1848 / 201 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

diejenigen Freiheiten für die Schifffahrt auf dem Rheine, wie nur diej (hrig'n deutschen Flüssen gewäbrt sind, und die im Ein⸗ 2. . . Aufschwunge der neuen Industrie stehen. Der gin. Beschluß der rheinischen Handels kammer ist, daß die An- ne des doltsa srthschaftlichen Ausschusses den Interessen des rhei⸗ , 5 ndels und der Schifffahrt am vollkommensten entsprechen. nil chen r auch früher Zollabgaben; allein sie bestanden als 1 mne und waren immerhin weniger nachtheilig, so lange indir ie an oport wohlfeiler blieb, als der Landtransport. An⸗ . sich die Verhältnisse seit der Einführung des Eisenbahn⸗ sens gestaltet. Dadurch sind Handel und Schifffahrt auf dem Rheine gelähmt worden. Die Eisenbahnlinien sind frei von Abga⸗ ben, während der Rhein damit belastet bleibt. Wo ist hier Gleich⸗ heit, iwo Gerechtigkeit? Der Redner schließt folgendem Amendement „3 sich an: Wasse zölle und Schifffahrtsabgaben dürfen auf fremde Schiffe und deren Ladung nur durch die Reichs gewalt gelegt werden, jedoch bleiben für dieselben bis zum Erlaß neuer Bestimmungen oder bis zu weiterer Ein An⸗ Vertagung der aus entwickelt folgenden Verb

large stimmige

Redner erinnert,

erhobenen Frage ederländischen Kommissäre für, der e gegen E Auftz bung gestimmt hätten. Die Aufgabe der Versammlung e, Kie deutschen Flüsse zu Seestraßen zu machen. Nicht nach ber Schifffahrt, sondern nach Ler Verschiffung auf dem Rheine strebe je holläundische Regierung. Der Redner beweist dies durch That- in, und wünscht, daß man in Deutschland wenigstens eben so deln möge, wie dies von Holland aus geschehe. Die Ver⸗ allaemeinen Diskussion auf die nächste Sitzung wird aus und die heutigen Verhandlungen um 21 Uhr Nachmittags

Frankfurt a. M., 18. Nov. (O. P. A. 3.) 117te Sitzung der verfassunggebenden Reichs-Versammlung. Tages⸗ Jortsetzu'g der Berathung über Art kel V und VI des

fassungsentwurfs: Ergänzungswahl zweier Mitglieder für den

lungsausschuß. Der Präsident H. von Gagern eröffnet um 9! Uhr Vormittags, indem er die Versammlung in , daß ihm heute Morgen von einer Deputation der zig eine Zuschrift des Rathes und der Verordneten dieser übergeben wotlden, welche die Anzeige von einer Adresse an ichsgewalt enthalte, die auf die zu Wien erfolgte Verurthei⸗ Lödtung des Reichstagsabgeordneten Robert Blum Bezug babe. Tie mit diesem Schreiben verbundenen Anträge sind im Wesent⸗ sichsten übereinstimmend mit den von der Versammlung in ihrer gestrigen Sitzung gefaßten Beschlüssen. Rath und Stadtverordnete der Stadt Tipzig' nehmen den Schutz der Centralgewalt bei diesem traurigen Ereig⸗ misse, worüber dieselben ihren Schmerz und ihre Entrüstung äußern, in An— spluch und fordern Gerechtigkeit und Sühnung für das durch die Tödtung hies Abgeordneten verletzte Völkerrecht. Grubert aus Breslau stellt folzende Interpellation an den Reichsminister des Innern: Hat das Reichs Ministerium amtliche Kenntniß, daß Berlin in einem Umtreise von 2 Meilen in Belagerungszustand erklärt ist; welche ge⸗ setzliche Gründe haben zu diesen Mäßregeln vorgelegen; was ge⸗ benkt das Reichs-Ministerium zur Herstellung der Ordnung zu thun? Wesendonck interpellirt das Reichs. Ministerium der Justiz, ob es demfelben bekannt sei, daß die preußische Regierung die Reichsgesetze nur nach Auswahl publizire, und daß sie insbesondere das Gesetz über die Centralgewalt und über die Publication der Reichsgesktze in die preußische Gesetz Sammlung nicht aufgenommen habe, und was das Reichs-Ministerium diesen Vorgängen gegenüber zu thun gedenke? Reichs⸗Minister von Schmerling ergreift das Wort, um eine Reihe von Interpellationen zu beantworten: In einer des Abgeordneten Nauwerk, rie Verhältnisse in wende auf den Beschluß der Reichs Versammlung Bezug genommen, wonach sämmtliche An italienische Frage der Centralgewalt übergeben worden zur Wahrung der deulschen Interessen in Italien. In die⸗ ser Sache sei zu bemerken, daß durch die notorische Verlängerung bes italteniichen Waffenstillstandes auf drei Monate der Besorgniß einer Vergeudung von „deutschem Blut und deutschem Geld“ vor läufig gesteuert sei. Bekannt sei es auch, daß die italienische Frage eine *ureépäische geworden, nachdem die europäischen Großmächte die- selbe in die Hand genommen. Bei dieser jetzt schwebenden Frage habe sich das Reichs Ministerium betheiligt, und die Centralgewalt Herbeisührung eines definitiven Friedens das Ihrige auf— Bis dahin werde auch das Reichs-Ministerium sämmtliche uf diesen Gegenstand bezüglichen Aktenstücke dem Hause vorlegen, und es sei zuüm voraus überzeugt, daß ihm die Anerkennung zu Theil werde, daß es en schieden im Interesse Deutschlands aufgetre⸗ ten. Eine Interpellation des Abg. Fetzer über die Verhälmisse der Centralgewalt zur scweizerischen Eidgenossenschaft betreffend, macht der Reichs-Minister die Eiklärung, daß kie in der letzten Note an den Vorort erwäonten Vorkehrungen und Entschließungen in we— nigen Tagen bekannt sein und sofort auch ins Leben triten, würden. Für heute lönnten die gegen den Gegner gefaßten Veschlüsse nicht mitgetheilt werden. (U terbechung.) Wäre auch diese Angtlegen⸗ heit ein vorübergehendes Mißverständniß, so müsse die Schweiz doch mmerbin für jcht als Gegner betrachtet werden. Ti Versammlung könne übrigens die Beruhigung hinnehmen, doß das Reichsministe⸗ rum seine Beschlüsse wohl erwogen und seine Maßregeln so getroffen habe, daß darurch dem Interesse Deutschlands keine Verletzung zugefügt werde. Das Ergebniß der nächsten Tage werde dies zeigen. Ueber die in DOesterreich herrschende Maßregel, wonach HDoltrisch Verdächtige zur Strafe in die Militairmacht gesteckt werden, welchen Gegenstand eine Interpellation des Abgeord- neten Giskra mit Hinblick auf die in dieser Beziehung in den letz⸗ ten Tagen zu Wien stattgefundenen Bestrafungen bespricht, äußert per Reichsminister auf das entschiedenste seine Mißbilligung. Er verabscheue jede Willkür⸗-Maßregel, mithin auch die be⸗ rührte, und wünsche überhaupt, daß man sich in Wien in legalem Wege gehalten hätte. Er mache aber darauf aufmerksam, daß der österreichische Reichstag in wenigen Tagen zusammentrete, der sich ja bekanntlich auf so demokratischer Basis gebildet habe. Die Aufgabe päses Reichstages sei es zunächst, seine Meinung gegen obige Maß regel auszusprechen; thue er dies nicht, dann erst stehe dem Reichs—= Ministerium der Beruf zu, in dieser Richtung ewas zu thun. Die ungesäumte Ergreisung von Maßregeln müsse also vorläufig unter— blelb n. Bei der Beantwortung einer Interpellation des Abgeordn. Simon aus Trier i

1duung:

Interpellation Italien betreffend,

911 1 vom 12. August

träge über die

werde zur bie len.

ber die von der baherischen Regierung verfügte Auswessung flüchtiger weener Studenten aus dem Gebiete des baye= rischen Staates, schickt der Reichs- Minister die Erklärung voraus, daß er auch diese Maßregel als eine exceptionelle nicht billigen könne. Da bayerischen Gesetze seien ihm zwar auf das genaueste nicht be= fannt. Doch stünden, in dem gedachten Staate die freie

Piesse und das Vereinigungsrecht als gesezliche Mittel den

Bedrängten zu Gebote, um über Beeinträchtigungen sich aus- zusprechen. Sei aber die von der bapyerischen Regierung getroffene Maßnahme eine legale, dann könne dem Reichs ⸗Ministe⸗ rium kein Eingriff zugemuthet werden. Die Vorfälle bei den Reicha⸗ tagswahlen in Teschen anlangend, wovon eine Interpellation des Abgeordneten Berger handle, so sei dem Interpellanten der erwähnte Gubernial-⸗Erlaß offiziell mitgetheilt worden. Schon daraus könne der Schluß gezogen werten, daß es mit diesen Wahlumtrieben keine besondere Bedeutung habe. Wenn in dem gebachten Erlaß die Rede davon sei, bie Wahlen auf gesinnungstüchtige Männer zu lenken, so sei dies ganz in der Ordnung, denn es sei wohl besser, die Wahlen auf gesinnungstüchtige, als auf gesinnungs⸗ sose Abgeordnete zu lenken. Geschehe in der Verfügung auch der Ultrademokraten Erwähnung, so sei wohl zu erwägen, ob die nicht ultrademokratisch Gesinnten nicht auch gesinnungstüchtig sein könnten. Wolle das i ah gin inn. bei dieser Angelegenheit einschreiten, so müsse dies auch gegen seden Verein geschehen, der auf öffentliche Wahlen einzuwirken sich bestrebe.

Wigard behält sich einen besontzeren Antrag über die schwei⸗ zerische Frage vor und beantragt vorläufig, daß der internationale Ausschuß nach Bekanntwerden der von der Centralgewalt gegen die

Eidgenossenschaft ergriffenen Maßregeln ungesäumt Bericht über diese Angelegenheit erstatte. Der

Vorsitzende bemerkt, daß ein Ausschuß icht mit der Begutachtung einer

noch nicht ins Leben getretenen Sache beauftragt werden könne: der Antragsteller möge daher bis dahin seinen Antrag erneuert einbringen. Venedey erinnert, daß über die eidgenössische Frage bereits ein B nicht vorliege. Berger stellt den Antrag, daß seine heute beantwortete Interpellation als Antrag dem Ausschuß für die österreichische Frage zur Begutachtung zugewiesen werde. Der Antrag wird angenommen. Nauwer ck, mit dei Erklärung des Reichs-Ministeriums hinsichtlich der von ihm ge— stellten Intempellation nicht zufrieden, beantragz, die National⸗Ver⸗ sammlung wolle beschließen, daß das Reichs Ministerium des Aeußeren bem internationalen Ausschusse die auf die Verhandlungen über die italienische Frage bezüglichen Schriftstücke vorzulegen und sich darüber bei dieser Kommission auszusprechen hahe, welche Grundsätze die Cen- tralge walt fernerhin in diefer Sache besolgen wolle. Ver Antrag wird als nicht dringlich dem Aueschusse für internationale Verhältnisse übergeben. Giskra stellt mit Bezug auf die von dem Neichsmini— ster des Innern gegebene Erörterung seiner Interpellation solgenden dringlichen Antrag: In Erwägung, daß der österreichische Reichstag zur Zeit nicht besteht und daß derselbe nach einem heute bekannt gewordenen Erlasse der österreichischen Regierung von neuem vertagt worden ist; in Erwägung, daß die Dekrete des wiener Reichstags seit dem 6. Oktober von dem öͤsterreichischen Min sterium nicht, mehr beachtet worden sind; in Erwägung, daß unter den gegenwärtigen Umständen nicht zu erwarten steht, daß die österreichische Regierung dem wiener Reichstage gegenüber ein anderes Verfahren einschlagen werde; beschließt die National— Versammlung, daß das Reichsmini⸗ sterium unmittelbar einschreite und die erforderlichen Maßregeln tresse, baß der verheißene Schutz des Ansehens der Gesetze und der per⸗ sönlichen Freiheit, insbesondere in Ansehung der geseßwidrigen Assen⸗ tirungen, Nachsuchungen und Verhaftungen mißllebiger Personen in Deutsch-Oesterreich, zur Wahrheit werde. (Beifall. von Vinche spricht gegen die Verweisung der Interpellation des Abg. Berger an einen Auëschuß; dies Verfahren könne geschästsordnungsgemaß nur bei einem bestimmten Antrage eingehalten werden, Diese Einsprache kann keine Berückhsichtigung finden, da die Versammlung über den fraglichen Gegenstand bereité, Beschluß gefaßt hat. Die Dringlich— keit des Giskraschen Antrags wird zugelassen. Zur Begründung des Antrages selbst eihält der Antragsteller das Wort: Sein Antrag habe keinen weiteren Zweck, als das Ansehen der Gesetze aufrecht zu erhalten und dem anarchischen Zustande, der jetzt von eben geübt werde, entgegen= zutreten. Der Redner bittet darum, die Versammlung möge seinen Antrag one weitere Diekussion annehmen. leber letz⸗ teren Punkt werd abgestimmt, die Diskussion jedoch zugelassen, Lie- dermann stellt den präjudiziell'n Antrag auf Verweisung des Giskra⸗ schen Antrags an den Ausschuß für die österreichische Frage zur schleunigen Begutachtung. Reichsminister v. Schmerling erklärt, daß er sich nunmehr veranlaßt finde, in seiner Erörterung einen Schritt weiter zu gehen und eines Gegenstandes Erwähnung zu thun, den er zut Ebre eines früheren österreichischen Ministeriums gern verschwie⸗ gen hätte. Die sogenannte Abstellung zum Militair sei leider eine legale. Bedauernswerth sei es, daß ein solches Gesetz stit dem März nicht abgeschafft worden wäre. So lange aber dieses Gesetz bestehe, könne von der Verübung einer Illegalität nicht die Rede sein; so lange könne also auch das Reichs-Ministe⸗ rium keine Schiitte thun. Wohl aber habe es am gestrigen Tage, anknüpfend an die den Reichs- Kommissarien für Wien nachgesendeten Instructionen, an ebendieselben die Weisung ergehen lassen, bei der österreichischen Negierung dahin zu wirken, daß sämmtliche exceptio⸗ nellen Maßregeln in ihrem ganzen Umfange. aufgehoben würden. Er selbst wünsche, daß der gegenwärtige Zustand in Wien endige. Er nehme die dort angeordneten Maßregeln nicht in Schutz, und zwar deswegen, weil dieselben, obgleich legal, dem Geiste der neuen Zeit nicht entsprächen. Me seinen Kollegen nehme er keinen Anstand, in diesem Sinne einen Elaß an die österreichische Regierung zu richten. Venedey: Am 3. November haben wir einen Beschluß zur Wah— tung der deutschen Interessen in Qsterreich gefaßt. Allein man ver höhnt Ihre Maßregeln. Das ist meine Ueberzeugung, die ich bei der späteren Verhandlung über die österreichische Frage näher be gründen werde. Die amtlich angezeigte Abreise eines Reiche kommis⸗ särs ist noch nicht erfolgt; derselbe geht noch in Frankfurt spazieren. Ueber die Behandlung der österreichischen Frage wird man uns zur Rechenschast ziehen, und leicht dürften wir Schimpf und Schande auf uns laden. (Der Präsident ersucht den Redner um Mäßigung.) Die früheren Reichs-Konimissäre hätten an Ort und Stelle bleiben müs— sen, um unseren Beschlüssen Kraft zu geben. Allein entweder sind bie Minister nicht im Stande, zu regieren, oder sind sie im Stande, es zu thun, dann haben sie unseren Beschlüssen keine Kraft geben wol— len. (Lebhafter Beifall links und auf den Gallerieen.) Der Präsident ruft den Redner über die Aeußernng, daß die Minister ihre Pflicht nicht hätten thun wollen, zur Lrdnung,. 4 es sich aber zeigt, daß Venedey seinen Worten diesen Sinn nicht untergelegt hatte, so nimmt der Vorsitzende den Ordnungsruf zurück. Reiche minister v. Schmer⸗ ling: Auf die vielen Berwüifé des Vorredners antworte ich nur in wenig Worten. Es ist bemerkt worden, man hätte die Versamm— lung getäuscht. (Der Präsisent bemerkt, daß Niemand diesen Ausdruck gebraucht habe.) Man habe dit Abreise eines Reichs= Kommissärs angezeigt, derselbe gehe aber in Frankfurt noch spazieren, während so traurige Vorgänge in Wien sich ereigneten. Ich erwiedere hierauf, daß ich in hohem Grade das Schicksal beklage, welches einem Abgeordneten zu Wien widerfuhr. Dafür aber wird man das Reiche-Ministerium nicht verantwortlich machen wollen, wel⸗ ches keine ofszielle Kenntniß von der Neise dieses Mitgliedes nach Wien hatte. Wollte man dem Reichs⸗Ministerium zumuthen, daß es eine polizeiliche Aufsicht über die Schritte der Abgeordneten übe, so müßten wir auf den Antrag des Abgeordneten Jahn zurückkommen, über den die Versammlung sich ausgesprochen hat. Was von Seiten

bes Neichs-Ministeriums in dieser Sache geschehen ist, haben die

Schritte des Reichs-Justizministers hoffentlich zur Genüge bewiesen. Ueber die Thätigkeit der Reichs ⸗Kommissäre Welcker und Moele und über deren Abreise von Olmütz vom 1. November liegt Ihnen ein Rechenschaftebericht vor. Wäre auch am 6. d. M. ein neuer Reichs⸗ Kommissär nach Wien gesendet worden, seine Ankunst unmöglich am 9. erfolgen können. Die Vervollständigung Instructionen hat die Abreise des neu ernannten Reichs -Kommiss verzögert, und Fürst Leiningen hat später um Rückaan me seiner sion gebeten. Weil aber auf die Wahl eines solchen Kommissä— besonderer Werth gelegt werden muß, konnte in den nächsten Tag keine neue Wahl getroffen werden. Tie Absendung dieses Gesa: wird, da derselbe nicht in Frankfurt ist, gen. Diejenigen, welche Rebert Blum e Wien zu gehen, mögen wohl an seinem Teden als das Reichs⸗Ministerium; sie mögen ber lung gegangen sein dürfte: „Wer sich in die Gefahr darin um.“ Vogt führt die Debatte auf ihren Ausgan rück, nämlich auf die Frage über die Legalität der in geordneten sogenannten Abstellung zum Militair. 2 bestehe schon längst nicht mehr als Gesetz und sei dure über die Rekrutirungs⸗Gesetze aufgehoben Vaterlande müsse es genannt werden, wollt diese Bestimmungen sich berufen. er Redner Reichs⸗-Minister des Innern in seine Mir Ansichten eingemischt habe. Dagegen kene der Reiché⸗-Minister nicht in der Interpellatiens dern in seiner weiteren Erörterung persönliche Ansicht habe. Die sosortige Aeußerung des Nedners, das Reichs-Ministerium von dem Präsidenten zu sehen, erregt lauten Unwillen in der Versam dem Vorsitzenden unter dem Beifall des Hauses wird zur Abstimmung über den Antrag des geschritten. Die Verweisung an einen 2 mannschen Antrage wird und der Antrag selbst, wie schlusse erhoben. ö (S

In der heutigen 118ten den Reichsversammlung nei's von Koblenz auf Verweisung des der damit verbundenen Anträge an ue Berichterstattung mit 261 gegen 172 Stimmen ane Anträge der Abg. Zimmermann von Sp Iandau, sohn und Wigard, wonach der Ausschuß noch gen srüh Bericht erstatten sollte, wurden verwor trag von Rappard, so wie die darin geknüpit und' Schulz von Darmstadt nebst Genossen zurückgenommen wurden. Die National-Versammlun daß der Aueschuß gleichwohl über die preußische erstatten habe. Hierauf erhielt Frölel das Wo: über seine und Robert Blum's Verhaftung unt Wien. Tieser Bericht wurde auf Vorschlag des Ausschuß für die österreichische Frage zugewiesen. fassungs- Entwurfs wurde in folgender Fassung anger

§. 29. Die Reichsgewalt hat über das gesar bahnwesen das Recht der Gesetzgebung und Ober sie es zum Schutze des Reiches und im Interesse deutschen Verkehrs für nothwendig oder zweckmäßig

§. 30. Unter denselben Voraussetzungen hat das Recht, Eisenbahnen anzulegen oder R so wie vorhandene Eisenbahnen auf dem W erwerben.? Die Benutzung der Eisenbahnen jederzeit gegen Entschädigung frei.

§. 31. Bei der Anlage oder Bewilligung von die einzelnen Staaten ist die Reichsgewalt bern Rescches und das Interesse des allgemeinen deut zunehmen. Der Reichsgewalt steht die Gese sicht über die den allgemeinen deutschen Ver zum Schutze des Reiches nothwendigen H gleichen über die Erhebung von Ehauss. lichen Abgaben auf solchen Straßen zu.

§. 32. Der Reichsgewalt sieht das Reiches oder im Interesse des allgemei straßen zu bauen, Kanäle anzulegen, deren Schiffbarkeit zu erweitern. Sie hat so gewonnenen Verkehrswege zu sorgen. Ti und Kanalbauten gewonnenen Vorlandungen ge

Schluß der Sitzung 14 Uhr. Tages Bericht des Ausschusses über die preußische Fra

Nach einer uns zugekommenen Kort aus derselben Sitzung sogleich noch Folgent

Frankfurt a. M., 18. Nov. lolls kündigt von Schmerling särs Bassermann aus Berlin an, richt von seiner Seite bevorstebe ; die Deputirten Simson aus Nönigeberg u missarien nach Berlin gehen, um im 14. November zu wirken.

von Gagern verkündigt hierauf nochmal trag, so wie die Zusatz-Anträge zu demselben

) Der Antrag von Rappard's lautet

berusung Bassermann's, Absendung von R

um die Zurücknahme der Gewalt“

(die Auflösung der Bürgerwehr, die esch

ciationsrechts und der Presse) zu bewicken.

2) Der Zusatz⸗Antrag von Schulze aus a) Auf unverzügliche Verpflichtung zum Gehorsam gegen die R

Aufsicht

Meichsbehobrd

h) Zusammenziehung derselben, um eve Desterreich einzuschreiten;

c) auf sofortige Vollstreckung der Beschlüss betreffend die Vermehrung des Heeres Und betreffenden Ausschusses binnen 48 Stund

d) auf Anweisung des Finanzaus schusses zur über die Hülfsmittel in derselben Frist.

3) Der Anträge von Vogt und Konsorten: .

I auf Mißbilligung der Wahl Bassermann s;

) auf Rückführung des status 410 vor dem Amtsantritt Brandenburgs und Verhandlung au! diesen Grundlagen.

22 Redner haben sich einschreiben lassen, von Rappard erhält das Wort als Antragsteller, erklärt seine Verwunderung über die plötzliche Energie der preußischen Regierung, verlangt zun Heile der conslitu— fionellen Monarchie eine parteilos Behandlung der Sache und stellt zum Schutz der verfolgten Vertreter derselben das Amendemenk zum eigenen Antrage, e ine Sy mpathie⸗Ertlärung der National⸗Versammlung für dieselben. Er

einer Ehrenerklärung zu Gunsten Bassermanns. ö . Bassermann: Ob ich in meiner Auffassung der Freiheit hin⸗ ter ber Zeit zurückgeblieben, wird die Zeit lehren. Was meine Wirk⸗

schließt mit

samkeit betrifft, so sollte sie dabin gerichtet sein, im Einvernehmen mit der preußischen Regierung die Unfreiheit der National- Versammlung in Berlin zu brechen, welche sie selbst in Widerspruch mit unseren Beschlüssen gebracht. Andererseits sollte ich das Wichtigste mit dem preußischen Gouvernement in Bezug auf die Einzelnstaaten regeln.

Ich fand die Stadt bei meiner Ankunft rubig, die Straßen aber von

Gestasten bevölkert, welche mich erschreckten. Eine Sitzung des zurückge⸗ blie deen Tzciles der National-Versammlung, welcher ich beiwohnte, zeigte mir deutlich den bevorstehenden Zwiespalt und die größten Gefahren. Ich trat mit Mitgliedern der Versammlung und mit der Bürgerschaft in Benehmen, selbst mit Abgesandten der demokratischen Klubs. Die Phystognomie der äußeren Zustände in der Stadt ist nicht erfreulich, die Presse nicht frei, sondern terrorisirt: an den Ecken trifft man den Traum eines Republikaners, dargestellt mit illustrirten Laternen pfählen. Die Mitglieder der Rechten verdankten meist dem Zu⸗ fall ihr Leben, wenn sie durch die Menge am Schauspielhause schrit⸗ ten. Volkaredner hatten die Menge längst zum Tragen von Beilen und Messern aufgefordert. In der Stadt herrschte völlige Straf⸗ losigkeit, die Gesetze waren ohne Autorität, die Rechte verlangte selbst dreimal vergeblich die Mittel zum Schutz von ihren Kollegen. Die so verrusenen Minister fand ich in einer Fassung und Ruhe, welche mich in Erstaunen setzten; sie erklärten mir, wie sie zu dem Entschlusse gekommen, auf die äußerste Gefahr hin die Maßregeln zu ergreifen.

Auf meinen Hauptauftrag, betreffs der Regulirung des Verhält- nisses der Einzelnstaaten, einzugehen, war unter solchen Umständen unmöglich. Ob diese Männer zurücktreten werden, wenn die geeig⸗ neten Maßregeln ausgeführt sind, vermag ich nicht anzudeuten.

Woher kommt das Mißtrauen gegen sie? Selbst von den Mitglie⸗ dern der Vie sammlung, die in der Deputation beim Könige waren, vermochte ich keine Thatsachen gegen diese Männer zu erfahren. Dem Grasen Brandenburg wirst man einen Armeebefehl vor, gegen den Minister von Manteuffel citirt man Stellen aus der Rede von Vincke's auf dem Vereinigten Landtage. Ihren Privatcharakter findet man ehrenhast.

Den König traf ich (ich scheue mich nicht gegen die Sitte, die Mittheilung zu machen), was die Beziehung zur Centralgewalt betrifft, deutscher gesinnt, als ich geglaubt. In Bezug auf Posen war er entschlossen, unseren Beschluß gegen den berliner durchzufüh—

Er war ferner fest darin, den Scenen in Berlin ein Ende ju machen und hielt dies für eine ernste, große Pflicht, nicht allein Preußen, sondern Deutschland gegenüber, um des- en Gesittung vor dem Untergang zu retten. Er war gefaßt und en schlossen, ohne sich im mindesten die Folgen

verhehlen. Was die zugesicherten Freiheiten betrifft, so nd ich auch nicht den entferntesten Grund zu den so allgemein ver⸗ eiteten Besürchtungen.

. Be meiner Rückkehr aus Potsdam war General von Wrangel in Ber Ich fand eine andere Bevölkerung auf den

Alles

n rlin eingezogen. Straßen. Tie Bürger belebte ein Gefühl der Sicherheit. Ich wohnte den Versuchen bei, die Konflikte zwischen National-Versamm— lung und Regierung auszugleichen, die Präsident Grabow in einer Unterredung mit Mitgliedern des Centrums machte. Ich sprach selbst mit von Unruh. Alles mißlang. J

Ich theile hier die Bedingungen mit, unter welchen sich die Zurückgebliebenen zum Frieden geneigt erklären wollen; sie lauteten:

1) Verbannung der Prinzen aus den Gränzen der Monarchie, 2) Verhaftung von Wrangel's und der Minister, 3) Hochverraths Anklage gegen sie, IJ unbedingte Unterwerfung des Königs unter die Versammlung, bis die Verfassung fertig sei, . 5) Entfernung der Truppen aus Berlin.

Der Konvent ist offen beabsichtigt. Die Centren sind noch ge⸗— blieben, um von Gewaltthätigkeiten zurückzuhalten.

Wie lange Preußen eine Republik sein solle, steht in Frage, da die Dauer der Versammlung kein Ziel hat. Ich machte erfolglose Vorstellungen, vielleicht kommt man später zu einem Entschluß.

Man wirft der Kegierung vor, daß zum Einschreiten jetzt nicht der rechte Anlaß gewesen, aber später hätte es ohne Blutver— aleßen vielleicht nicht mehr geschehen können es wären vielleicht

ann gefallen. ach den Verhältnissen der letzten Tage ist eine Vermittelung mehr möglich, der Widerspruch ist offen an den Straßen-Ecken gegen die Autorität wird eine andere gesetzt. bin der Ueberzeugung, daß nur zweierlei mög Strenge Durchführung der Regierungsmaßre⸗ Das

ich ist: woder Annahme der obigen Bedingungen.

„wäre das größte Unglück für ganz Deutschland.

Ein Antrag auf Vermittelung ist bereits mit Hohn zurück⸗ gewiesen!

Meine Anschauung und mögen Sie mich deshalb verdam—

ist die: ich hoffe von der National-Versammlung in Berlin eine wahre Freiheit, ich hoffe auch nichts für unsere Einheit. Ich kann nicht mit einstimmen in die von Rappard beantragte Aeuße⸗

auf Sympathie! Weil nun eine Vermittelung unmöalich ich auch den Beschluß vom 14. November auszufüh— uicht im Stande war, so kehrte ich zurück, um in

Hände des Reichs-Verwesers mein Amt als Unter⸗ Staats⸗

ecretair niederzulegen.

Venedey verlangt das Wort, um eine Frage an Bassermann u richten. Welches waren die Autoritäten, die jenen Bedingungen Gewicht gaben?

Bassermann erklärt, jeden Namen dem Ausschuß nennen zu wollen.

Werner von Nierstein stellt den präjudiziellen Antrag: den Nappardschen und die Pertinentien an den Ausschuß für die Ver⸗ hältussse der Centralgewalt zu den Einzelnstaaten behufs schleuniger Berichlerstattung zu verweisen. Er spricht für die Dringlichkeit sei⸗ nes Antrages und weist darauf hin, daß Rappard alles Thatsäch—⸗ liche der Versammlung vorenthalten habe.

Naveaux gegen den präj. Antrag der Verschiebung an einen usschuß. Er will energische Entscheidung entweder für Krone oder r rie Volksvertreter, und zwar sofort, um Frankfurt wieder in Achtung zu bringen.

Werner's Antrag wird mit, 261 gegen 172 Stimmen angenom- men, unter den 172 sind ca. 37 Preußen.

Zimmermann aus Spandow beantragt die Berichterstattung des Kueschusses bercits 4 Uhr Nachmittags; und eine Abendsitzung. Er motivirte diesen Antrag besonders dadurch, daß durch Basser⸗ mann's Rede eine einseitige Auffassung der Verhältnisse in Deutsch⸗ land verbreitet werde. Namentlich hätten die Bedingungen nicht die Bedeutung, die ihnen hier beigelegt würde.

Venedey ist auch gegen Verschiebung bis Montag. „Wenn Sie heute aussprechen, der König habe das Recht, seine Hauptstadt niederzuschmettern, so haben Sie Muth, verschieben Sie, so beweisen Sie das Gegentheil.“

Riesser protestirt feierlichst gegen solche Unterstellungen. (Tu= mult. Erklärt hierauf, daß die Ralional-Versammlung am 14. No- vember einen Beschluß gefaßt hätte, welchem sie im Augenblicke

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nichts weiter hinzufügen könne. Das Interesse der Freiheit und Menschlichkeit sei in demselben gewahrt.

Nau werk will, die National⸗Versammlung möge in ihrer Sou⸗ verainetät ihren Beschluß wieder zurücknehmen, die Sache an kei= nen Ausschuß verweisen. Die Linke meine es ehrlich. Die Rechte wolle die Republik.

Zimmermann's Antrag wird verworfen.

Wesendonk und Konsorten erbeben feierlichen Protest ge⸗ gen den Eindruck, der einseitig durch Bassermann's Rede auf die Gemüther erstrebt werde. ö

Ziegert und Konsorten protestiren gegen die Richtigkeit der Bassermannschen Erklärungen.

Zimmermann aus Stuttgart. Verlangt Berichterstattung und Verhandlung Sonntag, 19. Nov. 9 Uhr früh, mehreren ähnliche Anträge folgen. Sie werden alle abgelehnt.

von Rappart, Vogt und Konsorten, Schul;e aus Darmstadt zie⸗

hen nunmehr, da die Verweisung an den Ausschuß und die Bericht- erstattung zu Montag, den 26. Novbr. beschlossen, ihre Anträge zu⸗ rück. Es bleibt jedoch bei dem Guthalten des Präsidenten, daß dies in dem Beschlusse der National-Versammlung nichts ändere. Der gestern aus Wien zurückgekehrte Fröbel erhält das Wort zur Berichterstattung über seine Haft, Verurtheilung und Begnadi— gung. Seine Rede ist sehr ruhig und würdevoll. Der Bericht wird an den österreichischen Ausschuß verwiesen.

Man geht zur Tagesordnung über und nimmt die Paragraphen des Artikels Vl ohne Diskussion an. .

——

Oesterreich. Wien, 17. Novbr. Die Wien. Ztg. bringt in dem amtlichen Theile ihres heutigen Blattes nachstehende Erkläͤ—⸗ rung in Bezug auf die Hinrichtung Robert Blum's:

„Um der Veibreitung böswilliger Gerüchte, die in Ansehung des Verfahrens bei der Veruͤrtheilung des Robert Blum zur Kenntniß der Militairbehörde gelangt sind, zu begegnen, findet die letztere im Nachhange zu ihrer, diesen Gegenstand betreffenden, in der Wiener Zeitung bereits erschienenen Kundmachung zu erinnern:

„Robert Blum, aus Leipzig, als einer der thätigsten Beförderer des Oktoberaufstandes bekannt, wurde in Folge des bereits am 20. Oktober proklamirten Belagerungestandes für Wien und Umge- bungen, nach dem Einrücken der Kaiserl. Truppen in die Hauptstadt, eingezogen und vor das Standrecht gestellt. In der diesfälligen Untersuchung wurde er durch sein Geständniß und beeidete Zeugen überwiesen, daß er am 23. Oktober in der Aula zu Wien den be⸗ waffneten Aufruhr durch eine feurige Rede angefacht und, als Führer einer Compagnie des Corps d'klite, mit den Waffen in der Hand an demselben Theil genommen habe. Robert Blum wurde demnach in Gemäßheit der bestehenden Militair-Gesetze von dem Standrechte mit Einhelligkeit der Stünme zum Tode durch den Strang verur— theilt und dieses Urtheil innerhalb 24 Stunden, vom Zeitpunkte sei⸗ ner Stellung vor die standrechtliche Kommission gerechnet, durch Pul⸗ ver und Blei vollzogen.“

Ferner enthält dasselbe Blatt über die Hinrichtung Messenhau—

sei's Nack stebendes: „Wenzel Messenhauser, zu Proßnitz in Mähren geboren, 35 Jahre alt, katholisch, ledig, Schriststeller, ist in der mit om abgeführten kriegsrechtlichen Untersuchung durch sein Geständniß bei erhobenem Thatbestande überwiesen, daß er, in der Eigenschaft als provisorischer Ober- Kommandant der Wiener National- Garde, den bewaffneten Aufruhr in Wien, dessen Umgebung, und in mehre⸗ ren Provinzen durch Plakate und Aufgebote zum Landsturm einge- leitet habe; daß er selbst nach Kundmachung des Belagerungszustan-⸗ des über die Stadt Wien nebst Vorstädten und Umgebung, mittelst der Proclamation Sr. Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgräßz vom 20. und 23. Oftober d. J. durch einen weiteren Aufruf vom 25. Oktober und dessen Nachtragsbefehl vom nämlichen Taze zum Aufruhr gegen die zur Heistellung der Ruhe und Ord- nung von Sr. Majestät dem constitutionellen Kaiser gegen Wien entsendeten Truppen angereizt, und diese zum Treubruch zu ver— leiten versucht; daß er ferner durch einen terroristischen Befehl die äußerste Vertheidigung Wiens gegen die anrückenden Truppen ange⸗ ordnet, und sonach den bewaffneten Widerstand auch thätigst fortge⸗— setzt; daß er sogar nach abg schlossener Capitalation wegen Uebergabe ber Stadt an den Herrn General -Feldmarschall am 390. Oktober Mittags zwei Bülletins über das angebliche siegreiche Vorschreiten der schon am 28. Oktober angekündigten Heeresmacht der Ungarn in zahlreichen Abdrücken verbreitet und dadurch den Bruch der abge⸗ schlossenen Capitulation berbeigesührt habe, Es ist demnach Wenzel Messenhauser durch kriegsrechtliches Urtheil vom 11ten, kundgemacht am 14. November d. J., in Folge der angeführten Proclamationen in Verbindung mit dem Art. 62 §. 4 des Milit. Straf⸗Gesetzbuches zum Tode durch den Strang kondemnirt, das Urtheil aber am 16ten d. M., um 85 Uhr Morgens, in dem hiesigen Stadtgraben durch Eischießen mit Pulver und Blei vollzogen worden.“ Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten bringt zur öffentli⸗ chen Kenntniß, daß, zufolge einer eingelangten amtlichen Anzeige, auf der lombardisch-venetignischen Ferdinandsbahn der regelmäßige Be⸗ trieb in der Strecke zwischen Vicenza und Padua am 9. November d. J. wieder begonnen hat, und auch in der Strecke zwischen Padua und Mestre die Wiedereröffnung des Betriebes in der nächsten Zeit möglich sein wird.

Das J. d. Oest. Lloyd meldet, daß in Agram ein Komplott entdeckt worden sei, welches über die Kossuthschen Umtriebe daselbst neue Aufklärungen biete. Die Hauptschuldigen wurden festgenommen und befinden sich in Haft.

Die Vorposten des bei Bruck an der Leitha eichen bis Wolfsthal nahe von Preßburg.

tehenden Corps

Gratz, 13. Nov. In der Nacht von gestern auf heute wurde von der Gegend der ungarischen Gränze her eine starke Kanonade

vernommen, auch war der Himmel in jener Richtung stark geröthet.

Bayern. München, 11. Novbr. (D. A. 3.) Heute starb hier der berühmte Bildhauer Schwanthaler.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 18. Nov. (Darmst. 3tg.) Se. Königl. Hoheit der Greoßherzog hat (wie bereits er- wähnt) durch Veklrete vom 8. November den Minister des Innern und Vorstand des Gesammt-Ministeriums Dr. H. C. Jaup, seinem Wunsche gemäß, von der Stell— eines Präsidenten des Staatsraths entbunden; den Finanz-Minister Karl Zimmermann, auf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner vieljährigen treuen und ersprießlichen Dienste, nach den Vestimmungen der Dienstpragmatik in den Ruhestand ver⸗ setzt, jedoch mit gleichzeitiger Ernennung zum Präsidenten des Staats⸗ Raths; den Minssterial-Rath im Ministerium der Finanzen Fr. Frh. von Schenk, unter Entbindung desselben von der Stelle eines landes- herrlichen und ersten Mitgliedes der Direction der Staatsschulden= Tilgungskasse, zum Direktor des Ministeriums der Finanzen ernannt; den Ministerial⸗Rath im Ministerium der Finanzen, Geheimen-Rath Dr. Ch. X. Ph. Eckhardt, auf Nachsuchen, nach den Bestimmungen der Dienstpragmatik in den Ruhestand versetzt und ihn zugleich von dem ihm als Nebenamt übertragenen Referat im Ministerium des Innern entbunden, dagegen denselben zum landesherrlichen und ersten

Mitgliede der Direction der Staats schulden⸗Tilaungskasse, sodann den Ober-Finanzrath M. von Biegeleben, unter Enthebung von der Stelle eines Raths bei der Zoll-Direction, zum Ministerial ⸗Nath im Ministerium der Finanzen ernannt.

Die heute erschienene Nummer des Regierungs-Blattes enthält die Bekanntmachung, daß die Mission des Grafen von Keller als Reichs⸗-Kommissär für die sütwesllichen deutschen Bundesstaater, einer Mittheilung des Reicheministeriums des Innern zufolge, nun⸗ mehr beendigt ist.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 18. Nov. (O. P. A. 3.) Die heute aus gegebene Nummer des Amtsblattes der freien Stadt Frankfurt enthält das Gesetz über Zehnten ⸗Ablösung.

Ferner ist das nachstehende Gesetz, die Kontrahirung eines An⸗ 6. von 2 Millionen Gulden zu 33 Zinsen betreffend, er= ienen:

J Wir Bürgermeister und Nath der freien Stadt Frankfurt verordnen hiermit auf verfassungsmäßigen Beschluß der gesetzgebenden Versammlung vom 3. November 1848, wie solgt: !

Art. 4. Zum Behuf der Vollendung der Staals-Eisenbahnen, so wie zur Anschaffung von Betriebs-Material, wird ein weiteres Kapital von Iwei und Einer halben Million Gulden aufgenommen. Art. 2. Die Aufnahme des Kapitals und die Aussertigung der Obligationen, so wie deren Verzinsung und Zurückzahlung, wird der Schuldentilgungs⸗Kommis⸗ sion übertragen. Art. 3. Es werden Partial Obligationen im Betrage von 090 Fl., 500 Fl., 300 Fl. und 1001. ausgefertigt, welche auf den Inhaber lauten und mit Zinscoupons und einem Talon versehen sind. Art. 4. Der Zinsfuß ist auf 35 vom 100 festgesetzt, und die Zahlung der Zins cou—= pons geschieht jährlich durch die Schuldentilgungs Kommission. Art. 5. Welche Obligationen zur Ablage kommen, wird durch Verloosung bestimmt. Diese Verloosungen finden gleichzeitig und in gleichem Verhältniß, wie dic⸗ jenigen der zufolge Gesetz vom 10. Februar 1646 ausgesenigten Obliga— tionen statt, mit welchem die Obligalionen des dermaligen Anlehns in al- len Beziehungen gleichgestellt sind.

Beschlossen in Unserer Großen Naths-Versammlung, den 14. Nevem⸗= ber 1848.“

Ansla d.

Frankreich. National⸗Versammlung. Sitzung vom 17. November. Anfang 1 Uhr. Präsident Marrast. Die Bänle sind wider Erwarten ziemlich besetzt. Mehrere Mitglieder verzichten auf den ihnen bereits bewilligten Urlaub, um dadurch die Versaum⸗ lung beschlußfähig zu erhalten. Mehrere Ausschuß-Gutachten ver schiedener Art werden dem Präsidenten Marrast überreicht. An der Tagesordnung ist außerordentlicherweise zunächst ein Gesetz⸗ Entwurf, der die Montereau- Troyessche Bahngesellschaft ermächtigt, die vell⸗ endete Bahnstrede von Montereau nach Melun (auf der Hauptlinie von Paris nach Lyon) provisorisch auszubeuten. Eine allgemeine Diskuͤssion findet gar nicht statt. Der Entwurf wird obne Weiteres genehmigt. Ein zweiter Entwurf wird demnächst vorgenommen. Er hat zum Zweck, die Bahnarbeiten zwischen Vierzon und Bec⸗d'Allier sortzusetzen, welche in Folge der Zahlungs-Unfähigkeit der betreffen⸗ den Gesellschaft ins Stocken gerathen waren, wa viele Arbei⸗ ker außer Brod gesetzt hatte. Der Finanz⸗Minister verlangt den nöthigen Kredit, am die Arbeiten vollenden zu können.

Diese Gelder werden in Rücksicht auf die brodlosen Arbeiter ebenfalls ohne Weiteres bewilligt. Ein dritter Entwurf enthält eine ähnliche Verlegenheit der Actien-Gesellschaft zwischen Bordeaux und Teste. Um auch dieser Noth abzuhelfen, votirt die Versammlung die Kredite, welche nötbig sind, um jene Bahnstrecke bia zum 1. Juni 1849 fahrbar zu machen. Nach Erledigung dieser drei Kredite er⸗ hält Bineau das Wort, um im Namen des Finanz. Ausschusses sein Gutachten über die Anträge abzugeben, welche gestern noch nachträglich in Bezug auf Doppel-A emter bei Professoren und Künst- lern von Deslongrais, Floczn und Anderen gestellt wurden. Flocon trägt darauf an, daß Niemand zwei Aemter zu⸗ gleich verwalten und dafür das Gehalt beziehen dürfe. Bineau und der Ausschuß finden diese Meinung zu ab- solut und rathen der Versammlung, den gestrigen Mittelweg (nach Deslongrais und Anderen) beizubehalten. Dies geschieht. In Zu⸗ kunft sollen hiernach mehrere Aenter eines Professors zusammen nicht mehr als 12,000 Franken jährlich eintragen dürfen. Darauf kehrt die Versammlung zum Budget des Ministeriums des Innern zurück. Kapitel 11. Etablissements- und Unterhaltungskosten für die Atkade⸗ mie der schönen Künste. Antony Thouret schlägt einige Eispar⸗ nisse vor, fällt jedoch damit durch. Kapitel 11 wird angenommen. Kapitel 12 (Kunstwerke) und Kapitel 13 (Monumente) des gleichen. Hier sollten 200,000 Fr. erspart werden. Dagegen sprachen Ma⸗ seville und Du faure, und die 200,000 Fr. bleiben steben. Ka⸗— pitel 114 (Kunst⸗Prämien), 15 (Kunst-Unterstützung) und 16 (Theater⸗ Unterstützungen) werden angenommen. Die folgenden Kapitel bis 26 geben zu keiner Debatte Veranlassung. Es befindet sich darunter auch die Bewilligung einer Million zur Unteistitzung politischer Flüchtlinge. Kapitel 27 (Präfekten —Gebalte) ruft einen heftigen Lärm hervor. Der Ausschuß schlägt eine Ersparniß von 136,000 Fr. vor. Lune au will wissen, warum jener Präfekt, der dem Bankette zu Toulouse beigewohnt, versetzt worden ist. Wie es kommt, daß man ihn in ein anderes Departement hingeschickt? Astaix von der Linken: Wie kommt es, daß sie ein Mouschard sind? (Tumult. ) Marrast: Ich rufe Sie zur Ordnung! Astaiz (auf der Tribüne) erklärt unter unzähligen Unterbrechungen, daß Cazavan, Präfelt in Toulouse, ein tüchtiger Republikaner sei, und daß er sich jenem Ban⸗— fette deshalb nicht entgegengesetzt habe, weil man in dem Departe⸗ ment legitimistische Verschwörungen angezettelt und sogar ge⸗ wagt habe, die weiße Lilien Fahne der alten Bourbonen öffentlich aufzustecken. Leider sehe er, daß Männer, die sich nicht Radikale genannt, jetzt als Vertheidiger dieser legitimi⸗ stischen Umtriebe sich auswürfen und die Republik mit Füßen träten. Diesen Feinden werde er energisch gegenübertreten, sie brandmarken. Wegen dieses Ausdruckes wird er von neuem zur Ordnung gerufen. Luneau und Dufaure eilen zur Tribüne. Dufaure, Minister des Innern, erzählt nun seinerseits die Hergänge in Toulouse und billigt das Benehmen des Präfekten beim Bankett vollständig. Cazavan sei ein braver Mann und von ihm in die Vendee geschickt worden, wo sich vielleicht ähnliche legitimistische Gelüste zeigen könnten. Lu ne au unter- bricht und behauptet, der Minister sei gezwungen gewesen, Cazavan in die Vendee zu schicken, weil man ihn überall zurückgestoßen. Ta⸗= schereau habe ihm dies gesagt. Taschere au will sprechen. Du— faure erklärt, er begreife nicht, wie Taschereau so etwas gesagt haben könne. Man ruft: Zur Tagesordnung! und Marrast läßt zum Budget zurückkehren, worauf nach kurzer Debatte die Sißung um 9 Uhr geschlessen wird.

Paris, 17. Novbr. gendes: „Einige ring , Gesandte Frankreichs in Berlin, —; e, . . den i,. Adler - Orden erhalten. TQiese hiachricht sst un

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