Räumung von der Fremdherrschaft und die völlige Unabhängigkeit zur Hauptbasis habe.
Das Ministerium Rossi scheint damit beginnen zu wollen, die Romagna in die Hände von Kardinal-Legaten zurückzuliefern. Zan⸗ nolini, der kaum ernannte Prolegat von Bologna, wird in gleicher Eigenschaft nach Ancona versetzt, und Kardinal Amat tritt in seine alte Sielle wieder ein. Farinl, der nach Bologna geschict worden h war, um die Ruhe wieder herzustellen, soll als Oberst das Kommando der Carabiniere in jener Stadt erhalten. Dagegen soll Marco Min ghetti ähnliche Anerbieten entschieden zurückgewiesen haben und am j5ten d. M. nach Turin abgegangen sein. 25
Eine gestern erschienene Ministerial⸗Verordnung hebt das Polizei⸗ Ministerium auf und vereinigt es mit dem des Junern, welches letz⸗ tere dagegen einige Zweige an das Handels Ministerium abgibt. Das Ausfuhr-Verbot von Geld, Gold- und Sllberbarren ist eben⸗
ren, und daß, r . — * Alle gegen ihre Pflicht verstoßen,
als erkrantt angemeldet 1765
S08
Nur das sagen wir, daß die Verhältnisse schwierig sind, wenn einmal das Mißgeschick über eine Stadt hereinge⸗ wie dies gestern geschah.“
Bis zum 2. Oktober Mittags waren an der asiatischen Cholera Personen, Zugang von gestern bis Davon sind gestorben 1071,
Mittag 17. Zusammen 1782. ö Summa 1782.
339 in ärzllicher Behandlung 372. den 3. Oktober 1848. ö Königliches Polizei-Präsidium.
eute enesen 3. Berlin,
Meteorologische Beobachtungen.
Nach einmaliger Reobachtung.
Abends 10 Ubr.
Nachmittags 2 ue.
1848. Morgens 1. okt. 6 br.
falls bereits aufgehoben worden. . In Lucca haben am 15. September ernsthafte Unruhen statt⸗ sten d. giebt eine
gefunden. Die Mailänder. Zeitung vom 21 1 am 16ten von, der Stadtpräfektur in Lucca erlassene Proclamation,
worin die Einwohner zur Ruhe ermahnt und aufgefordert werden, die mit Gewalt genommenen Waffen wieder abzugeben. Die Na ilän⸗ der Zeitung fährt fort: „Persönliche Rückichten, dit e, , begreiflich finden wird, rathen uns, einen Schleier über die , Sorfälle in Lucca zu zieden, und auferlegen uns absolutes Still-
Lufidruck Luftwãrme Thaupunkt Wetter
Wolkenzug.·..
·
335, 4 Par · 335, Ss (. 335. 2567 Far. duellx arme . R. 8,17 R. 12.370 hn. 4 10,0 R. Flusswärme 10,99 k. 47,77 R. 4 ö 4 9, 1* R. Boden wärme 93 pCt. 79 pCt. S0 pCt. Ausdũnstung trũpx trübh. Ni. derscklas O, oo 1 Rb. Sw. SW. Wÿrme wechsel 12,8 — e r, 7n* 336,52“ Par... 193 ..
unstsättigung -.
Tagesiuittel:
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Abonnements ⸗Vorstellung. sches Herz, Trauerspiel in 5 Akten, halb 7 Uhr.
Vorstellung: Ch. Birch ⸗ Pfeiffer.
Vorstellung? Die Hugenotten, Oper in schen des Scribe, General⸗Musik⸗Direktor Meyerbeer. meister Hoguet.
Borgia. Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti.
Vaudeville ⸗Posse in 3 Akten, von Friedrich Adami. neu komponirt, theils W. J. Meyer, Musik-⸗Direktor des Königsstädtischen Theaters.
Königliche Schauspielt. Mittwoch, 4. Olt. Im Opernhause. 163ste Schauspielhaus⸗ Zum erstenmale wiederholt: Ein deut- von Gotthold Logau. Anfang
Donnerstag, 5. Okt. Im Schauspielhause. 164ste Abonnements= Ber Pfarrherr, Original-Schauspiel in 5 Akten, von
Anfang halb 7 Uhr.
Im Opernhause. 109te Abonnements⸗ 5 Akten, nach dem Französi⸗ Castelli. Musik von dem Königl. Ballets von dem Königl. Ballet⸗
Valentine) Anfang 6 Uhr.
Freitag, 6. Okt. übersetzt von (Frau Luise Köster:
Rönigsstadtisches Theater. — Mittwoch, 4. Okt. Italienische Opern-Vorstellung. Lucreria
Provinzial⸗ Unruhen, Die Musik theils Melodieen arrangirt von
Donnerstag, 5. Okt. Zum Erstenmale: nach bekannten
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250 FI. Rur
Stamm- Actien. Rapital. — Tages - Cours.
1125 142 . K Kurr 15075 150 M2 Ihh nr. 2 mi. 1505 149 9
250 . 2 Mi. 5
306 Mh.
er Reinertrag wird nach ersolgter Beka nnim. in der daz bestimmten Rubrik ausgefüllt. ie mit 35 pCi. bez. Actien sind v.. Staat gar.
Börsen- Zins- Rechnung
Rein- Eriras 1842.
Priorist ts - Actien. apitas.
Zins fusz.
Sämmiliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung a 100 pCt. amortizs.
L166. 3 Mi. — 6 23* 300 Fr. 2 Mi. — 150 FI. 2 Me. 8953 892 l50 r. 2 Mi. 1 190 Thi. 2 Mi e. 393
8 Tage 95 9 00 rνl. 294 ö 3 — 1001.
Breslau Leipziß in Courant im 14 Thlr. Fuss. südd. W.... ̃— **
2 — 1 4 —
Fraukfurt a. M Heters burg
Halãndis ch
2zf. Brief. Geld. St. Schuld- Sab. 35 735 Kur- u. Nm. Pfdbr. Sehlesisehe do.
Seeh. Pram. Seb. — 87 do. Lt. B. gar. do.
zt. Gold. Gem. *
Gem.
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3 3 . u. Nm. Scluldv. 3 — 3 Berl. Stadt- Obl. 3 — Pr. RR-Anth. - Seb — Wentpr. PFfandbr. 33 — Grosab. Posen do. 4
do. . .
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Friedrichs d'or. And. G oldm. à ich. Dis conto.
¶Luslandi sche Fonds.
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Osipr. Pfandbr. 40.
Pomm.
Poln. nene Pfabr. do. Fart Soo FI. do. do. 300 FI. Ilamb. Feuer- Cas. do. Staata-Er. Anl.
Russ Hamb. Cert . / Noll. 23 6 Int.
do. beillope3 4.8. do. do. 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A. do. do. S. A. do. v. Rthsoh. Lst. do. Polu. Schatao. 1 do. do. Cort. L. A. 5 do. do. L. B. 200 FI. —
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Kurh. Tr. O. 40 th. Sardin. do. à36 Er. X. Bad. do. 35 FI. —
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Berl. Anhalt Lit. A B.
Magd. Halherstadt..-
Halle Thüringer Cöln - Minden.... ....
Bonn - Cöln
Düsseld. Elberfeld .. Steele - Vohwinkel. . . Niederschl. Märkisch.
Oherschl. Eit. A. ... Cosel Oderberg
Breslau- . . Krakau - Oberschl. ..
S6 a 852 br, u G. 64 6
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1023 6.
51 kB. 505 6. 71 bre.
3.506, 000 8. 000, 9090 4,524, 000 4,000, 0900 1.709. 000 2, 300, 000 9. 0900. 000 2, 967. 500 4,506, 000 1,051. 200 1.400.000 1.300, 000 9, 950, 006 1500, 9000 2, 253, 100 2,400, 000 1.200, 000 1.700, 9)0 . 15901, 000 —— 4,000, 000 5. 000, 9900 L100, 000
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Hamburg Stettin - Starg. . Pots d. Magd...
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Berg. Märk. ...... Stargard Posen Brieg Neisse Quitlungs · Rogen. Berl. Anhalt. Lit. B. Magdeb. Wittenb. ...
Aachen-Mastricht ... Thür. Verbind. Bahn
Ausl. Quittung bog- Ludw. Bexbach 24FI. Pesther. . . . . . . . 26 FI. Friedr. Wilh. Nordb.
Schluss- Course von Cöln - Minden 75 B
S V = . S — R 2
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2.500, 0900 4 1,50, 000 4 2.750, 00 4 630 S. 600, 909 4 20
90 80 90
8, 525, 900 4 18, 600,900 4
d. ho, M00 4 418. 42 ba.
l, 411, 800 5, 000,000 2, 367, 200
Berl. Anhalt do. Hambur do. Potsd.- Magd. .. do. do. ö. 3. 132. 809 Magdeb. Leipziger. 1, 788, 0090 Hasse. Fhüringer .... 4.000, 00 Cöln - Minden 3, 674, 500 Rhein. v. Staat gar.. 1.217, 009 do. 1. Priorität. . . . 2. 457, 2650 do. Stamm - Prior. . 1, 250, 600 Düsseldorf-Elberseld. 1,0, 000 Niederschl. Märkisch. 4, 175,000 do. do. 3,501, 0090 do. IIl. Serie. 2, 300,000 do. Lweigbahn 252, 000 do. do. 248, 000 Oberschlesische 1.276, 600 Cosel - Oderberg 260,000 Steele Vohwinkel... 325, 000 Breslau - Freiburg.. 400,000
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Ausl. Stamm-Act.
Dresden-Görlitz .. .. 6, 000, 600 Leipzig Dresden.... 4,500,009 Chemnitz Risa 4. 000,000 Sächsisch- Bayerische 6, 995, 000 kiel - Altona Sp. 2. 0õ56, 000 Amsterd. Rotterd. FI. 6, 500, 000 Mecklenburger Thlr. 4, 300,000
Börs en- Linsen.
— C · — — —
von Preussischen Bank- Antheilen S553. 4 br.
O 8 — Se
pol 2. Pfdbr. a. C. 4
FBT äüfserst geringem Geschäft stellten sich die Notirungen
neunte niedriger als gestern.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 2. Okt. Holl. und Kaiserl. Dukaten 964 Bi. Friedrichsd'or 11333 Br. Louisd'or 1123 Gld. Poln. Papiergeld 59 bez. Desterreichische Banknoten 945 und iz Staats- Schuldscheine 733 Br. Seehandlungs-Prämien⸗Scheine öh Rthlr. 877 Br. Schles. Pfandbr. 36 proz. 9095 Glde, do. Lit. B. 4 proz. 925 Br., do. 33 proz. 8153 Br.
Poln. Pfandbriese alte 4proz. 90 Br., do. neue 4 proz. Mt Br., do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 93 Gld., do. à 500 Fl. 673 Br., do. Bank- Certifik. a 200 Fl. 13 Gld.
Actien. Oberschles. Litt. A. 887 Gld., do. Litt. B. 883 Gld. Breslau⸗Schw.-Freib. 86 Br. Niederschl. Märk., 68 bez. u, Gld., do. Prior. 91 Br., do. Ser. III. 883 Br. Neisse⸗-Brieg 36 Gld. Krakäu⸗Oberschl. 123 Br. Friedrich⸗Wilhelms-Nordbahn k
42 bez. und Gld. Wechsel⸗Course. Amsterdam 2 M. 1425 Gld. Hamburg a vista 150564 Gld. do. 2 M. 14935 Gld. London 1X. St. 3 M. 6. 245 Br. 6. 24 Gld. Berlin a vista 100 Br. do. 2 M. 995 Br. Wien, 1. Ott. (Sonntag. ; . 4, 4. Anl. 3. 5 /) is zum Abgang d 3 / ungern. gang der Post fehlen zuverlässige Nachrichten aus Leipzig, 2. Ott. X. Dr. ig. 7 ; x. . ii g. . Fir. 6. Rr n 216 dar. . Schles. 35 Gld. Chemn.⸗Riesa 743 Gld öb an itt au 23 Br. Magd. Leipz. 164 Br. Berl. Anh. X. S5, Gl., d 7 ; ö . S855 Gld. ö . Frankfurt a. M., 1. Ott. d ö Der Ümsatz in Fonds und Eise n d r add i, n nur Metalliques, Nordbahn, Bexbach und badische Loose blie . end; einige Verkäufe etwas flauer; Oesterr. Actien und 250 Fl 3 9 hielten sich begehrter und sind etwas höher bezahlt worden. k . Papiere behaupteten sich größtentheils auf ihren gestrigen Toursen. Met. 74. 738. Bank -Actien 1195. 1190. Da L. 6061. 60. Baden 50 Fl. 455 Bre, do. 35 Fl. 2 . hess. 255. 251. Sardin. 255. 25. Z3proz. Span. 183. 182. Poln. 360 Fl. L. 93 G. vdo. 509 Fl. 67. 67. Köln⸗Minder 765. 755. Bexbach 683. 683. Friedr. Wilh. Nordbahn 43. 423. Paris, 30. Sept. Der Markt war heute etwas besser in Folge der Prämien⸗ Realisation,
schwaches Geschäft. 3 35 Rente 41. 25.
Norbbahn 373. 75.
London, 29. Sept. Zproz. Cons. p. C. S5, a. 3. 86. Ard. 6.
115. Int. 445. 4proz. 7161. R. 1008. Mex. 171.
aber im Ganzen noch immer ein
5 6 68. 50. Anleihe von 1848 69.
Engl. Fonds blieben gänzlich unverändert und war nur sehr wenig Geschäft darin; eben so war in fremden der Umsatz gering. Eisenbahn⸗-Acktien flau.
Amsterdam, 30. Sept. Der Handel war heute im Allge⸗— meinen von geringer Bedeutung. Von holl. Fonds waren proz. u. äproz., von fremden öster. etwas angenehmer.
Holl. Integr. 143, .- Zproz. neue 522 3zproz. Synd. 59. Span. Ard. Gr, Piecen 7 R, 3. Pe l, 238, 21. Dest. Met. Hproz. 693. 2zproz. 363, 3. 763.
Antwerpen, 29. Sept. Börse fest. proz. belg. 77. Span. Ard. 73.
Madrid, 23. Sept. 6 B. Sfr. 35, 3.
4proz. ostind. H9, . Port. 4proʒ. Bras.
Bei geringem Geschäft war die 19proz. 7163, 71. proz. 381, .
5proz. 10, 3. 3Zproz. 191, 3. Coup.
Markt ⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 3. Oktober. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 60 — 64 Rthlr. Roggen loco 28 — 30 Rthlr. Sa2pfd. p. Okt. Mov. 273 Rthlr. „p Frühsahr 353 2 Zz. Rthir. Gerste, große, loco 28 - 30 Rthlr. „kleine 26 a 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität i6— 17 Rthlr. „p. Frühjahr 48pf8. 183 17 Rthlr. bp. Herbst 17 2 16 Rthlr.
Erbsen, Kochwaare 40 a 36 Rthlr. „Futterwaare 34 a 32 Rthlr.
fn, 72 Rthlr. nominel. Rüböl loco 115 Rthlr. bez. u. Br. Oft. Mov. 11 Rthlr. k ö. Dez. Jan. o. ö Jan. Febr. 113 Rthlr. ohne Geschäft. Febr. / März 11, Rthlr. do. März April do. o. Spiritus loco 159 a 153 Rthlr. bez. . Okt. Mov. 157 Rthlr. Br., 159 2 155 bez. — Nov. / Dez. 166 Rthlr. vp. Frühjahr 17 a 16 Rthlr.
Markttpreise vom Getraide.
Berlin, den 2. Qktober. Zu Lande: Weizen W Rthlr. 15 Sgr. Pf., auch 2 Rihlr. 1 RNthlr. 7 Sgr.
16 Sgr. 3 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 10 Sar, auch b Pi. große Gerste 1Rthlr. ie g, 3 Pf., auch 1 Rthlr. 38 16 Sgr.
10 Sgr.;
auch 2 Rthlr. 15 6 Sgr. 3 Pfz 9 Pf., auch
Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. 20 Sgr., Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 10 Sgr. auch 1 Rthlr. groͤße' Gerste 4 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; Hafer 23 Sgr. 20 Sgr.; Erbsen 1 Rthlr. 15 Sgr. Sonnabend, den 39. September.
Das Schock Stroh 6 Rthlr. 20 Sgr., auch 5 Rtblr. der Centner Heu 25 Sgr., auch 15 Sgr.
Stettin, 2. Okt. Von Herrn Legationsrath Philipsborn ist die Nachricht eingegangen, daß in Kopenhagen am 28sten d. M. das letzte preußische Schiff segelfertig war. Wir hatten einen stillen Markt. Gertrasd e. Weizen 939 pfd. schwerer polnischer, von Na— kel schwimmend gegen Connoissement, zu 66 Rthlr, gekauft, 9ipfd. Wanre auf kurze Lieferung bedang 63 Rthlr. Roggen in loco zu unregelmäßigen Preisen verkauft, vor der Börse 84pfd. zu 283 Rthlr., später 83pfd. zu 273 2 273 Rthlr., jetzt S4pfd. zu 28 Rthlr. ange⸗ boten; für 86pfd. ist 29 Rthlr. bezahlt und noch zu machen, pr. Okt. 28 Rihlr. Br., 277 Rthlr. Gld., pr. Frühjahr 33 Rthlr. Br., 32 Rthlr. Gld. Bruchgerste 71pfd. bedang zuletzt 30 Rthlr., was nicht
mehr zu machen ist. ö . Gel loco und bis Dezember 11 Rthlr. Br., März /MApril 11
Rthlr. Br. . Spiritus aus erster Hand zur Stelle eine Kleinigkeit mit 23 X verkauft, aus zweiter Hand ohne Faß 233 X, mit Fässern 245 * be⸗ zahlt, pr. Frühj. 22 Geld. Breslau, 2. Okt. Weizen, weißer 46, 56 bis 62 Sgr., ber 45, 55 bis 60 Sgr. Roggen 28, 31 bis 35 Sgr. Gerste 24, 263 bis 28 Sgr. Hafer 6, 17 bis 18 Sgr. Rapps 1900 Schfl. 2 S1 Sgr.,
Boden begeben. ndr und Sommer⸗-Rübsen 2 71 Sgr. 300 Schfl. verkauft.
Kleesaat roth a t bis 9 verkauft. Spiritus 60 bis 70 Eimer 4 75 Rthlr. verkauft; im Laufe die⸗
ser Woche zu liefern wird a 77 Rthlr. offerirt.
he SG
Sgr. ʒ
gel⸗
50 Schfl. a 8o3 Sgr. inkl.
Zink noch immer ohne Handel.
Die Zuführen waren heute nich Hafer etwas angezogen.
Köln, 30. Sept. (2* Scheffel.) Waare, pr. Nov. 6560 Rthlr. Rihlr. W., 6. Rthlr. G.
t bedeutend, daher Roggen un?
1 Rthlr. W., 4 Rthlr. Gld.
a, z. oberländische A Rthlr. W.
Gerste, hiesige 3* Rthlr. Hafer 15 Rthlr. W., pr. Rthlr. W.
Gld.,
Rthlr. Geld., pr. Mai 30 Rthlr. W., 315 Rthlr. W. ö
54 26 Sgr., auch 216 Sgr. 3 Pf.; Erbsen 1 Rthlr.
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen ma en m,,
eilage
Rüböl' loco 107 Rthlr. Einiges bezahlt, auf Lieferung 104 Br.
Welzen direkt 55 Rthlr. W., 66, Rthlr. G., pr. März 6
Roggen alter 4 Rthlr. W., pr. Nov. 414 Rthlr. W., 4 Rthlr.
Nov. 2 Rthlr. W., pr. März 28
Rüböl compt. 30 Rthlr. W., pr. Okt. 29 Rthlr. W., 29 293. Rthlr. Gld., geläutert
Beilage zum Preu
809
Mittwoch den 1. Oktober.
rnit. Deutschlan d. Oesterreich. Reichstag: Vermischtes. — Wien. öͤsterreichischen Volkes. Sachsen. Dresden. Kammer-Verhandlungen. Schleswig? Holstein. Flensburg. Verfahren der Dänen gegen
Flensburgs Schiffe. Ausland.
Nußland und Polen. St Petersburg, Kaiserliches Restript an den Adel von Chersen. — Cholera. — Kaiserliches Handschreiben an den Großfürsten Michael. —ĩ
e, d. 83 Nahere 6 Struve's Festnehmung. — Das Ver- halten der Schweiz mit Hinsicht auf die fremden Flüchtlinge ö ö ĩ z mit Hinsich e r Fre schaaren⸗Einbruch ins Badensche. Flüchtling Neuer
Das neue Museum.
nichtamtlicher Theil. Dentschlaud.
Desterreich. Reichstags-Sitzung vom 29. Sep- tember. (Wien. 3tg.) Der Präsident theilt dem Reichstag eine Einladung zur Fahnenweihe am 1. Oktober mit, ersucht die neuen Abtheilungswahlen bekannt zu geben. Es ist der Beschluß gefaßt worden, die Drucksachen in die gangbaren Sprachen Oester= reichs übersetzen zu lassen, jedoch müssen die Gouvernements selbst dieselben verlangen. Was die Abstimmungsfrage des Präsidenten vor der Abstimmung betrifft, stellt er den Antrag, es mögen die Gouvernements zur Revision der Uebersetzung einen Vertrauensmann wählen und ihn der Kammer anzeigen. Borrosch trägt auf Suspendirung der Sitzung auf eine Stunde an, da das Steinkohlen⸗ Gas zu sehr betäube, was auch geschieht. Wie die Sitzung wieder eröffnẽt wird, trägt Borrosch an, die Sitzung auf morgen ö. verta⸗ gen, da die Ausdünstung unerträglich sei. Sie wird auch auf mor⸗ gen um 9 Uhr vertagt; die Tagesordnung bleibt dieselbe. Finanz Minister Kraus: Der Ziffer⸗Aufsatz des Voranschlages konnte erst vorgestern festgestellt werden, und der Finanz⸗Minister ist daher erst heute im Stande, die Haupt⸗Uebersicht vorzulegen, auch wurde jeder der Herren Abgeordneten mit einem Exemplar betheilt Die Nach⸗ weisungen und Berechnungen sind im Drucke. Man wird schon we- gen des höchst bedeutenden Umfanges der Arbeit entschuldigen, daß die förmliche Vorlage sammt Beilagen und den Antrãgen des Mi⸗ nisteriums erst künftige Woche nachfolgen kann. Was den Antrag über Aufhebung der Fictitial-Steuer betrifft, so stimmt der Minister für ihre Aufhebung. Sie rührt von einer alten Einrichtung her verträgt sich jetzt nicht mehr mit unserer Verfassung. Der Ausfall 39 1606,00) Fr. ist nicht erheblich. Schluß der Sitzung um 11 hr.
Die Grundrechte des
Wien, 29. Sept. (J. d. Oest. Lloyd.) Der Entwurf der Grundrechte des österreichischen Volkes, welcher von dem Constitutions- Ausschusse ausgearbeitet worden ist und jetzt in die Abtheilungen geht, um einer neuen Berathung unterworfen zu werden, lautet:
e . ,,, ö 8. 1. Alle, Menschen haben gleiche angeborne und äußerli P I n , , e en h: Freiheit, Unbescholtenheit und auf Förder ĩ isti an , ö, h auf Förderung des eigenen geistigen und ma— Die Ausübung dieser Rechte findet nur in den ĩ j Anderen ihre natürliche und , 3 r, , 8. 2. Diese Rechte wirksam zu schützen und zu fördern, ist Aufgabe des Staates, die einzelnen Staatsbürger übertragen von der Gesammiheit shrer Rechte nur so viel an den Staat, als zu dessen Zwecke noth wendig ist. s. 3. Tie Gesammtheit der Staatsbürger ist das Volk, alle Staats- gewalten gehen vom Volle aus und werden auf die in der Constitution festgesetzte Weise ausgeübt. §. 4. Die österreichische Staatsbürgerschaft wird nach den Bestim- mungen dieser Constitutions- Urkunde und eines besonderen Gesetzes erwor= ben, ausgeübt und verloren. 8. 5. Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich. Alle Standes- vorrechte und alle Arten von Adelsbezeichnungen sind abgeschafft und dürfen nicht mehr verliehen werden. Alle Staatsbürger haben ein gleiches Recht zu allen öffentlichen Aem⸗ tern. Ju bffentlichen Auszeichnungen oder Belohnungen berechtigt nur das versönliche Verdienst, keine Auszeichnung ist vereiblich. S. 6. Die Freiheit der Person ist gewährleistet. Niemand darf wider seinen Willen dem ordentlichen Nichter entzogen werden; privilegirte und Ausnahmegerichte dürfen nicht bestehen. Niemand darf anders verhaftet werden, als kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehles, den Fall der Betretung auf der That ausgenommen. . Der Verhaftungsbefehl muß dem Verhafteten sogleich oder spätestens 24 Stunden nach der Verhaftung zugestellt werden. Jeder von den Organen für die öffentliche Sicherheit Verhaftete muß binnen 24 Stunden an sein ordentliches Gericht abgeführt oder freigelassen werden. Wenn gegen einen Angeschuldigten nicht dringende Anzeigungen eines schweren Verbrechens vorliegen, so ist er gegen eine vom Gerichte nach dem Gesetze zu bestimmende Bürgschast oder Caution auf freiem Fuße zu unter- suchen. 8. 7. Das Gerichtsverfahren ist öffentlich und mündlich. Im Strafverfahren hat der Anklageprozeß mit Schwurgerichten als Regel zu gelten. Die Ausnahmen von dieser Regel werden durch die be— sonderen Gesetze bestimmt. Niemand darf wegen einer strafbaren Handlung, rügchsichtli bereits durch das Geschwornengericht für ich . . mals in Untersuchang gezogen, noch auch wegen derselben Uebertretung zweimal verurtheilt werden; eben so wenig soll Jemand genöthigt werden gegen sich selbst auszusagen, oder gegen seine Aeltern, Kinder deschwistei oder seinen ,, seusniß zu geben. / ( 8. 8. Eine Strafe kann nur durch gerichtlichen ach ei zur Zeit des Vergehens schon 1 r, er , , . Die Todesstrafe ist abgeschafft. -. 1a Die Strafen der öffentlichen Arbeit, der öffentlichen Ausstellung der
M 1 55 z * * körperlichen Züchtigung, der Brandmarkung und der Vermögens-Einziehung dürfen nicht angewendet werden.
5§. 9. Das Hausrecht ist unverletzlich. Eine Durchsuchung der Woh nung und der Papiere oder eine Beschlagnahme der letzteren kann nur über richterliche Verordnung in den vom Gesctze bestimmten Fällen und auf die vom Gesetze bestimmte Art vorgenommen werden.
Die Unverletzlichkeit des Hausrechts ist kein Hinderniß der Verhaftung eines gerichtlich Verfolgten.
S. 10. Das Briefgeheimniß darf nicht verletzt und die Beschlagnahme von Briefen nur auf Grund eines richterlichen Befehls und nach den Be—= stimmungen des Gesetzes vorgenommen werden.
II. Das Recht der Petition und der Sammlung von Unterschrif ten auf Petitionen ist unbeschränkt.
8. 12. Die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des i n unterliegt nur den von den Gemeinde⸗Srdnungen fest⸗ gefetten Beschränkungen. Von Seiten der Staatsgewalt wird die Auswan -=
e nicht beschränkt; es darf insbesondere kein Abfahrtsgeld gefordert
§. 13. Die österreichischen Staatsbürger haben das Rech vorläufige Anzeige an eine Behörde friedlich und ohne l en ssn . fam , ;
olksversammlungen unter freiem Himmel dürfen nur in Fä— in⸗ an, 2 fi. die e, . Sicherheit , , ü.
ein bewaffnetes Corps darf über politische Fragen bera Ve⸗ scluft ö ; p Frag athen oder Be
§. 14. Die Vereinigung der Staatsbürger in Gesellschaften (Asso— ciation) ist freigestellt 1 von keiner . . 6 gig gemacht werden. ;
Dieses Recht darf durch das Gesetz nicht anders beschränkt werden, als insofern seine Ausübung dem gleichen Rechte Anderer, der öffentlichen Sin⸗ lichkeit oder dem Staatszwecke überhaupt entgegensteht.
§. 15. Jeder Mensch hat ein unverletzliches Recht, Gott nach seiner Einsicht und seinem freigewählten Bekenntnisse zu verehren.
Jede Religions-Gesellschaft ist nach den im 8. 14 für Associationen aufgestellten Grundsätzen zu behandeln.
§. 16. Eine Siaatskirche giebt es nicht.
Niemand ist gezwungen, an den Handlungen, Feierlichkeiten und Ver— pflichtungen eines Kultus, zu dem er sich nicht bekennt, Theil zu nehmen oder die ,, J beobachten. 2 ;
. ie Religions⸗-Verschiedenheit begründet keinen erschied i den Rechten und ꝓsndr d der Staatsbürger. z 1a,
S. is. Die Gültigkeit der Ehe ist bedingt durch die förmliche Ein— willigung beider Brautleute vor der vom Staate zur Aufnahme des Ehe— vertrages bestellten Behörde.
6. Line kirchliche Trauung kann erst nach Schließung der Civil-Ehe statt— nden.
; . der Religions ⸗Bekenntnisse ist kein Hinderniß der Ci⸗ vil · Ehe.
§. 19. Der Unterricht ist frei; jede vorgreifende Maßrege ͤ Lehrfreiheit ist untersagt. Die . des id e gl 6. . durch das Gesetz geordnet.
Der öffentliche Unterricht ist unentgeltlich zu ertheilen und wird durch ein Geseß geregelt werden. ;
Keiner religiösen Gesellschaft darf ein leitender Einfluß auf öffentliche Lehr-Anstalten eingeränmt werden. .
§. 20. Jedermann hat das Recht, seine Gedanken frei auszusprechen niederzuschreiben, bildlich darzustellen und in jeder beliebigen Art und Form zu veröffentlichen.
Dieses Recht darf unter keinen Umständen und in keiner Weise, na— mentlich weder durch Censur, noch durch Konzessionen, weder durch Sicher⸗ heitsleistungen, noch durch Stempelgebühren beschränkt, suspendirt oder auf= gehoben werden.
Der Mißbrauch dieses Rechtes wird nach den allgemeinen Gesetzen und nicht anders als über Urtheil eines Schwurgerichtes bestraft.
Wenn der Verfasser einer Schrift oder der Urheber einer bildlichen Darstellung bekannt ist und im Staate seinen ordentlichen Wohnsitz hat darf kein Anderer wegen derselben verfolgt werden.
Bis zur Erlassung eines revidirten Strafgesetzes gelten über den Miß— brauch der Presse die bestehenden provisorischen Preßvorschriften.
S8. 21. Jeder Volksstamm hat ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Nec seiner Nationalität überhaupt und seiner Sprache ins besondere.
Die Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt und öffentlichen Leben wird vom Staate gewährleistet. 5
S. 22. Das Eigenthum ist unter dem Schutze des Staates.
Niemand darf aus seinem Eigenthume verdraͤngt werden, außer a) in Vollzug eines richterlichen Erkenntnisses, oder b) durch Enteignung (Eypro- priation) aus Gründen des öffentlichen Wohles.
. . . Ja 2 r n eines besonderen Gesetzes n der Regel voraus S = . e. / g usgehende Schadloshaltung vor
26 as Eigenthum darf weder durch das Lehensverhältni durch das Institut des n n n, ,. d ., . k Auflösung des Lehenbandes wird durch ein besonderes Gesetz ge—
Zamilien - Fideikommisse werden ungetheiltes Eigenthum in der Hand k am Tage der Kundmachung dieses Grundge⸗ Kö 24. Der Staatsbürger ist in der freien Verfügung über sein Ver= mögen nicht anders beschränkt, als durch die Bestimmungen des Civilrechtes und die besonderen Gesetze über Grundzertheilung. J
Die Theilung des Eigenthumes in ein Ober- und Nutzungs- Eigen- thum ist für immer untersagt.
§. 25. Jedermann hat nach Maßgabe seines Vermögens und Ein⸗ kommens zu den Lasten des Staates beizutragen.
§. 26. Jeder Staatsbürger und jedes Grundstück muß einem Ge— meindeverbande angehören.
Die Grundrechte jeder Gemeinde sind:
) Die Wahl ihrer Vorsteher und Vertreter.
p) Die selbstständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten und die Hand⸗ habung der Oris-Polizei (die Beschränkungen hinsichtlich der Ver— äußerung oder Belastung des Stammvermögens enthalten die Ge— meinde · Ordnungen).
c) Die Veröffentlichung ihres Haushaltes und in der Regel Oeffent⸗ lichkeit der Verhandlungen.
§. 27. Zum Schutze des Staates und der Constitution besteht die Volkswehr, welche in das Heer und die Nationalgarde getheilt und durch besondere Gesetze geregelt wird.
Die Volkswehr wird auf die Constitution beeidet und kann zur Unter— drückung innerer Unruhen nur über Aufforderung der Civil⸗Behörden in den gesetzlich bestimmten Fällen und Formen verwendet werden.
F. 18. Jeder Staatsbürger ist zum Dienst im Heere persönlich ver⸗ pflichtet. Ausnahmen davon werden durch das Heergesetz bestimmt.
§. 29. Das Heer untersteht den bürgerlichen Gesetzen und Gerichten.
Militair⸗-Gerichte haben nur im Kriege und bei Tisziplinar-Vergehen in Wirksamkeit zu treten.
§. 30. Alle wehrhaften Männer, die nicht im Heere dienen, haben in der Regel ein gleiches Recht und eine gleiche Pflicht, in der Nationalgarde u dienen.
. Die näheren Bestimmungen und Ausnahmen von dieser Regel enthält das Gesetz über die Nationalgarde.
Jedermann, der nach diesem Gesetze von dem Dienste in der Natio- nalgarde nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, hat das Recht, Waffen zu
tragen.
Sachsen. Dresden, 30. Sept. (D. A. 3.) In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer fand die Interpellation des Abgeordneten Helbig statt: warum sächsische Truppen nach Alten⸗ burg marschirten.
Staatsminister v. 8. Pfordten erllärt hierauf, die Antwort sei ein= fach, es würden 6090 M. sächsischer Truppen dorthin geschickt werden, weil es die Centralgewalt angeordnet. Es sollten mehrere Armeecorps an ge= wissen unkten aufgestellt werden und unsere Truppen ein solches von 121,900 M. mit österreichischen und anderen Reichstruppen bilden, das einöster⸗ reichischer General kommanvdiren und sein Hauptquartier in Altenburg haben werde. Staatsminister Oberländer: Er sei von der Centralgewalt zum Reichskommissar ernannt worden, um für die Aufrechterhaltung und Wie⸗ derherstellung der Ruhe und Ordnung, wenn diese gestört würde, in den reußischen und thüringischen Landen zu sorgen. Er sei diesem Austrag in fein, Art nachgekommen und habe den Zweck erreicht, indem er durch per= önliche Rücksprache und Proclamationen dem Volk erklärt habe, daß die
reiheit der 7 nicht gefährdet werden dürfe, und daß die provisorische egierung Deutschlands stark genug sei, Ruhestörungen und Gewaltthaten u unterdrücken. Ueberall habe er damit Erfolg gehabt, und nur nach Gera ätte er eine kleine Reichsgarnison legen müssen, um die Arbeiter daselbst,
ischen Staats-Anzeiger.
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welche, ohne etwas dafür leisten zu wollen, von den Bürgern hät a ö ten ernährt werden wollen, zur Beobachtung der gesetzlichen — zu . . sei nun auf einmal am 25. September die Weisung von der Centralgewalt zu den fraglichen Truppensendungen gekommen. Da diese Maßregel mit den von ihm ergriffenen nicht im Einklange stehe, so habe er seinen Auf— trag für erledigt geachtet und ihn in die Hände der Centralgewalt zurück- gesehen da er glaube, daß ohne ihn eben so viel geschehen könne. (Beifall.) 2 geordn. Del ig: Er hätte gewünscht, daß dem Volke eine nähere skunst von Frankfurt geworden wäre, man dürfe erwarten, daß die Ver- . dem Vosse gegenüber offen sein möchten. In den betreffenden Staa⸗ en sei jetzt Alles ruhig, so daß man nicht begreife, warum so große Trup⸗ e, , . dorthin angeordnet würden. Es wurde diese Maßregel bei nen ( so gedrückten Zeiten erst Aufregung und Unruhen verursachen. Er elle daher den Antrag: Die Tammer * die Staatsregierung ersuchen, 6 die Sendung. sächsischer Truppen nach Altenburg Widerspruch einzu⸗ egen und deren Einrücken dorthin vor der Hand zu sistiren. Staatsmi— nister v. d. Pfordten: Er habe die Motive der Centralgewalt nicht zu r ,. und das Ministerium habe es für seine Pflicht gehalten, jener Beisung Folge zu leisten. Dazu habe man sich durch die Anerkennung ver Tentralgewalt verbindlich gemacht. Auch von der Kammer selbst, und be—⸗ sonders von der Seite, woher die gegenwärtige Interpellation komme, sei darauf gedrungen worden, daß den Beschlüssen der Centralgewalt nachge⸗ lommen werde. Man könne nicht so schnell seine Grundsätze ändern. 1 sei eine starke Einheit nöthig, und kein Minister würde die wa, n, über sich nehmen, sich solchen Maßregeln zu widersetzen. Hierauf wid die sofortige Berathung des Antrags gegen 46 Stimmen ab⸗ gelehnt und derselbe auf eine der näͤchsten Tagesordnungen verwiesen.
Schleswig⸗Holstein. Flensburg, 29. Sept. (6. C.) Einige hiesige Schiffseigenthümer haben es jetzt sehr zu beklagen, daß ihre Schiffe nicht von vorn herein von Seiten der Dänen feindlich behandelt und wie an⸗ dere deutsche Schiffe kondemnirt worden sind. Letztere sind, wie schon bekannt, zurückgegeben, die Zurücklieferung jener aber welche die Dänen im April gelichen, wird verweigert. So z. B. liegen augenblicklich drei flensburger Schiffe bei Sonderburg, die den ganzen Sommer über zu dänischen Transporten gebraucht worden sind, aber noch nicht zur Verfügung der Eigenthümer stehen, weil, wie lie Aussage des dänischen Commandeurs lauttt, man noch nicht wissen könne, ob sie nicht vielleicht ihm wieder nothwendig würden. Die von den Dãnen mitgenommenen Dampfschiffe werden zum Bugsiren gebraucht und sind so zu sagen aus allen Fugen gerissen, da sie zu Bugsirschiffen nicht gebaut worden sind. Erwähnter Commandeur meint es würde etwas für Be⸗ und Abnutzung der Schiffe bezahlt werden. — Zwei mit Probukten beladene arnisser oder capeler Schiffe, mit schleswig⸗ holsteinischem Stempel, Dokumenten und deutscher Flaage, wurden in diesen Tagen bei Sonderburg von einem dänischen Kriegeschiffe, der Galathea „, angehalten und ohne Weiteres nach Assens abgeführt. Jene beiden Schiffe hatten auch noch den dänischen Meßbrief und eine dänische Flagge vorzuzeigen, mußten aber dessenungeachtet sich fü⸗ gen. Noch immer liegen mehrere Kanonenböte, so wie die „Gala— thea“, bei Sonderburg. — Die bekannte Immediat- Kommission begnügt sich bisher damit, von Sonderburg aus Bekanntmachungen zc., auf geheimen Wegen, z. B. mit Fuhrleuten, Reisenden u. s. w., ins Land einzuschwärzen.
Ausland.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 24. Sept. Se. Majestät der Kaiser hat an den Adel des Gouvernements Cherson nachstehendes Handschreiben erlassen: „Unserem lieben und getreuen Adel des Gouvernements Cherson. Der Minister des Innern hat
zu Unserer Kenntniß gebracht, daß der Adel des Gouvernements Cher⸗ son, beseelt von treuen Unterthanenpflicht, in Veranlassung Unferes Wanifestes vom 26. März d. J. den einstimmigen Beschluß gefaßt hat, für Unsere Armee 700 Pferde, zum Gebrauche bei der leichten Kavallerie und der Artillerie, zu stellen. Indem Wir in dieser Dar⸗ bringung einen neuen Beweis jener ritterlichen Gesinnungen erblicken durch welche sich stets und bei jeder Gelegenheit Unser lieber und ge⸗ treuer Adel des Gouvernements Cherson ausgezeichnet hat, ist es Uns angenehm, demselben Unsere Erkenntlichkeit zu bezeugen und. ihn Unseres unwandelbaren Wohlwollens zu versichern. Nikolaus.“
Zum 21. September waren hier 144 Cholerakranke in Behand⸗ lung verblieben; im Verlaufe dieses Tages kamen hinzu 11, genasen 11 und starben 6 (darunter 1 in der Wohnung). Zum 2 Sep⸗ tember verblieben demnach 138 Kranke in Behandlung. .
St. Petersburg, 26. Sept. An den Großfü ĩ als Ober -Chef der Militair-Lehranstalten, ist a n,, Handschreiben ergangen: „Kaiserliche Hoheit! Das außerordentli Maß di ligen E 6 ; iche Maß der diesmaligen Entlassung aus den Militair-Lehranstalten zum Offizierdienste, durch welche das Heer, bei dem unerwartet gesteiger⸗ ten Bedürfnisse, mit tüchtigen Offizieren versehen wurde, ließ aller⸗ dings schließen: es könnte die vor der Zeit, noch vor dem Uuszu ins Lager, vorgenommene Beförderung aller Zöglinge, die ode sonders zum Fronte⸗Dienst gewöhnt haben, auf die Fronte⸗ Jusam⸗ mensetzung in diesen Anstalten einen fühlbaren Einfluß haben. Um so angenehmer war es Mir, die in allen Beziehungen vortreffliche Ordnung und musterhafte Haltung zu bemerken, wodurch sich die Abtheilung der Militair-Lehranstalten während der ganzen Dauer ihres Aufenthalts in Peterhof auszeichnete. Täglich Augenzeuge der unermüdlichen Bemühungen und erleuchteten Einsicht, durch welche Ihre Pfleglinge vor der Cholera während ihres Umsichgreifens in der Hauptstadt und deren Umgebungen bewahrt wurden, ward Ich dadurch bis in die Tiefe Meines Herzens gerührt. Gott hat sicht⸗ barlich die Bemühungen Eurer Kaiserlichen Hoheit gesegnet. Aus der ganzen Abtheilung erkrankte an der Cholera nur 1 Zögling; aber Auch dieser ward? hergestellt. Es war Mir wohlthnend, Mich zu überzeugen, daß nicht nur die Chefs der Anstalten, geleitet durch Ihre unmittelbaren Anweisungen, sondern auch alle Offiziere ohne Ausnahme, begeistert von dem hohen Beispiele Eurer Kaiserlichen Hoheit, die heiligen Pflichten als Erzieher und Lehrer mit Eifer er⸗ füllten. Die Dankgebete der Aeltern, denen Ihre Bemühungen die Kinder erhielten, sind der schönste Lohn sür diese Anstrengung. Ich freue Mich der Gelegenheit, Eurer Kaiserlichen Hoheit für Alles Meinen vollkommenen Dank und Meine herzliche Anerkennung aus—= zudrücken. Kraßnoje⸗Sselo, 27. August 1848. (gez.) Nikolaus.“
Schweiz. Basel, 27. Sept. (O. P. sale der Möglingschen Kolonne erhalten wir zog am Freitag von Lörrach nach Schopfheim, w und, mit der schopfheimer Mannschaft verstätkt, zog über Schönau nach Todtnau, wo sie erst am Die Maunschaft, 14— 1500 Mann, war wohlbewa meist Bürgerwehrmänner, die den ten, und ohne gerade begeistert zu sein, gern. Aber das langsame Vorrücken
2. Sie blieb ts