1848 / 159 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Minister aus 6 en Stellen sanft hinausgeworfen. Was Wunder, wenn die Deputirten, die betheiligten, wie die unbetheiligten, dem Finanz- Minister die Faust zeigen und seinen Gesetz⸗ Entwurf ohne lange Debatte durchfallen lassen? Und welche andere Leute hat er an ihre Stelle gesetzt? Tüchtigere, redlichere? Wird der Staatsschatz weniger bestohlen? Mit nichten! Er hat Leute seines Anhanges, seine Freunde, die Freunde seiner Freunde, die Vettern und Schwie⸗ gersöhne seiner Freunde an ihre Stelle gesetzt, von denen gar man⸗ cher schon vor mehreren Jahren wegen Unredlichkeit aus dem Dienst entfernt wurde und bis jetzt nicht mehr eintreten konnte.

Die Cholera-Berichte aus Skiathos lauten günstig. In den letzten 1 Tagen kamen nur zwei Erkrankungen vor, die Epidemie ist demnach als erloschen zu betrachten. Das Gerücht von einem Cho⸗ lerafall in der Quarantaine von Syra hat sich nicht bestätigt, wie laut amtlichen Erhebungen über den Thatbestand berichtet wurde.

Auswärtige Börsen.

Danzig, 3. Ott. Der Zustand unserer Kornbörse ist nicht wesentlich verändert; eintreffende Zuführen und erniedrigte Preise werden willige Aufnahme finden. Gestern wurden 30 Last Wei— zen zu 187 bis 400 Fl., und heute 159 Last zu 440 Fi. für 128pfünd. bis 60 Last 125 26pfünd. Roggen zu 2077 Fl., Speicher circa 390 Last 120pfünd. à 205 Fl. Einige Kleinigkeiten Erbsen 300 bis 315 Fl. An der Landbahn vermindern sich die Weizen⸗Zufuhren, dagegen mehren sich die von Roggen, der mit 210 Fl. bezahlt wird; Erbsen kommen jetzt in besseren Qualitäten auf den Markt und werden mit 300 bis 312 Fl. bezahlt; Gerste 180 Fl. für gewöhnliche Sorten, bis 234 Fl. für 120pfünd. von prächtiger Farbe und vollkommenster Frische. In Spiritus wird das Geschäft nun etwas bedeutender: noch am Schlusse voriger Woche wurde zu 14 Rthlr. pr. 9600 Tr. zur Stelle verkauft und auf Lieferung zu 14 Rthlr. vergebens erlassen; seitdem sind einige 100 Ohm auf Lieferung zu 13 Rthlr.

210 Fl. und vom

abgefchlossen; man glaubt, daß dieser Preis sich nicht halten wird, da die Aerndte von sogenannten unechten Rar toffeln bei uns sich als ungemein reichlich zeigt; anders ist s mit den sogenannten echten, da die unglücklichen Ereignisse der letzten Jahre, deren Anbau zum Theil wegen mangelnder Aussaat, zum Teil wegen Furcht vor leichterem Verderben, sehr beschränkt haben,. Eine Ladung schottischer Heringe crown full rand. ist zu 9 Rthlr, unversteuert verkauft worden; seit 4 Wochen war dies wieder die erste Zufuhr, daher dieser hohe Preis, der sich schwerlich halten dürste, da nach der Mitte des Oktobers die Versendungen stromaul⸗ wärts sehr beschränkt zu werden pflegen. Große berger Heringe 21 Fl. pr. aufgepackte Tonne zum Transit. Eine Post sichtener Balken von guter Qualität wurde zu 5. Sgr. pr. Kubiksuß ge⸗ schlossen.

Bei den ferneren Evolutionen des Getreidehandels wird Nord⸗ Amerikckvon großem Einfluß vermittelst seiner Mehl- und Mais⸗Aus⸗ fuhren sein. Wenn ersterer Artikel schon in früheren Jahren oft von großer Bedeutung war, so ist der Mais erst seit ein paar Jah ren wichtig geworden und führte bekanntlich zum Theil die Kata— strophen herbei, denen im Jahre 1847 der Kornhandel unterlag. Die neuesten New⸗Norker Artikel melden nun, daß im Gegensatz zu den Ostküsten des Atlantischen Meeres dort das trockenste Wetter ge⸗ herrscht habe; seit sechs Wochen bis zum 8. Sept., von wann der neueste Bericht datirt, hatte es nur einzelne Regenschauer gegeben, der Himmel war stets heiter, die Mühlen hatten kein Wasser und die Müller lieferten daher nur geringe Mehl-Zufuhren auf die Märkte. Die in Menge und Güte ungemein reiche Aerndte war dennoch in der herrlichsten Beschaffenheit eingebracht worden und wurde für so reich— lich gehalten, daß nur sehr starke Nachfrage die bedeutend stei—⸗ gern könnte. Indessen sind durch die unermeßlichen Ausfuhren der beiden setzten Jahre alle Bestände geräumt worden, und neue werden erst zugeführt. Unter diesen Umstä

Preise

nden hatten die jetzigen Aufkäufe für englische Rechnung doch einige Steigerung der Zorderungen bewirkt, und da dies mit steigenden Frachten zusammenfällt, waren die Auf⸗ käufer in ihren Unternehmungen gehemmt worden. In New -⸗-Nork wurde Mais 66— 73 Cent. pr. Bushel notirt, und die Frachten auf Liverpool standen 9 Pence pr. Bushel und 3 Sh. pr. Barrel Mehl ( 196 Pfd. engl. 189 Pfd. preuß.) Am londoner Markt war der Quarter Mais 35— 36 Shill. notirt, und die Forderungen hatten sich so gesteigert, daß die Käufer zurückgeschreckt wurden. Bisher waren die Kartoffelzufuhren in den englischen Marktstärten sehr reich— lich gewesen, man glaubt, weil die Landlente deren Verderben fürch⸗ teten; dadurch scheinen die Vorräthe erschöpft zu sein, die Kartof⸗ feln bleiben aus, und die Aufmerksamkeit auf Mais steigert sich, der auch diesesmal Englands Bedürfnisse befriedigen soll. Es ergiebt sich aus dieser Darstellung, daß für rücksichtslose Speculotion sich auch diesesmal ernste Momente von weit her vorbereiten; andere liegen in den bekannten Zollveränderungen Englands, welche schon jetzt mächtig auf die dortigen Zwischenhändler, die Müller, einwirken. Am 1. Februar 1849 erlischt bis auf einen ganz geringen Zoll jede Einfuhr⸗Beschränkung, und hieran knüpfen sich so große Erwartun— gen, daß das geringe Bondlager (welches bei dem für jetzt niedrig-— sten Zoll von 4 Shill. frei gemacht wurde) hinreichen konnte, eine bedeutende Flauung im Lande zu verbreiten. Auf diesen Grundlagen beruht für jetzt der schwunglose Zustand des englischen Kornhandels, während das von keiner Seite geleugnete große Bedürfniß sür die nächste Zukunft vielmehr auf außerordentlich lebhafte Bewegungen müßte schließen lassen. ö

Stettin, 6. Ott. Die politische Windstille hat in dieser Woche in, 6. Ott. politische W er Woche auf das Geschäft nur wohlthätig wirken können, und wir sehen na— mentlich den Abzug mancher Importwaaren nach dem Innern wieder

r 1

5977 Fl. für schwere Gattungen gekauft. Ferner

834

einen gewissen Aufschwung nehmen; auch das Aussuhrgeschäft würde lebhafter sein, wenn es nicht nachgerade an Schiffen zu fehlen an⸗ singe. ;

Die Witterung ist mild und dann und wann. regnigt gewesen.

Getralde. P'eise von Weizen blieben im Laufe der Woche ziem⸗ lich stationair; alte Waare sst so gut wie geräumt, und für, neue, wie sie bei kleinen Posten aus dein Wasser e, f. wird, ist der höchste bezahlte Preis für 90pfd. 65 Rt, , . . daß das Wasser der Oder im Steigen ist; die 2 auf das intref⸗ fen der schlesischen Zufuhr wind dadurch neuer mag naher gerückt; auch von Posen dauern die Ablad ungen fort, 9 2 dürfte bis zum Schluß der Schifffahrt nicht an Auswah! ven Weisen fehlen. Rog⸗ gen findet zu den mäßigen Preisen noch . einige Frage zur Versendung nach Irland und hat sich so, in Betracht der bedeuten⸗ den Zufuhr, noch ziemlich gut behauptet, n, e. die Ueberzeu⸗ gung, die man mehr und mehr von einem guten Ertrage der Aerndte gewinnt, auf die Preise für spätere Termine, namentlich pr. Früh⸗ fahr, ihten Einfluß ausüb! Heutige Notirungen am Fuße, dieses. Für Gerste hat der Begehr nachgelassen und die Preise für gute bis beste pommersche und Bruchwaare sind nicht über 287 230 At. anzunchmen; kleine Gerste 26 2 28 Rt. Hafer 15 a 17 Rt. Für auie kleine Kocherbsen wurde 140 Rt. gefordert, große dürften 43 a 14 Rt. bedingen.

In Oelsamen nichts von Blang umgegangen; Rapps und Win⸗

-Rübsen resp. 72 und 70 a 71 Rthlr. zu notiren.

Rappkuchen werden sehr billig, zu 18 Rthlr. pr. Ctr., erlassen.

Spiritus hat in dieser Woche weiter im Preise nachgegeben, scheint setzt indeß Halt zu machen. Nach dem Rhein wurde in letz—⸗

Zeit Einiges pr. Eisenbahn erpedirt. In loco ohne Faß ist 23

23, mit Faß 243 „6 zuletzt bezahlt, pr. Frühjahr 2143 6 bez., I ferner Geld, ohne Abgeber. ;

Nach der Börse. Einer an der Börse aufliegenden Mittheilung des Ministeriums zufolge sind die Bemühungen, Dänemark direkt zum Nachlaß der den gekaperten Schiffen abgesorderten Unkosten zu be— wegen, ganz fruchtlos gewesen, und wird man die diesseitigen An sprüche also bei Gelegenheit der Unterhandlungen über Wiedererstat⸗ tung der Naturallieferungen in Jütland geltend machen. Verkauft ist, nach demselben Schriftstück, in Kopenhagen kein preußisches Schiff, dagegen sind vier preußische Ladungen (feine davon nach Stettin be— stimmt) versteigert worden und über den Erlös Differenzen entstanden.

In Weizen ist heute nichts umgegangen; Roggen in loco bis 297 Rthlr. zu notiren, pr. Oktbr. für 82 pfd. 273 Rthlr., für S6pid. 297 Rthlr. bez. Rüböl loco 104 Rthlr., pr. Okt. 105 Rthlr., spätere Termine bis inkl. Febr. 1Ü1 Rthlr. Br., Febr. März soll 1113 Rthlr. bez. sein, März sUpril 115 Rthlr. gef.

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 233— 235 46 bez., aus zweiter Hand ohne Faß 237 „6 bezahlt und Gld., mit Fässern 24 96 bez., pr. Frühjahr 22 56s bez. und Gld.

Leipzig, 27. Sept. (E. 3. Zweiter Meßbericht.) Der Meßverkehr war in den letzten acht Tagen, trotz der auf kurze Zeit beängstigenden Nachrichten aus Frankfurt und Berlin, anhaltend sehr lebhaft, wenn auch die Wünsche Vieler, besonders die der Händ= ler mit Luxusgegenständen, zur Zeit nicht im entferntesten befriedigt worden sind. Wenden wir uns zu dem Gang der Geschäfte in den einzelnen Hauptbranchen und gedenken zuerst der nunmehr beendigten

Ledermesse, so muß diese gegen die vergangene Oestermesse für die Gerber und Fabrikanten nur als eine recht güustige bezeichnet

werden, wie aus folgenden näheren Angaben hervorgehen wird. Sohlleder war gesucht und wurde, vorzüglich was in zweiter und drit— ter Qualität einschlug, zu bedeutend höhcren Preisen nicht nur sämmt⸗ lich verkauft, sondern von den Fabrikanten darauf auch noch ansehn⸗— liche Bestellungen zu verhältnißmäßig höheren Preisen aufgenommen. Die Preise stellten sich folgendermaßen:

Malmedyer Sohlleder 35 —38 Rthlr., Ostermesse nur Brümmer 2 20 5. * 6. 9 Rheinisches 9 3031 * ; Eschweger

Zahmleder ; 30-35 * y Deutsches v 2. ö y 149 Unter diesen Preisen sind sämmtliche erste Sorten mitbegriffen, Und beträgt der Aufschlag bei der zweiten und dritten Qualität 4 bis , . Obgleich von Rindleder die Zufuhr nicht sehr groß war, so erreichten die Preise doch nur eine mäßige Erhöhung. Weit gesuchter war Kips⸗Rindleder, da⸗ von das Pfund 1 bis 2 gGr. mehr als an der Ostermesse erlangte. Braune und schwarze Kalbleder räumten sich zu den vorigen Preisen, wogegen für Blank- und Vachleder etwas mebr bewilligt wurde. Braune Roßleder vergriffen sich zu wenig hö— hern Preisen, dagegen erlangten braune und lohgare Schafleder Mittelwaare 2 bis 3 Thlr. pr. Schock und gutes Weißschafleder 1 bis 3 Thlr. pr. 100 Stück mehr. Ledersorten zu Luxus-Artikeln genossen wenig, ebenso russische Juchten, auf deren Absatz die österrei⸗ chischen Geld Verhältnisse nachtheilig wirkten. Unter den rohen Ledern waren Wildhäute und rohe Kipse sehr gesucht und wurden mit 2 bis 4 Rthlr. pro Centner höher bezahlt, als an der Ostermesse. Außer rohen Roßledern, die gedrückt und billiger waren, fanden die übrigen Sorten zu theilweise höheren Preisen baldige Abnahme. Die vor⸗ bemerkte Steigerung der gegerbten Waaren liegt hauptsächlich in der geringen Zufuhr und vorhandenen Bedarf, indem erstere mindestens weniger betrug, als vorige Messe, und es hat sich abermals her⸗ ausgestellt, wie sehr es im Interesse der Fabrikanten liegt, den Markt nicht durch eine übermäßige Zufuhr zu überschütten.

Die Tuchmesse ist, da noch immer gekauft wird, noch nicht ganz beendet, wenn auch mehrere Fabrikanten bereits geräumt haben und abgereist sind. Außer Tuchen haben auch Buckskins, Zephirtuche, Mäntelstoffe und andere ähnliche wollene Artikel einen guten Absatz gefunden, und es dürften nur wenig Fabrikorte zu erwähnen sein,

28 - 32 Rthlr.

2 2 . . ö. ö ö .

k ö c während der gewöhnlichen Amtsstunden in der hiesigen E ann ma hungen. Registratur eingesehen werden. Glogau, den 15. August 1848. Königl. Ober-Landesgericht. J. Senat.

591 Nothwendiger Verkauf.

Zur Subhastation des im Guhrauer Kreise belege. nen, nach der landschaftlichen Tare auf,. 23,6155 Thy. 11 Sgr. 5 Pf. abgeschätzten Gutes Birkendorf iss ein Bietungs-Termin auf den 31. März 1849, Vor— mittags um 11 Uhr, angesetzt worden.

519

geladen, in diesem Termine vor dem ernannten Depu· firten, Ober⸗Landesgerichts-Assessor v. Rottengatter, auf hem hiesigen Schloß entweder in Person oder durch ge⸗. dörig informirte und gesetzlich legitimirte Mandatarien sich einzufinden, so wie zur Wahrnehmung ihrer Ge— rechtsame die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Real⸗ Interessenten,

der Kaufmann Joseph Jacob Lazarus und der vor— malige Gutsbesitzer Anton Wilhelm Corty. Die 2 und der neueste Hypothekenschein können

ö d Nachdem über das Vermü . . moge 9 e 3 ange fc or rip nr und ern ue r n der Kaufleute Ernst Besitz⸗ und zahlungssähige Kauflustige werden vor⸗ ches für Beide gemeinsch lungen, Waagren-Vorräthen Letzteren allein i ) Sorau Vol. 1V. 164. ei ö der hiesigen Badergasse belegenen r eingetragenen, auf hause besteht und biger nicht hinreicht, durch Verfuͤ der Konkurs eröffnet worden ist, gen unbekannten Gläubiger der Kaufleute Gritzne

n 2 ; Buchheim, welche Ansprüche an dieselben 3 hin durch aufgefordert, sich in dem auf

n dem im OHypothetenbuche der Stadt bag. 37. No. 135

* 8

v. Forckenbe ck.

ich Buchheim hierselbst, wel astlich in ausstehenden Forde⸗= Mobiliare und fur den 2 ö Sorau, den 29. Juni 1818.

Jenen brauberechtigten Wohn?

zur Befriedigung fan n en, Hin Jung vom 23sten d. M.

so werden alle diejeni⸗

——

5281 . . Es haften auf dem Ack

den 1. November c., Vorm. 10 Uhr,

vor dem Ober-Landesgerichts-Assessor Sturm in unserem Gerichtszimmer Nr. II. auf dem Königlichen Schlosse angesetzten Connotations -Termine entweder persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte, wozu der Justiz⸗Kommissarius Simon in Vorschlag gebracht wird, einzufinden, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzuzeigen und die Beweismittel anzugeben, widrigen falls der Ausbleibende mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm gegen die übrigen Gläu— biger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.

Königl. Land- und Stadtgericht. (gez.) Calow.

i erstücke des Müller Hoppe Nr. 17 Göppersdorf 1000 Thlr. laut Konsens vom 18. Januar 183604 für die Wittwe Anna Rosina Fels, wovon 700 Thlr. gelöscht, die anderen 300

welche nicht Ursache hätten, mit der Nesse nicht ganz zufrieden zu sein. Haupteinkäufer waren Bayern, einige Schweizer, Amerikaner, Schweden und Hamburger. Die bewilligten Preise blieben diesmal dem rohen Material angemessen und waren 2 4 Rthlr. pr. Stück höher als an der Ostermesse. Andere wollene und halbwollene Waaren, die nicht den Lurus-Gegen⸗ ständen beigezählt werden müssen, haben sich eines fast noch lebhafte⸗ ren Absatzes und guter Preise zu erfreuen gehabt, nur machen da⸗ von die aueländischen Fabrikate eine Ausnahme, wie denn überhaupt der Verkauf . r englischer und französischer Manufacturwaaren bisher viel zu wünschen übrig gelassen hat, da die wenigen Russen und Polen sehr schwach sind, die Griechen ganz fehlen und die Waarenbezüge nach der Levante jetzt kaum möglich, oder doch sehr theuer sind, wenn auch dort mehr Bedarf wäre, als es in der That ist. Vereinsländische baumwollene Manufakturwaaren, und namentlich Kallikos, werden fleißig gekauft, und es entwickelt die zahlreich an⸗ wesende deutsche Kundschaft überhaupt eine Kraft, die allenthalben nicht etwa die Folge von Speculation, sondern von wirklichem Be⸗ darf ist. Von Seidenwaaren wurde bis jetzt nur wenig gekauft, doch steht die Ankunft der Brodyer noch bevor. ; Sächsische Strumpfwaaren fanden an der deutschen Kundschast, und außer dieser an Schweden und Amerikanern, auf eine befriedi⸗ gende Weise Abnehmer. Den Frühjahrs -Bestellungen für Amerika sieht man täglich entgegen. Auch die Händler mit . Iserlohner Kurzwaaren werden von der Kundschaft gut beschäf⸗ tigt, wenn auch, da die ausländische meist fehlt, große Umsätze nicht stattsinden können. ; q . Ueber den Rauchwaaren-Handel werden wir uns in unserem nächsten Berichte speziell verbreiten; indessen dürfte das Resultat kaum ein günstiges sein.

London, 2. Okt. Der ungünstige Witterungs Wechsel, welcher seit unserem letzten Bericht eingetreten ist, wird nicht ohne Nachtheil für das noch zu Felde stehende Getraide bleiben, indem namentlich von Gerste und Hafer nördlich von dem Tweed noch ein gutes Quamum im Felde ist; der dadurch entstehende Verlust würde sedoch nur einzelne Individuen triffen, indem das Gros der Aerndte vor Eintritt der Nässe gesichert worden ist. Die Berichte, welche uns aus allen Theilen des Landes zugehen, bestätigen, was wir bereits zu wiederholten Malen über den Ertrag pr. Acre geäußert haben, und obwohl wir noch keine genaue Schätzung des Deßizits abgeben kön⸗ nen, so ist doch gewiß, daß alle Getraisearten, mit Ausnahme von Bohnen vielleicht, weniger als ein Durchschnitte quantum liefern. Die Spätkartoffeln, welche jetzt aufgenommen werden, scheinen noch mehr von der Krankheit angegriffen zu sein, als die frühen Sorten.

Die heutigen Notirungen für Getraide waren wie folgt: ö

Weizen, danz. und königsb. hochb. frei 60 a 2, in Bond 54 a 5b; do. extraf. 63 a 65, 59 a 60; do, bunt. nominell 5 a 0, 52 2 54; do. rothb. nominell 55 a 56, 48 a 52; uckermärk, õõ 58; schles. 55 a 59, 50 a 53; pomm. und mecklenb. 55 or 51 a 8; dän. 52 a 54, 44 a 18; hamb, und bremer 55 a 56, 19 252; brabant. und niederrhein. 55 a 57, 49 a 53; zeeland weißer 52 a 56, 47 a 51; riga. und St. petersb. hart. 46 a 18 do, weich. 47 a 51; Schw. Meer, Odessa und Marianop. weich. 15 a 543 do. do. uͤnd Taganrog hart 46 a 498, Kanada nomin ell 54 a 57; span. weich. 56 a 62. Roggen, nominell 28 a 31. 8 er ste, danz. und königsb. 27 a 29; pomm., med. und dän. 27 a 30. Hafer, Brau- 24 a 25, Futter- 20 2. 22 Bohne ng Pferde 30 a 34, kleine 34 a 36. Erbsen, weiße Koch⸗ 37 ö 39. Mehl, danz. nominell pr. Faß von 196 Pfd. 26 a 30. Leinsamen, Schlag- 43 a 44 Sh. Leinkuchen 8 a9 Pfd. p. Ton. Rüb⸗ kuchen 5 a 6 Pfd.

2ämsterdam, 1. Okt. Weizen mit einigem Handel an Kon⸗ sumenten verkauft; 130pfd. bunt. poln. 333 Fl 129pfd. weißbunt. do. 342 Fl, 131pfd. rost. 320 Fl., 131pfd. jähr. norder. 300 Fl., 128pf8. roth. danz. 285 Fl., 128pfd. groning. 265 Fl.

Roggen still. 122pf8. preuß. 166 Fl. zum Verbrauch.

Gerste und Hafer ohne Handel.

Buchweizen wie früher; 120pfd. holst. 170 Fl., 121d. nykerk. 172 Fl.

Kohlsaamen wie früher; verkauft: fries. 8 L, elve. 53 X., auf 9 Faß im Okt. 58 L., Nov. 6585 L.

Leinsaamen ohne Handel.

Rüböl gleich etwas flauer, auf Lieferung preishaltend.

Leinöl etwas mehr angeboten.

Rüböl auf 6 Wochen 35 Fl., effekt. 34 Fl., Nov. 34 a E Fl., Dez. 315 a 3 II., Mai 344 a Z5 Fl.

Leinöl auf 6 Wochen 287 Fl., effekt. 27 Jl.

Hanföl auf 6 Wochen 353 Fl., effekt. 34 Fl.

Die Preußische Haupt-Bibelgesellschaft wird Mittwoch, den 46. Olto⸗ ber, Rachmittags 3 uͤhr in der Dreifaltigkeits Kirche ihre 34. Jahresfeier mit Gesang, Gebet und Predigt begehen. Nach Vorlesung des Jahres- Berichtes über die Wirksammkeit des Instituts und der mit demselben ver bundenen Vereine werden 100 Bibeln theils an Erwachsene, theils an zue vor ausgewählte arme Schulkinder vertheilt werden, Am Schlusse des Festes wird eine Sammlung für die Zwecke der Gesellschaft stattfinden.

Berlin, den 5. Oktober 1848.

Direktion der Preußischen Haupt-Bibelgesellschaft.

vermöge Erbrezeß vom 5. April 1827 der Josepha, dem Franz und Maria, Kinder des zu Frankenstein verstor⸗ benen Bäckermeister Hasse, abgetreten und mit Abzwei⸗ gungs-Instrument überwiesen worden sind, Der Inha⸗ ber vorstehender Post ist unbekannt. Alle diejenigen, welche an dieses Intabulat oder die hierüber ausgefer⸗ tigte Urkunde als Eigenthümer, Rechtsnachfolger, essio⸗ naärien, Erben, Pfand- oder sonstige Inhaber Ansprüche u machen haben, werden hiermit aufgefordert, diese ihre lin n r innerhalb 3 Monaten, spätestens aber in dem auf

den I6. November, Vormittags 10 Uhr, im Gerichtslokale daselbst anstehenden Termine anzu- melden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie damit prä- kludirt und ihnen deshalb ewiges Stillschweigen aufer= legt und mit Löschung der Post verfahren weiden soll.

Strehlen, den 19. Juli 1848.

Gerichts⸗Amt Göppersdorf.

hlr. aber

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für t Jahr. 1 Athlr. 3 Jahr. 8 Athlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Preußisch er

Staats- Anzeiger.

Alle post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Exrpedition des Preuß. Staats-= Anzeigers:

Behren Straße Ur. 57.

1.

Deutschlau d.

Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichs ⸗Versammlung. Erlaß des Reichs verwesers. . Schreiben des hessischen Bevollmächtigten an das Reichs⸗-Ministerium

es Innern.

Oesterreich. Wien. Das Entlassungsgesuch des Grafen Balhiand an- genommen. Todtenamt für den Feldmarschall-Lieutenant Lamberg. Schreiben des Feldmarschalls Radetzky an den Volksrath in Lemberg. Aufstand in Wien. Nachrichten aus Ungarn. Triest. Die sardi⸗ nische Flotte bei Pola.

Bayern. München. Therese.

Schleswig-Holstein. Kiel. Verausgabung von Kassenscheinen. Rendshurg. Prinz Friedrich von Augustenburg zum Abgeordneten ge—= wählt. Altona. Truppen-Inspizirungen.

Neuß⸗Lobenstein⸗Ebersdorf. Lobenstein. sten Heinrich LXXII.

Ankunft des Königs Ludwig und der Königin

Abdankung des Für⸗

Ausland.

Frankreich. National-Versamm lung. Fortsetzung der Debatte über die Präsidentenfrage. Paris. Widerlegung von Gerüchten über die italienische Frage und den Beschluß der Regierung hinsichtlich der Präsidentenwahl. Oberbefehl der Marine in Toulon. Louis Bona— partes Optirung. Bankbericht. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Hof⸗Nachricht. Prozeß in Irland. Die Lim es über die Stellung Irlands zu England. Amexikanische Fregatte nach der Weser bestimmt. Aufstand am Cap.

Belgien. Brüssel. Abreise des österreichischen Gesandten. Die Kammern. ;

Schweiz. Zürich, Dr. Bluntschli. Basel. rischen Gränzbewachung. Genf. Auftrag des Bischofs von Freiburg.

Italien. Rom. Aufhebung des Polizei -Ministeriums. Turin. Verhandlung mit der lombardischen Consulta. Treffen bei Palermo. Neapel. General Filangieri zum Könige berufen. Die Korn— Einfuhr erlaubt. Nachrichten aus Sicilien und Calabrien.

Handels- und Börsen⸗-Nachrichten.

Aufhören der militai⸗

Nichtamtlicher Theil.

Des nt sch lan d.

8undes Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 7. Okt. (O, P. A. 3.) 92 ste Sitzung der verfafsunggebenden deutschen Reichs ⸗Versammlung. am 6. Oktober. Berathung über den Bericht des Gesetzgebungs⸗ Ausschusses, den Schutz der Nationg! Versammlung beirese n. Dort⸗ setzung der Berathung über Art. VII. S. 30 u. f. der Gunst eche. Die Sitzung wird um 97 Uhr Vormittags kurch den Präsidenten H. von Gagern eröffnet. Mehrere Beiträge für den glottenban werden verlesen und der Austritt des Abg. Hülsmann aus Lennep aus der National-Versammlung zur Anzeige, gebracht. Der Prä⸗ sident macht das Ergebniß der Wahlen für die in . gestrigen Sitzung niedergesetzten Ausschüsse bekannt. In den Ausschuß zur Prüfung der Anträge des frankfurter Appella ion. Ger hie hoft⸗ die gerichtliche Untersuchung gegen Pie Abgeordneten Blum, Gün— ther, Simon, Schlöffel und Zitz betreffend, wurden gewählt: Hergenhahn (Vorsitzender), Seller zweiter , ,, Löw' aus Posen, Ebmeyer, Briegleb, Martens, von Malt⸗ zahn, Werner aus Koblenz, Schüler aus Zweibrücken, Lan⸗ gerfeldt, Zachariä aus Göttingen, Dunker, Sprengel, Reh, Gom⸗ bart aus München. In die Kominission zur Prüfung des Antrages der Abg. Schmidt aus Löwenberg in Schlesien und Wiesner aus Wien, so wie zur Prüfung der Aeußerungen des Abgeordneten H. von Ga⸗ gern und der Weigerung des Vice Präsidenten Simson, den Ord⸗ nungsruf zu erlassen, wurden gewählt: von Lasaulx, von Breuning, Schwarz, von Zerzog, Edel, Grumbrecht, Pagenstecher, Zell, Robert Mohl, Löw aus Kalbe, Wernher aus Nierstein, Schweischle, Rei⸗ chenssperger, Jordan aus Marburg und von Vincke. Der Vor⸗ sitzende verkündet die Tagesordnung. Der Entwurf des Gesitzge⸗ bungs⸗Ausschusses über den Schuß der Reichs Versammlung wird verl'sen. Perselbe lautet: „Gesetz, betreffend den Schutz der kon— stituirenden Reichs⸗ Versammlung und der Beamten der Central⸗ gewalt. Der Reichsverweser in Ausführung des Beschlusses ber Reichs- Versammlung vom ... verlündet als Ge⸗ setz: Artikel J. Ein gewaltsamer Angriff auf die Reichs= Versammlung in der Abst cht, dieselbe aus einander zu treiben oder Mitglieder aus ihr zu entfernen, oder die Versammlung zur Fas⸗ fung oder Unterlassung eines Beschlusses zu zwingen, ist Hochverrath und wird mit Zuchthausstrafe von 10 Jahren bis auf Lebenszeit be— straft. Art. II. Die Theilnahme an einer Zusammenrottung, welche während der zu einer Sitzung auberaumten Zeit in der Nähe des Sitzungs- Lokales stattfindet und sich nicht auf die erste Aufforderung der zuständigen Behörde oder auf den Befehl des Vorsitzenden der National-Versammlung auflöst, wird bei Anstiftern oder mit Waffen versehenen Theilnehmern mit Gefängniß bis zu einem Jahre, bei an⸗ deren Theilnehmern bis zu drei Monaten bestraft. Art. III. Es ist während der ganzen Dauer der Reichs-Versammlung verboten, eine Volks -Versammlung unter freiem Himmel in einer Entfernung von fünf Meilen von dem Sitze der Versammlung zu halten. Die öffent= liche Aufforderung zur Abhaltung einer solchen Versammlung, die Führung des Vorsitzes oder das öffentliche Auftreten als Redner in derfelben wird mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. Art. IV. Ein gewaltsames Eindringen Nichtberechtigter in das Siz- zungelokal der Nationalversammlung oder thätliche Widersetzlichkeit

Berlin, Dien stag den 10. Oktober

gegen die mit Ausweisung dort besindlicher Personen Beauftragten, endlich eine im Sitzungslokale ausgeübte Bedrohung oder Beleidigung der Versammlung, eines ihrer Mitglieder, Beamten oder Diener, wird mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft. Thätlichkeiten, im Siz⸗ zungelokale an einem Mitgliede, Beamten oder Diener, der Versamm⸗ lung verübt, werden, außer der gesetzlichen Bestrafung der Handlung an sich, mit Gefängniß bis zu fünf Jahren belegt. Art. V. Oef⸗ fentliche Beleidigungen der Reichsversammlung, auch außerhalb des Sitzungslokales verübt, unterliegen einer Gefängnißstrafe bis zu zwei Jahren. Ait. VI. Eine an einem Mitgliede der Reichsversammlung in Beziehung auf seine Eigenschaft oder sein Verhalten als Abgeord— neter verübte Thätlichkeit wird, außer der gesetzlichen Strafe der Handlung, mit Gefängniß bis zu 3 Jahren bestraft. Bei gefäbr—

lichen Bedrohungen oder öffentlichen Beleidigungen dieser Art tritt

e ne Gefängnißstrafe bis zu sechs Monaten ein. Art. VII. Als eine öffentliche wird jede Beleidigung retrachtet, welche an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Versammlungen stattgefunden hat, oder in gedruckten oder ungedruckten Schriften, welche verkauft, vertheilt oder herumgetragen, oder zur Ansicht des Publikums angeschlagen oder ausgestellt werden, enthalten ist. Art. VIII. Die Bestimmungen der Artikel 1V. und VI. sinden auch Anwendung auf Bedrohungen, Beleidigungen und Thätlichkeiten gegen Beamte der provisorischen Centralgewalt. Zusatz⸗ Artikel. Vorstehendes Gesetz tritt in dem Gebiete der freien Stadt Frankfurt mit dem dritten Tage, im Kutfürstenthum Hessen, in dem Großherzogthum Hessen, im Herzogthum Nassau, in der Landgrafschaft Hessen⸗ Homburg, in dem Königlich preußischen Kreise Wetzlar mit dem zehnten Tage, in allen übrigen Theilen Teutschlands mit dem zwanzigsten Tage nach dem Tage der Ausgabe des betreffenden „Reichsgesetzblattes in Frankfurt in Kraft. Mölling wünscht, daß der Friede des Hauses heilig gehalten werde, und beklagt das Attentat vom 18. September. Die Versammlung bedürfe keines Ge⸗ setzes, welches in jeder Art tief eingreifende Bestimmungen enthalte. Unedle Leidenschaften hätten bei jenem Aufruhr der Aufregung sich bemächtigt. Die Quelle des Uebels liege darin, daß die Versammlung das Vertrauen verloren habe. Sie sei säumig in den Volksrechten ge—⸗ wesen, dies beweise ihr Verhalten Preußen und Oesterreich gegenüber, wie auch der Umstand, daß Wrangel, einem geschlagenen Feldherrn gleich, Schleswig den Rücken gekehrt habe. Das Vertrauen werde wieder zuneh⸗ men, wenn die Volkssouverainetät mit allen ihren Konsequenzen ins Leben trete. Der Redner stellt den Antrag, die National⸗Versamm⸗ lung wolle über den Gesetz- Entwurf zur einfachen Tagesordnung übergehen. Riesser: Nicht ohne schmerzliches Gefühl ergreife ich in vorliegender Frage das Wort, Das Gesetz zum Schutze der National? Versammlung richtet sich gegen die Wiederholung solcher Ereignisse, deren Zeuge wir waren. Die da glaubten, wir erreich- ten ünser Ziel unbefleckt, haben sich bitter getäuscht. Der Jugend traum der Freiheit ist dahin; sie ist in das Mannesalter getre⸗ ten, wo es gilt, für das Höchste ein Opfer zu bringen.

1848.

Mißbrauch zu verhüten. von Linde: Zur Begründung der Noth⸗ wendigkeit eines Gesetzes zum Schutze der Versammlung theilt der Redner die Ansichten des Abgeordneten Riesser und glaubt, daß das Resultat, welches Mölling so nothwendig für Deutschland sindet, gerade durch dieses Gesetz gegeben werde. Der Redner unterwirft die hierzu gestellten Amendements einer genauen Kritik und stellt den

Zusatz⸗-Antrag, daß alle Beschäbigungen an dem Vermögen der Ab⸗

geordneten durch die betreffenden Gemeinden zu ersetzen sind. (Schluß folgt.)

Frankfurt a. M., 7. Okt. (O. P. A. 3.) Der Reichsver⸗ . hat nachstehenden Erlaß an sämmilihe deutsche Regierungen gerichtet:

In dem Rundschreiben vom 22. September 1848 hat die pro⸗

visorische Centralgewalt sich bereits ausgesprochen, daß sie Hand in Hand mit den deutschen Regierungen Maßregeln treffen werde, damit

dem Gesetze, dessen Vollzug in manchen Theilen Deutschlands still steht, wieder Geltung und kräftige Wirksamkeit werde. Sie hat an diese Erklärung die Aufforderung geknüpft, alle Behörden und Beam⸗ ten, so wie jene Institute, die zur Vertheidigung der Ordnung und

der Gesetze bestehen, zur eifrigen Pflichterfüllung ernstlich zu er⸗

mahnen.

Nun ist es aber wohlbekannt, daß die Beamten häufig Bedrohun⸗ gen, selbst Mißhandlungen, sich ausgesetzt sahen, wenn sie pflichtge⸗ mäß vorgegangen sind, und daß die gewöhnlichen Kräfte ost nicht ausreichen, der eingerissenen Zügellosigkeit zu steuern. In diesen Ver⸗ hältnissen liegt die Aufforderung für die provisorische Centralgewalt, Sorge zu tragen, daß diesen Uebelständen sofort abgeholfen werde.

Als eine dazu geeignete Maßregel wurde die Aufstellung bedeu⸗ tenderer militairischer Streitkräfte an verschiedenen Punkten Deutsch⸗ lands erkannt, bei Frankfurt, Kreuznach, Freiburg an der Iller und in Thüringen, nicht minder die Absendung eigener Reichs⸗ Commissaire mit ausgedehnten Vollmachten in jene Gegenden, wo be⸗ reits auffallende Ruhestörungen vorgefallen oder zu besorgen sind.

Die Aufgabe dieser Reichscommissaire wird dahin gerichtet sein, durch das Ansehen der Centralgewalt und durch die ihr zu Gebote stehenden umfassenden materiellen Mittel die thätigen Bemühungen der einzelnen Regierungen, die Herrschaft der Gesetze durchzuführen, kräftig zu unterstützen, und die Reichstruppen sind nur dazu bestimmt, zu dieser Unterstützung mitzuwirken und die Versuche jener zu bekäm⸗ pfen, die einen gewaltsamen Umsturz der bestehenden Verhältnisse (deren gesetzliche und friedliche Umgestaltung überall eingeleitet ist) beabsichtigen, welche die persönliche Sicherheit einzelner deutschen Bürger oder ihr Eigenthum angreifen oder bedrohen, und die damit Zustãande der Gesetzlosigkeit herbeizuführen bemüht sind, die nie und nimmer geduldet werden dürfen.

Die entgegenkommende Bereitwilligkeit, mit der bisher ergange⸗ nen Anordnungen entsprochen wurde, die musterhafte Haltung der deutschen Reichstruppen, der herzliche Empfang, den sie bei der Be—

Der Redner entwirft zur Rechtfertigung des Gesetzes ein Bild völkerung aller Gegenden fanden, und der ungetrübt freundliche Ver=

der letzten Ereignisse, welche ihm mit dem Einste der sitt— lichen Entrüstung noch nicht genug aufgefaßt worden zu sein scheinen. Nicht nur habe man einen verehrten Greis aus dieser Versammlung zu mißhandeln gesucht, sondern sogar zwei Ab⸗— geordnete gemeuchelt, von denen der eine durch hohe Privat -Tu— genden sich ausgezeichnet und der andere mit Geist und Muth eine Mäßigung verbunden, wodurch derselbe so oft seine politischen Geg⸗ ner beschämt habe. (Bravo!! Wäre selbst der Barrikadenbau aus Wahnsinn hervorgegangen, Niemand würde eine Prävention durch ein Gesetz für unzulässig halten. Diese Maßregel ist kein Zeichen der Furcht. Ich fürchte den Tod nicht, wohl aber das Verbrechen um des Vaterlandes willen, dessen Freiheit es gefährdet. Eine blu— tige Herischaft wird in Deutschland keinen Boden finden, sei es un— ter dem Vorwande der Freiheit oder der Unterdrückung. Kein ande res Element als das der Sittlichkeit, der Freiheit und Ehre wird in Deutschland sich befestigen können. (Dauernder Beifall) Allein zu enen Gräueln trat noch etwas Schlimmeres als politische Leidenschaft hinzu. Man hat sich nicht gescheut, den Namen eines deutschen Stammes als Felt zeichen zur Erregung der Wuth in die Masse zu schleudern. Wird dieser Haß nicht von Grund aus zerstört, so ist keine Einheit möglich. Die Abgeordneten jenes Stammes haben ein Recht auf den Schutz, der ihnen als Genugthuung zu Theil werden muß. Das Votum der Majorität war nur ein Vorwand, nicht aber ein Grund zu jenem Fre— vel, der gerade in Schleswig eine schmerzliche Rückwirkung gefunden hat. Aber auch die Sache der Minorität darf mit den Ereignissen vom 16. Sept. nicht verwechselt werden. Sie hat das Recht, für ihre UUeberzeugung mit der Waffe des Geistes zu kämpfen. Der Red⸗ ner verweist auf die Agitation in England während der Kornbill— frage. Hat die Versammlung die Kraft, durch Aufstellung des vor— liegenden Gesetzes sich eine Beschränkung aufzulegen, so wird sie dieselbe auch wieder abwerfen, wenn es der Augenblick erfordert. Haben wir unser Werk vollendet, so werde ich den Tag jubelnd begrüßen, an welchem die nachfolgende Versanmlung die Schranken dieser Maßregel niederreißt. (Anhaltender Beifall.) Fehrenbach aus Baden: Ich habe diese Tribüne noch nie betre⸗ ten, weil ich das Wort in den Verhandlungen tüchtigeren Männern überließ. Jetzt aber, wo die Reaction in unserer Mitte mit gioßer Kühnheit sich erhebt, wäre es Feigheit, denen gegenuber zu schwei— gen, die auf das Säbelregiment sich stützen. Ich bedauere die Vor⸗ gänge vom 18. September besonders deshalb, weil das Zahlenver⸗ hältniß in diesem Hause ein anderes geworden, und weil man es ohne dies Ereigniß nicht gewagt haben würde, die Versammlung un⸗ ter die Herrschaft der Bajonette zu stellen. Man sucht durch das fragliche Gesetz das Versammlungsrecht in einem Augenblicke zu be⸗ schränken, wo das Volk die größten Ansprüche darauf hat, seine An⸗ sichten mitzutheilen. Dehnt man dieses Verbot nur auf einen klei⸗ nen Kreis aus, so werden wir bald 38 Kreise oder Richt⸗ stätten der Volksfreiheit entstehen sehen. Nehmen Sie nicht mit der einen Hand, was Sie mit der anderen noch nicht vollständig gegeben haben. Wir wollen nicht Schutz suchen, sondern danach trachten, den

kehr, der zwischen den Bürgern und den Kriegern herrscht, bethätigt, daß das deutsche Volk und die deutschen Regierungen über die Rich— tung der getroffenen Maßregeln nicht irre sind, daß sie darin eine Bürgschaft für die Bewahrung ihrer Freiheit erkennen, die nur un⸗ ter dem Schutze der Ordnung und Gesetzlichkeit gedacht, und daß sie in einer einheitlichen und krä tigen Durchführung jener Verfügun⸗ gen, welche die Wohlfabrt Deutschlands betreffen, uur beruhigende Gewähr einer erfreulichen Zukunft und einer Durchbildung aller staat⸗ lichen Verhältnisse erblicken.

. Die provisorische Central-Gewalt wird daher, sicher der Zu⸗ stimmung aller wahren Vaterlandefreunde, die getroffenen Maßregeln so lauge bestehen lassen, bis der theilweise unterbrochene innere Friede befestigt, der, Sinn für Ordnung vollständig wiedergekehrt ist, und bis die vollständige Beruhigung gewonnen sein wird, daß die Gesetze und ihre Durchführung überall vollständige Haltung finden.

Ein Theil je ner Reichstruppen, die im südwestlichen Deutschland aufgestellt sind, soll aber überdies auch dazu dienen, um den gerech⸗ ten und dringenden Forderungen Deutschlands nöthigenfalls die er— forderliche Unterstützung zu gewähren, Forderungen, die von der pro⸗ visorischen Centrolgewalt gegen einen Nachbarstaat bereits erhoben sind, der schon zweimal in diesem Jahr es geduldet, daß räuberische Schaaren auf seinem Gebiete sich sammelten, um von da aus Ein⸗ fälle in einen Theil Deutschlands zu unternehmen und dort die Gräuel des Bürgerkrieges zu entflammen.

Frantfurt a. M., 2. Ok ober 1848.

Der Reichsverweser (gez.) Erzherzog Johann. Der Reichsminisier des Innern (gez) Schmerling.

Von dem Bevollmächtigten für das Großherzogthum Hessen— Darmstadt ist bei der Central-Gewalt folgendes Schreiben eingelau⸗ fen: „Den mir durch Schreiben vom 23sten d. M. mitgetheilten Er⸗ laß des Reichsverwesers vom 22sten d. M. habe ich alsbald an meine Regierung befördert; in Folge Allerhöchsten Befehls Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs bin ich beauftragt, in Erwiederung darauf folgende Er⸗ flärung bei der Central-⸗Gewalt abzugeben: Der provisorischen Central⸗ Gewalt Deutschlands ist es bekannt, daß das eifrigste Bestreben der Regie⸗ rung Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs ven Hessen von Anfang an und“ auch bei' den neuesten das Vaterland betrübenden unglücklichen Ereignissen, wie bisher, stets und unverändert darauf gerichtet war, ihr in jeder Beziehung die entschiedenste Mitwirkung bereitwil⸗ ligst zu gewähren und zu bethätigen. Die Central-Gewalt kann daher vollkommen darauf vertrauen, daß die Großherzogl. Staats⸗ Regierung der an sie ergangenen Aufforderung, die zur Er⸗ haltung der Woblfahrt und, der gesetzlichen Ordnung Deutschlands ergriff nen Maßregeln auch ihrerseits kräftigst zu unterstützen, nach⸗ kommen werde. Bie Behörden und Beamten des Großherzogthums werden hiernach, dem ausgedrückten Wunsche gemäß, sofort ernstlichst ermahnt werden und von der Regierung auch hierin Alles geschehen, was von ihrer Seite gethan werden kann, um die Lösung der ho⸗ hen Aufgabe der Centralgewalt, als Organ der deutschen National- Einheit, zu erleichtern und auch dadurch den Beweis zu liefern, wie