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und der Friede gebrochen ist,
geger utter ni J = 2 Solde der preußischen Krone.
/ in ei efährdet bie, , . rr, . dessen Wirkung auf das ge⸗ . , m, , n W ber zwei Gewalten, die mit sammte Land sich verbreitet. enn a 9 n . ** stock äinander zu wren berufen nds cin. Zhi p * lion. Eine solche das Leben und bange Spannung ergreift die Nation,.
ö sst in Preußen eingetreten. Zwei Potenzen, von größere, Hesahr i ine Wohl abhängt, sind in einen keren Zufammenwirkung das allgemeine Woh] abhängt, t, und wel⸗ Gegenfatz gerathen, der alle Gemüther in Gährung versetzt 2. 6 cher Deutschland in Trümmer stürzen kann, wenn nicht schnelle * hülfe geschieht. In solchen Fällen muß unsere , Kraft sbrer Gesammtheit zusammenfassen. Diese Gesammtheit . ein Kompler von Staaten mehr; sie hat in dieser Versammlung ihren Ausdruck und in der Centralgewalt ein zum Handeln berufenes Or⸗ gan gefunden. Die Centralgewalt wird ihre Aufgabe erfüllen, wenn sie von der Zustimmung dieser Versammlung getragen wüd. Hier handelt es sich um keine juristische Erörterung, sondern wir müssen handeln, um Deutschland vor dem Untergange zu bewahren. Durch eine Stellung über den streitenden Parteien wird der Gesammtwille der Nation den Konflikt zu lösen suchen; es wird dies geschehen durch
Herstellung eines politisch⸗constitutionellen Zustandes. Hiermit ist es allerdings nicht verträglich, daß die Krone mit Räthen sich umgebe, die das Vertrauen des Volkes nicht besitzen. Aber glauben Sie, daß dadurch die Freiheit begründet werde, daß Sie mit Erschütterung der Monarchie für die berliner Versammlung Partei nehmen? (Luks: Ja, Ja.) Ich bin ein Anhänger der Monarchie, weil ich in ihr für Deutschland die alleinige Bürgschaft der Freiheit erkenne. Eine Ver⸗ fassung muß aus den Elementen des Volkslebens erbaut sein. Von Deutschland nun, und besonders von Preußen, muß behauptet wer⸗ den, daß sein Entwickelungsgang seit Jahrhunderten das Volk in enge Verbindung mit der Monarchie gebracht hat. Sie würden einen Ver⸗ nichtungskrieg gegen ganz Deutschland führen müssen, um diesen Besitz des Volkes zu zerstören. Das sind keine Definitionen, sondern Resultate. Der Ausschuß⸗Antrag entspricht der Stellung des Reichsmi= nisteriums. Die Grund⸗ Elemente eines Staates können dadurch nicht ge⸗ winnen, daß man das eine Element über das andere stellt. Geben wir dem Volke einen Rechtszustand, in welchem Voltsfreiheit und Königthum gegenseitig sich durchdringen. Das ist es, was das Volk, was die Majorität dieser Versammlung will, und sie wird es am heutigen Tage beweisen. Ob Deutschland seine schlechtesten Söhne hierher berufen, darüber wird die Geschichte richten. (Lebhafter Beifall.) Der Vorsitzende
verliest einen Antrag des Abgeordneten von Lassaulr auf einfache
Tagesordnung. Biedermann entwickelt seinen Antrag: Die National⸗Versammlung erklärt: daß die Centralgewalt nach §. 2 des Gesetzes vom 28. Juni so befugt wie verpflichtet sei, bei dem zwischen der preußischen Regierung und der Landes-Versammlung zu Berlin entstandenen Konflikte einzuschreiten. Sie fordert daher dieselbe auf: die preußische Regierung dahin zu bestimmen, daß sie die angeord- nete Verlegung der Landes⸗Versammlung nach Brandenburg zurück⸗ nehme, sobald letztere in solche Maßregeln willigt oder sie selbst beschließt, welche ausreichend erscheinen, um die Würde und Freiheit ihrer Berathungen in Berlin sicherzustellen; alle die zur Herstellung der Sicherheit von der preußischen Regierung zu treffen⸗ den Maßregeln dergestalt zu überwachen, daß jede Ueberschreitung des nothwendigen Maßes dabei vermieden und die Besorgniß eines reactio-
nairen Mißbrauchs der Gewalt ferngehalten werde. Aus diesem Grunde zunächst die preußische Regierung zu veranlassen, daß sie als Garan⸗ tie ihres Festhaltens an den durch die Märzbewegung dem Volke erworbenen Rechten sich mit einem Ministerium umgebe, welches das volle Vertrauen des Landes besitzt. Löwe aus Kalbe giebt ein Bild der Zustände Preußens seit den letzten 30 Jahren und kommt dabei zu dem Resultate, daß Preußen am wenigsten eine Revolution noth— wendig gehabt habe. Das Wesen habe man zwar in Preußen ge⸗ geben, allein die nothwendige constitutionelle Form vorbehalten; da⸗ durch habe man die Revolution nothwendig gemacht. Jetzt bekämpf⸗ ten sich die moderne Macht des Volkes und die Macht des Thrones aus früherer Zeit. Dieser Kampf werde enden entweder mit Ver⸗ nichtung des Thrones oder mit der Vernichtung des Volkes. Die „4anarchische“ Bevölkerung in Berlin habe der dortigen Regierung ein Beispiel gegeben, wie eine Regierung sich benehmen müsse. Nur da— durch, daß die Versammlung die Sache in die Hand nehme, könne ein Konflikt vermieden werden. Nicht aber möge sie diplomatisch ver— handeln, sondern dem Rechte folgen, wie es sich in einfacher Klarheit darbiete. (Bravo!) Der Schluß der Verhandlung wird angenom— men. Simon von Breslau, von Vincke, Giskra, Schneex, Ziegert, Watzdorf verlangen! namentliche Abstimmung über einzelne, Levysohn über sämmtliche Anträge. Ueber die Frage, ob dem Abgeordneten Zachariä oder nach einer späteren Uebereinkuft der Ausschußmitglie= ber dem Abgeordneten Jordan (aus Berlin) als Berichterstatter das Wort gegeben werden soll, erhebt sich eine stürmische Debatte. Die Mi— norität des Ausschusses und die linke Seite des Hauses wollen Jordan das Wort nicht zugestehen. Die widersprechenden Aussagen der Ausschuß⸗ mitglieder führen zu keiner Entscheidung. Jordan (aus Berlin) besteigt die Tribüne: Ich statte den Herren von jener Seite meinen Dank ab. (Stürmische Unterbrechung links.) Der Redner wiederholt seine Worte. (Neuer Lärm) Präsident: Beschwichtigen Sie diese Unruhe, wir kommen sonst nicht zum Ziele. Jordan: In der Ue— berzeugung, daß dieser Vorgang die beste Empfehlung für den Aus— schuß-Antrag ist, verzichte ich gänzlich auf das Wort. (Bravo! rechts und im Centrum.) Es wird zur Abstimmung geschritten: von Las— saulx's Antrag auf einfache Tagesordnung findet keine Unterstützung. Der Antrag von Vincke's und Genossen: „in Erwägung, daß die preußische Regierung bei ihren Anordnungen formell und materiell in ihrem Rechte gehandelt hat; in Erwägung, daß ein Urtheil über die Zweckmäßigkeit dieser Anordnungen von hier aus zur Zeit nicht erfolgen kann; in Erwägung, daß das, was im Interesse Deutsch⸗ lands zu geschchen hat, von dem Reichs- Ministerium bereits angeordnet worden ist geht die Versammlung zur motibirten Tagesordnung über“, wird mit 390 gegen 45 Stimmen abgelehnt. Eben so wird der Antrag H. Simons von Breslau und. Genossen verworfen; er lautet: „die National- Hersammlung wolle beschließen, die Centralgewalt aufzufor⸗ dern, an die preußische Regierung die sofortige Erklärung zu richten daß dieselbe außer ihrem Rechte stehe, wenn sie dem Lande ein Mi⸗ nisterium gegen den wiederholt ausgesprochenen Willen der Volksder— tretung aufdringen, wolle., (mit gegen 150 Stimmen); „bie National⸗Versammlung wolle beschli die Ceutralgewalt außzuifor⸗ dern, an gedachte Regierung die fernere Erklärung zu richten!“ ka dieselbe außer ihrem Rechte stehe, wenn sie ohne leber e mn mit der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen pier nl
immen ber Antrag der Minorität des Ausschusses: „Die Natio- Sl een, che erklären, daß sie es für nöthig erachte, die Königlich preußische Regierung dahin zu bestimmen, daß sie die an eordnete Vertagung und Verlegung der preußischen National⸗Ver⸗ fam ng, als mit dem Wesen und dem Rechte einer Versammlung zur Vereinbarung der Verfassung unverträglich, aufhebe; daß erfor⸗= derlichen Falles Maßregeln gekroffen werden, welche ausreichend erscheinen, die Würde und freie Berathung der Versammiung in Berlin sicherzustellen; daß die Krone Preußens sich als⸗ bald mit einem Ministerium umgebe, welches das Vertrauen des Lan= des besitzt und die Besorgnisse von reactionairen Bestrebungen und Beeinträchtigung der Volksfreiheiten zu beseitigen geeignet ist. von Wydenbrugk, Wesendonck und Simon von Trier ziehen ihre An— träge zurück, worauf der Majoritäts- Antrag des Ausschusses mit 239 gegen 189 Stimmen (wie bereits gestern gemeldet) zum Beschlusse erhoben wird. Nachdem Simon von Trier einen auf das traurige Schicksal R. Blum's bezüglichen Antrag gestellt und der Reichs-Ju⸗ stiz⸗Minister R. Mohl über die Absendung zweier Abgeordneten nach Wien wiederholte Auskunft gegeben hat, wird die Sitzung um 5 Uhr Abends geschlossen.
Frankfurt a. M., 14. Nov. Die Herren Pauer (von Augs- burg) und Pötzel sind als Reichs- Kommissäre nach Wien abge⸗ gangen.
Frankfurt a. M., 13. Nov. Das Reich s⸗Gesetz-Blatt enthält das Gesetz, betreffend die Einführung einer deutschen Kriegs⸗ und Handels⸗Flagge. ;
Der Reichsverweser, in Ausführung des Beschlusses der Reichs⸗ Versammlung vom 31. Juli 1848, verkündet als Gesetz:
Art. 1.
Die deutsche Kriegsflagge besteht aus drei gleich breiten, hori⸗ zontal laufenden Streifen, oben schwarz, in der Mitte roth, unten gelb. In der linken oberen Ecke trägt sie das Reichswappen in einem viereckigen Felde, welches zwei Fünstel der Breite der Flagge zur Seite hat. Das Reichswappen zeigt in goldenem (gelbem) Felde den doppelten schwarzen Adler mit abgewendeten Köpfen, ausgeschlagenen rothen Zungen und goldenen (gelben) Schnäbeln und desgleichen
offenen Fängen. Art. 2.
Jedes deutsche Kriegsschiff, welches nicht Admiralsflagge oder Commodores Stander führt, läßt vom Top des großen Mastes einen Wimpel fliegen. Derselbe ist roth und zeigt am oberen Ende den Reichsadler, wie oben beschrieben, in goldenem (gelbem) Felde.
Art. 3.
Die deutsche Handeleflagge soll aus drei gleich breiten, horizou— talen, schwarz, roth, gelben Streifen bestehen, wie die Kriegsflagge, jedoch mit dem Unterschiede, daß . das Reichswappen trägt.
Art. 4.
Diese Flagge wird von allen deutschen Handelsschiffen als Na- tional⸗Flagge ohne Unterschied geführt.
Besondere Farben und sonstige Abzeichen der Einzelstaaten dür— fen in dieselbe nicht aufgenommen werden.
Dabei soll es jedoch den Handelsschiffen freistehen, neben der allgemeinen deutschen Reichs-Flagge noch die besondere Landes- oder eine örtliche Flagge zu zeigen.
Art. 5.
Weitere Bestimmungen über die Größe der Flaggen, über die „Unterschiede in den von verschiedenen Ober⸗Befehlshabern zu führen⸗ den Flaggen, so wie über die Anordnung sonstiger Flaggen, z. B. beim Lootsen⸗ und Zollwesen, . vorbehalten.
vt. 6.
Die verbindende Kraft dieses Flaggen⸗Gesetzes beginnt hinsicht- lich der Bestimmungen über die Kriegsflagge, in Gemäßheit des Art. 3 des Gesttzes über die Verkündigung der Reichs⸗-Gesetze vom 23/27. September 1848, mit dem zwanzigsten Tage nach dem Ab⸗ laufe desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Reichs⸗ Gesetz⸗Blattes in Frankfurt e . wird.
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Dagegen bleibt die Festsetzung des Zeitpunktes, wann die Be— stimmungen über die Handelsflagge in Kraft treten sollen, in Anbe— tracht des Beschlusses der Reichs⸗Versammlung vom 6. November 1848, einer weiteren Verordnung vorbehalten.
Frankfurt, den 12. November 1848.
Der Reichsverweser Erzherzog Johann. Der Reichs-Minister des Handels Duckwitz. Verordnung, betreffend die Vollziehung des Gesetzes über die deutsche Kriegs- und Handelsflagge vom ,. 1848.
Der Reichsverweser verordnet: .
Das Reichs-Ministerium des Handels ist mit der Vollziehung des Gesetzes über die deutsche Kriegs- und Handelsflagge vom
. 1848 beauftragt. Frankfurt, den 12. November 1848. Der Reichsverweser Erzherzog Johann. Der Reichs-Minister des Handels Duck witz.
Sachsen. Dresden, 13. Nov. (D. Allg. Ztg.). In der Nachmittags-Sitzung der zweiten Kammer werden im Anfange vier ständische Schriften über das Dekret, das deutsche Ver— fassungswerk betreffend; über die Petition wegen größerer Oeffent— lichkeit bei Besetzung öffentlicher Stellen; über den Tzschirnerschen Antrag auf Intercession der Centralgewalt für die in Wien gefähr⸗— dete deutsche Ehre und Nationalität und über das Dekret, die Zoll⸗ zuschläge betreffend, verlesen. Sodann folgt die Berathung über den anderweiten Bericht über das Dekret, das provisorische Strafverfah⸗ ren bei Vergehen, welche in der Presse oder mittelst freier Rede in öffentlichen Versammlungen begangen werden. Die zweite Kammer tritt im Wesentlichen den Beschiüssen der ersten Kammer bei. Hier⸗ auf erhält Abgeordneter Tzschirner das Wort zur Begrün⸗ dung seiner beiden anderen obigen Interpellationen. Zu 2) bemerkt er: Es sei in dem betreffenden Gesetze nicht Bezug darauf genommen worden, wie es mit den Soldaten gehalten werde, die sich solcher Ver⸗ gehen schuldig machten. Es sei unlängst ein Fall vorgekommen, daß ein Soldat (Schilling), der eine Rede gehalten, von Leipzig hierher
National⸗Versammlung letztere vertagen und ihren Sit verlegen wolle“; „die National-Versammlung wolle beschließen, die Cenw tralgewalt außufordern, an gedachte Regierung die sofortige Weisung zu richten, vorstehend aufgeführte, die Volksfreiheit, das Recht und die Ruhe Deutschlands bedrohende Maßregel zurück zunehmen“ (mit 272 gegen 171 Stimmen). Der Antrag des Ab- geordneten von Watz dorf und Genossen: Die Reichs⸗Versammlung wolle der berliner National-Versammlung ihre Anerkennung ausdrük⸗ ken (s. oben), wird abgelehnt; in gleicher Weise mit 241 gegen 198
transportirt worden sei. Er könne nun nicht glauben, daß es einen pi tigen Eindruck machen werde, wenn man dem Kriegsgericht über⸗ asse, über derartige Delikte geheim abzuurteln. Das könne nur bei einen Militair-Vergehen stattsinden. Es möchte daher wohl gut sein, wenn eine Bestimmung im betreffenden Gesetze oder auch nur in der Ausführungs-Verordnung aufgenommen werde, daß jenes Gesetz auch, auf Soldaten Ausdehnung erhalte. Staats- Minister Braun erklärt hierauf, nachdem die Preßfreiheit und das Vereins⸗ und Versammlungerecht allen Staats⸗Angehörigen, somit auch dem
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Militair, gewährt worden sei, so wäre auch kein Grund vorhanden, das Militair von den fraglichen Bestimmungen auszunehmen, sofern nämlich das Vergehen nicht ein rein militairisches Veibrechen ist. Abgeordneter Tzschirner erklärt sich hierdurch beruhigt und motivirt nun den letzten Gegenstand seiner Interpellation: Nach der Verfassungs⸗Urkunde könne Niemand seinem ordentlichen Richter ent⸗ zogen werden, außer wenn eine ausdrückliche Bestimmung des Ge⸗ setzes dafür spreche. Er wisse nun nicht, ob der letztere Fall für das Justizamt Voigtsberg, das dem Spielberge gleiche, gelten könne, in⸗ dem dort alle politischer Vergehen Angeschuldigten des Voigtlandes in Untersuchung genommen würden. Nach dem Gesetze von 1835 stehe es freilich dem Justizministerium zu, in gewissen Fällen beson⸗ deren Behörden Kommission zu ertheilen, allein er sehe sich doch, zu⸗ mal jener Justizamtmann nicht dem Geiste der Neuzeit zu huldigen scheine, veranlaßt, zu fragen, ob es nicht möglich sei, die Bethei⸗ ligten unter ihren ordentlichen Richter zu stellen, und warum man dem Justizamtmann Hantusch vorzugsweise jene Untersuchungen über⸗ lasse. Staatsminister Braun: Die Kommissionsertheilung sei ein Recht der Bezirks-Appellationsgerichte, nicht des Justiz-Ministeriums. Es handle sich aber nur um zwei Personen, die, obgleich an verschiede—⸗ nen Orten wohnend, wegen der Konnexität ihrer Vergehen dem Ju— stiz⸗Amtmann Hantusch, über den ihm übrigens noch keine einzige Beschwerde zugekommen, zur Untersuchung vom Bezirks⸗Appellations⸗ gerichte zu Zwickau überwiesen worden seien. So viel er wisse, be⸗ stände die Zahl der dort in Untersuchung Befindlichen nur in drei Personen. Abgeordneter Tzschirner erklärt hierdurch seine Interpel— lation für erledigt und erstattet hiernach Bericht über die Resultate des Vereinigungs-Verfahrens über den Antrag auf Aufhebung der Stifter und Klöster. Ueber die Aufhebung der Stifter sei man zu keiner Einigung gelangt, die Frage müsse also vor der Hand uner— ledigt bleiben. In Betreff der Klöster habe man sich nur für eine Resorm derselben erklärt und wolle dies in einer besonderen ständi— schen Schrift aufnehmen, welchem Vorschlage die Kammer beitritt so wie daß über den Bestand des Vermögens der beiden sächsischen Klöster und die Verwendung ihrer Einkünfte Auskunft ertheilt, und künftig bei Verwendung jener Einkünfte mehr wie bisher die katho⸗ lischen Kirchen und Schulen des Landes berücichtigt würden. . In der heutigen Nachmittags⸗-Sitzung der ersten Kammer wurde der erste Theil des Tzschirnerschen Antrages (Robert Blum betreffend) einstimmig angenommen, der zweite Theil dagegen (die Schritte bei der Centralgewalt betreffend) nach einer Debatte abgelehnt, nachdem Präsident von Schönfels vorher erklärt, daß das Direftorium sich für diesen zweiten Theil jenes Antrages nicht hätte entscheiden können, weil man die betreffenden Thatbestände noch nicht kenne und zur sächsischen Regierung das Vertrauen hegen könne, daß sie sich die nöthige Kunde über den Thatbestand ver⸗ schaffen und dann das Nöthige einleiten werde. Sodann erstattet Referent von Welck Bericht über das Dekret, das Preß⸗ gesetz betreffend. Die erste Kammer tritt ohne große Debatte den Beschlüssen der zweiten Kammer bei, nur bei §. 9 beschließt sie für den ersten Satz (das Fleischersche Amendement) folgende Fassung⸗ „Schriften, die nicht über fünf Bogen im Druck betragen, ingleichen alle diejenigen Preßerzeugnisse, welche zur gerichtlichen Verfolgung eines Preßdergehens erforderlich sind, bleiben jedenfalls ein Eigen⸗ thum des Ministeriums, ohne daß dem Einsender eine Entschädigung dasür gewährt wird. Alle anderen Schriften sind dem Letzteren bin nen sechs Wochen ven der Einlieferung an gerechnet zurückzugeben. Bei §. 12 wird beschlossen, statt der Worte: und zu vernichten; dem Paragraphen folgenden Schluß zu geben; „Die Vernichtung des⸗ selben erfolgt nach vorhergehendem Erkenntniß.“
Frankfurt. Frankfurt a. M., 12. Nov. ¶ O. P. A. 3.) Die heutige Sitzung des landwirthschastlichen Kongresses wird mit der Anzeige eröffnet, daß Herr Scheließnigg vom Reichsverweser zum Repräsentanten für die österreichischen Staaten in landwirthschaft⸗ lichen Angelegenheiten bezeichnet sei. Fortsetzung der Berathung über die Art. 5 und 6 §. 4. „Was diejenigen Produkte betrifft, welche nicht der Landwirthschaft angehören, deren Verbrauch aber dieses Gewerbe wesentlich interessirt, so ist hier das Eisen hervor u⸗ heben, welches nach dem bestehenden Zollvereins- Tarif einem ziemlich ansehnlichen Eingangszoll unterliegt. Die Kommission hat aber dafür gehalten, daß es außerhalb ihrer Kompetenz und Aufgabe liege, sich über diese Schutzzölle näher auszusprechen, indessen wird der Wunsch einer Ermäßigung des Eingangszolles im Interesse der Landwirth⸗ schaft geäußert, jedoch mit der Maßgabe, insoweit sich solche mit dem Bestehen der inländischen Eisenhütten und Fabrication verträgt.“ Tie⸗ ser Kommissionsantrag wird angenommen. S8. 5. In Rücksicht der Aibeiterverhälmnisse (lautet der reduzirte Kommissionsantrag) ist der Bau und die Bearbeitung des Flachses von besonderer Wichtig⸗ keit. Die Kommission hat daher diesem Gegenstande eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet, ist aber der Meinung, daß eine Verände⸗ rung der bestehenden Zollvereins-Tarifansätze bei Flachs, Garn und Leinwand, wenigstens zur Zeit, nicht rathsam erscheint. Auch dieser Antrag wird angenommen und bann auf den weiteren, Vorschlag der Kommission beschlossen: 1) die letzten von 1 —6 bezeichneten Ansich⸗ ten und Wünsche der hohen Reichsversammlung zur Berücksicht gung bei der künftigen Zoll und Handels-Gesetzgebung für Teutschland vorzulegen und ?2) die genannte Stelle, so wie die Centralgewalt zu ersuchen, nicht nur bei Feststellung des Zolltarifs, sondern überhaupt bei allen wichtigen Fragen der Handele- und Zollgesetzgebung, inso⸗ weit sie das landwirthschaftliche Interesse wesentlich berühren und nicht durch die gegenwärtigen Beschlüsse erledigt sind, Sachverstän— dige dieses Gewerbes mit ihrem Gutachten zu hören, wobei es sich von selbst versteht, daß dieser letzte Beschluß seine Erledigung findet, falls der Kongreß auf den anderweitig schon gestellten Vorschlag we gen Ernennung eines permanenten Ausschusses einzugehen beschließen sollte.
Vusland.
Rußland und Polen. St. Petersburg, . Nor. Am 1. Nooember traf hierselbst der Stabs-Capitain vom General⸗ stabe, Issakoff, mit folgendem Berichte des Oberbefehlshahers des ab⸗ gesonderten kaukasischen Corps ein, in welchem die von s nd ge Te. siegung eines zahlreichen Schamilschen Haufens durch, bas ag stan⸗ sche Betaschement unter Anführung des General- Abjutanten Zürsten
ven, , n ,. , , n, „Nach der Einnahme von Gergebil war ein eg, ö Detaschements zum Festungsbau in ,,, zur Anlage von Straßen verwendet, ein anderer Theil auf, kem ö s Ii. zur Beob— achlung des Feindes aufgestellt worden. Dis en es lesginischen De= taschements hlelten sich unter ähnlichen . igungen gleichfalls bereit, jeden Angriff der Aufständischen gegen ben an agestan , . dscharo⸗ Durch diese Vorsichts-Maßregeln war
ĩ ĩ lagen. ; ; i enn ee , in dem uns unterworfenen Landstriche die
ändigste gesichet. Anfang Septembers jedoch nöthigte nien r r n, e. . . ,, auf 6 i . öhen ins Thal hinabzusteigen, und Schamil beschloß, Inh ben, zon en hoh lust Gergebils vor den Hüriden wieder gut zu
; den Ver ö nei zu benutzen und das Glück von neuem zu versuchen.
ein Theil der Truppen des
„In der Mitte Septembers versammelten sich bedeutende Massen der
Ausständischen in den lasitumilschen Magals im Gebirge; am 19ten erschien ein starker Haufe Schaban Mullas auf den messedelgorstischen Höhen, den belokanschen Engpaß bedrohend, und Schamil selbst warf sich plöplich mit der Haupimacht, Daniel⸗Bek im Vondertreffen, 33 den samurschen Bezirk. Die erschreckte Bevölkerung leistete keine Gegenwehr. Der Befehlshaber die= ses Bezirls, Oberst Roth, konnte zwar mit dem nur geringen Theile der dortigen Milizen den Andrang der großen Anzahl Müriden nicht aufhalten, machte ihnen indessen jeden Schritt streitig und zog sich, nach einigen ge— wechselten Schüssen, in die Festung Achti zurück. , e, 4.
„Die Aufständischen nahmen in Folge dessen alle Dörfer an den Quel- len des Samur und des Achti⸗Tschai; Schamil schob einen starken Trupp nach Kurag und Ehasri gegen das dagestansche und nach Elissu gegen das lesginsche Betaschement vor und umzingelte am 2bsten die Festung Achti.
„Diese Festung liegt am linken Ufer des Samur, da, wo dieser sich mit dem Achti⸗Tschai vereinigt. Die stehende Besatzung derselben, zwei Compagnieen des grusinschen Linien-Bataillons Nr. 6, war verstärkt worden durch die fünfte Grenadier-Compagnie des Infanterie⸗-Regiments Fürst von Warschau, die Oberst Roth aus Kussar, dem Hauptquartier dieses Regi⸗ ments, noch hatte heranziehen können. Oberst Roth hatte außerdem noch ein an diesem Tage eingetroffenes Kommande des mingrelschen Jäger= Regiments, das nach der achtischen Militairstraße zog, zurückgehalten, so daß im Ganzen 500 Mann Bewaffneter in der Festung standen.
„Das Terrain um Achti herum wiw von tiefen Schluchten durchschnit⸗ ten. Der Achti-Tschai strömt zwischen steilen Ufern. Von dieser Loalität begünstigt, konnte der Feind sich unbemeikt bis auf Flintenschußweite nähern und auf das Bastion ein wohlgezieltes Feuer eröffnen. Oberst Roth wurde am 27sten verwundet und mußte das Kommando dem Capitain Nowosseloff vom Infanterie⸗Negiment des Fürsten von Warschau übergeben, fuhr jedoch fort, mit seinen Rathschlägen die Vertheidigung des Forts zu leiten und die Besatzung durch sein Beispiel zur Ausdauer und zu muthiger Gegenwehr anzufeuern.
Am 28sten führten die Müriden von der Seite des Achti⸗Tschai einen mit Faschinen gedeckten Laufgraben auf und eröffneten aus rinem am lin— ken Ufer des Samur aufgestellten Mörser ein Feuer gegen die Festung. Um Mittag schlug eine Granate durch das Dach des Pulverkellers, in Folge dessen gegen 400 Pad Pulver in die Luft flogen. Diese Eyplosion riß 5 Offiziere und 490 Gemeine aus der Fronte; mehrere Frauen und Kin der der Garnison wurden erschlagen oder verwundet, und auf dem fünften Bastion stürzte ein Theil der Brüstwehr ein. In diesem schrecklichen Augen= blick begannen die Müriden den Sturm, wurden aber mit dem Bajonette zurückgeworfen. Die Bresche in der zerstörten Brustwehr wurde mit Mehl“ sächen ausgefüllt. Die Lage der Garnison war indessen kritisch, und so wurde Stabs,-Capitain Butschkiew entsandt, dem General-Adjutanten Fürsten Ar— gutinski von dem Vorgefallenen Nachricht zu geben. Es gelang ihm, sich verkleidet zur Nachtzeit durch die feindlichen Posten zu schleichen.
„Am 2Ysten führten die Müriden den Laufgraben bis an den Rand
des Glacis und begannen schon den Graben zuzuwerfen; indessen zündete eine glücklich geschleuderte Brandkugel die Faschinen im Graben und zer— störte sie. Da, an diesem Tage, sah man die Vorhut des dagestanschen Deta—Q schements von den gegenuͤberliegenden Höhen zum linken Samur-Ufer her— absteigen; sie verhieß der Garnison, die sie von jenseits des Flusses mit lauten Hurrahs begrüßte, baldige Hülfe. Der lühne Butschkiew hatte sei— nen Auftrag ausgerichtet. J
„Am 30sten September und 1. Oktober setzte der Feind seine Belage⸗ rungs-Arbeiten fort und deckte, wie sich in der Folge erwies, durch einen Laufgraben die Mine, die er unter das erste Bastion geführt hatte.
„Am 2. Oktober hatten sich die Müriden in bedeutenden Massen auf allen den vor der Festung liegenden Punkten, die von dem Feuer derselben nicht bestrichen werden können, aufgestellt und beganuen um 10 Uhr Mor— gens, in demselben Augenblicke, wo zum Schrecken der Garnison die Mine aufflog, den Sturm gegen das erste, fünfte und vierte Bastion. Das iodt— bringende Feuer unserer Artillerie und das heftige Kleingewehrfeuer nicht achtend, drangen sie in den Graben, wo sie von den Handgranaten und dem Tartätschen - Kreuzfeuer empfangen wurden. Aber ihre Kampflust war so groß, daß sie über die Leichen der Ihrigen hinweg die Mauern erklimmten. Hier entspann sich ein fürchterliches Handgenienge; dreimal wurde der Feind in den Graben geworfen, dreimal erstieg er wieder die Mauern. Schon hatten die Müriden das vierte, fünfte und erste Bastion in Besitz, da wur⸗ den sie von der Garnison wieder mit dem Bajonett vertrieben. Mit bedeu⸗ tendem Verlust zurückgeworfen, stand der Feind endlich von jedem weiteren Angriffe ab.
„Die tapfere Gegenwehr der Besatzung begeisterte auch die Weiber in der Festung; sie brachten den Vertheidigern Ladungen und Patronen, tru— gen die Verwundeten aus dem Gefecht und verbanden sie. Die Toch— ter des Obersten Roth und die Frau des Berg⸗Ingenieur⸗Lieutenauts Chreschtschatizki theilten an diesem entscheidenden Tage die allgemeine Be— geisterung.
„Am 3ten war der rachedürstige Feind eifrig in den Laufgräben be⸗ schäftigt und rüstete sich zu einem neuen Sturm; die Garnison, durch den Angriff und das immerwährende Feuer der Müriden bis auf die Hälste ihrer Zahl vermindert, gab die Hoffnung auf Entsatz durch das Detasche— ment schon auf und bereitete sich zu einem rühmlichen Tode.
„Am Aten bemerkten die Offiziere eine ungewöhnliche Bewegung in
den feindlichen Schaaren, und in der Meinung, daß der verhängnißvolle Angriff beginne, machten sie, ihre Familien zum Opfer bringend, den Sol— daten den Vorschlag, sich und die Festung, wenn die Müriden sie erobern sollten, in die Luft zu sprengen. Die Tapferen stimmten diesem Vorschlage einstimmig bei. „Doch plötzlich verkündete der eilige Rückzug des Feindes den Helden die Annäherung des Detaschements. Fürst Argutinski hatte am 20. Sep— tember in Temir-Chan⸗Schura die Nachricht vom Einfalle Schamil's in den samurschen Bezirk erhalten; bis zum 22. zog er zwischen Lavaschi und Naß-Kent ein Detaschement aus 6 Bataillonen Infanterie und einer Divi⸗ sion Dragoner zusammen und rückte nach Kumuch, wo er noch drei an— dere Bataillone an sich zog. In forcirten Märschen und ohne Ruhetag zu halten, obwohl die Witterung feucht war und auf dem Gebirge hoher Schnte lag, erreichte er am 28. Kurag. Hier traf ihn Stabs-Capitain Butschkiew mit den Berichten über die bedenkliche Lage der Garnison in Achti.
„Fürst Argutinski unternahm mit dem Vordertreffen und einigen Ge— birgs - Kanonen, die getragen wurden, eine Rekognoszirung bis nach der Festung hin. Nachdem er die Garnison durch sein Erscheinen auf dem linken Samur-Ufer mit neuem Muthe beseelt hatte, gewann er die Ueber— zeugung, daß es unmöglich sei, eine Opörationslinie vom Kurag nach Achti zu ziehen; die verdorbenen Wege waren für die Aitillerie nicht zu passiren, die Brücken zerstört, und um den Feind von dieser Seite anzugreifen, hätte noch eine Brücke über den Samur geschlagen werden müssen. Da es in dieser waldlosen Gegend an dem dazu nöthigen Material fehlte, beschloß Fürst Argutinski, mit dem ganzen, durch die berittene Miliz verstärften Detasche⸗ ment die Richtung zum Kabir hin einzuschlagen, überschritt zwei Höhen- züge, setzte über den Samur und stand am 3. Oktober beim Dorfe Suchul in der Nähe von Chasri.
In der Morgendämmerung des 4. Oktobers rückte das Detaschement von Suchul nach Achti; der Feind verlegte ihm den Weg zwischen der ehe— maligen Festung Tiflis und dem Dorfe Mistinschi. Sie feindliche Stellung war überaus stark. Auf dem zwischen Felsen sehr steil ansteigenden Wege waren einige Reihen fester Verhacke angelegt; der rechte Flügel lehren. sich ö einen senkrechten Felsen, der nur in einem Umwege von 10 Weist umgangen werden konnte; der linke Flügel zog sich durch eine jaͤhe Schlucht bis zum linken Ufer des Samur hinab; zahlreiche Fähnlein sah man flatiern; nach den Aussagen der Gefangenen hatte der Feind gegen 0h09 Mann Fußvolk nebst einer auserlesenen Kavallerie; Daniel-Bel und Gaschi⸗Murad führten ihn.
„Gegen Mittag konzentrirten sich die Truppen; unmittelbar am Sa— mur wurde eine Batterie aus 4 Geschützen und 10 Raket-Gestellen errichQ— tet, welche die feindliche Position von der Flanke beschoß; die gesammte Kavallerie setzte auf das linke Samur⸗-Ufer und kam dem Feinde in den Nücken. Das iste, 2te und 3te Bataillon des Regiments des Fürsten von Warschau begannen, unterslützt vom 2ten Bataillon des apfcheronschen Re— Liments, unter Anführung des Obersten Maniukin, den Sturm gegen die Front der feindlichen Stellung. .
„Die Schaaren auf dem Gebirge schleuderten einen Hagel von Stei— nen und Kugeln herab; die Bataillone klimmten, ohne einen Schuß zu thun, kolonnenweise kühn hinan. Oberst-Lieutenant Kischinski führte das
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2te Bataillon des Regiments Fürst von Warschau auf die steilste, von
zinem starfen Wall gekrönte Hohe, den. Schlüssel der ganzen Stellung. Vor dem Walle angelangt, machte er Halt, um Lie Leute zu Aithem kommen zu lassen. Alsbald griffen die Müriden zum Säbel und drängten Kischins ki und dessen Bataillon in die Verschanzung. Major Altuchoff griff mit dem dritten Bataillon muthig die linke Flanke der feindlichen Possttion an dem steilsten punkte an und warf mit Verlust weniger Menschen, die in den Sa⸗ mur gestürzt wurden, beinahe ohne einen Schuß zu ihun, die Mürsden us dieser äußerst festen Stellung. Oberst- Lieutenant Pirogoff rückte mit dem ersten Bataillon gegen das Centrum an und hielt, ohne ein einziges Mal Halt zu machen, das starke Feuer beider feindlichen Flügel aus. Der Angriff geschah in solcher Ordnung und mit solchem Muthe, däß der Feind nicht zu widerstehen vermochte. Sobald er zu wanken anfing, warf sich Oberst Dscha⸗ sar- Kuli Aga Bakichanoff mit der ganzen Kgvallerie ihm in den Rücken, und bedrängte, der reißenden Strömung des Flusses ungeachtet, die Wei⸗ chenden hart in der Flanke. ;
„Um 1 Uhr Mittags hatte der Feind den Wahlplatz bereits ver—= lassen, mit Hinterlassung dreier Fahnen, von mehr als dreihundert Todten und gegen 70 Gefangenen; die Kavallerie setzte, unterstützt von der In— fanterie, ihm auf dem Fuße nach. Das Detaschement nächtigte unter den Mauern des befreiten Achti, nachdem es an diesem Tage 35 Werst zurück= gelegt und eine glänzende Waffenthat vollbracht.
„Unsererseits blieben 15 Mann; verwundet wurden der Oberst-Lieute nant Kischinski, Capitain Dobryschin, die Unter⸗Lieutenants Lafarem, Buch— holz und Liubenski, der Fähnrich Krummes und 152 Gemeine.
„Am 5. und 6. verfolgte das Detaschement den Feind bis zum Dorfe Rutul. Schamil, Taniel⸗Bek und Gadschi⸗Murad flohen vor ihm her. In diesem Augenblicke ist im samurschen Bezirke fein ein= ziger bewaffneter Müride zu finden, die Bewohner selbst bringen Gefan— gene und bitten um deren Begnadigung, da sie verführt und der Ueber— macht gewichen wären.
„Fürst Argutinski nennt mit besonderem Lobe die Obersten Balicha— noff, Godlewski und Maniukin, die Oberst - Lieutenants Pirogoff und Ki— schinsfi, den Major Altuchoff, den Capitain Dobryschin und die Lieutenants Lasarew und Buchholz, als solche, die sich bei dieser Gelegenheit ausge— zeichnet haben. Die Vertheidiger der Festung haben sich nach seinem Kr— theile sämmtlich ausgezeichnet, besonders aber Oberst Roth, die Cavpitains Nowosseloff und George, der Stabs-Capitain Butschkiew und der Fähnrich Binnet.
„General⸗Lieutenant Schwarz ließ seinerseits, als er von dem Aufbruche der Hauptmacht Schamil's Kunde erhielt, ein Beobachtungs. Corps im be lokanschen Engpasse zurück und vereinigte die übrigen ihm untergebenen Truppen zu Elissu, auf der rechten Flanke der lesginschen Linie. Nachdem er den dscharo⸗belokanschen Bezirk und die Gegend um Nacha gegen jeden Einfall gesichert, rückte er zum elissuschen Engpaß hinauf, dem Feinde in den Rücken und erreichte am 4. Oktober das Bergdorf Kudal. Ein bedeu tender Muridenhaufen, der diesem Dorfe gegenüber sich aufgestellt hatte, wich plötzlich zurück, verbarg sich, und die allgemeine Flucht des Feindes machte ein weiteres Vordringen der Truppen durch das hohe schneebedeckte Gebirge unnö= thig. Die Ausständischen eilten ohne Aufenthalt zu ihren Wohnungen und lit⸗ ten viel von Kälte und Hunger. Unsere zu ihrer Verfolgung entsandten Milizen zählten auf dem Wege mehr denn 144 Leichen, stumme Zeugen des fläglichen Rückzugs. .
„Schamil, der als einer der Eisten in seinen Schlupfwinkel zurücktehrte, brachte anstatt Beute die Vorwürfe der Müriden heim wegen des unersttzli chen Verlustes der besten Männer fast sämmtlicher Gebirgsstämme und die Verwünschungen der Bevölkerung des ganzen Landes, die er zur Pflicht⸗ verletznug zwang und dann ohne Vertheidigung der gerechten Strafe für ihren Treubruch überantwortete. So bittere Folgen hatte für ihn und seine leichtgläubigen Anhänger dieser verwegene Einfall, durch den er seinen wankenden Einsluß im Gebirge zu befestigen gedachte. Zu seinem eigenen Verderben hat dieses Unternehmen (geführt, das den tapferen Truppen des lkaukasischen Corps Gelegenheit gab, unter Achti's Mauern und auf den Höhen beim Dorfe Miskfinschi sich mit neuem Ruhme zu bedecken.“ .
Die St. Petersb. Ztg. fügt diesem Berichte , gereckter Anerkennung dieser glänzenden Waffenthat haben Se. Ma— jestät der Kaiser allergnädigst zu verleihen geruht: dem General— Adjutanten Fürsten Argutinski⸗-Dolgoruki den St. Alexander-Newsli— Orden, dem Oberst Roth den Rang eines General-Majors und eine Arende von 1200 Rub. Silber, dem Capitain Nowosseloff, der nach jenem das Kommando in Achti übernahm, den Rang eines Majors und eines Oberst-Lieutenants; der ganzen Garnison einen Jahres⸗ sold, und zwar nicht auf Abschlag, und außerdem 40 Ehrenzeichen des Militair⸗Ordens, sämmtlichen Gemeinen der Abtheilung, die bei Möislinschi im Kampfe war, 1 Rub. Silber dem Manne. In Be— treff der Personen, die sich besonders ausgezeichnet, und der Unter— stützung der Familien der Gebliebenen sollen auf allerhöchsten Befehl Vorstellungen gemacht werden. Den Stabs-Capitain des General— Stabs, Issakoff, der thätigen Antheil an den Operationen des dage⸗ stanschen Corps genommen, haben Se. Majestät der Kaiser zu aller— höchstihrem Flügel-Adbjutanten zu ernennen geruht.“
zerischen Interessen im Gesammten behandelt werden, komme es nicht so darauf an, ob der oder dieser Gesandte eines Kantons fehle, weil ja dort keine Kantone vertreten werden, während im Ständerath gerade Alles darauf ankömmt, daß jeder Kauton gehörig vertreten werde, und a so, wenn für einen Kanton auch nur einer von beiden fehlt, doch schon eine wesent liche Unvollkommenheit bei den Verhandlungen mit anderen Kantonen sei. Bei den Halbkantonen, wo nur ein Gesandter ist, wäre der Uebelstand gar groß, da dit Amtsdauer der Ständeräthe ganz unbe— stimmt ist und einer ja allenfalls schon nach 14 Tagen austreten kann, in Folge dessen denn doch ohnehin ein neuer Rath gewählt werden müsse. Näf findet dagegen: I) daß bei stetem Wechsel der Personen auch eine stete Schwankung der Meinungen stattfinde und nichts die Kraft einer so wichtigen Behörde so sehr schwächt, als dieser Personenwechsel; 2) wäre das ein neuer Grund zur Verzöge— rung der Geschäfte; 3) könnte segar mit dem schnellen Wechsel Mißbrauch getrieben werden. Darauf stellt der Präsident den wichtigen Unstand vor, daß wirklich ein Stellvertreter von Wallis warte, bis diese Frage entschieden sei, um den Sitzungen beizu— wohnen. Gutzwiller aus Baselland findet, weil doch der Stände— math fast dasselbe bedeute, was die frühere Tagsatzung, daß der Meinung des Herrn Meier durchaus beizupflichten sei. Schon darum, weil die Ständeräthe von den Kantonen bezahlt werden, kön— nen die Kantone frei verfügen. Herr Brosi benutzt die eigenen Worte des Herrn Näf, um ihn zu widerlegen, zeigt an mehreren Beispielen, wie fatal es wäre, wenn Stellvertreter von Kantonen ganz fehlten, E, wenn auch der Name „Ersatzniann“ wegfallen solle, so möge doch der Große Rath eines Kantons, um nicht wegen einer allfälligen Wahl mit großen Kosten zusammenberufen werden zu müssen, die jeni⸗ gen, die im Verhinderunge falle eines Ständeraths an seine Stelle kommen, schon zum voraus wählen können. sich lebhaft dagegen, viele seiner Gründe sind diejenigen des Herrn Näf; so z. B. führt er dasselbe Beispiel an, daß bei delikaten Fragen der dafür tüchtigere Ersatzmann auftreten könnte oder,
wie bei der Bundeszollgesetzgebung, trägt dann darauf
Herr Briatte erhebt
wenn über eine Frage abgestimmt wäre, die nämliche Frage in der nächsten Sitzung mit Hülfe von Ersatzmännern im Gegensatz von gestern entschieden werden könnte 2c. Herr Ducrey versicht die Minderheit mit Berufung auf die Bundesverfassung; Herr Streng hält diese Frage für eine Kardinalfrage, hebt hervor, wie ja die Kan= tone noch nicht beschränkt seien und schwerlich je durch die Bundes⸗ Gesetzgebung so beschränkt werden, folglich keine noch so hohe Be⸗ hörde gegenwärtig das Necht, Eisatzmänner zu wählen, bestreiten könne. Fazy kann nicht begreifen, wie eine so einfache Sache in Frage kommen könne; er glaubt, da es nun einmal bestimmt sei, daß ein Kanton zwei Gesandte senden dürfe, so sei es gleich, wie er sie sende, wenn er nur die Zahl 2 stets respektire 3. Rüättimann sprach für di
Majorität Bern, 19. Nov. (Basl. 3. Antwort des eidge⸗ nössischen Vororts auf die Note der deutschen Centralgewalt lautet
wie folgt: Die Erwiederung auf die vorörtliche Note vom 5ten v. Ew. Excellenz zvisorischen Centralgewalt für Deutschland an den schweizerischen Vorort bereits unterm 23. Oktober abhin zu richten im Fall gewesen waren, ist durch den Herrn Legationsrath von Neuwall am 2ten d. M. Nachm abgegeben worden, weshalb die Antwort darauf, um die sonst de Vorort nicht verlegen sein konnte, erst heute mit Gegenwärtigen rfolgt. Nach den unnumwundenen und lovalen Eröffnungen, we e frühere Note Ew. Excellenz von Seiten der t nschaft abgegeben worden waren, mußte der eidgenössische Voror 1 er Erwartung stehen, es würden dieselben geeignet gewesen sein, Vorurtheile aufzuklären und im Wesent—⸗ lichen zu beruhigen. E rf sen nicht versehen, daß seine Note in Paraphrasen dazu zürde, längst widerlegte Vorwürfe zu erneuern und in verletzendster Sprache neue Anschuldigungen herzuführen. Hat sich der eidg. Vorort in seinen Erwartungen getänscht gefehen, sö liegt es dermalen vollkommen in seiner Stellung, auf die vorliegende Erwiederungs—⸗ note nur in wenigen allgemeinen Zügen zurückzukommen, indem es nach⸗ gerade klar ist, daß man auf seine Auseinandersetzung nicht näher eingehen will, sondern auf der Anschauungsweise, wie man sich dieselbe von vorn-
herein gebildet hat, ohne Weiteres zu beharren gesonnen ist. Der eidge⸗
nössische Vorort hätte zwar Grund uns Ursache genug, auf manche Kraͤn—
kungen hinzuweisen, welche abermals in so hohem Maße in der Erwiede⸗
rungsnote gegen die Schweiz Es fühlt sich derselbe jedoch
erhaben über den vorherrschend verletzenden Ton in derselben, und auch er
hat die bestimmte Ueberzeugung gen der Wechsel bitterer Worte
zu keinem Ziele führen kann, und wenn ein gedeihliches Resultat ge—
wonnen werden solle, man sich auf bestimmte Thatsachen zu beschränken
habe; während er hinwieder gegen die Art und Weise, wie der Gedanken—⸗
gang in seiner Note vom 5ten v. M. in der neuerlichen Depesche wieder⸗
gegeben und bis zur Unkenntlichkeit entstellt wird, Angesichts der schweizeri⸗
schen wie der dentschen Nation auf das bestimmteste sich verwahrt. .
„Wenn Ew. Excellenz sich veranlaßt fanden, die Behauptung aufzustel⸗ len, daß Anklagen der Saumseligteit, der Nachgiebigkeit, ja der Miischuld schweizerischer Behörden an den gesetzwidrigen Thaten der Flüchtlinge in den Archiven der Schweiz Naum g einnehmen, so muß dieses abermals als eine völlige Verkennung der V d, wenn nicht geradezu als eine absichtliche, doch als Außerachtlassung aller derjenigen Schritte bezeichnete wunzweideutigsten Nachweisen der Geschichte von der schweizerischen Eidgenossenschaft gegenüber den Flüchtlin- gen und zur Aufrechthallu internationalen Verpflichtungen selbst mit großen Opfern gethan worden s ö gen hat die schweizerische Eidge⸗ nossenschaft sich von Seiten ihrer Nachbarn und namentlich auch von gewisser iaten, in deren Namen die deutsche Centralgewalt austritt, nicht immer zu erfreuen gehabt; wenn man sich nur daran erinnern will, daß vor kaum einem Jahr eine gegen die rechtmäßige Bundesgewalt aufständische Partei durch alle möglichen Mittel, durch Geld, Waffen, Munition, selbst Heerführer und andere Kampf— gehülfen unterstützt worden ist. Diese letztere Bemerkung wird jedoch keines⸗ weges deshalb vorgebracht, um das Recht der Wiedervergeltung zu beschö⸗ nigen, denn die Schweiz bedarf der Beschönigung nicht, weil sie sich bewußt ist, in guten Treuen stets gehandelt zu haben; es soll damit nur der beider⸗ seitige Rechtsboden genau festgestellt und ein unverdienter Angriff geziemend zurückgewiesen werden.
„Der eidgenössische V zweideutigsten Willen gusgesprochen Kompetenz überall da einzuschreiten, wo tonal⸗Regierung eine Verabsäumniß ruhestörisches Treiben der Flüchtlinge dagegen aber auch die Zumuthung
M., welche
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orort hat in seiner früheren Denkschrift den un⸗ nach Maßgabe seiner
8 Võ eine Konnivenz gegen zu Tage getreten sein sollte; er hat abgelehnt und ablehnen müssen, auf blos allgemeine Gerüchte hin gegen Regierungen einzuschreiten, deren ehrenhafter Charakter über allen Zweifel erhoben ist, und die in einem entgegengesetz ten Verfahren mit Recht eine Beleidigung ihrer Würde hätten erblicken müssen. Der eidgenössische Vorort tit Zuversicht dem öffentlichen Urtheile anheimstellen, ol wenn er zur Begründung der so schweren Anklagen verlangen zu sollen ge⸗ glaubt hat, und ob, es die Wütde des großen Deutschlands verletzt hätte, wenn die Daten, in deren Besitz man zu sein behauptet, wirklich auch angegeben worden wären. ; ich einzulassen, wiederholt die Erwiederungsnote diglich ĩ d reren ganz vagen und in ihrer Unstatihaf it nachgewiesenen Klagen mit dem Beifügen, daß ein konti 1. ren wisel Negierungen über weltkundige Dinge nicht in der Sitte der Voölter liege. Es soll hier gar nicht in Abrede gestel die Flüchtlinge in Muttenz Befuche er— halten haben; bestimmt angenommen, daß unter jenen Wallfahrern, wie Ew. 6 nz Note sie zu nennen beliebt, sich Koryphäen der ersten deutschen Kammern und selbst Mitglieder der deutschen National-Versammlung befunden haben, denen der Eintritt auf das Schwei⸗ zergebiet ohne Beeinträchtigung r nachbarlichen Gastfreundschaft nicht hätte versagt werden können; es ist aber auch Thatsache, daß diese Besuche demjenigen Leiter ersten badischen Aufstandes gegolten haben, welcher vor einer zweiten hilderhebung mit aller Entschiedenheit abgemahnt und jeder Mitwirkung u durch freiwillige Verbannung sich entzogen hat. Von Rüstungen der Flüchtlinge längs der Gränze des Kantens Aargau, zum Zwecke der Invasion, kann um so weniger im Einste die Rede sein, als es amtlich er— mittelt ist, daß im Kanton Aargau zur Zeit des zweiten Aufstandes im Ganzen nur 25 Flüchtlinge sich befanden, von denen wiederum nur 10 sich zur Theilnahme an der Insurrection im Groß herzogthum Baden verleiten ließen, welche sämmtlich unbewaffnet und ver- einzelt vom schweizerischen auf das badische Gebiet übergetreten sind. Seit— her sind die in der fiüheren Note bereits angedeuteten Maßregeln gegen die Flüchtlinge, so viel dem Vorort bekannt, überall genau zur Vollziehung ge kommen, und es liegen hinlängliche Beweise vor, daß die Reclamation der Großherzoglich badischen Bezirksämter bei zuständigen schweizerischen Behörden alle Berücksichtigung gefunden haben, während hingegen von den jenseitigen Stellen die verlangten konkordats mäßigen Bedingun- gen selbst in der den Angelegenheit nicht allemal erfüllt wor— den sind. Wie sel vohl den Kantonsregierungeu, als dem eidgenös⸗ sischen Vorort, völkerrechtlichen Verpflichtungen getreu zu er⸗— füllen, dafür mögen die von den Gerichten Kantons Bern gegen die Theilnehmer am ersten badischen Aufstande aun efällten Strafurtheile, auch
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stände muß daher der eidgenössische Vorort die Insinuationen, als hege er eine den Nachbarstaaten und insbesondere Dentschland feindselige Tendenz, mit aller Entschiedenheit zurückweisen
„Abermals hat der eidgenössische Vorort die Ueberzeugung gewinnen müssen, daß die Quellen, aus welchen die jenseitige Note ihre Thatsachen geschöpft hat, keinesweges zu den verläßlichen gehören, send en daf gie Berichte von solchen Personen eingegeben sein müssen, welche ein : daran hatten, die Schweiz und ihre Behörden in einem , l . Lichte darzustellen, ihre Verfahrungsweise als ine r , . Ing ese⸗ liche zu charafterisiren, die Flüchtlinge auf alle , , Großherzog lichen' Schritten zu prövoziren, selbst von solchen ö. wesche in Tagen, die lich badischen Beamten, Zollwächtern, , än n, gas hre ize⸗ sie für sich unsicher glaubten, sich selbst, , oe wn fn, ld in un- ische Gebiet retteten, die nun aber keinen bes