mor werden wird, hat ihm eine schöne Frucht getragen: die Freude an der eistigen Thätigkeit eines großen, eines antiken Charalters, der sich fort und ort mit sich seibst und mit den Interessen seiner Zeit und seines Volkes u verständigen strebte; und diese Freude wiederum hat Herrn de la Harpe * entschieden die Feder geführt, daß die beredte Sprache rein als der Aus- druck seines höher schlagenden Herzens erscheint. Einer kleinen allgemeinen Einleitung folgen einige Andeutungen über die Sprache des großen Königs und über die Art seiner philosophischen Arbeiten. Hierauf werden die in
der neuen Ausgabe von Friedrich's Werfen chrenelogisch an einander gereih⸗ ten zwanzig verschiedenen Schriften, ihrem Inhalie nach, neben einander Reichhaltige
gestellt und nach ihren Licht- und Schattenseiten gewürdigt. Auezüge belegen das Urtheil des Berichterstatters, welcher nicht überall mit
seinem Autor auf demselben Standpunkte der Betrachtung steht, aber in der
einnehmenden Aufrichtigkeit und in der originellen Darstellung des hochbe⸗ gabten Forschers immer ein belohnendes Gefühl davonträgt. Es hat Herrn de la Harpe, der sich selbst, durch seinen Antheil an der Redaction der neuen Ausgabe von Friedrich's Werken, auf die rühmlichste Weise bei uns einge= bürgert hat, nicht entgehen können, wie auch in diesem Theile der Werle die hehre Tugend des glühendsten Patriotismus wiederstrahlt, den man mit vollem Rechte die vornehmste Leidenschaft des Königlichen Verfasse nennen kann.
So möge denn diese gediegene Schulschrist in weiten Kreisen, in wel- chen sonst von Friedrich's Geisteswerken seltener die Rede ist, wohlthãtig aufmerksam machen auf Schätz', die dem preußischen Patriotismus die reichste Naährung zu bieten fähig sind. . (
Herr de la Harpe hat schon an anderem Orte eine ähnliche Analvse von Friedrich's historischen Werken gegeben; gewiß wird er sich von den
n Presse befindlichen poetischen Werten zu einer neuen Abhand- jetzt unter der Presse befindlichen poetischen Werten z ö ung aufgefordert fühlen. P.
Die National-Werkstätten in Frankreich.
Ein Augenzeuge der Schleuderwirthschaft in Frank reich über die Verderblichkeit der , öffentliche Rechnung und der franz ösischen 364 tionalwerkstätten insbesondere, un? 6 3 Un⸗ möglichkeit einer Gewährleistung der Arbeit 23 Sekten des Staats. Stuttgart 1848; 8., 23 S—
mutato nomine de te sabula narratur.
In einem Augenblicke, wo die neben n,, . . , . vor der ganzen Thierwelt auszeichnende Fre im il ig eit ö. 20. eit von mächtig gewordenen Theoretikern und Phantasten in 2 liches Recht auf Arbeit verkehrt wird, ist es wichtig, von einem scharfsichtigen, kenninißreichen pariser Augenzeugen genau den Hergang und die Folgen des großen Versuches zu vernehmen, der dort, wie in Lyon, Rouen n. . während vier Mon'ten angestellt weren ist, jeden Unbeschästigten als un- auaftündbaren Saats - Arbener anzustellen und zu bezahlen. Ein Versuch, der, so unglückbringend und mit gräuelvollem Blutbade endend er auch ge⸗ wefen ist, dennoch für die Nachahmungen desselben in verjüngtem Maß⸗ stabe, die er in französischen und dentschen Städten gefunden hat, ein lehr⸗ reiches Warnungsbild lieferte, und deshalb in vorliegender inhaltsreichen Schilderung der allgemeinsten Bbachtung dringend empfohlen zu werden ö am Tage nach Vertreibung des Königshauses, am 25. Fe⸗ bruar, durch die neuen Gewalten erklärt worden war, die pro visorische Ne⸗ gier ing der franzöäschen Repablit macht sich verbindlich, den Unterhalt des Arbeit'rs durch Arbeit zu gewährleisten“, sah man sich, da die Mittel der Manufakruristen und Fabrikanten beim Stillstande alles Handels und Ver— fehr Lald eischöpft waren, nach wenigen Tagen genöthigt, in der Haupt⸗ stadt die sogenannten Narional-Wertstärten zu eröffnen, deren Anziehungs⸗ kraft des gesicherten Tagelohnes noch dadurch veistärkt ward, daß ein Ne= gierungs-⸗Reschluß vom 2. März die tägliche Arbeitszeit in ganz Frantreich m eine Stunde herabsetzte (von 11 auf 10 Stunden). Demzufolge ström= fen nun nicht nur die pariser Arbeiter in diese eben eröffneten Freihäfen der Faullenzer i, sondern bald auch die der Provinzen. Am 6. Marz lagen schon 8 — 10,00 unbeschäftigte auswärtige Arbeiter in den pariser Der- bergen, und om 10. Mai 30 — 40,090. Die Gesammtzahl der Arbeiter in fenen Werkstätten stieg zur Zeit ihrer Blüthe, im Juni, auf 105 - 116,00 vom Staate zu ernährende. Die im Auslande geborenen Arbei⸗ ter wurden dagegen in ganz Frankreich von den französischen mißhandelt und verjagt, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten mit sich nehmend, wie nach einem neuen ditt von Nantes andere Völker, insbesondere Nußland, Ausland und Ame ika mit ihrer Industrie bereichernd, und sie unwiderbringlich von der französischen unabhangig machend. —
Das ganze, militairisch in Rotten, Brigaden, Cornpagnieen, Bataillone, Dienst⸗Ab(cheilungen und Bezirke eingetheilte pariser Arbeiterbeer beschästigte in seiner Haupt? Verwaltung eine Schreiberzahl von 250 Angestellten und lostete dem Staate täglich 150,900 Franken (nahe an 50,00 Thaler), wäh⸗ rend die Manufaktturstädte der Provinz in ein Schuldenmeer versanken, um aus ihren eigenen Mitteln auch ihren Arbeitern Brod zu gewähren.
Schlimmer und verderbenschwangerer aber noch als solche, Geldvergeu— dung war die Entsittlichung, welche die Werkstätten den Arbeitern fast all⸗ gemein einimpften. „Wenn man nicht Acht giebt“ sagt der oben angeführte Augenzeuge, „wird kein Arbeiter, der in diesen Schulen des Müssiggangs und der Ünboimäßigkeit war, in eine andere Werkstätte mehr aufgenommen werden. Weder in Paris, noch in Rouen, noch in Lvon hat man sich über ihren eigentlichen Charakter getäuscht. Nirgends wurden sie für Orte gehal⸗= ten, wo man arbeiten will. Sie gleichen den alten spanischen Klöstern, an
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eingeführt. — Diejenigen, welche durch ihren Unstern oder durch kie Unterbrechung in die National ⸗Werkstätien geführt werden, nehmen bald Gewohnheiten des Nichts thuns an, und jeder Zuwachs, den eine solche unfruchtbare Werlstãtte erhält, zieht die Desorganisirung einer einträglichen Arbeit nach sich. Ein mittel= mäßiger, in Müßiggang erworbener Lohn hat fü. die meisten Menschen mehr Reiz, als ein höherer, durch eine wirkliche Arbeit verdienter. Man darf sich daher nicht darüber wundern, daß die arbeitsame Industrie, welche von der Gesellschaft nur unter der Bedingung empfängt, daß sie ihr das Aequivalent zurückgiebt, um der Schmarotzer. Industrie willen verlassen wird, die von fremdem Marte lebt, und daß, während die National. Werfstatten über füllt sind, kein einziger der Arbeitszweige von denen Paris gewöhnlich lebt, nicht Mangel an Arbeitern hätte. Was die Werkstãtten anlangt, die für das Ausland arbeiten, so ist darunter eine Menge, die noch mehr aus Mangel an Arbeitern, als aus Mangel an Kapital und Kredit genöthigt sind, Aufträge ab⸗ und nach England zu weisen.“
Wahrend S000 Erdarbeiter auf einem Platze beschäfligt wurden, der bei guter Leitung nur für 2090 Raum hatte, und nicht mehr arbeiteten als 200 Geding - Arbeiter, so daß das Fortschaffen eines Geviertmeters Erde, das 40 Centimen hätte kosten sollen, zwanzigmal so hoch, nämlich acht Flanken, zu stehen kam, fühlte sich Jedermann über solche sostematische Ver⸗ berbung empört. Eine arme Frau, welche zwei Kinder an der Hand hatte,
rief, als sie sah, welchen Zeitkürzungen man sich in den Wertstätten hingab, schmerzlich aus: „Man würde besser thun, uns das Geld wiederzugeben, welches wir in die Sparkasse eingelegt haben, als es diesen Tagedieben zu schenken!“
Verschwendung und Sittenverderbung, deren Nachwehen niemals aus⸗ bleiben, waren auf eine solche Höhe gestiegen, daß nur ein Orkan, wie der viertägige pariser Straßenkampf im Junimonate, derselben ein Ziel zu setzen vermochte. Möge es in anderen Städten von geringerem Umfange auf minder blutigem Wege erreicht werden, was freilich nur allmälig durch un— bedingte Einführung der Geding- oder Stück-Arbeit, Erniedrigung der Tage— löhne und strenge Beaussichtigung der Arbeiter und ihrer Leistungen, stufen— weise erreicht werden kann. Als riesenhaftes Schreckbild werden jedem Ein- sichtigen die dortigen Erfahrungen stets dienen, von der Augenzeuge mit Recht sagt: „Ein solcher Zustand der Dinge ruft den Philosophen, den Staatsmann, den Christen zum Nachdenken auf. Wer ein solches Schau— spiel nicht mit anderen Gefuͤhlen betrachtet, als mit dem Gefühl der Rache, der wäre zu bedauern. Aber Schande und Schmach demjenigen, der, nur eine eitle Popularität erstrebend und zagend vor der Schwere seiner Ver— pflichtungen, nach dieser Lehre noch Rom der Gefahr ausgesetzt Las— sen würde, die Beute der Horden des Attila zu werden!“
Eisenbahn⸗Verkehr. Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die Frequenz auf der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn be= trug in der Woche vom 10. bis inkl. 16. September 1848: 11,247 Peisonen und 27,240 Rthlr. 13 Sgr. 5 Pf. Gesammt⸗ Einnahme für Personen⸗, Güter- und Vieh⸗-Transport c., vorbehaltlich späte⸗ rer Feststellung durch die Kontrolle.
Vtarkt⸗ Berichte.
Preise der vier Haupt⸗-Getraide⸗Arten in den für die preußische Monarchie bedeutend sten Marktstädten im Monat August 1848 nach einem monat⸗ lichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.
Namen der Städte. Weizen Roggen Gerste
1. Königsberg .. 262 e . l d ö Hdd J Danzig. ...... 3 Elbing .. e , . w G ö Kulm
ö
Posen
Bromberg... ...... ,,
, ,
Raw it sch ..... J Kempen
deren Pforte Jeder anklopfte, und haben nur eine neue Art von Bettelei
1. Berlin
2. Brandenburg ... ...... ...... . 3. Kottbus
4. Frankfurt a. d. D..
5. Landsberg a. d. W. ö kö J 9 3 , ö J ö H
2910 32.
Namen der Städte. Weizen Roggen
— 327
Gerste D*
26
6
n 444444 33 29 * Schweidnitz 5 323 24*
Leobschütz Ratibor
Halberstadt Nordhausen Mühlhausen Erfurt
D Si L .
Torgau
Münster Minden Paderborn Dortmund
re — D 2
83
*
9 1
—
Elberfeld Disseldorf
8
— d — —
e on
O
5 —
Kleve , Malmedy
. . r
28
10. Saarbrück
11. Kreuznach
12. Simmern ; 13. Koblenz
14. Wetzlar
Durchschnitts⸗Preise der 12 Preußischen Städte » 5 Posenschen Städte .. ...... »9 Brandenburgischen und Pom⸗ merssen Gilt . ,,. Schlesischen Städte .... ... 8 Sächsischen Städte . . ..... . 1 Westfälischen Städte 14 Rheinischen Stadte ..
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 23. Sept. Wochenbericht. Die Course der holländischen Staatspapiere haben diese Woche nur geringe Abwech— selungen erfahren; auch der Umsatz blieb unbedeutend, indem die be⸗ unruhigenden Nachrichten von allerwärts feinesweges zu Unterneh⸗ mungen einladen konnten, und also nur das wirkliche Bedürfniß die gemachten Geschäfte heibeiführte. Das Unterdrücken der Bewegung in Frankfurt und günstigere Nachrichten aus Wien haben gestern einige Verbesserung am hiesigen Markte veranlaßt und wirkten be⸗ sonders auf 5proz. wiener Metall., die dadurch ven 693 auf 70 pCt.
drückt.
und auf 26proz. do., die von 363 auf 363 pCt. gestiegen sind. Hol⸗ ländische Integrale wichen anfangs von 4453 auf 443 pCt. und er⸗ reichten zuletzt 444 pCt. proz. wirkliche Schuld wechselte zwischen
523 und 5243 pCt.; 4proz. do. zwischen 68 und 683 pCt. — Von
den russ. Fonds sind proz. Certifikate bei Hope von 777 bis 785 pCt. gestiegen; dagegen haben sich alte 5proz. Obligationen bei denselben, welche Montag zu 99 . abgenommen wurden, wieder auf 987 3 ge⸗ Spanische Schild-Dokumente waren zu Anfang der Woche angenehm, wichen aber später noch unter den vorigen Stand; Ardoin⸗
Obligationen von 83 auf 825 „P. und Zproz. binnenländische von 18
auf 10 7; dagegen sind die portug. von 21 bis 22 „ gestiegen in Folge einer durch eine Preis-Verbesserung in London veranlaßten eifrigeren Nachfrage. Brasilianische Obligationen wurden verwichenen Sonnabend zu 767 gekauft, vorgestern aber bis zu 75 6 abgeiassen
und holten gestern wieder 757 5, weil deren Cours gleichfalls besser von London kam.
In Actien der Handels -Maatschappy ist nichts gemacht worden; wenige Utrecht-⸗Arnheimer Eisenbahn-AÄctien sind zu 714 76 vergeben. Der Geldzins⸗ Cours steht noch unverändert
auf 24 SV.
— — /// —
Bekanntmachungen.
l56és]! Edittal-Citation.
Nachdem unterm 25. Juli 1818 über das Vermögen der andlungsgenossen Herrmann Friedrich Krause und August Friedrich Louis Stohmann zu Liemehng bei Eilenburg, welche unter der Firma Krause und Stoh- mann zeüher ein Dampfmehl-Fabrikgeschäft gemeinschaft= lich betrieben haben, der Konkurz eröffnet und der offene Arrtst bereits verhängt werden, so werden sämmtliche Gläubiger der Gemeinschuldner hierdurch öffentlich auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche an die Konturgmasse 36 wel⸗ cher Art sie auch sein mögen, innerhalb 3 Monat längstens aber in dem vor dem Nich ter der . a , , Delzen, auf ö
en 14. Dezember e., Vormi
an gewöhnlicher Gerichtsstelle n hörig anzumelden und deren Richtigteit nacher ü ris' . Diesenigen, welche weder vor noch in diesem nn, sich melden, haben zu erwarten, daß sie mit ihren et⸗ wanigen Ansprüchen an die Masse präkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Gläubiger auferlegt wird.
Unbekannte oder zu erscheinen Verhinderte können sich an die hiesigen Justiz-⸗Kommissarien Hanke und Beren⸗ des wenden und einen derselben mit Vollmacht und
Information versehen. Zugleich haben sich die Gläu— biger der Gemeinschuldner in dem angesetzten Termine über die Beibehaltung des zum Interims-Kurator und Kontradiktor angeordneten Justiz⸗Kommissarius Sauer- teig zu erklären, indem nachher auf etwanige Erinne- de. in dieser Hinsicht nicht mehr eingegangen wer den kann.
Eilenburg, den 23. August 1848.
Königl. Land- und Stadtgericht.
stattfinden.
51 pl
9 bis 4, widrigen
Die angekündigten Fahrten
* des Personenschiffs 51s vp]
En ach Swinemünde am 30. Sep—
tember, 14. und 28. Oktober werden nicht
Magdeburg-Wittenbergesche
n festgesetzten Schluß -Termine, den 2ten d. M. nicht geleistet haben, werden
§. 44. des Gesellschasts Statuts anderweit aufgefordert,
die ausgeschriebenen 8t verwirkten ger n ie n Tce r ent nee ne
für jede Actie innerhalb unserer
Nr, 4M2, oder bel
rotheenstraße Nr. 14, in den' V
hr, einzuzahlen.
die bereits geleisteten sieben Ra T
und die früheren Zahlungen den Actionai *
nullirt werden.
„Borussia“
Anrechte auf den Empfang von Actien für erloschen erklärt und die ertheilten Quittungsbogen werden an—
Magdeburg, den 12. September 1848. 6 ö n nm der Magdeburg⸗-Wittenbergeschen Eisenbahn-⸗-Gesellschaft. (gez.) Harte.
des kinderlosen Ablebens des Domherrn von dem Bussche und des Kammerherrn von dem Bussche in den An— theil des zuletzt Versterbenden dieser beiden Gebrüder, nach §. 7. des Allodifications-Gesetzes vom 13. April 1836, succediten würden, den Verkauf der gesammten aus dem vorhin gedachten Stolberg-Wernigerodeschen Lehnbriefe originirenden Grundstücke und Berechtigun⸗— gen genehmigt haben;
Stettin. sõꝛ2l
isenbahn. Diejenigen Herren Ae—
ĩ tionaire, welche die durch unsere Bekanntmachung
vom 1. August c. aus⸗
geschriebene Ste A (⸗ wtien⸗Rate von 10 Prozent bs habe, daneben auch vorgetragen hat,
hierdurch gemäß
. . 2 Thlr. e och en . hiesigen Dauptkasse, .
errn S. Herz in Berlin, Do⸗
ormittagsstunpen von
3) aus einem vordem von
egebenen
Königl. Justiz-Kanzlei zu Celle. Demnach der Amtsverwalter Ritscher zu Rethmar all— hier zur Anzeige gebracht hat, daß im Laufe des ver— flossenen Jahres zwischen ihm, als Käufer, und dem Kammerherrn Theodor von dem Bussche zu Hannover, dem Ober⸗Appellationsgerichts⸗ Prokurator Wolde in Celle, als Kurator des Nachlasses weiland Vice⸗Ober⸗ Stallmeisters von dem Bussche, unter Beitritt des Raths Wichmann zu Celle, als Spezial-Kurators für die Kre⸗ ditoren des weiland Domherrn von dem Bussche und dieses Letzteren selbst, als Verkäufern, unter Genehmi— gung des Pupillen-Kollegiums der hiesigen Königlichen ZJustiz-Kanzlei ein Verkauf und Kauf -Kontrakt abge— schlossen, zufolge dessen derselbe das von dem Bussche⸗ sche Rittergut Rethmar (am Teich), in der Königlichen Amtsvoigtei Ilten belegen, jedoch mit Ausnahme einj⸗ ger Grundstücke und Berechtigungen, an sich gebracht
daß zu dem gedachten Gute Grundstücke und Ge— rechtsame genutzt seien, welche bis vor einiger Zeit im Lehnsverbande gestanden und originirten wel 1) aus einem von der Grafschaft Stolberg-Wernige⸗
rode ausgestellten Lehnbriefe als Kunkellehen,
2) aus einem von der Krone Hannover, und der Grafschaft Nassau⸗— Spiegelberg, jetzt von der Krone Hannover aus ge⸗ stellten Lehnbriefe als Mannlehen; . aß diese sammtlichen drei Lehen der Allodisication
en als 9rffallen, di ĩ inali . rzogen; e. , ,,. in n, i,, . ferner ad 4. die Kinder der weiland, Gräsin von r Kielmannzegge, geb. von dem Bussche, welche im Falle
daß ad 2. zu diesem Lehen 239 Morg. 51 IRuthen Ackerland, im Mühlenfelde belegen, und 13 Morgen 58 INR. Wiesen (die faule Wiese genannt) gehören;
a 3. dieses Lehen in dem Patronate über die Pfarre zu Rethmar und verschiedene geistliche Institute (RKüster-= und Schullehrerstellen) bestehe;
daß endlich, da im Falle des kinderlosen Ablebens des Domherin und des Kammerherrn von dem Bussche die Hälfte des zuletzt Versterbenden an diesen sub Nris. 2 und 3 verzeichneten Grundstücken und Berechtigungen an die Seiten⸗Verwandten, die von dem Bussche⸗Wall⸗— beck, fallen würde, ihm, dem Käufer, hiervon nur die ideelle Hälfte verkauft, jedoch der Nießbrauch bis dahin, daß der letzte der Gebrüder von dem Bussche mit Tede abgegangen sein werde, vorbehaltlich der Lehnsfrüchte des Sterbejahres, gesichert sei;
und sodann zur Sicherheit wegen etwaniger auf dem ihm verkauften Gute Rethmar ruhender unbekannter dingliche Ansprüche um Erlassung einer Ediktal-Cita— tion bei Uns nachgesucht hat, diesem Suchen auch stattgegeben ist, als werden kraft dieses Alle und Jede, e'in dem Vorstehenden nicht bereits gedachte ding⸗ liche Ansprüche irgend einer Art, sei es, aus welchem Grunde es wolle, zu machen oder die Richtigkeit des im Vorstehenden enthaltenen Sachverhältnisses zu bestreiten Willens und im Stande zu sein vermeinen, peremtorisch vorgeladen, in dem auf den 19. Oktober d. J. zur Angabe und Klarmachung derselben auf . König⸗ lichen JustizKanzlei Mittags 12 Uhr kraft dieses ange⸗ setzten Termine suh praejudicio pracclusionis et per- petui silentii sich einzufinden.
Urkundlich Celle, den 4. Juli 1848.
Das Abonnement beträgt: 2 Athlr. für 4 Jahr. Athlr.⸗ Jahr. 8 Athlr.« 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Fogen mit 25 Sgr. berechnet.
M 149.
—
Berlin, So nugabend deu z. September
Preusßischer
Staats- Anzeiger.
Ane post⸗ Anstalten des In⸗ und
Auslandes nehmen Bestellung auf
dieses Blatt an, für Berlin die
Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers:
Sehren Straße Nr. 57.
1848.
— — — —
Damit die verehrlichen Abonnenten in der Zusendung des P
— ——
2 * P M —— — 2
reuß. Staats-Anzeigers und namentlich der demselben beigegebenen Beilage, welche die
— * ö 2 — — * —
vollständigen steno⸗
graphischen Berichte über die Sitzungen der National⸗Versammlung enthält, keine Unterbrechung erleiden, werden sie ergebenst ersucht, ihre resp. Bestellungen für das mit
dem 1. Oktober (. beginnende Quartal gefällig st rechtzeitig so bewirker ͤ Der vierteljährliche Pränumerations⸗Preis beträgt 2 Rthlr, mit Einschluß der genannten steno
. .
Amtlicher Theil.
Deutschland.
Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichsversammlung. — Raveaux nach der Schweiz beordert. — Struve gefangen. — Bericht über das Gefecht bei Staufen.
Preußen. Charlottenburg. Einsegnung Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm Nikolaus Karl. — Köln. Verstärkung der Garnison. — Bekanntmachung.
Oesterreich. Wien. Ernennung des Feldmarschall-Lieutenants von Lamberg zum ungarischen Militair⸗-Commsssair. — Waffenstillstand.
Baden. Karlsruhe. Erlaß des Reichs-Ministers des Innern. Bekanntmachung. ;
. in Schwerin. Truppen⸗Musterung. — Ent— lassung von Truppen. — Auflösung des Kammer- und Forst-Kollegiums. — Die Wahlen..
Schleswig⸗Holstein. Kiel. Verhandlungen der Landes-Versammlung.
Lauenburg. Lauenburg. Die lauenburger Jäger.
Hamburg. Hamburg. Bekanntmachung der Kommerz-Deputation.
Bremen. Bremen. Einschiffung Hecker's nach Amerika.
Ausland.
e . Pesth. Aufruf Kossuth's an die Ungarn. — Kossuth geht zur Armee.
Frankreich. Nation alVersammlumg. Ankunft Louis Bonaparte's in Paris. — Bestätigung von Wahlen. — Verfassungsdiskussion. — Zu— lassung Louis Bonaparte's. — Beschluß in Betreff Raspail's. — Paris. Maßregeln gegen Aufregung zu bonapartistischen Demonstrationen. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. Ostindische Ueberlandspost. -
Schweiz. Basel. Nachrichten und Maßregeln in Bezug auf die repu—Q— blikanischen Bewegungen in Baden.
Italien. Palermo. Waffenstillstand.
Bandels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Königlich schwedischen Kammerherrn und Kabinets-Secre— tair Freiherrn von Manderström den Rothen Adler-Orden zwei⸗ ter Klasse mit dem Stern; so wie dem Forst - Ausseher Johann Hinz zu Hartigsthal, Kreis preußisch, Stargardt, dein Heuerfahrer Friedrich Brandenburg zu Stettin und dem Schuhmachermeister Gottlieb Günther zu Halle a. d. S., die Rettungs⸗Medaille
mit dem Bande zu verleihen.
London. Lordmayors-Wahl. —
Abgereist: Der General · Erb⸗Landposimeister im Herzogthum Schlesien, Graf von Reichenbach, nach Goschütz.
nichtamtlicher Theil. Dent schland.
Bundes-Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 27. Sept. (O. P. A. 3.) S6 ste Sitzung der verfassunggebenden deutschen Reichs versamm lung am 26. Sept. Tagesordnung: Berathung über den Artikel VI der Grundrechte, nach vorgängiger Abstimmung über Artikel IV 8. 18, 19 und 20. Der Präsident H. von Gagern eröffnet die Sitzung um 9, Uhr Vormittags. Nach einer Reclamation Grävell's aus Frankfurt a. d. O. wird das Protokoll genehmigt, Adams aus Ko— blenz stattet, Namens des Ausschusses für die Wahlen von Koustanz und Thiengen, Bericht ab über die durch die badische Regierung von der National⸗Versammlung verlangte Autorisation zur Verhaftung des der Theilnahme an hochverrätherischem Unternehmen beschuldigten Abgeordneten PßSeter aus Konstanz. Der Antrag des Ausschusses lautet: Die National-Versammlung möge beschließen, daß jenem Ver⸗ langen der badischen Regierung nach der gegenwärtigen Sachlage nicht nachzukommen sei. (Bravo auf der Linken.) Lette aus Berlin berichtet Namens des volkswirthschaftlichen Ausschus⸗ ses über mehrere Eingaben gegen Aufhebung der Jagdberechtigung. Der Ausschuß ist jedoch der Ansicht, daß diese Aufhebung ohne Ent⸗ schädigung stattzufinden habe. Ein Antrag Grävelles, Beschwerden
egen den Vorsitzenden wegen Verletzung der Geschäfts⸗-Ordnung und 4 Regelung der Dringlichkeitsfragen über gestellte Anträge durch ; wird an den Geschäfts⸗ Ordnungs⸗ Ausschuß zur Prüfung verwiesen. Der Präsident verliest einen An⸗ trag Simons von Trier, folgenden Inhalts: Die National⸗ Versammlung beschließt die Zurückziehung ihrer Einwilligung vom 16. September, die Annahme des malmöer Waffenstillstandes betref⸗ fend, und die Wiederaufnahme der Diskussion über diesen Gegenstand in einer der nächsten Sitzungen. Der Antrag stützt sich auf ein von dem dänischen Ministerium erlassenes zie gg sen! des Inhalts, daß von Modificationen hinsichtlich des Vertrags, von Malmö die Rede nicht sein könne, und daß solche Abänderungen über⸗ haupt weder als Vorschlag von dem einen, noch als Bedin⸗ gung von dem anderen der kontrahirenden Theile aufgestellt
bie Versammlung enthaltend,
worden seien. wird aicht zugelassen. Denselben Gegenstand betrifft eine Interpella⸗ tion Vogts aus Gießen an das Reichs-Ministerium, welche aus den Fragen besteht: ob dem Reichs-Ministerium ein Rundschreiben des
dänischen Ministeriums über den Waffenstillstand zugekommen sei, und
welche Schritte das Reichs-Ministerium in diesem Falle zu thun ge— denke, um sein Verhältniß zu der prruß schen Regierung sofort ins Klare zu setzen.
terpellationen an das Reichs- Ministerinm: Ist es gegründet, daß
General von Wrangel das Ober-Kommando über die Reichs-Trup—
pen in Schleswig-Holstein ohne Genehmigung der provisorische Cen
tralgewalt niedergelegt hat? Ist es gegründet, daß noch keine Ge⸗
sandtenbeschickung nach Ungarn erfolgt ist? Ist es gegründet, daß in
dem Akkreditivschreiben des Bevollmächtigten der prov. Centralgewalt bei der französischen Republik, Herr von Raumer, gesagt ist, daß der
Bundestag seine Befugniß auf den Reiche verweser übertragen habe?
Welche Naßregeln hat das Reichs-Ministerium in Bezug auf die in
Ungarn an den dortigen Deutschen verübten Gräuelthaten und in
Bezug auf die Anerkennung der provisporischen Centralgewalt durch
die Krone Dänemark ergriffen? Ist es gegründet, daß die dänische Regierung auf Modificationen in Betreff des Waffenstillstandes nicht eingehen will? Welche Schritte hat das Neichs—Ministerium zur
Auslieferung der bei den Juni⸗Unruhen in Paris betheiligten Deut⸗
schen gethan? Der Reichs-Minister von Schmerling: Zwei In⸗
terpellationen des Abgeordneten Zimmermann werde ich sogleich be⸗
antworten und die übrigen nächsten Montag den 2. Oftober erledi⸗ gen. Nach dem Beschlüsse vom 16. September hat das Reichs Ministerium, während seiner interimistischen Geschäftssührung, den Syndikus Banks in London als Abgeordneten der Centralgewalt für Kopenhagen dem Reichsverweser empfohlen, um die Notisica— tion behufs der Anerkennung der Centralgewalt der dänischen Regierung zu überreichen und die Ausführung des Beschlusses der National⸗⸗Versammlung vom 16. September zu bezwecken. Abgeordneter Stedmann ist nach Rendeburg abgereist, um die Cen⸗ tralgewalt bei der dortigen Landesregielung zu vertreten und ihren Beschlüssen daselbst Folge zu geben. Von einem Rundschreiben der dänischen Regierung ist dem Neichsministerium nichts zugekommen. Ist ein solches erlassen worden, so werden die Herren Banks und Adams dem Neichsministerium jedenfalls ungesäumte Kenntniß hiervon geben. Uebrigens ist das Reichsministerium entschlossen, den Beschluß der Nationalversammlung vom 16. September durchaus zur Geltung zu bringen, und glaubt in dieser Beziehung auf die befreundete Stim⸗ mung der auswärtigen Mächte mit Sicherheit rechnen zu können.
Besteht in Schleswig- Holstein wirklich eine dänische Immediatkom⸗
mission, wie öffentliche Blätter besagen, so kann diese Regentschaft,
weil aus anderen Personen bestehend, als jenen, welche die Central⸗
gewalt bezeichnet hat, unter keinen Umständen anerkannt werden. Die
Frage über den Inhalt des Akkreditivschreibens des Herrn von Raumer
beantworte ich mit einem entschiedenen Nein. Eine Abschrift dieses Be⸗
glaubigungsschreibens werde ich auf den Tisch des Hauses nie⸗
derlegen. Zum voraus bemerke ich, daß schon in dessen Eingang
der Akt der Wahl des Reichsverwesers auf das genaueste aus⸗
gedrückt ist. (Bravo!! Zimmermann aus Spandow behält sich
seine Anträge vor, nach Maßgabe der Schritte, welche das Ministe⸗
rium in disser Sache thun werde. Mareck aus Güiätz interpellirt
das Reichsministerium, auf Grund welchen Gesetzes dasselbe den Be⸗
lagerungszustand über die Stadt Frankfurt verhängt habe, und nach
welchen Strafgesetzen die Aburtheilung der in Folge der Vorgänge vom 18. Sept. verhafteten Peisonen vorgenommen werde. Eine In⸗ terpellation Reh's aus Darmstadt und Genossen an das Reichsmi⸗ nisterium umfaßt die Frage, was unter Belagerungszustand und Kriegs⸗ gesetz zu verstehen ist, und welche Gebote und Verbote diese Maß⸗ regeln umfassen. Reichsminister R. Mohl erklärt, daß er die bei= den letztgestellten Interpellatlonen mit nächstem beantworten werde. Er finde es übrigens eigenthümlich, daß man erst Anklagen stelle und dann den Gegenstand in Erörterung ziehe. Zimmermann aus Spandow ist der Ansicht, daß diese Frage für jede folgende M nute von Wichtigkeit sei und die Erhaltung von Menschenleben in sich schließe. Die Versammlung möge darum den Beschluß fassen, daß das Reichs-Justizministeriüm binnen 24 Stunden über diesen Gegenstand Auskunst zu geben habe. Reichsminister R. Mohl zeigt die Unmöglichkeit, jetzt schon mit Präzision Fragen beantworten zu können, welche eben erst gestellt worden srien; ihre Erledigung könne darum erst am nächsten Bonnerstag geschehen.
Es wird zur Tagesordnung geschritten. Vogt fragt, ob Mit— glieder, die ihren Austritt angezeigt haben und noch in der Ver— sammlung sitzen, an der Abstimmung Theil nehmen könnten. Keim beantwortet diese auf ihn bezügliche Frage dahin, daß er seinen Aus⸗ tritt zwar angezeigt habe, jedoch nur unter dem Vorbehalte, bis er seine Functionen an seinen Ersatzmann bei dessen Eintreffen in Frank⸗ furt übertragen habe. Die Abstimmung über §8§. 18, 19, 20 des Art. IV. wird vorgenommen. Ueber die Fragestellung sprachen die Abgeordneten Zimmermann aus Stuttgart, Schmidt aus Schle⸗ sien, Schaffrath, Schie renberg und M. Mohl. 8. 18 wird in folgender Fassung zum Beschlusse erhoben: „Unterricht zu ertheilen, so wie Unterrichts- und Erziehungs-AUnstalten zu gründen, steht jedem Deutschen frei, wenn er seine moralische und wissenschaftliche resp. technische Befähigung der betreffenden Staats⸗Behörde nachgewiesen hat (180 gegen 176 Stimmen). Das gesammte Unterrichts- und Erziehungswesen steht unter der Oberaufsicht des Staates und ist der Beaufsichtigung der Geistlichkeit als solcher ent⸗ hoben (316 gegen 74 Stimmen) mit namentlicher Abstimmung. Der
Die Begründung der Dringlichkeit dieses Antrags
währleistet.
Zimmermann aus Spandow stellt folgende In⸗
a zu wollen, daß die Auflage sogleich danach bestimmt werden kann. graphischen Berichte.
deutschen Jugend wird durch genügende öffentliche Schul- Anstalten das Necht auf allgemeine menschliche und bürgerliche Bildung ge⸗ Niemand darf die seiner Obhut anvertraute Jugend ohne den Grad von Unterricht lassen, der für die unteren Volks⸗ schulen vorgeschrieben ist. Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte der Staatsdiener. Die Gemeinten wählen aus den Geprüften die Lehrer der Volksschulen.“ (176 gegen 147 Stimmen.) §. 19: „Für den Unterricht in den Volksschulen und nieceren Gewerbsschulen wird kein Schulgeld bezahlt (193 gegen 163 Stimmen). Unbemittelten
soll auf allen öffentlichen Bildunge⸗Anstalten freier Unterricht gewährt
werden. Armenschulen sinden nicht statt. Die Gemeinden besolden
die Lehrer in angemessener Weise. Unvermögenden Gemeinden kom-
men hierbei die Staatsmittel zu Hülfe.“ §. 20: „Es steht einem
Jeden frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszu⸗
bilden, wie und wo er will.“ Gemäß eines früheren Antrags
wird nachträglich über Artikel III. und IV. der Grundrechte zusam⸗
men abgestimmt und beide Artikel ohne Abänderung zum Beschlusse
erhoben. Es wird mit Uebergehung des Artikels V. zur Berathung
über das Vereinsrecht, Artikel VI. des Verfassungs-Entwurfs, ge⸗
schritten. Bei der Diskussionsfrage erheben sich keine 100 Mitglieder,
weshalb die Berathung unterbleibt und unverzüglich zur Abstimmung
geschritten wird. Wigard verlangt namentliche Abstimmung über den zweiten Theil des §. 23. Reichensperger glaubt, 3 ohne vorhergegangene Berathung geschäftsordnungsgemäß keine nament⸗ liche Abstimmung stattfinden könne. Schnecr will dieses Verfahren nur bei höchst wichtigen Fragen vorgenommen wissen, wobei die Mei⸗ nungen auch in den Parteien auseinandergehen. In allen anderen Fällen sei diese Maßregel nicht nothwendig, da die Factionen der Versammlung in ganz Dentschland offenkundig seien. Nau-— werck wünscht darum namentliche Abstimmung, weil der Ausschuß dem Entwurfe einen allzu polizeilichen Anstrich gegeben babe. Nachdem die Versammlung für die, Zulässigkeit namentlicher Abstim⸗ mung sich ausgesprochen hat, wird 5§. 23 nach dem Entwurfe des Verfassungs⸗Ausschusses angenommen, und zwar der zweite Theil bei namentlicher Abstimmung mit 255 gegen 232 Stimmen; er lautet: „die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubniß dazu bedarf es nicht. Volke—⸗ Versammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden.“ 6. 24: „Die Dentschen haben das Recht, Vereine zu bilden. Dieses Recht soll durch keine vorbeugende Masiregel beschränkt werden (Antrag des Verfassungs-Ausschusses). Der Orden der Jesuiten, Liguorianer und Redemptoristen ist für alle Zeiten aus dem Gebiete des deutschen Reiches verbannt.“ (Rheinwald aus Bern.) Die Sitzung wird um
25 Uhr Nachmittags geschlossen.
Frankfurt a. M., 27. Sept. (O. P. A. 3.) Das Reichs⸗ ministerium für die auswärtigen Angelegenheiten hat, so wie der Ein⸗ fall von Freischaaren aus der Schweiz in das Großherzogthum Ba—⸗ den bekannt geworden war, den Reichsgesandten bei der schweizeri⸗ schen Eidgenossenschaft, Abgeordneten Franz Raveaux, der in Köln mit Urlaub sich befand, angewiesen, unverzüglich auf seinen Posten sich zu begeben. Der genannte Reichsgesandte ist bereits gestern nach Bern abgegangen. Er ist beauftragt, ungesäumt über die Vorgänge in den Gränztantonen Erläuterungen zu begehren und darauf zu drin⸗ gen, daß Vorkehrungen getroffen werden, wiederholte Einfälle zu hin⸗ dern. Nach Einlangung weiterer Berichte behalt sich das Reichsmi⸗ nisterium fernere Maßregeln vor.
Im Laufe des 26. Septembers sind bei den Reichs⸗Ministerien des Innern und des Krieges Berichte des Großherzoglich badischen Ministeriums, des Reichs⸗Commissairs, Grafen Keller, und des Kom⸗ mandanten der badischen Reichs⸗Truppen, General Hofmann, ein⸗
elangt. z Sie bestätigen den siegreichen Erfolg des von den badischen Reichstruppen den Aufständigen in Staufen gelieferten Gesechtes und deren Vorrücken nach Heitersheim. Die Insurgenten zerstreuen sich nach allen Seiten und versuchen, über den Rhein zu kommen, der oben von den Schweizern besetzt ist. Ein Theil der geraubten Gelder und Struve's Registratur wurden erbeutet. Die Reichstrup⸗ pen zählen nur 1 Todten und 4 Verwundete, von den Insurgenten blieben in Staufen 18, Gefangene werden von allen Seiten einge⸗ bracht.
26 Seekreise ist Ruhe; die Nachricht, daß österreichische und bayerssche Reichstruppen von Bregenz und Lindau heranrücken, scheint jeden Einfall in diesen Kreis verhindert zu haben.
Das Frankfurter Journal enthält Folgendes: „Heute Vormittag sst uns folgende ministerielle Bekanntmachung aus Karls⸗ ruhe zugekommen: „„Nach einem so eben eingelaufenen Bericht des Bezirks-Amts Lörrach vom Gestrigen, unterzeichnet von dem gefan⸗ gen gewesenen Ober⸗Amtmann Exter, ist der Anführer der Rebellen, Gustav Struve, auf seiner Flucht in Wehr verhaftet worden.““ Karlsruhe, den 26. September 1848. Ministerium des Innern. Bek k.“
Ein Extrablatt der hiesigen Zeitung bringt heute folgenden amtlichen Bericht des kommandirenden Generals Hoffmann über das Gefecht bei Staufen:
„Staufen, 24. Sept. 1818. Heute Morgen 6 Uhr r , Gene- . ral v. Gayling und ich mit den Bataillonen Ludnm ig , e, wn unter in ,,,, i ,, e nn, r
reydorf aufgebrochen und na r , ifi, be fan; . daß 1 Heitersheim die reischgaren . — * *
Die Ankunft der Truppen hat, wie es se