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j i asie von dieser Seite betrachtet, e m,, 2 i. * , . * en, n weniger erwehren. Jener einfach er , , . rmwedes äußerlich anregende Element verschmähend und habene Stel, n huldigend, allen Glu c schen Werken eine so eigen · nur den inneren dne e ich e werleiht, bezeichnet auch die Must zun, ele tes; thümliche Würde und . ; vie Darstell ichtigsten, wie immer, ist Gluck auch hier, wenn es die arstellung Am nach e nchen einen bestinimten Zustand des Menschen gilt. des . ragen offenbart sich die ganze Kraft seines Geistes. Wie der Yi * sich demüthig den Göttern unterordnet, wie er ungestüm zu ihnen ö. . er entsagt, sich losreißt, sich gegen ihre Willkür trotzig auflehnt, . diese Zustande handelnder Personen fönnen nicht ergreifender und wah⸗ rer gezeichnet werden, als in der „Alceste“ , Ueberall nimmt Gluck an der Beschränkung, wie an der herrlichen Kraft der Alten, Theil. Gedicht und Musik bestehen in einer Einheit, die das Werk stets als ein unzertrennliches, großartiges Ganzes, als ein echtes Kun stwerk, erscheinen lassen wird, ob- leich es darin eben so wenig, wie in den übrigen Opern des Komponisten, an Einzelheiten fehlt, wo die Beschrankung Glu ck scher Muse auf Daꝛrstel⸗ lung des Menschen, bei jeglicher Zurückweisung äußerlich anregender Ele- mente, eine gewisse Leere und Monotonie erzeugt.
Hehen wir nach diesen Bemerkungen über das Werk auf die Ausfüh⸗ rung über, so müssen wir vor Allem Frau Köster die Anerkennung zu Theil werden lassen, daß ihre Bemühungen, den Charakter Glu ckscher Musik im Allgemeinen, so wie den der Alceste im Besonderen, zu durchdrin · gen, von vielem Erfolge gekrönt waren, ohne daß es der geschätzten Sän= gerin jedoch gelungen wäre die Aufgabe in jener Vollendung zu bewälti= gen, wozu sie ein tieferes Studium sicherlich noch befähigen wird. Im Allgemeinen hätte die Künstlerin, unseres Erachtens, besonders das dekla⸗ marorische Element der Musit noch schärfer auszuprägen, um den cha⸗ ratteristischen Forderungen zu genügen. Jeder Ton, jeder Accent muß, durch Stellung und Bewegung unterstützt, grsechiche und Gluck sche Hoheit ath—⸗ men, die stolze Herrscherin nicht minder als die liebende Gattin zur Geltung kommen. Jedenfalls ist Frau K öster aber würdig, Gluck zu repräsentiren, ein Lob, das, in dieser Sphäre ertheilt, nicht gering anzu- schlagen ist. Durchweg vortrefflich, ganz im Geiste Gluck's, sang Herr Mantius den Admel. Der hochgebildete Künstler wußte auch den unbe— deutendsten Momenten seiner Rolle das richtige Verständniß und die ent⸗ sprechende Wirkung abzugewinnen, so daß seine Leistung durch ihren künst⸗ lerischen Werth im vollen Maße befriedigte und selbst für den jetzt merk⸗= lich abnehmenden Wohlklang seines Organs entschädigte. Die übrigen Mitwirkenden ließen es ebenfalls an dem eifrigen Bestreben, auch ihrerseits den Kunstansprüchen beim Vortrage Gluck scher Musik nachzukommen, nicht fehlen, wiewohl theils die Mittel, theils die künstlerischen Fähigkeiten nicht überall ausreichten, dieses Streben durch vollständigen Erfolg gekrönt zu sehen. Herr Bötticher, der den Herkules in der äußeren Erscheinung an— gemessen repräsentirt, scheint leider seit einiger Zeit durch Indisposition der Stimme an der freien Entfaltung seiner musikalischen Kräfte gehin⸗ dert zu werden und konnte daher auch in dieser Rolle nicht, wie sonst, be—⸗ friedigen, wogegen Herr Zschiesche als Oberpriester durchaus genügte. Die beiden Vorfängerinnen waren durch die Damen Brexendorf und Gew vertreten, die übrigen Nebenrollen befanden sich in den Händen der Herren Krause, Fischer, Pfister und Friese.
Schließlich sprechen wir den Wunsch aus, dem Publikum auch „Ar— mide“ wieder einmal vorzuführen, ebenfalls ein Werk, das schon allzulange ruht, während doch Gluck's Opern, bei dem Sinn, der sich in Berlin dafür vorfindet, das Repertoir der Königlichen Bühne eigentlich nie wer= lassen dürften.
Konzert⸗Revue.
Zweites und drittes Konzert der Geschwister Neruda. Matinée musicale.
Die Geschwister Neruda setzen ihre Konzerte im Königsstädter Thea⸗ ter mit entschieden günstigem Erfolge fort und traten ihn der verflossenen Woche zweimal (am 17. und 20.) in den Zwischenakten der beliebten Vaudeville · Posse „Provinzial -Unruhen“ auf. Beide Mal waren es vor⸗ nehmlich wieder die Leistungen der kleinen Violinistin Wilhelmine, die mit Recht den stürmischsten Beifall des Publikums fanden. Ihr Talent, das sich nicht nur in der Entfaltung einer bedeutenden Technik, sondern noch welt mehr in dem ausdrucksvollen Vortrage der Kantilene unzweifelhaft do⸗ komentirt, reißt die Zuhörer immer von neuem zur Bewunderung hin, ein Eindruck, der durch die rührende Anmuth und Kindlichkeit ihrer ganzen Er- scheinung nicht wenig gesteigert wird. Die schwierigsten Compositionen von Beriot, Vieurtemps, Ernst, darunter der „Karneval von Venedig“, brachte die kleine Künstlerin an den bezeichneten Abenden mit gewohnter Kunstsertigkeit und glänzendem Erfolge zur Ausführung. Die ältere Schwe⸗ ster und Pianistin, Amalie, hatte sich an dem zweiten Konzerte unter anderem durch den Vortrag einer brillanten Fantasie von Voß betheiligt.
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Sie förderte diesmal, wo sie sowohl hinsichtlich des Instruments, als der Tomposition, eine glücklichere Wahl getroffen hatte, als im ersten Konzerte, bei weitem Gelungeneres als damals zu Tage. Auch ihr Spiel, wie das des kleinen Violoncellisten Viktor, der gleichfalls sein Instrument bereits mit vielem Geschick behandelt, erregte daher vielseitiges Interesse, wenngleich als schönste Blüthe dieses Künstler-Kleeblattes stets Wilhelm ine erschei⸗ nen muß. — Wie wir hören, gedenken die Geschwister, nach Beendigung ihrer Konzerte im Hl nig isdn Theater, Petersburg zu besuchen. 8 bt zu erwarten, daß ihre Kunst auch dort reiche Lorbeeren ärndten erde.
Schließlich haben wir der am Sonntag (im Stöcker schen Saale) stattgchabten Matinée zu gedenken, womit der Quartett Verein, des Herm Birnbach seine länstlerische Thätigkeit für diesen Winter cröffuete. Da das Programm indeß keinen neueren und nur lauter allgemein bekannte und anerkannte Werke enthielt, so bedarf diese Matinée einer weiteren Besprechung um so weniger, als die Leistungen der dabei betheiligten Künstler Pereits mehrfach in diesen Blättern nähere Würdigung erfahren haben. Die Herren Birnbach, Gebrüder Espenhahn und Schulz irugen zwei Streich -Quartette von Spohr (E- moll) und von Havdn (B-dur) vor und entfalteten dabei in gewohnter Weise ein ge⸗ schicktes Zusammenspiel und feine Schattirung. Zwischen den beiden be⸗ zeichneten Streich⸗Quartetten kam das Cmoll Trio von Beethoven für Piano, Violine und Cello zu Gehör, in welchem Herr Hartzhan! n die Pianoforte - Partie exekutirte. Von dem eben Genannten im Vereine mit den Herren Birnbach und Espenhahn verständnißreich vorgetragen, ge währte das herrliche Tonwerk allen Anwesenden reichen Genuß.
Auswärtige Börsen.
Frankfurt, 21. Okt. (Wochenbericht. Seit meinem letzten Bericht ist im Fonds und Actien-Geschäft noch keine Besserung ein. getreten. — Alle österreichische Papiersorten sind. sogar im Cours noch weiter zurückgefallen, da die politischen Zustände dieses Kaiser⸗ reiches noch viele Besorgnisse erwecken und dadurch in finanzieller Hin sicht keine glänzende Zukunft in Aussicht steht. — An reellen Käu⸗— fern fehlte es so zu fagen gänzlich, und die kleinen Posten, welche in Metalliques, Actien und Löosen umgesetzt worden, waren Deckungen von früher gemachten Verkäufen.
Dieser schlechte Stand wirkte natürlich auf alle andere Papiere ungünstig ein und blieben sast sämmtliche zu wohlfeileren Preisen offe⸗ rirk. Am Schlusse der Woche war nur nach bayerischen und preußischen Fonds, so wie auch nach polnischen 500 Fl. Loosen, einige Nachfrage.
Der Umsatz in Eisenbahn-Actien ist gleichfalls sehr gering ge— wesen. Nur in Nordbahn und Berbach sind einige Abschlüsse zu den gedrückten Coursen gemacht worden. .
Von Staatslosen ging Mehreres in den badischen, kurhessischen und sardinischen zu festen Preisen üm. Die spanische Zprozentige Schuld behauptete sich auch fest im Cours und blieb am Ende der Woche zu 177 3 4 begehrt.
Das Wechselgeschäft war auch nicht belangreich. Nur in Am⸗
sterdam, London, Berlin und Bremen fanden mehrere Umsätze statt; alle langsichtige Wechsel begehrt und wenig Vorrath am Platz. Wien blieb offerirt und kein Käufer dafür. Disconto steht fortwäh— rend 1 2 1 pCt. Geld.
Aunsterdam, 21. Okt. Während der ersten Tage dieser Woche hielt die matte Stimmung am hiesigen Fondsmarkte noch an, weil die beunruhigenden Nachrichten über die kritischen Zustände der österreichischen Monarchie wieder einen erheblichen Fall von dessen Schuld-Dokumenten veranlaßten, welcher sich anch auf mehrere au— dere Fonds ausdehnte und die Spekulanten von Unternehmungen zu⸗ rückhielt; die späteren Berichte ließen indessen hoffen, daß der ge⸗ waltige Kampf um Wien noch würde vermieden werden können, und regten die Kauflust wieder erheblich an, und wurden besonders in holländischen Effekten zuweilen ansehnliche Geschäfte gemacht. In⸗ tegrale standen am niedrigsten auf 433 7. und stiegen gestern bis 44 I6; Zproz. wirkliche Schuld ging von 51 auf 52 3 * und proz. dito von 573 auf 683 JH. Am verwichenen Montag fielen proz. wiener Metalliques von 60 auf 575 6 und 21proz. dito von I6z auf 297 , seitdem stellten sich allmälig wieder Käufer ein, die zuletzt für erstere 60 . und für die anderen 3155 „6 bewilligten. Von russischen Staatspapieren haben sich 4proz. Certififate bei Hope,
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nachdem sie von 773 bis 757 „ heruntergegangen, wieder bis 764 96
erholt; dagegen sind die Sproz. alten Obligationen bei demselben stets! 31! Rthlr. W.
Bekanntmachungen. 9 derselben ein sehr befriedigen— der ist. Frankfurt a. d. O., am Ils dem Wutz irt! von Jobelntz. gehörige, im 24. Oktober 1848.
Der Magistrat.
5561 Su bhastations Patent.
Crossener Kreise der Neumark belegene Lehnguts⸗Vor-· werk Grünewald, von der Neumärktischen Nitterschasts⸗ Directlon abgeschätzt auf 7026 Thlr. 14 Sgr. 57 Pf.,
weichend geblieben und von M73 zuletzt auf 953 R gefallen. Spa⸗ nische Fonds verspürten gleichfalls die allgemeine Bewegung, indem Ardoin-Obligationen, anfänglich von 63 auf 646 „6 zurückged rängt, wieder bis 6, S6 emporkamen und 3proz. binnenländische, von 17 bis 163 Y gefallen, zuletzt 173 „ erreichten; Ardoin⸗Coupons gin⸗ gen von 57 auf 54 5h. Portugiesische Obligationen waren an fan gs in Frage und holten 22 6, doch später konnte man zu 214 36 kau⸗ fen. Brasilianische besserten sich von 744 auf 755 36 und peruani- sche Obligationen stellten sich nach Abtrennung des fälligen Zins- Coupons von 165 auf 182 76s. Der Geld ⸗Zinscours blieb auf 2, 9 stehen.
Markt ⸗Berichte.
Danzig, Sonnabend, 21. Oft. Unter Fortdauer der in dem Dienstags-Bericht angegebenen Umstände wurden am Mittwoch 110 Last Weizen von 125pf8. für 420 Fl. bis 131pf8. für 485 Fl., am Donnerstage 79 Last 139 / 34pfd, von 410 bis 195 Fl., gestern 190 Last 130 / 32pfd. von 435 bis 165 Fl. an unserer Börse gekauft, zu⸗ sammen gegen 300 Last; der ganze Umsatz dieser Woche beträgt also fast 1200 Last Weizen. — In Roggen gegen 40 Last, wovon für 121 /22pf8. ber Preis von 192 Fl. bekannt gewerden. J Last Eik, sen 255 Fl. Von Thorn wird bereits der Durchgang von 200 Last Weizen gemeldet. Die letzten Regengüsse waren wohl geeignet, die Weichsel anzuschwellen, da sie bereits ein seit mehreren Wochen stets angefeuchtetes Land trafen und dadurch rasch den Tiefen zuge⸗ führt sein werden; mithin dürfen wir von der diesjährigen Aerndte noch tüchtige Anfuhren erwarten. Obwohl die Ansichten über Futter⸗ Vorräthe vorzüglich günstig sind, so wird doch das Grummet durch das bisherige Wetter an vielen Stellen dem völligen Verderben ausge—⸗ setzt, da auch dem thätigsten Wirth es unmöglich war, dasselbe ein⸗ zubringen; da wir auf warne, trockene Tage nicht mehr hoffen dürfen, können nur kalte, scharfe Winde helfen. In England scheint das Futter gut und reichlich zu sein, besonders werden die Rüben aller Art gelobt, die dort bekanntlich eine sehr wichtige Stelle in der Land— wirthschaft einnehmen. Dagegen dauern die Klagen über die Be⸗ schaffenheit des neu geärndteten Weizens, unter Angabe mancher be⸗ merkenswerthen Umstände, fort; stellenweife behaupten die Müller, nur frischen mit 3 alten Weizens vermahlen zu können. Aber selbst diejenigen Artikel, welche dies stark hervorheben, stellen die Wahr⸗ scheinlichkeit hoher Preise durchaus in Abrede; sie sagen: so weit unsere Forschungen reichen, wird England das einzige Land sein, wel⸗ ches großer Zuführen bedarf; selbst von Frankreich (über welches wir hier au der Sstsee meistens mangelhast unterrichtet sind) treffen bereits Ladungen, besonders von Gerste, ein, und zwar ist es bemerkenswerth, daß mit jeder Woche das Quantum steigt; ohne mehrseitiges Bedürs⸗ niß pfleglen aber die Preise selten sehr zu steigen; wenn alle Zu⸗ fuhren der Erde sich auf Einen Punkt richten, so wird jede mabßlose Speculation gerichtet sein. — Bei den veränderten Verhältnissen des Getraidehandels, der mehr denn je zuvor durch die Vervollkommnung der Verbindungsmittel zu einem Thell des Welthandels geworden ist scheineun die leitenden Ansichten des Engländers wohl der Beherzigung werth. — Außer oben erwähntem Börsen-Umsatz hier große Ge⸗ schäftsstille.
An der Bahn wird gezahlt: Weizen 124 — 37pfd. 56 bis 86 Sgr.; Roggen 118 — 33pfd. 26 bis 35 Sgr.; Erbsen Z8 bis 18 Sgr.; Gerste, Azeilige, 100 — 119pfd. 20 bis 28 Sgr., Zzeilige 106 *118pfd. 28 bis 35 Sgr.; Hafer 15 bis 17 Sgr. pro Schef⸗ fel. Spiritus 13 Rthlr. pro 120 Qr. 80 P Tr.
Köln, 21. Okt. (23 Scheffel. Weizen direkt 6 Rthlr. Waare, pr. Nov. 6 Rthlr. W., pr. März 65 Rthlr. W., 6* Nthlr. Gld.
Roggen direlt 3 Rihlr. W., neuer 3) Rthlr. Waare, pr. Nov. 3 Rthlr. W., 33 Rthlr. Geld, pr. März 45 Rthlr. W., 415 Rthlr. Geld.
Gerste, hiesige 35 Rthlr. W., oberländische 35 Rthlr. W.
Hafer 15 Rthlr. W., pr. Nov. 2 Rthlr. W., pr. März 2 Rthlr. W.
Rüböl compt. 30 Rthlr. W., 293 Rthlr. Glo., pr. Okt. 29 Rthlr. W., 29 Rihlr. Gld., pr. Mai 2975 Rihlr. W., geläutert
D.
und mit Ausschluß der Mühlen-Nutzung auf 5178 Thlr. 7 Sgr. W Pf., soll M
am 25. März 1849, Vormittags 11 Uhr, N vor dem Deputirten, Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Thiem, ö. im Instructionszimmer des Ober-Landesgerichts hier= lõzb bl selbst öffentlich verkauft werden. 2
Die Tare und der neueste Hypothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen; die Kaufbedingungen werden im Termine bekannt gemacht werden. Zugleich werden alle etwanige unbekannte Agnaten und sonstige Real⸗-Prätendenten hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche an das genannte Gut bei Vermeidung der Präklusion bis zu dem bezeichneten Termin bei uns anzumelden.
Frankfurt a. d. O., den 8. Juli 1848.
Erster Senat des Königl. Ober-Landesgerichts.
Burch ard. migt hat, fordern wir die Herren Actionairs der genann- ten Gesellschaft hierdurch auf, in Gemäßheit des §. 12. Serie A.
des Status die neunten zehn Prozent Nr. 162. 252 und 26.
löꝛs] Nothwendige Subhastation. „ GCöslin, den 31. August 1848. Königl. Ober-Landesgericht. Erster Senat.
53 nister für Handel, Ge⸗
der Gesellschaftskasse zu verkaufen.
; I m m * h e 3 k - 9th schnitz . Nachdem der Herr Mi der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschast. Aeschnitte, als:
Harte. 1 der am 1. April 1847 betagten:
Eisenbahn Magdeburg, den 18. Oktober 1848.
werbe und öffentliche Ar- (gez.)
Vortheil der Gesellschaftskasse verwirkt. Erfolgt auch Serie C. Nr. 163 und 198.
innerhalb sechs Wochen nach einer erneuerten Aufforde JJ .
rung die Einzahlung der rückständigen Rate und Con- J vensionalstrafe nicht, so ist nach demselben Paragraphen 200 und 265. ĩ die Gesellschaft berechtigt, sämmtliche bereits geleistete in Gemäßheit des Artikel 11. der mehrerwähnten Lan—Q Zahlungen als verfallen, so wie das durch die früheren desherrlichen Verordnung vom 11. August 1837 für Einzahlungen und durch die ursprüngliche Zeichnung eirloschen erklärt und die Inhaber der am 4. Oftober den säumigen Actionairen gegebene Anrecht auf Em— 1847 ausgeloosten Kammer- Schuldbriefe:
pfang von Actien für erloschen zu erklären, die Quit Serie G. Nr. 378.
iungsbogen zu annulliren, statt deren andere unter einer J .
tagdeburg-Wittenbergesche neuen Nummer auszufertigen und letztere zu Gunsten J
so wie der an den nachstehenden Terminen betagten, bei der Herzogl. Kammer-Hauptkasse bis zum 1. Otto- ber d. J. zur Zahlung noch nicht präsentirten Zins-
beiten mittelst Verfügung
vom 16ten d. M. die 658 Bekanntmachung.
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Serie B. Nr. 160. J D. 10. 11. 38 71. 5. J6,. 137 und 54.
Ausschreibung der neun= In Gemäßheit der ub Nr. 170. der Gesetz-Samm⸗ , ten Rate des Actien⸗ lung für das Herzogthum Sachsen-Gotha publizirten 200. 265 und 303. 9f Kapitals der Magdeburg⸗ Landesherrlichen Verordnung vom 11. August 1837 sind 2) der am 1. Oktober 1847 betagten: Wittenbergeschen Eisen⸗ aus der geschlossenen Anleihe der Herzogl. Kammer all. Serie C. Nr. 162. 184. 198. 394 und 510. bahn⸗-Gesellschaft geneh⸗ hier bei der in diesen Mongt stattgehabten zehnten w
Serie B.
des Actien⸗Kapitals in den Tagen Nr. 67. 121. 213 und 362. 2 s Y . z 18 * ö 89 2 Serie C. Das Rittergut Jezow a., Lauenburgschen Kreises, aus vom 16. bis 23. November 26 Nr. 97. 190. 280. 311. 321. 33
den kombinirten Antheilen 2. bis d. besteh = ĩ ter hi Schi 59. 546. 56 ö 2. J. hend, land⸗ entweder bei unserer hiesigen Hauptkasse (Schifferstraße 459. 546. 563 und 609. el abgeschätzt auf 20,98 Thlr. 19 Sgr. 10 Pf', Nr. 1M 2) oder bei Herrn S. Herz in Berlin (Do⸗ Serie D.
oll im anberaumten Termine
am 20. April fut., Vormittags 11 Uh ĩ ; . n 3 den von 9— 12 Uhr einzuzahlen. an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe Jeder Zahler hat bei der Einzahlung mit den be—⸗
und Kaufbedingungen sind in unserem dritten Büreau ] treffenden Quittungsbogen zwei nach den laufenden 1134. 1156 und 1165.
einzusehen.
657
Bekanntmachung.
ö Nummern geordnete, gleichlautende und mit seiner Na= Serie E. mens-Unterschrift versehene Verzeichnisse — zu welchen Nr. 105. 138. 182. 192. 206. 209. 281. 321 und 314. 318. 330. 350. 353. 3564. an den gedachten Orten, je doch nur vor der Ein⸗ 326. zahlung selb st, Formulare in Empfang genommen
, , ö werden koͤnnen — ei ichen. 8s eine di Ver bestimmt worden. Be züglich auf die bevorstehende zeichnisse muß auf 9 ,, en n gn en
gezogen und zur Auszahlung für den 1. April 1849
Ausloosung nachstehende Schuldbriefe, als: / 234. 251. 282. 355. 384. 408.
und 517.
ö. 1 , . 3) der am 1. April 1848 betagten: Serie A. Nr. 244.
351. A422. 48. 2 186, BJ, on, gö5t.
31 bnd 35. 6 16. 81. 162. 182. 198. 201. 226.
rothtenstraße Nr. 4) während der Vormittagsstun⸗ Nr. 27. 87. 109. 140. 169. 235. 237. 305. 328. 234. 302. 348. 371. 378. 401. 329. 333. 364. 368. 369. 401. 470. 591. 5906. 1402. 403. 411. 412. 413. 420. 635. 701. 790. 969. 1029. 1051. 1066. 1101.
438. 464. 480. 512 und 513. 34 35 D . 65. 1253. 128. 137. 234. 282. 285. 286.
355. 369. 370. 371, 372, 389.
382. 384. 388. 393. 397. 410. 419. 443. 451. 457. 527. 537
Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden daher auf⸗ und 601. gefordert, dieselben vom 1. April 1849 an nebst den
14. 29. 30. 50. 59. 64. 71. 75.
9 * — 4 . d verbleibt bei d ĩ ĩ j ö d
M ; un i den eingelieferten Quittungsbogen ⸗ .
Martini⸗Messe können wir auf kJ nn . Abgabe ge li . or gn . bei der Herzogl. Kammer⸗ * 113. 138. 159. 1471. 476. 2339 6 66 nnen age nach der Einzahlun auptkasse allhier zur Abzahlung der betreffenden Ka— 5. 202. 203. 204. 206. 2165.
anhergelangte Anfragen die Ver⸗ enen J n, ,, ,, 5
bo en ge n s6 Fi . * a , m, m. cee Rückgabe der Einlieferungs
ger als zur Empsangnahme der wird, daß die Verzinsung der obengenannten Schuld⸗
pital⸗Beträge einzureichen, wobei noch besonders bemerkt 223. 224. 233. 239. 249. 264.
265. 270. 294. 303 und 344.
sicherung aussprech en, daß unsere quittirten Quittungsbogen berechtigt angesehen wird, da briefe mit dem 1. April 1849 jedenfalls aufhört. zaur Einreichung derselben bei der . Herzogl. Kam⸗
wieder abgeholt werden, wo die Jahlung geleistet ist. Zugleich werden achstehende, bis jest bei der Her- mersauzttasse, mit Dinweisung au
Stadt von der Cholera völlig 3 . en Actionaire, welche binnen der fe erben a ammer⸗Hauptkasse allhier zur
ahlung der ausgeschriebenen Rate
j ite. hab 14. = ; frei und der Gesundheitszustand Kin ach , gn diefer ser
nicht lei⸗ fentirte Zins⸗Abschnitte
Zahlung nicht prä setzlich bestehende Präjudiz, aufgefordert.
den 1. Oktober 1846 betagt und den 1. Oktober 1848 verfallen: Sz ymbors ti.
das deshalb ge⸗
Gotha, am 10. Oktober 18438. Herzoglich Sächsische Kammer.
Das Abennement beträgt: 2 Rthlr. für
in allen Theilen der Monarchie
ohne Preis⸗ Bei einzelnen der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.
Nummern wird
Berlin, Freitag d
Inhalt.
Deuntschlan d.
Frankfurt 4. M. Verhandlungen der mmlung. — Schreiben der Königin von — Ründschreiben des Reichs -Ministers
DOesterreich. Reichstag: Verschicdene Mittheilungen; Sammlung von Beitragen für die unbemittelte Nationalgarde; Antwort Auersperg's; Verlesung des Kaiserlichen Manifestes; Frage über Mandat Entziehung; Notisication von den Reichs-Kommissären; Bericht des Aus schusses; Nach⸗= richt von Hornbostl; die Beziehungen zu Windischgräß. — Wien. Rück⸗ kehr der an den Kaiser gesandten Gemeinderaths⸗ Deputation wort Wessenberg's, — Fürst Windischgrätz. — Die Ungarn. bung von Freiwilligen für de mobilen Corps. — Die beiden Kaiser
Ungewißheit über die ungarische
Plakat aus Ungarn.
Amtlicher Theil.
Bundes⸗Angelegenheiten. verfassunggebenden Reichs ⸗Versa England an den Reichsveiweser. des Innern.
— Anwer⸗
Preclamationen. — weiteren Haussuchungen. — Das gen des Reichstags, des Ober -K
— Kundmachun⸗ sommandanten der Nationalgarde und des Gemeinderathes. — Inns bruck. Proclamation.
Württemberg. Stuttgart. Abreise der Kronprinzessin.
Ausland. ; n der ungarischen Gränze. D rischen Armee. — Operations Pläne. — Krakau. Manifest. — Aufhebung jedes Verkehrs mit W Nati onal⸗-Versammlung. und Beschluß hinsichtlich der anderen organischen Ge⸗ Personal-Veränderungen in der Marine und Maires⸗
Oesterreich. as Lager der unga⸗
Das Kaiserliche
Frankreich. fassungs-Artikel setzt. — Paris. Ernennungen.
Großbritanien und Irland.
Annahme der letzten Ver—
Der Lord-Lieutenant von
Börsen⸗- und Handels Nachrichten. Beilage. J
R - ᷣ·N—i—
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Oberförster Gebauer zu Warnicken, Regierungs- Vezirk Königsberg, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen;
Den Ober-Auditeur, Geheimen Justizrath Fleck, vom General⸗ Auditoriat, zum Geheimen Kriegsrath und Rath dritter Klasse im Kriegs-Ministerium mit einer Anciennetät vom nennen; und Dem Land- und Stadtgerichte⸗Assessor Schulze zu Schwetz den Charakter als Land- und Stadtgerichts-Rath zu verleihen.
Assessor Schw den Königlichen und P Schlawe, mit Anweisung seines Wohn ich wih erruflich zum Notar im Bezirke
26. November 1846
eder in Lauenburg ist
Der Ober-Landeegerichts auen . atrimonial⸗ Ge⸗
zum Justiz⸗ Kommissarius bei andraths⸗Kreise
lde, und zugle richts zu Köslin; Landesgeri
richten im sitzes in Rügenwa des Ober⸗Landesge
Der bisherige Ober e im Justiz⸗ Kommiss
chts-Referendarius Wolff in arius für den lübbener Kreis, ag Lieberose, ernannt worden.
Das A8ste Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute ausgege—
ben wird, enthält unter Nr. 3050. Den Allerhöchs betreffend die Abänderung me atios vom 18. Dezem demselben T der Ser ⸗Assekuranz⸗
Sommerfeld zi liz * Ko Anweisung des Wohnsißtzes ir
ten Erlaß vom 21. September de Y. hrerer Bestimmungen des ber 1824;
age, betreffend die Ergän⸗= Gesellschast
Porto⸗Regul Desgleichen von zung und Abänderung zu Stettin; und Das Allerhöchste wegen Emission gationen der Bergisch⸗
Privilegium vom 2. Oktober d. J., von 806,000 Rthlr. Prioritäts- Obli⸗ Märkischen Eisenbahn⸗Gesell⸗
Okltober 1848. GesetzSammlungs-Debits-Comtoir.
Berlin, den
Uichtamtlicher Theil. Dent schland.
gundes- Angelegenheiten.
Frankfurt a. M. der verfassunggeben r den Namens
24. Okt. (O. P. A. 3.) 101ste Sitzung den Reichs⸗Versammlung. des Ausschusses für die österreichischen An— über die Anträge der Abgeordneten Venedey und Nau⸗ Interessen Deutschlands in den gegenwärti⸗ erstatteten Bericht; Fortsetzung der Be= 2 bis 4 des Verfassungsentwurfs.) Der öffnet die Sitzung um 95 Uhr Vor— all des Abgeordn. Brunck, aus Für⸗ damit die Ein⸗ Leichenbegängnisse Vorsitzenden betrifft den r, Förster aus Breslau
gelegenheiten, werck auf Wahrung der gen Zuständen Oesterreichs rathung über Art. IL, 85. ident H. von Gagern er mittags und bringt den Sterbef Rheinhessen zur Kenntmi zu dem heute Nachmittag stattfind Eine weitere Mittheilung des Austritt der Abgeordn. Neergaard, Blumenstette und Ludw. Schwarzenberger aus der National ge für den Flottendau werden verlesen.
usschusses erstattet Leue Bericht über
ß der Veisammlung
verbindend.
Namens des Gesetzge⸗ den Antrag des Ab⸗
geordneten Schaffrath und Genossen auf Anklage - Erhebung gegen die Reichs-Minister von Schmerling und R. Mohl, bezüglich der Verkündigung des Belagerungs-Zustandes vem 15. Seprember. Der Antrag des Auesschusses geht auf Tagesordnung. Jucho siellt sol⸗ gende Anfragen an das Reichs Maisterium des Acußeren: „It das Reichs-Ministerium mit Rußland in diplomatischen Verkehr getreten, und hat es eine Gesandtschaft zur Notifizirung des Regierungs-An— tritts des Reiche verwesers nach St. Petersburg abgeschickt?“ Wild die se Frage verneint, sof schließt sich hieran die weitere; „Welche Hinder⸗ nisse stehen der Anknüpfung des diplomatischen Verkehrs niit Ruß land und der Absendung eines Gesandten nach St. Petersburg entge⸗ gen?“ Kerst interpellirt das Reichs M nisterium des Innern, ob es demselben bekangt sei, daß der polnische Ex-General Bem von dem österreichischen Reichstage nach Wien berusen worden sei, und wie diese Berufung mit der Behauptung im Einklange stehe, die Bewegung in Wien sei eine deutsche? Reichs-Minister Schmer— ling ergreift das Wort zur Beantwortung sowohl dieser als früherer Interpellationen: Jene des Abgeordneten Francke über die gegen— wärtigen Verhältnisse der schleswig⸗holstein schen Schifffahrt anlan⸗ gend, so ist dem Reichs⸗Ministerium bereits eine Beschwerde der pro— disorischen Regierung zugekommen, woraus sich ergiebt, daß mehrere nach den dänischen Häfen unter Segel gegangenen schleswig-holstei— nischen Schiffe von dänischen Kriegsschiffen eingebracht worden sind, weil dieselben mit dem von der dänischen Regierung angeordneten Brandzeichen nicht versehen waren. Das Reichs Ministerium, welches in diesen Verfahren einen offenbaren Bruch des Waffenstillstandes erblickt, hat dem Gesandten in Kopenhagen, Herrn Banks, die Wei⸗ sung ertheilt, ungesäumt dagegen zu protestiren und die dänische Regierung von der Erneucrung solcher Vorgänge abzamahnen. Nach den Anforderungen Dänemarks können sich übrigens die schleswig- holsteinischen Schiffe der deutschen Flagge so lange nicht bedienen, als die Frage, ob Schleswig zum deutschen Bunde oder zu Dänemark gehören soll, noch nicht entschieden ist. Das Reichs⸗ Ministerium hat daher den Mittelweg ergriffen und für jene Schiffe die Führung einer neutralen Flagge dekretirt. Die Interpellation des Abgeordneten Mölling, die Anerkennung des Gesetzes vom 28.
Juni betreffend, wird von dem Reichs⸗Minister in umfassender Weise deantwortet: Die Anerkennung des gedachten Gesetzes kann in for⸗ meller und praktischer Weise geschehen. Die formelle Anerkennung ist von den Einzelnstaaten erfolgt, zuletzt ausdrücklich von der hannover schen und bayerischen Regierung. Dasdteiche⸗Ministerium hat es jedoch nicht
für dringlich erachtet, auf einer url
in dieser Hinsicht. Eine Mittheilung der preußischen Regierung hat nun auch diese Frage erledigt. In einer von dem preußischen Be— vollmächtigten, Herrn Camphausen, dem Reichs -Ministerium über⸗
gebenen Erklärung heißt es wörtlich, daß die preußische Regierung
ihre gesammte Felt macht von 360, 900 Mann als Reichstruppen betrachtet und als solche bezeichnet. (Bravo!) Wenn von Seiten Oesterreichs noch keine so umfassende Theilnahme er⸗ folgt ist, so hat dies wohl in den bedauernswerthen Ereig— nissen in diesem Lande selbst und der Anwendung seiner Trup— pen zur Selbsthülfe seinen Grund, Zur Herstellung des völkerrecht⸗ lichen Verkehrs sind bereits die Gesandten für Dänemark, Amerika, die Schweiz, Paris, London und für kie italienischen Höfe ernannt worden. Auch ist eine Wahl für Konstantinopel getroffen, um den völkerrechtlichen Verkehr mit dem Oriente anzubahnen. An denselben Ort, wie auch namentlich in die Donanfürstenthümer, werden mit Näch⸗ stem bereits ernannte Reichekonsuln abgehen. Wenn der diplomatische Verkehr mit einigen Großmächten noch nicht kegonnen hat, so hat dies in den provisorischen Zuständen Deutschlands seinen Grund. Nach dem Gesetze vom 28. Juni haben zwar die Einzelstaaten nicht das Recht, besondere Gesandten im Auslande zu haben, die Interessen der deut⸗ schen Staatebürger machen es jedoch erforderlich, diesen Zustand bis zur Akkreditirung einer ständigen Reichsgesandtschaft fortdauern zu lassen. Mit Beruhigung kann das Reichsministerium aussprechen, daß das in Rede stehende Gesetz von allen deutschen Regierungen aner⸗ kannt worden ist, daß dagegen eine Auflehnung gegen dasselbe nur von einzelnen Fractionen deutscher Kammern herrührt. Ueber die Berufung des polnischen Ergeneral Bem ist dem Reichsministerium offiziell nichts bekannt geworden, wenn nicht eine hierauf bezügliche, zu Wien veröffentlichte Proclamation als öffentliches Aktenstück be⸗ trachtet werden kann; der Versammlung ist es zu überlassen, ob durch diese Berufung die angeblich deutsche Bewegung zu Wien in ihrem Charafter erhöht worden ist. Eine Interpellation von Reden's über Deutschlands Zolleinigung erledigt der Reichs Handelsminister Duck— witz durch die Erklärung, daß die Zollvereins - Staaten weder sich ge⸗ weigert haben, den Zollverein fortbestehen zu lassen, noch daß diesel— ben irgend eine Umgestaltung desselben beabsichtigen. (Schluß folgt.)
Frankfurt a. M., 21. Okt. Die O. P. A. Z. enthält in ihrem amtlichen Theile Foigendes:;
Dem Reichsverweser ist in Eiwiederung der amtlichen Benach⸗ richtigung wegen Errichtung der provisorischen Centralgewalt für Deutschland ein von Balmoral⸗Schloß in Schottland, 18ten v. M., datirtes Schreiben Ihrer Mojestät der Königin von Großbritanien und Irland am 2lsten d. M. überreicht worden. Dieses Königliche Schreiben ist in Ausdrücken gefaßt, die eben so sehr dem zwischen beiden Nationen bestehenden Verhältnisse der Freundschaft und Hoch⸗ achtung, als den persönlichen Gefühlen entsprechen, welche die Köni⸗ gin schon im Juli d. J. dem Reichsverweser bezeigt hatte.
Rundschreiben des Reichs-Ministers des Innern an die Ministerien des Innern der deutschen Einzelstaaten. Die verfassunggebende deutsche Reichs⸗-Versammlung hat bei der
en zz. Oktober
kundlichen Erklärung zu beharren, da die praktische Anerkennung das Nothwendigste bei der Sache gewesen ist. Die se ist denn auch eifolgt und hat in der Uebernghme der Oberleitung des Heeres durch die Centralgewalt in dem schleswig⸗holsteinischen Kriege, so wie kei den Exreignissen in Baden und in Frankfurt, ihre Bestätigung gefunden. Preußen erregte allerdings einiges Bedenken
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ersten Berathung des Entwurfes der Grundrechte des deutschen Vol⸗ kes, Art. VII., nachstehen de Beschlüsse gefaßt:
„§. 25. Das Eigenthum ist unverletzlich. Das geistige Eigen⸗
thum stehbt unter dem Schutze der Reichs⸗Gesetzgebung.
Jeden Grund-Eigenthümer kann seinen Grundbesitz unter Lebenden
und von Todes wegen ganz oder theilweise veräußern.
Es bleibt den Einzelstaaten überlassen, die Durchführung des
vorstehend ausgesprochenen Grundsatzes der Theilbarkeit alles Grund⸗ Eigenthums durch Uebergangsgesetze zu vermitteln.
§. 26. Beschränkungen des Rechts, Liegenschaften zu erwerben
und über sie zu verfügen, sind für die todte Hand im Wege der Reichsgesttzgebung aus Gründen des öffentlichen Wohls zulässig.
Eine Enteignung kann nur aus Rügsichten des gemeinen
. . 6 ö sat eg (h * Besten nur auf Grund eines Gesetzes und gegen gerechte Entschä⸗ digung vorgenommen werden.
*
§. 27 Jeder Unterthänigkeits- und Hörigkeits⸗ Verband hört
für immer auf.
Ohne Entschädigung sind aufgehoben: 1) die Patrimonial⸗-Gerichtebarkeit, die grundherrliche Polizei,
so wie alle anderen, einem Grundstück oder einer Person zuständigen Hoheitsrechte;
2) die aus diesen Rechten fließenden Befugnisse, Exemtionen
und Abgaben jeder Art;
3) die aus dem guts- und schutzherrlichen Verbande entsprin⸗
genden persönlichen Abgaben und Leistungen.
§. 28. Alle übrigen, unzweifelhast auf Grund und Boden haftenden Abgaben und Leistungen sind ablösbar, ohne Rück⸗ sicht auf die Person und das. Verhältniß der, Berechtigten oder des Verpflichteten, insofern die Gesetzgebung nicht die unent— geltliche Aufhebung einer oder der anderen begründet findet. Die näheren Bestimmungen hierüber und über die Art der Ablösung blei⸗ ben den Gesetzgebungen der einzelnen Staaten überlassen.
Es soll fortan kein Grundstück, weder durch das Gesetz, noch durch Vertrag, noch durch einseitige Verfügung mit einer unablös⸗ baren Rente belastet werden.
Alle Zehnten sind auf Antrag des Belasteten ablösbar. Die Normen der Ablösung bestimmt die Gesetzgebung der einzelnen Staaten.
Mit diesen Rechten fallen auch die Gegenleistungen und Lasten weg, die dem bisher Berechtigten dafür oblagen.
8 Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boden, Jagddienste, Jagdfrohnden und andere Leistungen für Jagdzwecke sind Fhne Entschäbigung aufgehoben. Jedem steht das Jagdrecht auf eigenem Grund und Boden zu. Der Landesgesetzgebung ist es vor⸗ behalten, zu bestimmen, wie die Ausübung dieses Rechts aus Grün⸗ den der öffentlichen Sicherheit zu ordnen ist.
8. 31. Die Familien- Fideifommisse sind aufgehoben.
Die Art und Bedingungen der Aufhebung bestimmt die Gesetz⸗ gebung der einzelnen Staaten. .
Die Bestimmungen über die Familien⸗Fideikommisse der regieren⸗ den fürstlichen Häuser bleiben den Landesgesetzgebungen vorbe⸗ halten.
Gleiche Bestimmungen, wie für die Familien- Fideikommisse, gel⸗ ten für die Stammgüter. J
§. 32. Aller Lehnsverband ist aufgehoben. Das Nähere über die Art und Weise der Ausführung haben die Gesetzgebungen der Einzelstagten anzuordnen. .
§. 33. Die Strafe der Güter⸗Einziehung soll nicht statt⸗ finden.“ . .
Wenngleich diese Bestimmungen einer nochmaligen Lesung und Beschlußnahme unterliegen, bevor sie sür ganz Denuischland als Ge— setz verkündet werden können, so ist doch mit aller Wahrscheinlichkeit
)
vorauszusehen, daß die Hauptgrundsätze, welche bei der ersten Be⸗ rathung aufgestellt wurden und theils die unentgeltliche Aufhebung theils die Ablösbarkeit verschiedener Reallasten aussprechen, im We sentlichen auch bei der zweiten Berathung ungeändert, jedenfalls ohne weitere Beschränkungen zum Nachtheile der bisher Verpflichteten wer⸗ den angenommen werden.
Es können nur mehr wenige Wochen veirfließen, bis die zweite Berathung der Grundrechte des deutschen Volkes beendet sein wird.
Das Reichs-Ministerium des Innern sieht sich hierdurch, um die Durchführung dieser Beschlüsse, wodurch viele auf dem Landvolke haf⸗ tende, zum Theil sehr beschwerliche Lasten ihrer völligen Aufhebung oder doch Ablösung entgegengeführt werden sollen, so viel als mög⸗ lich zu beschleunigen, veranlaßt, an alle deutschen Regierungen die dringende Aufforderung zu stellen, daß schon jetzt in allen deutschen Einzelstaaten die Vorberritungs-Arbeiten begonnen werden, welche zur möglichst schnellen Verwirklichung jener Beschlüsse dienen können.
Das eigene Interesse aller deutschen Regierungen fordert, daß der großen Masse des deutschen Volks jene materiellen Erleichterun⸗ gen, die es in Folge der März⸗Revolution zu hoffen berechtigt ist, so bald als möglich zu Theil werden, daß der Bauernstand in Deutschland von dem Drucke, der Jahrhunderte lang auf ihm gelegen, völlig befreit und durch den unmittelbaren Gewinn, der dadurch für seinen Wohlstand erwächst.; zur Ueberzeugung gobracht werde, daß der friedliche und gesetzmaßige Weg, welchen die deutsche Reichs⸗ Versammlung eingeschlagen, für ihn nicht fruchtlos geblieben ist. Es wird aber auch die möglichste Beschleunigung aller zur Durchführung jener Beschlüsse erforderlichen Maßregeln das Interesse der bisher Berechtigten wesentlich fördern, indem dadurch allein jene Unsicherheit des Besitzstandes und des Werthes von liegenden Gütern aufgehoben werden kann, die seit Monaten andauert und den Realkredit in seinen Grundvesten erschůtterte. . 3 fich ber siheren Cr;
Das Reichs-Ministerium des Innern glaubt ö. rungen eifrigst wartung hingeben zu dürfen, daß alle ben f hn , er großen bemüht sein werden, dieser Aufforderung mpirechen und sitz. ba=
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