Republik bezeichnet, und, im Falle der Anklage gegen diesen oder 2 i,. — die Nationalversammlung. Die Geschworenen, sechsunddreißig an der Zahl, nebst vier zur Ergänzung, werden aus den Mitgliedern der General⸗Conseils det Departements genommen.
treter können nicht darunter sein. volte n n Wenn ein Beschluß der National-Versammlung den
zit des hohen Staats-Gerichtshofes angeordnet hat, und Sunn in, des Art. 68 auf die Aufforderung des Präsidenten oder eines der Richter, zieht der Präsident des Appellations . Gerichts hofes und, wo kein solcher besteht, der Präsident des Gerichts erster In⸗ stanz des Hauptgerichtsorts des Departements, in öffentlicher Sitzung ben Namen eines Mitgliedes des General-Conseils durch das Loos.
Art. 74. An dem für den Urtheilsspruch festgesetzten Tage wird, wenn weniger als sechzig Geschworene anwesend sind, diese Zahl durch Ergänzungs- Geschworene vollzählig gemacht, welche der Präsident des hohen Staate „Gerichtshofes unter den Mitgliedern des General-Conseils dessenigen Departements, wo der Hof Sitzung hält, durch das Loos bestimmt.
Art. 95. Die Geschworenen, welche keine gültige Entschuldi⸗
ung vorbringen, werden in eine Geldbuße von 1000 bis 10,000 Fr. und zum Verluste ihrer politischen Rechte während höchstens fünf Jahr verurtheilt.
Art. 9ͤß. Der Angeklagte und das öffentliche Ministerium üben jeder das Recusationsrecht wie beim gewöhnlichen Gerichtsver-= fahren aus.
Art. 97. Die Erklärung der Geschworenen, daß der Angeklagte schuldig ist, kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stim⸗ men gegeben werden.
Art. 98. In allen Fällen, betreffend die Verantwortlichkeit der Minister, kann die National-Versammlung nach den Umständen den beschuldigten Minister, was die bürgerliche Genugthuung an— geht, vor den hohen Staatsgerichtshof oder vor die gewöhnlichen Gerichte verweisen. j
Art. 99. Die National⸗Versammlung und der Präsident der Republik können in allen Fällen die Untersuchung der Handlungen jedes anderen Beamten, als des Präsidenten der Republik, dem Staatsrathe übertragen, dessen Bericht dann veröffentlicht wird.
Art. 100. Der Präsident der Republik hat nur vor dem ho⸗ hen Staatsgerichtshofe seinen Gerichtsstand; mit Ausnahme des im Art. 68 vorgesehenen Falles kann er nur auf eine Anklage von Sei— ten der Nafional⸗Versammlung wegen der im Gesetze bestimmten Verbrechen und Vergehen verfolgt werden.
Abschnitt IX. Von der öffentlichen Macht.
Art. 101. Die öffentliche Macht ist bestimmt, den Staat ge— gen äußere Feinde zu vertheidigen und im Innern die Aufrechthal⸗ tung der Ordnung und die Ausführung der Gesetze zu sichern. Sie besteht aus der National⸗Garde und dem Land- und Seeheere.
Art. 102. Jeder Franzose ist unter den im Gesetze bestimmten Ausnahmen den Dienst im Heere und in der National-Garde zu leisten schuldig. Die jedem Bürger zustehende Befugniß, sich vom persönlichen Kriegsdienste zu befreien, wird durch das Rekrutirungs⸗ Gesetz geregelt.
Art. 103. Die Einrichtung der National⸗Garde und des Heeres werden durch das Gesetz festgestellt.
Art. 104. Die öffentliche Macht ist wesentlich gehorchend. Kein bewaffnetes Corps fann berathen.
Art. 105. Wenn die öffentliche Macht zur Erhaltung der Ordnung im Innern verwendet wird, handelt sie nur nach Aufforde— rung der geseßlichen Behörden, gemäß den von der gesetzgebenden Gewalt bestimmten Regeln. ⸗
Art. 106. Ein Gesctz wird die Fälle bestimmen, wo der Be— lagerungszustand ausgesprochen werden kann, und die Formen und Wirkungen dieser Maßregel feststellen.
Art. 107. Keine fremden Truppen können ohne vorläufige Ein⸗ 7 der National-Versammlung den französischen Boden be— reten.
Abschnitt B. Besondere Bestim mungen.
Art. 108. Die Ehrenlegion wird beibehalten; ihre Statuten sollen revidirt und mit der Verfassung in Einklang gebracht werden.
Art. 109. Das Gebiet Algeriens und der Kolonieen wird als französisches Gebiet erklärt, und es wird dasselbe durch eigene Gesetze verwaltet, bis ein besonderes Gesetz sie unter die gegenwärtige Ver⸗ fassung stellt.
Art. 110. Die National-Versammlung vertraut die Bewah⸗ rung der gegenwärtigen Verfassung und der durch sie geheiligten Rechte der Obhut und Vaterlandsliebe aller Franzosen an. ;
Abschnitt Al. Von der Revision der Verfassung.
Art. 111. Wenn im letzten Jahre einer Legislatur die Natio— nal-⸗Versammlung den Wunsch ausgesprochen hat, daß die Verfassung im Ganzen oder theilweise abgeändert werden möge, so wird auf folgende Weise zu dieser Revision geschritten. Der von der Natio— nal-Versammlung ausgedrückte Wunsch wird erst in einen feststehenden Beschluß verwandelt durch drei nach einander in Zwischenräumen von je einem Monat gehaltene Berathungen und durch Dreiviertel der abgegebenen Stimmen. Die Anzahl der Stimmenden muß wenig— stens fünfhundert sein. Die Revisions-Versammlung wird nur auf drei Monate ernannt. Sie darf sich nur mit der Revision, wozu sie, berufen worden ist, beschäftigen. Nichtsdestoweniger kann sie in 1 Fällen für das in der Gesetzgebung Nothwendige Sorge
n.
1078
Abschnitt XII. Vorübergehende Bestim mungen.
Art. 112. Die Bestimmungen der bestehenden Gesetzbücher und einzelnen Gesetze und Verordnungen, welche der gegenwärtigen Ver fassung nicht zuwiderlaufen, bleiben in Kraft, bis sie in geseßlicher Weise abgeändert werden.
ö 1. e. 5 17 bestehenden 6 angeordneten Be⸗ örden bleiben bis zur Verkündigung der sie betreffenden organi Gesetze in Thätigkeit. . e m nn,
Art. 114. Das Gesetz über die Gerichts⸗-Verfassung wird die besondere Ernennungsart für die erste Zusammensetzung der neuen Gerichtshöfe bestimmen.
Art. 115. Nach der Annahme der Verfassung wird die kon= stituirende National⸗Versammlung zur Abfassung derjenigen organischen Gesetze schreiten, deren Zahl und Inhalt ein besonderes Gesetz be⸗ zeichnen wird.
Art. 116. Zur ersten Wahl des Präsidenten der Republik soll gemäß dem durch die National⸗-Versammlung am 28. Oktober 18148 erlassenen besonderen Gesttze geschritten werden.
Niederlande. Amsterdam, 14. Nov. Die Haarlem- sche Courant meldet, daß die Trockenlegung des haarlemer Mee— res mit dem größten Eifer betrieben wird. Die große Maschine „Leeghwater“ entspricht vollkommen ihrem Zwecke, und man verspürt trotz des vielen im Juli und August gefallenen Regens eine bedeu— tende Abnahme der Wasserhöhe. Die zwei anderen Maschinen; der „Lynden“ bei Sloten und der „Cruqius“ zu Sparee werden bald in Thätigkeit gesetzt werden und die Trackenlegung alsdann mit einer erstaunlichen Schnelligkeit vor sich gehen.
Italien. Florenz, 2. Nov. (D. A. 3.) Die hiesige Zei⸗ tung enthält in ihrem amtlichen Theile folgenden Ministerial-Erlaß: „In Betrachtung, daß derjenige, der den auswärtigen Feind Ita⸗ liens repräsentirt, nicht auch zugleich einen italienischen Staat ver- treten kann, werden alle toscanischen Konsuln und Vice — Konsuln, welche zugleich Oesterreich und Toscana vertreten, ihres Amtes als unsere Repräsentanten enthoben, und haben unaufgehalten iyr Patent an die Großherzogl. Regierung zurückzusenden.“
Aus Ferrara meldet die Alba, es sei dort der österreichische Konsul am 31. Oktober von Triest angekommen und habe seine alte Wohnung bezogen; die Unita sagt: „Am 3. November versammelte sich ein Volkshaufe vor der Wohnung des deutschen Konsuls, riß den Adler herab, stieg die Treppe hinauf, brach ins Zimmer des Konsuls, warf die Möbel heraus, verbrannte die Papiere; der Konsul selbst soll in die Festung geflüchtet sein. Ueber die Schritte der Oesterrei- cher hierauf hin verlautet noch nichts.“
Turin, 6. Nov. (Allg. Ztg.) Die heutige Sitzung der Deputirten⸗-Kammer war sehr stürmisch. Bekanntlich hatte das Ministerium sich bereit erklärt, einem von dem Präsidenten Globerti zu wählenden Deputirten⸗Aueschuß genauen Aufschluß über die innere Lage des Landes und seine Verhältnisse zum Auslande zu geben, um denselben und durch dessen Ausspruch die ganze Kammer und das ganze Volk von der „inopportunitäs einer sofortigen Kriegs⸗Erklä— rung an Oesterreich zu überzeugen. Herr Buffe, Berichterstatter, bestleg nun heute die Rednerbühne, um folgendes Gutachten des Ausschusses mitzutheilen: Die Minderzahl von sechs Stimmen ist mit dem Ministerium einverstanden, daß der passende Augenblich zur Kriegserneuerung nicht gekommen ist; die Mehrzahl von acht Stim- men erktärt, daß die jetzige Regierung, deren Absichten sie indeß nicht verdächtigen will, ihre hohe Aufgabe nicht löste, und um der Ehre und dem Vortheile des Staates zu genügen, von Grund aus refor⸗— mirt werden muß. (Die acht Stimmen wagen also nicht geradezu auf Krieg zu bestehen,. Gegen diesen Auespruch protestirte der Minister des Innern im Namen des Ministeriums mit großer Heftigkeit: Der Ausschuß sei nicht berufen gewesen, ein Ver⸗ trauens- oder Mißtrauens-Votum abzugeben, sondern nur zu erklären, ob er mit dem Ministerium über die „opportunità momentanea della guerra“ einverstanden sei; der Ausschuß habe sein Mandat verkannt, und das Ministerium appellire an den Ausspruch der ganzen Kammer in geheimer Sitzung. Nach vielem Hin- und Herstreiten wurde der Vorschlag des Ministers angenommen. Morgen Abend 8 Uhr wird die Deputirten⸗Versammlung die „schiarimentiz der Minister vornehmen und entscheiden, ob weitere öffentliche Debatten über diesen Gegenstand stattsinden sollen. Der Ausspruch der Kam⸗— mer ist nicht im mindesten zweifelhaft: einzelne Schritte der Regie⸗ rung wird man vielleicht tadeln, keinenfalls die Waffenstillstande= Verlängerung unter obwaltenden Umständen. Durch Uebergehen zur Tagesordnung wird ohne Zweifel das frühere Vertrauens ⸗Votum bestätigt werden.
Wissenschaft und Kunst.
Das Denkmal für Erzherzog Karl. Wetzlar, am 4. November 1848.
In diesen Blättern (1848 Nr. 75. Beilage) wurde zu Anfang dieses Jahres erzählt, wie die Einwohner der Stadt Weßzlar den Entschluß ge⸗ faßt hätten, zur Erinnerung an den gloireichen Sieg, welchen am 15. Juni 1796 Erzherzog Karl hier über einen Theil der französischen Sambre und Maas-Armer erfochten und dadurch die Stadt von der feindlichen Ein= nahme gerettet habe, ein Denkmal zu setzen. Dieser Entschluß ist nun ausgeführt worden, und es erhebt sich auf dem Schlachtfeld ein Marmor Obelisk von 28 Fuß Höhe, mit angemessenen Emblemen und Inschriften,
welche der Nachwelt das Geschichtliche des Tages und die Gesinnungen der Einwohner kund thun, zugleich auch den Ruhm des sieggekrönten deutschen Helden, so wie des erhabenen und edlen deutschen Mannes den Nachkom- men im Andenken erhalten sollen.
Dag Fest zur Enthüllung und Einweihung des Denkmals konnte erst am 2. November, wo alle Arbeiten vollendet waren, statthaben. Es wurde als ein wahres Volksfest begangen und bewies aufs erfreulichste, daß man hier den historischen Sinn und die Ehrfurcht vor den Thaten großer Män- ner des Vaterlandes bewahrt hat. Gleich nach Mittag seßie sich vom Domplaß aus der Festzug in Bewegung, voraus die Bürgerschulen, das Gymnasitum, das Sängerchor, dann die Bürgerwehr mit klingendem Spiel. Hierauf folgte das Fest⸗ Comitẽ mit dem Magistrat und den Behörden der Stadt, dem ein Zug junger Bürgertöchter, Festons und Guirlanden tra⸗ gend, vorausschriti. Den Zug schloß das hier garnisonirende Bataillon des 25sten Königl. Infanterie⸗Regiments, dessen Chef, Herr Major von Nolte, die Betheiligung des Militairs an diesem ehrenwerthen Bürgerfeste sogleich aufs bereitwilligste zugesagt hatte.
Eine freundliche Ueberraschung bot der Weg durch die Vorstädte, deren Bewohner, aus eigenem Antrieb, an den Brücken über die Lahn und Dill, so wie am Thor Ehrenpforten von Tannengrün und Blumengewinden er⸗ richtet, auch alle Häuser mit Guirlanden und Kränzen, Bändern und Fah- nen geschmückt hatten. — Der Festzng und eine große Menge theilnehmen- der Zuschauer reihten sich um den Platz des Monumentes, vor dessen Front— seite der Steinmetzmeister Aßlar mit seinen Gesellen stand und durch eine Anrede dem Comité und Magistrat das fertige Werk übergab. Er ver sicherte, der Gedanke, daß dieses Monument für einen großen deutschen Feldherrn zugleich auch ein Ehren⸗Denkmal für die liebe Vaterstadt sei, habe die Arbeiter stets beseelt, und er schloß mit den Worten: Mögen späte Nachkommen noch an dieser Stätte weilen und die Gesinnung ehren, die dies Denkmal setzte.
Das erste Eomité-Mitglied, Dr. P. Wigand, übernahm die Antwort und dankte den Werkleuten für Fleiß und Muͤhe, die sie aufgewendet, und für die ehrenwerthe Gesinnung, womit sie die Arbeit vollendet und ausge⸗ führt hätten. Er übernehme, fügte er hinzu, das fertige Monument, das nun der Oeffentlichkeit angehöre, im Namen der Stadt, deren Bürger es freundlich begrüßten und hoffe, das Werk werde den Meister loben. — Der- selbe wendete sich sodann zu der Versammlung und machte auf die Be⸗ deutung dieses vom Gemeinsinn errichteten Tenkmals aufmerksam. Er sprach von dem schönen Gefühl, die Thaten großer Männer des Vaterlan⸗ des zu ehren und anzuerkennen, und daß es immer eine gute deutsche Sitte gewesen fei, das Andenken an sie und ihre Heldenthaten durch Denkmäler und Inschriften, wenn auch ohne glänzenden Prunk, auf die Nachkommen zu bringen. Die Welt werde es uns daher wohl rühmen, daß wir einer so schönen Waffenthat eines tapferen und trefflichen Mannes und Feldherrn uns erinnert, daß wir Ehre, Liebe und Dankbarkeit ihm gewidmet hätten. Der Redner erwog auch im Allgemeinen den Wenh der Geschichte der Vergangenheit, zeigie, daß sie die Lehrmeisterin der Gegenwart, das Fun⸗ dament des Bestehenden und zugleich die Basis des Forischrittes und Bes⸗ serwerdens sei, aber auch die warnende Stimme, die uns vor Verirrun⸗ gen schütze, und uns zurufe: haltet immer das rechte Maß, im Leben und im Handeln. Wenn nun auch durch dieses Denkmal die Geschichte geehrt werde, möge es für uns um so bedeutender sein, in einer Zeit, wo es gelte, ein großes einiges Reich wieder zu bilden, ein Reich, an dessen Zerrissenheit und Zwiespalt damals, wie die Schlacht geschlagen wurde, so große Hoff⸗ nungen scheiterten.
Bei ber Enthüllung des für die deutsche Waffenehre und den deut⸗ schen siegreichen Feldherrn gewidmeten Monuments erschallte, unter Böller⸗ schüssen und dem Geläute aller Glocken der nahen Stadt, ein Lebehoch für das große einige deutsche Vaterland und den hochherzigen Reichs ver⸗ weser, Erzherzog Johann; zugleich umkränzten die das Monument umge— benden jungen Mädchen dasselbe mit ihren Blumen- und Ephengnirlan-— den. — Der Enthusiasmus für den erhabenen Bruder des gefeierten Erz- herzogs Karl war um so größer, als Se. Hoheit zwar die Einladung der Stadt bei jetzigen Verhältnissen abgelehnt, aber die große Theilnahme an dem Unternehmen aufs freundlichste und huldreichste versichert, der Stadt und dem Comité gedankt und sie aufs ehrenvollste belobt, auch namentlich geschrieben hatte: „Die Stadt Wetzlar wolle versichert sein, daß ich im „Geiste , ,. sein und stets gegen diese Stadt die Gefühle der An⸗ „erkennung für diese, den verblichenen Helden wie die Stadt selbst ehrende Erinnerung bewahren werde.“ . .
Nach jener Handlung wurde vom Sängerchor der Stadt ein für die⸗ sen Tag gedichtetes Lied gesungen, und sodann ergriff der Bürgermeister Waldschmidt das Wort und drückte seine Freude darüber aus, daß er dies schöne Fest durch die rege und freudige Theilnahme aller Stände verherrlicht sehe. Man überblicke die hoffnungsvolle Jugend der Stadt, sestlich geschmückte Jungfrauen, ein wackeres Sängerchor, eine für Ruhe, Ordnung und Schutz des Eigenthums begeisterte Bürgerwehr, eine tapfere Kriegerschaar, Ver⸗= theidiger des Thrones und Vaterlandes, und im bunten Gemisch die Theil⸗ nehmenden aller Stände und Altersklassen. Er sprach seinen Dank für diese schöne Theilnahme aus und empfahl das Monument dem Schutz und Schirm der Bürgerschaft, damit es noch in späteren Jahren die hier versammelte Jugend daran erinnern möge, daß sie auch bei der Enthüllung zugegen war. .
Am Abend wurden die Werkleute auf öffentliche Kosten bewirthet; im Gasthof zum Herzoglichen Hause war aber ein großes Festmahl, dem die Offiziere, die Beamten und Bürger zahlreich beiwohnten, Die mit Enthu— siasmus aufgenommenen Toaste für des Königs Majestät und für Se. Kaiserl. Hoheit, den Herrn Reichsverweser Erzherzog Johann, brachte Major von! Nolle und Dr. Wigand aus. Der Erstere bemerkte, daß dies Fest befonders den Herzen deutscher Soldaten wichtig und theuer sein müßte, und er erinnerte zugleich daran, daß auch unser erhabener König vor dem Heldensinn und mannlichen Charakter des gefeierten Erzherzogs Karl stets bohe Verehrung gehegt habe.
So endete der schöne Tag, an dem wir die Wirren der Gegenwart vergaßen und uns den heiligen Erinnerungen der Geschichte hingaben.
— * —
r ene: 8 — e — . .
616
Fliagi.
am 9. Januar 1849, Vormittags 11 Uhr, Taxe und Hy⸗—
Preußen⸗
Adressen zugegangen:
haben in der Proclamation vom 11. November Sich vertrauensvoll
anntmachungen. 14481 Nothwendiger V Das der Ehegattin . J v. Be⸗ low, Pauline Eweline, geb. v. Bilfinger 6. . Huf a. r hen, auf 25, is Thlr 9 Sgr. 10 Pf. landschaftlich abgeschätzte Ritt ,, Nr. 2656. soll in dein dic Ritergut Wysezeczin am 22. Januar 1849, Vormitt. 11 Uhr vor dem Herrn Ober-Landesgerichts-Rath Roloff bi oloff hier- selbst anstehenden Termine an ordentlicher Gerichtssteile subhastirt werden. Zu den künftigen Kaufbedingungen gehört, daß der Käufer 100 Thlr, von der in Änrech— nung auf die Kaufgelder zu übernehmenden Pfand briefsschuld von 12,650 Thlr. abzulösen hat. Taxe und Hypothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen. Marienwerder, den 3. Juni 1848. Civil⸗Senat des Königl. Ober-Landesgerichts.
648
. e r enz der unbekannten Gläubiger. Nachdem über das Vermögen des hiesigen Kaufmanns
Lewin Schachno per deer. vom 26. August c. der Kon-
furs eröffnet worden, ist zur Anmeldung und zum Nach
weis der Forderungen der Gläubiger Termin auf
den 24. Januar f, Vorm. 17 u. Nach m. 5 Uhr,
vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts⸗Rath Hart=
1615
wich anberaumt, zu welchem dieselben unter der War— nung hierdurch vorgeladen werden, daß die Ausbleiben⸗ den mit ihren Ansprüchen an die Masse präkludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll.
Den am hiesigen Srte unbekannten Gläubigern wer— den die Justiz⸗Kommissarien Schüßler und Dechend in Vorschlag gebracht, an deren einen sie sich wenden und die⸗ selben mit Vollmacht und Information versehen können.
Marienwerder, den 3. Oktober 1818.
Königliches Land- und Stadtgericht.
15 Nothwendiger Verkauf.
Das der Jungfrau Francisca Detert zugehörige, auf dem Langenmarlte und in der Hundegasse Nr. 49 und Nr. 23 Les Hypothekenbuchs, unter den Servis-Num— mern 447. 445. 449. und 301. und 302. gelegene und zu einem Gasthause unter dem Namen „Hotel du Nord'' eingerichtete Grundstäck, abgeschätzt auf 108,442 Thlr.
18 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst ' Hopothekenschein und
Bedingungen in der Negistratur einzusehende
n n Taxe, soll am 28. März 1849, e n ene; 11 n an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
; , ibn hen =, werden aufge⸗ oten, sich bei Vermeidung der Prällusion spä ĩ die fem Termine zu melden. m
Königliches Land⸗ und Stadtgericht zu Danzig.
Nachdem uber das Vermögen des hiesigen Tuchfa— brikanten Carl Adolf König durch die Verfügung vom 6ten d. M. der Konkurs eröffnet worden, haben wir einen Termin zur Anmeldung und Ausweisung der An⸗ sprüche der Gläubiger auf
den 15. Januar 1849, Vormitt. 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt. ö
Es werden hierdurch alle diejenigen, welche Ansprüche an den Gemeinschuldner haben, aufgefordert, in diesem Termine entweder persönlich oder durch zulässige Ve vollmächtigte, wozu ihnen der Justiz-Kommissarius John zu Erossen in Voͤrschlag gebracht wird, zu erscheinen. Die Ausbleibenden werden mit allen ihren Forderungen an die Masse präktludirt, und es wird ihnen deshalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.
Schwiebus, den 13. September 1848.
Königliches Land- und Stadtgericht.
447 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 5. Juni 18483. Das dem Schlossermeister an r Battré gehö⸗ rige, hier in der Bernburgerstraße Nr. 32 belegene and im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von den limgebun · gen Band 23. Nr. 1868. verzeichnete Grundstück, ge⸗ richtlich abgeschätzĩ zu 15, a5 Thlr. 12 Sgr., soll
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Ta pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Pie bem Aufenthalt nach unbekannte Gläubigerin Auguste Amalie Adelheid Pfaff wird hierdurch öffent- lich vorgeladen. 6971 Nachdem der zu Leutesdorf, hiesigen Justizamts · Be⸗ ringes, bei Lebzeiten wohnhafte Kanonitus Ernst von Mers am 14. Oktober (. mit Hinterlassung eines bei dem Königlichen Schöffengerichte zu Leutesdorf ver= schlossen deponirten letzten Willens gestorben ist, so wird zur Eröffnung dieses Testamentes und zur , aller Forderungen an den Nachlaß des Verstorbenen auf den 9. Dezember =, Vormittags 9 Uhr, in dem Gerichts? Lokale zu Leutesdorf Termin vorbe— zielt und alsdann das Erscheinen der etwanigen In- sestat⸗ Erben, so wir aller Kreditoren der fraglichen Nach⸗ laßmasse, unter dem Rechtsnachtheile erwartet, daß bei pem Ausbleiben der gedachten Erben resp, Kreditoren das Testament, sofern dasselbe an keinem äußerlich er⸗ fennbaren Mangel leidet, sofort in Vollzug gesetzt und vas vorhandene Vermögen an die in . einge setzten Erben verabfolgt werden soll.
Bendorf, den 2. November 1848.
. Königl. Preuß. , .
108 Erste Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger. Montag den 20. Nor.
. Deutschland.
Berlin. Adressen.
Uichtamtlicher Theil. Dent schlan d.
Preußen. Berlin, 19. Nov. Es sind uns ferner folgende
Ew. Majestat!
an das preußische Volk gewendet.
Wir Männer aus allen Klassen dieses Volkes antworten in der festen Zuversicht und Ueberzeugung, daß unsere Stimme auch die der Mehrheit und des Kernes der Nation ist.
Wir vertrauen Ew. Königliche Majestät, — wir hängen mit der alten Liebe, mit der bewährten Treue, mit dem bethätigten freien Ge⸗ horsam unserer Väter an Ew. Königlichen Majestät und Ihrem
ause. ; n Wir wissen, daß Ew. Königliche Majestät die Berufung des Mi⸗ nisteriums Brandenburg, die Verlegung und Vertagung der zur Ver⸗ einbarung der preußischen Staats⸗Verfassung berufenen Versammlung, die Auflösung der berliner Bürgerwehr nicht angeordnet haben, um die in väterlicher Liebe und aus freier Ueberzeugung dem Volke zu— gesicherten Freiheiten und Rechte zu beschränken, sondern nur um dem Gegenstreben einer anarchischen, den Umsturz alles Bestehenden anbahnenden Partei, die leider in der Hauptstadt des Landes ihren Hauptsitz aufgeschlagen und auf die in derselben tagende Versamm⸗ sung, so wie auf die dortige Bürgerwehr, einen ungebührlichen und betrübenden Einfluß ausgeübt hat, einen Halt entgegenzusetzen und den Vollgenuß dieser Freiheiten bald und vollständig dem Volke zu gewähren. —
Wir hoffen zu Gott, daß er, wie im Jahre 1813 über den äußeren Feind des Vaterlandes, so auch in diesem Jahre über den inneren und gefährlicheren, den Sieg gewähren wird, und rufen in dieser Hoffnung:
„Gottes Segen sei mit Ew. Königlichen Majestät, dem ersten con⸗ stitutionellen Könige Preußens von Gottes Gnaden, Gottes Segen sei mit dem ganzen preußischen Volke und dem theuren Vaterlande. Amen!“
Potsdam, den 12. Norember 1848.
(1407 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königlichen Majestät Aufruf vom 11. November d. J. ist auch an uns gekommen! Wir erkennen den bedeutungsvollen Augenblick, wir erkennen aber auch unsere Pflicht.
Noch fließt in uns, Preußens Söhnen, unverfälscht das Blut ihrer heldenmüthigen Väter, und wie diese werden auch wir in der Stunde der Gefahr unser Gut und Blut für unseren König, für unsere Freiheit zu opfern wissen. Wohlan denn, Königlicher Herr! stehet fest auf dem betretenen Wege: denn nur in der Aufrechthaltung ber Ordnung und der Gesetze liegt allein die sichere Gewähr für die wahre Freiheit, für die allgemeine Wohlfahrt des Landes.
Insel Usedom, den 13. November 1818.
(68 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! . Schon seit längerer Zeit haben wir mit inniger Betrübniß das wühlerische Treiben einer Partei zu Berlin, so wie die Unfreiheit un⸗ serer National ⸗Versammlung daselbst erkannt und unsere Hoffnung auf Ew. Majestät Einschreiten gesetzt. ; Wir i. 6 j festen Ueberzeugung, daß die von Ew. Kö⸗ niglichen Majestät vom Sten d. Monats ab zur Wiederherstellung freier Berathungen der National⸗Versammlung gethanen Schritte bem Vaterlande nur zum Segen gereichen werden und, sind daher bereit, in Folge dieser Schritte, Ew. Königlichen Majestät mit Gut und Blut zur Seite zu stehen, da wir nicht im Mindesten daran zweifeln, Ew. Majestät werde unsere constitutionelle Freiheit uns un⸗ verkümmert erhalten und uns ein guter constitutioneller König sein., Die Widersetzlichkeit eines Theils der Abgeordneten der preußi⸗ schen National-Versammlung gegen, Ew. Königlichen Majestät An⸗ ordnungen müssen wir auf das enischiedenste. mißbilligen. . Zuzleich bitten wir Ew. Majestät ehrfurchts voll, niemals in die frevelhasten Versuche derjenigen zu willigen, welche Ew. Königlichen Majeslät des Prädikats „Von Gottes Gnaden“ berauben möchten. Gottes Gnade sei mit Ew. Königlichen Majestät und mit un⸗ serem Vaterlande. ; Mit tiefster Ehrfurcht ersterben wir Ew. Königlichen Majestät der Bauern-Verein: „Mit Gott für König und Vaterland.“ Panknin in Hinterpommern, den 14. November 1848. (Folgen die Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! J
Die neuesten Vorgänge in Berlin, welche in Folge der Verord-
nungen Ew. Masjestät wegen Vertagung und Uebersiedelung der Na⸗
tionel«Verfammlung nach Brandenburg und, wegen Auflösung der
berliner Bürgerwehr stattgefunden haben, bestimmen uns:
Ew. Masestät für den Erlaß jener Verordnungen unseren
innig sten Dank auszusprechen,
Wir halten diese Maßregeln für höchst nothwendig, wenn die
von uns Allen ersehnte constitutionelle Freiheit wirklich ins Leben
treten soll, und wir erkennen zugleich an, daß Ew. Majestät sie zu
treffen, nicht nur das Recht, sondern auch, dem Lande gegenüber,
die schwere Verpflichtung gehabt haben.
Ew. Majestät können darauf bauen, daß wir, wie auch alle Be⸗
wohner des diesseitigen Kreises (10, 009) Seelen), ausschließlich eini⸗
ger gewissenloser Menschen — aber auch nur wenige —
wenn es Noth thut, freudig Gut und Blut daran setzen werden, um
Feinden, wenn sie als solche unsere Bekanntschaft machen!
rätherische Treiben vieler Abgeordneten und deren Anhänger in der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin erfüllt; um so freudiger begrüßten wir das von Ew. Königl. Majestät jetzt angewandte energische Verfahren, wodurch allein diesem gesetzlosen Zustande ein Ziel gesetzt werden kann, da alle gütlichen Versuche fruchtlos geblieben sind.
Hülse obstegen und der Teufel, welcher sich jener Aufrührer bemächtigt hat, zu Schanden werden muß, ist durch die von Allerhöchstdenensel⸗ ben an das Preußenvolk erlassene Proclamation vom 11Iten d. M.
Ew. Majestät kennen Ihre Pommern, und wehe Ihren Unser Ruf ist: „Mit Gott, für König und Vaterland!“ Cammin in Pommern, den 15. November 1848. Im Auftrage des Vereins für König und Vaterland, durch einstimmigen Beschluß, der Vorstand.
Allerdurchlauchtigster, Großmãächtigster! Allergnädigster König und Herr! Mit der tiefsten Indignation hat uns das wühlerische und hochver⸗
Unsere Hoffnung, daß das gute, rechtliche Prinzip mit Gottes
erhöht, und hat der Inhalt derselben wohl einen Jeden wahrhaft begeistert. ; Ja, wir schlichten Pommern versichern auf Treu und Glauben, wir stehen in dem alten guten Vertrauen zu Ew. Königl. Majestät noch fest und werden auch nie wanken, unseren guten Landesvater mit unserem Gut und Blut zu schützen. Un ser Losungswort soll ewig bleiben: „Mit Gott für König und Vaterland!“ Genehmigen Ew. Königl. Masestät mit diesen Worten den Aus⸗ druck unserer wahren Gesinnung, mit der wir ersterben als Ew. Königl. Majestät allerunterthänigste Diener
Wangerin in Pommern, den 15. November 1848.
Der Magistrat. Die Stadtverordneten.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Wir erfahren so eben, daß ein Theil der National-Versammlung, welche sich während der Vertagung derselben widerrechtlicher Weise anmaßt, noch Beschlüsse zu fassen, eine Steuerverweigerung auszu⸗ sprechen beabsichtigt und die Provinzen dazu aufwiegeln will. Für den Fall, daß diese Fraction eine solche Schmach über das Land brächte, und dadurch eine Verlegenheit für die Königl. Kassen entstehen könnte, erdreisten sich die allerunterthänigst Unterzeichneten Ew. Königl. Majestät ehrfurchtsvoll zu bitten, über die geringen Geldmittel, so wie über etwa zum Unterhalt der Truppen erforder— lichen Lebensmittel, worüber sie in der gegenwärtigen Zeit verfügen können, allergnädigst disponiren zu wollen. Wir baben dle feste Ueberzeugung, daß diesem Beispiele unend—
lich Viele sich anschließen werden, und ersterben in unabänderlicher Treue und tiefster Ehrfurcht Ew. Königl. Majestät treu gehorsamste (Unterschriften von 21 Gutsbesitzern.) Genthin, den 16. November 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster Herr! Allergnädigster König und Herr! ; Das Vaterland? war in Gefahr, der Weg zu seiner Rettung ist
vertagen, eine Maßregel ergriffen, die Ihnen im Geiste der wahren Freihrit zur Rettung des Vaterlanoes unabweislich geboten war und wofür alle preußische und deutsche Patrioten Ew. Majestät nur den tiefgefühltesten Dank aussprechen können. Seit acht Monaten feufzt das Land unter der wachsenden Anar- chie und ist Zeuge, wie die Krone durch Nachgiebigkeit bei der Ver⸗ einbarung der Verfassung mit der National⸗Versammlung die äußersten Schritte gethan. Eine verblendete Partei in dieser Versammlung, gestützt auf theilweise schlechte Gesinnungen in Ew. Majestät Haupt⸗ Fadt, getragen von Anklängen künstlich aufgeregter Factionen in eini⸗ gen Provinzen, hat das große Weik der neuen Verfassung, welche Ew. Majestät Ihrem Volke verheißen, bis heute unmöglich gemacht, hat nicht allein einen unheilbaren Bruch zwischen Krone und Land hervorrufen wollen, sondern hat durch ihre Anmaßungen und parla⸗ mentarischen Debatten den Begriff des Rechts und der Gerechtigkeit in der Nation zu verwirren gesucht. Ew. Majestät haben die ueue Ordnung der Dinge verkündigt; Ew. Majestät haben feit acht Monaten redlich danach gestrebt, und denroch droht sse unmöglich zu werden. Darum erklären Sich Ew. Majestät jetzt, unter dem Beifall aller Wohlgesinnten, in der äußer⸗ sten Gefahr zu ihrem Retter. Dem Könige allein, dem constitutio⸗ nellen Könige, gebührt dieses Veto gegen die Zerwürfnisse einer un⸗ freien, uneinigen Volksvertretung. Der Trotz, den sie Ew. Majestät nur zu bekanntem milden, väterlichen und versöhnlichen Herzen bietet, wird sie richten in den Augen aller echten Preußen und Deutschem Ew. Majestät haben Ihr gesammtes Volk zum Vertrauen in Ihre weisen und gerechten Maßnahmen aufgerufen, und das Volk in seiner besseren, allergrößten Majorität wird Ihnen beislimmen, bei⸗ stehen; es hat viel gelernt in den letzten acht Monaten und nicht vergessen, was es dem Hause Hohenzollern seit Jahrhunderten ver⸗— dankt. Mit diesen in vollster Ueberzeugung ausgesprochenen Gesinnun⸗ gen ersterben wir ehrfurchtsvoll als Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigst treugehorsamste: das zum außerordentlichen Fürstenthumstage versammelte Kollegium der schweidnitz⸗ iauerschen Fürstenthums⸗Landschaft. Jauer, am 15. November 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Die durch Ew. Majestät Proclamation an das gesammte ypreu⸗ ßische Volk gerichteten Worte haben in unseren Herzen den Anklang gefunden, den wir als heilige Pflicht eines jeden wahren Preußen betrachten müssen. Wir fühlen uns daher insgesammt veranlaßt, Ew. Majestät unseren tiefgefühlten Dank für das darin Verheißene auszusprechen, indem wir Alle an der unverbrüchlichen Treue und der unwandelbaren Liebe festhalten werden, mit der Preußen seinem Könige und Herrn zu vertrauen das schöne Recht und die heilige Pflicht hat, welcher Pflicht wir gern jedes Opfer zum Heil des ge⸗ sammten Vaterlandes bringen werden.
Geruhen Ew. Majestät den Ausdruck dieser Gesinnung allergnä—⸗ digst anzunehmen, mit der wir uns nennen,
ö Ew. Königl. Majestät unterthänigste Mitglieder des Preußen ⸗Vereins fur constitutionelles Königthum. Thorn, den 14. November 1848.
Königliche Majestät!
dadurch angebahnt, daß dem tausendfältig ausgesprochenen Wunsche, bie National- Versammlung aus dem Terrorismus Berlins zu ent⸗ fernen, endlich nachgegeben und von einem unzweifelhaften Rechte ber Krone auf den Rath Ew. Königl. Majestät Minister Gebrauch ge⸗ macht worden ist. Das Ministerium hat sich um das Vaterland verdient gemacht, und derjenige Theil der National-Versammlung, welcher es gewagt hat, der Verlegung derselben nach Brandenburg zu Trotze, Hoheits⸗ Rechte sich anmaßend, in Berlin fortzutagen, stürzt das Baterland in Gefahr und bleibt demselben verantwortlich, wie seine Beschlüsse un⸗ gültig sind. Wir vertrauen vollkommen Ew. Königl. Majestät erneuerte Zu— sicherungen, die verheißenen und ertheilten Freiheiten dem Volke ge⸗ währen und ausrechthalten zu wollen. Brandenburg, den 13. November 1848.
Der patriotische Verein.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königliche Majestät haben eine Proclamation erlassen; mit Freude hat das treue Preußenvolk die Königlichen Worte vernommen, vertrauungsvoll nahen wir uns Ew. Masestät erhabenem Throne, überzeugt, daß unser Recht, unsere Freiheit, unser und des Vater— landes Wohl in Ew. Majestät Allerhöchsten Händen am sichersten aufbewahrt, daß Ew. Masestät über alle Parteiungen erhabene Regentenweisheit, auf dem Wege des Rechtes fortschreitend, die besten Mittel finden werde, unserem Vaterlande den Frieden zu erhalten. Eingedenk des Wahlspruchs: Mit Gott für König und Vaterland: sind wir auf den Ruf unseres Königs von Gottes Gnaden bereit, uns unserer Väter würdig zu zeigen. ⸗
In der gewissen Ueberzeugung, daß wir nicht nur unsere, daß wir die Meinung aller ruhig denkenden, aller wahren Patrioten aus-
esprochen, verharren wir als ,, Ew. Königliche Majestät treugehorsamste. (135 Unterschriften.) Friedeberg in der Neumark, den 15. November 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Mit freudigem Herzen wagen wir uns den Stufen Ew. Ma⸗ jestät Throne zu nahen, um Allerhöchstdenselben unseren tiefgefühlte⸗ sten Dank auszusprechen, daß durch den Beschluß Ew. Königl. Ma⸗ jestät die National⸗Versammlung von Berlin nach Brandenburg ver⸗ legt wird, und geben Ew. Majestät. ehrfurchtsvoll zu erkennen, daß wir schon mit Sehnsucht auf eine ähnliche hohe Verfügung geharrt.
Zu gleicher Zeit unterfangen wir uns, zu gestehen, daß unser Vertrauen zu Allerhöchstdenselben immer noch ungeschwächt ist und wir stets bereit sind, willig unser Leben für unseres Königs Masjestät zu opfern. .
Groß⸗Gottschau bei Perleberg, den 13. November 1848.
(31 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster König! Großmächtigster König und Herr! Ew. Masestaͤt haben durch den Entschluß, die National Ver⸗
Ew. Majestät in Ihren Rechten und uns selber gegen die Despotie der Umsturzpartei zu schützen.
sammlung aus Berlin zu verlegen und bis zum 27sten d. M. zu
Ew. Majestät haben, durch die bekannten Vorfälle in Berlin be⸗ wogen, im Interesse der Freiheit der Berathungen der Volksvertre⸗ ter den Befehl erlassen, daß die National-Versammlung nach Bran⸗ denburg verlegt und bis zum 27. d. Mts. vertagt werden soll. Die⸗ ser Ew. Königlichen Majestät landesväterlicher Entschluß ist von man⸗ chen Seiten angefochten worden und hat selbst bei einem Theil der National-Versammlung Widerstand gefunden.
Wir unterthänigst Unterzeichnete sind jedoch damit ganz einver⸗ standen, da sich hoffen läßt, es werde durch jene Verlegung des Auf— enthalts der National-Versammlung die Vollendung des Verfassungs⸗ Werkes schleuniger von statten gehen und wünschen deshalb, daß Allerhöchstdenenselben bei weiterer Ausführung der beschlossenen Maß⸗ regel das Vertrauen und die Mitwirkung des ganzen Volkes zur Seite stehen mögen. Den 12. November 1848. Der Verein für Recht, Ordnung und Frieden zu Spiegel
bei Landeberg a/ W.
Mit heiliger Begeisterung haben wir unterzeichnete Wahlmänner und Urwähler Ew. Majestät Königl. Worte vom 11ten d. M. ver⸗ nommen. Wir fühlen es, daß sie vom Herzen gekommen sind, wir versichern aber auch, daß sie in treuen denfschen Herzen ihren Wie⸗ derhall finden, und daß wir dafür dankbar sind. Wir sehen in dieser Botschaft die Kraft wieder, welche Preußen stark gemacht hat, und wir erkennen sie als eine sichere Bürgschaft für die Ordnung und das Glück unseres theuren Vaterlandes.
Möge auch unsere freudige Zustimmung dazu beitragen, solche Vorsätzee zu krästigen, welche allein geeignet sind, eine auf das Gesetz gegründete Freiheit herbeizuführen.
Wissa, den 12. November 1848.
(125 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König, Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königliche Majestät Aufruf an Dero treues preußisches Volk ist tief in unsere Herzen gedrungen.
Ew. Königliche Majestät hier unterzeichnete getreue Bürger Wit⸗ tenbergs kömnen bei demselben nicht stumm bleiben, sind vielmehr über⸗ zeugt, das Herz Ew. Königlichen Majestät sehne sich darnach, die Stimmen Ihres getreuen Volkes zu vernehmen.
Mit liefer Betrübniß und Scham haben wir vernommen, was seit Monaten in unserem Lande und namentlich in der Hauptstadt desselben von einem Theile der Bevölkerung geschehen ist; und schon längst regte sich in uns der Wunsch, daß mit Entschiedenheit dieser Partei in unserem Vaterlande entgegengetreten würde, die unter dem Deckmantel der Freiheit nicht das wahre Wohl des Volkes will, son⸗ dern durch ihr Treiben unzweifelhaft unser preuß sches und dadurch auch unser deutsches Vaterland in den Abgrund des Verderbens . ben müßte. Mit wahrer Freude und mit Trest, im Hin ic 6. Zukunft, haben wir deshalb die ietzt dagegen ergriffenen 2 . so beklagenswerth uns auch die Nothwendigkeit n , m , a6 begrüßt. Um so größer is. aber Liest unsercsebens gefunden, ha- wir in dem Aufruf die Bestätigung unseres C i n und verspro-
ben, daß Ew. Königliche Maje tt keine der gew ; i n , dein Volke schmälern oder entziehen wollen