ĩ tter, wel- Ott. Wochenbericht. (O st s. 3.) Das Wetter, w ches * 283 . der Woche . * n ünstig bli st seit gestern sehr schön geworden, * fang. i. . 4 , , , n. —ᷣ r im Wesentlichen noch die namli . . . . . sich über einen Einfluß derselben auf . unserer Börse eben so wenig etwas melden. 6 Häerraide' In Weizen ist im Laufe der Woche wenig umgegan⸗ e . fertig zur Verladung, geklappert und
s. Y0pfd. Weizen, gell z 3 nr, Rthlr. bezahlt worden, gewöhnliche Yoysd. ; für po⸗
bez. und 4 94 * z 57 Rthlr. gefordert, für 8pfd. 56 Nthlr. geboten. . 96 2 Rthlr. gef, 27, 276 a 27 Rihir. bez., Bft. für S2pfd. 27 Rthlr. bez. Gerste, sür große pomm. Ihpfd. ft 233 Rthlr. bez. u. Gld. Oderbruch, wovon in den letzten Tagen . hundert Wispel gekauft wurden, bei ca. 70 bis 71 Pfd. Gewicht, bis 273 Rthlr. bez., 27 Rthlr. ist gegenwärtig Br. Hafer, für 54pfd. in kurzer Lief. ist 18 Rthlr. bez., doch kein Geld mehr, 17 Rthlr. für über 50pfd. schweren bez., pr. Frühj. für 50 /52pfd. pomm. Hafer 19 Rthlr. bez., aber nur 183 Rthlr. zu bedingen. Heutiger Lastadie⸗Landmarkt: Roggen. Gerste. Hafer. 56 a 58 26 a 28 24 a 26 16 217 Saamen. Rigaer Leinsaamen ist etwas in loco zu geschlossen, auf Lieferung willig zu 735 Rthlr. zu haben, nmemler Leinsaamen ist 4 Rthlr. gefordert, Thymotheesaame zu haben. ö zu 55 wie letzt notirt; die Kauflust hat seit ein 9. Zeit noch ehr nachgelassen, besonders in mittel und geringen Sorten. 24 7 *. g Schottisches Roheisen ist im Laufe der Woche mit 1è Rthlr. 14 Sgr. a 1 Rthlr. 15 Sgr. in loco, und 1Rthlr. 14 Sgr. schwimmend bezahlt und zu diesem Preise ferner zu haben; span. Blei auf 5; bis 65 Rthlr. gehalten; für Zinn 29 Rthtz; ge⸗ fordert und zu 29 Rihlr. gekauft; danz. Stahl ist noch zu 85 Rthlr. käuflich.
Spiritus.
gen; hies esiebt, ist z — mit 60 Rthlr.
Erbsen. 34 a 36 Rthlr. 73 Rthlr. für alten n 5 Rthlr.
Weizen.
Bei dem anhaltend nassen Wetter hatten sich die schon ziemlich zerstreuten Besorgnisse in Bezug. auf die Haltbarleit der Kartoffeln mit Recht erneuert, und die rückgängige Bewegung der Preise wurde dadurch ,,, . ö loco ohne Faß 233 99 it Faß 242 95 bez.; pr. Frühj. 22 PV bez. x 3 zuckte pé Ihen ä gti Br. 103 Rthlt. bez. u. Gld., pro Nev. 105 Rthlr. bezahlt, spatere Termine nicht gehandelt. Leinöl zu 9 a 9 Rthlr. zu haben. Baum, Gallipoli auf 16 Rthlr. unversteuert gehalten. Malaga 153 Rthli. unver- steuert gefordert, 1524 Rthlr. unversteuert mehrfach bez. Bestes Kokusnußöl mit 173 Rihlr. käuflich; Leinöl ist zu 9 Nthlrt; geschlos en und noch ferner dazu zu haben; . Palmöl mit 13 Rthlr. pro Cassa in loco bezablt, auf Lieferung je mach der Entfernung der Schiffe auf 13 — 1244 Rthlr. bezahlt; Speisel unverändert; Süd seethran wird fester gehalten, bei kleinen Gebinden bereits mit
—
. Leberthran 223 Rthlr. bei Kleinigkeiten bez.,
952
934 Rihlr. nichts zu haben, br. ber- 2469 Rihlr. zu haben, blanker ber⸗ kopenhagener drei⸗ ronentbran 29 Nthlr., kopenhagner Wallfischthran 21 Rthlr. * To, schottischer Thran fehlt noch e archangelscher Thran, Rob⸗ beaihran und Talg wie früher gemeldet. ⸗
e m, n 3 erster Hand zur Stelle al, 231 231 26, aus zweiter Hand obne Faß 233 36 bez., mit Fässern 213 v gefordert, pro Früs. 212 3 Br., 22 * Gld.
Breslau, 27. Ott. Weizen, weißer 47, 56 bis 62 Sgr., 60 Sgr. 356 Sgr. 285 Sgr. 17 Sgr.
bis 65 Nthlr. bezahlt, roth 8; bis 95 Rthlr.
9 Rthlr. bez. und sonst unter ger Leberthran aus dem Schiffe
gelber 46, 55, 60 Roggen 29, 32, Gerste 21, 36, Hafer 15, 16, Naps 82 Sgr. Kleesaat, weiß 4
bezahlt.
g Spiritus a 63 u. 656 Rihlr. bez.
Rüböl unverändert.
Zink 5h Ctr. ab Mißlowitz a 33 Rthlr, verkaust. ;
Bei mäßiger Kauflust waren Preise heute ziemlich unverändert, nur schwerer Roggen wurde etwas besser bezahlt.
2 ce 2 2 14 —
Köln, 25. Okt. (23 Scheffel. Weizen direkt 64 Rthlr. Waal, pr. Jop. Sr Rthlf. W., 63 Rhlr. Geld, pr. März 6 Rthlr. W.
Roggen direkt 35 Rthlr. W., Pr. Nov. 33 Rthlr. W
„ Rthlr. W., 4 Rthlr. Geld. oberländische 35 Rthlr. W., 35
Rthlr. Geld, pr. März 45 Rih Gerste, hiesige 35 Rthlr. W.,
pr. Nov. 2 Rthlr. W., pr. März 215
Rthlr. Gld. U Hafer 15 Rthlr. W., Rthlr. W.
Rübkuchen 2000 Pfd. pr. 256 Pfd. m, Faß 28 Rthlr. Gld.
Rüböl compt. 307 Rthlr. W., pr. Okt. 30 3. NRthlr; W. 306 Rthlr. Gld., pr. Mai 30 Rihlr. W. geläutert 32 Rthlr. W. Leinöl pr. 260 Psd. 254 Rthlr. Gld.
Samburg, 26. Okt. Weizen, poln. 128 2 140. Mecklb. u. pomm. 126 a 145.
Roggen, märk., mecklb. u. pomm.,
Rappsaamen 136 a147.
London, 23. Okt. Die Zuführen von fremdem Getraide sind noch immer bedeutend, doch da am heutigen Markte aus den benach⸗ barten Grafschaften nur wenig Weizen zum Verkauf ausgestellt war, so konnten Inhaber die vollen Preise von vorigem Montage reali⸗ siren. Das Wetter bleibt regnerisch, doch holt fremder Weizen bei vermehrter Nachfrage nur die Preise voriger Woche. Das Geschãft beschränkte sich auf Detailverkäufr. Feine Malz⸗ Gerste etwas höher, öorbingire Sorten verkaufen sich schwer zu früheren Preisen, Weiße Erb sen halten kaum die Notirungen, andere Sorten und Bohnen
b4 a 75.
— —
unverändert. Feiner Hafer eben so hoch wie bisher; der Handel in ordinairen Sorten flau. Die höchsten Preise für Mehl sind um 2 Sh. pr. Sack gesunken. Notirungen. ĩ
Weizen, danz. und königsb. hochb. frei 58 a 59, in Bond 54 a 56; do. extraf. 60 a 63, 58 a 59; do. bunt. nominell 55 a 57, 51 a 53; do. rothb. nominell 51 a 53, 48 a 50; uckermärk. 5 a F5; schlef. 5 a S6, s0 2 53; pomm. und mecklenb. 55 a S8, Il a 514; dän. 50 a 52, 44 a 48; hamb. und bremer 52 a 55, 49 a 52; brabant. und niederrhein. 52 a 56, 49 a 52; zeeland weißer 52 a 54, 47 a 50; riga und St. petersb. hart. 16 a 48; do. weich. 47 a 50; Schw. Meer, Odessa und Marianop. weich. 446 a 53; do. do. und Taganrog hart 46 a 49; Kanada nominell 52 a 33; span. weich. 55 2 58. Roggen, nominell 28 a 30. Gerste, danz. und königsb. 26 a 27; pomm, meckl. und dän. 21 a 29. Hafer, Brau⸗ 24 a 25, Futter⸗ 20 2 22. Bohnen, Pferde⸗ 26 a 28, kleine 30 2 32. Erbsen, weiße Koch- 36 2 38. Mehl, danz. nominell pr. Faß von 196 Pfd. 26 a 30. Leinsamen, Schlag⸗ 43 a 44 Sh. Leinkuchen 8 a 9 Pfd. p. Ton. Rüb⸗ kuchen 5 a 6 Pfd.
Amsterdam, 25. Okt. bunter poln. 321, 330 Fl.
Roggen, 124pfd. dän. 150 51. .
Rüböl angenehm; pr. 6 W. 355 Fl.
Leinöl pr. W. 283 JI.
Hanföl pr. 6 W. 35 Fl.
Getraide. Weizen, 127 130pfd.
Bis zum 27. Oktober Mittags waren an der asiatischen Chol⸗ ra als erkrankt angemeldet 2317 Personen, Zugang von gestern kis heute Mittag 5. Zusammen 2322. Davon sind gesterben 1483 genesen 658, in ärztlicher Behandlung 181. Summa 2322. Berlin, 28. Oktober 1848.
Könialches Polizei⸗Präsidium.
*
RUönigliche chgusptelr.
29. Okt. Im Opernhause. 120ste Abonnements⸗ Norma, Oper in 2 Abth., nach dem Italienischen. (Frl. Sophie Cruvelli, vom Theater der Köni⸗ gin zu London: Norma, als erste Gastrolle, Frl. Kellberg: Adal⸗ gisa, als ersten theatralischen Versuch.) Anfang halb Uhr.
ö Im Schauspielhause. 179ste Abonnements-Vorstellung: orf und Stadt, Schauspiel in 2 Abth. und 5 Alten, mit freier Be⸗ nutzung der Auerbachschen Erzählung: „Die Frau Professorin“, von Ch. Birch⸗Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr.
Rönigsstädtisches Theater. ö
Sonntag, 29. Okt. Provinzial- Unruhen. Vaudeville ⸗Posse in
3 Akten, von Friedrich Adami. (Mit neuen Couplets.) Musil
theils neu komponirt, theils nach bekannten Melodieen arrangirt von W. Meyer. Und: Konzert der Geschwister Neruda.
Sonntag, Vorstellung: ne Musik von Bellini.
—— —— *
JJ , e
H echselñ - (ourse.
RBries. Geld.
14535 113 150 150
6 24
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— 90
iolz 101
1060 bi. 21 99
100 Thi. ur .
100 *I. 2 Mt. 100 sRpl ] 3 Woehen 106
Ams ter dau⸗ 40. Ilamburg
40.
250 FI. 306 Mh. 300 Mh. 1 Lst. 300 Fr.
London
Leipzit in Courant im I4 Thlr. Fuss..
Eraukfurt a. M
657 He ters bars 1 25
Il indische Fonds, Hfänclôrie/-, Kommunal- Hafner rind
Gelcl- Course.
at. Briet. Gels. St. Schuld- Sch. 35 I4 7535 geebh. Präm. Sch. -= 92 — . u. Nm. Schuldv. 3] — Berl. Stadt- Obl. 37 — Wes chr. Elandhbr. 37 81 Grossh. Posen 40. 4 915 do. 40. 3 7175 Friedriehsd'or. Ostpr. Pfandbr. 86 And. Geldm. à oh. ͤ 894 ö.
Ausländische Fondls.
— ] ö Es. Brief. GStενι!.·&4 Gem.
Kur- u. m. Pfdhbr. 35 89 * Sehlesisehe do. 35 —
do. Lt. B. gar. do. 3 Pr. B- Ant. Seb —
Gem.
FPomm do.
Russ Ilamb. Cert. 5 Poln., ueue Efabr.
do. beillopes 4.8. — do. Part, 500 FI. do. do. 1. Anl. 4 do. do. 300 EI.
do. Stiegl. 2. 4. A. 4 Ilamb. Feuer- Cas. 40. do. 5. A. 4 do. Staats- Er. Anl. do. v. Rihsch. USt. 5 Holl. Z; b Int.
do. Polu. Seatz0. 4 Kurb. Pr. O. 46 ib. d0. do. Cert. L.A. 5 Sardin. do. 36 Fr.
do. do. l. B. 200FI. — H. Bad. do. 36 EI. Vol a. Pfdbr. a. C. 4
— —
MDer Reinertrag wird nach ersolzter Bebannim.
EEsSenkba hn - ACtiee nm.
Stamm- Actien. Aapilal.
Bors en- Zins-
Tages- Cours.
Rechnung. Rein- Ertrag. 41842
in der dazu hestimmten Rubrik ausgelüllt. Die mit 38 pCt., ber. Actien sind v. Staat gar.
Hrioriläts - Aclien. Kapila. /
Sümmtliche Prioritätz-Actien werden durch jnüᷣhrliche Verloosung e 100 pCt. amortis.
3, 600, 000 S. 000, 000 4, 82d, 900 4,000, 690 1,700, 00 2.5300, 000 9, O90, 000 12, 967, 5060 4,500, 000 1,051, 200 1,400,000 4 1, 300, 000 4 295 6. 9, 950, 009 33 681 6 1,500,000 4 — 2.253, 100 351 6 8934 a. 2. 10h, 0M, 36 S375 a 1.200, 000 4 1, 90, 6090] 4 1,503,000 4 4, 000,000 4 1 1
83 B
63 R
87 6
53 . 52 br. a. G. 102 6. 1093 tz. 51 B
744 .
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gerl. Anhalt Lit. A B. do. Hwmhurg do. Stettin -Starg. . do. Potsd. Magd. . . Magd. Halberstadt .. do. Leipziger ..... Halle Thüringer ü ,, J, Bonn -Cöln . Düsseld. Elberfeld .. Steele - Vohwinkel. . . Niederschl. Märkisch. do. Lweighbahn Oberschl. Lit. A.... do. te,, Cosel - Oderberg Breslau - Freiburg . .. Krakau - Oberschl. . . . Berg. Märk. ...... Stargard - Posen ö, 000, 000 Brieg - Neisse 1, 100,000 Quit lungs- ÆEogen. / Berl. Anhalt. Lit. B. 2, 500, 000 Magdeb. Wittenb. ... 4.500, 000 Aachen-Mastricht ... 2, 750, 000 Thür. Verbind. Bahn ] 5, 600, 600
Ausl. Quillungsbog. Ludw.- Bexback 24 FI. PFetther, 6k]. Friedr. Wilb. Nordh.
.
D 8 9 2
8
ö G c 8 2
8, 525, 090 ö. 18, 100,900 ; . S, O0, 006 1 413 42 ba. u. B
Schluss- Course von Cöln- Minden 712 d
1,411, 800 5.000, 600 2.367, 200 3, 132. 800 800,060 1, 788, 090 4,000, 000 3, 574, 506 1,217, 000 2,457, 2650 l. 250, 000 l, 900, 000 4,175,000 3,509,000 2, 300,000 252, 000 248,000 1,276, 600 259, 000 325, 0 060 409, 0060
He, alt do. Hamburg .... do. Potsd. Magd. .. do. do.
9 Magdeb. - LeQipziger .. Halle Thüringer . . .. Cöln - Minden Rhein. v. Staat gar..
5 do. Stamm- Prior. . Düsseldorf- Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do. do. do. III. Serie. do. Lweigbahn do. do.
Oberschlesische
Cosel - Oderberg. .... /
Steele Vohwinkel. . .
Breslau - Freiburg.
— n 8 2 ö — 8 — —
— *
Ausl. Stamm-Act.
Dresden- Görlitz .. Leipzig- Dresden 4.506, 00 Chemnitz KRisa 4,000, 000 Sächsisch-Bayerische 6, 0, 600 kiel - Altona Sp. bh Ns Amsterd. Rotterd. FI. 65, 506, 600 Mecklenburger Thlr. 4,300,060
Börsen- Zinsen
( 6.000, 600
— — — — — — — 7
.
von Preussischen Bank- Antheilen Sz ba d *.
Srisssstandes das Ausbleiben der wiener ost.
Die Börse war heute sehr geschäftslos,
die Course indefs emiauprecrc᷑ mre gestrige Festigkeit. Jedenfalls ist die Ursache des
Auswärtige Börsen.
Breslau, 27. Okt. Holl. und Kaiserl. Dukaten 96 Bi. Friedrichsd'os 1133 Gld. Louisd'or 1125 Gld. Poln. Papiergeld Id bez. u. Gld. Desterr. Banknoten 955 u. R bez. u. Br. Staats⸗ Schuldscheine 71 Br. Serhandlungs-Prämien-Scheine a 50 Rthlr. W Br. . Pos. Pfandbrief: proz. g5,. Br, do. Zz pro. 77a Gr. Schles. Pfandbr. 3 proz. 0 bez., do. Lit. 6. proz. 91I Br., do. 3Z3proz. 14. Br.
Polnische Pfand briese alte Aproz. 90x Gld., 4proz. 905 Br., do. Partial-Loose a 300 Fl. Fl. 667 Gld., do. Bank⸗Certifik. 200 Fi. Schatz⸗Oblig. a 4 9760 65 Br.
Actien. Breslau⸗Schw.⸗Freib. 86 Br. Prier. 94 Gld., do. Ser. III. 89 Br. Ost⸗Rhein. „4E Br. Neisse⸗Brieg 38 Gld. Krakau⸗Oberschles. 42 bez. Fr Wuühelms-⸗Nordbahn 18 u. Aa bez. u. Br., 41 Gld.
Leipzig, 27. Okt. L. Dr. Part. Oblig. 7 Br, B. A. 148 Br. L. Dr. E. A. 97 Gld. ich 75 Gldi, do. Schles. I3 Br. Cbemnitz⸗Riela 25 Gld. Zittau 23 Br. Magdeb. «- Leipz. 163 Br. do. B. 83 Br. Altona⸗Kiel 585 Gld. Preuß. B. A. 85 G. .
Frankfurt a. M., 26. Ott. Für Actien war die Stimmung günstiger als gestern.
do. neue
13 Gld.
933 Gld., do. a 6500 Russ.⸗poln.
Oberschles. Litt. A. S4 Gld., do. Liti. B. 89 Gld. Niederschl. Märk. 68 Bre, do.
(blu Mind)
Leipz. Sächs. Bayer. 765 Br., Löbau⸗ Berl. Anh. A. S4 Br. Deß. B. A. 92 Br.
Fonds und Eisenbahn⸗ Badische, kurbhess.,
Preise. Der Umsatz darin war von einigem Belang. Fonds bei minderem Geschäft gut preishaltend. etwas fester hh Met. 674. 67. L. 445. 445, do. 36 Fl. E. stadt 56 Il. X. Span. Zproz. 1734. 173. L. 67. 675. Friedrich⸗Wilh. Nordb. 142. 413. Köln⸗Minden 758. 743. amburg, 26. Okt. R. 56 Br., 9 G. Dän. 65 Br. Hamb.⸗Berl. 637 Br. Bergedorf 65 Br. Ss77 Gld. Mecklenburg 323 Br. -. Das Geschäft gering; die Preise fast unverändert.
Paris, 25. Okt. Goudch auy's.
Z3proz. 44 50. 5proz. Anleihe 68 . 90. Bank 1515. Nord. 356.
London, 21. Okt. Ard. 103.
2351 — 1.
25
Hessen 255. 255.
*
84. wenig Geschäft.
Int. 444. Mex. 193, 4.
sard. und preuß. Loose, würteniberg. und belg. Oblig,, und vorzüg⸗ lich alle österreich. Gattungen, so wie Friedr. Wilh. Nordbahn⸗ und bexbacher Actien, waren begehrt, und man bewilligte dafür bessere
Alle übrigen
Nach der Börse Bank⸗Actien 1125. 1110. Baden 50 Fl. Darm⸗ 60. 593, do. 25 Il. L. 20 G. Sard. 253. 25. Poln. 300 Fl. 8. 925 G., do. 500 Fl. Berbach 687. 68.
33 proz. p. C. 763 Br., 76 Gld. E=
Ard. 6 Br. Z3proz. 164 Br. Altona⸗Kiel 88 Br..
Sehr schwerfällig, wegen des Rücktritts 5proz. alte 68 . 70.
Z3proz. Cons. p. C. u. a. 3. 845. Z3aproz.
Engl. Fonds waren heute viel besser; in fremden war sehr
gestern.
Amsterdam, 25. Okt. Umsatz in Int. gut preishaltend. niedriger. Russen gesuchter. Rotirungen, zu bedeutend hö
Holl. Integr. 44 3, 4. 685. Span. gr. Piecen 65, *. P z. Russen alte 9öß 3. (proz. 753, 76. 23proz, 325, 333. Mex. 18. Peru 6. ö
Antwerpen, 24. Okt. Wenig Geschäft. „praz— 45proz 713, 1 2Iproz. 384, z, *æ. G. Span. ö. .
Madrid, 17. Okt. Zproz. 186, *. 5proz. 97 G. 55 Br. Zfr. 35, 4.
Madrid, 19. Okt. 105 baar ( Geld nach der nandsbank 44.
heren Preisen sehr lebhaft gesragt. Zproz. neue 6523, J. Port. neue 214.
771 17 /
Zproz. 173 Papier (3 Geld.) Börse)h. Passive 335 Papier.
Eisenbahn-Actien waren sehr flau und die Preise niedriger als
Holl. Fonds bei ziemlich lebhaftem Span. unverändert. Port. etwas Oest. waren, in Folge höherer wiener
4proJ. ostind. 4 proz. 233, Oest. Met. Hproz. 62, 64.
Coup.
proz. Ferdi⸗
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckmei.
Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzei⸗ ers werden Bogen 272 bis 274 der Verhandlungen zur Vereinbarung der Preuß. Verfassung ausgegeben.
Beilage
953
Beilage zum Preußischen Staats-An
Deutschlan d. Dresden. Kammer- Verhandlungen. — Hannover. Grubenbrand. J Deßau. Landtags-⸗Verhandlungen. Schleswig. Bekanntmachung und Procla—
Sachsen. Hannover. Anhalt⸗Deßgu.;. * Schleswig⸗Holstein. mation. Hohenzo
Straspio
lülern⸗Sigmaringen. Einführung des badischen Straf- und zeß ⸗Gesetzbuches.
Ausland. Großbritanien und Irland. London. Die Times über Frankreich Italien. Rom. Sicherheits⸗Maßregeln. — Neue Organisirung des — Genie⸗-Corps. — Nachrichten aus Sicilien. — Florenz. Erklärung des abgetretenen Ministeriums. — Die Kammern. — Ministerliste.
Wissenschaft und Kunst.
Zur Landtags-Literatur.
— 2 —ů — —— — ——
Uichtamtlicher Theil. Dent sehlennd.
Sachsen. Dresden, 25. Okt. (D. A. Z.) Auf der heu— ligen Registrande der zweiten Kammer befand sich eine Protestation des vussischen Flüchtlings Bafunnin, seine Ausweisung betreffend.
Abgeorldn. Wehner stagt bei dieser Gelegenheit an: ob die hierauf bezügliche Verordnung vom Jahr 1844 noch in Kraft stehe? Möchten im— merhin früher die Regierungen der einzelnen deutschen Staaten den Wei— lungen einer fremden Macht Folge geleistet haben, er glaube, das jetzige Ministerium werde nie zustimmen, daß sie auf bloße Requisition einem po⸗
litischer Vergehen beschuldigten Flüchtlinge den Aufenthalt im Lande veisa— gen. Staats-Minister Oberländer giebt hierauf die vorläufige Erklärung: wenn von einem Staate, welcher ein völlig anderes politisches System als Sachsen befolge, Jemand verfolgt werde, der nur politischer Vergehen angellagt sei, insofern die Vergehen gegen das Sostem des Staates gerichtet worden, werde die sächsische Regierung einer Requisition nicht entsprechen können. Inwieweit Bakunnin Vergehen der Art beigemessen werden lönnen, wisse er nicht, da die Sache ihm nicht speziell mitgetheilt worden sei. Der Präsident will hierauf die Protestation der vierlen Beputation überwiesen wissen, wo— gegen jedoch Abgeordneter Wehner erklärt, daß er dies nicht möglich halte. Die Kammer möge hiervon Notiz nehmen und die Protestation beigelegt werden.
Hierauf beginnt die Berathung des Berichtes der ersten Deputation über die Verordnung, die Aufhebung der Censur betressend, vom 9. März 1818 über die Verordnung über die Angelegenheiten der Presse vom 23. März 1818, so wie über den Entwurf zu einem Preßgesetz. Abgeordn. Fleischer eröffnet die allgemeine Debatte: So freudig wie er und seine Geschäftsge— nossen damals im März die Verordnungen empfangen, so müsse er doch mit großem Bedauern bemerken, daß er diesen Gesetz⸗Entwurf nicht mit unge— trübter Freude begrüßen könne. Damals sei nech die Aussicht auf das zu erwartende Gesetz gewesen, von welchem man die Abstellung der Uebel— stände sicher erwartet, allein man sei in dieser Erwartung getäuscht worden. Zuvörderst gehe er von der Meinung aus, daß er dieses Preß⸗ gesetz durchaus nicht als ein Geschenk der Gnade, sondern nur als die schul— dige Erfüllung eines dem deutschen Volke längst gegebenen Vesprechens an— sehen könne. Obwohl er es der Regierung danke, daß sie es zu einer ihrer ersten Aufgaben gemacht, diese Schmach zu beseitigen, so könne er es doch nur erst als einen Anfang zu jener Erfüllung betrachten. Seit 33 Jahren sei es versprochen worden, der Bundestag habe aber nur getäuscht, er habe Deutschland zum Gespött im Auslande gemacht. Wenn es der Unter— drückung des freien Gedankens gegolten hätte, da hätte der Bundestag nie Ferien gehabt. 1848 habe nun der allgemeine Sturm Sachsen eine Ver— fassung gebracht, die eher geeignet wäre, ihm Achtung im Auslande zu ver— schaffen, und auch für die Presse sei damit eine neue Zeit hereingebrochen. Es sei wahr, die Regierung habe auch früher mancherlei versucht, um den immer dringender werdenden Forderungen des großen Publikums zu genü⸗ gen, aber was sie gebracht, es sei immer voll von Beschränkungen gewesen, und wenn es nicht mehr hätte gehen wollen, so habe man sich unter den Mantel des Bundestages geflüchtet. Die Verordnung von 1836 habe die Freiheit nur in noch engere Fesseln geschlagen. Die Stände hätten einige— mal versucht, die Aufhebung jener Beschränkungen zu erwirken, und die Re— gierung habe auch einige nachträgliche Verordnungen erlassen, aber immer hätten sie Censur und Confiscationen im Gefolge gehabt. Das sei so fort⸗ gegangen bis zum letzten Augenblicke des gestürzten Ministeriums. Wenn er dieses Preßgesetz betrachte, so hätte er lieber gewünscht, es wäre nicht erlassen worden; er glaube, die Zeit sei nicht mehr fern, wo die Centralge— walt genöthigt sein würde, auch für ganz Deutschland ein Preßgesetz zu geben. Gerade für Deutschland sei ein einheitliches Preßgesetz nöthig. Da aber die Regierung diesen Weg einmal eingeschlagen, so wolle er einige Bemerkungen sich über das Gesetz erlauben. Obschon der Eingang von edler Freiheit durchweht sei und die Versicherung der Bürgschast für die Freiheit des Gedankens und der Presse gäbe, so könne er doch nicht bergen, daß er in den nachfolgenden Paragraphen einen Geist des Miß⸗— trauens finde, wie er allen früheren Verordnungen inne gewohnt. Er glaube nicht, daß die deutsche Presse dieses Mißtrauen verdient habez sie habe sich immer ehrenhaft gezeigt. Unter 99 Fällen hätte sie gewiß gar nicht und unter 100 nur ein einziges Mal geschadet. Er wende sich nun zu der Staffel von Leuten, die bei einem Preßvergehen verhaftet werden könnten. Wie kämen die Männer dazu, die nur ganz materiell mitgewirkt hätten und vom Inhalte nichts wissen könnten. Wenn auch durch das hierbei angeführte öffentliche und mündliche Gerichts -Verfahren etwas Gu— tes gewährt, würde doch der üble Eindruck, den jene Bestimmungen her vorbrächten, nicht verwischt werden können, nicht Jedem würde es gleich sein, vor Gericht gestellt zu werden. Ferner stelle der 8. 12 gegen Preß⸗— erzeugnisse, die das Unglück hätten, Mißfallen zu erregen, eine Menge Fis⸗ kale und Richter auf; das sei ein wahres Piratenspstem. Auch die hohe Strafe scheine zu beweisen, daß der §. 37 nicht ganz aufgehoben sein möchte. Die Vorlage bestimme ferner, daß alle Verordnungen der Regie⸗ rungs- und Kommunal-Behörden unentgeltlich in die Zeitungen aufzuneh— men scien. Dadurch würden die Verleger gleichsam mst einer ungebührli— chen Steuer belegt; Druck und Papier kostéè dem Verleger Geld. Er hoffe, daß die Beschlüsse der Kammer das Gesetz von jenen wesentlichen Mängeln reinigen würden, das Deputations- Gutachten habe scine Hoffnung schon mehrfach aufgerichtet. Er würde gewünscht haben, daß die Staats-Regie— rung diesen Gesetzentwurf gerade so behandelte, wie sie es bei der ersten Vorlage des Wahlgesetzes gethan, daß sie ihn zurückzöge, wenn die Kan mer dagegen sei. Doch bescheide er sich gern, da ein folches Verfahren wohl eine größere Ausnahme von der Regel fei, und er tröste sich nur damit, daß es ein provisorisches sei. Schließlich empfiehlt er noch der Kammer ein von den leipziger Buchhändlern ausgegangenes, diese Angele⸗ genheit betreffendes Promemoria. ⸗
Staats — Minister Oberländer: Der Abgeordnete spreche vom Standpun t (mes literarischen Kaufmanns. So ganz materiell sei freilich nicht die Negierung. Er wolle nicht sagen, daß die Vorwürfe ganz unge-
gründet seien, die Regierung hatte selbst bewiesen, daß sie bei manchen Ve— stimmungen . Ansicht geworden, denn schon bei der Berathung der Depusnlien über den HGesetz- Entwurf sei von der Regierung manches Feh— lerhaft ,, und gerade von dem Stgalsminister des Kulius, dem nde . i,, gemacht, daß ihm jene Bestimmungen die Urheber— schastArdantten. Dit Regierung habe es dadurch gut gemacht, daß sie in
der Deputation selbst mitgewirkt, um diese bedenklichen Bestimmungen zu beseitigen. Das werde hinreichen, um von ihr den Vorwurf zu entfernen als ob sie die freie Gebahrung der Presse irgendwie beeinträchtigen wolie. Der Gesetz-Entwurf habe provisorisch sein sollen, weil man davon aus ge⸗ gegangen, daß gerade in dieser Beziehung ein allgemeines deutsches Gesetz zu erwarten stehe, und daß man diesis der Einheit Deutschlands wegen in Sachsen sogleich zur Geltung bringen werde. Selbst als Deuischland noch immer zerrissen gewesen wäre, sei es immer noch das Band der geistigen Wahlverwandtschaft gewesen, das auf eine solche Einheit hingearbeitet, und dieses Band habe selbst Metternich mit seinen Genossen nicht zerreißen können. ö Abgeerdn. Tzschirner: Es könne möglich sein, daß der Entwurf von einer anderen Hand gekommen, als man geglaubt, welche die neue Zeit noch nicht ganz verstanden. Die Censur sei wohl aufgehoben, aber nicht die Beschränkungen. Bei Vergehen; der Piesse habe man sich lediglich entweder an das kriminalrechtliché Verfahren zu halten, oder“ es müßten nicht nur Nachtheile, sondern auch Vortheile für die Presse gegeben werden. Ein Requiriren nach dem Urheber halte er nicht für zu⸗ träglich, es könne höchstens nach ihm gefragt werden. Der §. 12 mathe eine Menge Polizei, wit würden mehr Konstabler haben, als Berlin. Tie Deputation habe bereits im Vereine mit dem Regierungs-⸗Kommissar einige Voischläge gemacht, die Abhülfe versprächen, und er werde noch einige Amendements einbringen, deren Annahme er hoffe, sonst würde er lieber die früheren provisorischen Verordnungen gelten lassen. Abgeort neter Wehner: Er sei gegen das Provisorium. Es müsse von jedem Staat abhängen, wie weit er den Beschlüssen des Reichstags nochkomme. Er werde auch die Einheit fördern, so lange aber dieses Ziel nicht erreicht sei, möchte er das, was er in der Hand habe, nicht gern aufgeben. Es könnte durch trübe Gestaltung der Dinge eine Zeit kommen, wo es sehr nöthig sein würde, ein definitives Gesetz zu haben. Wenn in Wien die Reaction siege, würde Fürst Metternich bald wieder dorthin zuruͤckfehren. „Dann könne man wohl von Frankfurt kaum ein Preßgesetz erwarten, das sich mit dem unsrigen vergleichen ließe, welches immer ein großer Fort— schritt zur Preßfreiheit sei. Wenn man nun von Frankfurt ein schlechtes bekomme, so müsse man das unsrige behalten. Es möge später entschie den werden, ob ein Preßgesetz von Frankfurt das unsrige aufheben solle. Daher für den Vorschlag der Deputation, die Worte: „bis zu Erlassung eines allgemeinen dentschen Gesetzes“ im Eingange des Gesetzentwurfs wegzulassen. Referent Küttner: Wir müßten jetzt darauf Rüchicht neh— men, die Provisorien zu vermeiden, da wir schon deren hätten. Hier handle es sich um ein Grund- und Urrecht des Volkes, da sei ein definitises Gesetz nöthig. Man ginge von der ständischen zur repräsenta— tiven Verfassung über, dabei sei die Kenntniß der öffentlichen Meinung nöthig, und diese erlange man durch die Presse. Daher müsse man sich das freie Preßgesetz sichenn; man habe nicht so bald von Frankfurt ein solches zu erwarten, auch könnten Exreignisse eintreten, die den Reichstag unterbrächen. . Abgeordn. Metzler: Die Preßfreiheit sei eben so wie das Vereins— und Versammlungsrecht eine Macht. Sobald diese in den Staat ein trete, müsse ihr eine Bahn angewiesen, es müßten gesetzliche Beschränkungen ge⸗ troffen werden, innerhalb welcher die freie Presse sich bewege. In Frankreich habe die unbeschränste Presse durch der Belagerungszustand niedergedrückt werden müssen. Abgeordn. Geißler meint gegen Abgeordneten Wehner man dürfe sich nicht absondern, wenn das übrige ganze Deutschland sich Frankfurt unterwerfe, werde Sachsen allein nicht widerstehen können. Abgeordn. Fleischer: Kein spezielles Gesetz für Sachsen, wenn Leipzig fortan die Metropole des deutschen Buchhandels sein solle. Die Bestim— mungen des §. 12 habe man in anderen Ländern, wie Baden u. s. w. nicht, die von dort kommenden Artikel wären daher in Sachsen gefährdet, dadurch entstände aber mannigfacher Schaden für die Drucker und Commis⸗ sionaire. Er hege die Hoffnung, daß bald von Frankfurt ein allgemeines Gesetz kommen werde. Abgeordn. Haase vertheidigt 8. 3, wie ihn die Deputation vorgeschlagen. Es seien ja gegen die an der Urheberschaft nicht betheiligten Personen nur subsidiarische Strafen verfügt, die nominatio autoris mache sie sogleich frei. Abgeordn. von Criegern findet den Grund der Anfechtung des Gesetzes auch darin, daß das Gesetz nicht unmittelbar auf
die Aufhebung der Censur gefolgt sei, rechtfertigt aber die Regierung, daß dieses nicht geschehen. Gegen Abgeordneten Wehner bemerkt er, daß das sächsische Gesetz unbedingt weichen müsse, wenn das von Frankfurt er⸗ scheine, und er fürchte nicht, daß dieses der Freiheit entgegen sein würde, das sei unmöglich, würde aber Bestimmungen gegen den Miß⸗ brauch der Presse enthalten. Reaction würde häufig das genannt, was nur dazu führe, die Ruhe herzustellen. Abgeordneter Rittner ist ge— gen Weglassung der Worte: „bis zu Erlassung eines allgemeinen deutschen Gesetzes“, weil es Pflicht sei, darauf hinzudeuten, daß das sächsische Gesetz dem von Frankfurt kommenden im Interesse der Einheit weichen werde. Ab- geordneter Unger begrüßt freudig das Gesetz, hegt aber von Frankfurt, woher das Conscriptions-Gesetz gekommen, keine großen Erwariungen. Ab- geordneter Evans spricht sich in ähnlichem Sinne aus.
Abgeordn. Wehner vertheidigt seine frühere Aeußerung, daß die von Frankfurt lommenden Beschlüsse erst einer Cognition der einzelnen Staaten zu unterwerfen seien. Wenn auch Sachsen klein sein, könne es doch durch kräftiges Auftreten seine Selbstständigkeit wahren. Die Schweiz habe sich von fünf großen Mächten nicht einschüchtern lassen. Die Freiheit gehe ihm über die Einheit. Abgeordn. Kretschmar: gegen das Provisorium. Re— gierungs⸗-Kommisar Todt: Er beziehe seine Bemerkungen zunächst auf die Aeußerungen des Abgeordneten Fleischer, weil dieser den größten Anlauf gegen das Gesetz genommen habe. Die Rede des Abgeordneten lasse sich in einen vorsündflushlichen und nachsündfluthlichen Theil trennen. Er finde diesen Anlauf erklärlich, wie Jemand, der lange in einer verschlossenen Stube zurückgehalten worden ist, dann, wenn er herausgelassen, einmal von ganzem Herzen Luft schöpft. Aber wenig erklärlich sinde er es, daß man bei Beurtheilung dieses Gesetzes auf das alte Spstem habe zurückkommen können. Der alte Bun? destag habe mit dem vorliegenden Gesetze nichts zu thun. Es sei gleichsam ein unnützes Raisonnement, wenn man, nachdem man Jemand zur Thür hin— ausgeworfen, noch hinterher sage: das ist ein schlechter Kerl. Was den nachsuͤnd-⸗ fluthlichen Theil betreffe, dessen Aeußerungen sich auf den ursprünglichen Entwurf bezögen, so sei zu berücksichtigen, daß der Entwurf durch die Deputation im Einverständniß mit der Regierung ein wesentlich anderer geworden. Er stimme vollkommen bei, daß es wahr sei, daß der Gesetz-Entwürf für Manches zu wünschen übrig lasse. Er selbst würde ihn ganz anders machen, aber es sei schon auf die Umstände hingewiesen worden, die einige Entschuldigung böten um so mehr, als die Regicrung den guten Willen gezeigt, daß sie mit größ⸗ ter Bereitwilligkeit den Ansichten der Deputation Aufmerksam keit geschenkt. Was die im Eingang des Gesetz-Entwurfs enthaltenen angefochtenen Worte betreffe, so glaube er, daß die Negierung ihren Willen gezeigt, das Gesetz an das zu erwartende deutsche Gesetz anzupassen. Er aber halte es für zweckmäßig, daß diese Worte in Wegfall kämen, und er neige sich zur An- sicht Wehner's hin, man brauchte deshalb nicht das System Wehner's an= zunchmenz man könne auch dahingestellt sein lassen, ob ein unbedingter Ge— horsam nöthig sei, aber daran erinnere er, wie auch die Frage eneschieden werden dürfe, daß in Frankfart in Bezug der Grundrechte nur das Mini= mum zewähir worden sei. Daher stehe es auch frei, eine Ausnahme zu ma⸗ chen, dann sei es sicherer und besser, ein Definitivum zu haben, besser, „man habe „Fals „man hätte.“ Wenn auch er die Einigung wünsche, so könne er doch nicht die Bedenken, daß dieses sobald geschehe, zurückweisen. Er fürchte nicht, daß das Metternichsche Spstem wiederkehre, aber was kommen könne wisse man nicht, und da sei es gut, sich seine Freiheit gesichert zu haben Es sei besser, wenn er sagen könne: „Ich bin ein freier Sachse, al in
s e: „Ich, achse, als ein deutscher Sklave.“ In Vezug auf den Mißbrauch der Presse und auf Per⸗= sönlichkeiten hoffe er, daß die Sache sich selbst finden werde. Wir lebten noch in den ersten Anfängen, was Wunder, daß da nicht Jeder sogleich wisst, wie er mit der Preßfreiheit umgehen solle. Es seien jetzt gleich sam die Flegeljahre derselben, die vorübergehen würden. Nach einer Diskussion zwischen dem Abg. Fleischer und dem Negierungs-Kommissar Todte erhält der Referent das Schlußwort, und es werden sodann die im allgemeinen Theile des Berichts enthaltenen Anträge angenommen: „den interimistisch erlassenen Verordnungen vom 9g. und 23. ir, 1848 unter der Voraus-
setzung nachträgliche Genchmigung zu ertheilen, daß das Allerhöchste Dekret vom 14. August 1848, die Angelegenheiten der Presse betreffend, auf dem gegenwärtigen außerordentlichen Landtage zur Verabschiedung gelangt“, ein⸗ stimmig, und der Wegfall der Worte: „bis zu Erlassung eines allgemeinen deutschen Geseßzes“, gegen 2 Stimmen (Fleischer und Rittnen.
In der heutigen Sitzung der eisten Kammer wurde die Berathung über das provisorische Wahlgesetz beendigt. Der Gesetz- Entwurf, die Wah⸗ len der Landtags-Abgeordneten betreffend, wurde mit 31 gegen 7 Stimmen (Graf Solms, Graj Schönburg, von Schönberg-Reinsberg, von Posern, von Miltitz, Graf Hohenthal-Püchau, von Schönberg Purschenstein), der Gesetz- Entwurf, einige Veränderungen in der Verfassungs-ÜUrfunde betreffend, mit 29 gegen 9 Stimmen (Graf Solms, Graf Schönburg, von Schön- berg-Reinsberg, von Posern, von Milnitz, Graf Hohenthal-Püchau, von Dc nber - Pi schensfein, von Friesen, von Schönberg Bibran) ange⸗
men.
Hannover. Hannover, 25. Oft. (Hann. Ztg.) Nach den vom Harze eingegangenen Nachrichten haben zwar die bösen Wetter sich auch noch in mehrere Grubenbaue des Burgstädter Zu⸗ ges verbreitet, so daß für den Augenblick fast 1000 Mann von ihren gewöhnlichen Arbeiten vertrieben sind, doch ist es gelungen, den westlich von Klausthal belegenen Rosenböfer Grubenzug gegen sie abzuschließen. Durch Veränderung des Windes und helle Witterung war am 23sten d. M. eine günstige Veränderung der Grubenluft her— vorgebracht. Es wurde daher möglich, den Zustand mehrerer Gru— ben zu untersuchen, die Versuche zur Rettung der Verunglückten zu erneuern und die Abschließung der noch frei gebliebenen Grubenbaue des Buigstädter Zuges mit Erfolg zu beginnen. Von zwei gegen das Verbot eingefahrenen Bergleuten sind in der Nacht vom 22sten auf den 23sten d. M. die zuerst umgekommenen beiden Leute aus dem „Schreibfederschachte“ der Grube Regenbogen herausgebracht, und am 2s3sten ist es einigen in Begleitung von Unteroffizianten zur Beobachtung des Zustandes der Grubenluft auf dem Georgestollen bis zum Charlotter Schachte vorgedrungenen Bergleuten gelungen, einen bei den früheren Rettungsversuchen zurückgebliebenen Bergniann lebend aus der Grube zu schaffen. Ditsem allerdings gewagten Unternehmen sind mehrere andere Rettungsversuche gefolgt, so daß ietzt sämmtliche bei dem schon erwähnten Versuche des sehr thätigen Geschworenen Bergmann mit diesem umgekommenen Leute aufgefün⸗ den sind. Ein bei den ersten Versuchen geretteter Bergmann ist aber bei den Wiederbelebungeversuchen, ohne wieder zur Besinnung ge⸗ kommen zu sein, ebenfalls gestiorben. Die Untersuchung, welche in den Zellerselder Gruben angestellt werden konnte, hat ergeben, daß die bösen Wetter wirklich in einem in der Grube Regenbogen ent⸗ standenen Brande ihren Ursprung haben, welcher als völlig erloschen noch nicht anzesehen werden konnte. . .
Anhalt⸗Deßau. Deßau, 23. Oktober. (Magb. 3tg.) In der gestrigen Sitzung des Landtages wurden der mündliche Be⸗ richt über den Vertrag wegen des elektro⸗magnetischen Telegraphen und der Bericht der Kommission über die Trennung der Schule von der Kirche angekündigt.
Auf der Tagesordnung stand der Kommissionsbericht über die Aufhe— bung der Lehen und Fideikommisse. Abgeordneter Lagemann rechtfertigte die mit den betreffenden frankfurter Beschlüssen ziemlich übereinstimmenden Kommissionsanträge. Obschon anfangs, trotz der Aufforderung des Präsidenten Wolter, Niemand das Wort ergreifen zu wollen schien, entspann sich später doch eine lange und lebhafte Debatte, besonders über die Entschädigungs— frage, welche die ganze Sitzung ausfüllte. Während die ministerielle Vor— lage die Aufhebung der Fideikommisse und Lehnsherrlichkeit ohne Entschä— digung vorgeschlagen hatte, trug die Kommission darauf an, daß die Art und Weise, so wie die Bedingungen der Aufhebung, in einem besonderen Gesetze geregelt werden solle. Ueber die Entschädigung war etwas Be⸗ stimmtes nicht angegeben, doch erklärten die Kommissions Mitglieder sich im Allgemeinen für eine solche. Die Entschädigung solle die Regel sein, und nur, wo die Umstände dieselbe nicht räthlich oder erforderlich erschei⸗ nen lassen sollten, könne von derselben abgesehen werden. Es wurde von dem Abgeerdneten Jannasch später auch ein Amendement eingebracht welches diese Ansicht, daß die Entschädigung als Prinzip gelten solle, ge⸗ nauer wiedergab. Hatte sich das Ministerium früher mit den Vorschlägen der Kommission im Ganzen und namentlich mit der gesetzlichen Regelung der Verhältnisse einverstanden erklärt, so widersprach es doch diesem Amen? dement, welches die Entschädigung nicht blos fakultativ, sondern als noth⸗ wendig hinstellte und nur die Größe und den Mo derfelben der späte⸗ ren Gesetzgebung vorbehielt. Es glaubte von der Entschädig s allae⸗ meiner Regel um so mehr absehen zu müssen, als den EStrtlärunzen der Kommission zufolge die Aufhebung der Lehen auch alle 217 nisse u. dgl. treffen solle, also alle Lehen völlige Absehen von aller Entschadigung ten Sander und Patzig. der
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Erbzins-Verhalt⸗ im weitesten Sinne. Für das ä g sprachen besonders die Abgeordne— . ö Bei der Abstimmung erlangten die in dieser Beziehung gestellten Amendements jedoch num eine Minorität von 8 Stimmen Aber auch die vom Ministerium sehr lebhaft vertheidigte Ansicht, der an- fänglich die meisten Mitglieder der Versammlung beizupflichten“ schienen daß die Entschädigung nicht als nothwendig, sondern när als zula fig hin⸗ gestellt und die Entscheidung über die Fälle, wo sie zu gewähren sei, der künftigen Gesetzgebung überlassen werden möge, erlangte nicht die erfoörder⸗ liche Stimmenzahl, sondern es wurde schließlich der von dem Abgeordneten Jannasch gemachte Vorschlag angenommen. Die angenommenen Sätze von denen die vier ersten keinen Widerspruch fanden, heißen nun: „t) Aller Lehnsverband hört hiermit auf. 2) die Errichtung neuer Familien Fidei⸗ kommisse, Majorate, Seniorate und Minorate ist untersagt. 3) Bestehende Stiftungen dieser Art sind aufgehoben. 4) Sind mit einer solchen Stiftung noch andere Wohlthätigkeits-Anstalten verbunden, so sind dieselben bei der Aufhebung der Stiftung zu entschädigen. 5) Die Art und Weise, so wie die Bedingungen der Auflösung des Lehnveibandes und der Familien ⸗Fidei⸗ kommisse u. dgl, wie auch die Entschädig um g, werden in einem beson= deren Gesetze geregelt.“ Die gesperrten Worte sind der Zusatz zu den Kom- missions-Anträgen; das Minister um wünschte wenigstens ftatt „die“ „der Entschädigung“ gesetzt zu sehen, so daß nicht blos diese selbst, sondern die Bedi n gungen derselben durch das zu erlassende Gesetz näher bestimmt würden.
Nachdem in der heutigen Sitzung zuerst Abgeordneter Martini unter unter ziemlicher Heiterkeit der Versammlung seinen Bericht über den Vertrag wegen des elektro⸗magnetischen Telegraphen vorgetragen hatte und dieser Veitrag, wie natürlich, nachträglich genehmigt worden war, schritt man in der Berathung über die Beschluͤsse fort, auf deren Revision angetragen wor= den war. Es waren dies ferner: 1) der Beschluß wegen der Erb sosge in den Herzogthümern. Nach einiger Debatte wurde dem Äntrage der die Re- vision verlangenden 15 Mitglieder und dem Wunsche des Ministeriums ge— mäß aus dem früher angenommenen Satze (8. 3) die Bestimmung: daß die Nachfolge nur im Mannsstamme des Herzogthums Anhalt erblich sein solle, eben so wie der früher vom Ministerium selbst beantragte und ange⸗ nommene Zusatz: so weit die bestehenden Vertrage nicht mit den Bestim-= mungen der gegenwärtigen Verfassung in Widerspruch stehen, in Wegfall ge— bracht und somit die ursprüngliche Fassung des §. 3 wieder ziemlich hergestellt. 2) Der Beschluß wegen des unbeschänkten Nechtes der Answandernng. Nachtem man sich allgemein darüber verständigt hatte, daß durch das unbesh ant, Auswanderungsrecht die Erfüllung civilrechtlicher Verbindlich leit! In cht
ch ier sscher f ; lich unmöglich gema Vollziehung richterlicher Untersuchungen nicht gesetzlich un n werden könne, beschloß man die in . Ja ung wanderungs-⸗-Freiheit ist von Staats wegen nicht , . sere Verfassung anzunehmen. Das Verbot der a,,. boch für unnölhig. — Auf der ,, . träge des Abgeordneten Jannasch: 1 Die se
er bestandenen, Jagd⸗ burch ein sofort Jorslgeseze, nie auch bie Feld- und Bichorb nung werben durch