ums an einzelnen Gütern oder je aus der Landeskasse zu zah⸗ Domainen radizirt werden.
Wir Unser Staats- und Kabinets-= den versammelten Ständen abzugeben. unter den obigen Vorbehalten,
des fürstlichen Familien · Eig n unt unter der Bedingung e auf gewisse bestimmte dessen beauftragen
nwärtige Erktlärung Landeskasse werden,
mit der Herrschaft Jever (s. Anl. 4), Lübeck (s. Anl. 2),
Birkenfeld (s. Anl. 3),
iren Uns folgende Immobilien und Gerecht⸗
lende Civillist
Ministerium, gege
Herzogthum Oldenburg Fürstenthum
Wir reserv
Herzogthum Oldenburg mit der Herrschaft Jever (s. Anl. 4, Fürstenthum Lübeck (s. Anl. 5),
Birkenfeld (s. Anl. 6).
nd Gerechtfame werden mit den bisher darauf Civilliste übernommen, diesleben dürfen jedoch mit Lasten und Abgaben beschwert werden.
Fürstenthum
Diese Immobilien u haftenden Lasten auf die keinen neuen Civilliste kann jederzeit verlangen bisher etwa untergebrachten Staa Räumlichkeiten angewiesen werden. ð Die Landeskasse übernimmt und verzinst die auf der Kammer- und den übrigen Domainen-Verwaltungskassen eiwa lastenden Schulden haltung der bei deren Kontrahirung getroffenen Bestimmungen. Uns und Unseren Nachfolgern in der Regierung wird als Ent— instweilen überlassene Benutzung eine Civilliste von Ein Hun
n Die Verwaltung der daß den in diesen reservirten Gebäuden ts-Behörden oder Siellen anderweitige
unter Innch
schädigung für die von Uns dem Lande e der Domainen und sonstigen Einnahmen dert und Achtzig Tausend Reichsthalern Courant gezahlt, und zwar pränumerando in vierteljährigen Raten.
Diefe Gelder können mit keinen Abgaben und Lasten, unter welchem auch sei, beschwert werden. Vie bauliche Unterhaltung der der Civilliste zugewiesenen Ge= Dagegen werden die Kosten etwa erforderlicher Neubauten nach vorgängiger Vereinbarung mit den Ständen aus der Lan— deskasse bestritten. Das Hofbauwesen wird ferner wie bisher von der Baubehörde den diesen untergeordneten Beamten zu besorgen, ohne Beitrage zu den Besoldungen und Verwal—— der Baubehörden und Baumaterialien zu leisten sind. . Die Pensionen aller zum Hofe gehörenden Personen werden auf die Civilliste übernommen. Diese Einrichtung beginnt mit dem
Da vorauszusehen ist, daß die nächste dreijährige Finanzperiode von Unseren Unthanen manche und schwere Opfer fordern wird, fo haben Wir, Lande und seinen Bewohnein mit eigenen persönlichen Opfern ĩ und Zuneigung zu bethätigen, Luns entschlossen, für das Jahr 1819 — 1857 die Summe von dreißigtausend Reich s⸗ thalern jährlich von der im Vergleich mit andern Staaten in ähnlichen Verhältnissen schon gering angesetzten ivilliste von 180,000 Rihlr. nicht er= heben, sondern zur Verfugung der Landeskasse stellen zu lassen.
Auf dem Schlosie zu Oldenburg, den 7
bäude liegt derselben ob.
geleitet und ist von daß dafür aus der Civilliste
gewohnt dem Ünsere angestammte Liebe
Oktober 1848. von Grün.“
— —
Musland.
(Bern. Ztg.) Die Antwort des
Vororts auf die Note des deutschen Reichsverwesers lautet folgen⸗
Schweiz.
„Sr. Excellenz dem deutschen Reichs-Gesandten Herrn Franz Raveaur in Bern. Es ist dem eidgenossischen Vororte eine vom Aten d. M. datirte Note vorgelegt worden, welche Ew. Excellenz im Namen und aus Auftrag der deutschen Centralgewalt Sr. Exgellenz dem Herrn Präsidenten der Tag— satzung am gleichen Tage Abends 5 Uhr zu überreichen die Ehre gehabt 1. Der eidgenössiche Vorort sieht sich veranlaßt, diese Interpellation von sich aus zu erledigen, da im gegenwärtigen satzung nicht in der Bundesstadt versammelt ist.
Mit großem Bedauern hat der eidgenössische Vorort wahrgenommen, daß die fragliche Note nach Form und Inhalt mit derjenigen überein⸗ stimmt, welche nach einem ganz ungewohnten Geschäftsgang vor der offiziel⸗ len Uebermittelung in öffentlichen Blättern zur Kunde des Publikums ge⸗ Es ist auch der Ton, welcher in der überreichten Note prache so auffallender, augenblicklicher Gereiztheit, daß nur welche der eibgenössische Vorort für die erhabene k des Erzherzogs und Reichs verwesers hegt, auf ein Altenstück zerischen Eidgenossenschaft wohl ohne seines glei und durch welches der Geschäfts-Verkehr mit dem regenerirten bedenkliche Weise eröffnet werden soll. senschaft hat weder in der That noch im Worte das Verfahren nach on anderen Staaten eingehalten worden ist; Momente nur jene Sprache der Ruhe sich zur Richt= llein als das Eigenthum eines reinen Bewußtseins hre Würde am besten zu wahren, welche hem Maße verletzt worden ist.
Augenblicke die hohe Tag-
bracht worden ist. herrscht, ein in der diplomatischen S derselbe so unverkennbar S die tiefe Hochachtung,
Sr. Kaiserl. Hohei Veranlassung geben k in dem Archive der schwei
die Spuren
Deutschland auf so Die Eidgenos⸗ das ihr gegenüber v auch im gegenwärtigen schnur nehmen, welche a gelten muß, und damit hofft sie i abermals in so unverdienter Weise in so ho
Nach Außzählung verschiedener Umtriebe, welche deutsche Flüchtlinge auf schweizerischem Gebiete durch Wort und Schrift sich hätten zu Schul⸗
vor dem Königlichen Hofgericht, bei Vermeidung der am 30. November e. zu erkennenden Prätlusion, — un= ter Hinweisung auf die den Stralsunder Zeitungen in Obligationen folgende Nummern: extenso inserirten Ladungen — hiermit aufgefordert. Greifswald, den 142. September 1848.
Bekanntmachungen.
3 ; Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des unlängst Velgast mit Tode abgegangenen Domainenpächters hann Geertz Forderungen und An⸗ sprüche zu haben vermeinen, werden zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine:
am 14. oder 31. Oktober oder am 15. No⸗
vember d. J.,, Morgens 10 Uhr,
Friedrich Christoph Jo
Bebanntmach ung. Mit Bezug auf unser Publikandum vom 7. Septem= ber e. machen wir hiermit bekannt, daß von den gemäß
S6b6
den kommen lassen, nimmt die Note Veranlassung, dem öffen lichen Urthril anheimzustellen, inwie sern die neuesten Ereignisse es nicht vollständig recht fertigen, wenn der Bundestag für die Rechte Deutschlands und die Siche⸗ rung seines Gebietes entschieden aufgetreten sei, und ob die von den Kan⸗ tonal Regierungen . Angaben in der Wahrheit begründet gewesen.
Der eidgenössische Vorort hat in Hinsicht auf diese inhaltschwere Sielle sich lediglich auf diejenige Verbalnote zu beziehen, welche dem Abgeordneten des weiland deutschen Bundestages unterm 3. Angust abhin zugestellt worden ist und deren Inhalt er Satz für Satz bestätigen muß. Es ist unrichtig, daß die Flüchtlinge, welche nach dem mißlungenen Aufstande im Großher-= jogthum Baden ein gastfreundliches Asol in der Schweiz nachzusnchen im Falle waren, ihren Aufinthalt daselbst dazu mißbraucht hätten, Freischaaren 1 bilden, militairische lebungen vorzunehmen oder eine Agression auf deut- ches Gebiet zu organiiren; wenigstens darf als vollkommen richtig ange⸗ nommen werden, daß, wenn auch Machinationen der bezeichneten Art vor= gekommen sein mögen, diese ganz im Geheimen müssen stattgefunden haben, und daß der Vorwurf der Begünstigung dieses Treibens die schweizerischen Regierungen nicht im nindesten beruͤhren kann. Der eidgenössische Vorort ist daher mit Rücksicht hierauf im Falle, gegen derartige Zulagen, durch welche der Ehrenhaftigleit und Wahrheitsliebe nn, Kantonal⸗Re⸗ gierungen auf eben so wegwerfende wie beleidigende Weise zu nahe getreten wird, auf das feierlichstẽ sich zu verwahren. Sollten hinwieder einzelne Flüchtlinge sich der Pwsse bedient haben, um ihren individuellen Ansichten Geltung und Verbreitung zu verschaffen, so kann dies einem Lande un⸗ möglich zum Vorwurfe gereichen, daß in seinen Constitutionen die Preßfrei= heit vollständig gewährleistet, das aber andererseits durch die ordentlichen Gerichte eine gebührende Ahndung des Mißbrauches dieser Freiheit bestimmt zusichert. Wenn daher die betreffenden Regierungen gegen die eingeklagten Erzeugnisse der Presse nicht unmittelbar und reprimirend eingeschritten sind, so haben sie sich lediglich an diejenigen Vorschriften gehalten, welche durch bie Verfasfungen als maßgebend' aufgestellt sind, und es kann dalgus um so weniger ein Grund zur Anklage hergeleilet werden, als die Nachbar⸗ staaten hinlängliche Mütel besitzen, auf dem Wege der Polizei gegen solche Produkte der Presse einzuschreiten, welche mit ihrem Regierungs- Systeme oder gar mit ihrer politischen Existenz als unvereinbar erscheinen mögen.
Nicht weniger irrthümlich ist es, wenn in der von Ew. Excellenz über—= reichten Note der jüngste Aufstand im Großherzogthum Baden als Einfall der deutschen Flüchtlinge vom schweizerischen Gebiete aus bezeichnet wird. Dieser revolutlonaire Vorgang, hinsichtlich dessen der eidgenössische Vorort nicht ansteht, seine offene Mißbilligung unzweideutig auszusprechen, ist so⸗ wohl dem Vorote, als den sämmtlichen Kantons⸗-Regierungen eben so un— erwartet gewesen, wie das grauenvolle Attentat, das beinahe gleichzeitig am Sitz der deutschen National⸗Versammlung selbst sich zugetragen. Es ist un— leugbare Thatsache, welche durch keine Sophismen widerlegt werden kann, daß der Leiter der badischen Bewegung, G. Struve, und andere Flüchtlinge unbewaffnet die Schweiz verlassen und den deutschen Boden beteten haben, und daß in Lörrach selbst Alles zur Prollamirung der Republik vorbereitet war, so zwar, daß es nur der persönlichen Erscheinung Struve's bedurfte, um die längst vorbereiteten Elemente des Aufstandes offen zu Tage zu brin- gen. Wenn daher einzelne Flüchtlinge, und zwar unbewaffnet, vom schwei⸗ zerischen Gebiete aus dem Ausstande im Großherzogthum Baden sich ange schlossen haben mögen, so berechtigt dies keinesweges dazu, von einer In—= vasion zu sprechen, welche auf herwärtigem Territorium vorbereitet worden wäre. Schon die Art und Weise, wie in Lörrach verfahren worden ist, die Tausende, welche selbst nach jenseitigen ofsiziellen Berichten an der Bewe⸗ gung sich betheiligt hatten, liefern den unzweideutigsten Beweis, daß ein Einfall von schweizerischem Gebiete aus nicht stattgefunden hat, sondern daß die zurückgekehrten Flüchtlinge als Mittel zu dem Werke gebraucht worden sind, welchen ein Theil der badischen Bevölkerung sich vorgesetzt hatte. Be⸗ bürfte es eines ferneren Nachweises, daß die Auftritte im Großherzogthum Baven nicht als ein isolirtes Ereigniß auszufassen seien, sondern daß diesel= ben mit i Bestrebungen in den übrigen südlichen und westlichen Staaten Deutschlands in genauem Zusammenhange stehen, so könnte hier⸗ für die von der provisorischen Regierung in Lörrach erlassene Proelamation in die Wagschale gelegt werden, welche in bestimmten Ausdrücken, auf die bekannten Vorgänge in Frankfurt hingewiesen und darin eine Rechfertigung des eigenen Beginnens zu finden geglaubt hat.
Wenn in einem Lande, das schon seit Monaten in füberhasfter revo— lutionairer Aufregung sich befindet, in welchem unzählige Volks-Versamm⸗ lungen offen ihre Sympathieen für die Republik ausgesprochen, in welchem wegen solcher Tendenz die Hauptstadt einer großen r nn, Belagerungs⸗ Zustand erklärt werden mußte, in welchem hier eine Fürstin aus ihren Staaten vertrieben, dort ein gFürst genöthigt wird, mit seiner Regierung bas Land zu verlassen, in welchem endlich die extremsten Gegensätze des Kommunismus und Sozialismus sich um die Oberhand streiten, wenn — sagen wir — unter solchen gesellschaftlichen Verhältnissen in einem Theile jenes Landes das Mißbehagen zur offenen That umschlägt, so ist es wirk⸗ lich unerhört, ein solches vereinzeltes Faltum, dessen Verbindung mit einer Reihe ähnlicher Ursachen und Wirkungen klar vor Augen liegt, auf Rech- nung eines Nachbarlandes setzen zu wollen, dessen Angehörige sich an dem Vorfalle in keiner Weise bethätigt haben, und dem man es Dank wissen sollte, daß von ihm aus die Lohe nicht weiter angeschürt worden ist, welche die soziale Ordnung in ganz Deutschland zu verzehren droht.
Als ausdrückliches Begehren der deutschen Centralgewalt wird ange— führt, daß von den Regierungen jener Kantone, in welchen die Organisi⸗ rung und von welchen aus der Einfall der Freischaaren stattgefunden, un= gesaͤumt die strengste Untersuchung und Bestrafung der schuldigen Beamten oder Behörden eingeleitet, daß alle Flüchtlinge sofort entwaffnet, in ange⸗ messene Entfernung von der deutschen Gränze dislocirt und unter polizei
e e /
. Memel, den 9. Oktober 1848.
4 *gssen, keel werden, und endlich, daß 2 an bestimmt erlläre, man zu gewärtigen vermöge, daß ähnli i a , 1. zu g gen vermöge, daß ähnliche Vorfälle sich as den ersten Theil dieses Ansinnens betrifft, so hat der eidgenös⸗ sische Vorort bereits nachzuweisen die Ehre gehabt, daß dasselbe auf 6 r Sollten inzwischen bestimmte Thatsachen vorgebracht werden können, welche jene Anklage zu erhärten geeignet wären, so müßte der eidgenössische Vorort die sachbezüglichen näheren gen gewärtigen, indem er — wie gegen alle anderen Nachbarstaaten — so auch gegen die deutsche Centralgewält die volle Bereitwilligkeit auszuspre- e erechten Anforderungen umfassende Nechnung zu tragen und seine völlerre flichen Verpflichtungen in g Wie der eidgenössische Vorort leinen Anstand nimmt, diese seine politische Maxime offen auszusprechen, so ist er andererseits unzweifelhaft auch be⸗ rechtigt, bestimmte Thatsachen zu verlangen, auf die sich die Incrimination stütze, bevor er von sich aus einschreiten und Behörden zur Rechenschaft n rn 56 bis anhin nur auf vage und ganz allgemein gehaltene erichte der Verleugnung der von der Schweiz ei itik be⸗ . ern g 1 Schweiz eingehaltenen Politik be In Beziehung auf den zweiten Theil des fraglichen Begehrens ge— reicht es hingegen dem eidgenössischen Vorort zum Vergnügen, Ew. Excellenz die Mittheilung machen zu können, daß vorgängig jeder Mahnung die schweizerischen Regierungen diejenigen Anordnungen getroffen haben, welche, ohne den Grundsatz der Humanität zu verletzen, die Umstände zu erheischen schienen, und in welchen die deutschen Nachbarstaaten eine hinlängliche Ga⸗ rantie gegen Beunruhigungen von Seiten der deutschen Flüchtlinge zu er- Es ist nämlich von den zunächst betheiligten Lautons Regierungen die Verfügung getroffen worden, daß denjenigen Flüchtlingen, welche an der zweiten Insurrection im Großherzogthum Ba⸗ den Theil genommen haben, das Aspl entzogen werden solle, und im Fer⸗ neren sind die übrigen Flüchtlinge unter spezielle polizeiliche Aussicht gestellt worden. Es ist somit dem an den eidgenössischen Vorort gestellten Begeh⸗ ren auf genügende Weise bereits Rechnung en Zustande der Schweiz, welche ein in Europa seltenes Beispiel he und öffentlichen Ordnung gewährt, zu finden sein, welche ein Staat von einer selbstständigen Nation verlan⸗
Das Abonnement beträgt:
2 Atbir. fur 4 Jahr. ligen Voraussetzungen beruhe. für 4 Jahr
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis ⸗ Erhöhung. Sei einzelnen Nummern wird
chen im. Zalle i, der ogen mit Sgr. berechnet.
uten Treuen zu erfüllen. M 165.
nhalt.
Deutschland, Frankfurt a. M. Verhandlungen der
Amtlicher Theil.
Bundes⸗Angelegenheiten. verfassunggebenden Reichs Ver Prenßen. Berlin. Hesterreich. Garden aus Brünn; Kriegsrath dem an den Kaiser; Suspension an Auersperg; Präsidentenwahl; Mittheilungen von den an den Kais. Streitmacht bei Bruck; Aufgebot
blicken im Falle sein durften.
Reichstag: Nachrichten von Hornbostl; Nalionalgarde⸗ Kommando beigegeben; der Verzehrungssteuer für Wien; Schreiben Auersperg's Abzug aus seiner Position; er gesandten Abgeordneten; ungarische aller Waffenfähigen der Haupistadt; und Bankanträge; Kennzeichen für die Abgeordneten; B Benutzung des Bank-Kredits; ungarische Adresse; Franz Karl; Adresse an die Ungarn. — Gemeinde ⸗Raihs. — — Bekanntmachungen. — Truppen nach Ollmüß.
Deputation an den
getragen, und hierin, so wie
dürfte diejenige Bürgschaft
hinsichtlich der
Löhner's beim Erzherzog
Zustand der Stadt. — Beschluß des
Hornbostl nimmt seine Entlassung.
beginn des Kampfes. — Brünn. Ausland.
Oesterreich. Pe sth. Ansprache an das Armee -⸗Corps in Süd-Ungarn. — Auftuf an die Truppen Jellachich's. Frankreich. Nationalversammlung. Die Stimmenzahl bei Verwerfung des Dunrieuschen der Presse. — Fortsetzung der Verfassungs⸗Diskussion.
eidgenössische Vorort nicht umhin, bei diesem An= die nicht wenig dazu beitragen mag, Baden auf so unerwartet schnelle bruch kommen können. Es ist Regierung alle
Inzwischen kann der lasse auf eine Thatsache hinzuweisen, daß der Aufstand im Großherzogthum e und in solchem Umfange hat zum Aus nämlich sattsam konstatirt, Vorsichtsmaßtegeln verabsäumt am den betreffenden Lande Folge verschiedener Regierungsmaß Nicht nur waren
daß von Seiten der badischen worden sind, ungeachtet eine bedenkliche Gäh— stheilen sich nicht verkennen ließ, und ungeach nahmen ein erneuerter Ausbruch die betreffenden Landestheile ohne sondern es zeigte sich von Seiten der Polizei lten Malen das badische
Eine neue Ministerliste. — Antrages hinsichtlich — Paris. Mi-
besorgt werden mußte. alle militairische Bedeckung, eine solche Sorglo Gebiet betreten un ohne daß er im mindesten belästi terstellt der eidgenössische Vorort dem öffentlichen bei wiedergewonnener Fassung, nach ihrem ganzen
sigkeit, daß Struve zu wlederho d' mit dortigen Bürgern in Verkehr sich einlassen konnte, gt worden wäre. Auch diese Thatsache un⸗= irtheile, welches dieselbe, Werthe zu würdigen wis⸗=
den Schluß der Note, Maßregeln von Seiten sich dabei auf das Be—= sondern nur die Ver⸗= erheben werden. ssen der hohen deutschen Cen- den so eben mitgetheilten Verfügungen, welche en Wohlvernehmens von den Kantons-Regie⸗= ungen als nöthig erscheinen, durch zweier Nachbarstaaten aufs em- wie dem an? Allein die Erklär daß das schweizerische Volk mit druck seines freithätigen Willens sind, voll=
Königliches Theater. Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Beilage. U
berührt der eidgenössische Vorort Anwendung weiterer Aussicht stellt und
nicht das schweizerische Volk, s und der Civilisation sich d es dem weisen Erme
Nur ungern welcher in drohendem Tone die der deutschen Centralge wußtsein beruft, ächter des Gesetze eidgenössische Vorort muß tralgewalt überlassen, ob nach im Interesse des international rungen getr welche die freundschaftl pfindlichste verletzt Lande zum g
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König h Dem katholischen Probst Ja r Konitz, den Rothen Adler⸗
aben Allergnädigst geruht: kob von Lewinski zu Wielle, im Orden vierter Klasse zu verleihen.
offen worden sind, noch Vorkehr ichen Beziehungen den müßten, und die dem einen, Nachtheil gereichen dürft zurückhalten,
sche Vorort nicht egierungen, die der Aus kommen einig gehe⸗
Die schweizeri
Das A46ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgege— ben wird, enthält unter Nr. 3045. Die Verordnung vom lung der Oder von Nieder⸗Wutzow bis kow und die Bildung einer Bau⸗Corporation zu diesem Zwecke betreffend, ünd 3015. Das Patent vom 14. Oktober über die Publication des betreffend das Ver ahren im Falle ge⸗— gegen Mitglieder der verfassung—
August d. J., die Verwal⸗
sche Nation will die Gebote des Völkerrechtes treu und s unterhalb Stütz⸗
unentwegt halten; sie anerkennt für jedes Poll das Recht, seinen inneren Haushalt nach eigenem Ermessen und nach vorhandenen Bedürfnissen zu ordnen; ihre Glückwünsche begleiten jeden Staat, dem es gelingt, im Geiste des Fortschrittes zu einem höheren politischen Dasein Die schweizerische Nation wird dagegen aber auch fer— lichen Entschiedenheit ihre Aufgabe zu erfüllen wissen, welche die Vorsehung ihr im europäischen Staatenspsteme zugewiesen hatz wird festhalten an den Grundsätzen der Humanität und der G: wiig⸗ sie hinwieder im Stande ist, jegliche Jumuthung abzuweisen,
chaft und mit der Würde eines freien
der Freiheit und sich zu entwickeln. nerhin mit der näm
Reichsgesetzes, richtlicher Anklagen gebenden Reichs⸗Versammlung. mätlin, den 16. Oktob . ; 22 * mit der Ehre der . ö Gesetz⸗Sammlungs⸗Ve its⸗Comtoir. und selbstständigen Volkes im Widerspruche steht. Der eidgenössisch w . a err, den 5. . . . em Zahnarzt Spranger zu Berlin ist unter dem 12. Ok⸗ tobe! S848 ein Patent auf verschiedene, als neu und Anfertigung eines genauen, ch künstliche Gebisse zu arbeiten, ünf Jahre, von jenem Tage au gerechnet, und taats ertheilt worden.
ort benutzt ꝛe.
durch Zeichnung und Beschreibung erläu⸗ erkannte Instrumente Modells der Kiefer, um
— 1 —
für den Umfang des preußischen S
Dem Eisenbahn-Ingenieur Pellenz zu Aachen ist unter dem 12. Oktober 1848 ein Patent auf einen durch Zeichnung Stuhl zur Unterstützung und Verb schienen mit Fuß Jahre, von jenem Tage Staats ertheilt worden.
und Beschreibung angegebenen
Privilegiums vom 14. März 1815 (Gesetz- Sammlung : indung von Eisenbahn⸗
pro 1845 pag. 209 sed.) ausgegebenen Memeler Stadt⸗ Daß die Theilung des Nachlasses des am 7. März d. J. hierselbst verstorbenen Kaufmanns Friedrich W . helm Zitelmann, Firma: Wm. Zitelmann C Co., “ ter die legitimirten Erben jetzt bevorsteht, wir? Bezugnahme auf die Bestimmungen des 8. 1 folgende, Tit. 17. Th. I. 1A. L. R., hiermit
Stettin, den 3. Oktober 1848. Im Auftrage der Erben; Zitelmann, Justiz⸗-Kommissarius.
92. 93. 109. 119. 143. 225. 235. 244. 258. 263. behufs deren Amortisation durch die Stadtschulden= Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. Tilgungs-Kommission unter dem Voxsitze des Magistrats
(L 8.) v. Klot. am g9ten d. M. öffentlich ausgeloost worden sind.
an gerechnet, und für den Umfang
Der Magistrat. Die Stadtschulden-Tilgungs⸗ Kommission.
Uichtamtlicher Theil.
Winter-Fahrplan der Thüringischen Eisenbahn vom 15. Oktober 1'848 a
Deutschland.
X d e r
2 T . .
rn n rm nnn, gundes - Angelegenheiten.
Absahrt von
D in en, s T, erf, Heth Frriie
Ankomm ende Züg= Frankfurt, a. M. 12. Okt. (O. P. A. 3). döste Sitzung
Reichs-Versammlung. Fortsetzung
der verfassunggebenden ml r nach vorgängiger Abstimmung
V . nr D i n . r, , m ; der Berathung über
Morgens Morgens Morgens Morgens Morgens Morgens die Grundrechte,
3. ühr I ühr io. ür T ühr [. ühr 12 ühr Iz ühr 12 Uhr Morgens Morgens Morgens Morgens Morgens Mittags Nachm. Nachm.
35 derselben. Der Vice-Präsident
über die §§. 31, 32, 34 und Uhr Vormittags und verfügt
5. Ühr Morgens von Verlin über Magdeburg. t ; ; z Sim son eröffnet die Sitzung um 93
von Leipzig.
3 ühr Tüͤhr J ühr . ühr . ühr 5 sihr S ühr . Uhr Nachm. Nachm. Nachm. Nachm. Nachm. Nachm. Abends Abends
re dem Präsidium durch den
die Aufnahme der Anzeige über mehrer iu übergebene Petitionen in das
7 ühr Minn. v. Versin üb. Töthen, v. Ragdeburg, ze und Petitions⸗Ausschuß
von Leipzig.
Hannover ꝛe. Prioritäts⸗
s. ühr 8 uhr J uhr 9, Uhr 97 Uhr Abends Abends Abends Abends Abends
politische und internationale
Namens des Ausschusses für über die auf die
5 Uhr von Leipzig und Dresden. n agen eistattet Jor dan aus M
arburg Bericht
TT dn Ten d n n *.
veuisch - österreichischen Verhältnisse bezüglichen Anträge der Abgeord⸗
Abfahrt von Sronmern D* Weimar Apolda Sulza. Kösen . ö Corbetha . Abgehende Züge.
det damit den Antrag, die
neten Eisenmann und Berger un e nit d rag, jeßen, eine definitive Entscheidung
National⸗Versammlung wolle beschl
Tir Tir . r, . it r i ir, Nr Morgens Morgens Morgens Morgens Morgens Morgens Morgens Morgens
sch⸗» deutschen Provinzen zum
wer die Verhältnisse der österreichi zur äber Artikel J. des inzwi⸗
85 Ii Nr cr na deutschen Reiche bis zur Berathung
Personeng g na
TMãgdeburg (Guterzug) und event. Ber?
s. ühr Y ühr J uhr Rühr 10 Uhr 103 Uhr 105 Ühr 11 Uhr Morgens Morgens Morgens Morgens Morgens Morgens Morgens Morgens
Verfassungs⸗ Entwurss
schen vorgelegten, vollswirthschaftlichen
nach Teipzig. das Reich betreffenden vorzubehalten.
Hüterzug nach ö Uhr Güter; g über Eöthen nach Berlin und Magdeburg.
—
Tühsr T ühr Führ 5. ühr 5 uhr 3 Uhr é Uhr 6, Ühr
Aufhebung der Feudal⸗
ersonenzug nach Leip ang zur Tages ⸗O
Ausschuß über verschieden titionen gegen über Magdeburg nach J schiedene Petitionen geg
zig. Lenin, Köln 2c. verhältnisse und stellt den Antrag auf Ueberg
Nachm. Nachm. Rachm. Nachm. Nachm. Nachm. Abends Abends
87 Uhr Abends
Tim m ven T Brebcr᷑ Ts.
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te bereits zur Bera⸗ t Bericht Na⸗ Abgeordneten
nung, da die betreffenden Artikel der Grundrech thung gezogen worden sind. mens des AÄusschusses für Beurtheilung des von den
von Breuning erstatte
3 ö . . ö 6 ᷣ. 22 — 1 [ r. Tr, Tszrbarn- Tesctssa aft.
Preußischer
Staats- Anzei
Berlin, Montag den 15. Oktober
Schmidt aus Schlesien und Wiesner gemeinschaftli gestellten Antrags, des dadurch hervorgerufenen Antrags des Ab- geordneten H. von Gagern und des Verhaltens des Vice-Präsi⸗ kenten Simson. Der Antrag des Ausschusses geht dahin, die Na—
tional-Verfammlung wolle beschließen: 1) Die
(folgt der bereits früher mitgetbeilte Wor laut)
tional-Versammlung, förmlich zurücknehme“,
bem Reichs-Kriegsministerium an, ob es von österreichisch ⸗ deutscher Truppen nach Ungarn
werden könne. Vice-Piäsident Sim son bemerkt,
Muß jetzt geschehen! Ders Vorsitzende verweist auf
stand an demselben Tage aufheben, an welchem
Verdienste, welche die Majorität des konstituirenden Stadt Wien durch ihren letzten Barrikadenkampf dervolks, unsterbliche Verdienste sich erworben hat, heldenmüthige demokratische Bevölkerung Wiens
Vaterland wohl verdient, gemacht haben.“ gründung der Deinglichkeit dieses Antrags
die Partei des Hauses, welche mit der Bewegung
Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellun dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition des Preuß. Staats · Anzeigers: Behren ⸗ Straße Rr. 57.
1848.
ch am 5. Oktober den, eine entsprechende Eutschädigung für die Quartierträger zu Damit diesen Letzteren keine Last erwachse, sind die Regie⸗ die betreffenden Vorlagen zu machen oder den Gemeinden anzuzeigen, daß eine Entschädigung ersolgen werde. Interpellation des Abgeordneten Eisenniann wird künftigen Montag ihre Erledigung finden.
rungen angewiesen,
Abgeordneten Schmidt aus Schlesien und Wiesner haben, Jeder besonders, gende schriftliche Erklärung: „It erkläre hierdurch, daß ich den in der Stzung vom 5. Oktober 18438 von mir gestellten Antrag
(Schluß folgt.)
Preußen. Berlin, 15. Oli. Se. Majestät der König ha⸗ ben Allergnädigst geruht: Dem General der Kavallerie, von Wran⸗ Anlegung des ihm verliehenen Großkreuzes vom Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst-Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen, so wie auch zu geneh⸗ migen, daß der Major Kirchfeldt, vom Generalstabe, das Ehren⸗ Komthurfreuz, der Hauptmann in der Adjutantur, von Massow, und der Seconde-Lieutenant von Wrangel, vom Zten Kürassier= Regiment, das Ehren-Kleinkreuz desselben Ordens mit der Kokarde
der darin liegenden giöblichen Mißachtung der Würd rgna e i Vorsitzenden gel, die Erlaubniß zur zur Mittheilung au die National- Versammlung zu übergeben; 2) die genannten Abgeordneten sind, bis sie dem vorstehenden Beschlüsse, Jeder, so weit er ihn betrifft, Genüge geleistet, zur Aus⸗ übung ihrer Functionen als Abgeordnete nicht zuzulassen.“ Die Aeu— ßerung des Abgeordneten von Gagern und das Verkalten des Vice— Präsi zenten Simson anlangend, beantragt der Ausschuß den Ueber⸗ Zang zur Tagegordnung über den von tem Abgeordneten Schaffrath desfalls gestellten Antrag. R. Blum beantragt, den Bericht über die Scenen vom 7. und 8. August, die Brentanosche Angelegenheit betreffend, vor der Berathung über den Bericht der S nerschen Kommission auf die Tagesordnung zu setzen.
zende bemeikt, daß diesem Verlangen entsprochen werde. lerpellirt das Reichemm sterium des Innern, ob für die in und um Frankfurt einquartierten Reichs truppen den Quattierträgern eine ent- sprechende Bezahlung geleistet werde? Eisenmann fragt
11. Oktober. Ztg.) Eröffnung der Sitzung 12 Uhr Mettage. Schrififührer Gleispach verl est das Protokoll welches angenommen wird. tour vor seinem Tode gefertigten Rüdtritt es nieder und begleitet ihn mit einer Erzählun Gleispach trägt an, das
Oesterreich. (Allg. Oesterr.
Reichstag.
chmidt⸗Wies⸗
4 6 von gestern Abends, Der Vorsiz—⸗
räsitent Smolka legt den von La⸗ auf den Tisch des Hau— g des Vorfalles, der Dokument der Fami g nicht vom Nutzen und der Borrosch wi⸗ ten ungeziemend behan⸗ daß das Reichstags⸗ daß man ihn
genau bekannt ist. lie zu senden, da es für die Versammlun amilie die letzten Schriftzüge werth sein dürften. derspricht, daß er im Lager vom Kommand delt wurde, und ist sehr entrüstet darüber, er hätte aus dem Lager geschrieben, Er bedauert das um so mehr, da es
Aus einer Rede Privatgespräche mit agt, er werde dies der Familie em Drucke Die se Nacht
und ob es eine solche Veiwendung deutscher Truppen zulassen wolle? Der Interpellant bittet um schleunige Erledigung sei⸗ ner Anfrage, da dieselbe durch eine Verzögerung leicht Überflüssig daß der Reichs⸗ Minister noch keinen Tag zur Beantwortung bestimmt habe. das Gesetz über Interpellationen und zeigt an, daß er noch im Lause der Sitzung dem Reichs-Minister von dieser Interpellation Kenntniß geben werde. Jucho stellt folgenden dringlichen Antrag: „In der Sitzung vom 2östen v. M. hat Reichs-Minister von Schmerling erklirt, daß das habe Wien die Reichs ⸗Ministerium den Belagerungszustand in der freien Stadt Frank⸗ furt, so lange derseibe zum Schutze der Reicht ⸗-Persammlung und zur Erhaltung der gefetzlichen Ruhe eiforderlich sich erweise, f halten werde. In Erwägung, daß durch das Gesetz vom 9Oten d. NM. für den Schutz der Nat onal-Versammlung genügend gesorgt ist, in
Erwägung, daß die Nahe der Stadt nicht mehr bedroh alle aufrührerifchen Bewegungen in Deutschland unterdrückt sind, be⸗ antrage ich: die National-Versammlung wolle den Belagerungszu⸗ das Gesetz 9. Oktober verkündet wird.“ Die Begründung der Dringlichfeit die⸗ ses Antrags wird abgelehnt. Berger aus Wien und mehrere Andere stellen folgenden dringlichen Antrag: „In Erwägung der österreichischen Reichstags und die heldenmüthigen Demokraten Wiens in Bekämpfung der Reaction der verrätherischen Minister und der freiheit mörderi⸗ schen Camarilla an den Tag gelegt haben; in Erwägung, daß die um die Freiheit Deutschlands, wie auch um die Freiheit eines edlen hochherz erklärt die Na⸗ tional Versammlung, daß der österreichische Reichetag und die
blatt angiebt, daselbst ungeziemend behandle.
noch Vitlen scheint, daß dies ? Pillers dorf's geht her Bonꝛosch dies später veröffentlichen. Das o zugesen et und dasselbe,
Schuselka berichtet a Freude gehabt, 50
att offiziell sei. vor, daß Offiziere im haben müssen. Borroschs. okument wird, nach Beschluß, wie Smolka's Einbegleitung, d 1s Ausschußmitglied. )wohlbewaffnete Garden aus abe nach Gratz telegraphirt und um a die Wiener ermüden könnten. Von Löhner ist eine Depesche angelangt, heute noch nicht in Brünn getroffen Von Hornbostl ist Nachricht Bemission beim Kwiser ein. Jellachich dem österreichischen ät nicht unterzeichnen wollte, Aus cinem Schreiben an Maj stät die Entlassung noch eine Deputation, Provinzen, an Se. Maje⸗ welche ehrlich und offen die drohenden Verhälinisse Der Ausschuß schlägt vor:
Brünn zu empfangen, h von Garten gebeten, reitwilligst zugesagt. 5 Uhr Morgens hat er Se. und ist sihn weiter suchen er reicht seine Majestät den Ban was Se. Majest
Werde be⸗ aufrecht er⸗ Majestät t wied, und daß eingelangt, Er hat ver⸗ langt, daß Se. Ministerium unterstelle, worüber er feine Entlassung verlangt. t hervor, daß Se. Ausschuß stellt den Antrag, bestehend aus je einem Mitgliede der
Minister Kraus geh nicht bewilligt.
stät zu senden, der Stadt und der Monarchie darstellen. Borkowski (Galizien), Skoda (Böhmen), Weiß (Mähren), Purtscher (Niederösterreich, Peitler (Oberösterreich), Thinfeld (Steyermarl), Klementi (Tyrol), Madonizza (Küstenlant), Kautschitsch (Illyrien), Der Abgeordnete von Potozki will Wahl von den Provinzial-Abtheilungen, Sierakowski will Annahme Umlauft, den Deputirten eine Adresse mitgegeben Die Wahl aus den Provinzabiheilungen, so wie die Depu⸗ Schuselk a spricht weiter. theidigungsmaßregeln Einheit und Kraft zu geben, beschlossen worden, dem Garde- Kommandanten beizugesellen, welcher offen angegeben werden wid, der Stadt werden, um Zersplitterung und vielleicht Unannehmlich⸗ keiten zu verhindern, in eine Kaserne verlegt und unter Kamm ando gestellt Schuselka erzählt, wie sich Borrosch kei der Scene mit Es scheint mithin, daß die Offiziere gegen Bor⸗ rosch Verdächtigung ausgesprochen, als ob er zum Tode Latour's Borrosch (erzählt Schuselka) habe alles Mögliche ge⸗ Ja, er habe gesagt: nehmt es hin, opfert mich, aber verschont den d schändet die Freiheit nicht!“ bestätigen dies feierlichst. Borrosch theilt nun aifen Blicken angesehen und ge⸗ eter habe sich den Anschein gegeben, als wollte ch Alles gethan, um den Triumph zu för— t es mit Thränen in den Augen, daß Einem, llos gehalten, solche Vor=
Radmilli (Dalmatien). orne Debatte,
Um den Ver⸗ ist vom Ausschusse einen Kriegsrath Die Soldaten in
tation, wird genehmigt.
zulässig erkannt. Berger verzichtet auf den eschleppenden“ Ge⸗ schäfisgang und zieht seinen Antrag zurück. PViöglich sei es, daß vie wiener Revolution wieder unterdrückt werde, doch bemesse er (der Redner) sein Urtheil nicht nach dem Erfolg, sondern nach der That; in Wien sym⸗ pathisire, werde ihr Urtheil offen aussprechen. (Links Bravo!). gender als dringlich bezeichneter Antrag Eisenmann's wird verle— sen: „Die National-Versammlung wolle die Centralgewalt auffor⸗ dern und ermächtigen, an den Hof nach Wien und nach Ungarn einen oder zwei Reichscommissaire zu senden, um möglich erweise die oͤster= reichischen und ungarischen Zerwürfnisse im Geiste der Freiheit und auf Grund der ungarischen Verfassung auszugleichen.“ lichkeit dieses Antrags wird verworfen. Vict⸗-Präsident Simson zeigt mehrere neue Eingänge für den Flettenbau an, den Ausschuß zur Begutachtung der gegen ihn, Simon aus Trier, Schlöffel, Blum und Günther erhobenen „Tendenz Prozesse“, um schleunige Berichterstattung, da es für ihn und seine Freunde nicht angenehm sein könne, länger unter der Anklage zu stehen. diefer Bericht eher auf die Tagesordnung zu setzen, als jener der Schmidt-Wiesnerscher Kommission; es sei dies um so wünschenswer⸗ ther, als auf diese Weise die „patriotische Ungeduld“ einer Seite des Hauses recht bald befriedigt werde. H ergenhahn erklärt als Vorsitzender dieses Ausschusses, daß die Berichterstattung morgen er⸗ folgen werde. Wigard interpellirt den Ausschuß zur Begutachtung des Jahnschen Antrags, die linke Seite des Hauses in Anklagezu⸗ stand zu versetzen, os der Bericht über kiesen Gegenstand bald ein gebracht werde. Der Vorsitzende wird morgen die Antwort hierüber ertheilen. Reichs⸗Minister von Schmerling, welcher inzwischen in die Versammlung gekommen ist, ergreift das Wort; Es sind zwei Anträge gestellt, welche, die österreichischen Zustände Tie Wichtigkeit der Vorgänge in diesem Theile Deutschlands hat das Reichsministerium erkannt, und sie haben seine volle Aufmerksam⸗ feit in Anspruch genommen. Es hat darum gestern Abend die ge⸗— eigneten Beschlüsse gesaßt, die von dem Reichs verweser genehmigt worden sind. Ueber den Inhalt der Maßregeln wird das Reiche ⸗ ministerium der Nationalversammlung in kürzester Zeit machen. Die Interpellation des Abgeordneten Rühl beantworten, daß das Reichsministerium beschlossen hat, für alle Reichstruppen, die zu einem außerordentlichen Zwecke verwendet wer⸗
Lateur benommen.
beigetragen. than, um den Tod zu verhindern. mein graues Haupt, Kriegs⸗Minister un Zöpfl und Andere mit, daß m „Ein Abgeordn er retten, aber heuchleris Borrosch bedauer s Bürger seine Ehre make
Er bittet um E tschuldigung, ammer mit persönlichen Interessen behellige, en, die ihn auf den Schultern trugen, e Menge so glücklich haran⸗
; Smolka, Die Dring⸗ an ihn im Lager mit sch
Zitz ersucht
der 30 Jahre a Auch sei würfe gemacht werden. einen Augenblick die K und erzählt, wie er, als diejenig müde wurden, ein Pferd bestieg und di enige ihm folgten. Anwesenden bestätigen dies. all offiziell kundzumachen und das edle Benehmen
Wird einstimmig angenommen, Deputation im Lager, sagt, daß sere mit Borrosch nichts gewußt, sonst aller gebührenden Eutrüf ü sich auf kurze Zeit Das Ergekniß ist: z Feifak, Mäbren; Thinfeld, Stevermark; lsöhrim, Illyrien; R heim (Neunkirchen zen ird von der Kammer enn n und verläßt zu d;
daß er nur
sie bis auf W
guirte, daß Alle damals
Haufe eingedrungen. trägt an, den Vorf ! Borrosch's dem Volke anzuzeigen. ré8dorf, als Mitglied der dem Gespräche der Offi e Aeußerungen mit Die Abgeordneten ziehen die oben bemerkten Wahlen vorz kowski, Galizien; Skoda, Böhmen derösterreich; Peitler, Oberö adonizza, Küstenland; Stauden
hätte er di tung zurüd⸗
Borrosch w an den Kaiser zu verfasse
Mittheilung fall den Saal.
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