1848 / 155 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

; ĩ ĩ Der Präsibent H. von Grundrechte ö 1 . 9 5 2 sten Vice - Präsidenten, Hern Riesser den neuerwählten zweiten. en r ründi des Wahl⸗ aus Hamburg, welcher bei der gestrigen Verkündigung * Resultate abwesend war auf, seinen Sitz einzunehmen, Nie scle sichtet folgende Worte an die Versammlung: Eme zufällige Abwesen⸗ . vel piaberte mich gestern, für das mir bewiesene Vertrauen, auf welches ich so geringen Anspruch habe, Ihnen zu danken. Durch treue Pflichterfüllung werde ich mich bestreben, dieser Ehre mich wür⸗ dig zu beweisen. Sollte die Gelegenheit eintreten, wo ich an der Leltung der Verhandlungen Antdeil zu nehmen habe, so wird mich das Bewußtsein aufrecht erhalten, daß die Macht des Ge⸗ setzes auch in dem Schwachen staik ist. Empfangen Sie wiederholt meinen Dank und die Versicherung treuer Pflicht⸗ erfüllung. (Beifall.. Der Präsident verkündet den Aus- tritt des Abg. Feßler aus Bregenz aus der National ⸗Versammlung, und verliest mehrere Flottenbeiträge. Eine Adresse von 236 Seeleu— ten der Unterweser enthält die dringende Bitte an die National-Ver⸗

sammlung resp. an den Marine-Ausschuß, den Flottenbau zu begin⸗ nen. Eline Geldsammlung dieser Kästenbewohner zu diesem Zwecke beträgt bereits 1250 Fl. Namens des Wehr ⸗Ausschusses berichtet

Teichert über eine durch den Abgeordneten Schlöffel überreichte

Fingabe des schlesischen Landwehrvereins gegen das preußische Mini⸗

sterium in Bezug auf Landwehr - Angelegenheiten; eine andere Ein⸗

gabe betrifft die Centralisirung der deutschen Bürgerwehr. Der An⸗ frag des AÄusschusses geht auf Tagesordnung. Eben so der Antrag von Schleusing's Namens desselben Ausschusses hinsichtlich einer Ein⸗ gabe mehrerer Professoren zu Jena, die Bildung einer Studenten wehr betreffend. Leue erstattet in Auftrag des Gesetzgebungs Aus⸗ schusses Bericht über einen Antrag des Abgeordneten Schaffrath und Genossen, die Aufhebung des Belagerungs-Hustandes in der freien Stadt Frankfurt betreffend, und beantragt den lleber⸗ gang zur Tages Ordnung. Zur Begründung der Dringlichkeit des Antrags, die National⸗Versammlung wolle behufs der Beschrän⸗ kung der namentlichen Abstimmungen und Ersparung ber hier durch hervorgerufenen Zeitverluste die Abänderung des 8 12 der Ge⸗ schäfts' Ordnung beschließen, wird dem Abgeordneten Wich mann aus Stendal mit 162 gegen 140 Stimmen das Wort ertheilt. Schneer spricht für die Dringlichkeitsͤ Venedey dagegen, indem er mit Hinweisung auf das Beispiel Englands für die Minori⸗ tät eine Sicherheitsmaßregel beansprucht, welche die selbe vor einem etwaigen Zwang der Majorität zu schützen vermöge. Die Dring⸗ lichkeit des Antrages selbst wird mit 169 gegen 162 Stimmen verworfen und der Antrag sofort an den Ausschuß für Ge— schäfts⸗ Ordnung verwiesen. Nachdem der Prãäsident neuein⸗ getretene Mitglieder in die Abtheilungen eingereiht hat, wird zur Tages ⸗Ordnung geschritten und nach der Einsammlung der Stimmzettel zur Wahl eines Schriftführers die Bera⸗ thung über §§. 27, 28 und 29 der Grundrechte aufgenom⸗ men.‘ Der Wortlaut dieser Paragraphen ist im Berfassungs⸗-Ent⸗ wurf folgender: 8. 27. Alle guts und schutzherrlichen Grundlasten,

Zehnten, ländlichen Servituten, so weit die letzten der freien Be⸗

nutzung und Kultur des Bodens hinderlich sind, sind auf Antrag des

Belasteten ablösbar. §. 28. Ohne Entschädigung aufgehoben sind:

a) Die Gerichtsherrlichkeit, die gutsherrliche Polizei, so wie die übri⸗

gen, einem Gruudstücke zuständigen Hoheitsrechte und Privilegien,

f,) die aus solchen Rechten herstammenden Befugnisse, Exemtionen

und Abgaben, e) die aus dem guts- und schutzherrlichen Verbande

entspringenden persönlichen Abgaben und Leistungen. Mit diesen

Rechten fallen auch die Gegenleistungen und Lasten weg, die

dem bisher Berechtigten dafür oblagen. (Minoritäts-Erachten.

Unter a. mögen die Worte: „so wie die übrigen einem Grund⸗

stück zuständigen Hoheitsrechte und Privilegien! wegfallen und

hat nachstehende Bekanntmachung erlassen:

statt deren ein neuer Paragraph des Inhalts hinzugefügt werden: „Die übrigen mit einem Grundstück verbundenen Ho heitsrechte und Privilegien und die aus solchen Rechten her⸗ stammenden Befugnisse, Exemtionen und Abgaben sind aufgehoben. Ob und in welchen Fällen dafür eine Entschäbigung zu leisten ist und wer dieselbe zu tragen habe, bleibt den Bestimmungen der Landesge⸗ setze vorbehalten. 1 Beseler, Andrian, Mühlfeld] ]. 85. 29. Die Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boten ist ohne Entschädi⸗ gung aufgehoben. Jedem steht das Jagdrecht auf eigenem Grund und Boden zu. Der Landes-Gesetzgebung ist es vorbehalten, zu be— stimmen, wie die Aueübung dieses Rechtes aus Gründen der öffent⸗ lichen Sicherheit zu ordnen ist. (Minoritäts-Erachten. Unterz ichnete sinden s nicht angemessen, zum Schutz einzelner Beeinträchtigten willkürlich in wohlerworbene Privatrechte Anderer einzugreifen, und beantragen, daß §. 29 auf solche Jagdrechte beschränkt werde, deren ursprüngliche Entstehung nicht nachgewiesen werden kann; nicht aber auf solche, die auf gewöhnlichem privatrechtlichem Wege entstanden sind; eventuell; daß die letzteren, wenn sie lituld oneroso erworben sind, nur gegen Entschädigung aufgehoben werden. Deiters, Mühl— feld, Lasaulx, für den eventuellen Antrag Hergenhahn, Scheller.!) (Schluß folgt.)

Frankfurt a. M., 2. Okt. (O. P. A. 3.) Durch den Ab⸗ geordneten von Aachen, Dr. Herrmann Müller, wurde gestern die nachstehende Vertrauens-⸗Adresse an die deutsche National-Versamm— lung überreicht, welche von den meisten Wahlmännern und von vielen Notabeln. Bürgern und Turnern von Aachen unterzeichnet ist:

„Hohe National-Versammlung! Tief ist unser Schmerz, unsere Entrüstung über die unerhörten Frevel, welche von einer verblende⸗ ten und irregelziteten Masse gegen die Heiligkeit der Vertreter unse— rer Nation verübt worden sind. Was soll aus dem Ruhm und der Ehrenhastigleit unserer Nation, was soll aus dem begonnenen Auf⸗ bau eines em n sreien Deutschlands werden, wenn gegen die Arbei ter an die tem Werte fanatischer Haß, blutiger Meuchtlmord aufge⸗ rufen wird? Hohe National⸗-Versammlung Unsere Herzen sind rein von Rachsucht, so tief auch unser Schmerz ist ken 3 voll⸗ brachten Frevel, fo laut auch das Blut unserkr 6 Ben

der um Vergeltung schreit. Aber Gerechtigkeit fordern ü wir fordern, daß das Verbrechen vom 18 Sept h . seinen Urhebern geahndet werde, ohne Ansehen . . 6 und ohne Rücksicht darauf, ob sie den Ehrenplatz im Nate 3 ö tion, dessen sie sich für immer unwürdig gemacht haben . a⸗ oder nicht. Sie vor Allen, die als Leiter der Volks ber nn n

auf der Pfingstweide genannt werden, sie, die gegen die Wasse deen

Geistes mit dem Schwerte der Gewalt auftraten, sie, tie das freie Walten der Vernunft, die Macht des männlichen Wortes in Blut ersticken wollten, die die Blutschuld auf sich geladen, haben auch die Schuld zu sühnen. Wie man auch über die Abstimmung vom 16ten denken mag und es sind mehrere unter uns, welche derselben kei— nen Beifall zollen, so sind wir doch einig, daß jede Meinung zu achten sei, und daß, wenn der Volks⸗-Vertreter für sein Votum Jemanden verantwortlich sein soll, er dies nur seinen Wählern fein lann. Wir können aber am allerwenigsten irgend Jemanden das Recht zugestehen, ihn wegen Ausübung seines Mandats des Ver raths am Vaterlande, des schwersten aller Verbrechen, zu bezüchtigen. Wir müssen im Gegentheil je den Angriff auf ünsere Vertreter als einen Angriff auf

bei uns zu behagen scheint. r Truppenmacht von 12, 009 Mann längere Zeitin unserer Gegend (Mann⸗

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uns selbst betrachten, und wie wir überzeugt sind, daß alle Wählerschaften derselben Meinung über die Stellung ihrer Mandatsführer sind, so erwarten wir guch von ihnen eine gleiche Verwahrung ihrer Rechte, eine gleiche Forderung der Ahn= dung für die geschehene schwere Verletzung derselben. Hohe, Natio- nal Versammlung! Wie wir aus tiefergriffener Seele, aus innigster Ueberzeugung diese Erklärung abgeben, so wollen wir auch unseren festen Willen hiermit ausdrücken, unsere Worte, falls es Noth thut, mit Thaten zu unterstützen. Ueberzeugt, daß der Rath der Nation nichts beschließen werde, was seiner Ehre der Ehre derer, die er verttitt, und seiner hohen weltgeschichtlichen Aufgabe un⸗ würdig ist; überzeugt, daß er fortschreiten werde auf der Bahn, einen einigen, freien, kräftigen, deutschen Volksstaat zu begründen, er⸗ klären wit hlermit, Gut ünd Blut an die Bewahrung seiner Unab- hängigkeit, die Freiheit seiner Berathungen, den Schutz seiner Mit⸗ glieder und die Ausführung seiner Beschlüsse setzen zu wollen. Aachen, am 20. September i848. Wahlmänner und Urwähler von Aachen.“

(Folgen die Unterschriften.)

Preußen. Berlin, 5. Okt. Se. Majestät der Kaiser von Rußland haben dem Premier- Lieutenant Herzog Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin Hoheit, aggregirt dem Regiment Garde du Corps, den St. Andreas-Orden; so wie dem Rittmeister Grafen zu Münster-Meinhövel, aggregirt dem Regiment Garde du Corps, den St. Annen-Orden zweiter Klasse zu verleihen geiuht

Köln, 3. Okt. (Köln. Ztg.) Die hiesige Kommandantur „Mit Rücksicht auf die nunmehr wieder eingetretene Ruhe der Stadt wird der Belagerungs—⸗ Zustand hiermit aufgehoben und die betreffende Verordnung vom 26. September d. J. außer Kraft gesetzt. Köln, den 2. Oktober 1848. Königliche Kommandantur: Kaiser, General⸗Major. Engels, Oberst und zweiter Kommandant.“

Hannover. Hannover, 2. Oct. (We. Zta) Das Justizministerium veröffentlicht heute das (in Nr. 152 des Preußi schen Staats-Anzeigenrs mitgetheilte) Rundschreiben des Reiche⸗ Justizministeriums über strenge Beaufsichtigung der Presse und der Vereine mit folgendem Zusatz: „Indem wir dieses Schreiben, wie hiermit geschieht, zur allgemeinen Kenntniß bringen, wei en wir sämmtliche Behörden, welche der Inhalt jenes Schreibens angeht, an, demselben nachzukommen und seine Ausführung, unter Beach⸗ tung der gesetzlichen Vorschristen, mit Nachdruck zu fördern. Hanno— ver, den 30. September Königl. hannoversches Justizministerium.

Düring.“

In der letzten Versammlung des Wehrmanns⸗-Vereins waren einzelne Soldaten und Unteroffizlere des 2. und 3. badischen Linien- Regiments zugegen. General Holscher redete sie gegen das Ende der Verhandlungen mit einer herzlichen Begrüßung an. „Ich sehe hier deuische Brüder aus dem Süden unter uns! Lassen Sie uns dieselben willkommen heißen, damit ste, wenn sie in ihre theure Hei⸗ math zurückkehren, auch dort der Hannoveraner gedenken, die wie sie ihr deutsches Vaterland lieben und freudig wie sie dafür einsteben mit ihrer ganzen Kraft und ihrer ganzen Begeisterung.“ Ein don— nerndes dreimaliges Hoch folgte diesem Aufrufe. Einer der Solda— ten erhob sich und „dankte im Namen seiner Kameraden, die gesehen hätten, daß auch in Hannover Herzen für das große deutsche Vater⸗ land schlagen, und daß die Hannoveraner in ihrer stilleren Haltung den Ernst für das Vaterland im Herzen tragen, das sie mit feuri— ger Liebe umfassen.“ Er brachte den Hannoveranern und dem Ge⸗ neral Holscher ein Hoch, in das die Versammlung jubelnd ein—

stimmte.

Baden. Freiburg, 30. Sept. (Karlsr. Ztg.) So eben, Abends 7 Ühr, wird Struve mit seiner Frau, unter Militair— begleitung in die Stadt geführt und in das Gefängniß abgeliefert. Eine unabsehbare Menschenmenge folgt den Gefangenen.

Der Königlich württembergische General Miller ist mit seinem Generalstabe hier angekommen. Abends traf das 1ste Bataillon des gten württembergischen Infanterie⸗Regiments, das sich in Schleswig- Holstein befand, 1000 Mann stark, hier ein.

Heute wurden aus dem Oberlande wieder 34 gefangene Frei— schärler eingeliefert. Tie Truppen im Oberlande waren diesen Vor— mittag noch nicht in Lörrach eingerückt.

Weinheim, 28. Sept. (Frankf. J.) Die Untersuchung, welche gegen die bei dem Demoliren der Eisenbahn Betheiligten ge— führt wurde, hat bereits den Erfolg gehabt, daß man die Haupt⸗ thäter nicht nur kennt, sondern auch zum Theil verhaftet hat. Sie sind theils von hier, theils von Großsachsen. Unter den Kompro— mittirten sollen auch zwei Bürger sein, welche zu den Wohlhabende⸗

ren gehören und im Stande sind, allen Schaden, so weit er mit Geld ersetzt werden kann, zu eisetzen.

Da die Thäter solidarisch ver⸗ bindlich sind, so werden sie seiner Zeit wohl auch besonders in An— spruch genommen werden. ;

Unsere Stadt ist mit preußischem Militair besetzt, dem es gut Sicherem Vernehmen nach wird eine

heim, Heidelberg, Schwetzingen und den umliegenden Dorfschaften) verweilen. Schwetzingen ist zum Hauptquartier bestimmt.

Als unsere Odenwälder von dem, Struveschen Einfall hörten, zeigte sich keine Sympathie da für, und die „rothen Republikaner“ sind fein dein verunglückten Raubzuge desselben gewaltig kleinlaut; noch mehr aber werden sle durch die ernsten Maßregeln, welche jetzt aller=

wärts ergriffen werden, lonsternirt.

Mannheim, 30. Sept. (Karlsr. 3tg.) Gestern Mittag langten hier ungefähr 4000 Mann Preußen an. Die Infanterie be⸗ stand aus Bataillonen des 26., 28. und 29. Regiments; außerdem noch mehrere Schwadronen Husaren, Ulanen, schwere Reiterei und ein beträchtlicher Artilleriepark. Die Truppen wurden theils in die Stadt, theile in die Umgegend verlegt. Mittags folgte noch ein Bataillon Nassauer und Abends mehrere Compagnieen Württemberger. Heute Morgen sind abermals Nassauer eingetroffen.

Sachsen-Altenburg. Altenburg, 30. Sept. (D. A. Ztg.) In der 32sten Sitzung der Landschaft erstattete die Verwal= tungsdeputation Bericht über die Petition der Innungen der Weber, Tuch⸗ und Zeugmacher in Schmölln, sich zu dem Zwecke zu vereini= Jen, ihre Arbeiten in ihrem natürlichen Rechte, dem Kapital gegen⸗ über zu schützen durch die Kraft der Vereinigung, das betreffende Statut zu prüfen und durch landschaftliche Genehmigung im Einver= ,. mit dem Herzog zum Gesetz für sie zu erheben und zugleich

er Aörzerschaft ein Darlehn von 29, 0h0 Rthlr. aus Staatsmftteln ee Es fand über diese Petition eine sehr lange und oft eidenschastliche Debatte statt, deren Forisetzung auf die nächsie Siz= zung vertagt wurde;, Abgeordneter Erbe stellte den Antrag: Die Kammer möge beschließen, daß über die Bewaffnung des Landes auf verfassungsmäßigem Wege ein Bürgerwehrgesetz erlassen werde.

Nachdem Minister von Planitz bemerkt hatte, daß die Staatsre⸗ gierung nicht dagegen sein werde, wenn im Wege der Vereinbarung zwischen der Landschaft und der Regierung ein allgemeines Gesetz über die Bürgerwehr erlassen werden solle, erklärte sich Abgeordneter Eibe mit dieser Erklärung zufriedengestellt. Sein Antrag wurde übrigens noch mit Stimmenmehrheit angenommen. Schließlich inter⸗ pellirte Abgeordnete Dölitzsch die Minister noch wegen Verwendung des neuerbauten Marstalls, den bekanntlich der Herzog dem Lande zur Verfügung abgetreten habe. Die Minister erklärten, dafür Sorge zu tragen, daß der Landschaft die erforderlichen Vorlagen über diesen Gegenstand nächstens gemacht werden sollten.

Oldenburg. Oldenburg 30. Sept. (Wes. 3tg.) In der heutigen Sitzüng des Landtages theilte das Ministerium zuerst

diejenigen Finanzvorlagen mit, welche vor der noch zu erwartenden

Erklärung des Großherzogs (über Civilliste und Privatvermögen) zu geben seien. Dieselben wurden ohne Verlesung an die Finanz-Kom⸗ missson überwiesen. Hierauf ließ der Abgeordnete Müller aus Jever, für welchen als Stellvertreter der Dr. Böckel bisher im Landtage ge— sessen hatte, anzeigen, daß er von seiner Badereise zurückgekehrt und zum Eintritt in den Landtag bereit sei. Der Präsident erinnerte daran, daß bei Böckel's Einberufung die Frage: ob derselbe nur für die Dauner der Verhinderung oder für den ganzen Landtag eintrete, unentschieden gelassen sei, inzwischen aber zum Art. 12 des Verfas⸗— sungs-Entwurfs der Landtag beschlossen habe, künftig beim Eintritt eines Stellvertreteis des letzteren zur Regel zu nehmen. Obwohl von verschiedenen Seiten geltend gemacht wurde, daß nach der Aus⸗ legung des Art. 112 der Personenwechsel möglichst zu vermei⸗ den sei, so nur der Abgeordnete Böckel für die Dauer des ganzen Landtags bleiben müsse, so entschied die Versammlung sich gegen 6 Stimmen für den Eintritt des Abgeordneten Müller. Vom Verfassungs-Entwurf kam dann das Kapitel vom ständischen Ausschusse zur Beraihung. Diesen soll der Landtag vor seinem Auseinandergehen erwählen (Art. 159), bestehend aus 4 Abgeordne⸗ ten des Herzogthums Oldenburg, einem aus dem Fürstenthum Bir kenfeld und einem aus dem Fürstenthum Entin (Art. 162) und nach der Absicht des Entwurfs (Art. 169) sollte es von der Beurtheilung seines Vorstandes (den gleichfalls die Stände⸗Versammlung bestellt)) abhängen, ob der Ausschuß zur Erledigung seiner Geschäfte persön—⸗ lich zufammenzutreten oder dieselben schriftlich abzumachen habe. Die Berathung dieser letzten Bestimmung wurde auf Antrag des Abgeord⸗—* neten Wibel J. an die Spitze des Kapitels gestellt. Der Antrag⸗ steller führte aus: die wesentliche Aufgabe eines ständischen Aus—⸗ schusses sei, Wächter der Verfassung zu sein, das könne er nur an Ort und Stelle persönlich versammelt; und auf die Bemerkung vom Regierungstische: Es sei demselben ja vom Entwurf das Recht bei⸗ gelegt, nach Belieben sich zu versammeln und zu vertagen, wurde entgegnet: Wenn keine Vorschrift bestehe, so würden die Ausschußmit⸗ glieder den Vorwurf scheuen, dem Staat zu viele Kosten zu verursachen und deshalb spärlich zusammenkommen. Die Abgeordneten Lindemann und von Thünen vereinigten sich zu dem Antrage: der ständische Ausschuß solle wenigstens einmal im Jahre sich versammeln, und diese Bestimmung wurde trotz des Widerspruchs vom Regierungstische und vom Abgeordneten Selkmann angenommen., Zu Art. 164 kam nun das eigentliche Wesen des ständischen Ausschusses zur Sprache. Daß er Geschäfte ausführen solle, die der Landtag ihm aufgetragen habe, fand keinen Widerspruch. Aber Nr. 2, wonach derselbe auf Verlangen Gutachten abzugeben habe über alle nach Art. 133 und 194 den Ministern in dringenden Fällen ohne ständische Vorbera⸗ thung und Genehmigung überlassenen Gesetzerlasse und Finanzmaß⸗ regeln wurde lebhaft bestritten, worauf die Streichung der No. 2 mit großer Majorität beschlossen wurde. Zu Nr. 3 wurde dann dem ständischen Ausschusse die Befugniß gegeben, die Berufung einer außer⸗ prdentlichen Ständeversammlung nicht blos zu beantragen, sondern zu verlangen. Der Vorschlag des Regierunge-Kommissars Zedelins: den Ausschuß, wenn er nach dem heutigen Beschlusse jährlich sich ver— sammeln solle, die sonst den ordentlichen Landtagen vorbehaltene Re— visson der Rechnungen über den Staatshaushalt alljährig vornehmen zu lassen, wurde natürlich nicht angenommen, da man hierin einen oligarchischen Uebergriff in das Recht der allgemeinen Stände erblickt.

Schleswig⸗Holstein. Rendsburg, 2. Oktober. llt. Merk.) Von der provisorischen Regierung ist nachstehendes Schreiben an den rendsburger Magistrat erlassen worden:

„Als die provisorische Regierung sich im März d. J. konstituirte, war

es für sie eine Nothwendung, die Festung Rendsburg zu gewinnen und in

derselben ihren Sitz aufzuschlagen; sie rechnete dabei auf die Vaterlands—⸗ liebe, den Muth und die Besonnenheit der Bürger dieser Stadt. Wir ha⸗ ben uns darin nicht getäuscht; während des seitdem verslossenen halben Jah⸗ res haben die Bewohner Rendsburgs die provisorische Negierung mit allen ihren Kräften unterstützt und es zu keiner Zeit mangeln lassen an Bewährung der Tugenden, welche dem Staatsbürger zum Nuhm und dem Lande zum Heil gereichen. Höhere Rücksichten veranlassen uns, den Sitz der Negierung nach Schleswig zu verlegen. Indem wir im Begriff sind, Rendsburg zu

verlassen, erfüllen wir eine angenehme Pflicht, indem wir den Bürgern und allen Einwohnern dieser Stadt unseren Dank aussprechen und unsere volle

Anerkennung. Wir beauftragen den rendsburger Magistrat, Obiges in

geeigneter Weise zur Kunde sämmtlicher Bewohner dieser Stadt zu bringen.

Rendsburg, den 30. Sept. 1848. Die provisorische Regierung. Beseler. Reventlou. Schmidt. Bremer.“ Der General-Major Krohn macht bekannt, daß in Folge einer Verfügung der provisorischen Regierung, das Kriegs“ Departement nach Schleswig verlegt wird.

Kiel, 2. Okt. (Alt. Merk.) Heute waren der Reichs⸗Com⸗ missair Stedmann und der Abgeordnete der Centralgewaglt, Francke, in Begleitung unseres Gesandten in Berlin, Herrn Schleiden, hier anwesend und hatten mit mehreren Mitgliedern der Landes versamm lung Besprechungen, als, deren Gegenstand. man die Bildung der neuen in terimistifchen Regierung ansehen darf. Es scheint gewiß, daß die Unterhandlungen über Modification der Waffenstillstands⸗ Bedin⸗ gungen mit Herrn von Reedtz auf einen Punkt gediehen sind, wo man nur die Ratification seiner Zugeständnisse von Kopenhagen noch erwartet, um das Arrangement des Waffenstillstandes desinitiv zu ord⸗ nen und auszuführen. lleber die Persönlichkeiten Ler neuen Negie⸗ rung verlautet nichts Gewisses. Herr Francke reiste heute sogleich wieder nach Frankfurt zurück. In der heutigen Sitzung der Land es— versammlung erfolgte eine sehr dringlich gemachte Proposition über interimistische Organisation von Ministerien. Die Versammlung fand jedoch die Sache zu wichtig, um sie ohne Comic. Behandlung zu er⸗ ledigen, und wählte cinen Ausschuß von 5 Mitgliedern, darunter Th. Olsh iusen, Samwer, Wiggers, von Prangen. Ferner motivirte der Abgeordnete Ohrt seinen Antrag auf Erlassung eines Bürgerwehrge— setz's, wofür auch ein Comité von 3 Mitgliedern go wurde,

Hadb'ersleben, 30. Sept. 8 örs. H.) Ber General-Lien⸗ tenant Bonin ist auf einer Inspertionsreise gestern Mittag hier ein— getroffen und wird sich heute weiter nach Norden begeben.

Samburg. Hamburg. 3. Olt. (Börs. H) Die Di⸗ rection' des elektro- magnetischen Telegraphen zwischen Hamburg und Kuxhaven macht bekannt, daß derselbe seiner Vollendung entgegen geht, und daß gestern die ersten Versuche damit angestellt und sehr zufriedenstellend ausgefallen sind.

Ausland.

Oesterreich. Pesth, 30. Sept. (Allg. Oest. Ztg.) Der Ausfage eines Couriers zufolge haben die Ungarn bei Velencre gesiegt, und Jellachich hat sich zurückgezogen.

Naßod, 14. Sept. (Wien. 3tg.) Protokoll, welches auf Befehl des löblichen Kaiserl. Aten Wallachen siebenzehnten Gräuz- Infanterie⸗Regiments⸗Kommando's d. d. 14. September 1848 mit den hier erschienenen Abgeordneten der sämmtlichen Regiments - Gemein⸗ den unter Zuziehung der in Naßod befindlichen, aus dem Gränz⸗— stande hervorgegangenen Offiziere, und unter Vorsitz des Herrn Oberstwachtmeisters von Hatfaludy, über die dem löblichen Regi⸗ ments-Kommando am 13ten d. M. mündlich vorgetragenen Wünsche und Begehren aufgenommen worden ist. ö

Dieselben bringen Nachstehendes vor:

1) Wir sagen uns von dem ungarischen Ministerium gänzlich los, und bitten das löbliche Regiments⸗Kommando, von demselben hinfort keine Be— sehle anzunehmen, ja selbst die bereits ergangenen nicht in Vollzug zu setzen, und zwar aus solgenden Gründen:

4. Hat sich dieses Ministerium vermessen, im Namen der ungarischen Nation nicht allein nach Paris Deputirte zu schicken, um die französische Republik zu begrüßen, sondern auch zu dem Vorparlamente in Frankfurt zwei Abgeordnete gleich einer souverainen Macht zu senden, um den Ver— handlungen dieser Versammlung beizuwohnen.

b. Hat dieses Ministerium erklärt, im Falle eines Bruches zwischen Oesterreich und Deutschland habe ersteres auf die Hülse Ungarns nicht zu rechnen. ; Eben so, wie sie ohne Willen und Wissen des Monarchen und des österreichischen Ministeriums Gesandte ausschickten, treffen sie auch Anstalten, fremde Gesandte in ihrer Hauptstadt Budapesth zu empfangen. .

. Das ungarische Ministerim hat der Gesammtmonarchie zur Führung des Krieges in Italien keine Hülfe geleistet, ja sogar die bei dem Ausbruche dieses Krieges in Italien besindlich gewesenen ungarischen Regimenter zu⸗ rückberufen; hierdurch also die Gefahr des ganzen Kaiserstaates vermehrt und dagegen dem Feinde wesentlichen Vorschub geleistet.

Aus allem diesem folgt klar und unverkennbar, daß es durch diese,

nur dem Sounverain selbst zustehenden Schritte und Verfügungen die Tren— nung Ungarns von der Gesammt-Monarchie vorbereite, welchem Vemathe wir Gränzer, als treue Anhänger der österreichischen Monarchie, und kraft unseres Berufes, gemeinschaftlich mit der übrigen Armee die Untheilbarkeit des Kaiserstaates aufrecht zu halten, energisch und mit aller Kraft enigegen zu treten uns verpflichtet fühlen. Hat dasselbe, das von ihm selbst aufgestellte Princip der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit vergessend, den übrigen in Ungarn und dessen Nebenländern lebenden, nicht magvarischen Nationen die ungarische Sprache in Kirche und Schule aufzudringen, ja sogar bei den ungarischen Regimen— tern, ohne zu berücksichtigen, daß dadurch die Einheit der Armee gebrochen werde, diele Sprache als Dienstsprache einzuführen getrachtet. Dieser Sprachzwang eben war die einzige Veranlassung zu dem in Nieder⸗Ungarn ausgebrochenen Bürgerkriege, welcher durch gar nichts zu rechtfertigen ist.

f. Werden in Siebenbürgen die unschuldigsten Bewegungen der wallachischen Nationalität mit dem Standrechte verfolgt, obschon sie keinen anderen Zweck haben, als dieser Nationalität die gleiche Berechtigung mit allen anderen zu sichern.

Ein Beweis dessen ist, daß, während wallachische Volksmänner, welche eben nur auf diesen Zweck hinarbeiteten, als Aufwiegler verfolgt, einge⸗ kerlert und ohne Verhör und Urtheil im Verhaft belassen werden, in dieser Beziehung der ungarischen Presse die schrankenloseste Freiheit in Verbreitung der gröbsten Lügen und Verleumdungen gegen unsere Nation gestattet wird; kurz, es herrscht gegen die Wallachen ein vollendeter magvarischer Terro— rismus.

2) Die Union Siebenbürgens mit Ungarn ist ohne Beachtung der Protestation des wallachischen Volkes, als der überwiegenden Anzahl der Bewohner Siebenbürgens, und auf eine gewaltsame Art auf dem letzten Landtage ausgerufen worden. Die Sachsen und selbst die Mehrzahl der siebenbürgischen Ungarn waren mit diesem Akte nicht einverstanden, und wenn sie sich auch damals nicht widersetzten, so geschah dies nur durch die Einschüchterung von Seiten der Faction, aus welcher das gegenwärtige ungarische Ministerium hervorgegangen ist.

Wir protestiren daher gegen diese Union feierlichst, bitten, dieselbe möge alsbald widerrufen, eine provisorische Regierung, deren Mitglieder aus Ungarn, Szeklen, Sachsen und Wallachen in gleicher Anzahl zu bestehen hätten, reingeseßt, der Landtag in eine nicht ungarische Stadt einberufen werden, wozu die Repräsentanten des Volles nach einem von dieser Ne⸗ gierung mit Beachtung des Zahl ⸗Verhälinisses dieser Nation zu entwerfen⸗ ken Modus, der jedoch nur für diesen Landtag zu gelten hat, gewählt werden sollten. ; . .

Zur Union zweier Provinzen einer Monarchie ist nach unserem Dafür= halten die Justimmung aller anderen Provinzen im Staate unumgänglich nothwendig; ein Grund mehr, aus welchem wir die Widerrufung dieses Akftes zu verlangen herechtigt sind. .

35 Das aller Wahrscheinlichkeit nach durch Machination, des ungari— schen Ministeriums verhinderte Abgehen unserer am ä. Juli dieses Jah— es beschlossenen Deputation an Se. Majestät den Kaiser, geruhe das löb⸗ liche Regiments-Kommando zu bewilligen, um so mehr, als nur hierdurch die in höchstem Grade aufgeregten Gemüther unserer Population in etwas beruhigt werden könnten.

13 wissen aus sicherer Quelle, daß unser am 23. Juli d. J. nach Ungarn ausmarschirtes erstes Bataillon, weil es an dem durch das unga— mische Ministerium herbeigeführten Bürgerkriege zu Gunsten der Ungarn ge— gen die mit unerschütterlicher Treue an dem österreichischen Kaiserhause sest— haltende illyrische Gränze nicht Theil nehmen wollte, der gerichtlichen Untersuchung unterzogen ist, und zwar auf Befehl dieses Ministeriums. Wir bitten daher, Se. Majestät der Kaiser geruhe, dasselbe dem Wirkungs⸗ freise dieses Ministeriums zu entziehen, es unter das Kaiserlich österreichische Minisserium zu stellen und damit nach allerhöchstem Ermessen zu verfügen.

3) Zum Beweise unserer treuen Anhänglichkeit an das Allerhöchste Kaiserhaus bitten wir, daß das noch zu Hause besindliche zweite Bataillon zur Vertheidigung der Integrität der Monarchie in Verbindung mit dem ausmarschirten ersten außer der Gränze verwendet und sosort, wie bei den oberen Gränzregimentern, ein drittes Bataillon errichtet werde. Und auch mit diesem wolle das Kaiserlich österreichische hohe Ministerium nach Be⸗ darf außer der Gränze verfügen, indem wir bei unserer starken Bevölkerung im Nothfalle ein viertes ja, ein fünstes Bataillon zu stellen vermögen, und demnach den inneren Dienst, wenngleich nur mit eigenen Waffen, ver— sehen werden.

6. Se. Majestät der Kaiser geruhe Allergnädigst zu gestatten, daß beide Wallachen⸗Regimenter diesen zu manchen Witzeleien Anlaß gebenden Namen mit der wahren, ihrer Abstammung entsprechenden Benennung: „Romanen-Regimenter“, vertauschen dürfen.

Schließlich können wir nicht unerwähnt lassen, daß uns der Umstand, wie nach von allen in dieser Provinz befindlichen Amtsgebäuden, auf wel— chen seit jeher der Kaiserliche Adler als Zeuge unserer Vereinigung mit dem Kaiserstaate durch beinahe zwei Jahrhunderte prangte, dieses Abzeichen Kai⸗ serlich österreichischer Souverginctät muthwillig, sa, selbst hier und da mit Gewaltanwendung, herabgerissen und beschimpst wurde, zu der Meinung be rechtige, daß Ungarn sich dadurch schon dieser Souverainetät thatsächlich entzogen habe, wir uns also nicht verbunden glauben können, uns den Be— sehlen des ungarischen Ministeriums zum offenbaren Nachtheile der Ge— sammtmonarchie fügen zu müssen.

Diese uns vorgelesenen und von Wort zu Wort in der Muttersprache verdolmetschten, von uns selbst vorgebrachten Bittpunkte untersertigen wir mit unserer eigenhändigen Unterschrift und Handzeichen, und bitten, diesel⸗ ben mit möglichster Beschleunigung Sr. Majestät dem Kaiser zu Allerhöchst dessen Kenntniß zu bringen, ferner uns die Verständigung zu erwirlen, ob die zur Abfuhr in das Karlsburger Zeughaus bereitgelegenen Steinschloß gewehre mit oder ohne Wissen Sr. Masestät zur ar ng der sieben · bürgischen Natienalgarden in der bedeutenden Anzahl, von 19513 Stücken abgegeben wurden, jedenfalls aber bitten wir, daß uns diese Gewehre zu un— serer eigenen Bewaffnung zurückgestellt oder statt deren eben so viele andere berabfolgt werden mögen,

817 (Folgen 95 Unterschriften von Gemeinde Abgeordneten, dann von einge⸗

bornen und im Regiments -Bezirke seßhaften dienenden und pensto=

nirten Offizieren und Beamten. Nach eigenhändig beigesetzten Unterschrifsten und Handzeichen wurde das

rotokoll kommissionel gefertigt und geschlossen. . Lucchi, Ober⸗-Lieutenant, Regiments Adjutant.

Wilhelm Binder, Hauptmann.

Adolph Stock, Lieutenant. Adalbert Rosenbaum, Ober-Lieutenant, Neg. Auditor, Qua- Actuar.

Johann v. Hatfaludy, Major, Präses.“ Frankreich.

daß der Konsul Frankreichs in der Moldau, Herr Thion, von seinen Func⸗ tionen abberufen sei, weil er sich zu Gunsten der Re volutionaire er⸗ klärt hätte, ohne von seiner Regierung dazu autorisirt gewesen zu

sein. Diese Abberufung hat in der That stattgefunden, aber die

Motive, welche sie veranlaßten, haben keinen politischen Charakter.“

Ferner: „Die gestrige Reforme entlehnte der Heidelberger Zei⸗ tung einen Artikel, welcher dem Minister der auswärtigen Angele⸗

genheiten, Herrn Bastide, eine Unterredung zuschreibt, deren Aus

drücke mit den politischen Grundsätzen der französischen Regierung

so ungereimten als ist nur mit einm Worte zu ant einem Ende bis zum anderen, in dem! falsch. Drit⸗

stehen. Auf diese eben

im Widerspruch Angaben

verleumderischen worten: Alles, von Bericht der Heidelberger Zeitung, ist tens: „Mehrere Blätter haben von der Auslieferung eines Irländers gesprochen, der in Folge der liberalen Bewegung, deren Schauplatz Irland so eben gewesen und an welcher er theilgenommen haben sollte, sich nach Havre geflüchtet hätte. Die einzige Antwort hierauf ist: Es ist von dem Justiz⸗ Minister, der allein in dieser Sache die kompetente Behörde, eine Auslieserung weder bewilligt, noch auch nur begehrt worden. Jedes Verlangen dieser Art, von wo es auch aus—⸗ ehen möchte, würde unfehlbar zurückgewiesen worden sein. Die französische Gastfreundschaft, welche jederzeit die politischen Proskri⸗ birten geschützt hat, wird sie unter der republikanischen Regierung nicht im Stich lassen.“ .

Der Moniteur bringt heute die Statistik der Schiffs-Ein⸗ und Ausfuhr während der ersten acht Monate d. J. im Vergleich zu denselben Zeiträumen der Jahre 1846 und 1847. Hieraus er

giebt sich folgendes Resultat: Während im Jahre 1846 die Staats-

kasse 109,555,074 Franken, im Jahre darauf Ss, R9l, 59 Franken einnahm, so bezog sie aus allen Häfen Frankreichs (Marseille, Havre, Bordeaux, Nantes, Rouen, Dürkirchen, Boulogne, Calais, Cetti 2c. während der ersten acht Monate des Revolutions Jahres 1848 nur FY, 092,446 Franken, also fand in einem einzigen Steuerzweige ein Ausfall von 45 Millionen Franken statt.

Die Zimmerlente in der Umgegend von Paris (Joinville le Pont, Saint Maur und Saint Maurice) haben von der Februar— Errungenschaft, sich unter einander oder mit ihren bisherigen Mei— stern behufs Uebernahme von Staats- und Privat-Bauten assoziiren zu dürfen, zuerst Gebrauch gemacht. Seit vorgestern haben sie einen Associations Vertrag unter einander (Meister und Gesellen) abge— schlossen.

Louis Bonaparte hat nicht nur den alten, sondern auch den neuen Republikanern Besuche abgestattet. Dem Buchhändler Pag⸗ nerre hat er seinen herzlichsten Dank für die Fürsorge ausgedrückt, mit welcher derselbe seine im Fort von Hamm geschriebene Bro— schüre über den Pauperismus verbreitet habe. Rach dem Moniteur ist Louis Bonaparte mit 30,193 Stimmen (von 32,968) auf Korsika und Laissac mit 34,B,Y98 Stimmen (von 62,400) in Montpellier zum Repräsentanten gewählt worden.

Es geht das Gerücht, Vivien, Justiz⸗-Minister unter Ludwig Philipp, werde nach Innsbruck geschickt werden, um die französische Republif bei dem angeblich in Vorschlag gebrachten Kongrtsse über die italienischen Angelegenheiten zu vertreten.

Das zweite Kriegsgericht hatte V. Hugo als Zeuge vorgefor— dert und auf seine wiederholte Weigerung, zu erscheinen, weil seine Pflicht ihn in der National⸗Versanmlung festhalte, den Präsidenten Marrast aufgefordert, den Repräsentanten zu veranlassen, daß er der gerichtlichen Vorladung nachkomme. Marrast gab eine ablehnende Antwort.

Großbritanien und Irland. London, 30. Sept. Ihre Majestät die Königin hat vorgestern unter großem Zusammen— strömen der Bewohner Aberdeens ihren seierlichen Einzug in diese Stadt gehalten, von wo sie gestern Morgen in aller Frühe die Rück⸗ fahrt antreten wollte.

Ein Geheimeraths-Befehl in der gestrigen Gazette setzt die in e g r hn Session beschlossene Cholera⸗Verordnung auf sechs Monate in Kraft.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 29. Sept. Se. Majestät der Kaiser hat, mittelst Ukases vom 4. September an den dirigirenden Senat, den Professor des kanonischen Rechts bei der römisch⸗-katholischen geistlichen Akademie, Kanonikus Gaspar Bo— roweki, zum Bischof der luzk-schitomirschen römisch⸗katholischen Epar⸗ chie und den Verwaltenden der römisch katholischen Eparchie zu Wilna, Prälat Wenzeslaw Schilinski, zum Eparchial⸗Bischof dieser Eparchie ernannt. In einem anderen Kaiserlichen Ukas an den dirigirenden Senat vom 6. September heißt es: „In Erwägung des stets aus⸗ gezeichneten und eifrigen Dienstes des römisch⸗katholischen Bischofs Kasimir Dmochowski berufen Wir ihn allergnädigst zum Erzbischof von Mohilew und zum Metropoliten aller Kirchen dieses Bekennt— nisses in Unserem Reiche. Indem Wir den Bischof Kasimir Dmo⸗ chowski zum Erzbischof von Mohilew und Metropoliten der römisch— fatholischen Kirchen in Unserem Reiche ernannt haben und ihm die Schwierigkeiten der ihm in Auesicht stehenden Obliegenheiten zu er— leichtern wünschen, berufen Wir durch Unseren Ukas allergnädigst den Rektor der römisch-katholischen geistlichen Akademie, Kanonikus Ignaz Golowinski, zum Suffragan⸗Bischof von Mohilew und Koadjutor des Metropoliten Dmochoweki, mit dem Rechte der Nachfolge und unter Belassung in seinem bisherigen Amte.“

Der General der Artillerie, Gerstenzweig, ist mit Tode abge— gangen.

Zum 26. September waren hier 121 Cholerakranke in Behand—⸗ lung verblieben; im Verlaufe dieses Tages kamen hinzu 3, genasen 9 und starben 7 (darunter J in der Wohnung]) Zum 27. Sep⸗ tember verblieben demnach 1068 Kranke in Behandlung.

Belgien. Brüssel, 3. Okt. Die Königin hat sich gestern in Ostende nach London eingeschifft. 96 fh gesr

Die Independance berichtet: „Wir vernehmen, daß die ge⸗ mischte Kommission zur Regelung des Zelldienstes der Eisenbahnen zwischen Frankreich, Belgien und Preußen am Sten d. M. sich in Brüssel versammeln wird. Alles läßt vermuthen, daß bald eine in⸗— ternationale Uebereinkunft zu Stande kommen werde.“

Italien. Palermo, 14. Sept., (D. A. 3.) Das General= Parlament von Sicilien hat folgendes Dekret erlassen:

Art. J. Alle Civil⸗ und Militair-Behörden von Messina werden sich in die Gemeinde begeben, welche die ausführende Gewalt . als provi⸗ sorischen Hauptort anweisen wird, bis die Feinde Siciliens wieder aus Mes⸗—

Paris, 2. Ott. Im heutigen Moniteur liest man: „Ein Journal meldete gestern, gestützt auf eine Privatkorrespondenz,

sina vertrieben sein werden. Jeder Beamte, der versäumt, in dem angege= benen Zeitraume sich nach dem provisorischen Hauptorte zu begeben, 2 setzt und im Fall eines Einverständnisses mit dem Feinde weileren Srafen unterworfen. Art. Il. Wer mit dem Feinde oder den sogenannten bour- bonischen Behörden eine Verbindung mündlich oder schriftlich will oder ein Amt von demselben annimmt, ist zum Verräther am Vaterland erklärt und zum Tode verurtheilt. Art. III. Die oben bezeichneten Verbrechen . die Sicherheit des Staats werden durch ein außerordentliches Militairgel cht abgeurtheilt und bestrast. Art. IV. Diese Verfügungen gelten sür alle Punkte des Königsreichs, welche in die Gewalt des Feindes fallen mögen. Palermo, 14. Sept. 1848.

Dr, Nünnb. Korr. meldet, daß das sicilianische Parlament die englisch-französische Vermittelung am 13. September einstimmig angenommen habe.

Bis zum 4. Oftober Mittags waren an der asiatischen Cholera als erlranft angemeldet 1819 Personen, Zugang von gestern bis heute Mittag 12. Zusammen 1831. Davon sind gestorben 1114, genesen 3067, in ärztlicher Behandlung 3560). Summa 1831.

Berlin, den 5. Oftober 1848.

Königliches Polizei⸗Präsidium.

Markt ⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 5. Oktober. Am heutigen Markt waren die Preise wie solgt:

Weizen nach Qualität 60 64 Rthlr. Roggen loco 28 30 Rthlr. 82 pfd. p. Okt. Mov. 27 27 Rthlr. „p. Frühjahr 32 Rthlr. Br. Gerste, große, loco 28 - 30 Rthlr. „kleine 26 a 256 Rthlr. Hafrr loco nach Qualität 16 17 Rthlr. p. Frühjahr 48pf8d. 18 a 17 Rthlr. p. Herbst 17 a 16 Rthlr. Eibsen, Kochwaare 40 a 36 Rthlr. 9 » JZutterwaare 31 a 32 Rthlr. Rapps J Rübsen 2 Rthlr. Rüböl loco 117 Rthlr. bez. u. Br. Okt. Mov. 11 a 11 Rthlr. Nov. / Dez. 112. Rthlr. bez. u. Br. Dez. Jan. 1175 a 11 Rthlr. Jan. MZebr. do. Febr. März do. März / April do. Leinöl loco 105 a 10 Rthlr., Lieferung 92. Spiritus loco 15 a 153 Rihlr. ohne Faß. ö Okt. Mov. 15 Rthlr. Br., 15 G. n Nov. / Dez. 15 Rthlr. G. . p. Frühjahr 17 Rthlr. Br.

Königsberg, 2. Okt. Zufuhr war mittelmäßig. Weizen 65 bis 80 Sgr. pr. Schffl.ͥ, Roggen 30 bis 35 Sgr., gr. Gerste 30 bis 33 Sgr., kl. Gerste 24 bis 28 Sgr., Hafer 15 bis 20 Sgr., graue Erbsen 34 bis 55 Sgr., weiße Erbsen Z5 bis 63 Sgr., Kar-= soffeln 135 Sgr., das Schock Stroh 70 bis 75 Sgr.

Stettin, 4. Oft. Getraide. In Weizen ist Einiges gehan⸗— delt und nach Qualität 59 Rthlr. für leichte, 64 Rthlr. für schwe⸗ rere, 647 a 65 Rthlr. für 90pfd. Waare bez. Roggen giebt nach; es fehlt an Neigung zum Verschiffen und an Schiffen, und man hat heute 84 psd. zu 282 Rthlr., Sb pfd. zu 283 und * Rthlr. erlassen z pr. Sept. / Okt. 28 Rthlr. Br., 27 Rthlr. Geld, pr. Frühj. 32 Rthlr. Br., 325 Rthlr. soll gemacht sein. Auch Gerste sehr flau und gute Waare aus dem Wasser schon zu 283 Rthlr. erlassen.

Heutiger Landmarkt:

rei e Weizen Roggen Gerste

Hafer Erbsen 60 a 63 28 a 29 26 a 28 16 a18 36 a 40 Rthlr. Heu pr. Ctr. 125 a 15 Sgr.

Stroh pr. Schock 3 Rthlr. 20 Sgr. a 4 Rthlr. 15 Sgr.

Kartoffeln 12 Sgr. pr. Schfl. .

Rüböl in loco und pr. Okt. 11 Rthlr. Br., 10145 Rthlr. Gd. spätere Termine ohne Handel, bis Dezbr. 11 Rthlr., von da ab 117 Rthlr. gefordert. ö Spiritus aus erster Hand zur Stelle 24 5 bez., aus zweiter Hand ohne Faß ist in einem Falle 237 bezahlt und wird 23 , , mit Fässern ist die Forderung 2443 R, pr. Frühjahr 215 3 bezahlt.

Breslau, 4. Okt. Weizen, weißer 48, 57 bis 62 Sgr., gel⸗ ber 46, 55 bis 60 Sgr. ; ö St. au

Roggen 29, 33 bis 37 Sgr.

Gersie 2, 26 bis 28 Sgr.

Hafer 16, 17 bis 18 Sgr.

Rapps 2000 Schfl. à Sit feo. Kahn. verkauft.

Sommer⸗Rübsen 500 Schfl. a 69 Sgr. begeben.

Spiritus 70 E. a 7) begeben.

Rüböl still.

Zink unverändert.

Der Markt bleibt ziemlich fest und selbst Roggen hat neuerdings angezogen. Das Wasser in der Oder ist heute um einige Zoll ge⸗ stiegen.

Posen, 2. Okt. (Der Schfl. zu 16 Metzen preuß.) Wei⸗ zen 2 Rthlr. ? Sgr. 3 Pf., auch 2 Rthlr. 11 . 7 Rog⸗ gen 28 Sgr. 11 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf.; Gerste 26 Sgr. 8 Pf., auch 1 Nthlr. 1 Sgr. 1 Pf.; Hafer 15 Sgr. 7 Pf. auch 18 Sgr. 8 Pf. ; Buchweizen 26 Sgr. 8 Pf., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf., auch 1 ö 5 Sgr. 7 Pf.; Kartoffeln 8 Sgr., auch 9 Sgr.; der Ctr. Heu zu 119 Pfd. 20, auch 24 Sgr.; Stroh, das Schock J Rthlr., auch 4 Rthlr. 15 Sg „; Butter, das Faß zu 8 Pfund 1 Rthlr. 20 Sgr., auch 1 Rthlr. 25 Sgr.

Amsterdam, 2. Okt. Weizen zu den vorigen Preisen mit wenig Handel. Im Entrepot: 130, 1352 pfd. marianop. in Partien 245 Il. In Konsumtion: 131 pfd. norder. 3090 Fl.; 123 pfd. neu. frieß. 243 Fl.; 120 pfd. gering. dito 220 Fl. ; 126 pfd. bunt. poln. 3206 Fl. Roggen zu den erniedrigten Preisen in einigen Partieen verkauft; 121—, 122 pfd. preuß. 160, 152 FI.; ö archang. 150 JI. 124 psd. inländ. 166 Fl.; 126 pfd. rostod. 170 gl.; 124st

dän. 157 Fl.; 120 pfd. preuß. 160 Il. Gerste wie Fri 114pfd. dan. 170 FI. Buchweizen 5 JI. niedriger; nykerf. und amersf. 172 Fl.; 118. 119 pfd. obervss. an! 167 Fl.; 122 pfd. holst. 174 Il. Kohlsamen fla;

auf 9 Faß im 63 * *. 32 2366 Seinsanme

110, Ji pfd. fönigsb. —— Rüböl

ir. Core, , ,

kauft: b 3 , effe zee gi . ö 33 4. 81 . . 3 6 . 16

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