1848 / 185 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

lichen Zwe gierung i we. 2 * 25 ** 2 * 36 * ĩ kreife na göglichkeit geltend zu machen.

7 be ,, r, ,. * 6. Regierung sind entschlossen, diesen Vnampf zu führen mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mit⸗ teln. Diese Mittel sind in den denenselben durch die Cirkular · De⸗

He vom 21. d. M. mitgetheilten Kaiserlichen Manifesten vom 16. ß 19. d. M. näher bezeichnet worden. Der militairische Theil hat 2 its seine zinwendnng gefunden. Eine Armee von nahe bei 60 000 . in Person geführt von dem Feldmarschall Fürsten von Win⸗ kisch grů der sein Hauptquartier dermalen in Hetzendorf genommen

ea, die Hauptstadt hermetisch umschlossen, und ich habe Grund

6 daß der nächste Zweck dieser Operationen binnen kurzem erreicht sein wird. 2

„Gleichzeitig hat sich Se. Reichstag aus Wien zu entfernen

emster einzuberufen.

ee , , . 26. Oltober 1848. ñ z Freiherr von Wes

Z. enthält in dem amtlichen Theile ihres heuti⸗ gen Blattes folgende Berichtigung: „Die in Paris erscheinende Zei⸗ ung La P resse enthält in ihrer Nummer vom, 28. Oktober d. J. einen als Mittheilung bezeichneten Artikel über die Schritte der pro⸗ visorischen Centralgewalt hinsichtlich der Friedens -Vermittelung in Italien. Dieser in mehrere andere Zeitungen, unter anderen auch in das Jurnal de Francfort übergegangene Artikel ist in wesent— lichen Punkten unrichtig.“

den mißbrauchende 'r. fe ger, Bestrebungen der Re⸗

Majestät bewogen gefunden, den und für den 15. November nach

senbeng.“

Die O. P. A.

Preußen. Berlin, 3. Nov. Die beute ausgegebene Nr. 5s der Gesetz-Sammlung enthält den Allerhöchsten Erlaß vom 10. Juli 1818 wegen Unterordnung des statistischen Büreau's unter das Ministerium des Innern.

„Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums nehmige Ich, daß das statistische Büreau dem nern untergeordnet werde und beauftrage das diesen Erlaß in Vollzug zu setzen.

10

Sanssouci, den 10. Juli 1848.

vom 9ten d. M. ge⸗ Ministerium des In⸗ Staats ⸗Ministerium,

Friedrich Wilhelm. Frhr. von Schreckenstein. Gierke. Kühlwetter.

von Auerswald. Hansemann. Milde. Märcker. An das Staats⸗Ministerium.“

Desgleichen betreffend den Allerhöchsten Erlaß vom 241. Oktober 1848 wegen einer Modification der Verordnung vom 14. Juni 1848, betreffend die Bewilligung von Wartegeldern an disponible Beamte.

„Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 23sten d. M. erkläre Ich Mich mit der für nöthig erkannten Modification der in Meiner Verordnung vom 14. Juni d. J. (G.-S. S. 153) enthalte⸗ nen Bestimmung, wonach von den daselbst nicht aufgeführten Besol- dungen das Wartegeld an disponible Beamte nach dem Verhältniß des nächsten höheren Gehaltssatzes ermittelt werden soll, einverstan⸗ den. Ich genehmige daher die zu diesem Zweck aufgestellte, hier bei⸗ liegende Nachweisung der bis zu dem Gehaltssatze von 1209 Rthlr. zu bewilligenden Wartegelder, mit der Maßgabe, daß nach Analogie der für die Festsetzung der Pensionen bestehenden Bestimmung bei Berechnung saͤmmtlicher Wartegelder die Jahresbeträge derselben auf volle Thaler abgerundet werden, wie dies bei Festsetzung der in der obigen Nachweisung speziell berechneten Wartegelderbeträge bereits geschehen ist. Es ist dieser Erlaß nebst der Nachweisung durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen.

Sans souch, den 24. Oktober 1848.

Friedrich Wilhelm. Eichmann. von Bonin. Kisker. Graf Dönhoff. Für den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten: . von Ladenberg. An das Staats-Ministerium.“

(Folgt die Nachweisung der den disponibel gewordenen Beamten

bis zu 1300 Thaler Gehalt zu bewilligeuden Wartegelder.)

Bayern. München, 30. Okt. (N. K.) Das Ministerium hat nunmehr sämmtliche, auf die neue Strafgesetzgebung bezügliche Gesetz⸗Entwürfe, wie solche aus der Berathuug der Gesetzgebungs⸗ Ausschüsse hervorgingen, in einen , vereinigt und diesen den Ausschüssen zur nochmaligen Revision vorgelegt. Dieser Ge⸗ sammtentwurf unter dem Titel: „Die Abänderungen des zweiten Theils des Strafgesetzbuches vom Jahre 1813 betreffend“ besteht aus fünf Abtheilungen mit 375 Artikeln; jede dieser Abtheilungen ist wieder in verschiedene Titel und Kapitel eingetheilt. Die J. Ab= theilung, Artikel 1— 29, handelt von der Gerichtsverfassung und der Staatsgnwaltschaft; II. Abtheilung, Artikel 30 74, von der Vor— untersuchung; III. Abtheilung, Artikel J5— 302, von den Schwur⸗ gerichten; JV. Abtheilung, Artilkel 303 367, von dem Verfahren bei ÄÜburtheilung der zur Juständigkeit der Kreis- und Stadtgerichte gehörenden Verbrechen und Vergehen; V. Abtheilung, Artikel 3668-375, von Aufhebung der früheren und Einführung der gegenwärtigen Gesetzesvorschriften. In letzterer Beziehung bestimmt Artikel 370: Der Tag, mit welchem das gegenwärtige Gesetz in Wirksamkeit zu treten hat, wird, so weit dieses nicht bereits bezüglich der Artikel 5 90 durch die Verordnung vom 3. Aug. d. J. (Regg.⸗Blatt S. 796 776) geschehen ist, durch besondere Regierungsverord= nung fesigesetzs werden. Artikel 371: Eine Untersuchung, über welche, vor dem gemäß Artikel 370 festzusetzenden Tage noch nicht in erster Instanz abgeurtheilt wurde, ist, selbst wenn die Akten nach durchzuführender Spezial- oder Hauptuntersuchung bereits dem Appellationsgerichte zum Spruche vorliegen gleich einer Voruntersuchung im Sinne des gegenwärkigen Ge⸗ setzes zu behandeln. Art. 372. Wenn ein Angeschusdigter ver dem

emäß Art. 370 festzusetzenden Tage abgeurtheilt, die Aburtheilung eines Mitangeschuldigten aber auf dem Grunde der Vorschrift des Art. 384 Abs. 3 Thl. Il. des Strafgesetzbuchs ausgesetzt wurde, so ist bei der Entscheidung über den letzteren das frühere Gesetz in An. wendung zu bringen, Art. 373. Ist gegen ein vor dem erwähnten Tage gefälltes Ürtheil das Rechtsmittel der Revision oder weiteren Vertheidigung ergriffen worden, so erfolgt die zweitrichterliche Ent— scheidung nach dem früheren Gesetze; doch findet, wenn blos der Angeschüldigte sich des Rechtsmittels bedient hat, eine Abänderung zu dessen Nachtheil (St. G. Th. II. Art. 375) nicht weiter statt Art. 374. Eine Wiederaufnahme des Straf⸗Verfahrens zum Nach theile desjenigen, welcher vor dem gemäß Art. 370 festzusetzenden Tage rechtskräftig für unschuldig erklart, losgesprochen oder verur— theilt wurde, ist von jenem Tage an unzulässig. Gegen einen von der Instanz Entlassenen kann diese Wiederaufnahme unter denselben Voraussetzungen stattfinden, unter welchen solche, der Art. 55 Abs. 2 des gegenwärtigen Gesetzes nach vorgängiger Einstellung des Straf⸗ verfahrens gestattet. In einem solchen Falle wird das vorhergegan⸗ gene Urthel auf Entlassung von ber Instanz einem Beschlusse auf

von Pfuel.

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Einstellung des Strafverfahrens (im Sinne des gegenwärtigen Ge⸗ setzes) gleichgestellt. Art. 375. Wer vor dem gemäß Art. 370 fest⸗ zusetzenden Tage verurtheilt oder von der Instanz entlassen wurden, kann, wenn die gesetzlichen Bedingungen gegeben sind, auch nach je⸗ nem Tage die Wiederaufnahme des Strafverfahrens verlangen. Die Zulassung, Instruction und Verbescheidung des Wiederaufnahms⸗ Gesuches, so wie die neue Untersuchung und Aburtheilung im Falle der gestatteten Wiederaufnahme, richtet sich, wenn das Gesuch binnen Jahresfrist nach dem oben bezeichneten Tage angebracht wurde, nach dem früheren, außerdem aber nach dem gegenwärtigen Gesetze.

Sachsen. Dresden, 1. Nov. (D. A. 3) Im Anfangt

der heutigen Sitzung der zweiten Kammer ergreift Secretair Kasten das Wort: Er wolle eine Anfrage an die Regierung richten, die zu keinen Debatte führen solle, er wünsche nur, daß die Antwort in den Landtags Mittheilun— gen niedergelegt würde. Den Vertretern bei der National-Versammlung sei eine tägliche Entschädigung von 4 Thlr. bewilligt worden, er frage uun, um mißliebigen Reden vorzubeugen, ob diese Entschädigung auch für den Fall bewilligi worden sei, wenn ein Vertreter sich nicht in Frankfurt befinde und derselbe vielleicht nach Wien oder Berlin gereist sei. Staatsminister Georgi entgegnete: Die Regierung habe ein Prinzip aufstellen müssen, und nach diesem habe sie im Verein mit den anderen Regierungen den Beschluß ge faßt, daß diese Entschädigang auch gewährt würde, wenn ein Vertreter auf vierzehn Tage entfernt sei, bei längerem Außenbleiben könnten aber die Diäten nicht fortbezogen werden. Die Regierung habe es für billig er— achtet, als im Laufe der langen Zeit, die jene Verhandlungen dauern wür— den, es wohl vorkommen könnte, daß Jemand einmal in hauslichen Ange— legenheiten abwesend sein müßte. Hierauf erhält Abgeordneter Tschirner das Wort und stellt den Antrag, daß die Regierung alle ihr zuständigen Mittel zum Schutze der in Wien gefährdeten Volksfreiheit anwenden möchte. Der Antrag wird auf die nächste Tagesordnung verwiesen.

Sodann erstattet Abgeordneter Haußwald Bericht über mehrere Peti⸗ tionen aus den Gebirgsgegenden, die Ungleichheit der Grundhesteuerung des Gebirges im Gegenfaß ? zum Niederlande betreffend. Die Majorität der Deputation schlägt vor, die genannten Petitionen, insofern sie a) eine Berücksichtigung bei der Einkommensteuer wünschen und hb) einen ausdrück⸗ lichen Antrag auf Revision des Grundsteuerspstems enthalten, auf sich beru— hen zu lassen; dagegen aber () das in der vierten Petition enthaltene Ge⸗ sfuch um eine progressive Steuerabminderung für die Gebirgsgegenden nach den Höhenverhältnissen und mit Zugrundelegung der klimatischen Abstufun⸗ gen der Staatsregierung zun sorgfältigsten Prüfung anheimzugeben und die⸗ selbe zu ersuchen, über die Räthlichkeit und Ausführbarkeit dieses Vorschla— ges genaue Erörterung anzustellen und das Nesultat derselben der nächsten Ständeversammlung mitzutheilen. Die Minorität der Deputation (aus dem Abgeordn. Thiersch bestehend) beantragt: die Kammer wolle dem von der Mehrheit der Deputation gestellten Antrag sub b) und c) keine Folge ge ben, vielmehr im Verein mit der ersten Kammer die Staats. Regierung er- suchen, die Grundsteuer des Hochlandes nach vorgängiger Revision und Berichtigung der kommissarischen Geschäfts⸗-Anweisung anderweit festzustel len und zu ermäßigen. Nach langer Debatte darüber ward das Sonder— gutachten hierauf gegen 7 Stimmen abgelehnt und der Majoritäts antrag fn Bezug auf a) und b) und den ersten Theil von e) einstimmig, und der zweite Theil gegen 18 Stimmen angenommen.

Hierauf folgt die Berathung über den Bericht der zweiten Deputation (Ref. Wehner) über das Dekret, die Eihebung einer außerordentlichen Einkommensteuer betreffend, vom 25. Mai 1818. Der Bericht er wähnt, daß, während die Deputation mit Begutachtung der Regie— rungsvorlagen, die Einkommensteuer betreffend, sich beschäftigte, sei ein anderweites Dekret vom 1. Juli 1848 eingegangen, welches unter Hinweis auf die dringend gebotene Vermehrung der Kassenbestände, die Ermächtigung der Kammern zu vorläufiger Erhebung von 17 Prozent der vorgeschlagenen Einkommenstener in Anspruch genommen. Auf er— haltene Ermächtigung habe unn die Staatsregierung die Verordnung vom 12. August 1848, die Erhebung von 13 Prozent Einkommensteuer ausgeschrieben, und es seien nun noch die Vorschläge der Regierung zu eiwarten gewesen, wie viel noch außer jenen 15 Prozent und daher wie viel im Ganzen an Einkommensteuer erhoben werden solle. Bevor nun die besondere Berathung des Gesetz-Entwurfs stattgefunden, sei ein ferneres Dekret vom 10,6 12. September 1848 an die Stände gelangt, worin er⸗ öffnet worden; von der Erhebung einer ferneren Rate der außerordentlichen Einkommensteuer für jetzt absehen und eine solche nur für den unerwarteten Fall wieder in Erwägung ziehen und nach S. 105 der Verfassungs-Urkunde eintreten lassen zu wollen, wenn neue unvorhergesehene Bedürfnisse für die Staatskasse dies erforderlich machen sollten. Ferner habe, nun hierbei die Staatsregierung für angemessen gehälten, daß in Uebereinstimmung mit der nach Obigem eintretenden Beschränkung der Einkommensteuer das für die außerordentlichen Grund-, Gewerbe- und Personalsteuerbeiträge festgesetzte Maximum von 5 Rthlr. auf 3 Rthlr. ermäßigt werde, und endlich, daß als Erhebungsgebühr 1) in großen und Mittelstadten 1 Proz., 2) in kleinen Städten und auf dem platten Lande a) von allen Individualbeträgen bis mit 100 Rthlr. 2 Proz., b) von solchen Beträgen über 109 Rthlr. bis 100) Rthlr. 1 Proz., e) von solchen Beträgen über 10990 Rthlr. Proz. mit der Bestimmung gewährt weide, daß die Gemeinden hiernach sowohl die Erhe— bungskosten als auch die etwa an die Mitglieder ihrer Abschätzungs-Aus—= schüße zu gewährende Veigütigung zu bestreiten haben. Die Deputation hat nun geglaubt, daß die Berathung der einzelnen Bestimmungen des im Drange der Zeit verfaßten Gesetz' Entwurfs nur auf die Schattenseiten des letzteren sich werfen würde, man würde von den verschiedensten Standpunkten aus zeigen, wie der Gesetz-⸗Entwurf sein solle, statt über das, was zu be— stimmen, sich zu einigen; sie schlägt daher ver: 4) den mittelst Dekrets vom 26. Mai 1818 an die Stände gelangten Gesetz⸗Entwurf, die Erhebung einer außerordentlichen Einkommenstener betreffend, in der Sache für erledigt zu erachten und deshalb von einer allgemeinen wie besonderen Berathung desselben abzusehen. Dieser Antrag wird nebst folgendem 2. ohne Debatte einstimmig angenommen: den Verordnungen vom 27. April 1848 nachträg⸗ lich die ständische Genchmigung zu ertheilen. Dezutatlonsantrag 3 lauter: sich damit, daß von der Erhebung einer ferneren Rate der außerordentlichen Einkommensteuer für jetzt abgesehen werden solle, einverstanden zu erklären, zugleich aber der Staatsregierung anheimzugeben, ob nicht für den un erwarteten Fall, wenn neue, unvorhergesehene Bedürfnisse für die Staats— kasse hervortreten sollten, es angemessen sein dürfte, die Deckung derselben durch eine außerordentliche, wenn auch etwas modifizirte Erhebung von Grund Gewerbe- und Personalsteuer zu beschaffen.

Der erste Theil des Antrags wird einstimmig, der zweite gegen 13 Stimmen angenommen. Der Deputationsantrag 4: „Zu genehmigen, daß das für die außerordentlichen Grund-, N, und Personalstenerbei⸗ träge festgesetz Maximum von 5 Thlr., auf, 3 Thaler ermäßigt werde,, wird einstimmig angenommen. 5) Schlägt die Deputation vor, zu geneh= migen, daß den Gemeinden an Gebühr: von überhaupt bei einem Soll—

nit Thlr. 5 Proz., über 590 1000 Thlr. 4 Proz., über 1000 . 1500 Rthlr. 3 pCt., über 1500 Rthlr. 2 pCt., wovon jedoch die in kleinen Stadten und auf dem platten Lande etwa vorkommenden Indivi— dualbeträge von über 260 Rthlr. auszunehmen und bis mit 1000 Rthlr. nur mit 1 pCt. und von über 1000 Rthlr. nur mit pCt. in Ansatz zu bringen sind, mit der Bestimmung zu gewähren sei, daß dieselben hiernach sowohl die Ethebungskosten als auch die etwa an die Mitglieder ihrer Orts— Ausschüsse zu gewährende Vergütung zu bestreiten haben. Der Referent sindet sich durch die in Folge der Debatte gethane Acußerung zu beantra— gen veranlaßt, die Worte: „in kleinen Städten und auf dem platten Lande! besonders zur Abstimmung zu bringen. Es wird der Wehnersche Antrag, den Wegfall der erwähnten! Worte betreffend, so wie dann der Deputations= Antrag Fegen 1 Stimme angenommen. Einstimmige Annahme finden noch Deputation gantrag 6: im Ein verständniß mit der Staatsregierung hinsichtlich der

. Grund, Gewerbe und Personalsteuern bei der für eine jede . , , ,, Einnehmen gebühr es bewenden zu lassen und 7: k 3 64 der Ausflihtung. der in den Deputations-An— derliche Ermchtigung n V , nm ir n n mn nhl. Hinchimte unh heilen. as Dekret findet ebenfalls einstimmige

* / ; In der heutigen Sitzung der J. Kammer veranlaßte die auf der Re—

gistrande befindliche Eingabe des Bürger-Vereins zu Chemnitz, worin der—

selbe der J. Kammer und besonders den Herren von Friesen, von Zehmen und von Welck sein Mißtrauen über ihr Amendement zum Wahlgesetz und die Ansicht ausspricht, als möchten diese gegen dasselbe stimmen, um das Mini= sterium zu stürzen, Herrn von Welck eine Interpellation darüber anzufündi gen, ob das Ministerium auch der Ansicht sei, daß die fraglichen Mitglie— der der J. Kammer die Existenz des Ministeriums in Frage stellen wollten. Die Bürgermeister Klinger und Schanz hielten das Ministerinm zu einer Antwort hierauf nicht verpflichtet, was jedoch die Herren von Friesen und von Nostitz Wallwitz widerlegen, worauf die Interpellation auf die nächste Ta— gesordnung verwiesen wird.

Dresden, 2. November. (D. A. 3.) Nächst der Registrande war auf der heutigen Tagesordnung der II. Kammer der Tzschirner sche Antrag: „daß die Regierung alle ihr zuständigen Mittel zum Schutze der in Wien gefährdeten Volksfreiheit anwenden möge.“

Abgeordn. Tzschinner begründete zunächst seinen Antraz⸗. Der Ger genstand, den er heute zur Sprache bringe, sei bereits in der Nationalver— sammlung zu Berlin verhandelt und daselbst entsprechende Beschlüsse ge—⸗ faßt worden. Die Herzen der Sachsen schlügen aber eben so warm als die der Preußen, und wenn auch unsere Macht sich allerdings nicht mit

mit

der dieses Nachbarstaats messen könne, würde Sachsen dochsim Vereine den anderen deutschen Staaten auch für die Wahrung der Volksrechte wir- ken können. Es gelte der deutschen Sache, wenn man für Wien etwas thue. Eines Jeden Herz werde bluten, daß den edlen Bestrebungen dieser Stadt ein minder günstiger Erfolg in Aussicht stehe Es sei allerdings wahr, Wien habe mit einem Widerstande begonnen, allein es sei durch den schwärzesten Verrath einer Camarilla dazu gezwungen worden, die ihr Netz über alle Völkerschaften QOesterreichs ausgespannt hätte,

Plan es gewesen, Oesterreich zu einem Slaven-Staate zu habe es dahin bringen wollen, daß die Verheißungen gen Kaisers zurückgenommen würden Kroaten scheiden sollten. Man werde nun Reichstag der Kanonen von Olmütz verlegen, um ihn können. Selbst Prag h die Schmach eingesehen Seiten kamen Anträge auf Schutz der Rechte der völkerung Wiens verdiene

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8 gew. ? und Wiens

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nach Bevölkerung. unsere Theilnahme und unseren Dank Bestrebungen, denen leider der Verrath den Erfolg verkümmerte. thue die Centralgewalt, obliege, die Freiheit der deutschen zu schützen, die mit dem geubtesten polizeilichen Argusauge alle Länder überwache und Armee-Corps ausstelle? Für Wien l gethan, zwei kraft- und machtlose Kommissare abgesendet Einsicht in die dortigen Verhältnisse abginge. Das sei kein Schut heit, und die Centralgewalt sei daran, w sie noch besitze, dieselben jetzt gänzlich zu verlieren. einmal mit ihr, und machen wir sie noch einn sie auch zum Schutze der Vollsrechte da sei.“ beschlossen, energisch zu intercediren, und er dies geschehen, daß ein Wirken allein, da dies nicht der Fall, so möge je sei, die nothigen Schritte thun. handelt werden. (Bravo.) Staats ⸗Minister von Völkerdrama's, die im seien es zweierlei Interessen, die unsere Somwpathie Es sei dies einerseits die deutsche Nationalität, nelle Freiheit. Beide seien auf das innigste verbunder kaum der Versicherung, daß die sächsische Regierung als das Volk für diese Interdssen hege und so viel wahren suche, da ja auf ihnen das Es sei nun zu fragen, in welchem Grade und wie die Gefährdung abgewendet werden

nicht völlig zu bestimmen. T

der es deut

als

nahe nahe

vereintes

der Pfordten: osterreichischen Staate

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gegenwartige

Die Regierung

tel, die ihr zu Gebote stehen, schnell in 2

ders könne sie vor der Hand nicht wirken, da sie eirst

Gesandten in Wien eröffnet, daß sie die Vertretung

teressen in die Hände der Reichsgewalt gelegt, u

Reichs-Kommissarien zu überlassen sei, in dieser

teln. Ihren Bevollmächtigten in Frankfurt aber

daß er der Centralgewalt zu erkennen gebe, wie die sächsisck

rung die 1deutsche Nationalität und constitutionelle Freiheit

sen wolle. Es sei nicht zu leugnen, daß eine Gefahr fün jene

sen zu drohen scheine, aber es könne dies ve Entscheid

eignisse nicht anerkannt werden. Wohl lasse das Auftreten des

Heerführers etwas besorgen, namentlich wenn chreiben authen

das er nach Prag gesendet haben solle; allein habe darüber keine B stimmtheit erlangt. Diese Besorgniß aber erhalte dadurch ein Gegengewicht daß er ein österreichischer General sei, der unter dem deutschen Ober-Kom mando stehe. Das Kaiserhaus sei ferner ein deutsches, seine genheit ruhe auf deutscher Grundlage, es sei daher nicht anzunehmen dasselbe die deutsche Nationalität gefährden wolle. Aber

niß für die bürgerliche Freiheit erhalte ein Gegengewicht durch die

des Kaisers, daß die constitutionelle Verfassung unangetastet

Dieser Versicherung müsse man Glauben schenken. Und was . amtlichem Wege zugekommen, stimme damit überein, daß man diese Fre heit nicht antasten wolle, daß man zur Zeit nur zur Aufrechterhaltung Ordnung jene Maßregeln ergriffen. Etst wenn eine wirkliche jene beiden Interessen sich herausstelle, wenn diese nach Beendigung wiener Kampfes beeinträchtigt würden, dann würde sein die Wahrung der deutschen Nationalität Freiheit erfordere. es würde nicht gezögert werden. Wolle ie Kammer noch besonderen Beschluß fassen, so werde ie Regierung s beschließen haben, was darauf zu thun sei. Abgeordneter M ein deutsches Herz im Busen trage, werde nicht unbewegt b bei den Ereignissen in Wien. Von unserem Standon ite aus

wohl nicht die Hülfe, die wir zu leisten wünschten, gewährt wer n dem brauche ich unsere Sympathie nicht in bloßen Worten auszusprechen man könne auch handeln. Es sei Gefahr vorhanden, und von Seiten Centralgewalt werde nicht mit der nöthigen Energie gehandelt. Wenn

die einzelnen Siaaten etwas thun wollten, so möchten sie diese Centra gewalt in einem gewissen Feuer erhalten und darauf hindeuten, daß Reichsoberhaupt kein Oesterreicher, sondern ein Deutscher sei. Er stelle daher den Antrag, daß die Staatsregiernng bei der Lentralgewalt auf energische Intercession zu Gunsten der deutschen Interessen in Oesterreich mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dringen wolle. Dieser Antrag wird einstimmig von der Kammer untesstõützt,

Gallerieen zu einem vollstimmigen

J

Gefahr

8 ö das zu thun

1 [

was die zahlreich besetzten

Bravo veranlaßt. Abgeordn. Schenck schlägt hierauf vor, im Metzlerschen Antrage die Worte „der deutschen Interessen“ mit „deutscher Ehre, Freiheit und Nationalität“ zu vertauschen, womit Abgeordneter Metzler sich einverstanden erklärt. Abgeordn. Tz schir⸗ ner spricht zuletzt noch seine Freude darüber aus, daß sich einmal alle Parteien zu einem Beschlusse vereinigt hätten, und erklärt seinen Antrag durch den Metzlerschen erledigt, welcher letztere sodann die einstimmige Genehmigung der Kammer erhält.

Hierauf folgt die Berathung über einen mündlichen Bericht über das Dekret, das Vereins- und Versammlungsrecht betreffend. Die zweite Kam- mer tritt auf Anrathen ihrer Deputation den Beschlüssen der ersten Kammer bei, mit Ausnahme des bei §. 5 der Gesetzvorlage gefaßten: „Volks ver⸗ sammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden“ (dessen Annahme auch die diesseitige Deputation empfiehlt). Es entspinnt sich bei diesem Amendement der ersten Kammer eine längere, ziemlich lebhafte Debate, in der von der einen Seite gegen diesen Zusatz geltend gemacht wird, daß die Kammer durch die Annahinẽ desselben wenigen freisinnig sich zeigen würde als die Regierung, welche diese Beschränkung nicht im Gesetzentwurfe gegeben. Der Zusatz enthalte überhaupt nichts als eine Präventive gegen das Vereins- und BVersammlungsrecht, eine Beschränkung desselben. Diese Ansicht vertheidigen die Abgeordneten Lincke, Tzschirner, Wehner, Siegel, Schenck, Evans, Hel- big, Kuttner, Unger, Kretzschmar, Fleischer und Kaiser. Abgeordneter Schä— fer schließt sich den genannten Sprechern für Ablehnung dieses Zusatzes an, weil er befürchtet, daß durch solche Bestimmungen das Uebel nur ärger gemacht werde. Für die Annahme des Zusatzes verwenden sich die Au— geordneten von Criegern, Haase, Rittner, Sachße, weil sie diese Bestimmung zu Verhütung von Mißbrauch nöthig erachten und dieselbe von der Natio- nal-Versammlung in Frankfurt ebenfalls beschlossen worden sei. Staats—

Minister Oberländer erklärt: Der Beschluß der National-Versammlung sei nur ein vorlänfiger, da jenes Gesetz dort noch einmal berathen werden müsse; es frage sich, ob sie dann noch beibehalten werde. Uebrigens halte die Regierung diesen Zusatz-⸗Paragraphen für unbedenklich. In dringenden Fällen würde die Regierung ohnehin einzuschreiten haben, sie habe aber diesen Zusatz im Gesetz-Eniwurfe nicht gebracht, weil sie von dem Grund⸗ satze ausgehe, das Vereins- und Ver sammlungs -Recht dürfe keinen Prä ventiv- Maßtegeln unterligen. Nachdem noch Referent Metzler bemerkt, daß auch er kein großes Bedenken darin finde, wenn der Zusatz falle, wird derselbe von 49 gegen 14 Stimmen (von der Planitz, von Schoönfels, von Arnim, Haase, Thiersch, von Beschwitz, Hartenstein, Sachße, von Einsiedel, zimmermann, Müller aus Gablenz, von Criegern, Ritiner und Oehmichen) abgelehnt. 8 Ter General-Major, Graf von Holtz endorff, hat folgenden Tagesbefehl erlassen: „Tagesbefeyhl. Hauptquartier Schmölln am 3 Sttober 1818. Indem ich für die in den beiden heutigen An⸗ lägen zu Altenburg ausgesprochenen ehrenhaften Gesinnungen meine . und die offene Kundgebung ihrer treuen Anhänglichkeit an Person den aufrichtigsten Dank sage, habe ich nur zu beklagen, der letzte Satz in der Erklärung der Unteroffiziere und Mann—⸗ haften des 1sten Linien-Infanterie-Regiments Drohungen von Ge— walt entl welche ungesetzlich sind. Graf von Holtz endorff, General

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 31. Okt. (H. C.) Morgen um 11 Uhr ist die mecklenburgische Kammer der Ab⸗ geordneten durch den Großherzog mit folgender Rede in der Dom— kirche eröffnet worden: Meine Herren Abgeordnete! Es ist die wichtige Stunde gekommen, Mecklenburgs Fürsten und die Abgeordneten des mecklenburgischen Vol neinsam die neue Verfassung festzustellen haben. Meine Hemyen, erscheinen hier, durch das Vertrauen in Kraft des auf verfassungsmäßigem Wege erlassenen

Heute

Ihrer Mit-

erwartet das Land, daß Sie sorglich erforschen, was un⸗ aterlande frommt, daß Sie gewissenhaft prüfen, was das erheischt, daß Sie nach reiflicher Erwägung sich entscheiden den mecklenburgischen Zuständen eine freie Entwickelung in elten, auf Dauer berechneten Formen sichert.

Bedeutung und Wichtigkeit gewinnt die zu lösende Aufgabe durch auf das gesammte deutsche Vaterland. Die großartige Neu— l st im Werden begriffen. Seine Einigung und Kräfti⸗ eine innige Verbindung der einzelnen Theile sich er- Mecklenburgs Volksstamm es vergessen, daß Mecklen—

euischlands bildet. ; meine Herren, trete ich hin mit demselben Vertrauen, re Mitbürger Ihnen gezeigt haben, mit denselben Erwartungen, von Ihnen hegt, um jctzt zu lossen, was ich meinem

heißen habe. da, bercit, mit Ihnen eine volksthümliche die Mecklenburg in die Reihe der constitutionellen

Land sie

Verfassung zu

Staa⸗

stehe

h eine Verfassung, die begründet ist auf staatsbür⸗

leichheit, welche die Volksentwickelung und den Ge—

unter den Gliedern der neuen Gesammtheit das für erforderliche innere Gleichgewicht erzeugt

seinen unverkümmerten Lauf gewährt

sichert, daß Ordnung im gesetzten Gewalten, im Vereine mit nd fest gehandhabt werde.

Um zu einem solchen Bau zu gelangen, habe ich, in Uebereinstimmung m Großherzoge von Mecklenbürg-Strelitz, den Entwurf einer Verfas⸗ wir sie als für Mecklenburg geeignet erkannten, ausarbeiten las⸗ Ihnen, nebst den übrigen darauf Bezug habenden Vorlagen, uns ernannten Kommissarien mitgetheilt und, wo er es be— werden.

Streben wird es sein müssen, den Abschluß der entschieden und rasch zu fördern, als es nur irgend mit einer

und gewissenhaften Prüfung sich vereinigen läßt. dies geschehen, wird unter der regsten lebendigsten Theil⸗ und unter Anstrengung aller geistigen Kräfte des ganzen

dem Wirken der Staatsbürger,

erläutert

gemeinsames

eutsches Vaterland in dem durch seine Vertreter jetzt als die Grundrechte deutschen Volkes uns bietet, was mecklenburgische Verfassung feststellen wird Daß aber jene ruhiger Besonnenheit und Beharrlichkeit vorwärts schreite, so mehr Bedürfniß, als es gilt, vorhandene nach bin mit dem Leben verwachsene Zustände in neue hinüberzu⸗ dies vermittelt werden soll durch Behörden, die ebenfalls alle änderten Formen und Verhälmissen sich zu bewegen

des

flůenbura um lenburg um

ffrichtigkeit und Wahrheit lassen Sie uns schreiten zu dem neuen seien Verdächtigung und Mißtrauen; eine ossenk Verständi⸗ Ueberzeugung führen, und fest, und kräftig wird das Ver- wurzeln, wenn e deutsche Redlichkeit und Treue zu seinen seilern hat. - er, meine Herren, Eins thut uns und denen, die nach uns kommen, vor h, und daran mahnt uns die Stätte, an der wir stehen. Es ist und der Segen Gottes. Nur mit diesem wird das Werk, wel⸗ haben, gedeihen und bestehen. ; Sie uns mit Gottes Hülse zu dem schreiten, was unsers Am— ist it erfläre ich die Verhandlungen der zur Vereinbarung der Fung berufenen Abgeordneten⸗Versammlung für eröffnet.“ ad dem der Großherzog diese Worte gesprochen hatte, wurde ind dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz ein dreimaliges, bunerndes Lebehoch gebracht. Die Bürgerwehr und das Garde⸗ Batalllon hatten' auf dem Markte und in der Kirche Spalier gebi! auch von diesen, wie von dem auf dem Markte versammel⸗ ten Volke wurde der Großherzog beim Hin- und beim Zurückgange mit einem Hoch begrüßt. Nach Beendigung dieser Feierlichkeit bega— sich die Abgeordneten, deren Linke schon am vorigen Tage im Großherzog von Mecklenburg“ eine Versammlung gehalten hatte, in die Kammer. Als Großherzogliche Kommissarien fungiren dort von schwerinscher Seite der Minister und Geheimeraths Präsident von Lützow, Stever auf Wustrow, Dr. Kippe aus Rostock und Land⸗Syndikus Groth aus Rostock, so wie von strelitzscher Seite der Justizrath Buchta. Stößel Schwerin;

Alters-Präsident ist der Geheime Ministerial⸗Rath= é Pohle Schwerin, Kloß Rostock und Lehmann

det, und

ben

p10 Jüngsten⸗-Secretaire sind: un Tomjüch. Der von der Regierung vorgelegte Entwurf einer prodi⸗ sorischen Geschäfts-Ordnung ist von der Kammer nicht angenommen worden, dagegen, bei Annahme des von der außerordentlichen Land tags⸗Versammlung genehmigten Entwurfs, ein Ausschuß, bestehend aus den Abgeordneten Pohle Schwerin, Türk Restock, Willbrandt Rostock, Petermann Neustrelitz und Marcus Schwerin zur Bearbei⸗ tung einer Geschäfts⸗Ordnung erwählt worden. Abtheilungen zur Beschaffung der Legitimation der Wahlen wurden sieben, jede aus 15 Personen bestehend, beliebt. Ein mit 37 Unterschriften versehe⸗ ner Antrag des Dr. Petermann, das Ministerium um mögliche Ver⸗ tretung der Sache Wiens bei der Centralgewalt zu ersuchen, wurde auf die nächste Tages-Ordnung gestellt. Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 2. Nov. (D. A. 3.) Nach dem in der 45sten Sitzung der Landschaft erstatteten Berichte der Finanz⸗ Deputation über die Verwaltung der Obersteuerkasse in den Jahren 1841 bis 1817 betrug die Einnahme 1845— 1817 900,099 Rihlr., die Ausgabe 971,654 Rtihlr., so daß sich eine Mehrausgabe von 71,555 Rthli, heraus- stellt, welche zum größten Theil veranlaßt worden ist durch die außerordent⸗ lichen Aufwände während der Theuerung des Jahres 1847 und durch eine Reihe landschaftlicher Verwilligungen. Die durchschnittliche Einnahme der

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Obersteuerkasse in den letzten drei Jahren stellt sich auf jährlich 300, 033 Rihlt. heraus. Die Schulden der Obersteuerkasse beliefen sich Ende 187 auf bz, 492 Rthlr. Die Forderung der Landesbank wegen der sächsisch-baveri⸗ schen Eisenbahn ist auf 385777 Nthhi— festgestellt worden und tritt in die⸗ sem Betrage den Kapitalschulden der QObeisteuerlasse hinzu. Für das Jahr 1818 sind der Bedarf der Obersteuerfasse auf 4127393 Rihlr, die Deckungs⸗ mittel auf 250,933 Nthlr. veranschlagt worden, daß sich mindestens ein Fehlbetrag von 1506000 Rthli. ergiebt, welcher zum Theil durch das zu 'schaffende Papiergeld gedeckt wird. In den Jahren 1845 bis 1817 haben die direlten Steuern einen Mehrertrag von 16,654 Nthlr., die indirelten Steuern dagegen im Jahr 1817 einen Minderertiag von 743 Rihlr. geliefert, als der Etat besagt. Ver Antrag der Finanz-Depu

tation geht dahin: die Landschast möge die Verwaltung des Obersteuer= ärars gutheißen und nachträglich eine Anleihe von 10,000 Rthlr. genehmi— gen, welche ohne vorgängige landschaftliche Verwilligung b

r um die laufenden

ten. Dieser Antrag wurde auch von der. Landschaft angenon

dessen die bedeutende Uebersteigung des Etats ganz besonders

des Herzoglichen Hauses, des Militairs und für polizeiliche

bank aufgenommen werden mußte,

laßt warden und sich hauptsächlich deshalb die Anleihe vor nöthig gemacht hatte, so stellte Abgeordneter Erbe den A mer möge beschließen: durch höchstes Nestri t vom der Landesbank eine Anleihe von 40,000 Rthlr.

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ir die

vorgängige landschaftliche Genehmigung aufgenommen grundgesetzlich gefordert wird: die Kammer spricht ihre dieses nicht verfassungsmäßige Verfahren aus und erwartet, da chen Maßregel von seiten der Regierung nicht wieder ergri Dieser Antrag wurde von der Landschast mit 20 gegen nommen. .

In der 46. Sitzung der Landschaft kam eine Petition von drei Nicht⸗-Altenburgern im Namen einer 1000 Eisenberg abgehaltenen Volks-Versammlung eingereicht und des Titels „Von Gottes Gnaden“ betreffend. dnete sich dieser Penition an, doch wurde der Sache für jest weit gegeben. Weiter faßte die Landschaft den Beschluß, d fuchen, die landschaftlichen Mit heilungen allen im lal-Rachrichtsblättern gratis beilegen zu lasen— v. Planitz, Bezug nehmend auf einen Artikel dieser Zeit Mütheilung über die Aeußerung des Ministers von d sächsischen Kammer und erklärte, daß der Schreiben des altenburgischen Ministeriums wegen T verstanden habe, und daß er, um alle Zweifel darü Landschaft das betreffende Schreiben vorlegen werde schaft für befriedigt erklärte.

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Königl

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Oesterreich. Mailand, 22. Okt,

l, durch welchen das Heer vor falschen Nachricht

hat der Feldmarschall so eben Sr. Majestät dem

Ergebenheits-Adresse im Namen der it alienischen

Sie lautet: „Majestät!

fehl

Mit Entrüstung hat eignisse von Wien vernommen! Tiefer

Männer derselben; Soldaten der österreichisa Pflicht vergessen, ein tapferer General früherer den Augen der ihn beschützen sollenden Wache Leichnam geschändet! Länder und Völker haben Anhänglichkeit und Treue Ew. Majestät kundgegeben sich um ihren Kaiser, der wie sie Oesterreich und Die Armee von Italien, begeistert im Hinblick auf jene Güte siegreich die Angriffe eines frechen Feindes zurückgewiesen, fernerem Kampfe bereit eine starke Schutzwehr an der! Reiches. Nicht Zwietracht, nicht Haß Zerstreuung ihren Reihen: Der Gedanke an Kaiser und Vaterland Glieder dieser großen Familie, einem Zeichen nur, dem al Oesterreichs, dem Zeugen so vieles herrlicher n, folgen si Kampfe, folgen sie zum Siege. Im edlen Wetteifer in Treue Aufopferung für den gütigsten Monarchen werden unsere dem Beispiel der Armer von Italien folgen und Oesterreich und seine Freiheit werden glänzend aus diesem Kampse hervorgehen. Ge⸗

iuhen Ew. Majestät diese Gesinnungen Armee von Italien, Genosse 1

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seine Freiheit

und

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Brüder

der welche ich als deren Organ, alter Führer und ältester aus sprechen mußte huldvollst den täglichen Beweisen von Ergebenheit der Völker aller Länder Reie Radetzky, Feldmarschall.“

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Frankreich. National⸗Versamm lun 31. Skt. Anfang 1 Uhr. Präsident Marrast dritten Mitgliedes des neuen Aufsichtsraths über Depositen-, Consignations verliest er zwölf neue Urlaubsgesuche. (Oho! Saale) Vezin trägt darauf an, die öffentlich anzuschlagen. Zuletzt wisse ob sammlung überhaupt beschlußfähig sei? Es solle eine öffentlich aus zuhängende Urlaubs- Liste angefertigt werden. (Ja, Jah) gem Zaudern werden die Urlaube bewilligt. Den Aube⸗, Taloados-Departements wird die Erlaubn ß ertheilt, sich auße lich zu besteuern, um Anleihen zu tilgen, welche aufgenommen wurden Bauten auszuführen, die das Proletariat im nächsten Winter beschäf⸗ tigen sollen. Durch diese unaufhörliche Uebersteuerung, wird dagegen bemerkt, werde der kleine Haus- und Grund- Eigenthümer selbst in den besitzlosen Stand hinabgedrückt, werde allmälig selbst zum Pro⸗ letarier. Die Versammlung nimmt nun, statt dis Gesetzentwurfs über die Arbeiter- Associationsverträge die Besprechung des berüch⸗ tigten rektifizirten Budgets für 1848, welches sich auf mehr als 1800 Millonen Fr. beläuft, wieder auf. Goudchaur liest eine neue, lange, mit Ziffern reich ausgestattete Red die er sich hauptsächlich wegen der Steuer der 45 Cent., die er mit Duclere und Garnier Pages zusammen in Vorschlag gebracht hatte, zu rechtfertigen suchte. Nach seiner Darstellung hätte eigentlich Niemand im Jahre 1848 mehr zu zahlen als im Jahre 1847, und jene Steuer müßte wenig stens noch 160 bs 170 Millionen Fr. decken. (Dho! Oho!) Die Versammlung unterhielt sich während dieses Vortrags so laut, daß der Präsident mehrere Male um Aufmerksamkeit bittet. Goudchaux schließt endlich. Bineau folgt ihm auf der Redner⸗ Bühne, um die Fouldschen Oekonomieen (Ersparnisse im Militair u. s. w.) zu be kämpfen. Er berechnet die Ausgaben für 1848 auf 1,830, 000,000 Fr. und konstatirt ein Defizit von 343 Millionen, worunter 204 Millionen altes Defizit. Ihm ist vor dem Finanzustande Frankreichs nicht bange, die Republik werde 1848 ihr Budget schon auf⸗ bringen, nur für 1849 heat er einige Besorgnisse. Er theilt die sanguinischen Hoffnungen Goudchaun's nicht. Auch er trägt darum auf Ersparnisse und Keformen an. Die allgemeine Diskussion wird für geschlossen erklärt. Marrast liest die Gesetz- Entwürfe vor, welche die dem Finanz-Minister sür 1318 zu eröffnenden ordentlichen

7

und außerordentlichen Kredite auf 1,798 00,9090 Franken frststellen. Inmitten dieser Vorlesung erklärt Marrast, daß auch das letzte Skru finium weder für Berryer, noch für Dupont ein entscheidendes Re⸗ sultat geliefert habe. Es wurde darauf zur Ballotage zwischen Berryer und Dupont geschritten. Das Nesultat wird demnächst bekannt gemacht werden. Marrast nimmt den Vortrag des Budgets wieder auf und rückt damit bis zum dritten Abschnitt (allgemeiner Ministerialdienst)

vor. Das Präsidium, mittlerweile durch Pagnerre ersetzt, proklamirt

Sitzung vom Wahl ei zie Amortissemen

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und Fallissements-Kasse schreiten.

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den Legitimisten⸗Chef Berrver zum dritten Mitgliede des besagten Aufsichte⸗Raths der Amortissements⸗, Consignations⸗ un Die Versammlung setzt

Kasse.

Der soziale Dupont hat unterlegen. die Budgete⸗Diskussion fort. Departements ruft eine ziemlich lange Debatte Rousseau, Deslongrais und Emile Leroux Theil nehmen.

d ZFallissements⸗

Das Kapitel des Justiz⸗Ministerial= hervor, an welcher

Man ver⸗

langt einen Gehalts-Abzug von den Justiz⸗Beamten aller Grade, vom Gehalte von 156 Franken aufwärts. Cremieux, der Ex⸗-Justz⸗Mi⸗

nister, spricht sehr entschie ten, meist Familienvät⸗ die (Man ruft: Genug!

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gegen jede Gehalts- Verminderung, die Beam⸗ r, hätten ihren Haus halts Etat längst gemacht, und und Neujahrszeit sei die schlimmste für Zahlungen. Méaulle ist auch der Mei⸗

Beamten schonen müsse, aber nur die kleinen. Mit h s man eigentlich im Militair die Haupt⸗

ngesicht der Ereignisse in Deutschland nen nicht möglich. Baroche bekämpft jede

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irklich hohe Gehalte von 30,000 Fr. be-

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geantwortet haben, er werde

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uU, s. w halten wie früher ihre Vorlesungen. und Kultus-Minister, zeigt an, daß keint Besuche 49 sich ein Wechsel fast sämmt ·

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aus dem Schlosse von Pau nach

en kehrten heute wohlbehalten von Als der Ballon schon ziemlich

entfernt war, entwickelte sich unter ih⸗ sich bald darauf in einem starken

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und Marne-Thal ergoß. Green ließ sich

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Wenige Minuten später, und die Luftgesell-

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bayerischen Pfa uf folgende Antwort erlassen:

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lassen, nachdem am Sitze son ein gütlicher Vergleich zwischen Bevollmächtigten in dieser Hin⸗

hat sich neulich in einer Eingabe Fortsetzung der elsässischen u begehren.

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