ctlenburg⸗Schwerin. Schw e rin, 16. Nov. SS. C-) we der e . jetzt wöchentlich nur vier Sitzun⸗ gen. In der heutigen 111en Sißung ist sie nach langen Verhand⸗ fungen zu dem einmäthigen Beschluffc gekommen, keine stenographi⸗ schen Berichte erscheinen zu lassen. Fa eben so einmüthig wurden bie Grundsätze anerkannt, welche der Petitions⸗ Aue schuß se nen Be⸗ richten unterlegen zu wollen erklärt hatte. Diese Grundsätze sind: 1) Beschwerden üiber Rechteverletzungen sind dem Rechtswege zu überlassen, und hier nur zu berücksichtigen, wenn und insoweit der Rechteweg verhindert oder erschwert ist; 2) Beschwerden über beste= hende gefetzliche Zustände sind regelmäßig nicht für sich zu prüfen uud respeltiv zu erledigen, sondern der bevorstehenden allgemeinen Gesetzgebung in den fraglichen Bestimmungen anheimzugeben, in Folge dessen denn auch namentlich die Beschwerden der kleinen Grund⸗ besißer über ungenügende Ausstattung oder erfolgte Einschränkung ihrer Ländereien (ohne eigentliche Rechtsverletzung) dem volkswirth— schaftlichen Ausschusse als Material zur eventuellen Berücsichtigung zu überweisen sind; 3) Abweichungen von dem zweiten Grundztze
d!
fechtfertigen sich in einzelnen Fällen nur durch besondere Dringlichkeit.
Petermann konnte zwar, waren, sich nicht einverstanden erklären mit dem Beschlusse, Rechts—= beschwerden dem Rechtswege zu überlassen, und begehrte eine Unter⸗ suchung darüber, ob nicht noch andere Wege aufzufinden seien, den Antragstellern zu helfen. Von Schwarz wurde hierbei der Aatts gestellt, die Regierung aufzufordern, den Petenten doch mindesten ine Antwort zu ertheilen, wobei derselbe besonders die Nichtbeach— tung der von den Bürgerwehren eingereichten Vorträge hersorhob. Der Minister von Lützow bemerkte jedoch, daß der Regierung durchaus keint Kompetenz über das Großherzogliche Kammer- Kolle— gium in rein ökonomischen Sachen zustehe, und daß, wenn sie auf die Anträge von Bürgerwehren nicht geantwortet haben sollte, dies aus dem Grunde geschehen sei, weil ste allgemeine Grundsätze über Bü. gerwehren nicht habe feststellen können, ohne den ehemaligen Landtag oder die Abgeordnetenkammer zu fragen und die allgemeinen Bestim mungen von Frankfurt zu erwarten. Die Kammer erklärte sich hier⸗ mit auch einverstanden, Störzel, sich in Angelegenheiten des Kammer- Kollegiums an den Großherzog zu wenden, bemerkt hatte, daß die Abgeordnetenkammer nur mit der Regierung verhandeln könne, und es dann dieser über- lassen bleiben müsse, sich mit den anderen Landes-Kollegien zu ver— standigen.
Oldenburg. Oldenburg, 1b. Nov. (Wes. Ztg.) In der heutigen Sttzung des Landtags wurde das nachstehende Ministe= rial-⸗Schreiben in Betreff der Civilliste mitgetheilt.
„Das Ministerium habe geglaubt, daß die Erklärung des Großherzogs in Betreff der Civilliste übereinstimme mit der Erklärung vom 13. Mai an die Vierunddreißigerversammlung. Seines Irrthums gewahr werdend, habe es jetzt weiteren Vortrag erstattet und sei beauftragt, der geehrten Stände⸗ n n,. um jene Üebereinstimmung herzustellen, zu erklären: Die Civil⸗ liste wird für die Dauer der Regierung des Großherzogs vereinbart; das e. Domanialvermögen wird für Staatsgut erklärt, blos unter Vor=
ehalt der etwaigen Nachweisung, daß etwas zum Hausvermögen gehöre; der Ertrag des künftig etwa ausgeschiedenen Hausvermögens wird zunächst auf den Betrag der Livillise in Anrechnung gebracht. Wenn Nadizirung der Civilliste in Domainen vereinbart worden, fällt aller Vorbehalt auf Sonderung der Gefälle weg; an obige Bestimmungen wird kein weiterer Vorbehalt geknüpft, habe präjudiziren wollen.“
Lauenburg. Ratzeburg, 16. November. (H. C.) Den lauenburgischen Ständen ist nachstehendes Convocations⸗- Schreiben zu⸗ gegangen: ö.
„Meinen hochgeehrten Mitständen wird es bekannt sein, daß die zur Ausflihrung der malmöer Waffenstillstands Bedingungen ernannten Kom— missarien neuerlich in Lübeck eingetroffen waren, um die Einsetzung einer neuen lauenburgischen Administrations-Kommission einzuleiten und hier auszuführen. Nachdem die gedachten Kommissarien sich hierüber mit der bisherigen Administrations-⸗Kommission in Communication gesetzt hatten, ,. zwischen der Letzteren und den Kommissarien widerholte Verhand- ungen stattgefunden, von deren Verlauf ich in Kunde gewesen bin, und welche zu dem endlichen Resultat geführt haben, daß die bisherigen Mit— glieder der Administrations-Kommission verbleiben unter hinsichtlich des Prinzips ihrer neuen Function wesentlichen und günstigen Modificationen der Waffenstillstands⸗Bedingungen. Eine nähere und umfängliche. Mitthei⸗ lung hierüber und über den auf heute angesetzten Att der Vereidigung der Administrations-Kommission kann erst auf einem Landes- Konvente gesche= hen. Indem ich solchen dazu und wegen einiger anderen Vorlagen auf Sonnabend den 18. November d. J anseße, ersuche ich meine hochgeehrten Mitstände, sich am gedachten Tage, Vormittags 10 Uhr, in dem bekannten Lokale zu Ratzeburg einzusinden. Ratzeburg, den 15. November 1848.
Nensß⸗Schleiz. Ebersdorf, 17. Okt. Der Fürst Heinrich
LXXII. hat bei Niederlegung der Regierung im Hinblick auf Seinen
Geburtsort und unter dankender Rückerinnerung an die Höchstihm von der Gemeinde Ebersdorf unausgesetzt bewiesenen treuen Anhänglich-=
Gekanntmachungen. lo365 b A us
z u g.
Unter Hinweisung auf die den Stralsundischen Zei— tungen in extenso inserirten Prollamen werden auf den Anirag des Grafen Gustav von Schwerin auf Gr. Bünzow Alle und Jede, welche an daz im Jahre 1846 von dem Herrn Baron Julius von Kirchbach auf Ho— hensee an ihn verkauste und Trinitatis gedachten Jah- tes tradirte, im Greifswalder Kreise belegene Allodial= Rittergut Groß -⸗Bünzow nebst Saaten, Ackerarbeiten und Inventarien rechts begründete Ansprüche haben und geltend machen zu können vermeinen, zu deren Anmel— dung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine:
am 30. Sttbr., 25. Ros br., 8. Bezbr. d. J. Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver⸗ meidung der am 22. Dezember d. J. zu erkennen⸗ den Präktlusion, — hiermit aufgesordert.?“
Datum Greiss wald, den 30. September 1848
Königl. Hofgericht von Pommern und Rügen. von Kloot.
sein soll.
1
15491 Edittal⸗-Vorladung.
Nachstehende Verschollene, als: ⸗
1) der Stellmacher Joh. Heinr. Gottlieb Dienemann aus Etzelsrode, geboren den 24. März 1765, feit länger als 50 Jahren abwesend, und dessen Vet . mögen 7 Thlr. 98 Sgr. 10 Pf. beträgt;
2) der Oekonom Joh. Christian Barthels aus Nord= len, eboren den 23. September 1723, welcher ich im Jahre 1833 nach Westpreußen begeben ha= ben soll und dem ein Nießbrauchsrecht von 890 Thlrn. zusteht;
3) der Müller Joh. Rudolph, Teichmüller, geboren ist, im den 12. April 1805 zu Grüningen im Kreise Wei⸗ soll und ßensee, welcher im Jahre 1832 nach Amerika ge—⸗ gangen sein soll und dessen Vermögen in 117 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf. besteht;
4) die Gebrüder Werner, Joh, Heinrich, welcher am 24. April 1789 zu Frsediichelohrg geboren, seit
9)
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nachdem diese Grundsätze bereits adoptirt
nachdem Pohle gegen einen Vorscklag von
1096 keit Sich bewogen gefunden, künftig wie bei dem Antritte Seiner Regierung den Titel: Fürst Reuß Ebersdorf zu führen.
Ausland.
Oesterreich. Mailand, 8. Nov. (J. d. Oest. El opd) Der Feldmarschall Radetzky9 und seine Armee haben folgende Adꝛesse . Feldmarschall Fürsten Windischgrätz und dessen Truppen ge— richtet:
„Ew. Excellenz und Ihr tapferes Heer haben in den Tagen des 29. 30. und 31. Ottober und am 1. November der Anarchie ein Ende gemacht; die Kaiserliche Residenzstadt, entweiht durch Verrath, befleckt mit Bürgerblut ist zum Gehorsam zurückgekehrt; von der Spitze des ehrwürdigen Doms weht die Kaiserliche Fahne, welche den Völkern Oesterreichs ihre Befreiung vom Joche der Willkür und von der Blutherrschaft verkündet. Empfangen Sie, edler Mätsampfer, und Ihr wacktres Heer meine Glückwünsche und die meiner Truppen für Ihre tapferen Thaten. Aus dem Blute Latour's wird die Freiheit hervorsprossen, nicht jene Freiheit, welche sein blutdürstiger Morder eistrebte, sondern die, welche dem friedliebenden und treuen Bürger die Henschaft der Gesetze, die Sicherheit der Person und des Eigen hums gewährt. Aus ruhigen, würdevollen Berathungen, nicht mehr durch das Geschrei erkaufter Horden gestört, wird jetzt die Constitution her vorgehen, welche die Güte des Kaisers seinen Völkern gewährleistet. Dies, mein Fürst, wird das Erg bniß des von Ihnen erfochtenen Sieges sein, der Ihnen und Ihrem Wirken einen ruhmvollen Platz in den Annalen
ruhigende Wahrscheinlichkeit ist aber vorbanden, daß im Fall seiner Wahl sein Kabinet bald aus Staatsmännern bestehen wird, deren
Desterreichs anweisen wird. Verfolgen Sie muthig Ihr Werk zur Befesti.
gung der Monarchie, und lassen Sie sich beim Beginne desselben nicht von dem Geschrei der Parteien zurückhalten. rechtigkeit widerfahren lassen. Niemals siegte das Laster über die Tugend;
Die Geschichte wird Ihnen Ge⸗
wo wäre denn sonst die Gerechtigkeit der ewigen Hesetze? Versichern Sie
den Theil Ihrer Truppen,
welche Wiens Garnison bildeten, daß der 6te
und 7Fte Ofiober durch die Ersturmung der Barrikaden wieder gesühnt ist. Schwer war der Vorwurf, welcher auf Einigen von ihnen lastete, aber
eben so edel war die Reue. brüderliche Hand, die Manen Latour's sind gesühnt. Hauptquartier Mailand, 7. November 1848. Radetz ky, Feldmarschall.“
Frankreich. Paris, 16. Nov. Der Moniteur erklärt die Angabe eines sozialistischen Blattes, daß Cavaignac's Rundschrei⸗ ben zuvor im Misister-Conscil berathen und drei Paragraphen des ursprünglichen Entwurfs auf Anrathen der Minorität ausgemerzt worden seien, für eine Erdichtung.
Tie französische Regierung hat die geeigneten Befehle ertheilt, damit keine Flüchtlings- Legion sich an den Gränzen bilden und einen Einbruch in Deutschland versuchen kann. Die Präfefte dürfen nur solchen Personen, die sich vollkommen ausweisen, Pässe ertheilen.
Zu Mostaganem langte am bten der dritte Zug der nach Alge— rien abgegangenen Kolonisten an.
Das Jdurnal des Débats bemerkt ironisch: „Obgleich die National-Versammlung die unterdrückten Lehrstüble am Collége de France wiederherstellte, hat sie doch die damals von Hermn Carnot ünd Herrn Reynaud neu errichteten Lehrstühle nicht aufgehoben. Dies ist sehr gut. Wir hoffen daher, daß nächsten Tages Herr La-
martine, Herr Ledru Rollin, Heir Garnier Pagüs und Herr Mar-
als daß der Großherzog den agnatischen Rechten nicht
aus Ellrich,
ungefähr 40 Jahren von hier abwesend ist und
zuletzt vor 20 Jahren aus Böhmen Nachricht von
sich gegeben hat, und Andreas Werner, dessen Ge⸗ burtstag jedoch nicht zu ermitteln gewesen und der seit
/ länger als 30 Jahren nach Dänemark gegangen
Das Vermögen Beider beträgt 35 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf.;
Jacob Mollenau, geboren den 19. September 1757 zu Bliedungen, seit 1808 abwesend, und dessen Vermögen 35 Thlr. 5 Sgr. 6 Pf. beträgt;
N die Gebrüder Hahnemann aus Nordhausen, Joh. Leberecht, geboren den 30. Dezember 1777 und seit 1819 abwesend, und Andr. Friedrich, geboren den 6. Mai 1783 und seit 1808 abwesend. Das Ver⸗= mögen Beider besteht in 120 Thlr. Cour. ; der Schuhmacher Joh. Christian Gottfried Bött= cher aus Nordhaufen, geboren den 17. Februar
seit 1808 abwesend und dessen Vermögen
35 Thlr. 25 Sgr. beträgt;
Heinrich Gottfried Roche aus Nordhausen, dessen
Geburtstag der Zeit noch nicht hat ermittelt wer⸗
den können, und der seit 49 Jahren abwesend ist.
Das Vermögen desselben besteßt in 28 Thlr.;
der Hutmachergeselle Joh. Wilhelm Oehne aus
Nordhausen, welcher am 8. Oltober 1792
seit länger als 36 Jahren abwesend ist und dessen
Vermögen in 60 Thlr, besteht;
10) der Schuhmacher Joh. Andreas Kohlmann von
Nordhausen, geboren den 25. Januar 1788, seit
länget als 49 Jahren abwesend und dessen Ver—
mögen 20 Thlr. beträgt;
3. unverehel. Wilhelmine Magdalena Varth von ordhausen, welche am 28. Juli 1812 geboren
Jahre iszt nach Amerska gegangen sein
n. 33 Thlr. 19 Sgr. A Pf. im Vermögen hat;
die verehel. Marie Rudolphine Geyer geb. Feist
. welche den 11. November 55 jebo—⸗
ren, seit 1898 nach Polen gegangen sein soll und deren Vermögen in 46 Thlr. 25 Sgr. besteht; ober deren etwanige; unbekannte Eiben werden hiermit
rast ihre Vorlesungen beginnen werden. sucht werden.“
Vor dem Centralklub der Bonapartisten, in der Passage Jouf— froy am Boulevard, sammelten sich gestern Abend etwa tausend Men- schen, weil der Klub jedem politischen Gegner den Einlaß verweigert hatte. Der Andrang wurde immer stärker, und obgleich man von den Fenstern des Klubs herab mit Wasser gegen sie spritzte, hielten ste doch so lange Stand, bis sich der Klub auf gob. Borgestern fand andererseits unter Alton Shreis Vorsitz im Montesquieusaale eine Sitzung der Demokraten statt, in welcher ein Bonapartist das Wort verlangte und erhielt. Laum hatte er angefangen, die Verdienste des „Prinzen“ zu loben, so schrie man aus vollem Halse: „Reißt den Kerl herunter! Das ist ein bezahlter Lakey aus der Rue de la Chaus— sé«e d'Antin, wo man nur Glagçeehandschuühe und glanzlederne Stie⸗ feln trägt!“ Die Köpfe erhitzten sich mit jerem Augenblick mehr, und wenn der Saalkellner nicht den Einfall gehabt hätte, das Gas aus⸗ zulöschen, wodurch plötzliche Fnsterniß entstand, die allem Geschrei ein Ende machte, so wäre es wahrscheinlich zu derben Aufiritten ge⸗ kommen. So aber zerstreute sich die über 3000 Mann zählende Versammlung, und jeder lachte herzlich über die List des Saal— wärters.
Sie werden gewiß stark be⸗
Großbritanien und Irland. London, 16. Nov. Ueber die Kandidatur Louis Bonaparte's für die Präsidentschaft der französischen Republik sagt die Times: „Wir sind minder ge⸗— neigt, Louis Napoleon der Tendenz zu zeihen, die Welt in Brand zu setzen, als seine zukünftigen Minister, die bereits auf seinen Namen spekuliren und auf seinen Namen intriguiren. Eine große und beun=
4
— .
ausgezahlt werden wird. Nordhausen, den 24. Juli 1818.
Ich und meine Truppen reichen Ihnen die
! 1
aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gerichte bin— nen 9 Monaten und spätestens in dem auf . den 24. Mai 1849, Vormittags 11 Uhr,
vor dem Land- und Stadtgerichts-Rath Willing in unserem Geschäfts - Lolale angeseßten Termine entweder persönlich oder schristlich zu melden und zur Erhebung der für sie vorhandenen Gelder sich zu legitimiren, wi⸗ drigenfalls ihre Todeserklärung durch Erkenntniß aus⸗ gesprochen und ihr Vermögen den sich legitimirenden Erben oder als herrenloses Gut dem Königl. Fiskus
Königliches Land- und Stadftgericht.
Aussichten Louis Bonaparte's sich stündlich mehrten.
frühere Stellung im Amte beständig durch eine unbesonnene und rück= sichtelose Politik charakterisirt wurde, aus Abenteurern, die der An⸗ sicht, daß der Augenblick ihrer Erhebung und Macht gekommen sein müsse, seitdem Frankreich zu ihrem Niveau herabgesunken, aus Män- nern, die mehr geneigt sind, in Extravaganz und Thorheit zu ver- sinken, als zu gesunden und festen Prinzipien der Autorität und Achtung zurückzukehren. An und für sich selbst und unter den eigen⸗ en ge Verhältnissen der französischen Republik möchte Louis Napolcon eine Wahl sein, geschaffen dazu, den Mißbräuchen ein Ziel zu setzen, unter welchen die Nation seußzt. Allein er wird umgeben sein von Männern anrüchigen Charakters, zweifelbaften Urtheils, reizbaren und egoistischen Naturells, welche während ihrer kurzen Herrschaft von der Größe einer Vergangenheit, die sie nicht wieder ins Leben rufen können, würden heimgesucht werden, und von den Gefahren oder der Lächerlichkeit einer Situation, die sie nicht bessern fönnen.“ Die pariser Korrespondenz der Times meldet, daß die e Das Heer wäre stark für ihn, und sollte ein Staatsstreich gegen denselben unternom⸗ men werden, so wäre darauf zu rechnen, daß sich die Truppen auf seine Seite schlagen würden. Die Ultrademokraten und Sozialisten lägen in Febke; wären sie einig gewesen, so wäre beim Verfassunge⸗ Feste ein Aufstand ausgebrochen, der nunmehr vertagt worden sei.
Eisenbahn⸗Verkehr. Thüringische Eisenbahn. Frequenz und Einnahme bis ultimo Oftober 1848. A. Personen-Frequenz. bis ultimo Sept. wurden befördert .. 54 im Monat Okt. n (gegen 65,079 Personen im
472,876 Personen. n ö 54,425 5 Oktober 1847.) in Summa 5417,01 Personen. B. Güter⸗Frequenz. bis ultimo Sept. wurden befördert im Monat Okt. ö (gegen 102,092 Centner im Okt. 1847. in Summa Einnahme. bis ultimo Sept. .... im Monat Okt. a im Personen⸗ Verkehr 24,864 Rt. 15 Sg. 11 Pf. (gegen 30, 861 Rthlr. 6 Sgr. 8 Pf. im Oki. 1847.) b) im Güter⸗, Gepäck⸗, Equipagen 2. Ver⸗ kehr (gegen 23, 314 R 6 Pf. im Okt. 1847.)
777.052 Ceniner. 101,635 .
S783, 690 Centner.
278, 154 Nthlr.
22, 155 Rt. 14 Sg. 1 Pf.
47,0290 Rthlr.
—
in Summa Tö, 174 Rthlr.
—
Markt ⸗Berichte.
Hamburg, 17. Nov. Getraide war in Folge englischer Berichte flau. Weizen in loco bedang 4 a 5 Rthlr. Crt. niedri⸗ gere Preise; alter Saale⸗ 130 —=131 Pf. holte 134 Rthlr. Crt. ; ab Ostküste Holsteins wird 130 — 131 Pf. pr. Herbst zu 95 a 96 Rthlr. Beo. und pr. Frühjahr zu 98 Rthlr. Beo. vergeblich ausgeboten. — Roggen loco und ab auswärts still und unverändert. — Gerste, Saalt- in loro 104 - 105 Pf. zu 80 Rthlr. Ert. verkauft, bleibt dazu erlassen. Ab Dänemarks Ostküste sind Offerten 110— 111 Pf. gedarrte zu 6 Mf. 8 Sch., ungedarrte 6 Mk. a 6 Mk. 4 Sch. Boo. pr. Tonne ohne Käufer. Hafer zu letzten Preisen ohne Erfolg ausgeboten. — Erbsen fanden in loco zu weichenden Preisen guten Absatz; man bezahlte Kochwaare mit S6 à 95 Rthlr. Crt. pr. Last. — Bohnen bedingen loco mittel 66 a 68 Rthlr., kleine 80 a So Rtihlr. Ert. pr. Last. — Wicken, große Braunschweiger 190 a 115 Rthlr. Ert. nach Qualität am Markt, bedingen bei Kleinigkeiten diese Preise.
Rappsamen wenig zu haben; loeg 112 2 115 Rthlr. Crt, ab Westküste 112 a 114 Rihlr. Beo. pr. Last, nomineller Preis.
Anisterdam, 15. Nov. Getraide. poln. Z35 Fl.
Roggen 118pfd. petersb. 137 .J.
Rüböl in loco sehr willig, auf Lieserung etwas angenehmer; pr. 6 W. 38 Fl.
Leinöl pr. 6 W. 275 Fl.
Hanföl pr. 6 W. 357 Fl.
Leinsaamen flau.
Weizen 130pfd. w.
fried Thierfelder in Neukirchen bei uns seine Insolvenz angezeigt und auf Eröffnung des Kenkurs - Prozesses angetragen hat, wir aber hierauf
den 12. April 1849 zum Liquidations-Termine,
den 24. Mai ej. a.
zur Publication des Prätlusivbescheide,
den 31 sten dess. Mtg. ; zur Pflegung der Güte, so wie in Entstehung elnesz Vergleichs
den J. Juni dess. Jahres zur Inrotulation der Alten und endlich den 5. Juli ej.
6991
Konkursmasse des hiesigen Wedde gehörenden Immobilien:
7 Anzeigen von diesem Tuchfabrik, 2) zweier Erbenzins-⸗Gärten,
*
geboren,
ziger Termin auf
Rathhaus geladen werden. nelzen, den 16. November 1648.
gebo⸗
16961
Subhastation s Patent. Zu dem öffentlich meistbietenden Verkaufe der zur Tuch⸗ Fabrikanten Louis
1) einer im Hamburgschen unparteiischen Korrespon= denten Nr. 193. und 291., dem Preußischen Staats⸗ Anzeiger Nr. 102. und 110., dem 190sten und 191sten Stücke der Hannoverschen und dem 6bsten und 68ften Stücke der Lüneburgschen, auch dem 193sten und 208ten Stücke der Braunschweigschen
Jahre näher beschriebenen
3) einer Prieche in der St. Marienkirche, und 4 eines Grabgewölbes auf dem Kirchhofe, wird dem Antrage des Konkurs- Kurators gemäß ein
den 9. Janu ark. J.. Mittags 12 Uhr, angesetzt, zu welchem Kaufliebhaber auf das hiesige Stadtgericht. A. Keuffel.
C ditt al ⸗- Citation. Nachdem der Strumpfwaarenhändler Johann Gott⸗
2.
zur Publication eines Locations-Bescheides oder Urtels anbelaumt haben, so werden Gerichts wegen genannten FThierfelder's bekannte und unbekannte Gläubiger hiermit dictaliter und peremtorie geladen, im Liquidationè= Termine persönlich oder durch hinlänglich legitimirtt Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche au den Gemeinschuldner bei Strafe des Aus⸗ schlusses von der Masse und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu den Aften gehörig anzuzeigen und zu bescheinigen, sodann mit dem bestellten Konkurs ver⸗ sreter und, da nöthig, unter sich rechtlich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen, im Gütepflegungs⸗ Termin über etwanige Vergleichs-Vorschläge sich zu er= flären, indem sie außerdem für einwilligend werden , achtet werden, und daß mit Publication des Prällusto= Bescheids oder Locations-Urtels hinsichtlich der ausge- bliebenen Gläubiger in contumaciamm werde verfahren werden, gewärtig zu sein. . ö
Auswärtige Gläubiger haben bei 5 Thlr. Straft zur Aunahme der künftig ergehenden Ladungen Gevollmäch= gn n Orte des Gerichts oder in dessen Nähe zu bestellen.
6 Neukirchen bei Chemnitz im Königreicht Sach= sen, am 11. November 1848.
Herrschaftlich Hänelsche Gerichte.
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für Jahr. * Rthlr.« 3 Jahr. 8 Rthlr.⸗ I Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.
202.
Inhalt.
Amtlicher Theil.
Deutsch lan d.
Preußen. Liegnitz. Bekanntmachung der Regierung. — Magde⸗ burg. Rundschreiben der Regierung an die Landräthe. Aufforde⸗ rung des Oberrpräsidenten zur Unterstützung der Landwehrmänner. — Schreiben des Magistrats an die Stadtverordneten. — Das dritte Land- wehr-Bataillon.
Bundes-Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichs- Versammlung. — Biedermann zum Reiche Gesandten in der Schweiz ernannt. — Anträge des Ausschusses in der
preußischen Frage. Wien. Hinrichtung. — Gratz. Nachrichten vom Triest. Das sardinische Geschwader verläßt
Oesterreich. Kriegsschauplatze. Venedig.
Bayern. München. Ministerwechsel. — Vermischtes. — der Bischöfe in Würzburg geschlossen
Lauenburg. Natzeburg. Einsetzung der neuen Regierung.
; A ustlan d.
Frankreich. National- Versammlung. Urlaubsertheilung — Bestenerungsbewilligung. — Budget des Inneren. — Die Auswande— rung nach Algier. Paris. Schreiben Louis Bonaparte's. Die Richter für den hohen National-Gerichtshof. Der Uhrmacher Naun— dorf. — Paß--Maßregel.
Großbritanien und Irland. Na⸗ pier's Geschwader.
Spanien. Madrid. Einberufung der Cortes. — Ernennungen.
Boöorsen⸗ und Handels Nachrichten.
Beilagen.
Der Kongreß
London. Hofnachricht
— d .
Amtlicher Thei Amtlicher Theil.
( Potsbam, den 19. November 1848.
Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig sind heute, von Braunschweig kommend, hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgetreten.
Das Staals-Ministerium hat den Regierungs-Präsidenten Frei—
herrn von Schleinitz zu Liegnitz mit der interimistischen Verwaltung des Ober- Präsldiums der Provinz Schlesien beauftragt. Grund des §. 4. des von dem Königlichen Staats- Mini⸗ sterium unter dem 12ten d. M. genehmigten Erlasses Sr. Excellenz bes kommandirenden Generals in den Marken, Herrn von Wrangel, von demselben Tage betreffend die Maßnahmen, unter welchen der Belagerungszustand Berlins zur Ausführung, gebracht werden oll untersage ich hiermit in Folge einer mir dieserhalb zugegan⸗ genen Requisition des Generals von Wrangel vom 17ten d. M. und gestützt auf eine mir beuse dieserhalb zugekommene Staats . Min iste⸗ kial-Verfügung vom gestrigen Tage. unbedingt den Verkauf aller politischen Druckschriften auf offentlichen Straßen und Plätzen. Diesem Verbote sind auch die auf Grund der Verordnung des Po⸗ lzei-Präsidiums vom 28sten 8. N. (Intelligenzblatt Nr. 259 und 260) zum Handel mit T ruckschriften auf öffentlichen Straßen und Plätzen legitimirten Personen unterworsen, indem die ihnen ertheilte deefallige Erlaubniß in Gemäßheit des Vorbehalts im §. 2 jener Verordnung bis auf Weiteres suspendüt , 2
Uebertretungen dieses Verbots werden nach §5. 176 und 177 der Gewerheordnung vom 17. Januar 1845 bestrast. Außerdem haben die Kontravenienten ihre sofortige Verhaftung zu gewärtigen.
Berlin, den 20. November 1848. J Der Königliche Polizei⸗ Präsident
von Hinckeldey.
Auf
ö
chtamtlicher Theil. Dent sehlan d.
e 2
U
Preußen. Liegnitz, 19. Nov. T he R hat folgende Bekanntmachung an die Eingesessenen des diesseitigen Re⸗ gierungs · Bezirks erlassen:
Beschluß eines Theils der preußischen National⸗Versammlung wegen der Steuerverweigerung auf amtlichem Wege zu ihrer Kenntniß ge— langt, erkennt ihre Pflicht, den Eingesessenen des ihrer Verwaltung anvertrauten Bezirks öffentlich zu erklären,
15ten d. M. für gesetzwidrig, die Rechte der Krone, wie der Nation verletzend, zu erachten genötbigt ist.
Wie die unterzeichnete Regierung seit dem 18. März d. J. und seitdem von dem Könige seinem Volke constitutionelle Rechte verlie⸗ hen worden, ehren und zu schützen; wie keine Handlung derselben ein Streben nach bem, was man Reaction nennt, an den Tag gelegt hat, sondern wie neben der Achtung der gewährten Freiheit ihr einziges Bestreben da—⸗ hin gerichtet gewesen ist, das Gesetz, die Ordnung und das Recht der Gesammtheit und der Einzelnen aufrecht zu erhalten, so ist auch heute die unterzeichnete Königliche Regierung fest entschlossen, auf dem Wege, welchen eine constitutionell⸗ monarchische Verfassung den in unfercin Vaterlande eingefetzten Behörden vorzeichnet, ihrer Pflicht getreu, ferner zu beharren, und die Rechte des Volkes, aber auch bie Rechte der Krone mit allen Mitteln zu wahren, welche das Gesetz in ihre Hand gelegt hat. Allein mit diesem Vorsatze muß unsere Erklärung über die Gesetzwidrigkeit des Beschlusses we⸗ gen der Steuerveiwtigtrung zusammenfallen. Dieser Beschluß ist
Berlin, Mittwoch den Les.
Die Königliche Regierung
. . . der Ausführung des „Die unterzeichnete Königliche Regierung, an dem Tage, wo der de oführung
die durch unsere Veifügung
daß sie auf ihrem Stand⸗ zunkte seit dem 18. März d. J. und eingedenk des Diensteides ihrer Mitglieder den Beschluß des Theils der National-Versammlung vom
es als ihre ernste Pflicht betrachtet hat, diese Rechte zu
nach der Vertagung der National- Versammlung nur von einem Theile derfelben gefaßt, nachdem die Gesetzwidrigkeit der Beschlüsse dieses Theils wiederholt ausgesprschen worden. Daß die Krone bei Verle⸗ gung und Vertagung der National ⸗Versammlung sich in ihrem vol⸗ len Rechte, aus dem rechtlichen wie politischen Standpunkte betrach⸗ tet, befindet, ist unsere Ueberzeugung, und selbst die deutsche Reichs⸗ versammlung zu Frankfurt, die höchste Instanz in politischen Dingen des deutschen Vaterlandes, hat in ihrer 115ten Sitzung dieses Recht der preußischen Krone anerkannt. Mit diesem Rechte aber hört jede Berechtigung des Theils der National⸗-Versammlung zu ferneren Be⸗ schlüssen, und damit auch selbstredend jede rechtliche Wirkung der den- noch widerrechtlich gefaßten Beschlüsse auf.
Das Recht, Steuern zu bewilligen, welches nach §. 13 des Ge⸗ setzes vom 8. April 1848 Gesetz-Sammlung Seite 91 der zur Vereinbarung der preußischen Staats⸗Verfassung berufenen Versamm⸗ lung eingeräumt ist, schließt nicht das Recht in sich, die Einzahlung und Einziehung bereits gesetzlich begründeter und fälliger Abgaben aufzuheben, und ist ein solcher Beschluß ein nach keiner constitutionel⸗ len? Staatsform gerechtfertigter, sondern ein Akt der Anarchie, und eine Provocation zur Nevolution.
Bewohner der Städte und des platten Landes! Laßt unsere Stimme nicht ungehört verhallen. Vertraut dem heiligen Worte eures Königs, welches in der Proclamation vom 11ten d. M. feier⸗ lich die Erhaltung der gewährten Rechte und den Fortbau einer con= stitutionellen Monarchie auf volksthümlicher Grundlage aufs neue verheißt. Laßt euch von den Einflüsterungen und dem rastlosen Be⸗ streben einer der Ruhe und Ordnung feindlichen Partei nicht zu dem Glauben verleiten, daß der gewährten Freiheit, daß der Negulirung eurer Verhältnisse zum Staat und in den Landgemeinden die Reac⸗ tion entgegentreten werde; laßt euch nicht hinreißen zur Anarchie, zum Aufruhr wider das Gesetz, das Recht und die Ordnung. Er— wartet im Frieden die Entwickelung der Verhältnisse. Erfüllt eure Verpflichtungen gegen den Staat ungestört auch ferner und bewährt die alte Treue dentschen Stammes, die in allen Zeiten der Stolz Deutschlands gewesen ist. Nur in der Gesetzlichkeit, in der Ruhe und Ordnung kann die rechte Freiheit und das Gesammtwohl ge⸗ deihen. Erhaltet Euch diesen Zustand der Ruhe und vertraut unse— rem wohlgemeinten Zuspruche, aber auch unserem feierlichen Worte: Eure Freideit und die von unserem Könige gewährten Rechte sind uns heilig! Wer sie antasten wollte, wäre unser Feind, wie der eu rige. Allein eben so fest treten wir der Störung der Ordnung, der Widersetzlichkeit gegen die Rechte der Königs, der Anarchie entgegen und werden solchen frevelnden Bestrebungen mit allen uns vom Ge- setz gestatteten Maßnahmen zu begegnenwissen.
Liegnitz, den 18. November 1848.
Die Königliche Regierung. v. Schleinitz.“
Magdeburg, 21. Novbr. (Magdb. Ztg.) Die König liche Regierung hat nachstehendes Rundschreiben an sämmtliche Land- räthe des Regierungs⸗-Bezirks erlassen:
„Nachdem sich an einigen Orten der Provinz sogenannte Sicherheits-= Ausschüsse gebildet haben, sind die Behörden bereits durch den Erlaß des Herrn Ober- Präsidenen vom 15. d. M. (S. Preuß. St. Anz. Ni. 200) aufgefordert, den Bestrebungen dieser Ausschuͤsse, welche jeder gesetzlichen Begründung entbehren, alles Ernstes entgegenzutreten. Es hat sich in⸗ zwischen mehr und mehr herausgestellt, daß die auf den Umsturz alles Bestehenden hinarbeitende Partei in diesen Ausschüssen das Mittel zu fin den glaubt, die Autorität und Wirksamkeit der bestehenden Behörden, wel. chen allein amtliche Besugnisse beiwohnen, zu beseitigen, die exekutive Ge—=
walt sich zu verschaffen und dieselbe für ihre Zwecke zu benutzen. — Wir finden uns daher veranlaßt, die Königlichen Landräthe nochmals darauf binzuweisen, mit aller Energie der Bildung solcher Ausschüsse entgegenzu⸗ treten und da, wo solche Sicherheits ⸗Ausschüsse bereits ins Leben getre= ten sind, dieselben sofort, nöthigenfalls unter Anwendung der gesetzlichen Zwangs maßregeln auszulösen, wobei wir darauf aufmerksam machen, daß, so weit die gewöhnlichen Mittel der Polizei für diesen Iweck nicht ausrei⸗ chen, überall zunächst die Bürgerwehr zu requiriren ist, um dem Gesetze Achtung zu verschaffen. Zugleich bemerlen wir jedoch, daß nach 8. 107 der revidirten? Städte⸗Ordnung für vorübergehende Zwecke von den Magistraten Kommissionen aus Mitgliedern der städtischen Behörden und wohlgesinnten Einwohnern der Stadtgemeinden gebildet werden können; sofern daher die Verhältnisse einzelner Städte es angemessen erscheinen lassen sollten, derar⸗ tige Kommissionen zu bilden, welche tung der Ruhe und die Bildung solcher Kommissionen nichts die d fallsigen motivirten Anträge binnen lürzester Frist erwarten. Die jetzigen Zeitverhälmisse machen, es übrigens dringend nothwendig, daß mit Bürgerwehr - Gesetzes vom 17. v. Mts. so rasch als und wir beauftragen Sie deshalb nicht nur, vom 31. Olttober zu dem Zwecke angeordneten Einleitungen mit allen Kräften zu beschleunigen, sondern weisen Sie auch hierdurch an, nach Maßgabe des 8. 128 des allegirten Gesetzes sofort mit der Auflösung der neben der jetzigen Bürgerwehr bestehenden bewaffneten Corps vorzugehen, wobei wir jedoch bemerken, daß den Mitgliedern der Schützengilden unbenommen ist, zu ihren sonstigen, mit der Bestimmung der Bürgerwehr nicht zusammenfallenden Zwecken als bewaffnete Corpora- tionen fortzubestehen. Indem wir Sie auffordern, uns unsehlbar inner— halb 8 Tagen anzuzeigen, daß diese Anordnung zur Ausführung gebracht ist, weisen wir schließlich noch darauf hin daß nach §. 3 des Buͤrgerwehr⸗ esttzes die Bürgerwehr sich nicht in die Verrichtungen der Gemeinde, der Verwaltungs- oder gerichtlichen Behörden mischen darf, und veranlassen Sie darauf zu halten, daß auch in dieser Beziehung der gesetzliche Boden nicht verlassen wird, auf welchem wir uns bewegen müssen, um Ruhe und Ordnung wiederherzustellen.
Magdeburg, den 19. November 4848.
Königl. Negierung, Abtheilung des Innern. Oelrich s.“
Der Ober-Präsident von Bonin hat zur Unterstützung der ein ge gn Landwehrleute eine Subscription freiwilliger Beiträge durch nachstehende Aufsorderung empfohlen:
„Nach meiner Bekannimachung von gestern hat in der Provinz die Landwehr zusammengezogen werden müssen, um die geseßzliche Ordnung zu sichern, Personen und Eigenihum zu y. welches die zum offenen ku rubr auffordernden Bestrebungen einer Ümsturz-Partei bedrohen. Wenn leich zu erwarten steht, daß die Landwehr nur frze Zeit in Dienstthäätig.
zu erinnern und wollen die des—
möglich vorgeschritten wird,
als Organe der Magistrate für Erhal⸗ gesetzlichen Ordnung wirksam sind, so finden wir gegen
Alle post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staate Anzeigers:
Sehren⸗Straße nr. 57.
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November
lann, alle Gutgesinnten sich zusammenschaaren und dieser Partei muthig und kräftig entgegentreten, so ist doch selbst eine kurze Dienstthãtigkeit der ihren häuslichen und gewerblichen Beschäftigungen entzogenen Land- wehr-⸗Mannschaften mit Beschwerden und Opfern verbunden, welche Alle anerkennen müssen, denen durch die Landwehr ihr Eigenthum und die Provin; vor völliger Anarchie geschüßt wird. Zur sofertigen Bethä— tigung diefer Anerkennung scheint es mir nach dem Beispiel, wel ches schon anderweit gegeben ist, wünschenswerth, den einberu⸗ senen Landwehr-Leuten von ihrem Eintritt an, und so lange sie jetzt in Dienstthätigkeit im eigenen und alleinigen Interesse der Provinz bleiben, sämmtlich cine tägliche Zulage von Einem Silbergroschen pro Mann zu- zuwenden und die dazu erforderlichen Geldmittel durch freiwillige Beiträge zu beschaffen. In dem festen Vertrauen, daß es nur dieser Anregung be⸗ darf, um Jeden, der die großen Verdienste anerkennt, welche sich die Land⸗ wehr in Erfüllung ihrer Viensfpflicht für die ganze Provinz und für jeden Bewohner derselben erwirbt, zu einer angemessenen monatlichen freiwilligen Beisteuer zu veranlassen, lege ich die umstehende Liste zur Einzeichnung dieser Beiträge bei Die Ortsbehörden werden sich unzweifelhaft mit der größten Bercitwilligkeit der Mühe unterziehen, diese Listen in Umlauf zu setzen und nach erfolgter Einzeichnung sofort an die Herren Landräthe zu— rückzugeben, demnächst aber die gezeichneten Beiträge zur Ueberweisung an die beiteffenden Landwehr Kommandos einzusenden und an die Kreiskassen abzuliefern.“
Der hiesige Magistrat hat in Bezug auf den (gestern erwähn⸗ ten) Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung das nachstehende Schreiben an dieselbe gerichtet:
„In der außerordenilichen Sitzung vom 18ten d. M. hat die Stadt- verordneten⸗Versammlung in Folge eines ihr vorgelegten Antrages darüber berathen, ob auf Grund der von der National-Versammlung aus gesproche · nen Steuerverweigerung der Magistrat ersucht werden solle, die bei ihm ein- gehenden Königlichen Steuern nicht abzuliefern, sondern bis auf Weiteres
in seinen Kassen aufzubewahren. Der Antrag ist mit großer Stimmenmehr⸗
heit abgelehnt und somit nicht an uns gelangt. Unter allen anderen Um⸗
ständen würden wir über einen Beschluß schweigen, der unsere Mitwirlung
oder Erklärung nicht verlangt, allein die Angelegenheit ist so groß, sie trifft
so sehr die Ordnung des Staates und der Stadt, daß, da wir eine bestimmte
Stellung zu der Frage einnehmen müssen, wir es der Versammlung
und damit der Bürgerschaft gegenüber für eine Pflicht halten, ehr= lich und offen unseren Entschluß auszusprechen. Es bedarf kei- ner Rechtfertigung, wenn eine Behörde, die hier als Stagtẽ · Se hörde zu handeln hat, für die Entscheidung garz allein gesetzliche Gründe gelten läßt und politische Zuneigungen oder Abneigungen, Erwägungen der Zweckmäßigkeit und der Möglichkeit und die Ansichten anderer Personen und Körperschaften nicht beachtet. Nur der,. Weg, welchen Pflicht und Ge⸗ wissen vorschreiben, ist der rechte. Nach reiflicher Prüfung, sowohl des Wahl- gesetzes vom 8. April, als der Verordnung vom 6. April d. JI, finden wir nicht, daß irgendwie der National-Versammlung das Recht zugestanden sei, die auf rechtsgültigen Landesgesetzen beruhenden und geseßtzlich bestehenden Steuern einsentig aufzuheben oder die Rechte der Negierungagewalt an sich zu nehmen und die Abführung erhobener Steuern zu suspendiren. Ein Be- schluß der National-Versammlung also, welcher in die gegenwärtig geseßlich geordnete Steuer-Entrichtung, Erhebung und Ablieferung eingreift, überschrei-= set die Befugnisse dieser Versammlung und ist deshalb nichtig. Hiernach
konnte die Enischeidung des Magistrats nicht zweifelhaft sein. Zur Aus führung eines ungesetzlichen Beschlusses kann er die Hand nicht bieten. Indem wir
der Stabtverordneten⸗Versammlung von unserem einstimmigen Entschlusse
Kenntniß geben, sprechen wir noch unseren aufrichtigen und lebhaften Dank
dafür aus, daß dieselbe durch Ablehnung des Antrages in der Berathung
vom 18. v. M. uns eines schmerzlichen Zwiespaltes überhoben hat.
Magdeburg, den 20. November 1848. Der Magistrat.“
Die Magdeburger Ztg. meldet: „Morgen schon wird das in Neuhaldensleben formirte 3. Bataillon des 26. Landwehr ⸗Regi⸗ ments unter der Anführung des Brigade- Commandeurs, General- Major von Cölla, hier eintreffen und thatsächlich den Beweis liefern, mit welcher Schnelligkeit und Hingebung die Wehrmänner zur Erfül⸗ lung ihrer Piflcht herbeigeeilt sind.“
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S undes - Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 18. Nov. (O. P. A. 3.) 117te Sitzung der verfassung gebenden Reichs ⸗Versammlung. (Schluß.) Berger stellt folgenden Antrag: Die National ⸗Versamm⸗ lung beschließt, daß die Erklärung des Reichs⸗Ministers des Innern in Betreff der Wahlen in Oesterreich und des Erlasses des mährischen Gu⸗ berniuns gemißbilligt werde; daß jeder Beamteneinfluß auf öffentliche Bah⸗ len für ungesetzlich erklärt, und daß gegen die solcher Umtriebe über- führten Beamten die Cassation aus gesprochen weide. Der Antrag wird dem Ausschuß für die österreichische Frage zur Prüfung über⸗ wiesen. Simon von Trier beantragt, die National ⸗Versammlung wolle die Centralgewalt auffordern, der polizeilichen Anarchie der bayerischen Regierung entgegenzutreten und dieselbe veranlassen, den Rechtszustand durch Rücknahme ihres Erlasses über die Auswei⸗ sung der wiener Studenten herzustellen: „Schützen Sie die wieher Studenten!“ rust der Redner bei seinem Abgange, von der Tribüne. Der Antrag wird nicht für dringlich erkannt. Vielfacher Ruf zur Tagesordnung erhebt sich, als noch ein weitrrer Antrag verlesen werden soll. Schoder bittet die Versammlung, die Materie dieses Antrags wenigstens hören zu wol= len; in einer Zeit, wo so Unerhörtes geschehe, müsse man sich über todte Formen hinwegzusetzen wissen. Schneer wiederholt das Ver⸗ langen auf Tagesordnung in einem bestimmten, durch die Geschãsts- ordnung motivirten Antrage. Die Tagesordnung wird mit 247 gegen Stimmen Der Präsident will den oben er— suchen des Antragstellers, Abge⸗ Unterbrechung. Schneer stürzt gestützt auf den eben gefaßten vir? aufrecht erhalten und turch ,, di 5 i,, au . .
336. 2 jedoch nicht berü==
Ver affungs Entwurfs 1 e. Der Redner
KFaĩser Friedrich II. pie Bersammlung jetzt be⸗ sich die Ströme
Beschluß.
den Vice⸗
einen präßjudiziellen
der Abschaffung der Flu sichtigt. In der Disk
erhält das Wort Abge
erinnert, daß bereits vor 69 Beschlüsse gefaßt worden seien,
eit wird zu bleiben brauchen, wenn, wie mit Sicherheit gehofft werden
rathe. Ais die freiesten Heer