allen Blättern besprochen. n berichten nur darüber. nswerthen Ereig⸗ beschränkt bleiben. chiedenen Theilen des für die Niederlagen, d als die Bürgschaft für den In Frankreich wurde in Prag wurden anonen des Deutschland haben die Repu⸗= aber in Berlin war⸗ genheit zu
erden von fast die übrige dieses beklage en Besitzun Partei in ver
Ereignisse w bt ein Urtheil, „Die Wirkun 5 die österrei volutionairen ein Ersatz angesehen arts erlitten hat, un ren Sieg ihrer wil
ch die K
Die wiener Die Times gie Fie Times sagt: nisses wird nicht au Es wird von de Festlandes als
den Prinzipien.
die mothe R
tischen Revolutionaire dur
in Frankfurt und Süd- chnete Niederla narchisten nur auf ein Angriffen auf den Thron;
sie siegreich und triumphirer heimen Geseäschaften, gen geleitet werden, ste daß ein Sieg auf einem g und Anreizung für Diesen Angriffen wird kein dauer gesetzt werden können,
ge erlitten; eichen und eine Gele und in Wien sowohl id. Die Thätigkeit der Klubs ch welche diese demokratischen er Verbindung unter
r eine ausgezei
und der ge hen in so genau Punkte von die ganze Partei in Europa oder erfolgreicher Wi⸗ als bis sich unter einer oder welche sür Erbaltung der nden und wohl dung der Demokraten und
Dichtigkeit wie eine e Aufforderun
derstand entgegen der anderen Form Regierung Ordnung und der
zen finden, öffentlichen Rechte eben so fest verbu als diese wilde Verbin Revolutionalce aller Länder für den Umsturz der Staaten Zerstörung der Regierungsgewalt. die östlichen Staaten dadurch auch die Politik des stand wachsender Theilnahme.
nairen Regierung in Ungarn ur in Oesterreich sind Ereignisse,
Interessen des Kaisers vo daß er dieselben ferner welche er bisher zeigte,
von Europa zieht,
id der Anfang des Bürgerkrieges territorialen n Rußland zu nahe berühren, als lzen Zurückhaltung ansehen cht unwahrscheinli
welche die
mit der sto und es ist durchaus ni
894
den Ereignissen, welche uns zu Liesen Bemerkungen bewogen haben, Begebenheiten von dem größten Interesse für die allgemeine Politil von Europa folgen werden.“
Dänemark. Kopenhagen, 14. Ott. (Börs. O.) Der König hat jetzt die von ihm zu erwählenden 38 Mitglieder des Reichstages (unter ihnen die Professoren Elausen und David, Bischof Mynster, Kammerherr Grafen Sponneck und Konferenz⸗Rath Tre⸗ schow) ernannt, und die Liste der 152 seichstage Mitglieder ist, mit Ausnahme eines Abgeordneten, der noch im 2ten Bezirk des frederiks⸗ borger Amtes gewäblt werden muß, somit geschlossen. Es befinden sich unter denselben 29 aus dem Gelehrtenstande, 15 Geistliche, 5 Militairs, 32 Civil-Beamte mit Einschluß der Advokaten, 15 Guts⸗ e e, 33 kleinere Grundeigenthümer, 22 Kaufleute und Fabri⸗ anten.
Unsere Zeitungen theilen das am 23sten v. M. erlassene Re= stript des Königs mit, durch welches derfelbe dem Etatsrath Hwitt unter der schmeichelhaftesten Anerkennung seiner Verdienste die erbe⸗ tene Entlassung von dem Posten eines Staats-⸗Ministers ohne Porte
feuille vom 1. November d. J. an bewilligt.
—
Bis zum 17. Oktober Mittags waren an der asiatischen Cholern als erkrankt angemeldet 2193 Personen, Zugang von gestern bis heute Mittag 19. Zusammen 2212. Dwon 'sind gestorben 1386, genesen 526, in ärztlicher Behandlung 300. Summa 2212.
Berlin, den 19. Oktober 1848.
Königliches Polizei- Präsidiu m.
Königlicht Achauspiele
Freitag, 20. Okt. Im Dvyernhause. 116te Abonnements Vorstellung: Alceste, lörisches Trauerspiel in 3 Abth., Musik von
Ginc. Wallet von Hoguet. Anfang halb 7 Uhr.
174ste Abonne⸗
Sonnabend, 21. Thi. e chauspiel in
ments · Vosellung: 3 Abth., von H. von Al
Sch auspielhause. riebrich von Homburg, eist. Anfang halb 7 Uhr.
Aõnigsstädtisches The al- Unruhen. Die Muslk rangirt von J Geschwister Neruda. Vorstellung.) Das Wirthsh Musik von Au
3nh alt.
Deutschlan d. Provisorisches Bürgerwehr⸗ Bekanntmachung. — Dr. Neues Prüfungs Regulatix. Bad Kammer⸗Verhandlun Hessen und bei Rhein. Darm stadt.
rung zum Offiziersgrade. Wiesbaden.
Frankreich.
Progranim des neuen
Vaudeville · Vosse in
Freitag, 20. Olt. ; theils neu komponirt,
3 Akten, von Friedrich bekannten Melodieen ar Akt der Posse: Sonnabend, 21. Okt. ale wiederholt: komische Oper in 3 Akten. neuen Recitativen, von C Ott. Zum erstenmale: Faust. Dram gende in 5 Aufzügen, von A. Klingemann.
Desterreich. Wien.
Sachsen. Dresden. nach Leipzig berufen. —
Karlsruhe.
theils nach Mommsen aus Kiel
Letztes Konzert der talienisch gen — Fra Diavolo, oder; r Ha erordnung wegen Beförde⸗ ns alie⸗ F. de Barbieri. atische Le-
Kammer-Verhandlungen. — Ernennungen. A u s 1 an d National -Versammlung.
nische übersetzt, mit
, . Kredit ⸗ Forderung und Ministeriums und Masjorität für desselbe. 8
— — —— Eisenbahn⸗ Verkehr. Meteorologische Geobachtungen.
Rach einmaliges neobachtung
Nachmittass
331, 66“ Par 33 l, 23 P. Quellvwua-. 7 4 7,0 R. Flass ee 7 4 2,0* kR. Roden wer- Ausdüns tung Nic dersezlas O, ↄza. A6.
6s“ n 8 19 n.
Uichtamtlicher Theil. Deut sehland.
⸗ Oesterreich. Wien, 15. Okt. Das provisorische Statut über die Dienst- und Disziplinar-Verhälmnisse der Bürgerwehr in Wien, sammt den zum Polizei⸗Bezirke der Stadt gehörenden Ort⸗ lautet folgendermaßen: Die Bestimmung der Bürgerwehr ist im Allgemei Rechte des Thrones und des Volles, . Gehorsams vor dem Gesetze, Erhaltung und Lr nnr.
Puusisittigun · Wetter
Wolkenzuß ...
331, 66“ Pas. . . u.. sI pet. wNV.
constitutionellen rechterhaltung stellung der ö
er liner H ä rSe rm 19.
ffenilichen Ruhe und Ordnung für den Fall der Unzulänglich= Sicherts⸗Orgamne. m,
. ; Bürgerwehr besteht: a) im ordentlichen Dienste zuncin der Gemeinde; b) im außerordentlichen Dienste außer dem Be=
keit der gewöhnlichen Der Dienst der
8 r, e r.
Vechsel- (Course.
1. oeken] 106 106
Inl umidische Fonds,
1. Brief. Geld.
Kur- u. N. Pidbr. Sehlesisee do.
do. Li. B. gar. d0. Pr. Bk-Anith. 3
St. Schuld- Soh. 33 Sceb. Fru. Seb. — K. a. Nu. Sebuldv. 3 kerl. Studt Ol. 3] Weetpr. PFfaudbr. 33 Grosah. Pe sen do. Friedrichad' or. And. Goldm. i ih. —
Ostpr. Pfand br.
PHPoln. neue Pfdbr. do. Part sG60 FI.
Ras llamb. Ceri 5 — c. Haislapea a. 8. 5) — do. 1. Anl. 4 do. Stiegl. 2. 4. A. Hamb. Feuer- Cas. ] do. Staats- Er. Anl. Noll. 23 X lIut. ! K urh. Pr. O. a0 h. Sardiu. do. 36 Fr. XN. Bad. d0. 35 FI.
20. . Rihech. Lat. 5 1014 a0. Fol. Sekte. 4 65 40. d0. Cert. L. A. 5 10. 40. 1. B. 200FI. — pol a. PHsdbr. a. C. 4
EISenHann - Aet1ie u-
zirke der Gemeinde
dentliche Dienst der Bürgerwehr umfaßt alle jene Dienst-
1 Stamm- Actien. Kapital. Der Reinertraz wir- nach erfolgter Bekannim. in Jer un bestimmten Rubrik. ans essilli Die mit sz pCi. bez. Actien zind v. Staat gar.
Tages- ours.
Bůrs en- Tins- Rechnung. Rein- Ertrag 1847.
zweige, welche zur Erreichung der im §. 1 ange Marten der Gemeinde nothwendig sind.
§. 4. Die Bürgerwehr kann sich mit gewöhnlichen Dienstes den und über Befehl des Orts In sehr dringenden
führten Zwecke innerhalb der
Prioritäts-Actien.
ann stů Ausnahme des täglichen und nur auf Aufforderung der kom oder Ober ⸗Komman
uiges - ¶ our a.
Sümmiliche Prioritäts-Actien werden durch jührlich. Verloosung * 106 „Ct. amortis.
Zins fusi.
ö do's als Bürgerwehr Fällen kann sich die Civil⸗Behörde auch
versammeln.
Berl. Anhalt Lit. A B. 3, 560, 000 4 Hamburg 8. 900,000 4 Stettin - Starg.. A4. 824, 600 1 Potsd. Magd... 1, C69, 00
Mag d. Halberstadt 1.700, 0900
do. Leipziger. 2. 300, 0600 Halle Thüringer 9g, 060.000 Cöln -Minden. . . ... .. 12, 967, 500
do. Aachen.. 4,500, 000
Bonn -Cöln 1, 951.200
Düsseld. Elberfeld .. 1,400,000
Steele - Vohwinkel. . . 1. 390, 0090
Niederschl. Märkisch. 9, ö, 6060
do. Zweigbahn 1,500,000
Oberschl. Lit. A.... 2.253, 100
do. Lit. B. ... 2,400,000
Cosel- Oderberg 1.200, 000
Breslau - Freiburg... 1.706, 6609
Krakau- ie n, R. 1.505, 000
Berg. Märk. 4, 000, 069
Stargard Posen - 5, C00. 0909
Brieg - Neisse 1, 100,006
Quitlunęs - Bogen.
Berl. Anhalt. Lit. B. 2.500, 000 Magdeb. Wittenb. . 1. 500, 000 Aachen. Mastricht ... 2.750. 000 Thür. Verbind. Bahn 5,600, 609
Ausl. Quit / ung bog. ö Ludw Bexbach 24 FI. 53.525, 006 4 90 Festher.. ...... 26 FI. 18.100. M! 4 80 — Friedr. Wilh. Nordh. 5. 000, 01 4 90 41 561 4 va
.
— = 2
206600
S — — —
— — *
8
. X . e 2 . 3 ,
———
—— —
Schluss- Course von Cöln - Minden 74 k.
an einen dem Orte der Gefahren ten wenden, jedoch ist zugleich dem Ober⸗ zeige zu machen. auf den Sammelplätzen b sem gesetzlichen Wege zugekommenen B ? Zeitliche Befreiungen vom Die Dauer eines Monats vom Hauptmanne, zirks⸗-Chef oder B über vom Ober⸗Kommandanten er ziere vom Hauptma
ahe wohnenden Abtheilungs-Kommandan- Kommandanten hiervon die An⸗ r Zweck ihres Ansrückens hat dann die ihr in die⸗ efehle zu erfüllen.
nste (urlaube) werden bis zur ; bis zu zwei Monaten vom Be⸗ ataillons Kommandanten, bis zu drei Monaten und dar ntten ertheilt, an den sich auch die höheren Offi⸗= nne aufwärts diesfalls zu wenden haben.
ordentliche Dienst der Bürgerwehr außer dem Bereiche um den benachbarten Gemeinden, in welchen die tweder bedroht oder wirklich gestört ist cht hergestellt werden kann, zur Hand-
Berl. Anhalt
Der Bürgerwehr ist jedesmal de ekannt zu geben, und sie
Stettiner... Magdeb. Leipziger ·· Halle - Thüringer Cöln - Minden Rhein. v. Staat gar.. do. 1. Priorität.... do. Stamm- Prior. Pusseldors . Elberseld. Niederschl. Märkisch.
der Gemeinde findet statt, öffentliche Ruhe und Sicherheit en und durch die berufenen Organe ni en Ordnung Beistand zu leisten e flichtung zu dem außcerordentli Bezirke der Gemeinde trifft alle Bürgerwehrmän bis zum vollendeten 40sten Jahre; es ist jedo schonende Rücksicht
—
chen Dienste außer dem n dem Alter vom 10ten ch hierbei auf Familienväter
Lweigbahn
Oberschlesische . Cosel Oderberg Steese - Vohwinkel. .. Breslau - Freiburg;.
m außerordentlichen Dien
ste kann die Bürgerwehr in des Kreis- o
der Landes⸗Chefs oder des det werden. In Fällen dringender Gefahr mtsleiter der angrän- welche auch Die Auffor⸗ Wehrmänner
99 . 0 . 6
Wien nur auf die Aufforderung Ministeriums des Innern verwen der Gemeinde -⸗Vorste nde die Bürgerwehr um ihre Mi und davon zugleich Bestimmung
14100, 0090 her oder politische A
Ausl. Slamm-Act. 6. 000, 009
Reinert
111i 11FZ.
Börsen- Tinz en
zenden Gemei zu gewähren ; derung hat auch die zu enihalten.
— ͤ
zu machen ist.
die Anzeige der Zahl der erforderlichen
Dresden- Görlitz .. Leipzig Dresden Chemnitz. Risa Sichsisch-Bayerise kiel Altona... Sp. Ams ter d. Kotter Mecklenburger
entlichen Dienste über jeden Wehrmann ohne welcher nach den ein
ürgerwehr im außerord t, erhält sie einen für Unterhaltsbeitrag,
bestimmen ist.
Mitglied der Handlungen
lichen Strafgesetzen Strafrichters or
bald sich die B vierundzwanzig Stunden befinde Nucksicht auf Dienstgrad tretenden Umständen zu
§. 10. Wenn ein Dienste gesetzwidriger welche in den bürger handlung des kompetenten
— — — — — — —
Thlr. 4, 309. & ù ch im oder außer dem
chuldig macht, so hat die Amts⸗ zutreten. Dieser
Bürgerwehr si lassungen s verpönt sind, dnungsmäßig ein
von Preussischen Bank- Antheilen 8SIiz = 85 vs.
5. bb, rangs günstig gestimmt,
gestastete sich zuletzt Tei rer, wenngleich die Notirungen Tü önnzen höher uls
suchung den Verwaltungsrath
flogenen Unter ü enn der Untersuchte einer ent-
gestern bleiben. bat von dem Resultate der gepflegene smal zu verständigen. w
Auswärtige Börsen. Wien, 1J. Dit. Met. 5proz. 70 bez. u. G. 101, 3, 102 bez. Wech sel: Frankfurt 111 bez. London 11.12 bez. wenig besucht, — der kriegerischen t unsere Stadt seit gester Der Reichstag
Umgebung,
liche Ausgleichung. ᷓ in einen minder bewegten
der wir leben, biete Anblick dar, als gestern. um den Dienst zu ordne — Man meleet heute, der Generale Csänpi und Mo auf österreichischem Boden befinden, sche Depesche, welche die der Deputation gegeben, die sie enthält die Befriedigung S ber National⸗Versammlung un tige Lage bald einen beftiedige Börse ist geöffnet, doch die Geschäfte, wie leicht be
hat Maßregeln ergriffen, nd die unnöthigen Unruhen zu vermeiden. zrischen Truppen unter Führung berschritten und sich von anderer Seite erhielt man Antwort bringt, die der Kaiser Reichstage geschickt wurde; die gerechten Schritte d den Wunsch, daß uürsere gegenwär—⸗ nden Ausgang haben mag. ᷣ
daß die ungzrise ga die Gränze ü
die tele graphi
1. Majestät über
greiflich, sehr be—
Leipzig, 18. Ott. Ist die Post ausgeblieben.
Frankfurt a. M., 17. Ott.
rsEte eine flaue Stimmung, da die gestern verbreitet Wien sich nicht zu bestätigen schienen. Später zeigte
3. . schlo fen sest. . . 25 0 do. 3 * G. Bank⸗ 651 50. R n , n gg de g ,.
Poln. 500 Fl. X. 651 G. ear , n.
Berbach S5. re G. inländ. Span. 177 G.
Am Anfange der Börse en günstigeren
hr Kauflust,
L. 1055 G. 10 Rthlr. Nordbahn 40 11360 Württ. amburg, 17. Okt. * 8. Amsterd Louied'or 11 31 G. Dän. 66 Br. 60 Br. Bergedorf 64 Br. Rendsb. Neum. ? Umsatz fest.
Friedrich ⸗Wilh.
Paris 183 G. Petersburg 333 G. Frankf. 895 G. Bres⸗ 33 proz. p. C. 75 Br. 743 G. Zproz. 16 Altona⸗Kiel 853 Br.
London 13. 7* am 35. 60 G. lau 153 G.
E. R. 96 Br.
Gl. Elmsh. 25 b., d Actien bei einigem
Paris, 16. Oft. Zproz. M. 35 a 44. 40. sproz. 68. M0
a 68. 85. Nor A nmsterdam,. geboten, blieben jedoch
dbahn 360. 16. Okt. Integr. später durch verschie dene
waren anfangs niedriger an- Einkäufe ganz wie gestern.
Holl. Zpror. und proz. waren rtwas weniger fest. Span. bei eini · gen Geschäften in? Ard. und Zproz. sehr flau. Port. fast unverän⸗
dert. Oesterr. verfolgten ihre rückgängige Bewegung und waren
proz. fast 2 R und 2pro3. 1 „6 gewichen; letztere 30, 297, 30. proz. 58. Peru 185 es Coup.
Holl. Jutegr. 3 F, K, 3proz neue 513, 4proz. ostind. G74, .
Span. Ard. pr. Piecen 6 6, 4. Port. 4proz. 23, , E. Russen alte 97, J. Stiegl. 76, 7521.
London 2 M. 11. 87 G., k. S. 11. 95 G. Hamburg 347 G. Petereburg 182 G.
Madrid, 11. Okt. Iproz. 18. Pap. (8. 3 G. nach der Börse)
zprez. 95. Passive 3. Pap. (z).
Varkt⸗ Berichte.
Berliner Getraidebericht vom 19. Oktober. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 60 — 62 Rthlr. Roggen loce 28 30 Rihlr. p. Frübjahr 82 psd. 311 Rthlr. Br. Okt. Nov. 28 3 273 Rthir. Gerste, große, loco 28 369 Rthlr. „line 26 a 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 17 - 18 Rthlr. p. Frühjahr 18pft. 13 17 Nthlr. „p. Herbst 17 2 16 Rthlr. Rapps 6 * ; Rübfen? 73 Rthlr. Rüböl loce 11 Rthlr. Br. u. bez. p. diesen Monat 113 Rihlr. Br., n G. p. Oft. Mov. 112 115 Rthlr. Nov. ¶ Dez. dito. Dez. / Jan. 115 a 11335 Rthlr. Jan. MHebr. dito. Febr. / März 11. Nthlr. Br., 114 bez. Rlärz / Aprüü 113. Rthlr. Br., 113 G. QNpril ¶ Mai ito. veintdl loco Fr Or Rthlr, Lieferung 33 *. Spirinus loco' ohne Faß 1465 u. 143 Hihlr. vert.
der ür n eg, jede gin e, hrenden Handlun n worden ist.
J 3 wehr als solcher sind er Verletzungen etzteren, als: Nichtbefol · Verlafsen der Posten, chreitung der Amtsgewalt ten und dergleichen vor en ver Bür⸗
ts KJommis⸗
chuldig befunde Die Vergehen de Standesehre eines W steren gehören vor das E
rmin 15 Rthlr. Br. 17 Rthlr. Br., 165 G.
An der Börse wurde ein Hand welches gerüchiweise me minen Frieden ges Mann Truppen disponibel Weizen zu 60 Rähir. man hält nach Qualität u schwerer Waare 27 bezahlt, pr. Frühj. chwere Gerste bis 29
Spiritus p. Herbst⸗Te p. Irühjahr Stettin, 18. Oft. aus Rußland mitgetheilt, habe mit den würden dadur Getraidemarkt. s k . ; k a, Einiges umgegangen Wech ses. Paris 536 G. Wien 32 G. Franlfurt 985 G. . n gen, Rthlt. bis abwärt und wohl noch zu machen. S Heutiger Landmarkt:
entweder Ver- ehrmannes od hrengericht, diel igenmãächtige oder eine Ueber setzten gegen den Unterge
Visziplinar⸗Vergehen g on einer besonders zu st und entschieden. Das Ehrengericht i welche einem W on einem anderen
letzungen der elsschreiben pflicht. Die er der Faiser
Hzaiderset lichkeit i chlössen, und es Widersetz lichkeit im
von Seiten des Vorge ein Disziplinar
kaukasischen ch 259, 000 E) anzer Abtheilun setzenden Geri
Entscheidung über Eh⸗
ghpyfd. Waare auf 59 2 62 Riblr. pr. Oftober 27 * 30 Rthlr. bezahlt Rihir, bezahlt.
sion verhande . 8. 12. st kompetent für die ehrmanne in Rücksi Wehrmanne zugef Wehrmannes, welche die liche Gesetze geahndet werden, cht eine Ausgleichung zu Stande
renkränkungen, s Wehrmann v Handlungen eines nicht durch bürger ch das Friedensgeri (8. 36, 37.)
Das Ehrenger Das Verfahren selbst
s zu 27 Rthlr s ; 5 , ügi werden, so wie Ehre dieses Standes verletzen und insofern nicht diesfalls dur werden konnt 8 166
sen 16 2 18 38 2 14 Rthlr. fahren auf eine voraus-=
217 Sgr. pr. C nd insofern öffent⸗
Stroh: 3 Rthlr. 15 Sgr. * 17 Sgr. pr. Schf pr. Oktobe Rihlr. Bf.,
cht gründet sein Ver ist mündlich u freien Zutritt hat. 8 Wehrmännern a Leiter und Schriftführer,
Heu: 16 à t zene Anklage. s dazu jedes Mitglied der 14. Es wird zusammengesetzt aus undigen Wehrmännern als stimmberechtig Behufs der Besetzung ählt aus ihrer M
tr. 1 Rthlr. pr. Schock.
J. r 107 Rthlr. 131 Rthlr. bez.
Kartoffeln: Rütöl in loco und Rthlr. bez. Palmöl 13
Br., pr. April 11 e Südseethran nebst zwei rechtsk — Letzterer nicht ; des Gerichts werden Listen a sitte durch absolute Sti Die Gewählten we Rechtstundigen dem Vz äaämmtliche Compagnie -⸗Listen in ei
Stelle und aus zweiter Hand
erster Hand zur : * 24 76 zu notiren; pr. Frühj. zu
Spiritus aus Han obne Fiß 233 „ bez., mit Fässern
Jede Compagnie w sfunfundzwanzig W darunter befindlichen von diesem werden
t Angabe der Rathe angtzeigt, und
ne alphabensche Liste
Get raide. Weizen bei guten
A nsterdam, 128⸗, 129pfd. poln.
Handel fast unverändert. 126pf8d. pomm. Wochen 3543 J.
an den Verwaltun desselben einberu ßer den Parteien und Liste nach alphabe⸗ ern und Schriftfüh⸗
ber jede deshalb dem Vorstande nberaumt und hierzu au erwaltungsrathe geführten ahl der zu Richtern, Leit
8 Das Ehrengericht wird ü Rath zu stellende Aufforderung von indem er den Gerichtstag a der von dem V
die dreifache 3
Rüböl auf 6 Leinöl 3 2 Hanföl au . 60 a 66 FI. ben 8e 10 61.
Zeugen aus tischer Ordnung rern erforderlichen Wehrmänner vorladet.
Die Namen der zu Richtern, zum altungsraths - Vorsitzer d eder das Recht hat, ei u verwerfen. Begiebt si so wird die er
Leiter und Schriftführer em Ankläger und Be schul⸗ n Drittel der Genannten ch Einer oder der forderliche Anzahl
Berufenen sind vom Verw digten vorzulesen, deren j obne Angabe eines Grundes z Andere dieses Rechtes ganz oder theilweise, aus den Uebriggebliebenen durch das Loos
§. 18. Hiermit sind die Verrichtungen des beendet, und die Gerichts verhandlung beginnt, Vorsitz 646.
Nummer des St 244 und 245 der
aats⸗An zei⸗ Verhandlungen Preuß. Verfassung ausge⸗
Mit der heutigen gers werden Bogen
zur Vereinbarung der graihs. Vorftan⸗
des Verwaltung bei welcher der Leiter den
„19. Der Leiter Rröffnet vit Verhandlung mit, det Erinner das Gericht bei seiner Ehren hastigteĩ
Drud und erlag ver Decherschen Geheimen Ober · hostuchdruchtrei, nach voller Ueberzeugu
S965
8eilage zum Preußischen Staats- Anzeiger.
Freitag den 20. Ortober.
Er, so wie die Richter, haben das Recht, Fragen an die Partrien und Zeu⸗ gen zur Aufklärung thalsachlicher Verhälinisse zu stellen.
§. 20. Sobald der Sachverhalt hinlänglich aufgellärt ist. wobei der Angellagte das letzte Wort hat, schließt der, Leiter die Verhandlung, giebt eine kurze Darstellung derselben und zieht sich mit den Richtern in das Be= rathungẽ zimmer zurück, aus welchen sie sich nicht früher entfernen dürfen, big sie den Spruch gefällt haben, bei welchem auch dem Leiter eine ent= scheidende Stimme zükömmt, 1
§. 21. Zur Verurtheilung des Angeklagten ist die Uebereinstimmung von zwei Drittel der neun Abstimmenden erforderlich. Sollten die Richter nicht im Stande sein, ein Urtheil zu fällen, weil sie noch nähere Auftlärung über den Sachverhalt nothwendig sinden, so ist eine neuerliche Verhandlung einzuleiten oder die elbe zu ergänzen. .
§. 22. Im Falle der Verurtheilung haben die Richter zugleich die Strafe zu bestimmen. . .
S. 2z. Haben die Richter (der Leiter mitbegriffen) ihren Spruch, wel= cher sschriftlich aufzuzeichnen ist gefällt, so kehren sie in die Gerichtsstube zurück, und der Leiter veröffentlicht denselben.
8. 24. Gegen den Spruch steht keine Berufung offen, wohl aber kann der Kläger oder Beschuldigte wegen offenbarer Inkompetenz des Gerichtes oder verletzter Förmlichkeit des Verfahrens die Cassation ergreifen, welche binnen diel Tagen angemeldet werden muß, um den Vollzug des Spruches zu hemmen. ;
5§. 25. Ueber die Verhandlung des Ehrengerichtes wird ein Schriftsatz (Protokoc) geführt. Derselbe enthalt die Namen des Leiters, der Richter und des Schriftführes, die Beziehung auf den Anklage⸗Att; die Namen der Parteien und Zeugen, so wie die Angabe der formellen Akte der Per- handlung und den Spruch. Der Schristsatz wird von sämmtlichen Gerichts⸗ Mitgliedern unterfertigt. 5
§. 26. Jede Partei, so wie jeder Zeuge, hat auf die ergangene Auf⸗ forderung personlich vor Gericht zu erscheinen, und der Ankläger, — wie der Angellagie, kann einen Vertreter mitbringen. Erscheint nur eine von beiden Parteien, so hindert dies nicht die Vornahme des Verfahrens; erscheint aber lein Theil, so ist die Gerichtssitzung zu vertagen.
§. 27. Die Strafen, welche das Ehrengericht über die Schuldigen verhängen kann, bestehen: ) in Verweisen, und zwar: a) in schriftlichen, b) in mündlichen, 2) in einer dem Kläger zu leistenden Ehrenerllärung, und zwar: a) vor dem Vorgesetzten allein, b) vor mehreren Zeugen, e vor der Fronte der betres⸗ fenden Abtheilung; 3) in Ausschließnng aus der Bürgerwehr: 2) für eine gewisse Zeit, V) für immer. :
S. 28. Die Strafe wird nicht vom Gericht, sondern vom betreffenden Bürgerwehr Kommando vollzogen. .
S. 28. Schriftliche Veiwrise werden dem Schuldigen vom Hauptmann ein schließlich aufwärts durch den Ober⸗Kommandanten, vom Ober Lieutenant abwärts hingegen durch den Compagnie Kommandanten mittelst versiegelter Ausfertigungen ertheilt. Im Falle der Verschärfung der Strafe ist der Ver⸗ weis von zwei Wehrmännern mitzufertigen. Mündlicht Verweise ertheilt der Vorgesetzte in Gegenwart zweier Zeugen.
§. 30. Lautet der Spruch auf Ehrenerklärung, so ist das Urtheil dem vollen Inhalte nach kundzumachen und die Aufforderung, diese Ehtenerklä⸗ rung zu leisten, beizufügen, auf deren wirkliche Ablegung jedoch der Belei⸗ werden, daß sie a) blos von dem Vorgesetzten des Verurtheilten; b) in digte verzichten kann. Die Ehrenerklärung kann im Urtheile dahin bestimmt Gegenwart einiger Genossen des Beleidigien, oder e) vor der Fronte jener Abtheilung geleistet werde, welcher der Schuldige angehört.
S. 31. Sollte der Verurtheilte die Ehrenerklärung auf Aufforderung nicht leisten, so ist er noch zweimal, von acht zu acht Tagen, zur Leistung derselben, und zwar vor der Fronte, auszufordern; leistet er auch der dritten Aufforderung keine Folge, so ist er als Verächter des Gesetzes aus der Bür- gerwehr zu streichen.
8. 32. Belleidet der zur Ehrenerklärung nach 8. 30 lit. . Verurtheilte einen Diensigrad, so hat die Abtheilung, der er angehört, durch Abgabe von Stimm⸗ zetteln zu entscheiden, ob seine Stelle als erledigt zu bemrachten sei oder nicht. Im . Falle wird zu einer neuen Wahl geschritten.
§. 33. Die Ausschließuug aus der Bürgerwehr, als Strafe einer Ehrenverletzung, ist eist vann zu verhängen, wenn wider denselben Beschul⸗ digten mildere Strafgrade, einzeln oder in Verbindung, bereits zu wieder- holtenmalen fruchtlos angewendet wurden. Diese Sirafe ist dem Verur= theilten vor seiner betreffenden Abtheilung kundzumachen und ihm sohin die Einreihungskarte, so wie die etwa ihm nicht eigenthümlich gehörigen Uni= formirungs⸗ oder Rüstungsstücke, für die bestimmie Zeit oder für immer ab⸗ zunehmen.
§. 34. Sämmuiliche in Folge eines vollzogenen Spruches für immer aus der Bürgerwehr gestrichenen Wehrmänner sind durch Tagesbefehle kund zumachen.
§. 35. Der für schuldlos Erklärte erhält eine Abschrift des Urtheils vom Ehrengerichte, welches auf dessen Verlangen die Leistung der Ehrener⸗ klärung, durch Kundmachung des Urtheils, mit Hinweglassung des Namens bes Klägers, vor der versammelten Abtheilung, welcher der Angeklagte an= gehört, zu verfügen hat.
§. 36. Zur Ausgleichung unbedeuter Ehrenhändel ist bei jedem Ba⸗ taillong⸗Kommando ein Friedens ericht aus vier gewählten Wehrmännern, ohne Rücksicht auf Rang, unter orsitz des Bataillons⸗Kommantdanten zu- sammenzusetzen. Von den vier Wehrmännern hat jeder Theil zwei namhaft zu machen.
§. 37. Dieses Gericht hat Frieden zu stiften. Sollte eint Ausglei⸗ chung nicht zu Stande kommen, so hat es dem nie hierüber eint Be⸗ stätigung zu geben, auf deren Grundlage er sohin bei dem Ehrengerichte sein Recht weiter verfolgen kann.
§. 38. Die Disziplinargerichte sind auf dieselbe Weise zusammenzu⸗ setzen, wie oben von den Ehrengerichten verordnet worden ist, und das Ver⸗ fahren bei diesen Gerichten ist dasselbe, inso fern nicht die nachstehenden Pa⸗ ragraphen eine Abänderung enthalten.
§. 39. Auf die erhaltene Anzeige eines Disziplinar-Vergehens hat der Verwaltungsrath einen wo möglich rechtskundigen Wehrmann zu benennen, welcher die Vorerhebungen zu pflegen und die Sache für das öffentliche Schluß verfahren vorzubereiten hat.
§. 40. Auf den Bericht dieses Wehrmannes, daß die Vorerhebung geschlossen sei, bestimmt der Verwaltungsrath einen Wehrmann, welcher bei Fer öffentlichen Verhandlung die Stell' des Anklägers zu vertreten, in dem Dis ʒiplinargerichte aber keine entscheidende Stimme zu führen hat.
§. 41. Der vorerwähnte Ankläger hat bei dem öffentlichen Schluß⸗ verfahren auch die zu verhängende Strafe zu beantragen, worüber die Rich= ter mit einfacher Stimmenmehrheit zu eilennen haben.
§. A2. Die Strafen, welche das Disziplinargericht über den Schul⸗ digen verhängen kann, sind: a) Verweis, b) Arrest, ) Verlust des Dienst= rades, und d) Ausschließung aus der Bürgerwehr auf gewisse Zeit oder ür immer.
§. 43. Der Veiweis ersolgt mittelst Tagsbesehl in den vom Gerichte zu beschließenden Worten. Der Artest kann auf 6 Stunden bis zu 3 Ta- ge verhängt werden und wird dadurch vollzogen, daß dem Verurtheilten efohlen wird, sich an einem bestimmten Tage zur bestimmten Stunde auf der Hauptwache der Bürgerwehr unbewaffnet zu stellen und den Arrest dort auszustehen. Erscheint er nicht, so wird er durch die Wache abgeholt. Mit dem Verluste des Dienstgrades ist zugleich die Wirkung verbunden, daß der Verurtheilte binnen Jahressrist vom Tage des kundgemachten Urtheils nicht wieder zu dem bekleideten oder zu einem höheren Dienstgrade gewählt wer= den lann. Die Ausschließung aus der Bürgerwehr wird unier denselben . wie bei Ehrengerichten, verhängt und auf dieselbe Weise vollzogen.
§. 44. Belleidet der zum strengen Verweise oder Arreste Verurtheilte einen Dienstgrad, so sindet die Vorschrist des 32 ihre Anwendung,
§. 45. Das Cassationsgericht entscheidet blos über die iichtigteit des vom Ehren- oder Dis ziplinargerichte efällten Spruches: ) wegen dessen Inlompetenz, b) wegen Verletzung me tlicher Förmlichkeiten.
§. 46. Ein solches Gericht wird von dem Verwaltungs - Rathe aus
wolle, vernimmt sodann den Antlaͤger, den Beschubdigten und die Zeugen.
Beilage
den don ihm nach 5. 15 geführten Listen für vorkommende Fälle . ö mengefetzw und besteht aus 12 Richtern, einem Leiter und einem Schrift
führer, welchen beiden kein Stimmrecht
Sämmtliche müssen Rechts Auch das Verfahren vor die
. m Gerichte ist mündlich und 3 für Ehrensachen angegebenen Art.
ᷓ . seine Verhandlung auf tionswerber überreichten schristlichen Cassationsge Ehren- oder Dis ziplinar Cassationswerber und de Angelegenheiten vertritt tungsrathe zu nehmung von
kundige sein. öffentlich in der im 5. 1 §. N. Es beginnt Grundlage des vom Cassa- sucheg und des bei dem vernimmt den In Dis ziplinar- von dem Verwal- telle des Anklägers.
usgerichte nur insofern statt,
die selbe in kur⸗ „Ist der vom Ehren- (oder
Ehrengericht
gerichie aufgenommenen Schri ssen Gegner oder deren Vertreter. auch bel dem Cassationshofe ein der Wehrmann die S . on Zeugen findet bei dem Cassatio als auch die Zeugen diese Cassations gründe dar §. 48. Nach geschlossener Verhandlung fa er Darstellung zusammen und stellt die Frage: isziplinar⸗-) Gerichte geschöpste Spruch richti S8. 49. Tie Richter berathen wie bei dem Spruch schriftlich ab. Zur bejahenden Beantwortu ist die Uebereinstimmung von ach §. 50. Wird der Spruch
ethan werde t der Leiter
und geben ihren stellten Frage t Stimmen erforderli . . — bes Eh en- oder Disziplinargerichtes für nichtig erlannt, so ist ein neuerliches Verfahren vor einem neu zus Gerichte einzuleiten.
Die Uebernahme ei Ehrensache, zugleich aber au Gerichte berufen, sich ohne genügen von dem bezüglichen Gerichie mit ei holungsfalle aber vom Verwaltungs kunft ein Richter bei garde zu sein.
ner Amtirung bei den Gerichten ch Pflicht des Wehrmann
es, und wer, de Ursache dieser A
mürung enischlagi ist nem Verweise zu bestrafen, im Rathe für unfähig zu erkläre nem Ehren- oder Disziplinargerichte der
8. enn eine Abtheilung der Bürger position bei Alarminungen angewiesenen Platz wenn sie über die gesetzliche Aufforderung der horsam verweigert, so kann die ein Disziplinargericht und nach Umstä theilung von dem Ministerium des Suspendirung hat die Dauer Eines ; Die Suspension eine zeitweilige Einstellung ihrer Dienstlei Organisation.
Wien, den 12. Ok
wehr den ihr nach! eigenmächtig verlä
ustaͤndigen Behörde den Ge⸗
lieder dieser Abtheilung vor lbst die Sus pendirung der Ab Innern ausgesprochen Jahres nicht zu übers Abtheilung der Bürger stungen zur Folge, sie ver
Stellung der
bleibt in ihrer tober 1848.
r Sach en. Dresden, 15. Okt. rium der Justiz veröffentlicht unterm ge kanntmachung:
„Von verschiedenen die wegen Preß- und an ch öffentlich- mündlichem lassen. Wenn nun solches ohne
und in den Gang der Rech
n unaus führbar erscheint, Einleitung zur
(D. A. 3.) Das Ministe⸗ strigen Datum folgende Be⸗ Seiten erfolgen Anträge an das Justizmini deren politischen Vergehen an Verfahren vor Eingriff in gesetz tspflege und die Se so ist dage
aburtheilen zu nde Bestimmun gleit der richter- gen bereits auf dem
g jener Anträge
Geschworenen
en, welche mittelst
J. Kammer genehmigt jenes Entwurfs entge der jetzt anhängige
da im §. 66 des je
lativ aufgestellt worden, mehr zu spezialisiren.
Baden. Karlsruhe, 14. heutigen Sitzun rere Petitionen um
Okt. (Karlsr. Ztg.) In der ab von Itz stein meb⸗ Auflösung der Kammern, auch eme solche von Aufhebung des dortigen be der den Bürgern abgenommenen W und bemerkte bei diesem Anlasse, das dort einquartierte Woche 200 Fl. zu dieser stre Demolirung ettlinger Bürgern, einzelnen Buben und Staats rath von tem Kommissione⸗ ausführlicher zu antworten; über des Unfügs mit dem re Ullrich glaubt, daß vor Untersuchung abzuwarten sei, standes aufmeilsam ma schlossen oder bis die werde, weswegen er eine Ministeriums des Innern au Lehlbach schließt si an, und führt aus, d 5 so vielen T ebenjalls ge
g der zweiten Kammer überg
Kriegszustandes und n affen verlangt wird, daß die Gemeinde außerdem, Militair erhalten müsse, für die Ofsizier ngen und äußer der Eisenbahn gewesen, die jetzt dafür büßen müßten, Verbrechern bewerkstelligt worden. Stengel: Es sei nicht jetzt, son eit, auf die Bes übrigens freue er sich, da chten Namen bezeichnet habe. Allem das Ergebniß der bereits während Mez lso nicht warten will, bi Petition Ktommissio des fallsige Inte
die Rlückga
auch noch in jeder e zu bezahlen hätte. Die Veranlassung drückenden Maßregel sei die tbeilweise welche letztere nicht wobl von sondern nur von
dern erst nach erstatten werden der Petente von Ihstein die Ver-
Berichte an der 3
eingeleiteten auf die Dringlichkeit des Gegen · § die Untersuchung ge Bericht erstattet haben ellation an den Praͤsidenten des 6. was von Itzstein und die vorgetragen, das ganze Land durch eine längere Be ruppen zu Grunde gehen würde. Besetzung. Brentano ch auf die Frage aus- esetzes über die Ert
hanns erklärt sich den Abgeordneten Mez, zudehnen, ob die rung in den Kriegsz könne, daß einzelne insbesondere
eine längere nterpellation auch no n Grund des G der Landeg⸗Repräsentation rechtf Kriegszustand erklärt worden ber Rusnitung einiger Schi e ordentlichen Ge ĩ es mit dem Regicrungs⸗ Stadt Ettlingen der terstattung zuzuweisen, chert schleunige Erledigung zu, igung zurücknimmt. Es habe bisher n
Reglerung auf de ustand es vor Orte in diesen ur Untersuchung Eisenbahn bei Ettlingen n Mittermaier häli am zweckmäßigsten, das ur soforligen Beri nter Kommission Interpellations An künd Blankenhorn: in Schutz genommen welche zur als
seine Anerle
eicht hätten.
als Born lein Rerne eie ,,. dung des so benne getateli
gedankt, sontern stets nnung andurch Sehr
ver badischen se wd dee, ent de,