1848 / 202 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ertreter einst an jenem Huldigungstage mit einem

n vor dem ganzen Vaterlande gelobt haben: in uten wie in bösen Tagen bei Ew. Majestät auszuharren, das ist uns

= heiliges unverleßzliche⸗ Gelübde. Preußens Volk als ein deutsches Volk wird das theure Vermächtniß seiner Väter: die heilige Treue ber Teutschen, rein und unbefledt bewahren und festhalten an der alten sieggelrönten Losung: „Mit Gott für König und Vater—

land!“ Die Treugehorsamsten

712 Unterschriften.) Rheydt, den 14. November 1848.

Lüttringhausen im Kreise Lennep, den 141. Nov. 1848. Allerburchlauchtigster, Großmächtigster König, Allergnädigster König und Herr!

Ew. Majestät haben durch Ihre Allerhöchste Botschaft vom gten d. M. angeordnet, daß der Sitz der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung aus der Hauptstadt verlegt werde.

Tie unterzeichneten Bürger der Gemeinde Lüttringhausen be— gh mit größter Freude und aufrichtigem Danke diese Königliche Botschaft.

e lden sind fern davon, in der geschehenen Anordnung Be— sorgnisse wegen des Vollbestandes der von Ew. Masjestät Ihrem Vosfe gewährten Freiheiten zu erblicken; sie erkennen vielmehr darin den festen Willen wie die Bürgschaft, das Werk der Verfassung auf sichetem Wege seiner Vollendung zuzuführen, sie mißbilligen ernst und entschieden den ungesetzlichen Widerstand, den ein Theil der Vertreter des Volkes, uneingedenk seiner wahren Pflichten gegen Krone und Volk, der Verlegung der National⸗Versammlung entge— genstellt und erkennen dieselben ihrerseits das durch die Nothwen⸗ digleit begründete Recht der Krone zu der getroffenen Maßregel.

Die Bürger der Gemeinde Lüttringhausen halten nicht dafür, daß Ew. Majestät Ihrem Volke die gewährten Freiheiten verküm— mern, daß Allerhöchstdieselben wieder ablenken wollen von dem betretenen constitutionellen Wege. Sie stehen fest in dem unwan⸗ delbaren Vertrauen zu ihrem gerechten edlen Könige; sie sind über— zeugt, daß dem Volke nichts wieder genommen werden solle von sei⸗ nen constitutionellen Freiheiten, sie harren mit Zuversicht der Seg⸗ nungen einer echten wahren Volksfreiheit.

Die Unterzeichneten erkennen, freilich mit schmerzlichem Bedauern, die Nothwendigkeit, daß dem fortwährenden, Recht und Gesetze ver⸗ höhnenden Treiben überall mit energischer Strenge entgegen getreten werde; ste bitten daher so dringend als ehrerbietigst, Ew. Majestät wollen zur Unterdrückung aller anarchischen Bestrebungen fernerhin die kräftigsten Maßregeln ergreifen, und denselben mit starkem Arme steuern, damit die Verfassung endlich vereinbart werde, Ordnung und Sicherheit zurückkehren und die Zukunst Preußens und Deutsch— lands gerettet sei.

Die Unterzeichneten, die in ihrem Könige noch eine angestammte Obrigkeit von Gottes Gnaden erkennen, verharren als

Ew. Majestät allerunterthänigste getreuste Bürger von Lüttringhausen. (602 Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Ew. Majtstät wollen geruhen, den Ausdruck unserer treuesten Anhänglichkeit und Ergebenheit huldvoll entgegen zu nehmen.

Mit Freuden haben wir die Schritte des hohen Ministeriums begrüßt, durch welche die Versammlung unserer Abgeordneten dem unheilvollen Treiben in Berlin entzogen und nach Brandenburg ver— legt worden ist. Wir sind fest entschlossen, in der Verwirrung dieset Zeiten nicht von der Treue gegen unseren König und Herrn zu lassen.

Möge Gottes Gnade behüten.

In Treue und Liebe ersterben wir

Ew. Majestät immerdar leiten und

Ew. Majestät allergehorsamste Unterthanen. Die Gemeinde Woltersdorf. (18 Unterschriften.)

Allergnädigster König und Herr!

Ohne alle Ausnahme nahen sich sämmtliche Einwohner des Dorfes Hirschfelde bei Werneuchen Ew. Majestät mit der aller⸗ unterthänigsten Bitte, die Gefühle der Liebe und Treue genehmigen zu wollen, mit denen sie ihrem angestammten Herrscherhause treu und ergeben sein wollen mit Gut und Blut bis zum Tode als

Ew. Majestät getreue Unterthanen. (658 Unterschriften.) Hirschfelde bei Werneuchen, den 17. November 1848.

Dank-Adresse an Se. Majestät den König. Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Allergnädigster König und Herr!

Ew. Königl. Majestät haben durch den Erlaß der Proclamation vom Iten d. an das Volk appellirt und die Gründe mitgetheilt, welche Allerhöchstdieselben bewogen haben, den Sitz der National- Versammlung von Berlin nach Brandenburg zu verlegen.

Mit tiefster Entrüstung haben wir Unterzeichnete vernommen, daß eine böswillige Rotte es gewagt hat, die persönliche Freiheit und selbst das gen unserer Vertreter zu bedrohen, und diese dadurch in der Freiheit ihrer Berathungen beeinträchtigt hat. Mit lautem Ju— bel haben daher wir, und mit uns der bei weitem größte Theil der hiesigen Bevölkerung, die Maßregeln begrüßt, die Ew. Masestät ge— troffen haben, und fühlen uns gedrungen, Allerhöchstdenselben unsere . Zustimmung und tiefgefühlten Dank ehrfurchtsvoll aus— zusprechen.

Möge der Allmächtige diesen Schritt, so wie Alles segnen, was Ew. Königl. Majestät unternehmen, um unserem Volk zum baldigen n, r. der mit Königlichem Wort verbürgten Freiheiten zu ver—

elfen. ö Indem wir Ew. Königl. Majestät dem Schutz des Allerhöchsten inbrünstig anbefehlen, ersterben wir in tiefster Ehrfurcht . Ew. Königl. Majestät gehorsame und getreue Unterthanen. Stadt Schermbeck und Bricht, den 14. November 1845. (212 Unterschriften.)

Hohes Staats-Ministerium!

Die Allerhöchste Botschaft vom 8. November d. J., bezüglich der Vertagung und Verlegung der zur Vereinbarung der Verfassung zusammenberufenen National- Versammlung von Berlin nach Bran= denburg, ist vielfach als ein Gewaltstreich verschrieen und Einer Ho— hen Staats-Reglerung zu dieser Maßregel die verfassungsmäßige Be⸗ fugniß abgesprochen worden. ;

Der unserzeichnete Verein, welcher nicht allein aus Mitlämpfern in den Jahren 1813— 15, welche fast alle für Thron und Vater⸗

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land 6 haben, sondern größtentheils aus Grundbesttzern und Bürgern der Provinz Schlesien besteht, erklärt daher hiermit

offen und frei:

daß er die Krone zu obigem Schritte für eben so gesetzlich berech- tigt als verpflichtet hält, und zwar:

1) berechtigt, weil das Gesetz vom 8. April d. J., auf Grund been die National ⸗Versammlung zusammengetreten ist, keine Bestimmung darüber enthält, wo der Sitz der Versammlung sein solle, und die Wahl des Versammlungs= ortes somit der Krone überläßt; verpflichtet, weil unter den Umständen, welche in Ber⸗ lin obwalteten, diese Maßregel das einzige Mittel war, die Versammlung dem Terrorismus, der dort gegen sie geübt wurde, zu entziehen und mit der Freiheit der Berathung die Würde derselben wiederherzustellen.

Indem wir uns daher mit der angedeuteten Maßregel vollkom men einverstanden erklären, sprechen wir gleichzeitig unsere feste Ueber⸗ zeugung aus, daß die Krone diejenigen Verheißungen erfüllen werde, welche von ihr dem preußischen Volke gemacht worden sind.

Breslau, den 17. November 1818.

; Der Veteranen-Haupt-Verein für Schlesien. An ein Königl. Hohes Staats⸗Ministerium zu Berlin.

. Hohes Ministerium!

Ergriffen von dem augenblicklichen Notbhstande unseres geliebten

Vaterlandes, können wir Unterzeichnete nicht umhin, unsere vollstän⸗ dige Zustimmung zu dem von dem constitutionell- monarchisch gesinn⸗ ten Abgeordneten Herrn Tamnau und Genossen unterm 9ten d. M. veröffentlichen Protest, so wie darüber ganz gehorsamst zu erkennen zu geben, daß die von der Regierung bereits ergriffenen kräftigen Maßregeln als dringend nothwendig ganz geeignet erscheinen, das Land vor den ihm drohenden und zum Theil bereits eingebrochenen Gefahren zu retten. Wir haben das feste Vertrauen, daß die von Sr. Majestät dem Könige dem Lande gemachten Zusicherungen in vollem Maße erfüllt werden, zumal, da bis jetzt alle von der National ⸗-Versammlung ge— faßten Beschlüsse durch Königliche Genehmigung zu Gesetzeu erhoben sind; erklären uns demnach mit allen uns zu Gebote stehenden recht⸗ lichen Mitteln zur Förderung der guten Sache bereit.

Fehrbellin, den 14. November 1843.

(101 Unterschristen).

Hohes Staats⸗Ministerium!

Wir können nicht unterlassen, dem Königlichen Hohen Staats Ministerium unser volles Vertrauen und die dankbare Anerkennung für die entschiedenen Maßregeln auszusprechen, zu welchem sich Hoch— dasselbe endlich nach langem Zögern enischlossen hat, um dem über⸗ hand genommenen gesetzlosen Zustande, der die allgemeinen, so wohl begründeten Klagen über Nahrungslosigkeit in allen Ständen des Volks, nicht nur in der Hauptstadt Berlin, sondern auch in den Pro⸗ vinzen hervorgerufen hat und fortdauernd unterhält, und dessen wir herzlich satt sind, endlich ein Ziel zu sethen. Wir wollen uns nicht ferner von dem ungesetzlichen Treiben des berliner Pöbels und seines Anhanges beherrschen lassen und müssen es entschieden mißbilligen,

daß die zur Vereinbarung der Verfassung mit der Krone berufene

Versammlung von solchen verruchten Menschen, zur Schande unseres theuren Vaterlandes, geknechtet wird, wobei von einer Freiheit ihrer Berathungen zum wahren Wahle des Volkes keine Rede sein kann; wir wollen, daß Gesetz und Ordnung, nöthigenfalls durch Anwendung der äußersten Mittel aufrecht erhalten werde, weil wir nur dadurch der uns von unserem lieben Könige verheißenen Freiheiten theilhaftig werden können. Wir bitten das Hohe Staats-Ministerium, daß es auf dem betretenen heilsamen Wege zur Wiederherstellung der Ord nung beharren, das ungesetzliche Verhalten einer revolutionairen Fraction der Abgeordneten verhindern und für den baldigen Zusam⸗ mentritt der Volksvertreter in Brandenburg sorgen werde.

Die Proclamation Sr. Majestät des Königs vom 11ten d. M. bürgt uns dafür, daß uns von den zugesicherten Freiheiten Nichts verkümmert werde.

Gusow, im Kreise Lebus, den 16. November 1843.

(45 Unterschriften.)

An Ein Hohes Königl. Preuß. Staats⸗Ministerium in Berlin.

Auf ein für das Wohl unseres preußischen Vaterlandes gesegne⸗ tes Wirken der in Folge des Allerhöchsten Gesetzes vom 8. April d. J. gewählten, von Sr. Majestät dem Könige nach Berlin berufenen National-Versammlung haben viele Millionen treuer Preußen gehofft. Wir haben aher leider erfahren müssen, wie in der ersten Haupt- und Residenzstadt unseres Königs Volksbewegungen stattgefunden haben, die dem freien Wirken unserer Abgeordneten hemmend entgegengetre⸗— ten sind.

Freudig haben wir daher die Allerhöchste Botschaft begrüßt, die den Sitz der National-Verfammlung nach Brandenburg verlegt, und schließen wir uns allen Einem Hohen Ministerium zugegangenen, zu— stimmenden Adressen, namentlich denen unserer Nachbar Gemeinden Gevelsberg und Enneperstraße, vollkommen an und versichern in be⸗ ster Ueberzeugung, daß mit vielleicht einzelnen Ausnahmen unsere über 1700 Seelen' zählende Gemeinde die Gesinnungen theilt, die wir mit unwandelbarer Treue für König und Vaterland hegen.

Wir verharren in tiefster Ehrfurcht

Eines Hohen Staats-Ministeriums gehorsamste Gemeinde-Vorsteher und Gemeinde-Räthe. Gemeinde Oelkinghausen im Kreise Hagen, den 16. November 1848.

Hohes Staats⸗Ministerium!

Die unterzeichneten Bewohner einer Landgemeinde sind durch⸗ drungen von der iandesväterlichen Fürsorge ihres heißgeliebten Kö⸗ nigs und erkennen die getroffene Maßregel, die National-Versamm— lung zu verlegen, als ein durchgreifendes Mittel, die Versammlung in der Freiheit ihrer Berathungen zu schützen und dem in der Resi⸗ denzstadt Berlin gefahrdrohenden gesetzlosen Zustande, dem das Land nicht ruhig zusehen kann, zum Wohle des Landes ein Ziel zu setzen, vollkommen gerechtfertigt und als Recht der Krone begründet.

Einem hohen Staats⸗Ministerium fühlen wir uns gedrungen, diese unsere Anerkennung auszusprechen.

Einem hohen Staats⸗Ministerium Gehorsamste Bürger. (152 Unterschriften.)

Bauerschaft Mühlinghausen, im Kreise Hagen in der Grafschaft Mark, den 17. November 1848.

An ein hohes Staats-Ministerium in Berlin!

Die unterzeichneten Einwohner der Gemeinde Schweflinghausen begrüßen mit Freuden den Schritt Sr. Majestät unseres geliebten Königs, die National -Versammlung von Berlin nach Brandenburg zu, verlegen, um dadurch unsere Vertreter den terroristischen Wühle⸗ , . Einschüchterung und Schmähung des berliner Pöbels zu

Möge durch biese Maßregel recht bald in unser Vaterland Ge⸗

setz und Drduung zurückkehren und das hohe Ministerium jetzt solche Maßregeln ergreisen, damit die Berathungen unserer Abgeordneten ungestört und frei, zum Segen des Landes, ihren raschen Fortgang haben.

Rüggeberg, Kreis Hagen, den 15. November 1815. (132 Unterschriften.)

Hohes Staats -⸗Ministerium! Wir, die unterzeichneten Urwähler, können es uns nicht versagen,

uns mit den kräftigen und sachgemäßen Maßregeln, als:

Die Verlegung der National -Versammlung nach Branden⸗ burg zum 27. November und die Vertagung derselben bis dahin, die Auflösung der Bärgerwehr von Berlin und end— lich die Erklärung des Belagerungszustandes von Berlin

für vollständig einverstanden zu erklären, indem wir der Ansicht sind, daß Se. Majestät der König sich bei Anordnung derselben völlig in

seinem constitutionellen Rechte be unden. ten Zusicherung Sr. Majestät: „Er wolle die dem preußischen Volke versprochenen Rechte und Freiheiten treulich aufrecht erhalten“, das voliste Vertrauen, so wie wir auch fest überzeugt sind,

Wir haben zu der erneuer—

Ein hohes Staats⸗Ministerium werde Sr. Majestät treu in dieser Absicht mit Rath und That auch ferner zur Seite stehen und mit allen gesetzlichen Mitteln dahin zu wirken suchen, daß den anarchischen Zuständen des Vaterlandes ein Ende gemacht und die verheißene Constitution endlich zum Wohle des Gesammtvolkes zu Stande gebracht werde, Zützen bei Schwedt, den 13. November 1848. Sämmtliche Urwähler von Zützen.

An

Ein Königl. bohes Staats- Ministerium

zu Berlin. Die Mitglieder des gehorsamst unterzeichneten Vereins

bei ihrer heutigen Zusammenkunft den einstimmigen Entschluß und sofort zur Ausführung gebracht,

Einem hohen Staats⸗Ministerium zu erklären: . ö. daß sie mit allen Maßregeln, welche Hochdasselbe ergriffen hat, um den anarchischen Zustand in Berlin zu unterdrücken und dem Gesetz wieder Achtung und Geltung zu verschaffen, vollkommen einverstanden sind;

und Hochdasselbe gehorsamst und dringend zu bitten: in aleicher Weise die Ruhe und Ordnung in den übrigen Theilen der Monarchie, wo dieselbe gestört worden ist, wie⸗ der herzustellen und Sich dabei durch den Widerstand der revolutionairen Partei nicht irre machen zu lassen, sondern Sich überzeugt zu halten, daß die überwiegende Mehrzahl rer, unserem theueren Könige mit Gut und Blut treu er⸗ gebenen Unterthanen, zu denen au h die Unterzeichneten ge⸗

hören, Sie dabei nach Kräften unterstützen werden

Rheinsberg, den 17. November 1818.

Der Preußen-Verein für constitutionelles Königthum.

Hohes Staatsministerium!

Einem hohen Staatsministerium sehen wir unterzeichnete Urwäh⸗ ler im Hinblick auf den zwischen der Krone und der National Ver sammlung entstandenen Konflikt uns veranlaßt, gehorsainst zu erklä⸗ ren, daß wir die von der Staatsregierung angeordnete Verlegung der Natlonal-Versanimlung von Berlin nach Brandenburg zwar tief beklagen, als ein Zeugniß von der Zerrissenheit unserer politischen Zustände. Wir können jedoch in dieser Maßregel, zu welcher die Krone berechtigt und verpflichtet war, einen Eingriff in die Rechte und Freiheiten des Volkes nicht erblicken, hoffen vielmehr dadurch die bishe? in' Berlin höchst gefährdete Freiheit der Berathungen unserer Volksvertreter wiederhergestellt zu sehen.

Wir werden uns auch in dieser aufgeregten und gefahrvollen Zeit nicht irre machen lassen in dem Vertrauen zu der Krone, daß dieselbe den redlichen Willen habe und behalten werde, die dem Volke verheißenen und bereits gewährten Freiheiten aufrecht zu erhalten.

Bemmin, den 13. November 1848.

115 Unterschriften.)

Ein hohes Königliches Staats Ministerium hat der Krone zu dem Entschlusse gerathen, die National-Versammlung, von Berlin nach Brandenburg zu verlegen. Eine sich von selbst bedingende Folge dieser Maßregel ist die Vertagung der Versammlung auf wenige Tage. .

Hiergegen sind an manchen Orten Stimmen laut geworden, und gerade dieser Umstand veranlaßt uns hiergegen zu erklären, daß wir die Nothwendigkeit und die Berechtigung der Staatsverwaltung, jene Maßregel anzuordnen und durchzuführen, vollständig auerkennen.

Es drängt uns aber gleichzeitig auszusprechen, daß, wie wir Gott loben und preisen an allen Orten, auch eine unbefangene Ueber zeugung, selbst wenn sie von der unserigen abweichen sollte, sich überall Geltung zu verschaffen wissen muß.

Wenn wir daher schon um deshalb den Widerspruch tief beklagen, der sich gegen jene Maßregel geltend macht, so müssen wir im Ge— gensatze zu jenem Sinne hier laut verkünden:

daß wir bereit sind, für unseres Königs Person und Regiment einzustehen mit Gut und Blut, daß wir von dem Glauben an unseres Königs Wort durchdrungen sind, und daß wir dessen Er⸗— füllung mit Juversicht erwarten, jeden Zweifel mit Entschiedenheit zurückweisend. . ö. .

Wir stellen ehrfurchtsvollst anheim, inwiefern Ein hohes Königliches Staats-Ministerium diese unsere Erklärung zu des Königs Majestät unmittelbarer Kenntniß zu bringen für angemes⸗ sen erachtet. .

Luckau und Umgegend, den 18. November 1848.

(43 Unterschriften.!

Hohes Staats-Ministerium!

Die Krone allein hatte das Recht, die National- Versammlung zu berufen und den Sitz derselben zu bestimmen; ihr stand daher auch zweifelsohne das Recht zu, deren Sitz zu verlegen welches Recht für sie Verpflichtung wurde, als die Mitglieder der National⸗ Versammlung oder doch ein großer Theil derselben, eingeschüchtert durch den verabscheuungswürdigsten Terrorismus, nicht mehr frei wa— ren in ihren Berathungen. ( . .

3 ,,, drücken daher Einem Hohen Staats - Mini⸗ sterium den tiefgefühltesten Dank dafür aus daß Docht asselbe durch kräftiges Einschreiten in uns die sichere Hoffnung erweckt hat, das⸗ selbe werde, bescelt durch den Geist der versöhnenden Milde, den gefährlichen Folgen der jetzt, herrschenden Spaltung entgegentreten, kie dem Volke durch Se. Majestät gegebenen, freisinnigen und wahr= haft Königlichen Verheißungen mit festem Willen so schnell als mög⸗ lich ins Leben rufen und auf diesem Wege durch Thaten das hohle, immer wiederkehrende Gespenst der Reaction vernichten.

Fraustadt, ben 17. November 1818.

(52 Unterschriften.!

An Ein hohes Staats-Ministerium!

Die unterzeichneten Gemeinden sinden sich ganz besonders ver=

anlaßt, Einem hohen Staats⸗Ministerium ihre ungetheilte Beistim⸗ mung zu der nothwendigen Verlegung der National ⸗Versammlung von Berlin nach Brandenburg auszudrücken, und sehen hierin nur eine weise und nothwendige Maßregel, zu welcher das Ministerium verpflichtet war, um die Vertreter des Volkes nicht durch anarchi⸗

sche Bestrebungen bei ihren freien Berathungen hindern zu lassen. Die Gemeinden Alt-Tornau und Alt⸗Kietz bei Freien walbe a. d. Oder im oberbarnimschen Kreise. Für dieselben: Die Ortsvorstände.

An Ein vohes Staats-Ministerium in Berlin.

Ein großer Theil der hiesigen Bürgerschaft hat bereits vor ei⸗ nigen Monaten an Ein hohes Staats⸗Ministerium sich mit dem Er— suchen gewandt, auf Vollendung der Verfassung in möglichst kürzester Frist zu bestehen und, im Falle die Versammlung ihre Berathungen nicht frei halten könne, den Sitz derselben nach einem anderen Orte im Vaterlande zu verlegen.

Durch die Allerhöchste Verordnung vom 8. d. M. ist die Ver⸗ legung der Versammlung nach Brandenburg ausgesprochen. Daß ein Theil der Abgeordneten mit dieser Verlegung einverstanden ge— wesen ist, beweist, daß dieselben nach Verlesung der Verlegungs⸗ Urkunde die Sitzung verlassen, so wie ihre eigene Erklärung zur Ge⸗ nüge zeigt, daß sie namentlich in der letzten Zeit bei den Berathun— gen unsrei gewesen sind.

Wenn die unterzeichneten Bürger Dortmunds nun auch die Be⸗ merkung nicht unterdrücken können, daß vor Verlegung der Ver sammlung nach Brandenburg die Einrichtung daselbst derartig hätte

müssen, um den etwaigen Vorwurf einer Vertagung der Ver ammlung völlig abzuschneiden, so sprechen sie dennoch, und da na ntlich kein beschränkendes Gesetz vorhanden ist, zu den getroffenen regeln ihre Allerhöchste Aufruf vom 11. e. ist uns der sichere Bürge,

ihrt heiten in keiner Beziehung angetastet werden

) utter ann ö ustimmung aus.

heiten fest halten, indem wir entschlossen len König zu schützen, aber auch mit aller mentgegen zu treten, was unseren constitutionellen Freiheiten ein könnte. Dortmund, den 14. November 1848.

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135 Unterschriften.)

An Ein Königliches hohes Staats-Ministerium zu Berlin.

anarchischen Zustände der Hauptstadt, wodurch schon seit

Zeit eine freie Berathung der zur Vereinbarung der Verfas⸗

ufenen Versammlung unmöglich geworden war, haben auch

mit großer Besorgniß für Thron und Vaterland erfüllt.

Seine Majestät der König auf den Rath Seiner verant⸗

or Minister, dem Allerhöchstdemselben zustehenden Rechte ge—

mäß, durch die Ordre 3. November er. die National-⸗Versamm⸗

lung nach Brandenhur— it, und durch die ernstesten Maß⸗

regeln den anarchischen Bewegungen entgegengetreten ist, haben auch

wir neue Hoffnung geschöpft, daß es nunmehr gelingen werde, uns

die verheißenen constitutionellen Freiheiten durch eine in freier Bera⸗

thung zu Stande gekommene Verfassung zu sichern. Wir fühlen uns

im Herzen verpflichtet, für die getroffenen Maßnahmen unseren tief-

gefühlten Dank hierdurch auszusprechen. Blankenstein a. d. Ruhr, den 16. November 1848.

(102 Unterschriften.)

Hehes Staats-Ministerium!

Die unterzeichneten getreuen Unterthanen Sr. Majestät unseres geliebten Königs sagen Ihnen den aufrichtigsten Dank, daß Sie in dieser gefährlichen Zeit das Staatsruder aus unseres Landesvaters Händen angenommen haben, und wir bitten den allmächtigen Gott, er wolle Ihnen zu Ihrem schweren Amte nach dem Reichthum seiner Gnade, auf welche wir nicht verzichten, sondern immerdar hoffen, Weisheit und Muth verleihen und Ihre Bemühungen zum Heile un— seres Vaterlands segnen.

Wir danken Ihnen ferner, daß Sie bei der Krone auf Verle⸗ gung der National-Versammlung aus der leider unter anarchi⸗ schem Druck geknechteten Hauptstadt hingewirkt haben und bitten, auf dem betretenen Wege, im Vertrauen auf den Beistand des lebendigen Gottes, muthvoll auszuharren.

Wir hegen zu Einem hohen Staats- Ministerium das Vertrauen, hochdasselbe werde sich, unter Verschmähung des Revolutions⸗Bodens, zum Troste und zur Freude aller Gutgesinnten auf den Boden des Rechts stellen und denselben unter keinen Umständen verlassen, viel— mehr ihn gewissenhaft gegen alle Angriffe, kommen sie woher sie zum letzten Blutstropfen vertheidigen.

Sie haben Ihre Berufung in das Ministerium nicht der Majo⸗ rität der National-Versammlung zu danken, und wir bitten inständigst, Ihre fernere amtliche Existenz nicht von einer solchen Majorität ab⸗ hängig zu machen, vielmehr die Rechte und Freiheiten, sowohl der Krone als des Volkes, nach allen Seiten hin kräftigst zu schützen und alle dieselben gefährdenden Uebergriffe, selbst wenn sie aus der Na⸗= tional-Versammlung kommen, standhast zurückzuweisen und mit Wissen und Willen von dem Wege des Rechtes auch nicht ein Haar breit abzuweichen; dann wird Gott der Herr mit Ihnen sein, und alle treu— gesinnten Herzen werden Ihnen zufallen!

Arendsee und Umgegend.

(52 Unterschriften.)

wollen, bis Dien, bis

An das hohe Staats-Ministerium zu Berlin.

Tirschtiegel, den 17. November 1848.

Einem hohen Staats-Ministerium sagen hiermit die Unterzeichneten ihren gehorsamsten Dank für die ausgesprochene Verlegung der Na— tional-Versammlung von Berlin nach Brandenburg, indem sie von diesem Schritte ein schnelleres und gedeihlicheres Ende des Verfas⸗ sungswerks hoffen. .

Der Magistrat und Stadtrath.

An Ein niglich es hohes Mini sterium in Berl n.

Es ist im Namen des hiesigen Bürger -Vereins heute Morgen eine Adresse an die hohe National-Versammlung in Berlin abgegan⸗ gen, in welcher derselben lobend bemerkt wird, daß sie ganz in ihrem Rechte gegen das gegenwärtige hohe Ministerium gehandelt habe. Von demselben Verein soll gleichzeitig eine Adresse an Ein hohes Ministerium abgegangen sein, in welcher dasselbe gebeten wird, mög- lichst zu einer Vereinigung mit der National-Versammlung das ihrige beizutragen. Die Unterzeichneten, fast alle Mitglieder des hiesigen Bürger-Vereins, verwahren sich feierlichst gegen die in obigen Adres⸗ sen von nur neun Mitgliedern des Bürger-Vereins ausgesprochenen Gesinnungen und bekennen hiermit, daß ein hohes Ministerium ganz, die National-Versammlung aber keinesweges in unserem Sinne ge⸗ handelt hat.

Weimelskirchen, den 11. November 1848.

(142 Unterschriften.)

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Hohes Staatsministerium! . Wir Unterzeichnete, in dem bangen Gefühl, daß im gegenwär⸗ tigen Augenblick viel, unermeßlich viel auf dem Spiele steht, halten den Widerstand der Majorität der National-Versammlung gegen den Willen Sr. Majestät nicht nur für ein ungesetzliches und anmaßliches sondern auch für ein unnützes und zweckloses und endlich in seinen weiteren Folgen verderbliches und fluchbeladenes Thun. Wir hal⸗ ten ihn J. für ein ungesetzliches und anmaßliches Thun; denn: 1) Die zur Vereinbarung der Verfassung mit der Krone berufene Versammlung ist durch kein Gesetz an Berlin gebunden. Der König kat ihr mit vollem Recht jeden anderen Ort an= weisen können. Der König hat sie einseitig ohne Zustim— mung nach Berlin berufen; er kann sie auch einseitig ver— legen. *. National-Versammlung hat gleich bei ihrem Zusammen⸗ tritt alle constitutionellen Rechte, welche, streng genommen, erst der künftigen, verfassungsmäßigen Vertretung zukamen, ei n⸗= seitig in Beschlag genommen,. Der König hat sich dessen nicht geweigert. Er hat der National⸗Versammlung den alller⸗ weitesten' constitutionellen Spielraum gestattet. Also hat auch der König selbstredend die constitutionellen Prärogativen, wozu das Recht der Vertagung und Verlegung gebört; denn was dem Einen recht ist, das ist dem Anderen billig. Die National-Versammlung hat sich aber nicht einmal immer mit ihren constitutionellen Rechten bescheiden wollen. Sie hat

sich mehrfache Uebergriffe in die Exekutive, in das wesentliche

Recht der Krone erlaubt. Sie hat dadurch den gegenwärtigen verwickelten Stand der Dinge hauptsächlich mit herbeigeführt, der den letzten Schritt Sr. Majestät unabweisbar nothwendig machte. Sie mußte in der Stunde so verhängnißvoller Ent scheidung dessen eingedenk sein, was sie selbst verfehlt und ver schuldet; nicht aber in falscher Empfindlichkeit die Existenz des Thrones und ganz Preußens aufs Spiel setzen. Wir halten den Widerstand der Majorität.

II. Für ein unnützes und zweckloses Thun; denn:

Kein vernünftiger Mensch kann einen Grund auffinden, warum das Verfassungswerk nicht eben so gut in Brandenburg, als in Berlin vollendet werden könnte. Im Gegentheil muß es jedes ehrlichen Mannes Freude sein, die Vertreter vor den Stricken und Aexten des berliner Pöbels sicher zu wissen, da ein wirklicher Schutz derselben in Berlin rein unmöglich ge— worden war bei dem aufgelösten Zustande der dortigen Bür— gerwehr und bei der bekannten Erklärung des Herrn Rimpler, daß er nicht die Befehle des Ministeriums, sondern nur die Beschlüsse der Majorität der National⸗Versammlung, also auch einer durch Einschüchterung bewirkten Majorität, aus führen werde. Die in der erlassenen Proclamation angeführten Gründe sind wahrlich nichtssagend im Vergleich zu dem, waz auf dem Spiele steht. Eine Zurückziehung der verheißenen Freiheiten durch immerwährende Vertagung ist ein bloßes Schreck— gespenst und liegt außer dem Bereiche aller Möglichkeit, liegt am allerwenigsten in der Absicht unseres verehrten Königs, zu dem wir volles Vertrauen haben.

Wir halten den Widerstand der Masorität endlich:

III. für ein in seinen weiteren Folgen verderbliches und fluch

beladenes Thun; denn:

1) Die erste und wichtigste Sorge aller Rechtschaffenen und Ein⸗

sichtigen ist gegenwärtig die Erhaltung des Thrones in seiner Würde und Macht. Wir wollen nicht den Thron um— gestürzt und an seiner Stelle das Blutgerüst auf⸗ gerichtet wissen. Wir haben aus geschichtlichen und all— gemein menschlichen Gründen die klare Erkenntniß, daß nach dem Sturz der Königl. Macht eine Regierung bei uns im Lande nur noch durch Schrecken möglich wäre, der dann auch biejenigen ergreifen würde, die jetzt von der Errichtung einer Republik als einer ganz gering— fügigen Sache sprechen. Wenn aber der gegenwärtige Widerstand siegreich durchgesetzt würde, so würde die Folge dieses unglücklichen Sieges eine neue Herabwürdigung der Krone und ein weiterer furchtbarer Schritt auf dem Wege zur völli— gen Auflösung sein. Die besseren Mitglieder der zurückgebliebenen Majorität sind zu diesem Schritt entweder durch eine abstrakte Rechtsauf⸗ fassung, die aber durch den Gang der Geschichte immer ver⸗ höhnt ist, oder durch die gute, doch immerhin jesuitische Ab— sicht verleitet, zu versöhnen und auszugleichen. Sie sind aber, ohne daß sie es merken, ein Spielzeug in der Hand der wüh— lerischen demokratischen Partei, die nun bald zu ergreifen denkt, wonach sie lange gestrebt, die despotische Konventsgewalt. Nur deshalb sind für jetzt die Glieder der Linken so nachgie— big. Wenn sie, was Gott verhüten wolle, ihr Ziel erreicht haben, dann wird das ganze Land, dann werden auch diejeni— geu, die jetzt aus Unkunde Adressen im entgegengesetzten Sinne erlassen, mit Entsetzen erwachen und dann, aber zu spät, den namenlosen Jammer gewahr werden, den ein stürzender Thron ins Land schleudert.

Es ist uns nicht um viele Unterschriften zu thun, die wir auch gar wohl hätten sammeln können, sondern um die wahre Lage der Dinge, in deren ganze verhängnißvolle Zukunft vielleicht nur Wenige klar blicken dürften. In diesem Bewußtsein der Wahrheit, im Be— wußtsein der Treue gegen König und Vaterland richten wir an ein hohes Staatsministerium die gehorsamste, ehrfurchtevolle Bitte:

„Fest zu stehen und weiter zu schreiten auf der begonnenen Bahn

zum Recht und zur Ordnung, und auf das Volk zu vertrauen.“

Denn die aus den größeren Städten eingelaufenen Adressen im entgegengesetzten Sinne drücken wahrlich noch nicht die Meinung des Volkes aus. Es bedarf nur des Muthes und der Energie bei den hohen Behörden, und das Land ist gerettet. Das walte Gott!

Borgholzhausen, den 16. November 1848.

Eines hohen Staatsministeriums gehorsamste

Einwohner der Gemeinde Borgholzhausen am Ravensberge

(Kreis Halle in Westfalen.) (58 Unterschriften.)

An das Königliche Staats-⸗Ministerium zu Berlin.

In dem verhängnißvollen Augenblicke, der über Preußens und mit ihm über des gesammten Deutschlands Zukunft zu entscheiden scheint, in diesem Augenblicke, wo Schweigen Verrath am Vaterlande ist, erkennen es die ÜUnterzeichneten für eine unabweisliche Verpflich= tung, dem Königlichen Staats-Ministerium es auszusprechen, daß sie die von der Krone angeordnete Verlegung der National-Versamm⸗ lung und die dadurch bedingte Vertagung derselben als eine für das Wohl des Vaterlandes nothwendige Maßregel anerkennen. In we— sentlicher Uebereinstimmung mit der von einer Anzahl Einwohner des glogauer Kreises bereits unter dem 131en d. M. in der Schlesi—⸗

schen Zeitung vom 15ten veröffentlichten Erklärung können auch wir, nachdem die National- Versammlung in Berlin durch unablässige Jnterpellationen das Verfassungewerk, die gerechte Erwartung des Landes, nunmehr fast sechs Monate hingehalten hat, dabei über ihr ursprüngliches Mandat einer Vereinbarung zwischen Krone und Volk mehrfach durch Einmischung in die unmittelbare Administration und Anmaßung exelutiver Gewalt hinausgegangen ist, die Rechte der Krone angetastet und endlich durch Abweisung der nur zu gerechtfer⸗ tigten Anträge auf Schuß gegen Insulten, auf Sicherstellung der

freien Abstimmung den Verdacht eines beabsichtigten physischen Zwan-

ges auf sich gelaben hat, es nur als ein zum wahren Wohle des

Landes unvermeidliches Ereigniß betrachten, daß endlich die Krone

durch Verlegung der Versammlung Zeugniß darüber abgelegt hat,

wie sie fernerhin feinen Zwang, keine Unwürdigkeit mehr dulden, das Verfassungewerk fördern und wieder eine starke Regierung schaffen wolle.

Indem wir fest an dem Vertrauen halten, daß die von Sr.

Majestãt dem Könige dem Volke bewilligten Rechte und Freiheiten unverbrüchlich werden aufrecht erhalten werden, sind wir von der

Ueberzeugung beseelt, daß die Ausführung der von der Krone ange—

ordnelen Maßregel nur dazu gercichen kann, jene Freiheiten zu kräf⸗

tigen und die Beendigung des Verfassungswerkes zu beschleunigen. Auch wit schließen uns daher in unseren Ansichten denjenigen

Motiven an, unter denen viele Mitglieder der National⸗Versammlung unmittelbar nach deren Vertagung der Königlichen Botschaft nachge⸗ kommen sind. Auch wir erachten die trotz der Vertagung beisammen⸗

gebliebenen Mitglieder der Versammlung in offenem Aufstande gegen die Krone und das Volk und protestiren gegen ihre Beschlüsse als ungültig. Goldberg, den 15. November 1848. (169 Unterschriften.)

C rern rung. . Die Unterzeichneten fühlen sich gedrungen, Folgendes zu er⸗— laren:

1) Wir glauben, daß der Krone unbedingt das Recht zustand, die konstituirende Versammlung von Berlin nach Brandenburg zu verlegen, ja daß sie sogar zum Wohle des Vaterlandes nach den bisher gemachten Erfahrungen zu diesem Schritt verpflich- tet war.

Die Berechtigung hierzu ergiebt sich aus dem Wahlgesetz vom 8. April d. J., indem darin der Sitz der Versammlung nicht bestimmt ist, der Krone mithin dessen Wahl unbestritten zustehen muß. Die Verpflichtung dagegen entspringt aus der vom Lande längst gefühlten Nothwendigkeit der Verlegung, weil diese als das einzige Mittel erscheint, die Versammlung dem Terrorismus eines rohen, fanatischen Pöbels zu entziehen, von dem die freie Berathung derselben bisher auf empörende Weise gelähmt wurde, was, wie landeskundig ist, die Würde der Versammlung auf das tiefsste verletzte, die Anarchie be⸗ förderte und eine unheilvolle Spannung im Lande unterhielt.

2) Aus diesen Gründen können wir den von der Regierung Sr. Majestät des Königs gethanen Schritt nur billigen, indem wir offen bekennen, daß wir darin weder eine Verletzung der Volksvertreter, noch die geringste Verkümmerung der dem Lande verheißenen Freiheiten erblicken, . unerschütterlich fort- fahren, den deshalb in der Königlichen Proclamation von gestern wiederholt gegebenen Zusagen zu vertrauen. Dagegen scheint es uns

3) nicht gerechtfertigt, daß ein Theil der konstituirenden Versamm⸗

lung der auf Verlegung und Vertagung derselben Bezug ha⸗ benden Königlichen Botschaft vom Sten d. M. keine Folge ge⸗ geben, sich vielmehr zu ganz unconstitutionellen Schritten hat hinreißen lassen, welche keinesweges geeignet sind, dem Lande für das schon so sehr verzögerte Verfassungswerk Vertrauen einzuflößen.

4) Die Beschlüsse, welche die National- Versammlung während ihrer Vertagung gefaßt hat oder noch fassen sollte, erklären wir für uns als nicht verbindlich und protestiren dagegen.

Endlich

5) sprechen wir unseren ernsten Willen aus, daß wir die Krone in ihrem kundgegebenen Bestreben, der herrschenden Anarchie entgegenzutreten und Ordnung und Gesetzmäßigkeit wiederher- zustellen, mit allen unseren physischen und moralischen Kräften unterstützen werden.

Wittenberg, den 13. November 188. (Folgen 2640 Unterschriften von Urwählern aus dem wittenberger Kreise.) An des Königs Majestät zu Potsdam.

Der Deputirte unseres Kreises, Herr Justiz-Rath Gellern, hat am 9gten d. M. in Gemeinschaft mit 35 anderen Abgeordneten zur preußischen National-Versammlung eine Erklärung dahin abgegeben und veröffentlicht, daß die Krone nicht nur in vollem formellen und materiellen Recht gewesen sei, als sie die Verlegung der National- Versammlung nach Brandenburg anordnete, sondern auch, daß es dringende Pflicht war, diese Verlegung endlich auszusprechen.

Die ünterzeichneten treten dieser Erklärung überall bei. Die Rechtsgründe, welche der von der Krone getroffenen Maßregel zur Seite stehen, werden indeß durch die gebieterische Pflicht, eine freie Berathung der Abgeordneten unter allen Umständen zu sichern, noch weit überwogen.

Es klingt fast wie Hohn, wenn dagegen von anderer Seite be⸗ hauptet wird, daß die Exzesse der berliner Volkshaufen sich auf an= dere Weise hätten unterdrücken lassen, und daß dazu neuerdings ein Antrag aus dem Schoße der National⸗-Versammlung selbst vorgelegt worden wäre. Alle Welt kennt den Erfolg derartiger Anträge, wie sie schon früher gemacht worden snd, alle Welt kennt das Resultat der Abstimmung Über den von Meusebachschen Antrag in der denk würdigen Sitzung vom 21. Oktober, Jedermann weißz danach, daß eine Partei in der National-Versammlung die Freiheit nur für sich, aber nicht für Andere wollte. Am 31. Oftober erreichte das System der Einschüchterung sein höchstes Maß. Solchen Zuständen mußte ein Ende gemacht werden. Ist es nicht eine Schmach, daß sogar die Central Gewalt in Frankfurt einen Abgesandten nach Berlin ge— schickt hat, um auf die Beendigung der anarchischen Zustände hinzu⸗ wirken. Ist es nicht eine Schmach, daß der Abgeordnete Jordan am 7ten d. M. öffentlich in der deutschen National⸗Versammlung unter großem Beifall erklärt hat, daß die berliner National⸗Versammlung nicht frei sei. Wir Alle wünschen i m,, , (ae, eben deshalb müssen auch die Beschlüsse aller Volksvertreter fiel nh,

1 n , halten hiernach die weiteren Herhant e n der in Berlin zurückgebliebenen Abgeordneten für n,, ,

Wenn dem Vakerlande Gefahr droht, so droht sie eben und die dort Anwesenden müssen dem selbst ein Ende machen

Minden, den 14. November 1818. (309 Unterschristen.]