1848 / 198 p. 6 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

serburch unsere unwandelbare Liebe und. Treue für Ew 21 i ,, , gesammtes Königliches Haus ehr⸗ furchivoll auszusprechen uns erlaubt haben, wünschen und hoffen wir, baß die Durchführung der jeßt ergriffenen Maßregeln unter Gottes Beistande zum Heil üunseres ganzen Landes gereichen werde, und er= fleben von dem Allmächtigen, daß er bald in Gnaden die Zeit her aufführen möge, wo das ganze freue Preußenvolk unter Allerhõochst Ihrer constitu tionellen Regierung der Segnungen jener verbürgten Freiheiten in Ruhe und gesetzlicher Ordnung sich erfreuen könne. Gott segne und schütze Ew. Königliche Majestät! In tiesster Ehrfurcht ersterben ae. Ew. Königlichen Masestät allerunterthänigste. (147 Unterschriften.) Wittenberg, den 15. November 1848.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster! Allergnädigster König und Herr!

Ew. Königlichen Majestät treu gehorsamst unterzeichnete Bewoh⸗— ner der Grafschaft Mark nahen sich ebrfurchtsvoll, nicht mit unge— stümen Bitten, sondern in bewegter Zeit mit der Versicherung un—Q erschütterlicher Treue und Anhänglichkeit.

Vielleicht mehr, wie Andere, haben wir Beruf, zu reden; denn unsere ergrauten Häupter gehören jenen pflichttreuen, begeisterten Ge⸗ schlechtern an, welche unter Ew. Königlichen Majestät glorreichen Vor— fahren die Morgenröthe deutscher Freiheit herbeigeführt.

Die junge Generation mag reicher sein an Hoffnung und Wis⸗ senschaft, allein nicht an dem, was zu großen Dingen Noth thut: Selbstverleugnung, Eintracht und Liebe zu König und Vaterland!

Seit zwei Jahrhunderten folgten unsere Bäter und wir dem an- gestammten Banner des Hauses Hohenzollern, in den Türkenschlachten, am Belt, am Rhein und an der Seine wehten siegreich die alten Fahnen; Verrath hat ste nimmer befleckt.

In den Schlachten an der Katzbach, bei Leipzig, Waterloo und vor den Thoren von Paris stand noch kein einiges Deutschland, wohl aber verfocht ein einiges Preußen nitterlich die Sache der Freiheit und des großen gemeinsamen Vaterlandes, und nur auf solchem guten Grunde kann ein edler, mächtiger Bau für unsere Nachkommen sich erheben.

Auch viele von uns bluteten für eine große Idee; manche Wün⸗ sche blieben vielleicht langsam reifend uns unerfüllt; allein wir haben nicht im Aufruhr, sondern in den Waffen des Geistes und der Macht der öffentlichen Meinung das alle Staatsformen fortbildende gesetzliche Mittel gesehen.

Keine Freiheit ist denkbar ohne die heilige Scheu und Achtung vor den Gesetzen.

Ew. Königliche Majestät haben als echter, deutscher König das deutsche Banner auf die Zinnen des Vaterlandes gestellt.

Wir begrüßen freudig Barbarossa's altes mächtiges Panier! Möge es weithin schatten über die Abendlande und Deutschlands Hoheit und Macht den Völkern verkünden. Allein nicht im Aufruhr und auf Barrikaden wollen wir das heilige Zeichen sehen; sonst zie⸗ hen wir es vor, bei den alten Fahnen, dem Schwure treu, zu sterben. Wie verwahren uns feierlich gegen die Anmaßung, daß die Haupt- stadt die Nation vertrete. Ueberall, wo ein treues Herz schlägt, da ist die Stimme des Vaterlandes.

Seit den Tagen des großen Kurfürsten bis zu Ew. Königlichen Majestät hat nie ein Herrscher in Preußen unsere Mark betreten, ohne von dem lauten Jubel eines treuen Volkes empfangen zu werden.

Der Segen Gottes hat auf unserem Lande geruht; unter väter— lichem Regiment sproßte geistige und leibliche Wohlfahrt kräftig em—= por, unser Gau steht gegen keinen der blühendsten in Deutschland zurück; fun sei deshalb von uns die Schande, daß der Undank Disteln säe in die Frucht der Treue.

Der Könige Loos ist sorgenschwer, unsicher der Dank der beweg— lichen Menge.

Wir hoffen, daß Ew. Königliche Majestät mit Gott das große Werk der Wiedergeburt Deutschland hinausführen werden; aber wir fußen auf dem Boden des Rechts, der Einigkeit und der Treue und stehen und fallen mit dem Rufe:

„Es lebe der König!“ Wir ersterben Ew. Königlichen Majestät treu gehorsamste Unterthanen. Hagen, in der Grafschaft Mark, am 3. April 1848.

Nachfolgende Adresse ist von den constitntionellen Vereinen des Kreises Soest in Westfalen angenommen und sofort abgesandt worden; Duplikate derselben zirkuliren in den Städten und auf dem Lande,

um, mit den Unterschriften sonstiger Zustimmenden versehen, möglichst

bald nachgesandt zu werden. Majestät!

Zu den getreuen Preußen, an welche der Königliche Erlaß vom 1Iten d. M. gerichtet ist, gehören wir Einwohner der Städte Soest und Werl und des ganzen Kreises Soest.

Wie uns die Unmännlichkeit der National-Versammlung uner— klärlich gewesen ist, welche schon seit Monaten von einer Rotte zu— sammengelaufener Tagediebe sich hat einschüchtern und von ihrem ho— hen Berufe der freien Berathung abwendig machen lassen, so haben endlich Ew. Majestät einer vielfäch mißbrauchten Langmuth ein Ziel gesetzt und mit der Vertagung und Verlegung der National-Versamm— lung den Schtitt gethan, dem die Bessergesinnten des ganzen Landes nur ihren ungetheiltesten Beifall zollen konnten.

„Die Freiheit des Volkes halten wir durch die ergangene Ent— scheidung nicht für gefährdet dafür bürgt uns Ew. Majestät , . und die Gewißheit, daß nur selbst freie Männer den 1 den Felsen der höchsten sittlichen Freiheit zu grün—

Ew. Majestät Beschluß ist kühn und männlich gefaßt

es Gott, daß leine Macht der Erde ein . n nf ö.

erzwingen im Stande sei! Soest, den 13. November 1848. (Folgen die Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Gestatten Ew. r, e. Majestät den Unterzeichneten, daß sie sich unmittelbar Allerhöchstdero Königlichem Thron und Herzen nahen um Ew. Königlichen Majestät unsere, Gesinnungen darzulegen. .

Wie unser Herz mit allen Kräften ehedem unserem theueren Landesvater entgegenschlug, so wohnt in demselben noch heute die unverbrüchliche Treue gegen unseren constitutionellen König. Darum können wir es nicht lassen, Ew. Königlichen Majestät in aller Ehrer— bietung die Freude auszusprechen, welche die in Allerhöchstdero Pro⸗ clamation vom 11. d. M. auc gesprochenen und unserem Herzen mit flammenden Zügen eingeschriebenen Worte in uns entzündet haben.

Wir haben mit dem tiefsten Schmerze wahrgenommen, wie in Dero Königl. Haupt= und Residenzstadt seit den verhängnißvollen Märztagen das sittliche Verderben sich von Tage zu Tage gemehrt hat und nach und nach in die offenste Empörung wider alles Recht

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und Gesetz ausgebrochen ist. Wir haben es lange geahnt, und die Vorgänge der letzten Wochen haben es klar ans Licht gestellt, daß selbst ein Theil der Abgeordneten mit aufrührerischem Pöbel im Bunde steht, und sind in der Erwartung von der National-Versamm- lung, baldigst unsere constitutionelle Verfassung mit Ew. Königlichen Maßjestät zu vereinbaren und einen geordneten Rechtszustand herzu- stellen, bitter getäuscht worden. Wir haben es tief beklagt, daß selbst Dero Königliche Räthe durch zu große Nachgiebigkeit gegen die auf— rührerischen Gelüste den Zustand der Gesetzlosigkeit wider ihren Wil⸗ len haben mehr und mehr einreißen lassen; also daß den besseren Stimmen die Kehlen mit Stricken zugeschnürt und durch die schänd- lichsten und schmählichsten Drohungen die Berathungen der National⸗ Versammlung der Pöbelherrschaft unterworfen wurden.

Darum, weit entfernt, in der Ernennung des dermaligen, durch das Vertrauen Ew. Königlichen Majestät berufenen Ministeriums eine Beeinträchtigung der durch Königliche Worte uns unverbrüchlich ge— wordenen Freiheiten zu argwöhnen, ;

haben wir darin viclmehr die Bürgschast zu erblicken ge⸗ glaubt, daß von den neuen Räthen der Krone mit allen gesetzlichen Mitteln dem gesetzlosen Zustande in der Haupt⸗ siadt, der nicht ohne verderblichen Einfluß auf das ganze Land bleiben konnte, werde ein Ende gemacht und Ruhe und gesegneter Friede in dasselbe zurückgeführt werden.

Wir haben es als eine dieses Ministeriums würdige That be⸗ willkomnanet, daß

Hochdasselbe nach dem Ew. Königlichen Majestät zusteben= den Rechte die National-Versammlung nach Brandenburg verlegt und darum vertagt haben, damit Ew. Königl. Ma— jestät aus der freien Berathung derselben die wahren Wünsche des Landes vernehmen können.

Wir können nicht umhin, es als l einen ungesetzlichen Widerstand wider das Recht der Kö— niglichen Rrone unumwunden zu erklären, wenn eine Anzahl Abgeordneter sich diesem Rufe Ew. Königlichen Majestät offen entgegenstellt, und wenn ein Ober Kommando der berliner Bürgerwehr dieselben mit den von Ew. Königli⸗ chen Majestät empfangenen Waffen in ihrer Opposition thatsächlich unterstützt hat. l

Ueberhaupt herrscht seit einem langen Zeitraume in unserer Pro—⸗ vinz die tiesste Trauer über den Ew. Königlichen Majestät van einem Theile der Residenzstadt bewiesenen Undank, und wollen wir zur Ehre derselben nur glauben, daß der in ihren Mauern offenbar gewordene Verrath hervorgewachsen ist aus den Verführungen, die dort seit Mo— naten von Fremden und entarteten Landeskindern im Schwange gehen, und leben wir der festen Ueberzeugung, daß nicht allein der bessere Theil der Einwohnerschaft es schon jetzt Ew. Königlichen Majestät Dank wissen wird, dieselbe vor den blutigen Gräueln Wiens bewahrt zu haben, sondern daß auch die Irregeleiteten zur schuldigen Pflicht baldigst zurückkehren und unsere heiße Sehnsucht nach einer friedlichen Lösung der Wirren in der Hauptstadt und im ganzen Lande werde gestillt werden.

Zugleich aber, Königliche Majestät, lebt in unser Aller Herzen nur der einmüthige Wunsch, Allerhöchstdieselben wollen das von un— serem Herr Gott empfangene Recht, mit der Königlichen Macht Ge— setz und Ordnung im Lande zu schützen, nicht dem Spiele der Em⸗ pörer und unser Vaterland dem Abgrunde des Verderbens Preis geben. In unser Aller Herzen lebt die Erinnerung an Preußens ruhmwürdige Geschichte, und wir wissen es, daß wir die Größe des⸗ selben unserem Königshause nicht minder als dem Bande treuer Liebe verdanken, das bis dahin unsere Könige und Ihr Preußenvolk zu sammenschloß. Königliche Majestät! Wir haben zum Theil in den Reihen der Kämpfer und Sieger von 1813 unb 14 gestanden, aber nicht darum haben wir unser Leib und Leben freudig und muthig in die Schanze geschlagen für unser theures Vaterland, um dasselbe anno 1848 schändlichem Verrathe in die Hände zu liefern. Uns bin⸗ den unsere Eide“ und Ew. Königlichen Majestät Verheißungen und Anbahnungen einer freien Constitution haben dies Band unauflöslich gemacht. Darum schließen wir mit der aufrichtigen Versicherung, daß, wie wir uns jetzt Ew. Königlichen Majestät mit der offenen Darlegung unserer Gesinnung genaht haben, so uns auf den Ruf und das Wort Ew. Königlichen Majestät zu Schutz und Trutz um Allerhöchstdero Thron schaaren werden mit Gut und Blut, um, wo es Gottes Wille ist, unsere Gesinnungen zu schmerzensvollen Thaten werden zu lassen. Denn wir Pommern können uns den Glauben nicht nehmen lassen, daß eine glückliche Zukunft unserem theuren Va— terlande allein und nur so lange vorbehalten bleibt, als es gilt:

Mit Gott für König und Vaterland!

Jacobehagen, den 15. November 1848.

(123 Unterschriften.)

Friemersheim im Kreise Krefeld, den 15. November 1848. Ew. Königl. Majestät haben in dieser entscheidenden Zeit an Ihre treuen Preußen Alle sich gewandt. Auf diesen Ruf und in ernster Erwägung der schweren unheilvollen Folgen, welche ein zwischen den verantwortlichen Räthen Ew. Majestät und einem Theile der Volksvertreter entstandener offe⸗ ner Bruch für das theure Vaterland herbeizuführen droht fühlen sich die unterzeichneten Wähler in den Gemeinden Friemersheim und Bleersheim, Kreises Krefeld, gedrungen, zu erklären: daß sie, da die Berathungen der National-Versammlung zur Vereinbarung der preußischen Verfassung offenkundig unter dem Einflusse der Fractionen der Hauptstadt gestan⸗— den und daher das preußische Volk den Berathungen und Beschlüssen dieser Versammlung nicht das Vertrauen zu schenken vermochte, welches dieselben allein durch vollkom- mene Freiheit und Unabhängigkeit gewinnen; weshalb sie in der von Ew. Majestät verordneten Verlegung der Na— tional-Versammlung keine Handlung der Willkür, sondern eben eine durch die Lage der Dinge in der Hauptstadt dringend gebotene Vorsorge und nothwendige Bedingung für die Freiheit und Unabhängigkeit der Beschlüsse der National— Versammlung zu erkennen vermögen der von Ew. Majestät verordneten Verlegung der Na— tional-Versammlung ihren vollen Beifall geben, wobei sie zugleich das Vertrauen aussprechen, daß ihnen von den verheißenen constitutionellen Freiheiten nichts verkümmert werben wird, und daß Ew. Majestät in Ihrer Weisheit Mittel finden werden, die nöthige Eintracht unter den con— stitutionellen Gewalten herzustellen. Gott segne und erhalte Ew. Königl. Majestät! Unterthänigst: (138 Unterschriften).

Majestät!

Die Regierung des Landes hat zur endlichen Steuerung der uur zu lange schon in der Residenzstadt herrschenden Anarchie sich zu Maß- regeln veranlaßt gesehen, welche leider nicht die allgemeine Billigung der Vertreter des Volks gefunden haben. .

So sehr wir dies bedauern, eben so fest sind wir doch über zeugt, daß jene Maßregeln nur in der edelsten Absicht zum Wohle des bedrängten Vaterlandes ergriffen wurden, und wir vertrauen da=

her fest auf das Königliche Wort, welches dem Volke in Ew. Ma⸗ jestät Proclamation vom 11. November C. di⸗ unverkürzte Gewähr⸗ leistung der verliehenen constitutionellen Freiheiten von neuem zusichert. Dieses Vertrauen ist es, was Ew. Masestät ehrfurchtsvoll aus zuspre⸗

chen wir uns gedrungen fühlen. J

Ew. Majestät . treugehorsamste Bürger und Einwohner der Stadt Jülich. (47 Unterschriften.]) Jülich, den 14. November 1818.

Dankadresse an Se. Majestät den König für die Verlegung der Vational-Versammlung von Berlin nach Brandenburg, aus Vluyn im Kreise Geldern:

Alle durchlauchtigster König! Großmächtigster König und Herr!

Mit unendlichem Jubel begrüßen auch wir unterzeichneten Ein wohner von Vluyn Ew. Königlichen Majestät Ordre vom Sten d. M, welche die National-Versammlung von Berlin nach Brandenburg ver⸗ legt, indem es längst unser Gefühl für Recht und wirkliche Freiheit empörte, die Versammlung unter dem schädlichen Einflusse einer Um- sturzpartei, die in der Hauptstadt Preußens schmählicherweise für ihre schlechten Zwecke den schändlichsten Terrorismus zu erhalten wußte, ihre Berathungen fortsetzen zu sehen. Wir erblicken in diesem Schritte Ew. Königlichen Majestät durchaus keine Gefahr für unsere consti-= tutionellen Freiheiten, sondern nur eine Wohlthat für unser Vater⸗— land, welche am besten geeignet ist, die uns von Ew. Königlichen Majestät verheißene Constitution zu fördern und fest zu begründen.

Nie noch zweifelten wir an dem Worte Ew. Königlichen Maje— stät, und wissen, wie das Wohl und Gedeihen des Vaterlandes Aller⸗— höchstdero edlem Herzen das nächste ist.

Unter der Versicherung unwandelbarer Liebe und Treue verhar— ren in tiefster Ehrfurcht

Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigste (folgen 160 Unterschriften). Vluyn, den 14. November 1818.

Königliche Majestät!

Ew. Nöniglichen Majestät Aufrufe an Sein Volk antworten wir, die unterzeichneten Bürger der Sammtgemeinde Holten, durch folgende Erklärung: .

Wir sind mit dem Verhalten unserer Abgeordneten, welche gleich nach erfolgter Vertagung und Veilegung der National-Versammlung Berlin verlassen haben, durchaus einverstanden; erkennen dagegen in den zu Berlin forttagenden Abgeordneten keinesweges Lie gesetzli⸗ chen Vertreter des Volkes und verwahren uns gegen jede Gältig— keit ihrer Verhandlungen.

Wir erkennen, uns streng an constitutionellmonarchische Prin- zipien und an das Wahlgesetz vom K. April dieses Jahres haltend, der Krone das unbedingte Recht zu, die National-Versammlung zu verlegen und zu vertagen, und halten deren Verlegung von Berlin, wo dieselbe unter den Drohungen und Gewaltthätigkeiten von Pö⸗ belhaufen und Anarchisten in wirklicher U freiheit berathen hat, eher die Macht zu besitzen, sich diesen unheilvollen und ungesetzlichen Ein⸗ flüssen zu entziehen, und ohne die Kraft, ein diesen Umtrieben ent⸗ gegentretendes Gesetz zu beschließen, für eine unabweisbare Noth⸗ wendigkeit, und für eine Pflicht der Vertreter der Krone. Dabei sprechen wir unsere feste Ueberzeugung von der inneren Wahrhaftig⸗ keit Ew. Königlichen Majestät Versprechens, die, verheißenen Irei⸗ heiten nicht zu verkümmern, aus und weisen, jeden Verdacht, als könne Ew. Majestät beabsichtigen, die constitutionellen Freiheiten zu schmälern und das Verfassungswerk zu hindern, mit Entschieden⸗ heit zurück. - ;

Wir bitten Ew. Majestät ehrfurchtsvoll, den Angriffen auf das Ansehen der constitutionellen Krone mit Festigkeit entgegenzutreten, und versichern feierlichst, daß wir entschlossen sind, Ew. Majestät in guten wie in bösen Tagen zur Begründung einer die wahre Frei⸗ heit des Volkes, die Macht und Größe des Vaterlandes sichernden constitutionellen Verfassung nach allen Kräften zu unterstützen.

Euer Königlichen Majestät getreueste Bürger von Holten. (125 Unterschriften.) Holten, den 15. November 1848.

Allerdurchlauchtigster, Allergroßmächtigster, Allergnädigster König und Herr!

Ew. Königl. Majestät haben in Allerhöchstihrer Proclamation vom 4. November sich an Ihr treues Volk gewendet, und in die⸗— ser Zeit trauriger Verblendung und absichtlicher Verkennung die Hoff— nung von Millionen Ihrer Unterthanen, endlich die Sprache ihres theuren und heißgeliebten Königs und Herrn selbst zu vernehmen, in einer Weise erfüllt, die in Aller Herzen einen freudigen Wiederhall weckt.

Wenn eine lange und schmerzliche Efahrung uns lehrte, daß die Verwirklichung der Gabe Ew. Majestät, cine constitutionelle Staats-Verfassung, die durch alle Maßnahmen Allerhöchstihrer Re⸗ gierung schon seit Jahren angebahnt wurde, uns durch die National⸗ Versammlung, welche bisher getagt hat, um so weniger zu Theil werden konnte, als eine starke Fraction verselben es klar bethätigte, daß ihr weder die geheiligte Person des Königs von Gottes Gna⸗— den zu hoch stand, noch dit roheste Gewalt des Pöbels zu niedrig war, um durch diese gegen jene zu operiren, so begrüßen wir in dem offen ausgesprochenen Vertrauen Ew. Majestät auf die, wenn nicht in gewohnten Tagesgeschrei verlaulbarte, aber nur deisto tiefer und sicherer im innersten Herzensgrunde lebende unverbrüchliche Treue des preußischen Volkes den ersten Anbruch besserer Tage für unser Vaterland. -

Und dieses Vertrauen wird unter Gottes Gnadenbeistand Ew. Majestät nimmer täuschen, Ihr Volk wird um Ew. Majestät Haus und Thron sich schaaren nicht mit neuer, sondern mit alter Treue, aber mit neuem Muthe, mit nener Hoffnung. Der Herr stärke Sie auf diesen Wege und rüste Sie aus mit Seinen Kraft.

Wenn wir diese Adresse an dem Tage schreiben, an welchem un— sere heißgeliebte Landesmutter den Tag Ihrer Geburt feiert, kurz vor dem Feste Ihrer silbernen Hochzeit, dann möge es uns vergönnt sein, den Gruß der innigsten Liebe und Verehrung auch der Königin Majestät zuzurufen und mit dem heralichsten Wunsche zu schließen, daß das lautere Silber Ihres Bundes sich zu dem hellen Golde des ungetrübtesten Lebens verklären möge; ein Wuasch, durch dessen Er⸗ füllunz ja wir selbst gesegnet werden, denn des Königs Heil und Glück ist ja das Heil und Glück seines Volkes

Das walte Gott in Gnaden! Amen! Wir ersterben in tiefster Verehrung Ew. Majestät allerunterthänigste Diener. Iserlohn, den 13. November 18488. (Es folgen 554 Unterschriften.)

Königliche Majesti⸗⸗ Die von Ew. Königl. Majestät unterm 8. d. M. angeordnete Verlegung des Sitzes der National-Versammlung von Berlin nach Brandenburg a. H. ist von den unterzeichneten Bürgern der Stadt

Hückeswagen, wie überhaupt von der bei weitem größeren Mehr heit der Bewohner der Rheinprovinz, mit wahrer Freude und Genug thuung begrüßt worden. Wir finden diese, schon lange von se vie⸗ len Seiten her dringend gewünschte Maßregel eben sowohl durch das natürliche und aller Orten wirklich besiehende constitutionelle Recht, als durch die unabweisliche Pflicht der Krone: die Unabhängigkeit der berufenen Vollsvertreter bei ihren Berathungen vor störenden ungesetzlichen Einflüssen, und namentlich dem Terroriamus ines fre- chen urtheilslosen Straßenpöbels und seiner intriguanten Aufwiegler zu schützen vollkommen, zumal im Hinblick auf die empörenden Auftritte der letzten Tage, gerechtfertigt, und können das eben so auf⸗ fallende, als ungebührliche und unverantwortliche Widerstreben eines

großen Theiles der Versammlung nicht anders als entschie den miß—

billigen.

Weit entfernt, in jener Maßnahme eine wirkliche Gefährdung unserer erlangten constitutionellen Rechte und Privilegien zu erblicken: (— dazu stehl uns das Königliche Wort Ew. Majestät viel zu hoch —— halten wir vielmehr dieselbe gerade für sehr förderlich für die Sache der Freiheit, weil allein erst unter der schützenden Aegide der gesetz= lichen Ordnung die Freiheit zur Wahrheit und ein Segen für das Volk werden kann. Das frevelhafte ehr⸗ und gesetzlose Treiben der Hauptstadt hat schon zu lange verderblich auf die Ruhe und Wohl⸗ fahrt der Provinzen eingewirkt, und es war wahrlich hohe Zeit, daß der immer mehr anwachsenden Wühlerei endlich mit männlicher Hand ein Ziel gesetzt wurde, wenn nicht Staat und Thron vom Strudel der Anarchie rettungslos verschlungen werden sollten.

Wir beharren mit der tiessten Ehrfurcht als

Ew. Königl. Majestät treu gehorsamste Bürger (folgen 50 Unterschriften.)

Hückeswagen,

den 13. November 1848.

Issum, den 15. November 1848. Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Ew. Königliche Majestät haben unterm 11ten 8d. M. eine Proclamation an das gesammte preußische Volk erlassen, und Pflicht des Volkes ist es, darauf zu antworten.

Die gehorsamst Unterzeichneten thun es, indem sie Ew. Majestät ihren ehrfurchtsvollsten Dank für die Verlegung der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung von Berlin nach Branden burg aussprechen.

Eben so fest als wir uns überzeugt halten, daß Ew. Majestät nur aus dem Grunde diese Maßregel genommen haben, um dadurch den Zeitpunkt zu beschleunigen, in welchem die dem Lande versprochenen Freiheiten und Rechte in gesetzlicher Weise unverkümmert können gegeben werden, eben so vertrauunge zoll wagen wir auch die Bitte, Ew. Majestät möge sich durch keinerlei Gegenvorstellungen von dem geschehenen, das Beste des Landes fördernden Schritte aäb— lenken lassen.

Indem wir den Segen des Allmächtigen über Ew. Majestät erflehen, verharren mit unverbrüchlicher Treue und Ergebenheit“

Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigste. (165 Unterschriften.)

Königliche Majestät!

Den Verheißungen Ew. Majestät vertrauen wir mit voller Zu- versicht, weil wir gewohnt sind, von den Hohenzollern so beherrscht zu werden, wie es menschlicher Einsicht, nach bestem Wissen und Ge-— wissen, beschieden ist; deshalb werden wir die alte Treue unverbrüch— lich bewahren, und die aufklärenden Thaten erwarten

Ew. Königlichen Majestät die treuen Bürger und Einwohner der Kreisstadt Zielenzig. (92 Unterschriften.)

Gütereloh, den 15. November 1848. Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Allergnädigster König und Heir!

Mit vieler Freude haben die unterzeichneten Bewohner der Stadt Gütersloh Ew. Majestät Proclamation vom 11. d. begrüßt. Sie fühlen sich gedrungen, an den Stufen des Thrones ihren tief ge⸗ fühlten Dank für die getroffenen Maßregeln zur Unterdrückung der anarchischen Zustände und gesetzwidrigen Bestrebungen in unserer Hauptstadt ehrfurchtsvoll niederzulegen und zu erklären, daß sie in alter unverbrüchlicher Liebe und Treue durch gute und böse Tage ausharren werden als

Ew. Majestät gehorsamste Unterthanen. (102 Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster König! Allergnädigster König und Hern!

Ew. Königliche Majestät haben auf den Rath Höchstihrer ver— antwortlichen Minister die National-Versammlung vertagt und nach Brandenburg verlegt und damit dem Wunsch unzähliger treuer Un terthanen entsprochen und dieselben zum höchsten Dank verpflichtet. Wir unterthänigst Unterzeichneten gehören zu diesen und müssen es zugleich auf das entschiedenste mißbilligen, daß ein Theil der Abge— ordneten, uneingedenk seiner Pflicht gegen Volk und Krone, der Ver legung der Versammlung einen in jeder Weise ungesetzlichen Wider stand entgegengestellt hat.

Wir beklagen diese Verirrung nicht weniger, als daß die berliner Bürgerwehr derselben hat Schutz verleihen wollen; wir sind aber weit entfernt, die von Ew. Königlichen Majestät dagegen ergriffenen weiteren Maßregeln mit Mißtrauen zu betrachten, wir vertrauen vielmehr den Zusagen und Verheißungen Ew. Königlichen Majestät im vollsten Maße und zweiseln nicht, daß es an der echten und wah— ren Einsicht nicht fehlen werde in dem Staatsgebäude, welches in Vereinbarung zwischen Krone und Velk jetzt errichtet werden soll. Darum werden wir in der alten Treue beharren, in guten wie in bösen Tagen, und überall die Zuversicht bewahren, daß Ew. Königliche Majestät uns ein guter constitutioneller König sein werden, wozu der Allerhöchste seinen Segen gnadenvoll verleihen wolle.

Wir ersterben in vollkommener Unterthänigkeit

Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste Eingesessene des Kreises Lübbecke. (72 Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Die Mitglieder des Gemeinderaths von Wald fühlen sich im wohlverstandenen Interesse der Gemeinde, welche sie vertreten, ver—= pflichtet, Ew. Masestät einstimmig ihren tiefgefhlten Dank dafür al⸗ lerunterthänigst auszusprechen, daß Allerhöchstdieselben endlich geruht baben, zur Wieberherbeiführung einer freien Berathung seitens der National⸗Versammlung den Sißz derselben von Berlin nach Branden burg zu verlegen.

Haupt

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Es liegt hierin der sicherste Beweis, daß Ew. Majestät die wahre Freiheit wollen.

Hoffentlich werden auch die Unterthanen, welche, irregeleitet, die= ses im Augenblick noch verkennen, bald zur richtigen Einsicht hierüber gelangen. Sollte dieser Fall aber nicht eintreten und man im Ge— gentheil aus niederen Absichten den Versuch machen, sich gegen die von Allerhöchstdenselben mit der vollsten Zustimmung aller Gutge— sinnten angeordnete Maßregel auszulehnen, so vertrauen wir zu Ew. Majestät, daß zur schleunigen Unterdrückung solcher anarchischen Be— strebungen mit Rücksicht auf das Wohl des ganzen Vaterlandes wenn nöthig, die strengsten Mittel werden angewendet und auf diese Weise Ruhe und Ordnung wird aufrecht erhalten werden.

Ew. Königlichen Majestãät allerunterthänigste Mitglieder des Gemeinderaths zu Wald.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König, Allergnädigster König und Herm In der letzten Zeit haben wir den Gang der Verhandlungen der National-Versammlung genau verfolgt und mit tiefer Beirübniß wahrgenommen, daß dieselbe nicht mehr als „freie Versammlung“, sondern nur unter dem Einflusse der Demokraten, Bürgerwehr und der unteren Volksklasse von Berlin stehend, berathe Dem kräftigen Entschluß, welchen Ew. Königliche Majestät durch das Ministerium Brandenburg unseres unvorgreiflichen Vafürhal⸗ tens, nur zum Wohle des Volks, zur Ausführung hat bringen las⸗— sen, treten wir überall mit Wort und That unbedingt bei. Wir vertrauen aber auch fest auf Ew. Majestät Königliche Worte: daß die versprochenen Freiheiten auf gesetzlichem Wege durch die National-Versammlung zum Wohl des ganzen Vaterlandes recht bald Leben und Kraft gewinnen. Gott segne und beschütze Ew. Königliche Majestät. ganz ergebene Stadtverordneten-Versammlung und Bür ger der Stadt Tempelburg, den 14. November 1848.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

In Ew. Königl. Majestät Händen fühlen die Unterzeichneten zu dieser entscheidenden Zeit sich gedrungen, die ehrerbietigste Erklärung zu legen, daß wir, fest vertrauend auf die durch Ew. Majestät Kö— nigliches Wort gegebenen Verheißungen bei den in Beziehung auf die und Nestdenzstadt und der Landes-Vertreter gegenwärtig er⸗ griffenen Maßregeln uns keinerlei Besorgnissen hingeben, vielmehr dieselben unter den obwaltenden Umständen als nothwendig erwartet haben. Wir sind hierbei der Ueberzeugung, daß unser Wort der Ausdruck der Gesinnung der meisten Bewohner des Vaterlandes ist, und hoffen mit allen treuen Preußen, daß Ew. Masestät Regierung auch künftig die rechten Mittel treffen werde, die wahre Freiheit des Volkes zu schützen und zu fördern. In dieser Gesinnung geloben wir, treu dem geleisteten Bürgere de, an Ew. Königl. Majestät und Allerhöchstdero Königlichen Hause in guten und bösen Tagen unver— brüchlich festhalten zu wollen

Schocken, den 15. November 1848.

Ew. Königl. Majestät unterthänigst gehorsamsten Der Magistrat und die Stadtverordneten der Stadt Schocken.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Mit der herzlichsten Freude haben wir Unterzeichnete Ew. niglichen Majestät getreuesten Bürger von Herdecke den gesegneten Schritt begrüßt, wodurch Ew. Königl. Majestät den Grafen von Brandenburg zum Chef des nenen Ministerium zu ernennen geruht haben. Wir wagen es hiermit unumwunden zu erklären, daß wir so wenig in die Proteste gegen dieses Ministeriums einstimmen, daß wir demselben vielmehr unser volles Vertrauen schenken und mit allen gut⸗ gessnnten Unterthanen Ew. Masestät uns in diesem Vertrauen zu— sammenfinden.

Vor Allem aber haben wir die Maßregel mit der vollsten Zu— stimmung willkommen geheißen, wodurch Ew. Majestät die National versammiung nach Brandenburg verlegt und dadurch unsere Vertreter den terroristischen Wählereien, der Einschüchterung und der Schmähnng des berliner Pöbels entzogen haben.

Wir anerkennen, daß Ew. Majestät Sich Allerhöchst bei Ergrei fung und Ausführung dieser Maßregel ganz auf constitutionellem Bo⸗ den und in Ihrem AÄllerhöchsten und vollsten Rechte befinden, und wir bitten allerunterthänigst, Ew. Majestät unser geliebtester und al lergnädigster König wollen doch ja geruhen, diesen Standpunkt fest⸗ zuhalten und dadurch die Segnungen der Verfassung für das ganze Volk herbeizuführen.

Mit dem vollsten Vertrauen, mit der treuesten hingebendsten Liebe ersterben wir

Ew. Königl. Majestät allerunterthänigste Bürger von Herdecke. (124 Unterschriften.)

Werden, den 14. November 1843. Majestät!

Als an dem denkwürdigen funfzehnten Oftober 1840 die Stände Ihres Reiches Ihnen den Eid der Huldigung brachten, da forderten Ew. Majestät von den Vertretern Ihres die feierliche Erklärung, ob sie Ihnen beistehen wollten, in guten wie in bösen Tagen, zum Schutz und Hort des Vaterlandes.

Bewegungen, die damals noch Niemand ahnen konnte, haben in der Gegenwart Ruhe und Frieden unseres deutschen und preußi— schen Vaterlandes tief erschüttert und die Eintracht zwischen dem König und seinem Volke ernstlich bedroht.

Wir aber, die unterzeichneten Bürger Wer en's, haben das da⸗ mals gesprochene Ja nicht vergessen und erneuern es seierlichst in dieser ernsten Stunde.

Wir vertrauen der Versicherung Ew. Königlichen Majestät, daß durch die Vertagung und Verlegung der Na ional⸗Versammlung von Berlin nach Brandenburg uns nichts von unseren constitutionellen Freiheiten verkümmert werden solle, und erkennen die Nothwendigkeit dieses Schrittes an, um die Berathungen unserer Vertreter den ter— roristischen Einwirkungen der Hauptstadt zu entziehen.

Gott erhalte Ew. Königliche Majestät!

Die treugehorsamsten Bürger der Stadt Werden: Bürgermeister und Gemeinteverordnete nebst 122 Unterschriften.

Hohes Staats-Ministerium!

Ein hohes Staatsministerium ist zu der Ueberzeugung gelangt, daß bei der in Berlin herrschenden Anarchie weder eine freie Bera- thung der National-Versammlung, noch die Vollendung einer Ver fassung, wie sie den Winschen des Landes entspricht, möglich ist.

Weit entfernt, in der Anordnung: die National-Versammlung von Berl zu verlegen, einen Akt der Willkür zu sehen, erkennen wir darin vielmehr ein der constitutionellen Krone zustebendes Recht, wovon dieselbe, durch die Nothwendigkeit gezwungen, Gebrauch ge macht hat.

In der festen Zuversicht, Ein hohes Staatsministerium habe bei

halten fest an dieser K

Volks vor Gott und Welt

den getroffenen Maßregeln die alleinige Absicht, die dem Lande ge—⸗ machken Verheißungen nur schleuniger zur Erfüllung zu bringen, bitten Hochdasse be wir „fest und kräftig auf dem betretenen Wege zu beharren.“ Ueckermünde, den 15. November 18438. Der patriotische Verein.

Hohes Staats⸗Ministerium!

Die verbängnißvolle Lage unseres geliebten Vaterlandes hat dem Magistrat und den Stadtverordneten die Pflicht aufgelegt, den Aus⸗ drud seiner Gesinnungen öffentlich in Nachstehendem niederzulegen:

1) Die dem Volke im März d. J. vom Könige gewährten politi⸗ schen Jriheiten sind mit Freuden entgegengenommen.

2) Es ist gehofft und erwartet, es werde die auf den Ruf des Königs im Mai in Berlin zusammengetretene National⸗Ver⸗ sammlung sich ihres Hauptzweckes, Vereinbarung einer Consti⸗- tution, möglichst rasch zu erreichen mit Eifer und Vaterlands⸗ liebe angelegen sein lassen.

Mit Bedauern hat auch diese Gemeinde es seit 6 Monaten

mit ansehen müssen, wie die Versammlung in Berlin ihre

Hauptbestimmung hintenangesetzt, sich theils mit unwichtigen

Nebensachen, theils mit dem Volke kein Glück und keinen Se⸗

gen bringenden Prinzipienstreite beschäftigt; wie von Tage zu

Tage mehr von einer Fraction innerhalb der Versammlung das

Bestreben hervorgetreten, anarchischen Zuständen in die Hände

zu arbeiten, von außen den Terrorismus zur Herrschaft zu er⸗

heben, und durch ihn die Freiheit der Berathungen zu unter⸗ drücken.

Energische Mittel zur Unterdrückung solch gesetzlosen Zustandes

sind seit lange als dringend nothwendig erkannt.

Die Regierung hat sie jetzt ergriffen, sie hat sich nach unserer

Ueberzeugung im Rechte befunden bei allen bisher getroffenen

Maßregeln.

Der Widerstand, welchen ein Theil der National⸗Versammlung den Maßregeln der Regierung entgegensetzt, erscheint gesetzlich keinenfalls gerechtfertigt.

Zwar wünschen wir dringend, es möge sich ein Weg der Ver⸗

mittelung finden und der bestehende Konflikt ausgeglichen wer⸗

den, immer indeß nur ohne Beschränkung der constitutionellen

Rechte des Königs und des Voltes; sollte dies nicht möglich

srin, dann möge die Regierung die unglückliche Lage des Va⸗

terlandes, auf begonnenem Wege fortschreitend, zu einer raschen Entscheidung bringen. Einem hohen Staats- Ministerium überreichen wir diesen Ausdruck unserer Gesinnungen hierbei gehorsamst. Ueckermünde, den 16. November 1848. Der Magistrat. Die Stadtverordneten⸗-Versammlung.

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taats-Ministerium in Verlin C rslär ung

Wir Unterzeichnete schließen uns der aus Gramzow ergangenen Adresse unter solgender Erklärung an:

Wir erkennen jedes von Sr. Majestät dem Könige ordentlich bestellte Ministerium als die gesetzmäßige Obrigkeit im Lande an, welcher zu gehorchen Jedermann verbunden ist, so lange sie nichts wider die Landesgesetze vornimmt. Darum, wo Jemand solchen Ver⸗ ordnungen, die der König erlassen und Seine Minister unterzeichnet haben, den Gehorsam versagt, se begiebt er sich auf den Weg der Empörung. Jom geschieht sein Recht, wenn er gerichtet und ver= urtheilt wird. Wir aber gedenken, auf solchem Wege nicht zu fol⸗ gen; vielmehr wollen wir, im Vertrauen auf die wiederholte Ver⸗ sicherung unseres Königs, daß Er Seines Volkes Rechte und Frei— heiten halten wolle, Ihm und den von Ihm bestellten Obrigkeiten die alte Preußentreue bewahren. Dazu helfe uns Gott!

Lunow bei Oderberg in der Ukermark, den 15. November 1848.

(Folgen 1351 Unterschriften.) Stoljenhagen bei Angermünde in der Ufkermark, den 16. No⸗ vember 1848.

(Folgen 39 Unterschriften.!

Hohes Staats-Ministerium!

Wir haben mit der größten Freude aus der Proclamation Sr. Majestät des Königs vom 11. d. M. die erneuerte Versicherung ent⸗ gegengenommen, daß unserem Volke alle im März . verheißenen constitutionellen Freiheiten unverkürzt gewährt werden sollen. Wir zniglichen Versicherung, und wissen, daß die selbe in ihrem ganzen Umfange erfüllt werden wird.

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Wir haben mit nicht geringerer Freude die Anordnung begrüßt,

anach welcher die hohe National-Versammlung ihre Sitzungen fortan

in Brandenburg halten und damit den rohen Angriffen aufgeregter Volkshaufen entzogen werden soll, vor welchen die Bürgerwehr Ber⸗ lins dieselbe zu schützen nicht vermocht hat. Wir haben für die gedeihliche Vollenkung der großen und schwierigen Aufgabe, welche der hohen National-Versanimlung obliegt, solche Anordnung schon längst als dringend nothwendig erkannt.

Mit desto größerer Entrüstung hat uns dagegen die offene Enpö⸗ rung einer Fraction in der Natiénal-Versammlung gegen diese Au⸗ ordrung der Regierung erfüllt, indem dieselbe fortfährt, in Berlin ihre Sitzungen zu halten und Beschlüsse zu fassen.

Wir protestiren auf das entschiedenste gegen solches Beginnen und erklären, daß wir alle Beschlüsse, welche sie an dem nicht von der Regierung des Landes bestimmten Orte gefaßt hat und noch fassen wird, nicht anerkennen.

Die Gemeinen des jüterbogk-luckenwalder Kreises: Dobbricow, Nett⸗

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gendorf, Hennigkendorf (85 Unterschriften.)

8e Die Unterzeichneten fühlen sich gedrungen, klären: . 1) Wir glauben, daß der Krone unbedingt das Recht zustand, die konstitusrende Versammlung von Berlin nach Brandenburg zu verlegen, ja daß sie sogar zum Wohle des Vaterlandes nach den bisher gemachten Erfahrungen zu diesem Schritte verpflichtet war. ; Die Berechtigung hierzu ergiebt sich aus dem Wahlgesetz vom 8. April d. J., indem darin der Sitz der Versammlung nicht bestimmt ist, der Krone mithin dessen Wahl unbestritten zustehen muß. Die Verpflichtung dagegen entspringt aus der vom Lande längst gefühlten Nothwendigkeit derñ Verlegung, weil diese als das einzige Mittel erscheint, die Versammlung dem Terror smus eines rohen, fanatischen Pöbels zu . von dem die freie Berathung derselben bisher anf m n nne. Weise gelähmt wurde, was, wie landeskundig e,. besor⸗ der Versammlung auf das lie fste verleßte die ,,. derte und eine unheilvolle Spannung im dann, gingen ung Sr. Aus diesen Gründen können wir. den von igen udem wir est söni ritt nur billigen, Majestät des Königs gethanen Sch ö heren ber Volks⸗ offen bekennen, daß wir darin er r nng ber dem Lande virtreter, noch die geringste Verkü

Folgendes zu er⸗