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S38
R örS§SCe TOm 9. OEHt OB.
Hr echsel- Course.
Geld. Kurn 1433 2 M 1412 Kur 1507 2 Mt. 150 3 Mi. 6 24 2 Mi. 811 2 Mi. 937 2 Mi. 1014 2M 8993 8 Tage 99 2 Mt. 994 95 2 Mt. 56 24 —
100 snhl 3 Wocken 1065
Hfancthries-., Kommunal Papiere und Celcl - Course.
at. hriet. Geld. Gew. 744 733 88 77
99h.
ant im 14 Thlr. Fuss.. 100 Th..
Leipzig in Cour Frankfurt a. M üdd. W. Petersburs
d Inländische Fonds,
kriet. Geld. Gem.
899 —
5 ö
Kur- u. Nm. Pfakr. Sekhlesisehe do.
do. Lt. B. gar. do. Pr. EkK-Anth. Seh
St. Sebuld- Sah. Seeh. Pram. Seb. k. u. N:·‚. Schuld v. Berl. Stadt- Obl. Westpr. PFfandbr. Crosa. Posen do. do. do. Ostpr. Iifan d br.
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2
S X = S .
Friedrichs d'or. Aud. Goldm. à 6th. Diseouto.
ae mm ee Fonds.
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Pomm. d.
Poln. neue ptahr. 1 do. Part 500 FI. 4 do. do. 300 FI. — Ilamb. Feuer- Cas. 3
— do. Staats- Er. Anl. — 1003 1007 noll. 235 6 Int. 2 Kurh. Pr. O. 40 ih. — Sardin. do. 36 Fr. — N. Bad. do. 385 FI. —
Russ IlIamb. Cert do. beilope3 14.8. do. do. 1. Anl. — do. Seßl. 2. 4. A. 82 do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Poln. Schatz O. do. do. Cert. L. A. do. do. I. B. 2001. — pol a. Ptdbr. a. C. 4
Es en kahn - Actienm.
pdrten zin. Rechnung.
Stamm- Actien. Rapital.
Der Reinertrag wird nach ersolgter Bekanntm. Tages- Cora. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt.
Die mit 35 pCt. ber. Actien zind v.; Staat zar.
Rein- Eriras 1842.
Erioritäts - Actien. Kapital.
e Tages- Cors. Simmiliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung a 100 pCt. amortis.
Zins fuss.
Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hamburg do. Stettin - Starg. . do. Potsd. Magd... Magd. Halberstadt do. Leipziger Halle Thüringer Cöln - Minden. . ...... do. Aachen.. ...... Bonn - Cöln Düsseld. Elberfeld .. Steele - Vohwinkel. .. Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberen i,, do. ö Cosel - Oderberg .. . .. Breslau - Freiburg . .. krakau-Obersehl. . . . Berg. Märk.... Stargard - Posen Brieg - Neisse
3.500. 000 8.000, 009 1.524. 000 4, 000, 000 1.7060, 0900 2.300. 060 g. 00. 00 12, 967. 500 4.500, 000 1.95 1,200 1.409, 000 1.300000 9, 950. 009 1.500, 000 2.253. 100 2.100, 000 1.200.000 1.709. 000 1.50 5 000 1.0060. 000 5. M. 000 1. 100,900
— 1 — 0 — n
*
25
30 geboten.
68 ba.
87 b. 87 bz.
42 k. 56 n. 657 a K
— — — — — 2 53 8 6 J
Qui lungs- Eogen- Berl. Anhalt. Lit. B. Magdeb. - Wittenb. . . . Aachen-Mastricht ... Thür. Verbind. Bahn
Ausl. uit lungsbog· Ludw.- Bexbaci 24 FI. Pesther. . . . .... 26FI. Friedr. Wilh. Nordb.
2,500, 000 B
4.500. 0060 — 2, 7506, 000 — 5, 600, 06 —
8,525,000 4 18, 000, 000 4 8, 000, 000 4
Schluss- Course von Cöln-Minden 74 6.
S0] 41 41 40 41 . 41 b..
Berl. Anhalt l, 411, 800 do. Hamburgę 5. 000.000 do. Potsd. Magd. . . 2, 367, 200 do. do. . 3., 132, 800
, , , . . 1, 788, 000
Halle Thüringer. ... 4, 000, 000
Cöln - Minden. . . . . ... 3, 674, 500
Rhein. v. Staat gar. . 1, 217, 000 do. 1. Priorität. . . . 2, 487, 250 do. Stamm - Prior. . 1, 250, 000
Düsseldorf- Elberfeld. 1. C00, 000
Niederschl. Märkisch. 4, 175, 000,
do. do. 3,509. 000 do. III. Serie. 2, 300, 060 do. Lweigbahn 252, 000 do. do. 218,000
Oberschlesische I. 276, 600
Cosel - Oderberg 266, 000
Steele - Vohwinkel. . . 325,000
Breslau - Freiburg. 100, 0)
ꝛ 2 n C k 8 2 . 9 2 , e m . .
— /
111827.
Ausl. Slamm- Act.
Börsen- Zinsen Reinert.
Dresden- Görlitz .. .. Leipzig- Dresden 4,500, 000 Chèmnitz - Risa 4. 109, 000 Sächsisch- Bayerische 6, 00, 000 Kiel - Altona Sp. 2, 050, 00 Amsterd. Rotterd. FI. 6, 560, 000 Mecklenburger Thlr. 4,300,000
6, 000, 9000
C . — ö
16
von Preussischen Bank-Antheilen 83!“ S b
In Folge der wiener Ereignisse sind die Course heute bedeutend
gewichen, stellten sich aber später bei einiger Nachfrage wiederum höher, und die Börse schloss fester, als man erwarten durfte.
Auswärtige Börsen. Wien, 7. Okt. Die traurigen Ereignisse von gestern machte alle Geschäfte stocken; die Börse ist geschlossen.
Leipzig, 7. Okt. L. Dr. Part. Oblig. 7 Br. Leipz. B. A. 148 Br. L. Dr. E. A. 957 Gld. Sächs. Bayer. 755 Br., 75 Gld. Schles. 744 Br. Chemn.⸗Riesa 25 Gld. Löbau⸗Zittau 23 Br. Magd. Leipz. 164 Br. Berl. Anb. A. Sb Gld., do. H. S845 Gld. Altona-Kiel 87. Gld. Deß. B. A. 92 Br. Preuß.
B. A. 863 Br., 86 Gld. Hamburg, 7. Okt. 33 proz. p. C. 773 Br., 77, Gld. Ard, 6 Br. Zproz. 177 Br.,
E. R. 97 Gld. Dän. 67 Br. 17 Gld. Hamburg-Berlin 637 Br. Altona-Kiel 88 Gld. Meck⸗ lenburg 35 Br.
In 331proz. etwas Umsatz; sonst still.
Paris, 6. Okt. Die deutschen Zustände im Osten und die Präsidenten⸗Debatte hemmen alle Geschäftslust.
Zproz. 44. 19. 5proz. Anleihe 68. 40. Bank 1555. Nordb. 362 (3633).
London, 5. Okt. 3Zproz. Cons. p. C. Sb a. 3. 866. E. R. 99. 4proz. Cert. er Div. 683. Bras. 74, 73. Mex. 17.
Engl. Fonds solgten ihrer schwankenden Bewegung. In frem— den Fonds war nur sehr wenig Umsatz.
Eisenbahn-Actien flau und der Preis unverändert.
Amsterdant, 6. Okt. Von holl. Fonds ist nichts besonderes zu melden; sie blieben unverändert. In Span. war der Handel sehr belebt; es kamen darin verschiedene Verkäufe vor, so daß der Preis derselben, besonders von Ard, niedriger blieb. Port. sind durch Ge— winnrealisationen proz. zurückgegangen; auch Mex. mehr an⸗ geboten.
Holl. Integr. 4115, 3. Zproz. neue 65214, 7. proz. ostind. 695, 4. Span. Ard. gr. Piecen 7, 55. Port. neue 233. 1. proz. 25, J, 3, 4. Russen alte 97. Stiegl. 78. Oesterr. Met. 5proz. 685. 2iproz. 352.
5proz. alte 68. 25.
Bekanntmachungen.
41331 Nothwendiger Verkauf.
Das im Schwetzer Kreise gelegene freie Allodial— ö. 33 Rittergut Waldau Nr. 181, besage der nebst Hypothe— 2 * kenschein und Bedingungen in hiesiger Registratur ein— zusehenden Tare lanbschastlich auf 27,719 Thlr. 16 Pf. 9 . abgeschätzt, soll auf den Antrag der Eigenthümer im Ankunft in Stettin Wege der nothwendigen Subhastation in dem .
am 16. Esechzehntenj Dezember d. J., . Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Ober-Landesgerichts⸗Rath Gerlach an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termin meistbietend verkauft werden.
Marienwerder, den 27. Mai 1848.
Civil⸗Senat des Königl. Ober-Landesgerichts.
639 dd Alle diejenigen, welche auf folgenden Wechsel: Grünberg, den 18. November 1847. Zwei Monat dato zahlen Sie gegen diesen meinen Sola⸗Wechsel an die Ordre des Herrn Simon Böhm die Summa von Zweihundert Thaler kling. Preuß. Courant, den Werth erhalten, und stellen es mir in Rechnung laut Bericht. Herrn Gebrüder Meyer Simon Moses. in Berlin. acceptirt Gebrüder Meyer. als Eigenthümer, Cessionaire, Pfand⸗ oder sonstige Briess-Inhaber Ansprüche zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert, diese Ansprüche in dem auf den 9. Januar 1849, Vormitt. 11 uhr, in unserem Geschästs Lokale vor dem Herrn Land- und Stadigerichts-Nath Schmidt anstehenden Termine gel⸗- bre deen, tend zu machen. Die Ausbleibenden haben ihre Priä— , . llusion, die Amortisation der Dokumente und die Lö— e J
. Iõꝛ hl
Abfahrt von Berlin 6 Ü. Stettin . 5 * ) ) ö . * 8 5
Der zweite Personenzug von Stettin schließt si
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Berlin-Stettiner Eisenbahn.
Mit dem 1 5ten d. M. tritt folgender Fahrplan für die diesseitige Bahn in Krast:
. II III. — M. Nachm.
11 — . 3 5 5 * 15 5 9
11 ) 10 ) 1 4 * — * 9 1 20 ) y
Witte.
Ungeachtet unserer wie— derholten Bekanntma— chung vom 25. März e. sind die darin namhaft
67 gemachten, pr. 1847
, nd
schung der aufgebotenen Forderung resp. die anderwei ; ane n g,: der Dokumente zu . ö.
Grünberg, den 5. September isas. Königl. Land- und Stadtgericht.
634 Oeffentliches Aufgebot.
Auf den Antrag des Müller Neubarth, als Besitzer des verpfändeten Grundstücks, ist das Aufgebot des aus dem Hypotheken- Instrument vom 12. Juni 1844 für die verwittwete Gastwirth Wagner, Theresia geb. Kum.) V. J. ler, in Goldberg auf dem Ackerstück No. 12. sub Ru- brica Ill. loco 7. zu Nieder-Steinsdorf haftenden Ka— pitals von 300 Thalern zum Zweck der Löschung ver— ö fügt worden. ö J. D.
Die ihrem gegenwärtigen Aufenthalt nach unbekannte TS Stein verwittwete Wagner, e si geb. Rumler, deren Er⸗ ben oder Cessionarien und alle diejenigen, welche an die oben bezeichnete Post Ansprüche zu machen haben, werden hierzu auf den 1. Dezember 1848, Vor= mittags 1 Uhr, in das Gerichts-Zimmer zu Mit—⸗ tel⸗Steinsdorf vorgeladen, und zwar bei Vermeidung der Präflusion und Auferlegung eines ewigen Still⸗ schweigens mit ihren Ansprüchen, so wie der Löschung
obiger Post und der Vernichtung des Instruments. ging in Schlesien, den 6. August 181z. Das Gerichts ⸗Amt der Mittel ⸗Steinsdorfer Güter.
und den s.
derholt auffordern,
4 pCt. Obligationen,
Nr. 4744. 6681. 8118. 8137) und S979. bisher zur Einlösung noch nicht präsentirt worden, da— her wir die unbekannten Inhaber derselben unter Be— zugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 1. März 7 der Allerhöchsten Privilegien vom 12. Ottober 1849 und 8. September 1813 hiermit wie—⸗
selbst oder bei den Herren: D. Herstatt
S. Oppenheim; en heim jun. C Co. : Sz. Bl eich röder in Berlin J. H. Ste in zu, Auszahlung einzureichen, wobei wir dieselben dar—
, daß diese Obligationen vom
derselben der Betrag der etwa fehl 1. Juli 1847 verfallenen zan n,. dem Ka⸗ pitale abgezogen werden wird. Köln, den 4. Oltober 1848. Die Direction.
t. lösung nicht präsentirt wo. den: Nr. 36 und 38;
318. 417. 471. 909.
9761.
diese Obligationen entweder bei uns
in Köln, J. D. Herstatt
S. Oppenheim jun. C Co. S. Bleichröder in Berlin
zinglos sind, und daß bei Einlösung nach dem
pitale abgezogen werden wird. U Köln, den 4. Oktober 1848.
Die Direetion.
Güterzug. 71. 45 M. Morg.
ch an den Frühzug von Woldenberg, der dritte Personenzug von Stettin schließt sich an den von Posen in Stettin eintreffenden Zug; an den ersten Personenzug von Berlin schließt sich in Stettin der Zug nach Posen und an den zweiten Personenzug von Berlin der letzte Zug von Stettin bis Woldenberg.
Mit den Personenzügen werden Personen in allen drei Wagenklassen, Equipagen, Vieh und Eilfrachtgüter, mit den Güterzügen nur Frachtgüter, Equipagen und Vieh, niemals aber Personen befördert.
Des Montags und an den zweiten und dritten Feiertagen fallen die Güterzüge aus,
Auf dem Bahnhofe in Berlin werden von dort bis Stargard, Woldenberg und Posen durchgehende Billets für J. Personen, Gepäck, Hunde und Equipagen für die an einander sich anschließenden Züge verkauft.
Die näheren Bestimmungen ergeben die speziellen Fahrpläne und das Beiriebs-Neglement, welche resp. zu 4 Sgr. und 1 Sgr. auf jedem Bahnhofe bei dem Einnehmer zu kaufen sind.
Stettin, den 7. Oktober 1848.
Rheinische Eisenbahn— lz vj Gesellschaft. enn.
. 6 u, Kutscher.
Rheinische Eisenbahn—
Von den nach Inhalt ( unserer Bekanntmachung vom 25. März d. J. zur
Amortisation Pl. J.
. Juli 1818 aus⸗
geloosten die nachstehenden — Nummern bisher zur Ein—
B. 4 pCt. Obligationen,
Nr. 4205. 5183. 61065. 7091. 7330. 8731. S732.
Wir fordern daher die unbekannten Inhaber dersel— ben unter Bezugnahme auf den §. 7 der Allerhöchsten Privilegien vom 12. Oftober 1840 und 8. September i843 hierdurch wiederholt auf, diese Obligationen ent- weder bei uns selbst oder bei den Herren:
in Köln,
zur Auszahlung einzureichen, wobei wir dieselben dar= auf aufmerksam machen, daß diese Obligationen vom 1. Juli d. J. an zinslos sind, und daß bei Einlösung derfelben der Betrag der etwa fehlenden, nach dem 1. Juli 1843 verfallenen Zins-⸗Coupons von dem Ka-
Antwerpen, 5. Okt. Belg. Fonds bei geringem Handel et⸗ was flauer. 5proz. 773, 3. 41proz. 72, 717. 2Iproz. 39, 383. Span. Ard. 77, 7.
Mꝛadrid, 30. Sept. Zproz. 195. 5proz. 105 G. Ifr. 3* G. Coup. 6 Br.
Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzei⸗ gers werden Bogen 211 — 217 der Verhandlungen zur Vereinbarung der Preuß. Verfassung ausgegeben.
ö
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.
Auf Antrag der beiden majorennen Töchter des wei⸗ land Gutsbesitzers Düßler auf Dammwolde und Jae⸗ bitz, als: der Hauptmännin von Zülow, geborenen Düßler, zu Schwerin und der unverehelichten Mariane Düßler, ingleichen des Domainen-Raths Kollmann auf Grüssow, qua euratoris der beiden annoch minderjähri- gen Düßlerschen Töchter, werden alle diejenigen, welche das hierunter näher beschriebene, im ritterschaftlichen Amte Wredenhagen belegene Allodialgut Daäammwolde c. p. Jaebitz zu kaufen geneigt sein möchten, hiermit geladen, am 25. November d. J.,, Morgens um 10 Uhr, vor hiesiger Großherzoglicher Justiz- Kanzlei zu erschei⸗ nen, Bot und Ueberbot zu Protokoll zu geben und so— dann zu gewärtigen, daß dem annehmlich Meistbicten= den der Zuschlag ertheilt werden wird.
Die grundleglich zu machenden Verkaufs -Bedingun-— gen sind sowohl in der Registratur hiesiger Großherzog⸗ licher Justiz- Kanzlei, als bei dem Dr. Spangenberg hierselbst und bei dem Advokaten Franke zu Malchow, einzusehen und gegen die Gebühr in Abschrift zu er— halten, und ist das Gut selbst nach zuvoriger Meldung bei dem Inspektor Piper zu Jaebitz jederzeit in Augen- schein zu nehmen.
Gegeben Güstrow, den 6. September 1848. Großherzogl. Mecklenburg-Schwerinsche Justiz-Kanzlei.
J A. Radel.
Beschreibung
des Allodialguts Dammwolde e. p. Jaebitz.
Dasselbe liegt im ritterschaftlichen Amt? Wredenha— gen, hart an der preußischen Gränze, sehr nahe bei der Stadt Freienstein und von den Städten Röbel, Mal- chow und Plau 2 Meilen entfernt. Es ist zu 5 Hu— sen 42,23 Scheffel katastrirt und hat einen Superfizial= Inbalt von FJ9o6,s 6 MRuthen.
Der Hof Jaebitz hält an Acker circa 350, 0909 R. größtentheils guten Mittelbodens, Der Acker wird zur Zeit bewirthschastet in 7 Hauptschlägen a 21,000 IR.,
) ) 1 20 » Nchm.
59 ) )
Lenke.
Obligationen
21 9 . 2 . ; . r J n ö. XA. 34 pCt. Obligationen, heit, Ker us'hen! lcd (Geh n', Hiappessäi— Nr. 18. 19. 20. 22. 30. 32. 72. 82. 303. 305. 31. ge
n ä 9000 JR. und in 7 kleinen Schlägen à 4009 MR. Die vorzüglichen Wiesen haben bislang durchschnitt- lich 250 Fuder sehr gesunden Heu's geliefert. Deren Ertrag ist durch Berieselung, Ausrodung von Brüchen u. s. w. bedeutend zu erhöhen, da über 100,000 MMR. Riederungen vorhanden. — Gegenwärtig werden 7 Ge— spann Pferde, 120 Kühe und 1100 Schafe geha'ten. — Die Hofgebäude sind in gutem baulichen, Zustande. — Holz ist zum Bedarf, Torf in großer Menge vorhanden,
Dammwolde, wo die Guts Tagelbhner wohnen, ist ein Kirch- und Pfarrdorf mit 6 noch nicht regulirten Bauern, welche bisher Hofdienste leisteten, seil einem Jahre aber — jedoch nur inter imistięe — auf ein TDienstgeld gesetzt sind. Sie haben eine Fläche von irca! Lo, od) AR. theilweise recht guten Llckers und zur Benutzung einen großen Theil der oberwähnten Niederungen. — Der Pfarr- und Kirchen-Acker ist an das Gut vererbpachtet.
Die onera des Patronats über die Kirche und Psarre ruhen auf Jaebitz; die commoda, namentlich das Prä- sentationsrecht, hat Fincken.
Das Abonnement beträgt: 2 Athlr. für J Jahr. 4 Athlr. J Jahr. 8 Rthlr. . 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der egen mit 25 Sgr. berechnet.
Preußischer
Berlin, Mittwoch den 11. Oktober
Anhalt.
Amtlicher Theil.
Deutschlan d.
Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung.
Preusen. Berlin.
Desterreich. Reichstag: Die Verhandlungen und Beschlüsse wäh— rend des Kampfes in Wien. — Deputation an den Kaiser. — Proclamationen. — Commissaire nach den Provinzen. — Schreiben des Kaisers. — Der Finanz-Entwurf durch Acelamatson angenommen. — Anträge in Betreff der beizubehaltenden Minister. — Reichstags - Aus⸗ schuß und Verstärkung desselben. — Ernennung einer militairischen Kom— mission zur Verthe digung Wiens. — Wien. Der Ausstand in Wien. — Bekanntmachungen.
Württemberg. Stuttgart. Ankunft der Prinzessin von Oranien.
. Ausland.
Oesterreich. Festh. Erlaß von Kossutz.
Frankreich. Nation al⸗Versammlung. Verwerfung zweier Amen dements zu dem Verfassungs Artikel über den Präsidenten und dessen Wahl. — Paris. Widerlegung von Gerüchten. — Abgeordnete von Monaco. — Sardinischer Gesandschaftswechsel. — Bermischtes.
Großbritannien und Irland. London. Altenstücke über die sci= lianische Frage. — Amerikanische Post.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.
Beilage. .
Verhandlungen der
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kaiserlich österreichischen Feldmarschall-Lieutenant Freiherrn von Jetzer, Festungs⸗Kommandanten in Mainz, den Rothen Adler— Orden erster Klasse; so wie dem General⸗Major und Brigadier, Grafen von Degenfeld⸗Schonburg daselbst, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse zu verleihen.
Allerhöchster Erlaß vom gten Oktober 1848 — die Amnestie für alle in der Provinz Posen bis zum 1 sten Juli d. J. begangenen politischen und damit in Ver⸗— bindung stehende Vergehen und Verbrechen betreffend.
Nachdem die letzte Insurrection im Großherzogthum Posen völ⸗ lig gedämpft worden, will Ich zum Zweck der Herbeiführung einer änzlichen Pacification der Provinz und Versöbnung der beiden die⸗ fr bewohnenden Volks-Stämme und mit Rücksicht auf die in dem Berichte des Staats-Ministeriums vom 9ten d. Mis. hervorgehobe⸗ nen sonstigen Motive für alle in der Provinz Posen bis zum 14 sten Juli d. J. begangenen politischen und damit in Verbindung stehen⸗ den anderen, insbesondere die zum Zwecke oder bei Gelegenheit der Unterdrückung des Aufstandes begangenen Vergehen und Verbrechen Straflostgkeit und Verzeihung hiermit eintreten lassen. Gegen un⸗ mittelbare Staats -Beamte, so wie gegen Offiziere, Geistliche und Lehrer an öffentlichen Schulen, welche sich bei der Insurrection be⸗ theiligt haben, soll zwar die gerichtliche Untersuchung eingeleitet und beziehungsweife fortgeführt, jedoch keine härtere Strafe als die Dienst⸗Entlassung erkannt werden.
Sans souci, den 9. Oktober 1848.
Friedrich Wilhelm. Eichmann. von Bonin. Kis ker. Graf von Dönhoff. Für den Minister der geistlichen Angelegenheiten: von Ladenberg. An das Staats-⸗Ministerium.
von Pfuel.
Von der provisorischen Central-Gewalt für Dentschland.
In dem Rundschreiben vom 22. September 1848 hat die pro⸗ visorische Centralgewalt sich bereits ausgesprochen, daß sie Hand in Hand mit den deutschen Regierungen Maßregeln treffen werde, damit dem Gesetze, dessen Vollzug in manchen Theilen Deutschlands still steht, wieder Geltung und kräftige Wirksamkeit werde. Sie hat an diese Erklärung die Aufforderung geknüpft, alle Behörden und Beam⸗ ten, so wie jene Institute, die zur Vertheidigung der Ordnung und der Gesetze bestehen, zur eifrigen Pflichterfüllung ernstlich zu er— mahnen. .
Nun ist es aber wohlbekannt, daß die Beamten häufig Bedrohun⸗ gen, selbst Mißhandlungen, sich ausgesetzt sahen, wenn sie pflichtge mäß vorgegangen sind, und daß die gewöhnlichen Kräfte oft nicht ausreichen, der eingerissenen Zügellosigkeit zu steuern. In diesen Ver⸗ hältnissen liegt die Aufforderung für die propisorische Centralgewalt, Sorge zu trägen, daß diesen Uebelständen sofort abgeholfen werde.
Als eine dazu geeignete Maßregel wurde die Aufstellung bedeu— tenderer militairischer Streitkräfte an verschiedenen Punkten Deutsch— lands erkannt, — bei Frankfurt, Kreuznach, Freiburg, an der Iller und in Thüringen, — nicht minder die Absendung eigener Reichs⸗ Commissaire mit ausgedehnten Vollmachten in jene Gegenden, wo be⸗— reits auffallende Ruhestörungen vorgefallen oder zu besorgen sind.
Die Aufgabe diefer Reichscommissaire wird dahin gerichtet sein, durch das Ansehen der Centralgewalt und durch die ihr zu Gebote stehenden umfassenden materiellen Mittel die thätigen Bemühungen der einzelnen Regierungen, die Herrschaft der Gesete durchzuführen, kräftig zu unterstützen, und die Reichstruppen sind nur dazu bestimmt, zu dieser Unterstützung mitzuwirken und die Versuche jener zu bekäm⸗ pfen, die einen gewaltsamen Umsturz der bestehenden Verhältnisse (deren gesetzliche und friedliche Umgestaltung überall eingeleitet ist) beabsichtigen, welche die persönliche Sicherheit einzelner deutschen Bürger oder ihr Eigenthum angreifen oder bedrohen, und die damit Zustände der Gesetzlosigkeit herbeizuführen bemüht sind, die nie und nimmer geduldet werden dürfen.
Die entgegenkommende Bereitwilligkeit, mit der bieter ergange— nen Anordnungen entsprochen wurde, die musterhafte Haltung der deutschen Reichstruppen, 8 herzliche Empfang, den sie bei der Be⸗ völkerung aller Gegenden fanden, und der ungetrübt freundliche Ver= kehr, der zwischen den Bürgern und den Kriegern herischt, bethätigt, daß das deutsche Volk und die deutschen Regierungen über die, Rich tung der get offenen Maßregeln nicht irre sind, daß sie darin eine Bürgschaft für die Bewahrung ihrer Frrihert erkennen, tie nur un⸗
ter dem Schutze der Ordnung und Gesetzlichkeit gedeiht, und daß
sie in einer einheitlichen und krä tigen Durch sührung jener Verfügun⸗ gen, welche die Wohlfart Deutschlands betreffen, uur beruhigende Bewähr einer erfreulichen Zukunft und einer Durchbildung aller stast— lichen Verhältnisse erblicken. :
Die provisorische Central-Gewalt wird daher, sicher der Zu⸗ stimmung aller wahren Vaterlandsfreunde, die getroff nen Maßregeln so lange bestehen lassen, bis der theilweise unterbrochene innere Friede befestigt, der Sinn für Ordnung vollständig wiedergekehrt ist, und bis die vollständige Beruhigung gewonnen sein wird, daß die Gesetze und ihre Durchführung überall vollständige Haltung sinden.
Ein Theil jener Reichstruppen, die im südwestlichen Deutschland aufgestellt sind, soll aber überdies auch dazu dienen, um den gerech— ten und dringenden Forderungen Deutschlands nöthigenfalls die er— forderliche Unterstützung zu gewähren, Forderungen, die von der pio— visorischen Centralgewalt gegen einen Nachbarstaat bereits erhoben sind, der schon zweimal in diesem Jahr es geduldet, daß räuberische Schaaren auf seinem Gebiete sich sammelten, um von da aus Ein— fälle in einen Theil Deutschlands zu unternehmen und doit die Gräuel des Bürgerkrieges zu entflammen.
Franlfurt a. M., 2. Oktober 1848.
Der Reichsverweser (gez.) Erzherzog Johann. Der Reichsminister des Innein (gez. Schmerling.
Nach dem Berichte der Königlichen Regierung vom Sten v. M. wird von vielen Seiten im dortigen Bezirk die Leistung der grund herrlichen Abgaben und Zinsen an die Gutsherrschaft geweigert, weil sich die irrige Meinung unter den Pflichtigen verbreitet hat, daß Sie zur ferneren Entrichtung derartiger Abgaben überhaupt nicht mehr verbunden seien. Es hat sich sogar ein Verein von Rustikalbesitzern zu Mörschelwitz, schweidnitzer Kreises gebildet, welcher mit Rüchicht auf die an die National-Versammlung gerichteten Petitionen wegen gleichmäßiger Vertheilung der Grundsteuer und Aufhebung der Feu⸗ dallasten den Beschluß gefaßt hat, bis zum Austrage der Sache im Wege der Gesetzgebung die betreffenden Leistungen der gedachten Art zu weigern.
Es muß erwartet werden, daß die Königliche Regierung Ihrer⸗ seits derartigen ungesetzlichen Bestrebungen innerhalb der Ihr zu Gebote stehenden Mittel mit Nachdruck entgegentrete. Die Verpflich⸗ tung zur Leistung aller Abgaben, sowohl guts als landesherrlicher Natur, besteht so lange unverkürzt fort, als dieselbe nicht im ver⸗ fassungsmäßigen Wege durch gehörig publizirte Gesetze abgeändert oder aufgehoben wird. Es darf deshalb den Rechten des Staats eben so wenig als den der betheiligten Gutsherrschasten hierin durch Akte unerlaubter Selbsthülfe ein Abbruch geschehen, und es ist Pflicht der Landesbehörden, den aus Irrthum oder bösen Willen hervor⸗ gehenden Weigerungen der Pflichtigen durch angemessene Belehrung, wo diese aber nicht ausreicht, durch kräftige Handhabung der gesetz⸗ lichen Zrwangsmittel entgegenzuwirken. Da in neuester Zeit in der zur Vereinbarung über die Verfassung einberufenen National-Ver⸗ sammlung die Anträge, welche einen Auestand für die Entrichtung autsherrlicher Abgaben und Leistungen bis zum Erscheinen anderweiter Ablösungs-Gesetze herbeiführen wollten, von der National⸗Versamm⸗ lung zurückgewiesen sind, so steht um so mehr zu erwarten, daß eine zweckmaßige Belehrung unter Verweisung auf die eben bezeichneten Beschlüsfe genügen wird, die Entrichtung der Steuern und Abgaben in den Fälligkeits⸗-Terminen zu sichern, ohne zu ausgedehnten Zwangs⸗ maßregeln schreiten zu müssen.
Berlin, den 5. Oktober 1848.
Der Minister des Innern. Im Auftrage:
(gez.) von Manteuffel. An die Königliche Regierung
zu Breslau.
Der Finanz⸗Minister. (gez) von Bonin.
Der bisherige Privat-Docent bei Universitãt in Bonn, Dr. von Felitz sch, ist zum außerordentlichen Professer in der philosophischen Fakultät der Universität in Greifswald ernannt worden.
Dem Professor Dr. Karsten zu Berlin ist unter dem 5. Ok⸗ tober 1848 ein Einführungs⸗Patent auf eine in ihrer ganzen Zusammensetzung nach Zeichnung und Beschreibung sür neu erachtete Maschine zur Anwen— dung erhitzter Luft als Triebkraft auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Abgereist: Der General⸗-Postmeister von Schaper in die Provinz Sachsen.
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Uichtamtlicher Theil. Dent schland.
Sundes-Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 7. Okt. (D. P. A. 3.) 92ste Sitzung der verfassunggebenden dentschen Reichs⸗-Versamm⸗
tants-Anzeig
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Behren⸗ Straße r. 57.
lsSas8.
lung am 6. Oktober. (Schluß.) In einem längeren Vortrage eimahnt der Abgeordnete Schoder die Versammlung, durch den Ein⸗ druck der Rede des Abgeordneten Riesser die Besonnenheit sich nicht rauben zu lassen, welche zum Gesetzgebungswerke unerläßlich sei. Auf diesen Standpunkt habe er sich mit einigen seiner politischen Freunde gestellt und beantrage darum mehrere Abänderungen zum vorliegen den Gesetz-Entwurfé. Für Art. J. sei das Marimum der Strafe auf 12 Jahre und das Minium auf ein Jahr Gefängniß⸗, nicht aber Zaͤchthausstrafe festzusetzen, weil die dahin einschlagenden Verbrechen m der Regel nicht aus verdorbener Gesinnung, sondern aus politi⸗ scher Verblendung begangen würden und darum nichts Entehrendes enthalten dürften. Ein weiterer Antrag des Redners geht dahin, daß die Truppen, welche in dem festzusetzenden Umkreise um die Na⸗ tional-Versammlung sich befinden, auf den Schutz der Versammlung eidlich verpflichtet werden. Das Vereinsrecht ist ausgesprochen und darf nur aus Gründen der Nothwendigkeit entzogen werden. Diese Gründe liegen jedoch nicht vor. Werden öffentliche Versammlungen verboten, so werden an deren Stelle geheime Vereine entstehen. In England ist dies Verbot nur auf 3 englische Meilen, asso nicht ein⸗ mal auf eine deutsche Meile ausgedehnt; und dies geschieht in einer Start wie London, deren Bevölkerung beträchtlicher ist, als die Ein⸗ wohnerzahl innerhalb des Umkreises von 5 deutschen Meilen um Frankfurt. Der Redner beantragt die Beschränkung auf eine Meile und den Wegfall des Art. IV. des Entwurfs. Edel: „Das vorlie⸗ gende Gesetz ist eine traurige Nothwendigkeit, und ich bedauere nur, daß die militairische Macht zur Unterdrückung des Aufruhrs ihre Kräfte nicht verdoppeln konnte. Das Gesetz ist nur ein vorüberge⸗ hendes, und gerade dieser transitorische Charakter ist ein Grund, welcher unsere Zustimmung erleichtert. Der Ausschuß hat das Gesketz zu sehr erweitert, indem er dessen Kraft auch auf, die Beam⸗ ten der Centralgewalt erstreckte. Mein Antrag geht dahin, daß das Gesetz lediglich auf den Schutz der Reichsversammlung sich beschränke.“ In allen Übrigen Punkten stimmt der Redner mit dem Ausschuß⸗ Antrag überein und 'erklärt sich gegen die Anträge der Abgeordneten Scheller und Gersdorf. Venedey: „Ich bin gegen das Gele ein- geschr eben, obgleich ich im Wesentlichsten mit Annahme der Schoder⸗ schen Anträge für dasselbe bin. Das Gesetz ist eine Folge der Er⸗ eignisse vom 18. September. Ich warne Sie, diese Vorgänge nicht in dem Sinne auszubeuten, wie Ludwig Philipp in ähnlichen Fällen zu seinem Sturze es gethan. Handeln Sie wie Lord Russell in Irland, und Sie werden die Nation für sich haben.“ Der Redner frinnerk an die Haltung der englischen Blätter vor und nach dem Waffeunstillstande. Vorher habe die englische Presse mit hoher Achtung von dem Entwickelungsgange Deutschlands gesprochen, jetzt bezeichne gie Times die Natiohalversammsung und die Centralgewalt als einen Schatten. Damit die Militairherrschaft der Versammlung nicht über den Kopf wachse, ist der Redner der Ansicht, daß die Trup⸗ pen eidlich auf deren Schutz verpflichtet werden müßten; geschähe dies nicht, so trage man zur Befestigung der Reaction bei. von Wartensleben: „Herr Venedey sprach für das Gesetz und war dagegen eingeschrieben, ich spreche dagegen, obgleich ich dafür einge⸗ schrieben bin.“ (Heiterkeit Der Redner erklärt sich gegen den Ar⸗ tikel J., weil bei einem gewaltsamen Eindringen die That schon voll— führt sei. Dieser Passus müsse sonach eine andere Redaction erhal⸗ ten. Die Behörden rufen allerdings das Gesetz hervor, weil sie zut Zeit des Einschreitens nicht Kraft genug besaßen; sie müssen aber so lange beunruhigt und gehetzt werden, bis sie wieder neue Krast er⸗ langen. In Betreff des Art. IV. verlangt der Redner Beschrän⸗ kung auf den geringsten Rayon. Vogt: „Mit einer Darstellung der letzten Ereignisse will ich nicht die Leidenschaften des Gesetzge⸗ bers aufregen, obgleich ich seiner Zeit gesagt habe, daß Leidenschaf⸗ ten Großes erzeugen, was ich jedoch nicht auf vorliegenden Entwurf angewendet wissen möchte. Beklagenswerth sinde auch ich die letzten Vorgänge, beklagenswerther aber noch, daß man sich nicht entblodet, dieselben einer ganzen Partei dieses Hauses aufzubürden, die ihre Ueberzeugung auf der Tribüne jederzeit offen und klar dargelegt hat. An jeder Partei aber hängt ein Schwanz, womit ihre Glieder sich nicht verbinden mögen, und diesen verwechselt man mit der Partei selbst, zu deren Verdächtigung. Unwahr ist es, daß England während der Kornbillfrage von ungesetzlichen Bewegungen frei war. Denken Sie an die Vorgänge in Wales und an die Agitation O'Connell's bis zu den Versuchen O'Brien's. Meine Anträge und die meiner politischen Freunde gehen darauf, in Betreff des Art. J. kein Minimum für die Gefängnißstrafe sestzusetzen, das Maximum derselben aber nicht auf Lebensdauer auszudehnen. Selbst Metternich wollte keine lebenslängliche Gefängnißstrafe, und Sie wollen dieselbe diktiren? Zu Art. II., wo von Zusammenrottungen die Rede ist, beantragen wir den Zusatz: „zu dem in Art. J. ange— gebenen Zwecke“. Außerdem stimmen wir dem Antrag Wigard's bei, daß die Uufforderung durch ein sichtbares oder hörbares Zeichen ge⸗ schehe, welche Bestimmung die Auftuhrgesetze aller Staaten enthalten. Sie verbieten das Versammlungsrecht durch die Ausdehnung des Veibots auf 5 Meilen in selbstständigen Staaten; fürchten Sie sich nicht vor dem, was unter freiem Himmel geschieht, sondern vor den Heimlichkeiten der Kabinette. Soll der Schutz des Gesetzes auch auf die Beamten der Centralgewalt sich beziehen, so müssen diese mit besonderen Abzeichen versehen sein. Uebrigens sind Exckutivbeamte nirgends den Gesetzgebern gleichgestellt. Heben Sie nicht die Preß⸗ freiheit auf, dadurch, daß Sie die Mitglieder der Versammlnng vor Beleidigung schützen wollen. Eine gesetzgebende Versammlung lann nur?“ sich' selbst untergraben, nicht aber durch. Delta dign. gen untergraben werden. Zeigen Sie sich . ; 3 philosephische Voll, nicht zwar als ola, dee, de, e. materiellen? Interessen des Landes hinme sieht, we ge, OGe= k s das philosophifihe Volk, Se gem ge urzem geschehen, sondern a .* der 8 leitigungen zu vergessen weiß. Die Aburthei ung e j schehe dur Geschwornengerichten J. stehe das Begnabigungorecht zu, ! sorztät in Händen haben and selsbst., nen, wenn allenfalls ** Oben .