Antrag, welcher so- r Abstimmung 4 Uhr Nach⸗ Tagesordnung:
als ben Ma
66 Stimmen bei namentliche
Schluß der Sißung u DOftob Art. II. S5. 2 bis 4 des Ver⸗
sse erhoben wird
der Berathung über
Reichs ⸗Ver⸗ Berathung über Ergänzungswabl er Sitzung um nt Sim son. attet Blömer aus Wesendonck gestellten Ereignisse vom 1 Gerichtshofe betreffend. ht auf Tagesordnung. Ausschusses Anzeige von fassungs⸗ Entwurfs. lung wolle das Reichsr Verkehr zu treten. zur Begutachtung zuge⸗ Reichs ministerium hun gedenke, um die 25. Juni, die Aufnahme betreffend, zu Es sind einige Mit⸗ chwunden und nach
der verfassunggebenden Fortsetzung der
s- Entwurfs.
Eröffnung d Vice⸗Präside otokolls erst dem Abgeordn. in Folge der
102te Sitzung sammlung. Art. Il, S8. für den Geschä 33 Uhr Vormi
des Verfassung S- Ausschuß.
Genehmigung d ericht über den von die Aburtheilung der ten vor einem rh Kommission ge des Verfassungs⸗ Abschnittes des Ver Versamm in diplomatischem len Ausschusse Grabow interpellirt das
tember Inhaftir Der Antrag d
macht Namens der Vollen⸗
Jucho stellt g, die National ninisterium mit Rußland i Antrag wird dem internationg v. Sänger aus welche Schritte es gethan habe usführung des Be eils von Po Jahn verliest fol ammlung aus der Da man doit einige freiw so sind gerechte Besorgnisse ü geordneten zu hegen. Ich frage darum ln es zum Schutze der na at, ob diese Abgeordneten n gültigen Aufträgen ver Schmerling beantwortet Sänger durch die seichs-Kommissar, arcations-Linie in m die zu den Vorarbeiten en Regierung eingez ld verlangt, Sitzung gethanen rklärung von
des Innern,
chleunige A schlusses vom
en deutschen Bund rpellation: „ aulskirche vers. illige Redner sestgenom= cksal obiger Ab⸗ das Reichsministerium, welche ch Wien abgereisten De⸗ ach erhaltenem Urlaube sehen sind?
gende Inte glieder dieser Vers
ber das Schi
Sicherheitsmaßrege n ergriffen h nem Reichspasse lund mit (Heiterkeit. Reichsminister von ellation des Abgeordneten von der nach Posen bestimmte Fiststellung der Dem unmittelbar von der preußisch
Mittheilung, General von Schäfer, die dem dortigen Großherzogthume, nothwendigen Materialien troffen seien, bewerkstelligen eine von ihm bezüglich einer in Aeußerung des Abgeordneten von der Tribüne verlesen und dem P. sammlung lehnt dieses zettel zur Ergänzung des hält in der Fortsetzung der sungs-Entwurfes das Wort Versammlung hat nicht darüber zu der österreichisch⸗ deutschen sondern dies steht nur einer den keinen vollkommenen
der gestriger Vincke abgegebene E otokoll inserirt werde. Nach Einsammlung der Stimm⸗ äfts Ordnung er⸗ — 4 des Verfas⸗
Die National⸗ ob eine Lostrennung ch stattzufinden habe, chen Volksvertretung zu. Anschluß an Deutsch Provinzen aufgegeben wer ame Trennung herbeiführ nehmen, auch ferner es wird s und Mähren, ja, sog aber kann es für chen ihm und Unga er werden hnen nicht zumuthen, h wird es nimmer dulden, ar durch diejenigen, Wagner aus St die Trennung der in den gegenwärtige rennung aber si Diese Loslösung wi Lassen Sie darum Soll ein einiges ungethe der Reichstag mit slavi sche Einfluß
Ansinnen ab. Ausschusses für die Berathung über S8. Beidtel aus Brünn. entscheiden, Peovinzen von Desterrei rovinzen wer chen, wenn dle auße Möge man keine gewalts— reich wird keinen Ansiand egen Deutschland nach ließen mit Böhmen ses zu hoffen. theil sein, wenn zwis Die Oesterreich wenn Sie i Desterreich terzugehen, und zw bierhergeschickt hat. Personal⸗ Union, um bewirken; sie ist bereits Die Nachtheile dieser T schildert worden sind. Desterreich sein. Bestimmung eint stehen, so wird gefüllt und der deut jetzt, wo eine deutsche absolute Desterreichs Interessen knüpft. Daher die hohen Symp innigen Anschluß an Deutschland. in der slavischen Gelehrtheit u Erhalten Sie sich die thümern und schließen Sie ein außerdeutschen Provinzen Oesterrei gen Sie mit Deutschland. dynastischem Interesse gestel die Revolution, um brauchen Sie, Sie brauchen uns. und Sie können er ser aus Wie Bestimmungen d standen werden,
nen Verbindlichkeite⸗ ich dem Zollver ͤ ar von Ungarn ist die Deutschland von Vor⸗ in eine Zollschranke leichen Schritt mit Deutsch= keine Oesterreicher mehr mitten im Frieden un⸗ e es als seine Vertreter Es bedarf keiner osterreichischen Provinzen zu n Zuständen eingetreten. cht der Art, wie sie ge⸗ rd vielmehr ein Glück für feinen Verzug in der iltes Oesterreich be— Elementen gänzlich an⸗ r verringert werden, als Einfluß übt.
zukommen;
land gehen,
Dynastie deutschen die Interessen Deutschlands ge⸗ n seiner Bevölkerung für den Antipathieen dagegen haben in der slavischen Aristokratie ihren en in den Donau⸗Fürsten⸗ und Trutzbündniß mit den Ländertheile aber Minorität ist in
Sympathie
chs; die deutschen Der Antrag der olgen Sie ihm nicht, sondern bent te mehr hervorzurufen. Sprechen Sie den An Arme rechnen. Ausnahmen in den ie Oesterreich zuge— Anordnung vorbehalten. Anffassung seines Antrags, als en eine Lostrennung Dester⸗ von dem Gesichtspunkt aus⸗ Unter gegenwärtigen Ver⸗ Will man die die slavische
forderlichenfalls auf unsere n beantragt als Zusatz zu § er Reichs ⸗Verfassung, bleiben der definitiven Redner protestirt gegen die unrichtige seinen politischen Freund Er sei vielmehr un nach allen Seiten.
beabsichtige er mit reichs von Deutschland. en, Recht zu th en bildet die Personal⸗Un Slaven in Ungarn frei stellen, Bevölkerung auf deutschem T Möglichkeit muß offen gelassen werden, und, di Antrag, Modificationen in das Haus einzubri toriale Bistand Oesterreichs und die Kraft erfordert, von Mühlfeld aus Wien verth mitunterzeichnete Minderheitgvotum zu 8. 2 thümlichen Verhältnisse Oesterreichs die der 6 daraus abgeleiteten Paragraphen lassen, soll die angestrebte Einheit und möglichen Maße durch land im Wege des völkerre htlichen B gewalt und der österreichischen Regierung erzielt werden.“ Der Red⸗ egen den Vorwurf einer undeutschen, sogenannten
Das Minoritäts-Gutachten sei nur auf deutsches Interesse entstanden. als ein vergilbtes Pergament bezeich⸗ zu beachten, daß in der von der ai überbrachten Vollmacht ausdrück- schen Sanction und deren Gült
ion kein festes Band. so hat man kein Recht, erritorium für sich zu behalten. es bezwecke der gestellte welche der terri⸗ d Einheit Deutschlands endes von ihm ern die eigen⸗ hrung dieses 8. 2 und hinsichilich desselben nicht zu⸗ Macht Deutschlands im größt⸗ chluß Oesterreichs an Deutsch⸗ ündnisses zwischen der Reichs⸗
ner verwahrt sich schwarz - gelben in Rücksicht bie pragmatische Sanction i doch wohl ungarischen Deputation am 25. M lich von der prag Von einer Person Unson durchgeführt werden, schen Provinzen wenig wie das cze daß trotz aller ewählt wird, wie au aug der Reichsversamm wird Deutschland nur einen ger
ultigteit die Rede sst. nicht ein Wort. Soll alsdann die öster⸗ ewiß nicht; eben so s italienische Tyrol. Beweis Böhmen nach Frankfurt nicht welsch⸗ tyroler Abgeordneten, Unter solchen Voraus on den österreichischen
al- Union aber stehe darin auch glauben Sie, d bei den Den ische Böhmen und da Aufforderung von die Absicht der ng zu scheiden.
ingen Theil v
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deren Loslösung behalten. Ein Krieg wäre die Folge; er wäre 16 undeutscher, an, ein inhumaner Krieg. Oesterreich trete also in einen Staatenbund mit Deutschland. Das Zusammensteben zweier solcher Staaten als welthistorische Macht, gebietend über Rhein und Weichsel, über die Adria und das Nordmeer, wird Deutschlands Größe herbeiführen. Bedenken Sie, daß im Gegenfalle Triest ver— loren gehen wird, da es sich nicht mehr zu halten vermag, sondern Ungarn oder Italien sich in die Arme werfen wird. (Beifall rechts und in dem Centrum.) von Vincke: In dieser Frage haben wir uns nicht auf den Boden der politischen Parteien, sondern auf den Boden der Macht und Größe Deutschlands zu stellen. Der Anschluß Oesterreichs an Deutschland ist nothwendig; denn man kann nicht mit dem einen Fuße im Staate und mit dem anderen außer demsel⸗ ben stehen. Eine Personal-Union aber wird den Zerfall Desterreichs in so viele Staaten zur Folge haben, als es Nationalitäten enthält. Der Grundsatz der Gleichberechtigung ist gegenwãrtig nicht vorhan⸗ den; dies beweisen die ungarischen Kriege Zu bedauern ist ea, us dem Munde eines österreichischen Abgeordneten die Worte mit Bei⸗ fall begleitet zu hören: Desterreich habe dis Schleppe der zussischen Diplomatie in Stambul getragen. Darüber wird die Nachwelt sich wundern. Die Ungarn werden nur so lange Bundesgenossen ber Deutschen sein, als es ihr Interesse ersordert. Es gab Zeiten, wo die. Magyaren mit den Türken sompathisirt haben. Trennen wir die sav sche Bevölkerung von Desterreich los, so treiben wir sie Rußland in die Arme. Der Anschluß der oͤsterreichi⸗ schen Gesammtmonarchie an Deutschland muß so eng als möglich sein; wenigstens können jetzt schon Vorbereitungen getroffen werden zur Anbahnung eines politischen und kommerziellen Bündnisses mit den außerdeutschen Provinzen. Wir wollen leine exceptionelle Stel⸗ lung mit Oesterreich. Oesterreich stehe nicht in Deutschland, sondern neben Deutschland. Entscheiden wir schon jetzt, mit apodikttischer Be⸗ stimmtheit, so werfen wir einen Zankapfel in die Verihältnisse Oester= reichs. Wir wollen diese Verbindung nicht, wie ein unbesonuener Jüngling Jugendträume träumt, sondern wie es den besonnenen Deut⸗ schen geziemt. Preußen seinerseits hat eine erceptionelle Stellung nie eingenommen, und will nie eine solche. Ich sage dies als Prwvat= mann; spräche ich vom preußischen Standpunkte, den ich übrigens uicht kenne, so würde ich die Annahme des Verfassungs En wurfes empfehlen. Schneider aus Wien: Wird Desterreich von Deutschland getrennt, so haben wir eine doppelte Politik, in Wien und in Frank⸗ furt, zu befürchten. Klare Bestimmungen über das Gewerbswesen werden uns die fehlenden Syompathieen in Desterr eich zuwenden; Nur der Sieg der Demokratie hat den Eintritt esterreichs in Deutschland möglich gemacht. Geben wir die Gesammt · Wonarchie auf zu Gunsten eines einigen Deutschlands. Clemens aus Bonn: Desterreich muß unter jeder Bedingung bei Deuschland bleiben, und wir dürfen keine Opfer scheuen, es beiduns zu behalten. Ein Kampf für das herrliche Oesterreich wäre weit gerechtfertigter, als der Krieg in Schleswig⸗ Holstein. Allein im Augenblicke, wo Lein Völker⸗Kongreß in Aussicht steht, dürfen wir durch ein von Frankfurt ausgegangenes Auflösungs⸗ Dekret Oesterreich nicht zum Gehorsam zwingen wollen. Wir wür— den einen nationalen, ja, vielleicht einen europäischen Krieg, hervor rufen. Eine definitive Entscheidung von unserer Selie könne die Verwir⸗ rung in Oesterreich nur vermehren. Ich bin gegen Ss. 2 und 3, weil die Trennung durch Verschmelzung heterogener Elemente erfolgen wird, falls wir den Krieg nicht vorziehen. Der Redner schließt sich folgen⸗ bem Antrage an: „Bei der höchst eigenthümlichen und überaus schwierigen Lage Oesterreichs in diefem Augenblicke wird die gesetz⸗ liche Durchführung dieses und der folgenden Paragraphen dem Zeitpunkte der wiederhergestellten öffentlichen Ordnung im In⸗ nern! der österreichischen Monarchie vorbehalten.“ Mehrere Stimmen verlangen den Schluß der Debatte. Der Vorsitzende schlägt jedoch deren Fortsetzung vor, da auch für die Berathung über die posener Frage drei Sitzungen angeordnet worden seien und da die Zahl der Redner noch auf 40 sich belaufe. De Versammlung theist diese Ansicht. Biedermann ist der Meinung, die National⸗ Veisammlung möge nicht die Initiative in einer völkerrechtlichen Ver⸗ bindung mit DOesterreich ergreifen. Dieselbe müsse zwar aus gespro⸗ chen werden, jedoch ohne spezielle Hinweisung. Der rechte Moment der Entscheidung trete bei dem Zustandekommen des Völker Kongres⸗ ses ein. Dort würden auch die deutschen Stämme ihre Verbindung mit Oesterreich aufrecht zu erhalten wissen. Reichensperger: Der Knoten muß gelöst werden im Sinne des Verfassungs-Ausschusses; er darf aber auch nur gelöst und nicht zerhauen werden. Eine Aus gleichungs . Politif thut in dieser Angelegenheit noth. Wie die Frei⸗ heit in Anarchie umschlägt, so artet auch die Einheit oft in Verwir⸗ rung aus. Dieser Fall scheint hier eingetreten zu sein. Ich bean= trage darum die Streichung des 5. 2 des Entwurfs und eine in Be⸗ zug auf die österreichischen Verhältnisse weniger scharfe Fassung des §. 3. Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird verworfen ein An⸗ trag auf Vertagung dagegen angenommen. Der, Vorsitzende macht bekannt, daß die Ergänzungswahl für den Geschäftaordnungs. Alus schuß auf den Abg. Bauer aus Bamberg gefallen ist und schließt die Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Nächste Sitzung Dounnerstag den 26. Oktober; Tagesordnung: Fortsetzung der heutigen Debatte.
Oesterreich. Triest, 18. Okt. Das hie sige Militair⸗Ober⸗ . ie , folgendes Bülletin in Betreff der (bereits gemeldeten) Uebergabe von Osoppo.
„An den Kaiserl. Milltair⸗Ober⸗-Fommandanten.
Udine, 14. Okt. Nachdem das brave zweite Bataillon Hra⸗ bowsky die Feste von Osoppo möglichst eingeschlossen hatte, wurde es nach einer Belagerung von 5z Monaten, im Anfang Oktober durch Artillerie aus Treviso verstärkt, in den Stand geseßt⸗ sie noch enger zu cerniren und thatkräftig zu bombardiren. In Folge dessen hat der Festungs-⸗ Kommandant gestern mit dem Feldmarschall⸗ Lieutenant van der Müll, dem Kommandanten der Belagerung Truppen eine Convention abgeschlossen, welcher gemäß die Garnison von Dsoppo heute Vormittags 10 Uhr die Festung mit der gesammten Artillerie und Munition unseren Truppen ausliesert und die Waffen vor dem Dorfe Osoppo niederlegt. Die sich dort befindenden Offiziere und Soldaten, welche keine österreichischen Unͤterthanen sind, werden über den Po nach Ferrara eskortirt, von wo Jeder dann die beliebige Rich tung einschlagen kann. Alle anderen im lombardisch ven gtianischen Kö⸗ nigreich Geborenen hingegen werden, mit Domizil · Certififaten versehen, in Freiheit gesetzt, um vermöge des schon veröffentlichten General⸗ Pardons in ihre Heimat zurückkehren zu können. ö
(gez) Weigelsberg, FJeldmarschall · Lieutenant.
Sachsen. Dresden, 24. Okt. (D. A. 3.) Sitzung der ersten Kammer. . Zu §§. 4 und 2 schlägt die Minorität der Deputation vor: Sachsen in I5 ländliche Wahlbezirke zu theilen, und zwar in 50 ländliche und 25 städ⸗ üische; jeder dieser Bezirke solle einen Abgeordneten für die zweite Kammer wählen, und die 25 eri Bezirke außerdem noch einen Abgeordneten, und vie Ss ländlichen Bezirke, deren zwei für diesen Behuf zu einem Be⸗ . ien ge h denz ebenfalls als zwei Bezirken einen Abgeordneten ürevle erte Kammer! Hierzu fllt Herr von Zehmen das Amendment Daß 5§. 1 so laute, für die Landtage des Königreichs Sachsen 60 Bezirke ., und bei §. 2: Jeder dieser De e wählt einen Abgeordneten für die
zweite Kammer und einen Abgeordneten für die erste Kammer 2c. Der An- tragsteller will dadurch die Gleichstellung beider Kaumern. Freiherr von Welck stimmt ihm bei, weil darauf sich das Zweikammer - Sostem stütze. Herr von Thielau: Gleichs alls, weil der Grundbesitz, der in der ersten Rammer vertreten, eben so viel Gewicht haben müsse, als die zweite Kam- mer, und weil eine geringere Zahl der ersten Kammer zu um so größerer Kompaltheit nöthigen würde. Freiherr von Friesen meint, die Majori-= tät, welche dem Beschlusse der zweiten Kammer beigetreten, spreche nicht die wahre Volksmeinung aus. Vice-Präsident Gottschald dagegen, weil die Bedingungen der Wählbarkeit für die erste Kammer ganz andere seien. Staats⸗Minister Oberländer: Die J. Kammer sei überall schwächer, so auch die neue sächsische, weil dieselbe bedeutende Prärogative habe. Staats⸗-Minister Braun: Die Wähler für die l. Kammer scien bedeutend im Vortheile, da sie zweimal wählten und so ihren Einfluß zweimal geltend machen könnten. Wenn man die Zahl der Abgeordneten verringerte, so ar= beitete man den Parteien in die Hände, deren Einfluß um so bedeutender wäre, je weniger Wahlen es gäbe. Herr von Thielau: Steuern zu be- zahlen und Grundbesitz zu haben, halte er für kein Vorrecht. Gerade die geringere Mitgliederzahl der J. Kammer werde zu Wahl-Agitationen führen, um auch in der 11. Kammer ihre Partei so viel als möglich vertrelen zu haben die II. Kammer würde selbst dadurch den Kürzeren ziehen. Staats- Minister Braun entgegnet, daß die Gefahren gerade durch das von Jeh— mensche Amendement vermehrt würden. Gegen Freiherrn von Friesen äußert er, so lange nicht angegeben, wie die Meinung des Volkes aus der Minoꝛität zu erkennen, müsfe man sich auf die Majorität verlassen. Freiherr von Welck: Für den Fall, daß das von Zehmensche Amendement angenommen würde, soll⸗ ten die 60 Bezirke in 40 ländliche und 20 städtische getheilt werden. Die Trennung der ländlichen und stäbtischen Bezirke sei noöthig. Er stellt hier= auf einen Antrag, für welchen Herr von Heynitz sich erklärt. Dr. Gi o ß⸗ mann ist zwar auch damit einverstanden, findet aber ein Bedenken darin, daß die Städte entfernter von einander seien und so das Wahlgeschäft für Viele Schwierigkeit haben werde. Herr von Thie lau ist gegen Freiherrn von Welck, die Interessen des platten Landes würden durch die Vereinigung des Landes mit den Städten nicht gefährdet. Er halte es aber für gut, wenn für eine der Kammern die Wähler auf den Wahlbezirk beschränkt würden, um aus allen Landestheilen Sachverständige zu haben. Staats-Minister Oberländer widerlegt die Herren von Friesen und von Thielau und fügt hinzu: Das Ministerium könnte diese Trennung der Wahlbezirke nicht billigen. Staats Minister Braun legt dar, daß bei den eintretenden direkten Wahlen kein bedeutender Einfluß geübt werden würde. Referent Klinger: Der Minoritäts - Antrag würde wieder eine Stände⸗Versammlung hervorbringen, gegen Herrn von Zehmen: der Grund⸗ besitz hätte ohnehin das Uebergewicht, es sei dann zu befürchten, daß die IJ Kammer der J. unterliegen würde. Unter 150,000 Stimmberechtigten seien mindestens 250, 000 Grundbesitzer. Das von Zehmensche Amende⸗ ment zu ss. 1 und 2 wird mit 22 gegen 15 Stimmen angenommen, das von Welcksche hingegen von 25 gegen 12 Stimmen abgelehnt. Bei §. 3 beantragt die Minorität der Deputation den Zusatz, daß nur die— jenigen die Stimmberechtigung ausüben, welche mindestens fünf Jahre im Lande wohnhaft gewesen. Herr von Thielau ist dafür, unter der Voraussetzung, daß statt „Stimmberechtigung“ „Wählbarkeit“ gesetzt werde. Diese Bestimmung finde man in allen Ländern, in Amerika wur— den z. B. sie ben Jahre verlangt. Die Herren von Welck und von Friesen erklären sich für das Wort „Wählbarkeit.“ Dafür sprechen noch die Herren von Watzdorf, von Biedermann, Graf Hohenthal⸗Püchau, von Zehmen, Ritterstätt und von Posern. l Staats⸗-Minister Braun erklärt: Es sei eine Satvre auf die deutsche Einheit, eine solche Bestimmung zu treffen, es werde ohnehin zur Stimm⸗ berechtigung und Wählbarkeit das Staatsbürgerrecht erfordert. W Herren von Zehmen und von Thielau erwiedern, daß Sachsen eigentlich gar fein Staatsbürgerrecht habe. Wer erst, in das Land hereingeschneit sei, könne nicht über sächsische Angelegenheiten sprechen. Staats -⸗Minister
.
Braun: Eine Wählerschaft wurde Niemanden wählen, der erst. hereinge⸗ schneit sei. Uebrigens hätten wir schon Bestimmungen über das Staats bür= gerthum. Staatsminister Oberländer erklärt sich in gleichem Sinne, die Wähler würden nicht so albern sein, solche Fremdlinge zu wählen. Herr von Thielau bemerkt, daß dies in den freiesten Ländern beobachtet würde und hebt hervor, daß es sich um materielle Interessen auf unserem Land- tage handle, Staatsminister Braun: Gerade wenn es sich um materielle Interessen handele, würden die Leute schon darauf Rücksicht nehmen und nur Sachverständige wählen. Referentz Die Bezugnahme auf Amerika beweife nichts, sonst müsse man hier auch Republik einführen. Ter 8. 3 wurde einstimmig angenommen, eben so der Antrag auf „Wählbarkeit“ statt „Stimmberechtigung“ gegen 9 Stimmen. Bei 5§. 4 empfiehlt die Mino⸗ rität den Beitritt zum Beschlusse der zweiten Kammer und die Majorität die unveränderte Annahme des Paragraphen mit dem Zusatze: „Die nach §. 20 unter 4 und 5 der Landgemeinde - Ordnung einem Gemeinde⸗ Bezirk an sich nicht angehörigen Ritter oder andere zur Gemeinde in gleichem Verhältnisse stehenden Hüter werden in Bezug auf die Wahlberechtigung ihrer Bewohner ein- für allemal derjenigen Landgemeinde oder einer der Landgemeinden zugetheilt, deren Heimatsbezirke sie angehören.
Hierzu stellt Herr von Metz sch das Amendement: Die Stimmberech⸗ tigung nicht mit der Volljährigkeit, sondern mit dem 25sten Jahre zu be— ginnen. Secretair Ritterstädt trägt an, daß die der Armee Angehörigen ihr Stimmrecht in dem Bezirke des Garnisonorts ausüben sollten. Herr von No stitzWallwitz empfiehlt dringend, daß den Soldaten das Stimmrecht ertheilt werde, sie hätten ja auch schon bei der Wahl nach Frank— furt sich betheiligt, so wie in dem Ritterstädtschen Amendement zu sagen: „Aufenthaltsort“ statt „Garnisonort“, womit Secretairn Nitterstädt einver- sinden ist. Staatsminister Oberlä nder: Man würde es ihm nicht glau⸗ ben, wenn er sagte, daß er prinzipiell gegen die Stimmberechtigung der Soldaten sei, das unstäte Verhältniß der Soldaten spreche dagegen. Gegen das Metzschsche Amendement: Es sei viel besser, es beim 2lsten Jahre zu lassen, es würde Widerspruch sinden. Graf von Hohen thal⸗ Königsbrück und Frhr. von Welck sind für das 25ste Jahr, Hr. von Posern für Stimmberechtigung der Soldaten. Referent für die letztere, aber gegen von Metzsch: an 35,000 Wähler würden weniger weiden. Sodann wird das Minoritäts-Gutachten gegen 4 Stimmen angenommen, wie auch das Ritterstädtsche Amendement einstinmig und das Metzschsche gegen 15 Stimmen.“)
Am 20sten wurde der Grundstein des letzten Pfeilers den neuen Elbbrücke, welche die Sächsisch⸗Böhmische Eisenbahn mit den auf der neustädter Seite gelegenen Leipzig⸗Dresdener und Sächsisch⸗Schlesischen Bahnen verbindet, unter der üblichen Feierlichkeit gelegt. Das U theil aller Sachverständigen geht übereinstimmend dahin, daß in Bezug auf Solidität, Einfachheit und Schönheit des Baues diese Eisen⸗ bahnbrücke allen Bauwerken dieser Art zum Muster dienen kann. An der alten Elbbrücke wird immer no gebaut. ;
Hannover. Hannover, 24. Okt. (Hanno. 3tg.) In Folge eines in der Grube Regenbogen unweit Zellerfeld ansge⸗ Frochenen Grubenbrandes sind die Baue des zellerfelder Hauptzuges und der angränzenden Gruben des burgstädter Zuges (oder Gruben⸗ reviers) bei Klausthal von bösen Wettern oder tödlicher Luft auge⸗ füllt, durch welche der Betrieb diese Bergwerke gänzlich in Stillstand gesetzt ist. Dadurch, daß dieser Grubenbrand— vermuthlich in einer
Tiefe von etwa 1030 Fuß — gerade in der Nacht vom Freitage auf
den Sonnabend voriger Woche zu einer Zeit eintrat, wo wegen des bevorsiehenden Wochenschlusses die Arbeiter nicht anwesend waren, ist zwar die in dieser Grube beschäftigte Mannschast der Lehen gefahr entgangen, doch haben wir den Verlust mehr erer Arbeiter und Auf— seher zu beklagen. Es sind nämlich bei der ersten Untersuchung. zu ber die aus dem Schachte der Grube ausziehenden Dünste den An— laß gaben, zwei Arbeiter umgekommmen, und, es haben bei den Ver= suchen, die flausthaler Gruben von dem Zudrange der tödtlichen ; welchen die harzer Bergleute ihren Muth in
erren, bei — V m. hie Selbstaufopferung von neuem bewährt haben, der
*) Die D. A. Z. berichtigt heute, daß Graf Einsiedel · Wolkenburg Bürgermesster Bernhardi und, Hr. von Pflugk nicht gegen, ndern füt ie Gesetzvorlage gesprochen hätten.
rbeitern in der Er⸗ Auf die Nachricht hat sich der Herr Min um bei der Maßregeln anzuordnen, Gruben und die Beschäfti⸗
Geschworene mit vier Unterofsizianten und acht A füllung ihrer Berufspflicht das Leb von diesem beklagenswerthen Ereignisse vorstand Lebzen sogleich nach Klausthal begeben, lichkeit des Falles die außerordentlichen nach den Umständen für den Betrieb der gung der Arbeiter erforderlich sein werden.
Mannheim, 21. Ott. (Karlsr. Ztg.) Die er und in der Umgegend gelegen, vorerst werden sie Quartiere in Als heute in der Frühe nd sich schon zum Ab⸗ hielt der kommandirende Major eine Anrede an belobte ihr Betragen, rühmte die Gastfreundschaft zliche Entgegenkommen der Bewohner Mann brachte ein dreimaliges Hoch auf die Stadt aus, was von den Sol daten auf das Lebhafteste erwiedert wurde. Morgen wird uns der Rest der preußischen Besatzung verlassen, dagegen ist heute in der Bataillon eingetroffen, und unser
en verloren.
preußischen Truppen, welche hi treten wieder den Rückmarsch an; Worms und Bingen beziehen. taillon des 26. Regiments aufgestellt war u marsch anschickte,
und das her heims und
Mittagestunde das frankfurter viertes badisches Infanterie⸗Regiment wird stündli
In der Uniformirung der Infanterie treten wahrscheinlich schon Die Waffenröcke, von denen man erhalten dasselbe Blau, wie Als Abzeichen
ch erwartet.
mit nächstem Veränderungen ein. einzelne schon als Probe tragen sieht, die jetzigen Uniformen, allein keine Aermelaufschläge. menter werden verschiedenfarbige Kragenaufschläge getragen, Litzen, das erste Regiment roth, Die Hosen wer⸗ then Vorstoß. Was die Kopfbedeckung betrifft, ßischen gleich gemacht werden, nur statt der Spitze eine Kugel; auch ist sie etwas leichter.
Da unser badisches Kontingent auf 27000 Mann gestellt wer⸗ den sell, so steht die Errichtung der vierten Bataillone bevor.
Ja der hiesigen Bürgerwehr sind bereits die Compagnieen ein n. l der Offiziere glauben Mehrere erst abwarten u müssen, bis sich bei den Exerzierübungen, Eintreffen des vierten Regiments zu beginnen zelnen Fähigkeiten besser entwickeln können.
Kassel, 24. Okt. gen Sitzung der Stände-Versammlung so holt die Vorlage wegen Abänderung des 8. 107 der Urkunde, die Rechte des obersten Militairchefs betreffend, und bean⸗ tragte dieserhalb eine Deputation ia corpor K Der Landtags-Kommissar gab die Ausseßun sen Antrag anheim, da er noch in dieser Sitzung eine „Herr Lederer bemerkte, es werde gegenwärtig und in einer Stunde werde es sich entscheiden, ob die Vorlage erfolgen oder das Ministerium abtreten werde. Der Landtags Kommissar mi gestellten Antrag sofort zur Kenntniß der Minister bringen. urde ausgesetzt und zur Tagesordnung übergegan- gen, welche zur Berathung des Gesetz-Entwurfes, die die Einführung der buͤrgerlichen Ehe betr auf den Entwurf einzugehen sei, wurde ei Berathung der einzelnen der Religionsfreiheit im Allgemeinen handelt, „daß Niemand verpflichtet sei, sich einer religiösen Genossensch ßen und Niemand zu einer kirch Zum §. 2 beantragte Herr Knob Fähigkeit zu Kirchenämtern Angchörigkeit zur betreffen indem man dieses jeder Religions Henkel bemerkte, daß, so lange es diefe Bestimmung beibehalten werden müsse, Kirche einen Seelsorger anderer Konfession Wiegand machte bemerklich, daß nach dem Antrag des ber neuen Religions- Genossenschaften ein Geistlicher, welcher zu einer anderen Konfession übergetreten sei, Genossenschaft
und zwar das Leibregiment roth mit das zweite weiß, das dritte gelb, das vierte blau. den grau ohne ro soll diese den preu
Wegen Wah welche man mit dem beabsichtigt, die ein⸗
In der gestri⸗ llizitirte Herr Henkel wieder⸗
(Kass. Ztg.) Verfassungs⸗
zu dem Kurfürsten.
g des Beschlusses auf die⸗ Mittheilung machen Ministerrath gehalten,
öge den heute
mung über den Antrag w Religionsfreiheit und Die Vorfrage, ob ustimmig bejaht und sofort auf die Bestimmungen übergegangen. Zu 8. 1, welcher von wurde der Zusatz beschlossen:
effend, führte.
aft anzuschlic⸗ lichen Handlung gezwungen werden könne.“ el den Wegfall der Bestimmung, welche die Siellen als Religionslehier von der den Kirche oder Religions-Gesellschaft bedingt, Genossenschaft überlassen müsse. noch vom Staate abhängi da sonst der öde aufdringen könne. Der Regie- rungs Kommissar Herrn Knobel auch fortwährend fun- das Recht,
neuen Religions- Gesellschaften beschränken. Zu s. 3, welcher den über das Glaubensbekenntniß der Kinder bis beantragt der Ausschuß den nut bis zur eintretenden g bekämpfte sehr lebhaft die⸗ Ausfluß der trockenen und längst von onach der Staat lediglich eine Rechts⸗ s nicht gleichgültig sein, wenn eranwüchsen. Der Neglerungs - Kom- stellte die Beschränkung die- echste Lebensjahr als eine noth⸗ dieses Rechts dar. Schutz; ihm sei die Religion daß der Staat in die- sondern zerstöre und führe zum Glau— benfalls für den Ausschuß Antrag, der der persoͤnlichen Freiheit ie Herren Weinzierl und sschuß ⸗Amendement, welches Zu dem §. 5 wurde auf den ssen, daß die Mehrheit, welche Glaubensansichten von der Minder= hrung benutzten Gebäude Zum §. 9 brachte Herr in welchem nach dem Gesetz⸗Entwurf teligions-Gesellschaflen gegenüber sich be— sonders auf die stiefmütterliche Behand- rüher und auch noch jetzt vom Staate daß ein von Herrn Henkel am Schlusse des Be⸗ daß es auch den vom Staate anerkannten Kir- Aufgebung aller vom Staate g des Staates fr
Der Antrag des Herrn Knobel wurde verworfen. Aeltern das Recht einräumt, zu deren sechsten Aeltern dieses Recht oh Neligionsmündigkeit) einzuräumen. schen er als einen ber Wissenschaft abgeurtheilten Idee, w anstalt sei, betrachtet; zeschlechter o
Lebensjahre zu bestimmen, ne Beschränkung
sen Antrag, we
dem Staat könne e hne Religion h digte ebenfalls den Entw Aeltern auf das s
die jungen E missar verthei s natürlichen Rechts der wendige Garanti nahm das Amendemen so theuer als Herrn König, selbe eingreife; das befördere nicht Hert von Trott ist e Paragraph würde sonst die und des unantastbaren Aelternrechtes rachen ebenfalls für das Au tät angenommen wurde, der Zusatz beschlos Veränderung in gebrauch der zur Gottesvere
e gegen den Mißbrauch t des Ausschusses in Sch er wünsche nur nicht,
drückendste Beschränku
Schwarzenberg sp mit großer Majori Antrag des Ausschusses sich wegen eingetretener heit trenne, zu dem Mit und sonstigen Gegenstände berechtigt Weinzierl das ungünstige Verhält die rezipirten Kirchen den neuen fänden, zur Sprache, und verwies be lung, welche die katholisch Er beantragt,
richtes aufgestellter Wunsch, chen freistehen müsse, gegen rechte sich von jeder Einwirkun Bestimmung zum §. 7 aufgenommen werde. „Kommissar und von me
eingeräumten Vor- ei zu machen, als Zusatz= Es wurde jedoch von dem hreren anderen Seiten darauf nderung des ganzen ten Abschnitts halb Stimmeneinhelligkeit erforderlich ch aus formellem Bedenken gegen den An⸗ worfen wurde. Dagegen wurde auf den daß keiner Religions-Gesell= e die nachgefuchten Corporationsrechte verwei= 2ten Abschnitt des Entwurfs, welcher von der schickte Herr von Eschwege (Obervorsteher) den Wahl der betreffenden Personen überlassen lich trauen zu lassen, und daß beide Ar= zog denselben jedoch, weil d, wieder zurück. Die Berathung wurde die feineren Modificationen, welche der
Herrn Regiernngs aufmerksam gemacht, daß hierin eine der Verfassungs-Urkunde liege un Auch Herr Henkel erklärte si trag, welcher gegen 2 Stimmen ver Ausschusses der Zusatz beschlossen, schaft ohne erhebliche Gründ gert werden dürfen. bürgerlichen Ehe handelt, Antrag voraus, daß es der sein müsse, sich bür ten der Trauung re er nicht genügende Unterstützung fan in dieser Sitzung zu Ende geführt; Entwurf erliit, sind minder wesentlich.
Der Laudtags-Kommissar erö Woche übergebenen Gesetz-Entwu fassungs-Urkunde wieder zurüchuzie solgenden Inhalts vorzulegen; Wir hörung Unseres Gesammt- Staats stimmüng Unserer getreuen Stände folgende §. 197 der Verfassungs-⸗ welche dem Landesheirn als obersten von der Mitwirkung des Kriegsministeriums mit aufgehoben.“
gerlich oder kirch chtliche Wirkung haben sollten,
ffnete: Er sei beauftragt, den in voriger rf zur Abänderung des §. 107 der V hen und dagegen einen anderen Entwurf Friedrich Wilhelm 2. erlassen nach An Ministeriume und nach einhelliger Zu— s Gesetz: Die Bestimmung des Militair-Angelegenheiten, Militair · Chef ausschließli ausgeschlossen sind, wird hier= Verfassungs⸗Ausschuß über meine Proposition wegen
Urkunde, wonach diejenigen
1 Dieser Entwurf wurde dem wiesen. Der Landtags ⸗ Kommissar übergab ferne
947
Bewilligung des von Kurhessen beizusteuernden Beitrages von circa 53 090 Tha⸗ lern zu den von der provisorischen Centralgewalt ausgeschricdenen 3 Millio- nen zur deutschen Flotte, welche dem Bud get · Ausschuß überwiesen wurde. * Lederer brachte bei dieser Gelegenheit die Erwiederung auf den ständi⸗ chen Antrag wegen Verminderung der Hosdotation in Erinnerung. Der Präsident demerlie, daß eine Mittheilung dieserhalb bereits eingegangen und dem Budget- Ausschuß überwiesen sei, Eine weitere Mittheilung der Land⸗ tags - Kommission betraf den ständischen Antrag auf eine Petition der Ge= meinde Gisselwerder, wegen Einquartierung eines Jäger ⸗Kommando's. Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.
Sachsen · Altenburg. Altenburg, 23. Ott. In der 42sten Sitzung der Landschaft lagen zwei Gesetz - Entwürfe zur Be⸗ rathung vor. Der erste, über die Dauer der Finanzperioden und die landschaftlichen Wahlen, wurde ohne Debatte von der Landschaft ein= stimmig angenommen. Derselbe hat solgende Fassung:
4) Die in §5. 293 des Grundgesetzes auf je vier Jahre sestgestellten Finanzperioden des Landes werden auf je zwei Jahre herabgeseßzt. 2) Des⸗ gleichen werden künftig die landschastlichen Abgeordneten nur auf zwei Jahre . dergestalt, daß sämmtliche Abgeordnete nach zwei Jahren aus der
andschaft ausscheiden und mit jeder neuen Finanzperiode auch eine durch= gängig neue Wahl der Landtags-Abgeordneten einnitt. —
Der zweste Gesetz- Entwurf über die landschaftliche Initiative hat folgende Fassung: 1) Das Recht, ein Gesetz in Vorschlag zu bringen, gebührt sowohl dem Herzog als der Landschaft, 2) Die von der Landschaft ausgehenden legislativen Beschlüsse sind dem Herzog zur Sanction vorzu— legen und werden durch Ertheilung dieser Sanction zum Gesetz erhoben. 37 Der Herzog ist berechtigt, einem derastigen Beschlusse der Landschaft die Bestätigüng zu versagen. 4) Die Erklärung des Herzogs über Bestä— tigung oder Nichtbestätigung des ihm vorgelegten Gesetzentwurfs erfolgt binnen sechs Wochen, vom Eingange der betreffenden ständischen Erllärungs⸗ schrift an gerechnet. Ist die Biät vor Ablauf dieser sechs Wochen geschlos⸗ sen worden, so wird die Entschließung des Herzogs dem Landschasts-Prä— sidenten aus den übrigen landschastlichen Beisitzern des Finanz-⸗Kollegiums eröffnet. 3) Geht binnen der vorgedachten sechs Wochen die herʒogl. Erkla⸗ rung nicht ein, so gilt der, Gesetz vorschlag als verworfen. 6) In diesem Falle, so wie wenn der Herzog die Sanction ausdrücklich versagt hat, darf der landständische Beschluß erst von der nächstfolgenden neugewählten Landschaft und jedenfalls nicht vor Ablauf von zwei Jahren wieder in Berathung gezogen werden. Wird derselbe sodann zum zweitenmal im Wesentlichen unverändert durch eine Majorilät von zwei Drittheilen sämmtlicher Kammermiiglieder angenommen, so erhält derselbe, dasern die Publication nicht schon früher erfolat, nach Ablauf von 14 Tagen, vom Tage der zweiten Beschlußfassung an gerechnet, von selbst gesetzliche Kraft. 7) Landständische Vorschläge und Beschlüsse, welche auf
änzliche oder theilweise Abänderung des gegenwärtigen Gesetzes über die nitiative bei der Gesetzgebung oder der 88S. 1 bis mit 37, serner 46, 47, Zz, 5a, 7a, ao, 131, 7165, 166, 2038, 204. 206, 216, 233, 237, 235 und 266 des Grundgesetzes, so wie der zweiten Beilage hierzu Ss. 1 bis 25 abzwecken, unterfallen, s . lange nicht bei der nächstens bevorstehenden Re— viston des Grundgesetzes etwas Anderes vereinbart worden sein wird, den vorstehenden Bestimmungen nicht; derartige Abänderungen können vielmehr nur auf dem §. 266 des Grundgeseßzes vorgezeichneten Wege erfolgen. s) Das gegenwärtige Gesetz tritt, unbeschadet etwaniger Abänderungen durch kuͤnftige Reichsgesetze, mit dem Tage seiner Publication in Kraft.
Bieser Geseß- Entwurf wurde mit folgenden Zusätzen angenommen. Zwischen 5§. 1 und 2: Die Kammer möge in Abänderung des §. 235 des Grundgesetzes beschließen: „Ein jeder Gesetz⸗Vorschlag, mag derselbe von der Siaats-Regiernng oder von einem Abgeordneten ausgehen, muß zuvörderst durch eine Kommission begutachtet und sämmtlichen Kammer Mitgliedern sammt dem Bericht mitgetheilt werden, ehe er im Plenum zur öffentlichen Berathung und Schlußfassung gelangen kann, und es darf diese Bestimmung im Wege der Initiative nicht abgeändert werden.“ Zu §. 4, daß jedem ausdrücklichen Veto Gründe beigegeben werden sollen. Zu §.7 (mit Bezug auf S. 128 des Grundgesetzes): „Wiewohl mit Ausnahme der Bestimmung, daß der Herzog als Staats, Sberhaupt das Recht der Oberaufsicht und die Verpflichtung zum Schutz der Kirche hat.“ Endlich zu §. 7, daß der erste Theil des §. 237 des Grundgesetzes gänzlich unver= einbar mit dem Gesetze der Initiative sei.
Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 23. Okt. (Alt. Mer f) Heute sind die nachstehenden Proclamationen des Reichs⸗ Fommissarius Stedtmann, der neuen, so wie der provisorischen Re- gierung, an allen Straßenecken angeschlagen:
„15 An die Einwohner der Herzogthümer Schleswig -Holstein. In Folge einer von Seiten Sr. Kaiserl. Hoheit dem Erzherzog-Reichsverweser ausgestellten Vollmacht hat die Königl. preußische Regierung in Vertretung der deutschen Centralgewalt unter dem 26. August einen Waffenstillstands= Vertrag auf sieben Monate mit der Königl. dänischen Regierung geschlossen, und die deutsche Rational-⸗Versammlung hat denselben genehmigt, Die deutsche Centralgewalt hat in Ausübung des ihr nach Art. 8 des Waffen⸗ stillstands ⸗ Vertrages zustehenden Rechtes mich zum Reichs-Kommissarius ernannt, um von deuischer Seite vermittelnd über die Ausführung der Waf— fenstillstands-Bedingungen und über die unparteiische Anwendung der Ge— setze zu Gunsten der deütschen, so wie der dänischen Bevölkerung, zu wachen. — RNach' erfolgter Anerkennung der deutschen Centralgewalt durch die Krone Dänemark hat die Königlich preußische Regierung mir diese Angelegenheit übergeben und die Königl. dänische Regierung mich durch den ihrerseits er= nannten Kommissarius, Kammerherrn Holger Christian von Reedtz, aner⸗ kennen lassen. Ich habe dieses Amt schon seit dem 20sten d. M. angetre⸗ ten, um die für die Herzogthümer Schleswig -Holstein wünschenswerthen, von der' Nanonal - Versammlung vorbehaltenen Veränderungen des Ver⸗ trages herbeiführen f helfen, und gedenke die bezeichneten Djenste getreu zu leisten, so lange die Regierung Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzher⸗ zog⸗Reichsverwesers oder meine Pflicht als Mitglied der deutschen Natio⸗ nal-Versammlung mich nicht zurückruft. Ich habe heute in Gemeinschaft mit dem genannten Königl. dänischen Kommissarius in der Peison des Herrn Irc Theodor Reventlow, als Vorsitzender, Johann Friedrich Boy—= fen, Josias Friedrich Ernst Baron von Heintze, Adolph Bernhard Wilhelm Erdmann von Molle, Alexander Friedrich Wilhelm Preus⸗ ser als Mitglieder, die neue gemeinsame Regierung der Herzogthümer Schleswig Holstein vertragsmäßig eingesetzt. Wenn ich meinerseits meine Pflicht zu erfüllen vermeine, so erwarte ich auch mit Bestimmtheit, daß die biederen Bewohner der Herzogihümer, weiche so viele Beweise ihres Rechts⸗ sinnes, ihrer Bürgentugend und Vaterlandsliebe gegeben haben, ihre Pflicht barin finden werden, der neuen, gemeinsamen Regierung der Herzogthümer, welche im Namen Sr. Majestät des Königs von Dänemark in seiner Eigenschaft als Herzog von Schleswig - Hosstein ihr Amt verwalten wird, mir Vertrauen entgegenzukommen und willigen Gehorsam zu leisten. — Die würdige, ruhige, gesetzliche Haltung der Bevölkerung wird einen dem Lande günstigen Friedensschluß wesentlich erleichtern. — Den Erlassen der drei Männer Moltke, Johannsen, Hansen, welche in Sonderburg den 18ten v. M. sich als Mitglieder einer Immediat⸗Kommission angekündigt haben, ist keine Folge zu leisten.
Schleswig, den 22. Ofltober 1848.
Stedtmann, Reichs⸗Kommissar.“
„2) Schleswig-Holsteiner! Dem an uns ergangenen Rufe, während der Dauer des mit Dänemark abgeschlossenen, von der deutschen Reichsgewalt bestätigten Waffenstillstandes dis gemeinsame Regierung der Herzogthümer im Ramen Sr. Majestät des Könige von Dänemark in Ihrer Eigenschaft als Herzog von Schleswig und Holstein zu übernehmen, wobei Dero Macht volltommenheit, unter Ausschluß der einstweilen ruhenden, gesetzgebenden Gewalt uns übertragen ist, sind wir mit Zustimmung der andes versamm⸗ sung gefolgt. — So wie wir hierbei allein von der innigen Liebe zu unserem theuren Vaterlande geleitet worden sind, so werden wir auch nnablässig bestrebt sein, innerhalb der durch die Waffenstillstands-Convention und deren Ratification gezogenen Gränzen das Wohl des Landes nach Kräften zu fördern. Bei der Schwierigkeit der Verhältnisse, unter welchen wir diese Regierung antreten, erblicken wir in dem Vertrauen der aus den Wahlen des Volkes hervorgegangenen Landesversammlung, in der durch vielfache Opfer bethätigten Vaterlandsliebe aller Bewohner des Landes und in der Anerkennung dieser Regierung von Seiten der betheiligten Mächte eine sichere Gewähr für die Losung der uns gestellten Aufgabe. — Aner-
lannt als die für die Zeit des Waffenstillstande Regierung der Herzogthümer Schleswig- Holstein, als unsere heilige Pflicht ansehen, die unveräußerlichen R nicht minder als die der Krone zu wahren und für die un wendung der Gesetze zu Gunsten der dänisch wie der deuts völkerung Sorge zu tragen. — Wir hegen den lebhaft hältnisse des Landes baldmöglichst durch einen ehrenvo zu sehen. Bis dahin wird unser Augenmerk darauf gerichtet sei cherheit, welche der Waffenstillstand auf längere Zeit gegen äußere in Aussicht stellt, unter steter Berücksichtigung der noch immer un kunft des Landes, für die Entwickelung der Kraft und des
zu machen, und die Stockungen zu beseitige der Verhälmisse in der Verwaltung, Verkehrs, so wie in der Benutzung der gewohnten rwerbs quellen, herbeigeführt hat. Dabei werden wir es uns zur unabweis lichen machen, den inneren Frieden des Landes und die begonnene freiere wickelung des öffentlichen Lebens, wie sie im Staatsgrundge net ist, durch eine kräftige Handhabung der öffentlichen Ordnung gegen un- heilvolle Störungen sicher zu stellen. — Unsere Bekanntmachung vom h tigen Tage ergiebt, in welchem Umfange wir die Aufrech dem 17. März d. J. erlassenen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungs ⸗ maßregeln, unbeschadet der Bedingungen eines künftigen Friedens, für un- erlaßlich erachtet haben.
Schleswig -Holsteiner! An Euch ist es nun, durch besonnene Haltung und bereitwillige Unterstüßung unserer Bestrebungen das begonnen zu fördern, und der Regierung durch Euer Vertrauen auch im Stärke zur Ueberwindung der Schwierigkeiten zu verleihen, welche in den Weg stellen möchten. Flehet mit uns zu dem Allmächtigen, daß er beschüße unser theures Vaterland, daß er Kraft gebe uns und allen seinen Bewohnern in unserem einigen Bestreben für das allgemeine Beste.
n 22. Oltober 1848. Die zur gemeinsamen Regierung Schleswig -Holsteins Verordnete Th. Reventlow. A. Moltke. Preusser.“
F bürger! Sieben Monate sind verflossen, seitdem wir die Leitung der Staatsgeschaͤfte in unstre Hand genommen. Gewissens, welcher wir folgten; wir wollten das L bewahren, eine Beute der Gesetzlosigkeit wir vertrauten der Begeisterung, welche Vaterlande ergriffen hatte, der Begeisterung f für den Wiederaufbau der Macht und Landsleute!
der Gefahr.
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Schleswig, den?
„3) Mitbürger! Es war die Stimme des and vor dem Unglücke und äußerer Feinde zu werden; alle edlen Gemüther im deutschen ür Erringung staatsbürgerlicher des Ruhmes unseres in den Tagen Wir haben fest haben einmüthig gehandelt, dem ganzen denischen Volke und eingedenk der
1 orzeit unseres Lan- des verantworten können,
wie wir es vertreten können als Männer, die Achtung vor dem Gesetze unzertrennlich ist von der Lie Das Ziel unseres Strebens war der Anstrengungen sind wir auch nicht raschen Laufes mit Zuversicht fest, daß wir ner dauen auf die Gerechtigkeit unserer Sache, lands und auf die Festigkeik unseres eigenen Willens. — Regierung ist ihrer Pflichten gegen das L der deutschen Reichsgewalt und im Einver steinischen Landes⸗Versammlung haben wir he walt in die Hände derjenigen senen Verträge bis weiter die Regierung d dem wir in das Privatleben zurücktreten, die freudige und aufopfern Regierung gewährt habt. getreten sind, das sen; unterstützt sie, w schweren Pflichten, dami entgegenfuͤhren kön Schleswig, der F. Reventlou.
be zur Freiheit. Opfer würdig so halten wir doch Wir Schleswig auf den Beistand Deutsch= Die provisorische Nach Anordnung ständnisfe mit der schleswig- hol= ute die uns anvertraute legt, welche kraft der geschlos⸗ es Landes führen werden. — In danken wir Euch, Mitbürger, für welche Ihr der provisorischen che an unsere Stelle o reichem Maße bewie in der Erfüllung ihrer Werk der Vollendung
an dasselbe gelangt, es erreichen werden.
and enthoben.
Männer niederge
de Unterstützung, enkt den Männern, we es Ihr uns in s ie Ihr uns unterstützt habt, t sie das von uns begonnene
Vertrauen, welch
n 22. Oktober 1848.
M. T. Schmidt. Bremer.“
Ausland.
chen Gränze. (Oest. 3g.)
Oesterreich. Von den galizis⸗ adowicer Kreises, knap nämlich nach dem nördlich gelegenen arvaer gezogene Truppencorps tferie, zehn Eskadronen K von Saybusch, und zwar herüberkam, der Oberlieutenant Leta henegg nach Olmütz als Courier ab. schen mitgegeben, die eine an den Kaiser, grätz und die drit Fürsten Reuß.
Das bei Saybusch, pan der ungarischen Granze,
Komitate hin, zusammen⸗ fünf Bataillonen Infan⸗ avallerie und drei Batterieen. So eben geht vom General Schlick, der von Krakau aus nge vom Infanterieregiment Ho- Demselben wurden drei Depe⸗ die zweite an Windisch⸗ te an den kommandirenden General von Mähren, lan spricht allgemein, es werde wohl dieses Corps nicht nach Ungarn, wie es anfänglich dessen da der Verpflegsbedarf dahin abbestellt wurde, ein sicheres Zeichen anzusehen ist. Probinzen erheischt es, daß dieselben nicht g blößt werden.
Frankreich. wird Tag
besteht bereits auf
Bestimmung war, mar- was wohl als Der Stand der Dinge in den anz vom Militair ent-
Im Kriegs = Ministe⸗ . Organisation der Bataillone mobiler Nationalgarde für den
Umfang der gearbeitet,
die provisorische Regie- Fast alle Bürger der ersten Kategorie haben be= alten, sich in den Mairie -Aemtern zu stellen und etwanige Reclamationen vorzubringen. Lam sen sein, diesen Plan einer allgemeinen Bürger⸗ testens den 1. Januar 1849 ins Leben zur darin aufs wärmste unterstützen, Organisation wirklich Diesem allgemeinen
rung beabsichtigte. reits Vorladungen erh oriciere soll entschlos⸗ Bewaffnung bis spä⸗ Cavaignac soll ihn laubt, daß die gesammte Neujahr bereits vollendet sein werde. Landsturm sollen seine Generale, Obersten und Offiziere zunächst aus den in Paris kasernirten Compagnieen zugetheilt werden.
Unter dem Vorsitze des Ex⸗ Mittags vor der Barriere du Rou stische Bankett in den Sälen des Rest geschrieben waren 2690 Theilnehmer zu eingegangenen Gelde wurde etwa ein Dritthe Familien der Juni-Insurgenten zugewandt. aales war folgende: Kränze und Inschriften, die und der Flüchtlinge in London u. s. w.) in kolossalen Lettern zwischen dies Cabet, Bernard und Madier esem Bankett zu einer Wieder Ehefs der sogenannten absoluten Demokraten Sozialisten.
Die Bergpartei h in zwei Hälften, jede denen die Letzteren unter oder Kommunismus Proudhon's, wohl wollten. und Andere bega und wurden mit st Rue Taitbout, wo die Berg Arrondissement bereitet, dessen Frangois Vidal
und man g
sechs Veteranen⸗
Pairs Alton Shee fand gestern é das zweite demokratisch-soziiali= aurateurs Dourlans statt. Ein⸗ 2 Franken, und von dem l der Unterstützung der Die Ausschmückung des ie Säulen schlangen sich nen in Vincennes Louis Blanc
großen Tanzs Namen der Gefange (vorzüglich Barbes, en Kränzen. Montjau hielten Reden. aussöhnung unter den der Bergpartei und der
Pierre Leroux, Es kam bei di
der Barridre Poissonière zäblend, gesp llin und Bac dem
Cabet' s, Lerour Martin Bernard, 9 her gestern an d fall empfangen. tei ibre Sitzungen Bürgerschaft f
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