i „ (Gelächter.) Ueber die neueren Bestrebungen 2 — 46 i 9 Redner also aus: Im Anfange — Ve nne tretno war das Streben nach Einheit und Freiheit iden⸗ 94 der betrübten Zeit vorher hatte man die Erfahrung ge⸗ a daß in ihr die Freiheit nicht zu erlangen war, weil die an 2 itze stehende Gewalt nur für den Des potismus arbeitete. Da⸗ — . te sich der Partitularis mus von der Seite her, von welcher n Sin eb erriunm ausgegangen war. Natürlich, denn damals
war diese Versammlung noch die i der en n. Bei jbrem Fortschreiten hat sich das Blatt gewendet. Das Volt, ah ein, * biese Versammlung das verlangte Maß der Freiheit nicht brin—⸗ 1 werde. Daß die Regierungen der Majorität sich zugewandt, ist äur eine Folge Ihrer Beschlüsse und nicht etwa Ihrer IZwangsmaß⸗ regeln. Aber gerade diese Bestrebungen regten im Volke die entge⸗ gengesetzte Meinung au und sie mußte, bestarkt werden durch das Ein⸗ beits konzert mit obligater Kartätschenbegleitung. Ver. Beschluß einer Kammer wird nun für Hochverrath erflärt, Ministerial-⸗ Erklärungen aber sind unantastbare Heiligthümer. Solche Berichte kommen nicht auf die Ta⸗ gesordnung; das eilt ja auch nicht. (Bravo!) Die jetzigen Kammern sind zum Theil vom Hauche der Freiheit angeweht, welcher der Majorität Schnupfen verursacht und, darum reagirt sie dagegen. Fahren Sie fort, alle Güter, welche Sie geben können, den Regierungen und Kammern zu überlassen, und dagegen das Odium der Coercitivmaß⸗ regeln eines Ministeriunis auf sich zu nehmen, so wundern Sie sich nicht, wenn der Partikulariemus immer größeren Boden gewinnt. Geben Sie keine Erweiterung der Freiheit, so werden sich alle Frei⸗ heitsbestrebungen den Einzelstaaten zu⸗ und von Ihnen abwenden. Der Redner stimmt für Tagesordnung. von Beckerath: Treten wir den Beschlüssen der berliner Veisammlung entgegen, so liegt darin keinesweges eine Mißachtung der Bedeutung dieser Versammlung; denn die Neichsversammlung ist keine koordinirte Vertretung, sondern sie steht über jeder Landesversammlung. Wir können nicht dulden, daß ein Vertrag willtürlich aufgehoben werde. Geschähe es, dann müßte man zu der Kabinets⸗-Politik zurückkehren, die heute das Asyl der Freiheit genannt worden ist. Handelt es sich aber um die Rück⸗ kehr zu dieser Politik, so protestire ich dagegen als Preuße. Ich erkenne als Preuße nur eine Freiheit an, die deutsche Freiheit. (Bravo!! Wie groß auch die Bedrängniß des Vaterlandes ist, ver— zweifeln wir nicht an uns selbst. Sehen wir auf die Bestrebungen unserer Gegner, die immer leidenschaftlicher werden. Darin liegt eben ein Beweis, daß die gute Sache gedeiht, und daß wir dem Ziele nahe stehen. ist noch zu viel Sittlichkeit im Volke, als daß es sich nicht abwenden sollte von dem Treiben dämonischer Zerstö= rung. Der Redner pflichtet in den vorliegenden Anträgen jenen auf motivirte Tagesordnung bei. Dadurch erhalte das Neichs—⸗ Ministerium am leichtesten die Möglichkeit, die posener Bevöl⸗ kerung wiederum zu beruhigen. Der Schluß der Verhand lung wird angenommen. Kerst verlangt namentliche Abstim— mung, geht jedoch später wieder davon ab. Jordan aus Berlin erhält als Antragsteller das Schlußwort, indem er sich für den An⸗ trag des Abgeordneten Kerst auf motivirte Tagesordnung erklärt, falls sein Antrag die Majorität des Hauses nicht erhalte. Das Re sultat der Abstimmung ist die Annahme des Kerstschen Antrags. Einen weiteren Gegenstand der Tagesordnung bildet die Berathung
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liche Schreiben entgegengenommen, welches in entsprechender Weise die durch den Gesandten Herrn Banks nach Kopenhagen beförderte amtliche Benachrichtigung wegen Errichtung der provisorischen Cen- tralgewalt für Deutschlaud beantwortet.
Hessen und bei Rhein. Darm stadt, 7. Noobr. (Darmst. Ztg.) Hier ist nachstehende Verordnung, die Bürgerwehr betreffend, erschienen: ᷣ
Ludwig III. 2c. 2c. Wir haben der Verkündigung vom 6. März d. J. entsprechend den Ständen ein Gesetz über die Bürgerwehr für das Groß— herzogthum vorlegen lassen, was bis jetzt zur versassuugs mäßigen Verabschie- dung nicht gelangen konnte. Da inzwischen in vielen Gemeinden reger Ei⸗ fer für die Volksbewaffnung jener Verkündigung entgegengekommen ist, den dafür enistandenen Vereinigungen aber feste Gestaltung und die förmliche An⸗ erkennung abgeht, sie darum nicht den Zweck einer geordneten Bewaffnung errei⸗ chen konnten und die Fortdauer dieses Zustandes nicht nur Unannehmlichkei-⸗ ten für die Einzelnen, sondern auch Gefahr für, sie und für die öffent= liche Ordnung mit sich fuhrt, so finden Wir Uns bewogen, mit Berücksichtigung der bei den Ständen gepflogenen Verhandlungen über den vorgelegten Gesetzentwurf unter den vorliegenden dringen- den Umständen in Gemäßheit des Art. 73 der Verfassungs-Urkunde hiermit provisorisch zu verordnen: 1) Es kann in jeder Gemeinde, deren Vorstand es beschließt, zur allgemeinen Vertheidigung und zum Schutze der durch Gesetze gesicherten Ordnung eine Bürgerwehr aus Freiwilligen gebildet wer den, welche sich bei dem Vürgermeister zum Eintrag in eine deren Bestand feststellende Liste anzumelden haben. Für die Bürgerwehr, welche sich schon gebildet hat, und auf welche die Bestimmungen dieser Verordnung gleich falls Anwendung finden sollen, kann die Anmeldung durch Ueberreichung einer Bestandslisse von Seiten des dermaligen Ober- Anführers stattfinden, welche die Wirkung persoͤnlicher Erklärung der Einzelnen hat, wenn binnen acht Tagen nach Verkündigung dieser Verordnung die Ueberreichung erfolgt und dagegen von Einzelnen feine Einwendung bei dem Bürgermeister ge- schieht. Der Austritt aus der Bürgerwehr erfolgt durch Erklärung bei dem Bürger= meister, welche zu jeder Zeit zulässig ist, mit Ausnahme des Falles, daß der Wehr— mann in Dienstthätigkeit — Art. 7 getreten ist. Art. 2. Jeder Einwohner der Gemeinde, welcher das 2lsie Lebensjahr zurückgelegt hat und im Genusse staatsbürgerlicher Rechte ist, kaun in die Bürgerwehr eintreten, wenn er im Besitze eines brauchbaren Feuergewehrs der neben Seiten⸗ gewehr allein zulässigen Waffe — ist, insofern ihm dies nicht von der Ge— meinde zum Dienstgebrauch übergeben wird. Der Gemeindevorstand hat die Zulässigkeit zum Eintritt und zur Theilnahme der nach vorstehendem Artikel bei dem Bürgermeister angemeldeten Einwohner zu prüfen und dar— über zu entscheiden. Die Liste der von ihm für zulässig erkannten Wehr⸗ männer ist von dem Gemeindevorstand zur Beurkundung zu unterschreiben. Wer der Gemeinde nicht als heimatberechtiger Einwohner angehört, kann bei sonst vorhandenen Voraussetzungen mit Zustimmung des Gemeinderaths gleichfalls in die Bürgerwehr eintreien. Art. 3.ů Die gesammte Wehrmann⸗ schaft in jeder Gemeinde muß unter dem Befehl eines Oberanführers vereinigt sein, der dafür veramwortlich ist, daß Niemand zur Bürgerwehr zuge⸗ lassen wird, welcher nicht den Eintrag in die vom Gemeinde-Vorstand an erkannte Bestandsliste erlangt hat. Wenn sich mit der dazu erforderlichen Zustimmung des Gemeinde-Vorstandes mit Rücksicht auf abweichende Be— waffnung und die ihr entsprechende Einübung besondere Abtheilungen bil⸗ den, so bleiben auch diese für jede Dienstthätigkeit unter Befehl des Ober⸗ anführers. — Art. 4. Die Wehrmannschaft wählt unter Leitung des Bür— germeisters ihre Anführer, den Oberanführer zunächst. Bei künftigen Wah⸗ sen übernimmt der Bürgermeister nur die Leitung derjenigen des Oberan führers; die Wahl der übrigen Anführer wird von diesem geleitet. Die An—
Ausland.
Rußland und Polen. War schau, 6. Nov. Milosch Obrenowitsch ist hier angekommen. der Statthalter des Königreichs, demselben zu Mittag speiste. im Theater.
Schweiz. Freiburg, 3. Nov. (E. 3.) Als fünfter Na⸗ tionalrath ist noch Großrath Badoud gewählt; alle Wahlen sind nun, wie der Freiburger Erzähler sagt, „konform.“
(Berner Ztg.) Das Augustinerkloster ist in ein politisches Gefängniß umgewandelt und mit Theilnehmern am letzten Aufstande angefüllt. Nach dem Freiburger Erzähler ist das Resultat der Bisthums- Konferenz nicht bekannt, es sei aber nach den Dispositionen der einzelnen Abgeordneten eine sehr schnelle und befriedigende Lö— sung der kirchlichen Fagen zu hoffen.
Griechenland. Athen, 22. Okt. (D. A. 3.) Der Ho ist am 19. Oktober von seinem Ausfluge nach der Insel Euböa wie der zurückgekehrt. Im Lande selbst herrscht vollkommene Ruhe, und die Hauptstadt liefert kaum durch einige nächtliche Diebstähle, die sich in schneiler Aufeinanderfolge ereigneten, Stoff zur Besprechung. Der junge Verbrecher Nadir wurde, gemäß der Vermittelung und dem An— trage der drei Großmächte, an die Türkei ausgeliefert. Eine Folge dieses Aktes ist die bereits bewerkstelligte Verbannung der an der Gränze bis jetzt weilenden Rebellen ins Innere des Landes, Papa⸗ kostas und Velentzas mit ihren vorzüglichen Anhängern wurden nach Bitolien gesendet. Dem Ministerium wird kein langer Bestand wegen seiner Nachgiebigkeit gegen die Camarilla prophezeit, welche für die Generale Gardikiotis und Mamuris alle verlangten Beförderungen und Belohnungen wegen Beseitigung der letzten Gränzunruhen wäh— rend der Reise des Hofes durchgesetzt und den Ministern die be treffenden Dekrete nur nach Athen zur Unterschrist zugesendet bat.
Nachrichten ernsthaften Inhalts sind über Korfu nach Athen gelangt. In Kephalonia ist ein Aufstand ausgebrochen, der mit jeder Minute welter um sich greift, und dem sich nicht nur die ganze Insel anzuschließen scheint, sondern der auch die benachbarten Inseln Santa Maura, Ithaka, Paxos und Zante in sich begreift. Die Führer der Bewegung sollen G. Metaxas und Tybaldor sein, nebst mehreren Anderen, deren Namen weniger bekannt sind. Die Regicrung der jonischen Inseln beeilte sich, die Insel Kephalonia in Belagerungs—= Zustand zu erklären, sie zu blokiren und Fußvolk und Artillerie dahin zu senden. Die Aufständischen errichteten in den beiden größten Städten der Insel Barrikaden, ein Theil derselben zog sich aber in die Berge zurück, um den Angtiff der Engländer dort abzuwarten. Der Lord-Ober-Kommissär der jonischen Inseln wendete sich nach Malta, um Kriegsschiffe von dort zu erhalten. Dieser Zustand hat den Lord Ober-Kommissär auf den Einfall gebracht, daß es noth— wendig sei, mit Griechenland einen eigenen Vertrag über gegenseitige Auslieferung der politischen Flüchtlinge abzuschließen.
Der Fürst Vorgestern besuchte ihn Fürst Paskewitsch, worauf er bei Gestern sah man den fremden Gast
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Ber lin,
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. 741 Amtlicher Theil. Deutschlan d. Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt 4. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichs ⸗Versammlung. — Abreise Bassermann's nach Beilin. Prenßen. der Armee. Oesierreich. Wien. Die letzten Ereignisse und die gegenwärtige Lage der Dinge. — Aufruf des Gemeinde⸗Vorstandes von Klagenfurt an die Bewohner Kärnthens. — Kundmachungen. — Innsbruck. Eröffnung des Landtags. — Gratz. Adresse an den Kaäiser. — Olmüßtz. Depu⸗ tation der Ruthenen. Sachsen. Dresden. Nassan. Wies baden. Schleswig⸗Holstein.
Berlin. Beförderungen und Abschieds Bewilligungen in
Kammer⸗Verhandlungen. Erlaß in Betreff der Deutsch Katholiken.
Berlin. Der Reichs-Kommissär Stedmann.
Ausland.
Venedig. Finanznoth. — Sardinische Schif
National⸗Versammlung. Handels- und Verträge. — Truppen-Eutlassung. Regierungs⸗Vorlagen. Aenderungen im Justiz-Departement. Interpellatien über Bethmont's Amtswechsl. — Verwerfung von Amendements zum Budget des aus— wärtigen Departements. — Paris. Widerlegung hinsichteich des letzten Ministerwechsels. — Deputation von Älub Ausschüssen und Ledru—⸗Rollin.
Großbritanien und Irland. Vertrag mit Liberia. Krankheit in Ludwig Philipp's Familie. — RNundschreiben des Bischofs Walsch. Die poli ischen Gefangenen in Dublin. — Der Geschäftsgang im Parlament. — Vermischtes.
Niederlande. Amsterdam. land gegen den Sklavenhandel.
Brüssel. Die katholische Partei. Bern. Erste Verhandlungen des National- und
Desterreich. . Frankreich. chifffahrts⸗ — Geha rts⸗
Zusatz-Artilel zu dem Vertrage mit Eng—
Belgien. Schweiz. Raths. Italien. Turin. im Ministerium. Börsen⸗ und Handels -Nachrickten.
Beilage.
25e —1Iundn*
des
Adresse der Consulta Lombarda. Veränderungen
. / , . o , e. . , . 0
nun beklagen, gegen die Berlins, welche bei einzelnen Gelegenheiten in anerken— nenewerther Weise für die Ruhe und Sicherbeit der Stadt gewirkt hat, mit den Uns obliegenden gesetzlichen Maßregeln voranschreiten zu müssen, so sind Wir dennoch verpflichtet, einem solchen, die Ord⸗ nung gefährdenden Widerstreben ein Ziel zu setzen. Wir verordnen bahn auf den Antrag Unseres Staats —Ministeriums und in Gemäßhrit des §. 3 des Gresetzes über die Errichtung der Bürgertehr vom 17. Oktober d. J., welcher dahin lautet: „Durch Königliche Verordnung kann aus wichtigen, in der Auflö⸗ ful e? Ordre anzugebenden Gründen die Bürgerwehr einzelner Gemeinden oder Kreise ihres Tienstes enthoben oder aufgelöst werden. kö . „Die Dienst-Enthebung darf nicht länger als 6 Monate dauern,. Im Fall einer Auflösung muß die Verordnung wegen der neuen Srganifation der Bärgerwehr binnen 3 Monaten er⸗ folgen.“ was folgt: Die Bürgerwehr der Stadt Berlin ist hiermit aufgelöst, und die betreffenden Behörden sind mit der sofortigen Ausführung dieser Verort nung beauftragt. Degeben Sanssouci, den 11. November 1843. . (gez) Friedrich Wilhelm. von Brandenburg. von Ladenberg. Strotha. von Manteuffel.
sehr Wir es
So
kon tr.) Graf von
Verordnung.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht Dem bisherigen Justiz⸗Minister Kis ker unter Entbindung des⸗ selben von der Leitung der Geschäfte des Justiz-Ministeriums seine frühere Stelle als Chef⸗-Präsident des Ober— Landesgerichts zu Naum⸗ burg wieder zu übertragen; und Den Abgeordneten Geheimen Ober- Tridunals— zum Staats« und Justiz⸗Minister zu ernennen.
Rath Rintelen
Sonntag den 12. R Ovember
Bürgerwehr
ausgedehnt werde.
vorläufigen Bemerken, halts ist eine Zuschrift des Magistrats zu Friedland.
260 Genossen stellen den dringlichen Antrag, daß die Centralgewalt beauftragt werde, die Anordnungen der provisorischen Regierung in
ordnung, für
Alle post-Anstalten des Nn⸗ und
Auslandes nehmen Bestellung auf
dieses Blatt an, für Berlin die
Erpeditien des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:
Behren⸗-Straße Nr. 57.
1848.
mission mit nächstem eine Vorlage in diesem Sinne bezüglich der preußischen Abgeordneten machen werde. Wesendonck will, daß dies Verfahren auch auf die Vertreter aus den übrigen Einzelstaaten Der Vorsitzende macht die Namen derjenigen Mit⸗ glieder bekannt, welche in den Ausschuß zur Begutachtung des Bie⸗ dermannschen Antrags, die Zurücknahme des von der sächsiichen Re⸗ gierung ihren Ständen über ihr Verhältniß zur Natienal-Versammlung vorgelegten Dekrers betreffend, gewählt worden sind. Diese Namen sind: Hergenhahn, Raumer aus Dinkelsbühl, Schwarz aus Halle, Paur aus Augsburg, Haym aus Halle, Falck, Wiedenmann, Werner, Giskra, Jor⸗ dan aus Berlin, Zachariä aus Göttingen, Krafft aus Nürnberg, Saucken, Jordan aus Marburg, Lüntzel. Eister Vorsitzender dieser Kommission ist Jordan aus Berlin. Mehreie Eingänge für die Kriegsflotte werden bekannt gemacht. Rösler aus Oels interpel⸗ lirt das Reicheministerium, ob es von der Flucht mehrerer verspreng⸗ ter ungarischer Soldaten über die schlesische Gränze offizielle Kennt⸗ niß habe, und ob es bei der preußischen Regierung Schritte zu thun gedenke, damit diese Unglücklichen nach dem Wortlaut des bestehen⸗ den Kartellvertrags keinem grausamen Tode überliefert, sondern nach Ungarn entlassen würden. Reichsjustizminister R. Mohl eiklärt, daß er diese Interpellation nächsten Montag beantworten werde, mit dem doß dem Neichsmin sterium noch keine offizielle Kunde über den erwähnten Vorgang geworden sei. Aehnlichen In⸗ Engel nebst
Schleswig-Holstein, unter Anderem die Handeleflagge betreffend, auf⸗ recht zu erhalten und zu diesem Behufe dem Reichskommissär Sted⸗ mann' die nöthigen Weisungen zugehen zu lassen. Der Antrag wird als nicht dringlich an den Ausschuß für die Centralgewalt gewiesen. Die Ergänzungswahlen für die Ausschüsse für Geschäfts= ö die Centralgewalt und für Volkewirthschaft werden vorgenommen und sodann zu Erledigung des von den Abgeordneten Jordan aus Berlin und Gevekoht aus Bremen Namens des Marine⸗
über einen Bericht des Ausschusses für Geschäftaordnung, mehrere Anträge auf Abänderung der §§. 24 und 32 der Geschäftsordnung betreffend. Folgender Antrag des Abgeordneten Eisenm ann wird ohne Debatte angenommen: „Jeder Ausschuß ist befugt, Zeugen und Sachverständige vorzusordern, zu vernehmen und vernehmen zu lassen, so wie mit Behörden in Verbindung zu treten.“ Reuge⸗ baur, Giskra und Genossen erklären zu Protokoll, daß sie nicht für den Kerstschen Antrag gestimmt haben, weil sie nach einem spä— teren Antrage des Abgeordneten Ziegert für motivirte Tagesord— nung stimmen wollten. Die Sitzung wird um 2 Uhr geschlossen. Nächste Sitzung: Mittwoch, 8. November. Tagesordnung: Fort— setzung der Börathung über Art. III. des Verfassungs-Entwurfs, Abschnitt II. Die Reichsgewalt. ö
ö Ausschusses erstatteten Berichtes, die Bildung einer Central⸗Marine⸗ / Behörde betreffend, geschritten. Die in der S'sten Sitzung gestellten Anträge des Marineausschusses lauten: Der Reichs derweser ist zu er suchen, so bald als möglich eine Central-Vehörde für die Marine zu ernennen. Diese Centralbehörde würde aus einem verantwortlichen Minister bestehen und aus einem demselben untergeordneten Admiralitats⸗ Kollegium für die nautischen, Hafen- und Arsenal⸗-Aibeiten und für die Ange legenheiten der Bemannung, und Armatur. Mit Rücksicht auf die ars 6. November der National-Versammlung gemachie Eröffnung Glogau bei . , , ö. , me, 4 , 656 . . nur,, . ung und Vrgantisa ion der 2A ö Behorden, 8 6 e Ma⸗ . , 6 ,,,, rine-Ausschuß sich einverstanden er n,. e r n , 2 Merfeburg bei Kieselbach, Minden bei nunme den Uebergang zur Tagesordnung. über ihre frühe⸗ ren Anträge. Hiermit erklärt sich die Versammlung einver⸗
. Marienwerder bei Bestvater, q S rern isse o Gäf« Stfetti 1 ĩ 1 ĩ Wils ö h ö 2 n Stern, Neisse bei Jäleß, Stettin bei Rol in und amal Fi, wire nach, standen und schreitet sodann zur Berathung über Artifel III. des Verfassungs Entwurfs, welcher in seinen sg. 12 bi 20 die
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der ten Klasse YMöster Königl. Klassen- Lotterie fiel L Gewinn von 2000 Rthlr. auf das nicht abgesetzte Loos Nr. 53,715; 31 Gewinne zu 1009 Rihlr. fie⸗ len auf Nr. 750. 1711. 3080. 5275. 8940. 7664. 15,973. 16,353. / 16,379. 16,383. 16,149. 15,770. 19, 816. 20,331. 21, 958. 27.3907. 29.414. 33752. 39.701. 43,847. 18, 807. 30. 869. 56,314. 58,735. 61 160. 63, 181. 63. 201. 64,253. 65, 062. 66,425. 6,746. 6,934. 68 18 und 73,755 in Berlin bei Burg und bei. Securius, nach Breslau 2mal bei Froböß und 3mal bei Schreiber. Dn— zig bei Rotzoll, Bamberger, Halberstadt bei
nahme einer Anführerstelle kann abgelehnt werden. Die durch Wahl ersolgte Ernennung zum Anführer muß von dem Oberanführer dem Bürgermeister schriftlich angezeigt werden, bevor der Gewählte die Stelle antritt. Der Bürgermeister macht die Namen der bestellten Führer in der Gemeinde be⸗ fannt. — Artikel 5. Die Eintheilung der Mannschaft, die damit in Bezie= hung stehende Anzahl und Stellung der Anführer, die Reihenfolge und die Ordnung des Dienstes sür die Einzelnen und die Abtheilungen sind durch Beschlüsfse, welche die Mannschaft unter Leitung des Oberanführers faßt, zu bestimmen, wie auch dadurch über Verwaltungs⸗Gegenstände, über Rügen von Dienst-Versäumnissen und Verstößen gegen die innere dienstliche Ord⸗ nung u. s. w. Vorschriften ertheilt werden mögen. Solche Beschlüsse sind dem Bürgermeister und von diesem der höheren Verwaltungs ⸗Be⸗ hörde zur Keuntniß vorzulegen. — Artikel 6. Ausrüstung und Be- waffnung, letztere mit Berücksichtigung, der im Artikel 2 enthalte⸗ nen Volschrift, bleibt der eigenen Bestimmung der Bürgerwehr über— lassen. In Fahnen und Kokarden, wie in sonstigen Erkennungs - und Un— terscheidungs Zeichen kann die Bürgerwehr nur die deutschen und die Lan— desfarben tragen. Art. 7. Die Bürgerwehr tritt zur Einübung, deren Zeit und Ort dem Bürgermeister bekannt sein muß, auf Aufforderung des Dberanführers zusammen, — außerdem aber, sobald es der im Art. 1 angegebene Zweck erheüscht, auf Aufforderung des Bürgermeisters oder der zuständigen Staats-Behörde in Dienstthätigkeit nach deren Anleitung. — Art. 8. In dringenden Fällen, wie namentlich bei Abwesenheit oder Ver⸗ hinderung des Buͤrgermeisters, können die Anführer der Bürgerwehr dieselbe für sich allein zusammenberufen, unter gleichzeitiger Benachrichtigung des Bürgermeisters, dessen Anordnungen sodann zu befolgen sind. — Art. 9. Der Oberanführer, welcher den nach Art.? an ihn ergehenden Aufforderungen nicht Folge leistet oder mit Ueberschreitung seiner Befugnisse die Dienstthätigkeit der Wehrmannschaft unter Umständen aufbietet, welche geeignet sind, die öffent= liche Wohlfahrt zu gefährden, oder auf Verlangen des Bürgermeisters oder der Staatsbehörde der Wehrmannschaft nicht auseinanderzugehen befiehlt, wird seines Dienstes enthoben. — Art, 10. Wenn größere oder kleinere Ab⸗ theilungen der Bürgerwehr eigenmächtig ausrücken, oder den Befehlen der Vorgesetzten im Dienste den Gehorsam verweigern, oder unter den Waffen eine Eigenmacht ausüben, oder ihrer im Art. 1 ausgedrückten Bestimmung zuwiderhandeln, so werden die Betheiligten sofort entwaffnet und des Dienstes
enthoben. — Art. 11. Die im Dienste stehende Bürgerwehr wird im Sinne der Gesetze der bewaffneten Macht gleichgeachtet. — Art. 12. Diese Verord-
nung tritt mit ihrem Erscheinen im Regierungsblatte in Kraft,. Urkundlich
die Abstimmung über diesen Paragraphen und dessen Unteranträge, linen; eigen han digen unterschi und des beigedrückten Staatssiegels. so wie die Berathung über die folgenden Paragraphen auf morgen Darmftabt, am 4. November dat —
sestgesetzt. ; ! l 8 Ludwig.
Frankfurt 4. M., 8. moe, ö. P. A. 3) Der Reichs— verweser hat heute um 1 Uhr dem von Sr. Masjestät dem Könige von Dänemark in der Eigenschaft eines Gesandten in besonderer Sendung hierher abgeordneten Herrn Freiherrn Ulysses von Dückmck Holmfeld eine Audienz ertheilt und aus dessen Händen das König—
Bekanntmachungen.
685 Oeffentliche Vorladung.
Dle verehelichte Konditor Bertha Gierach, geborene Biow, hier, früher verwittwet gewesene Kämmerer Zim— merlich, hat gegen ihren Ehemann, den Konditor Ju— lius Oscar Gierach, wegen böslicher Verlassung auf Trennung der Ehe gellagt. Der verklagte Ehemann hat sich nämlich im Monat Juni 1816 von hier ent— fernt, später von Wolsenbüttel aus schriftlich Nachricht von sich gegeben, seit jener Zeit aber von seinem Aus⸗ enthalte nichts mehr bekannt werden lassen; und es ist auch der Klägerin der angestellten Bemühungen unge— achtet nicht gelungen, den gegenwärtigen Aufenthalt des Verklagten zu ermitteln. Es wird daher der ge— nannte Verklagte Julius Oscar Gierach hierdurch zu dem behufs Beantwortung der Ehescheidungsklage vor dem Ober. Landesgerichts Referendgrius Niederstetter auf
den 23. Mai 1849, Vormittags 11 Uhr, im Parteienzimmer Nr. II. des hiesigen Königl. Ober=
Landesgerichts anberaumten Termine öffentlich unter der Warnung vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben die
Stettin, 9. Nov. Getraide. In Weizen war bis zum Schluß der Börse kein namhafter Umsatz zu Stande gekommen; bei Kleinigkeiten 59 a 61 Rthlr. bezahlt. Für Roggen, S2pfd, 27 Rthlr., 35 ; 87 / 88pfd. 28 Rthlr. gefordert; pr. Frühjahr. 30 Rthlr. zu machen, p 2 1961 . . ö ohüe Abgeber; Gerste zu 27 a 235 Rthlr. zu haben und letzterer Der in Meiner Haupt. und Residenzstadt Derlin ert ferguner Preis für schwere pommersche vielleicht zu bedingen; kleine Eibsen Zeit herrschende geseßlose, Zustand, der das nn Land in den. Ab- mit 3653 Rihlr. gek.; 100 Wispel 5lpfd. pommmerscher Hafer wechsel rund der, Anarchie 3 die, hat Mich genöthigt, auf n ten zu 17 Rthlr. die Eigner. Nath 4. n, r,, ,. Minister, dir 26 Vereinbarung der Rüböl in ioco 102 Rthlr. bez., zu 10 Rthlr. zu haben; pr. Staats Verfassung berufene Versanmlung nach Brandenburg zu ver⸗ Frühjabr 11 Rthlr. G. ohne Br. legen und dieselbe, damit diese Maßregel ausgeführt wers en könne, Spiritus. Es zirkuliren Gerüchte von einem in Ausicht stehen bis zum 27 sten die es Monats. zu J / den Export nach Rußland; etwas Sicheres konnten wir bis jetzt nicht ben Grunde habe Ich die uppen mach , n,. ermitteln. Aus erster Hand zur Stelle (am Landmarkt) wurde zu Haupt⸗ und Resit ensstadt, , . 2. . 23 und 2399 gekauft, aus zweiter Hand ohne Faß 23! * dortige B irgerwehr mit Rüchsicht 3 ung 1. we! . an ver Börse durch Makler geschlossen; mit Fässern 21 R geboten, Gemäßheit des S. 3 des über . 233 „6 vielleicht zu machen; pr. Frühjahr weichen die Angaben etwas dem 17. Oktober d. J. ergangene 8 4 is 3h n, von einander ab, und wir müssen 204 a 204 „ sowohl Geld als sation auflö en müssen, Ich bin Mir 6 ö , n, / Brief notiren. ( regeln mannigsacher Miß deu lung aus gese bt . ö ö ö ö 952. Pit, Jistjrung von Spiritus pf Frühsabr ,,,, ist nicht 219 56, sondern 203 96 zu lesen.) Staatsbiirgemin , , . den 4 m, n, nn, ,, , ,. gewährten Freiheiten hervorzurufen. Ich bin Mir aber eben so Breslau, 9. Nov. Weizen, weißer lar bewußt, daß Preußens und Deutschlands Zukunft diesen Schritt gelber 46, 53, 58 Sgr. 40 Woapl. gelb. frei von Mir und Meiner Regierung zu. fordern berechtigt war. Ich Rthlr. begeben. . wende Mich deshalb in dieser entscheidenden Zeit an das ganze Land, Roggen 27, 31, 34 Sgr. an Euch Meine treuen Preußen Alle, mit der Zusersicht, daß Ihr den unge Gerste 21, 24, 27 Sgr. setzlichen Widerstand, den ein zeil Eurer Vertreter, uneingedenk ihrer wah⸗ Hafer 14, 15, 16 Sgr. ren Pflichten gegen Volk und Krone, der Verlegung de National⸗Ver= Rapps 85 bis 87 Sgr. sammlung entgegenstellt, ernst und enischicden mihbilligen werdet. Ich verkauft. . mahne Euch, nicht Raum zu geben den Einstüsterungen, die Such Kleesaat weißes 4 bis 8! glauben machen, Ich wolle Euch die in den Märztagen verheißenen bezahlt. Spiritus 64 bis 63 bezahlt. Rüböl 113 gefordert.
Freiheiten verkümmern, Ich wolle wieder ablenken von NR Zink ohne Handel. Bei geringer Zufuhr blieb die Kauflust am Markte schwach, und Roggen wurde am Schlusse des Marktes billiger erlassen.
nen constitutionellen Wege! J
Preußen! Ihr, die Ihr noch feststeht in dem alten guten Ver⸗
trauen zu Mir, Ihr, die Ihr noch ein Gedächtniß habt für di
Geschichle Meines Königlichen Hauses und Seiner Stellung zum
Volke, Euch bitte Ich, daran ferner festzuhalten, in guten wie in bö Amsterdam, 6. Nov. Getraide. In Weizen viel Han del. 1289f8. poln. 327 Fl., 131pf8. rostock. 300, 304 Ji. In Roggen ebenfalls viel Handel. 118pfd. petersb. 140 Fl., 127pfd. rostock. 162 Fl., 1194, 20pfd. odess. 148, 150 Fl. Leinsamen,
113pfd. petersb. 260 Fl. Rüböl in loco und auf Lieferung williger,
sen Tagen! — Ihr aber, die Ihr schon darin zu wanten beginnt, Halt zu machen auf dem betretenen jähen Pfade pr. 6 W. 36 Fl. Leinöl pr. 28 Fl. Hanföl 355 Fl. Rappkuchen 2 ; g ö bö5, 60 Fl. Leinkuchen 10, 8 Fl.
2 . , Amtlicher Theil.
111te Sitzung der verfassunggebenden Reichsver
sammlung. (Frankf. 3.) Die Abgeordneten Gebhard von Fürth und Perifutti von Gratz sind ausgetreten. Rößler von Sels stellt eine Anfrage an das Reichsministerium in Betreff des Uebertritts ungarischer Soldaten auf das preußische Gebiet. Justiz⸗ minister Mohl erklärt, daß diese Anfrage kommenden Montag von Seiten des betreffenden Reichsministers beantwortet werden wird. Ein Antrag Engels, die Stellung der neuen interimistischen Regie
rung von Schleswig-Holstein betreffend, wird nicht als dringend erachtet und dem internationalen Ausschusse zugewiesen. Sodann beschließt die Versammlung mit Rücksicht auf die in der Sitzung vom 6ten d. vom Hanvelsminister gemachten Eröffnungen wegen der Organisation der Ma—⸗ rinebehörden und auf den weileren Bericht des Marine-Ausschusses in der gestrigen Sitzung, über den in der 87sten Sitzung erstatteten Bericht in Betreff des Antrags des Abgeordneten Jordan von Ber
lin zur Tagesordnung überzugehen. Diese führt zur Berathung des Art. III. §§. 12 bis 20 Verfassunge-Entwurfs. Bei der allge
meinen Diskusston sprachen die Abgeordneten Dahm, Tellkampf, von Radowitz, Scheller, Zachariä von Göttingen, Nietze, Falck, Teichert, Waitz, Nanwerck, Wigard, Mittermaier, Stavenhagen. Auf die spe— zielle Diskussion über 8. 12 („der Reichsgewalt steht die gesammte bewaffnete Macht Deutschlands zur Verfügung“) wurde verzichtet und
7019. 23,183. 35, 28s. 44,140.
gesetzte Loose; 8otz. 11, 442. 25,087. 37, 005. 45,362. 54,885. 74,902. , . 2mal bei Burg, bei Marcuse, bei Seeger, nach Brandenburg bei Lazarus, Breslau Schreiber, Cöln bei Reimbold, Danzig 5mal bei Rotzoll, seldorf 2mal bei Spatz, Halbeistadt bei Sußmann, 1 2mal bei Lehmann, Königeberg in Pr. bei Samter, Liegnitz bei Schwarz, Marienwerder 2mal bei Bestvater, Merseburg bei Kiesel bach, Minden bei Stern, Naumburg bei Vogel, Neisse bei Jäkel, Posen bei Bielefeld, Stolpe bei Pflughaupt, Stettin 2mal bei Rolin, Waldenburg bei Schützenhofer und auf 8 nicht abgesetzte Loose; 36 Gewinne zu 209) Rthlr. auf Nr. 1268. 2141. 2641. 3 6 g636. 15.957. 17,354. 17,434. 17.656. 18,849. 20, 296. 20,714. 22,411. 22,518. 22, 789. 26,457. 36,372. 35, 1403. 37,831. 39,864. 13,813. 44,631. 45,774. 45,870. 46, 646. 49,245. 55,299. 56,905. 58 044. 58,7609. 59,734. 65,215. 71,374. 73,524. 79,766 und 83 335 Berlin, den 11. November 1848. . Königl. General-Lotterie-Direction.
Tilsit bei Löwenberg, Wittenberg bei Haberland und auf . ab⸗ 41. 5 ĩ z 5 . f J. 7. . 2 * ... . * . . 5 13 einn 9) ö. , . . Bestimmungen über das Kriegswesen enthält. Die allgemeine Dis⸗ hee, ,, ,, kussson über diesen Artikel, dessen erster Paragraph also lautet: „Der Reichsgewalt steht die gesammte bewaffnete Macht zur Verfügung“,
18,981. ͤ 32,821. 34.595. 35, 235. wird eröffnet. Dham aus Schmalenberg spricht gegen das Mino⸗
42,759.
41,409. 41,432. 49, 112. 49,346.
. 13 „o-, 6gf. 79g. ritäts Erachten des Abgeordneten Scheller und Genossen, welches . 2, . 847463 . eine Centralssirung der Militairmacht nur auf die kleineren Einzel⸗ ö . Y er 6 n. staaten ausgedehnt haben will. Die deutsche Einheit sei nur dadurch
1 . bei möglich, daß der Centralgewalt eine wirkliche materielle Macht ge⸗
Düs . geben werde. Dieses Prinzip müsse klar ausgesprochen werden und Halle sei in der von dem Redner beantragten Fassung: der Reichs gewalt z steht die gesammte bewaffaete Macht Deutschlands „unmittelbar und jederzeit zur Verfügung“, ausgesprochen. Tellkampf aus Bres⸗ lau spricht über das Verhältniß der Centralgewalt zu den Einzelregierungen, in Bezug auf die militairische Macht, und erklärt sich sür die Anträge des Verfassungs⸗Ausschusses. von Radowitz: In Art. III. des Verfassungs⸗ Entwurfs beruht die größte Schwierigkeit des Verfassungs⸗ Werkes. Die Frage ist: Wie verhält sich die Centralgewalt zu den Einzel-Regicrungen? Ich darf voraussetzen, daß unsere Aufgabe darin besteht, daß die faktische Existenz der Einzel-Regierungen nicht mehr beschränkt werde, als sol⸗ ches der Gesammtzweck erweielich erheischt. Wer mit dem bisherigen Zustande des Bundes-Kriegswesens bekannt war, wird gestehen müs- sen, daß dies die beste Seite des Bundes war. Die Regierungen unterwarfen sich auf diesem Gebiete einer Kontrole des Bundes, weiche sie in jeder anderen Beziehung von sich wiesen. Das deutsche Bundes Kriegswesen war ein gutes. Dennoch muß zugegeben wer⸗ den, daß noch Vieles und Großes zu thun übrig bleibt; besonders müssen die Fragen über Organisation und Disziplin gelöst werden. Die Vorzüge der einzelnen Truppenkörper aber und ihre, Erinnerun⸗ gen an ihre früheren Siege dürfen wir nicht tödten, wir dürfen sie nicht in Trümmer schlagen, um einen unerprobten Neubau zu versu⸗ chen. Die Erinnerungen eines Hecres sind ein großer Schetz, der in die Wagschale des künftigen Geschickes geworfen wird. Der Soldat des Einzel⸗ staakes soll sich als solcher fühien, aber auch sich bewußt sein, daß er ein großer Theil der Gesammtheit ist. Wir vertreten nicht abstrakte Begriffe, sondern lebende Menschen. Deuischland wird in seinem Aufbau ncht gewinnen, wenn statt des Heeres des großen Kurfürsten nur 300, 0900 Soldaten in seine Gemeinschaft treten. Wer das Wohl des Vater⸗ landes will, der wird zugeben, daß in dieser Beziehung in Berlin sehr deutsch und in Frankfurt se hr preußisch gesprochen werden muß. Der Redner zollt den betreffenden Bestimmungen im Verfassunge⸗ Entwurf seine Anerkennung, theilt jedoch die Ansicht nicht, daß die Ernennung der Generale unbedingt von der Centralgewalt abhängen
im gestrigen Blatte
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55 60 Sgr. S9 pfd. a 48
1500 Schfl. vom Boden ⸗
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und rothes von 7 bis
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und abzuwarten die Thaten, die da folgen werden! Euch Allen aber gebe ich nochmals die unverbrüchliche Versicherung, daß Euch nichts verkümmert werden soll an Euren constitutionellen Freiheiten, daß es Mein heiligstes Bestreben. sein wird, Euch mit Gottes ein guter constitutioneller König zu sein, auf, daß wir ge⸗ meinsam ein stattliches und haltbares Gebäude (rrichten, unter dessen Dache, zum Frommen Unseres preußischen und ganzen dentschen Vaterlandes, Ünsere Nachkommen sich ruhig und einträchtig der Segnungen einer echten, wahren Freiheit Jahrhunderte lang erfreuen mögen! — 5.
Dazu wolle Gott seinen Segen verleihen!
Sanssonci, den 11. November 1848.
. * * 3 . 37 . 1 ö 995 8. 2 — Uichtamtlicher Theil. * * Dent schland. sundes - Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 9. Nov. (O. P. A. 3 1411te Siz⸗ zung der verfassunggebenden Reiche ⸗-Versammlung. (CTa⸗ zecordnung: Ersatzwahlen in die Aus schüsse für Geschäftsordnung, sür die Centralgewalt und für den vollswirthschaftlichen Aueschuß; Erledigung der von den Abgeordneten Jordan (aus Berlin) und Ge— oht? Namens des Marine-Ausschusses erstatteten Berichte, die Bl ⸗ dung einer Central-Maxinebehörde betreffend; Fortsetzung der Be⸗ rathung über Abschnitt III. des Verfassungs⸗ Entwurfs.) Eröffnung der Sitzung um 9 Uhr Vormittags. Vorsitzender: H. v. Gagern. Die Abgeordneten Gebhardt aus Fürth, und Perisutti aus Gratz zeigen ihren Austritt aus der National- Versammlung an. Wefendonck nimmt von diesen Austritts anzeigen Veranlassung, um darauf aufmerksam zu machen, 4 ang, , g . 7 des-Versammlang berrschenden Gebrauche die Ersatzmänner nur bei ! , ö en n, en r rn n . Abgeordneten einberufen werden, daß jedesmal die Vorschule einer 64 eis en ee ö dagegen nach dem Austritte eines Vertreters jedesmal eine neue Wahl Volksbewaffnung allein . 2 preis zu geben, dessen volgenommen wird. Der Redner wünscht, daß ein Ausschuß dieses Ver⸗ es, das Vaterland 26 ) . Lie böchste Frage sei das fahren prüfe, um solches auch in Bezug auf die Vertretung in der Ende so leicht ö, , gie, ,,. e, e. Reichs⸗-Versammlung in Anwendung zu bringen. Plathner als Wohl des e . der rer den Part: en stebe. (Le haf Vorsitzender des Legitimations - Ausschusses erklärt, daß diese Kom Standpunkt, denjenigen,
ö. HYülse
Euch beschwöre Ich, ᷣ .
2 *
683 1 Der unterm 29. Juli d. J. von Bamberg entflohen« Karl Heger von hier, Redacteur eines Zeitungsblat= tes, hat sich des Verbrechens des nächsten Bersuches Königl. Land- und Stadtgericht. zum hochberrathe, des Verbrechens der Majestäts, Be 6 4 ö. Burchardi. leidigung und des Vergehens der Beleidigung der Amts (gez) Friedrich Wilhelm. von Ladenberg.
Denen, welche am persönlichen Erscheinen verhindert sind, werden die Justiz⸗Kommissarien Ottmann zu Heils⸗ berg und Kahsnis zu Wartenburg in Vorschlag gebracht.
Bischofsburg, den 19. Oktober 1848.
von seiner Ehefrau angeführten Thatsachen, worauf die Klage wegen böslicher Verlassung gegründet ist, in eon— umaciam für zugestanden erachtet und demgemäß was Rechtens ist gegen ihn wird er'annt werden. Breslau, den 23. Oktober 1848. Königl. Ober⸗-Landesgericht. Erster Senat. . Hundrich. . ehre verdächtig gemacht. ö (kontr.) Graf von Brandenburg. Alle Justiz und Polizei⸗Behörden des In- und Aus⸗= von Strotha. von Manteuffel. landes werden nun unter dem Erbieten zu gleicher Will 1 .
fährigkeit ersucht, auf diesen Karl Heger, dessen Mir ri ; ry ; Ihe zon Gottes Gnade hn fais i neh hier beigefügt ist, zu fahnden, denselben Wir ir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
. . E im Betretungsfalle festzunehmen und hierher abzuliefern. n, , 6 . ö 26 gerichtlich abgeschäßt auf 6078 Thlr. (Sechstausend J,, 3. November 1848. Nachdem Wir die Verlegung der zur Vereinbarung der Verfas⸗ ächtundsiebenzig Thaler) Courant, soll Schulden halber Königlich Bayerisches Kreis- und Stadtgericht. sung berufenen, Versammlung nach Brandenburg 4. d. H. angeordnet,
hat ein Theil dieser Versammlung dieser Anordnung zuwider in ungesetz⸗
in dem auf U (L. S.) Der Königl. Direktor Conrad. den 24. Februar 1843, Vormittags 19 Uhr, Sig nalement. licher Weise hier die Berathung fortgesetzt. Die Bürgerwehr der Stadt nuennl , .. 6 anberaumten Termine Alter: 42 Jahre. Größe: 5 Schuh 6 Zoll bei Berlin hat aber nicht nur durch eine Erklärung ihres Commandeurs meistbietend verkan erden. . ; läufig. Statur: untersetzt. Haare: schwarz. Bart: die Weigerung ausgesprochen den Maßregeln der Staats⸗Regierung Tare und neuester Hppothekenschein sind im Gerichts- desgleichen. Nase: scharf gebogen und lang. Lippen: gegen dieses gesetzwidrige Beginnen 1 erforderliche Unterstützung zu gewähren, sondern auch thatsächlich die ihre ungesetzlichen und
Lolgle des Richters einzusehen, proportionirt. Mund: desgleichen. Zähne: gut. Ge—= wirkungslosen Berathungen fortsetzenden Mitglieder der Natio⸗
Neu- Ruppin, den 7. Juli 15848. sichis farbe: blaß. Gesichtssorm: lang. —— nal ersammlung forigesetzt unter ihren Schutz genommen.
536 Nothwendige Subhastation.
Das im Dorfe Werder bei Neu⸗-Ruppin belegene, im Hopothekenbuche des unterzeichneten Gerichts Vol. 1. FI. I. No. 1. verzeichnete Wittkopfsche Schulzengut,
684 1 m. Nachdem über das Vermögen des hiesigen Kauf— manns David Gottschalk (Firma B. Rosenberg C Sohn) Der Konkurs eröffnet worden, ist zur Liquidation und Verification der Forderungen ein Termin auf den 15. Februar 1849, Vormitt. 9 Uhr, hierselbst anberaumt, und werden dazu alle diejenigen, welche Ansprüche an die Konkursmasse zu haben der= meinen, unter der Warnung vorgeladen, daß die in diesen Termine weder persönlich, noch durch zulässige Bevollmächtigte Erscheinenden mit allen ihren Forde— rungen an die Masse prälludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. r
) sjtã = 9 Wigard lil. Gegen das Minoritätsgei achten des Abgeordneten Wir . erg fen bemerkt der Redner, daß das stehende. Heer
Bauersches Gericht über Werder.