den entweder in Freiheit gesetzt oder dem gewöhnlichen Verfahren überwiesen werden.
S. 4. Jeder Verhaftete muß binnen 24 Stunden nach seiner Vorfüh— rung vor dem zuständigen Richter von demselben so vernommen wer⸗ den, daß ihm die Anschuldigungsgründe mitgetheilt werden und ihm
—
die Moglichkeit zur Aufklärung eines Mißverständnisses gegeben wird. (: 8 5
S. 5. Niemand darf vor einen anderen, als den im Gesetz bezeichneten
Richter gestellt werden. ; ñ ö und außerordentliche Kommissionen sind un= atthaft.
Keine Strafe kann angedroht oder verhängt werden, als in Ge— mäßheit des Gesetzes.
.
Die Wohnung ist unverletzlich. Während der Nacht hat Nie⸗ mand das Recht, in dieselbe einzudringen, als in Fällen einer Feuer oder Wassersnoth, einer Lebensgefahr oder eines aus dem Innern der Wohnung hervorgegangenen Ansuchens. Bei Tage kann wider den Willen des Hausherrn Niemand eindringen, außer in Folge einer in amtlicher Eigenschaft ihm gesetzlich beigelegten Brfugniß oder eines ihm von einer gesetzlich dazu ermächtigten Behörde ertheilten schrift lichen Auftrags.
Haussuchungen dürfen nur in den Fällen und nach den Formen des Gesetzes unter Mitwirkung des Richters, der gerichtlichen Polizei
und, wo diese noch nicht eingeführt ist, der Polizei⸗Kommissarien oder
der Kommunal⸗Behörde, wo eine solche aber nicht besteht, der Po— lizei⸗Behörde des Orts geschehen, und zwar unter Zuziehung des Angeschuldigten oder, falls solche unmöglich, der Hausgenossen.
§. I..
Das aus der Nachtzeit hergeleitete Verbot besteht für die Zeit vom 1. Oftober bis 31. März während der Stunden von 6 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens und für die Zeit vom 1. April bis 30. September während der Stunden von 9 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens. Auf diejenigen Orte jedoch, welche als Schlupfwinkel des
Hazardspiels und der Ausschweifungen oder als gewöhnliche Zufluchts⸗
orte von Verbrechern durch den gemeinen Ruf bezeichnet werden, und auf Wohnungen der Personen, welche durch ein Straferkenntniß un— ter besondere polizeiliche Aufssicht gestellt sind, findet das Verbot keine Anwendung.
In Betreff derjenigen Orte, in welchen während der Nachtzeit das Publikum ohne Unterschied zugelassen wird, bleibt es außer An⸗
wendung, so lange sie dem Publikum geöffnet sind.
Im Falle eines Krieges oder Aufruhrs kann, wenn die Volks— vertretung nicht versammelt ist, durch Beschluß und unter Verant— wortlichkeit des Staats-Ministeriums die zeit und distriktsweise Sus⸗ pendirung des §. 1 und §. 6 gegenwärtigen Gesetzes provisorisch aus— gesprochen werden. Die Volkévertretung ist jedoch in diesem Falle sofort zusammenzuberufen.
§. 9.
Es ist keine vorgängige Genehmigung der Behörden nöthig, um
öffentliche Civil und Mllitair-Beamten wegen der durch Ueber— schreitung ihrer Amtsbefugnisse verübten Verletzungen vorstehender Bestimmungen gerichtlich zu belangen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Sanssouci, den 24. September 1848.
(L. S. Friedrich Wilhelm. Eichmann. von Bonin. Kisker. Graf von Dönhoff. Für den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
von Ladenberg.
von Pfuel.
Köln, 25. Sept., Mittags. (Köln. Zeitung.) Seit heute früh ist die Stadt in ziemlich lebhafter Bewegung. In Auftrage der gerichtlichen Behörden sollten mehrere Verhaftungen, angeblich wegen Theilnahme an einem Komplotte, vorgenommen werden. Drei Personen wurden auch in ihrer Wohnung ergriffen, zwei derselben
jedoch den Polizei⸗Beamten auf der Straße entrissen. (Sie sollen auf
flüchtigem Fuße sein Wohl nur in Folge der Aufregnng, welche dadurch natürlich in den betreffenden Stadttheilen entstand, versuchten Knaben in der Nähe des Zeughauses, wo gerade die Straße um— gepflastert wird, die Pflastersteine zu einer Art Barrikade zusammen— zulegen. Als die in der Nähe befindliche Wache sie stören wollte, wurde dilese verhöhnt und mit Steinen geworfen. Da nun der wachthabende Lieutenant hierauf laden ließ und sich immer mehr Volk es zu ernstlichen Reibereien zu kommen drohte, ließ der Bannerführer des Bezirks sein Banner allarmiren. Ein Theil der Mannschaft trat zusammen, doch war unterdessen die Ruhe her— gestellt. Inzwischen war durch Plakate eine Volks⸗-Versammlung auf heute Mittag 1 Uhr auf dem Altenmarkte zusammenberufen; es er— schien jedoch sofort eine Bekanntmachung des interimistischen Polizei—
Direktors, wodurch dieselbe mit Bezug auf den §. 4 der Verordnung
8
vom h. April d. J. verboten und vor der Theilnahme an derselben
gewarnt wurde. Wohl in Folge dieses Verhots sammelte sich gegen halb 12 Uhr ein kleiner Haufe Volkes vor dem Gebäude Fer Pòoißei— Direction in der Glockengasse und zertrümmerte mit schweren Stei— nen den größten Theil der Fenster, hatte sich jedoch bereits wieder entfernt, als eine Abtheilung der Bürgerwehr heranrückte. Diese ward sofort insgesammt allarmirt zur Wiererherstellung Fer Ruhe und um nöthigenfalls das verkündete Verbot aufrecht zu erhalten; die ver— schiedenen Banner finden sich bereits auf ihren Sammelplätzen ein. In diesem Augenblicke erscheint folgende Bekanntmachung:
„In Folge , . Vorführungs-Befehle sind heute Morgen drei Verhaftungen vollzogen, bei der Vollziehung von zwei Verhaftungen sedoch die ausführenden Beamten gestört worden. ö
„Wir vertrauen dem Rechtsgefühle der hiesigen Bewohner, daß sie in keiner Weise der Ausführung der gerichtlichen Befehle Hinderniffe in den Weg zu legen sich werden beigehen lassen, daß sie vielmehr den Anordnun— gen der Behörden und der öffentlichen Macht zur Verhütung westerer Un— ordnungen willig Folge leisten werden. Wir vertrauen namentlich der Bür=
erwehr, daß es ihr gelingen werde, unter allen Umständen dem Gesetze chtung zu verschaffen und zu bewahren, halten uns indessen verpflichtet durch gegenwärtige Bekanntmachung die eben so eindringliche als ernst Warnung vor jedem ungesetzlichen Schritte ergehen zu lassen, welche wir mit allen uns zu Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln abwehren und un—
terdrücken werden.
„Insbesondere warnen wir vor der Theilnahme an der für heute ange⸗ kündigten Volks -Versammlung unter freiem Himmel, welche die Polizei= Direetion auf Grund des Art. 4 des Gesetzes vom 6. April 1818 als für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefahrdrohend, zu untersagen sich
hat veranlaßt sehen müssen. Köln, den 25. September 1848. Aönigliche Kommandantur, Der Regierungs- Präsident, Engels. von Wittgenstein.“
Köln, 26. Sept. (It. 3.) Höchst beklagenswerth sind die Erzesse, welche wir gestern erlebten. Wir haben auch unsere Barrikaden gehabt! Die daß die Stadt in Angst und Schrecken versetzt wurde. Trotz des ergangenen Verbotes
, sich gestern Nachmittags einige Hundert Personen, meist
Unruhestifter haben es wenigstens dahin gebracht,
ver
Angesichts des Volkes scharf sammelte, so daß
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jugendlichen Alters, auf dem Altenmarkte, wo zwar mehrere Abthei= lungen Bürgerwehr aufgestellt waren, jedoch, wie verlautet, aus Man= gel an übereinstimmenden Befehlen nicht entschieden einschritten. Von einem Tische herab wurden mehrfach, sogar von Solchen, die Mor= gens der Verhaftung entgangen waren, aufwiegelnde Reden gehal⸗ len. Einem Polizei⸗Kommissar, von Grävenitz, wurden unter arger Mißhandlung die Kleider vom Leibe gerissen und auf die Pumpe am nördlichen Ende des Marktes gehängt, welche die Menge um⸗ tanzte. Bald nach drei Uhr verliefen sich die inzwischen durch Neu- gierige angewachsenen Massen von dem Altemarkte mit der Parole, daß um vier Uhr die Versammlung im Eiserschen Saale fort⸗ gefetzt werden solle, zu welcher sich auch eine große Menge ein— fand. Nachdem auch hier die heftigsten Reden geführt, ging man wieder zum Altenmarkte, wo man nun dazu schritt, die schwarz und weiß angestrichenen Pfähle auszureißen, den größten Theil der Bäume abzubrechen, in der Mitte des Marktes zusammenzulegen und anzu— zünden. Abermals ließen sich mehrere Redner vernehmen, von denen sogar zum Bauen von Barrikaden, als das letzte Mittel gegen die Maßregeln der Reaction, aufgefordert wurde, wozu man denn auch alebald überging. Der Kommandant der Stadt ließ gegen 5 Uhr der Bürgerwehr die Frage stellen, ob sie bei den noch vorzunehmen— den Verhaftungen starke Hand leisten wolle und sich stark genug fühle, die Ruhe aufrecht zu erhalten. Die Führer traten zu einer Berathung zusammen, und es wurde die erstere Frage verneint, in Bezug auf die zweite aber mit 25 gegen 5 Stimmen entschieden, daß die Bürgerwehr sich nicht stark genug fühle, die Ordnung und die Achtung vor dem Gesetze aufrecht zu erhalten, worauf die Gar— nison, Infanterie und Kavallerie, sich sofort auf den verschiedenen Plätzen aufstellte und auf dem Neumarkte und am Regierunge⸗Ge— bäute Kanonen aufgefahren wurden. Die Nebenthore wurden geschlos⸗
sen, die Hauptthore besetzt, um Zuzug von außen, mit welchem das
Gerücht gedroht hatte, zu verhindern. Indessen waren am nördli⸗ chen und südlichen Ende des Marktes mehrere Barrikaden gebaut worden; man stürmte in ein paar Eisenhandlungen, um sich Brech— stangen und Hauen zu verschaffen; der Rathhauskeller wurde erbro⸗ chen, um das darin besindliche Holzwerk von Marktbuden und Wim— pelstangen zum Barrikadenbaue zu plündern. Das Bauen selbst ge⸗ chah unter Anleitung weniger einzelner Menschen, die man an allen
Enden thätig sah, und von denen einige für Fremde gehalten wur— den. Abgeordnete verschiedener Demokraten-Vereine aus den Nach— barstädten und, wie es heißt, selbst vom Oberrheine, waren hier; wir haben sie selbst gesehen, und hörten sogar in einem Kaffeehause von einem derselben, als fremde Truppen vorüber gingen, den Ausruf: „Da sind unsere Nassauer!“ — Mit einer unbegreiflichen Schnel⸗ ligkeit wurden Barrikaden am östlichen Ende des Hofes gebaut, zu denen man selbst mehrere Nachen herbeischleppte und außer dem Ppflaster ein großes Trottoir aufbrach. Alle Baugerüste in den benach⸗ barten Straßen, das Zimmerholz am Dome sogar wurde geraubt
und selbst 15 oder 13 der Lindenbäume auf dem Lorenz -Plätzchen abgesägt, — wie man behauptet, unter dem Kommando eines Füh— reis der Bürgerwehr! An der Hacht und am östlichen Zugange zum Domplatze waren sehr starke Barrikaden aufgeführt, dann am
Eingange der Straße unter Goldschmied, an der kleinen Budengasse, an dem östlichen Zugange zum Wallrafs⸗ Platze, zu der man das Schilderhaus der Kommandantur benutzte, ferner am nördlichen Ein⸗ gange der Hochstraße, „am Freischützen“, wo viele Fenster zerstört wurden, auf der Hochstraße an der großen Buden-Gasse und an der Schileer-Gasse, wo noch gegen elf Ühr gebaut wurde, und von wel— cher die rothe Fahne wehte. Auf dem Markte, oben Marspforten, in der unteren Schilder⸗Gasse und in manchen anderen Straßen hatte man das Gaelicht gelöscht, die Laternen zertrümmert und mehrfach die Röhren beschädigt. In der Schilder-Gasse, am Eingange der Her og⸗ Straße, hatte man den Todtenwagen der evangelischen Gemeinde um⸗ geworfen und mit schweren Steinen verbarrikadirt. Als die anrücken— den Truppen dieselbe wegräumten, stürzte ein Soldat, sein Gewehr ging los, der Schuß streifte einem Offizier den Handschuh, fuhr einem Unterofsizier durch die Hand und zeischmetterte einem hinter der Bar— rikade Stehenden der Art den Arm, daß er wohl noch heute wird amputirt werden müssen. Dies ist der einzige Fall einer Verwun⸗ dung, der uns bekannt geworden ist. — In der Schildergasse zer— trümmerte man den Laden eines Büchsenmachers, Jungen drangen hinein, sollen sich aber nur einiger Gewehre bemächtigt haben. In der Marspsorten-Gasse erbrach und plünderte man das Lager eines AKleidermachers. Gegen 8 Uhr zwang man die Küster von Groß St. Martin und St. Columba, Sturm zu läuten, doch erschollen nur ein— zelne Glockenschläge. Derselbe Versuch soll auch im Domthurme ge⸗ macht, aber sosort vereitelt worden sein. — In der Trankgasse hatte man ebenfalls eine Barrikade aufgeworfen, auf welcher sich auch Leute befanden; als aber hier eine Compagnie Soldaten unter Trommel⸗ schlag anrückte, stoben die Barrikadenbauer wie Spreu auseinder. Wir haben gestern gegen eilf Uhr noch die einzelnen Barrikaden besucht, fanden aber nur auf der am östlichen Zugange am Wallrafs⸗-Plntze Leute und die rothe Fahne, dann auf der an der Schildergasse, mit deren Bau man noch beschästigt war, wie auch unter Golsschmied und am östlichen Zugange zum Domhofe, Unter Gottes Gnaden; allenthalben waren aber nur wenige Menschen beim Bauen thätig, und unter diesen, nach der Sprache zu urtheilen, viele Fremde. Mehrere Bürgerwehr⸗-Abtheilun gen patrouillirten durch die Straßen, gingen aber nur selten dazu über, die noch im Barrikaden-Bau Be— griffenen zu stören, — wie denn auch das Militair nur eine beob⸗— / achtende Stellung einnahm und vor Allem den Verkehr mit dem Rheine, resp. Deutz, offen zu erhalten strebte. Anerkennenswerth war die ruhige Haltung der Soldaten, die namentlich am Wallrafs-Platze An verschiedenen Orten fielen Schüsse, die aber in die Luft gefeuert wurden. Während der Nacht wurde an manchen Barrikaden noch fortgebaut, wenn die Patrouillen wieder in einiger Entfernung waren, doch verlief dieselbe im Allgemeinen ruhig. — Diesen Morgen nach 5 Uhr draugen Mehrere in dem Glocken—
J
arg verhöhnt wurden. —
thurm des Domes und fingen an, Sturm zu läuten, wurden aber von ein m in der Nähe stehenden Militair-Posten zum Theile aufgegriffen und zur Het gebracht. Auch wurden noch andere Verhaftungen vorgenommen. Mit Tagesanbräch sing man sogleich an, die Barrikaden wegzuräumen, webei Arbeiter und Soldaten beschäftigt waren, so daß die Passage dald wieder in allen Straßen frei war, da auch sofort das aufgeris⸗ sene Pflaster wieder gelegt wurde. In den Hauptstraßen und na— mentlich, wo sich dieselben kreuzen, sind Militair-Pikets aufgestellt, um zu verhindern, daß die Passage durch die Haufen von Neugieri— gen, welche durch die Straßen wandeln, gehemmt werde. Auf dem Neumarkte stehen auch noch eine Eskadron Lanzenreiter und acht be— spannte Geschütze, wie deren auch auf dem Gereonsdriesch und vier an der Regierung aufgepflanzt sind. Starke Patrouillen durchziehen die Straßen und sichern die vollständi wiederhergestellte Ruhe. Mehifach sind die Läden zwar noch verschlossen, doch sst der Verkehr ungehemmt. — Wie wüst auch bie Vorfälle des gestrigen Tages waren, wie roh auch die Zügellosigkeit einzelner Menschen aus dem . das durch den Wahnsinn eines kleinen ver führ 6
d, er . führern zur Schmach der Stadt Köln her⸗ ittags 12 Uhr. So eben wird folgende Bekanntmachung der Kommandantur, welche Köln in Ol ue n er gie nr . n
Trommelschlag in Begleitung 263 Militair-Pikets in den Straßen
ü tet und vertheilt;: l eri et e e. gestrigen Tages und ke, Nacht haben zu Genüge bewiesen, daß mit den gewöhnlichen Mitteln he gesehzliche Zustand der Stadt nicht aufrecht erhalten werden und Personen und Eigenthum nicht hinlänglich geschützt werden können;
Die Kommandantur sicht sich daher genöthigt, sowohl zu Sicherung der ihr anvertrauten Festung, als auch zum Schutze der Bürgerschaft die Jeslung in Belagerungs-Zustand zu erllären.
Indem der Belagerung s? Zustand hiermit aus gespro— chen ist, wird Folgendes verordnet: ö ;
1) Alle Vereine zu politischen und sozialen Zwecken sind aufge— hoben; z
2) alle Versammlungen von mehr als zwanzig Personen bei Tage und von zehn Personen des Abends und bei Nacht auf den
; Straßen und öffentlichen Plätzen sind untersagt;
3) alle Wirthshäuser sind uni zehn Uhr Abends geschlossen;
4) die gesetzlich bestehenden Behörden verbleiben in ihren Functio⸗ nen und werden in ihren zu treffenden Maßregeln aufs kräf— tigste unterstützt werden; die Bürgerwehr ist vorbehaltlich ihrer Reorganisation aufge—= löst. Die Waffen sind heute Nachmittags von zwei bis fünf Uhr
von dem ersten und dritten Banner auf dem Appellhofe, von dem zweiten und vierten Banner auf dem Neumarkte, von dem fünften Banner am Waidmarkte .
an die zur Empfangnahme bestimmten Personen abzuliefern.
Wer in offenem und bewaffnetem Widerstande gegen die Maß
regeln der gesetzlichen Behörden betroffen wird, soll vor ein
Kriegsgericht gestellt werden.
Die „Neue Rheinische Zeitung“,
die „Zeitung des Arbeiters-Vereins“,
„der Wächter am Rhein“ sind suspendirt.
Die gutgesinnte Bürgerschaft Kölns, welche es mit Gesetz und Ordnung redlich meint, wird ersucht, das Ihrige dazu beizutragen, daß bald der gesetzliche Zustand wieder eintreten könne, und würde es der Kommandantur leid thun, in die Nothwendigkeit versetzt zu werden, zur Aufrechthaltung obiger Artikel zu den äußersten Mitteln schreiten zu müssen.
Köln, den 26. September 1848.
Die Kommandantur. Kaiser, General-Major. Engels, Oberst. In diesem Augenblicke ergeht folgender Aufruf: Mitbürger!
Die bedauerlichen Vorfälle des vergangenen Tages haben die Festungsbehörde veranlaßt, den Belagerungszustand über unsere Stadt auszusprechen. ö ;
Ueberall da, wo ein Belagerungszustand erklärt ist, darf nur das Militair im Besitze von Waffen sein. .
Es ist somik die Nothwendigkeit eingetreten, daß die Bürger Kölns von ihrer Seite Alles beitragen, aaf daß in keiner Weise die Ruhe der Stadt gestört und lein bedauerliches Unheil herbeigeführt werde. .
Sobald die Festungsbehörde erkennt, daß der ruhige und gesetz- liche Zustand wieder zurückgekehrt ist, wird auch der außerordentliche Zustand wieder aufgehoben und die Reorganisation der Bürgerwehr vorgenommen werden. ö.
Darum rufen wir allen gutgesinnten Bürgern ernstlich zu, doch ja Alles aufzubieten, um in so ernster Zeit ihre Kinder, Lehrlinge, Gesellen und sonstigen Hausgenossen streng zu Hause zu halten und durch Beispiel und Ermahnung zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung beizutragen, damit die Strenge der Gesetze Niemand. von ihnen treffe und recht bald der exceptionelle Zustand wieder gufhöre.
Köln, den 26. September 1848.
Ober⸗Bürgermeister, Beigeordnete Verordne te.
1 Uhr.
und Gemeinde⸗
Württemberg. Stuttgart, 24. Sept. (O. P. A. 3.) Hier ist folgende Proclamation erschienen:
„Es ist der württembergischen Regierung die Nachricht zugegangen, daß das neueste frankfurter Attentat nicht vereinzelt sei, sondern mit ver— abredeten Schilderhebungen ähnlicher Art in Württemberg, Baden, Hessen 2c. im Zusammenhang stehe. In Baden ist dieser Plan bereits verwirklicht worden. Denn Struve ist mit einer Schaar deutscher und italienischer Flüchtlinge im Seekreise eingerückt, er plündert Postwagen, öffentliche Kassen, und verkündigt an denjenigen Orten, durch welche er zieht, gegen solche, die sich ihm nicht anschließen, das Standrecht. Bereits hat die deutsche Centralgewalt die nöthigen militairischen Maßregeln ergriffen, und es ist an die württembergische Regierung das Ansinnen gerichtet worden, sich ihnen anzuschlie— ßen. In Betracht nicht nur der Vorfälle in Franksurt und Baden, sond ern auch in Betracht der drohenden Zustände in Württemberg, welche durch eine angrchische Partei herbeigeführt worden sind, hat die Staatsregierung den Beschluß gefaßt, ohne Verzug alle diejenigen Maßregeln zu treffen, welche zur Eihaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, so wie zum Schutze der gesetzlichen Freiheit und des gefährdeten Eigenthums, nothwendig sind. Sie rechnet hierbei au den Beistand aller wohlgesinnten Staatsbürger und fordert sie hiermit auf, sich um sie zu schaaren und thatkrästig zu zeigen, daß das württembergische Volk nicht gemeint sei, die Exrungenschaften der neueren Zeit durch Auf⸗ wiegler gefährden zu lassen. Möge das Unheil, welches ein Bürgertrieg, wenn er ausbricht, nothwendig in seinem Gefolge hat, auf diejenigen zurückfallen, welche ihn veranlaßt haben! Die Regierung ist gerüstet. Ten 23. September 1548. Der Chef des Justiz-⸗Departements, Römer. Der Chef des Departements der auswärtigen Angelegenheiten, Ro ser. Der Chef des Departements des Innein, Duvernoh. Für den Chef des Departements des Kirchen- und Schulwesens, Sch m idlin. Der Chef des Kriegs-Departements, Rüpplin. Der Chef des Finanz⸗Departements, Goppelt.“
Baden. Karlsruhe, 25. Sept. Die Karlsruher Zei— tung enthält nachstehende offizielle Verkündigung. i.
„Nach Nachrichten, die gestern Abend von Freiburg ein srafen, hörte man dort Kanonendonner. Heute Nacht ist nun eine Extra Lokomotive mit der Nachricht angekommen, daß unsere Truppen die in Staufen eingezogenen Rebellen geschlagen und zersprengt haben. Bei Heitersheim sind die Truppen auf die 600 — 09 Maun starken Rebellen gestoßen und haben sie nach Staufen gebrängt. Nach einer nicht unbedeutenden Gegenwehr wurde Staufen von den Truppen eingenommen. Einige Häuser sind dort abgebrannt. Auf der Seite der? Rebellen sollen diele Torte sein, und auch einige auf der Seite der Truppen. Die näheren Einzelnheiten wirden erst ee wartet, Karlsruhe, den 25. Sept. 1848. Ministerium des Innern. Bekl.“
Das gestern früh nach allen Richtungen, abgegangene Regie⸗ rungsblakt enthält zwei Verordnungen vom 23sten, durch deren eine das Stanbrecht geregelt, und durch die andere die ins Rheinthal sich erstreckenden Amtsbezirke ö. 56 Achern und der Bezirk Ett— ĩ ᷣ iegszustand erklärt werden. . ern,, e, befand sich der Reichs KRommissär, Graf Kel⸗ ler, (Mitglied der National- Versammlung) hien, und diesen Morgen früh, nachdem er mit dem Chef des Ministeriums des Innern eine Befprechung gehabt hatte, fuhr er, mit dem ersten Bahnzuge nach Freiburg. Er hat, wie bereits erwähnt, eine Vollmacht vom Reichs⸗ derweser, alles, was die Aufrechthaltung der Sicherheit des Staates
forbere, vorzukehren, Truppen zu requiriren, den Belagerungszustand zu erklären, Standrecht anzuordnen ꝛc. . —
Der Amtsbezirk Weinheim ist wegen Zerstörung der Eisenbahn bei Großsachsen in Kriegezustand erklärt worden. Die Zerstörung der Eisenbahn wird für Hochverrath erklärt, und die Gemeinden wer⸗ den für die möglichste Verhütung derselben unter Hinweisung auf mögliche, für sie nachtheilige Maßregeln verantwortlich gemacht.
Struve hat von Lörrach, wo die Republik proflamirt und eine provisorische Regierung gebildet, folgenden Aufruf an das deutsche Volk erlassen:
„Der Kampf des Volkes mit seinen Unterdrückern hat begonnen. Selbst in den Straßen der Stadt Frankfurt a. M., am Sitze der ohnmächtigen Centralgewalt und der geschwäßzigen konstitun enden Versammlung, ist auf das Voll mit Kartätschen geschossen worden. Nur das Schwert kann das deutsche Volk noch reiten. Siegt die Reaction in Frankfurt, so wind Deutsch= land auf dem sogenannten gesetzlichen Wege furchtbarer ausgesogen und gelnechtet werden, als dieses in den blutigsten Kriegen geschehen kann. Zu den Waffen, deutsches Velk! Nur die Republik * uns zum Ziele, nach dem wir streben. Hoch lebe die deutsche Republik! Im Namen der pro— visorischen Regierung: G. Struve.“
Eine zweite Proclamation ist eine Dienst⸗Anweisung für sämmt⸗ liche Bürgermeister, und lautet:
„Deutsche Republik! Wohlstand, Bildung, Freiheit für Alle! Haupt— quartier Lörrach, 21. Sept. 1818. Sämmtliche Bürgermeister werden per— soönlich dafür verantwortlich gemacht, daß 1) so lange das republikanische Deer sich in ihrem Bezirke befindet, den ganzen Tag über gestürmt und des Nachts auf den benachbarten Bergen Feuer angezündet werden. 2) Sie haben darauf zu achten, daß keine der fürstlichen Partei angehörigen Personen sich aus ihren resp. Bezirken entfernen, vielmehr sofort verhaftet, und daß alle denselben gehörigen Vermögenstheile mit Beschlag belegt werden. 3) Sie haben sofortige Stellung der waffenfähigen Mannschaft und den Abmarsch derselben nach dem Hauptorte des Bezirks zu betreiben und für die Herbei⸗ schaffung der Bedürfnisse der Mannschaft an Kleidung, Waffen, Munition und Nahrungsmitteln zu sorgen. 4) Sie haben Quattier-Billets bereit zu halten, damit die republikanischen Truppen jederzeit rasch und gut einquar— tirt werden können. 5) Ueberhaupt sind dieselben für die sofortige und nachdrückliche Vollziehung der Bestimmungen des beifolgenden Erlasses der provisorischen Regierung vom gleichen Tage verantwortlich.“
Freiburg, 24. Sept., Nachmittags 5 Uhr. (O. P. A. 3.) So eben sind 1600 Mann hessisches Militair hier eingerückt. Von bis gegen 3 Uhr Nachmittags hörte man in der Richtung von Staufen eine starke Kanonade. Jetzt vernimmt man, die Auf— ständischen hätten heute früh diese Stadt besetzt, seien Nachmit⸗ tags aber von Seiten der Reichstruppen angegriffen und nach heftigem Kampfe in wilde Flucht geschlagen worden. Dage⸗ gen, heißt es, nähert sich eine andere Aetheilung der Freischaa— ren unserer Stadt. — 6 Uhr Abends. So eben werden von Seiten des Magistrats Vorsichtsmaßregeln für den Fall eines Angriffs auf die hiesige Stadt von Seiten der Auf— rührer angeordnet. — 9 Uhr Abends. In diesem Augen⸗ blick wird für, 109900 Mann preußisches Militair, das in eini gen Stunden eintreffen soll, Quartier bestellt. Seit einigen Stun— den werden Vertheidigungs-Maßregeln ergriffen; es wud Material zum Bau von Barrikaden herbeigeführt. Man scheint ernstlich einen Angriff zu befürchten. Der Bahnhof ist immerwährend mit Neugie rigen angefüllt, welche die Bahnzüge erwarten, um Nachrichten zu vernehmen. Seit dem 22sten d. M. haben wir keine basler und lörracher Blätter erhalten, da die Post⸗Verbindungen immer noch theilweise unterbrochen sind. Die Zahl der Freischaaren wird sehr verschieden angegeben. Gutunterrichtete versichern, daß sie nicht 20609 bis 3006 Mann übersteige.
Sach sen⸗Altenburg. Altenburg, 26. Sept. (D. A. 3.) Zestern Vormittag empfing die hiesige Staats-Regierung vom Reichs— Ministerium den Befehl, das hiesige Bataillon marschfertig zu hal— ten, da es dislozirt werden solle, und hierher, so wie in die reußi— schen Fürstenthümter dafür ein Corps sächsischer Truppen kommen würde, welche später von Oesterreichern und Bayern abgelöst werden würden. 23 Maßregel hatte heute folgenden Beschluß der Landstände zur Folge:
„Das Reichs- Ministerium hat die militairische Besetzung der kleinen sächsischen Herzogthümer und des Fürstenthums Reuß angeordnet. In Folge dessen hat der versammelte Landtag des Herzogthums Sachsen-Altenburg sofsort folgenden Protest an die National⸗Versammlung zu Frankfurt ein simmig beschlossen und durch zwei seiner Mitglieder dahin abgesendet. zu— gleich hat der Landtag das Ministerium aufgefordert, bei dem Reichs ⸗Mi⸗ nisterinm gegen diese Gewaltmaßregel gleichfalls zu protestiren und den übri⸗ gen betreffenden Regierungen davon unverzüglich Nachricht zu geben. Al— tenburg, 26. Sept. 18148. Der General-Ausschuß des Vaterlands-Vereins. Wiedemann. Erbe. Dr. Douai. Dölitzsch 20.
Hohe National⸗-Versammlung! Das Neichs⸗-Ministerium hat beschlos-= sen, Altenburg und die asngränzenden kleinen Länder militairisch besetzen zu lassen. Wir erblicken hierin einen Angriff auf die Freiheit und Selbststän⸗ digleit unseres Landes. Den Dänen gegenüber steckt man das Schwert in die Scheide, gegen die Sondergelüste Preußens hat man es gar nicht gezilckt; will man seine Kraft an den kleinen Staaten erproben, welche im Frieden leben und machtlos zum Widerstande sind? Die deutsche Ehre for— dert andere Thaten. In unserem Lande herrscht der tiefste Frieden, die Entwickelung feiner staatlichen Zustände schreitet ruhig und auf verfassungs— mäßigem Wege vorwärts; man stürzt das Land gewaltsam in einen Kriegs zustand und hemmt seine Entwickelung, indem man den Landtag unter den Einfluß der Bajonnette stellt. Unser Land leidet wie alle Staaten unter dem Brucke der Zeiten; will man diesen Druck noch durch eine unnütze Mi— litairlast erschweren? Ist das die Freiheit, die das deutsche Volf von Frankfurt erwarten soll? Man beschwört die Gräuel eines Bürgerkriegs herauf; wer vermag die Folgen solcher Gewaltthaten zu ermessen? Wir, die versammelte Kammer des altenburgischen Volks, verwahren uns feier— lichst gegen diese ungerechtfertigte Maßregel des Reichsministeriums, und er— warten: Die hohe National versammlung werde die Ehre Deutschlands und die Freiheit des Volks wahren. Altenburg, 26. Sept. 1818. Die Land⸗— schaft des Herzogthums Sachsen-Altenburg.“
Die Abgeordüeten, welche den Protest nach Frankfurt bringen, sind der Advokat Dölitzsch und Kaufmann Ludwig von Kahla.
Sch leswig-Holstein. Rendsburg, 25. Sept. (Alt- Merk), Die provisoörische Regierung hat nachstehendes Cirkular an die Polizei Behörden der Herzogthümer Schleswig-Holstein erlassen:
. „Mit Beziehung auf die Bestimmnngen des von der Krone Preußen zwischen Deutschland und, Dänemark abgeschlossenen Waffenstillstandes, so wie mit Rücksicht auf die Aufrechthaltung der Ordnung und Ruhe im Lande, wird sämmtlichen Polizei⸗Behörden der Herzogthůmer Schleswig Dolstein hierdurch von der provisorischen Negierung anbefohlen, diejenigen dänischen Soldaten und Militairpersonen, welche, ohne durch eine gehörige Legitimation, als Parlamentaire oder in ähnlicher Eigenschaft über ihren Aufenthalt im hiesigen Lande sich ausweisen zu können, in dänischer Uni⸗ sorm, mit oder ohne Waffen innerhalb der Gränzen der Herzogthümer sich etwa betreffen lassen sollten, sofort zu arretiren und auf dem kürzesten Wege über die Landesgränze transportiren zu lassen, auch, daß solches ge⸗ schehen, an die provisorische Regierung einzuberichten. Rendsburg, Len 25. September 1848. Die provisorische Regierung. Beseler. F. Re⸗— ventlou. M. T. Schmidt.“
Kiel, 22. Sept. In Bezug auf die Ausgabe von Kassen— scheinen ist hier folgende Bekanntmachung erschienen:
In, Gemäßheit des §. 3 der Verordnung vom 31. Juli 1848, be— treffend die Emittirung von Kassenscheinen bis zum Belaufe von 3,750, 000 Mark schl.holst. Courant, einzulösen a gleichzeitig auszuschreibende Steuern, bringt der unterzeichnete esusschuß es hierdurch zur öffentlichen
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Kunde, daß nunmehr eine Summe von 100. 009 Marl schl.-holst. Courant in Kassenscheinen emittirt worden ist und 30,000 Marl in TRassenschei⸗ nen, welche auf 1 Thaler nach dem 14 Thalerfuß oder 49 Schillinge schl.= holst. Cour. lauten und mit den Laufnummern von 1 bis 12009 versehen ind, so wie 70, 000 Mark in solchen, welche auf 4 Thaler nach dem 14 halerfuß oder 10 Mark 238 Courant lauten und mit den Lauf⸗
wn, 1 bis a. be *
Kiel, den 22. September ö
; Der Ausschuß:
Ravit. H. W. Baudissin. Tiedemann. Müller. feld. A. von Leesen.
Ausland.
Frankreich. National-Versammlung. Sißung vom 25. Sept. Zahlreiche Gruppen an den Eingängen. So oft ein Wagen vorfahrt, drängen sich die Neugierigen heran, um zu schauen, ob der „Prinz“ aussteige. Vergebens. Man war jedoch irre geführt worden. Schon in der Vorhalle hörte man, daß Louis Bonaparte noch nicht in Paris sei, oder, wenn er wirklich angekommen, so könnte dies nur im Verborgenen geschehen sein, da ihm der Vertreter der Republik in London, Gustav von Beaument, bisher die Pässe verweigert habe. Auch die Nachricht, daß 4060. Mann nach Venedig eingeschifft seien, erwies sich als unbegründet. Mar— rast eröffnet? Mittags 12 Uhr die Sitzung. An der Tages— ordnung ist die Verfassungs-Debatte. Artikel 15, von den
W. Hirsch⸗
Steuern handelnd, wird sortgesetzt. Es handelt sich um die Frage, ob
jeder Bürger nach Maßgabe oder nach Verhättniß seines Talents und Vermögens steuerpflichtig sein soll. Die Regierung und die ganze Rechte bekämpfen jede Fassung, die irgendwie der Progressiv⸗ Steuer die Thüre öffnen könnte. Servinre trägt darauf an, den Schluß⸗ satz der Artikel so zu slellen: „Jeder Bürger steuert nach Verhältniß seines Vermögens.“ de Charancey, einer der entschiedensten Gegner aller Progressio- Steuern unterstützt den Antrag. Der bis— her in Frankreich angewandte Grundsatz der Proportionalität müsse beibe⸗ halten werden. Die Pro gressiv⸗ Steuer sei das Grab das Katasters, der einzig wahren Grundlage fir Staatslasten. Progressiv⸗ Steuer sei ein Nebel⸗ bild, das keinen Haltpankt biete. Wie wolle man das Vermögen eines Menschen ermitteln? Statt die Staatekasse zu bereichern, würse sie dieselbe also ruiniren. Das Kapital verkrieche sich, und Armand Carrel habe die Progessivsteuer mit Recht eine Eifersuchts⸗ und Ruins-Abgabe genannt. Robespierre habe sie ebenfalls die Schöpferin einer Aristokratie des Reichthums genannt, darum stelle die 1793ger Verfassung auch fest, „daß jeder Birger nach Propor⸗ ion seincs Vermögens beisteuere.“ Endlich zerstöre sie das Eigen⸗ thum, diese Urquelle des Familienglücks und der Vaterlandsliebe. (Beifall zur Rechten. Guerin setzt aus einander, daß die Progres⸗ sivsteuer nicht den Stock des Kapitals, sondern den Ertrag desselben treffe, daß also eine kommunistische Nivellirung aller Vermögenszu
stände nicht zu befürchten. Nicht das Kapital eines Menschen, son
dern seine Einkünfte wolle man besteuern. Heutzutage zahle der Arme für den Reichen. Er stimme darum für den Artikel. Lher⸗ bette: Die Progressivsteuer wendet sich an die Person, die Pro— portionsstener an die Sache, z. B. den Grundbesitz. Bei dem Um— schwunge des modernen Erwerbs mag die Proportionssteuer al— lerdings manchmal den schuldbeladenen Eigenthümer härter treffen, als den Besitzer industrieller oder fliegender Kapitalien. Allein wie will man dies ändern? Wie ermitteln, wer eigentlich das Kapital besitze? Wie den Reichen vom Armen unterscheiden, das Nothwen— dige vom Ueberflüssigen trennen? Die Progressiv⸗Steuer reizt den Armen zur Eifersucht gegen den Reichen; saget lieber dem Armen, daß das Vermögen des Reichen das Budget des Armen sei. (Bei⸗ fall zur Rechten. Lärm zur Linken.) Er stimmt gegen den Artikel. Goudchauxr, Finanz-Minister, besteigt die Tribüne und erklärt im Namen der Regierung, daß sie die Proportions-Steuer aufrecht er⸗ halte. (Heftige Unterbrechung,. Cavaignac, durch den Lärmen: Eine Regierung könne nicht hinter dem Schleier verborgen bleiben. Es herrsche zwischen ihm und dem Finanz Minister das vollste Ein⸗ verständniß. Goudchaux vertheidigt seinen Antrag. Man schrei⸗ tet zur Abstimmung. Die Proportions- Steuer wird mit 644 gegen 96 Stimmen angenommen. (Bewegung.) Art. 15 ist somit geändert. Artikel 16 und 17, eigentlich nur die Erläuterungen zu Artikel 15, werden, nach Verwerfung eines Zusatzes Pierre Leroux's, ange⸗
nommen. Die Versammlung schreitet zum dritten Kapitel. Artikel
18 lautet: „Alle Staatsgewalt fließt aus dem Volke. Sie kann
nicht erblich übertragen werden.“ Proudhon stellt den Zusatz:
„noch lebenslänglich“. Wird verworfen. Der Artikel wird geneh⸗—
migt. Artikel 19, der die Trennung der Staatsgewalten ausspricht, wird nach Verwersung eines Zusatzes von Kerdrel ebenfalls geneh—
migt. Nun geht die Versammlung zu dem vierten Kapitel über, welches von der gesetzgebenden Gewalt (zwei oder einer Kammer) handelt. Eingeschrieben sind 32 Redner. Pierre Leroux eröffnet die Reihe. Er hat zu diesem Kapitel ein Amendement beantragt, das also beginnt: „In Erwägung, daß in der menschlichen Wissenschaft ein Prin— zip besteht, welches fein anderes als das Lebensgesetz selbst ist, das alle großen Religionen und alle großen Philosophieen unter dem Namen „Dreieinigkeit“ anerkennen und das von dem größten Theile der Franzosen mit dem Namen „Glauben“ belegt wird u. s. w.“, Der Verfasser will seinen Antrag entwickeln, wird aber durch Spott daran gehindert. Unwillig und mit dem Ausrufe, daß er wegen die⸗ ser Ersticköang an seine 50,000 Wähler appelliren werde, steigt er von der Tribüne. Sein Antrag fällt durch. Duvergier de Hau⸗ ranne beantragt zwei Kammern. Antony Thouret spricht für eine Kammer. Um 6 Uhr geht die Versammlung aus einander. Morgen die Prüfung der pariser Wahlen.
Paris, 25. Sept. Der Moniteur widerlegt diesen Mor⸗ gen ein in der Börsenwelt verbreitetes Gerücht, laut welchem die Staatskasse unfähig wäre, die halbjährigen Zinsen der Staatsschuld zu zahlen, mit folgenden Worten: „Die Zinszahlungen haben, wie früher, am 22. September begonnen und werden so lange fort⸗ dauern, als sich Rentenbesstzer melden. Da die Zahl der Letzteren in Folge der Umwandlung der Sparkassenpfänder in Staatsrenten, so wie der früher eingezahlten paris-lyoner Actienbeträge in ähnliche Titel, bedeutend gestiegen, so ist auch die Zahl der Auszahlungs— Büreaus, namentlich für die Inhaber der ehemaligen Sparkassen⸗ büchelchen, in angemessener Weise vermehrt worden.“
Der Finanz-Minister Goudchaux publizirt durch den Moniteur folgende Verordnung: In d, daß die mittelst Dekrets vom 15ten d. M. ersuchten Vorauszahlungen, gegen 4 pCt. Diskonto auf die neue Anleihe und die Lyonerbahn-Certifikate, jene Gränzen inne— halten müssen, welche der Staatsdienst und der Geldumlauf ziehen, verordnet der Finanz⸗Minister: Die Befugniß, jene Vorschüsse gegen 1 pCt. Abzug auf Rechnung der Anleihe⸗ und Lyoneibahn-Certifikate zu leisten, hört mit dem 25. September auf.“
Ein Rrisender, der Turin am 20. September Vormittags ver⸗ lassen hat, bringt, einem hiestgen Abendblatt zufolge, die Nachricht mit, daß am Morgen desselben Ta 9 großer Volksandrgng nach dem Königlichen Schlosse daselbst stattfasb. Es sej ain ,, in demselben gehalten worden und unter dem 2 da erücht im
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Umlauf gewesen, daß der fee, zu Gunsten seines ältesten Sohnes so eben abgedankt habe. Die Reisewagen hätten schon gepackt ge⸗ standen, und Karl Albert werde seinen — g Genf oder an einem anderen Orte am genfer See nehmen. in An- necy, an der sardinisch-französischen Gränze, erscheinende National- Savoisien vom 22. September meldet seinerseits; „Im Augen- blick, wo wir das schreiben, muß der König Karl Albert bereits in Chamber) eingetroffen sein. Wenn man den Zweck dieser Reise, der übrigens für Niemand mehr ein Geheimniß ist, mit dem
in Jusammenhang bringt, daß General Oudinot, provisorischer Ober- Befehlshaber der Alpen Armee, sich bereits seit dem Dienstage mit mehreren Ade tanten in Chambery befindet, so wird man die Wich⸗ tigkeit begreifen, die sich an diese Reise des Königs knüpft.“
Pierre Leroux vertheilte vorgestern unter die Journalisten der National⸗Versammlung seinen Entwurf einer demokratisch⸗sozialistischen Constitution, mittelst welcher er den Staat so zu organisiren gedenkt, daß Monarchie, Aristokratie und Anarchie künftig unmöglich seien. Der Entwurf zählt 1090 Artikel, und die Landesvertretung zersiele in drei Körper, die zusammen die National-Repräsentation bildeten: 1) richterlicher oder wissenschaftlicher Körper, 2) legislativer Körper, I) erekutiver Körper. Der Exekutivkörper bestände aus solgenden drei Kammern: 1ste Kammer: Chemiker, Oekonomisten, Naturhisto- ker. 2Ate Kammer: Bildhauer, Geschichtsforscher, Turner. Zte Kammer: Ackerbauer, Handelsleute, Fabrikanten.
Es sind in Paris zwei Bittschriften an die National⸗Versamm⸗ lung in Umlauf gesetzt: 1) Raspail, der für Paris gewählt ist, der aber in Vincennes gefangen sitzt, sofort freizulassen und in die National- Versammlung aufzunehmen. 2) Die Wahl Fould's für ungültig zu erklären, da sie laut beiliegender Beweise aus den unverschämtesten Bestechungen hervorgegangen sei.
Es heißt, die Regierung werde die Wahl Louis Bonaparte's nicht beanstanden, eben so wenig die des Dr. RaSpail. Dagegen werde Marie, der Justiz-Minister, bald nach der Wahl⸗Anerkennung die Tribüne besteigen und auf Vertagung der Zulassung des Letzteren antragen.
Louis Bonaparte ist in vier Departements, Seine, Monne, Mo⸗ sel und Charente Inferieure, gewählt worden. E. von Girardin er= klärt in einem Schreiben au die Presse, daß er blos auf Andrin⸗ gen seiner politischen Freunde als Kandidat aufgetreten sei. Das Skrutinium habe ihm die letzte Täuschung genommen; sein Werk sei vollbracht, und er werde sich fortan aller Bemühungen enthalten, welche seinerseits auf persönlichen Ehrgeiz schließen lassen könnten.
Lonis Blanc richtet einen Brief aus London vom 22. Septem- ber an den Commerce, worin er gegen die Behauptung, daß er mit Louis Bonaparte gegessen und spazieren gefahren, abermals pro- testirt. Ein Korrespondent dieses Blattes hatte nämlich berichtet, daß er mit Louis Blanc selbst bei Louis Bonaparte in Richmond geges⸗ sen habe. Letzterer wohnte aber gar nicht in Richmond, sondern in London selbst.
Der Kriegs⸗Minister trifft alle Vorkehrungen, um das Dekret wegen Errichtung von Ackerbau⸗-Kolonieen in Algerien, welches zabl⸗ reichen unbeschästigten Arbeitern der Hauptstadt und der großen Fa⸗ brikstädte eine auf Eigenthum begründete Existenz schaffen soll, un⸗ verzüglich zur Ausführung zu bringen.
Der Finanz-Minister wird nächstens einen Dekret⸗ Entwurf zur Organisirung des grundbesitzlichen und industriellen Kredits vorlegen, um dem argen Geldmangel des Ackerbaues und Handels abzuhelfen.
Das Eigenthum des ins Stocken gerathenen Journals La Li— bert“ wird morgen gerichtlich an den Meistbietenden verkauft.
Man hatte ausgesprengt, daß die Auszahlung der Zinsen der Staatsrenten entweder gar nicht oder erst am 30. September erfol- gen werde; sie hat aber, wie gewöhnlich, am 22sten begonnen. Die Erhebung der Octroi-Gebühren auf Fleisch findet seit dem 2. September wieder statt, ohne daß irgendwo Widersetzlichkeit oder Einspruch vorkam, und ohne daß irgend eine Erhöhung des FIleisch⸗
preises eintrat.
Aus Anlaß des von ihm beanspruchten neuen Kredits von 1è Million Fr. zur Unterstützung bedürftiger Bürger, hat der Minister Senard im Comité erklärt, daß die Zahl der Bürger des Seine⸗ Departements, welche aus öffentlichen Mitteln Unterstützung bean⸗ spruchen, sich zwar seit einem Monate um 40,0909 vermindert habe, noch immer aber auf die ungeheure Zahl von 269,009 sich belaufe.
Großbritanien und Irland. London, 23. Sept. Der Devonport Telegraph meidet, daß die Admiralität sich bei den beruhigenden Zuständen Irlands für berechtigt erachtet habe, die Flotte unter Napier zurückzurufen, und daß man in Devonport stünd⸗ lich ihre Ankunft erwarte.
Das dubliner Freemans Journal veröffentlicht ein unterm 16. September aus London erlassenes Schreiben John O' Connell's an den Lordstatthalter, worin er verlangt, daß derselbe die ihm bei⸗ gemessene Aeußerung, die Bemühungen der Repealer seien verbreche⸗ risch, entweder als nicht von ihm ausgegangen bezeichne oder ihn (O'Connell) als einen dieser „Veibrecher“ vor Gericht stelle. Der Freeman zeigt zugleich in J. O'Connell's Auftrage an, daß dem= selben blos der Empfang des Schreibens kundgemacht worden und somit eine weitere Antwort nicht zu gewärtigen sei. O'Connell habe darauf nochmals an den Lordstatthalter geschrieben und nunmehr jene grundlose Anschuldigung in so starken Ausdrücken zurückgewiesen, wie sie es verdiene.
Diese Woche wurden Dover und London von vielen pariser Nationalgardisten besucht, welche aus Anlaß einer Regatta nach Bou⸗ logne gekemmen waren. In Dover wurden sie von der Bevölkerung sehr freundlich aufgenommen, und der eben anwesende Herzog von Wellington unterhielt sich längere Zeit mit ihren Offizieren.
Italien. Rom,. 14. Sept. (D. A. Z.) Die sardinische Kriegeflotte ist am 10. Setember in den Hafen von Ancona einge⸗ laufen; sie besteht aus 13 Segeln, und die Mannschaft beläuft sich auf 3000 Personen; außerdem befinden sich 1950 Mann Landungstrup⸗ pen an Bord.
Bekanntmachung. Es ist uns von verschiedenen Seiten mitgetheilt worden, daß es in mehreren Gewerbszweigen an den nöthigen Arbeitern fehle, da dieselben auf den Königlichen und städtischen Bauplätzen beschäftigt würden. Da die Kommunal⸗Behörden die Arbeiten nur in Angr genommen haben, um Aibeitslose zu beschäftigen, nicht aber, um der Industrie die erforderlichen Kräfte zu entziehen, so fordern wir alle Gewerbtreibende, denen es an Arbeitern mangelt, hierdurch auf, sich unverzüglich an uns zu wenden, worauf wir ihnen die gewünschte Zahl derselben sofort zuweisen werden. Berlin, den 23. September 1848. Der Magistrat.
Bis gestern Mittag waren an der asiatischen Cholera . i: angemeldet 1677 Perfonen, Zugang von genern bie ne. 4 11 Zusammen a,,, n gestorben ibo genes esen 2. r ärztlicher Behandlung 394. .
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