err Vaulabelle, der unterrichts · Minister soll wegen 232 S* . wollen, der Justiz. Minister. Marie dagegen im Conseil erklärt haben, daß seine Beamten von ihm nicht ermächtigt worden seien, den anarchischen Versammlungen, zu Touleuse. und Bourges beizuwohnen, und daß er zu ihrer Absetzung bereit sei. Man erfährt jetzt, daß General Ballon zu Toulouse aus drücklich vom Kriegs Minister angewiesen war, dem Bankett nicht beizuwohnen, was er übrigens schon vorher, treß der dringenden Vorstellungen des Maire s. entschieden abgelehnt hatte.
Buvignier und Ledru Rollin beabsichtigen, wegen Itatiens übermorgen zu erneuern. .
Schölcher und Pory-⸗Papy nahmen gestern ihre Plätze als Ver⸗ treter der Neger in den Kolonieen zum erstenmal in der National⸗ Versammlung ein. Sie setzten sich neben Ledru Rollin. 2
Cavaignac hat eine Kommission ernannt, die sich damit beschäf⸗ tigen soll, die Prozeß⸗Akten sammtlicher Juni⸗Insurgenten noch ein— mal durchzulesen und ihm zu berichten, wer von den Transportirten besonders Anspruch auf Begnadigung hätte. Um ihre Arbeit mög⸗= lichst zu beschleunigen, hat sich diese Kommissten in zehn Ausschüsse getheilt, welche an der Revision sämmitlicher Aktenstücke sehr thätig arbeiten. Man glaubt, daß etwa ein Drittel der nach Havre Trans= portirten auf diese Weise wieder freigelassen werden dürften. Vorige Nacht gingen abermals einige Insurgentenzüge nach Havre ab.
Ad el Kader, bisher im Schlosse von Pau, ist von dort in das Schloß Amboise gebracht worden,
Morgen werden sich sämmtliche pariser Zeitungeschreiber in dem Saale der Passage Gouffroy versammeln, um über eine Association der pariser und der Departements-Presse zu berathen.
In Valencia und Saragossa sind geheime Waffenlager entdeckt und in Beschlag genommen worden. Zahlreiche Verhaftungen erfolg⸗ ten in beiden Städten.
Belgien. Brüssel, 3. Okt. Wegen der Cholera ist mit⸗ telst folgenden Königlichen Dekiets eine Quarantaine angeordnet: „Legpold, König der Belgier, allen Gegenwärtigen und Zukünftigen Gruß! Nach Ansicht des Sanitäts-Dekrets vom 18. Juli 1831, des zu Ausführung dieses Deltets am 13. August desselben Jahres ergangenen Beschlusses, des Beschlusses vom 18. Juli 1843, betreffend die Organisa—= ion des Sanitäts- Dienstes auf der Schelde, der unter dem 31. Juli und 2. August d. J. in den Häfen des Königreichs ertheilten Instructionen; auf den Bericht Unseres Ministers des Innern, haben Wir beschlossen und beschließen: Artikel J. Die aus Häfen, wo die epidemische Cholera aus— gebrochen ist, ankommenden Schiffe werden unter die Behandlung sweise des ver dächligen Patents gestellt und einer gesundheitlichen Untersuchung unterworfen, sofern sie nicht in einem Lande, wo die Gesundheils- Polizei gehörig gehandhabt wird, die freie Pratika erhalten haben. Artikel 2. Für diejenigen Schiffe, welche nicht zur freien Pratika zugelassen worden, wird eine fünftägige Quarantaine ange- ordnet, wobei jedoch den Sanitäts-⸗Behörden freisteht, von der Befugniß Gebrauch zu machen, welche die Artikel 34 und 35 des Beschlusses vom 17. August 1831 ihnen ertheilen. Beim Ablaufe der Quarantaine sell eine abermalige Untersuchung stattfinden. — Artikel 3. Die zu Ostende und Nicuport bestehenden Lolal-⸗Gesundheits⸗ Kommissionen sollen, unter Genehm-⸗ haltung der permanenten Deputation des Provinzial⸗-Rathes und nach An—= hörung der Medizinal⸗Kommission der Provinz, die Orte bestimmen, wo die nach jenen Häfen bestimmten Schiffe untersucht und eintretenden Falls un⸗ ter Quarantaine gesetzt werden sollen. Dieselben sollen auch alle in Ansehung dieser Schiffe zu ergreifenden Vorsichts⸗Maßregeln bestim⸗ men. S Artikel 4. Die Anordnungen der Artikel 4 und 7 des Beschlusses vom 13. Juli 1843, den Sanitäts- Dienst auf der Schelde be— treffend, werden hiermit auf die in den Häfen von Ostende und Nieuport anlommenden Schiffe anwendbar gemacht. Artikel 5. Auf Enischeidung Unseres Ministers des Innern soll die durch den obigen Artikel 1 vorgeschrie⸗ bene Maßregel wieder aufhören, wenn die Cholera an den Orten, woher die Schiffe kommen, nicht mehr herrscht. Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des gegenwärtigen Beschlusses beauftragt. Gegeben zu Brüssel, den 22. August 1848. (gez.) Leopold. Auf Befehl des Kö— nigs: Der Minister des Innern. (gez.) Ch. Rogier.“
Der heutige Moniteur enthält die vom 30. September da⸗ tirte offizielle Ernennung des Fürsten von Ligne zum Botschafter in Rom, in welcher Eigenschaft derselbe ein Gehalt von 265, 60 Fr. beziehen wird, so wie die vom 20. September datirte Ernennung des Baron Dujardin, bisherigen Minister-Residenten in Kopenhagen, zum Minister⸗Residenten in Madrid. Das offizielle Blatt bemerkt über die erstere dieser Ernennungen: „Die im amtlichen Theil des heu— tigen Monite ur publizirte Ernennung des belgischen Repräsentan— ten am römischen Hofe beendigt auf desinitioe Weise den Z vischen⸗ fall, der sich vor einem Jahr hinsichtlich der Designirung eines außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevolimächtigten Ministers Belgiens beim heiligen Stuhl erhoben hatte. Schon im verflossenen AÄprilmonat hatte der römische Hof zu erkennen geben lassen, daß die Wahl des Herrn Leclerca angenommen sei. Diese. Annahme war in den wohlwollendsten Ausdrücken mit Hinsicht auf den ehren⸗ werthen richterlichen Beamten abgefaßt. Die Regierung beeilte sich, Herrn Leclercg aufzufordern, daß er sich auf den Posten begeben möge, auf welchen er berufen war; Herr Leclercg beharrte aber bei der Ablehnung der Ehre, Belgien in Rom zu repräsentiren, indem er in einem am). April an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten gerichteten Schreiben erklärte, er handle so, nicht in Erinnerung des Vorgefallenen, sondern weil die politischen Ereignisse, welche Europa erschütterten, von zu ernster Natur seien, als daß er sich entschließen könnte, sich so weit von seinem Vaterlande zu entfernen. Diesem Entschlusse des Herrn Leclercq gegenüber blieb der Regierung nichts übrig, als die Wahrnehmung der belgischen Interessen in Italien ei— nem anderen unserer Mitbürger, der dieser hohen Mission eben so würdig wäre, anzuvertrauen. Dies that sie, indem sie den Fürsten von Ligne zum Botschafter in Rom ernannte. Der Fürst von Ligne wird zugleich bei den anteren italienischen Höfen beglaubigt sein.“
Herr Quetelet hat dem Könige einen Plan vorgelegt, der zum Zweck hat, in Brüssel ein allen Künsten geweihtes und für die Feier der Seytemberfeste bestimmtes, dauernden und monumentales Gebäude zu errichten. Der König hat dies Projekt wohlwollend aufgenom- men und demselben seinen besonderen Schutz zugesagt.
Der Ex- Präsident von Chili, General Santa-Cruz, ist hier eingetroffen. .
Der nordamerikanische Geschäftsträger Clemson ist auf seche—
monatlichen Urlaub nach Nordamerika abgereist.
Schweiz. Bern. Ein Kreisschreiben des Vororts an die Stände
ihre Interpellationen
Bekanntmachungen.
488 , Verkauf.
Das im Carthausschen Kreise belegene, auf 10,453 Thlr. 5 Sgr. 7 Pf. landschaftlich abgeschätzte adlige Gut Londzyn Nr. 145. Lit. B. soll in dem
am 27. Januar 1849, Vorm. 10 Uhr, im Gerichtshause hierselbst vor dem Herrn Ober- Lan- desgerichts Rath Gerlach anstehenden Termine subha⸗ stirt werden. Tame und Hypoihekenschein sind in unse= rer Registratur einzusehen:
Marlenwerder, den 20. Juni 1848.
Civil Senat des Königl. Ober⸗ Landesgerichts.
129
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Handelssachen in Frankfurt, Herr Kilias, habe berichtet, daß der deutsch Handelsminister Buckwitz am 22. September der National⸗Versamm⸗ lung sein Programm vorgelegt habe, in welchem er die schnellst mög⸗ liche Handelseinigung von TDeutschland auf der Grundlage ale baldi-= ger Abschaffung aller Binnenzölle, billigen Schutzes der Industrie und Erleichterung und Belebung es auelaͤndischen Verkehrs mittelst Re⸗= ziprozitätsmaßregeln verlange. K
Der Vorort zeigt den Ständen auch an, daß Sardinien einem eizerischen Handelekonsulate in Turin nichts mehr in den Weg ege. orts über die hogen Taxen für Paßoisa nicht Rechnung getragen, sondern erwiedert, daß dies die für alle französischen Gesandtschafts⸗
weise gegenüber nicht abgegangen werden lönne.
Solothurn. (Eidg. Ztg.) Auch hier hat der Regierunge⸗ rath beschlossen: Flüchtlingen, welche sich an den letzten Ereignissen im Großherzogthum Baden betheiligt haben, ist in der Amtei Dorneck= Thierstein kein Aufenthalt zu gestatten.
St. Gallen. Der Große Rath hat sich für vier Wahltreise entschieden, nämlich: erster St. Gallen, Tablat, Rorschach und Un⸗ kerrheinthal mit Rebstein und Marbach; zweiter: Oberrheinthal (ohne Rebstein und Marbach), Werdenberg und Sargans; dritter: Gaster, Seebezirk, Obertoggenburg nebst Wattwyl, Lichtensteig, Krinau, Bütsch⸗ wyl und Mosnang; vierter: Untertoggenburg, Wyl, Goßau, nebst den übrigen Gemeinden von Neutoggenburg und Alttoggenburg. Wahl: am 15. Oftober in den politischen Gemeinden. Geheime Ab⸗ stimmung. Die Stimmen eines jeden Wahlkreises werden zusammen⸗ getragen. Amtsdauer der Ständeräthe: bis Ende Juni 1849. St. Gallen bat seine Ständeräthe bereite gewählt: Regierungs- Rath Näf (im vierten Sktrutinium mit 85 Stimmen) und Staatsschreiber Steiger (im zweiten Skrutinium mit 78 Stimmen.)
Waadt. (Eidg. Ztg.) Der Große Rath hat die vorge⸗ schlagene Eintheilung in neun Kreise behufs der Wahlen in den Na⸗ tional-Rath verworfen und mit 6 gegen 41 Stimmen den Vorschlag des Herrn Delaragtaz angenommen, wonach, der Kanton in drei Kreise zerfällt, von denen jeder drei Mitglieder in den National⸗ Rath wählt. Hierauf wählte der Große Rath die ihm zustehenden beiden Mitglieder des Ständeraths. Herr Druey erhielt im ersten Skrutinium von 126 Stimmen 69, lehnte aber zu allgemeinem E⸗ staunen die Wahl ab, indem er zugleich bemerkte, daß er auch eine allfällige Wahl in den National-Rath abzulehnen entschlossen sei. Die Wahl siel nun auf Staats Rath Briatte und Groß - Rath Wenger.
Tessin. Der Republieano vom 29. September weiß nichts davon, daß die Sperre gegen diesen Kanton aufgehoben sei; ste daure in ihrer ganzen Strenge fort.
wissenschaft und Kunst. Königliches Opernhaus.
Zum erstenmale wiederholt: Das Diamantkreuz von S. Saloman.
(Den 1. Oktober.)
Die zweite Vorstellung der Salomanschen Oper: Das Diamanten= kreuz, erfreute sich am Sonntag bei einem in allen Räumen gefüllten Hause nicht minder ehrenvoller Aufnahme, als die erste Aufführung. Ein- zelne Musik⸗Nummern, so z. B. der charakteristische Marsch im ersten Alt, die melodiösen Romanzen im zweiten Aft, das hübsche Jagdlied Baduto's im dritten Aft, erwarben sich wieder lauten Beifall. Das Ganze gewährte diesmal einen um so befriedigenderen Eindruck, als manche Breiten im Dialog und in der Musik, die sich bei der ersten Vorstellung allgemein fühl bar gemacht hatten, gekürzt waren. Dennoch hätte, unseres Dafürhaltens, in dieser Beziehung noch weit mehr geschehen können, sowohl um einzelne Theile des Werkes in sich abgerundeter erscheinen zu lassen, als auch um die Tot alwirkung der Oper noch höher zu steigern. Dem sei aber, wie ihm wolle. Jedenfalls ist das Werk auch in der jetzigen Gestalt geeignet, das Interesse der Opernfreunde in nicht unbedeutendem Maße zu erregen. Musik, Handlung, Ausstattung und Ausführung vereinen sich im „Dia—⸗ mantkreuz“, um der Hör- und Schaulnst eines größeren Publikums vielfach Genüge zu leisten. Da wir der Ausführung in unserem ersten Berichte, wo es' mehr das Werk zu beurtheilen galt, nür summarisch gedenken konn— ten, so wollen wir heute das Versäumte nachholen und auf Einzelnes etwas näher eingehen.
Den ersten Preis unter den Mitwirkenden verdient jedenfalls Fräul. Tuczek als Seiltänzerin Zephyrine. Die Darstellung derartiger roman⸗= tisch gefärbter Charaktere ist das Gebiet, auf welchem sich die Individualität der geschätzten Sängerin steis mit Glück bewegt, wie die ausgezeichnete Durchführung der in Rede stehenden Rolle wieder aufs neue bekundet. Sie liefert ein in jeder Beziehung höchst gelungenes, die verschiedenen Si⸗ tuationen treu erfassendes Bild jener wilden, eigenwilligen, doch edelmüthi⸗ gen Zephyrine, die, von ihrer Kunst wahrhaft begeistert, dem Range einer Gräfln mit Freuden entsagt, um wieder das Seil zu besteigen. Als einen vorzugsweise gelungenen Fon in der Darstellung heben wir die Scene zu Anfang des zweiten Altes hervor, wo Zephvrine als Gräfin einen Seil- tanz (natürlich auf ebener Erde) auszuführen hat, den Fräul. Tuezek mit' eben fo vieler Geschicklichkest als Natürlichkeit und Anmuth aufs täu— schendste nachahmt. Die Aufgabe, welche hier gelöst werden muß, ist um so schwieriger, als sich mit der Ausführung des Tanzes gleichzeitig Ge- sang verbindet, so daß die Sängerin eine Doppel-Kunst zu üben durch die Situation in die Nothwendigleit versetzt wird. Daß Fräul. Eur* übri- gens die musikalische Aufga—r anerkennungswürdig bewältigt, bedarf feiner Versicherung; der Komponist, der, was Behandlung der Singstimme betrifft, noch Erfahrungen zu sammeln hat, darf sich Glück wün⸗ schen, die Partie in so kunstgeübter Kehle zu wissen. Die schon oben erwähnten hübschen, Romanzen im zweiten Akt verdanken ihre günstige Aufnahme nicht minder der Composition, als der trefflichen Aus- führung durch Fräulein Tuczek. Nächst der eben genannten bean sprucht Herr Kraus Lob, der sein Talent für das fein-⸗komische Fach in der Rolle des Gigotti, wie dies schon früher einmal im „Prätendenten“ der Fall war, wiederholt bethätigt. Er repräsentirt den „Directeur“ einer Seiltänzerbande in Ton und Haltung naturgetreu und wirksam und trägt durch seine ergötz⸗ liche Komik zur Belebung ünd zum Erfolge des Werkes erheblich bei. Doch auch die übrigen Mitwirkenden leisten nach Kräften Verdienstliches. So
Das in der Damm - Vorstadt, Roßstraße gelegene Vol. 1V. Nr. 113. Fol. 256. des e rent. zeichnele, der verehel. Ackerbürger Bernicke, a, geb. Voigt, früher verehel. Musikus Schulz, gehörige Haus nebst Garten und Weidegerechtigleit, welche zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registraiur einzusehenden Taxe auf 7638 Thlr. 16 Sgr. abgeschätzt worden, soll
am, 14. Dezember 1848, Vorm. 11 uh subhastirt werden. ;
Frankfurt a. d. O., den 27. Mai 1848.
Königl. Land- und Stadtgericht.
fand die Partie des Baduto in Herrn Bötticher einen durchaus geeigne⸗
372
elmine stück, genannt zur
abgeschätzt, soll
lisabeth, geb.
kanzleien eingeführten Taxen seien, von denen der Schweiz ausnahme⸗⸗
vom 24. September zeigt denselben an, der schweizerische Abgeordnete in J ten Repräsentanten. Der wackere Künstler bringt den wild leidenschaftlichen
Charakter des Zigeuners durch Darstellung und Gesang zur entsprechenden Geltung. Eben so führt Herr Pfister die Rolle des ilhelm — abgesehen vom Dialoge, der nicht durchweg verständlich von ihm gesprochen wird — t Dank aus, was um so größte Anerkennung verdieni, als die musilali - che Behandlung gerade diefes Parts, wie wir schon neulich erwähnten, keinesweges eine für den Sänger stets dankbare genannt werden kann. Auch Herr Zschie sche leistet als Kurakoff Anerkennungswerthes, während Fräulein Brexren dorf als J Therese, insofern sie im Spiel sehr beengt erscheint, zu wünschen läßt. Dagegen befriedigen Chor und Orchester wie immer. Schließlich möge der äußeren Ausstattung des Werkes durch Decorationen,
Tanz u. s. w. gedacht werden, die ebenfalls eine würdige ist. Die französische Gesandtschaft hat den Beschwerden des Vor-
Königsstädtisches Theater.
Ztalienische Opern-⸗-Vorstellung: Othello. Signora Normanni: Desdemona. (Den 2. Oktober.)
Ro ssini's „Othello“, ein Werk, das trotz vieler darin enthaltener Trivialitäten durch seine überwiegenden Schönheiten stets aufs neue fesselt, haite am Montag eine bedeutende Anziehungskraft auf die Freunde der stalienischen Oper ausgeübt. Wir fanden ein reichlich besetztes Haus, das die Vorstellung mit lebhaftem Antheil bis zum Schluß verfolgte. Sgra. Normanni'gab die Partie der Desdemona als zweites Debũt. Wir sönnen nach der heutigen Leistung das neulich über die Künstlerin gefällte Urtheil nur bestätigen. Danach ist sie eint trefflich geschulte Sängerin, ausgezeichnet im Koloratur-Gesange, geübt in der Darstellung, aber keines- weges im Besitz einer Stimme, die, was Ausgiebigkeit und gleichmäßigen Wohlklang betrifft, den Anforderungen zu genügen vermag. Trat übrigens ein Hanptmangel ihres Stimmmaterials, der sich in einer starken Verschleie⸗ rung, in einer fast frankhaften Färbung der unteren und mittleren Tonlagen offenbart, diesmal weniger hervor, war der Gesammteindruck der Leistung mithin ein günstigerer, als neulich in der „Cenerentola“, so ist der Grund dieser Erschelnung, unseres Erachtens, einzig und allein der Stimmlage der Partie der Desdemona zuzuschreiben, welche die höhere Negion im allgemeinen mehr als die tiefere in An spruch nimmt. Gleichwohl fehlt es in der Partie nicht in Momenten, wo, wie z. B. in der wundervollen Ro⸗ manze des dritten Aktes, auch die tieferen Chorden, und zwar nicht im raschen Vorüberfluge, wie in der Koloratur, sondern als Haltetöne gefordert werden. Hier vermag nun freilich noch die vollendetste Methode, der aus drucks vollste Hesang, das ergreifentste Spiel nicht für den fehlenden Stimmreiz zu ent- schädigen! Abgesehen von derartigen Momenten, wie wir sie eben bezeich- neten, muß jedöch anerkannt worden, daß sowohl die rein musikalische Durch⸗ führung der Rolle, als die dramatische Auffaffung derselben, höchst Wirl⸗ sames zu Tage förderten. So bildete gleich das erste Duett mit Emilia einen musikalischen Glanzpunkt der Leistung der Sgra. Normanni, ob⸗ gleich die geschätzte Künstlerin hier, was Stimme und Persönlichkeit angeht, eine gefährliche Rebenbuhlerin in Sgra. Dogliotti zur Seite hatte, deren wohlthuend frisches, gesundes, in allen Regionen klangvolles Organ das Ohr stets nicht minder angenehm berührt, als ihre anmuthige Erscheinung das Auge. Nächst diesem Duett, das übrigens von den beiden genannten Sängerinnen äußerst gelungen und in schöner Uebereinstimmung vorgetragen wurde, waren es besonders das Terzett und Finale des zweiten Altes, in welchem Sgra. Normanni ihre Gefangskunst, so wie ihr Darstellungs talent, mit Erfolg geltend machte und sich den Beifall der Zuhörer ver⸗ schaffte. Daß sie im dritten Akte, namentlich in dem Vortrage der bereits gedachten Romanze, weniger befriedigen und reüssiren würde, stand zu er- Lartenkund bedarf, nach den obigen Andeulungen, kaum der Erwähnung. Dagegen bot die den, Mitteln der Sängerin mehr entsprechende Schluß. Scan wieder vortreffliche Momente, so daß Sgra. Normann auch hier laute Anerkennung fand. . aer a
Die anderweitige Besetzung der Oper war eine vorzügliche. Sgr. Pardini gab, wie bereits in der vorigen Saison, den Othello mit glän⸗ zendem Ersolge. Sehen wir von mehrfachem Detoniren, so wie von ein= zelnen Momenten ab, wo ein edleres, künstlerisches Gepräge zu wünschen blieb, so können wir in den Beisall, der ihm zu Theil ward, nur einstim⸗ men. Im Besitz einer äußerst intensiven markigen Stimme und gewandten Kolorafurfertigkeit, ist der Sänger für diese Glanzpartie um so mehr ge⸗ schaffen, als er mit den bezeichneten Vorzügen auch Feuer und Leidenschaft⸗ lichkeit genug besitzt, um die Rolle zu wahrhaft charafteristischer Geltung zu können. Sar. Labocetta zeichnete sich als Rodrigo aus. Den Jago hatte Sgr. Kinaldini, den Elmiro Sgr. Catalano übernommen. Der Sgr. Dogliotti als Emilia erwähnten nir bereits oben. Sämmt= sichen Mitwirkenden gebührt das Verdienst, die Vorstellung der Oper in be— friedigender Weise gefördert zu haben.
Eisenbahn⸗Verkehr. Berlin -Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
Die Frequenz im August d. J. betrug: 6b, H97 Personen. ... ... Einuahme 41,348 Rthlr. 7 Sgr. 2 Pf. 1,115 2 ; „10 5
Gepäck - ÜUeberfracht, Equipagen und Hundebillets
69, 1183 Ctnr. Eil⸗ und Frachtgüter⸗ 17,516 * 8 10 *
5 o did Rihir. 17 Sgr. 10 Pf.
Im Juli 1847 betrug die Ein⸗
nahme 58, 126 1
Mehreinnahme 75 * Mehreinnahme der .
Monate 5 Im Ganzen. ...... ..... ...... 37, 0777 ⸗ 9.
* m
k
Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn,
Die Frequenz auf der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn be⸗ trug in der Woche vom 17. bis inkl. 23. September 1848: 9305 Personen und 273711 Rthlr. 18 Sgr. 5 Pf. Gesammt⸗ Einnahme für Personen⸗, Güter⸗ und Vieh⸗-Transport ꝛc., vorbehaltlich spätt⸗
rer Feststellung durch die Kontrolle. Personen-Frequenz der , Eisen⸗
ahn. Bis inkl. 16. September e. wurden befördert. 180, 347 Personen vom 17. bis inkl. 23. September 6. inkl. 1623 Personen aus dem Zwischenverkehr. 412531 n Simm T7, 57S Personen.
. Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 29. April 1848. Das in der Jerusalemerstraße Nr. 36 und 37 an der Ecke der Leipzigerstraße belegene Gasthofs-Grund⸗ tadt London, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von der Friedrichsstadt Band 1. Nr. 51. auf den Namen des Gasthossbesitzers Georg Ludwig Lämmermann verzeichnet, mit Einschluß des Gasthofs⸗Inventariums auf 61,422 Thlr. 21
am 77. November 1848, Vorm, 41 Uhr,
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. . Johann n, e g und vessen Ehefrau Marie ö. eidler, und der Oelonom Julius Au⸗
ust Schmidt, beziehungsweise deren Erben, werden zu . — 16 hierdurch öffentlich vorgeladen. Tare und Hopothekenschein sind in der Registratur
einzusehen. . 1373 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 20. April 1848. Das dem Kaafmann Philipp August Villaret zuge— hörige, in der Großen Hamburgerstraße Nr. 30 a. be⸗ legene, im Hypothekenbuche der Königsstadt Vol. 39. Rt. 2450. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 17,959 Thlr. 4 Sgr. 9 Pf., sol . am 28. Rovember 1846, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
esammten gr. 3 Pf.
Der Gastwirth
Das Abennement beträgt: 2 Athlr. fũr ** 1Atchlr. - I Jahr.
g Athlr.« 1 Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.
Bei einzelnen Uummern wird
der Sogen mit 2 Sgr. berechnet.
Staats / An
Preußisch er
M 158.
udp gtt. Amtlicher Theil. h ; DeutsFchlan d.
Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M e r ‚. M. rhandlu de . Reichs ⸗Versammlung. — Der — Preußen. Berlin. Allerhöchster Er Oesterreich. Wien. . . Truppensendungen nach Ungarn. 38 6 Eillärung. chsen. Leipzig. Durchreise des Geh. Legations= , Stuttgart. er n g, ,, 12 1 24 Mannheim. Antunft badischer Truppen aus Schleswig - Hol- * Donagueschingen. Vermischtes. Freiburg. Die Ge⸗ Sn un, Inn, Be eguncen, — Die Verhaftung Struve's. 2 9 = stein. Kiel. Entwurf über die Verwaltung der Mi- 1 ; BVerhandlungen der Landes Versammlung. — Lehrer ⸗Kon⸗ . 1 Kartoffel- Aerndte. — Ruhestörungen. — Schleswig. 82 ö ersiedelung der provisorischen Regierung nach Schleswig. mburg. Hamburg. Die dänischen Kriegsschiffe. , Ausland. z reich. Nation al-Versammlung. Verfassungs-Diskussion.— 66 Italienische Nachrichten. — Finanzplan Goudchaur's. — Die Oileansschen Privat-Domainen. — Vermischtes. — Straßburg. Ver= gli, und Maßregeln in Belreff der Flüchtlinge. . . 1 8 London. Ministerielle und diploma⸗ . e n. Irländische Zustände. — Prozeß gegen Smith elgien. Brüssel. Rundschreiben wegen der Cholera. — Bür i⸗ . Brüssel. — Belgiens Landbau 3 Viehzucht. — dunn 2 * er, 8 Georg von Preußen. — 8* li Bern; Note des österreichischen Gesandten. — Verurtheilung , Umtriebe. — Nellamirung des sardinischen Gesandten. . , — Freiburger Gemeindewahlen. — An⸗ . us des schwe zerischen Konsuls in Leipzig. — Zürich. Verhand- Jen zwischen Dr. Kern und Minister Wessenberg. talien. Genua. Aufregung. Handels- und Börsen⸗-Naͤchrichten. GSeilage. .
Nachrichten aus Ungarn. —
V
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der Köni U idi lesta g haben Allergnädi eruht:
Dem Kreis-Physikus, Ea sshre mg, . zu Sagan, im Regierungs . Bezirk Liegnitz, den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; dem berittenen Gendarmen Zierahn zu Bahn im Kreise Greifenhagen das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Handlungs⸗ Commis E. W. M. Ahlemann in Berlin und dem Gymnasiasten Wilhelm Groppe in Arnsberg die Rettungs⸗-Medaille am Bande
zu verleihen.
Der Justiz-Kommissarius Schwalbe zu Ellrich ist in gleicher Eigenschaft an das Land- und Stadtgericht zu Quedlinburg, unter Beibehaltung des Notariats, versetzt worden.
e, .
Uichtamtlicher Theil. Dent schland.
Bundes- Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 6. Okt. (O. P. A. 3.) 91 ste Sitzung der verfassunggebenden deutschenReichs⸗-Versammlung. (Schluß. Schaffrath erklärt sich für den Vorschlag des Vice Präsidenten Simson, mit Bekämpfung des Plathnerschen Antrags, auf Ausschließung der Befugniß des Jeugenverhörs durch die zu er= nennende Kommisston. von Vincke: Das Ansehen der Gerichte darf nicht geschmälert werden; Zeugen gehören vor den Richter, nicht vor andere Personen. UÜnsere Aufgabe ist allein die, zu prü= fen, ob die Gerichte in rechtlicher Weise verfahren. Der Redner ist für den Antrag von Selchow's. Eine möglichste Beschleunigung des Ausschuß⸗-Berichtes erfordere die Würde und das Ansehen der Ver⸗ sammlung. Eisenm ann ist gegen den Antrag auf Zulassung von Zeugen, wenn dadurch ein Mißtrauen gegen die Richter ausgespro— chen werden solle. Diese Absicht habe jedoch die Kommis⸗ sion nicht. Der Redner verweist auf das Beispiel anderer Stagten Und wünscht, daß in vorliegender Frage ein sum= marisches Verfahren durch die Kommissson eintreke. Simon von Trier: Soll Ihre Entscheidung einen Werth haben, so müssen neben den Momenten der Anschuldigung auch Momente der Vertheidigung zugelassen werden. Sollten Sie einen blinden Griff thun, so werden Sie dem Urtheil der Nation nicht entgehen. Ve nedey spricht, für die größtmögliche Beschleunigung des Ausschuß. Berichtes. Die Würde der Natlonal-Versammlung verlange es, daß die Kommission den Gegenstand in allen seinen Tree durch ge⸗ naue Prüfung erschöpfe. Schmidt aus Schlesien verwirft den Antrag auf Zulassung der Zeugen-Abhörung durch die Kommission. Die Versammlung möge nicht blos einen Ausschuß blindlings wählen, sondern dem deütschen Volke die Ohnmacht der Centralgewalt und ber Reichs- Versammlung zeigen. Der Vorstzende ermahnt den Red⸗ ner zur Mäßigung. (Unruhe auf der Linken. Der Redner ist der Meinung, daß er auf Grund seines Mandats, als eines Ergebnisses Fer Revolution, das Recht habe, sich auszusprechen, ohne durch Cen⸗ surmaßnahmen sich einschränken zu lassen. Vice⸗Präsident Sim sen erklärt sich, damit einverstanden, daß die Redefreiheit un-
estört bleibe; allein es stehe keinem Mitgliede zu, die Reichs⸗Versammlung und die CTentralgewalt, welche aus der⸗ selben hervorgegangen, auf eine Weise herabzuseßen, wie der Redner
zeiger.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition des Preuß. Staats- Anzeigers:
Bebren ⸗ Straße Ur. 57.
Berlin, Montag den §. Oktober
ethan habe. Schmidt beantragt von neuem, die National- Ver⸗ 2 möge ohne Weiteres die verlangten Verhaftungen bewilli— gen, damit das Volk erkenne, daß die Centralgewalt eine Fortsetzung des Bundestages sei. (Links: Bravo! Reichensperger ist der Ansicht, daß bei einer Kriminal Untersuchung ein Zeugenverhör durch ein Eomitè nicht statthaben könne. Dieses Verfahren herrsche weder in den französischen und englischen Kammern, noch gebe die Geschäfts⸗ Ordnung hierzu eine Ermächtigung. Möring: Erst müsse feststehnn ob die Anklage selbst Grund habe oder nicht. Auch nach Mainz sei zur Untersuchung der dortigen Vorfälle eine Kommission abgeschickt worden, welche über 200 Zeugen verhört habe. Der neu zu ernen— nenden Kommission müßten alle Befugnisse des 8. 24 der Geschäfts-= Ordnung anheimgegeben werden. Be seler: Aus den Mittheilun— gen des Gerichts ist zu prüfen, ob Grund vorhanden, das Verlangen der Verhaftung zu billigen oder nicht. Die Versammlung selbst aber darf als Gerichtshof nicht auftreten. Der Redner ist für die Verweisung der Frage an einen neu zu wählenden Ausschuß. Eben so Riesser, welcher bemerkt, daß die in §. 24 der Ge⸗ schäftsordnung enthaltenen Befugnisse jedem Ausschuß zukommen, mit— hin einer einzelnen Kommission ausnahmsweise nicht entzogen werden lönnten. Jucho erinnert, daß auch der Ausschuß für die Wahl von Thiengen ungehindert mit den Behörden konferirt habe. Diese Er— mächtigung müsse man auch hier eintreten lassen. Ver Schluß der Debatte wird angenommen. Plathner beharrt auf seinem Antrag welcher jedoch keine Unterstützung sindet. Dagegen spricht sich dier Versammlung aus für die Niedersetzung eines durch die Abtheilungen zu erwählenden Ausschusses, zur Prüfung der von dem frankfurter Kriminalgerichte erhobenen Anträge. Schmidt aus Schlesien und Wiesner stellen folgenden Antrag: In Erwägung, daß es wünschenswerth ist, daß die National⸗Versammlung in ihrem wahren Charakter vor das Volk trete, beschließt dieselbe, die verlangten Ver⸗ haftungen ohne Weiteres zu genehmigen. Abgeordn. H. von Ga⸗ gern; Ich beantrage, den Antrag der Herren Schmidt und Wies ner einer besonderen Kommission zur Prüfung zu überweisen. Ich glaube nicht, daß eine solche Frechheit, wie dieser Antrag Beifall auf der Rechten; Tumult auf der Linken, so daß der Redner nicht mehr verstanden werden kann; wiederhol⸗ ter Ruf; Zur Ordnung! Unverschämtheit, Frechheit ). Vice⸗ Präsident Sim son: Ich werde den Redner nicht zur Ordnung rufen. Es steht den Mitgliebern frei, am Schlusse der Verhandlung eine besondere Beschwerde einzureichen. (Neuer Lärm; links der
Ruf: eine Schmach! wir müssen fort! ordan aus in be⸗ merkt, daß der Schmibtsche Je. . a. worden nr, die Versammlung über den ben e gen egenstand bereits abgestimmt habe. Der Redner beantragt den Schluß der Sitzung und deren Aussetzung bis zur Vorlage des Ausschußberichts über die Anträge des Appellationsgerichtshofs. Schmidt aus Schlesten tritt dem An-
trag von Gagern's bei, verlangt aber, daß die mit der Prüfung sei⸗
nes (des Redners) Antrages zu beauftragende Kommission gleichzeitig
ihr Augenmerk auf das Auftreten des Präsidenten und des Viee—
Präsidenten richte. Wesendonck: Niemand aus der Versamm⸗
lung hat es öfterer wiederholt, daß es nicht gestattet sei, auf
der Tribüne Beleidigungen gegen Mitglieder der Versammlung aus—=
zustoßen, als H. von Gagern. Er hat also gegen die von ihm auf—
gestellte Regel selbst gefehlt. Daß er diese Acußerung nicht billigen
wird, davon bin ich überzeugt. Aber wohin soll es kommen, wenn
die Anträge der Abgeordneten in einer so belritigenden Weise kriti⸗
sirt werden? Dies ist die Konsequenz des Verfahrens bei der Be⸗
rathung über die Wahl von Thiengen. leidigungen von der Rednerbühne herab gegen Einzelne unzulässig, so ist es noch weniger ein Antrag, der bie ganzt Versammlung beleidigt. Mein Antrag geht dahin, den Schmibtschen Antrag, als die ganze Versammlung beleidigend, zu vernichten. Scheller erinnert an das cice⸗ ronische Quosque tandem ele. Ob der Antrag richtig oder unrichtig sei, werde sich nach erhobener Anklage sinden; ob ein Mitglied unpassende Worte gesprochen, werde der Beschluß des Ausschusses rechtfertigen. Der Redner ist für den Schluß der Debatte. Venedey beantragt, daß die Aeußerungen von Gagern's und des Vice -Präsldenten einer besonderen Kommission zur Prüfung unterbreitet werden. Jordan aus Berlin erinnert nochmals an seinen Antrag. Es dürfe hier Niemand seinen Sitz haben, dessen Ehre angegriffen sei. Die Ver simmlung möge sich vertagen, bis sie hierüber Gewißheit habe. Venedey findet diesen Antrag nicht statthaft. Die Versammlung sei hier, um die Sache des Volks, nicht aber um die Sache Einzel⸗ ner zu berathen. Wigard erklärt von Gagern's Antrag als nicht zulässig, weil der Schmidtsche Antrag eingebracht worden, nachdem die Verhandlung, wozu er gehöre, berests geschlossen gewesen sei. von Breuning ist gegen die Unterstützungsfrage und beantragt nochmals die Vernichtung des Antrags des Abgeordneten Schmidt. Die Ver— sammlung müsse zeigen, wie sie derartige Anträge behandle. Sch aff⸗ math stellt folgenden Antrag: Den Antrag der Abg. Schmidt und Wiesner, die Aeußerung H. von Gagern's und die Weigerung des Vice⸗Präsidenten, den Ordnungsruf auszusprechen, an den Geschäfta⸗ ordnungs⸗Ausschuß zu veiweisen. Riesser erklärt sich damit ein= verstanden, da dieser Antrag alle Theile erledige. Edel ist der An⸗ sichl, daß der Schmidische in ng nicht mehr zur Unterstützung kom⸗ men könne und glaubt, daß derselbe auch von der linken Seite des Hauses keine Unkerstüßung finden werde. von Beckerath verlangt die Trennung des Schaffrathschen Antrages, worauf, die Abstimmung vorgenommen wird, deren Resultat folgendes ist: Die National⸗Ver= sammlung beschließt, den Antrag der Abgeordneten Schmidt und Wiesner an einen Ausschuß zur Prüfung des Verhaltens vorzulegen, welches die Reichs⸗Verfammlung diesem Antrage gegenüber einzuneh= men hat; ferner, die Aeußerung des Abgeordneten von Gagern und die Weigerung des Ordnungsrufes durch den Pice⸗Präsidenten Sim- son einem neu zu erwählenden Ausschusse zu überweisen. Der Antrag des Abgeordneten Jordan aus Berlin gad. keine Unterstützung. Abgeordneter Rösler aus Oels interpellirt das Reichs⸗Ministerium der Justiz, ob dasselbe von der Verhaftung des in Urlaub befindli- chen Abgeordneten Minkus Kenntniß habe und ob die Centralgewalt ten. Hollandt als Berichterstatter des vollswirthschaftlichen Aus⸗
1848.
in dieser Angelegenheit Schritte zu thun gedenke, wodurch es zeige, daß die Mitglieder der al on n gen einn —— in 1 entferntesten Winkel Deutschlands Schutz genießen. hen gm R. Mohl erllärt, daß ihm in dieser Angelegenheit nichts Amtliches zugekommen sei. Nachdem er aber das Gerücht von der Verhaf⸗ tung des Abgeordneten Minkus vernommen, habe er die erforderliche Anftage, un etziglich an die preußische Regierung abgehen lassen. 936 Nach 2 de. . Gesetzes vom 30. September i ar eine Anwendung auf diesen Fall no weifelhaft;
nach dem Geiste des Gesetzes aber und die 8 in Anwendung vermuthet werden. Es wird zur Tagesordnung . schusses und Beseler als Berichterstatter des Verfassungsauoschusses verbreiten sich, Letzterer mit besonderer Würdigung des Bauernstan= des, über die Anträge ihrer Kommissionen. Das Ergebniß der Ab⸗ stimmung über Artikel VII. S8. 27, 23 und 29 ist folgendes: §. 27: Neder Unterthänigkeits! und Hörigkeitsverband hört für immer auf (ÄAntrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses; mit überwiegender Majorität).“ 8. 28: „Ohne Entschädigung sind aufgehoben: i) die Patrimonialgerichtsbarkeit, die grundherrliche Polizei, so wie alle an⸗ deren einem Grundstücke oder einer Person zuständigen Hoheitsrechte; 2) die aus diesen Rechten fließenden Befugnisse, Exemtionen und Ab⸗ gaben jeder Art (Antrag dessenben Ausschusses mit einer Abänderung von Sa zwedell 's); 3) die aus dem guts⸗ und schutzherrlichen Verbande entspringenden persönlichen Abgaben und Leistungen (Antrag des Ver⸗ fassungeausschusses). Alle übrigen unzweifelhaft auf Grund und Boden haftenden Abgaben und Leistungen sind ablösbar, ohne Rück— sicht auf die Person und das Verhältniß des Berechtigten oder des Verpflichteten, insofern die Gesetzgebung nicht die unenigeltliche Auf⸗ hebung einer oder der anderen begründet sindet. Die näheren Be⸗ stimmungen hierüber und über die Art der Ablösung bleiben den Gesetzgebungen der einzelnen Staaten überlassen (Antrag des volke⸗ wirthschaftlichen Ausschussrs mit 186 gegen 171 Stimmen, nebst Zusätzen von M. Mohl mit 200 gegen 187 Stimmen). Es soll fortan kein Grund⸗ stůck weder durch das Gesetz, noch durch Vertrag, noch durch einseitige Ver⸗ fügung mit einer unablösbaren Rente belastet werden (Antrag Rheinwald's mit 207 gegen 168 Stimmen). Alle Zehnten sind auf Antrag des Belest ten ablösbar (Antrag des — Werner aus Koblenz). Die Zehnten sind ablösbar. Die Normen der Ablösung bestimmt die Gesetzgebung der einzelnen Staaten (von Schrenck, Wartensle⸗ ben u. A.). Mit diesen Rechten fallen auch die Gegenleistungen und
von Breuning: Sind Be⸗ kein Urtheil. mung, obschon wir das Recht hierzu haben und obwohl die Reichs-
Lasten weg, die dem bisher Berechtigten dafür oblagen (Antrag des Verfassungs. Ausschusses).“ 8. 29: „Die Jagdgerechtigkeit auf = dem Grund und Boden, die Jagddienste, Jagdfrohnden und anderen Leistungen für Jagdzwecke sind ohne Entschadigung aufgehoben (G Freu dentheil und M. Mohl, mit 244 gegen 137 Stimmen bei namentlicher Abstimmung), Jedem steht das Jagbrecht auf eigenem Grund und Boben zu. Der Landes-Gesetzgebung ist es vorbehalten, zu bestim-= men, wie die, Ausübung dieses Rechtes aus Gründen der öffent⸗ lichen Sicherheit zu ordnen ist (Antrag des Verfassungs⸗Ausschusses).“
Der Vorsitzende macht bekannt, daß die Wahl eines Schriftführers
auf den Abg. Plathner mit L20 unter 379 Stimmen gefallen ist.
Ihm zunächst steht Rösler aus Oels mit 128 Stimmen. von Vincke
giebt zu bedenken, ob die in Anklagezustand versetzten fünf Mitglie⸗ der der Reichs⸗Versammlung bei den Ausschußwahlen stimmberechtigt scien. Wesendonck findet es unbegreiflich, daß der unantastbare
Abgeordnete den Abtheilungen fern stehen solle. Schlöffel erklärt daß er der Wahl durch die Abtheilungen sich enthalte und daß sein⸗ Genossen Zitz und Simon gleicher Ansicht seien. Rös ler aus Oels vin- dizirt den Angellagten das theoretische Recht. Eine Anschnldigung sei noch
Zitz: Wir enthalten uns aus Delikatesse der Abstim⸗
minister damals mitstimmten, als es sich um i ; klagezustang handelte. von in, . 9 64 fünf Mitglieder von der Abstimmung, indem er sich darauf ö 24 in der Polenfrage den posenschen Abgeordneten keine Stim mberechti· gung ertheilt worden sei. Reh ist eistaunt, daß diese Frage in Un- regung gekommen; es handeln sich ja nur um die Wahl eines Aus- schusses. Lette, hält es für ungeeignet, nach der Erklärung des Ab- geordneten Schlöffel und Genossen über eine theoretische Frage ab⸗ zustimmen. N. Mohl: Ich erinnere mich nicht der Infamie, über meine eigene Person abgestimmt zu haben, als das Ministerium in Anklagezustand versetzt werden sollte. Herr von Schmerling und ich befanden uns im Saale und waren genöthigt, bei der Abstimmung auf unseren Sitzen zu verbleiben. Simon erklärt, daß er auf sein Abstimmungsrecht verzichte. Nicht so Blum, welcher dasselbe nicht aufgeben will. Nachdein Vincke erklärt hat, daß er keinen Antrag, sondern blos eine Anfrage gestellt habe, wird der Gegenstand als erledigt erachtet und die Sitzung um 37 Uhr Nachmittags durch den Vicepräsidenten Simson dehnen, Nächste Sitzung den 6. Oktober. Tagesordnung: n, . über den Bericht des Ausschusses für Gefetzgebung, das Gesetz über den Schutz der Reichsversammlung und der Beamten der Centralgewalt betreffend; Fortsetzung der Be⸗ rathung über die Grundrechte Artikel VII. S8. 30 bis 33.
Die heutige 92ste Sitzung der verfassunggebenden Reichsversammlung eröffnete der Präsident, H. von Gagern, indem er das Ergebniß der in der gestrigen Sitzung beschlossenen Ausschuß⸗ Wahlen bekannt machte. In den Ausschuß zur Prü⸗ fung der Anträge des frankfurter Appellationagerichtshofs, die ge= richliche Untersuchung gegen die Abgeordneten Blum, Gü n- ther, Simon, Schlöffel und Zitz betreffend, wurden ge wählt: Hergenhahn (Vorsitzender), Scheller (zweiter Her . zender, Löw aus Posen, Ebmeyer, HBriegleb, Marten, Maltzahn, Werner aus Koblenz, Schälei ans Sr ee, Langerfeldt, Zacharid aus Gottingen . *
Reh, Gombart aus München. n die 1
des Antrags der Abgeorbneten . 96. Wen aus Hen. so wie rungen des Abg. H. von ern und . e ten Simso den Srt n er geg, wr, dr ern ge. ,
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