dasjenige Land auszu- erschöpflichen, wenngleich haltlosen Klagen sich gegen : usr t seiner Jest eine gefriedete Stätte be y 4 — — — selbst da, wo vollkommene Oes-
j ährt hatte. e . ** en i —— * die Vorkommenheiten auf eine schiefe und unrichtige Weise eschildert werden, hebt der eidgenössische Vorort in der Erwiederungsnote ki Stelle hervor, in welcher dieselbe sich folgendermaßen , . 9 Es darf hier an die Thatsache grinnert werden, daß über die de Re ir. J. in der Tagsatzung mehrere Wochen hindurch, be- Foöfe vom 30. Juni d. Tagsaßung en cher sraend eine Antwort erfolgte, in einem Tone verhandelt wurde, welch. 2 it einem Vertreter Deutschlands den Aufenthalt in der Schweiz — — 6 — haben würde.““ Es ist nun aber im Gegentheil ein — 2 bares, aus den Akten zu erhärtendes Faktum, daß über diese fragliche Note im Schoße der hohen Tagsatzung ein einziges Mal verhan⸗ deli, und daß gie e be ere, 1 zur ö durch die Kommis⸗ ĩ eiter zur Sprache gekommen ist. e ; 9 *. e uff drückt sich 9 Erwiederungs-Note dahin aus, daß die deutsche Centralgewalt sich zu ihrem lebhaften Bedauern genöthigt gesehen, Entschließungen zu fassen und Vorkehrungen zu treffen, deren Abwendung allein in den Händen der obersten Gewalt der Schweiz liege; sie hege aber den sehnlichsten Wunsch, jene Beschlüsse außer Kraft treten zu lassen, noch bevor ihre Folgen den Bewohnern beider Länder empfindlich sein werden, und Ew. Ercellenz hatten Befehl, auf der Stelle hierzu Anlaß zu geben, sobald auf das jenseitige Verlangen, welches in seinem vollen Umfange wiederholt werden müsse, eine bereitwillige und versohnliche Antwort zu= gekommen sein werde. .
„Diese befriedigende und versöhnende Antwort glaubt der eidgenössische Voroht thatsächlich gegeben zu haben, theils indem er mit Bezugnahme auf seine frühere Note die erhobenen Anklagen in ihrer Unbegründetheit zurück weist, und theils indem er auf die Garantieen aufmerksam macht, welche zur Verhütung von Beunruhigung der Nachbarstaaten von sämmtlichen schweizerischen Regierungen mik aller Bereitwilligkeit gufgestellt worden sind. Auch seinerseits müßte es der eidgenössische Vorort lebhaft bedauern, wenn die freundschaftlichen und wohlwollenden Beziehungen, in die er zu dem neu erstandenen Deutschland zu treten hoffte, gleich von Anfang irgend ge— stoöͤrt werden sollten, und wenn in den abgegebenen ruhigen Erklärungen nicht hinlänglicher Grund sich finden ließe, ein gutes internationales Ver= hälmiß wiederum anzubahnen. Allein seinerseits gereicht es dem eidgenös— sischen Vorort zu hoher Beruhigung, daß nicht aus seiner Handlungsweise der Ursprung des Zerwürfnisses hergeleitet werden kann. Der eidgenbssische Vorort, von jeher der Einschüchterungs Politit fremd, wird auch fernerhin, so lange er noch zur Leitung der schweizerischen Angelegenheiten berufen ist, nur die Gebote der Ehre sich zur Richtschnur dienen und niemals durch andere Rücksichten von dieser seiner Lebensmaxime sich abbringen lasen.
„Nach den Grundsätzen des Völkerrechtes kann die Ächtung, welche eine Nation der anderen schuldig ist, weder nach der geographischen Größe des Landes, noch nach der numerischen Stärke der Volksmassen bemessen wer- den; eine Nation ist der anderen gegenüber vollkommen ebenbürtig, und jede hat auf das nämliche Maß von Rücksicht Anspruch, welches sie auch der anderen angedeihen lassen foll. Die schweizerische Nation, stark durch ihre Einigkeit, durch ihren glücklich geordneten inneren Staatshaushalt, wird auch fernerhin die Forderungen der Ehre und des Rechtes über augenblickliche materielle Vortheile zu setzen wissen. Sie will allfälligen Prüfungen, die über sie verhängt sein sollten, mit jenem Starkmuthe entgegengehen, der sie schon trübere Tage, ihres Ursprungs und providentieller Bestimmung wür⸗ dig, hat überwinden lassen. Sollte jedoch die Schweiz durch unbillige Zu- müthungen ihrerseits zu Maßregeln gezwungen werden, welche mit den Grund sätäzen der Humanität im Widerspruche stehen, so müßte der eidgenössische Vorort die Verantwortung dieser beklagenswerthen Folgen von der schweize= rischen Eidgenossenschast, Mit- und Nachwelt auf das feierlichste ablehnen und denjenigen nach ihrer ganzen Inhaltschwere überlassen, welche gerech⸗— ten Gegenvorstellungen kein Gehör schenken zu sollen geglaubt hatten, Der eidgenössische Vorort benutzt den Anlaß z. Bern, den 4. Nov. 1818.“
Bern, 11. Nov. (Frankf. Journ.) Der National- rath hat in seinen beiden letzten Sitzungen folgende Be- schlüsse gesaßt: Ersatzmänner für Abgeordnete sind nicht zulässig. Gegen Suppleanten wurde eingewendet das klare Wort des Ver⸗ fassung, das nur zwei Wahlen zu treffen befehle, die Würde und Konsequenz der Versammlung, die unter immerwährendem Repräsen⸗ tantenwechsel bedeutend leiden müsse, das Vorrecht des Bundessitzes oder der demselben naheliegenden Kantone, die dadurch, daß sie be— liebigenfalls Fachmänner hersenden könnten, bedeutend im Vortheil ständen, der Geist der neuen Verfassung, der aus Kräften der alten fantonalen Auffassung direkt entgegentrete. Es wurden ferner Kom⸗ missionen ernannt, um ein definitives Reglement auszuarbeiten und sich deswegen mit einem Ausschusse des Ständeraths in Verbindung zu setzen, ein Gesetz über die Besoldung des Bundesrathes vor— zulegen und einen Vorschlag zu bringen, ob eine Beeidigung der Bundesbehörden stattsinden solle. Die drei angefochtenen Wahlen im Jura werden gültig erklärt, dagegen sollen die Abgeordneten von Uri und Obwalden nicht als Mitglieder des Nationalraths
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anerkannt und die betreffenden Kantone zu neuen Wahlen aufgefor- dert werden, wobei aber jede Verwahrung, Rückhalt ꝛc. wegbleiben muß. Die Fünfer Iommisslon erhielt unbedingte Vollmacht zum Ab⸗ schlusse eines provisorischen Vertrages bis 1. Januar 18149, damit stenographische Berichte über die Verhandlungen erscheinen. Der Stände⸗Rath hat in Betreff der Suppleanten und der Zulassung der urner und obwaldner, Gesandten die gleichen Beschlüsse gefaßt. Nächste Woche findet die Wahl des Bundes Rathes statt; wahrschein⸗ lich wird dann auch schon jetzt die Bundesstadt bestimmt. Alle Kan⸗ tone haben ihre Wahlen in den National-⸗Rath beendigt, nur Bern ist wegen der vielen Doppelwahlen noch mit drei Deputirten im Rück⸗ stand. Die Wahl⸗Bezirke kommen zu diesem Zweck morgen zusam⸗ men. Die Wahl Dufsour's ist unzweifelhaft.
Im Kanton Freiburg sind sehr viele Verhaftungen vorgenommen worden. Bis auf eine Scharsschützen⸗ Compagnie ar die waadt⸗ länder Truppen den Kanton verlassen. Ueberhaupt will die Regie⸗ rung die Besetzung sogleich aufhören lassen, wenn noch einige Ge— meinden die gehörigen Aufflärungen gegeben haben. Die Bürger- garde von Chatel St. Denis hat eine Petition an den Großen Rath gerichtet, es möchte Altschult?seiß Déglise, der sich bei der letzten Schilderhebung in Chatel eben so sehr durch seine Menschlichkeit als patriotische Aufopferung aus gezeichnet hätte, in seine bürgerlichen Rechte wieder eingesetzt und von der Contribution befreit werden. Der Staatsrath hat dieses Gesuch mit Empfehlung vor den Großen Rath
ewiesen.
; i Graubünden wird gemeldet, wie schrecklich erbittert die an- gränzenden Tyroler über die Schweizer wären.
In Tessin ist die Differenz zwischen der Regierung und den eid— genösssschen Repräsentanten noch nicht ausgeglichen. Die erstere be⸗ llagt sich bitter über die Strenge, mit welcher die Repräsentanten die Fortweisung aller Flüchtlinge verlangen, und weigert sich, zu fol⸗ gen. Da aber der Vorort alle Schritte der Repräsentanten gebil= ligt hat, so muß der Staatsrath entweder nachgeben, oder er erhält noch mehr Truppen ins Land.
Zug. (E. 3.) Die Herren Hegglin, Bossard und Keiser von Zug haben Hausarrest in Privathäusern.
Genf. (E. 3.) Der neue Große Rath trat am 4. Nov. zum erstenmal zusammen. Alle Wahlen wurden genehmigt und Herr Car⸗ teret zum Präsidenten, Pellier zum ersten und Almeras zum zweiten Vice Präsidenten ernannt. Am Tage darauf wählte der Staatsrath Herrn 3 zu seinem Präsidenten und Herrn Fazy zum Vice⸗Präsi- enten.
Lugano, 9. Nov. (3. 3.) Die Regierung von Tessin hat gestern, den 8. November, endlich eine desinitive Antwort auf das Begehren der Herren Repräsentanten gegeben. Aus dieser Antwort geht hervor, daß sie sowohl dem Begehren des Vorortes als der Herren Ripräsentanten keine Folge leisten werde, bis ein direkter Be⸗ fehl der jetzt zusammengetretenen neuen Bundesbehörden sie dazu nöthige, was hoffentlich nicht ausbleiben wird. Auf dieses Schreiben hin entsandte der eidgenössische Repräsentant, Landammann Munzinger, alsobald das Begehren an den Vorort, die im Kanton Tessin besfind⸗ liche Truppenmacht um zwei Bataillone Infanterie, eine Compagnie Artillerie, eine Compagnie Scharfschützen und eine halbe Compagnie Kavallerie zu verstärken. Auf den Fall aber, daß die Bundesbehör⸗ den beschließen sollten, es seien die Emigrirten im Kanton Tessin zu dulden, seien bei den ausgedehnten Gränzen und den ungenügenden Maßregeln der Regierung noch einmal so viel Truppen nöthig, um die Neutralität gehörig wahren zu können.
Italien. Rom, 31. Okt. (A. 3.) Der neue Kriegs⸗Minisiter, General Zucchi, hielt gestern Waffenschau über alle in Rom liegen- den Linientrupen. Nach beendigter Revue ward er von den Sol- daten mit mündlichen und schriftlichen Klagen bestürmt, in Folge deren er heute einen Besehl erließ, aus dem die liederliche Wirthschaft seiner Vorgänger und deren Subalternen in der Fondsverwendung und Be— setzung militairischer Aemter grell in die Augen sticht.
Die als nahe bevorstehend bezeichnete Aufhebung der in Bo— logna niedergesetzten außerordentlichen Regierungs-Kommission mit dem Kärdmal Amat an der Spitze ist erfolgt. Bei zurückgekehrter Ruhe in Bologna sind indessen die vier Legationen noch immer der Tum— melplatz umherschweifender Diebesbanden, weshalb die Stadt Bo⸗ logna den Kardinal in einer Adresse inständigst bat, doch ja vor der Niederlegung seiner Diktatur krästige Maßregeln zur Unterdrückung
der Banden in Wirkung treten zu lassen. Zur Sicherung der Land-
straßen wurden demnach zu Ende vergangener Woche in allen ihnen nahegelegenen Dörfern und Weilern Pifets von Linientruppen und Ciolca permanent aufgestellt. Dragoner ⸗-Abtheilungen eskortiren die Postwagen nach den Stationen.
In Navenng sind drei unter dem vorigen Pontifikat sehr ein= stußreiche Civil⸗Beamte überaus geschäftig, das Volk den Tendenzen des Papstes abwendig zu machen. Die Regierung denkt auf ihre Verhaftung.
Markt ⸗Berichte.
Stettiner Importation an Getraide, Samen und Zink im Oktober 1848. Weizen: Von Demmin 95 Last 140 Scheffel, Greifswald 51 Schfl., Pasewalk und Ueckermünde 97 L. 39 Schfl., Stolp und Rügenwalde 35. 21, Kolberg und Köslin 95. 22, Kammin, Wollin und Usedom 73. 60, Gollnow und Stargard 25 Schfl., Greifen⸗ hagen 23. 31, Schwedt und Fiddichow 44. 48, Küstrin und Frank- furt 146. 18. Berlin 18. 54, Landaberg a. W. und Schwerin 29. 15, Oderbruch 138. 47, Krossen und Guben 27. 31, Glogau, Guhrau und Steinau 94. 45, Maltsch 84. 28, Breslau 197. 47, Posen und Dembnow 246. 4, Nakel und Zirke 49. 71, Bromberg 17. 26; Summa 1427 Last 3 Scheffel. r Roggen: Demmin 209. 29, Anklam, Loitz und Jarmen 5. 59, . und Ueckermünde 15. 20, Stolp und Rügenwalde 37. 61, olberg und Köslin 216. 59, Kammin, Wollin und Usedom 176, Gollnow und Stargard 91. 22, Greifenhagen 26. 58, Küstrin und Frankfurt 22. 26, Landsberg a. W. und Schwerin 18. 4, Oderbruch 4. 62, Krossen und Guben 8. 49, Posen und Dembnow 133. 6, Nakel und Zirke 20. 10; Summa 986. 70. Gerste: Stralsund, Barth und Rügen 1. 53, Demmin 5. 40, Greifswald 1. 62, Anklam, Loitz und Jarmen 227. 46, Pasewalk und Ueckermünde 3. 59, Stolp und Rügenwalde 22. 64, Kolberg
wund Köslin 28. 54, Kammin, Wollin und Usedom 39. 47, Gollnow
und Stargard 3. 21, Greifenhagen 21. 13, Schwedt und Fiddichow 21. 14, Küstrin und Frankfurt 860. 64, Landsberg a. W. und Schwe⸗ rin 59. 27, Oderbruch 671. 16, Krossen und Guben 5. 47, Breslau 6. 18, Nakel und Zirke 12. 11; Summa 1213. 5.
Hafer: Kolberg und Köslin 15. 39, Kammin, Wollin und Use⸗ dom 10. 39, Gollnow und Stargard 495. 51, Greifenhagen 10. 69, Landsberg a. W. und Schwerin 21. 488; Summa 108. 39.
Erbsen: Stralsund, Barth und Rügen 17. 1; Pasewalkl und Ueckermünde 14. 17, Stolp 2. 6, Kolberg und Köslin 3. 13, Kam- min, Wollin und Usedom 1. 53, Greifenhagen 10. 5, Schwedt und Fiddichow 50. 58, Küstrin und Frankfurt 19 L., Landsberg 26. 3, Oderbruch 94. 11, Glogau, Guhrau und Steinau 1. 41, Posen und Dembnow 5. 65; Summa 245. 57.
Rapps: Stralsund, Barth und Rügen 139. 48, Stolp und Rügenwalde 9. 27, Kolberg-Köslin 18. 13, Kammin, Wollin und Usedom 2. 6, Gollnow und Stargard 6. 68; Summa 176. 18.
Kleesamen 49 Ctr.
Zink 56.
Dan . a geäen , Die geehrten Mitglieder der Sing-Alkademie und der Königlichen Ka— pelle haben mit gewohnter Bereitwilligkeit ihr Talent einer zum Besten des Friedrichs -Stists am Aten d. M., dem Sterbetage Felir Mendelssohn · Bar tholdy's, im Saale der genannten Akademie veranstalteten Aufführung von Compositionen des Verewigten gewidmet. Ist nun gleich das Maß der den Mitteln des Stifts aus diesem Unternehmen erwachsenen Beihülfe unter be—= dauerlicher Einwirkung der Zeitumstände weit hinter den auf früherer Er⸗ fahrung gebauten Hoffnungen zurückgeblieben, so mindert dies Resultat doch keines weges das Dankgefühl, zu welchem wir uns gegen alle diejenigen verpflichtet fühlen, welche die Handlung der Wohlthätigkeit durch Ihre Theilnahme freundlichst gefördert haben. Insbesondere zollen wir diesen unseren ganz ergebensten Dank dem Königl. Kapellmeister Herin Taubert, der Königl. Sängerin Fräulein Tuczek, dem Fräulein Auguste Löwe, den Königl. Sängern Herren Man= tius, Fier Krause und schiesche, so wie dem geehrten Vorstande und allen Mitgliedern der Sing Akademie und der Königl. Kapelle, mit der Ueberzeuguͤng, daß dieselben neben dem Bewußtsein einer guten That auch in dem von den Zuhörern allseitig anerkannten hohen Gelingen, der eben so sichet und mit Begeisterung geleiteten als ausgeführten Darstellung von ge= diegenen Werken des unsterblichen Komponisten einen inneren Lohn finden werden. Berlin, den 14. November 1848. Die Direction des Friedrichs-Stifts. . von Arnim. Bode. Dr. Eck. Graf von der Gröben. Hartung. Dr. von Könen. von Schöning. von Tempsky. Tondeur.
Bekanntmachungen. 695 d
Der bereits unterm 29. Juli und 31. August d. J. steckbrieflich verfolgte ehemalige Studirende der Philo— sophie, Johann Gottfried Friedrich, ist wegen Hochverraths in den Anklagestand versetzt worden, weil er am 14. Juni d. J., Abends nach 7 Uhr, einem theilweise bewaffneten Volkshaufen eine rothe Fahne vorgetragen und vive a republique gerufen haben soll. erselbe wird zu seiner Veraniwortung zu dem auf
den 24. Februar k. J, Vorm. 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termin zum münd⸗ lichen Verfahren unter der Verwarnung vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben mit der Untersuchung und Be— weis aufnahme in contumaciam verfahren werden, er
seiner etwanigen Einwendungen gegen Zeugen und Do.!
kumente, wie auch aller sich nicht eiwa von selbst erge⸗
bender Vertheidigungsgründe, verlustig gehen, demnächst
nach Ausmittelung des angeschuldigten Verbrechens auf
die gesetzliche Strafe erkannt und das Urtel an seinem
urückgelassenen Vermögen und sonst, so weit es ge⸗
i,. kann, sofort, an seiner Person aber, sobald man
seiner habhaft wird, vollstreckt werden wird.
Berlin, 36 1. November . Königliches Kriminalgericht hiesiger Resi ; Erste . ö
Harrassowitz.
443 r g.
. Der lehnsfähig beerbte meister v. Below hat die im Schlaweschen Kreise belegenen Alt-⸗Belowschen Lehn= üter: ; Dünnow für 132,091 Thaler, Lindow für 42,000 Thaler und Muddel für 66,000 Thaler
laut Vertrags vom 9. November 1843 an den Guts besitzer Otts Johann Friedrich Frankenstein verlauft. Die genannten drei Güter sind auf Antrag der hiesigen Kaufleute J. Abel und Lewisson, Gläubiger des zitu— lirten Besitzers Frankenstein, zur nothwendigen Subha⸗ station gestellt und zu diesem Zweck das IAlufgebot der Lehns berechtigten und unbekannten Real-Prätendenten Es werden daher alle Agnaten des Ge-
veranlaßt. ; ꝛ schlechts v. Below und unter diesen namentlich folgende ihrem Leben oder Aufenthalt nach unbekannte:
1) Hans Carl Friedrich Franz v. Below, Franz Ja— cob's Sohn, im Jahre 1808 Oberst und Comman⸗ deur des zweiten Ostpreußischen Infanterie -Regi⸗ ments Prinz Heinrich von Preußen zu Königsberg in Preußen, angeblich zuletzt als General-Major außer Diensten zu Kalgen bei Königsberg wohnhaft,
2) August Wilhelm v. Below, Martin Friedrich's Sohn, 1791 auf Groß⸗Möllen,
3) Friedrich Wilhelm Nicolaus v. Below, Martin Friedrich's Sohn, 1794 Kriegsrath zu Tilsit,
4) Martin Friedrich Carl v. Below, Martin Frie⸗ drich's Sohn, 1794 Lieutenant bei dem Kürassier— Regiment v. Borstel,
5) Ferdinand Lorenz Philipp v. Below, des Obersten Gerd Bogislav Sohn, 1794 Fähnrich bei dem Regiment v. Kleist,
6) Franz Lorenz v. Below, des Gerd Christoph Sohn auf Saleske, im Jahre 1794 als blödsinnig unter Vormundschaft stehend und durch den Gutsbesitzer v. Below auf Klein⸗Machmin bevormundet,
7) Ernst Bogislav v. Below, Martin Heinrich's Sohn, 1791 Hauptmann außer Diensten auf Groß⸗Raddow,
8) Wilhelm Adolph Heinrich Hans v. Below, Sohn des Fürstlich Anhalt-Cöthenschen Geheimen Naths und Kammer⸗-Präsidenten Hans Ludwig v. Below, 1795 bevormundet durch den Kammerrath Mulisch zu Cöthen,
9) Maximilian v. Below, Claus Gürgen's Sohn, . pensionirter Zoll-Einnehmer zu Malzkow bei
anzig,
10) Carl Heinrich Christian v. Below, des Landraths Heinrich Balthasar Sohn, 1796 Major im In— fanterie⸗Reginient v. Knobelsdorff und 1893 Ma⸗ jor und Commandeur im Infanterie Regiment v. Manstein,
11) Carl Friedrich Wilhelm v. Below, des Haupt- manns Cgrl Wilhelm Sohn, im Jahre 1799 bei 66 Pupillen -Kollegium zu Coöslin durch den Guts⸗—
. egen v. Bandemer auf Wusseken bevormundet, N Carl Ludwig Wilhelm v. Below, 18090 Lieutenant
im Negiment v. Jenge zu Soldin, 13) der General Werner Heinrich Friedrich v. Below * 3. 1 . v. Below, ⸗ 5) Adam Reinhold v. Below, des Majors Andrea Sohn, 1802 Kaiserlich Russischer Ile jo . 6 auf Perst in Liefland, zuleßt angeblich zu Peest, 1b) Andreas v. Below, des Majors Andreas Sohn,
1802 Kaiserlich Russischer Capitain außer Diensten auf Leddies in Liefland,
17) Franz Ludwig v. Below,
18 Heinrich Leopold v. Below, angeblich zuletzt zu Hamburg,
19) Carl Guͤstas Herrmann v. Below zu Carlstadt in Schweden, ;
20) Carl Friedrich v. Below, Kaiserlich Russischer Wirk⸗ licher Staatsrath und Vice⸗Gouverneur von Esth— land in Neval,
so wie die Agnaten und Mibbelehnten und aller son⸗
stigen an den Gütern Dünnow, Lindow und Muddel
nebst Pertinenzen zu Lehen berechtigten Geschlechter, hier=
mit vorgeladen, ihre eiwanigen Lehnrechte an den be—
nannten Gütern in dem auf
den 30. Dezember 1848, Vo rm. 11 Uhr, vor dem Ober-Landesgerichts-Rath Richter in unserem Geschäftszimmer anberaumten Termine anzuzeigen und zu bescheinigen, so wie demnächst die weitere Verhand- lung zu erwarten.
Die Ausbleibenden haben zu gewärtigen, daß sie des Anspruchs auf Ausübung des Vorkaufs-⸗, des Nevoca— tions- und Reluitions-Rechts, der Wohlthat der Lehn taxe und aller Lehnrechte, wie sie sonst heißen mögen, bei gleichzeitiger Präklusion mit denselben werden ver⸗ lustig, die Güter Dünnow, Lindow und Muddel nebst Pertinenzen für Allode erklärt und deren Allodial⸗Ei⸗ genschaft hierauf im Hypothekenbuche wird vermerkt werden. .
Zugleich werden etwanige unbekannte Real- Präten- denten an diesen Gütern unter der Verwarnung,
daß sie bei ihrem Ausbleiben gegen sich Alles gelten
lassen müssen, was von den bekannten Real-Präten-
denten mit den übrigen Betheiligten verhandelt wird, hiermit aufgefordert, ihre Rechte in dem angeseßzten Termine anzuzeigen und zu bescheinigen.
Den Beiheiligten werden zu ,,, . die Justizräthe Naumann, Teßmar, Hildebrand, Leopold, Bauck und die Justiz-Kommissarien Eckardt und Lorenz e, de,.
öslin, den 27. Mai 1818. Königl. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat.
Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger loss y Eisenbahn.
Wir sehen uns zu der Bekanntma—
chung veranlaßt, daß der Personen⸗—
ga wie Güter⸗-Verkehr auf keinem
Punkte unserer Bahn unterbrochen
a oder gehemmt ist. Nur der Versandt
Don Waffen und Munition nach Berlin
wird zur Zeit verhindert, worauf wir sowohl Reisende als Versender aufmerksam machen.
Potsdam, den 15. November 1848. R u mn,
. Das Untergericht der freien Hansestadt Bremen macht hierdurch bekannt: ö. daß über das Vermögen des Lohgerbers Jo-— hann Heinrich Kind der Konkurs eröffnet und Dr. Hermann Albert Schumacher zum provisorischen Kurator der Konkursmasse bestellt ist. Zugleich werden alle bekannte und unbekannte Bethei= gte hierdurch aufgefordert, in dem auf Freitag den 22. Dezember 1843, Nachmittags 3 Uhr, angesetzten Termine, welcher in der untergerichtsstube ö dem Rathhause stattfinden wird, entweder persönlich oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Mandatar ihre Separations ⸗Ansprüche und Forderun· gen, so wie die ein Vorzugsrecht der letzteren begrün- benden Umstände, anzugeben, zugleich auch die sich auf diese Angabe beziehenden 3. beizubringen, und zwar bei Vermeidung des Ausschlusses von der obgedachten Masse, resp. des Verlustes ihres Vorzugsrechtes für die= ses Debitverfahren, ohne daß eine weitere Präflusion
lgt. f . aus der Kanzlei des Untergerichts, am 21.
1848. Oktober Dr. C. A. Po st, Selretar.
DI Einnahme l . der Bahnstrecke Wismar-⸗-Hagenow im Monat Oßltober 1848. 11.397 Personen ... A609 Thlr. 15 Sgr. 5 Pf. 18,617 Ctr. Güter. . 2114 » 11 Uebergewicht, Equipa⸗ 437 24 * 3
gen 2c., Vieh Summg 7161 Thlr. TS. 10 Pf. m. N.
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ga Amtlicher Theil. Deutschlan d.
Preußen. Berlin. Zur Berichtigung. — Die Frankfurter Ober- Post-Amts-Zettung über die jüngsten Ereignisse in Berlin.
Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichs ⸗Versammlung.
Oesterreich. Wien. Verurtheilung. — Gratz. Ansprache des Land⸗ tages an die Bewohner Steyermarks. — Reichenberg. Feuersbrunst.
Bayern. München. Verordnung wegen des Getraide⸗Handels.
Haunover. Emden. Eröffnung des neuen Hafens.
Baden. Heidelberg. Frequenz der Universität.
k Weimar. Auflösung des Landtages. —
gesttz.
Schleswig⸗-Holstein. Rendsburg. Beseler für Frankfurt gewählt.
Ausland.
Oesterreich. Mailand. Tagesbesehl Radetzky's und Aufruf des
Kaisers. — Ag ram. Zustände. — Kossuth.
Frankreich. Paris. Kommisstonsbeschluß in Betreff der Verantwort- lichkeit des Präͤsidenten und der Minister. — Sozialistische Kandidaten für die Präsldentschast. — Bonapartistische Ministerliste. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Rückreise des Präsidenten von Liberia. — Die Ereignisse in Berlin. — Kandidaten für Yorkshire. — Die französische Präsidentensiage. — Kanada's Einkünfte. — Die Nordpol Eypedition. — Die beschleunigte Postbeförderung nach Belgien und Deutschland.
Belgien. Gent. Gewerbeausstellung für Flandern. — Löwen. Pro⸗ fessor Schwann.
Schweiz. Ständerath. Wahl=Kassirung und Fragen über Bülletins= Herausgabe und Reglement. — Bern. Verzeichniß der Nationalraths⸗ Mitglieder. — Verstärkung der eidgenössischen Brigade in Tessin. — Zü- rich. Truppenbeorderung nach Tessin. — Graubündten. Begnadi⸗ gung. — Freiburg. Beschlüsse der Diözesan Konferenz.
Spanien. Madrid. Diplomatisches. — Der Prinz von Capua. — Marinerüstungen. — Karlisten und Progressisten.
Börsen⸗ und Handels Nachrichten.
Beilage. .
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Aus Anlaß des hundertjährigen Bestehens des Invalidenhauses bei Berlin in demselben dem Oberst Lieutenant von Köller den Rothen Adler-Oroen vierter Klasse, dem Oberst-Lieutenant von dem Knesebeck den St. Johanniter-Orden, dem evangelischen Prediger Seidig und dem Rendanten, Lieutenant außer Diensten Schmidt, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Schullehrer und evangelischen Küster Kersten, dem Sergeanten Christian Wan⸗ schap, den Invaliden Michael Simke, Friedrich Grosch, Christian Soldansky und Martin Friedrich Drese das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Bekanntmachung.
Zur Widerlegung ungegründeter Gerüchte machen wir hiermit bekannt, daß seit einigen Tagen der Kassenverkehr bei der Staats— Schulden-Tilgungs-Kasse lediglich aus dem Grunde eingestellt wor⸗ den ist, weil das Kassen-Lokal, eben so wie alle übrigen Räumlich⸗ keiten in unseren Dienstgebäuden, der Königlichen Militair-Behörde, aus militairischen Rücksichten, zur Benutzung hat überlassen werden müssen. Hoffentlich wird dieser Zustand in einigen Tagen aufgehört haben, und alsdann die Staats-Schulden-Tilgungs⸗-Kasse ihre Zah⸗ lungsleistungen sofort wieder beginnen.
Berlin, den 17. November 1818.
Haupt⸗Verwaltung der Staats- Schulden. Natan. Köhler. Knoblauch.
Wahl⸗
e 22
me.
Nichtamtlicher Theil. Dent schland.
Preußen. Berlin, 18. Nov. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General der Kavallexie von Wrangel, dem Major Grafen Oriolla vom Garde⸗-Dragoner⸗ Regiment und dem Hauptmann von Fransecky vom General— stabe, die Erlaubniß zur Anlegung des ihnen verliehenen Großher⸗ zoglich mecklenburg schwerinschen Militair-Verdienst⸗ Kreuzes zu ertheilen.
Berlin, 18. Nov. Nach dem heutigen Militair⸗-Wochen—⸗ blatte ist der General-Lieutenant (mit Charakter als General der Kavallerie) von Wrangel zum Wirklichen General der Kavallerie, der General-Lieutenant Graf Brandenburg zum General der Kavallerie befördert, dem Obersten von Malisfzewski, Komman— danten des Invalidenhauses bei Berlin, bei Gelegenheit seines Dienst-= Jubiläums der Charakter als General-Major beigelegt, der Major von Steinmetz vom Garde-Reserve-Infanterie⸗ (Landwehr-) Re— giment zum Commandeur des Z2sten Infanterie⸗Regiments, der Ritt⸗ meister von Schöler vom Tten Kürassier⸗Regiment zum etatsmäßi⸗ gen Major, der Hauptmann von Prondzynski vom 7ten Infan⸗ kerie⸗Regiment zum Major und Commandeur des 1sten Bataillons 7ten Landwehr-Regiments, der Hauptmann von Portatius von demselben Regiment zum Major ernannt worden.
Ferner ist dem Obersten von Suchow, Commandeur des Z32sten Infanterie⸗Regiments, als General⸗Major mit Pension, dem Major von Gerhardt, vom Tten Insanterie⸗Regiment, als Oberst-Lieu— tenant mit Aussicht auf Anstellung bei der Gendarmerie, dem Haupt⸗ mann Fleischmann, von demselben Regiment, als Major mit Aussicht auf Civil⸗Versorgung, Beiden mit der Regiments-Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete und Pension, der Abschied bewilligt worden.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und
Auslandes nehmen Bestellung auf
dieses Blatt an, für Berlin die
Expedition des Preuß. Staate Anzeigers:
Behren⸗ Straße nr. 57.
8
erlin, Sonntag den 19. Rv ovember
Berlin, 18. Nov. Die gestrige Abend-Ausgabe der D 2 9 Deut
schen Reform (Nr. 27) enthält einen leitenden Artikel über eine angebliche Staatsschrift, welche Se. Majestãät der König nach dem 7.
September an die Centralgewalt und an die Regierungen von Oester— reich, England und Frankreich gerichtet haben soll, und deren Inhalt das genannte Blatt mit einiger Ausführlichkeit „nach der Tradition“ wiedergiebt.
Staatsschrist weder an die Centralgewalt noch an jene Regierungen gerichtet worden ist, noch überhaupt existirt. ö Berlin, 18. Nov. nister des Innern habe den General- Postmeister von Schaper auf— gefordert, Briefe öffnen zu lassen und die an Abgeordnete gerichteten
Schreiben anzuhalten; Herr von Schaper aber babe das Ansinnen zurückgewiesen und mit seiner Entlassung gedroht.“ — Es ist zu we⸗—
nig, diese Mittheilung unwahr zu nennen; sie muß als die gehässigste Lüge bezeichnet werden.
Berlin, 17. Nov.
öffentlichung einzusenden. — Jene Mittheilung ist völlig unwahr. Das Ministerium wird stets verschmähen, ein Vertrauen zu erschlei⸗ chen, das es zu verdienen bemüht ist.
Berlin, 18. Nov. Die Frankfurter Ober⸗Post⸗Amts⸗ Zeitung enthält über die jüngsien hiesigen Ereignisse folgende Be—⸗ merklungen:
Frankfurt a. M., 15. Nov. Obwohl das Recht der preußi⸗ schen Krone zur Verlegung der Landesversammlung Angesichts des Gesetzes vom 8. April, so wie der Thatsache, daß dieselbe nach Ber⸗ lin nicht durch ein Gesetz, sondern durch einen einfachen Königlichen Befehl berufen wurde, nur schwer bezweifelt werden kann, so mögen doch darüber entgegengesetzte Meinungen sich gebildet haben. Ueber einen zweiten Punkt, nämlich daß es einer gesetzlichen ordentlichen Staatsgewalt unmöglich ziemen oder zustehen konnte, ihren Wideistand über einen einfachen Protest, über eine Verwahrung des vermeintlich gekränkten Rechtes hinauszutreiben, wird schon eher eine Einstimmigkeit der öffentlichen Meinung, sobald erst die Leidenschaft sich abgekühlt hat, erzielt werden. Hingegen kann man ein drittes schon heute auch nicht im entferntesten in Abrede stellen, daß die Versammlumg des Schützenhau⸗
ses, indem sie die Auflösung der Bürgerwehr für ungefetzlich erklärte, sich geradezu gegen die klaren Bestimmungen des Gesetzes auflehnte und den Boden der Gewalt und der Revolution betreten hat. Da die Regierung nach den Bestimmungen des Bürgerwehrgesetzes die Be—= fugniß zur Auflösung der Bürgerwehr „aus wichtigen, in der Auflösungs⸗ Ordre anzugebenden Gründen“ zusteht, so ist es klar, daß die Mi⸗ nister, welche die Ordre gegenzeichnen, die Maßregel nach ihrer ma⸗ teriellen Begründung zu vertreten haben, daß dagegen die Auflösungs⸗ Ordre sofort gesetzliche Kraft hat. Und noch dazu möchte es schwer sein, passendere Gründe für eine Regierungs-Maßregel aufzufinden, als der verfügten Auflösung zur Seite stehen. Ein Rückblick auf das Verhalten der Bürgerwehr, und insbesondere ihres Kommando's, wird dies beweisen; er wird zugleich erkennen lassen, bis zu welcher Höhe die Verwirrung aller Rechtsbegriffe oder vielmehr die Mißachtung des Gesetzes bei dieser Behörde gestiegen waren. Man erinnert sich noch der im besten Falle als zweideutig zu bezeichnenden Erklärung, welche mehrere Abtheilungen der Bürgerwehr, so wie das Kommando derselben, am 9. August abgaben, die Majoritäts⸗-Beschlüsse der National -Versammlung aufrecht erhalten zu wollen, eine Erklärung, die jedenfalls das Recht der Krone, ohne deren Sanction kein Majoritäts-Beschluß der Versammlung gesetzliche Gültigkeit er⸗ halten konnte, völlig hintansetzte, wie denn auch bei den späteren Ereignissen die Bürgerwehr offen diese einseitige und geś6tzwidrige Stellung in dem Zerwürfnisse zwischen Krone und Versammlung eingenommen hat. Seit jenen schimpflichen Ereignissen des 31. Okt., denen die Bürgerwehr zu steuern durch Schwäche und Zaghaftigkeit verhindert wurde, ist kaum ein Erlaß des Kommando's erschienen, der nicht eine offene Verletzung des Gesetzes in sich schließt. Schon gleich gegen die Verordnung des Ministers des Innern zum Schutze der Versammlung durch militairische Hülfe legte Herr Rimpler folgenden Tages durch Maueranschlag „Verwahrung“ ein, auf die Zusage des Polizei-Präsidiums vom 29. März sich berusend, obschon in die⸗ ser Zusage die Befugniß der „Civil -⸗Behörde“ zur Requisition des Milltairs ausdrücklich ausgesprochen worden. Auf die Requisition des Polizei-Präsidenten vom 9. November erwiedert das Kom- mando mit offenbar mißverständlicher Berufung auf das Bürger—
wehr-Gesetz (8. 66), nur die Gemeinde -Behörde hebe das Recht,
ihm Befehle zu ertheilen, im nächsten Augenblicke aber stellt Herr Rimpler sich unter den Befehl des Präsidenten der National⸗ Versammlung, vermuthlich irgend einer revolutionairen Remi⸗ niecenz gehorchend. In derselben Nacht, wo. Herr Rimpler der Requssition der dazu befugten Behörde gegenüber sich auf den vermeintlichen „Boden des Gesetzes“ stellt, beruft er seine Majore und legt ihnen ganz ernsthaft die Frage vor, ob man dem bevorstehen⸗ den Einrücken der Truppen sich widersetzen, d. h., ob man zur offenen Empörung gegen das Gesetz übergehen solle, und man weiß wahrlich nicht, ob die Verantwortlichkeit dieses Verhaltens erschwert oder erleichtert wird durch die öffentliche Bekanntmachung vom 10. November, wonach „im Einverständnisse mit der hohen Nationalversammlung“ Kommando, Majore und Führer der fliegenden Corps den hochherzigen Entschluß gefaßt haben, „der nicht berechtigten Uebermacht (die Truppen, nicht berechtigt, in die Stadt Berlin einzurücken) () sich nicht gewaltsam entgegenzustellen.“ Es versteht sich von selbst, daß das Kom⸗ mando der bewaffneten Volksmacht, wie am 9. August, sich bemüßigt und befähigt findet, in dem obwaltenden staatsrechtlichen Streite eine Entscheidung zu fassen; sie wird ausgesprochen in dem an das Po⸗ lizeipräsidium gerichteten Schreiben vom 190. November und vermittelst einer groben Unwahrheit, angeblich aus den gesetzlichen Bestimmungen
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offenem Kampfe. ; . Tyhatsachen;: kann der, geringste Zweifel auch an der maieriellen Be⸗ Die O st see⸗ZJ3 tg. berichtet: „Der Mi⸗
1848.
hergeleitet. Die Bürgerwehr selbst verfällt inzwischen in die vollen⸗ detste Anarchie; einige Abtheilungen gaben die hergebrachte Ciklä— rung, für die National⸗Versammlung und gegen die Krone den let-= ten Blutstropfen verspritzen zu wollen, andere fassen den weiseren
Beschluß, ihren Bezirk, auch trotz der eiwaigen Befehle des Herrn
2 1. Rimpler, nicht zu verlassen; di in in Fol ũ AWdir sind zu ber bestimimten Erflätung er. z ssen; die Waffen in Folge der verfügten Auf
mächtigt, daß diese Tradition ein leeres Gerücht ist, daß eine solche
lösung abzuliefern, verweigern thatsächlich alle Abtheilungen, einige wenige, insbesondere die fliegenden Corps, verkünden ihre Absicht zu Wir fragen ganz einfach nach Anführung dieser
gründung der Königlichen Auflösungsordre bestehen?
Sundes- Angelegenheiten. Frankfurt a. M., 16. Nov.ů, 11 Uhr. (Frkf. Journ.)
Die verfassunggebende Reichs-Versammlung hat in ihrer heutigen . kö 116ten Sitzung einstimmig und ohne Berathung folgenden von dem Die Ostsee⸗Ztg. enthält die Mittheilung: Das Ministerium Brandenburg habe an alle LandrathsAemter ein Schema von Vertrauens- Adressen eingesandt mit dem Auftrage, dieses Schema zahlreich unterschreiben zu lassen und dann zur Ver⸗ gzogene Verhaftung und Tödtung des Abg. Robert Blum feierlich
Ausschusse für die österreichischen Angelegenheiten (Berichterstatter Kirchgeßner) beantragten Beschluß gefaßt: „Die National-Ver⸗ sammlung, indem sie vor den Augen von ganz Deutschland gegen die mit Außerachtlassung des Reiche gesetzes vom 30. Sept. J. J. voll⸗
Verwahrung einlegt, fordert das Reichs-Ministerium auf, mit allem
Nachdrucke Maßregeln zu treffen, um die unmittelbaren und mittel baren Schuldtragenden zur Verantwortung und Strafe zu ziehen.“
Im weiteren Verlauf der heutigen Sitzung der verfassunggebenden Reiche versammlung wurde eine Mittheilung des badischen Bevollmäch⸗ tigten bei der Centralgewalt in Betreff der neuesten Ergänzungewahl zu Thiengen an den früher für diese Angelegenheiten niedergesetzten Aueschuß verwiesen. Abgeordneter Fuchs berichtete über die Beschwerde der altenburger Landstände gegen die Einlegung von Reichstruppen. Die Majorität des Ausschusses trägt auf Tagesordnung, die Mino⸗ rität auf Zurückziehung der Truppen an. Nauwerck stellt folgende dringende Anträge: 1) daß das Reichs⸗Ministerium an die preußische Regierung die Weisung erlassen, die Maßregeln bezüglich der Auflösung der berliner Bürgerwehr und der Einführung des Belagerungsstandes un= verzüglich zurückzurufen; 2 Recht und Gesetz aller Preußen, inebesondere der preußischen National⸗Versammlung, wird unter den unmittelbaren Schutz des Reichs gestellt; 3) eine Reichs- Kommission von drei Mitgliedern soll ungesäumt nach Berlin abgehen, um obige Beschlüsse
nöthigenfalls mit Hülfe von Reichstruppen zu vollziehen. Dieser Aun⸗
trag wurde nicht als dringend erachtet und an den Ausschuß sür den Biedermannschen Antrag verwiesen. Abgeordneter von Reden inter⸗ pellirt den Reichs⸗Minister des Handels wegen der Zollzuschläge. Eine Interpellation Wichmann's wegen der noch nicht erfolgten Pu⸗ blication der Reichsgesetze in Oesterreich wird vom Reichs Justiz⸗ minister morgen beantwortet werden. von Soiron kündigt an daß der Verfassungs⸗Ausschuß die revidirten Grundrechte nebst Einführungsgesetz im Laufe nächster Woche vorlegen werde. Ein Antrag Schoder's, daß das Einführungsgesetz getrennt berathen wird, geht au den Verfassungsausschuß. Die Tages ordnung führt sodann zur Berathung des Art. 5 (88. 25 — 28) des Verfassungs⸗ Entwurfs. Von den eingeschriebenen Rednern sprachen bis jetzt (14 Uhr) die Abgeordneten Graf Wartensleben, Ziegert, Jucho Ahrens, Eisenstuck, Grumprecht. n
Oesterreich. Wien, 15. Nov. In dem amtlichen Theile der Wien. Ztg. liest man: „Zufolge Kriegsrechts-Urtheils vom 11. kundgemacht am 14. d. M., ist Ignatz Porsch, aus Widin in Boh? men gebürtig, katholisch, ledig, 38 Jahre alt, Dr. der Rechte und Privat-⸗Docent, durch Zusammentreffen der Umstände überwiesen, einen Verisuch unternommen zu haben, mehrere Kaiserl. Soldaten zum Treu⸗ bruche zu verleiten und für die Zwecke des Aufruhrs zu gewinnen, zufolge Proclamation Sr. Durchlaucht dis Herrn General-Feld—⸗ marschalls Fürsten zu Windischgrätz vom 29., 23. Oktober, dann 1. November 1848, in Verbindung mit dem 34. Artifel des Mili⸗ tair-Strafgesetzbuches §. 2, zur seche jährigen Schanzarbeit in schwe⸗ ren Eisen verurtheilt, diese Strafe jedoch in Berücksichtigung seiner persönlichen Eigenschaft auf Befehl Sr. Durchlaucht, d. d. 13. d. M., in jene des sechejährigen Festungs-Arrestes ohne Eisen gemildert worden.“
Der künftige Kriegs-Minister, General von Cordon, ist nach Olmütz abgereist.
Gratz, 12. Nov. (J. d. Oest. Lloyd.) Der previsorische Landtag des Herzogthums Steyermark hat folgende Ansprache er— lassen: „An die Bewohner Steyermarks!“
„Jahrhunderte haben uns in nie gestörter Brüderlichkeit dem wechseln den Geschicke einen durch Einigkeit kräftigen Sinn entgegensetzen geschen, manche schwere Wolle ist über ünseren Häuptern gestanden, Mißgeschick hat aber unsere Kraft nur gestählt, und im Glück und Unglück war bisher in unseren heimatlichen Bergen und Thälern ein unwandelbares Gestirn; von neuem hat sich nun ein unheilvoller Sturm erhoben, hat unseren geliebten Kaiser veranlaßt, die Residenz seiner Väter zu verlassen und mit eiserner Strenge die Herstellung eines geordneten Zustandes zu erzwingen. Auch unser Vaterland ist von diesem Sturme nicht unberührt geblieben, sein glü= hender Hauch hat in manchen Gemüthem eine Aufregung hervorgebracht, bie der Besonnenheit nicht mehr Raum ließ, immer ist al er die gleiche Liebe für's Vaterland, in allen Herzen wach geblieben. Die Zeit ist ernst, darum vernehmet ein ernstes Wort von Euren frei gewählten Vertretern, von Männern, denen Ihr Euer Ver guen g schenlt habt und die es nie mißbrauchten und nie miß brauchen ,,. Liebe und Treue zu Euerem constitutionellen Kaiser und, . * Eu⸗ Hause ist so fest in Euren Herzen gemurzelt, daß jede 6 die herr ren bewährten Sinn verkennen hieße! Diese uin gang lig , zu einer vorhin lichen Geschenke und Verheißungen unseres gungen, . u, sten darauf, nie gekannten Höhe entflammt worden; win , ., eermrduin. Aber auch unsei Landes fürst kann, ung in . re Kaiscrliches noch in den wir können seinem edlen Herzen veel, fal furtit volle und wahre Gewah⸗ letzten Tagen wiederholtes Wort ist uns Bing