a. M., 26. Sept., Mittags 11 Uhr. (Fr. J.) In der heutigen Sitzung der verfassunggebenden Reichs-Versammlung stellte Simon von Trier den Antrag: Die National-Versammlung möge, in Folge des dänischen Ministerial⸗ Schreibens vom 17ten d. M., ihre dem Waffenstillstand ertheilte Genehmigung für null und nichtig erklären und die Diskussion über denselben dem sächst wieder aufnehmen. Der Antrag wurde nicht für dringend erkannt. Der Reichs-Minister des Aeußeren erklärte: Die nach öffentlichen Blät⸗ tern ernannte und aus Moltke u. s. w. bestehende Immediat-Kom⸗ mission werde von der Centralgewalt unter keinen Umständen aner⸗ kannt werden.
Die O. P. A. Z. enthält in ihrem amtlichen Theile folgendes „Rundschreiben des Reichs-Ministeriums der Justiz an die Justiz= Mnisterien der Einzelstaaten“:
„Mit Schmerz und Besorgniß muß jeden wahren Vaterlands⸗ freund der immer maßloser um sich greifende Mißbrauch der Presse zu verbrecherischen Zwecken erfüllen. Wenn die Nation mit Recht die Preßfreiheit als eines ihrer theuersten Güter betrachtet, welches ihr daher auch in keiner Weise verkümmert werden darf, so soll
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dasselbe doch keinesweges ein Freibrief sein zu den frechsten Beschim⸗— pfungen und Verleumdungen von Behörden und Beamten, zur Pre- vocation zum Aufruhr und zum gewaltsamen Umsturz aller bestehen« den Verhältnisse. Die provisorische Centralgewalt für Deutschland, welche nach Art. 2B des Gesetzes vom 28. Juni d. J. die vollziehende Gewalt zu üben hat in allen Angelegenheiten, welche die Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates betreffen, darf nicht länger ruhig zusehen, daß die mittelst der Presse begangenen Vergehen und Verbrechen ungestraft bleiben; wie sie einerseit3s nicht daran denkt, der Preßfreiheit selbst Schranken zu stellen oder durch präventive Maßregeln ent- gegenzutreten, fo muß sie andererseils ernstlich darauf bestehen, daß jedes Vergehen und Verbrechen, welches mittelst der Presse ver- übk wird, nach Maßgabe der bestehenden Strafgesetze zur Unter- suchung und Ahndung gezogen werde. ; ö
„Eben so darf es nicht länger geduldet werden, daß in Verei⸗ nen und Volksversammlungen Behörden und Beamte beschimpft, der Umsturz der bestehenden Verfassungen proklamirt und das Volk zur gewaltsamen Empörung gegen die gefetzlichen Zustände aufgefordert wird. Auch das Vereins? ünd Versanimlungerecht soll dem deutschen Volke unverkürzt erhalten werden; die Verbrechen aber, zu denen die⸗ ses Recht mißbraucht wird, oder welche bei Ausübung desselben ver übt werden, müssen nach den bestehenden Gesetzen nsbeeñ⸗ werden;
„Demgemäß ersucht das Reichs-Ministerium der Justiz die Ju⸗ stiz⸗ Kinisterien der Einzelustaaten, die betreffenden Behörden nach Vorstehendem mit strenger Anweisung zu versehen.
Frankfurt a. M., den 24. Sept. 1818.
Das Reichs⸗Ministerium der Justiz. R. Mohl.“
Frankfurt a. M., 265. Sept., Abends 6 Uhr. Nach heute Nacht in Karlsruhe und von da an das Reichs= Kriegsministerium gelangten neuerlichen Nachrichten hat General Hoffmann, der bei dem ersten Bekanntwerden des Einfalls von Struve sofort nach Freiburg abgegangen war, die Insurgenten bei Staufen gänzlich geschlagen, und zwar soll der General auf dem Wege von Krotzingen und durch das sogenannte Hexenthal gegen Staufen mit 2 Detaschements vor- gegangen sein und somit Staufen von zwei Seiten angegriffen ha⸗ ben. * Ist es dem General gelungen, das Münzerthal rechtzeitig zu besetzen, so dürfte die Niederloge, welche die Insurgenten hier erlit- ten, eine durchaus vollständige sein, da an ein Entkommen alsdann nicht zu denfen ist. Nähere Nachrichten fehlen bis diesen Augenblick; man steht diesen aber stündlich entgegen.
Frankfurt a. M., 26. Sept. Die O. P. A. Z. enthält Fol- gendes: Nachstehende Mittheilung verdanken wir einem hiesigen acht- baren Handlungshause:
„Karlsruhe, 25. Sept. Wir theilen Ihnen die so eben ein- getroffene Nachricht mit, daß Struve durch standrechtliches Urtheil heute früh erschossen wurde. Dieses in Verbindung mit den von unseren Truppen erfochtenen Siegen bei Staufen und Krotzingen hat die Insurrectlon erstickt, so daß wahrscheinlich auch die Truppenbe⸗ wegungen aufhören werden, sobald die Oesterreicher, welche die Be⸗ satzung hier bilden sollen, eingetroffen sind, da unsere eigenen Truppen sämmtlich ins Oberland kommen und dort verbleiben.
„Nach einer anderen Privatmittheilung aus Karlsruhe sind, gleichzeitig mit Struve, auch 68 seiner Anhänger gefangen genom- men worden, deren Schicksal durch ein Kriegsgericht entschieden werden wird.“
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Preußen. Berlin, 28. Sept. Die heute ausgegebene Nummer der Gesetz - Sammlung enthält das Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit:
Wir . Wilhelin, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. verordnen zum Schutze der persönlichen Freiheit, auf den Antrag der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung, nach An⸗ hörung Unseres Staats⸗Ministeriums, was folgt: 1
§. 1.
Die persönliche Freiheit ist gewährleistet.
Eine Verhaftung darf außer dem Falle der Ergreifung auf fri⸗ scher That nur kraft eines schriftlichen, die Beschuldigung so wie den Beschuldigten bestimmt bezeichnenden richterlichen Befehls, bewirkt werden. Dieser Befehl muß entweder bei der Verhaftung oder spä⸗ testens innerbalb 24 Stunden dem Beschuldigten zugestellt werden. Bei jeder Verhaftung ist in gleicher Frist das Erforderliche zu veran- lassen, um den Verhafteten dem zustãndigen Richter vorzuführen.
Ergreisung auf frischer That liegt vor, wenn der Thäter bei der Ausführung der strafbaren Handlung oder gleich nach derselben be⸗ troffen wird. Der Ergreifung auf frischer That werden diejenigen Fälle gleichgestellt, in welchen Jemand durch die öffentliche Stimme als Thäter bezeichnet, oder auf der Flucht ergriffen, oder kurz nach der That im Besitz von Waffen, Geräthschaften, Sch riften oder an- deren Gegenständen betroffen wird, welche ihn als Urheber oder Theilnehmer verdächtig machen. . .
§.3. . ;
Diese Bestimmungen (68. J und A bleiben u n , n
auf Personen, welche zu ihrem eigenen Schutz oder mes ,n, ,, r.
Ruhe, die n, ne e n,, en, gen 3.
öffentli ten gefährden, : . e en ge peer můssen jedoch spätestens binnen