sgenen Freiheiten erblicken, vielmehr unerschütterlich fort⸗ — 32. in der Königlichen Proclamation von ge⸗ stern wiederholt gegebenen Zusagen zu vertrauen. Dagegen : uns 3) , daß ein Theil der konstituirenden Versamm⸗ lung der auf Verlegung und Vertagung derselben Bezug ha⸗ benden Königlichen Bolschaft vom Sten d. M, keine Folge ge—⸗ geben, sich vielmehr zu ganz unconstitutionellen Schritten hat hinreißen lassen, welche keinesweges gerignet sind, dem Lande für das schon so sehr verzögerte Verfassungswerk Vertrauen einzuflößen. — r; . ü 4) Die Beschlüsse, welche die National ⸗Versammlung während ibrer Vertagung gefaßt hat oder noch fassen sollte, erklären wir siir uns als nicht verbindlich und protestiren dagegen. Endlich ) sprechen wir unseren ersten Willen aus, daß wir die Krone in ihrem kundgegebenen Bestreben, der herrschenden Anarchie entgegenzutreten und Ordnung und Gesetzmäßigkeit wiederher⸗ zustellen, mit allen unseren physischen und moralischen Kräften unterstützen werden. Wittenberg, am 13. November 1848. i mn n. von Urwählern des Kreises Wittenberg.) An ein Königliches hohes Staats-Ministerium zu Berlin.
An den Minister-Präsidenten, Grafen von Brandenburg, Excellenz.
Ew. Excellennß; . sprechen wir unseren Dank aus, daß Sie in dieser verhängnißvollen Zeit sich dem Dienste des Vaterlandes nicht entzogen haben. Wir vertrauen fest dem Worte und den Verheißungen unseres Königs und mißbilligen entschieden das hochverrätherische Verfahren eines Theils der National-Versammlung. .
Die Gemeinde Wustermark osthavelländischen Kreises.
Hohes Staats ⸗Ministerium! Die Ereignisse der verflossenen Monaie haben es unwiderleglich bewiesen, daß die Berathungen der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung in Berlin durch gesetzlose Gewalt in ihrer Freiheit beeinträchtigt waren und in der Bürgerwehr dieser Stadt nicht den hinreichenden Schutz fanden. Die Krone hat, das durch greifende Mittel, der Versammlung diese Freiheit zu verschaffen, er⸗ assend, ihren Sitz nach Brandenburg verlegt und für die Dauer der ierzu erforderlichen Vorbereitungen ihre Sitzungen vertagt. Die Unterzeichneten halten diese Maßregel für vollkommen gerechtfertigt. Das verfassungsmäßig erlassene Gesetz vom 8. April d. J. hat, in dem es weder die Zeit noch den Ort der Berathungen dieser Ver⸗ sammlung festsetzte und alle zu seiner Ausführung erforderlichen Ver⸗ fügungen dem Staats-Ministerium überließ, die Bestimmung über Zeit und Ort dieser Berathungen der Krone vorbehalten, und diese hat daher auch das Recht, die einmal getroffene Bestimmung abzuQ ändern, sobald ihr sich die auf zahllose Stimmen aus dem Volke ge⸗ stützte Ueberzeugung aufdrängt, daß eine solche Abänderung nothwen⸗ dig sei, um den Fortgang und den Erfolg der Berathungen dieser Versammlung zu sichern. Die Krone hat aber dazu nicht allein das Recht, sie ist auch dem Volke gegenüber dazu verpflichtet, indem das Gesetz ihr dieses Recht nur dazu vorbehalten hat, um dasselbe da, wo es das Wohl des Landes fordert, zu gebrauchen. Indem die Unterzeichneten daher in dieser Maßregel keinen Versuch irgend einer Reackon, sondern nur das pflichtgetreue Bestreben der Krone, die durch Anarchie bedrohte Freiheit der Berathungen über eine dem wahren Gesammtwillen des Volkes entsprechende Verfassung zu sichern, erblicken können, erklären sich dieselben in diesem Sinne mit der von der Krone ausgegangenen Maßregel vollkommen ein— verstanden. Schwerte, den 13. November 1848.
. (225 Unterschriften.)
den 15. November 1818. (312 Unterschriften.)
Heeren, den 13. November 1845. (1145 Unterschriften.)
Eckesey, den 13. November 1818. (62 Unterschriften.)
Holten, den 15. November 1848. (115 Unterschriften.)
Hohes Staats-Ministerium!
Der unterzeichnete Krieger Verein und die Bürger von Hagen und Umgegend erklären hierdurch, indem sie ihre, durch die Adresse vom 3. April d. J. an den Tag gelegten Gesinnungen erneuern, daß durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom Sten d. M., wonach bie RNatibnal-Versammlung nach Brandenburg verlegt worden ist, ihre längst gehegten Wünsche erfüllt sind, indem durch diese Maß⸗ regel den anarchischen Bestrebungen eines Theils der Bevölkerung Berlins, welche die Freiheit der National-Versammlung gefährden, am besten entgegengesteuert wird.
Nur energisches Einschreiten wird die gewünschte gesetzliche Ord⸗ nung herbeiführen, und wir sind bereit, dafür mit Gut, Blut und Leben einzutreten.
Hagen, den 12. November 1848.
(310 Unterschriften.)
An Ein Hohes Staats-Ministerium U zu Berlin.
. In der Einem Hohen Staats-Ministerium unterm 18. Mai d. J. überreichten Vorstellung haben viele Hunderte von Bürgern der Stadt Hamm den Antrag gesteüt:
Idaß der Sitz Eines Hohen Ministeriums und eben so die bevor—
stehende Versammlung der frei gewählten Volksvertreter von Ber—
lin nach Potsdam oder einem anderen Orte, wo die freie Thätig-
keit derselben gesichert sei, batdigst verlegt werde, wenn nicht die
Bürgerschaft von Berlin die erforderlichen Garantien für die Auf—
rechthaltung der zur Bewahrung der errungenen Freiheit so noth—
wendigen n ö . .
Wiederholt ist später durch zahlreiche Adre 88 aus allen Provinzen und auch aus der Stadt . Sicherstellung der freien Berathungen der Hohen Dien l Le fm! sung dringend beantragt worden, leider aber wiederholt bulch die Majorität der letzteren verworfen worden; So sehr wir auch die Nothwendigkeit der Maßregel beklagen
den Sitz der Hohen Nation al-Versammlung nach einem anderen Br — verlegen, so halten wir doch dafür, daß namentlich nach dem Vor⸗=
Altena,
alle vom 31. Oktober der Krone nichts Anderes übrig blieb und daß sie zu diesem Schritte vollkommen be⸗ rechtigt war.
Einem Hohen Staats- Ministerium fühlen wir uns gedrungen, diese unsere Anerkennung um so mehr auszusprechen, als von meh⸗ reren hiesigen Eingesessenen eine Adresse im entgegengesetzten Sinne
1086
an die Hohe Natlional⸗Versammlung abgeschickt werden wird, wir aber fest und zuversichtlich auf das Königliche Wort bauen, daß die uns in den Märztagen verheißenen constitutionellen Freiheiten in ihrem ganzen Umfange gewährt werden. Hamm, den 13. November 1848. ; (Es folgen 186 Unterschristen.)
Der Deputirte unseres Kreises, Herr Justizrath Gellern, hat am gien d. M. in Geineinschaft mit s anderen Abgeordneten zur preußischen National⸗Versammlung eine Erklärung dahin abgegeben und veröffentlicht, daß die Krone nicht nur in vollem formellen und materiellen Recht gewesen sei, als sie die Verlegung der National⸗ Versammlung nach Brandenburg anordnete, sondern auch, daß es dringende Pflicht war, diese Verlegung endlich auszusprechen.
Die Unterzeichneien traten dieser Erklärung überall bei. Rechtsgründe, welche der von der Krone getroffenen Maß⸗ regel zur Seite stehen, werden indeß durch die gebie⸗ terische Pflicht, eine freie Berathung der Abgeordneten unter allen Umständen zu sichern, noch weit überwogen.
Es klingt fast wie Hohn, wenn dagegen von anderer Seite be⸗ hauptet wird, daß die Exzesse der berliner Volkshaufen sich auf andere Weise hätten unterdrücken lassen, und daß dazu neuerdings ein An⸗ trag aus dem Schoße der National-Versammlung selbst vorgelegt worden wäre. Alle Welt kennt den Erfolg derartiger Anträge, wie sie schon früher gemacht worden sind. alle Welt kennt das Resultat der Abstimmung über den von Meusebachschen Antrag in der denkwürbigen Sitzung vom, 21. Oktober, Jedermann weiß danach, daß Jene? Partei in der National- Versammlung die Freiheit nur für sich aber nicht für Andere wolle. Am 31. Okt⸗ tober erreichte das System der Einschüchterung sein höchstes Maß. Solchen Zuständen müßte ein Ende gemacht werden. Ist es nicht wie Schmach, daß sogar die Centralgewalt in Frankfurt einen Ab⸗ gesandten nach Berlin geschickt hat, um auf die Beendigung der anarchischen Zustände hinzuwirken. Ist es nicht eine Schmach, daß der Abgeordnete Jordan am Tten d. M. öffentlich in der deutschen National-Versammlung unter großem Veifall erklärt hat, daß die berliner National⸗Versammlung nicht frei sei.
Wir Alle wünschen eine freisinnige Verfassung, aber eben deshalb müssen auch die Beschlüsse aller Volksvertreter frei sein.
Die Unterzeichneten halten hiernach die weiteren Verhandlungen der in Berlin zurückgebliebenen Abgeordneten für durchaus unzulässig. Wenn dem Vaterlande Gefahr droht, so droht sie eben nur dadurch, und die dort Anwesenden müssen dem selbst ein Ende machen.
Minden, den 14. November 1848.
(Es folgen 164 Unterschriften.) An Ein Königl. Hohes Staats⸗Ministerium zu Berlin.
Hohes Staats- Ministerium!
Einem hohen Staats- Ministerium halten wir unterzeichneten sämmtlichen Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordneten⸗ Versammlung der Stadt Unna in Folge der Ereignisse der jüngst verflossenen Tage zu folgender Erklärung uns verpflichtet:
1) Wir halten Sc. Majestät den König für völlig berechtigt,
die zur Vereinbarung der Staats -Verfassung zwischen der Krone und dem Volke zusammenberufene National-Versamm⸗ lung von Berlin nach einem anderen Orte zu verlegen, zu vertagen, ja selbst außulösen, um einer weiter zu berufen⸗ den Versammlung Platz zu machen;
wir billigen in vollstem Maße die beschlossene Verlegung der Verfammlung nach Brandenburg und die dieserhalb nothwendige Vertagung als das geeignetste Mittel, die Versammlung dem Terrorismus, welchem sie bisher preis⸗ gegeben war, zu entziehen und die Freiheit ihrer Berathung und somit ihre Würde wiederherzustellen;
wir finden in dieser Maßregel keinen Versuch irgend einer Reaction, hegen vielmehr zu Sr. Majestät unserem Könige und zu Einem hohen Staats⸗-Ministerium das volle Ver⸗ trauen, es werden dem preußischen Volke die in dem Pa⸗ tente vom 18. März d. J. verheißenen und in der König⸗= lichen Proclamation vom 11. November d. J. wiederholt zugesagten constitutionellen Rechte aufs vollständigste ge⸗ währt werden.
Unns, den 15. November 1848.
Magistrat. Stadtverordneten.
Die
An Ein hohes Staats⸗ Ministerium zu
Berlin.
Hohes Staats-Ministerium!
Die Ereignisse der verflossenen Monagte haben es unwiderleglich bewiesen, daß die Berathungen der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung in Berlin durch gesetzlose Gewalt in ihrer Freiheit beeinträchtigt waren und in der Bürgerwehr dieser Stadt nicht den hinreichenden Schutz fanden. Die Krone hat, das durch⸗ greifende Mittel, der Versammlung diese Freiheit zu verschaffen, erfassend, ihren Sitz nach Brandenburg verlegt und für die Dauer der hierzu erforderlichen Vorbereitungen ihre Sitzungen vertagt. Die Unterzeichneten halten diese Maßregel für vollkommen gerechtfertigt. Das verfassungsmäßig erlassene Gesetz vom 8. April d. J. hat, sadem es weder die Jeit, noch den Ort der Berathuüngen dieser Ver⸗ sammlung fesisetzte und alle zu seiner Ausführung erforderlichen Ver⸗ fügungen dem Szaatsministerium überließ, die Bestimmung über Zeit und Strt dieser Berathungen der Krone vorbehalten, und diese hat daher auch das Necht, die einmal getroffene Bestimmung abzuändern, sobald ihr sich die auf zahllose Stimmen aus dem Volke gestützte Ueberzeugung aufdrängt, daß eine solche Abänderung nothwendig sei, um den Fortgang und den Erfolg der Berathungen dieser Versamm⸗ lung zu sichern. Die Krone hat aber dazu nicht allein das Recht, sie ist auch dem Volke gegenüber dazu verpflichtet, indem das Gesetz ihr dieses Recht nur dazu vorbehalten hat, um dasselbe da, wo es das Wohl des Landes fordert, zu gebrauchen. Indem die Unterzeichneten daher in dieser Maßregel keinen Versuch irgend einer Reaction, sondern nur das pflichtgetreue Bestreben der Krone, die durch Anarchie bedrohte Freiheit der Berathungen über eine dem wahren Gesammtwillen des Volkes entsprechende Verfassung zu sichern, erblicken können, erklären sich dieselben in diesem Sinne mit der von der Krone ausgegangenen Maßregel vollkemmen einverstanden.
Barmen, den 13. November 1848.
Es folgen 2230 Unterschriften.
Hohes Staats⸗-⸗Ministerium!
Im vollsten Vertrauen auf die Zusicherung unseres geliebten Königs, die seinem Volke verheißene constitutionelle Verfassung in jeder Beziehung zu verwirklichen, in der Ueberzeugung, daß neben der Freihest auch Gesetz und Ordnung als Grundlagen Les Völker⸗ glückes betrachtet' werden müssen, fühlen sich die unterzeichneten Be⸗ wohner von Gütersloh georungen, einem hohen Ministerium ihre volle Zustimmung zu dem energischen Einschreiten desselben gegen die anar=
chischen Bestrebungen einer gewissen Partei und gegen den Terroris- mus, der bereits so kühn sein Haupt erhob, zu erkennen zu geben.
Wir sprechen unsere Hoffnung und Ueberzeugung aus, daß ein hohes Staats- Ministerium seinen Weg mit Mäßigung und Festigkeit verfolgen und seine Bestrebungen zur Aufrechthaltung von Freiheit, Gesetz und Ordnung die erfreulichsten Früchte für unser Vaterland tragen werden.
Gütersloh, den 15. November 1818.
Die unterzeichneten Bewohner der Stadt Gütersloh. (114 Unterschriften.)
In kritischen Zeiten, wie die unsere, wo unberechtigte Minoritäten geschäftig sind, sich für die Stimme des Volkes auszugeben, kann Schweigen zum Unrecht werden.
Wir Unterzeichnete erklären daher, daß nach unserer Ueberzeu⸗ gung die Krone das Recht und die Pflicht hatte, nachdem die Na- tional-⸗Versammlung dringliche Anträge aus ihrer eigenen Mitte zu ihrem Schutze und zur Herstellung der so nothwendigen Freiheit ihrer Berathungen selbst wiederholt zurückgewiesen hatte, den Sitz der hohen Versammlung nach einem anderen Orte zu verlegen und eine Vertagun derselben auf 14 Tage, die nur eine Folge der Verlegung ist, ö
Wir beklagen es tief, daß Männer, die durch das Vertrauen des Volkes berufen sind, mit der Krone eine Verfassung zu verein⸗ baren, sich bei einer Frage, wo es sich gar nicht um verbürgte Rechte und verheißene Freiheiten des Volkes handelt, haben fortreißen lassen, einen Konflikt mit der Krone hervorzurufen, sich ihre Aufgabe selbst fast unmöglich zu machen und das Vaterland einem unheilvollen dro⸗ henden Bürgerkriege entgegenzuführen.
Sorau, den 18. November 1848.
Unterzeichnet von den Mitgliedern des Magistrats, dem Stadtverord= neten-Vorsteher und viele Andere, die sich stündlich mehren.
In der gegenwärtigen schweren und verhängnißvollen Zeit hal⸗ ten dle Unterzeichneten sich verpflichtet, Einem hohen Staats ⸗Mini⸗ sterium ihren Dank und ihre Anerkennung für die Befreiung der zur Vereinbarung einer Staats-Verfassung mit Sr. Majestät dem Könige berufenen Versammlung von dem Einflusse der aufrührerischen Par⸗ tei der berliner Bevölkerung auszusprechen. Sie leben zugleich der Ueberzeugung, daß die Verlegung der Versammlung das beste und zweckmäßigste Mittel ist, eine schnelle und glückliche Beendigung der großen Aufgabe herbeizuführen, und bedauern nur, daß eine so große Zahl von Mitgliedern, und darunter der in unserem Kreise neuge—= wählte Deputirte, sich den Verordnungen nicht unterworfen haben, zu welchen wir die Krone für unzweifelhaft berechtigt halten. Wir haben dies auch in zwei besonderen Schreiben an die Mitglieder der vertagten Versammlung aus gesprochen.
Mittenwalde, den 13. November 1848.
Der Magistrat und die Stadtverordneten.
Hohes Staats-Ministerium!
Je unerträglicher der Terrorismus geworden war, unter welchem ein Theil der Rational⸗Versammlung zu Berlin schmachtete, mit um so größerer Befriedigung haben wir den Königlichen Befehl vom 11ten d. M. vernommen, durch welchen den Vertretern des Volks als Sitz ihrer künftigen Thätigkeit Brandenburg angewiesen worden ist. Wir wollen gewiß so gut wie irgend Jemand die Wahrung und Verwirk— lichung der uns verheißenen constitutionellen Freiheit. Wir wissen aber auch, daß eine solche uns in Wahrheit nur werden kann, wenn auch nicht einer unserer Volksvertreter einem moralischen Zwange un⸗ terworfen ist. So wie wir daher auf der einen Seite die uns von neuem gegebenen Zusicherungen als eine neue Verleihung unserer con⸗ stitutionelken Freiheit annehmen, so fühlen wir uns andererseits auch gedrungen, der Krone rücksichtlich des gefaßten Beschlusses und der zu dessen Ausführung ergriffenen Maßregeln unseren vollen Beifall auszusprechen, die dagegen gerichteten Bestrebungen eines Theils der National⸗-Versammlung aber ernst und entschieden zu mißbilligen.
Semmerfeld, den 14. November 1848.
Die Stadtverordneten.
An Ein Hohes Königliches Staats⸗Ministerium.
Das Vaterland' war in Gefahr! in Gefahr, von einer kleinen vereinzelten Schaar mit Hülfe von aufgebotenem Pöbel terrorisirt zu werden.
Wir erwarten eine Verfassung, welche frei berathen worden, nicht aber durch Bedrohung mit Beil und Strick erpreßt. Daß solches unter dem Schutze einer berliner Bürgerwehr unmöglich, war längst leider offenkundig; deshalb begrüßen wir die Verlegung der Natio- nal-Versammlung nach Brandenburg mit der frohen Hoffnung, eine Verfassung von dort her zu erhalten, welche der unerzwungene Aus- druck der Ueberzeugungen ist.
Wir vertrauen unserem Könige und der von ihm verheißenen volksthümlichen Constitution und sind stolz darauf, Markaner zu sein, deren Wahlspruch heißt:
„Mit Gott für König und Vaterland!“
Vörde, den 15. November 1848.
(56 Unterschriften.)
Hohes Staats⸗Ministerium! Einem hohen Staats-Miisterium sehen wir unterzeichnete Ur⸗ wähler in Hinblick auf den zwischen der Krone und der National⸗ Versammlung entstandenen Konflift uns veranlaßt, gehorsamst zu er⸗ klären, daß wir die von der Staats-Regierung angeordnete Verle⸗ gung der Jational-Versammlung von Berlin nach Brandenburg zwar tief beklagen als ein Zeugniß von der Jerrissenheit unserer politischen Zustände. Wir können jedoch in dieser Maßregel, zu welcher die Krone berechtigt und verpflichtet war, einen Eingriff in die Rechte und Freiheiten des Volks nicht erblicken, hoffen vielmehr dadurch die bisher in Berlin höchst gefährdete Freiheit der Berathungen unserer Volkevertreter wieder hergestellt zu sehen. Wir werden uns auch in dieser aufgeregten und gefahrvollen Zeit nicht irre machen lassen in dem Vertfauen zu der Krone, daß dieselbe den redlichen Willen habe und behalten werde, die dem Volke verheißenen und bereits gewähr⸗ ten Freiheiten aufrecht zu erhalten.
Demmin, den 13. November 1848. (Mit 407 Unterschriften.)
Hohes Staats⸗-Ministerium!
Die von unserem theueren Landesvater erlassene Proclamation vom Iten d. M. bietet Jedem, der es mit dem Vaterlande, der es mit sich selbst wohlmeint, die günstigste Gelegenheit dar, seine Er⸗ klärung darüber abzugeben, was er bei den wichtigen Ereignissen der Gegenwart fühlt, damit der König und das ganze Land es erfahre, welche Gesinnungen den größten Theil des Volkes beseelen und damit Sie die wahre Stimmung des Volkes kennen lernen.
Wir haben uoch nicht an der Erfüllung der uns von Sr, Maje⸗ stät dem Könige seit dem März d. J. gegebenen Verheißungen ge= zweifelt, wir sinden in der Proclamatlon vom 11ten d. M. nur von
Vertrauen gerechtfertigt, und fühlen uns gedrungen,
neuem unser Zweite Beilage
M 200.
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hier unsere unverholene und aufrichtige Willensmeinung dahin aus— zusprechen:
daß wir die von Sr. Majestät dem Könige wegen Vertagung der Sitzungen der National-Versammlung bis zum 27sten d. M. und deren? Verlegung nach Brandenburg erlassenen Befehle zur Beseitigung des Terrorismus, unter welchem die Versammlung seit shrem Zusammentritte vielfach und besonders am 31sten v. M. ge⸗ standen, als ganz unerläßlich nothwendig und daher als ganz an— gemessen und zweckmäßig anerkennen, auch dafür halten, daß die⸗ selben der eigenen Machtvollkommenheit des Staatsoberhaupts allein zustehen.
Jede dem Inhalte dieser Adresse widersprechende Erklärung
unserer Meinung nach ungesetzlich, und sollten solche hier auch vorkommen, so können wir mit Bestimmtheit versichern, daß die⸗ 9 ben von einer nur sehr geringen Fraction der hiesigen Einwoh— nerschaft ausgehen.
Belgard, den 13. November 1848. Die Brauer⸗ Zunft, und sonstigen Einwohner der Stadt Belgard. (Folgen 263 Unterschriften.)
die übrigen Gewerke
Hohes Staats⸗Ministerium!
ö .. n,. , . Besorgniß das Treiben 4 be nnen nenn lie hätigen. Partei angesehen, die, um ihre egoistischen Pläne ung zu gelten Ehrgeizes durchzusetzen, kein Mittel gescheut hat. Die schamlosen Einschüchterungen, die sich ein irregeleiteter Theil der Bevölkerung der Hauptstadt gegen unsere Ver⸗ treter erlaubt, die Unzuverlässigkeit der Bürgerwehr, alles dies hat uns die Ueberzeugung gewährt, daß unter den bekannten berliner Verhältnissen die Beendigung der Berathung über die Verfassung nicht zu erwarten steht, obgleich die Wiederkehr der gesetzlichen Ord⸗ nung, die Existenz unseres Staates, das Bestehen unserer Nationa lität davon abhängig sind.
Wir begrüßen daher die Vertagung der National-Versammlung und die Veilegung ihres Sitzes nach Brandenburg als eine eben so unerläßliche heilsame Maßregel und erwarten, daß Hochdasselbe sie mit allen Mitteln aufrecht erhalten werde, und zwar um so mehr, als wir das feste Vertrauen zu den Räthen unseres Königs hegen, sie werden, wie sie die Versammlung unserer Vertreter vor der Schrek⸗ kensherrschaft zu schützen gewußt, eben so die vollständige Freiheit ihrer Berathungen durch keine Maßregeln zu behindern suchen.
Mewe, den 11. November 1848.
Die Bewohner der Stadt und der Umgegend. (Folgen 90 Unterschriften.)
ohes Staats⸗Ministerium!
Die jüngst beschlossene Verlegung der National Versammlung nach einem der freien Berathung und Entscheidung günstigeren Orte darf er Zustimmung eines jeden Freundes der gesetzmäßigen Frei heit gewiß sein. gluch die Unterzeichneten begrüßen diese Maßregel mit Freuden, da wir während des mehr als fünfmonatlichen Beisammenseins der
Abgeordneten es mit Schmerz und tiefem Unwillen vernehmen muß— ten, wie die Versammlung, uneingedenk ihrer hohen Bestimmung, eine Verfassung zu vereinbaren, ihre Sitzung mit zum Theil neben sächlichen Dingen und eitlem Gezänke ausfüllte, und wie die ge⸗ mäßigteren und besonneneren Glieder darin von aufgeregten, das Sitzungs-Lokal umlagernden Volkshaufen nicht selten bedroht und beschädigt worden sind, so daß ihre Berathungen als freie lange nicht mehr angesehen werden konnten.
Es wird daber diese Verlegung für die Förderung der uns zu gewährenden verfassungs mäßigen Freiheit nur Gewinn bringend sein, und nöthigt uns, für diese Maßregel, so wie für die energische Aus⸗ — ichsten Dank auszusprechen.
führung derselben, unseren verbindl e 1848.
Bernstein, am 14. November Die Volks-Versammlung. (225 Unterschriften.)
Die Spaltung in unserer National⸗Versammlung, heißersehnte Verfassungswerk abermals in weite
durch welche das eit Ferne gerückt ist, muß jeden wahren Vaterlandsfreund mit dem ties⸗
sten Schmerze erfüllen. . y Obhaleich unferer theurer König in erneuerter Zusage die seinem s feierlichste verbürgt hat, so wird wiederholten Königlichen Garantie, g von Berlin (wo sie offen-
8.
Volke verheißenen Freiheiten auss dennoch, mit Nichtachtung dieser die Verlegung der Nation al⸗Versammlun bar unter dem gewaltsamen Einflusse der Anarchie stand) nach Bran⸗ denburg für eine Verletzung unserer constitutionellen Rechte erklärt. ů Laßt Euch durch solche Worte nicht wankend machen
Vertrauen zu unserem Könige. Haltet fest an errungenen Freiheiten nicht im Mindesten Eure Stimme mit der unsrigen, um unse⸗ Eure Urwähler haben Euch das Man— dat ertbeilt, die Verfassung mit der Krone durch Vereinbarung fest⸗ zustellen, um dieses Ziel zu erreichen, um das Vaterland von dem gewissen Verderben zu erretten, gebot die unabweisliche Nothwendig⸗ keit, Euch einen anderen Ort zur fr eien Berathung anzuweisen.
Farum fordern wir von Euch, daß Ihr ungesäumt dem König⸗ lichen Rufe folzt und in Brandenburg so schleunig als möglich das von uns heißersehnte Verfassungswerk beendet.“
Der (aus mehr als 1000 Mitgliedern bestehenden constitutionelle Preußen⸗Verein zu Königsberg in Pr. Königsberg in Pr., am 15. November 1848.
Mitbürger ] in der Liebe und dem der Ueberzeugung, daß die gefährdet sind und erhebt ren Abgeordneten zuzurusen: „
Wir unterzeichnete Bewohner der Bürgermeisterei Kettwig an der Ruhr erklären hiermit, daß wir mit voller Beistimmung den Schritt unseres Königs begrüßt haben, wodurch er die National⸗ Versammlung nach Brandenburg verlegt und dadurch unsere Vertre⸗ ter den terroristischen Wühlereien der Einschüchterung und Schmä⸗ hung des berliner Pöbels entzogen hat.
Wir anerkennen, daß Se. Majestät sich bei der Ausführung die—⸗ ser Maßregel auf constitutionellem Boden gehalten hat, und hegen die feste Zuversicht, daß unser König diesen Standpunkt festhalten und dadurch für das Volk die Segnungen einer freien Verfassung herbeiführen wird.
Kettwig, den 12. November 1848.
Es folgen 240 Unterschriften aus der Stadtgemeinde und terschriften aus der Landgemeinde.
Dem unterm 11. November d. J. erlassenen Königlichen Auf⸗ rufe antworten wir mit Freudigkeit:
daß wir zu unserem theueren Könige, der es stets gut mit uns gemeint und der uns alle verheißenen
252
2
Un⸗
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welche in frevelerischem Ungehorsam sich von Ihm abwenden und Ihn in seinen landesväterlichen Absichten behindern möchten. Freyenwalde in Pod mern, den 14. November 1843. Der Magistrat.
Se. Majestät der König hat die Versammlung zur Vereinbarung der Verfassung nach Brandenburg verlegt, um die Deputirten den Mißhandlungen zu entz ' ehen, die sie leider in Berlin erfahren mußten. Wir erkennen dankbar in dieser Maßregel die Weisheit und Liebe unseres Königs, so wie seinen ernsten Willen an, die Freiheit des Volks und der Deputirten aufrecht zu erhalten, und erwarten von allen Mitgliedern der Versammlung, daß sie gern und dankbar der Königlichen Ver ordnung folgen werden, welche keinesweges darauf ausgeht, die Frei⸗ heiten unseres Volkes anzugreifen, sondern allein den Zweck hat, die National -Versammlung in den Stand zu setzen, daß sie die Verfas⸗ sung frei berathen und mit dem Könige vereinbaren kann. Fürstenwalde, den 16. November 1848. (728 Unterschriften von Urwählern.)
g r särun g.
Unser Vaterland Preußen ist durch den eingetretenen Bruch zwi schen der Krone und der Mehrzahl der berliner National⸗Versamm lung in große Gefahr versetzt. Es sst daher heilige Pflicht eines jeden Staatsbürgers, nach gewissenhafter Ueberzeugung Partei zu er greifen, und nicht durch Theilnamlosigkeit den Vorwurf der Feigheit und Unmündigkeit auf sich zu laden.
Wir unterzeichnete Mitglieder des hiesiger für constitutionelles Königthum erklären daher, d 13 Der Krone unzweifelhaft das Recht zustehr rung der Verfassung zusammenberufene Versam tagen und deren Sitz zu verlegen; daß 2) der Krone zu dieser Anordnung die unabw lag, nachdem es landeskundig geworden, daß Freiheit der Berathung unserer National-Versammlung im Ganzen und in einzelnen Mitgliedern auf empörendste beeinträchtigt worden ist, nachdem ein ansehnlicher Theil unse rer Volksvertreter diese Unfreiheit offen bekannt hat, und nach dem wiederholte, auf wirksamen Schutz gerichtete Anträge von der National-Versammlung abgelehnt worden sind.
Wir müssen daher den Widerstand, den ein großer Theil der National-Versammlung der Verlegung und Vertagung entgegensetzt, ernst und entschieden mißbilligen, halten es vielmehr für die unab— weigbare Pflicht der Volke vertreter, sich zur Fortsetzung der Bera⸗ thung am 27sten d. M. in Brandenburg einzusinden, bis dahin aber sich jeder offiziellen Thätigkeit zu enthalten, und dem Lande nicht das Beispiel der ÜUngesetzlichkeit zu geben.
Wenngleich das Ministerium Brandenburg trotz des fast einstim migen Mißirauens der Nationah-Versammlung die Lejtung der Re⸗ gierung übernommen hat, so sinden wir die Furcht nicht begründet, daß durch dasselbe die Rechte des Volkes gefährdet sind. In dieser Hinsicht sind wir durch die Proclamation Sr. Majestät des Königs beruhigt.
Noroine Vereins
zeisbare Pflicht ob seit Monaten die
N en NR ö 6e . J 2 ew s Der Preußen⸗Verein für constitutionelles Königthum. (118 Unterschriften.)
Die Stadtverordneten und die Bürgerwehr der Stadt Werther erklären sich mit den jetzt von dem hohen Staatsministerium getrof fenen Maßregeln vollkommen einverstanden und mißbilligen entschie⸗ den den Widerstand, den ein Theil der zur Vereinbarung der Verfas⸗ sung berufenen Versammlung diesen Maßregeln fortwährend entge⸗ genzusetzen sich nicht entblödet. Sie hoffen mit Zuversicht, daß ein hohes Staatsministerium sich auf dem betretenen Wege durch diesen Widerstand nicht wird irre machen lassen, und versichern mit Bezug— nahme auf die Proclamation Sr. Majestät des Königs vom 11. No vember d. J., daß sie den wiederholt uns gegebenen Allerhöchsten Versicherungen unbedingt vertrauen und nichts sie in der Treue und Ergebenheit gegen ihren angestammten und von Gott ihnen gesetzten König wankend machen soll.
Werther im Ravensbergischen, den 15. Das Offizier-Corps der Bürger wehr der hiesigen Stadt im Na Die
men der ganzen Bürgerwehr.
November 1848.
Stadtverordneten.
Dem unterm 11. November d. J. erlassenen Königlichen Aufrufe antworten wir mit Freudigkeit: daß wir zu unserem theuren Könige, der es stets gut mit uns gemeint und der uns alle verheißenen constitutionellen Freiheiten mit seinem Königlichen Worte verbürgt hat, treulich halten und ihm mit Gut und Blut beistehen wollen gegen Alle Diejenigen, welche in frevlerischem Ungehorsam sich von Ihm abwenden und Ihn in Seinen landesväter lichen Absichten behindern möchten. Callies, den 15. November 1848. Der Magistrat. Die Stadtverordneten und 280 Bürger.
abgege be
Der constitutionelle Verein zu Gorckau sindet in der Ver
nen Erklärung derjenigen Glieder der zur Vereinbarung der fassung berufenen Versammlung, welche am R. November nach er folgter Vertagung dieselbe verließen, den allein richtigen Ausdruck wahrhaft constitutioneller Gestnnung.
Der Verein erkennt nicht allein das Recht der Krone an, son dern auch deren zeitige Pflicht: die Versammlung von Berlin zu ver⸗ legen. Es durfte die Krone jenem Terrorismus nicht länger ruhig zufehen, welcher die Freiheit der Beschlüsse der Versammlung gefähr dete, ja selbst die Vertreter der Krone Mißhandlungen preisgab.
Gorckau, am 15. November 1848.
Das Direktorium.
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Ein Theil der preußischen National-Versammlung hat der Kö⸗ niglichen Botschaft vom Sten d. Ms, zuwider, wodurch die Ver sammlung vertagt und nach Brandenburg verlegt worden ist, seine Berathungen in Berlin fortgesetzt, und meint, in der Stimmung des Landes eine Stütze für seinen Widerstand zu finden. Unsere Zu⸗ stimmung hat jedoch dieser Widerstand nicht, wir müssen uns viel⸗ mehr gegen denselben hierdurch nachdrücklichst und feierlichst ver⸗ wahren.
Wir erkennen in der Königlichen Botschaft eine durch die Um— stände vollständig gerechtfertigte, ja gebotene Maßregel, zu welcher der Regierung so wenig die Befugniß bestritten werden kann, daß wir sie vielmehr dazu für verpflichtet halten müssen. Denn die Ver- sammlung war nicht mehr frei in ihren Berathungen. Den Beweis
constitutionellen Freiheiten mit seinem Königlichen Worte verbürgt hat, treulich halten und
ihm mit Gut und Blut beistehen wollen, gegen Alle diejenigen
liefern die immer drohenderen Zusammenrottungen frecher Pöbel⸗ massen vor den Thüren der Versammlung, die unter diesem Einflusse
ͤ Thorn, den 14. November 1848.
Montag d. 20. Nov
Anzeiger.
erfolgten Abstimmungen und die Erklärungen einzelner Abgeordneten in der Versammlung selbst. Diesem unbeilvollen Zustande, in wel⸗ chem an eine besonnene und würdige Grundlegung zu einer Verfas⸗ sung nicht zu denken war, mußte, wie auch schon viele Stimmen im Lande verlangt hatten, ein Ende gemacht werden. Zunächst wäre dies freilich Sache der Versammlung selbst gewesen. Da sie aber hierzu linkerseits nicht den Willen und rechterseits nicht die Kraft hatte, so war die Regierung dem Lande schuldig, es zu thun. Ein Widerstand gegen diese in jedem constitutionellen Staate der Kione zustehende Maßregel ist aber nicht nur rechtlich unbegründet, sondern er ist auch unpolitisch, weil er der zum Schaden für das Land schon so lange verzögerten Vereinbarung der Verfassung mit der Krone ein neues unerwartetes Hinderniß in den Weg legt und zu den unseligsten, der Entwickelung constitutioneller Freiheit unter allen Umständen nachtheiligen Konflikten führt. Mit diesem Wider⸗ stande überschreitet aber auch die Versammlung die Gränzen ihres Berufs. Ihr Beruf ist, die Verfassung mit der Krone zu verein⸗ baren, aber nicht über Rechte der Versammlung, die noch nicht fest⸗ gestellt und nicht einmal materiell erheblich sind, zum Schaden des Landes Krieg mit der Krone zu führen.
Wir protestiren daher gegen diesen Widerstand, und verlangen dringend, daß derselbe zum Besten des Landes aufgegeben werde, daß vielmehr die Versammlung ihrem Berufe zur Vereinbarung mit der Krone in Brandenbnrg mit besserem Erfolge, als es bisher in Berlin möglich war, nachkomme.
Naumburg a. S., den 15. November 1848.
Der constitutionelle Klub.
e 1) Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des constitutionellen zu Kettwig, am 11. November 1848:
Tie Versammlung erklärt einstimmig, daß unser König durch Ernennung des Ministeriums Brandenburg, so wie durch die Ver⸗ legung der National-Versammlung nach der Stadt Brandenburg, den constitutionellen Boden nicht verlassen hat.
Der Vorstand des constitutionellen Vereins zu Kettwig.
2) Hohes Staats⸗Ministerium!
Die unterzeichneten Einwohner von Sasserath und Müllfort, Kreis Gladbach, erklären hiermit, daß sie mit allen von einem hohen Ministerium ergriffenen Maßregeln zur Unterdrückung der Anarchie, besonders aber damit einverstanden sind, daß die National⸗Versamm⸗ lung von Berlin nach Brandenburg verlegt werde.
Sasserath, den 15. November 1848.
(52 Unterschriften.) November 1848. (2 Unterschriften.)
3) Einem hohen Staats- Ministerium statten wir unseren Dank ab, für die am 10ten d. M. getroffenen Maßregeln, welche nur da⸗ zu dienen können, dem bisherigen aufrührerischen Treiben in Berlin ein Ziel zu setzen.
Die Dörfer Rehnitz und Hasow im soldiner Kreise, November 1848.
4) Mit großer Freude haben wir Unterzeichneten die Procla⸗ mation unferes Königs vom 11. November d. J. und die darin ent⸗ haltenen Verheißungen begrüßt. Mit n
Vereins
Müllfort, den 15.
den 17.
vollem Vertrauen sehen wir der Erfüllung dieser Verheißungen entgegen. Den 15. November 1848. Vorstadt Neumarkt bei Jüterbogk. (98 Unterschriften.) Langenlipsdorf und Körbitz. (29 Unterschriften.) NiFeder-Görsdorf, Rohrbeck nnd Bardmitz. (29 Unterschriften.) 5) Dem unterm 11. November d. J. Aufruf antworten wir mit Freudigkeit, daß wir zu unserem theuren Könige, der es stets gut mit uns gemeint, und der uns alle verheißenen constitutionellen Freiheiten mit seinem Königlichen Worte verbürgt hat, treulich halten und ihm mit Gut und Blut beistehen wollen gegen alle diejenigen, welche in frevlerischem Ungehorsam sich von Ihm abwenden und Ihn in Seinen landesväterlichen Absichten behindern möchten. Pammin, den 15. November 1843. (82 Unterschriften.)
erlassenen Königlichen
Alt⸗Lobitz.
(75 Unterschriften.)
6) Auf die Proclamation unseres Königs Friedrich Wilhelm IV. an uns, Sein Volk, Sane souci, den 11. November 1848, erklä—= ven wir:
Wir Bürger aus Wollin bewahren den alten pommerschen Ruth und bleiben unserem Kö⸗ nige getreu mit Gut und Blut.
Wollin, den 14. November 1848.
51 Unterschriften.) Mit Bezug auf die Proclamation Sr. Majestät des Königs II. November c. fühlen wir Unterzeichnete uns zu der Erklärung gedrungen, daß wir zu denen gehören, die unerschütterlich feststehen im dem alten guten Vertrauen zu Ihm, und daß wir an Ihm hal⸗ ten werden in guten wie in bösen Tagen bis in den Tod.
Möchten doch Alle, die wie wir den Aufbau einer con⸗ stitutionellen Monarchie aufrichtig wollen, und die sich von der titelen Furcht, als ginge der König damit um, von dem betretenen constitutionellen Wege wieder abzulenken, nicht haben anstecken lassen, Nothwendigkeit erkennen, dies öffentlich auszu=
vom
— gleich uns die sprechen.
Breslau, den 16. November 1848.
(60 Bürger und Schutzverwandte.)
17. November 1818. Die Abgeordneten des hiesigen Kreises zur preußischen National⸗Versammlung, Landrath von Borries und Oekonom Dallmann, hatten auf heute die sämmtli⸗ chen Wahlmänner des Kreises zu einer Versammlung eingeladen, um denselben die Gründe ihres Verfahrens in Bezug auf die Verlegung der Rational-Versammlung nach Brandenburg vorzutragen, Von den erschlenenen 99 Wahlmännern erklärten sich 90 Wahlmänner unbe⸗ dingt für die Verlegung der National ⸗Versammlung und vollzogen sofort eine Adresse an Se. Majestät den König, worin der Dank für die im Interesse der freien und ungestörten Berathung für r . dig erkannte Verlegung der Nation al-Versammlung nach, rn. burg ausgesprochen, und zugleich der Wunsch hinzuge fig 3 ö. daß zur Beruhigung des Landes baldthunlichst ein d, . Männern gebildet werde, welche das allgemeine Vertraue des besitzen. .
Aus fast sämmtlichen Gemeinden . Adressen, mit zahlreichen Unterschriften bedeckt,
gen abgehen. fo gt.)
Herford, den
Kreises werden ähnliche . ; den nächsten Ta
(Fortsetzung