h ar. v. Thon-⸗Dittmer. Heinß. Lerchenfeld. Weishaupt. Graf 2 * Strauß, Staats rath.“
uburg⸗Schwerin. Schwerin, 14. Nov. (Börs. H.) ö — heute beschlossen, einen Aus schuß von sie⸗ ben Personen für tie ECisenbabnen zu ernennen, der als Theil des schon ernannt en volfewirthschaftlichen Ausschusses fungire, jedoch sich ausschließlich mit der Eisenbahn beschäftigen soll. Hestern ist den Ständen bei Einreichung der Supplik von Seiten der Eisenbabn⸗ & e⸗ scuschast um Hülse aus Staatsmitteln zugleich eine ausführliche Schrift über diese Eisenbahnen vorgelegt worden, die auch eine wahr⸗ scheinliche Rentabilitäts⸗ Berechnung enthält.
Mu sland.
Frankreich. National-Versammlung. Sitzung vom 13. November. In ihrer heutigen Sitzung beschäftigtt sich die Na⸗ tonal-Versammlung abermals in der fortgesetzten Berathung des Burgets für 1848 mit den Ausgaben für den öffentlichen Unterricht. Über die Frage, ob eine Aufhebung der medizinischen Akademie zu Straßburg zweckmäßig wäre, entspann sich, so wie sodann über den Vorschlag des Finanz⸗Comité's, die Budget ⸗ Ansätze für die medizi⸗ nischen Äkademieen um 65.000 Fr. zu verkürzen, eine lebhafte Erör⸗ terung, welche mit Verwerfung des eben erwähnten Vorschlags endigte. Herr Isambert beantragte die Aufhebung der theologischen FJakul⸗ täten, die blos etwa in Bordeaur noch Zöglinge hätten. Abbé Si⸗ bour erklärte, daß die Vorlesungen der Fakultäten zu Paris, Lyon, Air und Bordeaux zahlreich besacht seien; nicht von Aufhebung, sondern nur von Veibesserungen könne die Rede sein.
Das auf den höheren, den mittleren terricht bezügliche sechste Kapitel wurde hierauf angenommen. Nachdem schon häufig zum Schluß gerufen war, wollte Marrast die
Sitzung auf morgen vertagen. In diesem Augenblick (6 Uhr) trat
Taschereau auf die Tribüne; die Huissiers riefen alle Repräsen⸗ tanten, die schon ihre Plätze verlassen hatten und zum Saale hinaus-
eilen wollten, wieder zurück, und Taschereau konnte sprechen. Er höre, sagte er, daß die monatliche Präsidentenwahl für morgen (statt des 19ten) angesagt sei; er wünsche zu wissen, aus welchen Gründen man dirse wichtige Wahl früher ansetze, und ob etwa Herr Marrast seine Demission gegeben. Marrast antwortete: „Im Augen⸗ blick, wo Herr Taschereau das Wort nahm, wollte ich der National— Versammlung auseinandersetzen, daß viele Deputirte am 15ten und 16ten Nodember Paris verlassen in Folge der ihnen bewilligten Urlaube, und da fand ich es nicht schicklich, daß der Präsident durch eine geringere Zahl gewählt würde; vorzüglich in Gegenwart der Ereignisse, welche 'ntreten können. Die möglichst große Zahl zur Theilnahme an der Wahl scheint mir wichtig, ünd daher habe ich für die wenigen Tage, während welcher ich noch der Versammlung zu präsidiren die Ehre bätte, mein Amt niederzulegen beschlossen. Ich setzte darum die Wahl eines neuen Präsidenten auf die morgende Tagesordnung. (Auf⸗ regung. Larochejaquelin: „Ich bitte Sie, mir einige
und Elementar ⸗Un⸗
Aufschlüsse zu erlauben, und wenn mir die Unterbrecher nur einige Augenblicke gestatten, so sollen sie die ganze volle Wahrheit hören. Millard: Ja, ja! Die ganze nackte Wahrheit! Larochejaquelin: Nun, ich werde sie mit Anstand vortragen. Eine Stimme: Antworten Sie doch nicht auf dergleichen Unterbrechungen! Zur Frage! Larocheja? n“ 1 Man mache sich über die Abdankung des Herrn Marra zar *er falsche Vorstellungen. Hat sie etwa zum Zweck, sich 20m » monatlichen glorreichen Anstrengungen der Prästzent Haft hben? O, ich verstehe. (Mehrere Stimmen:“. r rochejaquelin: „Sie wollen die Wahrhent : diese Abrankung hat zum Zweck, sich n ig Die derwahl zum Präsidenten zu sichern. Darum rädt man den monatlichen Wahltermin vor. Die Stimmen, die deute agch vorhanden, könn⸗— ten am 19. schon in die TDeyzartementg verschwunden sein. Uaterdrechung) Das ist die Wahrheit! Wohlan, meine rren, meine Partei hat keinen Kandidaten für die Präst⸗ dentschaft der National⸗Versammlung auszustellen, aber ich glaube, die Kammer wird zu einem Manöver nicht die Hand bieten, das man edemals mit dem Auedruck Eskobarderie belegte, und morgen schon die Präsidentenwahl vornehmen lassen.“ Ein heftiger Tumult folgte dierauf, und die Versammlung trennte sich in großer Aufregung.
Sitzung vom 14. November. Vice ⸗Präsident Corbon eröffnet um 13 Uhr die Sitzung. Die Bänke sind ziemlich besetzt; es können wohl an 600 Mitglieder anwesend sein. Alle Galerieen, mit Ausnahme der des diplomatischen Corps und der Jomrnalisten, sind mit fremder National-Garde angefüllt, die das Verfassungsfest hierher nach Paris führte. Jeder dieser Gäste hält einen Saalplan in der Hand, aus dem er die Namen der Renner zu studiren scheint. Gleich nach Verlesung des Protokolls läßt Corbon zur Präsi— dentenwahl schreiten. Es werden die Stimmzettel ⸗Sonde⸗ rer gezogen, und nachdem Alle gestimmt haben, ziehen sich diese Sonderer ober Zähler in einen Nebensaal zurück, während die Versammlung zur Tages⸗Debatte schreitet. Vorher nimmt Champ⸗ vans noch das Wort. „Der Minister des Innern“, sagt er, „hat uns gestern angezeigt, daß er das Gutachten des Bürgers Tendret rücksichtlich der Gemeindegüter an die am 20sten d. Mts. zusammen— tretenden General-Conseils aller Departements schicken wolle. Diese Maßregel ist wichtig. Ich trage darauf an, daß die Erläuterungs— gründe diesem Bericht beigelegt werden. Im Jahre 1793 schlug man zuerst die Vertheilung aller Gemeinde Güter vor. Von dorther datiren auch die ersten Ideen des Kommunismus, die indessen als antisoz al derurtheilt wurden. Ich wünsche daher, daß die Departements-Con—
seils gehörig aufgeklärt würden.“ Du faure: „Es sollen alle hier— auf bezüglichen Aktenstücke beigefügt werden.“ Es entspinnt sich jetzt ene Vebatte über die den Inhabern der Schatzbons und Sparkassen⸗ büchelchen zugesagte Entschädigung rüchsichtlich der Coureverluste an ihren Abfindungessummen. Besnard sagt: „Ihr habt den Spar— kassenbüchelchen die Differenz von 71 Fr 50 Tent. Und den Bons— besitzern von 46 Fr. 10 Cent. auszugleichen versprochen. Seither sind die Fonds so gefallen und werden noch bis nach der Prä— sidentenwahl so sehr fallen, daß jener Ausgleichungs-Courg noch darte Verluste vorauesetzen läßt. Darum trage ich darauf an 8 dest⸗ stellung der Ausgleichungssummen bis nach Beilegung del otischen Stürme zu vertagen.“ Cavaignac: Der Voischlag, 8 .
und Sparkassenbüchelchen⸗ Inhaber zu entschäbi Vorschlag der Gerechtigkeit und Chlich s . . 6. hinausschieben zu wollen, könnte scheinen, als wollt? . Regierung gar zurücknehmen. erhebe ich mich gegen bie zu lange Vertagung und bitte, nen Tag zur Dieskussion anzuberaumen. J. von Lasteyrie, nard, Goudchaux und der Finanz⸗Minister Trouvé Chaux el streiten sich eine Weile über die Vertagung. Endlich wird entschieden, daß diese Angelegenheit
am nächsten Montag zur Sprache gebracht und erledigt werden solle. Hiernach nimmt die Versammlung die Budget⸗Debatte wieder auf. Wolowski sucht sich Gehör zu verschaffen, um die provisorische Re⸗= gierung wegen Aufhebung der 1 Lehrstühle am Collége de france apitel
zu tadeln. Er wird häufig unterbrochen und kaum gehört.
1064
endlich durch. mittelst zeigt Corbon das Resultat ö. 1 e , , an. 23 arrast hat 378, Malleville 146, Lacrosse 21 und Senard nur 11 Stimmen erhalten. Marrast wird von neuem zum Präsidenten proklamirt. Das Collége de France wird nun von neuem in Anregung gebtacht. Edgar Quinet klagt über die Unterdrückung von 4 Lehrstühlen. Du faure giebt zu verstehen, daß er diese Lehrstühle wieder herstel⸗ len würde, falls man den Kredit votire. Hierauf schritt man zur Abstimmung, und der Abzug von 15,00) Fr. vom Budget des Collége de France wurde verworfen. Kapitel 15 giebt zu wenig Widerspruch Veranlassung. Eben so die Kapitel 16 bis 21. Die Debatte wird so schleppend, daß die Versammlung nicht mehr be— schlußfähig ist und ein Stimmzettel⸗Votum annullirt werden muß. Die Sitzung wird um 6 Uhr geschlossen. ; . bemerkt man die Tuilerieen (Rivoliflügel bis zum Pavillon de 'Hor⸗ loge) glänzend erleuchtet. Die Generale Changarnier und Lamoricière gaben der fremden National- Garde eine Soi er,, Es ist 6 erste Erleuchtung dieses Schlosses seit der Flucht Ludwig Philipp's.
Paris, 14. Nov. Der Constitutionnel hat nun offen Louis Vonaparte als seinen Kandidaten für die Präsidentschaft aner= kannt. Das Journal des Debats seinerseits legt heute ener⸗ gischen Protest gegen diese Kandidatur ein, an deren Gelingen es die besorglichsten Betrachtungen knüpft. Dieser Bruch in der Par⸗ tei der Rue de Poitiers ist das Ereigniß des Tages.
Großbritanien und Irland. London, 14. Nov. Lord J. Russell befindet sich krank auf seinem Landsitze. .
Sie Times glaubt, daß Ludwig Philipp und seine Familie längere Zeit in Richmond bleiben werden; kürzlich soll dieselbe eine große Menge werthvoller Juwelen, die ihr persönliches Eigenthum sind und bei Plünderung der Tuilerieen gerettet wurden, aus Paris empfangen haben.
Nach den Handelsberichten aus New⸗-Nork scheinen sich die
Amerikaner für ihre Ausfuhr nach Europa mit einem sehr mäßigen
Gewinne begnügen zu wollen.
Die Berichte der hiesigen Gesundheits⸗Behörde geben die bis gestern hier und in der Nähe stattgehabten Erkrankungen an der Cholera auf 303, die Todesfälle auf 157, die Genesungen auf 65 an; in den Provinzen zählt man 70 Eikrankungen und 42 Todes⸗ fälle, in Schottland 616 Erkrankungen und 315 Todesfälle, wovon mehr als die Hälfte auf Edinburg kommt. .
Zu Dublin wird der Lord-Lieutenant am 16ten aus England zurückerwartet. Zu Clonmel und in der Umgegend war Alles ruhig. Man traf in der Stadt Anstalten, um am I3ten die Staatsgefan— genen nach Dublin abzuführen. Eine vierspännige Kutsche soll S. D'Brien, Meagher, M Manus und O'Donohoe aufnehmen; 100 Konstabler zu Wagen und eine Dragoner-Abtheilung bilden die Be⸗ deckung. Von Thurles aus geschieht die Fahrt auf der Eisenbahn. Aus dem dubliner Gefängnisse werden 13 wegen der Meuterei zu Ballingarrv Verhastete nach dreimonatlicher Einkerkerung gegen ge⸗ ringe Bürgschaftaleistung entlassen.
. * * 2
Searle. 17. Nov. Mit Bezug auf den in der gestrigen Num— —
Blattes gegebenen Artikel über die hier eingegangenen
. 4 12 rr 2 12
fen den Provinzen lassen wir hier einige derselben ihrem ac rzate nach folgen:
Majestat!
Angeregt durch Ew. Majestät Proclamation vom 11Iten d. M., Ahlen wir uns gedrungen, gegen Ew. Majestät die Gefühle und Hesinnungen auszusprechen, welche uns in diesem ernsten Augenblick beseelen. Es sind die unwandelbarer Liebe und Treue. Wir miß⸗ billigen entschieden den nach unserer Ueberz ugung unrechtmäßigen Widerstand, welchen ein Theil der Vertreter unseres Volkes der von Ew. Majestät zum wahren Besten desselben angeordneten Verlegung der National⸗Versammlung entgegengesetzt hat. Wir sprechen unser unerschüttertes, felsenfestes Vertrauen zu Ew. Majestät aus und un— seren Dank für die Wiederholung der Versicherung, Ihrem Volke ein guter constitutioneller König zu sein.
Nie werden wir des Eides der Treue gegen Ew. Majestät ver—= gessen.
Magdeburg, den 14. November 1848.
Die Mitglieder der Krieger-Vereine zu Magdeburg und Neustadt Magdeburg.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Ew. Königl. Majestät Allerhöchster Erlaß vom 10ten d. M. hat im Schoße der hiesigen Stadtverordneten-Versammlung einen feind⸗ seligen Angriff erlitten. Eine durch wenige Demokraten aufgeregte Majorität dieser Versammlung hat sich sogar so weit fortreißen las—⸗ sen, eine belobende Adresse an die revolutionaire Fraction der Natio— nal-Versammlung „im Namen der ganzen hiesigen Bürgerschaft“ zu enden. Wir aber legen feierlichst gegen solches Beginnen Verwahrung ein. Wir schaaren uns um Ew. Majestät Königl. Thron; wir schwö— ren Ew. Majestät Treue und Gehorsam in guten wie in bösen Ta— gen, und mit uns ist der größere Theil der hiesigen Bürgerschaft. Geruhen Ew. Majestät diesen Ausdruck unseres unbedingten Ver— trauens und unserer unbedingten Hingebung mit Gut und Blut für Ew. Königl. Majestät in Gnaden entgegenzunehmen, die wir in aller Unterthänigkeit ersterben ̃ Ew. Majestät
—— B
getreue Unterthanen. (73 Unterschriften.)
Pasewalk, den 13. November 1848.
Königliche Majestät! .
In der heutigen Bersammlung des Landwehr-Vereins der Bür⸗ germeisterei Ronsdorf trug der Vorsitzende vor: wie Se. Majestät, unser geliebter Landesvater, in der Allerhöchsten Fürsorge für das Wohl des Landes dem wühlerischen Treiben der Demokraten und mehreren, die Nation empörenden Aeußerungen einiger Abgeordneten mit Entschiedenheit entgegen zu treten, zu erkennen gegeben und durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom Sten d. die Verlegung der Natio- nal⸗Versammlung nach Brandenburg zur freien, Verfassungs-Be— rathung bestimmt habe. .
Die anwesenden Mitglieder des Landwehr - Vereins beschlossen gleich einstimmig, Sr. Majestät in treuer Anhänglichkeit und Liebe sür diese im Sinne und nach dem Wunsche aller Gutgesinnten aus= gesprochenen Allerhöchsten Bestimmung ihren innigsten Dank auszu—Q sprechen. Indem dieser hiermit unterthänigst ausgesprochen wird, erlauben sich die anwesenden unterzeichneten Vereins⸗-Mitglieder zu gleich zu erklären: Wie bei Anwesenheit Sr. Majestät am 14. Au- Zust d. J. in Düsseldorf die Bürgermeisterei Ronsdorf aus dem
Bergischen die erste war, durch ihren Bürgermeister und die Ge— meinde - Verordneten die Verehrung, Liebe und Treue zu bekennen, wie ferner der Landwehr-Verrin mit ihrem Bürgermeister bei Anwe⸗ senheit Sr. Majestät am 16. August in Elberfeld ein Gleiches be— thätigte, so wird der hiesige Landwehr-Verein mit ber ganzen Land-
Auf dem Nachhausewege
wehr von Berg und Mark jeden Augenblick bereit sein, den Befehlen unseres geliebten Landesvaters unterthänigst nachzukommen, und die- selben mit aller Kraft auf Geheiß ausführen zu helfen. Den Wahl spruch: Mit Gott für König und jetzt durch die Bewilligung Sr. Majestät constitutionelles Vaterland kann bei uns Niemand schwächen. Ew. Majestät bekannte Liebe und Fürsorge für das Wohl des Landes lassen uns hoffen, daß die Herzens-Aussprache treuer Gesin⸗— nung pflichtmäßig denkender Unterthanen und Staatsbürger wohl⸗ wollend aufgenommen werde, und in dieser Hoffnung zeichnen mit tiefster Ehrfurcht Ew. Majestãät treu unterthänigste (folgen 132 Unterschriften.) Ronsdorf im Bergischen, den 12. November 1848.
Allergnädigster König!
Ew. Majestät haben geruht, die zur Vereinbarung einer Ver— fassung berufene Versammlung nach Brandenburg zu verlegen.
Mit Ew. Majestät beklagen wir, daß es zu diesem äußersten Schritt kommen mußte, dennoch aber vertrauen wir fest auf Ew. Majestät gegebene und neuerdings in der Proclamation vom 11ten d. M. bündigst wiederholte Königliche Zusicherung, daß uns eine freisinnige constitutionell⸗ monarchische Verfassung verliehen werden soll, und hoffen, daß eine solche nun endlich recht bald ins Leben treten werde, damit der jetzige unbestimmte Zustand schleunigst seine Endschaft erreiche.
Wir ersterben in tiefster Ehrfurcht.
Naugard, den 14. November 1848.
(583 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
In dem wichtigen Augenblick der preußischen Geschichte, in wel⸗ chen durch Ew. Majestät Weisheit und Entschlossenheit Ihr trenes Volk eingetreten ist, sei es nns vergönnt, den Ausdruck unserer Ge— fühle an den Stufen des Thrones niederzulegen.
Ew. Majestät haben dem Volke eine freie Verfassung und heöch— wichtige Güter verheißen, welche deren Grundlage bilden sollten. So weit es in Ew. Majestät Macht gelegen, ist keine dieser Verhei— ßungen unerfüllt geblieben, und mit Dank und Verehrung sah das Vaterland Ew. Majestät auf der betretenen Bahn unverwandten Blickes dem hohen Ziele entgegenschreiten.
Aber die von Ew. Majestät zur Vereinbarung der Verfassung mit der Krone berufenen Vertreter des Volks haben das große Werk verzögert und bleiben der Mit- und Nachwelt dafür verantwortlich. Ueberdies waren sie in der Residenz Einflüssen ausgesetzt, welche mit einer freien Berathung und Beschlußnahme unverträglich sind; und alle wahren Vaterlandsfreunde sahen es mit Schmerz und Eatrüstung, daß die Vertreter des Volkes von rohen Gewalten abhängig gemacht wurden.
Ew. Majestät haben diesen verderblichen Zuständen durch die hohe Botschaft vom 9gten d. M. ein Ziel gesetzt und eine von allen redlich Gesinnten längst gewünschte Verlegung der National-Ver— sammlung und ihre dazu erforderliche Vertagung befohlen.
Mit Dank erkennen wir diesen für das Wohl des Vaterlandes unerläßlichen Schritt, mit Freuden haben wir ihn begrüßt; und je mehr wir die Verblendung beklagen, welche Mitglieder der zur Ver— einbarung der Verfassung mit der Krone berufenen National-Ver⸗ sammlung verleiten konnte, sich der Krone hierin offen zu widersetzen, desto freimüthiger bekennen wir unsere Ueberzeugung, daß unser constitutioneller König von Gottes Gnaden im vollen Rechte wenn Er Zeit und Ort der nur durch Ihn berufenen Versammlung der Volksvertreter regelt.
Heil Ew. Majestät! Heil dem Entschlusse zur Verlegung der National⸗Versammlung! Gottes Seegen und Kraft über Ew. Majestät zur Durchführung Ihrer auf das Glück Ihrer Völker gerichteten väterlichen Absichten!
Wir stehen zu Ew. Majestät, fallen.
Erfurt, den 11. November 1848.
Ew. Majestät allerunterthänigst treu gehorsamster Verein für constitutionelle Monarchie.
4 ist
bereit, für Ew. Majestät zu
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! ; Ew. Königl. Majestät getreue Unterthanen haben aufs neue mit tiefem Schmerz erfahren müssen, wie das sehnliche Harren des gesammten
Landes auf eine endlich gedeihliche Wirksamkeit der zur Vereinbarung
einer Verfassung berufenen Vertreter der preußischen Nation in bit—
terster Weise getäuscht worden. . , Uneingedenk der durch Ew. Königl. Majestät freie Entschließung gestellten hohen Aufgabe, fährt eine in ihren Aumaßungen sich mehr und mehr überbietende Fraction der National-Versammlung fort, die constitutionellen Prärogative der Krone anzutasten, ber mee dun iber zolks willen
müthigem Dünkel, unter Berufung auf einen angeblichen Volks pillen, Ew. Königl. Majestät sogar in der freien Wahl Ihrer Rathgeber beschränken zu können und hindert, geschützt durch ihr Einverständ⸗ niß mit einer irregeleiteten Volksmenge, jedwede Sicherstellung einer freien Berathung. . . Inmitten der durch solch ein frevelhaftes Beginnen alltäglich sich steigernden Aufregung und Anarchie, glauben wir, in getreuester An— hänglichkeit an Ew. Königl. Majestät und das Königliche Haus, un— sere Ueberzeugungen, unsere Wünsche und die Gefü hle un- seres Innern frank und frei aus sprechen zu dürfen, ja, im vollsten Bewußtsein unserer Unterthanenpflichten aussprechen zu müssen. Ueberzeugt aber sind wir, daß nur eine umfassende Geltend⸗ machung der Rechte der Krone die Freiheiten und Gerech tsame zu schirmen vermag, welche Ew. Königl. Maijestät Ihrem Volke ge⸗ währt, und eben so sind wir überzeugt, daß es nur des kraftvollen Königlichen Willens bedarf, um Männer herbeizurufen, welche eben so in voller Hingebung an den Thron, wie mit warmem Herzen für das Wohl der Unterthanen, beide von denen zu befreien vermogen, die sich zu Tyrannen beider empordrängen.0Ꝙ In dieser Ueberzeugung wünschen wir inniglich, daß ; jestät jedweden ferneren Angriff auf die Rechte der, , ,. nigliche! Machtvollkommenheit zurückweisen, der Nation e, ,. lung die endliche Innehaltung der Gränzen ihre . e l. ö. und die Versammlung, wenn in ihr jenes e, . . . länger die Oberhand behalten und das, gas r mn, , ,. losem Ruin bedrohen sollte, in eine die ,, n. . verbürgende Stadt der Provinzen verlegen, kersten auf- lösen n sgen. ; x eberzeugungen und diesen Wün⸗ Wir vermt gen jedoch gene ef m n, ö. G ff! unver⸗ ben inn in, Berbintung unn, eit von welcher wir uns erfüllt brüchlicher Treue und Anhanglichkeit, e de, . 5 — ben, und fassen diese Gesinnung unseres wissen, Worte zu geben, ö , . un a' dem“ Gelübde zusammen, daß, Ew. Innern 2 ät Ruf an Ihre Getreuen zum Schutz, des Throns i, Freiheit Ihres Volts ergehen sollte, wir unter denen
daß Ew. Ma⸗
Kö⸗
in erster Reihe stehen werden, welche Gut und Blut unter dem Schlachten⸗ und Siegesrufe Preußens zu wagen wissen: Mit Gott für König und Vaterland. In tiesster Ehrfurcht Ew. Königl. Majestät allerunterthänigst treu gehorsamste Der hallesche Preußen ⸗Verein für constitutionelles Königthum. Halle, den 4. November 1848.
Majestät!
Ew. Königl. Majestät haben, gestützt auf Ihr constitutionelles Recht, den Sitz der National⸗Versammlung, welche zur Vereinbarung der Verfassung mit der Krone berufen war, nach Brandenburg ver— legt, da ihre freie und unabhängige Berathung in Berlin auf alle Weise gefährdet war, und die Bürgerwehr Berlins, welche ihre Auf— ga die gesetzliche Ordnung aufrecht zu erhalten, nicht erfüllte, ausf⸗ gelost. a
Die Mitglieder der unterzeichneten constitutionellen Vereine er— kennen im vollen Vertrauen auf Ew. Majestät gegebenes Königliches Wort die Nothwendigkeit und Gerechtigkeit diefer Maßregel hiermit an, und sind bereit, mit Gut und Blut und Leben das constitutionelle Königthum und das ruhmvolle Haus der Hohenzollern zu schützen und gegen jeglichen Angriff zu schürmen.
Stargard in Pommern, den 13. November 1848.
Die constitutionellen Vereine zu Stargard und im satz nger
reise. . Königliche Majestät!
Wir, die unterzeichneten Bürger der Stadt Duisburg, antwor⸗ ten auf, Ew. Majtstät Ruf an Sein Volt. .
Wir sind von der Ueberzeugung durchdrungen, daß in der ge— genwärtigen verhängnißvollen Lage des Vaterlandes Freiheit und Didnung nur dadurch gerettet werden können, daß sich Alle fest und treu um den constitutionellen Thron schaaren, der das letzte Bollwerk gögen die Zerstörung ist, womit uns Frevel und Bethörung bedrohen. Wir erkennen, daß, nachdem die Majorität der zur Vereinbarung be— rufenen Versammlung Anträge auf zureichenden Schutz in Berlin wiederholt abgewiesen hatte, die Krone, wenn sie die Gefahr eines blutigen Zusammenstoßes vermeiden wollte, die Freiheit der ferneren Berathung nur durch eine Verlegung der Bersammlung fern von dem bisherigen terroristischen Einflusse des Volkes sichern konnte. Wir weisen, im Vertrauen auf Ew. Majestät Königliches Wort, den Ver— dacht, Ew. Majestät könne durch diese Maßtegel eine Schmälerung der Vollsrechte beabsichtigen, mit Entschiedenheit von uns. .
In dieser Gesinnung versichern wir, daß wir auch in diesen Tagen der Gefahr zu Ew. Majestät stehen und halten wollen, und bitten Sie, das Ansehen der constitutionellen Ftrone, als der Mitbe⸗ bahrerin der Freiheit und Ordnung, gerade jetzt gegen alle Angriffe mit Cestigkeit aufrecht halten zu wollen. 3 .
Duisburg, den 13. November 1848.
624 Unterschriften.
llerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! . Allergnädigster König und Herr!
1065 seben, kein Gesetz eiklärt die Stadt Berlin für den festgestellten allein zulässigen Versammlungs⸗-Ort, insonderheit sagt * Wahi⸗ geset 2 9 April d. J. nichts dabon. ᷣ
2) Die Kron indi . one hat das Recht, ihre Rathgeber selbstständig zu
Denn kein Gesetz und keine Gewalt hat ihr dieses Recht genom- men, ein Recht, ohne welches eine constitutionell monarchische Staats⸗Verwaltung nicht gedacht werden kann. ͤ
3) Es ist eine nothwendig gewordene Maßregel, daß die zur Vereinbarung der preußischen Staats⸗Verfassung berufene Versamm⸗ lung von Berlin verlegt wird:
Denn eine durch wiederholte Bebrohungen und Mißhandlu ngen von De⸗ putirten, durch gewaltsames Eindringen Unberufener in das Sitzungs⸗ Gebäude durch Scenen des 31. Oktobers terrorisirte Versammlung fann nicht die Stimme des Landes repräsentiren und das Vertrauen des Volkes haben. Bewaffnete Umstellung des Sitzungs-Gebäubes in Berlin ist, abgeseken davon, daß sie zu neuem biutigen Zusam⸗
menstoß zu führen drohe, ruugẽ geeignet, jenes gewichene Vertrauen wieder zu befestigen.
4) Die zur Vereinbarung der preußischen Staats Verfassung berufene Versammlung bewegt sich auf ungesetzlichem Boden, wenn sie sich den Maßregeln ad 1 bis 3 nicht fügen will.
Dies folgt aus dem ad 1 Gesagten.
5) Mißtrauen gegen die Räthe der Krone wird erst alsdann gerechtfertigt, wenn sie durch Handlungen dazu Veranlassung geben:
Denn die Nichtachtung dieses Grundsatzes führt zu einer ' ungesetz— lichen Schmälerung des ad 2 gedachten selbstständigen Rechts der Krone. ; Ter constitutionelle Verein zu Stettin. Das Direktorium des con— stitutionellen Central⸗Vereins in P.oaimnvrmern im Namen und Auftrage der constitutionellen Vereine zu Anklam, Stargard, im saatziger Kreise und Pyritz, der patriotischen Vereine zu Demmin und Besgard und des constitut onellen Zweig-Vereins für Münsterberg und Umgegend.
Hohes Staats Ministerium!
Die Beschlüsse Eines hohen Staats⸗Min steriums, durch welche die vereinbarende National⸗Versammlung nach Brandenburg verlegt, die Versammlung der zurückgebliebenen Abgeordneten für ungesetzlich er⸗ klärt und die widerstrebende Bürgerwehr der Stadt Bersin aufgelöst ist, erkennen wir als gesetzliche und bei der Lage unseres theuren Va? terlandes als nothwendig an. Wir sehen in den Mitgliedern Eines hohen Staats-Ministeriums die hochherzigen Vorkümpfer sür die wahre für die gesetzliche Freiheit und vertrauen Ihnen, daß Sie das mii Festigkeit und frei von unnöthbiger Strenge unternommene Werk im Sinne jener Freiheit standhaft fortführen werden. Wir sehen in Sr. Majestät unserem geliebten Könige keine Macht, welche dem Volke gegenüberstände, wir betrachten Ihn als den Unseren und Seine Rechte zugleich als Rechte des Volkes. Wir wollen diese gewahrt wissen, damit Er uns ein wahrer, ein starker König sei. 4 .
Wir lieben und vertrauen Ihm, weil wir Sein Herz erkannt, welches nur sür das Wohl Seines Volkes geschlagen. Wir wol— len nicht lassen vom Hause Hohenzollern, welches unfer Vaterland er⸗ hoben und Preußen die Achtung der Welt erobert hat.
Durchglüht von inniger Vaterlanesliebe und treuer Anhänglich—
eit an unser angestammtes Regentenhaus und an Ew. Majestãt
Allerhöchste Person, haben die allerunterthänigst Unterzeichneten, die Stände des ztreises Strehlen, unter der zur völligen Anarchie fort- ,, . Gesetzlosgkeit der Provinz bisher mit tiefer Trauer den BDerfall des Baterlandes thatlos mit ansehen müssen. Nachdem aber Ew. Majestät durch die neuesten Bestimmungen und Kundgebungen die Edre der Krone, das Ansehen des Gesetzes und somit die Ret⸗
G ö z tung des Vaterlandes angebahnt haben, glauben die allerunterthänigst
Unterzeichneten sich verpflichtet, Ew. Majestät ihre freudigste Zustim⸗ mung aussprechen zu müssen und daran die dringendste Bltte Hüpfen zu dürfen: auf dem jetzt betretenen Wege gesetzlicher und alle Guten zu neuer zuversichtlicher Hoffnung belebender Energie Allerhöchst fort- schreiten zu wollen, an welche sich die Unterzeichneten mit vollem Ver- trauen anschließen und sich freuen, ihre treueste Gesinnung Ew. / Majestät aussprechen zu dürfen. . Es verharren hiermit ehrerbietigst als Ew. Majestät / treugehorsamste Stände des
strehlener Kreises.
Strehlen, den 14. November 1848.
An das Staats⸗Ministerium. Der, Verein der Veteranen und Wehrmänner zu Bunzlau hat in seiner Sitzung am 12. November C. zu nachfolgender Erklärung sich veranlaßt gesehen, und erlaubt sich, dieselbe einem hohen Staats— Ministerium ehrerbietigst zu überreichen. Der Verein der Veteranen und Wehrmänner erklärt: 1) daß er in der Verlegung der National-Versammlung nach Brandenburg das zweckmäßigste Mittel erblickt, um dem von einem Theile der berliner Bevölkerung ausgeübten Terroris⸗= mus gegen die Versammlung für die Folge vorzubeugen und eine durchaus freie Berathung zu ermöglichen; aß Tierzu, so wie zu etwaiger Auflösung der Versammlung, Sr. Majestät dem Könige nach den Grundsätzen des consts— tutionellen Staatsrechts die Befugniß unzweifelhaft zusteht, da er sich dieses Rechts weder in dem Wahlgesetz vom 8. April . noch in dem Einberufunge-Patent, noch durch sonstiges Zuge— ständniß begeben hat; . . 3) daß diejenigen Mitglieder der National-Versammlung, welche nach ausgesprochener Vertagung ferner unter jenem Namen in Berlin zusammenbleiben, sich schwerer Pflichtverletzung gegen das Land und die Krone schuldig machen und die ganze Ver— antwortlichkeit für die Folgen dieses Schrittes auf sich laden; daß es hiernach nicht zweifelhaft sein kann, wem das Volk zu gehorchen bat, ob dem zu Recht bestehenden Königthum oder ö. ich wid nrechtlich konstituirenden Versammlung; fl iste ur! 3 die feste Ueberzeugung, daß auch das jetzige 26 en zufrichtigen und ernsten Willen hät, die Frei⸗ heiten und Rechte des Volkeg zu achten und zu schiů zer . und durch, baldigste Herteiführung der constiutionzl . sasst! gesetzlich zu begründen. ] J ö. Jädem wir einem hohen Ministerium diese unsere Ansicht aue⸗ zusprechen uns erlauben, geben wir uns gleichzeitig der festen Zuver sicht hin, daß das hihe Ministerium die rechten? Y ' d e. sinden werde, den obschwebenden Fragen, wenn es m li . friedliche Lösung zu geben. ⸗ . Bunzlau, den 12. November 1848. Der Verein der Veteranen und Wehrmänner 250 Mann stark. .
9 ͤ Gelen nn a.
1) „Tie Krone hat das Recht, die zuͤr Vereinbarung der
ßischen Staats - Verfassung berufene Versammlung . . Denn kein Gesetz und keine Gewalt hat der Kroͤne das Recht ge—⸗ an n. statt des von ihr illein und selbstständig für die Volfs= Vertreter gewählten Versammungs-Ortes einen anderen, auszuer⸗
ist, eine
zu entheben.
Perleberg, den 13. November 1848. Der Magistrat. Die Stadtverordneten. Der patriotische Verein. Das Schmiedegewerk.
as Schuhmachergewerk.
2 D —
Hohes Ministerium!
Mit Bezug auf das Proklama Sr. Majestät vom 11ten d. M. erkären wir, daß wir die Maßregel, die National-⸗Versammlung nach Brandenbnrg zu verlegen, nicht nur als ein Recht der Krone, sondern auch als eine Nothwendigkeit anerkennen.
Die Nothwendigkeit der Maßregel haben namentlich die Vor- fälle vor dem Schauspielhause am 31sten v. M. so dargethan, daß
wir Sr. Majestät für diese Maßregel zu danken ung verpflichtet
fühlen und Einem hohen Ministerium die Bitte vorlegen, auf deu eingetretenen Wege mit aller Festigkeit zu beharren. Königsberg i. d. N., den 15. November 1848. Der patriotische Verein der Kreise Greifenhagen, Soldin und Königsberg i. d. N.
(Fortsetzung folgt.)
— — 1 x ? = —
Mein Eintritt in das Ministerium Graf Brandenburg.
Durch ihre Adresse vom 2ten d. M. hat die National-Versamm— lung des Königs Majestät gebeten, so ehrfurchte voll als dringend, den Grafen Brandenburg von seiner Mission, ein Kabinet zu büden, An dieser Adresse und ihrer Ueberbringung habe ich Theil genommen — und dennoch bin ich jetzt ein Mitglied eben die? s s Kabinets. Wie reimt sich das? Auf welcher Seite liegt hier die Inkonsequenz — die Abtrünnigkeit? Krei, offen, vor dem ganzen Lande will ich mich hier darüber aussprechen.
Die 250 Männer, welche seit dem 9. November noch jetzt als die preußische National-Versammlung berathen und Be—= schlüsse fassen, haben sich außerhalb des Gesetzes gestellt — durch offene Auflehnung, nicht sowohl gegen das Ministerium Brandenburg, als gegen das Gesetz selbst, gegen die Regie⸗ rung s-Gewalt des Königs diese letztere durchaus und entschieden als constitutionell aufgefaßt.
Und daher bin ich in das Kabinet eingetreten. Am 11ten wurde ich dazu aufgefordert. Ich war noch sehr leidend von einer Krankheit, die mich auch verhindert hatte, in der Sitzung der Natio- nal-Versammluang vom 9ten zu sein. Als ich die Nachricht erhielt von dem Beginnen der Versammlung nach Verkündigung der Ver— legungsbotschaft, fühlte ich mit dem tiefsten Schmerze sogleich,
daß es sich fortan um etwas ganz Anderes handle, als um die Wegschaffung des Kabinets Brandenburg — daß es vielmehr der Wegschaffung der Krone, des Königthums selber gelte, nicht zwar nach der Absicht, wenigstens der großen Mehrheit der Deputirten, unter denen ich so viele höchst ehrenwerthe, theure Freunde habe, als durch die von ihnen leider nicht erkannten Folgen ihres Verfahrens.
Und diese Einsicht, im Bunde mit meinem von Treue und Liebe für mein Vaterland, für den König und unser Fürstenhaus ewig schlagenden Herzen, brachte meine sonst entschiedene Abneigung zu einem Ministerposten zum Schweigen. Noch geschwächt an Kräften, wie ich war, willigte ich ein, an dem heißen Kampfe Theil zu neh— men, den die 250 durch ihren offen erklärten Bruch mit der Königsgewalt entzündet haben.
In diesem Kampfe stehe ich entschlossen auf Seiten des Königs, der Regierung und stehe und kämpfe mit jedem Ministerium, welchen Namen es auch an seiner Spitze trage — nur danach fra— gend und trachtend,
daß die von der Nation geforderten und ihr auch verbrieften Grundfreiheiten gewahrt und ausgebildet werden 1) nach dem Prinzip der freien Selbstbestimmung der Person, der
nach den gemachten Erfahruugen nicht.
Familie, der Gemeinde,
d. h. die Freiheit der Ind viduen und Vereine soll in allen Stücken durch politische, durch positive Gesetze nicht weiter eingeschränkt werden, als das Zusammenleben der Menschen, das Gemein= wohl es unabweislich gebietet, 2 nach dem Prinzip der Mitbeschließung der Nation bei der Gesetzgeb ung jeder Art durch ihre Vertreter — gewählt von hr selbst, mit der Wahlberechtigung, wie sie der Verfassunge= Entwurf der Kommission der National⸗Versammlung bestimmt hat. Ich habe mich überzeugt, daß auch das Kab'net Brandenburg ganz etwas Anderes als so thöricht ist, zu wähnen, es sei ètwas Anderes haltkare möglich. Bor Allem aber bin ich auch von unserem Könige so gewiß, wie von mir selbst, daß er heilig halten wird, was er zugesagt — mit ehrlichem Sinn
und unerschütterlich — und fürwahr, die Wahrhaftigkeit ist mehr
bei ihm, als bei seinen Gegnern.
. Das Ministerium wird es bald durch Thaten zeigen, daß es die volle Freiheit in dem vorhin bezeichneten Sinne ehrlich und aufrichtig will, daß der Glaube an seine zurückschreitenden (reactio- nairen) Bestrebungen ein Wahn ist, e in Urtheil, gesprochen von der jetzt so leicht von jedem Winde bewegten Menge vor der Auhb⸗ rung der Betheiligten — und darum ber Gott und redlichen, ge ist u nd h erzgesu nden Menschen verwerflich und verdammlich.
Die Rettung des theuren Vaterlandes ist mein glühender Wunsch. 35 fee gr a. i Kraft meiner Ueberzeugung, durch en unerschütterlichen Glauben, daß der Si 2c zufallen muß. Und er wird 2 nn,, Berlin, den 15. November 1848. Rintelen.
In einem Artikel der Rational-Zeitung Nr. 221: „Ber= lin, den 13. November“ wurde eine Parallele zwischen eineni Zu- sammentreffen mit napoleonischer Tespotie und dem jetzigen Konflikte der Krone mit der preußischen Natio! il⸗Versammlung gezogen und von meinem Sohne, dem Staats Anwalt, erwartet, daß er bei diesem Konflikte eben so handeln werde, wie es damals von mir geschehen. Man hat aus diesem Attikel die Deutung gezogen, als wenn ich die Regierungs-Verfügung in Beziehung auf die National⸗Versamm⸗ lung, dem Gewaltstreiche gleichstellte, welchen Napoleon im Jahre 1813 im Großherzogthum Berg ausgeübt hat.
Von mehreren Seiten bin ich daher angegangen und aufgefor⸗ dert worden, mich öffentlich darüber zu erklären. Dies geschieht denn hiermit, so sehr ich auch in meinem zweiundachtzigsten Jahre damit verschont zu werden gewünscht hätte. .
. Jene Deutung ist eine gänzlich unrichtige; ich erkenne vielmehr
die getroffenen Königlichen Verfügungen als völlig gesetzmäßig und in der Königlichen Macht gegründet an und halte die dagegen von einer Fraction der National -Versammlung erhobene Oppoͤsition für widerrechtlich und in keinem Gesetze gegründet. Denn was
erstlich die Ernennung des Staats-Ministeriums betrifft, wo⸗= gegen sich die National-Versammlung protestirend erhoben hat, so hat sich der König hier in seinem vollen Rechte befunden. Auch in con- stitutionellen Staaten hat der Regent die freie Wahl seiner Minister und muß sie haben, denn sie sind die Vertreter der Krone; er hat hier eben so die freie Wahl, wie dem Volke die freie Wahl seiner Repräsentanten zusteht.
So wenig man der Regierung einen Protest gegen die Wahl eines ihr mißliebigen Abgeordneten zugestehen würde, eben so wenig dürfen sich die Repräsentanten des Voltes dergleichen Proteste gegen die vom Könige ernannten Minister erlauben. Das ist ein offenbarer Eingriff in die Rechte der Krone und eine Beschränkung der freien Wahl des Königs. ;
Ein Mißtrauen der Volksvertreter gegen einen oder den anderen Minister kann einen Protest nicht rechtfertsgen: denn das Mißtrauen . . ö. und auf jeden Fall ist das Auftreten und Han⸗ eln der Minister abzuwarten, wo eg sich zeige halten können *). . R
Zweitens wird dem Könige eben so grundlos von der hi zurückgebliebenen Fraction der National- Versammlung das Recht . tig gemacht, dieselbe von hier nach Brandenburg zu verlegen 2. hat sie aus eigener Machtvollkommenheit nach Berlin berufen; ⸗ kann sie also auch aus gleicher Macht nach einem anderen Orte . legen. Kein Gesetz ist vorhanden, was festsetzt, daß die gegenwärti ö zur Vereinbarung der Verfassung berufene Jiatioꝛal- Ver ant lu in Berlin tagen müsse. Und an einer Verfassungsurkunde, welche hierüber etwas ordnen müßte, fehlt es. Und hier zeigt es sic schoͤn gleich, wie unklug es war, daß die National- Versammlung sich nicht beeilte, die Vereinbarung der Verfassung, wozu sie doch zunächst und eigentlich ganz allein berufen war, schnell zu Stande zu bringen, denn diese mußte alles dasjenige festsetzen, worüber man setztꝰ schwan t und willkürliche Behauptungen aufstellt, die eben so viele Vertheidi⸗ ger als Widerleger finden.
So lange die neue constitutionelle Verfassung nicht vereinbart und festgestellt ist, bleibt es bei der alten bisherigen und ihren Ge⸗ setzen, und nach diesen ist es denn doch über allen Zweifel erhaben daß der König die National⸗Versammlung nach einem beliebigen Srt⸗ berufen und verlegen kann. Die ehemaligen Stände. Versammmlungen liefern genug Präcedenzfälle. .
Eben so verhält es sich auch:
Drittens mit dem Belagerungs⸗Zustande der Stadt Berlin Auch hier fehlt es an einem Gesetze, was die Regierung hierunter beschränkte. .
Aber noch mehr tritt:
Viertens der Mangel eines Verfassungsgesetzes bei der beabsich= tigten Anklage gegen das Staats⸗-Ministerium hervor. Solche An=
klagen sind den constitutionellen Staaten eigenthümlich, sie setzen aber nothwenz ig ein bestehendes Staats — Grundgesetz voraus, welches die Fälle, in denen verantwortliche Minister wegen Verletzung der Ver⸗
fassung angeklagt werden können, die Formen dieser Anklage und den
Gerichtshof, welcher darüber erkennen soll, bestimmen.
Unsere noch bestehende Gesetzgebung kennt solche Vergehen
verantwortlicher Minister nicht, und es mangelt daher auch gänzlich an Bestimmungen darüber. ⸗ Th. II. des Allgemeinen Landrechts gerathen, welcher vom Hochver⸗
Man ist deshalb auf den §. 92 Tit. 26
rath handelt, und hat darauf die Klage gründen wollen. Allein unpassender und schiefer ist noch wohl nie ein Gesetz und noch dazu ein Strafgesetz angewendet worden, was die härteste und
schrecklichste Leibes⸗ und Lebensstrafe androht. Denn:
Erstens ist der Hochverrath ein gemeines Verbrechen, welches,
wie aus dem vorhergehenden 8. 91 erhellt, von Unterthanen gegen den Staat oder dessen Oberhaupt begangen wird. ist also immer gegen die Regierung gerichtet.
Dies Verbrechen Nach jener Anklage soll aber die Regierung selbst einen Hoch=
verrath begangen haben.
a- Politik eine andert, dem
) Ob nicht aus Gründen der Regigrun fen ii der
Vertrauen des Volkes mehr entsprechende Mini erwahl zu treffen dRensi zu vermeiden gewesen wäre, bleibt dabinge Pier ist nur die
Frage vom Rechte.
stellt.