; i in die Zukunft schaut. terlandsfreund mit der größten, . ber e ele n un fen,
; ierzu wird, je na — 1 K— —— Beurtheilung unterworfen. Die Bildung
snisteriums einerseits und die Vertagung der National- i. die Verlegung derselben nach Er nden bing 2. erseits hat dem größten Theile der Vertreter des Landes Veranlas⸗ 1 gegeben, den constitutionellen Boden zu verlassen und sich auf
ö revolutionairen zu stellen. Nimmt aber die National⸗Versamm⸗ 1 für sich das Recht in Anspruch, zu entscheiden, ob die von Ew. ning! Najestãt gewiß mit Berücksichtigung des wahren Heils des
Vaterlandes gethanen Schritte sich auf constitutionellem oder auf un⸗
H„„stitutionellem Boden bewegen, so meinen wir wahrlich nicht mit . Recht zu beanspruchen, darüber zu entscheiden, ob unsere Vertreter auch wirklich unseie Ansichten vertreten oder nicht, und in dem letzteren Falle unser entschiedenes Mißfallen darüber zu erkennen zu geben. Im Vertrauen also darauf, daß Ew. Königliche Majestät lie n den Märztagen verheißenen Freiheiten ungeschmalert uns ver⸗ leihen werden, in Erwägung, daß nur durch völlig entschi. denes Han⸗ eln dem wühlerischen Treiben der radikalen Partei Einhalt gethan und Ruhe und Ordnung wiederhergestellt werden könne; in Erwã⸗ gung, daß Ew. Königliche Majrstät durch die Wahl des Ministeriums Ind durch die Vertagung und Verlegung der National ⸗Versammlung ein jedem constitutionellen Monarchen zustehendes Recht aus geübt haben, halten wir als Markaner, die ihre treue Anhänglichkeit an das Haus Hohenzollern nicht nur durch Worte, sondern auch durch Thaten schon öfter an den Tag gelegt haben, es für unsere Pflicht, mit aller Ehrfurcht die Erklärung an den Königlichen Thron nieder- ulegen: er daß Ew. Königl. Majestät in neuester Zeit den deutlichsten Beweis von der väterlichen Sorgfalt für das Vaterland kundgegeben haben. Ew. Königlichen Majestät
in treuester Liebe ergebenen Bewohner von
Breckerfeld, den 15. November 1848.
(152 Unterschriften.)
Lahde, im Amte Windheim, Kreis Minden, 1 den 16. November 1848.
Allerdurchlauchtigster, Allergnädigster König und Herr! — Mögen Ew. Königliche Majestät in diesen, wenigen Zeilen von den Unterzeichneten die unwandelbare Anhänglichkeit an unseren König und unser Königshaus und die Versicherung annehmen, daß wir imn den jüngsten Schritten und namentlich in der Verlegung der National. Versammlung nach Brandenburg eine nur für uns zu endlicher Ruhe und unserer Zufriedenstellung führende Maßregel erblicken und die— selbe in jeder Beziehung danlbar anerkennen, auch um Beharrung bei dieser Maßregel bitten. ö . . Gestatten Ew. Königliche Majestät nochmals die Versicherung unserer tiefsten Unterthänigkeit, mit welcher wir verbleiben Ew. Königl. Majestät . allerunterthänigste Diener. Die sämmilichen Wahlmänner und Vorsteher des Amtes Windheim.
Majestät!
burg entschieden billigen. schon längst ersehnten, durch den Drang der Umstände gerechtfertigten a. eine Bürgschaft für die Wiederherstellung gesetzlicher Zu⸗ tände.
Mit großer Freude und hohen, Befriedigung haben die unter⸗ zeichneten , . der Stadt Bielefeld den von Allerhöchstdenen⸗ felben gefaßten Beschluß wegen Verlegung der National ⸗Versamm⸗ lung von Berlin nach Brandenburg entgegen gengmmen; Schon
lange hat der gesetzlose Zustand der Haupistadt, in Folge dessen die
Berathungen der von uns frei gewählten Volksvertreter unter dem verderblichen Einfluß einer irregeleiteten und fanatisirten Masse standen, uns und Tausende im Navensberger Lande mit tiefem Schmerz und gerechtem Unwillen erfüllt. .
Ew. Majestät fühlen wir uns daher zu dem ehrfurchtsvollsten Danke um so mehr verpflichtet, als wir das unerschütterliche Vertrauen hegen, Ew. Majestät werden das gegebene und aufs neue verbürgte Königliche Wort, die im Mätz dieses Jahres uns verheißenen Frei⸗ heiten auf keine Weise verkümmern, sondern vielmehr auf constitutio⸗ hellem Wege die wahre Freiheit und durch sie des preußischen und deutschen Vaterlandes Glück und Größe besördern zu wollen, treu und unverrückt erfüllen.
In tiefster Ehrfurcht Ew. Maje stät getreueste Bürger. (232 Unterschriften.) Bielefeld, am 15. November 1848.
Kronenberg bei Elberfeld, den 14. November 1848. Allergnädigster König und Herr! Die allerunterthänigst unterzeichneten Bürger der Gemeinde Kronenberg halten den Augenblick für gekommen, wo das ganze Land die Verpflichtung hat, Ew. Majestät seine Gesinnung aufrichtig dar⸗ zulegen. ; 863 ist bei uns und, so viel wir wahrnehmen, im Bergischen allgemein mit großer Freude vernommen worden, daß Ew. Majestät in Ter Wahl Ihrer Minister Ihr constitutionelles Recht festgehalten und keinen unkconstitut onellen Vorstellungen Gehör gegeben haben, Insofern das neuernannte Ministerium der Erwartung entspricht, mit kräftiger Hand die Achtung vor dem Gesetze herzustellen, ohne die von Ew. Majestät huldreichst gewährten Freiheiten zu verküm-— mern, sind wir Ew. Majestät für die getroffene Wahl von Herzen dankbar. Wir verbleiben Ew. Majestät allerunterthänigste Bürger der Gemeinde Kronenberg. (510 Unterschriften.)
Majestät!
Durch die von Ew. Majestät angeordnete Verlegung des Sitzes der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen National- Versamm⸗ lung von Berlin nach Brandenburg ist leider ein dem Vaterlande unbrildrohender Konflikt der Majorität der Vollsvertreter mit Ew. Majestät Regierung eingetreten. Unter diesen Umständen ist es Pflicht eines j den Staate blrrgers, sich frei und offen über die von Ew. Majestãät getroffene Maßregel auszusprechen.
Win, die unterthänigst unterzeichneten Bürger von Limburg und Elsei erklären daher hierdurch, däß wir bei, den unbezweifelten Un= freiheit der Berathungen unserer Vertreter in Berlin, die von Ew. Majestãt veranlaßte Verlegung des Sitzes der National- Versammlung vollkommen gerechtfertigt finden. Wir vermögen darin keinen Ein= griff in die von Ew. Majestät dem Volke zugesicherten Freiheiten zu erkennen und hegen die feste Zuversicht, daß, Ew. Majestät nicht ge⸗ willt sind, die dem Volke gemachten Verheißungen in irgend einer Art zu verkümmern.
In tiesster Ehrsurcht verharren.
Ew. Majestät treue Unterthanen (83 Unterschriften.) Limburg und Elsei, den 156. November 1848.
108
Hohes Staats-Ministerium!
Die unterzeichneten Mitglieder des hiesigen Bürger⸗Vereins und
sonstige Einwohner der Stadt Schwelm erklären hierdurch, daß sie die Verlegung der National-Versammlung von Berlin nach Branden⸗ Sie erkennen in dieser von vielen Seiten
Mit unerschütterlicher Anhänglichkeit und ehrerbietigstem Danke
haben die Unterzeichneten die Königliche Botschaft vom Sten d. M., so wie die Königliche Proclamation vom 11ten d. M., freudig be⸗
grüßt, indem die von des Königs Majestät verheißenen gesetzlichen Freiheiten dadurch aufs neue gewährleistet und begründete Hoffnungen auf die Segnungen einer künftigen constitutionellen Regierung in den Herzen treugesinnter Preußen angeregt werden. Gott erhalte unferen theuren, schwer geprüften König!!! Schwelm (Kreis Hagen), den 15. November 1848. (234 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtiaster, Großmächtigster König, Allergnädigster König und Herr! .
Ew. Majestät haben durch Einsetzung des Ministeriums Bran⸗ denburg und dessen Anordnungen der Strenge, wie durch die Ver— legung der National- Versammlung nach der Stadt Brandenburg, hervorgerufen durch die wiederholten Angriffe auf Mitglieder dersel ben, Allerböchstihren Willen verkündet, daß Ordnung und Gesetz wie⸗ derkehren foll in unser durch Wühlereien zerrissenes Vaterland.
Daß Ew. Majestät dies gelingen wird, hoffen wir zuversichtlich, zumal wenn Allerhöchstsie die Hand, Lie zur Versöhnung geboten wird, nicht ganz zurückweisen. Eben so haben wir das Königliche Wort, daß Allerhöchstdieselben die uns verliehenen Freiheiten, auch selbst nach einem Siege, uns unverkürzt erhalten werden.
In diesem Vertrauen wiederholen wir unseren Schwur, mit Gut Und Blut zu Ew. Majestät zu halten, und als brave Preußen, würdig unserer Väter, nöthigenfalls um Allerhöchstihren constitutio⸗ nellen Thron eine Mauer mit unseren Löibern zu bauen. Wir er⸗ sterben als Ew. Majestät allergetreueste Unterthanen.
Amt und Kolonie Fehrbellin und
Dorf Feldberg. (54 Unterschristen.)
An ein hohes Staats⸗Ministerium!. ; Nach den seit Monaten zur allgemeinen Kenntniß des Landes gekommenen Thatsachen eines Terrorismus, welcher die Freiheit der Berathungen und Abstimmungen unserer zur Vereinbarung einer Ver⸗ fassung nach Berlin berufenen Volksvertreter gefährdete, halten wir ie von einem hohen Staats-Ministerium getroffene Maßregel einer Verlegung der National-Versammlung und der zu dem Ende nöthi— gen Vertagung nicht nur für gerechtfertigt, sondern auch zur gedeih⸗ lichen Entwickelung und Befestigung der Volksfreiheit sür nothwendig, und fühlen uns deshalb gedrungen, einem hoben Staats Ministerium dafür unsere dankbare Anerkennung hierdurch öffentlich auszusprechen. Brandenburg, den 11. November 1848. (228 Unterschriften.)
Hohes Staats- Ministerium!? .
Mit gerechter Entrüstung haben wir seit geraumer Zeit vernom⸗= men, wie ein großer Theil der National- Versammlung, welche dazu berufen ist, in Gottesfurcht, in einträchtiger Liebe zum Vaterlande und in gewissenhafter Sorgfalt für das unzertrennliche Wohl des Königs uͤnd feines Volkes das Wohl des Landes zu berathen, ihre Stellung ganz verkannt hat und, anstatt ihre Aufgabe zu lösen, sich darin gefallen hat, durch hämische und zum Theil läppische Inter⸗ pellationen die Zeit hinzubringen und das Mark des Landes zu ver⸗ geuden, und anstatt Ordnung herbeizuführen, nur Zwietracht ausge⸗ streuet hat. Mit hoher Freude aber hat es uns erfüllt, daß ein bohes Staats -Ministerium diesem wühlerischen Treiben mit fester Energie entgegengetreten ist; wir sprechen dafür unseren innigen Dank aus, wir vertrauen zuversichtlich, daß ein hohes Staats Ministerium auf dem betretenen Wege fest beharren werde, und sehen so einer besseren Zukunft vertrauensvoll entgegen. Wir sind einfache Land⸗ leute Pmmerns, halten fest an König und Vaterland und weihen Gut und Blut für dieselben. In unserer Treue lassen wir uns nicht wankend machen; Mancher unter uns hat für König und Vaterland gekämpft und geblutet, und wir Alle sind bereit, dem Rufe des Kö⸗ nigs zu folgen. . , .
Es drängt uns, Einem hohen Staats-Ministerium diese Ge—⸗ fühle und Entschließungen lund zu thun, um so mehr, da man sich nicht scheut, durch Insinuationen die alte Treue zu erschüttern.
Wir vertrauen unserem Könige und dem von demselben berufe⸗ nen Ministerium, unser Wahlspruch ist und bleibt: „Mit Gott, für König und Vaterland.“
Güntersberg bei Zachan im saatziger Kreise, den 16. Novem—
ber 1848. . (52 Unterschriften.)
Hohes Ministerium! . Wir haben unseres Königs Proclamation und Eure Namen darunter gelesen und antworten: Wir stehen noch fest in dem alten
guten Vertrauen zum Könige und Seinem Hause. Wir werden nicht wanken! ö Kyritz und Umgegend, den 15. November 18.18. (274 Unterschriften.)
Oppeln, den 11. November 1848.
An das Königliche hohe Staats Ministerium zu Berlin. ö. Da die Allerhöchste Botschaft vom 8. November d. J. über die Vertagung und Verlegung der zur Vereinbarung der Verfassung zu⸗ sammenberufenen National-Versammlung von Berlin nach Branden- burg vielfach als ein Gewaltstreich verschrieen, als ein Anfang der Reaction mißdeutet und als ein Schild zur Beschönigung verbreche⸗ rischen Aufruhrs vorgehalten wind, so ist es heilige Pflicht, daß sich auch die gegentheiligen Ansichten im Lande frei und offen kundgeben. Per unterzeichnete Verein erflärt daher, daß er diesen Sch ritt der Krone für einen eben so gesetzlich zulässigen, als durch die Um⸗ stände gerechtfertigten erachtet. . Gesetzlich zulässig erscheint der selbe, weil . 1) die Krone sich des aus dem constitutionellen Prinzipe folgen⸗ den, in allen constitutionellen Verfassungen der Welt aner⸗
kannten Rechtes der Vertagung und Verlegung einer National⸗
Versammlung nirgends entäußert hat, und insbesondere 2) das über die zur Vereinbarung der Verfassung einberufene National Versammlung erlassene Wahlgeseß vom 8. April d. J. Berlin nicht als Sitz derselben bestimmt, solglich die Deputirten don ihren Wählern kein auf Berlin sich beschränkendes, sondern ein allgemeines, auf Vereinbarung der Verfassung mit der Krone lautendes Mandat erhalten haben. Gerechtfertigt wird jener Schritt aber ferner durch die zum tie- sen Schmerze des Landes unleugbare Thatsache, daß die nach jedem
Völlerrechte heiligen und unverlehzlichen Personen der Deputirten durch verbrecherische, auf die Republik hinzielende Demonstrationen einge⸗ schüchtert, von anarchischem Pöbel bedroht und gemißhandelt, mithin in ibrer unerläßlichen persönlichen Freiheit und geistigen Unabhängig⸗ leit beeinträchtigt worden sind. ;
Wer die traurigen Folgen der auf solche Weise bisher erstrebten Verzögerung des so dringenden Verfassun gowerkes seither beobachtet hat, wer ein Auge und Ge ühl für die tiesen Wunden der in allen Schichten zerrütteten menschlichen Gesellschaft besitzt, wer ein treues Herz für die wahre Wohlfahrt seines Vaterlandes in starker Manns⸗ brust schlagen fühlt, der muß der Krone und dem Staats ministerium für diese würdigen Ernst zur Sache bekundende Maßnahme hohen Dank zollen.
Indem der unterzeichnete Verein dies hiermit aus innerster Ueber⸗ zeugung thut, erklärt er ferner alle nach Verlesung der Königlichen Bokschaͤft vom Sten d. M. in der Sitzung vom 9ten einseitig gefaß⸗ ten Beschlüsse der National⸗-Versammlung für gesetzwidrig und unver⸗ bindsich, spricht aber endlich auch zugleich die zuverlässige Hoffnung aus, daß ein hohes Staats- Ministeriun durch einen hehren Geist der Milde und Versöhnung allen befürchteten schlimmen Folgen die⸗ ser unvermeidlichen Spaltung vorbeugen, die dem Volke im März d. J. gegebenen Königlichen Verheißungen mit unerschrockenem Willen baldigst' verwirklichen und so durch Thaten die unermüdlichen Be— schuldigungen und Schreckbilder reactionairer Tendenzen vernichten wird.
Der constitutionell-monarchische Zweig⸗Verein
zu Oppeln.
An ein hohes Staats⸗Ministerium in Berlin. Kronenberg bei Elberfeld, den 14. November 1848.
Nachdem eine geraume Zeit hindurch zum Erstaunen des Lan des die Vertreter desselben in der Haupt- und Residenzstadt Berlin dem Spott und den Mißhandlungen, ja, wir können wohl sagen, der Tyrannei eines aufgereizten Pöbels preisgegeben waren, wodurch ihren bisherigen Beschlüssen für immer der Stempel der Unfreiheit aufgedrückt ist, ist es den gehorsamst unterzeichneten Bürgern der Gemeinde Kronenberg eine große Beruhigung, daß endlich die Regie⸗ rung Sr. Majestät Maßregeln trifft, um die Freiheit der Berathun gen, von denen die Zukunft des Landes abhängt, zu schüßtzen. Wir verbergen uns nicht, daß die Verlegung der National⸗Ver⸗ sammlung, zumal gegen ihren Willen, gleichfalls den Schein gegen sich hat, als ob die Freiheit derselben von oben verletzt seiz bei Len bestehenden Verhältnissen müssen wir aber auch diesen Att der Re— gierung Sr. Majestät für einen Akt der Nothwendigkeit und der Gerechtigkeit gegen das Land erklären, und zwar aus folgenden Gründen:
1) Die Bürgerwehr der Stadt Berlin hat sich, selbst wo sie willig erschienen, als zu schwach gegen die fanatisirten Haufen er= wiesen.
2) Die Bürgerwehr der Stadt Berlin hat bei verschiedenen Ge legenheiten ihren Schutz von den Beschlüssen der hohen Na⸗ tionalVersammlung abhängig gemacht und sich dadurch für eine bestimmte Partei erklärt, und sogar gegen einzelne Mit- glieder der hohen Versammlung, deren Ansichten ihr nicht zu⸗ sagten, feindselig gehandelt.
3) Die Bürgerwehr, im Verein mit der hohen Versammlung, haben trotzdem die Unterstützung durch das Militair fortwäh— rend abgelehnt. . 1 Wir würden bei diesem auffallenden Benehmen der hohen Na—
tional⸗Versammlung den Muth und die Geduld derselben aufrichtig bewundern, wenn dieselbe ihre persönlichen Interessen unter so un⸗ günstigen Verhältnissen berathen wollte; da aber die Zukunft des Jandes von ihren Beschlüssen abhängig ist, so erscheint uns die Ver⸗ sammlung im höchsten Grade tadelnswerth und verblendet, und der Beschluß der Regierung, die Versammlung von Berlin zu verlegen, als vollkommen gerechtfertigt. Eines hohen Staats-Ministeriums gehorsamste Bürger der Gemeinde Kronenberg. (510 Unterschriften.)
Boppard, den 14. November 1848. Ergebenheits⸗-⸗Adresse.
Das hohe Ministerium hat gethan, was es nach Recht und Pflicht gegen den seiner Verwaltung anvertrauten Stagt und seinen Fönig nicht unterlassen durfte. Es hat durch die Verlegung der Rational-Versammlung nach Brandenburg die Berxathungen dersel⸗ ben den unmittelbaren Einflüssen einer durch eine Fraction derselben gestützten revolutionirt en Masse entzogen. Alle, die wirklich ein volles Maß politischer Freibeit unter einer ungeschwächten Monarchie begehren, begrüßen diese That als das erste Zeugniß wiedergewon⸗ nener Kraft der von Gott gesetzten Landes Regierung mit Freuden und Hoffnungen.
Sí bitten das hohe Ministerium inständigst, ;
es möge sich durch nichts zur Zurücknahme dieser Bestim mung bewegen lassen, . da eine solche in der obwaltenden Lage nach Menschen Gedanken der Todesstoß der Monarchie sein würde. Wir verharren in Gehorsam. Eines hohen Ministeriums unterthänigster Zweigverein sür König und Vaterland. An das Königliche hohe Staats ⸗Ministerium zu Berlin.
Hohes Staats ⸗Ministerium!
Gestern Abend wurde hier eine allgemeine Volks⸗Versammlung durch die hiesigen Gewerke deranstaltet, um die wichtigen politischen Tages⸗Ereignisse zu besprechen. An derselben nahmen. saämmtliche Gewerke, die meisten übrigen Einwohner, so wie alle Mitglieder des Magistrate und die meisten der Stadtverordneten⸗Versammlung Theil. Es bekundete sich demnach in dieser Versammlung der wahre Sinn der hiesigen Einwohnerschaft und sprach sich in einer Adresse an Ein hohes Ministeruum für das unbedingte Vertrauen in die von Sr. Majestät dem Könige am 9. d. Mts. angeordneten Maßregeln zur
Sicherung der freirn Berathungen und Beschlüsse der National- Ver-
sammlung 95 für die unbedingte Anerkennung deren Nothwendigkeit 1d Gesetzlichkeit aus. . ö. . hier nicht noch einmal den schon in jener Adresse geschilderten Enthusiasmus für die gute und gerechte Sache schildern, fondern nur, wie wir es in dieser ernsten Zeit für unsere heiligste flicht halten, mit unseren geringen Kräften dahin wirken, Einem hohen Staats⸗Ministerium zu beweisen, daß — so wie gewiß überall in unserem theuren Vaterlande — nicht blos wir, sondern auch der größte Theil der Einwohner, die treuesten Gesinnungen für unseren König und Herrn hegen , dieselben stets bewahren, auch erforder⸗ l thätigen werden. ner , nel 15. November 1848. Der Magistrat. Die Stadtverordneten.
An Ein Königliches Hohes Staats-Ministerinm
zu Berlin. ;
Wir, die Vorsteher, Gemeindeverordnete und Wahlmänner der Stadt Oldendorf, der Gemeinden Offelten, Engershausen, Harling⸗ hausen, Gettmold und Schröttinghausen können es nicht lassen, Na- mens unserer Gemeinden vereinigt die Freude e , n die es uns gewährt hat, daß die lange erwartete und ersehnte Maßregel, die National⸗Versammlung aus den Banden des Terrorismus und zer Schreckensherrschaft zu befreien, endlich von der Regierung Sr. Majcstät doch ergriffen ist, und daß in Folge davon die Sißung der Rational⸗-Versammlung von Berlin wegverlegt ist. Eben so unzwei⸗ selhaft gewiß steht die Krone im vollen Rechte zu der Vertagung der Nationdl-Versammlung, welche durch diese zur Rettung des Vater⸗ landes ergriffene Anordnung unumg nglich geworden.
Wir beklagen mit Schmerz und Unwillen, daß die Bürgerwehr Berlins sich zu einem so gesetzwidrigen Verhalten hat hinreißen las⸗ sen, und in der Hauptstadk ein solch ungesetzlicher Zustand um sich zegriffen, daß die Auflösung der Bürgerwehr und der Belagerungs⸗ justand Berlins nothwendig geboten, um Recht und Ordnung im Lande wieder herzustellen. Dem treuen Wort des Königs trauen wir, das Recht zu schützen, und die verliehenen Freiheiten zu sichern.
Mit uns theilt, deß“ sind wir gewiß, diese unsere Gessunung die Bevölkerung der Provinz Westfalen durchaus im Großen und Ganzen; und wir Alle halten und stehen zu unserem Könige und Al— lerhöchstdessen Anordnungen mit Leib und Leben in guten und bösen Tagen.
Oldendors, den 165. November 1848.
Sämmtliche Vorsteher, Gemeindeverordnete und Wahlmänner der Stadt Oldendorf, der Gemeinden Offelten, Harlinghausen, Gettmold, Schröttinghausen, Engershausen.
Gevelsberg, den 14. November 1848. An Ein hohes Staats-Ministerium zu Berlin.
Die uns zugekommenen Nachrichten über die Spaltungen unter den Volksvertretern in Betreff der Königlichen Botschaft wegen Ver⸗ legung der National- Bersammlung nach Brandenburg haben uns mit tiefsem Schmerze erfüllt, indem wir in dem Wideistreben gegen diese Verordnung sowohl das unantastbare Recht der Krone gekränkt fin⸗ den, als auch die so lange und heiß ersehnte Vereinbarung der con—
(Kreis Hagen.)
stitutionellen Verfassung dadurch leider aufs neue sehr aufgehalten wird. Dem Terrorismus der wühlerischen Partei, wodurch die Freiheit in der Berathung und die persönliche Sicherheit unserer Landes ver= treter bedroht wurde, haben wir längst ein Ende gewünscht und hoff⸗ ten, die vereinigte National-Versammlung selbst würde energische Maßregeln ergreifen, um dem Unwesen ein Ziel zu setzen. Da aber dies leider nicht geschehen ist, so vermögen wir nur in der Verlegung der National-Versammlung das geeignete Mittel zu erkennen, um die Freiheit und Selbstständigkeit der Landesvertreter angemessen zu be⸗ schützen, wobei wir das Vertrauen hegen, daß den bereits gewährten und verheißenen Freiheiten des Volks in keinerlei Weise Eintrag ge⸗ schehen wird. ö Wir fühlen uns gedrungen, diese unsere Auffassung des Sach⸗ verhältnisses einem hohen Staats-Ministerium ehrerbietigst zu be⸗ zeugen. Bewohner der Gemeinde Gevelsberg. (208 Unterschriften.)
Die von dem Minister-Präsidenten, Grafen Brandenburg, der National⸗Versammlung in der Sitzung vom 9ten d. M. mitgetheilte Botschaft Sr. Majestät des Königs hat die Vertagung der Ver— sammlung und deren Verlegung nach Brandenburg ausgesprochen.
Es konnte nach unserem Dafürhalten danach nicht mehr von einer Fortsetzung dir Verhandlungen in Berlin die Rede sein, weil nach dem Gesetz vom 8. April c. der Ort der Versammlung nicht ausdrücklich bezeichnet ist und es daher noch in der Macht des Ge⸗ bers jenes Gesetzes liegt, diesen aus Gründen der Zweckmäßigkeit anderweit zu bestimmen, eines Gesetzes, worauf überhaupt die Exi⸗ stenz der gesammten Versammlung beruht, und worauf die wider⸗ sprechenden Deputirten sich selbst berufen. Wer wollte aber nicht für die erste Bedingniß einer zur Vereinbarung der Verfassung mit ber Krone berufenen Ver sammlung halten, daß sle vor Allem frei sein müsse von jedem äußeren oder gar gewaltthätigen Einflusse. Unter solchen, die freie Berathung störenden Eindrücken hat die National— Versammlung fast während der ganzen Zeit ihres Zusammenseins gestanden. Wir rufen deshalb nur ins Gedächiniß die dem Depu— firten Sydow und anderen Deputirten, so wie dem Minister Arnim, widerfahrenen Beleidigungen — die Erxeignisse des 7. Septembers — des 31. Oktobers. Vielfach ist die Unsicherheit der Vertrauensmänner der Nation in der Kammer zur Sprache gebracht und die Thatsachen anerkannt worden; dennoch ist die Majorität nicht Willens gewesen, von dem Gouvernement den ganz nothwendigen Schutz zu verlangen. Es blieb also im wahren Interesse des Landes der Krone nichts übrig, als dem Volke auch gegen den Willen der Kammer die Ga⸗ rantis für eine freie Berathung seiner Vertreter namentlich bei den Gesetzen zu verschaffen, welche gerade seine Freiheit begründen sollen. Die Verlegung der Versammlung und deren daraus nothwendig fol⸗ gende Vertagung war, wie wir hiermit nach unserer reiflich überleg⸗ ten Ansicht aussprechen, nicht blos ein Recht, sondern sogar eine heilige Verpflichtung der Krone gegen das gesammte Volk.
Wir fühlen uns um so mehr diese unsere Ueberzeugung auszu⸗— sprechen veranlaßt, da die sich dieser Maßregel widersetzenden Depu⸗ tirten auf die Stimme des Landes provozirt haben.
Wir hoffen, daß alle uns Gleichgesinnten mit der öffentlichen Darlegung ihrer Ueberzeugung nicht zurückhalten werden.
Preüßisch Stargart, am 14. November 1848.
Urwähler und Wahlmänner aus dem stargarter Kreise. (Folgen die Unterschriften.)
Erklärung des Vereins für constitutionelles König thum in Cöslin.
Im Hinblicke auf die, von einem Theile der berliner Bevölke⸗
rung seit Monaten in immer steigendem Maße gegen einzelne Ab-
geordnete wie gegen die Gesammtheit der National -Versammlung
geübten Gewaltthätigkeiten und Einschüchterungs⸗Versuche; in der
Üüeberzeugung, daß unter den bisher obwaltenden Umständen die
Freiheit der Berathung und Beschlußfassung in Berlin nicht gewahrt
werden konnte — fühlk der unterzeichnete Verein sich gedrungen, zu erklären:
daß er in der von der Krone im Einklange mit constitutio-
nellen Grundsätzen verfügten einstweiligen Verlegung des
Sitzes der National-Veisammlung, wie in der, Heranzie⸗
hung der Truppen nach Berlin keinen Eingriff in die
Rechte des Volkes, sondern eine durch die Umstände
gebotene, den Gesetzen entsprechende, von vielen
freugesinnten Bürgern seit langer Zeit sehnlich gewünschte
Maßregel zum Heil des Vaterlandes, zum Schutze der
Interessen des Volks, erblickt, und keine Hemmung, vielmehr
*
eine wohlthätige Förderung und Sicherstellun . 3 ö davon erwartet. t cherstt tun der Sera ndem der Verein hiernach mit aufrichtiger Zusti ᷣ Handlungsweise derjenigen Abgeordneten begrüßt, er forderung der Krone Folge geleistet haben, bleibt ihm nur der Wunsch daß das Pflichtgefühl und der sittliche Muth dieser Männer iich Vielen mittheilen und so die feste Stütze werden möge für unfer 6 ö Stürme der Anarchie zu lange schon erschüttertes Va⸗ erland. Cöslin, den 13. November 184. Der Verein für constitutionelles Königthum.
mi vogh 6e ß
Mit höchster Entrüstung haben wir vernommen, wie das Ministeri Brandenburg gegen die 2. der Nation gewählten Vertreter . die Absicht uu? Zu deutlich kund gegeben hat, die Vefestigung der errunge— nen und uns zugesicherten Freiheiten zu hindern. Wir sind aber nicht nur ganz einverstanden mit den von der hohen National-Versammlung gefaßten Beschlüssen, daß der Krone das Recht nicht zustehe, die National- Versamm= lung ohne deren Willen zu vertagen, zu verlegen oder aufzulösen, daß sie diejenigen Beamten, welche der Krone zur Erlassung der orschaft wegen der Verlegung und Vertagung gerathen, nicht für fäbig, erachtet der Regierung des Landes vorzustehen, und schwerer Pflichiverletzung gegen die Krone, gegen das Land und gegen die Versammlung sich schuldig gemacht haben, fondern wir werden auch, wenn die hohe National-Versammlung un— serer bedarf, wie ein Mann auf- und bereit stehen, mit allen unseren Kräften 9 i und Blut diefelbe zu schützen und ihren Beschlüssen Geltung zu ver=
haffen. Henningsdorf, den 12. November 1848. Die Urwähler zu Henningsdorf. Kreis Osthavelland, Provinz Brandenbung.
An eine hohe National ⸗Versammlung zu Berlin. Die unterzeichneten Urwähler von Hennings of, Hohenschöp- ping, Meisnershoff, Pinnom ünd Nieder Neuendorf, weisen die vor=
stehende, ihnen von dem Abgeordneten Herrn Reinile aus Spandau zugesandte, an die National⸗Versammlung zu richtende Arresse ihrem
Inhalte nach auf das Allerentschied en ste zurück. Vielmehr er= kennen sie die Beschlüsse der Krone und des hohen Staats⸗Ministe—⸗ riums als heilbringend an, und können nur solche Ansprachen, wie sie
uns von dem ze. Reinike zugegangen, als zur Anarchie und Republik
führend betrachten. Henningsdorf, den 16. November 1848. (118 Unterschriften.)
Wir unterzeichneten Urwähler erklären hiermit, daß wir den Widerstand unseres Abgeordneten in der National⸗Versammlung und der Majorität derselben gegen den Erlaß Sr. Masestät vom 11ten d. M. durchaus mißbilligen. In dem Gesetz vom 8. April c. fehlt jede Bestimmung über den Ort, an dem sich die durch jenes Gesetz berufene Versammlung einzufinden habe, somit ist der Krone die Wahl desselben, Zeiten und Umständen gemäß, völlig offen gelassen; von dieser Wahlfreiheit jetzt Gebrauch zu machen, war aber Pflicht der Krone, wenn sie nicht zugeben wollte, daß der gemäßigte Theil der National ⸗Versammlung von einer anarchischen Partei, wie dies na⸗ mentlich am 31. Oktober C. geschehen ist, länger noch terrosirt werde, und wenn sie ähnliche Frevel, wie die zu Frankfurt a. M. geschehe⸗ nen, verhüten wollte. Daher erkennen wir in der Verlegung der Verfammlung nach Brandenburg nur eine Maßregel seitens der Krone zur Erhaltung der wahren Freiheit, in der Renitenz aber eines
Theils der Abgeordneten nichts weiter, als das Wiederaufleben des
alten despot schen büreaukratischen Geistes, der, auf vorgebliche recht⸗ mäßige Formen sich steifend, darüber das Vollswohl vernachlässigte. Die männliche und entschlossene Haltung des Ministeriums Branden⸗ . ist uns sichere Bürgschaft dafür, daß endlich dem Lande die wirlliche constitutionelle Freiheit gewährt und dem sinnlosen, mit der Freiheit auch den Wohlstand untergrabenden Treiben einer gewissen Partei ein Ziel gesetzt werde. Bredow (Osthavelland), den 15. November 1848. (82 Unterschriften. )
Die unterzeichneten Urwähler der Gemeinde Altenhausen, Krei⸗ ses Neuhaldensleben, erklären: daß sie in Verlegung der National⸗Versammlung nach Brandenburg keine Verletzung der Rechte der Natibn er= blicken, sondern daß sie die Verlegung als von den Umstän⸗ den geboten ansehen. Altenhausen, den 17. November 1848. (48 Unterschristen.)
Mit dem tiefsten Bedauern haben wir vernehmen müssen, wie gerade bei den wichtigsten Verhandlungen die National-Versammlung und die Personen der Abgeordneten durch Drohungen und gefährliche Mißhandlungen von aufgeregten Volksmassen in Berlin terrorisirt ö sind, so daß eine freie Berathung dadurch unmöglich gemacht wurde.
Die von vielen Abgeordneten desfalls mehrfach beantragten Schutzmaßregeln konnten in Folge des erwähnten Terrorismus nicht die Majorität der Versammlung erlangen, und dadurch wurde es möglich, daß am 31. Oktober d. J. von den aufgeregten Volksmas⸗ sen die Versammlung in Belagerungszustand gesetzt und viele Mit- glieder derselben persönlich insultirt und lebensgefährlich bedroht wurden.
In diesen Mißhandlungen erkennen wir die höchste Gefährdung unserer Vollsrechte. Unter diesen Umständen halten wir die von Sr. Majestät dem Könige und dem verantwortlichen Ministerium zum Schutze der freien Berathung getroffenen Maßregeln, namentlich die Verlegung der Versammlung nach Brandenburg, für vollkommen gerechtfertigt, und erkennen darin nicht im entferntesten eine Ver— letzung der dem Volke zustehenden Freiheiten.
Mögen die Abgeordneten, des ihnen vom Volke gewordenen Auf⸗
trags eingedenk, die Vereinbarung der Verfassung mit der Krone unverrückt im Auge behalten. Treu dem constitutionellen System, aber auch eben so treu dem Könige, vertrauen wir fest seinem wiederholt gegebenen Königlichen Worte.
Berlinchen, den 14. November 1818.
Der Magistrat. Die Stadtverordneten.
. Die unterzeichneten Wähler des schubiner Kreises halten es für ihre Pflicht, über den Konflikt, in welchen ein Theil der National- Versammlung mit der Regierung des Königs gerathen ist, ihre An— sicht nachstehend auszusprechen.
Wir halten die Regierung des Königs vollkommen berechtigt, die National ⸗Versammlung nach Brandenburg zu verlegen und, die Mitglieder der National Versammlung sür verpflichtet, dem Rufe der Reglerung zu folgen. Denn dieser Akt ist eine bleße Administrativ⸗ Maßregel, der sich die konstituirende Kammer gleich jedem anderen Staatsbürger zu unterwerfen hat. Diese Verlegung verletzt keine Rechte des Volkes, dem es ganz gleich ist, ob die Verfassung in Berlin oder Brandenburg berathen wird, und die Bevollmächtigten
des Volkes sollen keine andere Rechte und Int des Volkes. ch Interessen haben, als die
Wir halten diese Verlegung für sachgemäß und nöthig, ja, wir haben sie schon seit Monaten 6 * der bis jetzt . Ter- torismus in der Versammlung herrschenden Faction diese unge etliche Herrschaft zu entziehen und die Freiheit der Stimmgebung für alle Deputirten herzustellen.
Es ist nicht blos inconstitutionell, sondern pflichtwidrig, daß die Deputirten⸗Kkammer gegen ein Ministerium protestirt, bevor dasselbe sich noch als solches gezeigt und seine Ansichten durch Wort oder That befundet hat. Die Deputirten⸗Kammer hat bis jetzt dem Lande nicht bekannt gemacht, aus welchen Gründen dieses Ministerium vor seinem Erscheinen als ein reactionaires bezeichnet worden ist, und nach allen Präcedenzien kann uns nicht zugemuthet werden, eine solche Erklärung ohne Gründe für richtig anzunehmen.
Die Fortsetzung der Sitzungen nach dem durch Königliche Bot- schast erfolgten Schluß derselben ist ungesetzlich, daß Herumziehen der verbliebenen Deputirten in Prozession durch die Straßen ist eine un⸗ würdige Komödie, und diese sind dem Lande verantwortlich für die durch dieses Verfahren gestiftete Aufregung und die daraus vielleicht entstehenden Nachtheile. Ihre Beschlüsse, das Ministerium wegen Hochverrath in Anklagestand zu setzen, und diejenigen Deputirten, welche der Königlichen Botschast gefolgt sind, für Vaterlands⸗Ver⸗ räther zu erklären, fallen auf die Beschließenden selbst zurück, da ihr Verfahren ein ungesetzliches und ungerechtfertigtes ist.
Es ist dieser Konflikt gleich allen früheren, welche die versch ie denen Ministerien zum Abtreten zwangen, durch die radikale Partei in der Kammer veranlaßt; durch die Partei, welche gegen jede Re⸗ gierung aus Prinzip als Feind auftritt, für alle Aufrährer ein zärt⸗
liches Mitgefühl hat und allem Anschein nach ein heimliches Verlan⸗—
gen trägt, das ehrwürdige Königsbaus? reußen zu stürzen und aus den Trümmern ein Prässdentschafts⸗Hotel für sich zu erbauen. Daß sich ein großer Theil derjenigen Deputirten, die ihren
Grundsätzen nach zu der oben bezeichneten Partei nicht gehören, zu
der ungesetzlichen Fortsetzung der Sitzungen hat verleiten lassen, ist sehr zu beklagen, aber leicht zu erklären. Durch die von der radika⸗ len Partei erregte Exaltation, durch ihr Geschrei: „das Vaterland in Gefahr, die Reaction bricht herein“, haben sie sich im ersten Au⸗ genblick überrumpeln und hinreißen lassen und schämen sich jetzt, den ,, Ueberlegung vielleicht längst gemißbilligten Schritt zurück- zuthun.
Wir aber rufen denselben zu: Seid eingedenk Eurer Pflicht! Scheut Euch nicht, einen übereilten Schritt zutückuthun, denn Ihr gewinnt dadurch in der Achtung der Gutgesinnten. Folgt dem Ruf unseres Königs, der es redlich meint mit seinem Volke, und verlaßt einen Weg, der nimmermehr schneller zum vorgesteckten Ziele führt, sondern immer weiter davon entfernt.
Schubin, den 14. November 1848.
(Folgen die Unterschriften.)
Dem unterm 11. November d. J. erlassenen Königlichen Auf- rufe antworten wir mit Freudigkeit: daß wir zu unserem theuren Könige, der es stets gut mit uns gemeint und der uns alle verheißenen constitutionellen Freibelten mit seinem Königlichen Worte verbürgt hat, treulich halten und ihm mit Gut und Blut beistehen wollen gegen alle diejenigen, welche in frevlerischem Ungehorsam sich von Ihm abwenden und Ihn in Seinen landes väter- lichen Absichten behindern möchten. Neuhoff, den 16. November 1848. (G31 Unterschriften.) Callies, den 17. November 1848. 29 Unterschriften.) Pagenkopf, den 15. November 1848. (81 Unterschriften.) Carwitz und Priemhausen. (63 Unterschriften.) Palow, den 16. November 1845. (62 Unterschriften.)
(Fortsetzung folgt.)
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Bayern. München, 13. Nov. (N. K.) Das neueste R e⸗ gierungsblatt enthält nachstehende Königliche Entschließung:
„Se. Majestät der König hat die von der Akademie der Wissenschaf⸗ ten am 29sten Juli J. J. vollzogenen Wahlen zu genehmigen geruht: 1J. als ordentliche Mitglieder der Königl. Akademie der e fe, für die philosophisch philologische Klasse: 1) Dr. Johann Georg Krabinger, er⸗ ster Kustos der Hof, und Staats bibliothek, 7 Dr. Daniel Haneberg, or⸗ dentlicher Universitäts-Prosessor, II. Als außerordentliche Mitglieder in München sür die philosophisch⸗philologische Klasse: 1) Dr. Georg Thomas, Professor der Philologie und Geschichte im Königl. Kadetten⸗Corps; 2) Dr. Karl Prantl, außerordentlicher Professor der Philologie an der Univer⸗ sität München. 111. Als außerordenlliche auswärtige Mitglieder: 2. der philosoyhisch philologischen Klasse: 1) Franz Boissona de, Professor der griechischen Literatur und Mitglied des französischen Instituts in Paris; ) Dr. Anselm Feuerbach, Universitäts-Professor zu Freiburg im Breis- gau; 3) Heinrich Leberecht Fleischer, Universitäts-⸗Professor zu Leipzig: I) Thomas Gaisdorf, Professor der griechischen Literatur in Orsord; 6) Jakob Gnel, Professot und Bibliothekar in Leyden; 6) Christian Au⸗ gust Lobeck, Professor der alten Literatur in Königsberg; b. der histori= schen Klasse: 15 Dr. Heinrich Wilhelm Bensen, Siudienlehrer zu Rothen-= burg a. T.; 2) Dr. Karl Ritter, Professor an der Universität Berlin; 3) Dr. Ludwig Häu sser, Professor an der Universität Heidelberg; 4) Beda Weber, Benediktiner⸗Ordenspriester und Gomnasial-⸗Professor zu Meran. JV. Als forrespondirende Mitglieder: a) der mathematisch ⸗physikalischen Klasse: 1) Dr. Friedrich Walchner, Bergrath und Professor der Chemie und Mineralogie an der polytechnischen Schule zu Karlsruhe; 2) Dr. Franz Heßler, Landgerichtsarzt zu Wemding; 35 Dr. Karl Theodor von Sie- bold, Professor der Zoologie an der Universität Freiburg; 4) Fran ois Louis Pictet, Professor der Zoologie an der Akademie zu Genf; 5) Dr. Ritter von Zipser, Professor zu Neusohl in Ungarn; 6) Dr. Johann Eduard Herberger, nun ordentlicher Professor an der Universität Würz⸗ burg; 7) Elias Wartmann, Professor der Phoösik an der Akademie zu Genf; p) der historischen Klasse: Albert Jäger, Benediktiner ⸗Ordens⸗ priester des Kloster Marienberg. Ferner hat Se. Majestät genehmigt, daß die bisherigen korrespondirenden Mitglieder: Dr. Thomas Rudhart, Universitäts-Professor der Geschichte, und Dr. Friedrich Kun stmann, Uni⸗ versitäts⸗Professor des Kirchenrechts — beide nunmehr zu München — in die Reihe der außerordentlichen anwesenden Mitglieder treten.
Darmstadt, 17. Novbr. Großherzogl. mündli⸗
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